nuar 1914, Vormittags 10 Uhr,
geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aktenzeichen 36 C 1479. 13.
Berlin, den 22. Oktober 1913.
MNebelung, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.
Abteilung 36.
[68821] Oeffentliche Zustellung.
Der prakt. Arzt Dr. Israelski, Berlin⸗ Niederschönhausen, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 85, Prozeßbevollmächtigter: Ren⸗ dant Fr. Otte, Berlin⸗Pankow, Kavalier⸗ straße 25, klagt gegen den Diplom⸗ ingenieur August Schreiber, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗ Florastraße 95, auf Grund der Zehauptung, daß der Beklagte ihm, dem Kläger, als Zessionar des prakt. Arztes Dr. Seydewitz in Berlin⸗Pankow, für ärztliche Behandlungen des Beklagten bezw. dessen Familie im Jabre 1911 ein Rest. honorar in Höhe von 42.— ℳ schulde, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 42,— ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. August 1911 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Pankow, Kissingen⸗ straße 5/6, Zimmer 23, auf den 22. De⸗ zember 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Berlin⸗Pankow, den 23 Oktober 1913.
Willmer, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts
8 8900] Ladung. Der Braubacher⸗Winzer⸗Verein einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Braubach, Klägerin, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Dahlem und Sturm in Oberlahn⸗ stein, klagt gegen den Alwin Albrecht, früher in Braubach, zurzeit mit un⸗ bekanntem Aufenthalt, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr der Beklagte für käuflich gelieferte: 1) am 6. Juli 1912 20 Flaschen 1908 er Weißwein à. 1 ℳ = 20 ℳ, 2) am 27. Juli 1912 50 Flaschen 1908er Weißwein à 1 ℳ = 50 ℳ, schulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 70 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. November 1912, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Braubach auf den 15. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Braubach, den 18. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68823] Oeffentliche Zustellung.
Der Karl Kühn in Solingen, Viktoria⸗ straße 120, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Herdieckerhoff in Hilden, klagt gegen den Bäckermeister Karl Vieth, früher in Hilden, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreck⸗ bares Erkenntnis zu verurteilen, an Kläger 200 ℳ (in Buchstaben: Zweihundert Mark) nebst 6 % Zinsen seit dem 15. August 1913 sowie 7,90 ℳ Wechsel⸗ unkosten zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf⸗Gerresheim auf den 16. De⸗ zember 1913. Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer 13, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Düsseldorf⸗Gerresheim, den 20. Ok⸗ tober 1913.
Koönig, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[68824] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Dr. Tödter in Geeste⸗ münde, als Verwalter im Konkurs über das Vermögen des Auktionators Georg Ficken in Geestenseth, klagt gegen den Auktionator Johann Gies, früher in Pennigbüttel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß fuͤr den Be⸗ klagten die im Klagantrage näher bezeich⸗ nete Hypothek, über welche ein Hypotheken⸗ brief gebildet sei, eingetragen stehe, und daß Beklagter durch schriftliche Abtretung vom 21 August 1910 unter Uebergabe des Hypothekenbriefs die Hypothek an den Gemeinschuldner Ficken abgetreten habe, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten einzuwilligen, daß die im Grund⸗ buche von Schiffdorf, Kreis Geestemünde, Band III Artikel 123 in Abteilung III. Nummer 7 eingetragene Hypothek von 2000 ℳ nebst rückständigen Zinsen auf den Namen des Klägers im Grundbuche eingetragen wird, und Erklärung des Ur⸗ teils für vorläufig vollstreckbar, wenn nötig, gegen Leistung von Sicherheit. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Geestemünde auf den 23. Dezember 1913, Vormittags
Uhr. geladen.
Geestemünde, den 23. Oktober 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68825] Oeffentliche Zustellung.
Die Germania⸗Brauerei G. m. b. H. in Hannover, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sauer in Hannover, klagt gegen die Ebefrau des Gastwirts August Köhler, Johanne geb. Garms, früher in Hannover, unter der Behaup⸗ tung, daß die Beklagte mit ihrem Ehe⸗ mann als Gesamtschuldner der Klägerin für im Jahre 1913 käuflich geliefertes
Bier den Betrag von 419 ℳ schuldet, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung der Beklagten mittels eventuell gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ streckbaren Urteils als Gesamtschuldnerin mit ihrem Ehemann der Klägerin 419 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 5. Juni 1913 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Hannover auf den 19. Dezember 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen.
Hannover, den 22. Oktober 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68826] Oeffentliche Zustellung.
