1913 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

L. zur Herstellung von Eisenbahnen, und zwar:

a. zum Baue von Haupteisenbahnen:

1) von Arnsdorf (Kr. Liegnitz) nach Neuhof, Grund⸗ 500 000

2) von Celle nach Hannover, Teilausführung 5 000 000

3) von (Dortmund) Preußen nach Münster i. Westf., ˙˙227789

4) von (Essen Hbf.) Katernberg Nord nach Buer 717

5) von (Neuß) Holzheim nach Rommerszkirchen, be111131“3“

6) von Liblar nach dem Ahrtal (Dernau)

b. zum Baue von Nebeneisenbahnen:

1) von Blindgallen nach Szittkemen. 2) von Zinten nach Preußisch Eylau.. 3) von Stahlhammer nach Woischnik . . .. 4) von Weidhausen (S. Coburg) nach Neustadt

1111141“4“ 5) von Neustadt i. Holstein nach Schwartau.. 6) von Niebüll nach Westerrdard .. 7) von Olpe nach Kreuzthl!tl 8) von Haiger nach Gusternhailk. .. 9 von Stockhausen (Kr. Wetzlar) nach Beilstein 10) von Simmern nach Gemünden. 11) von Neuerburg nach Bitburrg

c. zur Beschaffung von Fahrzeugen infolge des Baues dieser Eisen⸗

b 0 hn en 0 2*. 2 90 20 82 * e . 2. .⁴ 2 2 . 2 . zusammen.. 000 ℳ;

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00 ,CStboO C 58E8SS8 88888888 88

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II. zur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen auf den Strecken:

1) Danzig⸗Langfuhr Danzig Hbf. (drittes und viertes Gleio). 2) Kreuz —Stargard i. Pomm... 3) Drebkau —Cottbus .. Stralau⸗Rummelsburg Treptow (fünftes und sechstes Gleis). Salzungen— Meiningen Pr. Stb. i. Westf. Wunstorf drittes und viertes Gleis), weitere 11“ Haiger— Dillenburg (drittes und viertes Gleie)). Holzwickede —-Unna (drittes und e Gleis) .. 9) Brügge i. Westf. Lüdenscheid. 10) Marienheide Dieringhausen.. 11) Düsseldorf⸗Eller Hilden (drittes und viertes Gleis) ..... 12) Essen⸗Rüttenscheid —Steele Süd 8 Essen Hbf. Block Frillendorf. 14) Mülheim a. Ruhr⸗Styrum Essen West (drittes und viertes 106 615 000 bee -- 0 riemersheim —Millingen, ein⸗ schließlich Herstellung einer Ver⸗ bindungslinie von Repelen nach der neuen Rheinbrücke bei Ruhr⸗ ort mit Anschluß an die Neubau⸗ linie Mörs —Gelder .. Crefeld⸗Linn— Neuß Holtheim unter Umgehung des Bahnhofes Neuß (drittes und viertes Gleis), W

4 948 000 6 512 000 1 481 000

885 000

4 000 000 39 400 000 1 705 000 2 512 000 5 000 000 2 413 000 6 970 000

710 000 811 000

15) 16)

14 557 000

3 158 000 zusammen.

zu nachstehenden Bauaus⸗ führungen: Ausbau der Nebenbahn Stral⸗ sund Rostock Hbf. zur Hauptbahn Herstellung einer Umgehungs⸗ bahn für den Güterverkehr bei b11414“*“ Herstellung einer Verbindungsbahn öö““; Herstellung einer Verbindungsbahn E11ö1111414““ Herstellung einer Verbindungsbahn L5565 Herstellung einer Verbindungsbahn von Borbeck über Frintrop nach 11““ Herstellung einer Umgehungsbahn beim Bahnhofe Oberhausen West Ausbau der Nebenbahn Rommers⸗ kirchen -Mödrath— Liblar zur 111X1X““ zur Deckung der Mehrkosten für bereits genehmigte Bauausfüh⸗ rungen, und zwar: 1 a. der Eisenbahn von Schwerte nach Dortmunderfeld nebst Gleisverbindung nach der Strecke Schwerte Langschede .. .. b. der Eisenbahn von Oberscheld nach Wallau (Biedenkopf).. c. der Eisenbahn von Erdorf nach 11444* d. der Eisenbahn von Oberbausen über Hamborn und Walsum 11111614“ e. der Eisenbahn von Bitburg ö1111A1“*“ f. der Eisenbahn von (Kreuzthal) Weidenau nach Dillenburg .. g. der Eisenbahn von Heimbach (Nahe) nach Baumholder.. h. des zweiten Gleises auf der Strecke Hagen i. Westf. Ober⸗ hagen —Oberbrügge.. .. i. des zweiten Gleises auf der Strecke Karthaus— Wasserbillig k. des zweiten Gleises auf der Strecke Bochum Nord Prä⸗ sident und des zweiten und dritten Gleises auf der Strecke Präsident -Riemke... 1. des zweiten Gleises auf der Strecke Cöln⸗Ehrenfeld Grevenbroich . . . . . ... . des Ausbaues einer weiteren Hauptbahn von Essen West übe Borbeck und Frintrop nach Oberhausen West zur Ergän⸗ zung der Eisenbahnanlagen zwischen diesen Eisenbahn⸗ b85

