Franko
———
Der bezufügen⸗ Bemerkungen.
bis zum Betra
Bestimmungsland. Gemichte ℳ] ₰
den Zoll⸗Inh.⸗ g Erklärungen [W = Wertan⸗ abe zulässig. N = Nachnahme
4ℳ] IZahl] Sprache zulässig. E= Ellbestellung zuluffig.)
Bestimmungsland. vis zum
8 von
ns 85 5
Gewichte
Franko
Betrag
2
Der beizufügen⸗
den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen
ℳ ZZahl Sprache
Bemerkungen. [W = Wertangabe zulässig. N=Nachnahne zulässig. E= Eilbestellung zuläffig.]
107) u. W bis 400 ℳℳ; àa. und b. P. bis
von 5 k —
8 2 20 bis
60 bis
— bis
60 bis
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89 Wnadeloupe.
63) Guatemala. 1
ö..
8 Honduras evubkäh 1u1u“ rem. dir.
3 65) Hongkong ü. Hamb. o
über England. ... 89 Italien mit S. Marino
Japan mit Formosa (Taiwan), eea. (Karafuto) u. Korea 80 bis 68) Kamerun . . bn 89 Kapverdische Juseln. .. 70) Karolinen, Mariauen, E. e““ Kiautschou (Schutzgebiet).. Kreta (österr. Postanst.).. Sicberian. “ u““ Madagaskar mit Nossi⸗Bé, Ste. Marie de Madagaskar und Comoren. . Madeira .. ö1ö1“ Marokko deutsche Postämter. Marshall⸗Inselunu . Martiniqne. Mauritanien. Mauritins... Mexiko . .. Montenegro .. . . . Mosambik Neu⸗Caledonien . . . .. Neue Hebriden mit Banks⸗ und Santa Cruz⸗Inseln... Neu⸗Fundland . . . . . Reu⸗ Seeland mit Insel Cook⸗ usw. Inseln Zicaraguaa... Niederlande. . Niederl. Autillen . Niederl. Guyana (Surinam) Niederl. Indien üb. Niederl. mit deutschen Postd. . 96) Nigeria . . . 97) Norwegen über Schweden . über Hamburg (mal wöchentl.) 98) Oesterreich⸗Uugarn mit Liechtenstein . . . . .. 99) Panama (Kanalzon s. Nr. 141) 100) Paraguau„s . öon.“
101 189 Peru. 103) Philippinen
1——
60 bis 60 bis
caochhchochhcee neneen mmnne AXXXAXAXN NIN AAAAS
20 bis
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60 bis 60 bis 60 bis
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1
(Zone 1) —72
2 20 bis 2 50 bis 2 —ß— bis 2 60 bis 1/40 bis
8ℳ9 s
chchoUo R
K.
Allgemeines. Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm:
auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mi billigsten oder gebräuchlichsten Weg berechnet.
2) Interpunktionszeichen, mitbefördert.
Kommas, Doppelvunkte, b 3) Soweit dringende Telegramme =D=, offen (Ouv
Telegramme sowie Privattelegramme in geheimer Sprach ch aangegeben. Für dringende Telegramme kom 4) Im Verkehr innerhalb Deu
1) Die Länge eines Taxwortes in o im Stadtverlehr Auzlande 50 Pf. (Ausnahme: im Verkehr nach Großbritannien und Irla
Bindestriche und Apostrophe we Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von 8
3 f. 62) W bis 400 ℳ 632) Nur nach best. Orten.
85) W bis 2400 ℳ
66) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ
67) W bis 2400 ℳ; N bis 800 ℳ; E (außer nach Jap.⸗Sachalin).
68) W bis 8000 ℳ nach Duala, Kribi und Victoria; N bis 800 ℳ nach best. Orten.
69) Nur nach best. Orten, W und N bis 400 ℳ nur nach best. Orten; E'
70) N bis 800 ℳ
71) W bis 10 000 ℳ; N bis 800 ℳ
72) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ
73) Nur nach best. Orten. W bis 400 ℳ nach Monrovia.
74) Für den Grenzverkehr (1. Zone) nur 35 Pf. W unbegrenzt; bis 800 ℳ; E. Dringende Patete und Einschreibpakete zulässig. Einschreibgebühr 20 ₰.
75) W bis 400 ℳ
76) W bis 400 ℳ; N bis 400 ℳ nach best. Orten.
77) W bis 400 ℳ; N bis 400 ℳ nach best. Orten; E nach Postorten.
278) W bis 4000 ℳ
79) W nach bestimmten Orten bis 8000 ℳ; N bis 800 ℳ.
80) N biz 800 ℳ Für Weiterbeförderung ab Jaluit over Nauru hat Empfänger selbst zu sorgen.
81) W und N bis 400 ℳℳ
82) Taxe gilt nur bis Dakar, beförderunaskosten zahlt Empfänger; 400 ℳ nach best. Orten.
83) W bis 400 ℳ (über England bis 8000 ℳ).
85) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E. 86) Nur nach best. Orten; W und N bis . 400 ℳ nach best. Orten; ETF.
87) W bis 400 ℳ
89) W bis 8000 ℳ
90) W bis 8000 ℳ
92) W bis 800 ℳ; N. bis 800 ℳ; E.
93) W und N bis 400 ℳ6
94) W und N bis 400 ℳ
95) W und N his 400 ℳ
96) W bis 2400 ℳ außer nach Nord⸗ Nigeria. „
97) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E nach best. Orten.
98) vei Sendungen mit Bargeld nur 1 Zoll⸗Inh.⸗Ertl. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; 23 Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗ schreibvakete zulässig.
101) W bis 400 ℳ nach best. Orten; nach Orten im Innern Zuschlagtapen vom Emp⸗ fänger zu zahlen.
