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daß sie sich, wie die Gewerbetreibenden, mit ihren Mitteln einrichten,
so kann man diese Forderung doch nicht stellen, sobald das Einkommen nicht ausreicht, die notwendigsten Lebensbedürfnisse zu bestreiten. Wir haben uns davon überzeugen müssen, daß bei den gering besoldeten Beamten, besonders bei denen mit zahlreichen Kindern, das Ein⸗ kommen heute nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Staatsregierung will den Beamten durch Unterstützungen zu Hilfe kommen. Wir sind der Meinung, daß solche nur im einzelnen Falle geboten ist, wenn eine besonders begründete Bedürftigkeit ein⸗ getreten ist. Bei ganzen Kategorien von Beamten aber, wo es sich um eine allgemeine Erscheinung handelt, muß der Staat allgemein mit seinen Mitteln eintreten. Deshalb ist es nicht angängig, bei diesen allgemeinen Erscheinungen die Beamten auf Unterstützungen zu ver⸗ weisen, sondern man muß sich entschließen, ihnen Teuerungszulagen zu gewähren. Der Minister nennt diese eine antizipierte Besoldungs⸗ erhöhung. Ich gebe zu, daß die seinerzeit bei der Besoldungsordnung gewährten Teuerungszulagen als Gehaltszuschüsse anzusehen waren. Hier handelt es sich aber um vorübergehend Teuerungszulagen, und ich kann nicht zugeben, daß durch sie die Besoldungsordnung durch⸗ brochen wird. Wir haben beantragt, die Teuerungszulagen nur den Unterbeamten zu gewähren, weil anzuerkennen ist, daß bei diesen mit zahlreichen Kindern eine allgemeine Notlage vorhanden ist. Wir meinen, daß, wo die Not am größten ist, am schnellsten geholfen werden muß. Allerdings gibt es auch mittlere Beamte, die einer Hilfe bedürfen. Aber nicht alle befinden sich in der gleichen Not⸗ lage. Deshalb muß eine Grenze gezogen werden, der Antrag Savigny scheint uns diese Grenze zu weit zu ziehen. Ich. empfehle, diese Grenze auf 3000 ℳ festzusetzen. Dadurch würde die Forderung für die Regierung annehmbarer werden. Es liegt ein Antrag Porsch vor, der insofern ein neues Prinzip enthält, als er die Berücksichtigung der Familienverhältnisse vorschlägt. Wir haben bei den früheren Be⸗ soldungsordnungen nur die Dienstleistungen der Beamten berücksichtigt. Aber schon bei der Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse ist die Be⸗ rücksichtigung der Familienverhältnisse in den Vordergrund geschoben worden. Wir werden bei der nächsten Bemessung der Wohnungsgeld⸗ zuschüsse auf dicjen Gedanken zurückkommen. Wir meinen, daß die Erziehungsbeihilfen auch den höheren Beamten, Geistlichen, Lehrern, die auf dem Lande wohnen, gewährt werden müssen.
Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Vor wenigen Monaten wurde hier ein Beschluß gefaßt, daß Teuerungszulagen für Unter⸗ beamte gewährt werden können. Eine Notlage mittlerer und höherer Beamten kann direkt nicht anerkannt werden. Man kann verlangen, daß jemand, der 4500 ℳ Einkommen hat, sich entsprechend einrichtet. Deshalb empfiehlt es sich, in erster Linie die Unterbeamten zu berück⸗ sichtigen, dort ist wirklich eine Notlage vorhanden. Es würde auch sehr leicht möglich sein, eine Teuerungszulage für alle Unterbeamten zu gewähren, indem man die für mittlere und untere Beamte bestimmte Summe gleichmäßig verteilt. Es gibt allerdings eine große Menge von Beamten, die an dem Remunerationssystem festhalten wollen. Das sind jedoch nur die Beamten, die regelmäßig bei der Verteilung dieser Remuneration bedacht worden sind. Dieses System ist jedoch nicht zu empfehlen, weil nach der jetzigen Handhabung die Beamten direkt in die Hände der Vorgesetzten gegeben sind. Auf jeden Fall muß das Remunerationswesen eingeschränkt werden. Mit den so ge⸗ wonnenen Mitteln kann man die Verhältnisse der Unterbeamten auf⸗ bessern. Notwendig sind auch die Erziehungsbeihilfen für kinderreiche Familien. Nun soll allerdings die Besoldungsordnung nicht durch⸗ brochen werden. Das ist aber schon in der Frage der Eisenbahn⸗ assistenten geschehen.é Also dieser Gedanke darf uns nicht weiter schrecken. Ich bitte deshalb, für unsere Anträge zu stimmen.
Abg. Ströbel (Soz.): Die Remunerationsfonds sollten nach festen Grundsätzen verteilt werden, vor allem sollte jeder Mißbrauch bei deren Verwendung vermieden werden. Wir sind damit einver⸗ standen, daß kinderreiche Familien unterstützt werden. Wir fordern aber, daß allen Unterbeamten geholfen wird, auch den Familien mit geringerer Kinderzahl. Denn auch diese Beamten können mit ihren niedrigen Gehältern nicht auskommen. Nach einer Reichsstatistik über die Verhältnisse der Familien der Postbeamten für das Jahr 1912/13 ist die Zahl der Unterbeamten, welche mehr als zwei Kinder besitzen, nur 29,3 % sämtlicher Beamten, die Zahl der mittleren Beamten nur 26,9 ℳ und die der höheren Beamten 24,2 9%. Eine entsprechende Aufbesserung der Beamtengehälter ist um so notwendiger, als sich die Nahrungsmittel für eine vierköpfige Familie um durchschnittlich 3 ℳ pro Woche verteuert haben, und zwar in einem Zeitraum von nicht einmal 2 Jahren. Auch der Wohnungsgeldzuschuß ist zu gering be⸗ messen, er beträgt für die Unterbeamten im Durchschnitt nur 300 ℳ und für die mittleren Beamten durchschnittlich 546 ℳ. Und nicht nur die Lebensmittel, sondern auch die Wohnungspreise sind stark ver⸗ teuert. Bei dem Wohnungsgeldzuschuß sind gerade die Unterbeamten am schlechtesten gefahren. Er ist für diese überhaupt zu niedrig und müßte endlich erhöht werden. Der Abg. Bartscher vom Zentrum hat am 16. Januar d. J. hier verlangt, daß die Unterbeamten eine Teue⸗ rungszulage von 100 ℳ erhalten, aber es kommt dem Zentrum nicht darauf an, ein Versprechen nicht zu halten. (Ruf im Zentrum: Der Finanzminister!) Ach, wenn es Ihnen darauf ankommt, ein Feuer⸗ bestattungsgesetz oder ein anderes Gesetz, das Ihnen nicht gefällt, zu Fall zu bringen, dann sind Sie dazu imstande; aber wenn es darauf ankommt, den Unterbeamten zu helfen, dann haben Sie mit einem Male keine Macht. Wir wissen ja, wie das Zentrum mit der Wahr⸗ heit umgeht. Und das Zentrum in diesem Hause stellt sich in Wider⸗ spruch mit der Zentrumsfraktion im Reichstag, die für alle Unter⸗ beamten eine Zulage von 100 ℳ gefordert hat. Um die allgemeine Zulage für alle Unterbeamten zu vermeiden, will das Zentrum hier nur eine Kinderzulage bewilligen, obwohl z. B. der Verband der Post⸗ und Telegraphenbeamten, der 100 000 Beamte umfaßt, sich entschieden gegen die Kinderzulage erklärt hat. Auch die Freisinnigen nehmen hier eine andere Stellung ein als im Reichstage. Wir werden allerdings für den Antrag des Zentrums stimmen, obwohl er uns nicht genügt, weil wir in ihm wenigstens einen ersten Schritt sehen. Man ist immer geneigt, die Gehalter der Offiziere und höheren Beamten zu erhöhen, aber nicht die der Unterbeamten. Warum lassen denn die höheren Kreise ihre Söhne nicht Arbeiter werden, wenn sie nicht das Geld haben, sie studieren zu lassen? Man will nicht einmal für einen Teil der Unterbeamten eine Verbesserung herbeiführen, denn man hat sich ein Mittel herausgesucht, von dem man weiß, daß es die Regierung nicht annimmt. Das zeigt wieder einmal Ihre abgründige Heuchelei. Das ist Wahldemagogie. Gerade am letzten Tage hat man hier diese Frage aufs Tapet gebracht, um sie recht rasch abmachen zu können. Fahren Sie nur so fort, dann wird sich das Wort erfüllen, daß unsere Gegner unsere besten Agitatoren sind.
