der in den Crefelder vom Ausstand betroffenen Färbereien Arbeitenden betrug der „Köln. Ztg.“ zufolge am 26. ds. 1570. Demnach ist gegen die Vorwoche wieder eine erhebliche Zunahme der Arbeitenden festzustellen. . 1 Seit einiger Zeit sind die Färber in Zürich und Basel in eine Lohnbewegung eingetreten. Zu den bereits durchgeführten Aus⸗ ständen kommt, wie die Köln. Ztg.“ erfährt, seit gestern morgen der Ausstand der Färber in Thalwil am Zürchersee, einem Hauptgebiet der Zürcher Seldenindustrie, hinzu. Man nimmt bei der zunehmenden Schürfe der Lage an, daß die Arbeiterschaft der Webereien, wie es bereits in einigen süddeutschen Fabrilen der Fall ist, auch in der Schweiz in 89 wegen Rohstoffmangel keine eschäftigung aben wird.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Die Zahl
Wohlfahrtspflege.
des Regierungsjubiläums Seiner Majestät des Üuben am 16. Junt verschiedene Wohlfahrtseinrichtungen feierlich eingeweiht und begründet werden. Die Ausführung, für die die Stadt 20 000 ℳ zur Verfügung gestellt hat, ist besonders dem Wohltätigkeitssinn dortiger Bürger zu danken, die bedeutende Summen hierfür gestiftet haben. Zunächst erfolgt die Grundsteinlegung eines Säuglingsfürsorgeheims, das mit einer Krippe, Milchküche, Säuglingsfürsorge⸗ und Mutterberatungsstelle ausgestattet wird. Das erforderliche Grundstück wird von der Stadt erworben, die Gebäude mit einem Kostenaufwande von 43 000 ℳ errichtet. Die Ausführung dieser Wohlfahrtseinrichtung ist durch Stiftungen des Stadtrats Lewin und der Berlin⸗Gubener Hutfabrik Akt.⸗Ges. vorm. A. Cohn ermöglicht worden, die beide je 25 000 ℳ hierfür spendeten. Außerdem hat eine Reihe in Guben ansässiger Industrieleer einen laufenden Jahresbeitrag für die dauernde Unterhaltung gestiftet. Ferner wird am Jubiläumstage ein Jugendklub eröffnet werden, für den der abrikbesitzer Max Wilke⸗ Guben der Stadt ein Gartengrundstück nebst Villa im Werte von 50 000 ℳ und weitere 10 000 ℳ für die Einrichtung geschenkt hat, und ein herrlich gelegener Spielpark, für den der Gartenbaudirektor 1X“ die Pläne entworfen hat, dem Betriebe übergeben werden. 21
Aus Anlaß Kaisers und Königs werden in
Die Stadtverordnetenversammlung in Bunzlau hat wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig und ohne Debatte den Antrag des Magistrats angenommen, aus Anlaß der Jahrhundertfeier der Befreiungskriege und des Feh Seiner Majestät des Kaisers und Königs eine Jubiläumsstiftung zur Förderung des Kleinwohnungswesens mit einem Kapital von 75 000 ℳ
zu errichten.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Rußland.
Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat folgende Bekanntmachung erlassen: In Aufhebung der früher er⸗ gangenen Verfügung wird die Stadt Konstantinopel für cholerafrei erklärt; im Hinblick hierauf wird auch die Verfügung, durch welche die Städte Kronstadt, Libau, Odessa, Sewastopol, Feodossia, Kertsch, Rostow am Don, Noworossisk und Batum für cholerabedroht erklärt worden waren, aufgehoben. (Vgl. „R.⸗Anz.“ vom 19. März und 23. April d. J., Nr. 68 und Nr. 96.) b
Hee. 8—
Land⸗ und Forstwirtschaft.
“ 8 Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien. Veröffentlichungen des hiesigen staatlichen landwirtschaftlichen
Sachverständigen sind bisher nicht erschienen. Die Aussaat der
Winterhalmfrüchte ist fast in demselben Umfange erfolgt wie im
Vorjahre; im allgemeinen wird die Anbaufläche auf 90 v. H. gegen
1911 angegeben. Zurzeit ist man mit der Aussaat von Mais und
Bohnen beschäftigt. 3 .
