[63983] Oeffentliche Zustellung. Die Rechtsanwälte Dr. Saenger, Glücks⸗
mann zu Berlin W. 66, Wilhelmstr. 55,
klagen gegen den Diplom Bergingenieur August Dziuk, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, früher in Berlin⸗Schöneberg, Speyvererstraße 8, mit dem Antrag, I. den Beklagten zu verurteilen, a. an die Kläger 1670,92 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1913, zu zahlen, b. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, II. das Urteil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vostskreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
die 3. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 — 31, Zimmer 60, auf den 5. Ja⸗ nuar 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht.
Berlin, den 3. Oktober 1913. Kiß, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
165060] Oeffentliche Zustellung.
Der Buchhändler R. Trenkel, alleiniger Inhaber der Handlung R. Trenkel, in Berlin NW. 6, Luisenstraße 52, klagt gegen den Kgl. Regierungsbaumeister Th. Brockmann, früher in Magdeburg, Breiterweg 249 a, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß dieser hm aus im Juni 1912 erfolgter Lieferung von Büchern 132,50 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 132, 50 ℳ nebst 4 v. H. Zinsen seit dem 1. Oktober 1912 zu verurteilen, das Urteil uch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 8, Zerlin, Neue Friedrichstraße 12 — 15, 1 Tr., Zimmer 253/255, auf den 15. Dezember 1913, 10 ⅛ Uhr, geladen. Berlin, den 4. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 8.
34751] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Amanda Linnartz in Berlin, otsdamerstraße 88, Prozeßbevollmächtigte: dechtsanwälte Dr. Jaffa, Martin Korsch nd Fritz Guttfeld in Berlin, Dirksen⸗ raße 26/27, klagt gegen den Kaufmann ustav Wenzel, z. Zt unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Bromberg, Prinzen⸗ raße 33, unter der Behauptung, daß ihr ein Recht auf die bei der Militär⸗Ministe⸗ al⸗ und Baukommission hinterlegten 53,65 ℳ zusteht, mit dem Antrage, den eklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, darin zu willigen, daß die bei der Königlichen Militär⸗Ministerial⸗ und Baukommission zu F. 449. 09 hinterlegten 153,65 ℳ an die Klägerin ausgezahlt werden. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 74, in Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 13/14, J1I. Stockwerk, Zimmer 158, auf den 6. Dezember 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Verlin, den 4. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 74.
[63967] Oeffentliche Zustellung. 8
Die Glashüttenwerke „Phönix’, Gesell schaft mit beschränkter Haftung in Penzig (Oberlausitz), vertreten durch ihren Ge⸗ schäftsführer, Fabrikdirektor R. Meißner ebenda, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Galliner in Berlin W. 62, Luthberstraße 13, klagen gegen 1) den Kauf⸗ mann Willy Holzinger, früher zu Char⸗ lottenburg, Wallstraße 6, 2) die Firma offene Handelsgesellschaft Steinfeld senior, früher Berlin⸗Halensee, Johann Georgstraße 22, 3) deren Inhaber a. Witwe Helene Steinfeld, geb. Lange, b. Kauf⸗ mann Willy Holzinger ebenda, sämtlich unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptungen, daß der Be⸗ klagte zu 1 Aussteller und Girant, die Beklagten zu 2 und 3 Akzeptanten des mangels Zahlung am 15 September 1913 protestierten Wechsels vom 18. Juni 1913 über 350 ℳ seien, daß die Klägerin den Wechsel im Regreßwege eingelöst und daß 6,50 ℳ Protest⸗ und 1,15 ℳ Provisions⸗ kosten entstanden seien, im Wechselprozesse mit dem Antrage, die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner kostenpflichtig zur Zahlung von 350 ℳ nebst 6 vom Hundert seit dem 15. September 1913 und 7,65 ℳ Wechsel⸗ unkosten an Klägerin zu verurteilen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die vor das Königliche Amtsgericht in Char⸗ lottenburg, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 19, I. Stock, auf den 28. November 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Charlottenburg, den 2. Oktober 1913.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[64734]
Die Geschäftsinhaberin Silka verehel. Herzig in Döbeln, Prozeßbevollmächtigter: der Rechtsanwalt Dr. Kühn in Döbeln, klagt gegen den Arbeiter Rudolf Krahl und dessen Ehefrau Ottilie Krahl, früher in Mittweida, jetzt unbekannten Aufent⸗ balts, auf Grund des Vertrages vom 20 August 1913, mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: die Beklagten werden als Ge⸗ samtschuldner kostenpflichtig perurteilt, der Klägerin 1 Vertikow, 1 Sofa, 1 Lisch⸗ 1 Damenmantel, 10 m Gardinen, 1 Spiegel herauszugeben und noch 52 ℳ 90 ₰ zu zahlen. Der Ehemann Krahl wird ver⸗
8
Jurteilt, die Zwangsvollstreckung in das
eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten werden zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht Döbeln auf den 26. No⸗ vember 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Döbeln, den 7. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[64735] Oeffentliche Zustellung.
Die Buchhandlung unter der Firma: Lichtherz, Großmann & Co. zu Cöln, Ubierring 21, Prozeßbevollmächtigter:
klagt gegen den Kaufmann Paul Bau⸗ bach, früher zu Düsseldorf, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund käuflich geliefert erhaltener Bände Meyers Konv.⸗ Lexikon mit Regal, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 221,38 ℳ nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Düsseldorf auf den 6. Dezember 1913, Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer 65, im Justizgebäude am Königplatz, Zugang durch das Gitter⸗ tor, geladen.
