1913 / 127 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

C6In

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Ein⸗ tragung des Deutschen Adler in das Handelsregister.

Der Vertrag gilt immer als auf weltere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ab⸗ lauf gekündigt wird.

Magdeburg, den 28. Mai 1913.

Der Verwaltungsrat der Pensions⸗

kasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗ Vereins in Magdeburg, Versiche⸗

rungsverein auf Gegenseitigkeit. O. Goedecke, Vorsitzender.

Sie diesjährige ordentliche Haupt⸗

versammlung der

Witwenkasse des Deutschen

Privat⸗Beamten⸗Vereins

wird nach Maßgabe des § 63 Ziffer 1 der Satzung vom 31. Dezember 1910 auf Dienstag, den 10. Juni d. J., Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, nach Danzig ein⸗ berufen. Die Versammlung findet im Hotel „Danziger Hof“ zu Danzig statt. Tagesordnung:

1) Vorlage des Geschäftsberichts des Direktoriums für 1912. Beschluß⸗ fassung über Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts.

2) Vorlage des Rechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungs⸗ rats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungs⸗

abschlusses.

3) Entlastung des Generalrats, des Ver⸗ waltungsrats und des Direktokiums für 1912.

4) Bemessung der auf Grund der §§ 27 bis 29 der Satzung zu zahlenden Er⸗ höhungsrenten und Zuschußrenten.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wollebeschließen,

zu der in der Satzung für die Ab⸗ teilung I auf 81,— bemessenen festen Stammrente den Betrag von

von Magdeburg entfernt wohnen müssen. Auf Zeile 9 des § 47 Abs. 1 wird statt „4 und danach 3“ gesetzt: „6 und danach 5“.

§ 48 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorium findet eine Sitzung des Verwaltungsrats ohne Direk-

torium statt“.

Die §§ 52 55 werden aufgehoben

und sonstige in Frage kommenden abgeändert. Die in Frage kommenden Rechte und Ob⸗ liegenheiten des Generalrats werden

dem Verwaltungsrat übertragen. Im Falle der Ablehnung des An⸗— trags, betreffend die Aufhebung der §§ 52 55 (Generalrat betr.), werden in § 52 auf Zeile 2 und 3. die Worte „bis“ bis „Hauptver⸗ und statt dessen von 4 Jahren“ gesetzt. Auf

sammlung“ gestrichen

Zeile 6 wird hinter „müssen“ zu⸗

gesetzt: „Alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die

ö“ werden können“.

§ 53 Abs. 1 wird auf Zeile 3 hinter

„Sitzungen“ eingefügt: „abe mindestens viermal im Jahre“. § 53 Abs. 2 ist hinzuzus

der gemeinsamen Sitz mit der

Verwaltungsrat und dem Direk⸗ torium findet eine Sitzung des Generalrats ohne Verwaltungsrat

und Direktorium statt“.

Es wird ein § 68a unter der Ueber⸗ „Fahrkosten und Diäten der Abgeordneten“ gebildet, welcher

schrift: wie folgt lautet: „Die Abgeordnete

erhalten Fahrkosten zweiter Klasse erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohnort

einschließlich der

zum Versammlungsort und zurück und Diäten aus Mitteln der Kasse

falls sie nicht als Abgeordnete schon

Bezüge seitens des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins oder anderer Kassen des Vereins erhalten“.

§ 69. Die Ueberschrift wird abge⸗

ändert in „Rechnungsprüfer bezw Rechnungsprüfung“.

„Vor

Es wird ein

11 ehrenamtlichen“ gesetzt: „11 ehren⸗

amtlichen“.

§ 21 Abs. 1 fällt der zweite Satz

weg. Statt dessen wird arsefegt,

„Davon sollen in agdeburg und Umgebung 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen.“ 21 Abs. 1 Zeile 11 wird statt .4 und danach 3 Mitglieder“ gesetzt:

„sechs und danach fünf“.

§ 22 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorium findet eine Sitzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt.“y Im Falle der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 25 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der dritte Satz fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter „ge⸗ wählt“ eingefügt: „Die Wahl gilt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die

wieder gewählt werden können.“

§ 26 Abs. 1 Zeile 3 wird hinter

Bedarf“ eingefügt: „aber min⸗ destens viermal im Jahre.“

26 A6s 2 ist zuzusetzen: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Auf⸗ sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sitzung des Generalrats 82 Aufsichtsrat und Direktorium

att.“

31: Die Neuerung „für 200 Mit⸗ glieder ein Abgeordneter“ ist abzu⸗ lehnen und die Zahl 100 zu setzen. 41: Es soll ein Absatz 4 gebildet werden, welcher folgenden Wort⸗ laut erhält: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließlich der erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohn⸗ ort zum Versammlungsort und zurück sowie Diäten aus Mitteln

des Vereins.“

Anträge zur Abänderung des Anhangs des Satzungsentwurfs.

§ 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt „mehr

als 5 Jahre“ gesetzt: „mehr als

10 Jahre“. 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem

8 C11““ E11’ ersten Beitragszahlung an, zu den früheren Sätzen wieder in Kraft. Die militärische Dienstzeit wird aber bei der Berechnung der Leistungen in Abzug gebracht.“

24 Abs. 2, Zeile 4, wird hinzu⸗ gefügt hinter „übersteigen”: „Es müssen aber für die unter das Ver⸗

sicherungsgesetz für Angestellte fallenden Vesece annehsnes pro Kopf und Jahr 5 für die Zwecke

des Heilverfahrens aufgewendet oder

zarückgelegt werden. Angehörige von Versicherungsnehmern, deren Unterhalt sie ganz oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienste be⸗ stritten haben, erhalten während des Heilverfahrens ein Hausgeld. Das Hausgeld fällt dagegen fort, sobald Lohn oder Gehalt auf Grund eines Rechtsanspruchs gezahlt werden. Das Hausgeld beträgt mindestens täglich 2ostel des zuletzt gezahlten Monatsbeitrags.

