vorgelegen
Fiinnanzminister Dr. Lentze: Mieine Kerren!
eee];
Es
richtungen, die in dem Etat stehen, sind lediglich Maßregeln, die darauf abzielen, daß das Deutschtum in den Provinzen gekräftigt wird, daß das Deutschtum erhalten wird. Und wenn der preußische Staat den Standpunkt einnimmt: die Provinz muß deutsch bleiben, es müssen Deutsche in der Provinz wohnen, dort dürfen nicht bloß Mitglieder der polnischen Volksgemeinschaft wohnen, welche dem preußischen Staate abgeneigt sind — dann sind diese Maßregeln durchaus berechtigt. (Sehr richtig! rechts.) Diese Maßregeln be⸗ drücken keinen einzigen Polen (Lachen bei den Polen); es sind keine Maßregeln gegen einen Polen. Nein, meine Herren, wenn in den Bestimmungen über die Besitzfestigungsmaßregeln steht: es dürfen nur Grundstücke beliehen werden, bei denen gesichert ist, daß das Grundstück auch in deutscher Hand bleibt — so ist das doch keine Bedrückungsmaßregmel gegen den Polen. (Lachen bei den Polen.) Nein, wir bedrücken damit keinen einzigen Polen; wir setzen bloß etwas extra commercium für die Polen, bei dem notwendig ist, daß es extra commercium bleibt. Etwas weiteres geschieht nicht; so sind die ganzen übrigen Maßnahmen ebenfalls. Es ist daher tatsächlich auch eine Verdrehung, die Herr Abg. Borchardt vorgenommen hat, wenn er immer emphatisch von Bedrückungs⸗ maßregeln spricht. (Große Unruhe und lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten: Verdrehung?!) — Na, dann will ich sagen: eine eigenartige Interpretation. (Abg. Borchardt [Berlin]: Der Minister kann sich also doch besser ausdrücken!) — Ich verbitte mir derartige Bemerkungen! (Abg. Borchardt (Berlin]: Ich verbitte mir die Bemerkung „Verdrehung!’“ — (Große Unruhe — Glocke des Präsidenten.) Also, ich muß die Vorwürfe, welche gegen die Staats⸗ regierung erhoben sind, als durchaus unberechtigt zurückweisen. (Lebhafter Beifall rechts — Zischen bei den Sozialdemokraten und den Polen.)
Abg. Switala (Pole): Nicht die polnische Bevölkerung er⸗ chwert den Beamten das Leben, sondern gerade das Umgekehrte ist der Fall. Die Gesetzesvorlage ist gegen die Polen gerichtet, sie ist eine BedrückungZia te ges. . “ 8 Die Debatte wird geschlossen.
Persönlich bemerkt b 8 Abg. Borchardt (Soz.): Der Minister hat mir wissentliche Unterstellung vorgeworfen. Er hat aber nachher den Sachverhalt genau so wiederholt, wie ich ihn dargestellt habe. Das Ministergehalt wird bewilligt. Für Zuwendungen an pensionierte Be⸗ amte, die vor dem 1. April 1908 in den Ruhestand versetzt 8 (Altpensionäre,), sowie an die Hinterbliebenen dieser eamten und der vor diesem Zeitpunkt verstorbenen aktiven Beamten sind im Etat insgesamt 5 514 000 ℳ ausgeworfen, wovon im Eisenbahnetat 2,4 Millionen und im Etat der Justiz⸗ verwaltung 1 Million stehen, sodaß im Ordinarium des Etats des Finanzministeriums 2 114 000 ℳ (d. s. 800 000. ℳb mehr als im Vorjahre) aufgeführt sind.
Im Extraordinarium ist ein einmaliger außerordentlicher Zuschuß zu den Unterstützungsfonds für Beamte in allen Ver⸗ waltungen von 3 Millionen Mark vorgesehen, wovon auf die Bergverwaltung 30 000 ℳ, auf die Eisenbahnverwaltung 2,1 Millionen, auf die Justizverwaltung 220,000 ℳ entfallen und 650 000 ℳ im Extraordinarium des Finanzetats aufge⸗ führt sind. — -
Der Abg. Viereck (freikons.) hatte den Antrag gestellt, die allgemeinen Grundsätze für die Gewährung der Unter⸗ stützungen der Altpensionäre, sowie das Verfahren zur Fest⸗ stelbune der persönlichen Verhältnisse dem Hause mitzuteilen.
weniger angenehm ist als anderswo. In der Angelegenheit des früheren Abgevrdneten Held hat der Generaldirektor Lewald zugegeben, duß der Generaldirektion die angeblichen Verfehlungen des Held be⸗ kannt 9essen seien, daß aber die Akten der Lotterieverwaltung nicht
hätten. Inzwischen sei aber eine neue Tatsache eingetreten dadurch, daß der Abg. Pr. Hahn von der Tribüne des Hauses aus auf die Angelegenheit ee habe. Die Lotterieverwaltung hätte aber densel en Anlaß gehabt, einzuschreiten, nachdem die national⸗ liberale Reichstagsfraktion die Verwaltung in loyalster Weise Angelegenheit aufmerksam gemacht hatte. Ich kann also meinen Vor⸗ wurf nicht zurücknehmen.
Abg. Borchardt (Soz.): Es ist mir natürlich bekannt, daß alle Beamten in den beiden Provinzen die Ostmarkenzulage bekommen. Ich habe nur sagen wollen, warum eben Sie nicht allen Beamten der gleichen Kategorie die Zulagen? Warum nur in Posen und West⸗ Preußen? Darauf sagt der Abg. Friedberg, weil dort die Tätigkeit der Beamten weniger angenehm ist. Daran ist aber nur die preußische Regierung schuld. Sie braucht nur die fortwährende Unterdrückung der Polen zu unterlassen, dann haben die Polen keine Veranlassung mehr, den Beamten das Leben unangenehm zu machen. Bis dahin müssen wir für die Streichung des Dispositionsfonds eintreten. Es ist mir auch aufgefallen, daß der Finanzminister die Polen mit Ver⸗ brechern verglichen hat, indem er sagte: wenn man die Ansiedlungs⸗ politik nicht mit den von den Polen gezahlten Steuern betreiben dürfte, dann dürfte man auch keine Verbrecher ins Gefängnis stecken, weil diese auch zu den Kosten für die Gefängnisse beitragen. Ich muß sagen, unsere Regierung versteht es ausgezeichnet, das Volk, aufzu⸗ hetzen. Wie muß das auf die Polen wirken, wenn man sie fit Ver⸗ brechern vergleicht. Die Ernte dieser Saat werden wir einheimsen.