Die in der ersten Hälfte des Monats Mai niedergegangenen reichlichen Regen waren der Entwicklung der Saaten sehr günstig, sodaß deren Stand als günstig bezeichnet werden kann. Bis dahin war im Bezirk dieses Konsulats, speziell in der Dobrudja, wenig Regen gefallen. 8
Dem durch die Kriegsverhältnisse eingetretenen Mangel an Arbeits⸗ vieh versuchte man vor allem dadurch abzuhelfen, daß man die not⸗ wendigen Zugtiere aus dem benachbarten Rumänien bezog. Im all⸗ gemeinen sind die Requisitionen, speziell von Arbeitstieren, in der Dobrudja nicht so stark gewesen, als in Südbulgarien. Die finanzielle Lage der hiesigen Bauern soll keine schlechte sein, und nur vereinzelt werden die von der Bulgarischen Agrikulturbank gewährten Darlehen (zum Ankauf von Arbeitsvieh, Saatgut und Lebensmitteln) in Anspruch genommen.
Trotz des Krieges und des fast völlig lahmgelegten Handels blieben die Zufuhren, wenn sie auch nicht groß waren, doch nicht ganz aus. Sie betrugen während der letzten vier Monate (a. St.) am Varnaer Platze (in Tonnen):
in in Zu⸗ . in in Zu⸗
Waggons Wagen sammen Waggons
Januar 1913 Februar 1913
in Welzen 360 261 621 13 570 1930 in Roggen.. ““ 14 104 in Mais.. 13 814 2614 in Bohnen 1 176 726 in Gerste. 43 103 in Hafer. 4 1 in Wicke. 153 823 in Hirse. 4 1 in Kleie — 300
April 1913
in Weizen. 7 679 2969 in Roggen.. “ 8 358 in Mais. 554 4724 in Bohnen 1279 in Gerste.. 8 180 Le 1AX““ 2 12 in Wicke... 18 7 in Hirse.. “ 8885 684 in Kleie. 140.
Mit dem Wiederbeginn des Krieges am 3. Februar 1913 wurde der Hafen Varna für den Schiffsverkehr geschlossen, jedoch gestattete das bulgarische Hauptquartier den Dampfern der regelmäßigen Schiffahrts⸗ linien nach vorher eingeholter Erlaubnis, den Hafen Varna anzu⸗ laufen. So berühren die Dampfer des Oesterreichichen Lloyd, der Russischen Handels⸗ und Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft wöchentlich den hiesigen Hafen, 85 haben einzelne Schiffe der Deutschen Le⸗ vantelinie, der Johnston⸗Line und der Königlich Niederländischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft — je nach Bedarf — Füscst und ge⸗ laden. Die Getreideausfuhr, die sich auf Weizen, Mais, Bohnen, Wicken und Kleie erstreckte, war wenig lebhaft. Offizielle Ausfuhr⸗
ziffern liegen nicht vor.
An Preisen notierten Mitte Mai 1913 für den Doppelzentner.
Franken 18,10 — 19,00 “ 12,00 15,00 24,10 — 24,30 “ 15,40 — 16,00. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Varna vom 20. Mai 1913.)
Theater und Musik.
Joseph Kainz⸗Theater.
Die künstlerische Freilichtbühne am Kleinen Wannsee eröffnete gestern ihre erste Spielzeit mit Grillparzers Trauerspiel „Medea“. Der Leiter des Unternehmens, Rudolf Lorenz, ließ der Aufführung eine kurze und zielbewußte Rede vorangehen; er nahm darin Bezug auf die Reihe von ihm begründeter Freilichtbühnen, wie Hertenstein am Vierwaldstätter See u. a., an denen er Erfah⸗ rungen gesammelt und seine Kräfte erprobt hatte. Der waldumgürtete Platz am Ufer des Kleinen Wannsees erscheint trefflich geeignet für die künstlerischen Zwecke des Unternehmens; einige antike Hallenbauten erheben sich auf grünem Plan, ein leichter Sommertag blaut darüber: ein friedliches Bild, vor dem sich Medeas grausiges Geschick ab⸗ spielen sollte; und wenn der Vögel fröhliches Gezwitscher hineinklang in die düstere Tragik dieses Menschenschicksals, dann schwankte wohl die Stimmung in der Brust der Hörer. Und doch wußte Erna Maneggs leidenschaftdurchwehte Gestaltung der Titelrolle durchweg zu fesseln; der wilde Sinn der Kolchierin, der im Haß und in der Liebe mit elementarer Urgewalt zum Durchbruch kommt, wurde kräftig betont. Nicht immer freilich wußte die Künstlerin dabei mit ihrem Organ hauszuhalten; im Sturm der Leidenschaft war es zuweilen keiner künstlerischen Steigerung mehr fähig; es lag aber doch über der Gesamtleistung ein einheitlicher Zug, der Eindruck machte. Auch der Jason, wie ihn Karl Bernhardt darstellte, paßte gut in den Rahmen dieser Naturbühne. Dagegen sehlte es der Vertreterin der Kreusa an der notwendigen Vertiefung des Spiels, und Eugen Eisenlohr als Kreon wirkte etwas matt. Daß der Fluß der Handlung nicht durch 1 unterbrochen zu werden brauchte, trug entschieden zur Erhöhung der dramatischen Wirkung bei; über⸗ haupt durfte der Aufführung im ganzen die gebührende Anerkennung nicht versagt werden. Zum Schluß fanden sich denn auch viele freundliche Hände, die lebhaft Beifall klatschten.
