1913 / 233 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Oct 1913 18:00:01 GMT) scan diff

1 ** Aegypten ²) *9): 1. Regin

Franko Der beizuflügen⸗

bis zum den Zoll⸗Inh.⸗

Gewichte Betrag Erklärungen 14ℳ.] IIZahl Sprache

Bemerkungen.

I[W = Wertangabe zulässig. N= Nachnahme zulässig. = Eilbestellung zuläfftg.]

Bestimmungsland.

Bestimmungsland.

Franko Der beizufügen⸗ bis den Zoll⸗Inh.⸗ Gewscte Betrag Erklärungen

Bemerkungen.

[W = Wertangabe zuläffig. N= Nachnahme

zulässig. E = Eilbestellung zuläffig.]

von 8

2 20 bis 3 2 —= v160 2 26 4 652 2— bis 2780

1 60 bis 2709 1ö1“ 80 bis 460

1 60 266

60 bis 2 40 2. 60 bis

82) W dis 400

63a) Nur nach best. Orten.

65) W bis 2400

66) W bis 800 ℳ; N bis 800 8

67) W bis 2400 ℳ; N bis 800 ℳ; E ( nach Jap.⸗Sachalin).

68) W bis 8000 nach Dualg, Kribi und Victoria; N bis 800 nach best. Orten.

69) Nur nach best. Orten, W und N bis 400 nur nach best. Orten; E.

70) N bis 800

71¹) W bis 10 000 ℳ; N bis 800

72) W unbegrenzt; N bis 800

73) Nur nach best. Orten. W bis 400 nach Monroviag.

734) Nur nach Bengast, Derna, Homs, Misurata Misrata], Tobruk u. Tripolis (Afrika). W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ.

74) Für den Grenzverkehr (1. Zone) nur 35 Pf. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete und Einschreibpakete zulässig. Einschreibgebüͤhr 20 3.

75) W bis 400

76) W bis 400 ℳ; N bis 400 nach best. Orten.

77) W bis 400 ℳ; N biz 400 nach best. Orten; E nach Postorten.

78) W bis 4000

79) W nach bestimmten Orten bis 8000 ℳ; N bis 800 ℳ.

80) N bis 800 Für Weiterbeförderung ab Jaluit oder Nauru hat Empfänger selbst zu sorgen.

81) Taxe gilt nur bis Fort de France. Weiterbeförderungskosten von 40 C. zahlt Emp⸗ fänger. W und N bis 400

82) Taxe gilt nur bis Dakar, Weiter⸗ beförderungskosten zahlt Empfänger; W bis 400 nach best. Orten.

W bis 400 (über England bis

ℳ).

85) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E.

86) Nur nach best. Orten; W und N bis 400 nach best. Orten; E.

87) W bis 400

89) W bis 8000

90) W bis 8000

92) W bis 800 ℳ; N biz 800 ℳ; E.

93³) W und N bis 400

94) W und N bis 400

95) W und N bis 400

96) W bis 2400 außer nach Nord⸗ Nigeria.

97) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E nach best. Orten.

98) Bei Sendungen mit Bargeld nur 1 Zoll⸗Inh.⸗Erkl. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗ schreibpakete zulässig.

99a) W bis 1000

101) W bis 400 nach best. Orten; nach Orten im Innern Zuschlagtaxen vom Emp⸗ fünger zu zahlen.

Vnadelonpe. 8 63) Gnatemala .. . . 63a) Haiti. ... u“ 61) Honduras (Republik) . 1 65) Hongkong ü. Hamb. v. Brem. dir. über England. .. 6 88) Italien mit S. Marino⸗ . 67) Japan mit Formosa (Taiwan), gp.⸗Sachal. (Karafuto) u. Korea DE““ 9 Kapverdische “” 70) Karolinen, Marianen, Balau⸗Inseln.. 1) Kiantschon (Schutzgebiet) 2) Kreta (österr. Poftanst.). 11ö11““ 2) Libyen (italien. Kol.) 74) Lnremburg,. . 89 76

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LEZEb14“ Madagaskarm. Nossi⸗B6, Ste. Marie de Madagaskaru. Comoren 0D0A* h Matta ö11““ 79) Marokrko deutsche Postämter. 80) Marshall⸗Inseln.. .. 81) Martiniqune .. 82) Mauritanien .. 88 Manritius.. 1u1u“ 84) Mexitkoa .. 1 85) Montenegro . . . . 86) Mosambik.. . 87) Neu⸗Caledonien. .. .. 86) Nene Hebriden mit Banks⸗ und Santa. Eruß Inseln 89 Neu⸗Fundland. 90) Reu⸗ESeeland mit Insei Inning, Cook⸗ usw. Inseln. 91 92) Niederlande .. .. 93) Niederl. Antillen .. . . 94) Niederl. Guyana (Surinam) 9⁵) Niederl. Indien üb. Niederl. mit deutschen Postd.. . . 111““ 97) Norwegen über Schweden . über Hamburg (Zmal wöchentl.) 98) Oesterreich Ungarn mit 111264*“ 99) Panama (Kanalzone s. Nr. 141) 99a) Papua (Brit. Neuguinea). . 1“ ö1*““

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60 bis 3065 20 bis 3 40 80 H2720 2 60

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2 20 bis 2,40 240 bis 888

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370 2 bis 380]4—9 2 60 bis 11/40 e 9 1740 bis 350

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3 103) Philippinen..

