A1X““ 8 .“
8) Die Einreichung der Nachweise muß spätestens binnen drei Tagen nach Ablauf jeden Monats, in dem Bauarbeiten ausgeführt werden, erfolgen (§ 799 Abs. 1 der Reicheversicherungs ordnung). 8 Fällt der dritte Tag eines Monats auf einen Sonntag oder einen
allgemeinen Feiertag, der am Orte der Vorlegung des Nachweises staatlich anerkannt ist, so endigt die Frist zur Vorlegung für die im vorhergehenden Wonat ausgeführten Bauarbeiten mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 127 der Reichsversicherungsordnung).
9) Wenn eine einzelne Bauarbeit, zu der mehr als sechs Arbeits⸗ tage verwendet werden, sich über zwei oder mehr Monate erstreckt, so ist für jeden Monat ein besonderer Nachweis einzureichen. Jedoch kann, wenn auf den ersten Monat nur sechs oder weniger Arbeitstage entfallen, für diesen Monat ein besonderer Nachweis unterbleiben; die Tage, die auf ihn entfallen, sind alsdann in den Nachweis für den zweiten Monat aufzunehmen.
„In dem Nachweis für den zweiten und die folgenden Monate ist auf Seite 1 des Musters unter Lit. f ersichtlich zu machen, daß die Bauarbeit sich über mehrere Monate erstreckt.
10) In dem Nachweis sind die im Laufe des einzelnen Monats auf die Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage, und zwar auch die halben und viertel Arbeitstage, unter genauer Bezeichnung an⸗ zugeben, desgleichen auch der von den Versicherten hierbei verdiente Entgelt.
Werden die Arbeiter nach einer Akkordsumme gelohnt, so ist der verdiente Lohn nach Maßgabe der in jedem Monat auf die Aus⸗ führung verwendeten Arbeitszeit zu berechnen und in den Nachweis des betreffenden Monats einzustellen.
In die Nachweise sind die von den Versicherten verdienten Löhne
“ 8 8 IA 8 8 8 “ 8—
Mark für den Arbeitstag übersteigen (§ 732 Abs. 2 der Reichsver⸗ sicherungsordnung). Beiträge der beschäftigten Personen zur Kranken⸗ zur Invallden⸗ und Altersversicherung dürfen nicht abgezogen werden.
Zum Entgelt gehören neben Gehalt und Lohn auch Gewinn⸗ anteile, Sach⸗ und andere Bezüge, die der Versicherte, wenn auch nur gewohnhéitsmäßig, statt des Gehalts oder Lohnes oder neben ihm für seine Arbeit erhält. Hierbei ist der Wert der Sachbezüge, nach Orts⸗ preisen berechnet, in die dafür vorgesehene Spalte einzusetzen (§ 160 der Reichsversicherungsordnunn). 1
Die Arbeitstage, Löhne und Gehälter der bei den Bauarbeiten beschäftigten Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 5000 ℳ übersteigt, sind in die Nachweise nicht auf⸗ zunehmen (§ 544 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung).
11) In den Nachweisen sind der Gegenstand der Bauarbeit sowie die Art des Betriebs genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind,-Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft, Elektrizität usw.) erfolgt.
Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit mehrere Arten von Bauarbeiten vertreten sind, z. B. bei einem Hausbau Maurer⸗, Zimmer⸗, Dachdeckerarbeiten usw., so sind die sämtlichen Arten anzu⸗ geben und möglichst für jede Art die verwendeten Arbeitstage und der verdiente Entgelt getrennt aufzuführen. Ist dies nicht angängig, so ist die Hauptart besonders hervorzuheben.
12) Der Nachweis ist der von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmten Behörde, in deren Bezirk die Bauarbeit ausgeführt wurde, vorzulegen.
Füͤr jedes einzelne Bauobjekt ist ein besonderer Nachweis einzu⸗
8
3) Ist der Unternehmer einer Bauarbeit im Zweifel darüber, ob er einen Nachweis einzureichen hat, so wird ihm empfohlen, die Einreichungsfrist nicht unbenutzt verstreichen zu lassen, um nicht von den aus der Nichteinreichung eines vorzulegenden Nachweises sich er⸗ gebenden Nachteilen betroffen zu werden. Hierbei bleibt ihm unbe⸗ nommen, in der Spalte „Bemerkungen“ die Gründe anzugeben, aus denen er seine Verpflichtung zur Einreichung eines Nachweises be⸗ zweifelt.