Daß der Herr Abg. Borchardt meine gestrigen Ausführungen in dieser Weise ausnutzen würde, liegt ja nahe. Er sprach davon, daß die Regierungebeamten das Volk aufhetzten und aufpeitschten. Nein, das tun nicht die Regierungsbeamten, sondern diejenigen, die alle Aeußerungen und alle Maßregeln wissentlich ent⸗ stellen und wissentlich mißbrauchen. (Sehr wahr! rechts. — Zurufe links.) 1.
Meine Herren, meine gestrige Aeußerung kann doch von keinem Menschen, ich glaube auch von den Herren Polen nicht, so aufgefaßt werden, als ob sch die Polen mit irgendwelchen Verbrechern hätte auf eine Stufe stellen wollen. Lesen Sie den Zusammenhang, dann werden Sie ganz etwas anderes finden! Es handelte sich datum, daß der Regierung entgegengehalten wurde, der preußische Staat handle unmoralisch und umecht, daß er gegen die Polen mit Geldmitteln vor⸗ ginge, zu denen sie selbst beisteuern. Daraufhin habe ich erklärt: die Staats⸗ notwendigkeit gebiete es, daß Gegenmaßregeln gegen die Bestrebungen der Polen vorgenommen werden. Wenn man so etwas aus obigem Grunde nicht zulassen wollte, dann würde der Staat lahm gelegt und der ganze Staatsgedanke zertrümmert werden; man würde im End⸗ punkte einer solchen Logik, ich habe gesagt, „wenn man eine solche Logik bis zum tz verfolgte“, dazu kommen, daß der Staat einen Ver⸗ brecher, der eine strafbare Handlung begangen hat, nicht ins Gefängnis stecken dürfe, weil er seine Steuern zahle. (Lebhafte Zurufe und große Unruhe bei den Polen und den Sozialdemokraten.) Sie können die Beweisführung, die Deduktion anfechten, aber niemals können Sie den Sinn hineinlegen, daß ich die Polen mit den Verbrechern in Vergleich stellen wollte. Das hieße doch den Ausführungen Gewalt antun. (Sehr richtig! rechts.)
Dann hat Herr Borchardt der ganzen Polenpolitik einen Unter⸗ grund gegeben, der in keiner Weise den Tatsachen entspricht. Es ist doch nicht Haß oder Feindschaft gegen die Polen (Lachen bei den Polen und bei den Sozialdemokraten), die iu dieser Politik trelben. Die Staatsregierung steht den Polen an sich durchaus freundlich gegenüber. (Lachen bei den Polen und Sozialdemokraten.) — Bitte überschreien Sie mich nicht, ich spreche ruhig, und lassen Sie mich nur so ruhig weiter sprechen.
Die Staatsregierung hat nur ihre Maßregeln ergriffen, nachdem sie durch die Praxis erfahren hat und inne geworden ist, daß das Ver⸗ halten der Polen innerhalb des Staates derartig wurde, daß, wenn die Staatsregierung keine Gegenmaßregeln ergriff, eine direkte Gefahr für die Existenz des Staates daraus entstand. (Lachen bei den Polen und bel den Sozialdemokraten. — Sehr richtig! rechts.) Das ist doch etwas ganz anderes, als daß man aus Haß und Feindschaft vor⸗ geht. Ich habe schon gestern gesagt: der preußische Staat wird alles gegen die Polen sofort unterlassen, wenn die Polen sich nicht mehr absondern und trennen wollen, wenn sie loyale Preußen sein wollen, dann ist die ganze Ostmarkenfrage beantwortet und gelöst. Er hat gar keinen Haß und keine Feindschaft gegen die Polen. (Sehr richtig! rechts.) Darum dreht es sich. Die Existenz des Staates er⸗ fordert ein solches Vorgehen, und daraus erklärt sich alles. (Zuruf links.)
Nun ist gesprochen worden von großen Reptilienfonds usw., die im Dunkeln arbeiten und über die niemals Rechnung gelegt würde⸗ Ich kann feststellen, daß diese Dispositionsfonds von der Ober⸗ rechnungskammer nachgeprüft werden wie alle anderen Fonds. (Zuruf bei den Polen: Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit!)
Dann ist davon gesprochen, daß die Ostmarkenzulage nur das Streber⸗ tum begünstigen wolle. Vorhin ist schon darauf hingewiesen worden, daß diese Ostmarkenzulagen den Beamten fast durchweg gegeben werden. (Zuruf bei den Polen: Fast!) — jawohl, fast durchweg gegeben und auch nicht widerrufen werden. Und der Grund, weshalb die Ost⸗ markenzulagen eingeführt sind, ist auch von Herrn Abg. Dr. Fried⸗ berg durchaus zutreffend ausgeführt worden. Meine Herren, es ist für einen Deutschen — und die Regierung muß Wert darauf legen, daß die deutschen Beamten, die in der Provinz sind — das entspricht auch den Ausführungen, die ich gemacht habe (Zurufe bei den Polen: Es gibt keine polnischen Beamten!), in der Provinz und in den Ost⸗ marken auch bleiben. Es ist früher der Versuch gemacht worden, daß man alles so lassen wollte, es war die sogenannte Versöhnungs⸗ politik; aber es hat sich doch herausgestellt, daß das nicht möglich
war. Also die Staatsregierung muß von ihrem Standpunkt Wert
darauf legen, daß die Beamten in den Ostmarken bleiben, und das ist auch durchaus gerechtfertigt; denn es ist an sich schon für einen Beamten außerordentlich schwierig, in einem zweisprachigen Lande zu leben, es ist aber doppelt schwierig, zwischen einer Bevölkerung zu
leben, die den Deutschen abgeneigt ist (sehr richtig!); das läßt sich
beides nicht leugnen, und infolgedessen sind die Ostmarkenzulagen durchaus berechtigt.