2 740 000

32 574 000 917 000

3 180 000 1 870 000

2 650 000 11 681 000

15 245 000

2 001 000 550 000 330 000

1 600 000 267 000 8 694 000 431 000

706 000 290 000

950 000

8 584 000

1 437 000

n. des Baues der rechtsrheinischen Eisenbahnverbindung zwischen Mülheim a. Rhein und Kalk Süd bei Cöln an Stelle der öä Schiffbrücken

0. zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zu den Grund⸗ erwerbskosten der Eisenbahn 8 von Hilders nach Wüstensachsen 8 an den Kreis Gersfeld ... . 27 000

zusammen 100 966 000 ℳ; IV. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die bestehenden Staatsbahnen .190 000 000

V. zur weiteren Förderung des Baues von O111“

insgesamt 542 520 000 ℳ.

„Ueber die Verwendung des Fonds zu v wird dem Landtag all⸗ jährlich Rechenschaft abgelegt werden. 3

Mit der Ansführung der unter LIb aufgeführten Eisenbahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:

A. (1.) Der gesamte zum Baue der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe er⸗ forderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Ent⸗ eignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei der dauernd erforderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Be⸗ nutzung für die Zeit des Bedürfnisses zu überweisen oder die Er⸗ stattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, ein⸗ schließlich aller Nebenentschädigungen für Wirtschaftserschwernisse und Lansee achteile, in rechtsgül tiger Form zu übernehmen und sicher⸗ zustellen.

(2.) Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffenrlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund landesgesetzlicher Be⸗ stimmungen obliegt oder auferlegt wird.

(3.) Zu den Grunderwerbskosten für die unter 1, 6, 7, 10 und 11 benannten Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden,

und zwar: 2. bei Nr. 1 (Blindgallen Szittkehmen) von 120 000 ℳ, b. 6 (Niebüll —Westerland) von 350 000

7 (Olpe -—Kreuzthal) von 77 000

10 (Simmern —Gemünden) von 300 000 11 (Neuerburg-— Bitburg) von 420 000

(4.) Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) ist bei den unter 1 bis 3 und 5 bis 11 benannten Eisenbahnen, soweit sie auf preußischem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Betetligten in den mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Pauschsumme in der nach⸗ stehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar: bei Nr. 1 (asdgs e. hegttseh meg) vol)n 96 000 ℳ,

2 (Zinten- Preußisch Eylau) von .551 000

3 (Stahlhammer Woischnik) voln .350 000

5 (Neustadt i. Holstein —-Schwartau) von 165 000 6 (h ., v 60 00 7 (Olpe Kreuzthal) von 440 000

8 (Haiger —Gusternhain) von . 910 000

9 (Stockhausen Kr. Wetzlar] Beilstein) von 530 000

10 (Simmern —Gemünden) von 647 000 11 (Neuerburg Bitburg) von . 150 000

Die Pauschsummen zu Nr. 1 (Blindgallen —Szittkehmen), Nr. 6 (Niebüll Westerland), Nr. 7 (Olpe —Kreuzthal), Nr. 10 (Simmern Gemünden) und zu Nr. 11 (Neuerburg —Bitburg) sind um die unter Abs. 3 genannten Staatszuschüsse bereits gekürzt.

(5.) Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des Abs. 4 ausschließlich Gemeindeverbände in Betracht kommen, ist die Be⸗ dingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeinde⸗ verbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirkes er⸗ forderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereit zu stellen oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme festsetzen wird.

B. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig hält, von den daran be⸗ teiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu ge⸗

atten.