CSracacc⸗henheh enchhen

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F. Teleg

1) Die Länge eines Taxworts in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern festgesetzt. Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm: im Stadtverkehr 30 Pf., im übrigen Inlandsverkehr 50 Pf., nach dem Auslande 50 Pf. (Ausnahme: nach Großbritannien und Irland 80 Pf). Durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind auf solche zu erhöhen. Die Worttaxen gelten für den billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege sind sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 3

2) Interpunktionszeichen, Bindestriche und Apostrophe werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, kostenfrei mitbefördert. Im Auslandsverkehr werden sie nur auf Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch taxiert. Puntte, Kommas. Doppelpuntte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.

3) Soweit dringende Telegramme =D=, offen (0uvert) zu bestellende Telegramme, eigenhändig =MP= zu bestellende Telegramme sowie Privattelegramme in geheimer Sprache oder nur in chiffrierter Sprache nach einzelnen Ländern nicht zulässig sind, ist dies im Tarif besonders angegeben. Für dringende Telegramme wird die dreifache Gebühr eines

ewöhnlichen Telegramms erhoben.

116“ 4) Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlende Antwortstelegramm =ERP= die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist =RPD= zu setzen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. =RP 20= oder =RPD 20=2. Im Verkehr mit dem Ausland ist die Zahl der für das Antwortstelegramm vorausbezahlten Wörter in jedem Fall anzugeben, z. B. =RP 6= oder =RPD 10=. ““

5) Für die Vergleichung eines Telegramms —†0= wird ein Viertel der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm

i gleicher Wortzahl erhoben. . 6) Für Leseera zisc⸗ Empfangsanzeige =P0= ist die Gebühr gleich der eines gewöhnlichen Telegramms von 5 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für dringende telegraphische Empfangsanzeige BFBD erhöht sich diese Gebühr auf das Dreifache. Für briefliche Empfangsanzeige =POb= sind im Vertehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus u entrichten. Für briefliche Empfangsanzeigen des inneren deutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nicht erhoben. 3 7) Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absenders nachzusendenden Telegramms =FS= ist nur die auf

die erste Beförderungstrecke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebühren werden vom Empfänger erhoben. Telegramme,

die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit „Nachgesandt von“ (Réexpédié de) zu bezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden können. 3 8

8) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd“ FC1hH oder „postlagernd⸗ =qGP= sind zulässig. Die mit dem Vermerke „Tages“ (Jour) versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht aufgenommenen Telegramme sofort zu bestellen, besteht nur insoweit, als sie den Vermerk „Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur sind. Telegramme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Vermerke =PR= oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Telegramme handelt, mit dem Vermerke =GPR= zu versehen; für die Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. Für Telegramme, die durch die Post nach einem anderen

[Wort⸗s 11A1“*“*“ Europäischer Vorschriftenbereich: Aufereuropäischer taxe

104) Portugal: u. ü. Hamb. od. Brem.

b. über Frankreich

106 107) Néennion. .— 189 Nhodesia . .. 109

Turtucata .

110) Rußlaand a. euro

Finnland und Kaukasien.

b. asiatisches.. 111) Salomon⸗Inseln 112) Salvador .. . 113) Samoo. 114) San Domingo. 115) St. Feree

116) St. Pierre und Mignelon

117) St. Thomas und

118) Sarawak (Borneo) .

119 SZwehfen 8 . 120) Schweiz

121) Senegal, Ober⸗Senegal und Niger (franz. Sudan) .. . erbien

122) S

123) Seychellen⸗Insein . . . .

124) Siam. 125) Sierra Leone

126) Spanien, Festl. n. Rep. An dorra

Balearen (nur best

127) Spanische Besitzungen: Canarische Inseln .. . .. Niederlassung im Bus. v. Guinea

128) StraitsSettlementsu. Labnan

(Kapland mit Betschuanaland⸗ Koloniesu. Wal⸗ fischbai, Natal mit Amatonga⸗ u. Zululand, Oranjefreist. u. Transv.)

89 Tahiti m. Gambier⸗ usw. Inseln

129) Südafrik. Bund

131) Timor .. 1XX“ 133) Tonga⸗Inseln. 134) Türkei: a. Constan b. Beirut, Jaffa, I

C1“ 136) Urugnaps. .. 137) Venezuela. 138) Verbünd. Malay 139) Verein. Staaten

140) Zanzibar mit Insel Pemba gramme.

als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem die Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die Angabe =PR= enthält, 20 oder 40 Pf.

