1913 / 6 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

A1X““ 8 .“

8) Die Einreichung der Nachweise muß spätestens binnen drei Tagen nach Ablauf jeden Monats, in dem Bauarbeiten ausgeführt werden, erfolgen 799 Abs. 1 der Reicheversicherungs ordnung). 8 Fällt der dritte Tag eines Monats auf einen Sonntag oder einen

allgemeinen Feiertag, der am Orte der Vorlegung des Nachweises staatlich anerkannt ist, so endigt die Frist zur Vorlegung für die im vorhergehenden Wonat ausgeführten Bauarbeiten mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags 127 der Reichsversicherungsordnung).

9) Wenn eine einzelne Bauarbeit, zu der mehr als sechs Arbeits⸗ tage verwendet werden, sich über zwei oder mehr Monate erstreckt, so ist für jeden Monat ein besonderer Nachweis einzureichen. Jedoch kann, wenn auf den ersten Monat nur sechs oder weniger Arbeitstage entfallen, für diesen Monat ein besonderer Nachweis unterbleiben; die Tage, die auf ihn entfallen, sind alsdann in den Nachweis für den zweiten Monat aufzunehmen.

„In dem Nachweis für den zweiten und die folgenden Monate ist auf Seite 1 des Musters unter Lit. f ersichtlich zu machen, daß die Bauarbeit sich über mehrere Monate erstreckt.

10) In dem Nachweis sind die im Laufe des einzelnen Monats auf die Bauarbeiten verwendeten Arbeitstage, und zwar auch die halben und viertel Arbeitstage, unter genauer Bezeichnung an⸗ zugeben, desgleichen auch der von den Versicherten hierbei verdiente Entgelt.

Werden die Arbeiter nach einer Akkordsumme gelohnt, so ist der verdiente Lohn nach Maßgabe der in jedem Monat auf die Aus⸗ führung verwendeten Arbeitszeit zu berechnen und in den Nachweis des betreffenden Monats einzustellen.

In die Nachweise sind die von den Versicherten verdienten Löhne

8 8 IA 8 8 8 8—

Mark für den Arbeitstag übersteigen 732 Abs. 2 der Reichsver⸗ sicherungsordnung). Beiträge der beschäftigten Personen zur Kranken⸗ zur Invallden⸗ und Altersversicherung dürfen nicht abgezogen werden.

Zum Entgelt gehören neben Gehalt und Lohn auch Gewinn⸗ anteile, Sach⸗ und andere Bezüge, die der Versicherte, wenn auch nur gewohnhéitsmäßig, statt des Gehalts oder Lohnes oder neben ihm für seine Arbeit erhält. Hierbei ist der Wert der Sachbezüge, nach Orts⸗ preisen berechnet, in die dafür vorgesehene Spalte einzusetzen 160 der Reichsversicherungsordnunn). 1

Die Arbeitstage, Löhne und Gehälter der bei den Bauarbeiten beschäftigten Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 5000 übersteigt, sind in die Nachweise nicht auf⸗ zunehmen 544 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung).

11) In den Nachweisen sind der Gegenstand der Bauarbeit sowie die Art des Betriebs genau zu bezeichnen, insbesondere ob derselbe lediglich ein Handbetrieb ist oder unter Benutzung elementarer Kräfte (Wind,-Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft, Elektrizität usw.) erfolgt.

Wenn bei der Ausführung einer Bauarbeit mehrere Arten von Bauarbeiten vertreten sind, z. B. bei einem Hausbau Maurer⸗, Zimmer⸗, Dachdeckerarbeiten usw., so sind die sämtlichen Arten anzu⸗ geben und möglichst für jede Art die verwendeten Arbeitstage und der verdiente Entgelt getrennt aufzuführen. Ist dies nicht angängig, so ist die Hauptart besonders hervorzuheben.

12) Der Nachweis ist der von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmten Behörde, in deren Bezirk die Bauarbeit ausgeführt wurde, vorzulegen.

Füͤr jedes einzelne Bauobjekt ist ein besonderer Nachweis einzu⸗

8

3) Ist der Unternehmer einer Bauarbeit im Zweifel darüber, ob er einen Nachweis einzureichen hat, so wird ihm empfohlen, die Einreichungsfrist nicht unbenutzt verstreichen zu lassen, um nicht von den aus der Nichteinreichung eines vorzulegenden Nachweises sich er⸗ gebenden Nachteilen betroffen zu werden. Hierbei bleibt ihm unbe⸗ nommen, in der Spalte „Bemerkungen“ die Gründe anzugeben, aus denen er seine Verpflichtung zur Einreichung eines Nachweises be⸗ zweifelt.

