1913 / 151 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

einige Konsumsteuern in den Kauf nehmen müssen. Das müssen wir möglichst scharf unterstreichen. Die Stellung des Abg. Klepe ist durchaus richtig. Ich kann mich nur voll und ganz auf den konser⸗ vativen Antrag stellen. Wir werden mit allen uns zu Gebote stehen⸗ den Mitteln dafür eintreten, daß die uns einmal zugesagte Herab setzung der Verbrauchsabgaben durchgeführt wird.

8 Abg. Kleye (nl.): Der Vorredner wurde, als er von der Brüsseler Zuckerkonvention sprach, nicht unterbrochen. Das geschah aber bei mir, dadurch wurde mir das ganze Konzept verdorben. Ich habe nicht die Wiederherstellung des alten Kartells verlangt, sondern nur, daß mit gleichen Waffen gekämpft wird. Die Sozialdemokratie soll da doch ihre internationalen Waffen einmal anwenden, ganz be⸗ sonders Rußland gegenüher. Dann brauchen wir keine Kartelle. Bei⸗ Erneuerung der Zuckerkonvention wurde uns gesagt, wir brauchen nicht die Konkurrenz der anderen zuckerbauenden Länder zu fürchten. Jetzt können wir nicht einmal mehr gegen Kuba an, das vor der Tür Nord⸗ amerikas liegt, sodaß dadurch unsere ganze amerikanische Zuckereinfuhr aufgehört hat. G Abg. Wurm (Soz.): Wir quittieren mit Vergnügen das eben Gehörte und werden uns alle Mühe geben, die auf uns gesetzten Hoff⸗ nungen zu erfüllen. Dazu würde viel beitragen, wenn die Anhänger dieser Zoll⸗ und Steuerpolitik aus dem Hause verschwinden. Die Vorredner mögen auf ihre Parteien einwirken, ganz besonders auf Dr. Paasche, der einmal aussprach, daß der Rohrzucker dem Rüben⸗ zucker nicht gefährlich werden könne. Wir haben in der Kommission unsere Schuldigkeit auch in dieser Beziehung getan. Wenn es uns nicht gelang, auch beim Zucker die Belastung des Konsums aufzuheben, dann trifft die Schuld hauptsächlich die Nationalliberalen. Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag der Deutschkonservativen wird und die §§ 3a und 3b werden angenommen.

Die Diskussion über die §S Zc und 3 des Entwurfs, be treffend Aenderungen im Finanzwesen, wird vorläufig zurück gestellt.

Nach § 4 der Vorlage wird der Reichskanzler ermächtigt, bis zur Höhe von 120 Millionen Mark einen zur Befriedigung eines außerordentlichen Bedarfs dienenden Bestand an Silber münzen zu beschaffen und hierfür in gleichem Betrage Prät gungen außerhalb der im Münzgesetze bestimmten Grenze von 20 für den Kopf der Bevölterung vorzunehmen. Nach einem Zusatz der Kommission sind die vom Reichskanzler ge troffenen Maßnahmen, abgesehen vom Falle der Mobil machung, dem Reichstag mitzuteilen und wieder außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag dies verlangt.

§ 5 erteilt dem Reichskanzler die Ermächtigung, bis zur Höhe von 120 Millionen Mark weitere Reichskassenscheine in Abschnitten zu 5 und 10 ausfertigen zu lassen. Der Erlös der Reichskassenscheine ist zur Beschaffung eines gleichen Betrages in gemünztem Golde mit der Zweckbestimmung des

Reichskriegsschatzes zu verwenden.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Der Erhöhung des Kriegsschatzes

in Gold und der Schaffung eines neuen in Silber stimme ich zu. Ich habe nur einige Bedenken über die Art und Weise, wie es ge⸗ schehen soll. Die Ausgabe von 120 Millionen Mark Papiergeld muß unsere ganze Währung verschlechtern. Man hat die kleinen Scheine trotz des Bestrebens, von neuen nur solche über 100 auszugeben, aus Zweckmäßigkeitsgründen bestehen lassen. Die vorgesehene Vermehrung ist bedenklich, die auch der Bedarf nicht entschuldigt. Sie werden gerade in Kriegszeiten auf dem Markte erscheinen und dadurch ent⸗ wertet werden. Besser wäre es, den gesamten Kriegsschatz in Gold der Reichsbank zur Verfügung zu stellen. Das würde den Bank⸗ diskont ermäßigen. Dann könnte man auch die Notensteuer aufheben. Auch den Silberschatz sollte man zur Verstärkung des Metallbestandes der Reichsbank verwenden. Den Silberkriegsschatz darf man aber nur durch Neuprägung schaffen. Man hat sich leider durch Ausprägung genügender Jubiläumsmünzen einen großen Gewinn entgehen lassen. Die zum Regierungsjubiläum des Kaisers geprägten befinden sich alle schon wieder in den Händen des Zwischenhandels. Allerdings müssen die nächsten besser sein. Abg. Molkenbuhr (Soz.): Wir werden gegen den § 1 stimmen, weil wir in ihm eine direkte Schädigung unseres ganzen Wirtschaftslebens erblicken. Statt die Goldreserve der Reichsbank zu stärken, soll das Gold eingesperrt werden. Das muß zu neuen Dis⸗ kontsteigerungen führen. Man beruft sich darauf, daß wir für den Krieg gerüstet sein müßten. Diese Kriegsrüstungen sind nichts mehr und nichts weniger als ein systematisches Hinarbeiten auf den Bankerott des Deutschen Reiches. Wir erblicken in dieser Vorlage einen Einbruch in unsere ganze Goldwährung. Dies wird um so mehr zutreffen, wenn wie behauptet wurde die Reichsbank das Gold im Kriege festhalten wollte. Diese Zurückhaltung des Goldes wäre eine Außerkraftsetzung des Gesetzes. Wir wollen die Goldwährung aufrecht erhalten, unsere alte Währung nicht abbröckeln lassen.

8§8§4 und 5 und der Rest der Vorlage werden angenommen.

Das Haus wendet sich zum Entwurf eines Besitz⸗ steuergesetzes nach den Beschlüssen der Kommission (Steuerpflicht).

§ 1: „Von dem Vermögenszuwachs wird nach den Vor⸗ schriften dieses Gesetzes eine Abgabe (Besitzsteuer) erhoben“, wird ohne Diskussion gegen die Stimmen der Rechten ange⸗ nommen.

