dies nicht nur ein Versprechen, sondern ein gesetzlich niedergelegtes Versprechen sei. Ein solches Versprechen kann doch nicht einseitig aufgehoben werden. Worauf sollte sich sonst die Zuckerindustrie noch
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2 1 „ 8 S . 1 8 *8 35 1 8 8 3 8 8 8 2 Schwerin⸗Löwitz (dkons): Ich habe im bei der V ng seiner Vorlage uns an seiner Seite finden. † die nach seiner Auffassung nicht mit der genügenden Energie bei der er den Einwurf der Undurchführbarkeit gegen den Entwurf nicht er
auf der ganzen Linie. (Zuruf: Oho! Heiterkeit.) Lachen Sie (zu den heben. (Sehr richtig! links.)
Sozialdemokraten) doch nicht über Ihren eigenen Sieg. Durch das
Abg. Graf von
Namen memer politischen Freunde die Bitte auszusprechen, dem von uns gestellten Antrage auf Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage bei den §§ 1 und 2 des Finanzgesetzes zuzustimmen. Gleich⸗ zeitig habe ich daz Bedauern meiner politischen Freunde darüber auszusprechen, daß die Vorlage der verbündeten Regierungen von ihrem Vertreter selbst bisher nicht mit sehr groper schiedenbeit verteidiat worden im. Auch meine politischen Freunde haben gegen diese Vorlage erheb iche Bedenken gehabt, denen wir in der ersten Lesung Ausd uck gegeben haben. Durch die Verfassung wird bestimmt, daß die Ausgaben für das Reich in erster Linie durch die dort aufgeführten Steuern und durch die Zölle gedeckt werden. Die Einnahmen d’s Reiches sind nur ausnahmsweise in Ergänzung, wenn diese Steuern und Zölle nicht ausreichen, durch Umlagen zu decken. Diese Auffassung ist weientlich auch vom Schöpfer der Reichsverfassung immer vertreten worden. Auf diesen Grund⸗ fätzen ist unsere ganze Finanzpolitik bis zum Jahre 1906 auf⸗ gebaut worden. Bis dahin hat nicht der mindeste Zweifel darüber bestanden, daß eine Trennung der Steuerquellen des Reiches und der Einzelstaaten die ganze finanzielle Grundlage des Reiches und der Einzelstaaten bildet und dauernd bilden muß Auch die Besitzsteueranträge der Abgg. Erzberger und Bassermann stellen keine Durchbrechung dieses Prinzips dar. Ob die Erbschafts⸗ besteuerung von 1906 und ihre Erweiterung im Jahre 1909 als eine Durchbrechung dieses Prinzips angesehen werden kann, mag dahin⸗ gestellt sein. Die verbuündeten Regierungen hatten damals den Stand⸗ punkt eingenommen, doß die Erbschaftssteuer nicht zu den den Bundes⸗ staaten allein vorhebaltenen Steuern gehöre. Auch in andern Staaten wird ja die Erbschaftssteuer nicht zu den direkten, sondern den in⸗ direkten gerechnet. Niemals aber ist von den verbündeten Regierungen der mindeste Zweifel darüber gelassen worden, daß eine direkte, durch eine Vermögenssteuer oder durch eine Einkommensteuer für das Reich geschaffene Steuer die Wuzzeln der Finanzlage der Bundesstaaten treffen wird, und daß deshalb an die Zustimmung der verbündeten Regierungen nicht zu denken sein werde. Wenn, wie wir annehmen durfen, die verbündeten Regierungen in dieser Beziehung ihren Standpunkt nicht geändert haben, bis diese Vorlage kam, so wälre es vielleicht angezeigt gewesen, diesen Gesichtspunkt, nämlich diese Erhaltung der Steuerquellen für die Einzelstaaten, auch als obersten Grundsatz bei der Deckungsvorlage für die Wehrvorlage voranzustellen. Das wäre bei dieser Gelegenheit sehr wohl möglich, gewesen, die Grenze zwischen den Steuerquellen des Reiches und der Einzelstaaten chärfer zu ziehen. Ich habe schon vor Weihnachten mir gestattet, einen Vorschlag zu machen, dem Reiche einen Teil der bisher den Einzelstaaten vorbehaltenen Steuern zu überweisen. So würden sich die Stempelsteuern sehr erheblich ausbauen lassen, sodaß dem Reich eine sehr erhebliche Mehreinnahme verschafft würde. Frankreich zieht daraus allein, trotz der viel geringeren Bevpöͤlkerung, Leine Summe von 240 Millionen Frank, und aus einer ähnlichen, die das Enregistrement betrifft, 720 Mellionen Frank. Es wäre sehr wohl möglich gewesen, auch bei uns obne eine unsinnige Belastung es Verkehrs große Summen aufzubringen. Jedenfalls hätten die erbündeten Regie ungen die Pflicht gehabt, an die Spitze aller ihrer Vorschäge das Interesse der unantastbaren Hoheit der Bundesstaaten ür ihre Finanzierung in den Vordergrund zu stellen. Bei der inanzreform des Jahres 1909 waren die verbündeten Regie⸗ rungen mit der Mehrheit des Reichstages darin vollkommen einig, daß von den damaligen Steuern wenigstens ein Fünftel durch direkte Steuern und vier Fünftel durch Verbrauchssteuern ge⸗ deckt werden müsse. Auch im Jahre 1912 war die damalige lex Bassermang mit diesem Grundsatz der bisherigen Besteuerung einverstanden. In beiden Fällen hat die damalige Besitzsteuergesetz⸗ gebung mit dem gegenwärtigen Bedarf für die Wehrsteuer nicht das mindeste zu tun. Es handelte sich nur darum, den damals ent standenen Ausfall für die damalige Wehrvorlage zu decken. Hundert Millionen sollten zunächst dadurch gedeckt werden, daß die Hetab⸗ setzung der Zuckersteuer herausgezogen wurde. Wenn diese Herab⸗ setzung aber eintrat, dann sollte die oben ang kündigte Besitzsteuer in Kraft treten. An die jetzige Wehrvorlage hatte damals noch niemand gedacht. Deshalb ist es nicht angebracht, wenn man verlangt, daß die verbündeten Regierungen auch hier die lox Bassermann als Grundlage nehmen. Mit der in der Vorlage gewählten Form der Vermögenszuwachssteuner haben wir uns ja nur schwer einverstanden erklären können. Aber wir haben es doch schließlich getan, weil dadurch wenigstens den Einzelstaaten die Freiheit dar⸗ über gelassen wird, ob sie diese Besitzsteuer selbst ein⸗ führen oder eine reichsgesetzliche Regelung vorziehen mwollen. Nun hat der Abg. Bassermann ausgefüͤhrt, daß seine Freunde die Regierungsvorlage abgelehnt hätten, weil sie auf dem Standpunkte Bismarcks ständen, daß das Reich nicht Kostgänger bei den Einzel⸗ staaten sein solle. Nun, wenn das Reich die Steuerquellen der Einzelstaaten selbst erfaßte, so würde das wohl dem Willen Bismarcks nicht entsprochen haben. Nach unserer Meinung bedeutet auch das subsidiäre Besitzsteuergesetz einen schweren Eingriff in die finanzielle Selbständigkeit der Bundesstaaten, und es verstößt auch gegen die klaren Bestimmungen der Reichsverfassung und gegen die Auslegung ihres Schöpfers, wenn hier so gewaltige Steuer⸗ beträge fast ausschließlich von dem Besitz erhoben werden. Trotzdem hbatten wir unsere Bedenken gegen dieses subsidiäre Gesetz zurückgestellt und uns bereit erklärt, alles zu bewilligen, er. notwendig ist, um unser Heer auf der notwendigen Höhe zu er⸗ halten.