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60 40 60 80 20 80 20 80
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100 Portugal: a. uü. Hamb. oo. Brem. b. über Frankreich u. Spanien 5 kg 105) Portugiestisch⸗Guinea. 5 kg 106) Portugiesisch⸗Indien .. . 5 kg 19 Rennion . . . . . . . . 5 kg 108) Nhodesitiaa Numänien . . 110) Nußzlund a. europäisches mit Finnland und Kaukasien. b. asiatisches „ .. . Salomon⸗Inseln (brit.) .. Salvador. ““
0.* 8 98
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112 113 114 115
11¹) ““ San Domingo. .. St. Helennun .. 116) St. Pierre und Miqnelon. 117 St. Thomas und Principe. 118) Sarawak (Borneo) .. 119) Schweden. 68 120) Schweiz . .. 121) Senegal, Ober⸗Senegal und Niger (franz. Sudan) 129 Serbien.. 123) Seychellen⸗Inseln 125) Sierra Leone . . .. 8 Spanien, Festland nebst Re⸗ publik Andorra . . .. Balearen (nur best. Orte). Spanische Besitzungen: Canarische Inseln . .. . Niederlassung. im Bus. v. Guinea Straits Settlementsu. Labnan Südafrik. Bund (Kapland mit Betschuanaland, Kolonielu. Wal⸗ fischbai, Natal mit Amatonga⸗u. Zululand, Oraniefreist. u. Transv.) Tahiti m. Gambier⸗ usw. Inseln
rFFrExT 98 98 08 98 08
erch ᷑cerochhen namnchnchehchenesenen XNA 98 98 CAR 97 08 8 d8
ᷓcCCN FEFr 92 98 08
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1Ax1e“ y6 88 Tonga⸗Inseln . ..
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134) Tripolis (Afrika) . 135) Türkei: s.ConstantinSmyrna b. Beirut, Jaffa, Jerusalem . . —o. 9) Oesterreichische Postämter ¹) 2 Agentur⸗des Oesterr. Llovb²) d. Türkische Postanstalten.. 1““ 137) Uruguay. 8 138 “ v“ 159) Verbünd. Malayische Staat. 140) Verein. Staaten v. Amerika 141) Zanzibar mit Insel Pemba
IEXRSAE
08 08 98 08
8
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8 △ 98
F. Teleg
eener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern festgesetzt. Pf., 2 i andsverkehr 50 Pf., im Verkehr nach dem Durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind bis grbieten, sind die Worttaxen für den 2 phenanstalten zu erfragen. 3 rden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, kostenfrei Absenders mittelegraphiert und dann auch taxiert. Punkte, Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer. 1 ert) zu bestellende Telegramme, eigenhöndig = MP= zu bestellende einzelnen Ländern nicht zulässig sind, ist dies im Tarif besonders ü ines en Telegramms zur Erhebung. hlende Antwortstelegramm =ERP=
Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist eHPD=
i i öhnli 2 8 10 Wörtern berechnet. 1 die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 W 28 114“ werden, so ist dies besonders anzugeben,
Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als
4 — Im Verkehr mit dem
.B. =EP 20= oder ==RPD 20=. vorausbezahlten Wörter in 5) Für die Vergleichung eines Telegram von gleicher Wortzahl zu entrichten. 6) Für die telegraphische gewöhnlichen Telegramms von 5 Wörtern Empfangsanzeige =PCD= erhöht Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu en⸗ Web nicht erhoben. n vpes der Aufgabe eines auf Ve Gebühr nur für die erste Beförderungsstrecke zu erheben; die
zahlen. — Telegramme die auf Verlangen des Empfüngers nachgesandt werden, Per Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren wenn 8) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd? =
Vermerk „Tages“ (Jour) versehenen Telegramme werden nicht wü Morgens) bestellt; eine Verpflichtung, sie den Vermerk „Nuit“ (nnachts“) Telegramme, die von Bermerk =PR= oder,
tragen oder die
sofern es sich zugleich um postlagernde
Europäischer Vorschriftenbereich:
Auslande
rlangen des Absenders nachzusendenden Telegramm
die während der Nacht aufgenommenen Telegramme - Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wir
der Bestimmungstelegraphenanstalt olz eingeschriebene
Telegramme handelt, [Wort⸗ taxe ℳ2
in die Zahl der für das Antwortstelegramm
8. =RP G= oder =RPO 10=.
E“ naams 10— ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm
P0= ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden indestgebühr zu entrichten; sür die dring ende telegraphische
. Für eine briefliche Empfangsanzeige =PCP= sind im
igen des inneren Verkehrs wird eine besondere
38 =FS⸗= ist die volle Gebühr für die weiteren Beförderungsstrecken hat der Einpfänger zu sind mit „N. 6dis de) sie vom Emnrpfänger nicht gezahlt werden.
R= oder „postlagernd“ =GP⸗= sind zulässtg. Die mit dem hrend der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr sofort zu bestiellen, besteht nur insoweit, als tlich dringlicher Natur sind. Briefe zur Post gegeben werden sollen, find mit dem
2. ErI2
Anen
ramme.
Einschreibung hat
ohne Rücksicht auf die Entfernung mit
Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht
mit dem Vermerk „Exprèos“ zu versehen.
Mindestgebühr over für die briefliche welche die Beförderungstosten im voraus Absender erhoben. 10) Die 100 Wörter oder einen Teil einziges Telegramm taxiert. Nach Amerika 11) Für jedes Semaphortelegram unterliegen besonderen Vorschriften. Für diese Te (Küsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. 8 u) die Küstengebühr 15 Pf. für das Wort, Wort, mindestens 3 ℳ 50 Pf.