Adresse die Angabe „Post“ ( 9) Innerhal Rücksicht auf die Entfernung

=XP= =RXP= zu lauten. Hat der Absender nichts vorausbezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger

189 Portugkefisch⸗Guinea Portugiesisch⸗Indien .

Rumänien „. rumön. P.A. in Balcic, Dobrici, Silistra,

ffa, Jerusalem.. c. ) Oesterreichische Hestgint.s9 Agentur. des Oesterr. Llovd*

d. Türkische Postanstalten. 4 „v0. Bulgar. Postanst. siehe unt. 28

von ℳℳ.] 3Zahl Sprache 58— S geehens 5 8 2— bis 8 bis 2,40 3 60 bis 30% 2

5 u. Spanien 5

NAA2.

9

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80

päisches mit

40 bis 40 bis 60 bis 60 bis 80 bis

60 bis

(brit.)

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Principe.

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ische Staat. v. Amerika

tboboEcohch⸗

8 d

104) a. W dis 400 ℳ*; a, und db. N bis

400 nach best. Orten; k

105) W und N bis 400 ℳ, nur nach best. n; E. 8 4 108) Nur nach best. Orten. W u. N bis

400 nach best. Orten; E.

h

107) W und N bis 400 ℳ.

109) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ, Empf. at für Zollblei und Stempel 85 Cts. zu zahlen.

110) a. und b. W bis 96 000 ℳ; N 800,

jedoch nicht nach Finnland über Rußland; Finnland s. auch unter Nr. 49.

113) Beförderung ab Apia und Füeoamalo ℳ.

ist Sache des Empfängers. N bis

N b

114) Nur nach bestimmten Orten. 115) W. bis 1000 ℳ.

117) Nur nach bestimmten Orten. W und is nur nach bestimmten Orten; P.

118) W bis 8000 ℳ.

119) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; dringende

Pakete zulässig; E nur nach Postorten mit Bestelldienst.

1

120) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. 21) W und N bis 400 nach best. Orten.

Taxe gilt nur bis Dakar. Weiterbeförderungs⸗

k

osten zahlt Empfänger. 122) Nach Belgrad

und Schabatz Taxe 1 ℳ, sonst 1 20 1 W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. nach Po

0 b

mit Tel.⸗Bestelldienst.

rten. 123) W bis 400 ℳ. 124) Nur nach est. Orten; E. 125) W bis 8000 ℳ; E nach Geb. von Freetown.

128) W bis 2400 ℳ. 129) E nach Orten 181) Nur nach Dilly.

W und N bis 400 ℳ; E. 132) W bis 19s Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis

Hamburg bis 1000 ℳ,

184) a., b. W über Triest unbegrenzt, über über Bremen (nur

Constantinopel und Smyrna) bis 10 000 ℳ,

über Rumänien nach Constantinopel un⸗

begrenzt, sonst bis 800 ℳ. c. W. über Triest unbegrenzt, über Rumänien bis 400 ℳ; Pakete nach Janina werden nur bis S. Quaranta be⸗ fördert, wo Abnahme zu erfolgen hat. 8., b. und

c. N bis 800 ℳ. d

Nur nach best. Orten.

W bis 400 ℳ, N bis 400 ℳ. Nach der europä⸗ ischen Türkei (ausgenommen Constantinopel) bis auf weiteres eingestellt.

¹) Alexandrette, Catfa, Cavalla, Darda⸗

nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, Kerasonda, Mersina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonik, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi Quaranta, Scio (Chios), Scutari i Albanien, Trapezunt, Tripolis (Syrien), Valona Vathy (Samos). ³) Gallipoli, Lagos, Parga Rizeh, Rodosto, Sajada, Tschesme. 8

135) W bis 800 ℳ; N bis 800 ℳ. 138) W bis 1200 nach best. Orten. 139) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal⸗

zone von Panama, den Philippinen, Porto Rico,

Tutuila; Einschreibpakete zulässig, Einschreib⸗

gebühr 20

CmCacahrch ncaaccchchchenNn AFFAöFXNUF FErEEEgEEEE 22NOn 2⁵

S8.2

140) W bis 8000 ℳ.

1

b Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten =XP= ohne 1 mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die Eilbestellung des Antwortstelegramms vorauszubezahlen =RXP=S. Wird der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortst w

elegramm vorausbezahlt, so hat der Vermert

oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nachträglich vom Absender eingezogen. Die Kosten für die

Weiterbeförderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen.

Solche Telegramme

sind mit dem Vermerk „Expròös“ zu versehen. Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so

lautet der Vermerk =XPx= dem Absender nicht bekann

denselben Ort und denselben Ländern, welche die Beförder

10) Das zu ve Telegramm taxiert. Neben erhoben

„wobei die erhobene Gebühr (x) in Franken (zu 80

rückt wird. Ist der Betrag des Botenlohns

kannt und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohns =XPT= die Gebühr füuͤr ein Telegramm von 5 Wörtern für n Weg, oder für die briefliche Meldung =XPP= 20 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen 8 ungskosten einheitlich festgesetzt und bekanntgegeben haben (ogl. den Tarif), werden diese Kosten unbedingt vom Absender erhoben. In diesem Fall erhält das Telegramm vor der Adresse den Vermerk =XP=.

rvielfältigende Telegramm =ü.-MX= wird, alle Adressen in die Wortzahl eingerechnet, als ein einziges der Wortgebühr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf.