Der Herr Abg. Borchardt hat dann von Bedrückungen gegen die Polen gesprochen. Meine Herren, ich möchte Sie bitten, mir in dem Etat eine einzige Position zu zeigen, welche eine Bedrückungs⸗ maßregel gegen die Polen enthält. (Lachen bei den Sozialdemokraten
E
Die Regierung hat daraufhin dem Hause die Grundsätze mit⸗
geteilt, und die Budgetkommission beantragt, den An⸗ trag Viereck dadurch für erledigt zu erklären, beantragt aber ferner eine Resolution, in der die Regierung ersucht wird, die Grundsätze folgendermaßen abzuändern: 1) von dem Erfordernis eines Antrages abzusehen, 2) bei Ruhegehältern bis 1500 ℳ und den entsprechenden Hinterbliebenengeldern von der Voraussetzung der Notwendigkeit einer Zuwendung auszugehen, 3) bei der Bemessung von Zuwendungen an alt⸗ pensionierte Lehrer oder Althinterbliebene von solchen den Unterschied in der Bewertung des Wohnungswertes für das Ruhegehalt seit dem Lehrerbesoldungsgesetz zu berücksichtigen. Der Abg. von Goßler (kons.) beantragt hierzu den Zu⸗
satz: 4) die Zuwendungen auf einen geringeren Betrag als 100 ℳ nicht zu bemessen. Zu dieser Frage liegen zahlreiche Anträge von ver⸗ schiedenen Parteien des Hauses vor. Der Abg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) beantragt die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Erhöhung der Bezüge . der Altpensionäre und der Althinterbliebenen der Beamten und sehen unter besonderer Berücksichtigung der geringeren Pen⸗ ionen. Der Abg. Porsch (Zentr.) beantragt die Vorlegung eines Gesetzentwurfs noch in dieser Session über die Gewährung eines haseaae nach bestimmtem Prozentsatz zur Pension der Altpensionäre und Althinterbliebenen der Beamten, oder für den Fall der Ablehnung dieses Antrags eine Aenderung der Hrundsätze dahin, daß die Zuwendungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden. Die Abgg. Herold (Zentr.), Dr. Fri edberg (nl.)
und Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.) beantragen dazu noch den Zusatz, daß bei den altpensionierten Lehrern oder deren Hinterbliebenen der Unterschied des Wohnungswertes seit dem Erlaß des Lehrerbesoldungsgesetzes berücksichtigt wird. Der Abg. Bartscher (Zentr.) ersucht die Regierung, die Remunerationsfonds für Beamte vom Etatsjahr 1914 ab in Fortfall zu bringen und die dadurch frei werdenden Mittel für allgemeine Wohlfahrtseinrich⸗ tungen der Beamten zu verwenden. Der Abg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) ersucht, die Remunerationsfonds von 1914 ab zu verringern und die hierdurch erzielten Ersparnisse zu festen Vergütungen an kinderreiche Beamtenfamilien zu verwenden. Der Abg. Dr. Porsch (Zentr.) beantragt die Vorlegung eines Gesetzes noch in dieser Session, durch das für die unteren und mittleren Beamten mit kinder⸗ reicher Familie mit der Zahl der Kinder steigende, fest⸗ normierte Erziehungsbeihilfen eingeführt werden. Die Budgetkommission beantragt gleichlautend
mit einem Antrag des Abg. Viereck (freikons.D): „die Regierung zu ersuchen, in einem Nachtragsetat für
1913 eine ausreichende Summe zur Gewährung von Teuerungs⸗ zulagen an kinderreiche Unterbeamte in allen Ver⸗
waltungen unter Abstufung nach der Zahl der Kinder anzufordern“. Abg. von Goßler (kons.): Nachdem wir vor wenigen Tagen
und haben den
jetzt noch eine gesetzliche Regelung der Bezüge der Altpensionäre nicht 8 zulässig hält, sind wir zweifelhaft geworden, ob wir auf diesem ege, wenn wir den Anträgen auf esebliche Regelung zustimmen, dem Ziel, welches wir verfolgen, näherkommen. eine politischen Freunde sind einig in der Anerkennung der Notlage der Altpensionäre Wunsch, daß etwas geschieht, um wirklich dem vor⸗ handenen Notstande abzuhelfen. Von diesem Standpunkte können wir leider nicht anerkennen, daß die Grundsätze, die uns die Regierung vorgelegt hat, so abgefaßt sind, daß sie die vorhandenen Mißstände be⸗ seitigen können. ir hatten uns die Gestaltung der Dinge ganz anders gedacht, als wir damals die Regierung baten, Grundsatze nach dieser Richtung zu erlassen. Wir hatten uns gedacht, daß nicht bloß Anträge gebracht werden sollten, sondern daß von Amts wegen geprüft werden sollte, welche Altpensionäre für die Bewilligung von Beihilfen in Frage kommen. Wir hatten verlangt, daß die Bewilligung nicht von der Einreichung eines Antrags abhängig gemacht wird. Dieser ensch ist aber leider von der Regierung nicht berücksichtigt worden. Die Anträge haben immer noch den Charakter des Bittgesuches, des Almosens, was wir ja gerade eseitigen wollen. Wir wollten sicher den. daß nicht die Not im Verborgenen besteht. Wir haben ein volles Verständnis dafür, daß unter den Altpensionären es eine ganze Reihe gibt, die sich scheut, mit Anträgen an die Regierung heranzutreten. Aus diesem Grunde halten wir nach wie vor die Abschaffung der Forderung eines Antrages für unbedingt geboten. Wir’halten das auch ür möglich. Es ist nicht einzusehen, warum hier nicht eine generelle Fefistellung seitens der zuständigen Ressorts stattfinden soll. Man raucht nur einen Blick in die Steuerliste zu werfen, um übersehen zu können, wer für die Unterstützung in Betracht kommt. Bezüglich der Erhöhung der Fonds sind wir auch enttäuscht worden. Wir hatten gehofft, daß der Minister die Mittel, die wir für nötig. halten, bereit⸗ stellen würde. Wenn wir uns die Etats durchsehen, finden wir, daß man die Forderungen für die Altpensionäre nur um rund 2,5 Millionen erhöht hat. Wir glauben nicht, daß diese Erhöhung ausreichend ist, um dem Notstande in dem Umfange, wie wir es wünschen, abzuhelfen. Wenn