12) Die Vermerke =D=, =RP 18) Eine Quittung über entrichtete Geb 14) Für jedes Telegramm, Telegraphenanstalt mitgegeben wird, kommen
erteilen die Telegr.⸗Anst. Bei der Berechnung der Wo
mit dem Vermerk =GPR= zu versehen; für die Außereuropüischer Vorschriftenbereich:
ort⸗
Außereurspäischer 8 Norschriftenbereich:
als dem telegravphischen Bestimmungslande weiterzubeförd 1 die Adresse vie Angabe „Post“ oder die Angabe =PR=⸗z enthält, 9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender
Gehühr hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die etwa gewünschte Eilbestellung des Antwortstelegramms voraus⸗
zubezaͤhlen =KXPZ=. Wenn der Eilbotenlohn sowohl für das werden soll, hat der Vermerk =IP= =RXP= zu lauten. f 1 zu ermitteln ist oder die Zahlung
Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Aus in de Kennt der Absender die Höhe
das einem 10 Pf. zur Erhebung.
15) Nach den mit einem * versehenen Ländern sind Ueber r zühr k 8 8 rttaxe sich ergebende durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen.
—
der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. Für eern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende
Auslan
der Vermerk =XPDx=, wobei 1 die vorausbezahlte Gebühr in Frank (zu 80 Pf.) angibt. Ist nicht bekannt, und will er ihn trotzdem vorausbezahlen,
die telegraphische Meldun des Botenlohns =XPT= eee; . Meldung =XPP= eine Gebühr von 20 Pf. zu zahlen. . festgesetzt und bekannt gegeben haben (vgl. den Tarif), werden diese Kosten unbedingt vom
die
In diesem Falle ist das Telegramm vor der n Ve Gebühr für jeve einzelne Vervielsältigung eines gewöhnlichen Telegramms = LMX= davon 40 Pf., für dringende Telegramme 90 Pf.
meist ei
2— bis 2 — bis 4 60 bis
40 bis 40 bis 60 bis
60 bis — bis
60 bis
— bis
— bis 60 bis
1 80 bis
2 20 bis 3 60 bis 3˙80 bis 2 1
40 bis 60 bis — 80 vis — 80 bis
1 20 bis
1/ 80 bis
2 20 bis 2 60 bis 2 20 bis 1 40 bis 1/60 bis
Findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die wirklich
400 ℳ nach best. Orten; E.
105) W und K bis 400 ℳ;, nur nach best. Orten; E. 106) Nur nach best. Orten. W u. N bis 400 ℳ nach best. Orten; E. 107) W und N bis 400 ℳ.
88 109) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ, Empf. hat für Zollblei und Stempel 35 Cts. zu s. 110) a. und b. W bis 96 000 ℳ; 800, jedoch nicht nach Finnland über Rußland; Finnland s. auch unter Nr. 49. s. 113) Taxe gilt nur bis Apia, Beförderung .f. ab Apia und Fagamalo ist Sache des Empfängers. N bis 800 ℳ.
114) Nur nach bestimmten Orten.
115) W bis 1000 ℳ. bestimmten Orten. W und N bis 400 ℳ nur nach best. Orten; E. 118) W bis 8000 ℳ. 119) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ. Dringende Paket⸗ zulässig: E nach best. Orten.
8 120) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E
121) W und N bis 400 ℳ nach best. Orten. Taxe gilt nur bis Dakar. Weiterbeförderungs⸗ kosten zahlt Empfänger. und Schabatz Taxe 1 ℳ, sonst 1 ℳ 20 ₰. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. nach Post⸗ orten. 123) W bis 400 ℳ. 124) Nur nach best. Orten; E. 125) W bis 8000 ℳ; E nach d. Geb. von Freetown.
totototocooto toc-tecchcoo vbote cocodocacde
[Scacdcocetote -ne,
b0 db0 O0⸗ 82
02 0 dd-O-yF—
mit Tel.⸗Bestelldienst. 131) Nur nach Dilly. w’und Nbis 400 ℳ; G. 132) W bis 8000 ℳ nach Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis 800 ℳ.
cn
800 ℳ: N bis 800 ℳ. 135) a., b. W Über Triest unbegrenzt, über Hamburg bis 1000 ℳ, über Bremen (nur Constantinopel und Smyrna) bis
Gn
bode — —,— S — dodee
unbegrenzt, sonst bis 800 ℳ. c. W. Üüber Triest unbegrenzt, über Rumänien bis 400 ℳ; Pakete nach Janina werden nur bis S. Quaranta be⸗ fördert, wo Abnahme zu erfolgen hat. 8., b. und c. N bis 800 ℳ. d. Nur nach best. Orten. W bis 400 ℳ, N bis 400 ℳ. Nach der europã- vschen Türket (ausgenommen Constantinopel) bis auf weiteres eingestellt. 3
¹) Alexandrette, Catsa, Cavalla, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, Kerasonda, Mersina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonik, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi Quaranta, Scio (Chios), Setari in Arhanien Trapezunt, Tripolis (Syrien), Balona, Vathy (Samos). *) Gallipoli, Lagos, Parge, Rizeh, Rodosto, Sajada, Tschesme.
136) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ.
139) W bis 1200 ℳ nach best. Orten.
140) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal zone von Panama, den Philippinen, Porto Rico Tutuila; Einschreibpatete zulässig, Einschreib gebühr 20 ₰.
141) W bis 8000 ℳ.
