1913 / 80 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

schädigt sch

h“ in den Gast⸗ und Schankwirtschaften nach Ladenschluß sind durchaus unberechtigt und wir werden ür den Antrag der Kommission auf Uebergang zur Tagesordnung stimmen. Zigarren und Zigaxretten werden in den Restaurants nur ausnahms⸗ weise gekauft; die Fabrikanten und Arbeiter würden geschädigt werden, well der Konsum zurückgehen würde, denn die Zigarren und Zigaretten, die nach dem Ladenschluß in den Restaurants nicht ge⸗ kauft werden, werden auch vom Händler nicht gekauft. Man muß unterscheiden zwischen geheimem Warenhandel und Warenvermittlung. Soweit zu gehen, jede Warenvermittlung unter Kontrolle zu stellen, das wird man doch kaum wollen. Wenn sich jemand aus der Provinz zehn Pfund Butter schicken läßt und gegen den Selbstkostenpreis ein Pfund Butter abgibt, so ist das zweifellos eine Warenvermittlung. Diese Form darf man nicht erschweren. Etwas anders liegt es bei dem geheimen Waren⸗ handel. Ueber diesen beschwert sich mit Recht der kgufmännische Mittelstand. Der Kaufmann muß sich eine weitgehende Kontrolle gefallen lassen, hohe Steuern bezahlen usw. Daher verlangt die Kommission eine Berücksichtigung dieses Petitums, und wir werden dafür stimmen. Wir freuen uns, daß gegen den geheimen Waren⸗ handel der Beamten seitens der Behörden Front gemacht worden ist und eine Besserung schon eingetreten ist. Wir wollen wenigstens auf diesem kleinen Gebiete dem Mittelstande zu Hilfe kommen.

Abg. Schulenburg (nl.): Auch wir schließen uns den Wünschen der Vorredner für den Mitttlstand an. Ich halte mich streng an die Sache, denn wohin kämen wir hier, wenn wir in derselben Breite über alle Petitionen reden wollten. Tausende von diesen würden dann nicht erledigt werden. Auch der Gewerbetreibende hat Anspruch auf Schutz. Und gerade der geheime Warenhandel schädigt unseren Mittelstand sebhr. Des⸗ halb bitten wir, diese Petition zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Petition der Zigarrenhändler geht zu weit, deshalb wird sie am besten durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

„Abg. Brey (Soz.): Der Abg. Siehr konstruiert einen Unter⸗ schied zwischen geheinem Warenhandel und zwischen Waren⸗ vermittlung. Aber die Petenten wollen gerade die letztere mit⸗ treffen. Durch solche Mittel nützen Sie dem Mittelstande nicht. Gerade durch die Mittelstandsretterei hat ja erst das Zentrum und auch die Rechte unsere Gewerbetreibenden in diese schwierige Lage gebracht. Früher sind derartige Pe⸗ titionen nicht so zahlreich eingegangen. Das zeigt, daß unsere Wirtschaftspolitit den Mittelstand immer mehr beunruhigt. Wenn dann Hilfe gesucht wird für diesen, dann werden die Lasten einfach auf die Verbraucher abgewälzt, die so schon genug zu tragen haben. Der Abg. Sir sieht darin nur eine Abschlagszahlung. Deshalb muß man gleich dem ersten Schritt entgegentreten.

Abg. Sir (Zentr.): Ich habe immer nur vom geheimen Warenhandel gesprochen. Den gelegentlichen Bezug von Waren, 1-S daß dabei Gewinne erzielt werden, will natürlich auch ich nicht reffen.

Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission.

Hierauf tritt Vertagung ein.

Schluß gegen 6 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 2 Uhr (Rechnungssachen; Fortsetzung der Etatsberatung: Reichstag, Veteranenbeihilfen; Petitionen) 8

8.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. itzung vom 3. April 1913, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureaus.)

Meber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten, und zwar zunächst die Besprechung des Kapitels „Kultus und Unterricht gemeinsam“, fort.

Abg. Winckler k(kons.): Ehe ich auf den Antrag Cassel ein⸗ gehe, möchte ich noch einmal den lauten Beifall unterstreichen, mit dem wir die Worte des Abg. Cassel begleitet haben, in denen er im Sinne seines Auftretens in der Berliner Stadtverordnetenver⸗ sammlung in einer Weise, wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte, sich zu den großen Grundlagen und Ueberlieferungen unseres Staates bekannte. Ich freue mich, daß der Abg. Hoffmann dem Abg. Cassel Gelegenheit gegeben hat, die Gemeinsamkeit der Ueberzeugungen in diesen Dingen mit uns auszusprechen. Wir haben auch die Aus⸗ führungen des Abg. Cassel bei demjenigen Teil der Rede mit warm empfundenem Beisall begleitet, in dem er sich stolz und freudig zu seinem Glauben bekannte. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß derjenige am besten andere Glaubensüberzeugungen versteht und unter⸗ stützt, der . auf den Boden seines eigenen Glaubens stellt. Wenn der Abg. Cassel auf die Verhandlungen zu 8 en gekommen ist, die in der Kommission an seinen dort eingebrachten Antrag sich ge⸗ knüpft haben, und gesagt hat, daß von verschiedenen Seiten, nament⸗ lich von Mitgliedern des Zentrums und der freikonservativen Partei, seine Anregungen sympathisch begrüßt worden seien, so möchte ich die Gelegenheit benutzen, um fefta scenen. daß auch wir uns in der Kom⸗ mission dieser Anregung des Abg. Cassel durchaus sympathisch gegen⸗ übergestellt haben. Wir verstehen durchaus die Wünsche des Abg. Cassel. Wenn wir seinem Antrage seinerzeit nicht zugestimmt haben, so haben wir ja bereits die Gründe dargelegt. Wir hatten einer⸗ seits grundsätzliche Bedenken und anderseits auch praktische Bedenken. Die grundsätzlichen Bedenken sind auch soeben von dem Abg. Cassel in gewissem Sinne anerkannt worden. Entsprechend der historischen Entwicklung der katholischen und der evangelischen Kirche werden diesen beiden Kirchen staatliche Zuwendungen gemacht, die gegen⸗ über der jüdischen Religion, die eine andere Entwicklung genommen hat, nicht begründet sind. Wir haben damals darauf hingewiesen, daß wir gern erbötig sein werden, in irgendeiner anderen Weise den berechtigten Wünschen der Juden Rechnung zu tragen. Was nun unsere praktischen Bedenken anlangt, so mache ich darauf aufmerksam, daß der Staat mehr und mehr genötigt gewesen ist, sich loszulösen von finanziellen Zuschüssen einzelner Gemeinden. Es hat sich immer mehr die Herflogenheit herausgebildet, die Gesamtkirche zu unter⸗ stützen. Wir haben daher raktische Bedenken, einzelne jüdische Ge⸗ meinden herauszugreifen. nderseits läßt sich nicht verkennen, daß wir wegen der verschiedenen Richtungen innerhalb der jüdischen Religionsgemeinschaft sehr leicht in eine unangenehme Situation kom⸗ men können, wenn wir einzelnen Gemeinden die Führung ihrer reli⸗ iösen Aufgaben erleichtern. Wenn der Abg. Cassel die Stellung des taates gegenüber den christlichen Kirchen zum Vergleich heran⸗ zieht, so will ich doch darauf hinweisen, daß der Staat sich den christ⸗ lichen Kirchen gegenüber auch einen Einfluß gewahrt hat, auf die Vorbildung der Geistlichen. Ich glaube, daß wohl für die Verständi⸗ gung ein Boden gefunden werden kann, vielleicht durch Verstärkung des Fonds, der dem Ministerium zur Verfügung steht für die Unter⸗ stützung von Religionsgemeinschaften. Ich will ausdrücklich erklären, daß wir in den Verhandlungen der Kommission uns bereit erklärt haben, den Wünschen der Juden in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Abg. Ströbel (Soz.): Nach den vernichtenden Lobs rüchen auf den Abg. Cassel kann ich auf weitere Ausführungen verzichten. Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Wenn der Abg. Hoffmann den Ton meiner Ausführungen in der Stadtverordnetenversammlung gerügt hat, so will ich doch feststellen, daß von allen übrigen An⸗ wesenden der Ton meiner Worte Anerkennung gefunden hat. Der Ton ist ja Geschmackssache. Mir gefällt auch nicht der Ton, den der Abg. Hoffmann in seinen Ausführungen anwendet. Aus Zwischen⸗ rufen der Abgg. Hoffmann und Dr. Liebknecht muß ich entnehmen,

