— Der militärische Ratgeber der bulgarischen Mission, Oberst Jostoff, verläßt heute London, um sich nach
Tschataldscha zu begeben.
Das Oberhaus hat gestern nachmittag die auf vier Tage bemessene Verhandlung über die Homerulebill be⸗ begonnen. Die Debatte erregt verhältnismäßig wenig Interesse, da das Gesetz sicherlich abgelehnt werden und seine Ablehnung keine unmittelbaren politischen Folgen haben wird.
— Die Wahlrechtsbill ist gestern von der Re⸗ gierung zurückgezogen worden. Bevor der Premier⸗ minister Asquith im Unterhause den Entschluß der Re⸗ gierung bekannt gab, ersuchte er den Sprecher, zu erklären, welcher der eingebrachten Abänderungsanträge zur Wahlrechts⸗ bill im Falle seiner Annahme den Charakter der Bill so gründ⸗ lich ändern werde, daß es notwendig werden würde, eine neue Bill einzubringen. 8
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ wies der Sprecher in seiner Antwort darauf hin, daß wahlweise drei das Frauenstimmrecht be⸗ treffende Abänderungsanträge eingebracht worden seien, die die gegen⸗ wärtige Wählerschaft um elf beziehungsweise sechs beziehungsweise anderthalb Millionen Frauen vermehren würden. Nach seiner, des Sprechers, Ansicht würde die Annahme jedes einzelnen dieser Abände⸗ rungsanträge die Bill derartig verändern, daß sie zu einer neuen Bill werden und damit ihre Zurückziehung nötig sein würde. Daraufhin er⸗ klärte der Premierminister Asquith, daß unter diesen Umständen und an⸗ gesichts der den Anhängern des Frauenstimmrechts gegebenen Zu⸗ sicherungen die Regierung die Bill fallen lasse. Angesichts der Ent⸗ scheidung des Sprechers sei es auch zwecklos, die Debatte über den Abänderungsantrag Greys fortzusetzen. Als persönlicher Gegner des Frauenstimmrechts bedauere er, daß die Frage nicht zur Abstimmung gekommen sei, denn er habe dieser Abstimmung niemals mit Besorgnis entgegengesehen. Da es nicht angängig sei, führte Asquith weiter aus, über die das Frauenstimmrecht betreffenden Abänderungsanträge zu de⸗ battieren, habe die Regierung gemeint, daß sie gerechterweise mit der Verhandlung der anderen Bestimmungen der Bill nicht fortfahren solle. Es bliebe daher noch die Frage übrig, was weiter zu geschehen habe. (Rufe von den Bänken der Opposition: Legen Sie die Frage den Wählern vor!) Wenn auch die Regierung der Ansicht sei, fuhr Asquith fort, daß sie in der laufenden Session keine weiteren Anträge in der Wahlrechtsfrage stellen könne, so bedeute dies doch nicht, daß sie die Absicht aufgebe, mit der Wahlrechtsreform fortzufahren, falls sich die Gelegenheit dazu biete. Die Regierung beabsichtige auch, die Frage des Mißstandes der 111““ noch in der jetzigen Parlamentsperiode mit Nachdruck aufzunehmen. Hinsichtlich des Frauenstimmrechts stellte Asquith in Aussicht, daß die Regierung einer Bill, die ein Abgeordneter in der nächsten Session über diese Frage einbringen würde, dieselbe Förderung gewähren werde, die der sogenannten Konziliationsbill zuteil geworden sei, die zu Anfang der laufenden Session abgelehnt worden wäre. Sodann wies Asquith nachdrücklich die Vermutung zurück, daß die Regierung hinsichtlich der Frage der Geschäftsordnung der Nachlässig⸗ keit oder eines scharfen Vorgehens schuldig gewesen sei. Die Regie⸗ rung habe geglaubt, daß die Wahlrechtsbill reichlich Gelegenheit zur Verhandlung und Entscheidung der Frage des Frauenstimmrechts ge⸗ währen würde, Nachdem Asquith gesprochen hatte, erklärten sich mehrere Redner, unter ihnen Bonar Law, Lloyd George und Balfour, mit, dem von der Regierung gewählten Wege im allge⸗ meinen einverständen, da er die beste Möglichkeit biete, eine unbe⸗ fangene Abstimmung über das Frauenstimmrecht herbeizuführen. Keir Hardie (Arbeiterpartei) erklärte, die Entscheidung der Re⸗ gierung in der Wahlrechtsfrage würde Tausende enttäuschen. Die Reden, die Asquith und Lloyd George gehalten hätten, hätten sein Vertrauen in die ehrlichen Absichten der Regierung zerstört. Er glaube, mit dem jetzt gegebenen Versprechen bezwecke die Regierung eher, die Anhänger des Frauenstimmrechts außerhalb des Hauses zu täuschen, als zu zeigen, daß sie es ernst meine. Nach weiterer De⸗ batte erfolgte dann die formelle Zurückziehung der Bill.