Düsseldorf, den 29. September 1913.
Jäger, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[64752] Oeffentliche Zustellung.
Der Auktionator Gottlieb Pohlen in Eynatten, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Capellmann in Eupen, klagt gegen den Viehhändler Nikolaus Kloubert, früher in Walhorn⸗Heide, Sohn von Mathias Kloubert, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter ihm den eingeklagten Betrog aus Ansteigerung eines Rindes vom 26. Fe⸗ bruar 1907 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Kläger oder dessen Prozeßbevollmächtigten einhundert⸗ fünfzig Mark 90 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. August 1907 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht hier, Aachenerstr. 35, Zimmer Nr. 3, auf den 3. Hezember 1913, Vormittags 11 Uhr, geladen. FEupen, den 10. Oktober 1913. Nachtsheim, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[64736] Oeffentliche Zustellung.
Die Lina Fischer in Frankfurt a. M., Schwarzburgstr. 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Katz in Frankfurt a. M., klagt gegen den Apotheker Fritz Schmitt, früher in Karlsruhe (Badenz), jetzt mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, auf Grund des Wechsels vom 10. Juni 1913, mit dem Antrage auf Zahlung von ℳ 350,— nebst 6 % Zinsen seit 1. August 1913 und ℳ 7,50 Wechselunkosten nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung und ½ % Provision. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Frankfurt a. M. auf den 15. Dezember 1913, Vormittags 9, Uhr, Zimmer 22, Hauptgebäude, ge⸗ laden. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗
[stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗
kannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen bestimmt. Frankfurt a. M., den 7. Oktober 1913. . Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.
[64754] Oeffentliche Zustellung.
Der Fahrradhändler Jakob Stritzel in Göppingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Bauer in Göppingen, klagt gegen den Monteur Johannes Schiele, früher in Oberalfingen, wegen Anspruchs aus Kauf, mit dem Antrage auf vorläufig voll⸗ streckbares Urteil dahin: der Beklagte sei kostenpflichtig schuldig, an den Kläger die umme von 71 ℳ nebst 4 % Zinsen hieraus seit 1. Mai 1910 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Göppingen auf Montag, den 8. Dezember 1913, Nach⸗ mittags 3 Uhr, geladen.
Göppingen, den 11. Oktober 1913.
Rombold, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[64737] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Maurer Anton Klaus, Elisabeth geb. Simon, in Horn i. W., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Na⸗ dorff zu Erwitte, klagt gegen den früheren Postboten Ludwig Simon, gebürtig aus Lohe bei Benninghausen, früher zu Iser⸗ lobn wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter der Klägerin ein hares Darlehn von 460 ℳ seit Februar 1913 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 460 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Mati 1913 kostenpflichtig zu verurteilen, auch das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe der jedesmal beizutreibenden Beträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Lippstadt auf den 17. De⸗ zember 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Lippstadt, den 7. Oktober 1913. Uhle, Amtsgerichtsfekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[64790], Oeffentliche Zustellung.
1 89 1Hefh Witwe Camprubi & Sil⸗ vestre, Obst⸗ und Südfrüchte⸗Import, zu Cavaillon (Frankreich), Klägerin, Prozeß⸗
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat
Rechtsanwalt Bewerunge zu Düsseldorf,
14
2
Fitzau in Diedenhofen, klagt gegen den Südfrüchtehändler Pedro Casasnovas, früher in Diedenhofen, z. Zt. ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Be⸗ klagten, wegen geliefert erhaltener Waren, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ fällig zu verurteilen, an Klägerin den Be⸗ trog von 1483,30 ℳ (in Worten: vier⸗ zehnhundert drei und achtzig Mark 30 Pfen⸗ nig) nebst 5 % Zinsen seit dem Zu⸗ stellungstage der Klage ab zu zahlen, das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, nötigenfalls gegen Sicher⸗
heitsleistung, dem Beklagten auch die M
Kosten des Arrestes und seiner Vollziehung zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 4. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Metz, den 10. Oktober 1913 Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. [64746] Oeffentliche Zustellung. Freifrau Aanes von Seckendorff⸗Aberdar, Rittergutsbesitzerswitwe hier, de la Paz⸗ straße 20/I, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Panzer in München, klagt gegen Ferdinand Lötsch, Kaufmann, früber ie München und Pasing, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1298 und 1300 B. G.⸗B., mit dem Antrage, zu erkennen: I. Beklagter ist schuldig an Klageteil 20 000 ℳ — zwanzigtausend Mark — Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem Tage der Klagszustellung zu bezahlen. II. Derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu er⸗ statten. III. Das Urteil wird eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die VII. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts München I
auf Dienstag, den 9. Dezember 1913,
Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 85, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevoll mächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. München, den 8. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts 1.
[64738] Oeffentliche Zustellung.
