scher Neichsanz
1“ ¹ 1““
23 157187 (F. 11642) R.⸗A. v. 23. 4. 1912. Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Fritz Knoch, Berlin, Gneisenaustr. 111.
22b 43666 (R. 3424) R.⸗A. v. 1. 6. 1900. „ 48928 (R. 3783) „ „ 7. 6. 1901. W. vescn. Umgeschrieben am 7. 3.1913 auf: Rotophot Aktien⸗ ggesellschaft für graphische Industrie, Berlin.
4 87225 (K. 10924) R. A. v. 18. 5. 1906. 8 Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Patent⸗ und stechnisches Geschäft „Heliophor“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover.
8 44408 (C. 3237) R.⸗A. v. 20. 7. 1900. 37 70196 (L. 5255) „ „ 5. 7. 1904. Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Lüneburger Düngekalkwerke, Ton⸗ und Asphaltindustrie Pieper und Blunck, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüneburg.
13 135169 (T. 6184) R.⸗A. v. 21. 10. 1910. Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Richard Carl Feuer, Dresden, Zwickauerstr. 52.
38 155896 (Z. 2822) R.⸗A. v. 19. 3. 1912. 163411 (Z. 3153) „ „ 13. 9.
1 Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Fa. Strohmenger, Döbeln i. S. 7 137990 (W. 11160) R.⸗A. v.
3. 1. 1911. 1 8 Maei 8 8 88 Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Friedrich Bach⸗ B NaETERLIMNCK. 1— 1 hner. 16/1 1913. Fa. C. Weiß, München. 5/3 1913. mann, Altona⸗Othmarschen, Bellmannstr. 5. H68 S 8 masse, Gummi, Gummiersatzstoffe 11“ W.“ Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Saiten und Musik⸗ 30 9140 1s — aer 17, y. 1896. W111 9 bechnisch ex 66 Kerzen⸗ instrumenten. Warer- Seeneener E “ 90690 (S. 6666) „ „ 21. 9. 1906. Nachtlichte, Dochte, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfer⸗ 8 2 8 8s 8
9 94590 (S. 6665) „ „ 1. 3. 1907. 1 — 11“ nungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗Mittel, 96040 6667) 9 1 Schleifmitte.
(S. 132104 9915) 116
Geschäftsbetrieb: Institut für Erd⸗ und Feuer⸗ Bestattungen. Waren: Särge, Trauerdekorationen, Leichenwagen, Broschüren, Sterbekleider, Decken, Kissen, Blumen insbesondere Kränze, Urnen.
25. 172065.
Bloezy
Otto Weidlich], Brunndöbra
172053. M. 20397.
Mampes Meue Stube.
13/1 1913. Fa. Carl Mampe, Berlin. 5/3 1913. Geschäftsberrieb: Likörfabrik und Großdestillation, Handel mit Spirituosen, Weinen und Zigarren. Waren: Liköre und andere Spirituosen, Still⸗ und Schaum⸗Weine, Zigarren, Zigaretten, Cakes, Schokolade, Konfitüren, Lebkuchen.
11“
111““
172055. A. 10339. 28,/1 1913. i /Sa. 5/3 1913.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Musikinstrumenten. Waren: Akkordions, Mundharmo⸗ nikas, Konzertinas, Violinen, Gitarren, Mandolinen, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente und deren Teile, Saiten. —
25. 172066.
8 .“ I1I1 8 8““ 8 Sr bö EE111“ 85
1“
18/1 1913. Adolf Traub, Mannheim. 4/3 1913. Geschäftsbetrieb: Handel von Zigarren, Zigarillos und Zigaretten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗,
Kau⸗ und Schnupftabak.
172045.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Helbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
30/12 1912. Julius Anstock, Straßburg ie Els., W. 16549.
