1913 / 256 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Oct 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Urkunden, durch welche Verpflichtungen für das Pfandbriefamt übernommen werden, owie Vollmachten müssen noch von einem weiten Mitgliede des Vorstands unter⸗ eichnet werden. Das gleiche gilt für Ver⸗

gungen in Geld⸗ und Vermögensange⸗ egenheiten, so jedoch, daß der Direktor hierbei durch jedes andere Vorstandsmit⸗ glied und dieses durch einen bevollmäch⸗ tigten Beamten vertreten werden kann; für Kassenerklärungen genügt die Unter⸗ schrift eines Rendanten und eines Buch⸗ balters.

2 Der Direktor leitet die Geschäfte des Vorstands und führt in dessen Sitzungen den Vorsitz. Von den letzteren hat er dem

rovinzialkommissar Kenntnis zu geben

Der Landesdirektor ist befugt, mit beratender Stimme beizuwohnen. Der Vorstand ist nur be⸗ schlußfähig, wenn drei Mitglieder bezw. Stellvertreter anwesend sind, und faßt seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Betrifft der Gegenstand der Verhandlung einzelne Mitglieder oder deren Verwandte und Verschwägerte in auf⸗ und absteigender Linte oder bis zu dem dritten Grade der Seltenlinie —, so dürfen dieselben an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

8 Der Direktor ist der Dienstvorgesetzte aller Beamten des Pfandbriefamts.

4 Im übrigen wird die Geschäfts⸗ ordnung für den Vorstand durch den Provinzialausschuß festgesetzt.

5) Beamte usw.

§ 47. 1 Die erforderlichen Bureau⸗ und Kassenbeamten werden auf Grund der vom Verwaltungsrat festgesetzten und vom Provinzialausschuß genehmigten An⸗ stellungsbedingungen nach Maßgabe des Voranschlags vom Vorstande angestellt und vom Direktor in ihre Aemter ein⸗ geführt und vereidigt. Die Anstellung des Rendanten und des Kontrolleurs bedarf der Bestätigung des Provinzialausschusses. Nach Bedarf sind vom Vorstande Hilfs⸗ arbeiter anzunehmen.

2 Für die örtliche Erledigung von Ge⸗ schäften des Pfandbriefamts sind nach den vom Verwaltungsrat getroffenen und vom Provinzialausschuß genehmigten Fest⸗ setzungen vom Vorstande Geschäftsführer zu bestellen. Dieselben haben insbesondere die Aufträge des Vorstands auszuführen und demselben unaufgefordert jeden zu ihrer Kenntnis kommenden, das Wohl des Pfandbriefamts berührenden Umstand an⸗

1. 8 Auch kann der Vorstand die zeitweise

Mithilfe von Mitgliedern des Pfandbrief⸗

amts oder dritter Personen bei ört⸗

lichen Ermittlungen in Anspruch nehmen 6) Disziplinarverfahren.

§ 48. 1 Auf sämtliche Beamte, mit Einschluß der Vorstandsmitglieder, findet das Gesetz vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten (G.⸗S. S. 465), mit der Maß. gabe Anwendung, daß die Einleitung des Disziplinarverfahrens sowie die Ernennung des Untersuchungskommissars und des Ver⸗ treters des Staatsanwalts für die erste Instanz dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zusteht. 1

Zur Festsetzung von Ordnungsstrafen im Sinne des § 15 des Gesetzes vom

21. Juli 1852 ist bei den Vorstandsmit-⸗ liedern und deren Stellvertretern der andesdirektor, bei den übrigen Beamten

der Direktor des Pfandbriefamts zuständig.

direktors ist die Beschwerde an den Ober⸗ präsidenten, gegen die Straffestsetzungen des Direktors des Pfandbriefamts die Be⸗ schwerde an den Landesdirektor zulässig.

2 Bei den nicht pensionsberechtigten Beamten tritt an die Stelle der zwangs⸗ weisen Pensionierung die einfache Ent⸗ lassung.

7) Verwaltungsrat.

§ 49. 1 Der Verwaltungsrat besteht aus dem Provinzialkommissar als Vor⸗ sitenden 43), den Leitern der öffent⸗ lichen Feuersozietäten in der Provinz und zwölf Mitgliedern.

Die Mitalieder und zwölf Stell⸗ vertreter, welche in der Reihenfolge ihrer Wahl eintreten werden durch die Hauptversammlung aus den Mitgliedern des Pfandbriefamts auf sechs Jahre ge⸗ wählt. Die Gewählten werden von dem Landesdirektor in ihr Amt eingeführt und vereidigt und ihre Namen in den Blättern des Amts bekannt gemacht. 1b

8 Alle drei Jahre scheiden sechs Mit⸗ glieder und sechs Stellvertreter aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird für die erste Wahl durch das Los, später durch die Amtsdauer bestimmt. Die Ausge⸗ schiedenen bleiben bis zur Einführung der Neugewählten in Tätigkeit. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vor Ab⸗ lauf der Wahlzeit aus, so ist in der nächsten Hauptversammlung eine Ersatz⸗ wahl vorzunehmen.

4 Die Ausgeschledenen sind wieder wählbar.

§ 50. 1 Der Verwaltungsrat ver⸗ sammelt sich auf Einladung des Vor⸗ sitzenden, so oft dieser es für erforderlich erachtet. Die Einladung muß erfolgen, wenn drei Mitglieder des Verwaltungs⸗ rats oder der Vorstand es verlangen. Regelmäßige Sitzungen finden halbjährlich statt. Die Einladungen erfolgen mittels eingeschriebener Briefe und Angabe der wichtigsten Beratungsgegenstände in der Regel wenigstens sieben Tage vor der Versammlung. Ist ein Mitglied am Er⸗ scheinen verhindert, so hat es dies dem Vporsitzenden so zeitig, nötigenfalls tele⸗

55 die Straffestsetzungen des Landes⸗

graphisch, anzuzeigen, daß dieser noch den

Stellvertreter einladen kann.