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elegramme, die durch die Post nach einem anderen Gebühr, je nachde
20 oder 40 Pf.
kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten =XP=
vorausbezahlt werden. Dieselb
auch für das Antwortstelegramm vorausbezah erwachsende verweigert, vom Absender eingezogen. —
de hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Das Telegramm ist alsdann des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der Betrag des Botenlohns dem Absender
Ursprungstelegramm als
7
so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für
Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern unter Berücksichtigung der Bei Telegrammen nach solchen Ländern,
Adresse mit dem Vermerke =XP= zu versehen. beträgt für je Das Telegramm wird, alle Adressen eingerechnet, als ein
sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
ne Zuschlaggebühr von 80 Pf. zu erheben. Die Funkentelegramme
legramme werden außer der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren
ür deutsche Funkentel mindestens 1 ℳ 50 Pf. für ein Telegramm (aus für die eine Bordgebühr von 10, 15 S. Pf. 89 * L“ Nähere Auskunft, auch bezüglich der Gebühren ür den Verkehr mit ausländischen S ationen, 3 Die e „=T0=, Tages usw. zählen als je 1 Wort und find vor der Adresse nieverzuschreiben.
ühren wird gegen Zahlung
Teleg
egraphenstationen beträgt für ein Telegramm; Nord⸗
b) die Bordgebühr 35 Pf. für das
genommen sind einige an der und Ostseeküste verkehrende Schisse,
Wort festgesetzt ist.) erteilen die Telegraphenanstalten.
von 10 Pf. erteilt.
oder Landbriefträger zur Beförderung an die
rammbesteller
seetelegramme zu halber Gebühr zugelassen. Nähere Auskunft
Außereuropäischer Wort⸗ Vorschriftenbereicht:
Niederi.⸗Guyana ¹) ²) (via Emden Ahzoren)
taxe 64
90
Peutschland 1“ Stadttelegramme —
Brit.⸗Somaliland ²)*) via Emden Vigo Suez) 26 60 Pf. bis Comoren ¹)
Afrita, Westtuste: Canarische Inseln ³).. * Senegal, Ober⸗Senegal u. Niger sowie Mauritanien Kbrige Länder s. 1I. Hauptspalte. Algerien.... Azoren (für =XP== v. Abs. 1 ℳ 20 Pf.) . Belgien (für =XP= v. Abs. 80 Pf.) Boënien⸗Herzegowin
Bulgarien ⁵) 8
Cypern (Insel) ³) ). .. 1 Dänemark (für =XP= v. Abs. 75 Pf.). Faröer. 3 Frankrei
Gibraltar2) 2) Griechenland.
Großbritannien und Irl
talien 1“ 1 heta ²) ³) “
Luxemburg ““
Malta ²) ²³) Marokko: Medick, Zeluan...
Arbaoua, Arzila, Casa Blanca Maroc, Hs, Mazag. Mar., Mehe- 8
— 5
duajia, Meknes, Mogad., Rabat, Sefrou, Safsi, Sidi⸗Ali⸗Azemour
übrige Anstalten. “ 6 8
0
—
Montenegro.. “ Niederlande (für =XP= v. Abf. 80 Pf.).. Norwegen Oesterreich Dalmatien nicht zulässig) Portugal (ür =Xb= v. Abs. 1 ℳ6 20 Pf) . . . .. Rumänien ⁵) Rußland, europäisches, asiatisches, und Bokharas) . Schweden 1““ Schweiz Serbien “ ESpanien und span. Besitz. an der Nord ste Afrikas ³) SEpitzbergen... “ Tripolis ³) ⁵) “ Türkei, europ. u. astat, sowie Medina (Médinsé in Hedjaz) ³)5)
ranskaspisches,
Ungarn
— 70 1 35
— 15 — 70 — 10
— 20 — 40 ..— 10 2 ..— 50 1 (Capkolonie, Natal, Oranjefreistaat, Transvaalx)... I“ 30 — 60
— 15 — 40
dabo de Agua, Nador Maroc, Rinkon de 30
Deutsch⸗Osta
* übrige Anstalten.. .. Italienisch⸗Somaliland 4) ⁵) * Madagaskar ¹), X Réunion ¹)
ꝓ Mauritius ²) ³), * Rodrigue
* Seychellen ²) ³), * Zanz ar ²) ).. 5 ²1** Pemba (Insel) ²) ³) 8 b * Portug.⸗Ostafrika: Beira, Lourengo Marques oder De⸗ lagoa Bay (Drt), Mozambique (Ort), Quelimane ... übrige Anstalten... 2 ℳ 70 Pf. bis
Afrika, Süd⸗: * Südafrikanischer Bund ¹)²) ²)
E1
* Nordrhodesia ¹), Nyassaland ¹) 1“ * Deutsch⸗Südwestafrika, * Südrhodesia ¹1). 15 Afrika, Westküste: * Ascension (Insel) ²) ³), * St. Helena (Insel) ²) ²). “ * Bathurst.. 1“ Belgisch⸗Kongo): Baya, Elisabethville, Sakania, Shisenda übrige Anstalttetan. Dahomey 1 Elfenbeinküste Fernando Pöo Französ.⸗Aequatorial⸗Afrika ranzösisch⸗Guinea oldküste: Acera, Sekondi.. übrige Anstalten * Kamerun Liberia C“ * Nigeria, Nord⸗ u. uny, Lagos übrige Anstalten .. Portug.⸗Westafrika: * Angola: Benguella *) *), Loanda ²) *), Mossamedes ²)*) übrige Anstalten... Cabinda * Guinea: Bissau? E WZC * San Thomé ²) ³). * Sierra Leone.. Togo (via Cotonou) * (via Acereo) übrige Länder s. 1. Hauptspalte. *½ Angaur (Palau⸗Insel) (via Emden Vigo East. Menado)
66
—¼
5
ꝛ
10 15
“
1
20
—
.„ . „ „ „ „
Arabien: XAben*)*), e Perim *) wiaEmden Vigo Suez) Hedjaz (ausgenommen Medina, s. Türkei) ³) ³)
Außereuropäischer Vorschriftenbereich
*Regypten ²) ³⁴): 1. Region... dg 3 II. Region..