Die Germania⸗Brauerei G. m. b. H. in Hannover, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sauer in Hannover, klagt gegen die Ehefrau des Gastwirts August Köhler, früher in Hannover, unter der Bebauptung, daß die Beklagte mit ihrem Ehemann als Gesamtschuldner der Klägerin für im Jahre 1913 käuflich geliefertes Bier den Betrag von 278,22 ℳ schuldet, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung der Beklagten mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils als Gesamtschuldnerin mit ihrem Ehe⸗ mann der Klägerin 278,22 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 8. August 1913 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Hannover auf den 19. Dezember 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Hannover, den 22. Oktober 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68831] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Ludwig Pstrongowski in Warschnau, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Weidmann und Monath in Karthaus, klagt gegen 1) den August Stewa, 2) den Josef Stewa, beide in Amerika unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die im Grund⸗ buche von Warschnau Blatt 5 Abteilung III Nr. 2 für Johann Stewa eingetragene Post von 64 Taler 25 Silbergroschen 11 Pfennige bereits bezahlt, daß aber Löschung dieser Post nicht erfolgt sei, und daß die Beklagten Erben des Johann Stewa seien, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, die Löschung der im Grundbuche von Warschnau Blatt 5 Abteilung III Nr. 2 für Johann Stewa eingetragenen 64 Taler 25 Silber⸗ groschen 11 Pfennige zu bewilligen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Karthaus auf den 22. De⸗ zember 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Karthaus, den 15. Oktober 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[69076] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Rentel, geb. Knopp, in Königsberg i. Pr., Prozeßbevyollmäch⸗ tigter: Justizrat Neßlinger ebenda, klagt gegen den Kaufmann August Höckrim, unbekannten Aufenthalts, früher in Königs⸗ berg i. Pr., Turnerstr. 5, auf Grund des Wechsels vom 24. Dezember 1912 über 2300 ℳ, fällig am 24. Juni 1913. und des Wechsels vom 12. Februar 1913 über 1470 ℳ, fällig am 12. August 1913, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 3770 ℳ nebst 6 % Zinsen von 2300 ℳ seit dem 24. Juni 1913 und von 1470 ℳ seit dem 12. August 1913 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts in Königsberg i. Pr. auf den 19. Dezember 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Königsberg i. Pr., den 21. Oktober 1913.
Przykopanski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[68838] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma S A. Samter Nachf. in Königsberg i. Pr., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bogusch ebenda, klagt gegen den pens. Polizeikommissar Paul Paßlack und dessen Ehefrau, Anna geb. Jachtmann, früher in Berlin⸗Friedenau, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalis, auf Grund des Wechsels vom 7. Juli 1913 über 1500 ℳ, drei Monate nach Dato fällig, und des Protestes vom 8. Oktober 1913, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1500 ℳ nebst 6 Prozent Zinsen seit dem 8. Oktober 1913 und 16 40 ℳ Wechselunkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts in Königsberg i. Pr. auf den 19. Dezember 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Königsberg, den 21. Oktober 1913.
(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[68901] Oeffentliche Zustellung.
u. Rohspargelversand in Mainz⸗Mombach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fritz Gaßner in Mainz, klagt gegen den Erwin Weidl, Landesprodukte en gros, früher in Saarbrücken, Kronenstraße 22,
Der Veit Freber III., Obst⸗, Gemüse⸗
der Behauptung, daß ihm Beklagter für käuflich geliefert erhaltene Waren laut erteilter Rechnung sowie an Kosten eines nicht eingelösten Postauftrages insgesamt 510 ℳ 75 ₰ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger den Betrag von 510 ℳ 75 4. in Worten: Fünfhundertzehn Mark 75 Pfg., nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ erhebung zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vpoll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Mainz auf den 20. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, Saal 316, geladen. Mainz, den 21. Oktober 1913. (L. S.) Darmstädter, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[68902] Tiefbauunternehmer Heinrich Hofmann in Mannheim, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Marx u. Dr. Loeb da⸗ selbst, klagt gegen den Kaufmann Adolf Bangert, früher in Mannheim, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, aus Darlehen, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare, kostenfällige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 180 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Oktober 1913. Zur mündlichen Verhandlung des Nö wird der Beklagte vor das r. Amtsgericht in Mannheim (II. Stock, Zimmer 111) auf Dienstag, den 30. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Mannheim, den 23. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Z.2. Bekanntmachung.
[68908] Oessentliche Zustellung.