§§ 2 bis 16 werden ohne Debatte mit lediglich redaktio⸗ nellen Amendements angenommen.

Die Abgg. Graf Westarp und Gen. beantragen folgen⸗ den § 16a:

„Der Erwerb von Todes wegen der von der Erbschaftssteuer be⸗

freiten Abkömmlinge bleibt insoweit steuerfrei, als das ererbte Ver⸗ mögen in der Hand des Erblassers nicht mehr der Zuwachs⸗ besteuerung unterliegen würde.“

Abg. Arnstadt (dkons.) begründet diesen Antrag, der das Kindeserbe freilassen will. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses will der Redner auf die prinzipiellen Bedenken gegen die Kin⸗ deserbensteuer nicht eingehen. Er macht aber darauf aufmerksam, daß erbensteuer nicht eingehen. Er macht aber darauf aufmerksam, daß man sich bereits mit dem Gedanken eines weiteren Ausbaues dieser Steuer trage. Zu Unrecht behaupte man, daß hauptsächlich der Groß⸗ grundbesitz gegen diese Steuer wäre. In bäuerlichen Kreisen sei der Widerspruch dagegen ebenso groß. Das ergebe sich auch aus einer Eingabe des westfälischen Bauernvereins, worin es heiße, die Be⸗ steuerung des Kindeserbes müsse zum Untergang des seßhaften Bauern⸗ standes führen. Der Bauernstand sträube sich am wenigstens gegen das Tragen der Kriegslasten, er habe seine Bereitwilligkeit dazu durch die Tat bewiesen, mehr wie irgend ein anderer Stand. Solche scharfen Proteste ließen die erbitterte Stimmung in Bauernkreisen er⸗ kennen. Das Haus möge daher dem deutschkonservativen Antrage zu⸗ stimmen.

Abg. Dr. David (Soz.): Die Klagegesänge der Vertreter der Rechten, die Schmerzenskundgebungen des Vorredners können wir ja zum Teil verstehen. J

abgelehnt

Irgend etwas in Ihrer Logik muß doch aber nicht stimmen; denn wenn das Erbe vom Vater auf das Kind übergeht, geht doch der Familie nichts verloren. Es rächt sich jetzt Ihr (nach rechts) Verhalten von 1909, wo Sie den Kanzler Grafen Bülow über die Klinge springen ließen. Der Abg. Arnstadt hob hervor, daß das Ge⸗ setz von 1909 viel milder gewesen sei; jetzt kommt Ihnen die Reue: es kommt die Sühne für Ihre damalige Tat. Auch hier liegt ein Er⸗ folg der Anregungen der sozialdemokratischen Partei vor. Ein erster Erfolg war schon das Reichserbschaftssteuergesetz von 1906, das aber das Kindeserbe noch nicht enthielt. Die Besteuerung des Kindes⸗ erbes ist so gerecht, daß es selbst die Regierung einsah und ihrer⸗ seits 1909 diesen 1906 abgelehnten sozialdemokratischen Antrag als Vorlage einbrachte. Es kommen aber auch weitere frühere Anregungen von unserer Seite heute zur Anerkennung; die Sätze für eine Reihe

von Seitenverwandten werden heute nach unserm Antrage in § 3e erhöht, für die Geschwisterkinder von 4 auf 5, für diejenigen Seiten⸗ verwandten, welche bisher mit 10 % herangezogen wurden, auf 12 *%. Im Jahre 1907 fiel das Wort von den „Niedergerittenen“; heute sitzen die „Niedergerittenen“ auf der rechten Seite des Hauses; sie trifft die Strafe für die Art und Weise, wie sie nach ihrem Sieg von 1907 die Steuergesetzgebung von 1909 gestaltet haben. Sie hatten damals gehofft, uns auf die Knie zu zwingen; jetzt liegt die Sache umge⸗ kehrt. Gewiß ist das Gesetz noch in seiner Gestaltung mangelhaft und muß ausgebaut werden. Die schiefe Ebene, auf die wir uns angeblich nit diesem Gesetz begeben haben sollen, führt nicht nach unten, sondern nach oben. Wenn der Abg. Schultz von „grundstürzenden“ Beschlüssen spricht, so ist das eine große Uebertreibung. Erträglich sind diese Steuern durchaus noch; die große Masse wird davon gar nicht be⸗ troffen. Das Prinzip der Besteuerung des Kindeserbes ist freilich dem Vorredner ein Scheusal und Greuel; im Interesse des Fiskus, meint er, werde dadurch der Familiensinn zerrüttet. Nicht immer pricht man in seinen Reihen so verächtlich vom Fiskus. Das ganze Geheimnis liegt darin, daß es den Herren an das Portemonnaie geht. Wenn 1912 statt 110 Sozialdemokraten 110 Freikonservative gewählt worden wären und nur 12 Sozialdemokraten, was hätte dann der Abg. Schultz für Steuervorschläge gemacht? Sicher erträglichere für die Besitzenden, aber das Maß des Steuerdrucks für die Besitzlosen wäre weiter gesteigert worden: neue indirekte Steuern hätten wir be⸗ kommen, wie es ja auch ein anderer Vertreter seiner Partei erst gestern noch ganz offen ausgesprochen hat. Unsere Forderungen haben sich durchgesetzt, weil sie gerecht und vernünftig sind. Die größten Rüstungsschreier sitzen ja bekanntlich in der kleinen Partei der Freikonservativen. Heute haben wir sie auch einmal schreien gehört, aber heute haben sie einen Klageschrei ausgestoßen im Gegensatz zu ihrem sonstigen Rüstungsgeschrei. Aus den hier vorgetragenen Grün den werden wir den Antrag ablehnen. 8 1“