Die Rechtsanwälte Kech und Dr. Arkenau in Rüstringen klagen gegen den Karussell⸗ besitzer Wilhelm Lohoff, früher in Rüstringen, jetzt unbekannten Aufentbalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte den Klägern für Vertretung 1) in der bei dem Großherzoglichen Schöffengericht zu Rüstringen sowie bei der Großherzog⸗ lichen Strafkammer in Oldenburg an⸗ hängig gewesenen Strafsache Lohoff, 2) in den bei dem Großherzoglichen Verwaltungs⸗ gericht Rüstringen sowie dem Großherzog⸗ lichen Oberverwaltungsgericht Oldenburg anhängig gewesenen Verwaltungsstreit⸗ sachen Lohoff gegen Amt Rüstringen in erster und zweiter Instanz einen Betrag von 192,50 ℳ schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Be⸗ klagten, an die Kläger 192,50 ℳ zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht, Abt. II, in Rüstringen auf den 3. Dezember 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Rüstringen, den 10. Oktober 1913. (L. S.) Brenner, Gerichtsaktuar, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[64739] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft Gebhr Wossidlo in Stettin, Augustastr. 53, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hirsch in Stettin, klagt gegen den Kauf⸗ mann Franz Carl Diethert, früher in Siettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr für käuflich gelieferte Waren 275,40 ℳ und Zinsen verschulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Be. klagten zur Zahlung von 275,40 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 10. September 1913 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Stettin, Zimmer 82, auf den 13. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr. geladen.
Stettin, den 9. Oktober 1913.
Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[64740] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Robert Fisch in Trier, Prozeßbevollmächtigte 5 Rechtsanwälte Güntzer und Dr. Esch in Trier, klagt gegen den Sergeanten Lotzing, 5. Komp. des Inftr.⸗Regts. Nr. 69, zurzeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, früher in Trier, unter der Behauptung, daß der Betlagte ihm für auf vorherige Bestellung am 28. Mai 1913 käuflich ge⸗ liefert erhaltene Wäschegegenstände 142,85 ℳ verschulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurteilung zur Zahlung von 142,85 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem
28. August 1913 an Kläger einschließlich der Kosten des Arrestverfahrens durch vor⸗ läufig vollstreckbares Erkenntnis. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Trier auf den 22. De⸗ zember 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 32, geladen. Trier, den 9. Oktober 1913.
Arimond, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. [63973] Oeffentliche Zustellung. Die Firma L. Daniaud, Fils & Co. zu ainz a. Rh., Prozeßbevollmächligte: Rechtsanwälte M. und Dr. B. Marx⸗ heimer in Wiesbaden, klagt gegen 1) die Ehefrau Weinhändler Albert Kaufmann, geb. Löwenthal, zu Wiesbaden, Schlichter⸗ straße 9, 2) deren Ehemann daselbst, früher hier, jetzt mit unbekanntem Auf⸗ enthalisorte, unter der Behauptung, daß der Ehemann der Beklagten zu 1 der Klägerin für käuflich geliefert erhaltene Waren den Betrag von 980 ℳ 36 ₰ nebst 5 % Zinsen von 300,06 ℳ seit 10. 2. 09, 363,30 ℳ seit 4. März 1912 und 357 ℳ seit 19. März 1912 schuldet. Für diese Schuld hat die Beklagte zu 1 am 24. Dezember 1912 selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen und sich ver⸗ pflichret, die Schuld in monatlichen Raten von 100 ℳ abzutragen. Die Beklagte hat bisher nur gezahlt die Raten für die Monate Januar bis April 1913. Es sind daher jetzt 2 Raten mit je 100 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 3. Mai 1913 fällig. Die Restschuld der Beklagten berechnet sich wie folgt: Forderung 980,36 ℳ, 5 % Zinsen von 360,06 ℳ seit 10. 2. 12 bis 14. Januar 1913 16,70 ℳ, 5 % Zinsen von 363,30 ℳ seit 4. 3. 12 bis 14. 1. 13 15,63 ℳ, 5 % Zinsen von 357 ℳ seit 1“ 1027,24 ℳ, ab Zahlung vom 14. 1. 13 100,— ℳ = 927,24 ℳ, 5 % Zinsen seit 14.1. 13 bis 12 2. 13 3 . = 931,— ℳ, ab Zahlung vom 12. 2. 13 100,— ℳ = 831,— ℳ, 5 % Zinsen seit Y “ 835,26 ℳ, ab Zahlung vom 19. 3. 13 100,— ℳ = 735,26 ℳ, 5 % Zinsen seit 19. 3. 13 bis 3. 5. 13 4,46 ℳ = 739,72, ab Zahlung vom 3. 5. 13 100 ℳ, Rest 639.72 ℳ, nebst 5 % Zinsen seit 3. Mai 1913. Laut Antrag vom 2. Juli 1913 werden durch die Klage nur 600 ℳ nebst Zinsen geltend gemacht. Die Nachforderung des Restes von 39,72 ℳ bleibt im besonderen Verfahren vorbehalten, mit dem Antrage, a. die beklagte Ehefrau zu verurteilen, an die Klägerin sofort 200 ℳ nebst 5 % Zinsen von je 100 ℳ seit 3. Mat 1913 somie ferner am 1. August, 1. September, 1. Oktober, 1. November 1913 je 100 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 3. Mai 1913 zu zahlen, b. den beklagten Ehemann zu verurteilen, wegen dieser Forderungen nebst Zinsen die Zwangs⸗ vollstreckung in das Vermögen der Ehe⸗ frau zu dulden, c. beiden Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, d. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Wiesbaden auf den 16. Dezember 1919, Vormit⸗ tags 9 Uhr, Gerichtsstraße 2, Zimmer 92, geladen.
Wiesbaden, den 4. Oktober 1913.