Für Weizen „ Mais.. . 6
Gerste
Im Kböniglichen Opernhause wird morgen, Freitag, „Mignon“, mit Fräulein Artôt de Padilla in der Titelrolle, auf⸗ geführt; die Philine singt Frau Andrejewa⸗Skilondz, den Wilhelm Meister: Herr Kirchhoff; Herr Schwegler, der, wie schon früher mit⸗ geteilt, an diesem Tage auf eine 25 jährige künstlerische Wirksamkeit zurückblickt, singt den Lothario. Im übrigen lautet die Besetzung: Laërtes: Herr Habich; Friedrich: Herr Dahn; Jarno: Herr Mang. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen das vater⸗ ländische Schauspiel „Prinz Friedrich von Homburg“ von Heinrich von Kleist im Zyklus der Volksvorstellungen in Szene. Herr Geisendörfer wird die Titelrolle spielen. In den übrigen Hauptrollen
sind ferner beschäftigt: die Damen von Mavyburg, von Arnauld und
Wagen sammen
*
die Herren Kraußneck, Pohl, Boettcher, Mühlhofer, Zimmer Werrack, von Ledebur, Mannstäaͤdt und Eggeling.
Im Residenzrheater fand am gestrigen Mittwoch d 150. Sedee des Schwanks „Die Frau Präsidentin“, mit Fer Sitkla, Julius Falkenstein, Kitty Aschenbach und Mila Edelsberg den Hauptrollen, statt. Am Sonnabend schließt die Spielzeit.
Im Theater in der Königgrätzerstraße wird im Lauf⸗ der nächsten Spielzeit Shakespeares Trauerspiel „Antonius und Kleopatra“, von Svend Gade künstlerisch ausgestattet, aufgefühn werden. Die Hauptrollen werden von Irene Triesch, Paul Wegenen und Ludwig Hartau dargestellt.
Der Philharmonische Chor (Dirigent: Professor Sieg fried Ochs) bereitet zum nächsten Winter außer den Aufführungen klassischer Werke solche neuer Tondichtungen von Humperdinck, Am und Hans Koeßler vor. — Die Proben beginnen wieder am 5. Juni.
Karl Kämpf, der bekannte Berliner Komponist, hat ein neugg a cappella-Chorwerk: „Morgen an der Ostsee“, vollendet, da bei ÜUraufführung durch den Prager Lehrer⸗Gesangveren (Dirigent Professor Spilka) reichen Beifall fand, sodaß der Verein es in das Programm seiner Konzertreise durch Frankreich, Luxemburg und Belgien aufgenommen hat.
“ Mannigfaltiges. Berlin, 29. Mai 1913.
Am Montag, den 2. Juni, Nachmittags 6 Uhr, findet in de Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche gelegentlich der Jahrez, versammlung des Evangelisch⸗Kirchlichen Hilfsvereinz und der Frauenhilfe ein Festgottesdienst statt, bei dem da Hof⸗ und Domprediger Vits die Festpredigt halten wird. Jedermam ist willkommen.