11) Eventualantrag des Direktoriums:

Hauptversammlungwolle beschließen: Fuͤr den Fall, daß das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung die Genehmigung der neu angenom⸗ menen 8geh des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, als Ganzes ab⸗ lehnt, wird der Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) beauftragt, für die neuen Tarife in der Witwenkasse:

Tarife W. E. I, W. E. II, W.

. III (Abt. W. L.),

(Abt. II), Tarife W. J./60, W. J./65, W. J. 11/65 (Abt. W. J.),

gesondert die Genehmigung des Kaiser⸗

lichen Aussichtsamts für Privatver⸗ sicherung nachzusuchen und die ent⸗ sprechenden Aenderungen an der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen oder die von der Aufsichtsbehörde vor der Genehmigung verlangt werden.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen: Der Verwaltungsrat (Aussichtsrat)

Versicherungsverein

auf h keit, wird an Stelle der bisberige Einzelverträge zwischen dem Verein und den einzelnen Kassen folgender Vertrag geschlossen b

§ 1.

Der Deutsche Privat⸗Beamten⸗ Verein übernimmt vom Inkrafttreten der Satzung des Deutschen Adler ab die gesamte Verwaltung der Ver⸗ sicherungseinrichtungen des Deutschen Adler. Er stellt die nötigen Ge⸗ schäftsrãume sowie die erforderlichen Beamten in ausreichender Zahl und trägt sämtliche Verwaltungskosten einschließlich der gesamten Kosten für die Propaganda.

Der Deutsche Adler überweist dem Deutschen Privat⸗Beamten⸗Verein an Vergütungen:

a. die sämtlichen vereinnahmten

Eintrittsgelder, b. einen Betrag von 0,50 viertel⸗ jährlich von denjenigen Kassen⸗ b mitgliedern, welche dem Deut⸗ sschen Privat⸗Beamten⸗Verein nicht angehören, 3 c. 5 % von den Einnahmen aus Beiträgen und Mahngebühren, d. 5 % des nach Bedeckung der Prämienreserven beim Jahres. abschluß sich ergebenden Brutto⸗ überschusses.

686

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Eintragung des Deutschen Adler in das Handelsregister.

Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ablauf gekündigt wird.

Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der Verwaltungsrat der Witwenkeasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Ver⸗ eins in Magdeburg. Versicherungs⸗

verein auf Gegenseitigkeit. O. Goedecke, Vorsitzender.

[23291] 1 Die diesjährige ordentliche Haupt⸗

111“ 1 5 ebernahme und Fortführung der

Pensions⸗, Witwen⸗, Waisen⸗ und Besgräbniskasse des Deutschen Pri⸗

pat⸗Beamten⸗Vereins sowie sämt⸗

licher in diesen Versicherungskassen

laufenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten.“

§ 11 Abs. 5 Zeile 6: Hinter ist“ ist einzufügen: „vom Deutschen Perivat⸗ beamten⸗Verein“; letzte Zeile: das Wort „nicht“ ist zu streichen.

§ 16 Punkt D (Generalrat) fällt fort und Punkt E erhält den Buch⸗ staben D. Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para⸗ graphen sind dementsprechend zu ändern. Die Funktionen des Ge⸗ neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.

§ 17 Abs. 4 hinter „fördern’: „Sie dürfen außer Aemtern im Deutschen Privatbeamten⸗Verein keine ge⸗ winnbringende Tätigkeit ausüben. Auch müssen sie usw.“

§ 20: Die Ueberschrift muß lauten:

„Rechnungsprüfer bezw. Rechnungs⸗ prüfung“. Es wird ein Absatz 4 geschaffen, welcher folgende Fassung erhält: „Mindestens alljährlich zweimal ist die gesamte Geschäfts⸗ führung durch einen sachverständigen vereidigten Bücherrevlsor zu prüfen.“

8 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt

„7 ehrenamtlichen“ gesetzt: „11 ehrenamtlichen“.

§ 21 Abs. 1 fällt der zweite Satz

weg. Statt dessen wird gesetzt:

„Davon sollen in Magdeburg

und Umgegend 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter

als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen.“

§ 21 Abs. 1 Zeile 11 wird statt „4 und danach 3 Mitglieder“ gesetzt: „sechs und danach fünf“.

§ 22 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Vor

der gemeinsamen Sitzung mit dem

Direktorium findet eine Sitzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium

statt. Im Fall der Ablehnung

des Antrags zum § 16 wird § 25 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert.

85

8 5 7 Abs. 1 erhäl . folgenden 3 satz:

„Versicherungenehmer, für welche der Versicherungsverein als Ersatz⸗ kasse für das Versicherungsgesetz fuͤr Angestellte gilt, müssen aufgenommen werden.“

§ 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versiche⸗ rungsverein als Ersatzkasse gilt, be⸗ ginnen die Versicherungen beim Eintritt des Versicherungsnehmers in den Versicherungsverein.“

§ 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Für Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungsverein als