Türkei.
Der Ministerrat ist gestern nachmittag zusammengetreten, um neuerlich den Entwurf zu einer Antwortnote der Pforte zu beraten.
— Ein Irade gibt nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Ernennung des Prinzen Said Halim zum Minister des Aeußern bekannt.
Rumänien. 8 1 Das Parlament hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ seine Sitzungen wieder aufgenommen.
Amerikäaj.
Das Justizkomitee des amerikanische hat dem Senat die Annahme einer Bill empfohlen, die der Regierung das Recht gibt, die Produkte jeder ausländischen Handelskombination, die von den Bundesgerichten für ungesetzlich erklärt worden ist, mit Beschlag zu belegen. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Bill bereits vom 28 an⸗ genommen worden. Sie hat den Zweck, der Regierung das Recht zu erteilen, Schiffsladungen des sogennnten Kaffeetrusts
zu beschlagnahmen.
Wie das „Reutersche Bureau“ aus Kalkutta meldet, halten die Muselmanen Versammlungen zugunsten der jung⸗ türkischen Partei ab und fassen Resolutionen, in denen sie die Wiederaufnahme des Krieges verlangen, und das Schweigen Europas und die Untätigkeit Engl ds gegenüber den bulga⸗ rischen Uebergriffen verurteilen.
Afrika.
Ueber den Kampf mit den Anflus am 25. Januar wird vom „W. T. B.“ noch gemeldet, daß die Kasbah dieses Stammes von den Franzosen eingenommen wurde. Die Anflus flüchteten nach heftigem Widerstande und ließen in der Feste große Lebensmittelvorräte, Waffen und Munition und sogar Werkzeuge zur Herstellung falscher Münzen zurück. Die Ver⸗ luste der Franzosen betrugen 7 Tote und 37 Verwundete, unter den letzteren 3 Offiziere. Die Anflus verloren etwa 500 Mann.
Nach einer Meldung aus Taurirt wurde eine von Taurirt nach Gersif abgegangene Karawane in der Nähe von Ain Dressa von aufständischen marokkanischen Räubern überfallen und ausgeplündert. Zwei Begleiter der Karawane wurden von den Angreifern getötet.
Parlamentarische Nachrichten.
Die heutige (99.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück beiwohnte, eröffnete der Präsident Dr. Kaempf mit folgenden Worten:
Seiner Majestät dem Kaiser habe ich in Gemeinschaft mit den beiden Herren Vize präsidenten gestern die Glückwünsche des Reichs⸗ tags übermittelt. Seine Majestät hat dafür den Dank ausgesprochen.
Auf der Tagesordnung standen zunächst kleine Anfragen. Der Abg. Bassermann (nl.) fragte:
Ist dem Herrn Reichskanzler die Vergewaltigung des deutschen Ansiedlers Stössel in Marokko durch französische Truppen bekannt? Welche Schritte sind zur Wabrung der Interessen des Geschädigten und zu dessen Schutze geschehen?
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Die erste Frage ist mit Ja zu beantworten. Auf die zweite Frage ist zu er⸗ widern, daß sich Stössel in Casablanca in Sicherheit und Freiheit befindet. Der Vorfall wurde sofort nach Eintreffen einer tele⸗ graphischen Meldung des Kaiserlichen Konsuls in Casablanca durch den Kaiserlichen Botschafter in Paris auf Weisung des Reichskanzlers bei der französischen Regierung zur Sprache gebracht. Die Ver⸗ handlungen schweben gegenwärtig und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da der Tatbestand von beiden Seiten verschieden dargestellt wird, sodaß voraussichtlich noch weitere Erhebungen er⸗ forderlich sind. 1
Der Abg. Bassermann inl.) fragte: b
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die neue chine⸗ sische Elementarschulordnung vorsieht, daß in jeder höheren Elementarschule eine fremde Sprache, und zwar in der Regel die englische Sprache, gelehrt werden muß? Ist der Herr Reichskanzler bereit, bei der chinesischen Regterung für eine Gleichstellung der deutschen Sprache einzutreten?