Gerichtsschreiberei 2 f des Königlichen Amtsgerichts. [64755] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Graab & Maurer in Würz⸗ burg, vertteten durch Rechtsanwälte J. R Fischer und Fr. Fischer in Windsheim, klagt gegen den Kaufmann Michael Beck⸗ stein in Windsheim, lest unbekannten Aufenthalts, auf Grund arenlieferung, und heantragt, den Beklagten zur Zahlung von 114 ℳ 95 ₰ Hauptsache nebst 5 % Verzugszinsen hieraus vom 1. Oktober 1913 an zu verurteilen, demselben die Kosten des Rechtsstreits zu überbürden und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte Michael Beckstein wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 10. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, vor das K. Amtsgericht Winds⸗ heim, Sitzungssaal Nr. 13, geladen.
Windsheim, den 10. Oktober 1913.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
qäqääqäqäqäöö1o“ 3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛ
[64998 Verdingung.
Die 1898g von rund 200 000 cbm Boden zur Vertiefung des Bau⸗, Aus⸗ rüstungs⸗, Nord⸗ und Betriebshafens der Werft soll am 30. Oktober 1913, Vormittags 11 ½ Uhr, verdungen werden.
Bedingungen und Zeichnungen liegen im Annahmeamte der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen zu⸗ sammen 1,20 ℳ postfrei versandt. Gesuche um Uebersendung der Bedingungen sind an das Annahmeamt der Werft zu richten. Bestellgeld nicht erforderlich.
Wilhelms haven, den 11. Oktober 1913.
Beschaffunggabteitüung der Kaiserlichen Werft.
[65129]
Neuhelt! Wichtig für Lampenfabrikanten u. Kapitalisten. morg. Mittwoch, d. 15. ds. Mts., Vormittags 10 Uhr,
Versteig. Pfandkammer 4
Neue Schönhauferstr. 17 (freiw.) das D. R. G. M. 543 728
Flüssigkeitsdochtbrenner.
8 8 Carl Isenberg, Versteigerer,
Zionskirchstr. 22. Norden 6915.
[64999 1 Verdingung von 8730 t Stabeise 117,4 t Bandeisen, 1913 t Formeisen⸗ 110,7 t Sprengringeisen, 3987 t Eisen⸗ blech, 148,5 t gekümpelten Blechen, 11,5 t Roststabeisen und 158,5 t Puffer⸗ und Verstärkungsplatten für die Eisenbahn⸗ direktionsbezirke Cöln, Elberfeld, Essen, Frankfurt a. M., Mainz und Saarbrücken in 334 Losen. Die Verdingungsunterlagen können bei unserer Hausverwaltung, Kaiser Friedrichufer 3 hierselbst, eingesehen, auch gegen portofreie Einsendung von 3 ℳ be⸗ zogen werden. Die Angebote sind ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift „Angebot auf Lieferung von Stabeisen“ versehen bis zum 4. November d. J., Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, dem Zeitpunkte der Eröffnung, porto⸗ und bestellgeldfrei an uns einzureichen. Ende der Zuschlagsfrist 3. Dezember d. J., Nachmittags 6 Uhr. Cöln, im Oktober 1913. Königliche
Eisenbahndirektion.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust
von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2. 8
165002] Wladikawkas Eisenbahn⸗Gesellschaft.
„Laut den vom Finanzminister bestätigten Regeln für die Amortisation der 4 ½8 % Obligationen der Gesellschaft, Emission von 1912, wurden in der 1. Ziehung vom 16./29. September 1913 die Nummern folgender Obligationen ge⸗ zogen:
à R.⸗M. 2000,— Nr. 835 836 1011 1012 1297 1298 2463 2464 2585 2586 3409 3410 4051 4052 4155 4156 4969 4970 6029 6030 7555 7556 7921 7922 8165 8166 8371 8372 8655 8656 9362 10525 10526 10563 10564 490736 11311 11312 11877 11378 11774 14419 14420 14491 14492 15582 15633 15634 15843 15844 16766 16925 16926 17199 17200 17546 17581 17582 17875 17876.
à R.-M. 1000,— Nr. 19835 19836 20011 20012 20297 20298 21463 21464 21585 21586 22409 22410 23051 23052 23155 23156 23969 23970 25029 25030 26555 26556 26921 26922 27165 27166 27371 27372 27655 27656 28721 28722 28723 28724 31049 31050 31051 31052 31125 31126 31127 31128 31469 31470 31471 31472 32621 32622 32623 32624 32753 32754 32755 32756 33545 33546 33547 33548 38837 38838 38839 38840 38981 38982 38983 38984 41161 41162 41163 41164 41265 41266 41267 41268 41685 41686 41687 41688 43529 43530 43531 43532 43849 43850 43851 43852 44397 44398 44399 44400 45089 45090 45091 45092 45161 45162 45163 45164 45749 45750 45751 45752 51345 51346 51347 51348 51349 51350 51351 51352 51481 51482 51483 51484 51485 51486 51487 51488 51825 51826 51827 51828 51829 51830 51831 51832.
à R.⸗M. 500,— Nr. 53671 53672 54021 54022 54593 54594 54595 54596 56927 56928 57169 57170 58817 58818 58819 58820 60103 60104 60309 60310 61937 61938 61939 61940 64059 64060 67109 67110 67841 67842 67843 67844 68331 68332 68741 68742 69309 69310 69311 69312.