In Sachen der Firma Emil Himmel⸗ reich in München, Klageteil, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fromm in München, gegen Maria Stadlinger, bis⸗ her Inhaberin der Firma J. Greipl in München, jetzt unbekannten Aufenthalts, beklagten Teil, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage be⸗ willigt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der 1. Kammer für Handelssachen des K. Land⸗ gerichts München I vom Freitag, 16. Januar 1914. Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 149/l des Justizpalastes bestimmt, wozu beklagter Teil durch den Prozeßbevollmächtigten des Klageteils mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei dem Kgl. Land⸗ gericht München I zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Der Anwalt des Klageteils wird beantragen, zu erkennen: 1) Die Beklagte ist schuldig, an die Klägerin 719 ℳ 41 ₰ Hauptsache nebst 5 % Zinsen hieraus selt dem Tage der Klagezustellung zu bezahlen. 2) Die Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. 3) Das Urteil wird, eventuell gegen Sicherhejtsleistung, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
München, den 23. Oktober 1913. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München 1. Kammern für Handelssachen. [68828] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt J.⸗R. Dr. Cahn 1. in Nürnberg hat „namens der Firma L. Heisinger & Sohn, Reißzeugfabrik in Nürnberg, Hochstraße 25, Klägerin, gegen die Firma Medizinisches Warenhaus „Sanitas“, Inh. Ernst Veith, zuletzt in Frankfurt a. M., nun unbekannten Aufenthalis, Beklagte, wegen Forderung aus einem Warenkaufe Klage zum K. Amtsgericht Nürnbeig erhoben, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Beklagte hat 277 ℳ 07 ₰ Hauptsache nebst 5 vom Hundert Zinsen seit 18. Juli 1913 aus 154,31 ℳ, seit 6. Aug. 1913 aus 49,03 ℳ, seit 9. Aug. 1913 aus 3 ℳ, seit 27. Aug. 1913 aus 43,23 ℳ, seit 30. Aug. 1913 aus 27,50 ℳ an Klägerin zu bezahlen; II. Beklagte hat sämtliche Kosten des
III. das Urteil wird für vorläufig voll⸗ streckbar erklärt. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Montag, den 29. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 41 des Justizgebäudes an der Augustinerstraße in Nürnberg. Zu diesem Termin wird die Beklagte geladen. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Nürnberg.
[68903] Oeffentliche Zustellung.
Die Stadtbürgermeisterei Oberstein, vertreten durch den Stadtbürgermeister Weber daselbst, klagt gegen den Maurer Peter Vochtel, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß dieser ihr aus gewährter Armenunterstützung und an Krankenhauspflegekosten aus den Jahren 1909 und 1912 die Summe von 206,89 ℳ verschulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige, vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklogten zur Zahlung von 206,89 ℳ an die Gemeindekasse Oberstein. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Samstag, den 13. Dezember 1913, Vormittags 9 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte, Abt. I, zu Oberstein bestimmt, zu welchem der Be⸗ klagte hiermit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.
Oberstein, den 18. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber Großherzoglichen Amtsgerichts, Abt. I: Jank, Gerichtsaktuargeh.
[68904] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Tagesarbeiter Josef Swoboda, Klara geborene Lissek, in
jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, unter
Suderwich, Elisabethstraße 39, klagt gegen
Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten;.
den Bergmann Franz Panitz, früher in Suderwich, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus den Monaten April und Juli 1913 für Kost und Logis noch den Rest⸗ betrag von 85 ℳ schulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, an sie 85 ℳ zu zahlen, ihm (dem Beklagten) die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Arrestverfahrens — 12 b G 229/13 — aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Recklinghausen auf den 12. Ja⸗ uar 1914, Vormittags 9 Uhr, S 44, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Recklinghausen, den 21. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsger.: Broemel, Gerichtsaktuar.
[68829] Oeffentliche Zustellung.
Der Altsitzer Johann Orzechowski in Hohendorf, Mühlengut bei Soldau, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsagentin B. Schmidke in Soldau, Ostpr., klaat gegen den großjährigen Sohn George (Woccick) Orzechowski in Deutschrode, Kreis Strelno, Posen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten auf dessen im Grundbuch von Deutschrode Bl. 25 Abt. III Nr. 31 eingetragenes Erbteil von 3000 ℳ 2800 ℳ gezahlt habe, Beklagter sich daher ver⸗ pflichtete, die Post von 3000 ℳ auf den Namen des Klägers im Grundbuch um⸗ schreiben zu lassen, die Umschreibung jedoch nicht bewirkt habe, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, anzuerkennen, daß der Kläger an ihn auf das Erbteil 2800 ℳ in bar aus⸗ gezahlt hat, 2) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß in Post Abt. 1II Nr. 31 auf dem Grundstück Deutschrode Bl. 25 von 3000 ℳ — dreitausend Mark — auf den Kläger als Gläubiger dieser Post um⸗ geschrieben wird, 3) das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht in Soldau, Ostpr., auf den 16. Dezember 1913, Vorm. 9 Uhr. Zimmer 25. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug dem Kläger bekannt gemacht.