Abg. Fischbeck (fortschr. Volksp.): Wenn hier ein Gesetzes vorschlag gemacht wird, der dem Großgrundbesitz besonders unangenehm ist, dann schickt die konservative Partei ein bäuerliches Mitglied vor, das uns dann auseinanderzusetzen sucht, wie die betreffenden Maß regeln den Bauernstand schädigen. Gegenüber den Klagen der Kon servativen muß mit aller Deutlichkeit klargestellt werden, daß von dieser Steuer überhaupt nicht getroffen wird ein Besitz, der, vorhan⸗ denes und zugewachsenes Vermögen zusammengerechnet, nur 20 000 beträgt. Von einem Führer der Rechten ist gesagt worden, hier bei diesem Paragraphen sei der springende Punkt der ganzen Vorlage. Heute ist uns vorgehalten worden, wie die konservative Partei mit ihrem Widerspruch nichts erstrebe, als die Steuerhoheit der Einzel staaten zu wahren, und daß dies der Hauptgrund sei, weshalb eie Konservativen dieses Gesetz bekämpfen. In der Kommission wurde uns aber auseinandergesetzt, daß dieser Paragraph der springende Punkt sei. Auch für uns ist dieser Paragraph der springende Punkt. Von konservativer Seite ist uns früher besonders eindringlich vor⸗ gehalten worden, es müsse auch über die Deckung eine Verständigung stattfinden. Alle diejenigen, die die Verhandlungen der letzten Wochen erlebt haben, müssen meinen Freunden das Zeugnis aus stellen, daß wir mit großem Ernst an dieser Verständigung mit⸗ gearbeitet haben. Uns sind auch manche Opfer in bezug auf unsere Ueberzeugung auferlegt worden. Wir haben diese Opfer getragen, weil wir auf dem Standpunkt stehen, daß von allen Seiten Opfer ge⸗ bracht werden müssen. Nun hat Graf Schwerin gesagt, auch die Kon servativen seien jetzt noch bereit, die ganzen Lasten der Wehrvorlage den Besitzenden aufzuerlegen. Wie will aber Graf Schwerin dies Versprechen einlösen? Die Konservativen haben uns allerlei Stem⸗ pel vorgeschlagen, die Handel und Verkehr belasten. Wenigstens bei⸗ dem Erbfall sollte die Landwirtschaft einmal herangezogen werden. Diesen Punkt machen nun die Konservativen zum Angriffsobjekt. Verlangen Sie denn von uns, daß wir alles bewilligen, was die Konservativen verlangen? Im Interesse der Einigkeit haben wir vieles zurückgestellt und sind entgegengekommen. Es kommt uns fast vor, als ob es Herren auf der Rechten gäbe, denen es angenehm wäͤre, wenn die ganze Geschichte in die Brüche ginge. Uns ist es mit der Sache ernst gewesen. Wir haben geglaubt, dem Vaterlande ein Opfer bringen zu müssen. Gerade diejenigen Kreise, von denen Sie be⸗ haupten, daß sie hinter uns stehen, die Großkapitalisten, werden in großem Maße durch diese Steuern, die hier zustande kommen, her⸗ angezogen werden. Allerdings müssen wir nun auch eine Politik befol⸗ gen, die es verhindert, daß in Zukunft weitere Opfer für Heeres⸗ rüstungen notwendig werden. Unsere Politik muß dahin streben, uns mit unseren Nachbarn zu verständigen, damit wir in Zukunft weitere Steuern für Heeresausgaben nicht mehr brauchen.

Ueber § 16a wird auf Antrag des Abg. Grafen von Westarp namentlich abgestimmt. Das Ergebnis ist die Ablehnung mit 207 gegen 150 Stimmen. Für den An trag stimmt mit der gesamten Rechten, den Polen und Elsaß

. 8 . 1 —õ 76 Lothringern auch ein erheblicher Teil des Zentrums. Zehn Abgeordnete enthalten sich der Abstimmung.

Mit der Diskussion des § 17 wird nunmehr gleichzeitig diejenige über die vorhin zurückgestellten §§ 3, Zc, 3d (An⸗ träge Bassermann und Jäger) verbunden. Eingegangen ist dazu noch der Antrag der Deutschkonservativen (Graf Westarp und Gen.), dem § 17 hinzuzufügen:

8 „Von dem nach den Vorschriften dieses Gesetzes festgestellten Vermögenszuwachs ist, wenn der Steuerpflichtige während des Veranlagungszeitraumes einen Erwerb von Todes wegen gemacht und eine Erbschaftssteuer entrichtet oder zu entrichten hat, der Betrag des nach dem Erbschaftssteuergesetz von 1906 ermittelten Wertes des Erwerbes abzüglich der erhobenen Erbschaftssteuer abzurechnen.“

Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Zusammen mit dem § 17 stehen die Abänderungsanträge auf Nr. 1126 zur Diskussion, die nicht ohne Widerspruch bleiben dürfen. Sie wenden sich gegen das Wertzuwachssteuergesetz vom 14. Februar 1911. Meine Herren, es verträgt sich schlecht mit der Kontinuität der Gesetzgebung, wenn ein Gesetz von großer, grundsätzlicher und wirtschaftlicher Bedeutung, das erst wenige Jahre vorher verabschiedet worden ist, wieder beseitigt werden soll, weil es angeblich oder wirklich Mängel enthält, ohne daß man den Versuch macht, diese Mängel abzustellen. Große Gesetze der vor⸗ liegenden Art können immer erst in langjähriger Praxis den Bedürf⸗ nissen des Wirtschaftslebens angepaßt werden. Man sollte also, wenn sie verbesserungsbedürftig erscheinen, zunächst versuchen, die bessernde Hand an diese Gesetze zu legen. Man sollte das namentlich bei einem Gesetz tun, das seines gesunden Grundgedankens wegen bei allen Parteien des Hauses seinerzeit zahlreiche Anhänger gefunden hat.

Nun wollen allerdings die Herren Antragsteller das Gesetz nicht auf einmal beseitigen. Es soll nur der Teil der Wertzuwachssteuer außer Hebung gesetzt werden, welcher bisher dem Reiche gebührte, und die Steuer soll im übrigen weiter bestehen bleiben. Dem Reiche Einnahmen in einer Zeit zu entziehen, wo wir uns lebhaft bemühen⸗ ihm neue Einnahmen zu schaffen, ist an sich schwer zu rechtfertigen. (Sehr richtig! rechts.) Ich würde, wenn es nötig wäre, hierauf später noch zurückkommen. Ich will hier nur kurz vorweg bemerken, daß eine unerläßliche Vorbedingung für die Annahme der Ziffer 1 dieses Antrags auch die Annahme der Ziffer 2 bilden würde. (Sehr richtig!)