Die Zahlung dieser ausgelosten Obligationen erfolgt übereinstimmend mit dem auf den Obligationen angegebenen Nominalwerte vom nächsten nach obiger Ziehung zur Couponszahlung bestimmten Termin, d. h. vom 19. Dezember 1913/1. Jauuar 1914 an, gegen Rückgabe der Obligationen nebst Talons und allen noch nicht fälligen Coupons, deren Zabhlungstermin nach dem 19. De⸗ zember 1913/1. Januar 1914 abläuft, nach Wahl des Inhabers: in Rubel Gold in St. Petersburg bei der St. Peters⸗ burger Internationalen Handels⸗ Bank, bei der Wolga Kama Commerz⸗ bank, bei der St. Petersburger Filiale der Moskauer Kaufmannsbank (Koupétschesky), bei der St. Peters⸗ burger Disconto⸗Bank; bei der Azow⸗ Don Commerzbank; in Mark deutscher
Reichwährung in Bexlin bei den Herren Mendelssohn & Co., bei Herrn S. Bleichröder, bei der Dirertion der Disronto-Gesellschaft und bei der Berliner Handels⸗Gesfells chaft; in Frankfurt a. M. kei der Dirertion der Disconto⸗Gesellschaft; in Holl. Gulden in Amsterdam bei den Herren Hope £ Co.: bei den Herren Lipp⸗ mann, Rosenthal & Co.; in Pfund Sterling in London bei der Russischen Bank sür auswärtigen Handel und bei der Russisch⸗Asiatischen Bank.
Der Zinslaun der ausgelosten Obligationen hört mit dem Tage auf, der zur Rück⸗ zahlung des Kapitals derselben bestimmt ist.
Falls bei der zur Einlölung unter⸗ liegenden Obligation nicht alle nach dem 19. Dezember 1913/1. Januar 1914 fälligen Coupons vorgestellt werden, so wird ber Wert der fehlenden Coupons vom Kapita in Abzug gebracht.
10735 11773 15581
16765 17545
53670 54024 56926 57172 6010² 60312 64058 67112 68330 68744
53669 54023 56925 57171 60101 60311 64057 67111 68329 68743
9361
[64767] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Bürgerlichen Geßs buchs vom 16. November 1899 der Stadt Cottbus im Regierungsbezirk Frankfurt die Genehmi⸗ gung zur Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 6 640 000 ℳ, in Buchstaben: Sechs Millionen sechshundertvierzigtausend Mark, behufs Beschaffung der Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs für den Krankenhaus⸗ neubau, zur Erweiterung des Elektrizitäts⸗ werks, der Straßenbahn, des Verwaltungs⸗ gebäudes der städtischen Betriebe, des Schlachthofs, für die Ueberlandzentrale des Elektrizitätswerks, für den Grunderwerbs⸗ fonds und zum Bau eines Mannschafts⸗ hauses für die Maschinengewehrabteilung.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 bis 4 vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach den den genehmigten Beschlüssen der städtischen Körperschaften entsprechenden Tilgungsplänen durch freihänrigen An⸗ kauf oder Verlosung mit wenigstens 1,/75 vom Hundert jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldver⸗ schreibungen zu tilgen.
Die Tilgung hat mit dem 1. April des auf die Verausgabung eines jeden Teil⸗ betrages folgenden Rechnungsjahres zu be⸗ ginnen. 1
Die Reinüberschüsse des Elektrizitäts⸗ werks einschließlich der Ueberlandzentrale sind bis zu 1½ vom Hundert, diejenigen der Straßenbahn bis zu 1 vom Hundert des Anlagekapitals zu einem Erneuerungs⸗ und Neuanlagefonds für das Werk, die Ueber⸗ landzentrale bezw. die Bahn abzuführen. Von den dann noch verbleibenden Ueber⸗ schüssen ist die Hälfte zur außerordent⸗ lichen Schuldentilgung zu verwenden.
Die Genehmigung zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Be⸗ friedigung der Inhaber der Schuldver⸗ schreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 8. September 1913.
Der Minister Der Finanz⸗
es Innern. minister.
Im Auftrage: Im Auftrage:
Frhr. von Zedlitz. Schwarz.
M. d. Inn. IV a 6314.
Fin.⸗Min. II. 12520. I 13784.
Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk
Frankfurt.
Schuldverschreibung
der Stadt Cottbus.. .te Ausgabe,
gqFe.. sbeere
Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom .. ten 1913 (Deut⸗ scher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom .. ten 7,88 1913).
In Gemäßheit der von dem Bezirksaus⸗ schusse des Regierungsbezirks Frankfurt genehmigten Beschlüfse der städtischen Be⸗ hörden vom 29. April, 18. und 24. Juni 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 6 640 000 ℳ bekennt sich der Magistrat der Stadt Cottbus namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ℳ, welche mitk.. . vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach ge⸗ nehmigten Tilgungsplänen durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen mit wenigstens 1,75 vom Hundert jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen getilgt. „
Die Tilgung beginnt mit dem 1. April des auf die Verausgabung eines jeden Teilbetrages folgenden Rechnungsjahres. Die Auslosung geschieht in dem Monat Dezember jeden Jahres, zum ersten Male im Dezember 191.. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
Die Reinüberschüsse des Elektrizitäts⸗ werkes einschließlich der Ueberlandzentrale sind bis zu 1 ¼ vom Hundert, diejenigen der Straßenbahn bis zu 1 vom Hundert des Anlagekapitals zu einem Erneuerungs⸗ und Neuanlagefonds für das Werk, die Ueberlandzentrale bezw. die Bahn abzu⸗ führen. Von den dann noch verbleibenden Ueberschüssen ist die Hälfte zur außer⸗ ordentlichen Schuldentilgung zu verwenden.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und
eträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich
ekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in dem Amtsblatte der Königlichen Re⸗ gierung zu Frankfurt a. D. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf Schuldverschreibungen bewirkt, ies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten
Blätter ein, so wird an dessen Sielle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres von heute an gerechnet, mit ... vom Hundert jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtkasse in Cottbus oder bei den durch die oben bezeichneten Blätter bekannt zu machenden etwaigen anderen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termin, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgehot und die Kraftloserklärung abbanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.
„Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisberigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Qutittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ banden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend ge⸗ macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist er⸗ folgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
„Mitt dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jährliche Zinsscheine bis zum 31. März des Jahres 19 ... ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit⸗ räume ausgegehen werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Cottbus gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsschein⸗ reihe beigedruckten Erneuerunasscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Cottbus, den . . ten “ Der Magistrat.
(Stadtsiegel.) Oberbürgermeister. Bürgermeister. 1 Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontroll⸗ beamten.)
Regierungsbezirk
Frankfurt.
Provinz Brandenburg. Zinsschein.
te Reihe der Schuldverschreibung der Stadt Cottbus, te Ausgabe, Buchstabe.
zu Nr.. . sber 1“ zent Zinsen über ℳ JL.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom imn 19.. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschrei⸗ bung für das Halbjahr vom ... ten bis. . ten mit ℳ A bei der Stadtkasse in
Cottbus, den ..
Der Magistrat. (Elecel Oberbürgermeister. Bürgermeister. Rückseite:
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrate zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Brandenburg. Regierungsbezirk
Frankfurt. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . zur Schuldverschreibung der Stadt Cottbus, te Ausgabe, Buchstabe.... NMr. . .Über Mark.
Der Inhaber dieles Scheins empfänat
gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19 .. bis. nebst Erneuerunusschein bei der Stadtkasse in Cottbus, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Aus⸗ gabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Cottbus, den .. . ten WP
Der Magistrat. 9 (Siegel. 1 Oberbürgermeister. Bürgermeister.
[65001] 8 4 % Westfälische Provinzialschuld⸗ verschreibungen VI. Ausgabe.
Auf Grund der ministeriellen Genehmi⸗ gungsurkunde vom 18. Juli 1911 ist der Provinzialverband der Provinz Westfalen berechtigt, zwecks Beschaffung der Mittel zur Verstärkung des Betriebsfonds der Landesbank der Provinz Westfalen Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 200 000 000,— ℳ auszugeben.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat auf Grund des § 40 des Börsengesetzes (Reichsgesetzblast 1908 S. 215) durch Erlaß vom 26. März 1912 angeordnet, daß es vor der Einführung der Schuldverschreibungen Ausgabe VI an der Börse in Berlin der Einreichung eines Prospekts nicht bedarf.
Nachdem im Jahre 1912 die beiden ersten Reihen von je 10 Millionen Mark, sodann die 3. bis 6. Reihe von je 5 Mil⸗ lionen Mark und im Januar 1913 die Reihen 7 bis 10 von je 5 Millionen Mark an der Berliner Börse eingeführt wurden, sollen nunmehr gemäß, Beschluß des Provinzialausschusses vom 15. Juli 1913 die 11. bis 14. Reihe von je 5 Millionen Mark in Verkehr ge⸗ bracht und an der Berliner Börfe ein⸗ geführt werden.
Die Schuldverschreibungen dürfen vor dem 1. Juli 1925 den Inhabern weder durch Auslosung noch durch Gesamttilgung gekündigt werden. Im übrigen geschieht die Tilgung durch Auslosung oder durch Rückkauf jährlich mit wenigstens ½8 % des Anleihekapitals unter Zurechnung der er⸗ sparten Zinsen. Bis zum tatsächlichen Beginn der Tilgung wird ein Tilgungs⸗ stock gebildet, der nach Ablauf der Sperr⸗ zeit (1925) auf einmal zur Tilgung des entsprechenden Anleihebetrages zu ver⸗ wenden ist. Die Schuldverschreibungen sind mit 4 % verzinslich und
die 11. Reihe mit Januar/ Juli⸗Zins⸗
scheinen,
die 12. Reihe mit Februar / August⸗
Zinsscheinen, die 13. Reihe mit März’/September⸗ Zinsscheinen, die 1t. Reihe mit April / Oktober⸗Zins⸗ einen versehen; im übrigen schließen sie sich den Schuldverschreibungen der 7. bis 10. Reihe vollkommen an. Die Reihen haben folgende Einteilung: Reihe 11:
Buchstabe A Nr. 4561 — 4950 = Stück 390 zu ℳ 5000,—,
Buchstabe B Nr. 6001 — 6500 Stück 500 zu ℳ 2000,—,
Buchstabe C Nr. 20401 — 21970 Stück 1570 zu ℳ 1000,—,
Buchstabe D Nr. 6801 — 7500 Stück 700 zu ℳ 500,—,
Buchstabe E Nr. 5601 — 6100 Stück 500 zu ℳ 200,—,
Buchstabe F Nr. 2801 — 3100 Stück 300 zu ℳ 100,—.
Reihe 12:
Buchstabe A Nr. 4951 — 5340 Stück 390 zu ℳ 5000,—,
Buchstabe B Nr. 6501 — 7000 Stück 500 zu ℳ 2000,—,
Buchstabe C Nr. 21971 — 23540 Stück 1570 zu ℳ 1000.—,
Buchstabe D Nr. 7501 — 8200 Stück 700 zu ℳ 500,—,
Buchstabe E Nr. 6101 —6600 Stück 500 zu ℳ 200,—,
Buchstabe F Nr. 3101 — 3400
„Stück 300 zu ℳ 100,—.
