1913 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Urkunde,

betreffend die Errichtung von drei selbständigen

evangelischen Kirchengemeinden, nämlich der Apo tel

Paulus⸗, der Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und der

Kirchengemeinde zum Heilsbronnen, in Berlin⸗ Schöneberg.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:

I.

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗

Schöneberg, welches umgrenzt wird: a. im Norden und Osten ausgehend von dem Schnitt⸗ ppunkt der Mittellinien der Eisenacherstraße mit der Neuen Winterfeldtstraße durch die Mittellinie der letzteren bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Weichbildgrenze der Stadt Berlin, dann durch diese Weichbildgrenze bis zu ihrem Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdamer Ersenbahn, von hier ab durch diesen Bahnkörper (ausschließlich) bis zum Schnittpunkt mit der

Sedanbrücke,

im Süden von dort durch die Mittellinie der Kolonnen⸗ straße bis zum Schnittpunkt ihrer Verlängerung mit der Mittellinie der Haupistraße, durch die Mittellinie der Hauptstraße bis zum Schniktpunkt mit der Mittellinie der Eisenacherstraße,

Him Westen von dort durch die Mittellinie der Eisenacher⸗ straße nordwärts über den Barbarossaplatz hinweg bis zu dem unter a genannten Ausgangspunkt,

werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde zu Berlin⸗Schöneberg, Diözese Friedrichswerder II, vereinigt.

II.

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗

Schöneberg, welches umgrenzt wird: 1 a. im Norden und Osten ausgehend von dem Schnitt⸗ punkt der Weichbildgrenze der Stadt Berlin mit der west⸗ lichen Seite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn durch die Weichbildgrenzen der Stadt Berlin

und sodann der Gemeinde Tempelhof,

im Süden durch die Weichbildgrenzen der Gemeinde Tempelhof und sodann der Gemeinde Mariendorf bis zu ihrem Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahn⸗ körpers der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn,

„im Westen von dort durch diesen Bahnkörper (ein⸗ schließlich) bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie des Sachsendammes, von dort durch die Mittellinie des Sachsen⸗ dammes bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn, durch diesen Bahnkörper (einschließlich) nordwärts bis zu dem

unter a genannten Ausgangspunkt,

rden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Königin Luise⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde zu Berlin⸗ Schöneberg, Diözese Friedrichswerder II, vereinigt.

III.

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗ Schöneberg, welches umgrenzt wird:

a. im Osten ausgehend von dem Schnittpunkt der Mittel⸗ linien der Neuen Winterfeldt⸗ und der Eisenacherstraße füdwärts durch die Mittellinie der letzteren über den Barbarossaplatz binweg bis ium Schnittpunkt mit der Mittellinie der Wartburgstraße, 1

im Süden von dort durch die Mittellinie der Wartburg⸗ straße bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Mittellinie der Meranerstraße, durch diese bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie der Badenschenstraße und durch diese bis zum Schnittpunkt mit der Weichbildgrenze der Stadt Berlin⸗ Wilmersdorf,

im Westen von dort durch diese Weichbildgrenze nord⸗ wärts bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Parochialgrenze der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde,

im Norden von dort durch die Parochialgrenze dieser Kirchengemeinde und sodann durch die Parochialgrenze der Zwölf Apostel⸗Kirchengemeinde bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie der Eisenacher Straße (Ausgangspunkt bei a),

werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Kirchengemeinde zum Heilsbronnen zu Berlin⸗Schöne⸗ berg, Diszese Friedrichswerder II, vereinigt.

IV.

1) Die vierte, die fünfte und die neu errichtete zehnte Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen und zwar die vierte und die fünfte mit ihren derzeitigen Inhabern, desgleichen die zehnte, falls sie bis zum Inkrafttreten dieser Urkunde besetzt ist, dergestalt auf die neue Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde über, daß die vierte die erste, die fünfte die zweite und die zehnte die dritte Pfarrstelle der

neuen Gemeinde wird. 8

-22) Die sechste und die achte Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen mit ihren derzeitigen Inhabern dergestalt auf die neue Königin Luise⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde über, daß die achte die 86 und die sechste die zweite Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.

3) Die dritte und die siebente Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen mit ihren derzeitigen Inhabern dergestalt auf die neue Kirchengemeinde zum Heilsbronnen über, daß die siebente die erste und die dritte die zweite Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.

V.

In den drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus⸗, Königin Luise- Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen gelten bis auf weiteres die Gebührenordnungen der Kirchengemeinde Schöneberg.

VI.

1) Die drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen haben das Recht der Mitbenutzung des alten Kirchhofs der Kirchengemeinde Schöneberg zu Berlin⸗Schöneberg, Hauptstraße 46, dergestalt, daß

12. die Verwaltung dieses Kirchhofs allein der Stammgemeinde

verbleibt, welche auch alle Verwaltungs⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten allein zu tragen hat, .die drei Zweiggemeinden nur die Stolgebühren für die Begräbnisse ihrer Mitglieder auf dem alten Kirchhofe beziehen, während alle übrigen Gebühren der Stamm⸗ gemeinde zufließen. 1

2) Eine jede der drei neuen Kirchengemeinden erhält das Recht, den der Kirchengemeinde Schöneberg auf dem Südwestfriedhofe bei Stahnsdorf zugewiesenen Beerdigungsblock unter den für die Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg geltenden Bedingungen solange mitzubenutzen, bis .“ eigenen Beerdigungsblock auf dem Suͤdwestfriedhof er⸗

alten hat. 1

VII. Die Kirchengemeinde Schöneberg führt vom Tage des Inkraft⸗ tretens dieser Parochialregulierung ab de N Kirchengemeind Alt Schöneberg zu Berlin⸗Schöneberg.