Dagegen kann ich nicht umhin, Sie auf eine Reihe sachlicher Bedenken aufmerksam zu machen. Die Antragsteller wollen das Gesetz nicht nur nicht verbessern, Sie wollen sogar dem Reiche die Möglichkeit nehmen, an die Besserung des Gesetzes im Wege der Gesetzgebung heranzutreten. Die unvorhergesehene Aenderung des Gesetzes wird

ferner große Unruhe in die geschäftlichen Kreise tragen. In denjenigen

Fällen, in welchen Verträge bereits bestehen oder angebahnt sind werden Sie einzelnen Kontrahenten Vorteile zuwenden, denen bei andern Kontrahenten entsprechende Nachteile gegenüberstehen.

Eine solche Aenderung würde weiter eine große Reihe von Ueber⸗ gangsvorschriften nötig machen, deren Umfang mir durch die in dem Antrage hierfür vorgesehenen Bestimmungen durchaus nicht erschöpft zu sein scheint. Die Vorschläge würden einzelnen Gemeinden ich nehme dafür auf Ziffer II, 2 Bezug Vorteile zuwenden. Diese würden mehr erhalten als bisher. Aber insofern würde ja auch nicht einmal der Steuerzahler erleichtert werden. Die beantragte Gesetzes⸗ änderung bringt ferner große Ungewißheit in die budgetären Ver⸗ hältnisse der Gemeinden, und noch dazu mitten im Rechnungsjahr! Denn wenn auch im allgemeinen in Ihren Anträgen auf die Gemeinden wohlwollende Rücksicht genommen ist, t werden für sie doch nicht alle die Einnahmen aufrechterhalten, welche sie nach dem Reichsgesetz haben würden. Die Arbeit der Ver⸗ anlagungsbehörden endlich und die Belästigung oder wie man sich in der Kommission manchmal auegedrückt hat die Schikanierung der Steuerpflichtigen würde im wesentlichen bestehen bleiben. (Hött! hört! rechts.)

Ich meine, das sind doch alles Bedenken, deren Gewicht nicht verkannt werden kann und die man erst lange und ernstlich prüsen müßte, ehe man sich anschickt, das Gesetz vom Februar 1911 in der hier beantragten Weise abzuändern. (Bravo! rechts.)

Abg. Haase⸗Königsberg (Soz.): Es ist eine eigentümliche Erscheinung, daß die Parteien, die das Wertzuwachssteuergesetz ge⸗ schaffen und geglaubt haben, damit dem deutschen Volke ein Kleinod zu bescheren, es jetzt so ohne weiteres aus der Welt schaffen wollen. Nach dem vorliegenden Finanzgesetz soll es den Gemeinden weiter gestattet sein, den auf sie entsallenden Anteil so lange weiter zu er⸗ heben, als nicht die Regierung des zuständigen Bundesstaates Wider⸗ spruch erhebt. Das ist doch direkt unglaublich. Dadurch wird direkt ein Recht preisgegeben und der Willkür der Zentralbehörden überliefert Was soll man sagen zu den Leuten, die das Gesetz geschaffen haben, und die sich jetzt nicht scheuen, die Art an die Wurzel des Ganzen zu legen? Man wird dann zu der Erkenntnis kommen, daß man hier so bloß im Vorübergehen, weil es einem einfiel, erst ein wichtiges Gesetz schuf, um es dann bei nächster Gelegenheit preiszugeben. Wird nach der Vorlage verfahren, so muß eine große Unruhe in die Ge⸗ meinden hineingebracht werden. Diese müssen in ihrer Finanzgebarung verwirrt werden, wenn ihnen jeden Tag durch eine einfache Verfügung eine Einnahmegquelle entzogen werden kann.

Abg. Dr. Jäger (Zentr.): Das Wertzuwachssteuergesetz so ohne weiteres aufzuheben, geht nicht an. Man darf ein solches Gesetz nicht abschaffen, das so große Gewinne bringen kann. Man se vielmehr erst den Versuch machen, es zu reformieren. Das bezweckt mein Antrag. Auf jeden Fall beantrage ich aber, daß übet die einzelnen Abschnitte des Antrages Bassermann besonders ahb⸗ nede

Abg. Bassermann wieerspri ieser Trenn 2 fi ere s iderspricht dieser Trennung der Ab⸗

Abg. Dr. Blunck (fortschr. Volksp.): Wir können die Mei⸗ nung des Abg. Haase nicht teilen, daß, wenn wir den Kompromiß⸗ antrag annehmen, wir die Einzelstaaten auf den Weg weisen, dies

Gesetz wieder außer Kraft zu setzen. Wir glauben nicht, daß die Bundesstaaten in Zukunft diese Steuer wieder aufheben werden sondern daß sie diese Steuer für ihre Gemeinden weiter fortbilden werden. Die Autonomie der Bundesstaaten soll auf diesem wichtigen Gebiet aufrecht. erhalten bleiben. Wir würden uns freuen, wenn uns das vom Regierungstisch bestätigt würde. Wir betrachten deshalb die Bedenken des Abg. Jäger als mehr theoretischer Natur. Schließ⸗ lich möchte ich Ihnen empfehlen, die Nr. 2 des Antrages Basser⸗ mann in folgender Fassung anzunehmen:

„Für entschädigungsberechtigte Gemeinden (Gemeindeverbände) kann die Landeszentralbehörde anordnen, daß die Satzungen, die vor dem 1. Januar 1911 bestanden haben, mit Wirkung von diesem Toge ab weitere Geltung haben. Der über den Durch⸗ schnittsertrag hinausgehende Betrag verbleibt der Gemeinde (dem

Gemeindeverbande).“

Abg. Schij fer (nl.): Ich kann nicht zugeben, daß sich hier die Reichsgesetzgebung in eine ungehörige Abhängigkeit von den Einzel⸗ staaten begibt. Das Werizuwachssteuergesetz wird lediglich auf eine breitere und festere Grundlage gestellt. Wir wollen das alte Zuwachssteuergesetz lediglich in eine neue Form bringen, es in Ueber⸗ einstimmung mit dem neuen Gesetz bringen. Das Wertzuwachssteuer⸗ gesetz kann praftisch allein von Gemeinden ausgeführt werden. Der große Fehler des jetzigen Gesetzes ist seine Schematisierung ohne Rücksicht auf die Verhältnisse von Stadt und Land. Daß eine gewisse Beunruhi⸗ gung eintritt, ist bei Steuergesetzen überhaupt nicht zu vermeiden. Wir wollten diese Beunruhigung auf ein Mindestmaß dadurch zurückführen, daß wir keinen Zwischenraum ließen, sondern gleich Schicht machten. Um so mehr kommen wir zu einer gesunden Ge⸗ staltung.

Abg. Vogt⸗GHall (dkons.) tritt in längeren Ausführungen eben⸗ falls für den Kompromißantrag ein. Zweck dieses Antrags sei, Un⸗ gerechtigkeiten aus der Welt zu schaffen. G

Abg. Haase (Soz.) bringt einen dem Antrag Bassermann im wesentlichen gleichlautenden Antrag ein, der aber den letzten L“ Ziffer 11 nicht enthält, und beantragt über die einzelnen seines Antrags gesonderte Abstimmung. Der unveränderte Antrag Bassermann würde direkt eine Begünstigung der Terrain⸗ spetulanten herbeiführen und müßte eigentlich 1ex Haberland heißen.

Abg. Behrens (wirtsch. Vgg): Ich muß diese Ausführungen als berechtigt anerkennen; wir werden für den Antrag Jäger stimmen. Als man im Jahre 1911 das Gesetz erließ, wurde es als eine sozial⸗ Politische Tat gepriesen. Jetzt soll es plötzlich aufgehoben werden. Davon wied allein die Spekulation einen Vorteil haben, die breite Masse des Volkes aber wird schwer darunter zu leiden haben. Der Kampf um diese Steuerquelle wird in jeder Gemeinde von neuem entbrennen, und da fast übegall das Hausbesitzerprivileg besteht, wird sich der Kampf entsprechend verschärfen. Der Mittelstand wird damit einer harten doppelten Besteuerung unterworfen, der solide Grund besitz wird schwer belastet. Bei unseren Gesetzen sollen wir uns auch der Würde der Gesetzgebung bewußt bleiben; ein Gesetz schon nach 2 Jahren wieder aufheben und damit erklären, daß wir ein unbrauch bares Gesetz gemacht haben, ist eine Handlung von sehr wenig schönem Charak er. Und will man denjenigen, die in dieser Zeit die Steuer bezahlt haben, sie wieder zurückzahlen? Den Terrain⸗ spekulanten gibt man ein Millionengeschenk; aber etwa die verhaßte Zündholzsteuer aufzuheben, dafür fehlt es au Verständnis.

Bundeskommissar Preußischer Geheimer Oberregierungerat Göppert spricht sich in Vertretung der preußischen Regierung ebenfalls gegen den Antrag Bassermann und Genossen aus. Die Bedenken gegen diesen Antrag, die schon der Schatzsekretär hervor gehoben habe, würden noch wesentlich vermehrt werden, wenn der letzte Absatz der Ziffer II, der den Gemeinden die Möglichkeit zum Ausbau dieser Steuer gebe, gestrichen würde.

Akg. Fegter (fortschr. Volksp.): Ein Teil meiner Freunde wird gegen das Kompromiß stimmen, weil, solange der Geist, der heute in der preußischen Verwaltung und Gesetzgebung vorherrscht, noch die Oberhand behält, keine Gewähr dafür geboten ist, daß das jenige geschieht, was auf dem Gebiete der Wertzuwachssteuer nach der Meinung der Antragsteller geschehen soll. Ebenso kann ich meinerseits nicht verantworten, einen Stempelzuschlag, wie den⸗ jenigen auf den Grundstücksumsatz, die allerungerechteste Besteuerung insbesondere auch für den mittleren und kleinen Grundbesitz, die man

sich

FFürsten unter gewissen Umständen steuerpflichtig.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Dr. Südekum (Soz): Die Ausführungen des Reichs⸗ hatzskkretärs und des preußischen Kommissars standen in direttem giderspruch. Der Kommissar hat sich direkt für die Aufhebung aus⸗ isprochen, während der Schatzsekretär, wenn ich ihn recht verstanden

labe, für die Beibehaltung eintrat.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Der Zweifel des Herrn Abg. Dr. Südekum, welches die Meinung der Regierung sei, erscheint mir nicht berechtigt zu sein.

Ich habe den Herren dargelegt, welch große und schwere Bedenken egen eine so frühzeitige Aenderung eines wirtschaftlich bedeutsamen hesetzs an sich und gegen die hier eingebrachten Anträge zur Ab⸗ uderung des Wertzuwachssteuergesetzes im besonderen bestehen. Ich abe damit die Auffassung der verbündeten Regierungen zu Ausdruck bbracht. Der Herr Kommissar des Bundesrats, der nach mir ge⸗ brochen hat, wollte Ihnen nur nachweisen, daß, wenn man auf die

lsstellten Anträge einginge, es dann vorzuziehen wäre, daß man den

ttzten Absatz der Ziffer II bestehen ließe, weil, wenn die Anträge an⸗ enommen werden, wenn also das Reich als Interessent ausscheidet nd wesentlich nur die Gemeinden als Interessenten bestehen bleiben, z dann auch zweckmäßig sein wird, nicht dem Reiche, sondern den Ge⸗ neinden bezw. den Landgemeinden die weitere Entscheidung über die

Bestaltung der Steuer zu übertragen.

Damit schließt die Diskussion.

Ueber die Reihenfolge der Abstimmungen erhebt sich eine zusgedehnte Geschäftsordnungsdebatte. Die Mehr⸗ eit entscheidet dafür, daß zunächst der Antrag Bassermann Gen. erledigt werden soll. Der Antrag Haase, der diesem Antrag gegenübersteht, wird abgelehnt, der Antrag Basser⸗ ann mit dem Amendement Blunck angenommen. Der An⸗ rag Jäger wird damit als erledigt erklärt. Zu § 17 Abs. 1 bird die Kommissionsfassung fast einstimmig abgelehnt, ebenso sie Fassung der Regierungsvorlage; desgleichen der Antrag Praf Westarp. § 3c wird mit derselben Mehrheit angenommen, gie den § 16a abgelehnt hat.

Abg. Dr. Zehnter (Zentr.) befürwortet die Annahme folgenden 17 a: „Steht das der Besteuerung unterliegende Vermögen in Nutz⸗ jeßung, so fällt, wenn nicht rechtsgeschäftlich etwas anderes bestimmt st, die Besitzsteuer dem Eigentümer zur Last“.