14) Schließlich werden die beteiligten Unternehmer noch be⸗ sonders darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn sie den vorgeschrievenen Nachweis nicht rechtzeitig oder nicht vollständig einreichen, die von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmte Behörde den Nachweis selbst aufstellt oder ihn nach ihrer Kenntnis der Verhältnisse ergänzt. Sie kann zu diesem Zwecke den Verpflichteten durch Geldstrafen bis zu einhundert Mark anhalten, binnen einer festgesetzten Frist Auskunft zu geben 800 der Reichsversicherungsordnung).

Ferner können Unternehmer, welche ihren Pflichten zur Ein⸗ reichung der Nachweise nicht rechtzeitig nachkommen, mit einer Ordnungsstrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden, und endlich können gegen Unternehmer Ordnungsstrafen bis zu sünfhundert Mark verhängt werden, wenn die von ihnen eingereichten Nachweise un⸗ richtige tatsächliche Angaben enthalten (§§ 909, 908 der Reichs⸗ versicherungsordnung).

15) Die Einreichung der Nachweise nach dem vorgedruckten Muster und nach Maßgabe dieser Anleitung hat vom 1. Januar 1913 ab zu erfolgen, d. h. es sind erstmalig für die im Monat Januar 1913 ausgeführten Bauarbelten Nachweise nach diesen Vorschriften

1913 Januar Tag

Berichte von

Pr

eußischen und S

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in

ächsischen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

OO—ꝛ—ÿ—ꝛ::———————˖——-—

Mark

p 1 8 '

-

Gerste

gut

Königsberg i. P Danzig. Berlin. Stettin. Posen.. Gleiwitz. Magdeburg Hannover Leipzig.

Berlin

206,50 198 187

192 194 193 188 196 194 196 189 190

8 86

167 172 173 164 161 164 168 164 167 178 180 168— 169

27

167 175 185 202 20⸗

Kaiserliches Statistisches

Delbrück.

8

160 180 190 168—170 168 170

154 190

175 180 165 175

196 206

190 192

180 185

8

einzureichen.

n anderen deutschen Fruchtmärkten.

und Gehälter voll einzusetzen, auch wenn sie den Betrag von sechs reichen.

e

Marktverkehr mit Bieh ¹) auf den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Dezember 1912.

Rinder (einschl. Jungrinder)

Kälber

Schafe Schweine

Lebend ausgeführt

nach einem der Markt⸗ orte der Spalte 1

Dem Sqhlact. of im 11s Orte der ren Spalte 1 Orten zugeführt

einge⸗ führt

Lebend

Lebend

Lebend

Dem Schlacht⸗ viehmarkt

(Sp. 1) Orte der geschlachtet Spalte zugeführt zugeführt in ganzen Tieren ²)

Dem Schlacht⸗ viehmarkt

(Sp. 1) geschlachtet zugeführt in ganzen Tieren ²)

ausgeführt nach einem der Markt⸗ orte der Sh

Dem Schlacht⸗ hof im

nach einem der Markt⸗ orte der See te

nach ande⸗ ren

ausgeführt

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ande⸗ ren

Orten

Dem Schlacht⸗ viehmarkt (Sp. 1)

geschlachtet zugeführt

in ganzen

Tieren ²)

Dem Schlacht⸗ viehmarkt

hof im (Sp. 1) Orte der geschlachtet Spalte 1 zugeführt zugeführt in ganzen Tieren ²)

ausgeführt nach einem einge⸗ der führt Markt⸗ orte der

Dem Schlacht⸗ hof im Orte der Spalte 1 zugeführt

Dem Schlacht⸗ nach ande⸗ ren Orten

EC“

11 18. 19. 20.

843 276 947 145 900 15 528 2 182 5 653 1 763 294 4 310 1 942

636 2 079 944 5 276 1Il 720

Aachen .. Augsburg Barme

Berlin. Bremen Breslau Bromberg Cassel.. Chemnitz. Coblenz.

JisE Crefeld .. Danzig .. Dortmund Io Düsseldorf. Elberfeld.. eeene Frankfurt a. M. Hamnover... 1S J; 28hb Karlsruhe.. Königsberg i.

Lei 89 ““ I75 Magdeburg. b“ Mannheim. L9“ Mülhausen i. München.. Nürnberg.. Plauen i. V... Straßburg i. Els. ee“ Wiesbaden.. Würzburg..