2 Der Verwaltungsrat ist beschluß⸗ fähig, wenn mindestens sechs Mitglieder bezw. Stellvertreter außer dem Vorsitzenden anwesend sind, und faßt seine Beschlüsse nach einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Betrifft der Gegenstand der Verhandlungen einzelne Mitglieder oder deren Verwandte oder Verschwägerte in auf⸗ und absteigender Linie oder bis zum dritten Grade der Seitenlinie —, so dürfen dieselben an der Beratung und Abstimmung nicht teil⸗ nehmen.

3 Der Landesdirektor ist befugt, den Sitzungen mit beratender Stimme beizu⸗ wohnen; die gleiche Befugnis haben die Mitglieder des Vorstands und deren Stellvertreter. Der Verwaltungsrat kann jedoch beschließen, über einzelne Mit⸗ glieder des Vorstands persönlich berührende Angelegenheiten in Abwesenheit derselben zu verhandeln. Im übrigen ist er be⸗ rechtigt, die Anwesenheit der Mitglieder des Vorstands oder einzelner Beamten oder Geschäftsführer zu verlangen.

4 Der Verwaltungsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung, welche der Genehmigung des Provinzial⸗ ausschusses bedarf.

s Ueber die Verhandlungen ist ein Be⸗ richt aufzunehmen, der nach erfolgter Ge⸗ nehmigung vom Vorsitzenden und einem der anwesenden Mitglieder zu vollziehen ist.

§ 51. ¹1 Der Verwaltungsrat ist vom

Vorsitzenden fortlaufend in Kenntnis von

den Geschäfts⸗ und insbesondere den Kassen⸗

verhältnissen des Amtes zu erhalten und hat dafür zu sorgen, daß die Verwaltung den Satzungen gemäß unter Wahrung der

Interessen des Amtes geführt wird.

2 Außer den nach §§ 11, 25, 44 ihm obliegenden Verpflichtungen hat der Ver⸗ waltungsrat insbesondere:

1) die Bedingungen für die Anstellung der Beamten und die Anstellung der Geschäftsführer sowie die Haftgelder der Kassenbeamten festzusetzen 47);

2) die Dienstordnungen für die Beamten und die Geschäftsführer nach den Vor⸗ schlägen des Vorstandes festzusetzen;

3) vor Ablauf des Kalenderjahres den vom Vorstande vorzulegenden Vor⸗ anschlag der Einnahmen und Aus⸗ gaben der Betriebsmasse für das nächste Geschäftsjahr festzustellen;

4) die vom Vorstande mit dem Jahres⸗ berichte vorzulegende Jahresrechnung geeignetenfalls nach einer Vor⸗ prüfung durch einen der Anstalt nicht angehörigen Rechnungsverständigen festzustellen und die Entlastung aus⸗ zusprechen, auch einen Auszug aus dem

Jahresberichte mit den Ergebnissen (

der Rechnung durch den Vorstand in

den Blättern des Pfandbriefamtes

bekanntmachen zu lassen;

5) der ordentlichen Hauptversammlung den vom Vorstande erstatteten Rechen⸗ schafteébericht über die drei letzten Ge⸗ schäftsjahre mit seinen Bemerkungen

samt den von ihm festgestellten Jahres⸗ rechnungen vorzulegen;

6) über die von der Hauptversammlung zu beratenden Gegenstände sein Gut⸗ achten abzugeben;

7) über den An⸗ und Verkauf, bzw. die Verpfändung von Grundstücken abgeseben von der Erstehung beliehener Grundstücke beim Zwangsverkauf sowie über die Mietung von Ge⸗ schäftsräumen auf länger als ein Jahr

zu beschließen.

3 Die Beschlüsse des Verwaltungsrats sind durch den Vorsitzenden zur Kenntnis des Provinzialausschusses zu bringen.

Der Verwaltungsrat ist befugt, für die Wahrnehmung von Geschäften Kommissionen oder Kommissare aus seiner Mitte zu bestellen.

8) Hauptversammlung.

§ 52. 1 Die Hauptversammlung besteht aus Ahbgeordneten der Mitglieder. Für jeden Land⸗ oder Stadtkreis der Provinz, in welchem mindestens 20 Mitglieder wohnen, ist aus diesen ein Abgeordneter und bei mehr als 50 Mitgliedern für je 100 Mitglieder ein weiterer Abgeordneter zu wählen.

2 Wählbar sind diejenigen Mitglieder, welche das 20. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehren⸗ rechte befinden, auch seit mindestens einem Jahre dem Pfandbriefamte angehören.

8 Die Wählbarkeit ruht während der Dauer eines Konkurses, ferner während der Dauer einer gerichtlichen Untersuchung, wenn dieselbe wegen Verbrechen oder wegen solcher Vergehen, welche den Ver⸗ lust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen müssen oder können, eingeleitet, oder wenn die gerichtliche Haft verfügt ist.

n Die Wahl erfolgt durch den Pro⸗ vinziallandtag auf Grund der vom Vor⸗ stande geführten und vom Verwaltungsrat geprüften Mitgliederliste für sechs Jahre. Die Wahl verliert dauernd oder vorüber⸗ gehend ihre Wirkung mit dem gänzlichen oder zeitweisen Aufhören einer der für die Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingungen. Scheiden Abgeordnete während der Wahl⸗ zeit aus, so findet auf dem nächsten Pro⸗ vinziallandtage eine Ersatzwahl statt.

6 Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.

§ 53 ¹ Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet alle drei Jahre im Monat Mai am Sitze des Amtes statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist zu berufen, wenn eine solche von dem Ver⸗ waltungsrat oder dem Propinzialkommissar für notwendig erachtet, oder von vem fünften Teile der Abgeordneten überein⸗

stimmend unter Angabe des Gegenstandes der Verhandlung bei dem Verwaltungs⸗ rate schriftlich beantragt wird.

2 Die Abgeordneten sowie außer den Leitern der öffentlichen Feuersozietäten die Mitglieder und Stellvertreter des Ver⸗ waltungsrats und des Vorstandes werden von dem Provinzialkommissar mindestens sechs Wochen vor dem Ver⸗ sammlungstage unter Mitteilung der Tagesordnung durch eingeschriebenen Brief eingeladen. Auch ist der Tag der Ver⸗ sammlung und die Tagesordnung durch die Bläͤtter des Amtes bekanntzumachen.