Wir sind auch heute bereit, diesen ganzen Bedarf ganz aus⸗ schlißlich auf den Besitz zu nehmen, aber wenn man uns darüber hinaus auch noch zumutet, gleichzeitig die Grundlagen unserer Reichs⸗ und Finanverfassung, die Selbständigkeit der Bundesstaaten zu er⸗ schüttern, so geht das über das Maß des Erträglichen hinaus, und. nach meiner Auffassung sollte es erst recht über das Maß dessen hinausgehen, was die verbündeten Regierungen zugestehen können. Täuschen wir uns doch nicht über den wahren Charakter dieses Vermögenszuwachssteuergesetzes. Schon allein die freudige Aufnahme, die dieses Gesetz bei dem Vorredner und seinen Freunden gefunden hat zeigt den wahren Charakter dieses Gesetzes. Dr Abg. Südekum hat vollkommen recht, wenn er sagte, dieses Gesetz bedeute ganz einfach eine Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf ie Kindeserben, eine Kombination von Reichsvermögens⸗ und Ein⸗ kommensteuer. Zweifellos zieht das Reich hier Steuerobjekte heran, de den Einzelstaaten gehören. Darüber hat sich niemand klarer ausgesprochen als der preußische Finanzminister. Alle Be⸗ denken gegen die Reichsvermögens⸗ und Reichseinkommensteuer werden noch wesentlich vermehrt dadurch, daß es sich bei diesem Gesetze darum handelt, nicht ctwa, wie es steuertechnisch allgemein als Regel gilt, den unnötigen Aufwand zu besteuern, sondern denjenigen Teil, der durch Einschränkung des unnötigen Aufwandes erspart wird. Es wird also direkt eigentlich die Sparsamkeit besteuert, die Verschwendung begünstigt. Hatten wir also schon gegen das subsidiäre Besitzsteuergesetz, das gewissermaßen als Strafgesetz wirken sollte, Bedenken, so haben wir erst recht die schwersten Bedenken gegen das Vermögenszuwachssteuergesetz. Die verbündeten Regierungen haben erklärt, die Reichsvermögens⸗ und Einkommen⸗ steuer würde für sie niemals annehmbar sein. Wenn sie jetzt diesem Gesetz zustimmen sollten, das eine Vermögens⸗ und Einkommen⸗ steuer in sich schließt, so würde das beinahe unverständlich sein. Ich muß zu meinem Bedauern feststellen, daß während meiner zwanzigjährigen parlamentarischen Praxis wohl noch niemals eine Regierungsvorlage mit so wenig Nachdruck und Entschsedenheit verteidigt worden ist wie diese. Bei den Verhandlungen der Budgetkommission konnte as fast scheinen⸗ als ob diese ganze Vorlage von den verbündeten Regierungen und ihren Vertretern eigentlich von vornherein nicht recht ernst genommen sei, daß man dem Reichstage Gelegenheit geben wollte, seinerseits Vorschläge über die Deckung zu machen. Die Vertreter der Regierung haben einen festen Willen, in irgendeiner Weise die Wehrvorlagen zu decken, noch nicht gezeigt. Der Reichskantler hat allerdings neulich hier erklärt, daß er nicht nur für die Wehrvorlage, sondern auch
8 die Deckung selbst kämpfen wolle. Ich gebe auch heute die Hoffnung nicht auf, daß das geschehen wird. Er wird
Ent⸗
Ihnen aber, die noch gewillt sind, an den verfassungsrechtlichen Grund⸗ lagen des Reiches, an der bundesstaatlichen Verfassung des Reiches nicht zu rütteln, möchte ich doch noch einmal in letzter Stunde die volle Tragweite Ihrer Entschließung vor Augen führen. Die Regierungsvorlage stellt für die verbündeten Regierungen heute wohl den einzig gangbaren Weg dar, um für die Deckung der Wehr⸗ vorlage im notwendigen Umfange den Besitz heranzuziehen, ohne die finanziellen Grundlagen, die Selbständigkeit der Bundes staaten zu erschuͤttern. Wenn Sie ein Gesetz annehmen, das eine Reichs⸗ vermögens⸗ und Einkommensteuer in sich schließt, so sind wir am Ende der finanziellen Selbständigkeit der Bundesstaaten. Wir sind, wie das auch niemand treffender nachgewiesen hat als der preußische Finanzminister, eigentlich angekommen bei der Kommunali⸗ sierung der deutschen Bundesstaaren. Es wird den Bundesstaaten die Fähigkeit zur Erfüllung ihrer großen, gewaltigen Kulturaufgaben voll⸗ ständig genommen, die Fähigkeit, diese Aufgaben, wie es dem deutschen Volkscharakter durchaus entspricht, in jedem Lande nach seiner besonderen Eigenart zu erfüllen. Eine solche Nivellierung ist dem deutschen Volkstum durchaus zuwider. Wir unserseits sind ent⸗ schlossen, auch fernerhin unerschüttert an der Bismarckschen Finanz⸗ politik festzuhalten. Deshalb haben wir den Antrag auf Wieder⸗ herstellung der §§ 1 und 2 gestellt. In jedem Fall lehnen wir hier vor dem Lande noch einmal mit allem Nachdruck die Verantwortung für die verhängnisvollen Folgen ab, wenn der Reichstag einen Be⸗ schluß faßt, der eine Erschütterung unserer ganzen bisherigen Finanzpolitik mit absoluter Naturnotwendigkeit herbeiführen muß und wird.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn: Meine Herren! Wer wie der Herr Vorredner ein Gegner der Besitzbesteuerung ist, hätte dem Gesetze vom Juni 1912, der so⸗ genannten lex Bassermann⸗Erzberger, nicht zustimmen dürfen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen und links.) Die Regierungen haben diesem Gesetze zugestimmt und müssen die Konsequenzen hieraus ziehen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen und links.) Die verbündeten Regierungen haben Ihnen nun vorgeschlagen, den hier in Betracht kommenden Teil der fortdauernden Ausgaben für die Heeresverstärkung durch nach einem gewissen Verhältnis festgesetzte Beiträge zu decken, die die Bundesstaaten ihrerseits durch eine Landesbesitzsteuer oder eventuell mit Hilfe eines Reichsbesitzsteuer⸗ gesetzes aufbringen sollen. Die Regierungen sind sich dabei bewußt gewesen, daß sie einmal hiermit an ihrer alten Finanzpolitik festhielten. Sie sind sich andererseits auch dessen bewußt gewesen, daß sie sich damit eine schwere Last aufbürdeten. Denn es lag ihnen ja nun die Pflicht ob, ihrerseits die Landeegesetz⸗ gebung in Bewegung zu setzen, um die Ansprüche des Reichs, die dieses aus eigener Kraft nicht befriedigen konnte, zu bestreiten Sie sind trotzdem bereit gewesen, diese drückende Last auf sich zu nehmen angesichts der großen Aufgabe, die es zu erfüllen galt, der Sicherung unseres Vaterlands. Das als subsidiär gedachte Gesetz als Reichs⸗ gesetz einzuführen, tiugen und tragen die Regierungen schwere Be⸗ denken. Das Gesetz ist ja, wie ich hier ausdrücklich hervorheben möchte, weder ein reines Vermögens⸗, noch ein reines Einkommen⸗ steuergesetz. Es berührt aber beide Steuergattungen, ist infolgedessen geeignet, unter Umständen an die in den Bundesstaaten bestehenden Steuersysteme zu rühren (sehr richtig! bei den Nationalliberalen), unter Umständen sogar die Steuerkraft des einzelnen Steuer⸗ trägers in seinem Verhältnis zu den Staatssteuern zu beeinflussen.