Soldau, den 21. Oktober 1913. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[69075] Oeffentliche Zustellung. Der Seifenfabrikant C. Naumann in Offenbach a. M., vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Fischer und Fr. Fischer in Windsheim, klagt gegen den Kaufmann Michael Beckstein von Winds⸗ heim, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Warenlieferung, und beantragt zu erkennen: 1. Der Beklagte ist schuldig, an Kläger 81,80 ℳ Hauptsache nebst 5 % Verzugszinsen hieraus vom 6 Oktober 1913 an zu bezahlen und hat sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu bezablen. II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte Michael Beckstein wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 17. De⸗ zember 1913, Vormittags 9 Uhr, vor das K. Amtsgerscht Windsheim, Sitzungssaal Nr. 13, geladen. Windsheim, den 22. Oktober 1913. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
[68909) Bekanntmachung.
Zur Ermittlung bis jetzt unbekannt gebliebener Teilnehmer und zur Fest⸗ stellung der Legitimation der Beteiligten werden die nachstehenden, bei uns an⸗ hängigen Auseinandersetzungen öffentlich bekannt gemacht:
A. Regierungsbezirk Magdeburg. Kreis Eckartsberga.
Ablösung der auf dem Rittergut
„Blauer Hof“
zu Gorsleben haftenden Reallasten. Stadtkreis Halle.
Ablösung der auf Grundstücken in Halle für die Stadtgemeinde daselbst ruhenden Reallasten.
Mansfelder Seekreis.
Ablösung der auf dem Grundstück Elbitz Band I Blatt Nr. 2 eingetragenen Real⸗
lasten. Kreis Merseburg.
Ablösung der den geistlichen und Schul⸗ anstalten in Grunau aus dem Gemeinde⸗ bezirk Tornau zustehenden Realabgaben.
Kreis Naumburg (Saale).
Ablösung der Realabgaben an die König⸗ liche Landesschule Pforta aus dem Ge⸗ meindebezirk Altenburg.
Kreis Querfurt.
Ablösung der Reallasten im Gemeinde⸗ bezirk Nißmitz.
Kreis Sangerhausen.
1) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗ meindebezirk Hayn.
2) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗ meindebezirk Hermannsacker.
3) Ablösung sämtlicher den geistlichen und Schulanstalten zu Martinsrieth zu⸗ stehenden Realabgaben.
4) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗ meindebezirk von Roßla.
5) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗ meindebezirk Stadt Sangerhausen.
6) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗ meindebezirk Schwenda.
7) Ablösung von Pfarrabgaben im Ge⸗ meindebezirk Straßberg.
Kreis Weißenfels.
1) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗
meindebeztet Woörsten.
2) Ablösung der Realabgaben in der Gemeinde Wählitz. 8 n der 3) Ablösung der Realabgaben im Ge⸗
meindebezirk Zetzsch. Kreis Wittenberg. 1b
Teilung gemeinschaftlicher, aus früheren Separationen herrührender Interessentent grundstücke der Gemarkung Bleddin.
Kreis Zeitz.
Ablösung sämtlicher Realabgaben an die kirchlichen und Schulanstalten zu Maßnitz aus dem Gemeindebezirk von Maßnitz.
B. Regierungsbezirk Erfurt. Kreis Heiligenstadt. Spezialseparation der Feldmark Mengel⸗
rode. Kreis Weißensee. Ablösung der Schulabgaben meindebezirk Kutzleben. Kreis Worbis. Spezialseparation der Feldmark Winge⸗
rode. Kreis Ziegenrück.
Ablösung der auf Grundstücken zu Sparnberg für das Rittergut daselbst haftenden Realabgaben.
Allen denjenigen, die bei diesen Aus⸗ einandersetzungen ein Interesse zu haben vermeinen und bis jetzt noch nicht zugezogen worden sind, wird es überlassen, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Dezember 1913, Vormittags 11 Uhr, in unserem Dienstgebäude hier, Wilhelmstraße 10, Zimmer Nr. 40, anberaumten Termine zu melden, widrigen⸗ falls der Ausbleibende, selbst im Falle der Verletzung, die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen muß. 8
Merseburg, den 21. Oktober 1913.
Königliche Generalkommission. J. V.: Wilhelmi.
im Ge⸗
3) Verkäufe, Verpachtungen Verdingungen ꝛec.
[69084] Verkauf.
26 500 kg altes Papier (Bücher, Hefte, Schriftstücke, Druckschriften und dergleichen) sollen am 12. November 1913, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, verkauft werden.
Bedingungen liegen im Annahmeamt der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen zusammen 1,20 ℳ postfrei versandt. Gesuche um Ueber⸗ sendung der Bedingungen sind an das An⸗ nahmeamt der Werft zu richten. Bestell⸗ geld nicht erforderlich.
Wilhelmshaven. den 24. Oktober 1913.
Verwaltungsressort der Kaiserlichen Werft. Abteilung 1.