In Berlin haben sich gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, ein roße Anzahl bekannter Persönlichkeiten aus den verschiedensten Städte Heutschlands zu einer Deutsch⸗Schwedischen Vereinigung zusammengeschlossen, deren Zweck es ist, die gegenseitigen Beziehunge zwischen Deutschland und Schweden auf dem Gebiete der geistigen und erief Kultur zu pflegen und zu fördern. Zu gleichen Zeit ist in Stockholm eine Schwedisch⸗Deutsche Vereinigung mit dem gleichen Ziele von bekannten und einflußreichen schwedische Persönlichkeiten ins Leben gerufen worden.
Auf der Treptower Sternwarte finden folgende kinemats⸗ graphische Vorführungen mit erklärenden Vorträgen statt: Am Som⸗ abend, Nachmittags 5 Uhr: „Bilder aus Italien⸗, Abends 7 Uh „Aus fernen Landen“; Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: „Scotts Reist zum Südpol und ein Blick ins Weltall“, 5 Uhr: „Das Berner Ober land“, Abends 7 Uhr: „Bilder aus Italien“. Am Montag, Abernde 7 Uhr, spricht der Direktor Dr. F. S. Archenhold über: „Urans und Neptun, Oberfläche und Färbung“ unter Vorführung zahlreiche Lichtbilder, und Abends 9 Uhr über „Die Schätze des Meeres“ (nt
ilmen). — Mit dem großen Fernrohr wird ein Doppelstern und en ternhaufen im „Herkules“ gereigt.
Brest, 28 Mai. (W. T. B.) Der deutsche Dampftn „Okawango“ aus Stettin (Kapitän Stahl) geriet infolge dichte Nebels gegenüber von Ouessant auf Grund. Das Schiff sank sofort. Die Besatzung von 25 Mann wurde gerettet.
St. Petersburg, 29. Mai. (W. T. B.) Auf dem Marine⸗ cie bv es ereignete sich während eines Versuchsschießens mu 75 mm. Geschützen eine Explosion, wobei ein Obermaat und ein Leutnant zur See schwer und zwei Matrosen leicht verletzt wurden.
Rom, 29. Mai. (W. T. B.) Der Flieger Perrerion, der gestern früh um fünf Uhr auf einem stalienischen Flugzeug ir
Turin aufgestiegen war, ist hier um 11 ½ Uhr gelandet. (Val⸗ Nr. 124 d. Bl.)
Coimbra, 28. Mai. (W. T. B.) Ein Volkshaufe untan⸗ nahm einen Angriff auf ein von Studenten bewohnten Haus in der Continhostraße. Die Studenten erwiderten zunäck den Angriff, dann verließen sie das Haus. In der Borrälhostrefe verwundeten Studenten einen kausmännischen Angestellten und eine Arbeiter. Auf eine in Coimbra eingetroffene Abteilung Kavallerie gaben die Studenten von den Fenstern aus Schüsse ab. De Soldaten erwiderten, doch wurde niemand verwundet. Vierzit Studenten wurden verhaftet. Die Ruhe ist wieder hergestell⸗
Port⸗Vendres, 29. Mai. (W. T. B.) In einer Dynamit⸗ fabrik in Paulilles (Dep. Pyrénées Orientales) explodierte eine Vorrichtung zur Herstellung von Nitroglyzerin, wodurch en und Mischappaat zur Explosion gebracht wurde. Secht!
ersonen wurden getötet und zahlreiche verletzt, unter diesen einige schwer.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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—
Leichnam.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opernhaus. 138. Abonnementsvorstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be⸗ 2 des Goetheschen Romans „Wil⸗ helm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Mustkalische Leitung: Fer Kapellmeister von Strauß. Regie: Henß Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 93. Kartenreservesatz. Das Abonnement, die Dienst⸗ und Frei⸗ plätze, im 2. Balkon auch die fihgossen Reservate sind aufgehoben. 10. Vo vorstellung zu kleinen Preisen. Prinz Friedrich von Homburg. Schauspiel in 5 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Renie⸗ Herr Regisseur Keßler. Anfang 8 r.
Sonnabend: Opernhaus. 139. Abonne⸗ mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Die Fledermaus. Komische Operette mit Tanz in drei Akten von Meilhac und Halévy. Bearbeitet von C. Haffner und Richard Genée. Musik von Johann 8 Strauß. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 94. Ferfenrrservesas. Das Abonnement, die Dienst⸗ und Frei⸗ plätze, im 2. Balkon auch die ständigen Reservate sind aufgehoben. 11. Volksvor⸗ stellung zu kleinen Preisen. Die Her⸗ mannsschlacht. Ein Drama in fünf
Aufzügen von rich von Kleist. An⸗ 8 Uhr: fang 7 ½ Uhr. nungen.