fältigende Telegramme unzulässig. 1 Semaphortelegramm ist eine Zuschlaggebühr von 80 Pf. zu erheben. Die Funkentelegramme unterliegen besonderen Vorschriften. Für diese Telegramme werden außer der gewöhnlichen Telegrammgebühr besondere Gebühren (Küsten⸗ und Bordgebühren) erhoben. Für deutsche Funkentelegraphenstationen beträgt a. die Küstengebühr 15 Pf. für das Wort, mindestens

11) Für jedes

1 50 Pf. für ein Telegramm; b. die Bordgebühr 35 Pf. für das Wort, mindestens 3 50 sind einige an der Nord⸗ und Ostseeküste verkehrende Schiffe,

Nähere Auskunft, auch über 12) Die Verme 13) Eine Quit 14) Für jedes Telegraphenanstalt mitgegebe 15) Nach den

erteilen die Telegraphenanst

Außereuropäischer

Vorschrift

Für dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 80 Pf. Im Verkehr mit Nordamerika sind zu verviel

Pf. für ein Telegramm. (Ausgenommen

für die eine Bordgebühr von 10, 15 oder 20 Pf. für das Wort festgesetzt ist).

die Gebühren fur den Verkehr mit ausländischen Stationen, erteilen die Telegraphenanstalten.

rle =D=, =RP tung üͤber entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10

Telegramm, das einem Telegrammb esteller oder L. wird, werden 10 Pf. erhoben.

6=, = 10=, Tages usw. zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben.

Pf. erteilt. 1 andbriefträger zur Beförderung an die

mit einem ℳ. versehenen Ländern sind Ueberseetelegramme zu halber Gebühr zugelassen, die aus⸗ schließlich in offener Sprache abgefaßt sein müssen und erst nach den vollbezahlten Telegrammen befördert werden. Nähere Auskunft galten. Bei der Berechnung der Worttaxe sind durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge auf solche zu erhöhen.

enbereich:

Außereuropäischer

Vorschriftenbereich:

Vorschriftenbereich: 2₰

““ * Brit.⸗Ostafrika und Uganda ] *) 2 60 Pf. bis 2/85

8 Stadttelegramme .... .... * Brit.⸗Somaliland ²) ²) 2 60 Pf. bis] 2/65 Afrika, Wzestküste: Canarische Inseln 2).. 3

11A“ 30 * Senegal, Ober⸗Senegal n. Niger sowie Manritanien Deutsch⸗Ostafrika: Bismarckburg, Udjidit.

üdrige Länder s. II. Hauptspalte. *üübrige Anstalten... E“ Erythrea 1 Azören (für =XP= v. Abs. 1 20 Pf.) 8 Französische Somaliküste: Djiboutt... Belgien (für =XP= v. Abs. 80 Pf.).. 1 Italienisch⸗Somaliland vvE“ VBosuien⸗Herzegowina) * Madagaskar ¹), * Réunion 1)„) . LLE EIö“X““ * Mauritius ²) ³), *odriguez (Insel) ²) ²), Cypern (Insel) ²) ³) * Sevychellen ²) 3), Zanzibar ²) ) . Dänemark (für =XP= * Pemba (Insel) ²) ²) 11“ ** Portug.⸗Ostafrika: Beira, Lourengo Marques ober De⸗ F

a 88 . 88 lagoa Bay (Ort), Mozambique (Ort), Quelimane ... edeerm und Monato. übrige Anstalten. ... 2 6,70 Pf. bis

Griecheuland. E11““ Afeika, Süd⸗ (via Emden Bigo Großbritannien und Irland ]*) ¹). ieieäe iieh 2 Islaud.. * Nordrhodesia ¹), Nyassaland ¹) . . . . . . .. 2 * Deutsch⸗Südwestafrika, Südrhodesia ¹).. Libyen *) *) .... Afrika, Westküste: ꝛ* Ascension (Insel) ²) ), Luxemburg. 1“ N* St. Helena (Infel) ²) ³) GiaEmden Vigo Castern) Malta 1I11“ ö 35 * Bathurst (via Emden Teneriffa) .. fro: Tanger. . . .. . 35 [* Belgisch⸗Kongo): Anstalten im Katanga⸗ spanische Anstalten Gebiete (Lia Capstadt Broken Hill).. französische erteiken die Tee übrige Anstalten (via Emden Teneriffa). scherifische 2 graphenanstalten. * Dahomey (via Emden Teneriffa) .. Montenegro. * Elfenbeinküste (via Emden Teneriffa) 3ℳ 35 Pf. bis Niederlande (für =XP= v. Abs. 80 Pf.).. * Fernando Poo (via Emden Teneriffa)... Norwegen 88 ö v“ Fmten 2 h mit Liechtenstein (gebei Sen Teneriffa . bi tt gieshtenstein v * Franz.⸗Guinea (via Emden Teneriffa) 2/6 95 Pf. bis Portugal (für =XP= v. Abs. 1 20 Pf.) ... * Goldküste (ria Emden Teneriffa): Accra, Sekondi Rumänien Rußland, kaukasisches, transkaspisches, asiäatisches und Bokhara ⁵) Schweden.. .— ““ ee Rencriftehn Porn 144“ er 111414“ übrige o1““ Spauien und span. Besitz. an der Nordküste Afritas ) 20 Portug⸗Weslafrika (via Emden Vigo Castern): . 11“ * Angola: C Loanda ²) *), Mossamedes *)*) ripolis s. Libyen. übri 1 111“ Tüchen 111“ in Hedjaz) ²)5) 0 Cabinkes G 8 Tunis... 8 ..— 15