St. Fridolinstr. 6. 5/3 1913. s Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb chemischer Produkte. Waren: Dichtungs⸗ und Packungs⸗Material, Wärmeschutz⸗ und Isolier⸗Mittel, Asbestfabrikate, Blatt⸗ metalle, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz- und Leder⸗ konservierungs⸗Mittel, Appretur⸗ und Gerb⸗Mittel, Bohner⸗
T. 7841.
— 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Königlich italienischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter in Berlin Alberto Pansa den Verdienstorden der Preußischen Krone,
dem Generalagenten Hermann von Freeden zu Bremen,
bisher in Buenos Aires, dem Fabrikdirektor Siegmund Meyer zu Bremen und dem Fabrikdirektor und Prokuristen der Leipziger Wollkämmerei Paul Haack zu Leipzig den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Königlich sächsischen Oberregierungsrat Ernst Becker, Vorstand der Kriminalabteilung bei der Polizeidirektion in Dresden, dem Botschaftssekretär dritter Klasse bei der Kaiserlich japanischen Botschaft in Berlin Vicomte K. Mushakoji und dem Königlich dänischen Vizekonsul, Ingenieur Gustav Smidth zu Skien (Norwegen) den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Königlich bayerischen Oberbahnverwalter Max
Siegert zu München und dem Botschaftskanzler bei der Kaiserlich japanischen Botschaft in Berlin Ushio Munemura den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Königlich bagerische Bahnverwalter Ludwig Drexler zu München das Verdienstkreuz in Gold sowie
dem Eisenbahnzugführer a. D. Johann Koener zu Luxemburg und dem Taleb beim Vizekonsulat in Mogador Mohamed Bel Hadj Brahim el Boyaechiawi das Ver⸗ dienstkreuz in Silber zu verleihen. 11111qp““
Leute männlichen Geschlechts zwischen 14 und 16 Jahren bei den Ar⸗ beiten vor dem Ofen (Schmelz⸗, Kühl⸗, Glühofen) die Bestimmungen des § 136 der Gewerbeordnung mit folgenden Maßgaben außer An⸗ wendung bleiben:
1) Die Arbeitsschicht darf einschließlich der Pausen nicht länger als zwölf Stunden, ausschließlich der Pausen nicht länger als zehn
Stunden dauern. Die Gesamtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen sechrig Stunden nicht überschreiten.
Die Arbeit muß in jeder Schicht durch eine oder mehrere Pausen in der Gesamtdauer von mindestens einer Stunde unterbrochen sein. Unterbrechungen der Arbeit von weniger als einer Viertelstunde kommen auf die Pausen in der Regel nicht in Anrechnung. Eine der Unter⸗ brechungen muß mindestens eine halbe Stunde dauern.
Die höhere Verwaltungsbehörde kann jedoch solchen Betrieben, in welchen die jungen Leute in achtstündigen oder kürzeren Schichten beschäftigt werden und in denen zzoe Beschäftigung der jungen Leute so wenig anstrengend und nakurgemäß mit so zahlreichen, hinlängliche Ruhe gewährenden Arbeitsunterbrechungen verbunden ist, daß schon hierdurch eine Gefährdung ihrer Gesundheit ausgeschlossen ist, au Antrag unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gestatten, diese Arbeitsunterbrechungen auf die einstündige Gesamtdauer der Pausen auch dann in Anrechnung zu bringen, wenn die einzelnen Unterbrechungen von kürzerer als einviertelstündiger Dauer sind; eine der Unterbrechungen muß jedoch auch in diesen Fällen stets mindestens eine halbe Stunde dauern. Diese Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Dauer der den jungen Leuten zwischen je zwei Arbeits⸗ schichten gewährten Ruhezeit in Tafelglashütten mindestens vier⸗ undzwanzig Stunden, in Hohlglashütten mindestens sechzehn Stunden
beträgt.
2) Bei Tag⸗ und Nachtbetrieb muß wöchentlich Schichtenwechsel eintreten. Diese Bestimmung findet auf diejenigen Glashütten keine Anwendung, in denen die Beschäftigung so geregelt ist, daß für die jungen Leute zwischen je zwei Arbeitsschichten eine Ruhezeit von min⸗
destens vierundzwanzig Stunden liegt. 3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen junge Leute nicht beschäftigt werden.
1) Zwischen je zwei Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit von min⸗ Stunden liegen.
72056. M. 19531. b . Ordensverleihungen ꝛc.
. 16. Deutsches Reich
Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien unnd Glasbeizereien sowie Sandbläsereien.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 gesetzblatts “ 8
20/1 1913. Adolf Traub, Mannheim. 4/3 1913.