Abg. Dr. von Savigny (Bentr.): Ich werde dem Vorredner nicht auf alle Irrwege folgen, sondern ich will nur auf einige Wider⸗ sprüche aufmerksam machen. Es liegt im Interesse der Beamten, wenn sich alle Partesen über die gestellten Anträge einig werden, damit dieselben vgsh in dieser Session erledigt werden. Die sozial⸗ demokratische Parf ‚die keine Verantwortung dafür trägt, hat natür⸗ lich kein Interesse an dieser Einigung. Als praktische Männer wollen wir den Beamten wirklich helfen. Deshalb sehen wir darauf, daß Maßnahmen getroffen werden, die auch ausfuhrbar sind und den Beamten praktisch nützen. Wenn die Regierung den Anträgen Widerstand ent⸗ gegensetzt, dann sind wir genötigt, diese Hemmnisse zu umgehen und uns in einem Kompromiß zu einigen. Ich stelle fest, 5 in unserm Antrag ausdrücklich stand, daß noch in dieser Session ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden möge. Wir haben diesen Punkt nur deshalb fallen gelassen, weil wir Wert darauf legten, daß unser Antrag möglichst einstimmige Annahme findet. Wenn der Vorredner uns in einen gewissen Gegensatz mit den Reichstagsmitgliedern bringen will, so muß ich doch darauf auf⸗ merksam machen, daß dort die Zulage von 100 ℳ nicht für alle Unterbeamten beschlossen worden ist. Tatsächlich sind große Kategorien von Unterbeamten des Reiches mit dieser Zu⸗ lage nicht bedacht worden. Wir würden es gern gesehen haben, wenn auch diese Beamtenkategorien Zulagen erhalten hätten; aber wir müssen abwarten, wie sich die Verhältnisse im Reiche ge⸗ stalten. Wir wollen nach Möglichkeit eine Ungleichheit
is Reiche und Preußen in dieser Richtung vermeiden. Der Vorredner hat völlig verschwiegen, daß die Budgetkommission beschlossen hat, einen Nachtragsetat zu fordern, um den kinderreichen Se der Unterbeamten eine Teuerungszulage zu gewähren. Er ehauptet vielmehr, es sei gar nichts beecbsichtigt. Unser Antrag, wie auch der Antrag der Volkspartei will noch in dieser Session eine Zulage für die mittleren und unteren Beamten herbeiführen. Wir ditten Sie, auch unserem Zusatzantrag, wonach auch die mittleren Beamten mit einem 4500 ℳ nicht übersteigenden Gehalt Teuerungs⸗ zulagen erhalten sollen, zuzustimmen. h88öeg
Vizepräsident Dr. Porsch: Der Abg. Ströbel hat nach dem Ausweis des Stenogramms gesagt: „Das zeigt wieder einmal Ihre abgründige Heuchelei.“ Das ist eine Beleidigung des Hauses; ich rufe den Abg. Ströbel zur Ordnung. 1
Darauf wird die Debatte geschlossen.
Der Etatstitel wird bewilligt.
Der Antrag der Budgetkommistion mit dem Zusatz des Antrages Gottschalk (Teuerungszulagen für kinderreiche Unterbeamte und mittlere Beamte mit einem Gehalt bis 3000 ℳ) wird mit großer Mehrheit angenommen. Der An⸗ trag Savigny⸗Bartscher mit der Begrenzung von 4500 ℳ wird abgelehnt. Die sämtlichen übrigen Anträge werden auf Antrag des Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) an die Budget⸗ kommission verwiesen.
Damit ist der Etat des Finanzrainisteriums erledigt.
Es folgt der Bericht der Gemeindekommission über den Antrag des Abg. von Wenden (kons.): die Regierung zu ersuchen, in Zukunft alljährlich einen Fonds zur Unterstützung der auf Bekämpfung des Kinderelends ge⸗ richteten charitativen Unternehmungen bereit zu stellen.
Berichterstatter Abg. von Wenden beantragt namens der Kommission die unveränderte Annahme des Antrages. 1
Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) weist auf die charitativen Vereine hin, welche sich die Bekämpfung des Kinderelends zur Aurgabe gemacht und darin schon Bedeutendes geleistet hätten. Da die Mittel der Vereine aber nicht ausreichten, um alle Aufgaben zu erfüllen, so sei die tatkräftige Unterstützung durch den Staat dringend er⸗ forderlich.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Es handelt sich hier nicht um eine konfessionelle Frage. Man muß allen auf Bekämpfung des Kinderelends gericht ten Vereinen ohne Unterschied der Konfession Unterstützungen gewähren. Die Mittel, die bisher zur Be⸗ kämpfung des Kinderelends ausgeworfen sind, reichen bei weitem nicht aus. Die Anregung zu dieser Maßnahme ist nicht von dem Abg. von Wenden ausgegangen, sondern von uns.
Der Antrag der Kommission wird angenommen.