Für diesen § 17 a spricht sich auch Abg. Dr. Südekum aus.

§ 17 a wird angenommen.

Die §§ 18 bis 29 gelangen ohne Debatte im wesent⸗ icen nach den Kommissionsvorschlägen zur Annahme. Die Umträge der Sozialdemokraten auf Streichung der besonderen Vorschriften für Gründstücke bei der Wertermittlung werden gelehnt.

§ 30 (Ermittlung des Wertes bei Aktien ohne Börsen⸗ rs, Kuxen usw.) wird in einer von dem Abg. Gothein befürworteten Fassung auf Grund eines Kompromißantrages Bassermann⸗Erzberger⸗Payer angenommen.

Zu § 43, wonach die Landesregierung die für die Ver⸗ waltung der Besitzsteuer zuständigen Behörden (Besitzsteuer⸗ ümter) bestimmt, beantragen die Sozialdemokraten folgenden Zusatz:

„Der Bundesrat bestimmt die fr die Veranlagung und Er⸗ hebung der Besitzsteuer der Bundesfürsten zuständigen Behörden.“

Abg. Haase (Soz.): Ob unser Antrag angenommen wird oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, daß die Steuerpflicht der Fürsten besteht. Das ist bereits bei der ersten Lesung dieses Gesetzes von der Mehrheit anerkannt worden. Von den Konservativen hat der Abg. Behrens diesen Standpunkt vertreten. Selbst in Preußen sind die

Wenn z. B. in einem Kreise Steuer erhoben wird, 8 unterliegen dieser Steuer auch die Fürsten. In Preußen sind die Fürsten auch zu Realsteuern her⸗ unzuziehen, und wenn ein Fürst etwa ein Gewerbe treibt, dann hat er auch Gewerbesteuer zu Zahlen. Wir müssen deshalb bei dieser Ge⸗ legenheit einmal den Mut beweisen, den das Volk mit Recht von uns erwarten kann.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Meine Herren! Ich will keine lange Diskussion hierüber eröffnen Der Antrag war bereits in der Kommission gestellt und ist dort ab⸗ gelehnt. Die Stellung der verbündeten Regierungen ist dabei aus⸗ führlich dargelegt worden, und der Bericht darüber liegt Ihnen vor. Ich bitte Sie, den Antrag auch hier abzulehnen. (Lachen bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Graf Westarp (dkons.): Der Abg. Haase hat erklärt, bvon den Konservativen hätte der Abg. Behrens ebenfalls den Stand⸗ punkt vertreten, daß die Steuerpflicht der Fürsten auch dann gegeben se; wenn dies nicht ausdrücklich im Gesetz stehe. Ich muß fest⸗ stellen, daß der Abg. Behrens für die wirtschaftliche Vereinigung und nicht für die Konservativen gesprochen hat. Wir stehen nach wie vor auf dem entgegengesetzten Standpunkt.

Abg. Fischbeck (fortsch. Volksp.): Meine Freunde haben von jeher den Standpunkt vertreten, daß aus der Verfassung nicht ein Recht der Fürsten auf Steuerfreiheit hergeleitet werden kann. Die Steuerpflicht der Fürsten besteht also zweifellos, auch wenn dies nicht gesetzlich festgelegt ist. Um aber keinen Zweifel über unsere Ansicht su lassen, stimmen wir für den Antrag Haase.

Der sozialdemokratische Antrag wird mit schwacher Mehr⸗ heit angenommen. § 43 wird mit derselben knappen Mehrheit angenommen. . 8 dhs Zu § 50 wird folgender Zusatzantrag Bassermann und Ge⸗ nossen: 1b

„‚Die Einsichtnahme und Prüfung der Bücher und Schrift⸗ stücke des Steuerpflichtigen soll tunlichst in dessen Wohnung oder Geschäftsräumen erfolgen“ gegen die Stimmen der Rechten angenommen.

Su § 59 beantragen die Abgg. Bassermann und Genossen, den E atz 2 wie folgt abzuändern:

„Dem Steuerpflichtigen sind die Berechnungsgrundlagen der ö Steuer mitzuteilen und die Punkte zu bezeichnen, in welchen von der Besitzsteuererklärung abgewichen worden ist.

Sächsischer Geheimer Rat von Sichart bittet, unter Bezug⸗ nahme auf die sächsischen Verhältnisse, auf eine weitere Veränderung des § 59 zu verzichten.

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5

Zweite Beil

‚sanzeiger und Königlich Preu

8 Berlin, Sonnabend, den 28. Juni

———

Königlich bayerischer Ministerialrat Dr. Wolf schließt sich diesen Ausführungen an.

Der Paragraph wird mit diesem Zusatz angenommen.

§ 60 bestimmt über die einzulegenden Rechtsmittel. Die endgültige Erledigung soll durch ein oberstes Verwaltungsgericht herbeigeführt werden.

Der Abg. Speck (Zentr.) stellt dazu einen Zusatzantrag, wonach die Entscheidung auch durch eine einem obersten Verwaltungsgericht gesetzlich gleichgeordnete Rechtsinstanz erfolgen kann. Bayern besitzt kein Oberverwaltungsgericht, sondern nur eine Oberberufungskommission in Steuersachen.

Der Paragraph wird mit diesem Zusatz angenommen.

Die Abgg. Böhle (Soz.), Delsor (Zentr.) und Röser (fortschr. Vpt.) beantragen, hinter § 77a, der die Entschädigung der Bundesstaaten für die erste Ver⸗ anlagung enthält, einen neuen § 77b einzuschalten, wonach der Bundesrat denjenigen Bundesstaaten, die schon eine Besteuerung von Erbschaften in gerader absteigender Linie haben, bis Ablauf des Rechnungsjahres 1919 gestatten darf, den Steuerausfall durch neue Besitzsteuern auszugleichen auf Grund der Durchschnittseinnahmen in den Jahren 1913 bis 1915. Dasselbe soll bei dem Vermögenszuwachs durch Erb⸗ gang geschehen können.

Abg. Dr. Ricklin (Els.) begrün det diesen Antrag mit Rück⸗ sicht auf die eigenartigen elsaß⸗lothringischen Verhältnisse.