Freitag, Abends 8 Uhr:
Sonnabend und Sonntag
8 Uhr: Filmzauber. Gesan
zauber.
Straße. Freitag, Das Buch einer Frau.
eine
Lessingtheater.
Wien.
Deutsches Theater. Freitag, Abends
8 Uhr: Der lebende Leichnam. Sonnabend und Sonntag: Der lebende
Kammerspiele.
nahme von Berg⸗op⸗Zoom.
nahme von Berg⸗op⸗Zoom.
Berliner Theater. Freitag, Abends Große und Tanz in 4 Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.
Sonnabend und folgende Tage: Film⸗
ts Theater in der Königgrätzer Abends
drei Akten von Lothar Schmidt. Sonnabend und Montag:
r Frau. Sonntag: Die fünf Frankfurter.
Freitag, hr: Gesamtgastspiel des Königlichen Theaters am Gärtnerplatz in ü Alt Wien. Operette in drei Akten von Gustav Kadelburg und Julius Wilhelm.
Sonnabend und folgende Tage:
Komödienhaus. Freitag, Hochherrschaftliche
Sonnabend und folgende Tage: Hoch⸗ herrschaftliche Wohnungen.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Stiftungsfest.
Deutsches Schauspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 104 a.) Freitag, Abends 8 22 EZE du
Sonna 4 /˖ ealer C. e. lo ischer
Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten xerge. Male: Der Dieb. Feencn
Montag und folgende Tage: Der Dieb.
Das 8 Uhr:
Eyvsler. Die Ein⸗
: Die Ein⸗
osse mit Akten von
Schillertheater. o. (Wallner⸗ Sonntag:
theater.) Freitag, Abends 8 Uhr: Hasemanns Töchter. Volksstück in vier Akten von Adolf L'Arronge. Sonnabend: Zwei Wappen. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zopf und Schwert. — Abends: Moral.
Charlottenburg. Freitag, Abends 8 Uhr: Moral. Komödie in drei Akten von Ludwig Thoma.
Sonnabend: Geographie und Liebe.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: König Lear. — Abends: Hasemanns Töchter.
wenka.
8 Uhr: Lustspiel in drei Akten.
Das Buch
Abends
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 — 37. Direktion: Georg Hartmann.) Freitag, Abends 8 Uhr: Marta oder Der Markt zu Richmond.
Sonnabend: Der Mikado.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. — Abends: Die lustigen Weiber von Puvy Windsor.
Montag: Oberon.
München:
Schönfeld.) Puppchen.
Alt
chen.
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.)
Der Operette in drei Akten von Edmund
Sonnabend und folgende Tage: Der lachende Ehemann.
Theater des Westens. (Station: Garten. Abends 8 Uhr: tümlichen Preisen: Der liebe Augustin. Operette in drei Akten von Leo Fall. Sonnabend: Der liebe Augustin.
Konservatoriums Klindworth⸗Schar⸗ (Schluß der Spielzeit.)
Theater am Nollendorfplatz. Freitag: Zum ersten Male: Der Mann mit der grünen Maske. Musik von Friedrich Ber⸗ mann mit Kompositionen von Viktor Je und Leon Jessel. Anfang
Uhr. Sonnabend und folgende Tage: Der Mann mit der grünen Maske.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Freitag, Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt *† und Jean Kren. Gesangstexte von Alfr Musik von Jean Gilbert.
Sonnabend
p Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pol⸗ nische Wirtschaft.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236 Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Opern. aufführung des Konservatoriums des Westens. — Abends 8 ¼ Uhr: Der lustige Kakadu. Vanudeville in drei Akten bor Wilhelm Jacoby und Artur Lippschitz.
Sonnabend und folgende Tage: Der lustige Kakadu.
Residenztheater. Freitag, Abende 8¼ Uhr: Die Frau Präsideutin (Madame la Preäsidente.) Schwar in drei Akten von M. Hennequin unn P. Veber. 3
Sonnabend: Die Frau Präsidentin. (Schluß der Spielzeit.)
Freitag, Abends lachende Ehemann.