1““

* Kamerun (via Emden Teneriffa) * Liberia (via Emden Teneriffa) * Nigeria, Nord⸗ u. Süd⸗ ²) ³) (via Emden

22„222

V

* Guinea: Bissau ²) ²), Bolama ²) ) .... Ungarn = 5a* Principe ²) 92).. * Sierra Leone (via Emden Teneriffa) 3 25 Pf. bis Togo (via Emden Teneriffa) 65 Üübrige Länder s. 1. Hauptspalte. 1 581 Angaur (Palau⸗Insel (via Emden Vigo East. Menabo) 5/40 Arabien (via Emden Vigo Suez): äden *)*), Perim **)] 2 5 II Nöööööööö11740 Hedjaz (ausgenommen Medina, s. Türkei) ³) ²) .. 2 60

SüSrreceseen seee 8 S A

Außereuropäischer Vorschriftenbereich:

198 16* 115

rika, Ostkü via Emden Vigo Castern): 2/70 Acrgeg, Ofr 15 8 8 86 . . 1 8 8 86 a. * Argentin. Republik (ma Emden Teneriffa Western)] 2/85

¹) Dringend =D= nicht zulässig. ²) Offen (Ouvert) nicht zulässig.

³) Eigenhändig =MP⸗s nicht zulässig.

Australien (via Emd

* Neu⸗Süd⸗Wales, Queensland,

Tasmania, Viktoria, Westaustralien ..

Neu⸗Caledonien ¹) ²) ) ..

* Neu⸗Seeland... Britisch⸗Neu⸗Guinea

Bolivien (via Emden Teneriffa). N* Brasilien (via Emden Teneriffa Western): Pernambuco

L“

Anstalten der Amazon Tel. Co. 3 65 Pf. bis

übrige Anstalten .

*᷑ Britisch⸗Guyana 1) ²) (via Emden Acren) * Britisch⸗Indien u. Birma) (via Bushire * Britisch⸗Nord⸗Bornev (ria Emden Bigo Castern) * Capverdische Inseln (ria Emden Vigo Eastern):

St. Vincent ²) 3)..

San Thiago * Ceylon (via Bushi * Chile (via Emden * China ²) ²) (via Emden übrige Anstalten..

* Chosen ) (via Wladiwostock) . . . . . . . .

* Cocos⸗eeling⸗)Inse

Columbien, Republit (viaEmdenAzoren): Buenaventura

übrige Anstalten..

Costa RNira ¹) (via Emden Azoren)

Ecuador ¹) (via Emd * Fanning (Insel) ¹) ²)

P Fidschi⸗Ins. )²) 5) Cin Emd. 9;) 3 10 Pf. bis

Franzöfisch⸗Guvana

Französ.⸗Indochina (via Emden Vigo Castern):

Annam, Tonkin..

Cochinchina, Cambodja, Laos. . . . . . . . .

Poulo⸗Condore ...

Guam (SInsel) ¹) ²) *) (via Emden Azoren). Guatemala ¹) (via Emden

San José de Guate

übrige Anstalten...

Hawai (Sandwich⸗Inseln)

Honduras ¹) Republik (via Emden Azoren)

Honduras, Britisch: Bel⸗ * Jap (Karolinen) (ria

* Japan⸗) m. Jap.⸗Sachalin u. Formosa (via Wladimwostock)

Korea s. Chosen.

Kwantung (Halbinsel) ²) ²) (via Emden Vigo Eastern) * Labuan (Insel) ²) ³) (ria Emden Vigo Eastern). eira (via Emden Vigo Castern) ... * Malakka, Halbinsel ²) ²): Sultanat Kelantan

(via Emden Vigo Moulmein) Malakka u. übrige Staaten (viacmden Bigoastern) Mexico ¹) ²) ²) (via Emden Azoren):

* Mad

Chihuahua (Stadt) Altar, Arizpe, Reee Matamoros abinas⸗Villa, Saltillo

Banamichi, Cuauhtemoc, Guagymas,

en Vigo Eastern): Südaustralien,

: Port Moresby

. 70 Panama,

* Paraguay * Penan⸗ ch.

896.eb.

Vigo Eastern): Macao (Macau)

In * * (via Emden Vigo Castern)

en Azvren) . . .. übrige An

3) (via Emden Azoren). . .

¹) 2) (via Emden Azoren) ..

Azoren): I11A“

¹) 2) ³) (via Emden Azoren)

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ize ) *) ³) (via Emden Azoren) Emden Vigo Eastern Menado)

deSoSSege Ꝙ☚ 9 80 0⸗ .