VIII. Diese Urkunde tritt am 1. April 1913 Berlin, 6, 1. März 1913. Berlin, den 6. März 1912 8 S

8 (L. S.) Königliches Konsistorium r Provinz Brandenburg Abteilung Berlin. von Jagow. Steinharfen. 8

Der Königliche Polizeipräsident.

Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis. Zugleich ordnen wir zur Ausführung der Parochialregulierung hierdurch folgendes an:

1) Die Besetzung der den drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen über⸗ wiesenen und der in ihnen noch zu errichtenden Pfarrstellen erfolgt nach den für die Kirchengemeinde Alt Schöneberg jeweilig geltenden gesetzlichen Vorschriften, wie dies von den vereinigten Körperschaften der Kirchengemeinde Schöneberg am 15. August 1912 als Bedingung für die Abzweigung der drei neuen Gemeinden und ihre Beteiligung an dem im Alleineigentum der Kirchengemeinde Alt Schöneberg ver⸗ bheigent Pfarrfonds einstimmig beschlossen und aufsichtlich genehmigt worden ist. 8

Nachdem die erstmalige Prseßungz der zum 1. Juli 1911 er⸗ richteten 8. Pfarrstelle dem beschlußmäßigen Wunsche der vereinigten Körperschaften der Kirchengemeinde Schöneberg vom 17. Februar 1911. entsprechend ihnen unter Zustimmung des Evangelischen Oberkirchenrats und des Ministers der geistlichen Angelegenhetten mit der Maßgabe überlassen worden ist, daß bei der nächsten Erledigung einer durch Gemeindewahl zu besetzenden Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöne⸗ berg die Berufung des Geistlichen durch die Kirchenbehörde ohne Konkurrenz einer Gemeindewahl zu erfolgen hat und die achte Pfarr⸗ stelle durch Gemeindewahl besetzt worden ist, so wird das der Kirchen⸗ behörde bezüglich der ersten bis achten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg zustehende Recht durch die Ueberweisung der dritten, vierten, fünften, sechsten, siebenten und achten Pfarrstelle an die neuen Kirchengemeinden nicht berührt. .

2) Einer jeden der drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen steht sowohl hinsichtlich der Gehaltsbezüge für die überwiesenen oder noch zu errichtenden Psarestedef, als auch hinsichtlich etwaiger anderer kirchlicher Bedürfnisse dasselbe Anrecht auf die Einkünfte des im Alleineigentum der Kirchengemeinde Alt Schöneberg verbleibenden

farrfonds wie der Eigentümerin nach Maßgabe der folgenden Be⸗ stimmungen zu:

a. Alle die Besoldung der Geistlichen betreffenden Rechte regeln sich durch das jeweilige Regulativ für die zweiten Pfarrstellen der Kirchengemeinde Alt Schöneberg und sind gemäͤß den Bestimmungen der Verwaltungsordnung für das kirchliche Vermögen vom 17. Juni 1893 in dem Etat des Pfarrfonds aufzuführen. Die nach dem Regulativ der Berliner Stadtsynode dem ersten Pfarrer einer Kichen⸗ gemeinde zustehende Funktionszulage erhalten die jeweilig ersten der abgezweigten Gemeinden außerdem aus dem Pfarrfonds.

b. Der Etat wird vorberaten von der Finanzkommission der Kirchengemeinde Alt Schöneberg, zu der die ersten Pfarrer der an den Einkünften des Pfarrfonds beteiligten Gemeinden mit beratender Stimme hinzugezogen werden können. Den Vorsitz führt der erste spfarber der Kirchengemeinde Alt Schöneberg, im Behinderungsfalle ein Stellvertreter. Der so vorberatene Etat unterliegt der Beschluß⸗ fassung der kirchlichen Körperschaften der Kirchengemeinde Alt Schöneberg.

c. Außeretatsmäßige, jedoch bestimmungsgemäße Ausgaben aus den Einkünften des Pfarrfonds sind seitens der betreffenden Gemeinde⸗ kirchenräte der einzelnen Gemeinden bei dem Königlichen Konsistorium zu beantragen. Der Antrag wird dem Gemeindekirchenrat der Kirchen⸗ gemeinde Alt Schöneberg zur Kenntnis und Aeußerung über die Leistungsfähigkeit des Pfarrfonds übersandt. Ueber den Antrag selbst steht ihm eine Beschlußfassung nicht zu.

d. Außeretatsmäßige, jedoch nicht bestimmungsgemäße Ausgaben sind von dem Gemeindekirchenrat der Einzelgemeinde bei dem Ge⸗ meindekirchenrat von Alt Schöneberg zu beantragen. Dieser hat sowohl zu der Leistungsfühigkeit des Pfarrfonds wie zu der Not⸗ wendigkeit der betreffenden Ausgabe beschlußmäßig Stellung zu nehmen und mit diesem Beschluß den Antrag der Gemeinde dem Königlichen Konsistorium vorzulegen. inn der Beschluß ablehnend lautet, so hat das Koͤnigliche Konsistesrium das Recht, die Zustimmung zu dem Antrag endgültig zu ergänzen.

e. Nich! bestimmungsgemäße Ausgaben, welche in den Etat auf⸗ genommen werden sollen, sind von dem Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Alt Schöneberg den Körperschaften der Einzel⸗ gemeinden zur beschlußmäßigen Stellungnahme vorzulegen. Wird eine Einigung nicht erzielt, so entscheidet das Königliche Konsistorium endgültig. Derartige Anträge können nur vor der Feststellung des des Etats durch die Finanzkommission der Kirchengemeinde Alt Schöneberg gestellt werden. .

f. Durch die erwähnten Entscheidungen des Königlichen Kon⸗ sistoriums in streitigen Fällen, gegen welche der Rechtsweg nicht zu⸗ lässig ist, wird das den kirchlichen und staatlichen Aufsichtsbehörden zustehende Genehmigungsrecht nicht berührt.