Ein Antrag der Abgg. Lieber (nl.) u. Gen., die Re⸗ gierung zu ersuchen, den im Etat des Ministeriums des Innern stehenden Fonds von 30 000 ℳ zur Förderung der Be⸗ strebungen zur Fürsorge für die gefährdete oder verwahrloste Jugend vom 1. April 1914 ab mesentlich zu erhöhen, wird auf Antrag der Budgetkommission ohne Debatte angenommen.
Darauf erledigt das Hans noch ohne Debatte eine Reihe von Petitionen persönlichen Inhalts nach den Kom⸗ missionsanträgen.
Eine Petition des Kaufmannsgerichts in Berlin um zwangsweise
rrichtung von Fortbildungsschulen in Gemeinden mit über 5000 Ein⸗ wohnern und Ausdehnung der Schulpflicht auf die weiblichen Personen, insbesondere auf die Handlungsgehilfinnen, wird der Regierung als Material überwiesen.
Eine Petition vom Bunde der Saal⸗ und Konzertlokalinhaber Deutschlands um Entschädigung für die Sperre von Sälen und Gast⸗ wirtschaften bei Ausbruch von Viehseuchen wird der Regierung als Material überwiesen, soweit die Aufhebung des Verbots der Ah⸗ haltung von Konzerten, Festlichkeiten usw. in Distrikten, wo die Maul⸗ und Klauenseuche ausgebrochen ist, verlangt wird, im übrigen durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Eine Petition des Gemeindevorstehers in Werlsee um Erhaltung der Löcknitz wird der Regierung als Material überwiesen.
Abg. von Brandenstein (kons.) bittet zur Geschäfts⸗ ordnung, daß nach Ostern sein Antrag auf Revision der Geschäfts⸗ ordnung noch zur Beratung gestellt werde, da der Antrag schon vor beinahe zwei Jahren gestellt sei und die Geschäftsordnungskommission in 19 Sitzungen beschäftigt habe. Das Haus müsse gerade jetzt noch vor Schluß der Legislaturperiode die Revision der Geschäftsordnung erledigen, damit sie sofort mit Beginn der neuen Legislaturperiode gelten könne. 1
Vizepräsident Dr. Porsch erklärt sich bereit, dem Präsidenten des Hauses, sobald er von seiner Erholungsreise zurückgekehrt sei, von diesem Wunsche Kenntnis zu geben.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) bemerkt, daß seine Partei gerade auf dem entgegengesetzten Standpunkt stehe, daß ein neugewähltes Haus selbst darüber bestimmen müsse, wie seine Geschäftsordnung sein solle, und daß deshalb gerade dieser Gegenstand nicht mehr von dem alten Hause erledigt werden solle.
Vizepräsident Dr. Porsch: Ich hoffe, daß wir uns nach den Osterferien körperlich und geistig gekräftigt hier wiedersehen werden.
Schluß 12 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 1. April, 2 Uhr. (Gesetz über die Förderung der Landeskultur.)
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bereit⸗ stellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation in
Preußen, ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zugegangen; er lautet, wie folgt: 8 1.
Der Staatsregierung werden zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation 25 Millionen Mark zu Verfügung
gestellt. — Von dieser Summe sind bestimmt:
2) 3 Millionen Mark zur Ausführung von Meliorationen auf Domänenvorwerken und anderen Domänengrundstücken,
3) 10 Millionen Mark zur Beteiligung des Staates mit Stammeinlagen bei gemeinnützigen Ansiedlungsgesellschaften. Bis zur Verwendung zu Stammeinlagen kann dieser Betrag auch zur Gewäh⸗ rung von Zwischenkredit bei der Errichtung von Rentengütern benutzt werden. Rückeinnahmen, Gewinnanteile und Zinsen fließen den Fonds wieder zu; Gewinnanteile von Stammeinlagen bei Ansiedlungsgesell⸗ schaften dürfen diesen zu anderen Zwecken der inneren Kolonisation belassen werden.
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach § 1 erforderlichen Summe Schuldverschreibungen auszugeben. An Stelle der Staatsschuldverschreibungen können vorübergehend Schatz⸗ anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben.
Der Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung
dieser Sch h Kteisafcger durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage
1) 12 Millionen Mark zur Urbarmachung von fiskalischen Mooren,
zu h feften. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.
Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung
von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗
verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten.
Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schag⸗ anweisungen aufhört. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen ausgegeben werden sollen, bestimmt der Finanz⸗ minister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Konsolidatton preußischer Staatsanleihen vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes, betreffend die Tilgung von Staatsschulden, vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Ausgleiche fonds für die Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 1903 (Gesetzsamml. S. 155) zur Anwendung.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Die anläßlich der gegenwärtigen Fleischteuerung angestellten Er⸗ mittlungen haben ergeben, daß unter dem nachteiligen Einfluß der Dürre des Jahres 1911 und nicht minder infolge der seit 2 Jahren berrschenden, erst im letzten Halbjahr erheblich zurückgegangenen Maul⸗ und Klauenseuche der deutschen Landwirtschaft die Deckung des Fleischbedarfs erschwert worden ist. Gegenüber der Zunahme der Bevölkerung und ihrer gesteigerten Lehenshaltung bedarf es einer stetigen Vermehrung der heimischen Viehhaltung und Fleischerzeugung; ohne diese wird das allseitig als erstrebenswert anerkannte Ziel, die Fleischversorgung möglichst unabhängig von dem Bezuge aus dem e zu gestalten, nicht erreicht und nicht festgehalten werden önnen!
Für die Vermehrung der Viehhaltung ist eine möglichst be⸗ schleunigte und umfassende Urbarmachung der weiten Oedlands⸗ flächen, die in Gestalt von Moor und Heide fast ertraglos noch große Teitle des Staatsgebiets bedecken, aber nach dem jetzigen Stande der Wissenschaft mit wirtschaftlichem Erfolge der Kultur erschlossen werden können, von der größten Bedeutung. Wird ein erheblicher Teil dieser Flächen in Wiesen und Weiden verwandelt und daneben auch die Ertragsfähigkeit des be⸗ reits vorhandenen Nutzlandes durch Bodenverbesserungen gesteigert, so wird dadurch die Erzeugung von Viehfutter so verstärkt werden, daß eine bedeutende Vermehrung der Viehbestände zu erhoffen ist. Um so sicherer wird dieses Ziel erreicht werden, wenn gleichzeitig sowohl auf neukultiviertem Lande, als auch auf auf⸗ geteiltem Großbesitze die innere Kolonisation gefördert wird. Denn erfahrungsgemäß wird in den landwirtschaftlichen Mittel⸗ und Klein⸗ betrieben verhältnismäßig mehr Vieh gehalten als in den Groß⸗ betrieben. Die Vermehrung der bäuerlichen Stellen und der Klein⸗ wirtschaften verdient daher, ganz abgesehen von ihrer sonstigen Be⸗ deutung für das Staatswesen, auch aus dem Gesichtspunkte der Verbesserung der Fleischversorgung jede Förderung.