Kantstraße Zu
12.) volks⸗
Opernaufführung des
—
Familiennachrichten.
Verlobt: Luise Gräfin von Klinckowstroen mit dem Königl. bayer. Kämmere Nikolaus Grafen Luxburg (Langfuhr⸗ Speyer). — Frl. Helga
Burleske in Gerhard mit
Hrn. Assessor Dr. jur. Siegfried Lampser (Dresden). 1 Geboren: Ein Sohn: Hrne gr p’ mann Dietrich von Bredow (Bitsch!. Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Otes von Schweinichen (Pawelwitz).
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.
Verlag der Expedition (Heid ri ch) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 27
Acht Beilagen (einschließlich Börsenbeilage).
Abends 8 Uhr:
Schönfeld.
und folgende Tage:
zum Deutschen Reichsan
Königreich Preußen. Konzessions urkunde,
betreffend den Bau und Betrieb der in das preußi
Staatsgebiet fallenden Strecke einer e Afen bic
Haupteisenbahn von Ohlsdorf nach Poppenbüttel durch die Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Komitee, welches sich zur Gründun
einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Alstertalbahne
Aktiengesellschaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist,
dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer
8 den Betrieb teils mit elektrischer, teils mit Dampfkraft und
r die Beförderung von Personen und Gütern im öffent lichen erkehr bestimmten, den Vorschriften der Eisenbahnbau⸗ und Betriebsordnung unterworfenen vollspurigen Haupteisenbahn von Ohlsdorf nach Poppenbüttel für die in das preußische Staatsgebiet fallende Strecke zu erteilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigentums nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ ee unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch
I.
Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma Alstertalbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft“ und nimmt ihren Sitz in Wellingsbüttel oder unter Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn oder in deren Nähe gelegenen preußischen Orte.
Die Bestimmungen des zwischen Preußen und Hamburg wegen des Baues und Betriebes der Bahn abzuschließenden Staatsvertrages sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlichkeit haben, als wenn sie ausdrücklich in diese Konzessionsurkunde aufgenommen wären.
Die Gesellschaft ist ferner den bestehenden wie den künftig er⸗ gehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.
1“ 3
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstun der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag ze. 2 183 000 ℳ festgesetzt. Von diesem Kapital sind 500 000 ℳ im Wege der Aktienbegebung aufzubringen (Grundkapital).
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des Grundkapitals nicht übersteigen. Das Aktien⸗ kapital ist bar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ und an⸗ schlagemäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.
Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn Fenegeen werden.
Das nicht . Aktienbegebung aufzubringende Kapital von 1683 000 ℳ stellt die Alstertal⸗Terraingesellschaft der Alstertalbahn⸗ Aktiengesellschaft in der Form eines nicht rückzahlbaren unverzinslichen (verlorenen) Zuschusses zu den Baukosten zur Verfügung. Zur Sicher⸗ stellung dieser Leistung hat die Alstertal⸗Terraingesellschaft zugunsten der Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft Wertpapiere nebst den no nicht fälligen Zins⸗ und Erneuerungsscheinen zu verpfänden und bei der Königlichen Generalstaatskasse in Berlin zu hinterlegen. Diese Papiere sind zugleich, und zwar mit Vorrang vor dem Pfandrecht der Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft, dem Fiskus zur Sicherung der diesem auf Grund der Konzessionsurkunde gegen die Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft zustehenden Rechte zu verpfänden. Beide Verpfändungen haben in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zu erfolgen, daß bezüglich des dem Fiskus zu⸗ stehenden Pfandrechts dem Minister der öffentlichen Arbeiten das Recht des Pfandverkaufs zusteht und insbesondere das Recht, durch Ver⸗ äußerung der verpfändeten Wertpapiere die nach Artikel VII ver⸗ fallenen Strafbeträge einzuziehen, und daß ferner die Rückgabe der Wertvapiere, Zins⸗ und Erneuerungsscheine mit der Aushändigung an die Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft der Alstertal⸗Terraingesellschaft gegenüber als erfolgt gilt.