3) Der Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde ist von der Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg das auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin⸗Schöneberg Band 50 Blatt Nr. 1787, eingetragene Grund⸗ stück Kartenblatt 2 Abschnitt 1524/10, Kirchplatz von 26 a 68 qm Größe, auf welchem die Apostel Pauluskirche errichtet ist, mit der im Grundbuch eingetragenen Beschränkung, das Grundstück der politischen Gemeinde Schöneberg zurückzugewähren, sobald es aufhört, kirchlichen Zwecken zu dienen, zu Eigentum zu überweisen.

4) Der Königin Luise⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde sind von der Kirchengemeinde Schöneberg die auf ihren Namen im Grundbuche der Stadt Berlin⸗Schöneberg Band 87 Blatt 2909 und Band 86 Blatt Nr. 2881 eingetragenen Grundstücke, auf welchen die Königin Luise⸗Gedächtniskirche errichtet worden ist, zu Eigentum zu übertragen.

5) Der Kirchengemeinde zum Heilsbronnen sind von der Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg die auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin⸗Schöneberg Band 95 Blatt Nr. 3145 unter Nr. 1 und 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstücke, auf welchen die Kirche zum Heilsbronnen nebst Pfarr⸗ und Gemeindehaus errichtet ist, mit den grundbuchlich eingetragenen Belastungen und mit der Verpflichtung zu Eigentum zu übertragen, daß die Kirchengemeinde zum Heilsbronnen den jährlichen Reinertrag des Pfarr⸗ und Gemeindehauses an den Pfarrfonds der Kirchengemeinde Alt Schöneberg abzuführen hat.

6) Mit dem 1. April 1913 treten die Inhaber der vierten, fünften und zehnten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg der⸗ gestalt zur Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde über, daß Pfarrer Rodatz erster Pfarrer, Pfarrer Rauchstein zweiter und Pfarrer Braun dritter Pfarrer dieser Kirchengemeinde werden. Ferner treten mit dem I. April 1913 die Inhaber der achten und der sechsten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg dergestalt zur Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ Kirchengemeinde über, daß Pfarrer Lange erster und Pfarrer Boehm zweiter Pfarrer dieser Gemeinde werden. Desgleichen treten am selben Tage die Inhaber der siebenten und der dritten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg dergestalt zur Kirchengemeinde zum Heils⸗ bronnen über, daß Pfarrer Geest erster und Pfarrer Mirbt zweiter Pfarrer dieser Kirchengemeinde werden.

Die genannten Geistlichen werden auch die Anmeldungen der in den neuen Parochialbezirken wohnhaften wahlberechtigten Gemeinde⸗ glieder zur Wählerliste während der durch Kanzelabkündigung noch zu bestimmenden Tagesstunden in den Saktisteien der Apostel Paulus⸗ kirche, der Königin Luise⸗Gedächtniskirche und der Kirche zum Heils⸗ bronnen bezw. in ihren Wohnungen entgegennehmen. 8

7) Die Zahl der zu wählenden Kirchenältesten beträgt für jede der drei neuen Kirchengemeinden 12, sodaß nach § 28 Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung je 36 Gemeindevertreter zu wählen sind.

8) Etwaige bei dem Pfarrer Rodatz für die Apostel Paulus⸗ Kirchengemeinde, dem Pfarrer Lange für die Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ Kirchengemeinde und dem Pfarrer Geest für die Kirchengemeinde zum Heilsbronnen anzubringende Reklamationen gegen die Wählerliste und ebenso etwaige ebenfalls bei den genannten Geistlichen zu erhebende Einsprüche gegen die Wahl der Aeltesten und Gemeindevertreter sind von diesen dem Vorstande der Kreissynode Friedrichswerder II. gemäß §§ 36 und 40 Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung zur Entscheidung vorzulegen, während in beiden Fällen die Entscheidung in der Rekurs⸗ instanz durch uns erfolgen wird, da es zurzeit an Gemeindekirchenräten in den drei neuen Gemeinden fehlt.

9) Die nach dreijähriger Tätigkeit vom Tage der Amts⸗ einführung an gerechnet ausscheidende Hälfte der gewählten Aeltesten und Gemeindevertreter ist gemäß § 43 Absatz 3 Kirchen⸗ gemeinde⸗ und Synodalordnung durch Auslosung zu bestimmen.

Eine weitere Ausstattung als in der Errichtungsurkunde und vor⸗ stehend ausgesprochen erhalten die drei neuen Gemeinden von ihrer Stammgemeinde nicht.

Im übrigen halten wir es für wünschenswert, daß sich der Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Schöneberg im Einvernehmen mit den ersten Pfarrern der drei neuen Gemeinden der Armen⸗ und Krankenpflege in den neuen Gemeinden bis zur Einführung ihrer eigenen Aeltesten in ihr Amt annimmt.

Berlin, den 19. März 1913.

(L. S.) 11 8 Konsistorium der Provinz Brandenburg, A n. 8 Steinhausen. 8 18

8

Königliches

Abgereist: r Justizminister

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. März 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern nachmittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Reichskanzlers Dr. von Bethmann Hollweg und des Kriegs⸗ ministers, Generals der Infanterie von Heeringen. 4

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung.