seitens der Regierung darauf hingewiesen wird, daß die Fonds erhöht werden nach I der eingegangenen Anträge, so glaube ich, daß das kein richtiger Maßstab ist. Die Anträge gehen erfahrungs⸗ gemäß noch immer in geringem Umfange ein, weil sich viele scheuen, Anträge zu stellen. Natürlich gewinnt hrs die Regierung eine falsche Vorstellung. Daß eine außerordentliche Notlage in den Kreisen der Lehrer vorhanden ist, steht vollkommen fest. Demgegenüber hat der Etat nur eine Erhöhung von 213 000 ℳ. Wir halten diese Er⸗ höhung von vornherein für nicht weitgehend genug. Die Grundsätze enthalten nicht einmal einen Hinweis auf die besondere Bedürftigkeit der Altpensionäre. Abgesehen von den Beihilfen, die für die Lehrer gefahlt werden, haben wir den Eindruck, daß auch im übrigen die Bei⸗ zilfen zum Teil in Beträgen gegeben werden, die der vorhandenen Notlage in keiner Weise Rechnung tragen. Die Regierung müßte hier eine Aktion auf der Grundlage, wie wir sie beantragen, vor⸗ nehmen. Hier muß mit Beträgen geholfen werden, die eine wirksame Unterstützung gewährleisten. Die Zuwendungen sollten auf einen ge⸗ ringeren Betrag als 100 ℳ nicht bemessen werden. Wenn das Ver⸗ fahren in Eb Weise korrigiert wird, glaube ich, daß ein erheblicher Grund zur Mißstimmung in den Kreisen der Altpensionäre nicht mehr vorhanden sein wird. Es handelt sich hier nicht in erster Linie um die grundsätzliche Lösung der Frage, ob eine gesetzliche Gestaltung möglich ist oder nicht, sondern es handelt sich vor allem um die Beseitigung der tatsächlichen Notlage. Auf diesem Standpunktehaben wir von Anfang an gestanden. Wir haben nicht den entscheidenden Wert auf die äußere Form gelegt, sondern darauf, daß den Altpensionären gründlich und chnell geholfen wird. Mag eine gesetzliche Regelung später kommen oder nicht; vorläufig kommt es meinen elis,geen “ darauf an, daß unsere Anträge zur Durchführung gelangen. Im Auftrage meiner Fraktion bitte ich dringend den Finanzminister, daß er sich bei der Normierung der Zulagen nicht von fiskalischen Rücksichten leiten läßt, und daß die ganze Aktion wirklich in einem großen Stile vorge⸗ nommen wird. Der Kustand muß erreicht werden, v in Preußen keinen darbenden Altpensionär mehr gibt, der an der Gerechtigkeit der Welt und des preußischen Staates verzweifelt. Es ist eine Ehren⸗ pflicht des Staates, daß er dafür sorgt, daß die alten Beamten in ihren alten Tagen nicht Not und Elend leiden.
Abg. Dr. von Savigny (Zentr.): Wir wünschen, daß auf gesetzlichem Wege die Bezüge der Altpensionäre geregelt werden. Den Altpensionären bzw. ihren Witwen und Waisen muß in Form eines bestimmten Prozentsatzes ein Pensionszuschuß gewährt werden; die Zu⸗ wendungen müssen von Amts wegen, nicht erst auf Antrag gewährt werden. Ich bitte, den Antrag Dr. Porsch anzunehmen. Wenn ein bestimmter Prozentsatz zu den vorhandenen Pensionen gewährt wird, kommen wir über die Schwierigkeiten hinweg, daß die alten Pensionen nicht neu festgesetzt werden dürfen, und daß die A tpensionäre nicht den Neupensionären Eleschgeset werden dürfen. Das Ziel, daß die Frage gesetzlich geregelt wird, halten wir durchaus aufrecht. Die augenblick⸗ de he Eeeschlußfeffüng kann sich nur auf die vorübergehende Regelung
eziehen.
Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Im vorigen Jahre wurden die Anträge wegen Aufbesserung der Altpensionäre abgelehnt, jedoch eine Regelung der Frage für dieses Jahr vorbehalten. Aber die Grundsätze, die die Regierung aufgestellt hat, sind unerfreulich und haben unter den ö1“ Mißstimmung erregt. Nach unserer Meinung müßten die Zuwendungen ohne Antrag die Regel bilden. Viele Altpensionäre können es nicht über sich gewinnen, Anträge auf Unterstützung zu stellen. Bisher wurden viele zu peinliche Fragen an die Altpensionäre gerichtet, bevor ihnen eine Unterstützung zuteil wurde; in der Kommission hat uns der . allerdings ein neues Formular für diese Anfragen vorgelegt, das viel kürzer ist als das frühere. Aber die Grundsätze, die die Regierung befolgt, sind noch nicht richtig, es darf z. B. nicht vorkommen, daß einer Witwe, die 26 ℳ jährlich Unterstützung bekommt, diese vermindert oder entzogen wird, wenn sie noch eine Nebeneinnahme durch Zeitungsaustragen oder dergleichen hat, und es ist ebensowenig richtig, wenn ein Altpensionär, der eine Unterstützung bekommt, immer und immer wieder die Anfrage erhält, ob sich inzwischen seine Lebenslage gebessert habe.
Finanzminister Dr. Lentze:
Meine Herren! Obschon das Ergehen der Altpensionäre auch der Staatsregierung sehr am Herzen liegt, muß sie doch große prinzipielle Bedenken dagegen erheben, daß in gesetzlicher Weise ein Anspruch der Altpensionäre auf Erhöhung ihrer Pensionen festgelegt wird. Wir würden mit einer solchen gesetzlichen Regelung einen Weg beschreiten, der uns weit abführt von dem, den wir bis dahin gegangen sind. Es ist bis dahin noch niemals in Preußen üblich gewesen, daß, wenn die Besoldungen der Beamten geändert sind, hinterher auf gesetz⸗ lichem Wege die Pensionen, welche auf Grund der früheren Besol⸗ dung erdient sind, abgeändert werden. Das würde ja auch sehr be⸗ denkliche Konsequenzen haben. In Preußen war es bisher immer Grundsatz, daß, wenn der Beamte aus dem Dienst ausgeschieden und pensioniert ist, der Staat ihm gegenüber nur die Pflicht der Pensions⸗ zahlung hat; daß der Beamte aber dem Staat gegenüber gar keine Pflichten mehr besitzt, und daß auch seine Rechte dem Staat gegen⸗ über sich darin erschöpfen, daß er den Anspruch auf Erhalt der Pension hat.