28

Curagao

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C =9⸗ SS S

St.⸗Nicolas, übrige An

*—9

de Tamaulipas Monterrey, de Coahuila, Saus . . . . 21151 * Uebrige

*) Geheime Sprache nicht zulässig.

Santa Rosalia de la Baja California Coatzacoalcos (Puerto Mexico), Mexico (Stadt), Salina Cruz, Veracruz de Veracruz.. ..

übrige Anstalten.... . Midway (Insel) ¹) ²) ³) (via Emden Azoren) Nicaragua i) CGia Emden Azoren): San Juan del Sur ““ Niederl.⸗Guyana ¹) ²) (via Emden Azoren) * Niederl.⸗Indien (via Emden Vigo Eastern) * Norfolk (Peh- 2) (via Emden Azoren) .. ..

Republi Colon und Petetrh ........ b““ via Emden Teneriffa Western) 22*9* Gia Emden Vigo Eaß tern) Persien (via Indo): Bender⸗Abbas... Bushite übrige Anstalten.. Persischer Gol

C“ Siam ²) (via Emden Vigo Moulmein) ... * Singapore ²):) (via Emden Vigo Festern, *Uruguay (via Emden Teneriffa We Venezuela ¹) ²) (via Emden Weren)... * Verb. Malayische St. (via Emden Vigo Eastern) * Verein. Staaten v. Amerika, Brit.⸗Ame⸗ rika, St. Pierre u. Miquelon sowie Bahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. ¹) ²) *)

(via Emden Azoren): .

New York (Stadt) und sämtliche Anstalten, bei denen in der 2. Spalte des Amtlichen Verzeichnisses der für den internationalen Verkehr geöffneten Telegraphen⸗ anstalten „(Tarif de New York Gity)“ angegeben ist

übrige Anstalten..

Westindien ¹)²) (via Emden Azoren): Aruba (Insel) und Bonaire L D“

W4“ Guadeloupe und Martinique *Jamaica... Pet⸗ 1-“

an Domingo: Halti, Republik: Cap Haltien, M

Dominicanische Republik ** Tobago (Insel) und Trinidad (Insel) ...

nseln. ³) Chiffrierte Sprache nicht zuläs sig.

f ¹) (via 1“ Peru (via Emden Teneriffa): Jauitos, Masisea, Orellana, Requena...

1““ Philippinen (via Emden Vigo Eastern): Manila Faek. , Koilo .. .. . ... . übrige Anstalten¹).. 2elheder, (via Emden Azoren): Libertad

a

2 15 Pf. bis

k ¹) ²) (via Emden Azoren):

F 3 85 Pf. bis

tern

v 1 5 Pf. bis

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ort ou⸗Hreinge.. 81“

SesoE eeneAee

ͤw .4 30 Pf. bis

öniglichen Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers (Heidrich). Druck der

Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. 32. b

Der ezugspreis beträgt nierteljä

hrlich 5 40 ₰.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer Büö8—— 85 zeile

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Belbstabholer ’1

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

30 ₰, einer 3 gespaltenen Einhreitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatganzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Deutsches Reich Ernennungen ꝛc. . Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 56 des Reichs⸗

gesetzblatts. Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armer.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Kleinbahnaktiengesellschaft Kiel⸗Schönberg in Kiel.

eöö betreffend die Eintragung von Tintenkenn⸗ marken.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen

Reinertrag der Dahme⸗Uckroer Eisenbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrern Konrad Budde zu Elspe im Kreise Olpe und Reinhold Königer zu Falkenberg im Kreise Liebenwerda und dem Amtmann Franz Anton Schulte zu Bilstein im Kreise Olpe den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Kreisbaumeister Robert Rinscheid zu Bilstein im Kreise Olpe und dem Rektor Ernst Höffer zu Rheydt den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer Ferdinand Möller zu Ahlten im Kreise

8 Burgdorf, den Lehrern Eduard Balke zu Spremberg, Gottfried

Borchardt zu Bahn im Kreise Greifenhagen, Adolf Hof⸗ mann zu Niederndodeleben im Kreise Wolmirstedt, Ferdinand Widinsky zu Driesen im Kreise und Friedrich Wolff zu Groß Gnie im Kreise Gerdauen den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Missionar Friedrich Eich zu Duisburg, dem Brand⸗ direktor der freiwilligen Feuerwehr August Kales se zu Brieg, dem 131“ a. D. Hermann Zache zu Berlin⸗ Wilmersdorf und dem Oberlithographen Ernst Ellmer zu Charlottenburg das Verdienstkreuz in Gold,

dem Fabrikbeamten Matthias Arenz zu Bonn und dem Zimmermann Karl Holzapfel zu Mühlhausen i. Th. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