Geschäftsbetrieb: Handel von Zigarren, Zigarillos und Zigaretten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak. “ 172046.
peikaiserbund
22, 10 1912. Fa. Heinrich Jacobi, Mannheim. 4/3 1913. —
“ Zigarrenfabrikation. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗ Kau⸗ und Schnupftabak. 38. 9 172047. H. 26894.
Dezetti
31/1 1913. The Hafkul Cigarette, Franz. Cä⸗ sar Kirsten, Hamburg. 4/3 1913. .
Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupf⸗
J. 6197. 172068. F. 12696.
L. 14558. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhu
Merfeins tes sonstige Personal
H,EnKUNO;L- Salat-u. Aayonnaisen. 3 89 Sl 8 [7IIIMIII
Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Math. Salcher & Söhne, Aktiengesellschaft, Wien. Vertreter: Pat.⸗ 8 1 1 [23 (B. 87) b 1 „ 60205 B. 9373) „ 5. 6. 1903. 09/12 r20 5 8 Berli 5 anse⸗ 91 61289 7 21 vEE11““ üe111111““ 13. 12. 1907 Geschäftsbetrieb: Herstellung von Yoghurtmilch. 4 144117 B. 23408) 6. 8 1911. 1 91160403 (B. 25903 1“ . 3 und Yoghurtpräparate. 8 1. . 1 5 8gac s8etrieb: Kurz⸗, Woll⸗ Strumpf⸗ und Schuh⸗ Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Armaturenfabrik f Haftung, Frankfurt a. M. Garne. Gesoiegte .. Sees⸗ — Hennen (K. 14816) R.⸗A. v. 13. 10. 1908. 9 b. 2057. ger, Ulm a. D., König Wilhelmstr. 18. 37 169633 (M. 20100) R.⸗A. v. 28. 1. 1913. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg. 20 b 29078 (D. 1574) R.⸗A. v. 4. 3. 1898. Friedrich Deiglmayr Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, München. R.⸗A. v. 6. 8. 1912.
(S. .1910 Anw. A. C“ (B. 9536) „ 17. 16/8 1912. Moise Haas Fils, Mülhausen i. Els. Waren: Milch, Käse, Hefe, Molkereiprodukte, Yoghurt „ 160282 (B. 25585) „ 1. 6. 1912. Warenhandlung. Waren: Schuhwaren, Strumpfwaren, Frankfurt a. M. Gesellschaft mit beschränkter Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Wilhelm Bil⸗ Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Woodura⸗Belag Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Chemische Fabrik 2 162494 (K. 21825)
Lauterjung Söhne, Solingen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Generaloberarzt a. D., Professor Dr. Albert Köhler,
bisherigem 1. Garnisonarzt in Berlin, und dem Generaloberarzt a. D. Dr. Gotthold Langhoff, bisherigem Garnisonarzt in Potsdam, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, dem Pfarrer und Erzpriester Adolf Müller zu Krelkau im Kreise Münsterberg und dem Stabsarzt Dr. Friedrich Lotsch an der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militär⸗ ärztliche Bildungswesen den Roten Adlerorden vierter Klasse, G dem Fesit feraata Karl Schwabe zu Charlottenburg und Deutsches
dem Bureauchef und stellvertretenden Direktor der Schwedter Dem Ge ansul. nataautl in Perlin Robert Sehsüras Feuerzerficheramasgefenschatt Atzert Bgatenhänc Schumocher ist chmtensg des ve: das Ekequatur erteilt
orden vierter vnn
17/6 1912. 5/3 1913. 1“ Geschäftsbetrieb: Stahlwarenfabrik. Waren: Rasen⸗
—. 13356.
mäher. 10 K“ 99 3
16 b.
28/1 1913. Sandmann & Wolffgang Gebrüder Wein⸗ und Spirituosen⸗Kommandit⸗Gesellschaft, Berlin. 5/3 1913. — 8 1“ Herstellung von Weinen und Spiri⸗
tuosen. Waren: Spirituosen.
Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Drogen⸗Ein⸗ kaufsverein „Drogea“, E. G. m. b. H., Chemnig. 13 170470 E. 9554) R.⸗A. v. 14. 2. 1913. Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Otto Kossack, Düsseldorf, Karolingerstr. 75.
2 168844 (K. 23644) R.⸗A. v. 10. 1. 1913. Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Providol Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Berlin.
Nachtrag.
38 106428 Sch. 9824) R.⸗A. v. 21. 4. 1908. Zeicheninhaber hat seinen Sitz nach Berlin⸗Pankom, Wollankstr. 19, verlegt.
13 145307 (Sch. 14087) R.⸗A. v. 27. 6. 1911. Zeicheninhaber ist: Leo Schwarz, Berlin, Anhalt⸗
S
172058.
tabak, Zigarren und Zigaretten. 38.
Thomas Koschat
172048.
4/1 1913. Fabig & Kühn, G. m. b. H., Walden⸗ burg i. Schl. 5/3 1913. 1 Geschäftsbetrieb: Drogen⸗Großgeschäft. Speiseöle. 26 b.
Waren:
Fa. Ferdinand Zeh, Hanau a. M. 9.
30/1 1913. Her 41/3 1 172069. T. 7786.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate
38. 172049.
„Schwäarzgesel
23/1 1913. Paul Juhl, Tabak⸗Industrie⸗Ges. m. b. H., Berlin⸗Pankow. 4⁄3 1913.
Geschäftsbetrieb: Zigarren⸗, Zigaretten⸗Fabrikation undt ⸗Handel. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake. 38. 172050.
Iwei Welten
1912. Fa. P. G. Hoße Wb., Hanau a. M.
3. 6346.
H. 26370.
5/11 3 1913. 1“ Geschäftsbetrieb: Tabak⸗ und Zigarrenfabrikation. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarettenpapier, Ziga⸗ rettenhülsen, Zigarettenspitzen, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupf⸗ tabak. EI 172051. F. 12649.
Robert Hunter
14/12 1912. Gebr. Feibelmann, Mannheim. 4/3 1913. — Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake. 1
b 172052. K. 24092.
„Zieloment“
15/1 1913. Fa. B. Kasprowiecez, 1913.
Geschäftsbetrieb: Likörfabrikation, Kognakbrennerei, Fruchtsaftpresserei, Fabrik alkoholfreier Getränke und Franz⸗ branntwein, Vertrieb von Zigarren, Zigaretten. Waren: Weine, Liköre und andere Spirituosen, Mineralwässer, Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, Franzbranntwein, Zi⸗ garren, Zigaretten.
34.
5/3
Gnesen.
172054. Sch. 16734.
Perla
24/9 1912. Fa. S. G. Schwartz, Breslau. 1913. Geschäftsbetrieb: Parfümerie. Waren: Parfüme⸗ rien, kosmetisch pharmazeutische Präparate, nämlich Toilettenereme, Toilettenpulver, Toilettenwasser, Kopf⸗ wässer, Zahnseifen, Zahnereme, Zahnpulver, sowie Kamm⸗ und Bürsten⸗Waren, Parfüm⸗Zerstäuber und Manicure⸗
5/3
16 b. 172059.
Him
7/1 1913. Fa. Aug. Kritzler, Barmen. 5 191 öö- Destillerie, Likörfabrik und Wein⸗ handlung. Waren: Alkoholfreie Getränke und Spiri⸗
tuosen. 1 16b. 172060.
„Nolf's Nothelfer“.
Josef Wolf, Gräfrath, Rhld. Bahnhof.
W. 14721.
7/3 1912. 5/8 1913. 1“ AGeschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Arznei⸗ mitteln und Spirituosen. Waren: Spirituosen. 16 b. 1172061. B. 27556.
Revisor
24/1 1913. Fa. M. Biermann, Berlin. 5/3 1913. Geschäftsbetrieb: Spirituosen⸗ und Wein⸗Handlung. Waren: Spirituosen, Weine und alkoholfreie Getränke. 8 B. 27180.
172062.
Elf
26/11 1912. C. Bube, Fabrik von Längen⸗ maßen, G. m. b. H., Hannover⸗Bothfeld. 5/3 1913. Geschäftsbetrieb: Fabrik von Längenmaßen. Waren: Längenmaße aller Art. “ 24. 172063. K. 23850.