[69092]/ Bekanntmachung. Verdingung von 7500 Piassavabesen, 50 000 Reiserbesen und 1 100 000 Bündel Reisigholz. Die Verdingungsunterlagen können bei unserer Hausverwaltung, Kaiser Friedrich⸗Ufer 3 hier, eingesehen, auch von dieser gegen portofreie Einsendung von 1 ℳ in bar — nicht in Briefmarken — bezogen werden. Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift „An⸗ gebot auf die Lieferung von Besen usw.“ bis zum 12. November d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, dem Zeitpunkte der Eröffnung, porto⸗ und bestellgeldfrei an uns eimureichen. Ende der Zuschlaas⸗ frist 13. Dezember 1913. (Nr. II. 3622. 24.) Königliche Eisenbahndirektion Cöln.
[69085] Verdinauna.
40 400 kg Harz, 98 930 kg Teerfirnis, 19 600 kg Holzteer, 33 400 kg Stein⸗ kohlenteer für die Kaiserlichen Werften Kiel, Danzig und Wilhelmshaven sollen am 15. November 1913. Vormittags 11 ½ Uhr, verdungen werden.
Bedingungen liegen im Annahmeamt der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen 0,70 ℳ postfrei ver⸗ sandt. Gesuche um Uebersendung der Bedingungen sind an das Annahmeamt der Werft zu richten. Bestellgeld nicht erforderlich.
Wilhelmshaven, den 23. Oktober 1913.
Beschaffungsabteilung der Kaiserlichen Werft.
[66869] Verdingung von geräuchertem Speck.
Am Mittwoch, den 5. November 1913, Vormittags 11 Uhr, soll der Friedens⸗ und Kriegsbedarf an geräuchertem Speck, mager und fett, für S. M. Schiffe in Wilhelmshaven und der Kriegsbedarf für die Marineteile, Behörden ꝛc. am Lande für die Zeit vom 1. April 1914 bis 31. März 1915 mit Aussicht auf Ver⸗ längerung um je ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht bis Ende September des laufenden Jahres gekündigt wird, zu veränderlichen oder festen Preisen im ganzen oder in 5 Losen öffentlich verdungen werden.
Die Bedingungen, welche nähere An⸗ gaben über die Lieferungen enthalten, liegen im Geschäftszimmer 40 zur Ein⸗ sichtnahme aus, auch können sie gegen Einsendung von 60 ₰ in bar von der Intendantur bezogen werden. 1
Für etwaige auswärtige Bieter wird darauf hingewiesen, daß sie die Lieferung durch einen hier in Wilhelmshaven zu be⸗ stellenden Vermittler ausführen lassen können. Solche Vermittler können nach⸗ gewiesen werden. 3
Angebote sind unterschrieben, portofrei und verschlossen bis zum Verdingungs⸗ zeitpunkt an die Intendantur unter der äußeren Aufschrift „Angebot auf Lieferung von geräuchertem Speck“ einzureichen.
Wilhelmshaven, im Oktober 1913.
Kaiserliche Marineintendantur.
nehmigung der Herren Minister des Innern und der Finanzen vom 29. September 1913
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
88972999 Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795
des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des 21b Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Marburg
die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 1 000 000 ℳ, in Buchstaben: Einer Million Mark, zum Zwecke der Beschaffung von Mitteln zur Errichtung eines weiteren Postgebäudes, eines Gebäudes für das Eichamt, eines Eiswerks und einiger anderer städtischer Gehäude, zu Er⸗ weiterungen des Rathauses, des Elektrizitäts⸗ und Wasserwerks, zur Weiterführung der elektrischen Straßenbahn nebst Bau einer Wagenhalle, zur Erweiterung einer Parkanlage, zu Straßen⸗ und Brückenbauten, Bürgersteigbefestigungen, Pflasterungen und Kanalisierungen sowie zu Grundstücksankäufen für einige der vorerwähnten Zwecke. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung vom 1. April des auf die Begebung der Anleihe folgenden Jahres ab jährlich mit 2 % des Anleihekapitals unter Zuwachs der Zinsen von den gettlgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Außerdem sind die der Stadt später zufließenden Anliegerbeiträge zu den Straßen⸗, Bürgersteig⸗ und Kanalbaukosten, soweit diese Kosten aus Mitteln der Anleihe bestritten sind, zur Tilgung der Anleihe mitzuverwenden. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewährleistung
seitens E übernommen. Diese. Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. 1 Berlin, den 29. September 1913. 8
Der Minister des Innern. Im Auftrage: Freund.
IV a 6404. M. d. J. II.
Provinz Hessen⸗Nassau. Buchstahe ...
er Finanzminister. Im
Steiner.
3651. Fin.⸗Min.
3 — 5. 4 8
(Stadtwappen) Vierprozentige Schuldverschreibung 3 der Stadt Marburg über
G Reichswährung. 8 . Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗
IV a 6404. M. d. J. 1I. 13651. Fin.⸗Min.