Wenn wir von diesem Grundsatz abgehen und jedwede neue Besoldungsorbnung auch mit rückwirkender Kraft auf die verab⸗ schiedeten Beamten anwenden wollten, würde jedesmal die Neu⸗ einbringung und die Neuaufstellung einer Besoldungsordnung in finanzieller Hinsicht ganz erheblich erschwert werden.
Meine Herren, an sich ist jede neue Besoldungsordnung oder jede Aenderung einer Besoldungsordnung schon mit außerordentlichen
und Polen) — Nein, bitte sehr!
Die Maßregeln, die einzelnen Ein⸗
in der Budgetkommission gehört haben, daß der Finanzminister auch
äst nach unserer Ueberzeugung allein richtig und zweckentsprechend.
Schwierigkeiten für die Staatsregierung verbunden, weil bei dem Mitteilungen, die wir bis dahin von den anderen Ressorts bekommen
roßen Beamtenheer, welches der Staat besitzt, die Aenderungen, die
ich immer nach oben bewegen, ganz erhebliche Mittel erfordern, und
98 immer sorgfältig geprüft werden muß, ob auch die Mittel für die Aenderung vorhanden sind. Ist die Staatsregierung genötigt,
zuch die bereits verabschiedeten Beamten in ihrer Pension mit zu
erhöhen, würde die Schwierigkeit sich noch ganz wesentlich verstärken. erner würde dazu kommen, daß eine solche gesetzliche Regelung ihre
Rückwirkung äußern würde sowohl auf den eigenen Etat, als auf den
Etat des Reichs, als auf den Etat der Kommunen. Und da überall
für die Ausgaben des Reichs, des Staats und der Kommunen immer
wieder dieselben Personen in Anspruch genommen werden, so würde
im Lande eine ziemliche Mehrbelastung dadurch eintreten.
Die Altpensionäre werden sich nicht damit daß ihnen nur ein bestimmter Prozentsatz zugebilligt wird.
Aus all den Ausführungen, die die Altpensionäre in den
Versammlungen und in Publikationen gemacht haben, habe ich
jedesmal entnommen — und oft ist es auch mit absoluter
Unzweideutigkeit ausgesprochen worden —, daß die Allpensionäre den
Anspruch erheben, daß sie, trotzdem ihre Pension bei ihrem Aus⸗
scheiden aus dem Dienst festgesetzt ist, jetzt den Neupensionären —
wenn ich sie mal so nennen soll — vollständig gleichgestellt sein wollen. Der Versuch, die Altpensionäre anders zu befriedigen oder ihnen durch eine prozentuale gesetzliche Erhöhung ihrer Pension zu helfen, wird vollständig fehlschlagen. Meine Herren, Sie werden damit keine Beruhigung schaffen, Sie werden im nächsten Jahre genau dieselben Petitionen und dieselben Wünsche wiederum erhalten, und zwar so lange, bis endgültig beschlossen worden ist, daß die Altpensionäre jedesmal den Neupensionären gleichgestellt werden. (Sehr richtig! rechts.) Eine solche
Perspektive gibt doch zu denken, und man kann die Verantwortung
einen solchen Weg zu beschreiten, doch kaum übernehmen. Meine
Herren, ich möchte hierbei an ein Beispiel erinnern. Bei der Auf⸗ stellung der Besoldungsordnung trat durch die Beschlüsse des Reichs ein Unterschied in der Besoldung der Assistenten im Reich und in Preußen ein, und zwar in der Form, daß die 5 untersten Stufen bei uns in der Besoldung geringer wurden als beim Reiche. Preußen trug große Bedenken, eine Aenderung der Besoldungsordnung vorzu⸗ nehmen, weil ein Rütteln an der Besoldungsordnung an irgend einer Stelle sofort die Konsequenz nach sich zieht, daß zahllose Beamten⸗ gruppen sofort die Forderung erheben, auch an ihrer Stelle an der Besoldungsordnung zu ändern. Infolgedessen wurde der Ausweg be⸗ schritten, daß den Assistenten in Form einer Unterstützung, um die Besoldungsordnung nicht abzuändern, ein Ausgleich gewährt werden sollte. Das hat garnichts genützt. Die Höhe der Ausgleichsunter⸗ stützung, die im ersten Jahre gewählt wurde, wurde von den Assistenten glatt abgelehnt. Sie wurde als viel zu gering erklärt. Dann wurde in diesem Jahre von der Staatsregierung die Unterstützung bis zu 80 % des Unterschiedes erhöht. Auch das wurde von den Assistenten nicht anerkannt. Es wurde glatt verlangt, daß eine gesetzliche Regelung getroffen werde, 8 sollten mit den Assistenten des Reichs gleichgestellt werden. Das hohe Haus hat unter dem Drucke dieser Ansprüche auch entsprechend beschließen müssen.
Bei den Altpensionären würde der Verlauf genau derselbe sein.
Auch wenn Sie jetzt das Prinzip durchbrächen und beschlössen, daß auf gesetzlichem Wege den Altpensionären eine Aufbesserung nur prozentual zuteil werden würde, so würden Sie im nächsten Jahre genjau dieselben Anträge haben und dann beschließen müssen, daß die Altpensionäre den Neupensionären völlig gleichgestellt werden. Augen⸗ blicklich würde eine Gleichstellung immer noch sehr hohe Kosten ver⸗ ursachen. Sie würde für Preußen und das Reich 21 bis 23 ½ Millionen Mark ausmachen. Dazu würden noch die Kosten kommen, welche den Kommunen entständen; denn dort müßten dann dieselben Maßnahmen eingeführt werden.
Deshalb kann die Staatsregierung dem Antrage, die Alt⸗ pensionäre auf gesetzlichem Wege in ihren Bezügen zu verändern, nicht stattgeben.