14) Schließlich werden die beteiligten Unternehmer noch be⸗ sonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie den vorgeschrievenen Nachweis nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einreichen, die von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmte Behörde den Nachweis selbst aufstellt oder ihn nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse ergänzt. Sie kann zu diesem Zwecke den Verpflichteten durch Geldstrafen bis zu einhundert Mark anhalten, binnen einer festgesetzten Frist Auskunft zu geben (§ 800 der Reichsversicherungsordnung).
Ferner können Unternehmer, welche ihren Pflichten zur Ein⸗ reichung der Nachweise nicht rechtzeitig nachkommen, mit einer Ordnungsstrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden, und endlich können gegen Unternehmer Ordnungsstrafen bis zu sünfhundert Mark verhängt werden, wenn die von ihnen eingereichten Nachweise un⸗ richtige tatsächliche Angaben enthalten (§§ 909, 908 der Reichs⸗ versicherungsordnung).
15) Die Einreichung der Nachweise nach dem vorgedruckten Muster und nach Maßgabe dieser Anleitung hat vom 1. Januar 1913 ab zu erfolgen, d. h. es sind erstmalig für die im Monat Januar 1913 ausgeführten Bauarbelten Nachweise nach diesen Vorschriften
1913 Januar Tag
Berichte von
Pr
eußischen und S
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in
ächsischen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
OO—ꝛ—ÿ—ꝛ::———————˖——-—
Mark
p 1 8 '
-
Gerste
gut
Königsberg i. P Danzig. Berlin. Stettin. Posen.. Gleiwitz. Magdeburg Hannover Leipzig.
Berlin
206,50 198 187
192 — 194 193 188 — 196 194 — 196 189 — 190
8 86
167 172 — 173 164 161 — 164 168 164 — 167 178 — 180 168— 169
27
167 175 — 185 202 — 20⸗
Kaiserliches Statistisches
Delbrück.
8
160 180 — 190 168—170 168 — 170
154 190
175 — 180 165 175
196 — 206
190 — 192
180 — 185
8
einzureichen.
n anderen deutschen Fruchtmärkten.
und Gehälter voll einzusetzen, auch wenn sie den Betrag von sechs reichen.
e
Marktverkehr mit Bieh ¹) auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Dezember 1912.
Rinder (einschl. Jungrinder)
Kälber
Schafe Schweine
Lebend ausgeführt
nach einem der Markt⸗ orte der Spalte 1
Dem Sqhlact. of im 11s Orte der ren Spalte 1 Orten zugeführt
einge⸗ führt
Lebend
Lebend
Lebend
Dem Schlacht⸗ viehmarkt
(Sp. 1) Orte der geschlachtet Spalte zugeführt zugeführt in ganzen Tieren ²)
Dem Schlacht⸗ viehmarkt
(Sp. 1) geschlachtet zugeführt in ganzen Tieren ²)
ausgeführt nach einem der Markt⸗ orte der Sh
Dem Schlacht⸗ hof im
nach einem der Markt⸗ orte der See te
nach ande⸗ ren
ausgeführt
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ande⸗ ren
Orten
Dem Schlacht⸗ viehmarkt (Sp. 1)
geschlachtet zugeführt
in ganzen
Tieren ²)
Dem Schlacht⸗ viehmarkt
hof im (Sp. 1) Orte der geschlachtet Spalte 1 zugeführt zugeführt in ganzen Tieren ²)
ausgeführt nach einem einge⸗ der führt Markt⸗ orte der
Dem Schlacht⸗ hof im Orte der Spalte 1 zugeführt
Dem Schlacht⸗ nach ande⸗ ren Orten
EC“
11 18. 19. 20.
843 276 947 145 900 — 15 528 2 182 5 653 1 763 294 4 310 1 942
636 2 079 944 5 276 1Il 720
Aachen .. Augsburg Barme
Berlin. Bremen Breslau Bromberg Cassel.. Chemnitz. Coblenz.
JisE Crefeld .. Danzig .. Dortmund Io Düsseldorf. Elberfeld.. eeene Frankfurt a. M. Hamnover... 1S J; 28hb Karlsruhe.. “ Königsberg i.
Lei 89 ““ I75 Magdeburg. b“ Mannheim. L9“ Mülhausen i. München.. Nürnberg.. Plauen i. V... Straßburg i. Els. ee“ Wiesbaden.. Würzburg.. “
49
α⸗8S
5 — 2 — cS
H
SS8
1 665 3 405 5 934
5SS —₰½
6 024 5 021 757 1 862 2 599 948 787 816
507 142 729 002 693 266 574 2 949 171 1 312
G 1042 48 1 893 127 692
1 520 13 062
26 1 104
62 4 871 420
3 072 967
3 226 600 8 58. 675
1 677 545 133 9 137
6 464 — 456 008 33/ 3 622 189 369
2 102
6 399
1 129 576 991
5 000
83 73 154
2 611 1 1 868 — 18 569 1 ——
10 860 10 688 1 920 . 2 670
2 283 256 80
4 976 880 35
62 509 58 608 62 668 63 628 62 719
105269 107097 124722 127180
96259
Summe Dezbr. 1912 Dagegen im Novbr. „ Oktober „ Septbr. „
Dezbr. 1911
96 069 81 817 93 143 90 198
99 193
92083 106008 10 7657
78 661 792562 1 7563]
89 104 19 630
1 566 8159
1 856 3 546 4 036 3 358 111560 95 212 9 755 — 9 682
14 605 12 610
178. . 1682
12 31 1008 24 290 0 17
1 5 1 7
4 5 15. 7 990 992
11 619 4 423 5 659 739
62 57 533 152 65
9
755
792 002 084 757 5 784
)
14 456 17 262 52 180 7 486
7 10 696 1 497
187 689 5671 671 286 7 640 3 481 5 188 355 520 21 437
12 758
1 166 606
2 360 3 310 9 493 19 050 1 428 12 177 0 3505 354 12 973 464 1 584 230 3 895 2819 15 151 264 2 8-8e 4 466 2 92 — 4405 — 459033 34 75 055 987[461314 8 34 81 322 1 385 83 132 7 356 964 70 665 409 679
909 3 035
59 232
564
1913
Januar
gering V
mittel gut
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster höchster
ℳ
niedrigster
höchster niedrigster ℳ ℳ ℳ
höchster ℳ
Verkaufte Menge
Doppelzentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ s chnitts⸗ preis
Verkaufs⸗ wert
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Schwabmünchen Pfullendorf... Neubrandenburg Saargemünd „
Babenhausen Günzburg. Illertissen. Memmingen Geislingen. Waldsee. Pfullendorf
Illertissen.
Memmingen . II Wlssee. Pfullendorf.. Neubrandenburg Saargemünd.
Memmingen
V165 Riedlingen.. Waldser Pfullendorf.. Neubrandenburg
Illertissen.. Memmingen Schwabmünchen I6 Riedlingen.. Pfullendorf.. Neubrandenburg.. Saargemünd.
Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Spa
Berlin, den 8. Januar 1913.
17,60 U 16,00 V
19,80
16,60 16,60
17,60 16,00
17,60 16,00
1““
1
16,20
16,00
16,00 16,00
14,60 16,00 14,80 15,00 16,00
14,60 16,00 14,80 15,00 16,00
Die verkaufte Feese wird auf volle Doppelzentner nnh der
1 11“
ten für Preise hat die Bedeutung daß der
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden
Börsenplätzen
W 20,80
eizen.
20,80 V 8
20,00 19,00 21,20
17,50.
17,50 U 19,00
19,00
Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fese
20,00 20,00 19,60. 21,04 17,40 19,40 20,80
19,40 19,40 20,56 17,00 19,00 18,00
19,40 19,00 20 56 17,00 19,00 18,00
Roggen. 18,00 19,00
18,3 18,30 16,60 16,60 16,40 16,40 17,30 17,30 15,50 15,50 16,20 17,50. 17,99 18,00
Gerste.
19,40 18,20
18,00 17,70
17,60 17,40 17,60 17,50 17,00
6ᷣ Ag
m
17,40 18,20 18,00 15,60
17,60 18,80
9 18,00
7,30 16,50 17,50
Verkaufswert auf
17,50 V
20,00 19,00 21,20
20,00 20,00 19,60 21,04 18,20 19,40 20,80
18,00 19,00
18,00 17,70 16,20 18,00
19,40 18,20 18,00
18,00 17,50
8 volle Mark abgerundet mitgete betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein
Kaiserliches Statistisches Amtt.
Delbrück.
2
326
1 500 2 900
46 16
143 96 30 65
10 9 61
8 2. 500
ilt.
6 273 19,24 26,200 17,47 60 600 20,90
920 20,00 311 1b
2 930
1 705
148 1048 646
7 900 35 600
18,40 17,40 15,00 17,00 15,29
18,55 18,00 1“ 17,38 16,50 16 50 17,06
561 16 500 29 000
16,82
b Der DPurchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
Zahlen berechnet. Bericht fehlt.
Odessa.