1I1 38 caaa 9 *)*
Afrika. Ostküste: Abessinien ¹) ²) ³)“ 1
Peira;zs. 8 ital. Besitzungen a. Roten Meere:
ranzösische Somaliküste: Djibouti....
rythrea (italienisch)..
* Brit.⸗Ostafrika und Uganda 2
¹) Dringerd =D= nicht zulässig. 2)
“
Yemen ³) ³) Evia Emden Vigo Suez) * Argentinische Republik ia Emden Tenerissa Wester)„ . Nustralien (via Emden Vigo Eastern): * Neu⸗Süd⸗Wales, Queensland, Südaustralien, Tasmania, Viktoria, Westaustralien 75] ũꝙNeu⸗Caledonien ¹) ²) ²).. 85]%1 Neu⸗Seeland....
Offen (Duvert) nicht zulässig.
15 40 85
35
¹) Eigenhändig
— ᷣ d —
̊G —
g —¼
S SDSS —
Foliwwien (via Emden Teneriffa)
Anstalten der Amäazon Tel. Co. 3 90 P übrige Anstalten
* Capverdische Inseln: San Thiago
Ceynlon (via Bushire) ¹) Chile (via Emden Teneriffa)
* China ²) ³): Macau (Macao)
übrige Anstalten
Chosen (Korea) ²)
* Cocos⸗ (Keeling⸗) Inseln ²) ³) Columbien, Republiki) (viaEmdenAzoren):Buenav übrige Anstalten..
Costa Nieca ¹) (via Em
Ecuavdor¹) (oia Emden Azoren)
Annam, Tonkin Cochinchina, Cambodja, Laos Poulo⸗Condore
Guatemala¹) (vin Emden Azoren): San José de Guatemalgl . übrige Anstalten 8
Honduras, * Jap (Karolinen) (via Emden Vigo Castern P.
in China u. auf d. Halbinsel Kwantung via Saseho
Korea s. Chosen.. Kwantung (Halbinsel) ²)²).
10 80
* Madeira 8 *X Malakka,
(via Emden Vigo Moulmein)
(via Emden Azoren):
Mexico ¹) ²) ²³) Guaymas, Hermosillo, amo⸗ Monterrey, Sabinas⸗Villa, Saltillo de Coahuilg
Santa Rosalia de la Baja California Coatzacoalcos (Puerto Mexico), Mexico (Stadt), Cruz, Veracruz de Veracruz übrige Anstalten . Midway (Insel) ¹) ²) ³) (via Emden Nicaragug ¹) gin Emden Azoren): San Juan
10
=MP’ nicht zulässig.
übrige Anstalten
* Brasilien (via Emden Teneriffa Western): Pernambuco
* Britisch⸗Gꝛhana ¹) ²) (via Emden Azoren) * Britisch⸗Indien u. Birura ¹) (via Bushire) * Britisch⸗Nord⸗Borney GiaEmden Bigo Eastern) St. Vincent ²) ³).
* Fanning (Insel)¹) ²) ³) Cia Emden A⸗orenh
* Fidschi⸗Ins. )²) ³) Cia Emd As) 3 % 10 Pf. bis Französisch⸗Guyana 1) ²) Gwvia Emden Azoren) .. * Französ.⸗Indochina (via Emden Vigo Moulmein):
Guam (Insel) ¹) ²) ³) (via Emden Azoren).
Hawai (Sandwich⸗Inseln) 1) 2) 5) Ga Emden Azoren) Honduras ¹) Republik (via Emden Azoren) Britisch: Belize ¹) ²) ³) (via Emden Azoren)
Japan) m. Jap⸗Sachalin u. Ins.Formosa;fern. d. jap. Anst.
Malakka u. übrige Staaten (viaEmden Vigo Eastern)
Altar, Arizpe, Banamichi, Chihuahua (Stadt), Cuauhtemoc, Matamoros de Tamaulipas,
Azoren)
f. bis
.
entura
genado)
Dairen
* Labuan (Insel) 2) ³) (via Emden Vigo Eastern).
a, Sauz
Salina
del Sur
10 55 3ʃ10
8 Niederl.⸗Indien (via Emden Vigo Eastern): Java übrige Inseln * Norfolk (Insel) ¹) ²) ³) Eia Emden Azoren).... Panama, Republik ⸗) 2) Gia Emden Azoren): Colon und Panaum . 20 übrige Anstalten.. . . .....1.“ * Paraguay (via Emden Teneriffa Western) 2 85 * Penang (Ins.) ²) ) (via Emden Vigo Eastern) 360 Persien: Bender⸗Abbas 90 Bushire 6 55 übrige Anstalten.. 118 Persischer Golf!) 69 Peru (via Emden Teneriffa): Jauitos, Masisea, rellana, Keqnetich . . . . . . . . . . . . .. 90 übrige Anstalten . 7 55 10
Pbilippinen (via Emden 2.
Bacolod, Cebu, Iloilo “ übrige Anstalten ¹) 4 ℳ 70 Pf. bis Kggea . (via Emden Azoren): Libertad übrige Anstalten. 8.