2 Selbständige Anträge, welche Abge⸗ ordnete auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung gesetzt sehen wollen, müssen mindestens vier Wochen vor der Tagung dem Verwaltungs⸗ rat schriftlich zugestellt sein; der Ver⸗ waltungsrat ist verpflichtet, diejenigen An⸗ träge in die Tagesordnung aufzunehmen, welche von mindestens einem Zehntel der Abgeordneten gestellt sind.

Den Vorsitz führt der Provinzial⸗ kommissar; derselbe ist jedoch berechtigt, den Vorsitz einem Abgeordneren zu über⸗ tragen. Der Landesdirektor ist berechtigt, an der Hauptversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen und obere Provinztal⸗ beamte mit der gleichen Befugnis dafür abzuordnen. Die gleiche Befugnis haben die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Vorstands sowie deren Stellvertreter, sofern sie nicht selbst Abgeordnete sind, doch kann über sie persönlich berübrende Gegenstände in ihrer Abwesenbeit zu ver⸗ handeln beschlossen werden. Im übrigen sind die Mitglieder des Pfandbriefamts befugt, den Hauptversammlungen betzu⸗ wohnen; für einzelne Gegenstände kann ihre Anwesenheit durch Beschluß der Versammlung ausgeschlossen werden.

5 Der Geschäftsgang wird durch eine vom Verwaltungsrat festgestellte und vom Provinzialausschusse genehmigte Geschäfts⸗ ordnung geregelt.

6 Ueber die Verhandlung der Haupt⸗ versammlung wird ein Bericht aufge⸗ nommen, in welchem die Gegenstände der Verhandlung und die gefaßten Beschlüsse bzw. die Ergebnisse der Wahlen unter Angabe der Stimmenzahl anzugeben sind. Der Bericht ist von dem Vorsitzenden und wenigstens von drei Abgeordneten zu unter⸗ zeichnen. Die Einsicht des Berichts ist jedem Mitglied des Pfandbriefamts ge⸗ stattet. Eine von dem Vorsitzenden zu beglaubigende Abschrift ist dem Provinzial⸗ landtage und eine dem Minister für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten einzu⸗ reichen.

§ 54. 1 Die Hauptversammlung voll⸗ zieht die Wahl der Mitglieder des Ver⸗ waltungsrats und deren Stellvertreter § 49). Die Wahl erfolgt durch Stimm⸗ zettel, kann jedoch auch durch Akklamation stattfinden, wenn niemand Widerspruch erhebt. Als gewählt gelten diejenigen, welche mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten haben. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird zu einer engeren Wahl zwischen denjenigen zwei Personen geschritten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los darüber, wer auf die engere Wahl zu bringen bezw. wer als schließlich gewählt zu betrachten ist. Der Vorsitzende hat die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl mit der Aufforderung in Kenntnis zu setzen, sich über die Annahme oder Ab⸗ lehnung innerhalb 5 Tagen zu erklären; wer diese Erklärung nicht abgibt, wird als ablehnend betrachtet. Ueber Einsprüche gegen das Wahlverfahren, die innerhalb 24 Stunden bei dem Vorsitzenden zu er⸗ heben sind, entscheidet endgültig der Pro⸗ vinzialausschuß.

2 Die Hauptversammlung verhandelt über die vom Verwaltungsrat bezw. dem Provinzialkommissar vorgelegten oder von Mitgliedern gestellten Anträge sowie über den Rechenschaftsbericht des Vorstands

(S 42).

8 Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ge⸗ faßt; bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Für Be⸗ schlüsse über eine Abänderung der Satzungen oder die Auflösung des Pfandbriefamts

die letztere kann nur in einer be⸗

sonders berufenen Versammlung beschlossen werden ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen er⸗ forderlich; sie bedürfen der Genehmigung des Provinziallandtages und der landes⸗ herrlichen Bestätigung. 9) Entschͤdigung für Mühe⸗ waltung. § 55. Der Provinzialkommissar, die Mitglieder des Verwaltungsrats bezw. deren Stellvertreter, die Abgeordneten zur Hauptversammlung sowie andere Mit⸗ glieder des Pfandbriefamts, deren Tätigkeit für das Wohl des Amtes in Anspruch ge⸗ nommen wird 47), erhalten Reisekosten und Tagegelder nach einer vom Ver⸗ waltungsrat aufzustellenden, vom Pro⸗ vinzialausschusse zugenehmigenden Ordnung. 10) Veröffentlichungen. § 56. Alle Veröffentlichungen des Pfandbriefamts müssen erfolgen: durch den „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger“ und durch die Amtsbläͤtter der König⸗ lichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O., oder die etwa in der Felg an deren Stelle tretenden Blätter. 11) Uebergangsbestimmungen. § 57. ¹ Für die ersten drei Geschäfts⸗ jahre werden die Obliegenheiten des Ver⸗ waltungsrats vom Provinzialausschuß wahrgenommen.

Das Vorschlagsrecht des Verwaltungs⸗

rats für die Wahl des Vorstands tritt erst ein, wenn die Summe der ausgegebenen Pfandbriefe den Betrag von 10 Mlllionen erreicht hat, frühestens aber mit Beginn des siebenten Geschäftsjahrs. ³ Die Hypothekenbriefe, Pfandbriefe und sonstigen Wertpapiere des Pfandbriefamts werden, so lange der Vorstand nicht im Besitze eigener dazu geeigneter Räume sich befindet, bei der Landeshauptkasse ver⸗ wahrt. 4 Soweit in den ersten drei vollen Ge⸗ schäftsjahren die Kosten der Verwaltung aus der Betriebsmasse nicht zu decken sein sollten, werden die erforderlichen Vor⸗ schüsse vom Provinzialverbande geleistet. So lange diese Vorschüsse nicht mit den Zinsen aus der Betriebsmasse erstattet sind, werden Ueberschüsse aus dieser an die Sicherheitemasse 31) nicht abgeführt. Für die Vorschüsse nebst Zinsen haften die Mitglieder nach § 6 dem Provinzial⸗ verbande.