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Reichs⸗ kanzler ist bekannt, daß nach der chinesischen Elementarschulordnung
Senats
vom September vorigen Jahres in den höheren Elementarschulen englischer Sprachunterricht eingeführt werden kann, nicht aber ein⸗ geführ. werden muß. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann viel⸗ mehr an Stelle der englischen Sprache auch eine andere fremde Sprache gelehrt werden. Der Kaiserliche Gesandte in Peking hat bereits die nötigen Schritte getan, damit von dieser Möglichkeit zugunsten der deutschen Sprache ein ausgiebiger Gebrauch ge⸗ macht wird.
Der Abg. Bassermann inl.) fragte ferner an:
Sind dem Herrn Reichskanzler Mitteilungen darüber geworden, daß zwischen England, Frankreich und Rußland bestimmte Ver⸗ einbarungen über eine Abgrenzung der gegenseitigen Interessen⸗ sphären in den armenischen, sprischen und arabischen Gebietsteilen der Türkei getroffen worden sind, und welche Stellung gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber solchen Ver⸗ einbarungen einzunehmen?
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Reichs⸗ kanzler sind die Gerüchte bekannt, wonach sich mehrere Mächte über die Abgrenzung von Interessensphären in der Asiatischen Türkei geeinigt haben sollen. Amtliche Mitteilungen, die die Richtigkeit dieser Gerüchte bestätigen, liegen nicht vor. Umgekehrt lassen unzweideutige und vertrauenswürdige Erklärungen, die gelegentlich des Meinungs⸗ austausches zwischen den Großmächten aus Anlaß des Balkankrieges abgegeben worden sind, das Vorhandensein derartiger Vereinbarungen als ausgeschlossen erscheinen.
Der Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) fragte:
Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu erteilen, ob und inwieweit die angeblich auf amtlichen Informationen be⸗ ruhenden Zeitungsmeldungen der Wahrheit entsprechen, daß die ver⸗ bündeten Regiterungen neue umfassende Militärforderungen, auch abgesehen von dem Ausbau der Luftflotte, durchzuführen beab⸗ sichtigen? Entspricht es im besonderen der Wahrheit, daß die Absicht besteht: 1) die Mannschaftsstärke der Kompagnien zu erhöhen; 2) dritte Bataillone, soweit sie noch nicht vorhanden sind, aufzu⸗ stellen; 3) die Ersatzreserve zur Ausbildung mit der Waffe einzu⸗ berufen; 4) Kavalleriedivisionen schon in der Friedenszett aufzu⸗ stellen; 5) selbständige Radfahrerkompagnien zu bilden; 6) die Artillerie zu vermehren?
Major Hoffmann: Die verantwortlichen Stellen der Reichs⸗ regierung sind sich darüber einig, daß unsere Rüstung zu Lande einer Verstärkung bedarf. Doch können über den Umfang der Verstärkungen keine Mitteilungen gemacht werden, da der Bundesrat darüber noch
nicht Beschluß gefaßt hat. (Schluß des Blattes.)
Literatur.
Zeitschrift für Bauwesen. Herausgegeben im Mi⸗ nisterium der öffentlichen Arbeiten Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn, Berlin. In dem vorliegenden Heft des neuen Jahrgangs finden sich zunächst einige Angaben über die Größe, 11“ und Ausstattung des in süddeutschen Barockformen gehaltenen Ober⸗ präsidialgebäudes in Koblenz und der Landesturnanstalt in Spandau. Regierungsbaumeister Sonntag berichtet in einer Fortsetzung über die Entwicklung und den heutigen Stand des deutschen Luftschiffhallenbaus. In einer großen Anzahl von Bildern werden uns ortsfeste Bau⸗ und Bergungshallen in den verschiedensten Formen und Konstruktions⸗ methoden aus Holz, Stein und Eisenbeton vorgeführt und eingehend erläutert. Baurat Hoech wendet sich in einem kurzen Aufsatz gegen einige Annahmen Mahlkes über den Ursprung der chinesischen Dach⸗ formen, und Professor Rathgen gibt die Ergebnisse seiner bisherigen Versuche mit Steinerhaltungsmitteln bekannt. Der ingenieurwissen⸗ schaftliche Teil des Hefts beschäftigt sich mit dem Bau der zweiten Schleuse bei Münster i. W., mit der Wiederherstellung des Hönebachtunnels, mit der neuen Längshelling auf der Königlichen Werft in Emden und mit dem Unterdruck bei Staumauern. Das Heft enthält schließlich die Verzeichnisse der in Preußen und im Reich angestellten Baubeamten, der Mitglieder der Akademie des Bau⸗ wesens, der Inhaber der Medaille sür Verdienste um das Bauwesen und der Medaille der Akademie des Bauwesens, das Verzeichnis der Mitgaglieder des Technischen Oberprüfungsamts in Berlin und die statistischen Nachweisungen, betr. Hochbauten der Preußischen Heeres⸗ bauverwaltung 1906 bis 1910.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)
A
KTheater. Sonnabend, Opernhaus. 28. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. eahehss 3 S der Fütngertrteg auf Wartburg. Romantische Oper in 4 drei Akten von Richard Wagner. Musi⸗ Straße. Mittwoch, a. Vitung: Herr Kapellmeister Die fünf Frankfurter.