Die Bedenken bestehen, wie ich schon andeutete, noch heute. Wenn sich die Regierungen trotzdem entschließen sollten, auf den Weg zu treten, der hier von der Kommission des Reichstags vorge⸗ schlagen ist, so würden sie das tun, weil sie das große Werk, das jetzt seiner Vollendung entgegengeht, so weit nur irgend möglich mit allseitiger Zustimmung zustande bringen möchten. (Beifall bei den Nationalliberalen.) Sie würden es tun, weil sie glauben, der Sache auf diese Weise mehr zu dienen, als wenn sie die ihnen dargebotene Hand, wie es der Herr Vorredner zu wünschen scheint, schroff zurück⸗ wiesen. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen und links.) Sie würden das tun in voller Anerkennung der Stellung, die dem Reichstage als anderem Faktor der Gesetzgebung zukommt (Bravo! links), wie die Regierungen ja auch ihrerseits ihre Stellung in dieser Beziehung stets streng zu wahren gesucht haben. (Bravo! links.) Sie würden es tun, meine Herren, allerdings auch in der Voraussetzung, daß sie in bezug auf die Steuergebiete, die ihnen verbleiben, nun nicht weiter eingeengt werden. (Lachen rechts. Große Heiterkeit links.) — Ich sehe keinen Anlaß zu dieser, wie es scheint, allgemeinen Heiterkeit. (Rufe links: Nein, nein, wir haben über die Konservativen gelacht!) Wir stehen hier vor ungemein ernsten Entscheidungen. (Lebhafte Zustimmung.) Die Last, die die deutsche Nation jetzt auf sich nehmen will, ist eine ungeheure, und sie wird von jedem ihrer Glieder gefühlt werden, gleichviel ob der Einzelne zu einer Steuer direkt herangezogen wird oder nicht. (Erneute leb⸗ hafte Zustimmung.) Ich möchte also hier nur noch konstatieren und Ihnen die Versicherung geben, daß, wenn der Reichstag dem Beschlusse seiner Kommission zustimmen sollte, und wenn sich auf dieser Grundlage die Aussicht eröffnen sollte, daß wir zu einer befriedigenden Erledigung der ganzen großen uns vor⸗ liegenden Arbeit gelangen, dann die Regierungen in eine erneute Prüfung eintreten und ihre Bedenken auf der einen Seite und die Gründe, die auf der anderen Seite für die Kommissionsbeschlüsse sprechen, ernstlich prüfen werden. (Bravo! links.)
Nur noch wenige Bemerkungen zu einzelnen Aeußerungen der Herren Vorredner.
Ueberaus überrascht hat es mich, daß der Herr Redner von der sozialdemokratischen Partei die Besitzsteuer als das Werk seiner Partei in Anspruch genommen hat. (Heiterkeit.) Ich habe schon auf die lex Bassermann⸗Erzberger verwiesen, welcher die bürgerlichen Parteien des Hauses ihre Zustimmung gegeben hatten. Ich darf weiter hervor⸗ heben, daß das Gesetz im Entwurfe von den Regierungen Ihnen vor⸗ gelegt worden ist. Ich möchte im Anschluß hieran ganz besonders auch den Herrn Abg. Dr. Südekum darauf aufmerksam machen, daß, wenn er auf den von ihm selbst verfaßten Bericht einen Blick werfen will, er in der Zusammenstellung der Beschlüsse erkennen wird, daß die fett gedruckten Stellen, welche dem Leser zeigen, in welchen Beziehungen von der Vorlage abgewichen ist, namentlich bei den wichtigen Paragraphen recht spärlich gesät sind. (Sehr richtig! links.) Diese von der Kommission im allgemeinen akzeplierte Vorloge aber war Ihnen, wie bemerkt, von dem Bundesrat unterbreitet worden, woraus sich wohl ohne weiteres ergibt, daß hierbei wohl soztale, aber nicht sozialistische Zwecke in Frage kommen können. (Heiterkeit.)
Der letzte Herr Vorredner hat sich mit großer Schärfe gegen die
Vertreter der Regierungsvorlage in der Budgetkommission gewandt,
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Vertretung verfahren seien und hat sich dabei auch auf seine lange,
mehr als zwanzigjährige Praxis berufen. Nach meiner langen, mehr als 20 jährigen Praxis (Heiterkeit) kann ich hier feststellen, daß noch niemals an einem großen Steuergesetze so einmütig und so bereit⸗ willig von allen Seiten gearbeitet worden ist, wie an den Gesetzen, die uns jetzt vorliegen, und, meine Herren, das ist ein Moment, mit dem die Vertreter der Regierung auch zu rechnen haben. (Lebhafter Beifall links.)