Schon bisher sind für die Zwecke der Oedland kultur und der inneren Kolonisation alljährlich staatliche Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Bewilligungen mußten sich jedoch im Rahmen des Staatshaushaltsetats in verhältnismäßig engen Grenzen halten. Drängen jetzt die Verhältnisse zu schnellerem Vorgehen und müssen größere Mittel bereitgestellt werden, so kann dies nur durch Auf⸗ nahme einer Anleihe geschehen. Die Beschreitung dieses Weges ist unbedenklich, da es sich um Anlagen handelt, die neben ihrer Be⸗ deutung für die Allgemeinheit auch unmittelbar eine gewisse Rente gewähren werden.
Vor dem Eingehen auf die Einzelheiten mag noch darauf hin⸗ gewiesen werden, daß die Unternehmungen, denen die Mittel der An⸗ leihe dienen sollen, nur einen, wenn auch bedeutsamen, Tetl der staatlichen Maßnahmen zur Hebung der Viehzucht und zur Ver⸗ besserung unserer Fleischversorgung darstellen; der Entwurf des Staats⸗ haushaltsplanes für das Jahr 1913 sieht daneben bei den ver⸗ schiedensten Titeln des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung unter den ordentlichen wie unter den außerordentlichen Ausgaben Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahre von insgesamt 1 450 000 ℳ vor, die unmittelbar und mittelbar für die Förderung der Viehzucht bestimmt sind.
I. Urbarmachung von fiskalischen Mooren.
Die im Staatsgebiete vorhandenen Oedlandflächen befinden sich überwiegend im Prwatbesitz. Der alsbaldigen Kultivierung dieses Privatbesitzes stehen vielfach sachliche Hindernisse, wie Parzellierung und Gemengelage, entgegen, die zunächst durch zeitraubende Maßnahmen wie Gezgossenschaftsbildung, Umlegung u. dergl. beseitigt werden müssen; auch erschweren vielfach geringe Leistungsfähigkeit und Einsicht der privaten Besitzer die schleunige Inangriffnahme des Kuttivierunaswerks. Diese Schwierigkeiten entfallen bei dem durchweg in großen Flächen liegenden, abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Aufforstungsflächen, fast nur aus Moor bestehenden staatlichen Oedlandbesitz. Es empfiehlt sich daher, zur Erreichung eines schnellen Erfolges mit diesem zu beginnen. Zur Urbarmachung sind in erster Linie rund 16 000 ha. domänenfiskalische, größtenteils im Regierungsbezirk Aurich gelegene Moorflächen bestimmt; außerdem einige große, zurzeit forstfiskalische
’Moorgebiete in anderen Teilen der Provinz Hannover und in
Schleswig⸗Holstein, die zur Kultivierung der Domänenverwaltung überwiesen werden sollen, soweit sich dies ohne Beeinträchtigung der forstfiskalischen Interessen ermöglichen läßt. Die in Aussicht genommenen Ländereien stellen die größten zusammenhängenden fiska⸗ lischen Oedlandflächen dar, die im Staatsgebiete vorhanden sind; sie liegen in klimatisch günstiger Gegend mit verhältnismäßig langer Vegetationsperiode; sie grenzen durchweg an wirtschaftlich entwickelte Landstriche mit überwiegend mittlerem und Kleinbefitz und schon jetzt blühender Viehzucht, die einer weiteren erheblichen Ausdehnung faͤhig ist, wenn die Futtererzeugung gehoben wird. In Hannover sowohl wie in Schleswig⸗Holstein ist ven dem staatlichen Vorgehen eine durch⸗ greifende vorbildliche Wirkung auf die privaten Oedlandbesitzer zu erwarten, zumal in der Provinz Hannover in der neuerdings ein⸗ gerichteten staatlichen Oedlandkulturstelle und in ähnlichen Einrich⸗ tungen in der Provinz Schleswig⸗Holstein Organe geschaffen sind, die überall anregend, ratend und helfend eingreifen können. Wenn die durch dieses Gesetz geplanten Maßnahmen zur Erreichung eines schnellen Erfolges aus die erwähnten Provinzen beschränkt bleiben sollen, so wird doch auch in den übrigen Teilen des Staatsgebiets der Urbarmachung des Oedlandes, insbesondere des fiskalischen, erhöhte Fürsorge zugewendet werden. “ 8*
Die Kultivierungsflächen sind durchweg Hochmoore, damit zu⸗ sammenhängend vereinzelt bereits abgetorfte sogenannte Leegmoor⸗ und Heideflächen. Daß das Hochmoor mit Erfolg landwirtschaftlich genutzt werden kann, ist für die in Betracht kommenden Gegenden durch die Erfahrung bewiesen. Es trägt als Ackerland Halm⸗ und Hackfrüchte, besonders aber eignet es sich zu Dauerweiden, die hohe, völlig sichere und steigende Erträge bringen. (Vergl. S. 13 bis 16 der Denkschrift über die Moorkultur und Moorbesiedlung in Preußen, Nr. 56 der Deucksachen des Hauses der Abgeordneten, 21. Legislaturperiode, V. Session 1912.) 8
Der derzeitige Stand der Moorkulturtechnik ermöglicht eine rasche Durchführung der Kultivierung. Mit der verhältnismäßig teueren und minder ausgiebigen menschlichen Arbeitskraft, in erster Linie durch Gefangenenarbeit, werden die ersten Entwässerungs⸗ und Dränageanlagen hergestellt. Die eigentliche Urbarmachung erfolgt mit Kraftgeräten, die wesentlich schneller und billiger arbeiten. In den ostfriesischen Mooren, dem größten Kultivierungs⸗ objekt, steht hierfür aus der vom Fiskus gemeinsam mit den Siemens⸗Schuckert⸗Werken errichteten Ueberlandzentrale die elektrische Kraft zu billigem Preise zur Verfügung. Mit dieser werden die
—
“ für 1912, Nachtragsetat für 1912 und Etat für 1913) ir unterbreitet hat.