A. Pfandbrief des Brandenburgischen Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke über

Reihe.. Buchstabe. Nr....

Das Brandenburgische Pfandbriefamt für Hausgrundstücke schuldet dem Inhaber des Pfandbriefs die Summe von ℳ, welche nach den Satzungen des Amts mit

v. H. für das Jahr verzinst wird.

Der Pfandbrief ist von seiten des Gläubigers unkündbar. Er kann von seiten des Pfandbriefamts nur behufs der satzungs⸗ mäßigen Tilgung und nach vorangegangener dreimonatlicher Kündigung zum Nennwert eingelöst werden. Die Kündigung geschieht durch die für die Bekanntmachungen des Pfandbriefamts bestimmten öffentlichen Blätter.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt nur gegen Beibringung der besonders aus⸗ gefertigten Zinsscheine.

Berlin, den .. ten Januar...

(Trockenes Siegel.) 1

Brandenburgisches Pfandbriefamt für

Hausgrundstücke. 8 (Unterschriften.) Eingetragen in das Pfandbriefbuch Blatt N. . N. N., Buchhalter. *8*

B. Zinsschein Nr. . zu dem Pfandbriefe des Brandenburgischen Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke. Reihe. . .Buchstabe.. Nr... über ℳ. Inhaber dieses empfängt am ... die halbjährlichen Zinsen des oben bezeichneten Pfandbriefes mit . . von der Kasse des unterzeichneten Pfandbriefamtes. Berlin, den ... ten Januaur.. Brandenburgisches Pfandbriefamt für Hausgrundstücke. 1 (Trockenes Siegel.) 8 ve . Dieser Zinsschein verjährt in vier Jahren, vom 31. Dezember des Jahres an gerechnet, in welches der Zahlungstag fällt.

C. Anweisung zu dem Pfandbriefe des Brandenburgischen Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke. Reihe.. Buchstabe Nr.... über ℳ. 8 Der Vorzeiger dieser Anweisung erhält ohne weitere Prüfung seiner Berechtigung die für den vorstehend bezeichneten Pfand⸗ brief neu auszufertigenden Zinsscheine für zehn Jahre von bis sofern dagegen seitens des Inhabers des vlandbrieses nicht vorher schriftlicher Widerspruch bei dem Brandenburgischen Pfandbriefamte für Hausgrundstücke ein⸗ gereicht ist.

Berlin, den... ten Januar... Brandenburgisches Pfandbriefamt füfr Hausgrundstücke. (Trockenes Siegel.) 8

N. N., Buchhalter.

Vorstehende Satzung ist durch die Be⸗ schlüsse des Brandenburgischen Provinzial⸗ landtags vom 8. März 1910 und vom 3. März 1911 und des Brandenburgischen Provinzialausschusses vom 28. November 1911 festgesetzt worden.

Berlin, den 2. Dezember 1911.

Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg

(L. S.) von Winterfeldt.

Bealaubigte Abschrift. v Auf Ihren Bericht vom 28. Januar

1912 will Ich die Errichtung des Branden⸗

burgischen Pfandbriefamts für Hausgrund⸗

stücke auf Grund der wiederbeifolgenden

Satzung hierdurch landesherrlich ge⸗

nehmigen. Gleichzeitig ermächtige Ich Sie, die

Ausgabe auf den Inhaber lautender

Pfandbriefe nach Maßgabe dieser Satzung

zu genehmigen.

Berlin, den 5. Februar 1912. Wilhelm R. (ggez.) Beseler. Frhr. v. Schorlemer. Dallwitz. Lentze.

An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, den Justiz⸗ minister, den Finanzminister und den Minister des Innern.

Für richtige Abschrift: (gez.) Hochheim, (I18) Geheimer Kanzleisekretär. Zu I. A. II. e 630 II Ang.

Mit der Allerhöchsten Ermächtigung vom 5. Februar 1912 erteilen wir hier⸗ durch dem Brandenburgischen Pfandbrief⸗

amte für Hausgrundstücke die Genehmi⸗

gung zur Ausgabe 1 lautender Pfandbriefe nach Maßgabe s vom 2. Dezember 1911. Berlin, den 10. Februar 1912. Der Justizminister. In Vertretung: (gez.) Kün Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: (gez.) Schroeter. Der Minister des Innern. Im Auftrage: (gez.) von Kitzing. Der Finanzminister. G In Vertretung: (gez.) Michaelis. Genehmigung I. A. II. e 630 M. f. L. IVb 391 M. d. I. 2256 F.⸗M. Ausgefertigt Berlin, den 21. Februar 1912. Der Minister für Landwirtschaft. Domänen und Forsten. .S.) Im Auftrage: (gez.) Schroeter. I. e 690 III. 1““

Beglaubigte Abschrift. 8 Auf Ihren Bericht vom 12. Juli 191 vom Brandenburgischen Provinziallandtage am 5. März d. J. be⸗ Aenderungen der Satzung des Brandenburgischen Pfandbriefamtes Hausgrundstücke hiermit landesherrlich ge und zwar die Aenderung zu § 10 Abs. 3 (neue Satzung) Maßgabe, daß die Worte „Von der Ein⸗ tragung kann abgesehen werden, falls die gesamte Jahresleistung für das Pfandbrief⸗ darlehen 5 v. H. übersteigen würde“ ge⸗ strichen werden. Die Berichtsanlagen folg Balholm, an Bord M. J. „Hohe zollern“, den 22. Juli 1913. Wilhelm R. Zugleich für den Finanzminister: (er) geleker Fihr. v. Schorleme

allwitz. An den Minister für Landwirtschaf Forsten, den Justiz⸗ minister, den Minister des Innern und den Finanzminister. Fur richtige Abschrif Schick

Geheimer Kanzleisekretär. Zu 1. A. II. c 5857.

will Ich die

Domänen und

Vorstehende Satzung bringe ich gemäß § 8 Absatz 2 der Provinzialordnung z öffentlichen Kenntnis.