Siam ²) (via Emden Vig Moulmein) .. † Singapore ²) ²) (via Emden Vigo Castern)
* Uruguay (via Emden Teneriffa Western)
Venezuela ¹) ²) (via Emden Azoren) ... . . Verb. Malayische St. Cia Emden Vigo Eastern)
Verein. Staaten v. Amerika, Brit.⸗Ame⸗ rika, St. Pierre u. Miquelon sowie Bahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. ) ²) ) (via Emden Azoren):
New York (Stadt) sowie sämtliche Anstalten, bei denen in der 2. Spalte des „Amtlichen Verzeichnisses der für den internationalen Verkehr geöffneten Tele⸗ graphenanstalten“ der Vermerk „(Tarif de New-
Nork City)“ angegeben ist .. . . . 742 5
übrige Anstalten.. 1 ℳ 5 Pf. bis 3,25
Westindien ¹)²) (via Emden Azoren): Aruba (Insel) und Bonaire (Insel) .
Cuba: Havaaun . 75
übrige Anstaltenü.. CCEIIII“
Curaçao „ 999 Guadeloupe und Martinigne c
* Jamaiec
orto Rieco 1u“ 1 .
ꝓ*St. Cbris ph (St. Kitt))
8
85 15 360
60
1““
55 60
95
45 60
.. 22272 .„ „ 24277„ „ „ „ 2 722, 2*
11“
Ste. Croirilr.. . 1“ 60% San Domingo; Hatti, Republik: Cap Haltien, Möle⸗ St.⸗Nicolas, Port⸗au⸗Prince “
3
4
4
5
4
86 übrige Anstalten 8 6 3
8
4
5
5
5 Dominicanische Republik St. Thomas St. Vincent, Westindien .
2 2 45 4 10 3 20
1“]
⁴) Geheime Sprache nicht zulässig.
* Tobago GSnsih und Trinidad (Insel⸗) ... *Uebrige Inseln .4 ℳ 30 Pf. bis
³) Chiffrierte Sprache nicht zulässig.
3 45
117) Nur nach
122) Nach Belgrad
128) W brs 2400 ℳ. 129) E nach Orten 134) Nur nach Bengast und Tripolis. W bis
10 000 ℳ, über Rumänien nach Constantinopel
8 bahnweichensteller
Verlag der Königlichen Expedition des Deut
schen Reichsanzeigers und Kg
Preuß. Sta tsanzeigers (Heidrich). Druck der Norddeuts
chen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. 32
8
Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ
Alle Postanstalten nehmen Bestelnug an; für Berlin außer
zeile
den Uostanstaiten und Zeitungsspediteuren für Belbstabholer
auch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Aummern kosten 25 4.
8
L“ 1 88
Berlin, Freitag,
Inhalt des Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Mitteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannter mexikanischen Gesandten.
Ernennungen ꝛc.
Mitteilung, betreffend die Verhängung der Blockade über Sant
Quaranta.
Aenderung der Postordnung vom 20. März 1900.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Tollwut
Königreich Preußen. ennungen,
sonstige Personalveränderungen
Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
Walzmeister Wilhelm Bartsch zu Berlin, dem Fabrikmeister “ Nabert zu Homherg 8— Kreise Mörs⸗ dem Behg ZHauermeister Wilhelm Boche zu Rosenthal im Kreise Jüterbog⸗ Luckenwalde, dem Hüttenmeister Hermann Wernitz zu Lerbecg, dem Tonarbeiter Christin Meinert zu Holzhausen, dem Auf⸗ n seher Wilhelm Fischer zu Neesen, dem Glasmacher Franz
Gundlach ebendaselbst, süneh im Kreise Minden, dem Sortier⸗ meister Heinrich edekamp, dem Zigarrenarbeiter Ludwig i Banze, beide zu Werther im Kreise Halle i. W., dem Maschinen⸗
wärter Johann Kahl zu Zawodzie im Landkreise Kattowitz, dem Maschinisten Philipp Schumacher, dem Badewärter Franz Reiter, beide zu Frintrop im Landkreise Essen, dem I Karl Saltmann zu. ohenlimburg im Landkreise Jerlo hn, dem Steinbrecher Wilhelm Schneider zu Freyburg im Kreise Querfurt, dem Gutswirtschaftsvogt Heinrich Klose zu Blumenau im Kreise Bolkenhain, dem bisherigen Eisenbahn⸗ streckenarbeiter Thomas Mrugalla zu Kuhnau im Kreise Kreuzburg, dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Karl Weiß zu Kattowitz, dem Lagerarbeiter Johann Laakmann zu Rheinberg
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Landrat, Geheimen Regierungsrat von Heyden zu Demmin den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, und Ersten Friedrich
Na okke zu Prietzen im — e Niendorf zu Waltersdorf im Kreise Teltow, dem Landgerichtsrat a. D. August Brisnick zu Guben, dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Dr. William Loewenfeld zu Berlin, dem Herzoglichen Forstmeister Mar Zimmermann zu Schmiegrode im Kreise Militsch, dem d
dem Superintendenten Simon zu Konitz, den Pfarrern Max Gl Kreise Westhavelland und Paul
beren FFesrteetbeer. Peeust Junkerm ann zu Berlin u
dem Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Emil
Becker zu Erfurt den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Lehrer a. D. Gustav Golling zu Bochum und dem Taubstummenlehrer Karl Niklas zu Guben den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Hauptlehrer Friedrich Hain zu Fritzlar den Adler der Inhaber des Königlichen Feah ee enes Hohenzollern,
dem Staatsanwaltschaftsassistenten a. D., Gerichtssekretär Theodor Hachmeister zu Osnabrück, dem Gerichtsvollzieher a. D. August Roegler zu Konitz und dem bisherigen Ge⸗ meindevorsteher, Rentner Wilhelm Barthel zu Falkenhagen im Kreise Osthavelland das Verdienstkreuz in Gold,