übestritten werden; der verbleibende Ueberschuß wird nach einem be⸗
verteilt. Durch Staatsvertrag vom 14. Dezember 1901 ist die aus spreußischen, hessischen und badischen Strecken best
mehrschaarigen Pflüge, die auch den Widerstand des vielfach im
Moore vorhandenen Holz, und Wurzelwerks leicht überwinden, bewe ebenso die starken, mit hohen Stahlscheiben versehenen 5 die schweren Walzen und die zur Bearbeitung der Ackerkrume und zur Beimischung von Kalk, Mergel und künstlichem Dünger dienenden Geräte. In dieser Weise wird in den ostfriesischen Mooren schon seit einigen Jahren gearbeltet, es sind bereits 120 ha. Dauerweiden mit vollem Erfolge hergestellt. Allein die alljährlich im Rahmen des Etats für diesen Zweck verfügbaren Mittel sind so beschränkt, daß damit die großen Flächen erst in Jahr⸗ zehnten kultiviert werden könnten. Die durch dieses Gesetz bereit⸗ zustellenden Mittel werden es ermöglichen, dieses Ziel in wenigen Jahren zu. erreichen. Auf den kultivierten Flächen wird eine sehr bedeutende Menge besten Futters erzeugt werden, und dies wird ohne weiteres zu einer beträchtlichen Ausdehnung der schon jetzt hoch entwickelten Viehhaltung in den Nachbargebieten führen. Das Angebot von Weidevieh für die bereits kullivierten Flächen ist sehr stark und ohne jede Werbetätigkeit in rascher Zu⸗ nahme begriffen; auf Jahre hinaus ist ein Mangel an Weidevieh nicht zu befürchten. Inwieweit die kultivierten Flächen zunächst im fiskalischen Elgenbetriebe als Weiden und Wiesen nutz⸗ bringend verwertet oder zur Besiedlung mit Kolonisten vergeben werden können, muß von dem Fortgange der Kultivierungsarbeiten dem hervortretenden Bedürfnis an Viehweide und auch von den Ver⸗ handlungen abhängig gemacht werden, die bezüglich der Besiedlung mit den in Betracht kommenden Kreisen und etwaigen, in der Zwischen⸗ zeit gebildeten gemeinnützigen Besiedlungsgesellschaften nach erfolgter Urbarmachung des Moorgebiets einzuleiten sind. Wenn auch die an⸗ geforderten Staatsmittel nur für die Kultivierung bestimmt sind, so werden doch alle Projekte hinsichtlich der Entwässerung und Zuwegung von vornherein so aufgestellt, daß die kultivierten Flächen ohne weiteres zur Besiedlung in einzelne Kolonate aufgeteilt werden können, deren Nutzung auch weiterhin durch Hochmoorkultur 86 hh Eer gas. üg. 8 NI tosüns des anstehenden Torfes un ultivierung des darunter liegend ineralis
nnans d g genden mineralischen Bodens, 8 Die bereit zu stellenden 12 Millionen Mark werden ) bisherigen Erfahrungen ausreichen, um alle größeren heskelnschach Hnn moorflaͤchen in Ostfriesland und außerdem eine Reihe zurzeit forst⸗ fiskalischer Hochmoore in anderen Teilen der Probinz Hannover und in Schleswig⸗Holstein urbar zu machen. 8
Ausf. 8 II. Ausführung von Meltorationen auf Domänen⸗ vorwerken und anderen Domänengrundstücken.
Erfahrungsgemäß hat die Ausführung von Bodenver auf den Domänen eine erhebliche Vermegtühg des vrehbesetungen Folge. Das gilt nicht nur von der Anlegung und Verbesserung von Grünlandoflächen, sondern auch von der Ackerdratnage. Gerade diese ist in hohem Maße geeignet, die Erträge des Ackerfutterbaues zu ei⸗ höhen, sie macht den Boden vielfach erst kleefähig. Die Drainage steht daher in unmittelbarem Zusammenhange mit der Futtererzeugung und er⸗ möglicht dadurch eine Verstärkung der Viehhaltung. Zwar werden all⸗ lährlich durch den Etat Mittel zu Meliorationen auf Domanialgrund⸗ stücken bereitgestellt, sie enisprechen jedoch nicht dem Bedarf und er⸗ möglichen die Durchführung der notwendigen Verbesserungen nur ganz allmählich Da fertige Projekte, die einen sicheren Erfolg versprechen, in großer Zahl porliegen, erscheint es bei der jetzigen Lage der Fleisch⸗ versorgung geboten, ihre Ausführung zu beschleunigen. Zu diesem Zwecke ist, wenn etwas wesentliches erreicht werden soll, die außer⸗ Bereitstellung von 3 Millionen Mark erforderlich. Die Aufwendungen für Bodenverbesserungen auf verpachtetem Domänen⸗ besitz müssen von den Pächtern angemessen verzinst werden.
III. Die Beteiligung des Staates mit Stammeinlagen bei gemeinnuͤtzigen Ansiedlungsgesellschaften. Deer seit mehreren Jahren befolgte Grundsatz, die innere Koloni⸗ sation durch provinziell organisierte gemeinnützige Siedlungsgesell⸗ schaften zu betreiben, an denen sich der Staat mit erhehlichen Stamm⸗ einlagen beteiligt, hat sich bewährt. Solcher Gesellschaften sind zur⸗ zeit 3 vorhanden, nämlich in den Provinzen Ostpreußen, Pommern und Brandenburg. Die Stammanteile, deren Einzahlung auf mehrere Jahre verteilt zu werden pflegt, sind bisher dem Fonds zur „Förderung der inneren Kolonisation in den Provinzen Ostpreußen, Pommern und Brandenburg“ im Extraordinarium des Etats der landwirt⸗ schaftlichen Verwaltung (Kap. 29 Tit. 4 des Etats für 1912) ent⸗ nommen worden. Auf diesem Wege kann aber auf die Dauer den gesteigerten finanziellen Anforderungen nicht genügt werden. Der Staat hat bereits jetzt den genannten drei Gesellschaften nach vertraglicher Zusage noch etwa 3 000 000 ℳ zu zahlen; über die Gründung einer neuen Siedlungsgesellschaft für die brovinz Schlesien, die bedeutende Einlagen des Staates be⸗ anspruchen wird, schweben Verhandlungen und auch in anderen Provinzen werden voraussichtlich ähnliche Einrichtungen ins keben treten. Es müssen daher, wenn die innere Kolonisation kräftig gefördert werden soll, größere Mittel bereitgestellt werden, da⸗ mit sich der Staat ohne Rücksicht auf die Lage der etatsmäßigen Fonds dem Bedürfnisse entsprechend durch Stammeinlagen an gemein⸗ nützigen Siedlungsgesellschaften beteiligen und die übernommenen Anteile auch alsbald einzahlen kann. Der Betrag von 10 Millionen
Mark wird hierfür voraussichtlich für längere Zeit genügen.
Damit auch der nicht alsbald in dieser Weise verwendete Teil der 10 Millionen Mark für die innere Kolonisation genutzt werden kann, soll er nach dem zweiten Satze § 2 Ziffer 3 zur Gewährung von Zwischenkredit bei der Errichtung von Rentengütern verwendet werden. Es entspricht dies einem hervorgetretenen Bedürf⸗ nisse, da die für den Zwischenkredit verfügbaren Mittel den mit der Ausdehnung der inneren Kolonisation steigenden An⸗ forderungen nicht mehr gewachsen sind. Zur Verstärkung des Fonds sollen ihm die Rückeinnahmen, Gewinnanteile und Zinsen wieder zufließen. In Erweiterung dieser Bestimmung gibt der letzte Halbsatz der Ziffer 3 die Ermächtigung, hinsichlich der auf die Stamm. einlagen des Staates fallenden Gewinnanteile auch in Zukunft die bisherige Gepflogenheit beizubehalten, nach der die Gewinnanteile den Gesellschaften für andere von Fall zu Fall vom Staate zu be⸗ stimmende Zwecke der inn Kolonisation wieder zur Verfügung gestellt werden.