1“
1I1I “
8 9
Lucca
9/12 1912. Alexander Küchenmeister, Berlin⸗ Steglitz, Sachsenwaldstr. 30. 5/3 1913. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Spiegeln für Gesang⸗ studien. Waren: Spiegel zu Gesangstudien.
2/1 1913. Emil Richter, Berlin, Manteuffelstr. 111.
Mpenzanbe
10/⁄12 1912. Fa. F. Thanner, Kempten i. Allgäu. 5/3 1913. 8
Geschäftsbetrieb: Käsegroßhandlung. Waren: Käse und Naturbutter.
26 d. L. 15243.
172070.
straße 10 16 b 149942
Altongerstr. 2 28
(7. 3. 1913). (H. 23284)
R.⸗A. v. 27. 10. 1911.
Zeicheninhaberin hat ihren Sitz nach Stargard i. Pom.
verlegt.
2 90355 Vertreter:
(St. 34 49) Pat.⸗Anw. Wilhelm
(8. 3. 1913). 13
59216 Zeicheninhaber ist: (8. 3. 1913).
(T. 2515)
(Sch. 5565
59029
R.⸗A. v. 31.
Gustav Cibulski,
8. 1906. Anders, Berlin
1903. Hamburg,
R.⸗A. v. 24. 4. 1903.
Zeicheninhaber ist: Firma Karl J. Trübner Ver⸗
lagsbuchhandlung, Straßburg i. Els. (8. 3. 1913.
„Lehnerol“
17/12 1912. Karl Nik. Lehnen, Saarbrücken.
1913. Geschäftsbetrieb: Zuckerwarenfabrik. Waren: Bon⸗
“ 5/3
und Backwaren aller Art. 26e. 172071.
jäetorium
8/1 1913. Fritz Sauer, Breslau, Zimmerstr. 13. 5/3 1913. 1
Geschäftsbetrieb: Diätetische ambulante Küche und pharmazeutisches Laboratorium. Waren: Diätetische Nährmittel und pharmazeutische Zubereitungen. b 26e4. 172072. F. 12396.
Osmellit
4/10 1912. Friedrich Feldtmann, Altona⸗Ottensen, Ecke Moltke⸗ und Arnoldstr. 5/3 1913. Geschäftsbetrieb: Apotheke. Waren: Dintetische Nähr⸗ und Genuß⸗Mittel. 34. 1472073.
Herzensmödel
18/9 1912. Vereinigte Seifenfabriken Stutt gart G. m. b. H., Stuttgart⸗Untertürkheim. 5/3 1913. Geschäftsbetrieb: Seifenfabrik. Waren: Seifen aller Art und Parfümerien. 8
Anderung in der P
des Inhaberz.
222 107879 (D. 6925) R.⸗A. v. 19. 6. 1908. Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Eugen Konrad Müller, Kilchberg⸗Zürich. Vertreter: Pat.⸗Anw. R.
S. 13272.
1111.““
V. 5 133
5/3 1913.
Schmehlik, Berlin.
26 134970
bons, Schokolade, Kakao, Zuckerwaren, Lakritzen, Dragees Rhld.)
ringerstr. 1— 3).
Compagnie, Hannover).
Löschung
(L. 12061) R.⸗A.
v. 18. 10. 1910.
(Inhaber: Lüps & Melcher, Uerdingen a. Rh.) Ge⸗
löscht am 7. 3. 1913. 12 147459
(B. 23689) R.⸗A. (Inhaber: Gelöscht am 7. 2 154853 (GB. 23970)
3. 1913. R.⸗A.
Carl Brüning & Söhne,
8. 1911. Niederseßmar
v. 11.
v. 23. 2. 1912.
(Inhaber: Dr. Eduard Blell, Magdeburg, Breiteweg 261.
Gelöscht am 8. 3. 1913. 32 164106 (Inhaber: Fa. Robert Lentz, Stettin).
(L. 14716) R.⸗A.
1913.
2 151620 (K. 21042) R.⸗A.