dem Schlossermeister Karl Reith zu Torgau, dem Kirchen⸗ ältesten, Altsitzer Ferdinand Nürnberg zu egenelnbe 8 Kreise Naugard, dem kirchlichen Gemeindevertreter, Förster Gustav Seliger zu Schulzendorf im Kreise Teltow, den Herzoglichen Revierförstern Stanislaus Gruhl zu Fürstenau im Kreise Militsch und Julius Ruchel zu Nesigode im ge⸗ nannten Kreise, dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Wilhelm Ligensa zu Beuthen O. Schl. und dem Botenmeister a. D. u H 8 shi zu Glogau das Verdienstkreuz in Silber,
em Obergärtner Wilhelm Schliebach zu Godesberg in Landkreise Bonn, dem Obermeister Bruno giebig zu Frün⸗ berg i. Schl., dem Metteur Otto Materne zu Breslau und dem pensionierten Eisenbahnbureaudiener Wilhelm Ernst zu Oswitz im Landkreise Breslau das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Gemeindevorsteher und kirchlichen Gemeindevertreter Max Bergener, den Kirchenältesten, Bauerngutsbesitzer Wil⸗ helm Waldow und Landwirt August Kolberg, sämtlich zu Schulzendorf im Kreise Teltow, dem Kirchenältesten und Ge⸗ meindeschöffen, Rentner Wilhelm Mangelsdorf zu Prietzen im Kreise Westhavelland, dem Kirchvater und Kirchenkassen⸗ rendanten Robert Adler zu Guhlau 18 Landkreise Schweidnitz dem Standesbeamten Karl DTschuschke, dem Schloßverwalter Karl Pohl, beide zu Schmiegrode im Kreise Militsch, dem früheren Schornsteinfegermeister Gottfried Reiche zu Gröningen im Kreise Oschersleben, dem pensionierten Gerichtsdiener Elso Körte zu Medingen im Kreise Uelzen, dem Binnenlotsen Berend Battermann zu Leerort im Klreise Leer, dem pensionierten Eisen⸗ er Johann Suschka zu Radzionkau im Kreise Tarnowitz, den pensionierten Bahnwärtern Johann Lempa zu Zembowitz im Kreise Rosenberg O. Schl., Emil Mayer zu Ruderswald im Landkreise Ratibor, Karl Blasch⸗ guda zu Jägerndorf im Landkreise Brieg und Karl Steuer su Lossen im genannten Kreise, dem bisherigen Eisenbahn⸗ schrankenwärter Gottlieb Hartthaler zu Reichen im Kreise Namslau, dem Kirchendiener Hermann Brose zu Magdeburg⸗ Neustadt, dem Obermonteur Hermann Greiser zu Grünberg i. Schl., dem Korrektor Richard Haen szke zu Berlin, dem Werk⸗ meister Oskar Schneeweiß, dem Maschinenmeister Bruno Mauersberg, dem Faktor Reinhold Klaß, dem Metteur Robert Ehrenberg, dem Schriftsetzer Julius Wallach, dem Stereotypeur Rudolf Budan, sämtlich zu Breslau, dem
im Kreise Mörs und dem Fabrikarbeiter Philipp Fenn zu⸗ Raasen im Kreise Schleusingen das nne Ehbenzeichen,
dem Mechaniker Nudolf Seeger zu Berlin, dem Wege⸗ wärter Karl Gerlach zu Osterode im Kreise Ilfeld, dem Vor⸗ lafser Wilhelm Wingenfeld zu Fulda, dem Schlosser Wilhelm Matzke, dem Mühlenbauer Joseph Güttler, beide zu Glatz, dem Dreher Gustay Veuve zu Berlin, dem Zement⸗ brenner Matthias Blickle zu Hausen i. K., dem bbcar brenner Gottlob Bürkner zu Löwen im Landkreise Brieg, dem Zuschläger Heinrich Kreibaum zmt Eimsen im Kreise Alfeld, den Holzhauern Joseph Fägem ahth aschgrund im Kreise Fransen ein und Srich üm n zu Dar⸗ lingerode im Kreise Grofich et Wer dem Guts⸗
hofan Kacl enjcsge. dem Wilsbrheiter hulg, beide zu Groß perrenwalde im Kreise 2 n I“ stprignitz, den Vorarbeitern Dietrich Hinnemann zu Vörde, Ferdinand Strehlke zu Friedrichsfeld und Theodor Brands zu Spellen im Kreise Dinslaken, dem Bleicherei⸗ arbeiter Franz Herrmann zu Schnellewalde im Kreise Neu⸗ stadt O. Schl., dem Brauereiarbeiter Paul Sproede zu otsdam, den Zigarrenarbeitern riedrich Zurmühlen zu singdorf im Kreise Halle i. W., Wilhelm Gehring, Heinrich Strathmann und Kaspar Wittenberg zu Werther im genannten Kreise das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Studenten der Rechtswissenschaften Walter Heyna zu Potsdam und dem Husaren aschaf Löhr im 9 mcs fälischen Husarenregiment Nr. 11 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser und König haben heute den 3. Januar, Mittags halb ein Uhr, im hieficgen Königlichen Schloß den neuernannten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Vereinigten Staaten von Mexico an Allerhöchstihrem Hofe Miguel de Beistegui zur Entgegen⸗ seines Beglaubigungsschreibens in Audienz zu empfangen Deer Audienz wohnte der stellvertretende Staatssekretär Auswärtigen Amts, Unterstaatssekretär nee e adsee
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Bangkok ö von der Goltz von diesem senen abzuberufen und seinem Antrage gemäß in den Ruhestand zu versezten. 8
Die Königlich griechische Regierung hat bekannt⸗ gegeben, daß 8 ühgs Santi “ wieder
ängt worden ogl. „Reichs⸗ u iger“ Nr. 298 vom 16. v. M.). v“
8
—
der Postordnung vom 20. März 1900.
Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 wird be nesfn “ 20. März 1900 wie folgt ergänzt und geändert. 1) Im § 2 „Meistgewicht“ ist zwi ile 3 iErgf . 1““ ür offene Blindenschriftsendungen Z3 kg, 2) Im § 8 „Drucksachen“ ist im Abs. ISals zweite
Satz einzuschalten: sach 14““ Unter der gleichen Voraussetzung und unter den
den 3. Januar, Abends.
Ztaatsanz
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits-
30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
die zum Gebrauche der Blinden bestimmten Papiere
it erhabenen Punkten oder Buchstaben gegen die
dafür unter XII festgesetzte Gebühr befördert. 8
Am Schlusse desselben Abs. () ist nach Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon hinzuzufügen:
1 benso ist es nicht gestattet, den Blindenschriftsendungen Angaben in gewöhnlicher Schrift und in gewöhn⸗ lichem Druck beizufügen, abgesehen von den etwa in
den Büchern usw. enthaltenen Angaben über Pitel, Fenessen und von sonstigen Vermerken, die nicht di “ Eigenschaft einer brieflichen Mitteilung haben. 3) Im 88 ist 8, des Abs. Veinzufügen Die Aufschrift der offenen Blindenschriftsendungen muß in gewöhnlichen Schriftzeichen hergestellt und mit dem Vermerke „Blindenschrift“ versehen sein.
4) Im 88 ist als vorletzter Satz des Abs. XI.
einzuschalten:
Für Blindenschriftsendungen beträgt die Gebühr: bis . g einschließlich 3 ₰.
5 * 2 ,
8
(Im § 21 „Telegraphische Postanweisungen“ ist in Abs. VI statt „gleich nach der Ankunft dem Uhnsener einen besonderen Boten zuzustellen“ zu setzen: nach den Vorschriften fün das Abtragen von Eil⸗ sendungen (§ 22, Il) bestellen zu lassen. — uin 9.Sn S 18b ehnenn unbestellbarer Postsendungen 78 i a e s ei 8 nh Thnsgahrchr g n. zweiten Satzes des
„B
Karl Eichholz zu Lohm im Kreise
Die mit dem Oeffnen beauftragten Beamten sind trenger Verschwiee t besonders verpflichtet.; si
teilungen nur v UNnterschrift, d Wohnorts und der Wohnung (Straße und Haus⸗ nummer) sowie nötigenfalls von der inneren Adresse
und der Anrede Kenntnis zu nehmen, sich aber jeder weiteren Durchsicht zu enthalten.
1 Vorstehende Aenderungen treten am 1. Januar 1913 in Kraft. . “
Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetk
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. 8
Zum Schutze gegen die Tollwut wird hiermit auf Grun der §§ 7, 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Luf 1909 (R.⸗G.⸗Bl. S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft folgendes angeordnet:
§ 1. Hunde dürfen aus Oesterreich⸗Ungarn in die in d 2 und 3 dieser Anordnung genannten Ortschafte e in den §§ korbe versehen eingeführt werden. schaften nur mit einem Maul⸗
§ 2. In den Ortschaften Nieder Ober Goczalkowitz, L
Deutsch Weichsel und Groß Weichsel im Kreise Pleß Fins sülan. liche Hunde an solchen Orten festzulegen oder sicher einzusperren, die fremden Hunden nicht zugänglich sind. Der Festlegung gleichzuachten 68 8 8 8 der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde
§ 3. In den Ortschaften Borin, Brzestz, Cwiklitz, Czarkow Gillowitz, Gollassowitz, Mittel Ober Eegio; Volhmnchadorh⸗ Guhrau⸗ Grzawa, Feentorwi, Jarzombkowitz, Kobielitz, Kreutzdorf, Krier, Miedzna, Miserau, Pawlowitz, Pilgramsdorf, Pleß, Pniowek, Poremba, Radostowitz, Riegersdorf, Rudoltowitz, Sandau, Schädlitz Siegfriedsdorfk, Staude, Studzienitz, Sussetz, Warschowitz und Zawadka im Kreise Pleß, Cissowka, Ruptau, Ruptawietz, Oschin und Baranowitz im Kreise Rybnik dürfen die Hunde, soweit sie nicht festgelegt oder sicher eingesperrt sind, entweder nur ohne Maul⸗ korb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen.
§ 4. Aus dem in §§ 2 und 3 genannten Bezirk dü Hunde nur mit polizeilicher Erlaubnis und 388 vorheriger Jirt wüchen Untersuchung ausgeführt werden. Wird die Genehmigung zur Aus⸗ hünh eines Hundes erteilt, so ist die Ortspolizeibehörde des Be⸗ timmungsortes von dem bevorstehenden Eintreffen des Tieres recht⸗ zeitig zu benachrichtigen. Während der Ueberführung und am Be⸗ “ b Hans 8 8 2 Beschränkungen zu unter⸗ , die für ihn zur Zeit der Au — vJ z sfuhr am Herkunftsorte vor
§5. In dem im § 2 bezeichneten Bezirk ist die Benutzun der Hunde zum Ziehen unter der Bedingung gestattet, 868 sis dabei fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.
In dem in den §§ 2 und 3 genannten Bezirk kann ferner die Verwendung von Hirtenhunden zur Hen g von und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (Jagdhunde außerhalb des Jagdreviers) in den im § 2 bezeichneten Ortschaften festgelegt ober mit einem sicheren Maulkorbe vensehen an der Leine geführt, in den im § 3 bezeichneten Ortschaften ohne Maulkorb an der Leine ge⸗ führt werden oder mit einem sicheren Maulkorb unter dauernder
für Drucksachen geltenden allgemeinen und den nach⸗ 8 folgenden besonderen Versendungsbedingungen e
Ueberwachung frei umherlaufen. Für die im Dienste der Polizei