Statistik und Volkswirtschaft,
Die preußisch⸗hessischen Staatseisenbahnen im Etatsjahre 1911. Im Auftrage des preußischen Finanzministers ist eine „Zur finanziellen Beurteilung der preußisch⸗hessischen Stäaatseisenbahnen (Etatsjahr 1911)“ betitelte Schrift ver⸗ faßt worden, die eine übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Angaben aus den finanziellen Vorlagen der Staatseisenbahnverwaltung fuͤr den Landtag (Betriebsbericht für 1911, Baubericht für 1911/12,
enthält. geben daraus im Folgenden einige Mitteilungen von allgemeinem Interesse wieder und ergänzen diese durch Zahlenangaben aus dem ausführlichenBericht über die Ergebnisse des Betriebes der vereinigten preußischen und bessischen Staa seisenbahnen im Rechnungs⸗ jahre 1911“9, den der Minister der öffentlichen Arbeiten dem Landtag
Bekanntlich haben Preußen und Hessen durch Staatsvertrag vom 23. Junt 180c, in ihrem Besitz befindlichen Eisenbahnen zu einer vollen Betriebs⸗ und Finanzzemeinschaft vereinigt. Betrieb und erwaltung werden gemeinsam geführt. Die Betriebseinnahmen seßen in eine gemeinschaftliche Kasse, aus der die Betriebsausgaben
sonders vereinbarten Maßstab unter die beiden Verwaltungen
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N. Far. E Sek.. 81 u“ “ Neckar Eisenbahn, die bis dahln selbständig verwaltet wurd in die preußisch⸗hessische Verwaltung übernommen worden. Die Abrechnung der dren, e. hessischen Gemeinschaft mit Baden erfolgt nach einer besonderen im Staatsvertrog getroffenen Vereinbarung. Aus dem erzielten Ueberschuß werden noch Aus⸗ scheidung der auf Hessen und Baden entfallenden Anteile zunachst die Eisenbahnschulden verzinst und getilgt. Sodann werden nach einer mit dem Landtage zunächst für die Etatsjahre 1910 bis 1914 ge⸗ troffenen Vereinbarung bestimmte Beträge für das Extraordinarium sowie für allgemeine Staatszwecke ausgeschieden. Der Rest fließt in den Ausgleichsfonds, der hauptsächlich dazu bestimmt ist, Schwan⸗ küngen in den finanziellen Ergebnissen der einzelnen Jahre nach Mög⸗ lichkeit auszugleichen. Hinsichtlich der Grundsätze, nach denen die Höhe des Extraordinariums und der Beitrag für allgemeine Staats⸗ zwecke gemäß der erwähnten Vereinbarung mit dem Landtag berechnet werden, und betreffs der Bestimmungen über die Verwendung des Ausgleichsfonds sei auf die eingangs genannte Schrift verwiesen. Die Verwaltung der preußisch⸗hessischen Staatseisenbahnen er⸗ solgt unter der oberen Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten durch. das CEisenbahnzentralamt in Berlin und durch 21 Eisenbahn⸗ Ffet. ng. Das Eisenbahnzentralamt hat nach der Bestimmung des Ministers Geschäfte zu bearbeiten, deren einheitliche Regelung für alle oder mehrere Eisenbahndirektionsbezirke geboten ist. Unter anderem liegen ihm ob: der Ausgleich der Güterwagen im deutschen Staats⸗ hahnwagenverband, der Ausgleich der Personen⸗ und Gepäckwagen, die Beschaffung und Abnahme neuer Fahrzeuge und wichtigerer Materialien die Vermittlung der Besetzung der mittleren Beamtenstellen, der Austausch von Neubaupersonal und Dienstbewerbern, der Austausch von Arbeitskräften, die Verwaltung der Kleiderkasse und die Wahr⸗ nehmung der Vorstandsgeschäfte für die Pensionskasse der Arbeiter und für die Verhandskrankenkasse. Den 21 Eisenbahndirektionen liegt die Verwaltung aller zu ihrem Bezirke gehörigen im Betriebe oder im Bau befindlichen Eisenbahnstrecken ob.
Am 31. März 1911 hatte die Bahn (Eigentums)länge der dem öffentlichen Verkehre dienenden vollspurigen Staatseisenbahnen, die in der preußisch⸗hessischen Be⸗ triebsgemeinschaft vereinigt waren, 37 516, 78 km betragen (neben denen noch 239,88 km Schmalspurbahnen für den öffentlichen Verkehr sowie 230,38 km Vollspur⸗ und 0,44 km Schmalspurbahnen, die nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmt waren, zur Betriebs⸗ gemeinschaft gehörten); Ende März 1912 betrug sie 38073,68 km, wovon 36 783,68 km preußisches, 1249,37 km hessisches und 40,63 Km badisches Staatseigentum waren, während die Ende März 1912 in der Betriebsgemeinschaft vorhandenen Schmalspurbahnen hür den öffentlichen Verkehr, 240,12 km, sämtlich und die Bahnstrecken ohne öffentlichen Verkehr, 229 70 km voll⸗ spurige und 0,44 km schmalspurige, bis auf 1,75 km Preußen gehören. Außerhalb der Betriebsgemeinschaft besitzt Preußen noch die von der Großherzoglichen Eisenbahndirektion in Oldenburg verwaltete Wilbhelmshaven⸗Oldenburger Eisenbahn (52,38 km.). Von den Ende März 1912 für den öffentlichen Verkehr vorhandenen vollspurigen Bahnstrecken der Betriebsgemeinschaft wurden 22088,99 km. oder 58,02 % (von den preußischen allein 21 259,55 km oder 57,80 %) als Hauptbahnen und 15 984,69 km oder 41,98 % (von den preußischen 15 524,13 km oder 42,20 %) als Nebenbahnen be⸗ trieben. Von den Hauptbahnen waren 5962,01 km (darunter 5543,78 km preußische Strecken) oder 26,99 % eingleisig, 15 851,03 km (hierunter 15 440,09 km preußtiche Strecken) oder 71,76 % zwei⸗ gleisig, 65,64 km (davon 65,37 km preußische Strecken) oder 0,30 % dreigleisig, 205,25 km (nur preußische Strecken) oder 0,93 % viergleisig und 506 km (nur preußische Strecken) oder 02 % fünf⸗ gleisig, von den Nebenbahnen 15 452,58 km (darunter 14 992,02 km preußische Strecken) oder 96,67 % eingleisig und 532,11 km (nur preußische Strecken) oder 3,33 % zweigleisig.