etzler. mann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. (Tannhäuser: Herr Fanger vom Stadttheater in Königsberg als Gast. Wolfram von Eschenbach: Herr Werner Engel vom Stadttheater in Zürich als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 29. Abonnementsvor⸗ Akten von Hermann Bahr. stellung, Wieselchen, Lustspiel in drei Akten (mit freier Benutzung einer Idee von Gyp) von Leo Lenz. In Szene ge⸗ setzt von Herrn Regisseur Patry. Anfang äs
mentsvorstellung’“ C Oper in deei Akten Musik von Giuseppe Verdi. Anfang 7 ½ Uhr. Retter in der Not. Schauspielhaus. 30. Abonnementsvor⸗ Freitag stellung. Prinz, Friedrich von Hom⸗ Retter in der Not. burxrg. Schauspiel in. , Aufzügen von “ Heinrich von Kleist. Anfang 7 ½ Uhr.
theater.)
Zum 100. Male: mödie in drei Akten von
Abends 7 ½ Uhr: und Ludwig Heller.
Hamilet.
Donnerstag? König Heinrich IV. (1. Keil.) 7 Freitag und Sonnabend: Der blaue
Kammerspiele.
Elga. Freitag: Uriel Acosta.
Sudermann. Donnerstag:
schlacht.
Frauen. Donnerstag: Mein Freund Teddy. Freitag: Astrid. Sonnabend; Schöne Frauen. b Berliner Thoater. Mittwoch / Abends 8 Uhr: Filmzallber. Große Posse mit lottenburg,
Bernauer und Rudolph Schanzer. Abends 8 Uhr: Tiefland.
Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Nachmittags
jnliche Ini . Philotas. Hierauf: Der zerbrochene Königliche Schnuspiele. Mittwoch Pb“
Theater in der Königgrätzer Abends 8 Uhr:
Regie: Herr Regisseur Bach⸗ drei Akten von Karl Rößler. Donnerstag und Sonnabend: Braud. Lindau Freitag: Die fünf Frankfurter. 86
Lessingtheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei
Donnerstag: Das Prinzip. Freitag: Gabriel Schillings Flucht. gräfin.
und folgende Tage: Der Zoologischer
Schillertheater. o. ( 1 d2 Mittwoch, Abends 8 Uhr: Deutsches Theuter. Mittwoch, Wolkenkratzer. Eine amerikanische Ko⸗
Donnerstag: Die Geschwister. Hierauf: 8 Uhr: Die
Fee e es h hs. “ 7 ie metterlingsschlacht. Frau Präsidentin. Ph e ühee en. eeee de we Näen do Heeneen e restber
Die Schmetterlings⸗ Freitag: Die Haubenlerche. Dentsches Opernhaus.
Bismarck⸗Straße 2 Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch,
Donnerstag: Tiefland. 8 -J Onegin.
Sonnabend: Eugen Onegin.
jolika.
Montis Operettentheater. Früher: 1 Neues Theater.) Mittwoch, Abends Lustspiel in 8-Uhr: Der Frauenfresser. in drei Akten von Leo Stein und Karl Musik von Edmund Eyvsler.
Frauenfresser.
. — Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Freitag: Zum ersten Male: Eugen Ulanas 8 ¼ Uhr: Majolika. 7½ Uhr: Schwank in drei Akten von Leo Walther — Zum Schluß: Die große Prunk⸗ Stein und Ludwig Heller.
Donnerstag und folgende Tage: Ma⸗
Trianontheater. (Georgenstr., nahe
Operette Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8
8 Uhr: Wenn Frauen reisen. Lust. Verlobt: Frl. Emmy Roebbelen mit
spiel in vier Akten von Mouezy⸗Eon Donnerstag und folgende Tage: Der und Nancey.
Donnerstag und folgende Tage: Wenn h.
Frauen reisen. Verehelicht: Hr.
Große Galavorstellung.
pantomime: „Sevilla“.
Familiennachrichten.
Hrn. Superintendenten Dr. von Schneide⸗ messer (Berlin).
Leutnant Walter Eberhard Frhr. von Medem mit Frl. Edith von Budde (Berlin).