Der Präsident des Direktoriums der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Koch ist von Urlaub zurückgekehrt.

Der Präsident der Königlich Preußischen Generallotterie⸗ direktion, Wirkliche Geheime Oberfinanzrat Dr. Lewald ist

mit Urlaub abgereist.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Eber“ 6. März in Santa Cruz de Teneriffa eingetroffen.

1 Homburg v. d. Höhe, 28. März. Ihre Maäajestäten der Kaiser und die Kaiserin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Viktoria Luise sind, wie „W. T. B.“ meldet, heute vormittag hier eingetroffen und auf dem Bahn⸗ hofe von dem Landrat Dr. Ritter von Marx und dem Ober⸗ bürgermeister Lübke empfangen worden. Die Majestäten be⸗ gaben sich mit der Prinzessin, vom Publikum herzlich begrüßt, im Automobil durch die reichgeschmückte Stadt nach dem König⸗ lichen Schloß, wo Allerhöchstdieselben Wohnung u

SDesterreich⸗Ungarn. Die österreichisch⸗ungarische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ sich mit dem Ersuchen nach Konstantinopel gewandt, Essad Pascha möchten Weisungen erteilt werden, daß er dem Abzug der Zivilbevölkerung aus Skutari keine Hindernisse mehr in den Weg lege. Man hofft, daß dieser Schritt in Konstantinopel von den übrigen Großmächten unterstützt werden wird. Die Beschießung von Skutari ist gegenwärtig noch eingestellt. Die serbische Regierung hat, ohne den Schritt der Großmächte in Belgrad abzuwarten, angeordnet, daß die Beschießung der Stadt durch die serbischen Truppen unterbleibe, solange der Abzug der Zivilbevölkerung nicht er folgt sei. Von der montenegrinischen Regierung liegt in Wien an zuständiger Stelle noch keine Mitteilung von neuer⸗ lichen Entschließungen vor. Nach Meldungen von anderer Seite schreibt das Amtsblatt in Cetinje, daß, nachdem die vom König gewährte 50stündige Frist für den Abzug der Zivilbevölkerung abgelaufen sei, das Oberkommando beauf⸗ tragt worden sei, ein verstärktes Bombardement wieder aufzu nehmen. Großbritannien und Irland.

Wie dem „Reuterschen Bureau“ gemeldet wird, hat die Entscheidung der Mächte hinsichtlich der Nordgrenze Albaniens, die am Dienstagabend durch den österreichisch⸗ ungarischen Gesandten in Cetinje der montenegrinischen Re⸗ gierung formell mitgeteilt wurde, bei ihr eine solche Ueber⸗ raschung hervorgerufen, daß die englische Regierung durch ein dringendes Telegramm um Bestätigung ersucht wurde. Diese Bestätigung traf von dem montenegrinischen Geschäftsträger in London vorgestern nachmittag in Cetinje ein. Von monte negrinischer Seite wird dem „Reuterschen Bureau“ mit⸗ geteilt, die Entscheidung der Mächte bedeute, daß die montenegrinische Grenze an der adriatischen Küste und dem Boyanafluß entlang bis zum Licenisee unverändert bleibe, dort sich nach Osten wende, dem Boyanafluß weiter bis Goritza folge, dann weiter nach Zogaj am Skutarisee laufe und schließlich den Skutarisee kreuze. Einem Vertreter des „Reuterschen Bureaus“ gegenüber bezeichnete der mon⸗ tenegrinische Geschäftstrväger das Montenegko zugeschlagene neue Gebiet als einen winzigen und wertlosen Strich bergigen oder überschwemmten Landes, der eine lächerliche Enschädigung für die 15 000 Toten und Verwundeten und für die 6 Monate wirtschaftlicher Lähmung darstelle. 8

Im Unterhause führte gestern der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Grey in Beantwortung einiger Fragen betreffs der chinesischen Anleihe laut Bericht des W. T. B.“ aus:

Die englische Regierung hat nicht die Absicht, von der bisher in Sachen der Anleihe verfolgten Politik abzugehen. Ich verstehe, daß eine scheinbare Härte darin liegt, daß die Regierung es ablehnt, während die Verhandlungen und die Ausgabe einer Anleihe schweben, von Briten gewünschten Unternehmungen in China ihre Zustimmung zu eben, soweit diese nternehmungen bezwecken, der chinesischen Festerung Geld vorzuschießen. in

jetzt ebenso überzeugt, wie ich es war, als die Regierung die Politik des Zusammenarbeitens mit anderen Mächten efaleitete be Pamtr Polilik zuletzt zum Vorteil des britischen Handels ausschlagen wird, da sie das einzige Mittel ist, Dh⸗ welches der Kredit Chinas auf eine sichere Grundlage gebracht werden kann, und die Verhältnisse in China für die Zukunft für industrielle Unternehmungen günstig gestaltet werden können. Ich bin deshalb nicht imstande, meinen Entschluß, die autorisierte britische Gruppe allein zu unterstützen, wieder in Erwägung zu ziehen. Falls diese Politik mißlingt und für die Gewährung von Anleihen an China unbeschränkte Konkurrenz eintritt, so muß ich die ganze Lage wieder erwägen. Ich fürchte jedoch, in diesem Falle wird das Ergebnis sein, daß verschiedene Länder konkurrieren, um politische Vorteile für Ge⸗ währung leichter Anleihen zu unvorsichtigen Bedingungen zu erlangen.