Ersatzkasse gilt, werden die Beiträge

vom Tage des Eintritts bis zum Tage des Austritts berechnet.“ § 13 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Weib⸗ liche Personen, für welche der Ver⸗ sicherungsverein als Ersatzkasse gilt, haben keinen Zuschlag zu zahlen.“ § 15 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Für Versicherungsnehmer, welche unter das Versicherungsgesetz für Angestellte fallen und die nach Ab⸗ lauf der militärischen Dienstzeit wieder bei einer Firma eintreten, wo für die Angestellten der Ver⸗ ö als Ersatzkasse gilt, reten die vor der Dienstzeit abge⸗ schlossenen Versicherungen, von der ersten Beitragszahlung an, zu den früheren Sätzen wieder in Kraft. Die militärische Dienstzeit wird aber bei der Berechnung der Leistungen in Abzug gebracht.“ § 24 Abs. 2, Zeile 4 wird hinzugefügt hinter „übersteigen”: „Es müssen aber für die unter das Versiche⸗ ungsgesetz für Angestellte fallenden Versicherungsnehmer pro Kopf und Jahr 5 für die Zwecke des Heil⸗ verfahrens aufgewendet oder zurück⸗ elegt werden. Angehörige von ersicherungsnehmern, deren Unter⸗ halt sie ganz oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienste bestritten haben, erhalten während des Heil⸗ verfahrens ein Hausgeld. Das

Beschlußfassung über

Privat⸗Beamten⸗Verein. Antrag des Direktoriums:

Verwaltungsvertrag genehmigen:

Beamten⸗Verein in Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg, Versscherungsverein auf Gegenseitig⸗

Einzelverträge zwischen dem Verein

Vertrag geschlossen:

gesamte Verwaltung der Versiche⸗ rungseinrichtungen des Deutschen Adler. Er stellt die nötigen Ge⸗ schäftsräume sowie die erforderlichen Beamten in ausreichender Zahl und trägt sämtliche Verwaltungskosten ein⸗ schließlich der gesamten Kosten für die Propaganda.

Der Deutsche Adler überweist dem Deutschen Privat⸗Beamten⸗Verein an Vergütungen:

a. die sämtlichen vereinnahmten Ein⸗

trittsgelder,

b. einen Betrag von 0,50 viertel⸗

jährlich von denjenigen Kassen⸗ mitgliedern, die dem Deutschen

Privat⸗Beamten⸗Verein nicht an⸗ gehören,

c. 5 % von den Einnahmen aus

Beiträgen und Mahngebühren,

d. 5 % des nach Bedeckung der

Prämienreserven beim Jahres⸗ abschluß sich ergebenden Brutto⸗ überschusses.

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Eintragung des Deutschen Adler in das Handels⸗ register.

Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ablauf

einen Ver⸗ waltungsvertrag mit dem Deutschen

Hauptversammlung wolle nachstehenden

Zwischen dem Deutschen Privat⸗ 8

keit, wird an Stelle der bisherigen und den einzelnen Kassen folgender Der Deutsche Privat⸗Beamten⸗Ver⸗ b

ein übernimmt vom Inkrafttreten der Satzung des Deutschen Adler ab die

41 Abs. 1 Zeile 1—3 wird bis „wohnen“ gestrichen und statt dessen gesetzt: „Der Verwaltungsrat be⸗ steht aus 11 Mitgliedern, von welchen 5 Mitglieder in Magde⸗ burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nicht weiter als 200. Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen müssen. Auf Zeile 9 des § 41 Absatz 1 wird statt „4 und danach 3“ gesetzt: „6 und danach 5“. § 42 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit

dem Direktorium findet eine Sitzung des Verwaltungsrats ohne Direk—

torium statt.“

Die §§ 46—49 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden Paragraphen abgeändert. Die in Frage kommenden Rechte und Ob liegenheiten des Generalrats werden dem Verwaltungsrat übertragen. Im Falle der Ablehnung des An⸗ trags, betreffend die Aufhebung der §§ 46 49 (Generalrat betr.) werde

im § 46 auf Zeile 2, 3 und 4 die Worte „bis“ bis „Hauptversamm⸗

lung“ gestrichen und statt dessen „von 4 Jahren“ gesetzt. Auf Zeile 6 wird hinter „müssen“ zugesetzt: „Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die wieder ge⸗ wählt werden können.“ § 47. Absatz 1 wird auf Zeile 3 hinter Sitzungen“ eingeführt: „aber mindestens viermal im Jahre.“ 2 § 47. Absatz 2 ist hinzuzusetzen: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Verwaltungsrat und dem Direk. torium findet eine Sitzung des Generalrats ohne Verwaltungsrat und Direktorium statt.“ . Es wird ein § 62 a unter der Ueber— schrift „Fahrkosten und Diäten der Abgeordneten“ geschaffen, welcher lautet: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließ lich der erforderlichen Schnellzugs zuschläge vom Wohnort zum Ver⸗ sammlungsort und zurück und Diäten aus Mitteln der Kasse, falls sie nicht als Abgeordnete Bezüge seitens

Rechnungsprüfer bezw. Rechnungs⸗ prüfung. Es wird ein Absatz 4 geschaffen, welcher folgende Fassung erhält: „Mindestens alljährlich zwei⸗ mal ist die gesamte Geschäfts⸗ führung durch einen sachverständigen vereidigten Bücherrevisor zu prüfen.“ 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt „Lehrenamtlichen“ gesetzt: „I1ehren⸗ amtlichen“. § 21 Abs. 1 fällt der zweite Satz weg. Statt dessen wird gesetzt: Davon sollen in Magdeburg und Umgebung 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 200 km von Magdeburg entfernt wohnen.⸗ § 21 Abs. 1 Zeile 11 wird statt „4 und und danach 3 Mitglieder“ gesetzt: „sechs und danach fünf“. 22 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorium findet eine Sitzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt.“y“ Im Fall der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 25 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der dritte Satz fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter „ge⸗ wählt“ eingefügt: „Die Wahl gilt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“ § 26 Abs. 1 Zeile 3 wird hinter „Be⸗ darf“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“. 26 Abs. 2 ist zuzusetzen: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Auf⸗ sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sitzung des Generalrats ohne Aufsichtsrat und Direktorium statt.“ 31: Die Neuerung: „für 200 Mit⸗ glieder ein Abgeordneter“ ist abzu⸗ lehnen und die Zahl 100 zu setzen. 41: Es soll ein Absatz 4 gebildet werden, welcher folgenden Wort⸗ laut erhält: „Die Abgeordneten er⸗ halten Fahrkosten zweiter Klasse einschließlich der erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohnort zum Versammlungsort und zurück, sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“

Absatz 4 geschaffen, welcher lautet: „Mindestens alljährlich zweimal ist die gesamte Geschäftsführung durch einen sachverständigen, vereidigten Bücherrevisor zu prüfen-.

8) Beschlußfassung über eine Vereinigung der Witwenkasse mit der Pensions⸗ kasse, Waisenkasse und Begräbniskasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Ver⸗ eins zu einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unter einer neuen Firma in der Weise, daß die Pensions⸗

kasse die aufnehmende Gesellschaft

bildet, während die Witwenkasse, Be⸗

Verwaltungsrats.*) gräbniskasse und Waisenkasse unter

B. Wahl der Mitglieder des General⸗ Liquidation ihren gesamten Ver⸗ rats. mögens⸗, insbesondere den Versiche⸗

fällt dagegen fort, sobald r 1 ohn oder Gehalt auf Grund eines gekündigt wird. 1 Rechtsanspruchs gezahlt werden. Magdeburg, den 28. Mai 1913. Hausgeld beträgt mindestes Der Verwaltungsrat der Waisen⸗ fäglich %0 stel des zuletzt gezahlten kasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗ Monatsbeitrags.“ Vereins in Magdeburg, Versiche⸗ 8) Antrag des Direktoriums: rungsverein auf Gegenseitigkeit. nungsprüfung“. Es wird ein Hauptversammlung wolle be⸗ O. Goedecke, Vorsitzender. satz 4 geschaffen, welcher lautet: schte eg; Der ““ (Auf⸗ [23292] 82 öö 88 ichtsrat) wird ermächtigt, diejenigen * Die diesjä 8 e gesamte Geschäftsführung durchh Aenderungen sowohl an der Satzung 4““ Haupt einen sachverständigen, vereidigten

der Waisenk vie der S 2 Bücherreviso üfen.“ des WPentsfataf Apker an Mkagdeburo⸗ Begräbniskasse des Deutschen 7) Beschlußfassung Versicherungsvereins auf Gegenseitig⸗ Privat⸗Beamten⸗Vereins

der Begräbniekasse mit der Pensions⸗ keit, vorzunehmen, welche für die An⸗

kasse, Witwenkasse und Waisenkasse erkennung als Erfatzkasse vom wird nach Maßgabe des § 57 Ziffer 1 der des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Ver⸗ Direktorium der Reichversicherungs⸗ Satzung vom 20. Februar 1911 auf eins zu einem Versicherungsverein auf anstalt für Angestellte oder vom Dienstag. den 10. Juni d. J., Vor⸗

16,20 auf den Anteil und zu der

in der Satzung für die Abteilung II vearene hes auf 4,50 bemessenen festen Stamm⸗ rente den Betrag von 0,90 auf den Anteil aus den Mitteln des Renten⸗ erhöhungsfonds zu zahlen und so die Gesamtleistung der Kasse für das Jahr 1914 auf 97,20 für den Anteil der Abteilung I und auf 5,40 für den Anteil der Abteilung II festzu⸗ setzen ohne jede Inanspruchnahme des Rentenzuschußfonos. Wahlen:

A. Wahl von 3 Mitgliedern des

Anträge zur Abänderung des Anhangs des Satzungsentwurfs.

§ 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt

nmehr als 5 Jahre“ gesetzt: „mehr

als 10 Jahre“.

§ 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte zahlen“ ist einzufügen „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zah⸗ lung der Verwaltungsgebühren be⸗

freit.“

§ 14: Zum Absatz 1 ist hinzuzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zahlung etwaiger Eintrittsgelder befreit.“

§ 29 Abs. 5 letzte Zeile wird be⸗

des Deutschen Privatbeamten⸗Ver⸗ eins oder anderer Kassen des Ver⸗ eins erhalten.“ 1 § 63. Die Ueberschrift wird abgeändert in „Rechnungsprüfer bezw. Rech

wirdermächtigt, diejenigen Aenderungen

sowohl an der Satzung der Witwen⸗ Waisenkasse des Deutschen kasse wie an der Satzung des Deutschen

Adler in Magdeburg, Versicherungs⸗ Privat⸗Beamten⸗Vereins

vereins auf Gegenseitigkeit, vorzu⸗ wird nach Maßgabe des § 60 Ziffer 1 der nehmen, welche für die Anerkennung Satzung vom 9. Juni 1911 auf Diens⸗ als Ersatzkasse vom Direktorium der tag, den 10. Juni d. J., Vormittags Reichsversicherungsanstalt für Ange⸗ 10 ½ Uhr, nach Danzig einberufen. Dee stellte oder vom Katserlichen Aufsichts, Versammlung findet im Hotel „Danziger

§ 29 Abs. 5 letzte Zeile wird be⸗ amt für Privatversicherung verlangt Hof“ zu Danzig statt. antragt, hinter dem Worte ist“ werden. Tagesordnung: 1b einzufügen: „Die Pensionierung 13) Femza igung des Aufsichtsrats zur 1) Vorlage des Geschäftsberichts de kann nur auf Antrag des Ver⸗ Vornahme von Aenderungen an den Direktoriums für 1912. Beschlus⸗ sicherungsnehmers erfolgen.“ Satzungsbeschlüssen gemäß § 39, fassung uͤber enehmigung des Ge⸗ B. auf Abänderung der Zatung des bs. 2 u. 3 und § 41, Abs. 2. des schäftsberichts. 2 3 Deutschen Adler in Magdeburg, Gesetzes über die privaten Versiche⸗ 2) Vorlage des Rechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungs⸗

Der dritte Satz fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter „ge⸗ wählt“ eingefügt: „Die Wahl gilt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“ § 26 Abs. 1 Zeile 3 wird hinter „Be⸗ darf“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“. § 26 Abs. 2 ist zuzusetzen: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem 8 Aufsichtsrat und dem Direktorium findet eine Sitzung des General⸗ rats ohne Aufsichtsrat und Direk⸗ toriums statt.“ § 31: Die Neuerung „für 200 Mit⸗

Worte „zahlen“ ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit“.

§ 14: Zum Absatz 1 ist hinzuzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamtenvereins sind von der Zahlung etwaiger Eintrittsgelder befreit.“

Gegenseitigkeit unter einer neuen Firma

C. Wahl von 3 Rechnungsprüfern und 3 Stellvertretern.

6) Beschlußfassung über Zusatzverein⸗ barungen zu dem Verwaltungsvertrag

mit dem Deutschen Privat⸗Beamten⸗

Pererein.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle be⸗ schließen: Der für die Jahre 1912. und 1913 beschlossene Zusatz zu dem Verwaltungsantrage mit dem Deut⸗ schen Privat⸗Beamten⸗Verein, wo⸗ nach in § 2 unter Ziffer d einge⸗ geschoben wird:

d. 5 % des nach Bedeckung der Prämienreserven beim Jahresab⸗ schluß sich ergebenden Ueberschusses

wird für die Jahre 1914 und 1915, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, verlängert. Be⸗ dingung der Verlängerung ist, daß ddie Hauptversammlung des Deutschen

8 Privat⸗Beamten⸗Vereins den Zusätzen

für die Jahre 1914 und 1915 eben⸗ falls zustimmt und das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung sich wiederum damit einverstanden erklärt.

7) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗ Berlin auf Abänderung der Satzung:

Hauptversammlung wollebeschließen: § 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: Witwenkasse des Deutschen Privat⸗ Beamten⸗Vereins in Magdeburg. 8 ementsprechend werden alle übrigen in Frage kommenden Paragraphen abgeändert. § 10 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ Beamten⸗Vereins sind von der Zahlung der Eintrittsgelder und sonstiger Schreibgebühren befreit.“ § 11 Abs. 2 wird auf Zeile 5 statt .5 Jahre“ gesetzt: „10 Jahre“. § 44 Abs. 5 wird auf Zeile 5 hinter „fördern“ eingefügt: „Die Mit⸗ glieder des Direktoriums dürfen außer Aemtern im Deutschen Privat⸗ Beamten⸗Verein und in den Kassen es Vereins keine gewinnbringende KTlätigkeit ausüben.“ § 47 Abs. 1 Zeile 1—3 wird bis

wohnen“ gestrichen und statt dessen gesetzt: „Der Verwaltungsrat be⸗ 5 aus 11 Mitgliedern, von welchen 5 Mitglieder in Magde⸗ burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nicht weiter als 200 km

*) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler⸗Magdeburg, Kaufmann H. Voß⸗

5 Magdehurg und Ingenieur H. Walther⸗

„Berlin. Säaͤmtliche Herren sind wieder wäͤhlbar.

9) Annahme

rungsbestand, mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungs⸗ verein, dargestellt durch die bisherige Pensionskasse, übertragen.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle be⸗ schließen: Der Vereinigung der vier Versicherungskassen wird zugestimmt unter der Bedingung, daß auch die Hauptversammlungen der Pensions⸗ kasse, Waisenkasse und Begräbniskasse der Vereinigung zustimmen. einer dem Beschluß zu Punkt 8 entsprechenden neuen Satzung, insbesondere einer neuen Firma.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen: Die Satzung unter der Firma Deutscher Adler in Magdeburg, Versicherungs⸗ verein auf Gegenseitigkeit, wird unter der Bedingung angenommen, daß auch die Hauptversammlungen der Pensionskasse, Waisenkasse und Be⸗ gräbniskasse diese Satzung annehmen.

10) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗

Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗

Berlin:

A. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit.

Hauptversammlung wolle beschließen:

§ 2: Hinter „Kapitalversicherungen“ ist einzufügen: „insbesondere die Uebernahme und Fortführung der Pensions⸗, Witwen⸗, Waisen⸗ und Begräbniskasse des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sowie sämtlicher in diesen Versicherungskassen laufenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten“.

§ 11 Abs. 5 Zeile 6; Hinter „ist“ ist einzufügen: „vom Deutschen Privat⸗ beamten⸗Verein“; letzte Zeile: das Wort „nicht“ ist zu streichen.

§ 16: Punkt D (Generalrat) fällt fort und Punkt E erhält den Buch⸗ staben D. Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para⸗ graphen sind dementsprechend zu ändern. Die Funktionen des Ge⸗ neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.

§ 17 Abs. 4: Hinter „fördern“ wird eingefügt: Sie dürfen außer Aemtern

im Deutschen Privatbeamten⸗Verein

keine gewinnbringende Tätigkeit aus⸗

üben. Auch müssen sie usw.“.

§ 20: Die Ueberschrift muß lauten: „Rechnungsprüfer bezw. Rechnungs⸗ prüfung’. Es wird ein Absatz 4 geschaffen, welcher folgende Fassung

erbält. „Mindestens alljährlich zweimal ist die gesamte Geschäfts⸗

führung durch einen sachverständigen

vereidigten Bücherrevisor zu prüfen“.

§ 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt f

Versicherungsvereins auf Gegen seitigkeit, in Anbetracht der Zu lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamtenvereins als Ersatz⸗ kassen für die staatliche Angestellten⸗ versicherung: a. Zum I. Abschnitt. (Allgemeine Bestimmungen.)

§ 9 erhält folgenden Zusatz: „Minde⸗ stens ein Viertel der Vermögens⸗ bestände, soweit diese für Ver⸗ sicherungsnehmer bestimmt sind, für welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherungs⸗ gesetz für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solange der Versicherungsverein noch nicht ein Viertel der voxerwähnten Ver⸗ mögensbestände in Staatsanleihen angelegt hat, muß er jährlich mindestens ein Drittel des Ver⸗

mögenszuwachses in solchen An⸗ leihen anlegen.“ b. Zur Abänderung des Anhangs.

5 Abs. 2 fällt fort. 6 Abs. 2 Zeile 4 wird hinter „hält“ hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versiche⸗ rungsverein als Ersatzkasse für das Versicherunagsgesetz fuͤr Angestellte filt fällt die ärztliche Untersuchung ort.“

§ 7 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: „Versicherungsnehmer, für zusac. der Versicherungsverein als Ersatz⸗ kasse für das Versicherungsgesetz für Angestellte gilt, müssen aufge⸗ nommen werden.“

§ 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versiche⸗ rungsverein als Ersatzkasse gilt, beginnen die Versicherungen beim Eintritt des Versicherungsnehmers in den Versicherungsverein.“

§ 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Für Versicherungsnehmer, fur welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse gilt, werden die Bei⸗ träge vom Tage des Eintritts bis zum Tage des Austritts berechnet.“

§ 13 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Weib⸗ liche Personen, für welche der Ver⸗ sicherungsverein als Ersatzkasse gilt, haben keinen Zuschlag zu zahlen.“

§ 15 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Für Versicherungsnehmer, welche unter das Versicherungsgesetz für Angestellte fallen und die nach Ab⸗ lauf der militärischen Dienstzeit wieder bei einer Firma eintrelen, wo für die Angestellten der Ver⸗ sicherungsverein als Ersatzkasse gilt, treten die vor der Dienstzeit abge⸗ schloffenen Versicherungen, von der

17) Beschlußfassung über

ungsunternehmungen. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wollebeschließen: Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, von er Aufsichtsbehörde geforderte oder ewünschte Aenderungen in der Fassung er Satzung des Deutschen Adler, Versicherungsvereins auf Gegenseitig⸗ eit, vorzunehmen. Ferner wird der Aufsichtsrat ermächtigt, den Abände⸗ ungsbeschluß für den Fall, daß die Aufsichtsbehörde vor der Genehmigung ie Vornahme von Aenderungen ver⸗ dngt. diesen Aenderungen zu unter⸗ ziehen.

14) Wahlen der Mitglieder des Aufsichts⸗

rats gemäß den Uebergangsbestim⸗ mungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungs⸗ vereins auf Gegenseitigkeit. Annahme von Grundsätzen für die Bildung von Wahlbezirken gemäß den Uebergangsbestimmungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, I auf Gegenseitig⸗ eit.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen: Die Bildung, Umbildung und Neu⸗ bildung sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke soll in tunlichster An⸗ passung an die Einteilung der Bezirks⸗ und Berufsverbände des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Vereins, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Ver⸗ hältnisse bei den angeschlossenen Be⸗ rufsorganisationen sowie bei einzelnen Firmen und Gruppen erfolgen. Festsetzung einer Frist für die Abgabe der nach § 41 des Abs. 3 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen erforderlichen Zustim⸗ mungserklärung zu den durch die

Satzung des Deutschen Adler in

Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versicherungsbedingungen.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen: Für die Abgabe der Zustimmungs erklärung zu den durch die Satzung

des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitig⸗ keit, geschaffenen neuen Versicherungs⸗ bedingungen wird den Versicherten eine Frist auf die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung ein⸗ geräumt.

waltungsvertrag mit dem Deutschen Privat⸗Beamten⸗Verein. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle nachstehen⸗ den Verwaltungsvertrag genehmigen: Zwischen dem Deutschen Privat⸗ Beamten⸗Verein in Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg,

einen Ver⸗

*) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler⸗Magdeburg, ⸗Magdeburg, und Walther⸗Berlin. wieder wählbar.

rats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungs⸗ chlusses.

abs 3) Entlastung des Generalrats, des Ver⸗

waltungsrats und des Direktoriums für 1912.

4) Wahlen:

A. Wahl von 3 Mitgliedern des Verwaltu 8

B. der Mitglieder des General⸗ rats. 8

C. Wahl von 3 Rechnungsprüfern

und 3 Stellvertreternr. 5) Beschlußfassung über eine Vereinigung

der Waisenkasse mit der Pensionskasse, Witwenkasse und Begräbniskasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Vereins zu einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unter einer neuen Frume in der Weise, daß die Pen⸗

onskasse die aufnehmende Gesel⸗ schaft bildet, während die Waisenkasfe, Witwenkasse und Begräbniskasse unter Liquidation ihren gesamten Ver⸗ mögens⸗, insbesondere den Versiche⸗ rungsbestand mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungs⸗ verein, dargestellt durch die bisherise Pensionskasse, übertragen.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen: Der Vereinigung der 4 Versicherungs⸗ kassen wird zugestimmt unter der Be⸗ dingung, daß auch die Hauptversamm⸗ lungen der Pensionskasse, Witwenkasse und Begräbniskasse der Veinigung zu⸗ stimmen.

6) Annahme einer dem Beschluß zu

Punkt 5 entsprechenden neuen Satzung⸗ insbesondere einer neuen Firma. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen Die Satzung unter der Firme „Deutscher Adler“ in Magdeburg,

Versicherungsverein auf Gegenseitig⸗

keit, wird unter der Bedingung an⸗ enommen, daß auch die Hauptver⸗

sammlungen der Pensionskasse, Witwen⸗

kasse und Begräbniskasse diese Satzung annehmen.

7) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗

Berlin: A. auf Abänderung der Satzung ddes Deutschen Adler in Magde⸗ Plurg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Hauptversammlung wolle beschließen 2 Hinter „Kapitalversicherungen,

ist einzufügen: „insbesondere die

H.

Kaufmann Ingenieur H. Sämtliche Herren sind

glieder ein Abgeordneter“ ist abzu⸗ lehnen und die Zahl 100 zu setzen.

§ 41: Es soll ein Absatz 4 gebildet werden, welcher folgenden Wortlaut erhält: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließ⸗ lich der erforderlichen Schnellzugs⸗ zuschläge vom Wohnort zum Ver⸗ sammlungsort und zurück, sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“ Anträge zur Abänderung des Anhangs des Satzungs⸗

entwurfs.

§ 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt „mehr als 5 Jahre“ gesetzt: „mehr als 10 Jahre“.

§ 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte „zahlen“ ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zah⸗ 1 der Verwaltungsgebühren be⸗ reit.“

§ 14: Zum Absatz 1 ist hinzuzu⸗ fügen: „Mitglieder des Deutschen Privatbeamten⸗Vereins sind von der Zahlung etwaiger Eintritts⸗

gelder befreit.“

§ 29 Abs. 5 letzte Zeile wird bean⸗ tragt, hinter dem Worte „ist“ ein⸗ zufügen: „Die Pensionierung kann nur auf Antrag des Versicherungs⸗ nehmers erfolgen.“

B. auf Abänderung der Satzung des

Deeutschen Adler in Magdeburg,

8 Versicherungsvereins auf Gegen⸗

seitigkeit, in Anbetracht der Zu⸗ lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamten⸗Vereins als Ersatz⸗ kassen für die staatliche Ange⸗ stelltenversicherung:

a. Zum I. Abschnitt. (Allgemeine Bestimmungen.)

§ 9 erhält folgenden Zusatz: „Min⸗ destens ein Viertel der Vermögens⸗ bestände, soweit diese für Versiche⸗ rungsnehmer bestimmt sind, für welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherungs⸗ geseß für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solange der Versicherungsverein noch nicht ein Viertel der vorerwähnten Ver⸗ mögensbestände in Staatszanleihen angelegt hat, muß er jährlich min⸗ destens ein Drittel des Vermögens⸗ zuwachses in solchen Anleihen an⸗ legen.

b. Zur Abänderung des Anhangs.

5 Abs. 2 fällt fort. 1 6 Abs. 2 Zeile 4 wird hinter „hält hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versicherungs⸗ verein als Ersatzkasse für das Ver⸗ erungsaci für Angestellte gilt, alt die ärztliche Untersuchang fort.

Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privat⸗ versicherung verlangt werden.

) Ermächtigung des Aufsichtsrats zur

Vornahme von Aenderungen an den Satzungsbeschlüssen gemäß § 39 Abs. 2 und 3 und § 41 Abs. 2 des Gesetzes über die privaten Versiche⸗ rungsunternehmungen.

Antrag des Direktoriums.

Hauptversammlung wolle be⸗ schließen: Der Aufsichtsrat wird er⸗ mächtigt, von der Aufsichtsbehörde geforderte oder gewünschte Aende⸗ rungen in der Fassung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitig⸗ keit, vorzunehmen. Ferner wird der Aufsichtsrat ermächtigtl, den Ab⸗ änderungsbeschluß für den Fall, daß die Aufsichtsbebörde vor der Ge⸗ nehmigung die Vornahme von Aende⸗ rungen verlangt, diesen Aenderungen zu unterziehen.

10) Wahlen der Mitglieder des Aufsichts⸗

rats gemäß den Uebergangsbestim⸗ mungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungs⸗ vereins auf Gegenseitigkeit.

11) Annahme von Grundsätzen für die

Bildung von Wahlbezirken gemäß den Uebergangsbestimmungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, ““ auf Gegenseitig⸗ eit.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen: Die Bildung, Umbildung und Neu⸗ bildung sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke soll in tunlichster An⸗ passung an die Einteilung der Bezirks⸗ und Berufsverbände des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Vereins, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Ver⸗ hältnisse bei den angeschlossenen Be⸗ rufsorganisationen sowie bei einzelnen irmen und Gruppen erfolgen.

12) Festsetzung einer Frist für die Abgabe

ch § 41 Abs. 3 des Gesetzes über die privaten Versicherungs⸗ unternehmungen erforderlichen Zu⸗ stimmungserklärung zu den durch die Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versicherungsbedingungen. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wollebeschließen: Für die Abgabe der Zustimmungs⸗ erklärung zu den durch die Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitig⸗ keit, geschaffenen neuen Versicherungs⸗ bedingungen wird den Versicherten eine Frist auf die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung eingeräumt. 1“

9

der na

mittags 11 ½ Uhr, nach Danzig einbe⸗ rufen. Die Versammlung findet im Hotel

„Danziger Hof“ zu Danzig statt.

Tagesordnung: 1) Vorlage des Geschäftsberichts des Direktoriums für 1912. Beschluß⸗ fassung über Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts. 2) Vorlage des Rechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungsrats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungsabschlusses. 3) Entlastung des Generalrats, des Ver⸗ waltungsrats und des Direktoriums für 1912. 4) Festsetzung der Dividende aus dem eschaäftsgewinn des Jahres 1912. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle be⸗ schließen, die Dividende aus dem Geschäftsgewinn des Jahres 1912. für die nach dem Dividendenplan A Versicherten auf 6 % der Prämien⸗ reserve festzusetzen. 5) Wahlen: A. Wahl von 3 Mitgliedern des Ver⸗ waltungsrats. *) B. G der Mitglieder des General⸗ rats. C. Wahl von 3 Rechnungsprüfern und 3 Stellvertretern. 6) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗ Berlin auf Abänderung der Satzung: Hauptversammlung wolle be⸗ schließen:

§ 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: „Begräbniskasse des Deutschen Prt⸗ vatbeamten⸗Vereins in Mageburg.“ Dementsprechend werden alle übrigen in Frage kommenden Paragraphen abgeändert.