Theater am MNollendorfplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Studenten⸗ Operette in drei Aufzügen. Musik von Leo Fall.
Garten. Kantstraße 12.) Ansorge. Wiedereröffnung: Sonnabend, den 1. Februar. Zum ersten Male: Die
8 beiden Husaren. Operette in drei Wallner⸗ Akten von Loon Jessel.
Carl Rößler
Frau Präsidentin. (Madame la Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und
P. Veber. 8 Uhr:
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Droucker.
Konzerte.
Saal Bechstein. Mittwoch, Abends . Romüödienhaus. Mittwoch, Abends egee hn⸗ folgende Tage: Die 7 ½ Uhr: Liederabend von Elfriede T1“ Donnerskacht Opernhaus. 29. Abonne⸗ 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in Ein’Maskenball. drei Akten von Richard Skowronnek. Donnerstag: Zum ersten Male: Der
Goette. Am Klavier: Otto Bake. dorf).
Beethoven⸗Saal. Mittwoch, Abends Theater des Westens. (Station: 8 Uhr: 2. Klavierabend von Conrad
Klindworth · Scharwenka ·⸗Saal. — Mittwoch, Abends 8 Uhr: Klassischer Violinabend
Lalg; veea ütte ainem g lrs. Mlhe. Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Residenztheater. Mittwoch, Abends Hugo Lederer (Viola). 111““ in Berlin. Choralion-Saal. Mittwoch, Abends Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
Liederabend von Donnerstag und folgende Tage: Die Edgar Schmock.
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ritt⸗ meister a. D. Jaspar von Arnim (Schwerin i. Meckl.).
Hr. Landgerichtsrat a. D.
Wilhelm Lautherius (Berlin⸗Wilmers⸗
— Hr. Landrat Heinrich Frhr.
b von Schacky auf Schönfeld (Rawitsch).
— Margot Baronin Scherpon von
Kronenstein (Meran) Octavie Freifr.
von Restorff, geb. Freiin von Weigelsperg
(Wien).
von Hilde Fordan⸗
Verantwortlicher Redakteur:
Verlag der Expedition (Heidrich)
Julius Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
— Elf Beilagen
Harmoniumsanal. Mittwoch, Abends (einschließlich Börsenbeilage und Waren⸗ 8 Uhr: 2. Klavierabend von Sandra
zeichenbeilage Nr. 8 A u. 8 B),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (ein⸗
Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz 8 in drei Akten von Curt Kraatz und Jean (Char⸗ Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. 7½ Uhr: 34 — 37. Musik von Jean Gilbert.
Donnerstag und folgende
Puppchen. 8 8
Tage: — Zum
schließlich der unter Nr. 2 ver⸗
Birkus Schumann. Mittwoch, Abends öffentlichten Bekanntmachungen), be⸗
Große Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Aktien und Aktiengesenlschaften, für chluß: Der unsichtbare die Woche vom 20. bis 25. Januar
sch! Vier Bilder aus
Galavorstellung. treffend Kommanditgesellschaften auf
Indien.
öX“ “
Erste Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen 2* 2 Berlin, Dienstag, den 28. Januar
88 v1161“] ide und Nach Erntejahren, beginnend mit 1. August. Vpom 1. August bis 20. Januar (Mengen in az = 100 kg). — 8 1) Ein⸗ und Ausfuhr. 2) Mehlausfuhr gegen Einfuhrschein.
avon sofort verzollt oder zollfrei
Davon Ausfuhr aus
Gesamtausfuhr fuh dem freien Verkehr
Gattung Ausbeu teklass 1912/13 12
Waren⸗
Roagenmehl:
1. Klasse (0—60 v. H).. 2. „ (über 60 — 65 v. H.) Roggenschrotmehl“)..
1 035 861 777 03 746 251 447 724 27 592 49 246 153 923 115 984 168 441 108 095 164 077 145 161
Weizenmehl: 938 040 779 073 1 107 337 Klasse (0—30 v. H.). 7297 287 663 221 897 383 (üUÜber 30 7 8 1 468 3 008 9 650
8 73 382 79 423 149 1722
15 969 35 557 8 616 3 899 8 836 11 676
1912/13 V 1911/12 1910/11
1912/113 1911/12 1910/11 1912/13 1910/11 1912/13 1911/12 1910/11 556 984 110 381
4718 972 5 287 166 4 826 771 991 148 1 924 065 2 391 938
1 328 311 1 869 323 2 691 097 Weizen.. Malzgerste Andere Gerste Gerste ohne
nähere Ang.