Abg. Wurm (Soz.): Wir verkennen die Schwierigkeiten nicht, die durch dieses Gesetz für Elsaß⸗Lothringen entstehen. Ein ähnlicher Antrag ist in der Buegetkommission abgelehnt worden, weil befürchtet wurde, er könne weitere Konsequenzen ziehen. Wir werden aber dem Antrag zustimmen können, wenn die elsaß⸗ lothringiche Regierung erklärt, daß sie den Ausfall nur durch eine progressive Einkommensteuer de cken will.

Mintsterialrat im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen Dr. No bis: Der Entwurf zu einer progressiven Einkommensteuer hat ja dem Landtag schon vorgelegen. Er konnte aber wegen Schließung des Laͤndtags nicht zustande kommen. Im nächsten Winter wird er wieder dem Landtage zugehen mit den Ab⸗ änderungen in logischer Konsequenz der Beschlüsse des Reichstags. Die Regierung wird eine möglichst schnelle Verabschiedung zu er⸗ möglichen suchen. Nehmen Sie bitte diesen Antrag an. Sie werden dem Reichslande, das ja jedem Deutschen am Herzen liegt, einen großen Dienst erweisen und sich den Dank der dortigen Be⸗ völkerung erwerben.

Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.

Damit ist die zweite Lesung des Besitzsteuergesetzes erledigt.

Die bereits mitgeteilte Resolution Bassermann wird an⸗ genommen, desgleichen folgende von der Kommission beantragten Resolutionen:

„1) Den Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß bei der Ausführung des Besitzsteuergesetzes *

a. die Reichsbevollmächtigten zu Reichsbeamten gemnacht und

ihre Befugnisse erweitert werden,

b. die Veranlagung nicht den Behörden und Beamten der all⸗ gemeinen Verwaltung, sondern besonderen finanz⸗ und steuer⸗ technisch ausgebildeten Beamten übertragen wird;

2) den Reichskanzler zu ersuchen, zur Vermeidung über⸗ flüssiger, kostspieliger und widerspruchsvoller Schätzungen darauf hinzuwirken, daß die Ergebnisse der bei der Veranlagung zum Wehr⸗ beitrag und zur Besitzsteuer vorgenommenen Schätzungen auch für andere öffentlich rechtliche, insbesondere steuerliche Zwecke Ver⸗ wendung finden.“

Die auf das Besitzsteuergesetz und das Gesetz betr. Aende⸗ rungen im Finanzwesen bezüglichen Teile des Nachtragsetats für 1913 werden ohne Debatte bewilligt.

Hierauf berichtet Abg. Dr. Jäger über die weiteren Verhandlungen der 7. Kommission zur Vorberatung der Initiativanträge und Resolutionen, betreffend die Wohnungs⸗ frage. Die Kommission schlägt die Annahme einer Resolution vor, durch die die verbündeten Regierungen ersucht werden:

1) um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Ausgestaltung des Erbbaurechtes für Zwecke der Wohnungsfürsorge,

2) zur Einrichtung einer Abteilung für Wohnungsstatistik im Statistischen Amt,

3) zur Einberufung einer Kommission zur Prüfung der Grund⸗ lagen unseres Realkreditsystems sowie des Schätzungs⸗ und Be⸗ leihungswesens der Wohngrundstücke. Außerdem soll der Reichs⸗ kanzler um Feststellung von Grundsätzen für die Veräußerung reichseigenen Geländes ersucht werden.

Nachdem die Abgg. Göhre (Soz.), Dr. Wendorff (fortschr. Volksp.), Frommer (dkons.) und Mumm (wirtsch. Vgg.) sich für diese Resolution ausgesprochen haben, gelangt sie einstimmig zur Annahme.

Sodann werden von den auf der Tagesordnung stehenden 33 Berichten der Petitionskommission 16 durch Annahme der Kommissionsanträge ohne Diskussion erledigt.

Hierauf vertagt sich das Haus. .

Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. (Beratung des Antrages auf Vertagung des Reichstages bis zum 20. November; dritte Beratungen des internationalen Ab⸗ kommens über das Wechselrecht, der Novelle zum Schutzgebiets⸗ gesetz, der Wehrvorlage, des einmaligen Wehrbeitrags und der

Novelle zum Reichsstempelgesetz.)

1

Nr. 21 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 23. Juni 1913 bat folgenden Inhalt: Allerhöchste Konzessionsurkunee vom 28 Mai 1913, betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Neben⸗ eisenbahn von Cöln⸗Ehrenfeld über Frechen nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Braunsfeld nach Cöln Jägerstraße durch die Stadtgemeinde Cöln. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 22. vom 4. Juni 1913, IV. 47. 121/491, betreffend Muster zu einer Polizeiverordnuug, betreffend die mit Maschinen betriebenen Straßenbahnen bezw. nebenbahnähnlichen Kleinbahnen. 23. vom 7. Jun 1913, IV. 46. 109/99, betreffend Ausübung des staatlichen ee hgt⸗ über die Nebeneisenbahn von Cöln⸗Ehrenfeld über Frechen nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Braunsfeld nach Cöln Jägerstraße. Nachrichten. b

1“ jetz ab können gewöhnliche Postpakete bis 5 kg ohne Nachnahme oder mit Nachnahme bis 400 nach Salonik (Soloun), Adrianopel (Odrine), Mustapha⸗Pascha (Soilengrade), Kirk⸗ Kilissé (Lozengrade), Gorna Djoumaia und Pachmakli, ferner gewöhnliche und telegraphische Postanweisungen bis 500 Fr. nach Adrianopel (Odrine), Serres, Xanthi (Sketcha), Gumurdjina, Kirk⸗Kilissé (Lozengrade), Mustapha⸗ Pascha (Svilengrade), Dimotica, Gorna Dioumaia und Pachmakli zur Vermittelung durch die bulgarischen Postanstalten in diesen Orten bei den deutschen Postanstalten aufgeliefert werden. Die Taxen und Versendungsbedingungen sind dieselben wie für gleichartige Sendungen nach Bulgarien. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten

1“ Verdingungen.

(Die näͤheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Italien.