§ 10 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zah⸗ lung der Eintrittsgelder und sonstiger Schreibgebühren befreit.“

§ 11 Abs. 4 erhäkt folgenden Zusatz: „Witwen von Mittgliedern des Deutschen Privatbeamten⸗Vereins sind während der Dauer der Witwen⸗ schaft von der Fahlung der Ver⸗ waltungsgebühr befreit.“

§ 38 Abs. 5 wird auf Zeile 5 hinter „fördern“ eingefügt: „Die Mit⸗ glieder des Direktsriunme dürfen außer Aemtern im Deutschen Pri⸗ vatbeamten⸗Verein und in den Kassen des Vereins kelne gewinn⸗ bringende Tätigkeit ausüben.“

*) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler⸗Magdeburg, Kaufmann H. Voß⸗ 2eeen und Ingenieur H. Walther⸗

U

Berlin. Sämtliche Herren sind wieder wählbarx.

in der Weise, daß die Pensionskasse

die aufnehmende Gesellschaft bildet, während die Begräbniskasse, Witwen⸗ kasse und Waisenkasse unter Liqui⸗ dation ihren gesamten Vermögens⸗, insbesondere den Versicherungsbestand mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungsverein, dar⸗ gestellt durch die bisherige Pensions⸗ kasse, übertragen. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle be⸗ schließen: Der Vereinigung der 4 Ver⸗ sicherungskassen wird zugestimmt unter der Bedingung, daß auch die Haupt⸗ versammlungen der Pensionskasse, Witwenkasse und Waisenkasse der Vereinigung zustimmen. 8) Annahme einer dem Beschluß zu Punkt 7 entsprechenden neuen Satzung, insbesondere einer neuen Firma. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen: Die unter der Firma „Deut⸗ scher Adler“ in Magdeburg, Versiche⸗ rungsverein auf Gegenseitigkeit, wird unter der Bedingung angenommen, daß auch die Hauptversammlungen der Pensionskasse, Witwenkasse und Waisenkasse diese Satzung annehmen.

antragt, hinter dem Worte „ist“ einzufügen: „Die Pensionierung kann nur auf Antrag des Ver⸗ sicherungsnehmers erfolgen.“

B. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Maͤgdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit, in Anbetracht der Zu⸗ lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamten⸗Vereins als Ersatz⸗ kassen für die staatliche Angestellten⸗ versicherung: 1

a. Zum I. Abschnitt.

(Allgemeine Bestimmungen.)

§ 9 erhält folgenden Zusatz: „Min⸗ destens ein Viertel der Vermögens⸗ bestände, soweit diese für Versiche⸗ rungsnehmer bestimmt sind, für welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherungs⸗ gesetz für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solange der Versicherungsverein noch nicht ein Viertel der vorerwähnten Ver mögensbestände in Staatsanleihen angelegt hat, muß er jährlich min⸗ destens ein Drittel des Vermögens⸗ zuwachses in solchen Anleihen an⸗ legen.“

9) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ b. Zur Abänderung des Anhangs.

Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗ Berlin:

A. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit.

Hauptversammlung wolle beschließen: § 2 Hinter „Kapitalversicherungen“

ist einzufügen: „insbesondere die

Uebernahme und Fortführung der

Pensions⸗, Witwen⸗, Waisen⸗ und

Begräbniskasse des Deutschen Privat⸗

beamten⸗Vereins sowie sämtlicher

in diesen Versicherungskassen laufen⸗ den Verträge mit allen Rechten und Pflichten“.

§ 11 Abs. 5, Zeile 6: Hinter „ist ist einzufügen: „vom Deutschen

Privatbeamten⸗Verein“; letzte Zeile:

das Wort „nicht“ ist zu streichen. § 16 Punkt D (Generalrat) fällt

fort und Punkt E erhält den Buch 1

staben D. Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para graphen sind dementsprechend zu ändern. Die Funktionen des Ge⸗ neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen. b

§ 17 Abs. 4 hinter „fördern“ wird eingefügt: „Sie dürfen außer Aemtern im Deutschen Privat⸗ beamten⸗Verein keine gewinn⸗ bringende Tätigkeit ausüben. Auch müssen usw.“

§ 20: Die Ueberschrift muß lauten:

§ 5 Abs. 2 fällt fort.

§ 6 Abs. 2 Zeile 4 wird hinter „hält“ hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versicherungs⸗ verein als Ersatzkasse für das Ver⸗ sicherungsgesetz für Angestellte gilt, fällt die ärztliche Untersuchung fort.“ 7 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz „Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungsverein als Ersatz⸗ kasse für das Versicherungsgesetz fur Angestelltegilt, müssen aufgenommen werden.“ 1 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versicherungs⸗ verein als Ersatzkasse gilt, beginnen die Versicherungen beim Eiatritt des Versicherungsnehmers in den Versicherungsverein.“ 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: Für Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungsvereln als Ersatz⸗ kasse gilt, werden die Beiträge vom Tage des Eintrittes bis zum Tage des Austrittes berechnet.“

3 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Weibliche Personen, für welche der Versicherungsverein als Ersatz⸗ kasse gilt, haben keinen Zuschlag zu zahlen.“

15 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Für Versicherungenehiter, welche unter das Versicherungssgesetz für Angestellte fallen und die nach Ab⸗