1913 / 132 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Der Rechtsanwalt Dr. Paul Schulze in Dresden hat als Verwalter des Nach⸗ lasses des am 5. April 1912 in Dresden verstorbenen, daselbst, Chemnitzer Straße 79, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Karl Emil Schumann, das Aufgebot der Nachlaßgläubiger beantragt. Demgemäß werden alle diejenigen, denen eine For⸗ derung an den Nachlaß des genannten Erblassers zusteht, hierdurch aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte spätestens in dem Auf⸗ gebotstermine, der auf den 2. Oktober 1913, Vormittags 11 Uhr, Lo⸗ thringer Straße 1, 1, Zimmer 118, an⸗ beraumt wird, anzumelden; die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nict aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt, auch haftet den Nachlaßgläubigern welche sich nicht melden, jeder Erbe na der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen.

Dresden, den 4. Juni 1913.

Königliches Amtsgericht. Abt. III.

[25585] Aufgebot.

Die Witwe Kaufmann und Gutsbesitzer Anton van den Bosch hat als Alleinerbin des am 8. April 1913 in Goch, seinem Wohnsitze, verstorbenen Kaufmanns und Gutsbesitzers Anton van den Bosch das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns und Gutsbesitzers Anton van den Bosch spätestens in dem auf den 7. August 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten, urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Glaubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Goch, den 29. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht.

[25533 Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag der Testamentsvollstrecker des verstorbenen Stauers Johann Carl Christian Rieken, nämlich des Prokuristen Otto Emil Petersen und des Rechtsanwalts Dr. Nicolaus August Binder, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dr. Nicolaus Binder und Gerhard Gostler, werden alle Nachlaß⸗ gläubiger des am 30. März 1851 zu Oldesloe geborenen und hierselbst am 17. November 1912 verstorbenen Stauers Johann Carl Christian Rieken aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Freitag, den 17. Oktober 1913, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzu⸗ melden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu euthalten. Ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur ür den seinem Erbteil entsprechenden Teil er Verbindlichkeit haftet.

Hamburg, den 19. Mat 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[25748] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Alm zu Rostock hat als nachlaßgerichtlich bestellter Nachlaß⸗ pfleger für die unbekannten Erben des am 5. Juli 1904 in Rostock verstorbenen Güteragenten Gustav Felix Conrad Cramer das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Güter⸗ agenten Gustav Cramer spätestens in dem auf den 20. Dezember 1913, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗

termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichttells⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Fsechen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Rostock, den 31. Mai 1913. Großherzogliches Amtsgericht.

[25351=1 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil vom 3. Juni 1913 sind die Kuxscheine Nr. 24 und Nr. 87 des Erzbergwerks Gewerkschaft Pascha für kraftlos erklärt worden. Eitorf, den 3. Juni 1913. Königliches Amtsgericht. Abt. 1.

[25338]

Durch Ausschlußurteil vom 21. Mai 1913 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse in Waldenburg Nr. 2634 über 154,46 nebst Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1912 für kraftlos erklärt worden. Schles., den 23. Mai

1913 Königliches Amtsgericht.

[25332]

Der von dem Rentier Paul Schuffel⸗ hauer auf Friedrich Florstedt in Teltow gezogene, von diesem angenommene Wechsel vom 20. Januar 1911 über 400 ℳ, zahl⸗ bar am 21. März 1911 ist für kraftlos erklärt.

Berlin⸗Lichterfelde, den 31. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht. Abt. 3.

[25739]

Durch Ausschlußurteil vom 18. März 1913 ist der Wechsel d. d. Velbert, den 29. Februar 1912, über 500 ℳ, ausgestellt von Gottlieb Masuch, angenommen von dem Schneidermeister Gottlieb Masuch,

kraftlos erklärt worden. Esseu, den 18. März 1913. Königliches Amtsgericht.