Berlin, den 1. Oktober 1913.

Der Landesdirektor der Provinz Brandenburg von Winterfeldt. Zu Tgb. Nr. 2735 a C.

Bekanntmachung des Landesdirektors der Brandenburg. Auf Grund des § 56 des burgischen Pfandbriefamts für Hausgrund⸗ stücke wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Stellvertretung des Direktors dieses Amtes dem Vorstands⸗ mitglied Regierungsassessor a. D. Maubach übertragen worden ist. Berlin, den 28. Oktober 1913. Der Landesdirektor.

Rechnung

auf den Inhaber siner

für

mit der

en anbei zurück.

Provinz

Branden⸗

ingofenziegelei Bonn G. m. b. H. in Bonn ist aufgelöst. biger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Der Liquidator: H. Goerrig.

Gläu⸗

sstand der Handelsbank in Lodz per 30. September 1913.

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25 654 938/12

ss Konti b. d. Staatsbank Diskontierte Wechsel. Inkassowechsel.. . Darlehen gegen

pfand. Eigene Eff 1“ Effekten des Reserve⸗

) Korrespondenten Loro.

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63 835 81381

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Anlagekapital, vo 1 . .10 000 000 Reservefonds.. Spezialreservefonds Dividendenreserve Gewinnvortrag .. Unbehobene Dividende Girokonto u. Kapital⸗

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Korrespondenten Loro.

Konti mit den Filtialen Staatsbank rediskontierte Wechsel. Zinsen, Provision und Kommission ... Transitorische Beträ Wechsel⸗ und Effekten⸗ depot b. d. Staatsbank

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Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntma Patente, Gebrauchsmuster, Konkurse sowie die Tarif⸗ und Fahrp

Zentral⸗Handelsregister

Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin und Staatsanzeigers, SW. 48,

E11113““

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche für Selbstabholer auch durch die Königliche Expedition des Reichs⸗

Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Sechste Beila zeiger und Königlich Preußi

chungen aus den Handels⸗, Güterrechts⸗, Vereins⸗, lanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind,

11“

Berlin, Mittwoch, den 29. Oktober

Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregistern, der Urheberrechtseintragsro erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezugspreis beträgt 1 80 für das Vierteljahr. Einzelne eA,. 1enc., ₰.

nzeiger.

e, über Warenzeichen,

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 256 A. und 256 B. ausgegeben.

Fandelsregis⸗

Aachen. [69741] Im Handelsregister wurde heute bei der offenen Handelsgesellschaft: „Franz Dahmen“ in Aachen eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Kaufmann Cuno Beien in Aachen ist nunmehr alleiniger Inhaber der Firma. Rachen, den 25. Oktober 1913. Königl. Amtsgericht. 5. Altdamm. [69742] In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 6 bei der Firma „C. A. Schwarz“ in Altdamm eeingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Altdamm, den 20. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht.

Altenburg, S.-A. [69743]

In das Handelsregister, Abteilung A, ist heute bei Nr. 510 Firma Louis Meyer Hofkonditor Nachfolger in Altenburg eingetragen worden, daß der Konditormeister August Pfennig in Altenburg alleiniger Inhaber ist und die Firma nun Louis Meyer Konditor Nachfolger lautet.

Altenburg, den 25. Oktober 1913.

Herzogl. Amtsgericht. Abt. 1.

Anklam. [69745]

In unser Handelsregister B ist heute bei der unter Nr. 1 verzeichneten Aktien⸗ gesellschaft „Anklamer Bergschloß⸗ brauerei Aktiengesellschaft“ zu Anklam eingetragen:

Die Prokura des Braumeisters Reinhold Ellmer zu Anklam und des Buchhalters Franz Salchow zu Anklam ist erloschen. Der Kaufmann Gustav Struck in Anklam ist aus dem Vorstande ausgeschieden und an seiner Stelle sind der Kaufmann August Putlitz und der Braumeister Reinhold Ellmer, beide zu Anklam, zu Vorstands⸗ mitgliedern bestellt.

Anklam, den 9. Oktober 1913.

Königliches Amtsgericht.

Anklam. [69744] In unser Handelsregister A ist heute bei der unter Nr. 149 verzeichneten Firma „Adler⸗Apotheke zu Spantekow, Ju⸗ haber: Ernst Jankowitz“ eingetragen: Die Firma ist erloschen. Anklam, den 22. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht.

Bamberg. [69746] In das Handelsregister wurde heute ein⸗ getragen bei der Firma „J. Konrad Nauer“ in Seßlach: J. Konrad Nauer als Inhaber gelöscht, jetziger Inhaber: Nauer, Adam, Kaufmann in Seßlach. Bamberg, 25. Oktober 1913. K. Amtsgericht.

Berlin. [69592]

In unser Handelsregister Abteilung B ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 11 407: Bergmann⸗Elektricitäts⸗ Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitze zu Berlin: Prokurist: Dr. phil. Alfons Karsten in Charlottenburg. Der⸗ selbe ist ermächtigt, wenn der Vorstand aus einer Person besteht, in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen, wenn aber der Vorstand aus mehreren Personen besteht, in Gemeinschaft mit einem Vor⸗ standsmitgliede, ordentlichen oder stellver⸗ tretenden, die Gesellschaft zu vertreten. Bei Nr. 4876: F. F. Resag Aktien⸗ gesellschaft mit dem Sitze zu Berlin und Zweigniederlassung zu Cöpenick: Die von der Generalversammlung der Aktio⸗ näre am 27. September 1913 beschlossene Abänderung der Fassung der Satzung. Bei Nr. 9108: Elberfelder Papier⸗ fabrik Aktiengesellschaft mit dem Sitze zu Elberfeld und Zweigniederlassung zu Zehlendorf⸗Berlin (Wannseebahn): Nach dem Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. August 1913 soll das Grund⸗ kapital nach Inhalt des Protokolls bis auf 859 000 herabgesetzt und auf 2 400 000. Mark wieder erhöht werden.

Berlin, den 22. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 89.