1. 10. 1912. Gelöscht am
v. 5. 12. 1911.
v.
(Inhaber: Dr. Arthur Köpp, Leipzig⸗Lindenau, Thl⸗
Gelöscht am 8. 3.
18 145540 (C. 11121) R.⸗A.
1913.
v. 29. 6. 1911.
(Inhaber: Continental⸗Caoutchouc⸗ und Gutta⸗Perche
Für Kl. 9b. Messergriffe auf Hartgummi, Reit⸗ und Fahr⸗Geschirrbeschläge, Maschinet und Maschinenteile, Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Gerüt
Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte gelöscht an
7. 3. 1913.
42 166700 (W. 14879) R.⸗A.
v. 26. 11. 1912.
(Inhaber: Fa. Carl A. Wolter, Hamburg). Für Kl. Hä
Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle;
Kl. 9
Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen. Sicheln, Hieh
und Stich⸗Waffen, Kl. 9c: Nadeln,
Fischangeln, Kl. 91
Hufeisen, Hufnägel, Kl. 9f: Anker, Ketten, Stahlkugel Schlittschuhe, Haken und Osen, Kl. 10: Land⸗, Luft⸗ u Wasser⸗Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Fahrzeugteit Kl. 23: Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuch Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Geräte, Stall⸗, Garte und landwirtschaftliche Geräte gelöscht am 7. 3. 1913.
Erneuerung der Anmeldung.
28 59029 (T.
13 59216 (Sch. 5565). Berlin, den 18. März 1913.
2515).
Am 18. 1. 1913.
Am 27. 11.
Kaziserliches Patentamt.
1 Robolski.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck von P.
Stankiewiez' 1“
Buchdruckerei, 8 1
1“
Berlin SW. 11, Bernburgerstraße 14.
dem Oberbahnassistenten a. D. Theodor Rose zu Lands⸗ berg a. W. das Verdienstkreuz in Gold,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Emil Boltz zu Graudenz, Karl Stoldt zu Charlottenburg und dem Eisen⸗ bahnschreibgehilfen a. D. Otto Kosky zu Landsberg a. W. das Verdienstkreuz in Silber,
dem pensionierten Eisenbahnschaffner Friedrich Flügge zu Uelzen, dem pensionierten Vollziehungsbeamten Karl Möckel zu Höchst a. M. und dem Maurerpolier Gottlob Peißel zu Berlin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Bürgermeister Johann Eulberg zu Ettinghausen im Kreise Westerburg, den Gemeindevorstehern Gottfried Herr⸗ mann zu Schönfließ im Kreise Pr. Holland und Karl Klein zu Koken im genannten Kreise, dem bisherigen Gemeindevorsteher Alois Barthel zu Falkenau im Kreise Grottkau, dem früheren Gemeindevorsteher August Reibeholz zu Rostersdorf im Kreise Steinau, dem Kirchenältesten und Kirchen⸗ kassenrendanten, Bauernhofsbesitzer Ferdinand Borcherdt zu Hansfelde im Kreise Saatzig, dem Kirchenältesten, Bauern⸗ altsitzer Wilhelm Gehm zu Cunow im Kreise Kammin, dem Kirchvater und Kirchengemeindevertreter, Gärtnerausgedinger Gottfried Seifert zu Pommerzig im Kreise Krossen, dem Landwirt, städtischen Eichmeister a. Emil Becker zu Usingen, dem pensionierten Bahnwärter Amandus Engelmann zu Groß Bartelsee im Landkreise Bromberg, dem Obermaschinenmeister Theodor Molkenbur, dem Metteur Bernard Molkenbur, dem Schriftsetzer Hermann Lammers, sämtlich zu Münster i. W., dem Werkmeister Eduard Kobstädt bei der Blindenanstalt in Frankfurt a. M., dem Stukkateurpolier Wilhelm Kienhöfer, dem Fedaat ehalte Karl Noth, beide zu Berlin, dem Former Wilhelm Kranz zu Kittlitztreben im Kreise Bunzlau, dem Gutskämmerer Wilhelm Kuschinski zu Kinderweitschen im Kreise Stallu⸗ pönen, den bisherigen E14“ Paul Krug und Karl Meyer zu Hannover, den bisherigen Bahnhofs⸗ arbeitern Wilhelm Gerber zu Hameln und Christian Schwier zu Minderheide im Kreise Minden das Allgemeine Ehrenzeichen,
dem städtischen Chausseewärter Julius Mickausch zu Liegnitz, dem Schlosser August Keller zu Mülheim a. Rh., dem Tischler Ferdinand Manjot zu Magdeburg, dem Tischler⸗ gesellen Karl Rohde zu Berlin, den Kutschern Ignatz Meier zu Münster i. W. und Peter Rößler zu Frankfurt a. M., dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Gustav Bleich zu Ottlotschin im Landkreise Thorn, dem Fabrikarbeiter Franz Baumerich zu Mülheim a. Rh., den städtischen Arbeitern Jürgen Schlott zu Flensburg, David Basdorf zu Altona⸗ Othmarschen und August Schwenke zu Altona⸗Bahrenfeld das Allgemeine Frenzeichen in Bronze sowie
der Frau Geheimen Regierungsrat Amalie Hammer, ge⸗ borenen Clingestein, zu Brandenburg a. H. das Frauenverdienst⸗ kreuz in Silber zu verleihen.