[25728] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gretchen Kettner, geb. Rodewald, in Linden, Deisterstraße 82, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Weber und Mengers in Altona, Holsten⸗ straße 114, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäcker Clemens Kettner, früher in Altona, Hafenstraße 60 I, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 1. No⸗ vember 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Altona, den 26. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25347] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Regeling, geborene Nicksch, in Berlin, Holzmarktstr. 37a, bei Frau Nicksch, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Artur E. Rosen⸗ thal und Dr. Karl Kistner zu Berlin, Taubenstr. 20, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Hermann Regeling, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, fruͤher in Berlin, Kopenhagenerstr. 21, bezw. Neu⸗ salz a. O. bei Gastwirt Ludwig wohn⸗ bast gewesen, auf Grund der Behauptung, daß er dem Trunke ergeben und arbeits⸗ scheu sei, daß er sie mißhandelt und be⸗ feidigt habe, sodaß sie oft vor ihm habe flüchten müssen, daß er sich um die Familie seit der Trennung nicht gekümmert und keinen Unterhalt für dieselbe gezahlt habe und daß er einen liederlichen Lebens⸗ wandel führe, mit dem Antrage: ihre Ehe zu trennen und ihn für den allein schuldigen Teil zu erklären. 73. R. 130. 13. Die Kleggerin ladet den Beklagtes zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 39. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, 1“ Neues Gerichtsgebäude, Saal 16—18, II. Stock, auf den 15. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 3. Juni 1913.

Grundey, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I.

[25729] Oeffentliche Zustellung.

Frau Margarete Stuckart, geb. Klingner, in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Meermann, W. 8, Jäger⸗ straße 18, klagt gegen den Stallmeister Hermann Stuckart, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Berlin, Friedenstr. 52, unter der Behauptung, daß Beklagter bis zur Neuzeit Ehebruch treibt, mit dem An⸗

neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗

zahlbar drei Monate nach Ausstellung, für⸗

trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 2—4, auf den 30. Okzober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 39. R. 211. 12. Berlin, den 3. Juni 1913. Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[25704] Oeffentliche Zustellung.

R. 202. 13 Z.⸗K. 20. Die Frau Frieda Prager, geborene Lipmann, in Berlin, Liesenstraße 18, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Gutzeit hier, klagt gegen ihren Ehemann Max Prager, früher in Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen grober Mißhandlungen, mit dem Antrag, dahin zu erkennen, die Ehe der Parteien wird geschieden, der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 27, auf den 29. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 4. Juni 1913. Lehmann, Gerichtsschreiber des König⸗ lichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

[25328] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Anna Paul, geb. Szilwat, in Neukölln, Steinmetzstr., 27, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sachs in Berlin, Dessauerstraße 28/29, klagt gegen den Arbeiter Wilhelm Paul, früher in Neukölln, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, in den Akten 7. R. 371. 13, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trag: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden, 2) den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 40, auf den 24. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 31. Mai 1913. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des König⸗ lichen Landgerichts II. Zivilkammer 7.

[25730] Oeffentliche Zustellung.

Dle Frau Martha Cordes, geb. Döring, in Berlin, Hiddenseerstraße 2, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Mathias in Berlin, Behrenstraße 14—16, klagt ggen ihren Ehemann, den Kaufmann rthur Cordes, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Berlin, Behrenstraße 38, auf Grund böslichen Verlassens, auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die achte Zivilkammer des

zu Charlottenburg, Tegelerweg 17/20, Saal 47I, auf den 14. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 2. Juni 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III.

[24529] Oeffentliche Zustellung. „Die Ehefrau Else Liebich, geb. Henninger, in Frankfurt a. M., Frankensteiner⸗ straße 5, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Heinrich Liebich, früher in Frank⸗ furt a. M., jetzt mit unbekanntem Auf⸗ enthalt, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im letzten halben Jahre wiederholt mißhandelt habe, daß er nichts gearbeitet habe und daß sich die Klägerin infolgedessen habe selbst ernähren müssen, daß er sich weiter des Ehebruchs schuldig gemacht habe, mit dem Antrag: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden, 2) den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, 3) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 18. September 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 104, mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Akten⸗ zeichen 164/13.

rankfurt a. M., den 27. Mai 1913. u Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

8“ OOõ-— [25330] Oeffentliche Zustellung.