C. Für die unter Nr. 4 benannte, in außerpreußischem Staats⸗ ebiete belegene Eisenbahn von Weidhausen (S. Coburg) nach Neu⸗ gtadt (S. Coburg) muß außerdem von der Herzoglich Sachsen⸗ Coburg Gothaischen und von der Herzoglich Sachsen⸗Meiningenschen Regierung die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von insgesamt 810 000 über⸗ nommen werden.

e. 8

2 S1S 28 uag u au a2 2

AKaungun 2 a 2

52 Die Staatsregierung wird ferner ermächtigt, von den durch das Gesetz vom 14. Mai 1908 (Gesetzsamml. S. 117) im § 1 unter IV1 für die Erweiterung des Oberschlesischen Schmalspurnetzes in Höhe von 2 483 000 bewilligten Mitteln den Betrag von 2 450 000 zum Bau der Schmalspurlinien von Oheimgrube nach Kunigundeweiche und von Knurow nach Guidogrube zu verwenden.

2

§ 3.

Zu den Kesten der im § 1 unter Ia Nr. 5, unter II Nr. 9 und 11 sowie unter III 91 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten folgende unverzinsliche, nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten:

a. bei Ia Nr. 5 (Bahnbau Neuß] Holzheim —Rommers⸗

kirchen, Grunderwerb) von .200 000 H seas Gleis Brügge i. Westf. —Lüden⸗

6—660 c. II 11 (drittes und viertes Gleis Düsseldorf⸗

Eller —Hilden) vboon.. 55 000 d. III 91 (zweites Gleis Cöln⸗Ehrenfeld —Greven⸗

J1646246660900

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter I bis III vorgesehenen Bauausfüuührungen und Beschaffungen im Betrage on. . .345 020,000 die Baukostenzuschüsse der Beteiligten 1

1) gemäß § 10 mit 810 000 2) gemäß § 3 . a. mit.. . 200 000 TEöu“ C1“ 1ö1““ .55 000 . 486 000 zusammen mit 1

b 58 000

zu verwenden. Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im § 1 Nr. I bis II voln 363343 462 000

sowie zur Deckung der Mittel für die im § 1 unter IV und V vor⸗ gesehenen Bauausführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von

197 500 000 sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.

bereitzustellen.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend

WI“ ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in

den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. 8

Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.

Wird von den Beteiligten von der ihnen im §. 1 unter A Abs. 4 und 5 eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Be⸗ reitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht sich die von der Staats⸗ regierung nach § 1 Nr. Ib fir den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende Summe sowie die Gesamtsumme des § 1 um die im § 1 unter A Abs. 4 béi den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hier⸗ nach zu zahlenden Pauschsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.

§ 5.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kundigung und zu welchen Kursen die EETe und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen 4), bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation 8e Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗ schulden (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mat 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwal⸗ tung (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.

§ 6.

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter I. bis III bezeichneten Eisenbahnen und Eisenbahnteile durch Veräuße⸗ ShrS. as zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser

es Landtags.

Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.

b § 27. Die Mittel für die gleichzeitig mit dem Bau der Nebeneisenbahn von Niebüll nach Westerland 1 I1b é) beabsichtigte Eindeichung des Wiedingharder Außendeichs sind durch den Staatshaushaltsetat

8

§ 8. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

„,— Von dem Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm ist die 1. Lieferung der 2. Abteilung des vier⸗ zehnten Bandes erschienen (Verlag von S. Hirzel in Leipzig). Sie L. Sütterlin bearbeitet und enthält die Wörter Will bis

e. 8 1 g

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reis für den Band in

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um

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 3. bis 8. März 1913 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Da⸗ gegen Vor⸗ woche 165,50 200,08 167,00

Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1.

Weizen, 1 8 755 g das 1.. Hafer, 2 450 g das 1.

Mannheim.

Nozgen, Pfäher Peütet 1 be eizen, Pfälzer, amerikanischer, rumänischer, mittel Hafer, badischer, russischer, La Plata, mittel Gerste badische, Pfälzer, mittel... .

178,75 235,54 182,50 184,38 186,88 165,00 165,00 161,25 161,25

180,00 237,50 182,92 Futter⸗, mittel.. Maits, La Plata

Wien.

Roggen, Pester Boden.. Wezzen, Whett . .... Hafer, ungarischer, I. .. Gerste, slovakische....

b b alter .. Mais, ungarischer zuer. .

Budapest.