Abg. von Payer sfortschr. Volksp.): Wir haben der Wehr⸗ vorlage unsere Zustimmung gegeben, weil wir glaubten, damit eine Ver⸗ pflichtung gegen das Vaterland und gegen das Volk zu erfüllen. Nachdem wir unsere Zustimmung gegeben hatten, mußten wir selbst⸗ verständlich die Frage der Deckung überlegen. Das Nächstliegende war, sich auf den Vorschlag der Regierung zu einigen und die ver⸗ edelten Matrikularbeiträge anzunehmen. Ich will aber die Gründe dagegen nicht wiederholen, auch der Abg. Graf Schwerin hat uns nicht überzeugt, daß die Heredelten Matrikularbeiträge der richtige Weg gewesen wären. Die von ihm vorgeschlagenen anderen Wege würden selbstver⸗ standlich wieder zu einer Belastung der allgemeinen Masse geführt haben. Es hätte für uns großen Reiz gehabt, die Erbanfallsteuer von 1909 wieder einzubringen, es wäre auch eine Mehrheit dafür im Hause gewesen, und es hätte vom Parteistandpunkt besonderen Reiz gehabt, nach so langen, hartnäckigen Kämpfen festzustellen, wie⸗ diel Gegner und Anhänger einer solchen Vorlage vorhanden sind. Aber wichtiger als die Feststellung dieser Tatsache ist uns doch die Rücksicht auf die Sache selbst. Der Streitpunkt war, ob die Kindes⸗ erbschaften zur Steuer heranzuziehen seien, und in dem Vorschlag der Kommission sind die Kindeserbschaften enthalten. Wir haben also in weitem Maße das erreicht, was wir in diesen Kämpfen gegen⸗ über den anderen Parteien erreichen wollten. Aber wenn wir auch die Erbanfallsteuer durchgebracht hätten, so hätte das Ergebnis nicht ge⸗ reicht, und wo sollte man neue Steuerquellen erschließen? Die Er fahrungen mit den früheren Finanzreformen verlocken wahrhaftig nicht dazu, diesen Weg wieder zu beschreiten, denn es sind die aller schlechtesten und volkswirtschaftlich schädlichsten Steuern auf diesem Wege zustande gekommen. Freuen wir uns also jetzt der Tatsache, daß wir auf dem von der Kommission vorgeschlagenen Wege zum Ziele kommen. Wir sind jetzt in der Lage, die Vorschläge der Regierung zur Deckung zurückzuweisen, oder wenigstens ihre volkswirtschaftliche
„Wirkung zu erleichtern, und wir können, was außerordentlich wichtig
ist und auch im ganzen Reich mit großer Freude aufgenommen werden wird, einzelne, besonders schlecht ausgefallene, schädlich wirkende Steuergesetze beseitigen. Das ist ein um so größerer Erfolg, als die Erfahrung jedesmal gezeigt hat, daß nichts so schwer ist, als ein⸗ mal eingeführte schädliche Steuern wieder abzuschaffen. Wir haben verzichtet auf die Möglichkeit, die uns hier gegeben war, vorwärts zu gehen. Danach begreife ich die Vorwürfe nicht, die im Lande gegen uns deshalb gerichtet worden sind, daß wir keine allgemeine Reichs⸗ vermögenssteuer beschlossen haben. Zu diesem Beschlusse gehören doch zwei, nämlich der Reichstag und die verbündeten Regierungen; die letzteren aber waren dafür nicht zu haben. Wir haben also in dieser Beziehung nicht verzichtet, denn es gab nichts, worauf wir verzichtet hätten, weil nichts zu erreichen war. Gewiß wäre eine solche Steuer der finanziellen Selbständigkeit der Einzelstaaten hinderlich gewesen, aber das konnte nicht entscheidend sein; wir standen vor dem „Unan⸗ nehmbar“ der verbündeten Regierungen. Um so mehr begrüße ich, daß die Einzelstaaten im Bundesrat die Erklärung abgeben werden, daß sie dem jetzt vorliegenden Vorschlag zustimmen werden; damit haben sie den Verhältnissen Rechnung getragen, und damit werden sie auch durchkommen. Was die Besitzsteuer selbst anlangt, so ha sich der Abg. Bassermann mit großer Wärme dafür ausgesprochen, ebenso der Abg. Südekum; und Graf Schwerin⸗Löwitz hat uns erst recht die Ueberzeugung beigebracht, daß wir mit dieser Steuer auf dem richtigen Wege sind; uns hätte nichts stutziger machen können, als wenn er sich mit unserer Auffassung einverstanden erklärt haͤtte. Der Abg. Südekum hat auch von uns geteilte Bedenken gegen diese Form der Besitzsteuer zum Ausdruck gebracht, aber gleichzeitig gemeint, was zu⸗ stande gekommen sei, sei ausschließlich Verdienst der sozialdemokrati⸗ schen Partei, wir andern hätten alles unter dem Druck der 110 akzep⸗ tieren müssen. Hier vermisse ich doch ein gewisses Maß von Selbst⸗ erkenntnis. So war es nicht; wir andern haben auch gewußt, was wir wollen, in ähnlicher Form wäre die Vorlage auf alle Fälle us der Kommission herausgekommen. Was hier vorgeschlagen ist, ist eine ganz hbesondere Abart der Vermögenssteuer, aber doch eine Vermögenssteuer. Man wirft ihr vor, daß sie die erfolgreiche Arbeit belaste, daß sie die Verschwendung begünstige. Die bestehenden Ver⸗ mögenssteuern sind noch nirgends so ausgebildet, daß sie die Indivi duglität der Steuerzahler in vollem Umfange erfassen; das ist j nicht einmal beim Wehrbeitrag der Fall. Wenn man einwendet, hätten noch nicht alle Staaten eine Vermögenssteuer, so tritt auch in den nächsten Jahren eine Wendung darin ein, denn der Staat, der noch keine solche hat, muß sie jetzt machen, ohne daß der Reichs⸗ beutel hinter ihm steht. Die Zeit wird also bald da sein, daß alle deutschen Staaten eine Vermögenssteuer haben, und dann sollen alle drei Jahre durch Vergleichung der vorhandenen Vermögenssteuern die Veranlagungen zur Vermögenszuwachssteuer erfolgen. Steuerträger kommt es gar nicht darauf an, wer schließlich das Geld das er aufbringen muß, in der Tasche behält; diese Tatsache muß mit dem Kommissionsvorschlag in Zusammenhang gebracht werden. Den individuellen Verhältnissen bemüht sich auch die Vorlage bis an die Grenze der Möglichkeit Rechnung zu tragen. Auf dem Umwege über den Multiplikator wären wir allardings zu ungeheuerlichen Steuer⸗ sätzen gekommen; aber die Vorwürfe der Sozialdemokraten gegen
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uns aus diesem Grunde sind ganz deplaciert, nachdem wir diesen Fehler
erkannt und beseitigt haben. Die große Kritik gegen den Entwurf ist zum großen Teil darauf ein Vorgreifen der öffentlichen Meinung in diesem Fall ein⸗ getreten ist. Die Presse und auch dien Politiker konnten mit unseren Verhandlungen, indem immer neue Anträge und Beschlüsse kamen, nicht Schritt halten. Ich verstehe deshalb völlig, daß einer, der nicht mitkommen kann, sich zunächst einmal ablehnend verhält. Es ist ein sehr angenehmes Schauspiel, daß die verbündeten Regierungen hier in einem solchen Widerspruch mit den Konserrpativen stehen.
So wie die Dinge liegen, müssen nun die verbündeten Regierungen
auch dafür sorgen, daß ernstere Eingriffe in die Selbständigkeit der
Einzelstaaten nicht vorkommen. Dann werden wir über diese Be⸗ fürchtungen hinwegkommen. Sehr zu bedauern ist es, daß in der Presse immer wieder weitere Wehrvorlagen als möglich in Aussicht gestellt werden. Demgegenüber wollen wir feststellen, daß nach unserer Ueberzeugung wir jetzt an der Grenze der Leistungsfähigkeit ange⸗ langt sind. Allen Respekt vor dem deutschen Volk, das willig diese Lasten auf sich nimmt. Aber man darf doch die Sache nicht immer so hinstellen, als ob die Steuerschraube immer wieder weiter ange⸗ zogen würde. Es ist erfreulich, daß alle Parteien, mit Ausnahme der Herren von der äußersten Rechten, darin einig sind, daß wir hier einen guten Weg der Besteuerung gefunden haben. Damit ist ein Wendepunkt in dem Finanz⸗ und Steuerspstem des Deutschen Reiches eingetreten. Bisher haben die Herren von der Rechten unserer Steuer⸗ gesetzgebung immer den konservativen Stempel aufgedrückt. Jetzt ist es umgekehrt. Das beweist, daß die Vorherrschaft der Rechten auf diesem Gebiet gebrochen ist. Wir dürfen uns lebhaft freuen, daß es uns gelungen ist, hier etwas zustande zu bringen. Wir wollen diesen Wendepunkt mit Freuden begrüßen und uns auch darüber freuen, daß die verbündeten Regierungen es eingesehen haben, daß wir jetzt ein gutes Werk aus eigener Kraft geschaffen haben, und daraus den Schluß ziehen, daß wir uns nur auf unsere eigene Kraft verlassen dürfen, dann wird auch etwas Ordentliches herauskommen.