49

α⸗8S

5 2 cS

H

SS8

1 665 3 405 5 934

5SS —₰½

6 024 5 021 757 1 862 2 599 948 787 816

507 142 729 002 693 266 574 2 949 171 1 312

G 1042 48 1 893 127 692

1 520 13 062

26 1 104

62 4 871 420

3 072 967

3 226 600 8 58. 675

1 677 545 133 9 137

6 464 456 008 33/ 3 622 189 369

2 102

6 399

1 129 576 991

5 000

83 73 154

2 611 1 1 868 18 569 1 ——

10 860 10 688 1 920 . 2 670

2 283 256 80

4 976 880 35

62 509 58 608 62 668 63 628 62 719

105269 107097 124722 127180

96259

Summe Dezbr. 1912 Dagegen im Novbr. Oktober Septbr.

Dezbr. 1911

96 069 81 817 93 143 90 198

99 193

92083 106008 10 7657

78 661 792562 1 7563]

89 104 19 630

1 566 8159

1 856 3 546 4 036 3 358 111560 95 212 9 755 9 682

14 605 12 610

178. . 1682

12 31 1008 24 290 0 17

1 5 1 7

4 5 15. 7 990 992

11 619 4 423 5 659 739

62 57 533 152 65

9

755

792 002 084 757 5 784

)

14 456 17 262 52 180 7 486

7 10 696 1 497

187 689 5671 671 286 7 640 3 481 5 188 355 520 21 437

12 758

1 166 606

2 360 3 310 9 493 19 050 1 428 12 177 0 3505 354 12 973 464 1 584 230 3 895 2819 15 151 264 2 8-8e 4 466 2 92 4405 459033 34 75 055 987[461314 8 34 81 322 1 385 83 132 7 356 964 70 665 409 679

909 3 035

59 232

564

1913

Januar

gering V

mittel gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster höchster

niedrigster

höchster niedrigster

höchster

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Am vorigen Markttage

Durch⸗ s chnitts⸗ preis

Verkaufs⸗ wert

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Schwabmünchen Pfullendorf... Neubrandenburg Saargemünd

Babenhausen Günzburg. Illertissen. Memmingen Geislingen. Waldsee. Pfullendorf

Illertissen.

Memmingen . II Wlssee. Pfullendorf.. Neubrandenburg Saargemünd.

Memmingen

V165 Riedlingen.. Waldser Pfullendorf.. Neubrandenburg

Illertissen.. Memmingen Schwabmünchen I6 Riedlingen.. Pfullendorf.. Neubrandenburg.. Saargemünd.

Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Spa

Berlin, den 8. Januar 1913.

17,60 U 16,00 V

19,80

16,60 16,60

17,60 16,00

17,60 16,00

1““

1

16,20

16,00

16,00 16,00

14,60 16,00 14,80 15,00 16,00

14,60 16,00 14,80 15,00 16,00

Die verkaufte Feese wird auf volle Doppelzentner nnh der

1 11“

ten für Preise hat die Bedeutung daß der

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden

Börsenplätzen

W 20,80

eizen.

20,80 V 8

20,00 19,00 21,20

17,50.

17,50 U 19,00

19,00

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fese

20,00 20,00 19,60. 21,04 17,40 19,40 20,80

19,40 19,40 20,56 17,00 19,00 18,00

19,40 19,00 20 56 17,00 19,00 18,00

Roggen. 18,00 19,00

18,3 18,30 16,60 16,60 16,40 16,40 17,30 17,30 15,50 15,50 16,20 17,50. 17,99 18,00

Gerste.

19,40 18,20

18,00 17,70

17,60 17,40 17,60 17,50 17,00

6ᷣ Ag

m

17,40 18,20 18,00 15,60

17,60 18,80

9 18,00

7,30 16,50 17,50

Verkaufswert auf

17,50 V

20,00 19,00 21,20

20,00 20,00 19,60 21,04 18,20 19,40 20,80

18,00 19,00

18,00 17,70 16,20 18,00

19,40 18,20 18,00

18,00 17,50

8 volle Mark abgerundet mitgete betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein

Kaiserliches Statistisches Amtt.

Delbrück.

2

326

1 500 2 900

46 16

143 96 30 65

10 9 61

8 2. 500

ilt.

6 273 19,24 26,200 17,47 60 600 20,90

920 20,00 311 1b

2 930

1 705

148 1048 646

7 900 35 600

18,40 17,40 15,00 17,00 15,29

18,55 18,00 1“ 17,38 16,50 16 50 17,06

561 16 500 29 000

16,82

b Der DPurchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender

Zahlen berechnet. Bericht fehlt.