Die Aufwartefrau Wilhelmine Leh⸗ mann, geb. Hirsekorn, zu Krossen a. O., An der Oder 49, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Koch in Guben, 19” gegen ihren Ehemann, den Dachdecker Wilhelm Lehmann, früher in Krossen ga. O., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter

der Behauptung, daß der Beklagte sie, Klägerin, böswillig verlassen und oft miß⸗ handelt habe und auch die Gewährung von Unterhalt verweigere, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den

Königlichen Landgerichts III in Berlin

zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkam des Königlichen Landgerichts in Guben au den S8. Oktober 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2b R. 43/13. Guben, den 31. Mai 1913. Liedtke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25731] Oeffeutliche Zustellung. Die Ehefrau Wilhelm Scharenberg, Ida geb. Wertz, zu Langscheid bei Brecker⸗ feld, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Schmidt I. zu Hagen, klagt gegen ihren genannten EChemann, früher in Hagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie bös⸗ willig verlassen habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Fehlaßsben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hagen i. W. auf den 19. September 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Fustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hagen i. W., den 30. Mai 1913. Scheidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25589]

Katharina Jung, geb. Litgen, Tagnerin in Gumbswesler, hat durch die Rechts⸗ anwälte Dr. Hoffmann und Dr. Groß in Kaiserslautern gegen Otto Jung I., Musiker, früher in Gumbsweiler, z. Zt. unbek. Aufenthalts, Klage erhoben mit dem Antrage: Die Ehe aus Verschulden des Beklagten zu scheiden und ihm die Kosten zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung in die Sitzung des K. Land⸗ gerichts Kaiserslautern tober 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung zur Anwaltsbestellung. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

[25331] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Maria Fahden, eb. Spiegel, in Eckernförde, Kattsund 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hasse in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Hinrich Fahden, früher in Eckernförde, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten

§ 1568 B. G. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schul⸗ digen Teil zu erklären, eventuell den Be⸗ klagten zu verurteilen, die häusliche Ge⸗ meinschaft mit der Klägerin herzustellen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Kiel auf den 18. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Kiel, den 3. Juni 1913.

Der Gerichtsschreiber

vI Königlichen Landzerichts.

[25755] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Gaston Nadé, Susanna geb. Albert, Händlerin in Rombach, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schuman in Metz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Gaston Nadé, Blumenhändler, früher in Plantidres, Vest ohne bekannten Wohnort, auf Grund Mißhandlung und Ehebruchs, mit dem Antrage, Kfl. Land⸗ gericht wolle die eheliche Gemeinschaft zwischen den Parteien aufheben, den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil erklären und ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 16. September 1913, Nachmittags 3 ¾ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Hteeellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Sache wird als Feriensache bezeichnet. Metz, den 29. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgerichte.

24057] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Jacob Juchems, Maria geb. Merens, zu Metz, Fort Mosel, Pariserstr. 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schneider in Trier, klagt gegen den Tagelöhner Jacob Juchems, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, früher in Herforst, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Trier auf den 23. August 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Trier, den 29. Mai 1913.

Armbrust, Aktuar, als Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.

[25750] Oeffentliche Zustellung.

Der am 22. Dezember 1912 geborene Wilhelm Blume zu Hannover, vertreten durch den Vormund Arbeiter Christian

2 8

vom 8. Ok⸗ M

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gohde i Hannover, klagt gegen den Erich Scheffel früher in Krähenwinkel Nr. 3 bei Langen hagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unte der Behauptung, daß dieser als sein außer ehelicher Vater zu gelten habe und dahe verpflichtet sei, ihm Unterhalt durch Ent richtung einer Geldrente zu gewähren mit dem Antrage, den Beklagten kosten pflichtig zu verurteilen, dem Kläger von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unter halt eine im voraus zu entrichtende Geld rente von vierteljährlich 60 ℳ, die rück ständigen sofort, die künftig fällig werdenden in vierteljährlichen Vorauszahlungen zu zahlen, das Urteil für vorläufig voll streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Hannover, neues Justizgebäude, Volgers⸗ weg 1, Zimmer 360, auf den 27. August 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Hannover, den 29. Mai 1913. Der Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[25322] Oeffentliche Zustellung.

1913 geborenen Paul Otto Schulz in Damm Nr. 115 b. Jüterbog, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Brunkow in Magdeburg⸗N., klagt gegen den Arbeiter (Straßenbahnschaffner) Franz Pitruch, früͤher in Magdeburg, Hundis⸗ burgerstraße 30, unter der Behauptung, daß der Beklagte der unverehelichten Anna Schulz in Jüterbog in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, 1) an den Nachtwächter Gott⸗ lob Schulz in Damm 57 Kosten der Entbindung und des Unterhalts der Kindes⸗ mutter für die ersten 6 Wochen nach der Entbindung, 2) dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendun

vierteljährlich 36 sechsunddreißig

sofort, die künftig fällig werdenden am 12. Mai, 12. August, 12. November und 12. Februar jedes Jahres, zu zahlen, 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Magdeburg, Ab⸗ teilung Neustadt, auf den 22. August 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Magdeburg, den 1. Juni 1913. Herms, Affictent als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[25349] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Walter Fdmund Ernst Kräußlein in Roschütz, S.⸗A., gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Schriftsetzer Adolf in Gera, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Härtrich und Dr. Dreysigacker in Meiningen, klagt gegen den Zimmermann Edmund Kräußlein, früher zu Sonne⸗ berg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be isg eng. daß der Beklagte als Vater des Klägers unterhaltspflichtig und auch zur Gewährung des Unterhalts wiederholt aufgefordert worden, seiner Verpflichtung aber seit 1. April 1912 nicht nachgekommen sei, mit dem Antrage: Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger zu Händen seines Vormunds, Schriftsetzer Adolf Kräußlein in Gera, eine in viertel⸗ jährlichen Raten vorauszahlbare Geldrente von wöchentlich 4 von dem 1. April 1912 bis zum vollendeten 18. Lebensjahre des Klägers zu zahlen. Das Urteil ist hinsichtlich der jeweils fälligen Beträge vorläufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Meiningen auf Dienstag, den 7. Oktober 19189, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt Meiningen, den 3. Juni 1913. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[25350] Oeffentliche Zustellung.

8 Die minderjährigen Gustay und Walter Bärker in Talheim, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter Pauline Bürker, geb. Schneider, in Talheim, O.⸗A. Rotten⸗ burg, vertreten durch die Rechtsanwälte Liesching und Honold hier, klagen gegen ihren Vater Heinrich Bürker, Taglöhner, früher in Darendingen, jetzt mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unter⸗ halts, mit dem Antrage, für Recht zu er⸗ kennen: 1) der Beklagte habe an die Kläger zu Händen von deren Mater S Bürker, geb. Schneider in Tal⸗ heim von der Klagezustelbeng bis zu der Zeit, zu der sie sich selbst zu unterhalten imstande sind, eine jährliche Unter⸗ haltsrente von je 240 ℳ, vorauszahlbar in vierteljährlichen Raten von je 60 ℳ, zu bezahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, 2) dieses Urteil, soweit gesetzlich zuläͤssig, für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei vor die Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tübingen auf Monta den 20. Oktober 1913, Vormittag 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ S 68 Ffftillen. 88 I der öffent⸗ ichen Zustellung wird die 8 Klage bekannt E 8 übingen, den 3. Juni 1913.

Beklagten für den allein schuldigen Teil

Blume in Linden, Fössestr. 32 1, Prozeß⸗

Link, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

Der Nachtwächter Gottlob Schulz für sich und als Vormund des am 12 Februar

von ihm akzeptierten, am 1. 5. 13 fälligen

seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von

ark, und zwar die rückständigen Betraͤge

zu lassen.

gemacht.

4 % Zinsen seit dem 3. Mai 1913 und Tragung der Kosten.

lassungsfrist wird auf 3 Wochen festgesetzt.

25749] Oeffentliche Zustellung. Berlin W. 8, Leipzigerstr. 96,

mon Potsdamerstraße 133, klagt gegen Albert Vogel in Friedenau, Kaiser⸗Allee 156, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger den Scheck vom 15. Dezember

L⸗ Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. derg 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc⸗

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

h. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

ffentlicher

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

Beila

Anzeiger.

9. Bankausweise.

6 Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von bligs 1 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. VB.

tsanwälten.

10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗

2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[25326] Oeffentliche Zustellung.

Die Verkaufsstelle Sturmscher Be⸗ dachungsziegel⸗G. m. b. H. in Freiwaldau, Kreis Sagan, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Kneschke und Dr. Friede⸗ mann in Löbau, klagt gegen den Dach⸗ deckermeister Richard Herrmann, früher in Ebersbach, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihr für in der Zeit vom 4. 9. bis 16. 11. 1912 gelieferte Dachziegel im Ge⸗ samtpreise von 4485 15 noch 1350 15 schulde, daß er ihr, da er diesen Betrag nicht habe bezahlen können, einen