Als Wertpapiere werden angenommen die Schuldverschreibungen der Deutschen Reichsanleihe und der Preußischen Staatsanleihe zum Nennwerte, sofern jedoch der Kurswert höher ist, zum Kurswerte, die Schuldverschreibungen der anderen Deutschen Bundesstaaten sowie der Stamm⸗ und Stammprioritätsaktien und Prioritätsobligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb durch den Preußischen Staat gesetzlich genehmigt ist, zum Kurswerte, die übrigen bei der Deutschen Reichsbank beleihbaren Wertpapiere zu dem daselbst beleihbaren Bruchteile des Kurswertes. Die Ergänzung einer Pfandbestellung kann gefordert werden, falls diese infolge teilweiser Inanspruchnahme oder bei den lediglich zum Kurswerte, nicht aber auch zum Nennwerte anzunehmenden Wertpapieren infolge eines Kursrückganges nicht mehr genügend Deckung bietet. Die Rückgabe der zu den Papieren etwa gehörenden Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach selnem allein entscheidenden Urteile der Unter⸗ nehmer den Bau verzögern sollte.
Die Wertpapiere werden vom Fiskus nach Maßgabe des Fort⸗ schritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgegeben. Die Entscheidung, ob und zu welchem Betrage während des Bahnbaues Wertpapiere zurückzugeben sind, Eseene Ausschluß des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zu.
Ferner übernimmt die Alstertal⸗Terraingesellschaft die Ver⸗ pflichtung, ebenfalls in der Form eines nicht rückzahlbaren und un⸗ verzinslichen Zuschusses zu den Baukosten für eine Ueberschreitung des Kostenanschlages bis zu 300 000 ℳ aufzukommen. Zur Sicherung dieser Verbindlichkeit wird sie in dieser Höhe eine Sicherungshypothek an erster Stelle auf ihre Grundstücke im Werte von 3 Millionen
ark eintragen lassen. dt
8 II.
Die ee⸗ Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Alstertalbahn⸗Aktiengesell⸗ chaft mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vor⸗ standes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit sie der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mäiglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen
iten.
Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. 1
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorssehenden Bestimmungen auch auf die Wahl . Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An⸗
ung.
— IV. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandes sowie ämtliche Beamten der Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft müssen An⸗
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 29. Mai
gehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben. 8.
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse sfür beteiligt erachtet, bei den L und den Verhandlungen des Aufsichtsrats und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Staatsregierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Beratungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
„Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in denen er es für nötig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
Alle die juristische Persönlichkeit der Alstertalbahn⸗Aktiengesell⸗ schaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht erteilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession erteilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.
Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie eine Abänderung des Ge⸗ sellschaftsvertrages zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeichnete Prüfung und Genehmigung vorzulegen und die Entscheidung der Staats⸗ regierung der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister betensaged. dere hepürfen Beschlüsse der Ges
nsbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die
Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus⸗
sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb
Kaufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Königlichen Staatsregierung.
Diese Genehmigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge⸗ nehmigt waren. 8 .
VII.
Für den Bau insbesondere gelten folgende Besti g 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: ddie Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Feststellung der Entwürfe für die Fahrzeuge und ihrer Anzahl, ddie Ueberwachung der Bauausführung. Diese erfolgt durch ddie Königliche Eisenbahndtrektion Altona. Etwa von ihr beanstandete Mängel bat der Unternehmer auf eigene Kosten alsbald abzustellen.
Dem Staate bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachteiligungen seines Eigentums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Unternehmer vor⸗ ehalten.
x2) Der Unternehmer hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß inner⸗ halb der im Staatsvertrage (bgl. Artikel I der Konzessionsurkunde) bestimmten Frist erfolgen. Sollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesell⸗ schaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist entsprechend zu verlängern.
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
4) Für den Fall, daß der Unternehmer mit der Erfüllung der ihm mit Bezug auf den Bahnbau obliegenden Verpflichtungen, ins⸗ besondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn, in Verzug kommen sollte, 8 er zur Zahlung einer Strafe von 5 % des für die preußische Teilstrecke auf 1 042 000 ℳ festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Strafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtswegs dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
5) Falls die festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ fristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Strafe eingezogen, sondern auch die erteilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und entweder unter Verwendung der hinter⸗ legten Wertpaptere der Bau auf Kosten der Alstertalbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft fortgeführt oder die im § 21 des Gesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.
VIII. .
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt
durch die staatliche Aufsichtsbehörde.
2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und überhaupt hinsichtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden all⸗ gemeinen Grundsätze zu befolgen, soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
Mit dieser Maßgabe bleibt für die ersten drei Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar dem Unternehmer die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgereit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tariss der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. 1
3) Der Unternehmer hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen und neben dem im § 262 des Handelsgesetzbuchs vom 10. 2 tai 1897 (Reichsgesetzbl. S. 219) vor⸗ sege ee Reservefonds (Bilanzreservefonds) einen Spezialreserve⸗ onds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Aus⸗ führung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten aufzustellenden, von Zett zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und der Spezialreservefonds sind sowohl von⸗ ein zaafe als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu en.
zeiger und Königlich Preußischen Staats
5
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der
regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaus und
Höhe durch das Regulartiv festgesetzt wird,
e. die Zinsen des Erneuerungsfonds.
Der Spezialreservefonds dient zur Bestreitung von solchen dur außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Spezialreservefonds fließen:
der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Gewinnanteile und Zinsen, . .eine im Regulative festzusetzende, aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu en nehmende jährliche Rücklage, 8 c. die Zinsen des Spezialreservefonds. 8
Erreicht der Spezialreservefonds die Summe von 40 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. 8
Die Wertpaviere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗ nahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge ½ beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Lassen die Betriebsergebnisse eines Jahres die Deckung der Rück⸗ lagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezialreservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezialreserve⸗ fonds vor.
IX.
Der Unternehmer ist verpflichtetet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den
jährlichen Betriebsrechnungsabschluß einzureichen und seine
Kassenbücher vorzulegen,
. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalender⸗ jahres als Rechnungsjahr zugrunde zu legen,
„die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nötig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in de von ihnen festgesetzten Fristen einzureichen.
8.8
Der Unternehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung — und insbesondere mit Bezug auf die Ermittlung der Militäranwärter — bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Unternehmer einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens — und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlasse des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc, maßgebend gewesen ist —, andererseits für die Arbeiter Pensions., Witwen⸗ und Unterstützungskassen nach den jetzt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
5.8 8
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen als auch die Mitbenutzung der Bahn ganz oder teilweise gegen zu vereinbarende, nötigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗oder Bahngeldsätze vorbehalten.
. XII.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Unternehmer zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der
Kinister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrsinteresse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesverteidi⸗ gung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesverteidigung erfolgen, sind die Kosten dem Unternehmer zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Unternehmer alsdann maßgebende Bestimmungen (vgl. Artikel I) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Unternehmer zur Last.
XIII.
Der Staatsregierung steht, unbeschadet des gesetzlichen Ankaufs rechts, das Recht zu, unter den nachstehenden “ das ge⸗ samte Eisenbahnunternehmen zu erwerben: I. a. Erfolgt der Erwerb bei Fertigstellung der Alstertalbahn, so geht das gesamte Unternehmen mit allem Zubehör ohne jegliche Entschädigung schulden⸗ und lastenfrei in das un- beschränkte Eigentum des preußischen Staates über. 88 .Erfolgt die eigentümliche Uebernahme des Bahnunter⸗ nehmens durch den preußischen Staat zu einem späteren Zeitpunkte, jedoch vor Ablauf von 10 Jahren nach der Betriebseröffnung der Bahn, so sind der Alstertalbahn- Aktiengesellschaft für die schulden⸗ und lastenfreie Abtretung des gesamten Unternehmens mit allem Zubehör und allen Fonds an den preußischen Staat diejenigen Summen zurück⸗ zuzahlen, die von der Gesellschaft bis zum Tage des Erwerbs für die Betriebsführung an die Staatseisenbahnverwaltung entrichtet worden sind. 8 II. Nach Ablauf von zehn Jahren nach der Betriebseröffnung der Bahn ist die Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft verpflichtet, das ge⸗ samte Unternehmen mit allem Zubehör und allen Fonds gegen Er⸗ stattung der aus elgenen Mitteln aufgewendeten notwendigen und nützlichen Anlagekosten jederzeit an den preußischen Staat auf dessen Verlangen abzutreten. Als eigene Mittel gelten auch die nach Maß abe des Artikels 11 dieser Konzessionsurkunde von der Alstertal erraingesellschaft aufgewendeten Beträge. XIV. Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkund sowie ihre Veröffentlichun 1ne dem Gesetze vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung sämtlicher Aktien durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in voll Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die unter Artikel 1
geforderte Sicherheit geleistet und nachdem endli i rechtzeitig und rcchtsgültig errichtet 5
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