Der Kaiserliche Konsuxl in Glasgow hat dem Konsular⸗ agenten W. Anderson in Ardrossan (Schottland) die erbetene Entlassung erteilt. v
Bekanntmachung,
betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleife⸗ reien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien.
Vom 9. März 1913.
Auf Grund der §§ 120 e, 139a der Gewerbeordnung hat der Bundesrat die nachstehenden Bestimmungen, betreffend die Beschäftigung von Arbeite⸗ rinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glas⸗ 1 schleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien, erlassen:
1. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sand⸗ bläsereien unterliegt folgenden Beschränkungen:
1) In solchen Räumen, in denen vor dem Ofen (Schmelz⸗, Kühl⸗, Glüh⸗, Streckofen) gearbeitet wird, und in solchen Räumen, in denen eine außergewöhnlich hohe Wärme herrscht (Häfenkammern und dergleichen), darf Knaben unter 14 Jahren und Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Ausnahmen hiervon kann der Bundesrat zulassen.
2) In solchen Räumen, in denen Rohstoffe oder Glasabfälle zerkleinert oder gemischt werden, oder in denen mit flüssigem Fluor⸗ wasserstoffe gearbeitet wird, darf Arbeitern unter 16 Jahren und Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden.
3) Mit Arbeiten am Sandstrahlgebläse dürfen Arbeiter unter 16 Jahren und Arbeiterinnen nicht beschäftigt werden.
4) Mit Schleifarbeiten dürfen Knaben unter 14 Jahren und Arbeiterinnen unter 16 Jahren nicht beschäftigt werden. Mit den⸗ jenigen Schleifarbeiten, bei welchen die Glaswaren trocken geschliffen werden oder das Schleifrad nicht durch mechanische Kraft angetrieben wird, dürfen auch Arbeiterinnen über 16 Jahre nicht beschäftigt werden. Ausnahmen von ihrer Verwendung beim Trockenschleifen kann die höhere Verwaltungsbehörde auf deeeeh des Arbeitgebers ge⸗ statten, sofern durch zweckentsprechende Betriebsanlagen für eine ständige wirksame Absaugung des entstehenden Staubes gesorgt ist. 5) Junge Leute männlichen Geschlechts zwischen 14 und 16 Jahren dürfen, soweit deren Beschäftigung nach diesen Bestimmungen zulässig ist, nur beschäftigt werden, wenn durch ein Zeugnis eines von der höheren Verwaltungsbehörde zur Ausstellung solcher Zeu nisse er⸗ mächtigten Arztes dargetan wird, daß die körperliche Entwickelung des Arbeiters eine Bes äftigung ohne Gefahr für die Gesundheit zuläßt. Das ärztliche Zeugnis ist vor Beginn der Beschäftigung dem Arbeitgeber auszuhändigen, welcher damit wie mit dem Arbeitsbuche (§ 107 der Gewerbeordnung) zu verfahren hat.