Wechsel über 1350 15 gegeben und sich verpflichtet habe, auf die Zeit vom 1. 2. 13 bis zum Fälligkeitstage des Wechsels 7 ½ % Die kontspesen = 26 25 zu zahlen, daß er diesen Wechsel nicht eingelöst habe und ihr dadurch 13 20 Wechsel⸗ unkosten entstanden seten und daß sie gegen den Beklagten einen Arrestbefehl und Pfändungsbeschluß erwirkt habe, der 58 65 Kosten verursacht habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an die Klägerin 1363 35 samt 6 % Zinsen seit dem 7. Mai 1913 sowie weitere 58 65 und 26 25 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handsung des Rechtsstreits vor die 1. Z vil⸗ kammer des Königlichen Landgerichis zu Bautzen auf den 23. September 1913, Vormittags 110 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt vertreten

Bautzen, den 3. Juni 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25327] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Herm. Michael & Co. in Bremen, Klosterstraße 2/5, „Eschenhof“, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Baden, Berlin C. 2, Königstraße 38, klagt gegen den Kaufmann Paul Rentner, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Wechsel vom 18811912 8. SI2HööSSI. 12 227ꝗbKII. 12, 8.1. 13, 2. 1. 13 und 2 1. 13 mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, an Klägerin sofort 150,10 ℳ, ferner am 8. 2. 13 133,30 ℳ, am 15. 2. 13 129,05 ℳ, am 22. 2. 13 200 ℳ, am 8. 3. 13 100 ℳ, am 15 3. 13 135 und am 22 3. 13 130 und 2,75 Wechselunkosten zu zahlen, und zuzüglich 6 % Zinsen vom jeweiligen eetstag⸗ bis zur wirklichen Zahlung.

ie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Ferienkammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Grunerstraße, 1 Treppe, Zim⸗ mer 2/⁄4, auf den 31. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 55. P. 41. 13.

Berlin, den 3. Juni 1913.

Schhilling, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I. 11. Kammer für Handelssachen

[25344] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschaft in Firma Habhn und Co. in Berlin, Niederwall⸗ straße 16, klagt gegen den Küchenchef Fritz Buchner, unbekannten Aufenthalts, früher in München, Ludwigstraße 4/6, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr für gelieferte Waren 255 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur vorläufig vollstreckbaren Zahlung von 255 nebst

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 238 240, I. Stockw., auf den 11. Oktober 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Die Ein⸗

Berlin, den 30. Mai 1913. Zumpe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 9.

Der Kaufmann Siegfried Feehrendt 5

rozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Neu⸗ d und Dr. Goldschmidt in Berlin,

1912 auf den A. Schaaffhausen’'schen Bankverein Berlin über 370 aus⸗ gestellt und in Zahlung gegeben habe, und der Scheck des Bezogenen rechtzeitig zur Zahlung vorgelegt, jedoch nicht ein⸗ gelöst sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 370 (dreihundertsiebzig Mark) nebst 6 % Zinsen seit dem 18. De⸗ zember 1912 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagfe vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz, auf den 12. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, Züimmer 55 II, geladen.

Charlottenburg, den 2. Juni 1913.

Wiebschek, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.

[25725] Ladung. In Sachen des Kaufmanns Heinrich Beck in Wilmersdorf, Güntzelstraße 53, Klägers, gegen die Beutersitzer Kohlenwerke Hoeft & Co. in Beutersitz N. L., Beklagte, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Lohe, Dr. Milster, Montag und Dr. Kirchberg zu Berlin, Dorotheen⸗ straße 34, werden Sie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 27. September 1913, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, Zimmer Nr. 22, geladen.

Charlottenburg, den 4. Juni 1913.

Bolzenthal, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

An den Kaufmann Herrn Heinrich Beck, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Güntzel⸗ straße 53, jetzt unbekannten Aufenthalts.

[23720] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Aktiengesellschaft Kummler &Matter zu Aarau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Druckmüller in Dresden, klaaot gegen den Schankwirt Reinhold Schwerdtner, Inhaber der eingetragenen Firma Reinhold Schwerdtner, früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte von ihr durch Vertrag vom 10. Januar 1911 eine Eßgeschirrspülmaschine „Simplon“, Größe I, Ausführung B, ausschließlich der erforderlichen Zu⸗ und Ableitungen bis zur Maschine, für 1875 gekauft und ge⸗ liefert erhalten, sie sich aber bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentums⸗ recht an der Maschine vorbehalten habe, und daß der Beklagte auf den verein⸗ barungsgemäß vom 15. Februar 1913 ab mit monatlich 75 abzuzahlenden Kauf⸗ preis seit dem 15. März 1913 nichts mehr gezahlt habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, ihr die bezeichnete Maschine herauszugeben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Ferienkammer für Handelssachen des Koniglichen Land⸗ gerichts zu Dresden auf den 31. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschretber des Kaniglichen Land⸗

gerichts Dresden, am 29. Mai 1913.