Odessa.

Hafer, englisch weißer... Gerste, Futter⸗, Kurrachee..

dem Auslande (auch aus Seequarantäneanstalten): 11““

Aachen. Augsburg Barmen. Berlin.. Bremen. Breslau . Chemnitz. EI. Dortmund Dresden. Düsseldorf Elberfeld. Frankfurt a. Hamburg Hannover. Karlsruhe.. Z“ Königsberg i. Leipzig.. Mainz. Mannheim B Mülhausen i München. Nürnberg . Straßburg i. Els. Stuttgart.. Wiesbaden.. S“”

Summe Dezbr. 1912 Dagegen im Novbr.

8 11““

W111936

8 Dezbr. 1911 1 7 211

¹) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls Berlin, den 7. Januar 1913.

10 839 13 284 9 518

Davon aus 48 125

3285

1 897

2 882 2 493

2 00 3 263

421 1 688

550 738

3460

auch Nutzvieh. ²) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen mit

Kaiserliches Statistisches Amt.

Delbrück.

900

8 2 E

*

8 A2Qg

re do— 7 2

SeA

561 524 702 dehg enthalten.

für die Woche vom 30. Dezember 1912 bis 4. Januar 1913 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.

Greise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Da⸗ gegen Vor⸗ woche

Woche 80.12919 bis 4. 1.

Berlin. 1913 Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das Weizen, 755 8 das

Hafer, 450 g das

175,70 203,60 173,00

175,05 207,37 172,52

Mannheim.

Roggen, Pfälzer, russischer, mittel ..

etzen, Pfälzer, rumänischer, mittel Hafer, badischer, russischer, mittel.. Gerste - badische, Pfälzer, mittel.. 9 L6“ Mais, La Plata

Roggen, Pester Boden

vicen, deesa

er, ungarischer, T.. Gerste, slovakische..

rüs, ungariscersalier ungarischer Vxege

8 Budapest. Roggen, Mittelware. 161,26 Weizen, 8 187,52 Hafer, 83,64

Gerste, Futter⸗ 547* Maste Futter 164.51 50,20

167,65 120,23

168,86 119,89

Roggen Wetzen

Weizen

Weizen

Mais

Weizen Hafer Gerste

Roggen, 71 Weizen, 78

Ulka, 75 bis 76 kg das hl

8 Riga.

bis 72 kg das hl. bis 79 kg das hl.

Paris.

lieferbare Ware des laufende

Antwerpen.

Donau⸗, mittel. Manitoba Nr. 2 Kansas Nr. 2. Kurrachee... Kalkutta Nr. 2

Roggen, Asow .

nesaa amerikanischer Winter⸗ amerikanischer, bunt. 1

London.

mst (Mark Lane)

6 englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages) Liverpool. vufstichetr. ..

Nord Duluth..

Manitoba Nr. 2 La Plata. Kurrachee Australier

130,94 160,1.

222,71

———,

165,50 166,55 166 79 171,55 172,60

159,90 148,72 142,84 143,30 160,61

16 07 169,78 169,54 165,31 173,77

75,77

178,93

164,96 166 33 166,01 171,00 171,64

139,90 158 30 167,44 118 20 109,75

159,66 148,50 139,90

160,37

167,42 169,29 168,35 163,19 173,04

Mais

8—

Weizen, Lieferungsware -

8

Weizen

8 Weizen Mais

Odessa. 8

amerikanischer, bunt La Plata, gelber.

Chicago.

ZZ“ September E1“”“

Neu York. roter Winter⸗Nr. 2. . Lieferungsware - Mai.

188

Buenos Aires. Durchschnittimwave .... . Bemerkungen.

136,40 79,92 8 66,80 150,16 146,81

138,98 89,09

139,87 89,98

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗

sätzen an

preise für einheimisches Getre Quarter Weizen = angesetzt; 1 Bushel

Weizen =

englisch, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1

Weizen = 2400, Mais = g Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus

den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗

2000 kg.

treide (Gazette averages) ist 1 Imperial 480, Hafer = 312, Gerste = 8 60, 1 Bushel Mais = Last Roggen = 2100,

8

400 Pfund eng 56 Pfund

8

lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde geleg

und zwar für Wien und Budapest

und Liverpool die Kurse auf London Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der

Berlin, den 8. Januar 1913. Kaiserliches Statistisches Amt Delbrück.

die Kurse auf Wien, für London „für Chicago und Neu York die die Kurse auf St. Peters⸗ die Kurse auf diese Plätze

Goldprämie.