Reihe 13: . Buchstabe A Nr. 5341 — 5730 Stück 390 zu ℳ 5000,—, Buchstabe B Nr. 7001 — 7500 Stück 500 zu ℳ 2000,—, Buchstabe C Nr. 23541 — 25110 Stück 1570 zu ℳ 1000,—, Buchstabe D Nr. 8201 — 8900 Stück 700 zu ℳ 500,—, Buchstabe E Nr. 6601 — 7100
Stück 500 zu ℳ 200,—,
Buchstabe F Nr. 3401 — 3700 Stück 300 zu ℳ 100,—.
Reihe 14:
Buchstabe A Nr. 5731 - 6120 Stück 390 zu ℳ 5000,—,
Buchstabe B Nr. 7501 — 8000 Stück 500 zu ℳ 2000 —,
Buchstabe C Nr. 25111 — 26680 Stück 1570 zu ℳ 1000,—,
Buchstabe D Nr. 8901 — 9600
Buchstabe E Nr. 7101 — 7600 Stück 500 zu ℳ 200,—,
Buchstabe F Nr. 3701 — 4000 Stück 300 zu ℳ 100,—.
Alle die Schuldverschreibungen be⸗ treffenden Bekanntmachungen, insbesondere auch die betreffs Auslosung, und die Restantenlisten werden in mindestens zwei Berliner Zeitungen veröffentlicht. Die Zinsscheine sowie die später etwa ge⸗ kündigten werden koste -
8
= den 30. Oktober d. Js.,
= findenden
= tober a. c.,
oder ausgelosten Stücke
daselbst werden auch die neuen Zins⸗ scheinbogen ausgegeben, ebenso wird im Falle einer späteren Konvertierung der
Anleihe diese dort kostenfrei besorgt.
Münster i. W., den 10. Oktober 1913 Landesbank der Provinz Westfalen. Krönig.
1““
Am 4. Oktober 1913 sind die Schuld⸗ briefe der vormaligen Kammer⸗ anleihe 8
Lit. A Nr. 47 80 85,
Lit. B Nr. 77 145 341,
Lit. C Nr. 291 519 634 663 770,
Lit. D Nr. 90 124 872 891 894 1129 ausgelost worden.
Diese Schuldbriefe sind vom 1. April 1914 an nebst zugehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten bei der Herzoglichen Generalkasse hier zur Rückzahlung ein⸗ zureichen. Ihre Verzinsung hört mit dem 1. April 1914 auf.
Gemäß Art. 7 der landesherrlichen Ver⸗ ordnung vom 11. August 1837, Nr. 170 der Gesetzsammlung, sind die am 2. Ok⸗ tober 1909 ausgelosten, sämtlich eingelösten Kammerschuldbriefe, nämlich:
Lit. A Nr. 45 121 250,
Lit. B Nr. 306 337,
Lit. C Nr. 659 696 743 746,
Lit. D Nr. 766 772 1148,
Lit. E Nr. 58 226 8 nebst den zugehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitten verbrannt worden.
Gotha, den 7. Oktober 1913.
Herzogliche Hofkammer.
amcrSEmme.mnmxnamm
5) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und Aktiengesellschaften. Die Bekanntmachungen über den Verlust
von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung?
[64984)
Wir geben bekannt, daß die Herren Frei⸗ berr v. Gumppenberg und Diplom⸗ ingenteur Albert Pfahler aus dem Auf⸗ sichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden sind. Letzterer wurde als welteres Vor⸗ standsmitglied bestellt.
München, den 11. Oktober 1913.
Aeberli · Makadam A. G.
[64986] Bekanntmachung. 1 Holzverkohlungs⸗Industrie Aktiengesellschaft, Konstanz.
Die Aushändigung unserer neuen Aktien mit laufenden Dividendenscheinen erfolgt vom 15. ds. ab gegen Rückgabe des quittierten Anmeldescheines während der üblichen Geschäftsstunden bei derjenigen Anmeldestelle, bei welcher das Bezugsrecht ausgeübt wurde. 1
Konstanz, im Oktober 1913.
Holzverkohlungs⸗Industrie, Aktiengesellschaft. von Hochstetter. E. Blank.
165352] 1
In der am 7. Oktober ds. Js. statt⸗ gesundenen Auslosung unserer 5 % Obli⸗
= gatiousanleihe sind folgende Nummern zur Rückzahlung ausgelost worden:
Lit. A Nr. 46 und 148, Lit. B Nr. 353, 358 und 364. Die Rückzahlung erfolgt gegen Vorlage
= der Stücke nebst Talons und Coupons sam 2. J
anuar 1914 zum Kurse von 103 % durch die Norddeutsche Credit⸗
ganstalt, Danzig.
Schrauben-, Muttern- und Nietenfabrik Ahktiengesellschaft in Schellmühl.
[646801 .““ Vereinsbrauerei Jüterbog Actien⸗Gesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, Abends 7 Uhr, im Hotel Herold hierselbst statt⸗ ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1) Vorlegung des Geschästsberichts sowie des Rechnungsabschlusses für das mit dem 30. September beendete 24. Ge⸗ schäftsjahr.