[25726] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Werner Daub in Essen⸗ Rüttenscheid, Prozeßbevollmächtiger: Rechtsanwalt Theloe in Essen, klagt gegen den Chr. Wirfs, früher in Essen, Alma⸗ straße 1, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter von der Klägerin eine Mercedes⸗ Schreib maschine Modell III zur Ansicht und Probe erhalten und nicht zurückgegeben habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klä⸗ gerin die Merxrcedes⸗Schreibmaschine Modell III, die ihm nur zum Zwecke der Ansicht und Probe überlassen ist, heraus⸗ zugeben, oder den Wert derselben mit 400 der Klägerin zu erstatten, auch das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Essen auf den 20. Ok⸗ tober 1913. Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 150, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 28. Mai 1918.

Winckler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[25774] .

Die Biergroßhandlung Emil Hauck in Freiburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Erich Bender allda, klagt gegen den Andreas Mayer, an unbekannten Orten, zuletzt in Freiburg, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte den mit dem Kläger am 10. April 1912 abgeschlossenen Miei⸗ und Bierzapfvertrag ohne Grund nicht gehalten hat, sodaß die Wirtschaft

im Monat April 1912 leer stand und

Beklagter daher zu vertragsmäßiger Ent⸗ schädigung verpflichtet ist, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung des Beklagten zur ahlung von 376 20 und 4 % ins vom Klagzustellungstkage an an Kläger unter Kostenfolge, durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht in Freiburg III, Holzmarktplatz Nr. 6, I. Stock, Zimmer Nr. 1, auf Samstag, den 12. Juli 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Freiburg, den 4. Juni 1913. Gerichtsschreiberei Gr. Amrsgerichts. 3.

[25732] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Gustav Reinstrom in Wandsbek, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Koyemann u. Gabain, Benöhr, klagt gegen den Bierführer Wilhelm Wrage. unbekannten Aufenthalts, aus einem Darlehn, mit dem Antrage, den Beklagten eventuell gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbar zu vperurteilen, an den Kläger 3445,75 nebst 5 % Zinsen auf 3000 seit dem 1. Januar 1913 zu zahlen, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits, fowie die Kosten des Arrestverfahrens aufzuerlegen. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 4 des Landgerichts in Ham⸗ burg (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz) auf den 23. September 1913, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwechke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 5. Juni 1913.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

257511 Oeffentliche Zustellung.

Die Deutsche International Harvester Company m. b. H. in Königsberg, Klapper⸗ wiese 5/6, Prozeßbevollmächtigter: der Rechtsanwalt Justizrat Max Bülowius in Königeberg, klagt gegen den Kaufmann Albert Diebig, früher in Bochum, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte von der Klägerin im Jahre 1912 Waren gekauft und erhalten habe, darauf den Restkauf⸗ preis von 10 schulde, und daß Königs⸗ berg als Erfüllungsort vereinbart sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten, an die Klägerin 10 Amnebst 5 % Zinsen seit dem 1. Ok⸗ tober 1912 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Königsberg in Preußen auf den 17. September 1913, Vormit⸗ taas 9 Uhr, geladen.

Königsberg i. Pr., den 2. Juni 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 15.

[25754] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wilh. Wasum, Weinguts⸗ besitzer und Weingroßhandlung in Bacha⸗ rach a. Rh., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Dorendorf in Magde⸗ burg, klagt gegen den Weinstubenbesitzer Kaufmann Wilhelm Bandermann früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter aus einem ihm übergebenen Wein⸗ kommissionslager des Klägers für 2250,36 Weine entnommen und verkauft habe, daß er ferner für zuruückbehaltene leere Kisten

173 35 dem Kläger verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an sie die Klägerin 2455,46 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit 24. Mai 1913 zu zahlen, die Kosten des voraufgegangenen Arrestverfahrens zu tragen und das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Magdeburg auf den 1. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 31. Mai 1913. Kalitzsch, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.

[25323] Oeffentliche Zustellung.