Unberührt durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Be⸗ fugnis der zuständigen Behörden, im Wege der Bersügung für einzelne Anlagen gemäß § 120 d, § 120 f Abs. 2 der Gewerbeordnung weiter⸗ gehende Anordnungen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, besonders der jugendlichen Arbeiter zu treffen.
II. In Glashütten, in denen die Glasmasse gleichzeitig ge⸗ chmolzen und ver beitet wird, dürfen für die Beschäftigung junger
Zeit von sechs Uhr Morgens bis sechs dihr Abettbölzlie schrift findet, wenn mehrere Festtage aufeinander folgen, ersten Festtag Anwendung.
III. In Glashütten, in denen die Schmelzschicht und die Ver⸗ arbeitungsschicht miteinander wechseln, dürfen für die Beschäftigung junger Leute männlichen Geschlechts zwischen 14 und 16 Jahren be den Arbeiten vor dem Ofen (Schmelz⸗, Kühl⸗, Glühofen) die Be⸗ stimmungen des § 135 Abs. 3, § 136 der Gewerbeordnung mit folgenden Maßgaben außer Anwendung bleiben:
1) Die Gesamtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer ê ausschließlich der Pausen nicht mehr als sechzig Stunden etragen.
jnnerhalb zweier Wochen darf von der Gesamtdauer der Beschäftigung in die Zeit von sechs Uhr Abends bis sechs Uhr Morgens nicht mehr als die Häͤlfte fallen.
Die Dauer der Pausen muß für Schichten von höchstens zehn Arbeitsstunden mindestens eine Stunde, für Schichten mit längerer Arbeitszeit mindestens eine und eine halbe Stunde betragen. Unter⸗ brechungen der Arbeit von weniger als einer Viertelstunde Dauer werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens eine halbe Stunde dauern.
2) In der Zeit von sechs Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens darf die Beschäftigung ausschließlich der Pausen die Dauer von zehn Stunden nicht überschreiten.
9 Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen junge Leute nicht beschäftigt werden.
4) Zwischen je zwei Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit liegen welche mindestens die Dauer der zuletzt beendigten Schicht erreicht Innerhalb der Ruhezeit ist eine Beschäftigung mit Nebenarbeiten gestattet, wenn die jungen Leute vor Beginn oder nach dem Ende dieser Beschäftigung noch für eine Zeit von der Dauer der beendigten Schicht ohne jede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Beschäftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gefamtdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung.
5) An Sonntagen darf die Vrsceftigun nur einmal innerhalb zweier Wochen in die Zeit von sechs Uhr Morgens bis sechs Uhr Abends fallen.
IV. Die Ausnahmen unter II und III
a. auf alle Arbeiten an Strecköfen,
b. auf die Herstellung von Spiegel⸗, Roh⸗, Draht⸗, Kathedral⸗ glas und dergleichen durch Auswalzen flüssiger Glasmasse auf Platten oder Tischen,
c. auf die Arbeit an Maschinen, welche Glasmasse automatisch zu Flaschen oder Tafelglas verarbeiten.
„Die Ausnahmen unter III finden keine Anwendung auf Glas⸗ hütten, in denen Weißhohlglas einschließlich der Beleuchtungsgegen⸗ stände und der sogenannten Flakons hergestellt wird.
In den unter Abs. 2 bezeichneten Glashütten darf jedoch ab⸗ weichend von den Bestimmungen des § 136 Abs. 1 der Gewerbe⸗ ordnung die Gesamtdauer der Pausen für die jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren bei den Arbeiten vor den Oefen auf eine Stunde beschränkt werden, wenn die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Hansen nicht mehr als zehn Stunden beträgt, und auf ein und eine
albe Stunde, wenn die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Pausen nicht mehr als elf Stunden beträgt. Unterbrechungen der Arbeit, die weniger als eine Viertelstunde dauern, werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht.
Die Landeszentralbehörden sind ermächtigt, einzelnen Weißhohl⸗ glashütten, in denen die Schmelzschicht und die Verarbeitungsschicht miteinander wechseln, auf Antrag widerruflich zu gestatten, daß die
finden keine Anwendung
Arbeitszeit der jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren, abweichend