2) Bericht des Aufsichtsrats über Prü⸗ fung des Abschlusses sowie eventl. Entlastung der Verwaltungsorgane.
3) Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns.
4) Ersatzwahl für je ein ausscheidendes
Aufsichtsrats⸗ und Vorstandsmitglied.]
Diejenigen Aktionäre, welche an dieser Versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis spätestens den 30. Ok⸗ Nachmittags 5 Uhr, beim Bankhause C. A. Apponius & Sohn in Jüterbog behufs Aus⸗ fertigung der Legitimationskarte vorzulegen.
Der Rechnungsabschluß liegt für die Aktionäre im Kontor der Brauerei aus.
Jüterbog, den 13. Oktober 1913.
Der Vorstand. Max Weßlau. L. Heinrich.
EvV. Ie Weedan.
Aktien-Malzfabrik Niemberg
Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden zu der am Freitag, den 31. Oktober a. c.. Nachmitlags 4 ½ Uhr, im Hirschschen Lokale zu Niemberg stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
) Bericht der Revisoren pro 1912/13. 2) Vorlage der Bilanz, des Gewinn⸗
und Verlustkontos sowie Beschluß⸗
fassung über den verfügbaren Rein⸗ ewinn.
3) Erteilung der Entlastung an Auf⸗
sichtsrat und Vorstand.
4) Ersatzwahl für ein verstorbenes Auf⸗
sichtsratsmitglied.
5) Neuwahl des Gesamtvorstandes.
6) Wahl der Revisoren pro 1913/14.
7) e“ geschäftliche Angelegen⸗
eiten.
Wir machen ergebenst darauf aufmerk⸗ sam, daß die Erscheinenden sich vor Beginn der Generalversammlung unter Vorlegung ihrer Aktien oder von Bescheinigungen zu legitimieren haben, welche unter Angabe der Nummern nach⸗ weisen, daß ihre Aktien bei einer Behörde oder einem Bankhause hinterlegt sind.
Die Bilanz liegt in unserem Geschäfts⸗ lokale aus.
Niemberg. den 13. Oktober 1913.
Der Vorstand. X. Hapig. C. Müller.
[65189] Niederrheinische Flachsspinnerei in Dülken.
Generalversammlung.
Die diesjährige regelmäßige General⸗ versammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wird am Montag, den 10. November d. J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokale des Bank⸗ hauses J. H. Stein in Cöln stattfinden
Unter Hinweisung auf die §§ 23 — 31 des Statuts laden wir die Aktionäre zu dieser Generalversammlung mit dem Be⸗ merken hierdurch ein, daß die Eintritts⸗ karten und Stimmzettel am Tage der Versammlung an obiger Stelle in Empfang genommen werden fönnen.
Die gemäß § 23 des Statuts vor⸗ geschriebene Hinterlegung der Aktien kann außer
ei unserer Gesellschaftskasse auch
bei dem Bankhause J. H. Stein und dem A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Cöln erfolgen. Mit derselben Wirkung wie die Aktien selbst kann ein Depotschein der Reichsbank oder eines deutschen Notars hinterlegt werden. Tagesordnung:
1) Geschäftsbericht des Vorstands sowie Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. -
2) Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des Vor⸗ schlages zur Gewinnvperteilung.
3) Beschluß über die Genehmigung der Bilanz und die Entlastung des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats sowie über die Verteilung des Reingewinns.
4) Wahl von Mitgliedern des Auf⸗ sichtsrats.
Dülken, den 11. Oktober 1913. Die Direktion. Eugen Koch.
[64626] Maschinenfabrik Kappel
(früher eeatn. Stickmaschineu⸗
fabrik). Gemäß der Statuten unserer Gesellschaft laden wir die Aktionäre zu der auf Donnerstag, den 6. November 1913, Nachmittags ½3 Uhr, in Hartensteins Weinstube (Römischer Kaiser), Chemnitz, Bretgasse, anberaumten zweiundvierzig⸗ sten ordentlichen Generalversammlung hierdurch ein.
Das Versammlungslokal wird 42 Uhr
geöffnet. Diejenigen Aktionäre, welche in der Generalversammluna ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben ihre Aktien spätestens eine Woche vorher (Tag der Ver⸗ sammlung nicht mitgerechnet) ent⸗ weder bei der Dresdner Bank in Berlin. Dresden und Chemnitz, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Abteilung Dresden in Dresden, bei dem Chemnitzer Bank⸗ verein in Chemnitz, oder bei uns, oder bei einem Notar gegen Empfangnahme von Feve encgs er⸗ zu deponieren. Von dem Notar ausgestellte Hinter⸗ legungsscheine müssen, wenn darauf ein Stimmrecht ausgeübt werden soll, minde⸗ stens 3 Tage vor der Generalver⸗ sammlung bei der Direktion zur An⸗ meldung eingereicht werden. Tagesordnung: 1 1) Vortrag des Geschäftsberichts und Rechnungsabschlusses sowie des Be⸗ richts des Aufsichtsrats, Beschluß⸗ fassung hbierüber und über Erteilung der Entlastung an die Verwaltungs⸗ organe. 2) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 3) Wahl zweier Aufsichtsratsmitglieder. Es scheiden aus, sind aber sofort wieder wählbar, Herr Carl Siems, Plaue b. Flöha i. Sa., und Herr FErnst Petasch jr., Chemnitz. Chemnitz⸗Kappel. 9. Oktober 1913. Die Direktion der Maschinenfabrik Kappel.