Berlin. [69596]

In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist am 22. Oktober 1913 eingetragen worden: Nr. 12 777. Mirka Grundstückserwerbsgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin⸗Wilmersdorf. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwertung eines Grundstücks. Das Stammkapital beträgt 20 000 ℳ. Geschäftsführer ist Architekt Franz Koerner in Berlin⸗Wilmersdorf. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Der Gesellschaftsvertrag ist am

30. September 1913 abgeschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stammkapital wird in die Gesellschaft eingebracht vom Gesell⸗ schafter Franz Koerner von der für ihn in Abteilung III unter Nr. 2 des Grundbuchs von Berlin⸗Wilmersdorf Band 102 Blatt Nr. 3040 eingetragenen Hypothek von 40 000 ℳ, welche den Rang unmittel⸗ bar hinter 440 000 hat, ein Teilbetrag von 20 000 mit den Zinsen vom 1. Ok⸗ tober 1913, in gleichem Range mit den restlichen 20 000 ℳ. Der Wert hierfür ist auf 19 500 festgesetzt und wird auf dessen volle Stammeinlage in Anrechnung gebracht. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Nr. 12 778. Real⸗Gesellschaft Berlin mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Berlin⸗ Steglitz. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken und Terrains sowie der Ab⸗ schluß aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Das Stamm⸗ kapital beträgt 20 000 ℳ. Geschäftsführer ist Kaufmann Julius Gilson in Berlin⸗ Steglitz. Die Gesellschaft ist eine Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. September 1913 abgeschlossen. Sind mehrere Ge⸗ schäftsführer bestellt, so erfolgt die Ver⸗ tretung durch zwei Geschäftsführer. Nr. 12 779. Gustav Hintze & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Sitz: Berlin⸗Schöneberg.

Gegenstand des Unternehmens: Der Bau

und Vertrieb von fahrbaren Brennstoff⸗ tanks für flüssige Brennstoffe mit aus⸗ einandernehmbarer Hütte System Hintze sowie anderer landwirtschaftlicher Apparate und Geräte. Das Stammkapital beträgt 22 000 ℳ. Geschäftsführer sind Rechts⸗ anwalt Dr. Arthur Marr in Berlin, Kaufmann Rudolf Herzfeld in Berlin⸗ Schöneberg. Die Gesellschaft ist eine Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 29. September und 8. Oktober 1913 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge⸗ meinschaft mit einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Auf das Stammkapital werden in die Gesell⸗ schaft eingebracht vom Gesellschafter Gustav Hintze folgende Sacheinlagen: 1) das Gebrauchsmuster Nr. 567 205 Klasse 63b, fahrbarer Brennstofftank mit auseinandernehmbarer Hütte, vom 5. Sep⸗ tember 1913, 2) Gebrauchsmuster Nr. 500 842, 500 843 und 500 844 Klasse 63 b vom 9. März 1912, fahrbarer Tank mit flüssigen Brennstoffen mit Pran, fahrbarer Tank für flüssige Brennstoffe in Verbindung mit einem Wasserbehälter, und fahrbarer Tank für flüssige Brenn⸗ stoffe, 3) Gebrauchsmuster Nr. 501 549 Klasse 63b vom 14. März 1912, fahrbarer Tank für flüssige Brennstoffe, 4) einen fertigen Tankwagen System Hintze zum Preise von 1000 ℳ. Herr Hintze ist ver⸗ pflichtet, alle Verbesserungen seines Tank⸗ wagens der Gesellschaft unentgeltlich zu überlassen. Hierfür ist ein Wert von 11 000 festgesetzt, welcher auf dessen volle Stammeinlage in Anrechnung ge⸗ bracht wird. Oeffentliche Bekannt⸗ machungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Nr. 12 780. Hypothekenbeleihungs⸗ und Grundstücksgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Be⸗ leihung, der Erwerb und die Verwaltung von Hypotheken und Grundstücken, ferner die Vornahme aller mit dem Hypotheken⸗ und Grundstücksverkehr in erbindung stehenden Rechtsgeschäfte. Das Stamm⸗ kapital beträgt 100 000 ℳ. Geschäfts⸗ führer ist Graf Walter von Königsmarck in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 25. September 1913 abgeschlossen. Sind mehrere Ge⸗ schäftsführer bestellt, so erfolgt die Ver⸗ tretung durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemein⸗ schaft mit einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Oeffent⸗ liche Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger. Nr. 12 781. Rabattspar⸗ anstalt der Friedrich Wilhelm Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Einführung und Ver⸗ breitung der Einheits⸗Rabattsparmarke mit erleichterter und gesicherter Einlösbar⸗ keit. Das Stammkapital beträgt 200 000 Mark. Geschäftsführer sind: Dr. jur.

Ernst Bartel in Berlin⸗Wilmersdorf, Kaufmann Gustav Koch in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf. Die Gesellschaft ist eine Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Der Ge⸗ sellschaftsvertrag ist am 11./22. September 1913 abgeschloffen. Sind mehrere Ge⸗ schäftsführer bestellt, so erfolgt die Ver⸗ tretung durch mindestens zwei Geschäfts⸗ führer. Als nicht eingetragen wird ver⸗ öffentlicht: Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Nr. 12 782. Mundipan Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Aus⸗ beutung der Mundipanpatente zur Her⸗ stellung von Nahrungsmitteln und deren Vertrieb sowie überhaupt die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsmittelpro⸗ dukten. Das Stammkapital beträgt 265 000 ℳ. Geschäftsführer sind Schrift⸗ steller Hermann Wilke in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Direktor Richard Jaretzki in Berlin. Dem Kaufmann Otto Kremer in Berlin⸗ Schöneberg ist derart Gesamtprokura er⸗ teilt, daß er gemeinschaftlich mit einem Ge⸗ schäftsführer die Gesellschaft zu vertreten berechtigt ist. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. Sep⸗ tember 1913 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so erfolgt die Ver⸗ tretung durch sie gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Bei Nr. 2964 Kleinertz & Behrend Gesellschaft für Baukonstruktionen mit beschränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht. Bei Nr. 3164 Julius Rosenthal, Ge⸗ schäftsbücherfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haäaftung: Durch den Be⸗ schluß vom 30. September 1913 ist das Stammkapital um 30 000 auf 50 000 Mark erhöht worden. Als nicht einge⸗ tragen wird veröffentlicht: Auf das er⸗ höhte Stammkapital hat Fräulein Char⸗ lotte Fränkel in die Gesellschaft eine Forderung von 30 000, eingebracht, welche sie aus der auf sie übergegangenen Forderung der Firma Julius Rosenthal gegen die „Julius Rosenthal Geschäfts⸗ bücherfabrik Gesellschaft mit beschränkter de für überlassene Waren, Modelle und Geschäftseinrichtungsgegenstände in gleicher Höhe hat. Der Wert ist auf 30 000 festgesetzt und wird auf deren volle Stammeinlage in Anrechnung ge⸗ bracht. Bei Nr. 7260 Wiesbadener Immobilien⸗Erwerbs⸗ und Ver⸗ wertungs⸗Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung: Durch den Beschluß vom 16. September 1910 ist das Stammkapital um 30 000 auf 50 000 erhöht wor⸗ den. Bei Nr. 8995 Uhren⸗& Gold⸗ waren⸗Industrie Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht. Bei Nr. 9961 Obstparadies⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung: Der Frau Lydia Wiechula, geb. Lindnau, in Berlin⸗Schöneberg ist Pro⸗ kura erteilt. Bei Nr. 10 579 Tapeten⸗ Industrie Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung: Die Gesellschaft ist auf⸗ gelöst. Liquidator ist der Kaufmann Wil⸗ helm Kückelhahn in Berlin. Bei Nr. 11 501 Gleiser & Co. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Möbelhaus: Durch den Beschluß vom 1. Oktober 1913 ist die Firma geändert in: Möbelhaus Alexanderplatz Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 11 723 Verwaltungs⸗ und Liquidations⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Häaftung: Die Vertretungs⸗ befugnis des Buchdruckereibesitzers Dr. Adolf Neumann⸗Hofer ist abgelaufen. Bei Nr. 11 837 Morganite⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung: Durch den Beschluß vom 30. September 1913 ist der § 6 des Gesellschaftsvertrages aufgehoben und durch folgende neue Be⸗ stimmung ersetzt worden: Im Falle mehr als ein Geschäftsführer bestellt ist, soll jeder derselben für sich berechtigt sein, die Gesellschaft zu vertreten. Ingenieur Ernest H. F. Hotopf ist nicht mehr Ge⸗ schäftsführer. Direktor Louis Alexander Trapmann in London, Direktor Geoffrey Kelsall Peto in London, Direktor Alexander Rudolph Bosman in London, Direktor Stanley Beeton in London sind zu Ge⸗ schäftsführern bestellt. Bei Nr. 11 848 G. & Ph. Schmulewicz S. Schmule⸗ wicez Söhne Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Kaufmann Gerson Schmulewicz ist nicht mehr Liquidator. Buchhalter Gottschalk Stillmann in Berlin ist zum Liquidator bestellt. Bei Nr. 12 384 Rinkel Architektur und Baugesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung: Durch den Beschluß vom 8. Ok⸗ tober 1913 ist der Sitz nach Charlotten⸗

burg verlegt. Bei Nr. 12 458 Stern u. Scholz, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Kaufmann Ignaz Stern ist nicht mehr Geschäftsführer. Direktor Gustav Braun in Berlin⸗ Schöneberg ist zum Geschäftsführer bestellt. Berlin, den 22. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 122.

Berlin. Handelsregister 169597] des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte. Abteilung A.

In das Handelsregister A ist am heuti⸗ gen Tage folgendes eingetragen worden: Nr. 41 699. Firma: Reinhold Lucke jr. in Berlin. Inhaber: Reinhold Lucke, Kaufmann, Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Branche: Fabrik für Extrakte, ätherische Oele, ferner der andel mit Kräutern. Geschäftslokal: otsdamer Straße Nr. 65. Nr. 41 700. Firma: Alfred Weber Nachfolger in Berlin. Inhaber: Verlagsbuchhändler Ernst Sommerfeld in Berlin⸗Steglitz. Bei Nr. 11 927 (Firma Max Pasch Verlagsbuchhandlung in Berlin): Die Gesamtprokura des Carl Friedrich ist erloschen. Den Kaufleuten Conrad Pasch, Bruno Gaebert und Hermann Beyer, sämtlich in Berlin, ist derart Gesamt⸗ prokura erteilt, daß je zwei Prokuristen gemeinschaftlich zur Vertretung der Firma berechtigt sind. Bei Nr. 32 551 (Kom⸗ manditgesellschaft Roeder & Sohn in Berlin): Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Tischlermeister Otto Roeder ist Liquidator. Bei Nr. 21 823 (offene Handelsgesellschaft Max Schulz, von Halle & Co. in Berlin): Der Kauf⸗ mann Philipp von Halle und der Kauf⸗ mann Alfons Goldstein sind aus der Ge⸗ sellschaft ausgeschieden. Der Kaufmann Hermann Schmidt und der Kaufmann Friedrich Schmidt sind in die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafter ein⸗ getreten. Bei Nr. 12 381 (Firma Max Schroeder in Berlin): Niederlassung jetz: Berlin⸗Tempelhof. Bei Nr. 8180 (offene Handelsgesellschaft M. Taussig & Co. in Berlin): Die Ge⸗ sellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Ge⸗ sellschafter Ernst Taussig ist alleiniger In⸗ haber der Firma. Bei Nr. 28 530 (Firma Weinhandlung „Zum Austern⸗ meyer“ Inh. Georg Meyer in Char⸗ lottenburg): Inhaberin jetzt: Witwe Charlotte Meyer, geb. Dettloff, in Char⸗ lottenburg. Bei Nr. 39 304 (Firma Albert Zirnstein in Berlin): Nieder⸗ lassung jetzt: Charlottenburg. Bei⸗ Nr. 24 988 (Firma Hermann Mäding Inh. Wilhelm Höflich in Berlin): Die Firma lautet jetzt: Hermann Mäding Inh. Arthur Seidel. In⸗ haber: Arthur Seidel, Kaufmann, Berlin. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch den Kaufmann Arthur Seidel ausgeschlossen. Bei Nr. 4394 (Firma Albert Siemon & Werner in lig. in Berlin): Die Liquidation ist be⸗ endet. Die Firma ist erloschen. Bei Nr. 30 644 (Firma Metallwaren⸗ Fabrik „Minerva“ Ronsdorf, Gar⸗ relts & Co. in Berlin): Die Liqui⸗ dation ist beendet. Die Firma ist er⸗ loschen. Gelöscht: Nr. 25 263. Firma

August Neumann in Berlin.