828 3. 1 225 333 13 953 838 12 698 228013 173 012 11 362 141 2177 884 1 367 600 1 707 988]11 273 782 13 707 319 18 997 929717 297 414 11 46745417
1 114 379 319 790 L
Hafer 1(4 743 385 2 814 078 32 51 3 203 481
Mais 6 495 747 3 592 660 56 4 781 647
Roggenmehl. 4 477 5 639 b 4 266
Weizenmehl. 111 612 94 704 77 366 4
2 268 777 10 909 127 1 187 980 2 14 635 471
4 731 025 5 394 388 4 8565 2 049 001 2 852 481 3 1895
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454 418 242 967 7 187 10 968 43 608 18 461
3 834
2 471 944 3 170 218 4 628
67 595
2 696 798 454 526 1 036 518 942 843
2 070 080 1 924 948 1 668 185 273 288 184 122 57 2 982 542] 1 036 072 777 247 981 110
1 115 6677 938 557] 779 766 1 108 019
3) Einfuhr in den freien Verkehr nach Verzollung. 4) Niederlageverkehr
Davon verzollt 8 t Verzollt
Einfuhr auf Niederlagen, von in Freibezirke usw. Nieder⸗ lagen, Frei⸗ bezirken usw.
Gesamte verzollte Menge
Ausfuhr von Niederlagen,
bei der Einfuhr von Freibezirken usw
Niederlagen, Freibezirken usw.
beim unmittelbaren Eingang in den freien Verkehr
Warengattung
1912/13 1911/12 912 2/12 1 . 3 1912/13 1911/12 1910/11 1912/13 1911/12 1910/11 1912/[13 1911/12 1910/11 1912/13 1911/12 1910/11
304 557 316 344 102 978 374 512 422 320 953 567 824 509 / Wei⸗ 2 591 697 2 418 441 2 263 885 .527 250 3118 0. 4118 501 4 199 3,8 3108 908
02 989 ,19 168 492117 783 w 3 518 355 3 148 . [1 5394 329 622 26 S 771 85 59 89: . 111 145 2 696 719], 3199 112 2177 998 2469 428]7 540 174 315 147 227 291] -114199 797893 89 591 Spales 191 329 289892 J65 828 3317 928 3 466 115] 4781 647 2795 988 3170 218]0 978 179 522 864 295 897 Roggenmehl 211 624 1 974 24 418 209 268 Weizenmehl.. 64 886 44 222 48 954 41 555 46 119 11 782 2651 2 835 “ — b
Berlin, den 28. Januar 1913 Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
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1 182 132 78 031
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356 0 273 402 10 904 219 1
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Roggen.. 1 341 996 1 789 845 2 580 1ö1““ 12 538 925 11 226 969 11 728 7: Maligerste. 1 351 813 767 557 1 233 252
Andere Gerste .14 702 989,19 168 492,17 783 536 20 19711692 94 0
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Die weiterzuzahlenden Beträge bleiben für die ganze Dauer der Weiterzahlung unverändert. 8 H Fi heeces der ie 1 8 Beträge an die ebensversicherungsunternehmung ist nur zulässig, wenn eichsver vei 1) ber 8 eltgeber. den 88 zuf dhn ” 1- stellung des bann metteee ..... ür die Versicherung des Angestellten in den Fallen des V. Die Lebensversicherungsunternehmungen haben der Rei ⸗ § 390 Abs. 1 a. a. O chon vor dem 5. Dezember 1911 sicherungsanstalt in den Fällen der Nr⸗ II 2 für die Michever⸗ den Fänen⸗ See aas ior. afes. 88 vor dem E eine Vergütung von 1 vom Hundert der überwiesenen erung rã 3 stig 8 is 2) der Versicherte nachweist, daß der Arbeitgeber sich verpflichtet eträge zu zahlen. Alle sonstigen aus Ueberweisungsanträgen ent⸗
. stehenden Kosten trägt der Antragsteller. hat, die Weiterzahlungen nach den Bestimmungen des Ver⸗ VI. Mi ¹ w1 sicherungsvertrags auf Anfordern der Reichsversicherungs⸗ “
8 Haus⸗, Seemanns⸗ und ähnli für ei . anstalt für Angestellte unmittelbar an die Lebensversicherungs⸗ nebmungen sind ünd ncc 8 den enesür. ine 6 vührersgater. unternehmung abzuführen. lichen Pensionskassen (§§ 365, 387, 389 a. a. O.) gehören, vereinbart die
„ III. Eine Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinterbliebenenrente Reichsversicherungsanstalt die Bedingungen, unter denen die von den vFfsicher C. 92 Abs. 3 Nr. 3 a. a. O.), wenn folgende Bedin⸗ Arbeitgebern an ihren Zuschüssen gekürzten Beträge weitergezahlt ind:
werden können. 1) Die Forderung aus der Versicherung zu demjenigen Teile, z . ;z1. welcher dem gekürzten Betrage der keichsgesetl 8 Arbelt⸗ Die nachfolgenden Erläuterungen mögen den beteiligten
Gebetzüchüsse entirict, muz vorbehaltios and ensgüttg e he Henrteilmmgg der Trugwette der Ausfthe.