Die Ortskrankenkasse des Landkreises Metz, vertreten durch ihren Präsidenten Heinrich Schulz in Metz. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Stahl in Metz, klagt gegen die Erben des am 18. De⸗ zember 1911 zu Mörchingen verstorbenen Lehrers Josef Keime, nämlich: 1) Witwe Josef Keime. Marie geb. Burgholzer, in Landorf, 2) Josef Keime, Postdirektor in Zabern, 3) Paul Keime, Lehrer in Settingen, 4) Johann Keime, Mechaniker, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, 5) Marie Keime, Ehefrau Schmitt,

31,75 und fürzurückbehaltene leere Flaschen 1

Schulschwester, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort (angeblich in Belgien), Beklagte, unter der Behauptung, daß der vorgenannte verstorbene Lehrer Josef Keime bezw. dessen Erben aus einem beim Amtsgericht Metz betriebenen Verteilungs⸗ verfahren gegen den Pflastermeister und Unternehmer F. J. Schmitt in Sablon zu Unrecht und zum Nachteil der Klägerin Anweisung über 427,91 erhalten haben, deren Rückzahlung freiwillig nicht zu er⸗ langen sei, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige, eventuell gegen Sicherheitsleistung in Höhe der beizutreibenden Summe vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung der Be⸗ klagten, als Gesamtschuldner, an die Klägerin den Betrag von 427,90 ℳ, in Worten: Vierhundertsiebenundzwanzig Mark 90 Pfennig, nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Mörchingen auf Mitt⸗ woch, den 24. September 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Mörchingen, den 31. Mai 1913. Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht: Glaser, Gerichteaktuar.

[25324] Oeffentliche Zustellung.

Die Oberamtssparkasse Nagold klagt gegen die mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Eheleute Ludwig Stückle und Brigitte geb. Zimmermann, früher in Newark, wegen Darlehensforderung, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen: 1) die beklagte Ehe⸗ frau sei schuldig, der Klägerin 74 nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Dezember 1911 sowie 1 70 Kosten zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die Zwangs⸗ vollstreckung in die mit der Forderung von 74 belasteten Grundstücke Markung Untertalheim Gebäude Nr. 97a u. Parz. Nr. 14/2 zu dulden, 2) der beklagte Ehe⸗ mann sei schuldig, wegen des eimgeklagten Betrags die Zwangsvollstreckung in das seiner Verwaltung unterliegende Ver⸗ mögen seiner Ehefrau zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das K. Amts⸗ gericht hier auf Dienstag, den 7. Ok⸗ tober 1913, Vorm. 10 ½ Uhr, geladen.

Nagold, 2. Juni 1913.

Kirchner, Gerichtsschreiber K. Württ. Amtsgerichts.

[255881 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Julius Freundlich, Manu⸗ fakturwarenhandlung in Lachen, vertreten durch Rechtsanwalt Schneider in Neustadt g. d. Hdt., klagt gegen Philipp Peter Schmitt. Ackerer, früher in Lachen wohn⸗ Faft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus Darlehen, Kaufpreis zweier Kuhdecken und Provision, vor dem Kgl. Amtsgericht Neustadt a. Hdt., mit dem An⸗ trage: 1) den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 129,50 nebst 4 % Zinsen daraus vom Tage der Zustellung der Klage an zu bezahlen; 2) dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen; 3) das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits, der als Feriensache bezeichnet wurde, ist Ter⸗ min bestimmt auf Dienstag, den 22. Juli 1913, Vorm. 8 ½ Uhr, im Sitzungs⸗ saal dahier. Hierzu wird der Beklagte mittels bewilligter öffentlicher Zustellung geladen.

ö an der Haardt, den 3. Juni

13

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

[25752] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Penndorf in Pritzwalk, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Linsdorff in Pritzwalk, klagt gegen 1) den Kaufmann C. Muhlberg, 2) dessen Ehefrau Anna Mühlberg, beide früher in Pritzwalk, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten am 5. Mai 1913 von ihm einen Mantel zum Preise von 29 ℳ, eine Bluse zum Preise von 10,50 und 3 Pꝛar Socken zum Preise von 3,85 känuflich geliefert erhalten hätten, ferner daß von ihm