den Ortsrichtern Louis Lehmann zu Liedekahle im Kreise Luckau und Hermann Zander zu Falkenhain im genannten Kreise, dem Kirchenältesten, Bauerngutsbesitzer Gottlieb Pietzonka zu Schönwald im Kreise Kreuzburg, dem Er⸗ pedienten Heinrich Sander zu Berlin, den Maschinen⸗ meistern Albert Isermann und Heinrich Haase zu Hannover, dem Oberlithographen Friedrich Merle zu Frank⸗ furt a. M.⸗Bockenheim, 88 Photographen Hermann Müller, dem Hausmeister Johann Spessart, den Tapetendrucker⸗ meistern Johann Gilles, Bernhard Nachtsheim und Hemrich Schmidt, sämtlich zu Bonn, dem Webermeister Bernhard Leussing zu Schüttorf im Kreise Grafschaft Bent⸗ heim, dem Schuhmachermeister Adolf Palubitzki zu Putzig, dem Brennmeister Wilhelm Frankenfeldt zu Oebisfelde im Kreise Gardelegen, dem Bodenmeister Karl Heimke zu Gartz a. O., dem Lagermeister Heinrich Wedemann, dem Werkmeister August Böttcher, beide zu Harburg, den Werkmeistern Heinrich Kaiser zu Berlin und Berthold Schulenburg zu Neuland im Landkreise Harburg, dem Maurerpolier Theodor Demme zu Mühlhausen i. Th., dem Zimmerpolier August Silber zu Berlin, den Obersiedern Franz Abel zu Ostrau im Kreise Merseburg, Karl Pöhlitz und Wilhelm Walther zu Keuschberg im genannten Kreise, dem Maschinenwärter August Bollnow zu Kalkberge im Kreise Niederbarnim, dem Zuschneider Johann Hartmann zu Erfurt, dem Haushälter Wilhelm Kas chner zu Breslau, dem Haushälter und Kassenboten Albert Gorke zu Frankenstein i. Schl., dem Kassenboten Friedrich Menz zu Magdeburg, dem früheren Kassenboten Karl Zimmermann zu Berlin, dem Kettenscherer Ernst Fels zu Friedersdorf im Kreise Lauban, dem Brettschneider August Birke zu Niederschwedel⸗ dorf im Kreise Glatz, dem Handweber Karl Häring zu Lampers⸗ dorf im Kreise Fänkenstein, dem Metalldrücker Max Stein⸗ kamp zu Neukölln, dem Klempner Albert Schulz, den Zimmergesellen Wilhelm Juhl und August Lindemann, sämtlich zu Berlin, dem Oberläder Hermann Schumann zu Dürrenberg im Kreise Merseburg, dem Gutsaufseher Karl Weidemann zu Brücken im Kreise Sangerhausen, dem Haus⸗ diener Michael Beith, dem Vorarbeiter August Fritsche, dem Schnittarbeiter Hermann Hillow, sämtlich zu Berlin, und dem Vorarbeiter Heinrich Wulfes zu Harburg das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dorf im Saalkreise, dem Platzmeister Joseph Di Magdeburg,

dem Stellmacher Albert Pochert, Schlosser und Monteur Johann Rode zu

Weiß, dem mann zu Wernigerode,

Feuschberg im genanten Kreise,

Celle, dem Steinbrecher Wilhelm Krause, Friedrich Rahn, beide zu Rüdersdorf

Hausdienern Franz Böhnig zu Hermann Güldenpfennig zu helm Dürrenfeld, Julius Rast, August Riepitsch, sämtli Gutsgroßknecht Joseph Spiegel,

Magdeburg,

arbeitern Jan Bookkolt, Jan Kerkho Schüttorf im Kreise Grafschaft Bentheim das All Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

dem Bergschuldiener Karl Schmidt zu Clausthal im Kreise Zellerfeld, dem Bureaudiener Reinhold Jurasky zu Schweidnitz, dem Maschinenmeister Karl Conradi zu Hannover, dem Fabrikschlossermeister Bernhard Hahnemann 9 Heülch.

ierek zu

dem Werkmeister August Richter zu Oppelhain im Kreise Luckau, dem Monteur Friedrich Thiel, dem Modell⸗ tischler Karl Bungies, dem Former Johann Gesikowski, sämtlich zu Dirschau, dem annover, dem Modelleur Heinrich Heydenbluth, dem Fabrikaufseher Daniel em Porzellanmaler Friedrich Weiß, sämtlich zu Suhl im Kreise Schleusingen, dem Weinküfer August Hart⸗ den Gradierern Eduard Beyer zu Tollwitz im Kreise Merseburg und Eduard Spiegel zu dem Maurer Friedrich e, dem Zimmermann Hermann Fra nke, beide zu Oebis⸗ felde im Kreise Gardelegen, dem Tischler Karl Seeler zu dem Häuer orf im Kreise Nieder⸗ barnim, dem Kontorboten Ferdinand Kurth zu Stettin, den Seegefeld bei Spandau, 1 Wil⸗ Julius Esser, Paul Herrmann, zu Berlin, dem dem Vorarbeiter Joseph Heier, beide zu Niederschwedeldorf im Kreise Glatz, den Hand⸗ arbeitern Robert Beyer und Franz Rößler zu Keuschberg im Kreise Merseburg, dem Gerbereiarbeiter Karl Postler zu Jauer, dem Arbeiter Eduard Wosilat zu Berlin, den Fabrik⸗ 8 5 und Jan Kruse zu

emeine

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Marineintendantur⸗ und Baurat Hagen den Charakter als Geheimer Baurat zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Fabrikanten Ferdinand Bach in Mülhausen zum Handelsrichter bei dem Landgericht daselbst für die Zeit bis Ende September 1918 zu eeweaKIKI.