Berlin, den 23. Oktober 1913.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 86.

Berlin. [69591]

Im Handelsregister B des unterzeich⸗ neten Gerichts ist heute eingetragen wor⸗ den: Bei Nr. 1349 Antikonsum⸗Allianz, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 2638 Bremer Union⸗Erdölwerke Wietze, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Bei Nr. 3177 Chronos Verlags⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 3225 Chemische Industrie „Salus“, Hermes, Reyher & Co., Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 3535 Bartsch & Weber, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bauanstalt für Eisenconstructionen. Bei Nr. 4017 Adler⸗Phonograph⸗Compagnie mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 4046 Ber⸗ liner Boden⸗ und Baugeld⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 4142 Berliner Metallschleiferei und Galvani⸗ sierungs⸗Werke, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 4646 Café Aleranderplatz Passage Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 4781 Braunkohlenwerke Margarethenhall, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 5285 Adolf Ascher & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 5372 Café Jahn, Gesellschaft mit beschränkter

Fr Bei Nr. 5702 Drehkolben⸗ raftmaschinen⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 6449 Char⸗ lottenburger Einküchenhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 6899 Berliner Zigaretten⸗Haus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 6931 Convoco⸗Revision Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 7001 Biesdorf⸗Süd Gesellschaft mit beschränkter Heftah Bei Nr. 7479 Allgemeine Deutsche Hausbau⸗Gesellschaft Dickmann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Bei Nr. 7643 Allgemeine Photo⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 8482 Adressen⸗Automat Aka Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 8483 Berliner Fischkonserven⸗Fabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 8523 Centrale für Neu⸗Etablie⸗ rungen Hans Hipauf Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 8569 Anti⸗ Trust. Tabak und Cigarettes⸗Fabrik Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 8965 „Alph⸗Spanno“ Sport⸗In⸗ formations⸗Büro Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Bei Nr. 8972 Bernhard Brenner & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 9370 Berliner Ofen⸗ und Herde⸗Fabrik Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 9847 Baugesellschaft Groß⸗Lichterfelde West mit beschränkter Haftung. Bei Nr. 10 152 Atlantic Export⸗Company mi beschränkter Haftung. Bei Nr. 10 413 Baugesellschaft Koenigstadt Gesellschaf mit beschränkter Haftung: Die Firma ist von Amts wegen gelöscht.

Berlin, den 24. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 152.

Berlin. [69590 In das Handelsregister B des unter zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 3883 Berliner Nah⸗ rungsmittelindustrie Gesellschaft mi beschränkter Haftung: Die Gesell schaft ist aufgelöst. Liquidator ist der bis herige stellvertretende Geschäftsführe Kaufmann Friedrich Stahl in Berlin Weißensee. Nr. 7412. Boettcher & Kleemann, Architekten, Scheunen Hallen und Industrie⸗Bauten Ge sellschaft mit beschränkter Haftung Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidato ist der Bücherrevisor Georg Schleter ir Berlin. Nr. 11 161. Central⸗Dro gerie Paul Hennicke Gesellschaft mi beschränkter Haftung. Kaufmann Kar Rottstock in Berlin⸗Weißensee ist zum Ge schäftsführer bestellt. Nr. 11 365 Grundstücksgesellschaft Karlshorst Gesellschaft mit beschränkter H tung. Direktor Oskar Schunck in Berlin Wilmersdorf ist zum Geschäftsführer be stellt. Durch Beschluß vom 7. Oktobe 1913 ist der Gesellschaftsvertrag dahin ab geändert, daß die Gesellschaft jetzt durch sühei Geschäftsführer oder einen Geschäfts ührer zusammen mit einem Prokuriste vertreten wird. Dem Kaufmann Dr. jur Hans Sachs in Berlin ist Prokura erteilt Nr. 11 442. Gummiwaren⸗Ver triebs Compagnie Gesellschaft mi beschränkter Haftung. In Berlin Wilmersdorf ist eine Zweignieder lassung errichtet. Kaufmann Richar Lindenblatt ist nicht mehr Geschäftsführer Nr. 12 375. Deutsche Kontokorrent Register Gesellschaft mit beschränk ter Haftung: Durch Beschluß vom 21. Oktober 1913 ist der Si Berlin⸗Steglitz verlegt. Nr. 12 596 Deutsch⸗Abessinische Compagnie Ge sellschaft mit beschränkter Haftun In Berlin⸗Wilmersdorf ist eine Zweig niederlassung errichtet. Nr. 12 6 Th. Hahn & Comp. Gesellschaft mi beschränkter Haftung: In Schwed a. O. ist eine Zweigniederlassung errichtet Berlin, den 24. Oktober 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 152.

Bernburg. [6974 Beider Firma: „Gewerkschaft Gröna“ in Bernburg Nr. 60 des Handels registers Abteilung B ist heute ein getragen: Zu Mitgliedern des Grubenvorstandes sind weiter bestellt: 1) Oberforstmeister Ewers in Düsseldorf 2) Rittergutsbesitzer Dr. jur. Heinri Busch in Deuna, 3) Kaufmann F. C. Krüger in Hannove 4) Generaldirektor Wilhelm Kain i Nordhausen, 5) Präsident Paul Lange in Dessau. An Stelle des Geheimen Kabinettsrats Curt v. Gillhausen ist der Generaldirekto Wilhelm Kain in Nordhausen zum stell vertretenden Vorsitzenden des Gruben