Abg. Schultz Bromberg (Rp.): Ich glaube, es entspricht der Stimmung des Hauses, wenn wir in unseren Reden der vor⸗ gerückten Sommerzeit möglichst Rechnung tragen. Der Abg. Basser⸗ mann hat der Vorlage den Anstrich eines nationalliberalen Kom⸗ promisses gegeben, in Wirklichkeit ist aber die Sozialdemokratie
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rechnung der Steuer auf richtigen Unterlagen beruht. In dem
Reichssteuerbeamten.
Dem einzelnen
zurückzuführen, daß
Kompromiß wird zweifellos die Selbständigkeit der Einzelstaaten unterdrückt. Wir bedauern, daß der Antrag Bassermann⸗Erzberger die Zustimmung der Regierung gefunden hat. Die Begründung des Schatzsekretärs für die Haltung der Fegberang erscheint uns wenig stichhaltig; wenn man auch Anhänger der Besitzsteuer ist, dann braucht man doch noch nicht Anhänger dieser Vermögenszuwachssteuer zu sein. Eine Besitzsteuer muß erträglich für den Steuerzahler und einträglich ür den Fiskus sein und darf mit der Verfassung des Deutschen Reiches nicht in Widerspruch stehen. Meiner Auffassung nach werden diese drei Erfordernisse durch das Kompromiß nicht erfüllt. Was nun die Veredelung der Matrikularbeiträge betrifft, so würde, wenn die von Ihnen vorgeschlagenen Finanzänderungen durchgeführt werden, eine Verdopplung der heute bestehenden Matrikularbeiträge eintreten. Daß das eine erträgliche Steuergesetzgebung ist, kann ich nicht aner⸗ kennen, und schließlich kommt es doch auch darauf an, wie eine Steuer im Lande aufgenommen wird und wie sie wirkt. Es steht aber fest, daß die Vermögenszuwachssteuer eine außerordentliche Unruhe in einem großen Teile, und zwar in dem führenden Teil, der Bevölkerung her⸗ vorgerufen hat. Jedenfalls können wir eine Steuer auf den Sparsinn nicht für richtig halten. Ich glaube auch nicht, daß die Erregung gegen diese Steuer abflauen wird, wenn die ersten Steuerzettel ins Land gehen werden. Wie wirkt die Steuer nun finanziell? Ich meine, es ist außerordentlich schwer, das Gesamtvermögen eines Indi⸗ viduums richtig und gerecht einzuschätzen. Auch die Einschätzung des Zuwachses ist mit außerordentlichen steuertechnischen Schwierigkeiten verbunden. Auch wird in überwiegenden Fällen der Zuwachs, der sich in drei Jahren vollzieht, gar nicht richtig zu erfassen sein, auch mit der schärfsten Steuerlupe nicht. Es ist auch fraglich, ob die Be⸗
Moment, wo eine weniger gute Konjunktur eintritt, werden alle diese Berechnungen über den Haufen geworfen werden. In der Art und Weise der Veranlagung zur Steuer sehe ich ein lästiges Eindringen in die Privatverhältnisse der Bürger. Wir hätten vor drei oder vier Jahren nicht geglaubt, daß im Jahre 1913 hier eine derartige Steuer eingebracht werden könnte. Ich wundere mich, daß die Herren Finanz⸗ minister der Einzelstaaten bei dieser Verhandlung nicht anwesend sind. Ich kann dies nur damit erklären, daß diese Herren nicht mehr die Widerstandskraft in sich fühlen, das drohende Unheil von den einzelnen Bundesstaaten fernzuhalten. Wir befinden uns auf einer abschüssigen Bahn und müssen dem Einhalt gebieten. Man muß auch an die Zukunft denken. Glauben Sie denn, meine Herren vom Bundesrat, daß es sich der Reichstag auf die Dauer gefallen lassen vird, daß die Steuern von Beamten eingezogen werden, die nicht seiner Kontrolle unterstehen? Wir befinden uns auf dem Wege zu Haben wir erst einmal diese, dann werden sicher sich die Einzelstaaten der Einschätzung enthalten, sie sinken dann nur zu Kommunen des Reiches herab. Ich bedauere, leider hierin mit den Sozialdemokraten übereinstimmen zu müssen. Diese Entwicklung ist nicht nur eine Zukunftsmöglichkeit, sondern eine Zukunftsnot⸗ wendigkeit. Ein solch gefahrvolles Werk muß unterbunden werden. Es wurde die Freude ausgedrückt, daß die Rechte nun endlich einmal aus der Steuerpolitik ausgeschaltet wird. Was die Rechte getan hat, können Sie auffassen, wie Sie wollen, aber es war nur die Beharrung auf den alten Bismarckschen Grundsätzen in der Steuerpolitik. Wir nüssen uns deshalb einem solch gefahrvollen Beginnen und einer solchen unheilvollen Entwicklung entgegenstellen. Wir werden gegen das Gesetz in der vorliegenden Form stimmen.
Abg. Dr. Südekum (Soz.): Ich habe nicht behauptet, da
Verbesserung an der Regierungsvorlage auf Anträge von uns
rückzuführen sei. Ich führte nur aus, daß der Grundgedanke von ns durch Jahrzehnte propagiert wurde und jetzt in die Wirk nitt, weil unsere Partei so stark geworden ist. Allerdings haben wir cht ganz unseren Willen durchsetzen können; das kommt daher, weil ir nicht über die Mehrheit verfügen, sondern mit anderen Parteien sammenarbeiten müssen. Der Reichsschatzsekretär nannte den Rundgedanken nicht sozialdemokratisch, sondern sozial. Hoffentlich gebt es ihm da wie den englischen Ministern, die früher auch solche Aussprüche machten, aber schließlich erklärten, als der sozialistische Ge⸗ danke immer stärker wurde, wir sind ja alle Sozialisten geworden. Auch bei dem einmaligen Wehrbeitrag handelt es sich ja schließlich um einen sozialistischen Gedanken. Graf Schwerin⸗Löwitz setzte sich viel⸗ fach mit früheren Aussprüchen in Widerspruch. Er sieht hierin eine Zerstörung der Steuerhoheit der Einzelstaaten. Das konnte man doch schon damals bei Schaffung der Wertzuwachssteuer sagen. Der Abg. von Heydebrand führte einmal aus, das wurde wenigstens hier er⸗ wähnt, er sei jederzeit bereit, das für das Militär Notwendige zu bewilligen. Ganz genau ist mir aber noch in Erinnerung, daß er sagte, man könne einem demokratischen Reichstag nicht das Verfügungsrecht ber das Portemonnaie der Besitzenden anvertrauen. Das ist das wirklich belebende Motiv der Herren der Rechten. Deshalb machen sie die Regierung scharf und prophezeien den Weltuntergang, damit s so bleibt wie bisher, daß sie die Steuern bewilligen und das beitende Volk sie trägt. Manchen finanziellen Bedenken des Abg. Schultz können wir zustimmen. Wir spielen uns hier nicht als Sieger auf. Wenn er den melancholischen Satz aussprach, wer hätte das och im Juli 1909 gedacht, dann soll er bedenken, daß zwischen 1909 und 1913 das Jahr 1912 liegt. In diesem Jahre haben sich die Tat⸗ sachen gewandelt, vor denen wir jetzt stehen, und die wir auch an⸗ wenden. Der Abg. Schultz wird, wenn es nach uns geht, noch mehr solcher blauer Wunder erleben, so vielleicht auch in der Handels⸗ politik.
Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:
Meine Herren! Der Herr Abg. Schultz hat gemeint, mit diesem Gesetz stehe und falle die politische Lebensfähigkeit der Bundesstaaten. Wäre das der Fall, könnte man eine so weit⸗ gehende Besorgnis hegen, dann wäre seine gegenwärtige Besorgnis unbegründet; denn dann würden ja die Bundesregierungen, die ihre eigenen Interessen zu beurteilen wissen, einem solchen Gesetzentwurf niemals zustimmen (sehr richtig! links); dann würde allerdings auch die Reichsleitung einem solchen e niemals zustimmen, denn ihr darf nicht nur an dem Wohlergehen des Reichs gelegen sein, sie muß auch auf das Wohlergehen seiner Glieder achten, da beides in einem untrennbaren Zusammenhange steht.
Der Vorwurf, daß die Regierungsvorlage zu wenig vertreten worden wäre, wurde auch von dem Herrn Abg. Schultz erhoben. Wenn er heute zum ersten Male hört, daß ein Regierungsvertreter sich für die Vorlage verwendet, so liegt das doch nur daran, daß wir hier in diesem Hause bisher noch gar keine Gelegenheit dam hatten. Wäre der Herr Abgeordnete in der Kommission ge⸗
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Auch dem Herrn Abgeordneten selbst gegenüber muß ich nunmehr die Regierungsvorlage verteidigen, denn er wendet sich auch gegen Einzelheiten des Entwurfs, der von den Regierungen ausgearbeitet ist. Er behauptet, das Gesetz wäre überhaupt nicht ausführbar, es wäre schon schwer, das Vermögen festzustellen, es wäre unmöglich, den Vermögenszuwachs festzustellen. So etwas verlangt ja der Entwurf gar nicht. Nach dem Entwurf soll nur das Vermögen alle 9 8 6 ¹ ¹ 85 Jahre festgestellt werden, und die Differenz zwischen zwei Fest⸗ stellungen ergibt dann den Zuwachs, der der Steuer unterliegt. Hält
durchaus nicht geeignet, ein solches Gesetz in Wirksamkeit zu setzen Das trifft ebenso die Regierung wie die Kommission des Hauses. Im übrigen kann man sich bei Gesetzen, die auf die Dauer berechnet sind, doch nicht an die augenblickliche Konjunktur halten. das namentlich nicht bei einem Gesetzentwurf, der gar nicht heute
Es ist dann gesagt worden, die gegenwärtige Konjunktur sei
Man kann
sondern erst im Jahre 1917 in Kraft treten soll. Wenn dann noch die im Entwurfe vorgesehene Tätigkeit der Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern erwähnt worden ist, die angeblich eine so große Gefahr für die Bundesstaaten bilden solle, so muß ich sagen, daß wir bei der Verwaltung der Zölle diese Einrichtung haben, solange das Reich besteht. Ich habe noch nie ge⸗ hört, daß Bundesstaaten darunter gelitten hätten; ich habe namentlich nichts davon bemerkt, daß wir infolgedessen einen Schritt weiter zur Uebertragung der Verwaltung des Zoll⸗ und Steuerwesens auf das Reich gemacht hätten. Der Herr Abg. Schultz sprach dann über den Ertrag der Steuer und hat dabei das Wehrbeitragsgesetz und das Besitzsteuergesetz etwas durcheinandergewürfelt. Was den Ertrag des Vermögens⸗ zuwachssteuergesetzes betrifft, so haben wir ihn berechnet nach den uns zugänglichen Grundlagen, wie wir es stets tun. Es ist möglich, daß der errechnete Ertrag nicht vollkommen einkommt. Dann werden wir auf andere Mittel sinnen müssen; vorläufig müssen wir annehmen, daß die Berechnungen richtig sind. Ein Moment über⸗ sieht der Herr Abgeordnete dabei: bei der Besteuerung des Zuwachses kommt es nicht auf den Zuwachs im großen und ganzen an, sondern auf den Zuwachs im einzelnen, und die Summe der Zuwachsmengen im einzelnen kann und muß größer sein als der Zuwachs des Gesamtvermögens des Reiches. Wegen des Ertrages des Wehrbeitrages gebe ich ihm darin vollkommen recht, daß wir auch da gar nicht wissen können, ob die von der Kommission geschätzten 1200 Millionen eingehen werden. Solange diese Unsicherheit besteht, werden wir aber nicht gut schon im voraus eine Steuererhöhung oder neue Steuern Ihnen vorschlagen können. Daß durch die Gesetze, die zur Deckung bestimmt sind, ins⸗ besondere durch den Wehtbeitrag, große Unruhe in viele Kreise des Landes getragen worden ist, das ist gewiß richtig. Aber wenn eine solche Staatsnotwendigkeit an uns herantritt, wenn wir für Zwecke, welche die Existenzfähigkeit des Reiches betreffen, 1200 Millionen aufbringen müssen, dann muß eben die fehlende Summe beschafft werden. Wenn der Herr Abgeordnete das Vorgehen bemängelt, so möchte ich ihn bitten, mir statt dessen einen anderen Weg vorzuschlagen. Ge⸗ lingt es ihm, eine Maßnahme zur Deckung der Kosten zu bezeichnen, die einwandsfrei den Interessen des Reiches gerecht wird, so wäre es heute noch möglich, auf dem Wege, den wir betreten haben, umzu⸗ kehren. Er wird uns aber nichts Besseres vorschlagen können. Innamentlicher Abstimmung wird der Antrag Graf Westarp auf Aufrechterhaltung der §8§ 1 und 2 der Vorlage mit 272 gegen 91 Stimmen abgelehnt; dafür stimmen nur die Deutschkonsexvativen, die Reichspartei und die wirtschaftliche Vereinigung. 2 Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung. 1 Nach § 3 der Vorlage sollten die Zuckersteuer und der Zuschlag zum Grundstücksbesitzwechselstempel bis zum Ende des Rechnungsjahres 1917 aufrecht erhalten bleiben. Die Kommission hat hier diese Bestimmung hinsichtlich der Zucker steuer gestrichen und folgende neue Bestimmung vorgeschlagen: „§ Z3a: Das Gesetz wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes, Art. V des Gesetzes wegen Aenderungen im Finanzwesen von 1909 (Grundstücksumsatzsteuer) und das Gesetz über die Deckung der Kosten der Verstärkung von Heer und Flotte von 1912 werden aufgehoben. § 3b: Die Besteuerung von Schecks und ihnen gleich⸗ gestellten Quittungen hört mit Ablauf 1916 auf.“ Weiter werden in einem neuen § 3c verschiedene Aende⸗ rungen des Erbschaftssteuergesetzes vorgeschlagen. Die Diskussion über § 3 und § 3c wird verbunden mit
D § 17 Absatz 1 der Kommissionsbeschlüsse zum Besitzsteuer gesetz: 1 8 h „Der nach dem Wertzuwachssteuergesetz von 1911 dem Reich und den Bundesstäaaten zufallende Anteil der Zuwachssteuer wird, wenn ein Grnndstück nach dem 1. Juli 1913 in fremdes Eigentum
übergeht, nicht mehr erhoben. Den Gemeinden (Gemeindever⸗ bänden) ist gestattet, den auf fie entfallenden Anteil so lange weiter zu erheben, als nicht die Regierung des zuständigen Bundesstaates Widerspruch erhebt.“ Letzteren Passus beantragen die Sozialdemokraten mit folgendem Wortlaut nach der Vorlage wiederherzustellen: „Hat der Steuerpflichtige innerhalb des für die Veranlagung maßgebenden Zeitraums ein im Lande belegenes Grundstück ver⸗ äußert und als Veräußerer eine Zuwachssteuer entrichtet oder zu entrichten, so ist von seinem nach den Vorschriften dieses Gesetzes festgestellten Vermögenszuwachs der Betrag der nach dem Wert⸗ zuwachssteuergesetz berechneten steuerpflichtigen Wertsteigerung ab⸗ züglich der erhobenen Wertzuwachssteuer abzurechnen.“ Ein Antrag aller bürgerlicher Parteien geht dahin, in
§ 3 die Aufrechterhaltung bis 1916 zu beschließen. Ferner beantragen dieselben Abgeordneten einen neuen
§ 3dI, wonach für alle nach dem Wertzuwachssteuergesetz nach dem 30. Juni 1913 eintretenden Fälle der Steuerpflicht die Erhebung des Reichsanteils fortfallen soll; das für die Er hebung der Steuer in den Gemeinden geltende Recht soll mit einigen Modifizierungen bestehen bleiben. In entschädigungs berechtigten Gemeinden soll bis zum 1. April 1915 der Reichs anteil zugunsten der Gemeinden forterhoben werden. Die Sozialdemokraten wollen ganz allgemein den bisherigen Reichsanteil der Wertzuwachssteuer den Gemeinden zuwenden. Endlich liegt noch ein Antrag Dr. Jäg er (Zentr.) vor, der in bezug auf § 17 des Besitzsteuergesetzes mit dem Antrage der Sozialdemokraten identisch ist, außerdem aber vor dem Wirk samwerden des Vermögenszuwachssteuergesetzes den Erlaß eines Gesetzes verlangt, das die Härten beseitigt, die sich aus der bisherigen Praxis des Wertzuwachssteuergesetzes er geben haben, und die Unstimmigkeiten beseitigen soll, die durch das Nebeneinanderbestehen beider Gesetze entstehen. Abg. Kleye (nl.): Für die Ermäßigung der Zuckersteuer ist seinerzeit nicht nur ein Versprechen gegeben worden, sondern dieses Versprechen wurde an die Brüsseler Zuckerkonvention angeknüpft. Die Zuͤckerindustrie Mitteldeutschlands hat mit allen Mitteln gegen die Konvention angekämpft und hat das alte Kartell behalten wollen, um den Kampf mit dem Ausland bestehen zu können. Aber es hat alles nichts ö die Konvention ist 859 erfolgt. Durch Reichsgesetz
verlassen? als einen Kardinalpunkt der steuer herabgesetzt werden muß. . 1 Zuckersteuer nicht statt, aber die Brüsseler Konvention bleibt bestehen. Ich protestiere im Interesse der deutschen Zuckerindustrie dagegen, daß diese Ermäßtaeng nicht stattfindet, und ich protestiere auch da gegen, daß die Brüsseler Konvention von uns nicht ebenso gekündigt wird, wie es von England und Italien geschieht. Es immer mehr, daß die Zuckerkonvention auf die Dauer für die deutsche Zuckerindustrie ein Unglück ist. Wurch Drohungen Englands veranlaßt worden. (Der Redner zitiert die frühe⸗ ren Ausführungen des Abg. Fürst Herbert Bismarck über die Brüsseler Zuckerkonvention, der Vizepräsident Dove bittet ihn aber, sich mehr an die Vorlage zu halten. Der Redner will darauf auch die früheren Ausführungen des Abg. von Kardorff zitieren, der Vizepräsident Do ve unterbricht ihn aber nochmals, weil, wenn auch die Frage der Auf⸗ hebung der Zuckersteuer mit der Konvention zusammenhänge, doch nicht alle damaligen Verhandlungen darüber wiederholt werden könnten.) Die Konvention hängt doch mit der Zuckersteuerfrage eng zusammen. (Vizepräsident Dove: Ich bitte jetzt wirklich, die Konvention fort⸗ zulassen.) 1b
die deutsche Zuckerindustrie noch dem Reichstag und der Regierung Vertrauen entgegenbringen, wenn die Versprechungen nicht gehalten werden? Die Zuckerindustrie befindet sich in einer schweren Lage gegen⸗ über der ungeheuren Begünstigung im Auslande. Rußland hat die Kon⸗ vention überschritten. (Unruhe.) 1 1 hat bewiesen, daß es die Bestimmungen der Konvention nicht hält. Es ladet Schiffe voll Zucker nach Wladiwostok und lädt sie aus in Konstantinopel. zugesagt. b Waffen stumpf gemacht, Sie haben unser Kartell aufgehoben, uns also den letzten Schutz genommen. - Sie uns auch die Waffen wieder, die wir gehabt haben, und sehen Sie die Zuckerindustrie nicht bloß vom fiskalischen Standpunkt an. Die Zuckersteuer beträgt schon 75 % des Wertes. ähnliche Steuer? skalischen St behandelt wird, so wird der deutschen Landwirtschaft ein Schlag zu⸗ gefügt, von dem sie sich nicht erholen wird.
Der Führer des Zentrums, Abg. Spahn, hat es damals Finanzreform bezeichnet, daß die Zucker⸗ Fett findet die Ermäßigung der
zeigt sich
Deutschland ist dazu nur durch die
Ich habe den Reichstag noch nicht unnötig behelligt. Kann
Ich bin ja gleich fertig. Rußland
Der Schatzsekretär hat uns Nachforschungen darüber
Was ist aber dabei herausgekommen? Sie haben unsere
Wenn wir jetzt kämpfen müssen, geben
Wo gibt es eine Wenn diese Frage nur vom fiskalischen Standpunkt
Abg. Wurm (Soz.): Die Zeiten sind vorbei, wo den Zucker⸗ g .
fabrikanten bis 1896 14 Millionen Ausfuhrprämie aus den Taschen der Steuerzahler gegeben wurden. ledi
lich eine Folge der Bismarckschen Steuerpolitik. Man wehrte sich gegen die deutsche Schleuderkonkurrenz auf dem Weltmarkte. So wurde es Rußland ermöglicht, seine Ware auf den Markt zu bringen. Hätte unsere Industrie den Inlandsmarkt richtig versorgt, dann wäre nicht die Notlage entstanden, die man heute beklagt. einmal der Staat mit Kanonen und Soldaten einschreiten, um der Industrie neue Absatzgebiete zu erobern. Die Zuckersteuer trifft doch wieder wie alle indirekten Steuern die ärmere Bevölkerung. Arbeiterfamilie hat 10 ℳ Zuckersteuern zu bezahlen.
Die Zuckerkonvention war ledig⸗
Nun soll auf
Eine In dem Zeit⸗ raum von 1906 bis 1912, in dem die Zuckersteuer von 20 auf 14 ℳ erniedrigt wurde, ist der Verbrauch an Zucker von 13 auf 19 Kilo⸗ gramm pro Kopf gestiegen. Der Zucker ist eben nicht nur ein Nah⸗ rungsmittel, sondern er dient auch der Gesundheit. Die Marsch⸗ leistungen der Soldaten werden durch Zucker gehoben. Dem deutschen Zucker wird heute durch den Rohrzucker eine große Konkurrenz ge⸗ macht, nachdem man von der primitiven Art der Verwertung zu einer rationellen übergegangen ist. Der Vorredner sagte, er spreche nicht in persönlichem Interesse, sondern im Interesse seines Wahlkreises mit seinen vielen Zuckerfabriken. Ich meine, wir haben hier die Interessen der Gesamtheit, nicht die von ein paar Dutzend reichen Fabrikanten wahrzunehmen. Ihnen kommt es nicht darauf an, daß die Zuckersteuer aufgehoben oder ermäßigt, sondern daß das alte Kar⸗ tell mit seiner Kontingentierung wieder hergestellt wird. Sie wollen das Monopol auf dem deutschen Markt bekommen, um die Zucker⸗ käufer ausplündern zu können. Die Art, wie mit der Zuckersteuer umgegangen worden ist, ist geradezu skandalös. Wiederholt ist die Aufhebung der Zuckersteuer in Aussicht gestellt worden. Jetzt hält es die Regierung nicht einmal für nötig, irgendwelche Versprechungen zu geben, sondern erklärt einfach, das früher gegebene gesetzliche Ver⸗ sprechen der Ermäßigung heben wir auf. Der Vorredner sagte, er wäre für die Ermäßigung, aber als Patriot wolle er sie jetzt nicht haben. Dieser Patriotismus rechnet mit der Möglichkeit, daß man sich mit Hilfe eines Kartells an den Inlandspreisen schadlos halten kann. Die Herren hoffen, vielleicht mit ihren Schmerzensrufen ein geneigtes Ohr bei den verbündeten, Regierungen und beim Zen⸗ trum zu finden, um so eine neue Kartellierung herbeizuführen. Wir gehören nicht zu denen, die im Sinne Bismarcks den Zucker zum Luxus rechnen. Die Ermäßigung der Zuckersteuer würde sich auch für den Konsum fühlbar machen. Wenn man die Wucherpreise bekämpfen will, dann sollte man nur immer mehr Konsumvereine gründen. Wir dürfen das, was durch Gesetz festgelegt ist, nicht mit der Finanzreform über den Haufen rennen. Wir verlangen, daß der § 3 gestrichen wird, damit eine größere Ausbeutung der Konsumenten durch Wucher⸗ preise vermieden wird.
Abg. Graf von Carmer⸗Zieserwitz (bkons.): Meine Freunde beantragen, daß § 3 so gefaßt werden soll, daß die Zucker⸗ steuer bis zum Ende des Rechnungsjahres 1917, also bis dum 1. April 1918, aufrecht erhalten werden soll. Das liegt im Interesse der Zuckerindustrie und des Rübenbaues, aber auch im Interesse der Kon⸗ sumenten. Unser Antrag bedeutet tatsächlich nur eine Hinausschiebung dieser Herabsetzung um 1 ⁄½ Jahr. Es ist gewiß den interessierten Kreisen nicht zu verdenket, daß sie ungeduldig werden, wenn sie auf die versprochene Herabsetzung so lange warten müssen. Wir haben seinerzeit der Brüsseler Konvention nur unter der Bedingung der Herabsetzung der Zuckersteuer zustimmen können. Wenn wir der Ver schiebung der Herabsetzung der Zuckersteuer zustimmen, so tun wir dies nur aus dem einen Grunde, daß wir der Regierung nicht die Mittel zur Erhaltung der Wehrkraft verweigern wollen. Aber wir können nicht dem Beschlusse der Kommission beitreten. Das würden die Interessenten nie verstehen. Die Erbitterung, die jetzt schon in hohem Maße besteht, würde dann noch größer werden. Wir wün⸗ schen, daß endlich einmal die schon dreimal versprochene Herab⸗ setzung der Zuckersteuer zur Tatsache wird. Sollte § Za in der jetzigen Form angenommen werden, so behalten wir uns vor, zum nächstjähri⸗ gen Etat diesbezügliche Anträge zu stellen und den Gedanken der Her⸗ absetzung der Zuckersteuer von 14 auf 10 ℳ wieder aufzunehmen. Es ist nicht recht einzusehen, warum eigoentlich die verbündeten Regierun⸗ gen sich so sehr sträuben gegen die Herabsetzung der Zuckersteuer. Ich bin überzeugt, daß in wenigen Jahren nach dieser Herabsetzung die Zuckersteuer ganz dasselbe bringen würde wie jetzt, wo sie 14 ℳ be⸗ trägt. Der Konsum würde sich bedeutend heben. Die Statistik gibt mir darin recht. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß im Jahre 1903, als die Konvention eingeführt wurde, unter der Verbrauchs steuer von 20 ℳ die Zuckersteuer 130 ¼ Millionen gebracht hat. Nach⸗ dem die Steuer von 20 auf 14 ℳ verringert worden war, ist sie in den 10 Jahren von 1903 bis 1913 trotz dieser Herabsetzung auf 167 Millionen Mark gestiegen. Das bedeutet eine Vermehrung um 50 *91. Diese statistischen Zahlen sind nicht aus der Welt zu schaffen.
Abg. von Meding (Welfe): Wir Deutschhannoveraner sind in keiner Weise abgeneigt, einer Besteuerung des Besitzes zuzustim⸗ men. Aber wir können nicht zustimmen, dieser Besteuerung von Spar⸗ samkeit und Fleiß, wie sie die Mehrheit beabsichtigt. Ich würde sehr erfreut gewesen sein, wenn der Abg. Südekum die Macht der
110, von der er sprach, wirklich angewandt hätte, um die Konsum⸗ steuer abzuwenden. Ich habe das Gefühl, daß die Ausführungen des Abg. Wurm weiter nichts gewesen sind als ein Rückzugsgefecht mit viel blinden Schüssen. Nach dem, was der Abg. Südekum hier aus⸗ geführt hat, müssen Sie (zu den Sozialdemokraten, Macht genug haben, um diese Konsumsteuer abzuwenden. Ich habe das Gefühl, daß Sie ausgegangen sind von dem Satz: kiat justitia, perest
wurde dann bestimmt, daß vom 1. April 1909 ab die Zuckersteuer auf
at werdon f d dor S SgErptsr s de 8 igt werden soll, und der Schatzsekretär sagte damals, daß
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mundus, wir müssen die Erbschaftssteuer haben, wenn wir auch