Die Debatte über den Marineetat wurde durch den Abgeordneten Lee wiederaufgenommen, der den Sicherheits⸗ faktor für ungenügend erklärte.

3 Lee sympathisierte zwar mit dem Vorschlag Churchills, eine Rüstungspause eintreten zu lassen, und erklärte, jedermann würde sich freuen, wenn es möglich wäre, ein praktisch durchführbares Innehalten in dem Wettrüsten zu finden, sah aber unüberwindliche Hindernisse gegen den Vorschlag. Der Vorschlag könnte nicht auf Deutschland und England allein beschränkt werden, und wenn England nicht auf der Konferenz im Haag den bindenden Beschluß durchsetzen könne, daß alle Staaten diese Rüstungspause hätten, so könnte dieser Vorschlag nicht mehr sein als eine utopische Vision, die infolge der Größe der geforder in Churchills Kopf entstanden sei.

Frankreich.

Bei Annahme des bereits von der Kammer votierten Gesetzes, betreffend die Kadres und Effektipbestände der Kavallerie, im Senat erklärte der Kriegsminister Etienne laut Meldung des „W. T. B.“, daß die gegenwärtige fran⸗ zösische Kavallerie, obgleich sie gut ausgebildet sei, nicht imstande wäre, es mit einer feindlichen Kavallerie aufzunehmen die drei Dienst be

Die Deputiertenkammer hat gestern einen Kredit von 20 000 Frs. für die Beteiligung Frankreichs an der Kunst⸗

ausstellung in München bewilligt.

1 Die Heereskommission der Kammer hat in der gestrigen Sitzung mit zwanzig gegen neun Stimmen den Artikel der Heeresvorlage angenommen, durch den die dreijährige Dienstzeit grundsätzlich festgelegt wird. Ueber den Verlauf der Sitzung berichtet das „W. T. B.“, wie folgt:

Der Ministerpräsident Barthou wiederholte seine in der Kammer abgegebenen Erklärungen, daß bei der Regierung über den Grundsatz der allgemeinen dreijährigen Dienstzeit Einstimmigkeit und Solidarität herrsche. Die Regierung beabsichtige keineswegs, die Arbeiten der Kommission zu überstürzen, sie wünsche im Gegenteil eine gründliche Erörterung, die mit einer endgültigen Entscheidung für die „Notwendigkeit der dreijährigen Dienstzeit, die aus den Vorgängen in der auswärtigen Politik sich ergeben habe, enden werde. Barthou drückte die Hoffnung aus, daß die Kommission den Grundsatz annehmen werde, bevor sie in die Ferien gehe, um ihre Uebereinstimmung mit der Regierung kundzutun und die öffent⸗ liche Meinung aufzuklären. Die Regierung sei nicht der Meinung gewesen, von der Befugnis, den Jahrgang 1910 unter den Fahnen zurückzubehalten, Gebrauch machen zu müssen. Aber da der Kriegs⸗ minister der Ansicht sei, daß die dazu erforderlichen Vorberritungs⸗ maßregeln nach dem Monat Mai nicht ohne Schwierigkeit getroffen werden könnten, so werde die Entscheidung im jetzigen Augenblick erfolgen nüssen. Das Parlament werde den Gesetzentwurf genau durch⸗ beraten können, die Regierung aber werde unter ihrer Verantwortung afrechterhaltende und vorbereitende Maßnahmen treffen, die um so merläßlicher seien, als fast alle Gegner der dreijährigen Dienstzeit die Verlängerung der Dienstzeit wenigstens um einige Monate als eine Notwendigkeit der nationalen Verteidigung betrachteten. Der Kriegsminister Etienne erklärte auf die an ihn gerichtete Frage, wie er den den dreijährigen Dienst abkürzenden Urlaub zu regeln gedächte, daß Leute, die einer Familie mit mehr als vier Kindern angehörten, wei Jahre dienen sollten bei einem Urlaub von einem Monat; Leute, die einer Familie mit vier Kindern angehörten, dreißig Monate bei kinem zweimaligen Urlaub von je einem Monat; Leute, die einer 58 86 1 36 Monate bei einem dreimaligen Urlaub von je einem Monat. Hierauf oben gemeldete Abstimmung statt. öu

8 g In der Budgetkommission der Reichs duma er⸗ widerte gestern der Finanzminister Kokowtzow auf eine An⸗ rage, betreffend die im Auslande befindlichen russi⸗ chen Staatsgelder, laut Bericht des „W. T. B.“, daß der Betrag der im Auslande befindlichen russischen Gelder sich auf 600 Millionen Rubel belaufe. Die Placierung des Geldes im Auslande sei für die Reichsrentei vorteilhaft, da das Geld dort Zinsen trage, wogegen es in Rußland zinslos auf der Reichskasse liegen würde. Abgesehen von den Zinszahlungen

für Anleihen, sei die Placierung der Gelder im Auslande not⸗

wendig zur Aufrechterhaltung des russischen Handels und der Abrechnungsbilanz. 8 Spanien.

Der Ministerpräsident Graf Romanones gab gestern, wie „W. T. B.“ meldet, bekannt, daß der Könkg Mestern, vorgestern beim Polospiel vom Pferde gestürzt sei und sich einige leichte Quetschungen zugezogen habe. Gestern vormittag habe. der König bereits wieder nach seiner Gewohnheit den Vorsitz im Ministerrat geführt.

8 Schweiz.

Bei der Weiterberatung des Gotthardvertrags im Nationalrat erklärte der Abgeordnete von Planta, der sonst ein Gegner des Vertrags ist, laut Bericht des „W. T. B.“, es sei auf Grund der letzten Note Deutschlands Ulne Verständigung möglich, wenn Deutschland sich bereit er⸗

äre, Schwierigkeiten, die der neue Vertrag der Schweiz bereiten könnte, schiedsgerichtlich entscheiden zu lassen. ehrere welsche Abgeordnete sprachen dann gegen den Ver⸗ rag, weil er der Schweiz staatsrechtlich Dienstbarkeiten auf⸗ erlege, die ihre Würde und Unabhängigkeit antasteten. Die welschen Abgeordneten werden einen Antrag auf Verschiebung er Beratung einbringen, damit vorerst der Bundesrat neue

erhandlungen anknüpfe.

1

. die Nachricht von dem Fall Adrianopels hat in Konstanti⸗ 98 große Niedergeschlagenheit hervorgerufen. Das letzte elegramm Schükri Paschas vom 25. d. M. an das

aüsensministerium lautet einer Meldung des „W. T. B.“

Der Feind hat einen heftigen A i gen Angriff gemacht. Ein blutiger Füng hat beaonnen. Ich kann nicht wissen, wie der Ausgang sein sämtli aber sobald der Erfolg des Feindes festgestellt ist, werde ich die liche Befestigungen in die Luft sprengen. Ich werde nicht zögern, eiligen Bauten zu zerstören, um zu verhindern, daß sie von un⸗

Apparate zerstören. Wenn der Feind siegreich ist, so icht i ge-aere sondern in 8 Köeebene n ie das Serbische Pressebureau meldet, sandte Schükri

Pascha während der Erstürmung Adrianopels . gebahe zum 20. serbischen Regiment, um mit dem Kommandeur der serbischen Armee über die Uebergabe der Festung zu verhandeln. Der General Stepanowitsch lehnte das An⸗ erbieten mit der Begründung ab, daß er nicht Höchst⸗ kommandierender sei, und setzte den General Iwanoff in Kenntnis, der erklärte, daß er die Uebergabeverhandlungen selbst führen wolle. Die serbische Timokdivision besetzte die Forts im nordwestlichen Sektor, deren Besatzungen sich ergaben, . gng mit 5* Vorhut bis zur

e bei Karagatsch vor, wo sich die türkischen Truppen 2 falls den Serben ergaben. 9

Der König von Bulgarien ist gestern, begleitet von dem Kronprinzen Boris, dem Prinzen Kyrill und den Generalen Sawoff, Iwanoff, Ratscho und Petroff, in Adrianopel eingezogen. Die türkische Besatzung hatte in letzter Stunde den Versuch gemacht, die große Bahnbrücke über den Ardafluß zu sprengen, was jedoch nur teilweise gelang. Immerhin wurde der König da⸗ durch gezwungen, die Landstraße zu wählen und die Fahrt in die Stadt zwischen Reihen von türkischen Kriegsgefangenen zu machen. Vor dem Militärklub, wo Schükri Pascha mit seinem Generalstab sich aufhielt, nahm der König die Parade der bulgarischen Truppen ab, worauf er Schükri Pascha empfing, der ihm seinen Säbel überreichte, den der König dem Ver⸗ teidiger Adrianopels mit ehrenden Worten zurückgab.

Der amtliche türkische Kriegsbericht vom 27. d. M. besagt, . 11 3

„Bei Tschata a waren gestern die Vorposten u

Flügels bis zum Abend in en leichten ““ Feinde verwickelt, doch wurde an diesen Punkten keine feindliche Be⸗ wegung von Bedeutung bemerkt. Im Zentrum und auf dem linken Flügel ist alles ruhig. Zwar war eine Vorwärtsbewegung des Feindes erkennbar, der die Höhen westlich von Büjük Tschekmedsche besetzte, jedoch wurde diese Bewegung durch das heftige Artilleriefeuer unserer Vorposten zum Stillstand gebracht. Das Artilleriefeuer dauerte an diesem Punkte bis nach Sonnenuntergang an, ohne daß sich eine Aenderung der Lage ergeben hat. Vor Bulair hat sich nichts ereignet. Seit gestern früh 8 Uhr sind die Pheate-hrrh swer dageccsas⸗ ianopel abgeschnitten. Kurz vorher eingetroffene Depeschen meldeten den Fall 8 Forts Djevizlik, Aivasbaba 1a Tachodschak. 11““

Nach einer von „W. T. B.“ verbreiteten Meldung aus bulgarischer Quelle hat die Vorhut der Bulgaren gete bei Tschataldscha von neuem den Angriff gegen die türkischen Truppen unternommen und sie über den Fluß Karasu zurück⸗ Lem

Wie das Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ Bureau“ meldet, ist Mahmud Muthior Ferfehpe ihn Botschafter in Berlin ernannt worden.

Griechenland.

„Die Königsjacht „Amphitrite“ mit der Leiche des Königs Georg ist, wie „W. T. B.“ meldet, unter dem Geleit der fremden Kriegsschiffe gestern vormittag im Piräus eingetroffen. Die Einfahrt des Hafens zeigte Trauerschmuck, uud während der Durchfahrt der Königsjacht feuerten alle Schiffe Trauersalut. Nachdem die Jacht angelegt hatte, be⸗ gaben sich die Mitglieder des Heiligen Synod an Bord und lasen Gebete am Sarge des ermordeten Königs. Die Söhne und Enkel des Königs trugen sodann den Sarg an Land. Der König Konstantin führte die Königin⸗Witme, es folgten der ganze Hof und der Ministerrat. Der Sarg wurde auf eine Lafette gestellt, die von Matrosen ge⸗ zogen wurde. Unter den Klängen der Nationalhymne bewegte sich der Zug langsam durch die ungeheure Menschenmenge zum Bahnhof. Nach der Ankunft in Athen wurde der Sarg in die reichgeschmückte Kathedrale gebracht, wo bereits das diplomatische Korps Aufstellung genommen hatte. Die Prinzen stellten den Sarg auf den Katafalk nieder, zogen die Säbel und bildeten die Ehrenwache. Nach der religiösen Zeremonie zog die König⸗ liche Familie sich zurück. Vor der Kirche stehen Wachen, am Sarge des Königs halten Kavallerieoffiziere die Wacht.

Bulgarien.

Die patriotischen Kundgebungen anläßlich der Einnahme Adrianopels wurden während ü8, gestrigen Tages fortgesetzt. Alle Gebäude trugen Flaggenschmuck. In der Kathedrale wurde ein Requiem 88 die gefallenen Soldaten abgehalten, darauf fand ein Te Deum statt. Dem Kriegsminister wurden lebhafte Kundg ebungen bereitet.

„In der gestrigen Sitzung der Sobranje gab der Minister⸗ präsident Dr. Geschow, der mit lebhaftem Beifall begrüßt wurde, laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Erklärung ab:

„Die bulgarischen Soldaten haben im Verein mit ihren ver⸗ bündeten serbischen Brüdern mit ihrem Blute ein Ruhmesblatt der Geschichte der Balkanvölker geschrieben und ein denkwürdiges Datum in die Weltgeschichte eingezeichnet. Adrianopel, die zweite türkische Hauptstadt, die bedeutendste Festung der Balkanhalbinsel, ist gestern gefallen. Die Fabel, daß die bulgarischen Truppen, so Ausgezeichnetes sie auch im Felde leisteten, vör einer Festung ohnmächtig seien, ist in Richts. fefanen. Der gesthge Sicg 1 die bulgarische Nation mit

reude; ebenso groß ist aber ihr Schmerz ü⸗ 8 der Helden, die auf dem Schlachtfelde gefallen sind ““

Der Ministerpräsident forderte die Abgeordneten auf, den tapferen Siegern zu huldigen und der Gefallenen pietätvoll zu gedenken. Begeisterte Kundgebungen folgten diesen Worten. Die Sobranje beschloß, an den Generalissimus Sawoff ein Telegramm zu richten, worin der Armee die Dankbarkeit der Nation für die glorreiche Heldentat zum Ausdruck gebracht wird. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, der russischen Duma für die herzliche Bekundung der brüderlichen Gefühle, mit der sie den bulgarischen Sieg aufgenommen habe, zu danken. Die Sitzung wurde mit einer Huldigung für die Gefallenen ge⸗ schlossen. Sämtliche Abgeordneten erhoben sich von ihren Sitzen 8 Fiüfen: riegen 8 Seelen der Gefallenen.

Infolge der Kapitulation Adrianopels wi in⸗ berufene Landst urm entlassen. 1““

Montenegro. 6

„Die Einnahme von Adrianopel hat in Cetinje ei

tiefen Eindruck gemacht. Vor der lkeahate Fesinid sänen kam es zu einer eenthusiastischen Sympathiekundgebung. Die Mitglieder der Königlichen Familie, die Minister und Mitglieder des diplomatischen Korps übermittelten der Gesandtschaft ihre Glückwünsche. Der König Nikolaus sandte Glückwunsch⸗

reinen Füͤßen entweiht werden. Ich werde jetzt die funkentelegraphischen

telegramme an den König F. . präsidenten Geschow. 16 5

9

Amerika.

Das Unterhaus des Staates New York hat, wie „W. T. B.“ meldet, die Gesetzvorlage .lau, wonach die Börsenmakler verpflichtet sind, ihre Kunden über die Trans⸗ aktionen genau zu unterrichten. E ie Trang

Asie Nach einer Meldung des „W. T. B.“ i Parlament gestern vertagt worden.

1 Afrika. ie Kolonne des Generals Lequio ist vorge abend in Suadna, zwanzig Kilometer vor Jeffren, 8. 8 dessen Notabeln erschienen, um ihre Unterwerfung zu erklären. Suleiman el Baruni, der um Wiederaufnahme der Ver⸗ handlungen gebeten hatte, ist auf die Antwort Lequios hin, daß er vorher die weiße Fahne auf der Zitadelle von Jeffren entflohen. Ein olis eingetroffenes Telegramm des Ge Lequi „N. n. Se 1 m r 30 Min. wurde in Gegenwart sämtlicher 1 unter Fanfarenklängen, Salutschüssen . Wale i lcer eeeahe. der arabischen Bevölkerung auf die Befreierin Italien und begeistertem Jubel der Truppen auf der Burg Jeffren die italienische Flagge gehißt. Auf allen Wegen und noch mehr in Feffren selbst wurde mein Einzug in die Stadt mit andauernden Kundgebungen begrüßt. Die Notabeln der Stadt haben mich beauftragt, dem Könige ihre Grüße und den Ausdruck ihrer tiefen Ehrfurcht zu übermitteln.

t das japanische

Nr. 14 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 22. Uec⸗ Rich folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung; Exequatur⸗ erteilungen; Entlassung. Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats Februar 1913. Nachweisung von Ein⸗ nahmen der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ sowie der Reichseisen⸗ bahnverwaltung für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats Februar 1913. Justizwesen: Dienstanweisung über Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten in der vom 1. April 1913 ab geltenden Fassung. Allgemeine Verwaltungssachen: Tagegelder und Reise⸗ vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der nicht beamteten Mitglieder des Direktoriums der Reichsversicherungsanstal für Angestellte. Entschädigung für Zeitverlust oder entgangenen Arbeitsverdienst für die Beisitzer der Rentenausschüsse, Schiedsgericht und des Oberschiedsgerichts der Angestelltenversicherung. Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen in dem Verzeichnis der zur Ausstellun von Untersuchungszeugnissen für Wein usw. ermächtigten ausländischen Veränderung in dem Verzeichnis der im Ausland zur 8 usstellung von Zeugnissen über die chemische Untersuchung von Baumöl ermächtigten wissenschaftlichen Anstalten oder Fachchemiker Ernennung eines Stationskontrolleurs zum Oberzollrevisor. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Statistik und Volkswirtschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung.

In Cassel sind, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, fast sämtliche Möbelträger und Speditionshilfsarbeiter in 88 smtlich getreten, sodaß das Umzugsgeschäft fast gänzlich ruht. Die Aus ständigen verlangen Lohnerhöhung, und zwar 3 für den Wagen Zum Schutz der Arbeitswilligen steht ein größeres Polizeiaufgebo bereit, da im Laufe des gestrigen Tages wiederholt Zusammenstöße zwischen den Ausständigen und den Arbeitswilligen vorgekommen sind

Die Tarifbewegung der Leipziger Schriftgießer ist de „Lpz. Ztg.“ zufolge, im wesentlichen beendet. Erreicht wurde die tarifliche Festlegung der 53 stündigen Arbeitswoche (täglich 9, Sonn⸗ abends 8 Stunden), die Erhöhung des Mindestertrags des „gewissen 1.“ 88. . 1g Gehilfen im ersten

uf 2 8 e Dauer der Geltung des n. if vertrags wurde auf 5 Jahre festgelegt. 3

Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.) 82

Kunst und Wissenschaft. 8 8

Die physikalisch⸗mathematische Klasse der König⸗ lichen Akademie der Wissenschaften hielt ie. dem Vorfts ihres Sekretars Herrn Waldeyer am 13. März eine Sitzung Herr Hellmann las über die Herkunft der Staubfälle im „Dunkelmeer“. Gegen die afrikanische Herkunft des rötlichen Staubes, der in dem zwischen den Canarischen und Capverdischen Inseln gelegenen Teil des Atlantischen Oceans häufig fällt, hatt Ehrenberg die Einwendung gemacht, daß es „im Innern von Afrik keinen Passatwind und keine rotstaubigen Oberflächen gibt“’. Es wird nachgewiesen, daß dies nicht zutrifft, und gezeigt, warum der auch in der westlichen Sahara wehende Nordostpassat gerade das leichte Ober flächenmaterial von rötlicher Farbe auf den Ozean weit hinaus trä⸗ Damit wird die vom Verfasser 1878 aufgestellte Theorie vom afrika⸗ nischen Ursprung dieser (und der europäischen) Staubfälle weiter be⸗ festigt. Herr Hellmann las ferner über „Psychologisch be dingte Fehler bei meteorologischen Beobachtungen“. All Beobachtungen, auch wenn sie grundsätzlich richtig gemacht werden, sind mit unvermeidlichen Beobachtungsfehlern psychologischer Natur be haftet. Diese bestehen in Verlesungen, Schätzungsfehlern und persön lichen Fehlern. Die beiden ersteren erweisen sich durchaus abhängig von der Skalen⸗ oder Maßstabteilung und zeigen ein gewisses gesetz mäßiges Verhalten, während die bei der Zehntelschätzung auftretenden er enl chen Fehler, die sogenannte Dezimalgleichung, mehr individueller r sind. 8 In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Roethe abgehaltenen Sitzung der eng, S F rischen Klasse las Herr Stumpf über Empfindung und eseeehn Er besprach die Schwierigkeiten, die der Annahme eines spezifischen Unterschieds in irgend einer Form entgegenstehen vnn Andeeesests ae schebengsegngen, bie man bei Annahme eine bloßen Intensitätsverschiedenheit zu machen hat. Das Gebiet der Ge sichtserscheinungen blieb zunächst außer Betracht. 8

Der Direktor der Königlichen Nationalgalerie erläßt folgende Bekanntmachung über die Hesraghereiten. der äht Fe gen. 1 Nationalgalerie: Sommerhalbjahr (1. April bis 30. Septembe 1913): Sonntag 11 ½ - 4 Uhr, Montag 10—6 Uhr, Dienstag 10 bi 6 Uhr, Mittwoch 10—6 Uhr, Donnerstag 1—6 Uhr (1 Eintritts geld), Freitag 10—6 Uhr (0,50 Eintrittsgeld), Sonnabend 10 bi 6 Uhr (0,50 Eintrittsgeld). Am Himmelfahrtstage, Donners tag, den 1. Mai, und am Pfingstsonntage, den 11. Mai, ist die Nationalgalerie geschlossen, am Pfingstmontage, den 12. Mai, vo 11 ½ bis 4 Uhr geöffnet.

Die Galerie Eduard Schulte eröffnet ihre Aprilausstellung am 29. März. Sie enthält u. a. Motive aus den Lofoten von Anng Boberg⸗Stockholm, Werke von Hans Autengruber⸗München, Giuli Beda⸗München, Claus Bergen⸗München, Sophiag Koner⸗Berlin Paul Leuteritz⸗München, Hans Lächt⸗Berlin, Georges Michel †, Fri