abgetreten sein. ;
2- 6 1 Die Vorschriften setzen voraus, daß es
F e wheh W fücer 13132 58 rpfleg 19 eben versicher mgeunernelmungen dandent, sc den Versthchan 82
““ zur Erfüllung der vereinbarten Leistung 8 vhrehen teernteng auf Beriung von “ zach . wendbarkeit des § 392, daß der Angestellte sich tatsächlich von der
ie Versicherung muß rückkaufsfähig sein. 1. 1 1 8 Der Versicherte hat nachzuweisen, daß die Versicherungs⸗ Felüteaoelefstung EEEe“ flee g.
unternehmung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte 8 16 4 der Arbeitgeber den uschuß zu d itrã ä 8e 1 5. Dezember 19 un 8 39 Fest nefrecht, zup erbalten, menn der übrige Teil infolge Abs. 2 vor dem Eintritt in die Vertehern denffsct nedelste 520 Ist nach dem Versicherungsvertrage die Aufrechterhal Die erste Ausführungsbestimmung regelt die Frage, welcher in “ Persichertt nis lich e ene;, d Betrag von dem Beitragsanteil des Arbei gebers zur Weiterzahlung ein solches Recht auch auf An,Be Eö1“ 5 8” b1““ “ 8 ““ lenn. N as E „ daß der Arbe 85 Pr e EE1 den ihnen auferlegten Beitrag beim chlaskicetes des Ehelle die Prämie nicht zahlt, der Reichsversicherun Zanstalt für in irgend, einer Form zur Fürsorge für den Angestellten ent⸗ Angestellte das Recht einräumt, in alle Rechte and Pflichlen alsg voraug, Faß der Angestelte ent Versicherung 9 1 1— — abgeschlossen hat, w vuef dem. 11“ Reichs⸗ seinem Beitragsteil bei Inbrafttehlen des Geflce wnrgestans sicherten bei Fallgeit der Versicherungeleiftung denienigen venn ern nach, 890 von der Beitragspflicht zur Reichsberficherungs. Betra le lch fag. ' feah E anstalt befreit sein will.é Der Beitragsteil des Arbeitgebers soll der Versicherungsunternehmung geleisteten Prämien ent pricht. “ “ § 8 1 dafür die 1 en Lo e ähren muß. j 3) zur Sicherung einer Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinter⸗ 8 c 88 höchstens derjenige Betrag vom Beitragsteil des Artbentgebhr nnhe bliebenenrente die Forderung aus der Versicherung zu dem⸗ b. H 88 Weiterzahlung gan die Lebensversicherungsunternehmung in 1““ 8 eichs⸗ zu berechnenden Teil abzutreten. (Hierin bedeuten S den Unterschied zwischen 8 Prämie fiae igege .ndce Rehenoh 888 8. 8 b 3 1 d. abzutretenden Teil, b den weitergezahlten Beitragsteil, Beitragsteil des Arbeitgebers. Wenn also z. B. ein An estellter äheres über die Ausführung dieser Vorschriften bestimmt der R. den Barwert der zukünftigen Prämienzjahlung im Jahres⸗ Versicherun it ei ; 150 8 Zundesrat. Er setzt nach Anhören der Reichsversicherungsanstalt die betrag 1 und P die einmalige Nettoprämie für die Ver⸗ hatte e bisber EE“ 16 88 e ” 88 ütang 1 882 6n v für ’“ 82 Als Nehn een gelten de und würde der Angestellte daeg seinen 8. Ean g6 dre d emhte 8 ür die Tarifberechnungen der Lebensversicherungsunter⸗ treten des Gesetzes der Gebalts Bei „Der Bundesrat hat nunmehr die durch das Gesetz ihm nehmung beim Abschluß der Versicherung maßgebend ge⸗ 88 des Mrblcberhener 1.8g h e,ens 5 Besstenben übertragenen Ausführungsvorschriften unter dem 11. Ja⸗ wesenen Grundlagen; sind diese nicht zu beschaffen, so ist Angestellte den Antrag auf Befreiung von der nuar 1913 (Reichsgesetzbl. S. 19) wie folgt erlassen: dc,ofestan 8 WII 8 21e leisung nach § 390 stellen. Wenn er den Antrag auf gefteitur⸗ “ des; 8 2 58 ee iegemnceh s8) g. 68 verwenden. v“ v1““ I ESerdactens Fense . heen 3 vv“ NW. Dem Antrag sind außer den unter Nr. II 2, III 4 trag von 150 ℳ — 120 ℳ ⸗ 30 ℳ entsprochen werden. Da er 8. 