2 Ferngespräche nach Wittenberge für die Beklagten zum Preise von 50 veraus⸗ lagt seien, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 43 35 nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Mai 1913 dem Tage des Arrestbefehls zu zahlen, ihnen auch die Kosten des Arrestverfahrens aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Pritzwalk auf den 24. Juli 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, geladen. Die Sache ist zur Feriensache erklärt und die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage bewilligt. Pritzwalk, den 28. Mai 1913. Dottke, Gerichtsschreiber des Koniglichen Amtsgerichts. 1““

[25727] Oeffentliche Zustellung.-

Die Firma B. Andorn in Gemünden ag. W., Inhaber Jakob Andorn daselbst, klagt gegen den Kulscher Jakob Möller, Bernhards Sohn, früher in Langendorf, auf Grund Warenkaufs vom Jahre 1897 und 1899, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung zur Zahlung von 25,68 nebst 4 % Zinsen seit 27. März 1902 durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Rauschenberg auf den 8. Oktober 1913, Vormitta 10 Uhr, geladen. .

Rauschenberg, den 29. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[25362] Oeffentliche Zustellung.

1) Der Molkereibesitzer Ernst Borg⸗ wardt zu Doberan i. M., 2) der Kauf⸗ mann Fr. Feuerstacke in Arendsee i. M., 3) die Firma J. H. Bachmann in Bremen Prozeßbevollmächtigter zu 1 und 2: Rechtsanwalt Birckenstaedt⸗Rostock, zu 3: Rechtsanwalt Kiesow⸗Rostock klagen gegen den Hotelbesitzer Wilhelm Schurich, früher in Rostock, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, zu 1 und 3 aus Warenlieferung, zu 2 aus Wechselforderung, mit dem An⸗ trage, zu 1: den Beklagten zu verurteilen, an Kläger 292,56 nebst 5 v. H. Zinsen seit dem 1. November 1912 und 195,29 nebst 5 v. H. Zinsen seit dem 1. Januar 1913 zu zahlen und beide Urteile für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, zu 2: den Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 6 v. H. Zinsen seit dem 17. März 1913 und 7 Wechselunkosten kostenpflichtig zu verurteilen und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, zu 3: den Beklagten zur Zahlung von 402,50 nebst 5 v. H. Zinsen seit dem 25. Mai 1913 zu ver⸗ urteilen usw. wie zu 2. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte hiermit vor das Großherzogliche Amtsgericht in Rostock auf den 22. Juli 1913, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 35, geladen.

Rostock i. M., 4. Juni 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[25325] Oeffentliche Zustellung.

Der Brennereiverwalter Kasimir Ma⸗ kowski in Bendzitowo bei Mamlitz, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buch⸗ holz in Labischin (Netze), klagt gegen den Brennereieleven Stanislaus Wisniewski, früher in Bendzitowo, zuletzt in Wongrowitz aufhaltsam, auf Grund des Wechsels vom 1. Dezember 1912 über 200 ℳ, zahlbar am 18. Januar 1913, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten, an den Kläger 200 nebst 6 % Zinsen seit dem 18. Januar 1913 und 30 Wechsel⸗ unkosten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären Zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits wird der Beklagte vor das Königlich Amtsgericht in Wongrowitz 14. August 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Wongrowitz, den 30. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[22363]

„Domänenverpachtung. Die Domäne Labömitz im Kreise Usedom Wollin, Dargen der Staatsbahn Ducherow - Swinemünde und 6 km von dem Bahnho

4,8 km von der Haltestell

Bansin der Staatsbahn Heringsdorf—Wolgasterfähre entfernt, soll Donnerstag, den

26. Juni 1913, Vorm. 10 Uhr,

im hiesigen Regierungsgebäude Haken

terrasse 4 Sitzungszimmer des 2. Obergeschosses, für die Zeit von Johannis 1914

bis zum 30. Juni

1932 meistbietend verpachtet werden.

Größe: 361 ha, Grundsteuerreinertrag 3415 ℳ.

Erforderliches Vermögen 100 000 ℳ.

Bisheriger Pachtzins 5810 ein

schließlich 30 Jagdpacht und 1280 Meliorationszinsen.

Stettin, den 26. Mai 1913. Königliche

Abteilung für direkte Steuern,

Nähere Auskunft, auch über die Voraussetzungen der erteilt die Königliche Regierung, Abteilung III B, zu Stettin.

Zulassung zum Bieten

Regierung, 8 und Forsten B

in Sablon bei Metz, 6) Johanna Keime,

1“

8