politischen Gegn Auerkennun Was ist das für ein kläglicher Standpunkt! Nach meiner Ansicht gereicht es jemand zur Ehre, wenn er auch bei seinem entschiedenen politischen Gegner An⸗ erkennung findet. Eine solche Anerkennung meines Charakters und meiner Bestrebungen ist mir wiederholt auch schon in der Stadt⸗ verordnetenversammlung von den Gesinnungsgenossen des Abg. Hoff⸗ mann öffentlich bekundet worden. Es hat mich mit Genugtuung er⸗ füllt, daß auch von konservativer Seite meine Ausführungen aner⸗ kannt worden sind. Wenn jemand im Interesse seiner Glaubens⸗ genossen wirken will, muß er sich freuen, wenn ihm dabei auch von politischen Gegnern Unterstützung zuteil wird. Ich hoffe, daß der deutsche Judenverband möglichst bald sein Ziel erreicht.

Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.): Ich muß noch ein⸗ mal auf die Niederlassung der katholischen Schwestern auf der Insel Juist zurückkommen. Es handelt sich dabei nur darum, daß auch nach Saisonschluß zwei Schwestern zurückgelassen werden sollen, die lediglich Dienst in dem dortigen Krankenheim tun sollen. Es handelt sich dabei nicht um die Ausübung irgendwelcher Ordens⸗ tätigkeit. Ich halte es deshalb für ausgeschlossen, daß sich irgendwie Schwierigkeiten entgegenstellen. Dem Gedanken des Antrags Cassel stehen wir sympathisch gegenüber, halten ihn jedoch in dieser Form nicht für ausführbar. Natürlich haben wir gegen eine Erhöhung der erwähnten Fonds nichts einzuwenden.

Abg. Brust (Zentr.): Ich habe dem Abg. Hoffmann nicht ge⸗ sagt, daß beabsichtigt ist, Schluß mit der Debatte zu machen. Ich habe zwar mit dem Abg. Hoffmann eine Unterhaltung gehabt, wo⸗ bei auch von Schluß gesprochen wurde, jedoch ist eine derartige Aeußerung dabei nicht gefallen.

Zur Richtigstellung bemerkt

Abg. Hoffmann (Soz.): Brust wird mir nur bestätigt, daß seine Ausführungen so aufgefaßt werden konnten, wie ich es getan habe. Der Abg. Cassel hat gesagt, ich hätte ihm zum Vorwurf gemacht, daß er von seiten der Rechten gelobt wurde, während meine Freunde und auch ich dasselbe ihm gegen⸗ über im Rathause getan hätten. Das ist richtig, wir haben es getan, als er sich energisch gegen die Uebergriffe wandte, die von seiten der Junker und des Staates gegen die Stadt Berlin begangen worden sind. (Vizepräsident Dr. Krause unterbricht die weiteren Aus⸗ führungen des Redners.) Ich wollte nur richtig stellen, weshalb wir den Abg. Cassel belobt haben. Ich glaube, daß er in diesem Falle nicht das Lob und den Beifall der Rechten gefunden hätte. (Obwohl der Präsident den Redner wieder unterbricht und läutet, versucht

der Redner weiterzusprechen.) Vizepräsident Dr. Porsch: Ich bitte, daß, wenn die Glocke gerührt wird, Sie zu reden aufhören. Das ist doch einfaches parla⸗

mentarisches Erfordernis.

Das Kapitel wird bewilligt.

Zum Kapitel „Evangelischer Kultus“ bemerkt

Abg. Dr. von Campe (nl.): Der Fall Traub hat einiges Auf⸗ sehen gemacht. Derartige Fälle können hier nicht vollständig beleuchtet und erörtert werden, weil man die Einzelheiten nicht so genau be⸗ urteilen kann und es sich um innere kirchliche Angelegenheiten handelt. Ich will auch nicht untersuchen, auf wessen Seite die Schuld liegt, trotzdem darf man darüber nicht mit Stillschweigen hinweggehen; denn wenn irgendwo ein Fehler gemacht worden ist, so muß man ihn ab⸗ stellen. Das bedeutet eine Stütze für die Autorität. Staat und Kirche sind darauf angewiesen, in Frieden zu leben, sie sollen beide an der Vervollkommnung aller Bürger gemeinschaftlich arbeiten. Es ist gewiß kein Zufall, daß eine Zeit religiöser und sittlicher Erhebung Hand in Hand zu gehen pflegt mit der Zeit nationalen Aufschwunges, und daß umgekehrt die Zeit nationalen Verfalles mit dem Ueberhand⸗ nehmen materialistischer Anschauungen beginnt. Das gilt ganz be⸗ sonders von dem Protestantismus. Dieser und der moderne Staat ind eines Geistes Kind. Wer an seinen Grundlagen rüttelt, rüttelt auch an denen des Staates. Man darf deshalb nicht das staatliche Disziplinarrecht in Frage ziehen. Aber es ist hierbei in letzter Zeit manches geschehen, was zu Bedenken Anlaß geben muß. Ohne weiteres wird man zugeben können, daß in dien m Falle Herr Traub selbst ganz besonders e gefehlt hat, sodaß din Einschreiten erforderlich ge⸗ wesen ist. Traub ist entschieden viel zu weit gegangen. Aber das Rechtsverfahren ist auch nicht richtig durchgeführt worden. Es war ein Fehler, daß man den beleidigten Konsistorialrat zum Untersuchungs⸗ kommissar ernannt hat. Allerdings ist durch den Oberkirchenrat Remedur geschaffen worden, aber es bleibt doch bestehen, daß irgendeine Stelle in der kirchlichen Verwaltung versagt hat. Das Vertrauen zur kirchlichen Verwaltung hat hier einen bedauerlichen Stoß er⸗ halten. Das Breslauer ÜUrteil hat nun festgestellt, daß bei Traub unedle Motive nicht vorgelegen haben. Also es hat ihm guten Glauben zuerkannt, und zwar auf Grund des persönlichen Eindrucks, den Traub im Laufe der gemacht hat. Das Urteil des Ober⸗ kirchenrats stellt nun genau das Gegenteil fest, nämlich, daß er mit sittlich anfechtbaren Mitteln gearbeitet und die Absicht, zu beleidigen, gehabt habe. Ich will hier nicht weiter untersuchen, ob das Urteil begründet ist oder nicht. Aber wenn die zweite Instanz zu einem anderen Urteil gekommen ist, mußte sie doch auf jeden Fall Traub hören; das ist ein fundamentaler Rechtsgrundsatz, und dieser ist formell verletzt worden. Ich habe mit einer ganzen Reihe von Juristen über das Urteil des Kirchenrats gesprochen, und sie waren der Meinung, daß das Urteil in der obersten Instanz nicht so gefaßt werden könne, wie es gefaßt worden ist. Natürlich muß der Richter unbefangen sein, besonders die obere Instanz. Ich will nicht sagen, daß das letzte Urteil die Objektivität verletzt, aber ich vermisse doch darin ein gewisses Etwas, jene kühle absolute Sachlichkeit, die der Richter einmal haben muß, und wovon er nicht um eines Haares Breite abweichen darf. Traub hatte sich darüber beschwert, daß der Anklage anonyme Ein⸗ gaben zu Grunde gelegt waren. Daraus wird in dem Urteil konstruiert, daß Traub der Behörde ein lichtscheues Verfahren vorgeworfen habe. Das ist nicht objektiv. Ein solcher Vorwurf hat Traub jedenfalls ferngelegen. Von solchen Verallgemeinerungen und von solchen Zu⸗ spitzungen muß ein richterliches Urteil jedenfalls frei sein. Eine solche Deduktionsweise findet sich in dem Urteil auch noch an verschiedenen anderen Stellen. In anderen Fällen hat der Oberkirchenrat anderen Richtungen gegenüber eine größere Objektivität und Weitherzigkeit an den Tag gelegt. Ich habe nur das Wort ergriffen, um die Kirche und das öffentliche Leben vor solchen Schäden zu bewahren, die ein der⸗ artiges Verfahren hervorrufen muß. Der Minister ist ja allerdings in dieser Frage nicht ganz kompetent, aber es stehen ihm doch Mittel und Wege zur Verfügung, um solche Gefahr abzulenken. Es wäre zu fragen, ob nicht das kirchliche Disziplinarverfahren dringend einer Aenderung bedarf.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat vom juristischen Stand⸗ punkt aus eine eingehende Kritik an dem Erkenntnis des Oberkirchen⸗ rats gefällt, hat es nach den verschiedenen Seiten beleuchtet und daran sein Urteil geknüpft. Im allgemeinen, meine Herren, ist es nicht üblich, an den Entscheidungen der obersten Gerichtsbehörden hier eine Kritik zu knüpfen. Es ist das wiederholt von den verschiedensten Rednern und auch vom Regierungstisch abgelehnt worden.

Nun erkenne ich ja an, daß in dem vorliegenden Falle die Dinge besonders liegen, und daß das Erkenntnis, um das es sich hier handelt, von einer Bedeutung und einer Tragweite ist, daß man es wohl nicht ohne weiteres als ungerechtfertigt bezeichnen kann, wenn es auch in diesem hohen Hause besprochen wird. Ich kann aber nicht anerkentten, daß die Kritik, die der Herr Vorredner an dem Erkenntnis geübt hat, zu dem Beschluß berechtigt, den er gezogen hat. Meine Herren, wenn Sie ein Erkenntnis es mag sein, welches es wolle unter die Lupe nehmen und einen Juristen, der an dem Erkenntnis nicht

Durch die Aeußerung des Abg.

daß diese Herren es als Verbrechen betrachten, wenn jemand seinem

beteiligt gewesen ist, damit betrauen, es einer Kritik zu unterwerfen,

so werden Sie immer in der Lage sein, inem Erkenntnis nach der einen oder der andern Richtung hin Ausstellungen zu machen.

Der Herr Vorredner hat selbst anerkannt, daß an vielen Stellen der deutliche Beweis der Objektivität der Richter gegeben set, und daß sich auch eine weitherzige Auffassung der Dinge bei dem Richterkollegium er⸗ kennen lasse. Wenn er auf der anderen Seite glaubt, daß in einzelnen Punkten die Deduktionen und Ausführungen des Kollegiums nicht zu⸗ treffend, ja sogar verfehlt seien, so ist das seine subjektive Auf⸗ fassung, der man beitreten kann, aber nicht beizutreten braucht. Man wird dabei auch der Ansicht sein, daß, selbst wenn wirklich ein solcher vereinzelter Fehlgriff in dem Erkenntnis enthalten sein sollte, doch noch nicht das Erkenntnis im ganzen zu verwerfen ist.

Also ich glaube, daß die Kritik, die heute hier, wie ich anerkenne, in durchaus zurückhaltender Form an dem Erkenntnis geübt worden ist, nicht dazu führen kann, irgendwelche Schritte in der von dem Herrn Vorredner gekennzeichneten Richtung zu tun. Wenn der Herr Vorredner an dem Verfahren auch sonst Kritik geübt hat, so hat er bei dem ersten Punkt, auf den er einging, selbst hervorgehoben, daß von den zuständigen Stellen Remedur geschaffen worden sei. Mehr kann man wohl nicht verlangen. Sie können eine Form wählen, wie Sie wollen: man wird niemals verhindern können, daß, wo Menschen zu wirkenhaben, Fehler gemacht werden, und muß zufrieden sein, wenn gemäaͤchte Fehler wieder gut gemacht werden, ehe dadurch Schaden hervorgerufen wird. Das ist in diesem Fall geschehen, indem die Verhandlung von Münster nach Breslau verwiesen wurde.

Wenn dann der Herr Vorredner vermißt hat, daß vor dem Ge⸗ richtshof in zweiter Instanz nicht noch eine mündliche Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat, so hat er selbst hinzugefügt, daß das formell nicht zu beanstanden sei, daß aber nach den Bestimmungen auch die Möglichkeit gegeben gewesen wäre, eine solche mündliche Verhandlung noch vorzunehmen. Also die formalen Bestimmungen, die wir haben, würden ausgereicht haben, um dem Verlangen, dessen Berechtigung ich nicht weiter bestreiten will (hört, hört! links Bravo! bei den Freikons.), zu entsprechen.

Also alles das, meine Herren, scheint mir nicht dazu führen zu müssen, etwas an den bestehenden Bestimmungen zu ändern. Wenn aber im übrigen die Kritik, die soeben an dem Erkenntnis des Ober⸗ kirchenrats ge übt worden ist, doch nicht gerade günstig gewesen ist, so scheint mir doch der Herr Kritiker zu wenig dem Umstande Rechnung getragen zu haben, daß es sich hier um eine Disziplinarentscheidung gehandelt hat und nicht um ein gerichtliches Strafurteil. Das ist von wesentlicher Bedeutung, wenn man dieses Erkenntnis einer Kritik unterwerfen will. Da sind eben andere Dinge in Betracht zu ziehen, auch gewisse Imponderabilien, die ausscheiden, wenn es sich um ein strafrechtliches Urteil vor einem Gerichtshof handelt.

Abg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.): Wie der Abg. von Campe hervorgehoben hat, pflegt eine Zeit religiöser und sittlicher Erhebung mit der Zeit nationalen Aufschwunges Hand in Hand zu gehen. So ging auch vor hundert Jahren die patriotische Erhebung unseres Volkes Hand in Hand mit der sittlich⸗religiösen Wieder⸗ geburt. Leider ist die freie Entfaltung von Staat und Kirche nicht verwirklicht worden. Ebenso wie dem preußischen Volk das politische Wahlrecht vorenthalten wird, so verhält es sich auch mit dem kirchlichen Wahlmodus. Das freie Wahlrecht der Kirche wurde leider nicht so unumschränkt gewährt, wie es eigentlich vorgesehen war. Dem König Friedrich Wilhelm I1V. lag die Schaffung eines freien kirchlichen Gemeindewahlrechts sehr am Herzen. Aber ehe dieser Plan verwirklicht werden konnte, trat die Reaktion ein. Die ganze Bewegung, die mit der Schaffung des evangelischen Oberkirchenrats im Jahre 1849 ins Leben gerufen wurde, wurde am An⸗ fang der 70Oer Jahre wieder in den Schatten gestellt durch die Schaffung des § 34, wonach der Oberkirchenrat berechtigt ist, Ab⸗ änderungen in bezug auf den Wahlmodus zu treffen. Der Ober⸗ kirchenrat machte denn auch von dieser Bestimmung Gebrauch und be⸗ stimmte, daß jeder, der sein kirchliches Wahlrecht ausüben wolle, sich erst bei dem Pastor seiner Gemeinde einschreiben lassen müsse. Damit wurde der freien Ausübung des Wahlrechts außerordentlich Einhalt getan. Damit in Zusammenhang stehen auch die üblen Vor⸗ kommnisse wie der Fall Jatho und der Fall Traub. Der Oberkirchenrat hat gewissermaßen ein Filtriersystem geschaffen. Die beiden ausschlaggebenden Instanzen in allen kirch⸗ lichen Fragen bilden der Oberkirchenrat und die Generalsynode⸗ Der frühere Kultusminister hat einmal selbst gesagt, daß er nur noch in Verwaltungsfragen etwas zu sagen habe. Dies ist sehr bedauerlich⸗ Das Ministerium und der Landtag sollen die höchsten Instanzen sein. Zu diesen beiden Instanzen ist nun in der letzten Zeit auch noch das Spruchkollegium hinzugetreten. Ich bedauere, daß der Minister auf die Kritik des Abg. Dr. von Campe gegenüber den Urteilen des Oberkirchenrats im Fall Traub nichts erwidert hat. Ich bedauere insbesondere, daß der Minister auf dem Standpunkt steht, daß es vollkommen genüge, die Sache formal zu behandeln. Als der Ober⸗ kirchenrat sich der Sache angenommen hatte, fand er, daß von seiten des Breslauer Konsistoriums verschiedene Anklage⸗ punkte ausgeschaltet waren. Leider hat sich der Oberkirchenrat über diese Punkte vor seiner Entscheidung mit Traub nicht verständigt, sodaß Traub gegen diese Anklagepunkte nicht ge⸗ rüstet war. Sodann ist nicht zu billigen, daß die Zeugen, die von Traub vorgeschlagen wurden, so u. a. seine Amtsbrüder, abgelehnt wurden, weil man ihnen mißtraute. Der Vorwurf der Unwahr⸗ haftigkeit ist ganz unbegreiflich, und es ist sehr bedauerlich, daß Traub gerade wegen des Vorwurfes des sittlichen Makels und seiner Un⸗ wahrhaftigkeit abgesetzt wurde, und das alles auf Grund von geheimen Akten, von denen Traub behauptet, daß weder er noch sein Verteidiger davon Kenntnis gehabt habe. Dieser Vorwurf des Oberkirchenrats war nicht gründlich substanziiert. Wir können nicht billigen, daß der⸗ gleichen geschieht. Es ist bezeichnend, daß auch wichtige theologische Stimmen sich dagegen erhoben haben, so u. a. Harnack und Baum⸗ garten. Auch der Fall Kraatz gehört zu jenen ungesunden Wirkungen des bestehenden Zustands. Auch die Freiheit der Fakultäten ist durch diese höchsten Instanzen der Kirche gefährdet. Den Fakultäten muß das Recht gewahrt bleiben, bei der Besetzung eines Lehrstuhls ihre Wünsche geltend zu machen. Den verschleierten Modernismus innerhalb der Orthodoxie bedaure ich lebhaft. Ich stimme natürlich nicht mit dem Abg. Hoffmann überein, der erklärt: ich bin kein Christ, weil der Glaube mit der wissenschaftlichen Forschung in Widerspruch steht. Ich bin der Ansicht, daß der Christengott über alles herrscht. Die Trennung zwischen dem Glauben und der wissenschaftlichen Forschung ist immer noch ein Problem der besten wissenschaftlichen Köpfe, die sich darum bemühen, das Problem zu lösen. Ich erinnere an das Wort, das der berühmte Schleier⸗ 8 eas s aber h““ hat: Soll er Knoten so auseinandergehen, daß Bildung mit Unglauben

Glauben mit der Barbarei geht 38 9

Abg. Heckenroth (kons.): Man kann darüber streiten, ob das Disziplinarverfahren in der eyangelischen Kirche nicht reformbedürftig ist, und kann Abstellung von Mangeln verlangen, aber man darf das Urteil nicht einer Kritik unterziehen, die nicht an die Sachlichkeit und das richtige Maß sich hält. Selbst wenn man den Fall Trauh genau kennt, so sind einem doch nicht alle Unterlagen des Urteils bekannt. Man mag das Urteil hart finden, aber bei der Kritik muß man be⸗ denken, daß es die erste, oberste Behörde der evangelischen Landes⸗ kirche ist, die dieses Urteil gefällt hat. Was heute hier vorgetragen

ist, war allerdings eine maßvolle Kritik, aber was draußen an Auf⸗

regung gegen den Evangelischen Oberkirchenrat in weiten Kreisen des

Volkes sich breit gemacht hat, muß Kirche lieb haben, traurig

Rahmen

Professor Baumgarten in der Presse

an dem Evangelischen Oberkirchenrat geübt ist, übersteigt das B. dem Evangelischen Oberkirchenrat

des Berechtigten. Wenn er z.

. stimmen; der Sachlichkeit weit hinaus.

alle, die unsere evangelische

das geht über den Auch die Kritik, die von und in Volksversammlungen Maß

eine 1. Unwahrheit in dem Urteil vorwirft, so ist dieser Vor⸗

wurf leichtfertig und um so bedaue

rlicher, als er von einem

Professor der Theologie erhoben ist, der in erster Linie theologische Studenten zur Achtung vor Staat und Obrigkeit zu erziehen hat. Was Baumgarten gesagt hat, ist so widerlegt worden, daß auch

nicht ein Punkt aufrecht erhalten werden kann; es ist

„Kreuzzeitung, und in der „Nordde sowie in einer ausführlichen durch den juristisch widerlegt worden durch Kaum jemals ist eine so schwere Gerade die fün

Zeugnis, auf wel

au Bekanntgabe des Oberkonsistorialrat Halle widerlegt worden, und rofessor Hende in Bonn, der sagt: nklage so grundlos erhoben worden. Vorwürfe Baumgartens e Irrwege die Leidenschaft das Denken und das

sofort in der Allgemeinen Zeitung“ ganzen Urteils es ist

utschen

werden fortleben als

Empfinden von Männern, die große geistige Fähigkeit und eine ver⸗

antwortliche Stellung haben, erwarten sollen, daß Professor Baum Widerlegungen den Mut gefunden zunehmen.

Professor Harnack gestellt. Man hät

zu bringen vermag.

Man hätte arten nach diesen ausreichenden hätte, seine Vorwürfe zurück⸗

An die Seite Professor Baumgartens hat sich leider auch

te dies von Harnack vielleicht

nicht erwarten sollen, aber es scheint, als ob die scharfe Gegnerschaft

im Falle Jatho ihn in seinen Ansich Harnack spricht nicht nur Urteils, sondern fragt, ob es in der evangelischen Kirche gebe.

von der

ten hat umschwenken lassen. Parteilichkeit des eine Rechtssicherheit

noch eine solche Kritik

Daß

den Jubel auslöst vom „Berliner Tageblatt“ bis zu den sozial⸗

demokratischen Zeitungen ist bedauernswertes Zeugnis für Er schreibt z. B.: wenn er eine Empfindung für Tatsa

selbstverständlich. Sie ist ein die Entgleisung von Professor Harnack. „Wer die Begründung des Urteils liest, kann,

chen und ein sittlich wahres

Urteil hat, gar nicht mehr davon reden, daß Traub ein Opfer seiner

Ueberzeugung oder ein Märtyrer einer guten Sache sei,

sondern er

muß der Ansicht sein, daß er einen Kampf gegen das verhaßte Kirchen⸗

system mit maßloser Leidenschaft und geführt hat.“

Aber trotz aller dieser

mit objektiv schlechten Mitteln Widerlegungen geht die

Agitation weiter, Professor Baumgarten hat sogar eine Reise durch

ganz Deutschland unternommen, um ü

über den Evangelischen Oberkirchenrat auszugießen.

berall die Schale seines Zorns Er hat sogar

den Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrats einen Henker genannt.

Kann man es da den Evangelischen in

Kiel übelnehmen, wenn sie die

Stellung des Professors Baumgarten in den Fällen Jatho und Traub

nicht für vereinbar mit den Aufgaben

eines Theoloagieprofessors an⸗

sehen und wenn sie bitten, noch einen zweiten Professor der Theologie

an der Univpersität anzustellen? Kein Großen auf die Kleinen wirkt. So ist eines Pfarrers Görges in Hannover,

Kein Wunder, daß das Beispiel der

höchst bedauerlich die Stellung der ganz leichtfertig urteilt,

indem er behauptet hat, daß der Präsident des Evangelischen Ober⸗

kirchenrats gehabt habe durch einen Revers jeden Geistli jungfräulichen Geburt gezwungen lang durch die Presse mit den Voigts, als ob dieser im Banne

Voigts schon in und

nach Monaten sah sich Görges veranlaßt,

zunehmen und öffentlich zu erklären,

Hannover dort als Präsident des

besonderen Ruf Landeskonsistoriums zur Anerkennung der ging monate⸗ bekannten Anwürfen gegen der Orthodoxie stehe. Erst seine Behauptung zurück⸗ er falsch berichtet gewesen

keinen

chen habe. Das

da sei. Ob aber die Zeitungen, die jene gebracht hatten,

sie richtig gestellt haben, ist eine Frage.

Wir wissen ja, wie dem

Gegner alles mögliche angehängt, aber nichts zurückgenommen wird,

wenn es sich als falsch erweist: aliquid haeret. Ebensowenig nennen, die von Religionslehrern, beson

Affäre geübt ist; so sagt ein solcher:

hinausstößt, dann fragt es sich: ist de

calumniare er maßvoll kann man auch die Keitik

audacter, semper nders im Norden, an der ganzen „Wenn man diesen Mann iun wirklich unsere evangelische

Kirche gut aufgehoben bei dem Oberkirchenrat, wenn er so leichten Herzens kostbares Gut aus der christlichen Kirche hinausdrängt?⸗ Derselbe Lehrer sagt weiter, das Empörendste des Urteils sei es, daß

es das Vertrauen erschüttere. Wen lich so maßlose Kritik an der h behörde übt, so stützt das nicht

behörde, sondern untergräbt sie in

und man kann es den Eltern nicht ubelnehmen,

werden, einem solchen Religionslehre

n ein Religionslehrer öffent⸗ öchsten evangelischen Kirchen⸗ die Autorität der Kirchen⸗ weitesten Kreisen des Volkes, wenn sie bedenklich

r ihre Kinder anzuvertrauen,

denn die Lehrer sollen doch die Kinder in der Achtung vor Gott

Obrigkeit,

irdischen die draußen

Kritik,

und vor der erziehen. Die

Maß und alle Sachlichkeit, sie ist nicht geeignet,

die von Gott eingesetzt ist, geübt ist, übersteigt alles in dieser schweren

Zeit die Stellung unserer obersten kirchlichen Behörde im Volke zu

erleichtern, sondern zu erschweren, und

untergraben. Möge aus diesem Fall

daß alle, die unsere evangelische Kirche lieb haben, sinnen, was unserer Zeit unter allen Umständen

deren Ansehen im Volke zu das eine Gute hervorgehen, sich auf das be⸗ notwendig ist, daß

sie mithelfen, daß die Stellung der obersten Kirchenbehörde, die wahrlich nicht leicht ist, nicht geschwächt, sondern gestärkt wird, wie es unserer evangelischen Kirche nur zum Segen gereichen kann.

Abg. Viereck srreikons.):

Es is

t verwunderlich, daß Leute, von

denen man eine sachliche Kritik erwarten darf, ein so scharfes Urteil

über die Entscheidung des Oberkirchenrats im Gewiß ist das Urteil hart, aber doch berechtigt.

Urteil ist von der Glaubensmeinung Rede.

wurf gefunden werden. Professor Har

Falle Traub fällen. In dem ganzen des Pfarrers Traub nicht die

Es kann aber auch zwischen den Zeilen kein derartiger Vor⸗

nack hat in seiner Schrift „Die

Dienstentlassung des Pfarrers Traub“ erklärt, daß man Traub wegen

seiner Verteidigung des Pfarrers Jatho zur

hätte. Dieser Vorwurf ist pollkomme

wegen seines Glaubens, sondern wegen seines

der Behörde seines Amtes enthoben

gewesen, wenn die Mitglieder des beleidigten

Verantwortung gezogen n unbegründet. Traub ist nicht Verhaltens gegenüber Es wäre angezeigter Spruchkollegiums sich

worden.

für befangen erklärt hätten. Dann wäre vielleicht nicht so viel Staub

aufgewirbelt worden.

Wir zweifeln aber nicht daran, daß der Evan⸗

gelische Oberkirchenrat objektiv und nach bester Ueberzeugung geurteilt

hat. unterlaufen sind, hoffen aber, daß kün geschehen werden. . 5 Abg. Kloppenborg⸗Skrun über das Vorgehen des Schleswig⸗Holstein, insbeson

Wir bedauern nur die kleinen Mängel,

die dem Verfahren ftig derartige Dinge nicht mehr

nsager (Däne) beschwert sich gegen die freien Gemeinden in

ere über eine Konsistorialverfügung, durch

die Bestattungen von Angehörigen freier Gemeinden auf evangelischen

Friedhöfen verweigert werden.

Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.): Es ist schon wiederholt Klage darüber geführt worden, daß die Abrechnungen über Kirchenbauten

Geld bekommen.

cch möchte deshalb

allzulange Zeit in Anspruch nehmen und daß die Ihnöhs so lange

warten müssen bis 1 ihr bitten, daß diesem Mißstand abgehol Beschwerde über einen Eingriff

in die Selbstverwaltung der Geme Konsistorium ist

nämlich verboten worden,

fen wird. Dann muß ich eine des Breslauer Konsistoriums inden vorbringen. Durch das daß bei Trauungen ein

Eintrittsgeld von 10 Pfennig von den Kirchenbesuchern erhoben wird. Dieses Verbot ist damit begründet worden, daß die Erhebung eines

solchen Eintrittsgeldes das religiöse Gefühl verletze.

behaupten dagegen, daß sie zu dieser die vielen Unzuträglichkeiten, die bar machen, zu verhindern. Es ist man bei solchen Anlässen sich sogar zu steigen, wenn es in der Kirche ir Höhepunkt wird in dieser Hinsicht e berühmten Künstlers stattfindet. zu zum Theater. 1b Angehörige der besseren Stände hande tigt nicht, daß gewissermaßen unnützes

sich bei solchen Anlä

Die Gemeinden Maßnahme greifen, um gerade

ssen bemerk⸗ ja leider nicht zu leugnen, daß nicht entblödet, auf die Bänke gend etwas zu sehen gibt. Der rreicht, wenn die Hochzeit eines

Dann wird leider die Kirche gerade⸗ Bedauerlich ist es, es sich hier vielfach um

lt. Das Konsistorium berücksich Publikum von solchen kirchlichen

8n

Feiern ferngehalten werden soll. Ich hoffe, daß es gelingen wird, das Konsistorium zu überzeugen, daß es mit seinem Eingriff in die Selbstverwaltung der Gemeinden nicht wohl getan hat und daß das Verbot wieder aufgehoben werden möge.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): In dem Falle Traub handelt es sich nur um eine Verwaltungsmaßnahme, die lediglich äußerlich den Anstrich eines richterlichen Verfahrens hat. Es ist geradezu eine Blasphemie, hier von einem Gerichtsverfahren zu sprechen. Die mit dem Fall Traub gemachten Erfahrungen haben die Notwendigkeit ergeben, daß in solchen Fällen das ordentliche Gerichtsverfahren An⸗ wendung finden muß. Bei der Einführung des Spruchkollegiums hieß es, man werde künftig Irrlehren nicht zum Anlaß eines Disziplinarverfahrens nehmen, sondern man wolle ein besonderes kirchliches Verfahren herbeiführen, um dem Verfahren den ent⸗ ehrenden Charakter zu nehmen. Aber das Verfahren des Spruch⸗ kollegiums ist tatsächlich genau dasselbe, wie das Disziplinarverfahren. Der Unterschied ist nur formal. In unserer evangelischen Kirche herrscht geradezu ein Geist der Inquisition. Sie haben kein Recht dazu, an das Jahr 1813 zu erinnern. Sie sollten das Jahr 1813 überhaupt nicht in den Mund nehmen. Sie leben ja in einer Zeit der Demagogie. Unsere staatliche Kirchenverwaltung hat aus der Kirche eine Art Disziplinaranstalt, eine Kaserne gemacht. Die unerfreulichen Vorgänge wären unmöglich gewesen, wenn die Geist⸗ lichen die Mannhaftigkeit der religiösen Ueberzeugung besessen hätten, dann wäre es den Kirchenbehörden unmöglich gewesen, in dieser Weise Schindluder zu spielen. Die evangelische Kirche ist vollkommen haltlos geworden und existiert nur noch als staatlich gestützte Orga⸗ nisation. Eine Aenderung dieses Zustandes kann nur herbeigeführt werden durch eine Fenegsegc Umaͤnderung des Geistes, der die evan⸗ gelische Kirche heute beherrscht.

Abg. Dr. von Campe inl.): Dem Minister erwidere ich, daß ich allerdings von der Weitherzigkeit in der Handhabung der kirch⸗ lichen Gewalt durch die oberste Instanz gesprochen habe, aber nur ganz allgemein, in Erinnerung an gewisse Vorfälle der Vergangenheit, die ich jetzt nicht berühren will, aber nicht speziell! mit Bezug auf den Fall Traub. Sodann habe ich selbst anerkannt, daß die gesetzliche Be⸗ stimmung das Verhör des Angeklagten nicht fordert, habe aber doch darauf hingewiesen, daß es ein fundamentaler Grundsatz der Rechts⸗ pflege ist, daß der Angeklagte gehört wird, und wenn tatsächlich die oberste Instanz gegen diesen Grundsatz verstößt, so muß eine solche Vorschrift in das Disßziplinargesetz hineingebracht werden. Gerade im Interesse des kirchlichen Ansehens bitte ich den Minister dringend, auf eine solche Aenderung des kirchlichen disziplinarverfahrens hin⸗ zuwirken. Hier schreit das Empfinden geradezu nach einer Remedur. Dem Abg. Heckenroth bemerke ich, daß ich die Sache keineswegs als innere kirchliche Angelegenheit und vom theologischen Standpunkt aus behandelt habe, wohl aber hat er sie nicht von einem objektiven Standpunkt, sondern ausschließlich von seinem theologischen Standpunkt aus betrachtet. Er hat an den amtlichen Instanzen selbst keine Kritik geübt, sondern nur an der Propaganda draußen im Lande. Die geht uns aber hier weit weniger an. Wenn er aber die Kritik im Lande zurückweisen wollte, so hätte er objektiv darauf hinweisen müssen, daß hüben und drüben gesündigt worden ist, er hat aber nur die liberale Kritik als unzutreffend gekennzeichnet, während er ganz genau wissen mußte, daß auch auf der anderen Seite gefehlt ist. So hätte er auch wissen müssen, daß von orthodoxer Seite sehr scharfe Kritik an Professor Baumgarten geübt ist und daß es zu einem Prozeß gekommen ist, in welchem der betreffende Superintendent in erster Instanz verurteilt ist und in zweiter Instanz mit Baumgarten einen Vergleich auf der Basis geschlossen hat, daß er alle seine Be⸗ hauptungen zurücknahm und die Kosten übernahm. Der Abg. Hecken⸗ roth hätte das auch erwähnen müssen. Der Abg. Heckenroth hat ferner den hochachtbaren Pastor Görges in Hannover in die Debatte gezogen. Görges hat allerdings den Präsidenten Voigts angegriffen und später seinen Angriff zurückgenommen, aber der Abg. Heckenroth hätte die Pflicht und Schuldigkeit gehabt, selbst anzuführen, daß Görges nachher die Sache vollständig klargestellt und seine Zeugen angegeben hat. In die Lage kann jeder kommen, daß er sich auf zuverlässige Zeugen stützt und sich nachher doch das Behauptete als unrichtig herausstellt. Befremdet hat mich aber, be der Abg. Hecken⸗ roth sagt, Görges habe erst nach Monaten den Mut gehabt, seine Behauptung zurückzunehmen. Gerade Görges hat den Mut der Wahrhaftigkeit wie nur einer im öffentlichen Leben oft bewiesen. Der Abg. Heckenroth sagt ferner, es würde immer erst etwas behauptet und es bleibe dann nachher etwas hängen. Im Zusammenhang mit Görges war eine solche Bemerkung durchaus unangebracht, denn diesem liegt so etwas vollkommen fern. Das war nicht schön von Ihnen, Abg. Heckenroth, und das will ich feststellen.

Abg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.) hebt nochmals hervor, daß in dem Verfahren vor dem Breslauer Konsistorium Geheimakten dem Angeklagten vorenthalten seien, die allerdings später dem An⸗ geklagten und dem Verteidiger zugestellt seien, aber unter Geheim⸗ haltung der Namensunterschriften, sodaß tatsächlich Anonymität be⸗ standen habe.

Abg. Viereck (freikons), erwidert, daß es sich dabei lediglich um eine Predigtskizze gehandelt habe.

Abg. Heckenroth (kons.) bemerkt, daß der Prozeß zwischen Professor Baumgarten und einem Suverintendenten mit dieser Sache hier nichts zu tun gehabt, sondern sich abgespielt habe, weil der Superintendent Professor Baumgarten in schroffer Weise be⸗ leidigt habe.

Die Etatspositionen für den evangelischen Kultus werden bewilligt. 1 8

Bei den Etatspositionen für Kultus bemerkt

Abg. Dr. von Campe (nl.): Ich möchte die Rechtsfrage auf⸗ werfen, ob, wenn das Jesuitengesetz aufgehoben wird, die Landes⸗ gesetze bezüglich der Orden in vollem Umfange bestehen bleiben. Meines Erachtens kann diese Frage für die preußische Re⸗ gierung schlechterdings nicht zweifelhaft sein. Schon nach der preußischen Verfassung ist es möglich, alle Ordensniederlassungen zurückzuweisen. Ich gebe mich der Petunng hin, daß die Regierung diesen Standpunkt vertritt, einen ähnlichen Standpunkt hat die bayerische, württembergische und sächsische Regierung eingenommen. Zur Beruhigung weiter Kreise wird es beitragen, wenn der Minister erklären würde, daß auch dann, wenn das Jesuitengesetz aufgehoben werden würde, die preußische Ordensgesetzgebung vollständig intakt be⸗ stehen bleibt.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz:

Herr Abg. von Campe hat von mir eine Erklärung für den Fall gewünscht, daß das Reichsgesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu und verwandter Kongregationen, wegfallen würde. Meine Herren, es ist im allgemeinen nicht üblich, von Regierungs wegen theoretische Erklärungen abzugeben, die sich auf einen konstruierten Fall beziehen. Wir haben das Jesuitengesetz noch, und wir werden abwarten, ob es bestehen bleibt; wenn es wegfallen sollte, dann würde der Zeitpunkt gekommen sein, die Frage zu beantworten, welche Herr von Campe an mich gestellt hat. Jetzt scheint mir dazu eine Ver⸗ anlassung nicht vorzuliegen. (Große Heiterkeit im Zentrum.)

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Ich freue mich, daß der Minister dem Abg. von Campe die richtige Antwort gegeben hat. Eigentümlich berührt es, wenn man diese Furcht vor Jesuiten hat, daß man hier gleichsam mit schlotternden Knien gegen sie auftritt. Ein bißchen freiheitlichen Sinn sollten Sie (zu den Nationalliberalen) haben, das ist wirklich kein Zeichen einer liberalen Gesinnung. Wenn das Reichsgesetz fällt, müssen natürlich auch die Jesuiten in Preußen zugelassen werden. Können Sie denn den Jesuiten irgendwelche

den katholischen

Wirksamkeit der Jesuiten, wenn sie hier in Deutschland sind. Also seien Sie nicht so furchtsoam und stimmen Sie im nächsten Reichstag für die Zulassung der Jesuiten und für die Freiheit der Religionsübung, dann werden wir uns wieder nähern.

Abg. Richtarsky (Zentr.): Im Kreise Leobschütz sind Lehrer von den Kreisschulinspektoren zum Bericht darüber aufgefordert worden, in welcher Sprache die Geistlichen den Beicht, und Kommunion⸗ unterricht erteilen, ob und, wie oft in mährischer Sprache ge⸗ predigt wird, und in welcher Sprache die Kirchengesänge statt finden. Die Mähren sind loyale deutsche Staatsbürger und mußten sich dadurch beunruhigt fühlen. Es liegt auch die Gefahr vor, daß unrichtige Berichte erstattet werden können, es ist auch nicht richtig, man die Lehrer gleichsam zum Aufseher über die Geistlichen machen will. Da kein Anlaß zur Befürchtung irgend⸗ einer deutschfeindlichen Gesinnung der Mähren vorliegt, so kann dieses Vorgehen wohl als ein Produkt streberhaften Uebereifers an⸗ gesehen werden. Abg. Hoffmann (Soz.): Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es endlich Zeit ist, den Beschlüssen des Reichstages Rechnung zu tragen und das Jesuitengesetz aufzuheben. Die Nationalliberalen scheinen allzu große Angst vor den Jesuiten zu haben. Abg. Dr. von Campe (nl.): Der Abg. Hoffmann hat sich ja mächtig ins Zeug gelegt für das Bündnis zwischen dem Zentrum und der Sozialdemokratie. Wenn das Zentrum von der Freiheit der Ge⸗ sinnung redet, so wirkt das geradezu urkomisch. Ich kann dem Minister nicht beistimmen, wenn er sagt, daß die Erörterungen des Jesuiten⸗ gesetzes nur eine rein theoretische Bedeutung haben. Ich bitte den Minister, einmal ins Land hineinzusehen, wie die Gemüter auf⸗ ewühlt werden. (Zwischenrufe.) Gegen Sie, Abg. Kaufmann, ind wir ja wirklich Waisenknaben. Wenn man die große Be⸗ unruhigung in weiten Kreisen des Volkes betrachtet, dann muß man es doch als Pflicht der Regierung erachten, durch eine entschiedene Stellungnahme in diesem Hause ein Gefühl der Beruhigung zu erwecken. 1 Abg. Hoffmann (Soz.): Wenn der Abg. von Campe ein Freundschaftsbündnis zwischen der Sozialdemokratie und dem Zentrum feststellen wollte, so muß ich ihn doch darauf aufmerksam machen, daß wir ohne Rücksicht auf die Partei stets bereit sind, Hand in Hand mit derselben zu gehen, wenn sie gegen Ausnahme⸗ gesetze und für Freiheit eintritt. Wenn die Nationalliberalen dies zfters versuchen würden, dann würden wir öfters auch an ihre Seite treten, ob sie wollen oder nicht. Im Lande wünscht man, daß endlich dem Zentrum die Waffen aus der Hand genommen werden durch Beseitigung des Jesuitengesetzes. Die Nationalliberalen. wollen die Jesuiten nur deshalb nicht in das Land hineinlassen, weil sie Angst davor haben, daß sie eine Konkurrenz bekommen.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Wir haben unsere freiheit⸗ liche Gesinnung schon oft genug betätigt. Der Abg. von Campe darf nicht anderen Leuten irgendwie nachsagen wollen, daß sie nicht die rechte freiheitliche Gesinnung hätten, wenn er hier steht und sich anstrengt, die Regierung scharf zu machen gegen die Jesuiten.

Die Etatspositionen für den katholischen Kultus werden be⸗ willigt. (Kultusetat.)

Uhr.

Nächste Sitzung Freitag, 11

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellt „Nachrichten für Handel, Industrie und Land⸗ wirtschaft“.)

Die Handels⸗ und landwirtschaftlichen Sachverständigen bei den Kaiserlichen Konsularbehörden.

Als Handelssachverständige bei den Kalserlichen Konsular behörden sind zurzeit tätig: In Calcutta: Gösling (z. Zt. au Urlaub in Deutschland, Osnabrück, Nicolaiort 1) in Johannes burg: Renner in Sydney: W. de Haas (. Zt. auf Urlaub in Deutschland, Elberfeld, Augustastraße 411 1n Schanghai: Zickermann in YNokohama: Dr. Neumeister in St. Peters⸗ burg: Wossidlo in Caracas: Dr. Gerlach (auch für die West⸗ küste von Südamerika) in New York: Waetzoldt, Königlich preußischer Gewerberat in Buenos Aires: Bruchhausen in Rio de Janeiro: Göring in Singapore: Krieg.

Als kandwirtschaftliche Sachverständige bei den Kaiser⸗ lichen Konsularbehörden sind tätig: In Stockholm: Dr. Frost in St. Petersburg: Dr. Hollmann in Rom: Dr. Mueller, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat in Chicago: Kaumanns (z. Zt. auf Urlaub) in Buenos Atres: Dr. Pfannenschmidt in Capstadt: Dr. Guradze. 8 8

Anfragen usw. an die Sachverständigen sind zweckmäßig, namentlich im Hinblick auf etwaige Beurlaubungen, nicht unter deren persönlicher Adresse, sondern unter der äußeren Adresse der betreffenden Konsularbehörde zu senden. Die Adressen und Amtsbezirke der Kaiser⸗ lichen Konsulate sind dem vom Auswärtigen Amte im Januar jeden Jahres neu aufgestellten Konsulatsverzeichnis, das im Verlage von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SW. 68, Kochstraße 68— 71, erscheint und auch bei den Handelskammern eingesehen werden kann, dem Handhe für das Deutsche Reich oder dem Handbuch für den deutschen Außenhandel (Verlag von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin) zu entnehmen.

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Canada.

Der Konkursverwalter, der entweder von der Mehrheit der Gläubiger oder vom Gericht in Canada ernannt wird, benachricht einzeln diejenigen Gläubiger, deren Namen sich aus den Geschäfts⸗ büchern des Konkursschuldners ergeben. Gesetzlich bestimmte Fristen für die Anmeldung der Forderungen gibt es nicht. Die Anmeldung der Forderungen ist an den Konkursverwalter zu richten. Es empfiehlt sich, insbesondere bei größeren Forde⸗ rungen, den canadischen Geschäftsfreund oder Vertreter oder einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu betrauen. Canadischen Gläubigern pflegt der Konkursverwalter zur Eintragung ihrer Ansprüche ein Formular zuzusenden. Ausländische Gläubiger werden eine mit ihrer Unterschrift versebene Darlegung ihrer Forde⸗ rung einzusenden haben. Die Darlegung ist in englischer Sprache abzufassen; für die Provinz Quebec ist auch die französische Sprache statthaft. Die Unterschrift ist notariell zu beglaubigen, die Unter⸗ schrift des Notars durch den englischen Konsul zu legalisieren. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Montreal.)

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8 Ausdehnung des britischen Vorzugstarifs auf verschiedene britische Kolonien. Laut Verordnung des Generalgouverneurs im Rate vom 25. Ja⸗ nuar 1913 finden die Vergünstigungen des britischen Vorzugstarifs neben den in Abschnitt 3 Ziffer 1 des canadischen Zolltarifgesetzes vom Jahre 1907 aufgeführten britischen Ländern gemäß den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes auf folgende britische Länder Anwendung:

Swasiland, Basutoland, Betschuanaland, Nordrhodesia, Nyassa⸗ land, Uganda, Ostafrika, Nordnigeria, Kolonie und Schutzgebiet Südnigeria, Goldküste, Sierra Leone, Gambia, Somaliland, Ver⸗ bündete Malayenstaaten, Britisch Nordborneo, Sarawak, Brunei, Mauritius und die von ihm abhängigen Gebiete, Sevchellen, St. Helena, Ascension, Freundschafts⸗ oder Tonga⸗Inseln, Fidschi⸗Inseln, Falk⸗ land⸗Inseln, Britisch Honduras.

Laut Memorandums der canadischen Zollverwaltung vom 1. Fe⸗ bruar 1913 (Nr. 1711 B) finden die Vergünstigungen vom 1. Fe⸗ bruar 1913 ab statt. 8 3 ““

Verbrechen nachweisen? Nein, es ist bloße Angst vor der