8
In Gemäßheit des von dem Bezirksausschuß des Regierungsbezirks Cassel genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zu Marburg vom 4. März 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 000 000 ℳ bekennt sich der Magiftrat der Stadt Marburg namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld
ℳ, welche mit 4 % jährlich zu verzinsen ist. “ ganze Anleihe wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen vom 1. April des auf die Begebung der Anleihe folgenden Jahres getilat Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jihrlich wenigstens 2 % des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen und die der Stadt später zufließenden Beiträge zu den Straßenanlagekosten und die Kanalbeiträge, soweit die Herstellungskosten dieser Anlagen aus Mitteln der Anleibe bestritten wurden, zuzuführen sind. Die Aus⸗ losung geschieht im Monat Oktober jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunktes, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spitestens drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Cassel, dem Kreisblatt des Kreises Marburg und der in Marburg erscheinenden Oberbessischen Zeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten in Cassel ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an dem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober mit 4 % jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kavpitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadthauptkasse in Marburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine und der Er⸗ neuerungsschein zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kavpital abgezogen.
„Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Marburg zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der für die Zahlung bestimmte Zeitpunkt eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisberigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist beim Magistrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der An⸗ spruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat anderweit zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche 1“ nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in ier Jabhren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehntährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Marburg gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ reihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Marburg mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
(Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger
erleilt. Marburg, den Der Magistrat der Stadt Marburg. (Faksimile) (Stadtwappen) Stadtrat. Ausgefertigt:
(G g nhändige Unterschrift des damit vom Magistrat beauftragten Kontroll eam en.)
Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel.
Marburger Stadtanleihe von 191 ..
Erneuerungsschein
für Zinsscheinreihe Nr zur Schuldverschreibung der Stadt Marburg Buchstabe. . Nr. über Mark.
Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen
schuldverschreibung die. .Reihe von Zinsscheinen für die Zeit vom
i8.. nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasse zu Marburg,
984, je über 200 ℳ, Gläubiger zurückzuzahlen.
losung die Anleihescheine Stadt vom Jahre 1890
2000 ℳ, 264, je über 1000 ℳ, 577 587 723, je über 500 ℳ,
Marburg, den [WII
11“ b Provinz Hessen⸗Nassau. . Zinsschein der..
der Stadt Marburg, Nr .. .übet
das Halbjahr vom
..
Marburg, den 1
(Trockenstempel
des 8 Stadtsiegels) geschnitten ist.
2pD 2uso unee üie
(Faksimile)
0
gelegt wird. nach Ablauf der Vorlegungsfrist.
(Trockenstempel des Stadtsiegels). 8 (Faksimile)
Marburger Stadtanleihe von 191 .. .. Reihe . ℳ zu der Schuldverschreibung Buchstabe... 9 .. ℳ, zu 4 % Zinsen. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen
der vorbenannten Schuldverschreibung für
. ℳ bei der Stadthauptkasse in Marburg oder den umseitig bezeichneten Einlösestellen.
Der Magistrat. 2 Unterschriften.
Ungültig, wenn
widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er diese Schuldverschreibung vorlegt.
Der Magistrat der
8
Stadt Marburg
Regierungsbezirk Cassel.
E““ Zinsschein Nr über
eine Ecke abgeschnitten ist.
Rückseite:
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahre vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig gew der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtverwaltung
[33389) Bekanutmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 24. März 1880 ausgegebenen Anleihescheinen der Rathenow sind bei der am 27. Juni cr. erfolgten planmäßigen Auslosung fol⸗ gende Anleihescheine gezogen worden: à 1000 ℳ Lit. A Nr. 12 = 1 000 ℳ à2 500 ℳ Lit. Nr. 36 307 377 343 315 308 102 199 109 129 147 180 206 295 213 218 235 262 403 499 407 419 18990 à 200 ℳ Lit. C Nr. 679 686 656 631 682 571 539 538 894 712 839 785 745 846 738 884 583 534 630 541 512 668 L“ 4 600 „ zusammen 17 100 ℳ. Diese Anleihescheine werden den In⸗ habern zum 31. Dezember 1913 mit dem Bemerken gekündigt, daß die Zahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine vom genannten Tage ab in unserer Stadthauptkasse erfolgt. Mit den Anleihescheinen sind die Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ reichen. Die Beträge etwa fehlender Zins⸗ scheine werden vom Kapitalbetrage gekürzt. Rathenow, den 27. Juni 1913 Der Magistrat.
33390] Bekanntmachung. Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 11. Februar 1891 aus⸗ gegebenen Auleihescheinen der Stadt⸗ gemeinde Rathenow sind bei der am 27. Juni 1913 erfolgten planmäßigen Auslosung folgende Anleihescheine gezogen worden: à 1000 ℳ Lit. A Nr. 128 32 95 9d A“ à 500 ℳ Lit. B Nr. 298 221 254 152 175 409 317 8“*“ à 200 ℳ Lit. C Nr. 455 490 426 736 761 784 552 574 598 629 680 697 = 2 400 „ b zusammen 10 400 ℳ. Diese Anleihescheine werden den In⸗ habern zum 31. Dezember 1913 mit dem Bemerken gekündigt, daß die Zahlung des Kapitals gegen Rückgabe der Anleihe⸗ scheine vom genannten Tage ab in unserer Stadthauptkasse erfolgt. Mit den Anleihescheinen sind die Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück zureichen. Die Beträge etwa fehlender Zinsscheine werden vom Kapitalbetrage gekürzt. Rathenow, den 27. Juni 1913. Der Magistrat.
4 000 „
[288631 Bekanntmachung.
Nach Maßgabe des genehmigten Tilgungs⸗ planes sind die Kapitalbeträge der von der Anleihe der Stadt Guben vom Jahre 1884 noch im Umlauf befindlichen An⸗ leihescheine
Buchst. A Nr. 7 und 18, 5000 ℳ,
Buchst. Nr. 62 71 87 105 und 187, je über 2000 ℳ,
Buchst. C Nr. 219 226 301 360 370 372, je über 1000 ℳ, Buchst. D Nr. 523 615 616 627 644 692 714, je über 500 ℳ,
Buchst. E Nr. 804 834 876 915 981
je über
zum 31. Dezember ds. Js. an die
Ferner sind bei der heutigen Aus⸗
unserer Buchst. A Nr. 25 32 und 49, je über Buchst. B Nr. 102 104 139 187 237 Buchst. C Nr. 321 371 421 463 486
gezogen worden. Sämtliche vorstehend bezeichnete An⸗
fern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat
leihescheine werden den Inhabern zur
Stadtgemeinde
nebst Erneuerungsscheinen an rechtigten erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Einlieferung der Erneuerungs⸗
Rückzahlung am 31. Dezember 1913 mit der Aufforderung gekündigt, den Nennwert von diesem b8s ab, an welchem die Verzinsung aufhört, bei der hiesigen Stadthauptkasse oder bei der Deutschen Bank und der Dresdner Bank in Verlin in Empfang zu nehmen. Mit den Schuldverschreibungen zur An⸗ leihe vom Jahre 1890 sind auch die nach dem 2 Januar 1914 fälligen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein zurückzugeben. Der Wert fehlender Zinsscheine wird an dem Schuldkapital gekürzt.
Aus der vorjährigen Verlosung noch rückständig:
Anleihe v. J. 1884, Buchst. D Nr. 621 über 500 ℳ.
Anleihe v. J. 1890, Buchst. B Nr. 244 über 1000 ℳ.
Die Tilgung des zum 31. Dezember 1913 auf die Anleihe vom Jahre 1897 zurückzuzahlenden Teilbetrages von 9 98 ℳ ist durch freihändigen Ankauf erfolgt. 8 Guben, den 12. Juni 1914
Der Magistrat. Sachse.
sind
4 ½ proz. Teilschuldverschreibungen der hypothekarischen Anleihe der Firma A. Voß sen. in Sarstedt. Bei der heutigen notariellen Auslosung unserer 4 ½ % hypothekarischen Anleihe sind folgende Nummern gezogen worden: 9 17 48 86 113 118 119 144 152 154 156 174 183 194 263 339 349 351 359 388 = Stück 20 à ℳ 1000,—. 406 411 413 437 448 489 502 528 545 566 = Stück 10 à ℳ 500,—. Die Rückzahlung obiger Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1914 ab mit einem Aufschlage von 2 ½ % bei dem Bankhause Ephraim Meyer & Sohn, Hannover, oder bei dem Bankhause August Dux & Co. Hildesheim. Sarstedt, den 22. Oktober 1913. 8 A. Voß sen.
[69087] 3 ½ % Bremische Staatsanleihe von 1893.
Die Ausgabe der neuen Ziusscheine
für die Jahre 1914—1923 sowie der Er⸗
neuerungsscheine erfolgt in Gemäßheit
der auf der Rückseite der Erneuerungs⸗
scheine sich findenden Bestimmung gegen
Rücklieferung der alten Erneuerungsscheine
und Beifügung zweier nach Litera und
Nummer geordneter und mit Namens⸗
unterschrift versehener Nummerverzeichnisse
in Berlin: bei der Königlichen See⸗ handlung (Preußische Staats⸗ bank), der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, dem Bankhaus S. Bleichröder, dem Bankhaus Del⸗ brück Schickler & Co., der Deut⸗ schen Bank, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, der Dresd⸗ ner Bank, dem Bankhaus F. W. Krause & Co.,, Bankgeschäft;
in Bremen: bei der Bremer Bank Filiale der Dresduer Bank, der Deutschen Bank Filiale Bremen, der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, dem Bankhaus E. C. Wey⸗ hausen; 8
in Hamburg: bei der Commerz⸗ und Diskonto⸗Bank, bei der Nord⸗ deutschen Bank in Hamburg.
Die Aushändigung der neuen Zinsscheine
den Be⸗
eine. Bremen, den 25. Oktober 1913. Die Finanzdeputation. M. Donandt.
orden gir Fems nicht 89 zur Einlösung vor⸗ Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Fabhre Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗
machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Zahlstelle für Kapital und Zinsen
[69329) Bekauntmachung.
Von heute ab beträgt bei der Reichs bank der Diskont 5 ½ %, der Lombard zinsfuß für Darlehen gegen Verpfändung
von Effekten und Waren 6 ½ %. I
Berlin, den 27. Oktober 1913.
Reichsbank⸗Direktorium.
IEExTEEeEEETEEN
25) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und Aktiengesellschaftn.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ lich in Unterabteil 9 2
[68849] 1
In Gemäßheit des § 244 des Handels gesetzbuches geben wir hiermit bekannt daß Herr Kaufmann Hugo Feuerstack i Eisleben durch Tod aus dem Aufsichts rat unserer Gesellschaft ausgeschieden ist
Eisleber Disrontogesellschaft.
[68930] Herr Kommerzienrat Albert Müller Essen⸗Ruhr, ist aus unserem Aufsichts
rat ausgeschieden. Wathlingen (Kreis Celle), den
24. Oktober 1913.
Kaliwerke Niedersachsen zu
Wathlingen Aktiengesellschaft. Kempin.
[69229] Union, Allgemeine Deutsche Hagel
UVersicherungs⸗Gesellschaft. Die Herren Aktionäre der Gesellschaf werden hierdurch zu der am Sonnabend den 15. November d. J., Mittag 12 Uhr, im Geschäftshause der Gesell schaft, Gartenstraße 1 hierselbst, statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ versammlung ergebenst eingeladen.
Tugesordnung: Statutenänderung, und zwar:
1) des § 21 hinsichtlich der Gewinnver teilung Absatze i. hi 1 dann noch bleibt, bildet“ der Worte „soweit nicht die Generalversammlung zu Abzahlungen auf die Schuldschein (§ 2), welche für die Aktionäre in gleicher Höhe auf jede Aktie zu leisten sind, oder zu anderen mit den Gesellschaftszweck in Verbindung stehenden Zwecken darüber verfügt“,
mit entsprechender redaktionelle
Aenderung des § 3 Absatz 2,
2) des § 8 Absatz 2 und 5 hinsichtlich der Zusammensetzung der Direktion mit redaktioneller Aenderung des § 10
3) des § 12 Absatz 4 dahin, daß die feste Entschädigung von 2000 ℳ jähr⸗ lich für den Ditrektorialrat auf 5000 ℳ jährlich erhöht wird,
4) der §§ 14 und 15 hinsichtlich der Verwaltungsbeamten und der Willens⸗ erklärungen (Unterzeichnung) für die Gesellschaft.
Der Wortlaut der beabsichtigten Aende⸗
rungen steht den Herren Aktionären in
unserem Geschäftshause zur Verfügung.
Weimar, den 23. Oktober 1913.
Die Direktion.
[69189] Bekanntmachung. Consum-Verein Miechowitz O/S. Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre des Consum⸗Vereins
Miechowitz O S., Aktiengesellschaft werden
hiermit zu der am 26. November
1913, Nachmittags 3 ½ Uhr, in
Miechowitz im Bureau der Preußengrube
stattfindenden ordentlichen General⸗
versammlung eingeladen. Tagesorduung:
1) Vorlage des Geschäftsberichts, de Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1912/13 seitens des Vorstands.
2) Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Jahresrechnung und der Bilanz sowie Vorschläge desselben über die Gewinnverteilung.
3) Genehmigung der Bilanz, Feststellung der Gewinnverteilung pro 1912/13 und Beschlußfassung über die „Er⸗ teilung der Entlastung. 1
4) Wahl des Aufsichtsrats.
5) Wahl zweier Rechnungsprüfer.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche sich an
der Generalversammlung beteiligen wollen, werden gemäß § 27 des Statuts ersucht, ihre Aktien nebst einem doppelten, arith⸗ metisch geordneten Nummernverzeichnis spätestens 5 Tage vor der General⸗ versammlung im Bureau der Gesell⸗ schaft in Kattowitz, Schloßstraße 12, zu hinterlegen.
Das Duplikat des Verzeichnisses wird
von der Hinterlegungsstelle, mit der
Empfangsbescheinigung und einem Ver⸗
merk über die Stimmenzahl des betreffenden Aktionärs versehen, zurückgegeben und dient als Ausweis zum Eintritt in die General⸗ versammlung.
Miechowitz, den 25. Oktober 1913.
Der Aufsichtsrat des Consum⸗Vereins
Ges
Miechowitz O/S. Akt 8 ““ 8