8 a. O. 1 8 bezeichneten Nachweisen und Erklärungen beizufügen: bisher nur 75 ℳ aus eigenen Mitteln aufbrachte, so feblen ihm jetzt “ ie von dem Arbeitgeber an sgen Zuschuf ge ürzten Be⸗ a. der Versicherungsschein (Aufnahmeschein und dergleichen) zur vollen Versicherungsprämie 120 ℳ — 75 ℳ = 45 ℳ. e vE werden Fchsene. insoweit an F ebensversicherungzunter⸗ und die zugehörigen Versicherungsbedingungen, diese aufgebracht werden, bleibt der Vereinbarung zwischen dem An hehmung meterde aig. als der Beitrag 8 8 Prämie) den für die Be⸗ b. der Nachweis über die Zahlung der zuletzt fällig gewesenen gestellten und seinem Arbeitgeber überlassen. Wenn der Angestellte An ng des Angestellten von der eigenen Beitragsleistung n ch 8 Prämie oder den zuletzt fällig gewesenen Mitgliedsbeitrag, den Arbeitgeber wechselt, und der neue Arbeitgeber sich nicht an der . 1 a. a. O. erforderlichen Betrag übersteigt. c. die Versicherungskarte, Prämienzahlung für die Lebensversicherung beteiligt, so wird die
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d. der Nachweis dafür, daß der Arbeitgeber bereits vor dem unter Nr. II 1 bezeichneten Zeitpunkt den Zaschuß
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Aichtamtliches.
Bevor durch das Versicherungsgesetz für An⸗ gestellte eine reichsgesetzliche Fürsorge für die Angestellten und ihre Familienangehörigen geschaffen wurde, hatten die An estellten in zahlreichen Fällen ihre und ihrer Angehörigen Zukunft durch Abschluß von Lebensversicherungen sicherzu⸗ stellen gesucht. Mehrfach haben auch die Arbeitgeber für ihre Angestellten Zuschüsse zu den Prämien an die Lebensversiche⸗ rungsunternehmungen vertraglich übernommen, um einen aus⸗ reichenden Versicherungsschutz zu ermöglichen. In allen diesen Fällen soll auch nach dem Inkrafttreten des Versicherungs⸗ gesetzes für Angestellte nach der Absicht des Gesetzgehers tunlichst das bisherige Versicherungsverhältnis geschützt werden.
Das Gesetz schreibt vor:
§ 390. Angestellte, für die vor dem 5. Dezember 1911 bei öffentlichen oder privaten Lebensversicherungsunternehmungen (§ 1 des Gefetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12 Mai 1901, Reichsgesetzbl. S. 139) ein Versicherungsvertrag geschlossen ist, können auf ihren Antrag von der Beitragsleistung befreit werden, wenn der Jahresbetrag der Beiträge für diese Versicherungen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens den ihren Gehaltsverhält⸗ nissen zurzeit des Antrags entsprechenden Beiträgen gleichkommt, die sie nach diesem Gesetze zu tragen hätten.
Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die versicherungspflichtige Beschäftigung das dreißigste Lebensjahr über⸗ schritten haben und seit mindestens drei Jahren in einer dem ersten Absatz entsprechenden Weise versichert sind.
§ 392. In den Fällen des § 390 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nach diesem Gesetz auf ihn entfallenden Beitragsanteil an die Feieverficherwageänstaeg abzuführen; dem Versicherten werden dafür die halben Leistungen dieses Gesetzes gewährt.
Hat der Arbeitgeber zu den Beiträgen für Versicherungen seiner Angestellten (§ 390) Zuschüsse gezahlt, so kann er diese Zuschüsse um die an die Reichsversicherungsanstalt zu entrichtenden Beiträge kürzen. Auf Antrag des Versicherten zahlt die Reichsversicherungsanstalt die an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebensversicherungs⸗ unternehmungen aus den Arbeitgeberbeiträgen (Abs. 1) weiter, wenn
1) die Versicherung noch in einer dem § 390 entsprechenden Höhe besteht, 2) der Versicherungsschein hinterlegt wird,
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