Ich möchte ferner bemerken, daß der Antrag, den Altpensionären eine prozentuale Erhöhung zu gewähren, manchen Altpensionär gegen⸗ über dem derzeitigen Zustande auch empfindlich treffen würde. Die Staatsregierung hat durch das System der Unterstützung die Möglich⸗ keit geschaffen, daß überall da, wo ein Altpensionär tatsächlich be⸗ dürftig ist, wo seine Pensionsbezüge nicht ausreichen — dasselbe gilt natürlich auch von den Relikten der Altpensionäre; ich will sie hierbei nicht immer erwähnen —, im Wege der Unterstützung ihm ganz aus⸗ giebige Hilfe gewährt wird. Die dafür aufgestellten Grundsätze sind dem hohen Hause ja mitgeteilt worden, und sie werden daraus ersehen haben, daß diese Grundsätze so weit gefaßt sind, daß im einzelnen Falle ganz erhebliche und beträchtliche Zuwendungen gemacht werden können. Wenn Sie im, Gesetzeswege einen prozentualen Zuschlag gewähren, kriegen zwar alle Altpensionäre etwas davon; aber keiner bekommt viel. Zum Teil erhalten sie ganz unzureichende Beträge, die garnicht im Verhältnis zu den Beträgen stehen, die die Alt⸗ pensionäre jetzt bekommen können. Sie führen zugleich herbei, daß ein ganzer Kreis der Altpensionäre mit einer Geldzuwendung bedacht wird, der es garnicht nötig hat. Alle diejenigen, welche sonst ein hin⸗ reichendes Einkommen haben, welche einen neuen Erwerb gefunden haben, welche vielleicht auch Vermögen besitzen, usw., werden dann bedacht, zum Schaden derjenigen, welche weniger haben. Infolgedessen ist dieser Weg auch absolut ungeeignet.
Der Weg, der von der Staatsregierung beschritten worden ist,
begnügen,
Ich möchte da zunächst doch einmal aufführen, was die Staats⸗ regierung in diesem Jahre wiederum zur Verbesserung der Lage der Altpensionäre getan hat.
Meine Herren, in diesem Jahre sind in den Etat zunächst ins⸗ gesamt 2 ¼ Millionen mehr an Unterstützungen eingestellt worden. Ich habe in der Budgetkommission schon ausgeführt, daß die Staats⸗ regierung diesen Betrag noch erheblich höher angesetzt hätte, wenn bis dahin ein hinreichender Bedarf vorgelegen haben würde. Ich möchte die Frage, die Herr Abg. Dr. von Savigny vorhin gestellt hat, wie die Staats⸗ regierung verfahren sein würde, wenn nicht genügend Mittel vor⸗ handen gewesen wären, sofort dahin beantworten, daß diese Unter⸗ stüätzungsfonds überschreitbar sind, und daß die einzelnen Ressorts alle davon verständigt worden sind, daß, wenn keine Mittel mehr vor⸗ handen sein sollten, diese Fonds ruhig überschritten werden können und sollen. Und so ist auch bisher verfahren worden. Nach den
. haben aber bis dahin die Fonds ausgereicht; es ist jedoch, wie gesagt, an alle Ressorts die Mitteilung ergangen, daß di überschritten werden können.
Meine Herren, außerdem sind auch die Fonds für die Lehrer um 20 bis 25 % verstärkt worden, sodaß auch den Lehrern eine erhöhte Unterstützung zuteil werden kann.
Drittens ist durch Aenderung des Diepositivs des Etats auch Vorkehrung getroffen worden, daß die gesamten Altpensionäre besser bedacht werden können. Wir haben in unserem Etat bis dahin einen Unterschied gemacht zwischen den Altpensionären, welche vor dem 1. April 1907 pensioniert sind, und Altpensionären, welche vor dem 1. April 1908 pensioniert sind. Die Altpensionäre, die vor dem 1. April 1907 pensioniert sind, sind zweier Wohltaten nicht teilhaftig geworden: einmal der Erhöhung der Pensionsfätze und der Ver⸗ besserung der Pensionsbestimmungen, die mit dem 1. April 1907 in Kraft traten, und zweitens der Vorteile, welche die Besoldungs⸗ erhöhungen des Jahres 1908 mit sich brachten, weil die Besoldungen von denen die Pensionen zu berechnen waren, vom 1. April 1908 ab höher waren; also die Altpensionäre vor dem 1. April 1907 sind in ihren Bezügen schlechter gestellt als die Altpensionäre zwischen dem 1. April 1907 und dem 1. April 1908. Deshalb waren die Altpensionäre, die in dieses eine Jahr zwischen 1907 und 1908 hineinfielen, bisher von den Unterstützungsfonds ausgeschlossen; nach Aenderung des Dispositivs des Etats fallen sie aber jetzt auch unter diese Bestimmung, sodaß wir jetzt die Möglichkeit haben, die gesamten Altpensionäre aus diesen Fonds zu unterstützen. 8
Meine Herren, es ist nun eine ziemlich erhebliche Kritik an den Grundsätzen zur Verteilung der Unterstützungsfonds geübt worden welche die Königliche Staatsregierung erlassen hat. Ich kann 8 meiner Freude sagen, daß ein Teil dieser Bedenken und ein Teil dieser Beschwerden, die da vorgebracht sind, offenbar auf Mißverständ⸗ nissen beruhen und tatsächlich auch ganz unbegründet sind.
8 Meine Herren, dahin gehören zunächst alle die Bedenken, welche sich aus den Fragebogen ableiten. Der Herr Abg. Dr. Schroeder hat einen Fragebogen zum Vortrag gebracht, welcher unendlich viele Fragen enthält und außerordentlich tief in die inneren Verhält⸗ nisse der Familien eindringt. Es ist ganz ausgeschlossen, daß dieser Fragebogen von irgend einer Behörde für die Unter⸗ stützung der Altpensionäre benutzt sein kann; denn die Grundsätze, die allen Behörden mitgeteilt sind, verbieten ausdrücklich das Eindringen in die Familienverhältnisse. Es ist in den Grundsätzen streng ausgesprochen, daß jedwedes nähere und tiefere Eindringen in die Familien⸗ und Vermögensverhältnisse verboten ist. Die Fragebogen sind ja auch hier von der Zentralinstanz zusammen⸗ gestellt, und ich kann mir nicht denken, daß das ein Fragebogen für unseren Zweck ist. Es werden Unterstützungen an Pensionierte auch aus anderen Fonds gegeben. Dafür mag ein solcher Fragebogen da sein. Er ist aber nicht für den Fonds für Altpensionäre. Deshalb werden von den Beschwerdeführern wahrscheinlich Frage⸗ degen zu anderen Zwecken verwendet worden sein, um den Herren Abgeordneten zu zeigen, wie einschneidend und wenig diskret unser Fragebogen für die Altpensionäre sei. Die Herren Abgeordneten “ das ja wissen, ihnen werden zweifellos manche Sachen
etragen und mitgeteilt, die sich bei näher üfr 1 zutreffend herausstellen, ““ Dasselbe gilt auch gegenüber der Kritik an unserem Fragebogen der ja im allgemeinen als einwandfrei anerkannt worden ist. An ihm ist moniert worden, daß er die Nachfrage nach dem Einkommen der Kinder enthalte. Meine Herren, diese Frage ist aber durchaus nicht in dieser unbeschränkten Weise gestellt worden; sie lautet ganz anders. Es sollen angegeben werden: „Einkünfte der Ehefrau oder Kinder, die den Haushalt teilen“. Das ist eine ganz wesentliche Einschränkung; nur von denjenigen Kindern die den Haushalt des Altpensionärs teilen, sollen die Einkünfte 88 gegeben werden, und zwar nur die dauernden, nicht die vorüber⸗ gehenden Einkünfte. Darin liegt doch wirklich kein unzulässiges Ein⸗ dringen; denn wenn ein Altpensionär in seinem eigenen Hause noch Kinder hat, die erhebliche Einkünfte haben, so ist es doch ganz zweifellos, daß diese Einkünfte im Haushalt mit verwendet werden und 8 b “ werden müssen. Ich glaube also, daß gegen diese Nachfrage nach den Einkünften der Ki in auch nicht erhoben werden kann. M “ Dann ist gesagt worden, es sei ganz besonders vom Uebel daß den Altpensionären zugemutet würde, einen Antrag zu Die Gewährung von Unterstützungen ohne Antrag hat heute und auch schon im vergangenen Jahre eine große Rolle gespielt; in den Be⸗ schluß des hohen Hauses vom vorigen Jahre ist ausdrücklich auf⸗ genommen, daß die Unterstützungen „auch ohne Antrag“ gewährt werden könnten. Die Staatsregierung hat das so ausgelegt, daß sie eventuell auch ohne Antrag geben könnte; in der Budgetkommission haben die Herren diesen Satz so interpretiert, daß sie sagten: unter allen Umständen auch ohne Antrag. Meine Herren, in der Praxis ist das ziemlich einerlei.
Wie wird es in der Praxis gehandhabt? Die Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen an Alkpensionäre sind überall bekannt gemacht worden; dabei ist darauf hingewiesen worden, daß auf der Kafse Antragsformulare lägen und abgeholt werden könnten. Also jeder Pensionär kann nach der Kasse gehen oder nach dort schreiben und sich ein Formular geben lassen. Ein Pensionär, der nicht ordent⸗ lich schreiben kann, hat sogar noch den Vorteil, daß auf der Amts⸗ stelle das Formular ausgefüllt werden kann. Das Formular ist außer⸗ ordentlich knapp gefaßt und enthält nur ganz wenige Angaben. So⸗ bald es ausgefüllt ist, geht es an die Dienststelle, und diese prüft es und gibt es weiter. Weitere Erhebungen werden meist nicht angestellt. Dann wird die Unterstützung festgesetzt oder es erfolgt eine Ablehnung. Daß Ablehnungen erfolgen müssen, ist selbstverständlich; denn es gibt ja auch Altpensionäre, die einer Unterstützung nicht bedürftig sind.
Wie würde es nun sein, wenn jemand die Unterstützung ohne Antrag bekäme? Dann würde das ganze Verfahren nur so sein können, daß dem Altpensionär zu gleicher Zeit mit seiner Gehaltsaus⸗ zahlung oder vorher das Formular zugeschickt würde; im übrigen würde der ganze Geschäftsgang genau derselbe sein. Das Verfahren ohne Antrag unterscheidet sich also nicht wesentlich von dem Verfahren auf Antrag. Denn daß den Altpensionären ohne jedwede Prüfung ein bestimmter Betrag gegeben werden könnte, das würde dem Begriff der Unterstützung widersprechen und dazu würde auch eine gesetzliche Vorschrift notwendig sein; denn
e von so vielen Seiten in diesem hohen Hause gerade auf diese ““ des Verfahrens so, großer Wert gelegt wird, so sichere ich wohlwollende Prüfung und eventuelle Berücksichti
hlw stue gung eines solchen Beschlusses zu. 4
Meine Herren, dann ist gesagt worden, bei dem bisherigen Ver⸗ fahren würden zum Teil so kleine Beträge gewährt, daß man eigentlich gar nicht von einer angemessenen Unterstützung reden könnte. Wir sind diesen Beschwerden nachgegangen und haben uns bei allen Ressorts erkundigt, und da hat sich denn herausgestellt, daß, wenn kleine Beträge gewährt werden, es sich fast immer um Zuschußbeträge zu bereits gegebenen Unterstützungen handelt. Also entweder hat der Altpensionär aus dem Altpensionärfonds oder aus einem anderen Unterstützungsfonds schon etwas bezogen, und er hat dann eine Ab⸗ rundungssumme dazu bekommen, die dann einen kleinen Betrag ausmacht. Sehr oft wurden kleine Beträge auch dann gewährt, wenn noch Mittel zur Verfügung standen, um alle Mittel, die irgend wie vorhanden waren, den Altpensionären zuzuwenden. Also gerade besonderes Wohlwollen und besondere Berücksichtigung der Interessen der Altpensionäre haben es herbeigeführt, daß geringe Beträge aus⸗ gezahlt worden sind.
S Hetren, das führt mich zu dem Antrage von Goßler zu IV. Herr Abg. von Goßler wünscht, daß mindestens 100 ℳ als Unter⸗ stützung gegeben werden müssen. Darin würde eine Begrenzung liegen, die sich unangenehm bemerkbar machen könnte; denn einmal würde man dann diese kleineren Zuschußbeträge nicht mehr geben können, und dann würde man oft jemandem mehr geben müssen, als er ds hat, oder man müßte an anderen Fonds kürzen. Sehr große Bedeutung hat dieser Antrag nicht, aber ich habe doch Be⸗ denken gegen ihn; denn er würde ohne Frage in mancher Hinsicht über das Ziel hinausschießen und zu ungunsten der Beamten wirken.