Roggen, Mittelware.. 162,65 * 192,38 afer, 1“ 8 183,68 4“*“ 149,05 Mais, 1 121,19

168,90 211,13 173,12 160,46 174,81 136,81

170,75 212,17 173,29 160,61 173,29 136,09

163,06 191,97 183,85 151,65

Zwei

Roggen, 71 bis 72 kg das hl.. Weizen, Ulka, 75 bis

Roggen, 71 bis 72 kg das hl . Weizen, 78 bis 79 kg das hl..

Noggen lieferbare Ware des laufend

onau⸗, mittel.. Manitoba Nr. 2 .. Kansas Nr. 2 . Küurrathee.. 8 88*

Weizen

Roggen St. Petersburger 88

Sec“ Weizen Winter⸗

- amerikanischer, bunt L28 Phnta..

London. Weizen 1 866 - (Mark Lane) .. Weizen s englisches Getreide,

Berte]

(Gazette averages)

Liverpool.

russischer. Nord Duluth.. Manitoba Nr. 2

Mittelpreis aus 196 Marktorten

te Beilage nzeiger und Königlich

Berlin, Mittwoch, den 12. März

118,13 158,82

131,25 164,07

163,98 225,37

170,89 164,70 167,92 180,95

159,90 148,72 146,76 144,50 160,14

167,66 171,89 170,95

119,22

158,82

129,95 162,98

162,53 224,46

171,13

165,89 170,56 181,19

136,54

151,00 160,94 167,97 114,70 119,76

160,05 148,86 145,72 147,05 160,77

168,30 172,53 171,59 172,06

Hafer, englisch weißer ... Gerste, Futser. 1“n

Mais amerikanischer, bunt III 5 Chicago.

Weizen, Lieferungsware

1“

I Septemb 8 Mai E—“

Neu York. roter Winter⸗ Nr. 2 .

Mai. . Lieferungsware E 111“ September.

Buenos Atres. Durchschnittsware .. . . ᷓ. ..

²) Neue Ernte. 3

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfund 8. gerechnet; für die aus den Um⸗ sätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Dur schnitts⸗ 18 für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial

znarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. ange t; 11user Methen 19; 1 bee- Deais = 56 Pfund

lisch, und engli = 6 g; a oggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg. 8 58

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die urse auf St. Peters⸗

Weizen

Weizen Mais 1) Angaben liegen nicht vor.

88,64

Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Gold b Berlin, den 12. März 1913. sichtigung der Goldprämie

Kaiserliches Statistisches Amt. 8 J. V.: Dr. Zacher.

Hafer

Ger

Königsberg i. Pr. Danzig. p 8 Berlin. 3 Stettin. 8 Posen.. . Breslau. 1 Gleiwitz... Magdeburg.. . Duisburg (Nachtrag) 111“

Berlin, den 12. März 1913

190 192

162 161,50 162,50

156

153 156 158 162

157 160

172 174

162 163 175

140 142

150 153 155 160

174 177

190 192

168— 178 170 180

Kaiserliches Statistisches Amt.

J. V.: Dr. Zacher.

Qualität

gering

mittel gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

höchster

niedrigster höchster niedrigster

höchster

Verkaufte Menge

Doppelzentner

156 163 163 165 160 168

Außerdem wurden am Markttage f (Spalte 1) weri 5 nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen

Verkaufs⸗ Markttage

Schwabmünchen Pfullendorf.. Stockach. Saargemünd .

Günzburg.. Memmingen. Schwabmünchen Pfullendorf.. Stockach..

Memmingen. Pfullendorf... Stockach. Saargemünd.

Memmingen Pfullendorf..

Memmingen.. chwabmünchen.

Pfullendorf.. 1

Saargemünd

17,00 14,⸗00 18,00

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für

Beerlin, den 12. März 1913.

17,00 V 14,00 16,00 V

eizen. 20,00

Ffe 20,00 18,20 18,20

19,00 20,00 20,00 21,80

17,80 17,60

20,00 21,00

19,00

19,60 V 20,30 18,00 V

18,00 V 17,50

19,60 20,72 I

18,90 19,30 16,00 17,00 V 17,00 17,30

17,50 18,00 V

Gerste. 20,00

Roggen. V V

18,44 16,00

Haser. 19,32 19,66 17,60 18,00

18,00

18,00

20,00 20,00 19,00 21,80

20,00 21,00

19,00

19,30 17,00 17,30 18,00

20,00

19,66 18,00 18,00 18,00

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen)

172 50 105 11

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. D

er Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. Kaiserliches Statistisches Amt.

J. V.: Dr. Zacher.

1 ““

88

burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätzc.