Bijouteriewaren, Schmucksachen, Photographierahmen, Broschen, Uhrketten, Ringe, Armbänder, Medaillons, Glasbilder, Kristallbilder, Photographien, Celluloidwaren und Celluloidbilder, Porzellanbilder, eingebrannte echte Emaillebilder, Einfassungen aus allen Metallen, Taschen⸗ und Wand⸗Uhren, — Beschr.
172545. S. 13221.
13/12 1912. Seilers Maschinenfabrik, Liegnitz. 17/3 1913.
Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: Wasch⸗ maschinen, Wringmaschinen, Wäscherollen, Wäschemangeln, Wäschekalander, Bügelvorrichtungen, Haushaltungsmaschi⸗ nen, Haushaltungsgeräte, Maschinen für Küchenzwecke, Küchengeräte, Waschgeräte, Badegeräte, landwirtschaftliche Maschinen, landwirtschaftliche Geräte, Krautschneide⸗ maschinen, Trockenvorrichtungen, Wäschereieinrichtungen,
Maschinenmodelle.
13/1 1913. Fa. Fritz Merkel, Neustadt a/d. Hardt
(Rheinpfalz). Geschäftsbetrieb: Kellereimaschinen und Filtriermaterialien. Kellereimaschinen;
Erde,
Asbest,
17/3 1913.
Herstellung und Vertrieb von Waren: Filtriermaterialien und zwar: Kohle, Sand, Papier, Baumwolle, Leinen, Cellulose, Infusorienerde und Mischungen aus diesen Stoffen,
Gewebe, Filz.
172547. 3. 3203.
Zippel, Lucculol.
1—4/9 1912. Adolph Zippel, Dresden, Strehlener⸗
straße Ge
und Nährsalzkaffee, sowie im allgemeinen
8. 17/3 1913. schäftsbetrieb: Herstellung von vegetarischer Wurst Herstellung und
Vertrieb jeglicher Nahrungs⸗ und Genuß⸗Mittel. Waren: Fleisch⸗ und Fisch⸗Waren, Fleischextrakte, Konserven, Kaffee⸗ surrogate, speziell vegetarische Wurst und Nährsalzkaffee.
34.
13/10 1912. Otto Radge, Ber- : lin⸗Wilmersdorf, Kaiserallee 19. 8 17/3 1913.
Geschäftsbetrieb: Fabrik phar⸗ mazeutischer und kosmetischer Prä⸗ parate. Waren: Hautkreme, Seifen, Puder, kosmetische und pharma⸗ zeutische Präparate. “
8
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172549. R. 16245.
der Brimaldi
Reinhold G. Reiners, Charlottenburg, 17/3 1913.
3/2 1913. Droysenstr. 17.
Geschäftsbetrieb: Tabak⸗, Zigarren⸗ und Zigaretten—
fabriken. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch⸗, Kau⸗, Schnupftabak, Rohtabak, Zigarettenhülsen,
Zigarettenpapier, Zigarettenspitzen, Zigarrenspitzen, Tabak⸗
pfeifen, Zigarren⸗ und Zigarettenetuis. — Beschr. 172550.
42.
Deutsche Waffen⸗ und Fahrrad⸗
27/8 1912. & Söhne, Kreiensen.
Fabriken H. Burgsmüller
17/3 1913.
Geschäftsbetrieb: Versandgeschäft und Waffen⸗ und
Fahrrad⸗Fabriken. Waren:
Kl.
1. Forstwirtschafts⸗, Gärtnerei⸗Erzeugnisse, Ausbeute von Fischfang und Jagd.
Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe.
.Kopfbedeckungen, Friseurarbeiten, Putz, künstliche Blumen. .
. Schuhwaren.
.Strumpfwaren, Trikotagen.
.Bekleidungsstücke, Leib⸗, Tisch⸗ und Bett⸗Wäsche, Korsetts, Krawatten, Hosenträger, Handschuhe. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilations⸗Apparate und⸗Geräte, Wasserleitungs⸗, Bade⸗ und Klosett⸗Anlagen. Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne. Chemische Produkte für industrielle, wissenschaft⸗ liche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel,
ärte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahnärzt⸗ iche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Roh⸗ produkte. . Asfbestfabrikate. .Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle.
. Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln,
Hieb⸗ und Stich⸗Waffen. 8 .Nadeln, Fischangeln. Emaillierte und verzinnte Waren. .Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Klein⸗Eisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗Arbeiten, Schlösser, Be⸗ chläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahr⸗Geschirrbeschläge, üstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß. 0. Land⸗, Luft⸗ und Wasser⸗Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Automobil⸗ und Fahrrad⸗Zubehör, Fahrzeugteile. 8 1. Blattmetalle. 2. Felle, Häute, Leder, Pelzwaren. 18 1 3. Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz⸗ und Lederkonservierungs⸗Mittel, Appretur⸗ und Gerb⸗Mittel, Bohnermasse. 4. Garne, Seilerwaren, Netze, Drahtseile. “ 7. Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Aluminium⸗ Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. 8. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. 19. Schirme, Stöcke, Reifegeräte.
172548. 8
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Alleinige Fabrikanien „. Weiße Haut Gesellschaft .
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Berlin W 15
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e. vouuiq sod. 21⸗ auouelqd noeod n]- EmeH 29220 220. 1“ b
8 20a. b. Wachs,
Brennmaterialien. Leuchtstoffe, Schmiermittel, Benzin.
Hle und Fette,
technische
.Kerzen, Nachtlichte, Dochte.
D. 11408.
Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meer⸗ schaum, Celluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseur⸗Zwecke.
.Arztliche, gesundheitliche, Rettungs⸗ und Feuerlösch⸗
Apparate, ⸗Instrumente und ⸗Geräte, Bandagen, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne.
b. Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau⸗
tische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate, ⸗Instrumente und ⸗Geräte, (mit Aus⸗ nahme von elektrischen Apparaten und deren Teilen), Meßinstrumente; Sprechmaschinen. Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte.
Möbel, Spiegel, Polsterwaren.
Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Papp⸗Waren, Roh⸗und Halb⸗Stoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Photographische und Druckerei⸗Erzeugnisse, Spiel⸗ karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände.
Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, Spitzen, Stickereien.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib⸗, Zeichen⸗-, Mal⸗ und Modellier⸗Waren, Billard⸗ und Signier⸗Kreide, Bureau⸗ und Kontor⸗ Geräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel. Schußwaffen. 8 Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗ Mittel (ausgenommen für Leder), Schleif⸗ mittel. 8 Spielwaren, Turn⸗ und Sport⸗Geräte. Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerks⸗ körper, Geschosse, Munition.
Kunststeine, Rohrgewebe, transportable Häuser. Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier. Fahnen, Zelte, Segel. .“
Uhren und Uhrteile. 8 Web⸗ und Wirk⸗Stoffe, Filz.
172551.
17/ Geschäftsbetrieb:
War Kl.
2.
12 1912. Bauer & Krause, Leipzig. 17/3 1913. Export, und Import⸗Geschäft. en:
Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen⸗ Vertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für Lebensmittel.
3a. Kopfbedeckungen, Friseurarbeiten, Put, künstliche Blumen. b. Schuhwaren. c. Strumpfwaren, Trikotagen. d. Bekleidungsstücke, Leib⸗, Tisch⸗ und Bett⸗Wäsche, Korsetts, Krawatten, Hosenträger, Handschuhe. . Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ und Ventilations⸗Apparate und ⸗Geräte, Wasser⸗ eitungs⸗, Bade⸗ und Klosett⸗Anlagen. Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme⸗ Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne. Chemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Rohprodukte. Dichtungs⸗ und Packungs⸗Materialien, Wärmeschutz⸗ und Isolier⸗Mittel, Asbestfabrikate. . Messerschmiedewaren, Werk⸗ ge Sensen Hieb⸗ und Stich⸗Waffen. 8 8 .Nadeln, Fischangeln. .Hufeisen, Hufnägel. .Emaillierte und verzinnte Waren. .Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Kleineisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗Arbeiten, Schlösser, Be⸗ schläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Steahlkugeln, Reit⸗ und Fahr „Geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß. 8 8 Farbstoffe, Farben, Blattmetalle. 8 Felle, Häute, Därme, Leder, Pelzwaren. Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Aluminim⸗ Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. Schirme, Stöcke, Reisegeräte. Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein Meer⸗ schaum, Celluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilderrahmen, Figuren füfr Konfektions⸗ und Friseur⸗Zwecke. 2b. Phsikalische, chemische, optische, geodätische, nautische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate, Instrumente und ⸗Ge⸗ räte, Meßinstrumente. Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchen⸗Geräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte. Möbel, Spiegel, Polsterwaren, Tapezierdekorations⸗ materialien, Betten, Särge. Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Papp⸗Waren, Roh⸗ und Halb⸗Stoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Photographische und Druckerei⸗Erzeugnisse, Spiel⸗
23.
24.
25. 27.
28.
kcarten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände. 29. Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus.
30. Posamentierwaren, Bänder, Besatzertikel, Knöpfe, Spitzen, Stickereien.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗Waren, Billard⸗ und Signier⸗Kreide, Bureau⸗ und Kontor⸗ Geräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz⸗ und Polier⸗ Mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel. Spielwaren, Turn⸗ und Sport⸗Geräte Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerks⸗ körper, Geschosse, Munition.
Teppiche, Matten, Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, Zelte, Segel, Säcke.
Uhren und Uhrteile.
Web⸗ und Wirk⸗Stoffe Filz.
31. 32.
34.
172552. B. 27012.
,—₰
30/10 1912. Bleiching & Co., Pirmasens.
1913.
Geschäftsbetrieb: Leder⸗ und Schuhwaren⸗Fabrik.
Waren: Leder, Lederwaren, Schuhwaren.
172560. W. 16283.
28/11 1912. Waldes & Ko., Dresden. 18/3 1913. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Import⸗ und
Export⸗Geschäft. Waren:
Kl 3a. Kopfbedeckungen, Putz, künstliche Blumen. d. Bekleidungsstücke, Korsetts, Krawatten, Hosenträger,
Handschuhe Schweißblätter.
4. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ Apparate und ⸗Geräte. Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte. Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Aluminium⸗ Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. Schirme, Stöcke, Reisegeräte. Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schild⸗ patt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Celluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseur⸗Zwecke.
22b. Physikalische, chemische, optische, geodätische, nautische elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ umg photographische Apparate,⸗Instrumente und ⸗Geräte Meßinstrumente. 114“ Treibriemenverbinder. — Möbel, Spiegel, Polsterwaren. .“ Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Kunstgegenstände. 1 Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe Druckknöpfe, Spitzen, Stickereien. Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellier⸗Waren Bureau⸗ und Kontor⸗Artikel, speziell Brief⸗ umg Muster⸗Klammern. Spielwaren, Turn⸗ und Sport⸗Geräte. Säcke. Uhren und Uhrenteile.
Anderung in der Person des Inhabers. 66683 (L. 5314) R.⸗A. v. 26. 125547 (L. 11261) „ „ 1. „ 128014 (L. 11308) „ 36 130787 (H. 20147) „ „ 21. Umgeschrieben am 20. 3. 1913 auf: Werke Lubszynski & Co. Aktiengesellscha Berlin⸗Lichtenberg. 23 74779 (R. 6119) R.⸗A. v. 23. 12. „ 75390 G. 6297) „ „ 17. 1. 6668) „ .„ 666
„ 79168 R. 8 9f 121296 (R. 10956) „ „ 28. 9. 1909. 14070) „ 17. 11. 1911.
„ 150807 R. 3 Umgeschrieben am 20. 3. 1913 auf: Anton Reiche Aktiengesellschaft, Dresden. 25 65104 (H. 8914) R.⸗A. v. 8. 1. 1904. Umgeschrieben am 20. 3. 1913 auf: Fa. Heinritb Hillgärtner Pianofortefabrik, Berlin⸗Pankow. 3 113202 (G. 8455) R.⸗A. v. 12. 1. 1909. „ 135454 (G. 10339) „ „ 228. 10. 1910. Umgeschrieben am 20. 3. 1913 auf: Goslar Hosenträger⸗ und Gürtelfabrik, Gesellschaft u beschränkter Haftung, Goslar a. H. 6 159139 (F. 11490) R.⸗A. v. 4. 6. 1912. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 auf: Wachholtz Hertz, Hamburg. 2 79545 (H. 11084) R.⸗A. v. 16. 6. 1905. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 auf: Paul Matusche Breslau, Taschenstr. 25. 28 14710 (D. 728) R.⸗A. v. 24. 3. 1896. Zeicheninhaber sind jetzt: RKegina Diemer, Wiesbade Aloysia Diemer, Wiesbaden; Anton Carl Dieme Mainz; Dr. Eduard Diemer, Mainz, und Eduaß Goldschmidt, Mainz (22. 3. 1913). 260 155868 (Sch. 14886) R.⸗A. v. 19. 3. 1912. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 auf: Fa. D. Au Schmidt, Berlin. 2 47889 (C. „ 48598 (G. 26a 68197 (L. 26c 93609 2 119289 „ 125445
13 2. 1904.
1904. 1905.
3034) R.⸗A. v. 19. 3. 1901. 3271) „11I 5394) 3. 6643) 29. 8027) 20. 8573) 1. 26a 129113 8574) „ 13. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 b Gruner, Feuerbach bei Stuttgart. 38 87544 (R. 7445) R.⸗A. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 Schlingensief, Neuß a. Rh.
Nachtrag. 16b 59900 (C. 3856) R.⸗A. v. 19. 5. 1903. Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Rheinbe & Co. Kellerei Schloß Rheinberg (22. 3. 191 2 25945 (Sch. 2119) R.⸗A. v. 31. 8. 1897. 3d 32672 (Sch. 2860) „ „ 27. 9. 1898. „ 495365 (Sch. 4347) „ „ 2. 7. 1901. „ 58913 (ch. 5515) „ 1. 4 18903. Zeicheninhaber ist: Fa. P. Schmich, Stuttg
(22. 3. 1913). 2 124117 (üSch. 11192) R.A. v. 31. 12. 1909. 26e 140211 RM. 5468) „ „ 3. 3. 1911. „ 165165 . 6647) „ „ 25. 10. 1912. Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Familim Gesellschaft mit beschränkter Haftung (22. 3. 191 2 35240 (Sch. 3129) R.⸗A. v. 24. 1. 1899. 41069 (Sch. 2367) „ „ 22. 12. „ 73461 (Sch. 6917) „ „ 18. 11. 1904. ist: Fa. R. Schering, Berlin (22. 1913).
. 1904. . 1907. . 1909. . 1910
77* Ern
. 1906. P.
77
Anderung in der Person
des Vertreters. (F. 415) R.A. v. 3. 5. 602) ss 1. 603) „
598) „
600) 0„
599) „
802) „
804) „
871) 4 873) 17. 872) 20. 874) 3. 803) 7. 1161) 31. 2864) 18.
2865) 10. 10. „ 4429) 5. 5. 1903,
7 7950) 9 977 4. 12. Jetziger Vertreter: Pat.⸗Anw. Heinrich Neuba Berlin (22. 3. 1913).
Löschung. 8 3 b149277 (F. 10827) R.⸗A. v. 13. 10. 1911. (Inhaber: Georg F. Fischer, Hamburg, Elbhof). löscht am 22. 3. 1913) Löschung wegen Ablaufs der Schutzfrist. Gelöscht am 22. 3. 1913.
260 57413 (P. 3166) R. A. v. 23. (Inhaber: M. Pagener, Epe i. W.).
Ernenerung der Anmeldung. Gelöscht am 19. 12. 1912. “ 16 b 59900 (C. 3856). Berlin, den 1. April 1913. 8 Kaiferliches Patentamt. Robolski.
5318 6684 6698 6707
—
1896
1/
1899,
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F. (K.
1. 1903.
Erpedition (Heidrich) in Berlin. Druck von P.
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iez“ Buchdruckerei Berlin
SW. 11, Bernburgarstraße 1
S d E1“ ““ 2*
zum Deutschen Nei
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Nr. 2.
chsanzeiger und Königlich Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie i Porto⸗ ut
Berlin, Dienstag, den 1. April
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Preußischen Staatsanzeiger.
d Telegrammgebührentarif.
1913.
Das Postblatt erscheint vierteljührlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kunn durch Vermittelun 1 “ 8 veera. g der Reichspostanstalten gegen Vorausbezahlun von 40 Pf. jährlich, sowie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden. 8 Ss. Segahe s
Vorbemerkungen. (Neuerungen sind in Schrägschrift gedruckt.)
1.“
“
1) Die zum Gebrauche der Blinden beslimmten Papiere mit
erhabenen Punkten oder Buchstaben sind unter den für den inneren deutschen Verkehr sestgesetzten Bedingungen und Gebührensdtzen auch im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich (nicht auch Ungarn) zur Postbeförderung zugelassen.
Versendungsbedingungen für den Verkehr des Weltpostvereins (Vereinsverkehr):
1) Verboten, mit Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder welche die Briefsendungen beschmutzen oder ver⸗ derben können, lebende ober kote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zu⸗ lassung von Warenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Oelen, setten Stoffen, trockenen veseseb und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten
Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briespostsendungen ein⸗ zulegen: a. Münzen (im Verk. m. Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗ Herzeg. sowie unter gewissen Voraussefungen auch im Verk. mit den deutschen Schutzgeb. können Münzen in die Brieffendungen eingelegt werden); b. zollpflichtige Gegenstände; c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und anvere kostbare Gegen⸗ stände, wenn das Einlegen oder die Beförderung derselben durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Berantwortlichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost in die betr. Länder eingeführt n. 8
2) Postkarten. Einfache Postkarten u. Poftkarten mit Antwort zulä⸗ b a 14: 9 om, Mindestmaß 10: F.Lee “
9) Prucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben barf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Warenproben dürfen keinen Hanbelswert haben u. teine anderen handschriftl. Vermerke tragen, als Namen ob. Firma des Absenders, Adresse des Empfängers, Fabrik⸗ od. Handelszeichen, Nummern, Preise u. Angaben bzgl. des Ge⸗ wichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Hertunft u. der Natur
Tarif
Inland.
Gewichtstufe.
Deutsche Schutzgebiete *) u. deutsche Postanst. in China und Marokko.
Gewichtstufe.
2) Der Postpaket-, Werlbrief-, Wertlästehen- und anweisungsverkehr nach den türkischen Postanstalten in Lemnos, Samos und Ténédos ist bis auf weiteres eingestellt.
Post- Chios,
3) Ueberseetelegramme zu halber Gebühr sind auch zugelassen nach Belgisch-Kongo, Eranzösisch Aequatorial-A frika und nach der Französischen Somaliküste.
4) Bei Aufschriften von Haftscdüngen nach Ländern, wo die deutsche Sprache wenig oder gar nicht gebräuchlich ist, empfiehlt sich die Benutzung der Sprache des Bestimmungslandes, mindestens aber die Anwendung von lateinischen Schriftzügen.
A. Briefsendungen.
der Ware. Drucksachen u. Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr alz 45 cm haben, werden nicht befördert; diese Beschräntung gilt nicht für den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten und den deutschen Postanst. in China u. Marokko. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm u. veren Länge 75 em nicht über⸗ steigt, sind zulässig. Warenproben dürsen 30 cm Länge, 20 ecem Breite u. 10 cm Hbhe, in Rollenform 80 cm Länge u. 15 cm Durchmesser nicht überschreiten. Im Verkehr mit den deutschen Schuzgebieten und den deutschen Postanst. in China u. Marokko müssen Geschäfts⸗ papiere die Bezeichnung „Geschäftspapiere“, Warenproben die Bezeichnung „Warenproben“ oder „Proben“ oder „Muster“ tragen. Im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechten⸗ stein u. Bosnien⸗Herzegowina sind Geschäftspapiere als Brief od. Paket zu versenden.
4) Einschreibsendungen. Briessendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Druck⸗ aasge Geschäftspapiere, Warenproben) können unter Einschreibung abgesandt werden.
hei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Frankierungszwang, doch sind (wie im inneren Verkehr Deutschlands) im Verkehr Deutschlands mit den deutschen Schutzgebieten, den deutschen Postanst. in China u. Marokko und mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗Herzegowina auch unfrank. Einschreibbriefe u. ⸗postkarten zulässig. Einschreibsendungen gegen Rückschein müssen stets frankiert werden.
5) Leitung der Briefsendungen. Für die Wahl des Beförderungsweges ist bei Sendungen nach überseeischen Lündern im dg die Bestimmung des Absenders maß⸗ gebend. Ist in der Aufschrift der Sendungen Befbrderungsweg vom Absender nicht an⸗ gegeben, so erfolgt Leitung nach den für d. Postanfl. dieserhalb bestehenden Vorschriften.
6) Schiffsbriefe. Sollen Briese usw. auf Wunsch des Absenders mit Schiffs⸗ gelegenheiten, die zur regelmäßigen Postbeförderung nicht dienen, befördert werden, so hat der Absender auf der Aufschrift den Bermerk: „Schiffsbrief“ (bei Versendung über britische Hüfen „Private Ship“) niederzuschreiben, sowie den Abgangshafen u. er⸗
fü
Ausland***) einschl. der deutschen Postanst. in der Türkei.
Luxemburg Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗Herzegowina u. Liechtenstein
Porto Gewichtstufe. Pf.
Porto Pf.
g Gewichtstuse.
bis 20 g über 20 — 250 g im Orts⸗ u. Nachbar⸗ ortsverkehr*) bis 250 g
bis 20 g über 20 — 250 g
20 10
„bis 20 g für jede weiteren 20 g (ohne Meistgewicht)
10 20
bis 20 g über 20 — 250 g
einfache
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mit
einfache ntwort
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einfache 10
mit Antwort
bis 50 g 8 über 50 — 100 g Drucksachen ).. „ 100 — 250 g 8 „ 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
bis 50 g über 50 — 100 g 100 — 250 g 250 — 500 2 . über 500 g bis 1 kg
über 1 — 2 kg
bis 50 g 3 über 50 — 100 g 5 100 — 250 g 10 „ 250 — 500 g 20 über 500 g bis 1 kg 30
ür je 50
(Meistgewicht Frg)
bis 250 g über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
20
Geschäftspapiere... 30
bis 250 g über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg über 1 — 2 kg
nach Luxemburg bis 250 g über 250 — 500 20 über 500 g bis 1 kg 30 n. Oest.⸗Ung. nicht zulässig
10 für je 50 g
(Meistgewicht 2 kg) 20
bis 250 g 10 über 250 — 350 g 20
8 nur auf Briefe. Die
Warenproben..
*) Die ermäßigten Taxen erstrecken Nachbarorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum d. Postanst.
zu ersehen. **) Dtsch.⸗Neuguinea, Dtsch.⸗Ostafrika, Dtsch.⸗Südwestafrika, alau⸗Inseln, Kiautschou, Marshall⸗
Kamerun, Karolinen, Marianen, Inseln, Samoa, e
***) Nach den Vereinigten Staaten von Amerika ermäßigte Taxe für Briefe, 10 Pf. für je 20 g, jedoch nur bei Beförderung auf dem direkten Wege (über Bremen oder Hamburg). Gegenüber Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz im Grenzbezirk (30 km) ermäßigte Taxe für Briefe, 10 Pf. für je 20 g, mit Dänemark ferner im Grenzverkehr Mindesttaxe für Geschäftspapiere 10 Pf.
†) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs
Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.
bis 250 g über 250 — 350 g
ür je 50 g 5 refteeihe 350g) es und im Verkehr zꝛwischen Deutschland und Oesterreich (nicht auch Ungarn) beträgt die ermäßigte Gebühr: bis 50 g 3 Pf., über 50 bis 100 g. 5 Pf., über 100 g bis 1 kg 10 Pf., über 1 kg bis 2 kg 20 Pf., über 2 kg bis 3 kg 30 Pf.
Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Waren⸗ vroben zulässig: 8. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit zuxemburg bis 1 28: Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten u. den deutschen Postanst. in China u. Marokko bis 2 kg: Taxe wie für Geschäftspapiere; c. im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn Ge Drucksachen und Warenproben) bis 350 g: Taxe wie für Warenproben; d. im Verkehr mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für je 50 g, s mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
bis 250 g 10 über 250 — 350 g 20
5) Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Pakete möglichst so einzurichten, daß sie als Postpakete befördert werden können (vgl. Seite 3, E. II.). Pakete, die den Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Post⸗ verwaltung nicht überliefert werden dürfen, werden nur innerhalb 8II“ durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben; die Be⸗ Prte Feeit Pakete (Postfrachtstücke) verursacht höhere Gebühren, mancher ei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlichkeiten. Die 8 eagung der Pakete nach überseeischen Lêändern muß besonders
bar sein. G
forderlichenfalls das Schiff zu bezeichnen. Für Leitung der Schiffsbriefe bleiben die Angaben des Absenders allein maßgebend. Schiffsbriefe müsfsen frankie in. bei S mit regelmäßigen “ 2 wäsxxese „Die über Bremen od. Hamburg mittels Reichspoftbampfer zu befördernden 6 . briese können unter d., ehr nc versandt werden (Einschreibgebühr 8 Pf.). e.ög 7) Marinebriefe. Zur Beförderung durch das Marinepostbuveau in Berlin an Personen der Schiffsbesatzungen der deutschen Kriegsschiffe im Ausland sind folgende gewöhnliche Briessendungen zugelassen: Briefe bis 250 g, Postkarten (einfach und mit Antwort), Drucksachen bis 2 kg, Geschäftspapiere bis 2 kg, zusammen⸗ gepackte Drucksachen und Geschüstspapiere bis zum Gesamtgewicht von 2 kg. aren⸗ proben und Einschreibsendungen sind ausgeschlossen.) Sämtliche Sendungen müssen vollstüändig frankiert werden; sie unterliegen dem internen deutschen Porto mit der Maßgabe, daß für Drucksachen, Geschäftspapiere und zusammengepackte Drucksachen und Geschäftspapiere von mehr als 1 bis 2 kg 60 Pf. erhoben werden und für Briese von mehr als 20 bis einschl. 60 g an Personen der Schiffsbesatzungen und im Diensie der Marine stehende Militärpersonen bis zum Feldwebel, Wachtmeister oder Oberdeckoffizier einschl. aufwärts ein ermäßigter Portosatz von 10 Pf. gilt. Die Aufschrift muß “ 1) 922 vev un, die 1vee. Eigenschaft des Empfängers oder das mt, welches er bekleidet, den Namen des Schiffes (Sr. Majefät Scif. . G. n. GS. ). “ e obigen Portosätze und sonftigen Versendungsbedingungen gelten auch im Verke mit den Besatzungstruppen im Schutgebiet Klaucscho 1 1.enn des Ostasiatischen Marinedetachements in China, doch ist in der Aufschrift der Brief⸗ sendungen an diese Truppen außer dem Namen, Dienstgrad und Truppenteil auch der Garnisonort anzugeben. Ferner sind im Verkehr mit diesen Truppen auch Waren⸗ proben und eingeschriebene Briessendungen gegen die Taxen des inneren deutschen Verkehrs zugelassen.
Unfrankierte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs kosten 10 Pf. Porto; für unfrankierte Briefe des übrigen inneren deutschen
Verkehrs, des Verkehrs mit den deutschen Schutzgebieten, den deutschen
Postanst. in China u. Marokko, Luxemburg und Oesterreich⸗Ungarn einschl. Bosnien⸗Herzegowina und Liechtenstein wird ein Feich nngarm von 10 Pf. oder der entsprechende Betrag in der Landeswährung ohne Unterschied des Gewichts des Briefes erhoben. Im sonstigen Verkehr unterliegen unfrankierte Briefe dem doppelten Betrage des Portos. Fur unfrankierte Postkarten wird stets der doppegte Betrag des
ortos erhoben. Unfrankierte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben werden nicht abgesandt.
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr all⸗ gemein sg Pf. (Rückscheine n. d. Vereinsausland, 7vg. Eühr und Brit. Besitzungen, nicht zulässig). Eilbestellung zugelassen:
1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnl. Briefsendungen nach dem er aufgagee haf 25 Pf., nach dem Landbestellbezirk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.],
2) nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnli und eingeschriebenen Briefsendungen Bethe nach Postokten bn 8 nach Orten ohne Postanstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.],
3) nach Luxemburgu. Oesterreich⸗Ungarnm. Liechtenstein allgemein Gebühr 25 Pf. muß vorausbezahlt werden; für Eöhts⸗ acte d. Landbestellbezirke wird “ eingezogen], nach Bosnien⸗ Herzegowina nur n. Postort. [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen)],
4) nach: Belgien, Dänemark mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Frankreich mit Algerien und Monaco, Großbritannien, Italien, Montenegro, Niederlande, Norwegen (nur nach best. Orten), e asee Schweden (nur nach Gotenburg, Malmö, Stockholm),
Schweiz, Serbien (nach Postorten) und einer Anzahl außereuropäischer Länder. Feche 25 Pf. stets vorauszuzahlen; h Orten ohne Postanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]
Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Porto für die Antwort durch Uebersendung eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus bezahlen. Zu diesem Zwecke werden internationale Antwortscheine zum Preise von 25 Pf. f. das Stück bei bestimmten Postanst. zum Verkaufe bereit gehalten.
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b 6 (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.)
Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme ist auf ber Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer ist bei Dtsch.⸗Ostafrika 3 Rupien = 4 ℳ, Vosnlen⸗Herzegowina 117 K. 80 hb. = 100 ℳ, China,
Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer Schrift auf der Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf, dem A
—————-—— Meist⸗ betrag
einer Nach⸗ nahme.
Tarif.
Bestimmungsland. Bemerkungen.
japan. Postanst., sowie Japan u. Korea 48 Yen 7
Tarif. 8
Ein⸗ schreib⸗ gebühr.
Meist⸗
„betrag einer Nach⸗
nahme.
Bestimmungsland. Bemerkungen.
Porto.
Nachnahme) angegebenen Währung in Buchstaben (lateinische Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältni⸗ Sen = 100 ℳ, Türkei (türkische Postanst.) 1 Pf. Türk. (Gold) = 18 ℳ 40 889- Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der eingezogene Betrag bsender durch Postanweisung übermittelt.
f., im übrigen wie bei Postaufträgen s. Abt. D. nach Abzug der tarifmäßigen
Meist⸗ betrag einer Nach⸗ nahme.
Ein⸗ schreib⸗ gebühr.
Bestimmungsland. Bemerkungen.
Deutschland (Reichs⸗ postgebiet, Bayern u. Württemberg).... (Nachnahmen auch auf
ewöhnl. Brief⸗ ssendungen zul.)
Dtsch. Schutzgebiete: Deutsch⸗Neu⸗Guinea, Dtsch.⸗ Sübwestafr., Kamerun, Karo⸗ linen, Kiautschou, Marianen,
Marshall⸗Inseln, Palau⸗ Inseln, Samoa, Togo
Deutsch⸗Ostafrika Belgien
Chile (nur best. Orte) China:
a. deutsche Pͤäa... „b. japan. Pa Dänemark mit Faröer
und Island (nicht
auch Grönland) ...
Zu Deutschland: Briefe u. Postkarten m. Nachnahme auch un⸗ frankiert zulässig. Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr erhob. Uebermittelung des eingezogenen Betrags erfolgt gegen die ge⸗ wöhnliche Postanwei⸗ sungsgebühr.
Zu Deutsche Schutz⸗ gebiete: Nur nach best. Orten.
Nach China: a. Amoy, Canton, Futschau, Hankau, Nanking,
Peking,
Schanghai, Swatau,
Vientsin,
Lschelu⸗
Tschinkiang,
Tsinanfu, Weihsten. b. Nur best. Orte.
80⁰ Mark
d. ahme⸗ )
schree send. erhob
(Wird nur b. einges Nachn
ür die
800 Mark
600 Rup. 1000 Fr. 530 Pesos
800 Mark 400 Yen
hnliche Porto f
5
betreffenden Sendungen. 20 Pfennig.
Das gew
720 Kron.
Dänische Antillen ..
Frankreich mitAlgerien, Monaco
Italien mit S. Marino u. Erythrea
Japan mit Korea, Tai⸗ wan (Formosa) u. Ka⸗ rafuto (jap. Sachalin)
Kreta (österr. Postanst. in Candia, Canea, Rethymo)
Luxemburg .. Marokro (dtsch. Pa.). Niederlande
Niederl. Guyana (nur best. Orte)
Niederl. Indien (nur best. Orte)..
1000 Fr.
1000 Fr.
Zu Italien Wenn die Einziehung in Metallgeld ver⸗ langt wird, so ist in der Aufschrift ein entspr. Zusatz zu machen.
Zu Kreta:
In der Aufschrift ist hinter dem Bestim⸗ mungsort anzugeben „Oesterr. Postamt“ oder „bureau de poste au- trichien“.
Zu Marokko: Alkassar, Asimmur, Casablanca, Fes, La⸗ rasch, Marrakesch, Ma⸗ sagan, Mebnes, Mo⸗ gador, Rabat, Saffi, Langer, Tetuan.
1000 Fr.
400 Yen
1000 Fr. 800 Mark 800 Mark 480 Guld.
20 Pfennig.
betreffenden Sendungen.
Das gewöhnliche Porto für die
480 Guld.
480 Guld.
Norwegen — 720 Kron. Oesterreich⸗Ungarn mit Bosnien⸗Herzego⸗ wina und Liechtenstein Portugal mit Madeira u. Azoren (nurbest. Orte) Rumänien (nur best. Orte) Schweden . . . . ... Schweiz —— Serbien.— Tripolis (Libyen) rkei: a. Constantinopel, Smyrna (dtsch. Pa.) b. Beirut, Jaffa, Je⸗ rusalem (dtsch. Pa.)
c. österr. Postanst. d. türk. Postanst. 2195 Piaster (Gold) mungsort anzugeben „buroeau de pöete
Tunis (nur best. Orte) 0 Fr. 0 8.
Zu Tripolis: Nur n. Bengasi u. Tripolis.
38 , ch s erz. d. Post⸗ anst. s. unter C. Postenweesengen. em. zu Nr. 570. Dem Bestimmungs⸗ ort ist der Vermerk „Oesterreichisches Post⸗ amt“ oder „buroau do poste autrichien“ hiu- zuzufügen. Zu Türkei d.: Nur nach best. Orten. Nach der europä⸗ ischen Türkei bis auf weiteres eingestellt.
In der Aufschrift ist hinter dem Bestiuim⸗
1000 Kron.
ie
ür d
800 Mark 1000 Lei 20 Kron. 1000 Fr. 1000 Fr. 1000 Fr.
Porto f ndungen.
betreffenden Se
20 Pfennig.
öhnliche
gew
1000 Fr. 1000 Fr.
Das