In fiskalischer Weise ist gar nicht verfahren worden. Im Gegenteil, sämtliche Ressorts haben uns mitgeteilt, daß sie eifrig bemüht sind und den allerlebhaftesten Willen haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Fonds in der liberalsten und weit⸗ herzigsten Weise zu verteilen. Wieweit dabei gegangen wird, geht daraus hervor, daß wir im Gesamtdurchschnitt an Unterstützungen für die unteren Beamten 142 ℳ, für die mittleren Beamten 205 ℳ, für die höheren Beamten 342 ℳ und bei den Relikten für die unteren Beamten 111, ℳ, für die mittleren Beamten 140 ℳ und für die höberen Beamten 309 ℳ gewähren. Diese Beträge gehen weit über das hinaus, was ermöglicht werden könnte, wenn eine prozentuale Pensionserhöhung gesetzlich festgelegt würde. Eine 10 %ige Erhöhung der gesetzlich festgelegten Pension macht fast durchweg nicht so viel aus, meist erheblich weniger, und infolgedessen würden die Altpensionäre, die wirklich bedürftig sind, dadurch geschädigt werden.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge, die auf eine gesetzliche Regelung der Altpensionärfrage abzielen, abzulehnen, weil sie undurch⸗ führbar und für die Staatsregierung unannehmbar sind. Ueber die anderen Antrüge läßt sich reden, und die Königliche Staatsregierung wird gern bereit sein, sie wohlwollend zu prüfen.
8 Abg. Viereckefreikons.): Im vorigen Jahre faßten wir unseren Beschluß, um möglichst schnell und möglichst gründlich zu helfen. Nach meinem Antrag hat uns die Regierung die Grundsätze mitgeteilt, aber diese haben weder die Zustimmung, noch die Zufriedenheit, der Alt⸗ pensionäre erzielt. Die Altpensionäre wollen noch immer die gesetz⸗ liche Gleichstellung mit den Neupensionären. Das lehnt die Regierung ab⸗ und wir hahen diesen Anspruch von vornherein fallen gelassen. Aber durch die Aufstellung von Grundsätzen wird der Charakter der Unterstützung einigermaßen abgeschwächt, und das ist annehmbar. Die Parteien sind allerdings auf die gesetzliche Regelung zurückgekommen, und eine schematische Gleichstellung wird auch nicht gefordert. Das Berhältnis zwischen Staat und Beamten ist doch anders, als der Minister darstellt. Wenn die Pension durch die Veränderung des Geldwertes zu klein geworden ist, muß der Staat sie erhöhen. Danach ist ja auch bei der Beamtenbesoldung verfahren worden. Ein prozen⸗ tualer Zuschlag ist allerdings schwer durchzuführen. Ich freue mich, daß der Minister eine wohlwollende Prüfung der Grundsätze für die Zuwendungen zugesagt hat. Ich hoffe, daß die heutige Aussprache dazu beigetragen hat, daß den berechtigten Wünschen der Altpensionäre “ wird.
.Abg. Delius fortschr. Volksp.): Ich halte es nicht für richtig, daß die Würdigkeit der Beamten für die Zuwendungen 6 Vis tracht gezogen wird. Denn über die Würdigkeit gehen die Ansichten auseinander. Es liegt die Gefahr nahe, daß die Würdigkeit durch die Polizeiorgane festgestellt wird. Die Beamten wollen sich aber nicht durch untergeordnete Polizeibeamte in ihre Verhältnisse sehen lassen. Der Beschluß der Budgetkommission ist ja ein entschiedener Fortschritt. Aber damit ist den Beamten noch nicht gedient. Sie verlangen eine gesetzliche Regelung. Die preußischen Finanzen sind so günstig wie nie zuvor. Deshalb liegt nichts im Wege, diese Materie gesetzlich zu⸗ regeln. Der Staat hat eine gewisse Verpflichtung, den Altpensionären entgegenzukommen, denn durch die Schuld des Reiches ist der Lebens⸗ unterhalt verteuert worden. Wir legen Wert darauf, daß eine gesetz⸗ liche Regelung dieser Frage erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, unserem
Antrage zuzustimmen.
6 11““ (Soz.): Wir stehen nicht auf dem Standpunkt des Ministers, daß die Altpensionäre kein Recht auf die Erhöhung der Ruhegehälter hätten. Wir sind der Ansicht, daß die Altpensionäre sehr wohl ein Recht, mindestens aber einen moralischen Anspruch auf die Erhöhung ihrer Bezüge haben, und daß dieselben daher gesetzlich festgelegt werden müssen. Wenn die Altpensionäre nebenbei noch ein kleines Vermögen haben, so kann dies nicht in Frage kommen ebenso⸗ wenig, wie das bei aktiven Beamten der Fall ist. Wir zahlen ja auch den höchsten Staatsbeamten große Gehälter, trotzdem diese Herren vielfach Riesenvermögen besitzen. Es geht auch nicht an, daß der Staat seine Verpflichtungen auf die Kinder der Altpensionäre abwälzt, die in der Regel selbst kein hohes Einkommen haben. Die von der Regierung vorgesehenen Grundsätze sind absolut unbrauchbar. Da keine Aussicht vorhanden ist, daß ein von uns zu stellender Antrag Annahme findet, bimmen sir für den Antrag Herold, obwohl er uns eigentlich unzu⸗ Inzwischen ist noch ein Antrag des Abg. Dr. Schroeder⸗ Cassel (nl.) eingegangen, wonach bei der gesetzlichen Regelung die Erhöhung nicht nur in Form eines bestimmten Prozent⸗ satzes, sondern auch auf einer anderen, festen Grundlage erfolgen kann. Abg. Dr. S ch roeder⸗Cassel (nl.) befürwortet kurz diesen Antrag. B““ im wird bewilligt. Die dazu vöoörliegenden Anträge der Budgetkommission un der Abgg. Aronsohn, Dr. Porsch, Herold und Dr. “ Cassel werden sämtlich angenommen. 1 Zu der extraordinären Forderung des außerordentliche Fuschäͤsses zu den Unterstützungsfonds, wozu die oben erwähnten Anträge Bartscher, Aronsohn, Porsch, Viereck und der Kom mission vorliegen, heantragt “ Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.), den Antrag Bartscher an die Kommission zu verweisen. Der Antrag Porsch erscheint dem Redner noch nicht spruchreif, da noch viele Einzeltragen dabei zu klären
das wäre ganz ohne Frage eine Aenderung des Pensionsgesetzes. Da
seien. Aber in dem Antrag stecke ein ges d in dem 2 gesunder Gedanke. Aronsohn sei für ihn annehmbar. 8. . 8 “