1 Die Betriebslän ge der dem öffentlichen Verkehr dienenden Staatseisenbahnen (einschließlich der gepachteten und nach Abzug der verpachteten Strecken) betrug Ende März 1912 38 416,81 km gegen 37 855,34 km Ende März 1911. Für fremde Rechnung wurden von der Betriebsgemeinschast 72,57 km Nebenbahnen und 164,02 km voci cgige vezenbash essch Kleinbahnen betrieben.
Das in dem Betriebsbericht nachgewiesene statistische Anlage⸗ kapital der preußisch⸗hessischen Staatseisenbahnen setzt sich aus Beträgen, die aus Anleihegesetzen und den Extraordinarien der Etsenbahnverwaltung verwendet sind, und betrug bis Ende März 1912
hr Vollspurhahnen . . . .. .1. 11 473 4 51 ℳ
für Schmalspurbahnen .. . . .. 17 672 375
für Anschlußbahnen ohne öffentlichen Verkehr 12 549 709 „ im ganzen. 11 503 679 135 ℳ. Daneben besitzt Preußen außerhalb der Betriebsgemeinscha ehenEhf Pen, higenburger Fevenbehs. mit einem Femeinschaft 1 9 281 322 ℳ. Von dem gesamten Anlagekapi itfi uf rei preußische Bahnen 11 143 823 158 ℳ. af tetz Der Bestand an Lokomotiven und Triebwagen sowi Wagen ist erheblich vermehrt worden. Die Zahl b L und Triebwagen stieg von 19 886 (1910) auf 20 480 (1911), die der Personenwagen von 38 736 (1910) auf 40 357 (1911) und die Zahl der Gepäck⸗ und Güterwagen von 432 034 (1910) auf 454 395 (1911). Die Leistungen der Lokomotiven und Triebwagen betrugen 1) Zugkilometer im “ 1910 ganseen “*“ 513 016 552
davon entfallen: auf die dem Personenverkehr
dseahua darunter in Schnell⸗ und Eil⸗ ““ 70 577 529 1114“ 196 995 791
2) Lokomotivpkilometer bezüglich der Kosten der Züge. 746 565 543
Die Leistungender Wagen betrugen im eigenen Bezirk
Achskilometer . 22 820 691 970 20 962 609 283. Was die Ergebnisse des Betriebs betrifft, so betru
die Betriebseinnahme des Jahres 1911 8 2 3⸗ 8 öh1““ Die Betriebseinnahme ist also m. . oder um 8,11 % höher.
Die Verkehrseinnahmen bezifferten
. Z““ .I1““ ooo111“”“ und zwar entfielen auf den Personenverkehr 646 953 004 „ 4*“ und auf den Güterverke⁶rlrll. . . 1 559 918 921 gegen das a 1910 . . . . . . . . . 1 99 202 992 b Die Betriebsausgabe des Betriebsjahres 3 I 144X4“ Ivöö1111“ 33IJ1144* oder um 4,84 % höher.
Davon betrugen die persönlichen Aus⸗ A“ . 14“ Die Gesamtzahl der beschäftigten Beamten, technischen Gehilfen, Hilfs⸗ beamten im unteren Dienst und Arbeiter, deren Diensteinkommen aus den laufenden Betriebs⸗ einnahmen gezahlt wurde, betrug insgesamtk.... gegen doe eh e11“ 1A“
e sä chen Ausgaben stiegen auf 778 522 755 Pseh das I, gcben stiron aut, .. . 171138 ℳ e sind die Ausgaben für Unterhaltung und Ergänzung der hess sowie für Beschaffung der Betriebsmaterialien von 1905 3 670 ℳ auf 198 017 969 ℳ gestiegen. Die Beschaffung der Brennmaterialien erforderte davon rund 133 Millionen Mark. Für
480 038 525
307 462 485 290 989 457
65 073 503
180 387 661, 703 483 294.
7 310 893 ℳ 171 135 251 „ 176 175 642 „
4
f. ₰ 8
22 514 924, 12 244 850
.„ „ . 22 “
7 *
488 326.
de Mai
8 8 8*
Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen
] Fn. 2 8
wurden auz Betriebsfonds 262 834 000 ℳ gegen 255 997 000 ℳ aus⸗
8 5 “
gegeben. Die Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzun uhr⸗ zeuge und der maschinellen Anlagen erforderte 238 0*% 8 242 086 000 ℳ im Vorjahre. Davon entfallen auf Beschaffung ganzer Fahrzeuge in beiden Jahren 80 000 000 ℳ.
Der Betriebsüberschuß betcug somit im Jahre 1911 816 273 214 ℳ gegen 710 717 263 ℳ i. J. 1910. Er ist also um 105 555 951 ℳ oder 14 85 % gestiegen. Im V0h ist nal zu m durchschnittlichen statistischen Anlagekapital der preußisch⸗ hessischen Staatseisenbahnen betrug er 7,20 % gegen 6 48 % im Jahre 1910. Nach Abzug der an Hessen (17 852 317 ℳ) und Baden (867 299 ℳ) zu zahlenden Anteile sowie der Ausgaben für die Zentral⸗ verwaltung ergibt sich für die preußischen Bahnen allein ohne Verzinsung und Tilgung der Eisenbehnschulden ein Ueberschuß von 798,3 Millionen Mark. Dieser Ueberschuß ist, wie folgt, verwendet worden: zur etatsmäßtgen Tlgung der 7186, 7 Millionen Mark betragenden Eisenhabnschud 46 Millionen Mark, zur Verzinsung di ser Schulden 2549 Millionen Mark, als Zuschuß zum Cxtraordinarium und zu sonstigen außeretaͤtsmößigen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung 115,3 Millionen Mark. Für allgemeine Staats⸗ zwecke sind 219,8 Millionen Mark abgeführt worden. Der Rest von 162 3 Misionen Mark wurde zur Ergänzung und Verstärkung des Ausgleichsfonds benutzt.
Der Betriebskoeffizient, d. h. das Verhältnis der Betriebs⸗ ausgaben zu den Betriebseinnahmen, ist in den letzten Jahren wieder Fänstiger S. im Jahre 1911 auf 65,23 % gegen 67,27 % im Jahre 109 68,99 % i ahre 1907 74 62 % t Jahre 1908. 9) „ 68,99 % im Jahre 1909 und 74 62 % im
Wohlfahrtspflege.
u Ueber die Kulturarbeitsstätte Reppen im Kreise Weststernberg, Regierungsbezirk Frankfurt, die erste Schöpfung des Vereins für soziale innere Kolonisation Deutschlands, hat dieser den ersten Geschäftsbericht ver⸗ öffentlicht, der die Zeit vom 1. April 1912 bis 1. Januar 1913 be⸗ handelt. Dem Verein, dessen Leitung sich in Berlin⸗Lichterfelde befindet, wird großes Vertrauen entgegengebracht, das sich in den Zuwendungen von Behörden und von gemeinnützig gesinnten Per⸗ sonen ausdrückt Die Sammelliste für die Vereinszwecke, die dem Geschäftsbericht beigefügt ist, weist u. a. 22 000 ℳ vom Reichsamt des Innern, 4000 ℳ aus der Plauth⸗Stiftung, je 3000 ℳ von den preußischen Ministern des Innern und für Land⸗ wirtschaft, je 1000 ℳ vom Minister der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten, vom brandenburgischen Provinzialausschuß, vom Sh eelterhasn. von 35 Privatpersonen Beträge von 1 auf. Die Einnahme 1 ür 1912 schließen mit 104 537 ℳ ab. sment üng etassben süt 498 „ Was die Begründung und bisherige Entwicklung der Kolonie Reppen anlangt, so ist das dort vom Verein erworbene Terrain vor⸗ bereitet und parzelliert worden. Von den mit Gebäuden und Brunnen versehenen sonstigen Grundstücken wurden fünf an Ansiedler für den Gesamtpreis von 37 640 ℳ verkauft. Am Schlusse des Jahres 1912 waren noch acht unbebaute, jedoch mit Obstbäumen bepflanzte und sonst fertige Grundstücke vorhanden, ferner noch elf unbearbeitete Parzellen. Dem Hauptzweck des Vereins entsprechend konnten im Laufe des neunnmonatigen Betriebes im Jahre 1912 im ganzen 87 Arbeits⸗ lose der Arbeitsstätte Reppen zugeführt werden. Von diesen fanden im Laufe des Jahres 47 Mann wieder anderweite reguläre Beschäftigung, 23 Mann verließen, ohne Arbeit gefunden zu haben, freiwillig die Arbeitsstätte, 10 Mann wurden als Trinker ent⸗ lassen, 7 Mann waren absolut arbeitsunfähig. Sämtliche Arbeitslose waren von der Berliner und Charlottenburger Armen⸗ direktion dem Verein überwiesen worden, und es wird in dem Jahresbericht als das Wichtigste hervorgehoben, daß keine von den in der Kolonie beschäftigt gewesenen Personen bisher in die Pflege der Armend irektionen zurückgekehrt sei. „Wir haben also eine beträcht⸗ liche Entlastung des Arme⸗ 25 herbeigeführt und zugleich den Leuten wieder Lebensmut und Arbeitskraft gegeben. Dieser letzte Satz er⸗ scheint allerdings nur auf diejenigen Arbeiter anwendbar, welche auf kurze oder längere Zeit in Reppen beschäftigt waren, bezw. auf die⸗ jenigen, welche anderweitig Arbeit erhielten, da von den unfreiwillig Abgegangenen wohl doch die meisten wieder der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen sein dürften. Ende Januar 1913 betrug der Arbeiter⸗ bestand in Reppen 20 Mann. Ihrem Alter nach befanden sich die meisten in der Altersklasse von 21 bis 30 Jahren; der jüngste Arbeiter war 1g üihse 62 Jahre alt.
as Bestreben des Vereins ist namentlich darauf gerichtet, aus den Großstädten solche dauernd Arbeitslose die in ländlichen Verhältnissen nach und nach wieder sich aufraffen können, die aber freiwillig niemals die Großstadt verlassen würden. Der Gedanke, bisheriges Dedland und Moorland durch diese Arbeitskräfte zu kultivieren, ist an sich gewiß beachtlich, und nach den im Geschäfts⸗ bericht erwähnten Aussagen Sachverständiger ist eine geregelte Durch⸗ führung des Versuches in Reppen wünschenswert.
„Der mit der Entlohnung der Tagearbeiter in Reppen erstrebte erziehliche Einfluß auf die Kolonisten geht aus folgenden Sätzen des Berichts hervor: „Wir geben im Tagelohn den Ledigen 2,25 ℳ und den Verheirateten 3 ℳ, wovon die Familien stets 1 ℳ be⸗ kommen. Wir geben außerdem freie Wohnung, sodaß also immer der ortsübliche Tagelohn von 2,50 ℳ bis 3,50 ℳ erreicht wird. 889 1“ ist sedoch, so “ möglich im Akkord zu vergeben,
il die Arbeiter dabei alle 3 bis 4 ℳ verdienen könn “ Arbeit Rhien wn hdie
ermit der gesamten ähnlichen Fürsorgearbeit einen Weg gewiesen zu haben, wie sie zur Wirtschaftlichkeit und zugleich zu besserer Ent⸗ bünugg fäanen chaftlich zugleich zu besserer 81 Der Bericht weist noch darauf hin, daß die Deputation für das städtische Obdach in Berlin eigene ähnliche Kolonisatlonssaliofün für Arbeitslose auf ihren Rieselgütern einzurichten gedenkt. Wir möchte guch auf die bereits vor Jahren von Pastor Dr. Cronemevyer bei Bremerhaven durchgeführten Versuche einer planmäßigen inneren Kolonisation durch arbeitslose Wanderer und auf die bekannten bahr brechenden Bestrebungen des verstorbenen Pastors von Bodelschwingh hinweisen und daran den Wunsch knüpfen, daß der neue Verein 9 soziale innere Kolonisation bei seinen weiteren Versuchen guten Erfolg ”] möchte, sodaß auch dessen Wirken sich berechtigterweise als ein Plag. n die, 79 Ider “ .Te.eeM-n. der Arbeits⸗
e zur Vermehrung arbeitswilliger Hände für die Land⸗ wirtschaft einreihen könnte. v“
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundhei 3 2 * 2 8 it Nr. 11 vom 13. äFrtserlsche funseettheh,
Pest.
Britisch Ostindien. Vom 2. bis 8. Februar erkrankten 4964
2297 auf die Vereinigten Provinzen, 606 auf Bi
¹ en en, f Bihar und Hrn8 398 auf die Präsidentschaft Bombay “ au ie Stadt Bombay), 211 auf das Punjabgebiet, 170 auf urma (davon 35 auf die Stadt Rangun), 141 auf die Präsident⸗ schaft Madras, 92 auf den Staat Mysore, 89 auf Rajputana e “ den Hyderabad, 15 auf die Jentralprovinzen und 13 a n Kethotta p z 3 auf Bengalen (davon 8 auf Hongkong. Vom 26. Januar bis 1. Febr ödli ü baes Eüte J Februar 1 tödlich ver Britisch Ostafrika. Vom 14. Januar his 5. Februar sind Cr Nairobi und Kisumu je 3 Erkrankungen und 8 Dagoretti 1 gemeldet worden, E“ insgesamt 6 tödlich ver⸗
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gefunden.
laufen sind. In Nairobi und D gor den pestinfizierte Ratten
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gesichert wird. Wir
und starben 4083 Personen an der Pest. Von den Todesfällen kamen 8