Hafer, englisch weißer... Gerste, Futter⸗, Kurrachee..
dem Auslande (auch aus Seequarantäneanstalten): 11““
Aachen. Augsburg Barmen. Berlin.. Bremen. Breslau . Chemnitz. EI. Dortmund Dresden. Düsseldorf Elberfeld. Frankfurt a. Hamburg Hannover. Karlsruhe.. Z“ Königsberg i. Leipzig.. Mainz. Mannheim B Mülhausen i München. Nürnberg . Straßburg i. Els. Stuttgart.. Wiesbaden.. S“”
Summe Dezbr. 1912 Dagegen im Novbr. „
8 11““
„ W111936
8 „ Dezbr. 1911 1 7 211
¹) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls Berlin, den 7. Januar 1913.
10 839 13 284 9 518
Davon aus 48 125
3285
1 897
2 882 2 493
2 00 — 3 263
421 1 688
550 738
3460
auch Nutzvieh. — ²) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit
Kaiserliches Statistisches Amt.
Delbrück.
— 900
8 2 E
*
8 A2Qg
re do— 7 2
SeA
—
561 524 702 dehg enthalten.
für die Woche vom 30. Dezember 1912 bis 4. Januar 1913 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.
Greise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Da⸗ gegen Vor⸗ woche
Woche 80.12919 bis 4. 1.
Berlin. 1913 Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das Weizen, 755 8 das
Hafer, 450 g das
175,70 203,60 173,00
175,05 207,37 172,52
Mannheim.
Roggen, Pfälzer, russischer, mittel ..
etzen, Pfälzer, rumänischer, mittel Hafer, badischer, russischer, mittel.. Gerste - badische, Pfälzer, mittel.. 9 L6“ Mais, La Plata
Roggen, Pester Boden
vicen, deesa
er, ungarischer, T.. Gerste, slovakische..
rüs, ungariscersalier „ ungarischer Vxege
8 Budapest. Roggen, Mittelware. 161,26 Weizen, 8 187,52 Hafer, 83,64
Gerste, Futter⸗ 547* Maste Futter 164.51 50,20
167,65 120,23
168,86 119,89
Roggen Wetzen
Weizen
Weizen
Mais
Weizen Hafer Gerste
Roggen, 71 Weizen, 78
Ulka, 75 bis 76 kg das hl
8 Riga.
bis 72 kg das hl. bis 79 kg das hl.
Paris.
lieferbare Ware des laufende
Antwerpen.
Donau⸗, mittel. Manitoba Nr. 2 Kansas Nr. 2. Kurrachee... Kalkutta Nr. 2
Roggen, Asow .
nesaa amerikanischer Winter⸗ amerikanischer, bunt. 1
London.
mst (Mark Lane)
6 englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages) Liverpool. vufstichetr. ..
Nord Duluth..
Manitoba Nr. 2 La Plata. Kurrachee Australier
130,94 160,1.
222,71
———,
165,50 166,55 166 79 171,55 172,60
159,90 148,72 142,84 143,30 160,61
16 07 169,78 169,54 165,31 173,77
75,77
178,93
164,96 166 33 166,01 171,00 171,64
139,90 158 30 167,44 118 20 109,75
159,66 148,50 139,90
160,37
167,42 169,29 168,35 163,19 173,04
Mais
8—
Weizen, Lieferungsware -
8
Weizen
8 Weizen Mais
Odessa. 8
amerikanischer, bunt La Plata, gelber.
Chicago.
ZZ“ September E1“”“
Neu York. roter Winter⸗Nr. 2. . Lieferungsware - Mai.
188
Buenos Aires. Durchschnittimwave .... . Bemerkungen.
136,40 79,92 8 66,80 150,16 146,81
138,98 89,09
139,87 89,98
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse — 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗
sätzen an
preise für einheimisches Getre Quarter Weizen = angesetzt; 1 Bushel
Weizen =
englisch, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1
Weizen = 2400, Mais = g Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus
den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗
2000 kg.
treide (Gazette averages) ist 1 Imperial 480, Hafer = 312, Gerste = 8 60, 1 Bushel Mais = Last Roggen = 2100,
8
400 Pfund eng 56 Pfund
8
lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde geleg
und zwar für Wien und Budapest
und Liverpool die Kurse auf London Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der
Berlin, den 8. Januar 1913. Kaiserliches Statistisches Amt Delbrück.
die Kurse auf Wien, für London „für Chicago und Neu York die die Kurse auf St. Peters⸗ die Kurse auf diese Plätze
Goldprämie.