Die bisherigen Hilfsarbeiter, Militärintendantursekretär e aus Ulm und Oberpostpraktikant Theel aus Berlin ind zu Geheimen Rechnungsrevisoren bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden.

Die von se ab zur Ausgabe gelangende Nummer 56 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4289 eine Verordnung, betreffend die Friedens⸗ und Aufstandsleistungen für die bewaffnete Macht in Deutsch Süd⸗ westafrika, vom 3. September 1913. Berlin W. 9, den 2. Oktober 1913.

Kaiserliches Postzeitungsamt

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Kriegsrat und vortragenden Rat im Kriegs⸗ ministerium Lange zum Militärintendanten 8b den etatsmäßigen Hilfsreferenten im riegsministerium, Intendantur⸗ und Baurat ellroff zum Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Kriegsministerium zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Seminaroberlehrer Wilhelm Mevius, zurzeit in Hilchenbach, zum Seminardirektor zu ernennen, dem Direktor der Luisenschule Otto Ritter, in Northeim und dem Direktor des Städtischen Gymnasiums in Liegnitz Dr. Wilhelm Gemoll den Charakter als Geheimer Studienrat, dem Direktor des Wilhelms⸗Gymnasiums in Cassel Dr. Paul Goldscheider, dem Direktor des Gymnasiums in Hers⸗ feld Dr. Karl Steiger, dem Direktor des Kaiserin Augusta⸗

1 e in Berlin, Professor Dr. dem Gymnasialdirektor Dr. Georg Roesener

des Schiller⸗Realgymnasiums in Stettin Dr. Paul Lehmann und dem Oberlehrer am König Wilhelms⸗Gymnasium, Professor Dr. Wilhelm Fielitz in Breslau bei ihrer Versetzung in den Ruhestand ebenfalls den Charakter als Geheimer Studienrat,

dem bei der Königlichen Regierung in Königsberg i. Pr. beschäftigten Kreisschulinspektor Kuhr und dem Direktor der Provinzialtaubstummenanstalt in Köslin Karl Oltersdorf den Rrathen als Schulrat mit dem Range eines Rates vierter klasse un

den Oberzollsekretären Kielich in Stettin und Mangold in Cassel bei ihrem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammilung und den unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats in Marburg ge⸗ troffenen Wahl den bisherigen besoldeten Stadtrat Johannes Müller in Forst (Feaf als besoldeten Beigeordneten der Stadt Marburg für die ge etzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

den Domänenpächtern, Oberamtmann Anton Claes in Proskau, Regierungsbezirk Oppeln, und Oberamtmann August Horny in Liebenburg, Regierungsbezirk Hildesheim, den Charakter als Amtsrat zu verleihen. 8

Auf Ihren Bericht vom 13. September 1913 will Ich der Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft Kiel Schönberg in Kiel, welche die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer ahn von Schönberg nach Schönberger Strand erhalten das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in vasprvch zu nehmenden Grundeigentums verleihen. Die eingereichte Karte ist wieder beigefügt.

dinen, den 20. September 1913. Wilhelm R.

von Breitenbach.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

98

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der v Kreisschulinspektor im Nebenamte und Pfarrer Eugen Kohlhof 5 aus Jesau, Kreis Pr. Eylau, ist zum Kreis⸗ schulinspektor in Deutsch Eylau und

der bisherige Seminardirektor Johannes Westphal aus auf seinen Antrag zum Kreisschulinspektor in Sanger⸗ hausen ernannt worden.

Dem Seminardirektor Mevius ist das Direktorat des Lehrerseminars in Hilchenbach verliehen worden.

Militärmusikdirigenten a. D. Eduard Ruscheweyh in ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Tierarzt Bruno Osterburg in Lippstadt ist die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle in Berleburg im Kreise Wittgenstein übertragen worden.

Dem Domänenpächter Konrad Baumhöfener in Birk⸗ holz, Regierungsbezirk Brombera, ist der Charakter als König⸗ licher Oberamtmann verliehen worden.

Ministerium des Innern

„Der Regierungsrat Dr. Hassenstein in Stettin ist zum Mitgliede der der Regierung in Stettin angegliederten Ober⸗ versicherungsämter ernannt worden. .

8 1“ Kriegsministerium. Dem Geheimen Kriegsrat und Militärintendanten Lange

ist die Intendantenstelle beim III. Armeekorps übertragen W *

Oberrechnungskammer.

Der bisherige Hilfsarbeiter, Regierungshuuptkassen⸗Ober⸗ buchhalter Schindler aus Wiesbaden ist zum Geheimen Rechnungsrevisor bei der Königlichen Oberrechnungskammer ernannt

Herrenhaus. 8

Der bisherige Bibliothekar bei der Stadtbibliothek in Dr. Thimme ist zum Bibliothekdirektor bei dem

S

errenhause ernannt worden.

Gymnasiums in Koblenz Dr. Joseph Weidgen, dem Direktor:

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: