1912 / 309 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

nehmendes Sachregister erhöht wird, in den Stand gesetzt, schnell und sicher festzustellen, ob und in welcher Richtung eine ihn gerade interessierende Frage schon entschieden ist, und den mitgeteilten Rechtssprüchen beigefügte genaue Angaben darüber, wo sie mit den Gründen veröffentlicht worden sind, erleichtern ihm das Nachschlagen und eingehendere Studium der Entscheidungen.

Mietrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Von Oskar Niendorff, Amtsgerichtsrat in Berlin. Handbuch für Juristen, Hauswirte und Mieter. Neunte, neu bearbeitete Auflage. VIII und 450 Seiten. Verlag von Karl Duncker, Berlin. Geb. 5 ℳ. Auf dem das preußische Recht behandelnden Buche des im Titel genannten Verfassers aufgebaut, das auf Grund der in Mietsstreitigkeiten ergangenen Uiteile des Berliner Amts⸗ gerichts 1 das spezifische Institut der Großstadtmiete mit seinen eigenartigen Interessenkonflikten, besonderen Ausgestaltungen und Problemen zur Darstellung brachte, bietet das nach dem Tode des Verfassers von Amtsgerichtsrat Mugdan bearbeitete Werk seit dem Inkrafttreten des B. G.⸗B. eine eingehende, auf wissenschaftlicher Höhe stehende und dabel doch auch für Nichtjuristen verständliche systematische Darstellung des neuen deutschen Mietrechts, in der die gesamte kammergerichtliche und reichsgerichtliche Rechtsprechung be⸗ rücksichtigt ist. Wie die in den letzten Jahren ergangenen Ent⸗ scheidungen der Gerichte sind auch die Ergebnisse der neu erschienenen Literatur verarbeitet. Das Buch wird auch in der neuen Auflage ein trefflicher Führer für die Praxis sein und unter der Literatur über

das Mietrecht einen der ersten Plätze einnehmen.

M. Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reiches. Vierte Auflage, völlig neubearbeitet in Gemeinschaft mit Geheimem Oberregierungsrat Dr. A. Hoffmann, Geheimem Regierungsrat Dr. E. Trautvetter, vortragenden Räten im Reicksschatzamt, Geheimem Finanzrat Dr. R. Kloß, vortragendem Rat im Königlich sächsischen Finanz⸗ ministerium, und Dr. W. Cuno, Regierungsrat im Reichsschatzamt, von Reichsgerichtsrat Ludwig Ebermayer, Reichsgerichtsrat a. D. Franz Galli und Senatspräsidenten bei dem Kammergericht, Geheimem Oberjustizrat Dr. Georg Lindenberg. Elfte Lieferung. Preis 3,50 ℳ. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. In dieser Lieferung wird die Erläuterung des Gesetzes, betreffend Be⸗ seitigung des Branntweinkontingents, vom 14. Juni 1912 zu Ende geführt und damit der Kommentar zu den Zoll⸗ und Steuer⸗ gesetzen des Reichs zum Abschluß gebracht, der nebst einem aus⸗ führlichen Sachregister den II. Band der neuen Auflage von Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reiches bildet. Mit diesem von Hoffmann, Trautpetter, Kloß und Cuno verfaßten Bande liegt zum ersten Male eine eingehende Bearbeitung der gesamten Zoll⸗ und Steuergesetz⸗ gebung des Reiches vor, und es dürfte daher von denjenigen Kreisen, die wesentlich nur an den Zoll⸗ und Steuergesetzen interessiert sind, freudig begrüßt werden, daß von diesem ande des großen Werkes eine Sonderausgabe veranstaltet worden ist (959 Seiten, geh. 25 ℳ, geb. 27,50 ℳ). Wie in der neuen Auflage des Stengleinschen Kommentars überhaupt, hat auch bei den Zoll⸗ und Steuergesetzen des Reichs 23 an der Zahl die Bearbeitung sich nicht darauf beschränkt, die Bedeutung der einzelnen Bestimmungen strafrechtlichen Inhalts darzulegen; vielmehr ist auch der verwaltungs⸗ und zivilrechtliche Inhalt der Ge⸗ setze in einer dem praktischen Bedürfnis entsprechenden Weise erläutert. Hterbei sind nicht nur die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und die von ihm aufgestellten Auslegungsgrundsätze berücksichtigt, sondern es ist auch die in den Rundschreiben des Reichsschatzamts und

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in den Entscheidungen des preußischen Finanzministers niedergelegte Verwaltungsübung wiedergegeben und die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe eingehend dargestellt. Welche Fülle von Material die Verfasser verarbeitet haben, erhellt schon daraus, daß allein zu dem Vereinszollgesetz und den Stempelgesetzen gegen 600 oberstrichterliche Entscheidungen für die Erläuterung verwertet sind (eine Nachweisung der zu den Zoll⸗ und Steuergesetzen des Reichs ergangenen und berück⸗ sichtigten Entscheidungen ist dem Kommentar beigegeben). Dabei sind sie nicht ohne kritischen Geist verfahren; doch findet man da, wo die Ansicht der Verfasser von derjenigen der Gerichte abweicht, die letztere ebenfalls klar ersichtlich gemacht. Auch die Literatur ist, soweit solche überhaupt vorhanden war, überall berücksichtigt. Daß die Erläuterung des Vereinszollgesetzes in dem Werk noch einen breiten Raum ein⸗ nimmt, verdient bei der grundlegenden Wichtigkeit dieses Gesetzes auch für die Struktur des übrigen Steuerrechts An⸗ erkenunung. Dem Bedürfnis nach einer die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Entstehungsgeschichte der Zoll⸗ und Steuergesetze berücksichtigenden Erläuterung, das ebenso bei den zur Anwendung der Gesetze Berufenen wie bei den von diesen Gesetzen Betroffenen besteht, und dem Zwecke, diesen Kreisen ein zuverlässiger Führer durch die verwickelten Materien zu sein, dürfte der II. Band des Steng⸗ leinschen Kommentars vollauf gerecht werden. Der III. Band soll die Erläuterung der Gewerbeordnung und des Hausarbeltsgesetzes, der Reichsversicherungsordnung und des Versicherungsgesetzes für An⸗ gestellte sowie Nachträge zum I. Bande, namentlich zu der in diesem enthaltenen Bearbeitung des Vereinsgesetzes bringen. In der vor⸗ liegenden elften Lieferung sind bereits die §§ 1 —57 a der Gewerbe⸗ ordnung von dem Geheimen Oberjustizrat, Senatspräsidenten Dr. Lindenberg ebenso sachgemäß und eingehend behandelt, wie im II. Bande die Zoll⸗ und Steuergesetze. Da bei der Gewerbe⸗ ordnung eine Reihe von Novellen eine große Erweiterung des Stoffes und eine Menge neuer Fragen herbeigeführt hat, stellt sich die hier gegebene Erläuterung gegenüber der in der dritten Auflage enthaltenen als eine völlige Neubearbeitung dar. Bei jedem Paragraphen unter⸗ richtet zunächst eine Anmerkung über dessen Entstehungsgeschichte; den dann folgenden Ausführungen des Verfassers ist, wenn sie größeren Umfang haben, eine Inhaltsübersicht vorangestellt, die eine schnelle Orientierung über die behandelten Rechtsfragen erleichtert. Friedhof und Feuerbestattung. Von Dr. jur. J. Breuer. 104 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 2 ℳ. Das preußische Feuerbestattungsgesetz vom 14. September 1911, das einem langen Kampfe wenigstens für Preußen ein Ende bereitet und hier für die Errichtung von Krematorien die Bahn frei gemacht hat, stellt die Aschenreste prinzipiell dem Leichnam gleich und fordert ihre Beifetzung. Weitere Bestimmungen über die Beisetzung trifft es nicht; insbesondere enthält es sich jeder Kundgebung über die wichtige, bei allen Diskussionen über den Entwurf des Gesetzes völlig zurückgetretene Frage, ob und inwieweit der Pflicht zur Beisetzung, die unbedingt ist, auch ein unbedingtes Recht auf Beisetzung entspricht. Hier ist es Aufgabe der Wissenschaft, die entstandenen Zweifelsfragen zu lösen. Dazu bedarf es eines Eingehens auf die Frage, auf welche Weise das Feuerbestattungsrecht, das keine selbständige Kodifikation darstellt, sondern das Recht der Bestattung überhaupt zur notwendigen Ergänzung hat, sich dem bisher geltenden Rechtszustand einfügen läßt. Der Feuerbestattung muß die Beisetzung folgen, letztere ist aber, wenn man von der Möglichkeit, die Aschenreste in Kolumbarien oder ober⸗ irdischen Urnen aufzubewahren, absieht, kein Vorgang mehr, der dem Einäscherungswesen charakteristisch ist, sondern läßt dieses in das all⸗

gemeine Bestattungswesen einmünden, dessen Recht allein nunmehr

maßgebend wird, auch für die Beantwortung der Frage, ob die Bei⸗

setzung von Aschenurnen auf kirchlichen und kommunglen Friedhöfen verlangt werden kann. Aus dem Recht der Friedhöfe muß sich das Recht der Ascheureste entwickeln lassen. Ein Zurückgehen auf das Recht der Friedhöfe erscheint daher zunächst ersorderlich. Der Ver⸗ fasser der vorliegenden Abhandlung geht diesen Weg, wobei er das preußische Recht, insbesondere die Bestimmungen des All⸗ gemeinen Landrechts zugrunde legt, jedoch auch die gemeinrqt⸗ lichen Grundlagen für die Entscheidung pbüft. Er untersucht zunächst die rechtliche Natur des Friedhofes und des An⸗ spruchs der Gemeindemitglieder auf Teilnahme an der Benutzung desselben und vertritt in Uebereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechts und des gemeinen Rechts die Ansicht, daß der Anspruch auf das Be⸗ gräbnis in der Reihe sowohl auf kommunalen wie auf konfessionellen Friedhöfen privatrechtlicher Natur ist. Aber der Verfasser übersieht nicht den Unterschied zwischen beiden Arten von Friedhöfen; er erkennt an, daß die konfessionelle Gemeinde als berechtigt erscheine, für den Friedhof ihr religiöses Ideal zu verwirklichen, und daß man von ihr nicht Handlungen verlangen dürfe, die, wenn auch nicht mit dogma⸗ tischen Vorschriften, so doch mit der kirchlichen Sitte in Widerspruch stehen. Für den kommunalen Friedhof entwickelt er die Ansicht, daß im Laufe der Zeit der Zweck des Friedhofs sich erweitert hat, daß die Volkssitte die Beisetzung der Aschenreste fordert, da das Volk in der Asche noch den Leichnam erblickt. Aber nur deshalb, weil weder gesetzliche noch statutarische Bestimmungen entgegenstehen, erscheint dem Verfasser die Auslegung des (stillschweigend) zwischen Gemeinde und Mitglied geschlossenen Vertrages in dieser Weise als zulässig. Er stellt fest, daß für die interkonfessionelle politische Gemeinde Sondergrundsätze nicht in Frage kommen können. Deshalb gelangt er zu der auf § 190 II, 11 A. L.⸗R. noch besonders gestützten Ansicht, daß die politische Gemeinde ihren Friedhof den Aschenurnen nicht ver⸗ schließen darf. Darum muß er aber auch für die konfefsionellen Friedhöfe zu einem anderen Ergebnis kommen, muß für diese die religiöse Vorschrift und Sitte in erster Linie maßgebend sein lassen und kann nur mangels entgegenstehender Vorschrift oder Sitte die herrschende Auffassung des ganzen Volkes entscheiden lassen. Hierbei befindet er sich in voller Uebereinstimmung mit der neueren Recht⸗ sprechung des Reichsgerichts. Das Ergebnis der Untersuchungen des Verfassers dürfte allgemein befriedigen. 3

Deutscher Juristenkalender, begründet und herausgegeben von Dr. Arthur Kallmann, Rechtsanwalt in Berlin. Verla von Otto Liebmann hierselbst. Preis 3,20 ℳ, für Abonnenten der

„Deutschen Juristenzeitung“ 2,80 ℳ. Der seit 1905 unter dem

Titel „Webers Juristenkalender“ herausgegebene, aber schon bishe von Kallmann bearbeitete juristische Abreißkalender mit Raum Vermerke für jeden Tag des Jahres ist jeßt zum ersten Male unte dem oben angegebenen Titel im neuen Ver Die inneren Einrichtungen, die ihn besonders für jüngere Juristen empfehlenswert machten, sind beibehalten und noch verbessert worden. Der auch äußerlich geschmackvoll ausgestattete Kalender will der Erinnerung an hervorragende Juristen und Nationalökonomen dienen,

in den Daten der Gesetze und rechtsgeschichtlich erheblichen Ereignisse den Gang der Entwicklung und den Stand der Gesetzgebung vor

Augen führen, durch Darstellungen aus dem Reichsrecht unter be⸗ sonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts Altes in der Erinnerung befestigen, Entlegenes ans Licht holen, Neues zur Kenntnis bringen, wobei zugleich angestrebt ist, einen Niederschlag der Ergebnisse der Praxis zu geben; Spruchweisheit, kleinere Mit⸗ teilungen, endlich zahlreiche Bildnisse bedeutender Juristen und Ab⸗ bildungen von Justizgebäuden sollen weiter anregen.

Berichte v

Qualität

deutschen Fruchtmärkten.

gering

mittel V gut Verkaufte

Marttorte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster löchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner

I.

1“

Am vorigen Außerdem wurden Durchschnitts⸗ am Markttage Verkaufs⸗ preis Markttage (Spalte 1) Durch⸗ nach überschläglicher wert schnitts⸗ Schätzung verkauft preis dem Doppelzentner V (Preis unbekannt)

osen. 2 ““ 17,50 L136* 16,90 Strehlen i. Schl. 17,00 ö“ i. Schl. 17,60

euß. s Meßkirch . 17,00

Babenhausen Illertissen. 1““ Geislingen Meßkirch

Posen.. 2„ eööön““ II““; Strehlen i. Schl. Löwenberg i. Schl. Illertissen

Posen * 8 2* 8 8 18821b“ . Breslau. * Braugerste Strebhlen i. Schl. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Futtergerste .5 „Braugerste

Neuß h1“ 1“”“] v“ Riedlingen.. 11“

9Q 22a a uaaung 2

Posen. 111““ 16,00 b676 15,00 bbö5 14,90 Strehlen i. Schl. 15,20 Grünberg i. Schl. ör Löwenberg i. Schl. 14,60 E“ 14,70 111““ b Rredtingen.. 16,00 Meßkirch.. 15,20

Bemerkungen. Die verkaufte

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Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mit

Weizen. 19,00 1900 18,80 18,90 19,00 19,10 17,30 18,20 18,30 19,20 18,00 18,00 19,00 19,00 18,00 18,40 18,40 18,80 19,50 E1111 20,50 17,60 111““ 18,60

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

20,00 20,00 20,00 20,00

17,80 18,40 18,60 18,60

gen. 16,00 16,00 16,40 16,40 15,25 11 15,70 16,00 15,10 15,60 15,70 16,20 1882 15,25 16,00 16,00 15,20 15 15,60 15,80 17,40 I 17,90 17,90 17,00 900 es

16,80 7,40 17,80 15 25 S. 5,7 16,00 15,20 5 6 16,40 16,50 17. 5 18,50 1225 9 18,00 18,00 18,00 14,80 5 4 15,30 15,50 16,80 18,00 18,80 16,50 5 18,60 19,40 19,40 17,80 8, 18,40 18,60

Hafer. 16 20 16,50 50 17,00 17,00 15 25 15,50 60 15,80 15,90

15,40 15,50 1590 16 20 15,20 15,70 1 16,20 16,20 8— 16,50 850 16,80 16,80 14,80 15,00 17 8. 14,70 17,70 18,70 18 70 40

17,60 18 00 18 20 b

82

15,00 88 5 16,00 18,00 8 10 15,20 18,00 19 20 ““

23. 12.

—62 2 . 29 19 9. 12.

23. 12.

27. 12.

27. 12.

1 75 170 1 267

geteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Berlin, den 31. Dezember 1912.

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

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*.29

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Handel, Irere. und Landwirtschaft“.).

Frankreich.

Zusammensetzung der von der Pulvermonopol⸗ verwaltung hergestellten Sprengstoffe für Berg⸗ werke. Verkaufspreise der zur Ausfuhr nach dem Ausland bestimmten Sprengstoffe. Das „Journal officiel de la République Française“ vom 15. Oktober 1912 enthält eine Liste, worin die Zusammensetzung der von der französischen Pulver⸗ monopolverwaltung hergestellten Sprengmittel für Bergwerke über⸗ ichtlich zusammengestellt ist. Der gleichfalls darin angegebene Ver⸗ aufspreis für das Inland hat für den deutschen Ausfuhrhandel weniger Interesse, da die Einfuhr von Sprengstoffen nach Frank⸗ reich, mit Ausnahme des Dpvnamits, wegen des Pulver⸗ monopols verboten ist. Die gegenwärtig gültigen, in der Zusammen⸗ stellung nicht aufgeführten Verkaufspreise für das Ausland und die französischen Kolonten und Schutzgebiete (mit Ausnahme von Algerien und Tunis) sind in den Rundschreiben der französischen General⸗ direktion der indirekten Steuern vom 24. Januar, 8. und 26. Juli 1912 (Nr. 937, 961 und 964) mitgetellt.

Die genannten Drucksachen liegen innerhalb der nächsten 8 Tage im Zollbureau des Reichsamts des Innern, Berlin W., Wilhelm⸗ straße 74, zur Einsicht aus, auch können sie Beteiligten auf Antrag leihweise für kurze Zeit zur Verfügung gestellt werden.

Winke für den Handelsverkehr mit Nicaragua.

Die früher veröffentlichten Winke für den Handelsverkehr mit Nicaragua sind in folgenden Punkten zu ergänzen und zu ändern: Porto: Kaufmännischen Anfragen an die Konsularbehörden in Managua (für die Westküste) und Bluefields (für die Ostküste Nicaragugs) sind wenigstens 0,20 in deutschen Briefmarken bei⸗ zufügen; Antwortscheine werden von der nicaraguensischen Postverwaltung nicht eingelöst. Nicaragua steht im Postpaketverkehr mit Deutsch⸗ land; Konsulatsfakturen sind hierbei nicht erforderlich und Konsular⸗ gebühren nicht zu entrichten, wenn der Wert der Waren nach dem Dafür⸗ halten der Zollbehörde für ein einzelnes Paket oder für eine Anzahl von Paketen, die mit demselben Dampfer von einem Absender einer Person oder einer Handelsgesellschaft zugehen, 50 Dollar Gold nicht übersteigt. Preislisten usw.: Dem Kaiserlich Deutschen Konsulat in Managua“ ist die Zusendung von Katalogen und sonstigem Reklamematerial (in spanischer Sprache) erwünscht; bei Angeboten empfiehlt es sich, die Zahlungs⸗ und Lieferungsbedingungen sowie die Rabhattsätze mit aufzugeben. Die in San José und Managua ein⸗ gehenden Preisverzeichnisse, Adressenlisten usw. liegen in den Amtsräumen aus; gehen mehrere Stücke ein, so werden sie an die Interessenten verteilt. Rei sende: Die Entsendung gewandter, sprachkundiger Geschäfts⸗ reisender, die mit den neuesten Mustern versehen sind, hat sich be⸗ währt, besonders in den Artikeln, die sich nur schwer nach Katalogen bestellen lassen. Sie müssen den Zoll für die Muster bis zur Wieder⸗ ausfuhr hinterlegen oder einen Bürgen stellen. Zahlungen: In der Regel 6 Monats⸗Akzept vom Datum der Faktur; Inkasso meist durch eine der hiesigen Banken oder durch ein größeres Kommissions⸗ haus. Reklamationen: Der Rechtsweg ist unverhältnismäßig teuer, da die Anwalts⸗ und Gerichtskosten recht hoch sind. Eine Klage wird sich daher in der Regel nur bei hohen Objekten lohnen, wenn die Sache ganz klar liegt und der Gegner sicher zahlungsfähig ist. Das Konsulat in Managua ist zur gütlichen Vermittlung bereit Patent⸗ und Markenschutz: Ohne Verbindlichkeit wird für Aus⸗ künfte und sonstige Bearbeitung dieser Sachen Herr Arthur Wallace in San José benannt, der auch in deutscher Sprache korrespondient. Zollverhältnisse: Kür die Berechnung des Zolles wird seit April 1912 der Dollar Gold gleich 8 Pesos Papier gerechnet. Der nicaraguensische Zolltarif vom 15. Dezember 1908 ist im Handels⸗ archiv 1910,1 S. 869 mitgeteilt; die Zollsätze bedeuten jedoch amerikanisches Gold und nicht, wie dort angegeben, nicaraguensische Pesos. Außer den im Tarif verzeichneten Artikeln sind in letzter Zeit gewisse Waren gänzlich vom Zolle befreit worden, andere haben eine Ermäßigung von 30 bis 50 % erfahren; die betreffenden Aenderungen sind in Nr. 1 der „Nach⸗ richten für Handel und Industrie“ vom 3. Januar 1911 mitgeteilt. Fehlt die Konsulatsfaktur, so kann auf Ansuchen eine Frist von 5 Monaten zur nachträglichen Beschaffung bewilligt werden ; wird sie auch dann noch nicht vorgelegt, so wird eine Strafe in Höhe von ) v. H. des Zollbetrags erhoben. Zollämter befinden sich in Corinto und San Juan del Sur an der Westküste und in Bluefields, San Juan del Norte und Cabo Gracias à Dios an der Ostküste. (Bericht es Kaiserlichen Konsul ts in San José, Costa Rica.)

Absatzmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen in der Dominikanischen Republik.

Die Landwirtschaft, die Forstnutzung und die damit in Ver⸗ indung stehenden Gewerbezweige sind in der Dominikanischen

Republik, abgesehen von der Zuckerindustrie, erst in den Anfangs⸗

stadien begriffen; doch sind trotz des langen Bürgkrieges Fortschritte . sodaß die deutschen Fabrikanten landwirtschaftlicher Werkzeuge und Maschinen schon jetzt darauf Bedacht nehmen sollten, in dem Lande festen Fuß zu fassen.

Im Jahre 1911 betrug nach der amtlichen Statistik der Wert der eingeführten landwirtschaftlichen Geräte 54 469 amer. Dollar, wovon 28 902 Doll. auf Deutschland, 22 155 Doll. auf die Ver⸗ einigten Staaten und 3145 Doll. auf England entfielen. Manche Werkzeuge und Maschinen sind sicherlich aber auch in den Ziffern der Eisen⸗ und Stahlwareneinfuhr enthalten, die jene Statistik aufführt. Besonders wichtig sind die sogenannten Machetes, Krummesser, die in allen landwirtschaftlichen Betrieben, auch beim Kaffee⸗, Kakao⸗ und Tabakbau Verwendung finden und vorzugsweise aus Deutschland be⸗ zogen werden. Sonst stehen die Vereinigten Staaten als Lieferanten von Werkzeugen gleichwie von Maschinen obenan; namentlich sind Pflüge und Maschinen für Kaffeereinigung und Baumwollentkernung von dort gekommen. Das Ueberwiegen der Union erklärt sich durch deren Nähe, die die schnelle Lieferung von Ersatzstücken und die rasche Erledigung von Reklamationen ermöglicht, sowie dadurch, daß manche Betriebe amerikanisch sind. Was die Zigarren⸗ und Zigaretten⸗ fabrikation betrifft, so haben die bedeutendsten Unternehmungen alle Maschinen aus Deutschland bezogen.

Durch Versendung spanisch verfaßter Kataloge sollte für den Bezug deutscher Waren, besenders von Pflügen, Aexten Sägen und Maschinen für die Kaffeereinigung und Baumwoll entkernung, artesischen Brunnen und Windmühlen, Stimmung ge⸗ macht werden.*)

*) Ein Verzeichnis der in Betracht kommenden Firmen kann inländischen Interessenten auf Antrag übersandt werden. Die Anträge sind unter Beifügung eines mit Aufschrift und Freimarke zu 10 (Berlin 5 ₰) versehenen Briefumschlags an das Bureau der „Nach⸗ richten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74 III, zu richten.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 31. Dezember

N

Was die Zollverhältnisse betrifft, so ist folgendes zu be⸗ merken. Zollfrei sind Pflüge, Eggen, Sä⸗, Mäh⸗ und Häufel⸗ maschinen, Separatoren, Trockenapparate, Baumwollentkernungs⸗ maschinen, Maschinen für die Gewinnung und Bearbeitung von Pflanzenfasern, Auskernungsmaschinen für Mais, Schubkarren, hydraulische Mauerbrecher, Werkzeuge und Geräte für die Blenen⸗ zucht, Hacken, Mistgabeln, Spaten, Krummesser (Machetes), die weniger als 72 cm lang sind, Gabeln zum Kartoffelausnehmen, Steinhauer und Stacheldraht; einem Zoll von 5 v. H. des Wertes unterliegen Dampfkessel, Motoren, Oelbereitungs⸗, Säge⸗ und Hobel⸗ maschinen und sonstige Maschinen für die Holzbearbeitung, Maschinen für die Herstellung von Zigaretten und Schokolade. Maschinen für die Zigarrenfabrikation unterliegen einem Wertzoll von 10 v. H. (Nach einem Bericht vom 22. Oktober 1912.)

agengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. Dezember 1912: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen EI2828881 13 158 Nicht gestellt. u

Ueberzweifelhafte ausländische Firmen in Amsterdam, Neapel „Vertretungen, sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Mitteilungen zugegangen. Vertrauenswürdigen Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51, I, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder schriftlich nähere Auskunft gegeben.

In der kaufmännischen Schreibmaschinenschule der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin, Monbijouplatz 3 pt., beginnen am 3. Januar 1913 neue Tages⸗ und Abendkurse. Damen mit kaufmännischen Kenntnissen und guter Schulbildung finden jeder⸗

zeit Aufnahme. Der Unterricht wird nach langjähriger bewährter

Methode erteilt; 51 erstklassige Maschinen stehen zur Verfügung.

Diktat⸗ und Fortbildungsstunden können belegt werden (10 Stunden

2 ℳ). Auf Wunsch wird Stenvaraphie (Stolze⸗Schrey) in Einzel⸗ kursen erteilt. Näheres durch Prospekte, die im Kaufmännischen Verband für weibliche Angestellte, Köpenickerstraße 74, im Direktorial⸗ bureau, Börse, Burgstraße 25 II, und in der Schule erhältlich sind. Nach dem in der Monatsversammlung des Vereins für den Verkauf von Siegerländer Eisenstein erstatteten Bericht betrug laut Meldung des „W. T. B.“ aus Siegen die Förhesng im November 204 912 t und der Versand 210 879 t. Die achfrage ist nach wie vor günstig. Der Verein hat bis zum Juli des nächften Jahres ausverkauft. Der Verband deutscher Kaltwalzwerke G. m. b. H. ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hagen gestern um vorläufig sechs Monate, also bis zum 30. Junt 1913, verlängert worden.

1““

Aũgo„oonds⸗ und Aktienbörsfe.

Brlin, 31. Dezember. Die Börse zeigte auch heute eine ausgesprochene Zurückhaltung. Die Töhdeg konnte als ziemlich fest bezeichnet werden, während sich das Geschäft in den engsten Grenzen bewegte. Eine gewisse Erleichterung war für den Markt die Ueberwindung des Ultimos in Verbindung mit der Tatsache, daß der Privatdiskont heute eine wesentliche Ermäßigung erfuhr. Andererseits boten die vorliegenden Meldungen keine An⸗ regung. Einiges Geschäft bei anziehenden Kursen vollzog sich in Schiffahrtsaktien, dagegen lagen Phönixaktien und Canada Pacific⸗ aktien auf Realisierungen zeitweilig schwächer; auf letzteres Papier wirkten auch die New Yorker Berichte nachteilig ein. Der Privat⸗ diskont notierte 5 ¾ %, lange Sicht 5 ¼ %.

Berliner Wareunberichte.

Berlin. den 31. Dezember. Produktenmarkt. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer, abfallender 175,00 188,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 205,50 Abnahme im laufenden Monat, do. 209,00 208,50 Abnahme im Mai 1913. Matt.

Roggen, inländischer, lieferbar Anfangs Januar 169,00 170,00 ab Bahn, Normalgewicht 712 g 183,00 Abnahme im laufenden Monat, do. 173,75 173,50 Abnahme im Mai 1913. Laufender Monat fest.

„Hafer, inländischer fein 185,00 198,00, mittel 169,00 184,00 ab Bahn und ab Kahn, Normalgewscht 450 g 173,75 Abnahme im laufenden Monat, do. 173,50 173,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.

Mais, runder 146,00 147,00 ab Kahn. Ruhig.

Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 24,25 28,00. Ruhig.

Roggenmehl (per 100 9 ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 21,20 23,40, do. 21,60 Abnahme im Mai 1913. Ruhig.

Rüböl für 100 kg mit Faß 65 60 G. Abnahme im Ja⸗ nugar 1913, do. 62,70 62,80 62,70 Abnahme im Mai 1913. Schwach.

„Berlin, 30. Dezember. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) ℳ, —,— ℳ. Weizen, Mittelforte †) —,— ℳ, —,— ℳ. Weizen, geringe Sorte †) —,— ℳ,

,— ℳ. Roggen, gute Sorte ) , ℳ, —,— c. Roggen, Mittelsorte †) —,— ℳ, —,— ℳ. Roggen, geringe Sorte †) —,— ℳ,

. . Futtergerste, gute Sorte*) 18,30 ℳ, 17,70 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte*) 17,60 ℳ, 17,00 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 16,90 ℳ, 16,40 ℳ. Hafer, gute Sorte *) 20,40 ℳ, 18,80 ℳ. Hafer, Mittelsorte*) 18,70 ℳ, 17,10 ℳ. Hafer, geringe Sorte —,— ℳ, Zö“ Mais (mixed) gute Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 15,00 ℳ, 14,60 ℳ. Richtstrobh

6, —, ℳ. —Heu (Markthatlen⸗ preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ;, 30,00 ℳ, Speisebohnen, weiße 50 00 ℳ, 36 00 ℳ. Linsen 60,00 ℳ,

35,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 8 00 ℳ, 5 00 ,ℳ. Rindfleisch

von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,70 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 I Schweinefleisch 1 kg 2 20 ℳ, 1,60 Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,15 %o. Hammelfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,50 ℳ. Butter 1 kg 3,00 ℳ, 2,40 ℳ. Eter, 60 Stück 7,205, ℳ, 4,80 Karpfen 1 kg 2 40 ℳ, 1 40 ℳ. Aale 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,40 ℳ. Hechte 1 kg 2,60 ℳ, 1,40 ℳ. Barsche 1 ke 2,40 ℳ, 1,00 £ Schleie 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. Blele kg 1,50 ℳ, 0,80 ℳ. Krebse 60 Stück 24,00 ℳ, 3,00 ℳ.

†) Ab Bahn.

*) Frei Wagen und ab Bahn.

entschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

„Hamburg, 30. Dezember. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 85,75 Br., 85,25 Gd.

Wien, 31. Dezember, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. 4 %, Rente M./N. pr. ult. 85,35, Einh. 4 % Rente Januar Juli pr. ult. 85,35, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 85,35, Ungar. 4 % Goldrente 105,50, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 84,60, Türkische Lose per medio 217,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 709,90, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 104,50, Wiener Bankvereinaktien 510,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 618,50, Ungar. allg. Kreditbankaktien 801,00, Oesterr. Länderbankaktien 507,50, Unionbank⸗ aktien 584,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 118,07, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesell sch.⸗Akt. —, Oesterr. Alpine Montangefell⸗ schaftsaktien 1039,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 3457,—. Be⸗ hauptet. Staatsbahn fest.

London, 30. Dezember. (W. T. B.) (Schlu 2 ½ % Eng⸗ lische Konsols 75, Silber prompt 2815 12, 2 Mchlug) 2 2. Hrivat⸗ diskont 412½16. Bankausgang 10 000 Pfd. Sterl. 8

Paris, 30. Dezember. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 89,07.

Madrid, 30. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,55.

Lissabon, 30. Dezember. (W. T. B.) Goldagio 13.

„New Pork, 30. Dezember. (Schluß.) (W. T. B.) Im Hin⸗ blick auf die unbefriedigenden Nachrichten aus Europa bezüglich der Balkanlage sowie wegen der ungünstigen Verhältnisse am Geldmarkt und der neuerdings auftauchenden Befürchtungen, die an eine eventuelle Tarifrevision geknüpft werden, verhielt sich die Spekulation an der Fondsbörse zurückhaltend. Die Tendenz war zunächst infolge von Bajsseoperationen schwach, befestigte sich noc im weiteren Verlaufe auf Deckungen. Die Aktien der Canada Sb bahn waren anfänglich stärker angeboten und verloren bei den ersten Umsätzen; Doll., da der Novemberausweis nicht befriedigte. Am Nachmittag zeigte sich lebhafteres Interesse für Kupferwerte im Zusammenhang mit Meldungen über bedeutende Käufe am Metall⸗ markt. Für Milwaukees regte der Frachtenverkehr lebhafter an. In der Schlußstunde war die Haltung nicht einheitlich, da die Meldungen über die Kupferverkäufe unbestätigt blieben. Bemerkenswert war der Kursrückgang der Aktien der International Steam Pump Co., der die gesamte Liste ungünstig beeinflußte. Bei Schluß der Börse war die Haltung schwach. Aktienumsatz 173 000. Stück. Tendenz für Geld: Leicht. Geld auf 24 Std.⸗Vurchschn.⸗Zinsrate 7, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2 ½, Wechsel auf London 4,8100, Cable Transfers 4,8625, Wechsel auf Berlin (Sicht) 94 ¾.

Rio de Janeiro, 30. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf London 161 ½.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 31. Dezember. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. 9,05 9,15. Nachprodukte 75 Grad o. S. 7,47 7,40. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade I o. Faß 19,25 bis 19, 50. Kristallzucker I m. S. —,—. Gem. Raffinade m. S. 19,00 bis 19,25. Gem. Melis 1 m. S. 18,50 18,75. Stimmung: Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: Dezember 9,47 ½ Gd., 9,52 ½ Br., —,— bez., Januar 9,47 ½ Gd., 9,52 ½ Br., —,— bez., März 9,72 ½ Gd., 9,77 Br., —,— bez., Mai 9,97 ½ GOd., 10,00 Br., —,— bez., August 10,20 Gd., 10,22 ½ Br., —,— bez., Ottober⸗Dezember 10,00 Gd., 10,02 ½ Br., —,— bez. Stimmung: Ruhig. 8 (Cöln, 30. Dezember. (W. T. B.) Rüböl loko 69,00, für Mai 66,50.

Bremen, 30. Dezember. (W. T. B.) Schmalz. Maltt. Loko, Tubs und Firkin 53 ½, Doppeleimer 54 ½. Kaffee. Ruhig. Baumwolle. Stetig. American middling loko 66.

Hamburg, 31. Dezember. Vormittags 10 Uhr. (W. T. B.) Zuckermarkt. RNuhig. Rübenrohzucker I. Produ Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, für Dezember 9,47 ½8, für Januar 9,47 ½, für März 9,75, für Mai 9,97 ½, für August 10,20, für Oktober⸗Dezember 10,00. 8 Hamburg, 31. Dezember, Vormittags 10 Uhr 15 Minuten. (W. T. B.) Kaffer. Stetig. Good average Santos für Dezember Gd., für März 68 ½¾ Gd., für Mat 89 Gd., für Sep· tember 69 Gd.

London, 30. Dezember. (W. T. B.) Rübenrohzucker Dezember 9 sh. 5 ¼ d. Wert, ruhig. 8 11 sh. 1 ½ d. Wert, ruhig. 8

London, 30. Dezember. (W. T. B.) (S luß.

Kupfer stetig, 76, 3 Monat 77.

Liverpool, 30. Dezember, Nachmittags 4 Uhr 10 Minuten. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 8900 Ballen. doden für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanische middling Lieferungen: Ruhig. Dezemder 88, Jannagp⸗ Februar 6,83, Februar⸗März 6.82 März. 1il1 6.81 Arik. Mei

3 8 2

75. 3 Angust⸗

6,79, Mai⸗Juni 6,77, Junt⸗Juli 6,75. Ju September 6,60, Oktober⸗November 6.31. 8 Glasgow, 30. Dezember. (W. T. B.) Middlesbrough warrants stetig, 67 8⁄. Paris, 30. Dezember. (W. T.8 ruhig, 88 % neue Kondition 25— 26 ½ Nr. 3 für 100 kg für Dezember Juni 31, für Mai⸗August 31 Amsterdam, good ordinary 54. SS. Antwerpen, 30. Dezember. (W. T. B.) Petro Raffintertes Type werß Ii bez. Be de für Devemder 28 T do. für Januar 28 do. für Män⸗April 24 Br. Fest. Schmalz für Dezembe New York, Z. Dezember. (. T. B.) (Schuß) Baumwolle loko middling 1820, do. für Dezemder 12,73, do. sür Februar 12.58, do. in New Orlrans leko middi. 12 ⅛. Petrolemm verfimned (in Cases) 10,55, do. Standmd mwdite in New Bork 850 do. Credit Balancez at Oil Cid 200. Schmalz Wes team 10,00, do. Robe u. Brothers 10,49, Jucher sair ref. Muservadot 3,23, Getreidefracht nach Swerpool 4 ½, Kaffer Nio Nr. 7 loto 13 ¾, do. für Dezern der do. für Februar 13,2. Kupser Standard loko 17,00 17,82 ½, Jinn 50/82 ½ 0 Fr Die Visidle Supplies derragen ig der dergangenen Woche an Wehen 9 717000, Bashels, an Cmadarweihhen 22 884 —. Irsdels, en Ma 09 weihen 22 d B Mats 5 213 000 Basbeks. Am Mitzwoch, d Märtte geschlossen.

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