8. Juli 1913, Nachm. 4 Uhr. Bürgermeisteramt in Genua: Lieferung von 1300 Schulbänken für 2 Sitzplätze, 150 Kathedern mit Tritt, 200 drehbaren Wandtafeln und 150 Schränken. Voranschlag 57 350 Lire. Sicherheit 5735 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

15. Juli 1913, Vormittags 10— 11 Uhr. Ministerium der öffent⸗ lichen Arbetten in Rom und gleichzeitig die Königliche Präfektur in Potenza: Bau des 7. Abschnitts der Landstraße Nr. 53 zwischen dem Kirchhof von Noepoli und dem linken Ufer des Sarmento. Länge 246 908 m. Voranschlaa 323 598,28 Lire. Zulassungsanträge und Zeugnisse ꝛc. bis 5. Juli 1913. Vorläufige Sicherheit 20 000 Lire, endgültige h0 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

5. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr: Direzione del genio militare in Mailand. Instandhaltung ꝛc. der militärischen Ge⸗ bäude in Mailand vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1916. Vor⸗ anschlag 240 000 Lire. Sicherheit 24 000 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis 3. Jult 1913, Vormittags 10 Uhr.

10. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr. Ebenda. Bau von Schuppen zur Aufbewahrung von Zaum⸗ und Sattelzeug. Vor⸗ anschlag 225 000 Lire. Sicherheit 22 500 Lire. Zeugnisse ꝛc. bis 8. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Niederlande.

9. Juli 1913, 10 Uhr. Ontvanger der Registratie en Domeinen (Steuererheber) in Zaandam, im Hotel Schaub a. d. Zuiddyk 137 daselbst: Verkauf durch Einschreibung von etwa 30 000 kg Messing, 8000 kg Zink, 10 000 kg Komposition usw., die sich im Gewahrsam der Artillerie inrichtingen (Artilleriewerkstätten) aan de Hembrug bei Zaandam befinden. Gestempelte Angebote müssen in dem Geschäfis⸗ zimmer des Ontvangers (Bootemakersstraat 122) bis spätestens den 8 Juli 1913, Nachmittags 4 Uhr, nach dieser Zeit bis zum 9. Juli, Vormittags, in dem genannten Hotel eingegangen sein. Gedruckte Notizen sind kostenlos bei dem Ontvanger erhältlich. 1““

Norwegen: 16“

1. August 1913, 3 Uhr (Proben bis 23. Juli, 3 Ubr). Norwegische Staatsbahnen in Kristiania: Lieferung von 714 300 kg Petroleum in verschiedenen Sorten und an verschiedenen Orten. Versiegelte An⸗ gebote mit der Aufschrift „Petroleum“ werden im Bureau des Maschinendirektors, Jernbanetorvet 8/9, Kristiania, entgegengenommen. Lieferungsbedingungen ebendaselbst sowie beim „Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nachrichten für Handel, Industrie und Land⸗ wirtschaft“ im Reichsamt des Innern. Vertreter in Norwegen not⸗

Handel und Gewerbe.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikette am 27. Juni 1913: 8 Ruhrrevier Oberschlesisches Revier 8 Anzahl der Wagen C6( 11“*“”“ Nicht gestellt. —.

8

New York, 27. Juni. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 781 000 Dollars Gold und 136 000 Dollars Silber eingeführt; ausgeführt wurden 5000 Dollars Gold und 848 000.

Dollars Silber. New York, 27. Juni. (W. T. B.) Der Wert der in

der vergangenen Woche vbö Waren betrug 17 030 000 Dollars gegen 15 960 000 Dollars in der Vorwoche; davon für Stoffe 2 225 000 Dollars gegen 2 744 000 Dollars in der Vorwoche.

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Liquidationskurse der Berliner Börse für ultimo Juni 1913: 3 % Deutsche ˖Reichsanleihe 74 10, 3 % Preußische Konsols 74,20, 3 % Sächsische Rente 75 ½, Argen⸗ tinische 5 % Anl. 1890 100 ¼, Buenos Aires 3 % Prov. 65, Chinesische 5 % Anleihe 1896 96 ½, Chinesische 4 ½ % Anleihe 1898 89 ¼, Japanische 4 ½ % Anleihe 88 ¼, Italienische 3 ½ % Rente 96, Portugiesische unif. III. Anleihe 65 ¼, Russische 4 % Anleihe 1880 86 ¼, Russische 3 ½ % Anleihe 1894 78, Russische 3 % Anleihe 1896 71, Russische 4 % kons. Anleihe I. und II 1889 88, Russische 4 % Anleihe 1902 88 ⅞, Russische 4 % Staatsrente 92, Spanische 4 % Rente 87, Türkische unisizierte Anleihe 03/06 85 ½, Türkische 400 Fr.⸗Lose 155, Ungarische 4 % Goldrente 82 ½, Ungarische Kronenrente 80 ½, Buenos Aires 6 % Stadtanleihe 101, Lübeck⸗Büchen Eisenbahn 169 ½, Schantung Eisenbahn 120 ½, Elektrische Hochbahn 122 ½, Große Berliner Straßen⸗ bahn 160, Hamburger Straßenbahn 165, Buschtehrader Eisenbahn⸗ aktien Lit. B 233, Oesterreichisch⸗Ungarische Staatsbahn 154 ¼, Orientalische Eisenbahn 180 ½, Südösterreichische (Lombarden) 25 ½, Baltimore⸗Ohio 92 ½, Canada Pacific 217 ¾, Pennsylvania 109 ½, Anatolier 60 % 111 ¾, Italienische Meridional 111 ½, Italienische Mittelmeer 66, Luxemb. Prince⸗Henri Eisenbahn 152 ½, Hamburg⸗ Amerikanische Packetf. 137 ¹¼1, Hamburg⸗Südamerikanische Dampfschiff⸗ Gesellschaft 178 ½, Hansa Dampfschiffges. 280 ½, Norddeutscher Lloyd 117 ¾¼, Azow⸗Don 233 ½. Berliner Handels⸗Gesellschaft 155 ½¼, Commerz⸗ und Discontobank 106 ¼, Darmstädter Bank 113 ½⅛, Deutsche Bank 240 ¼, Diskonto⸗Kommandit⸗Anteile 179 ½, Dresdner Bank 145, Nationalbank für Deutschland 112 ¼, Oesterreichische Kredit 195, Oesterreichische Länderbank 128 ½, St. Petersburger internationale Fenes im 197 ½, Rfsisge Bank für auswärtigen Handel 149 ¼,

. Schaaffhausen scher ankverein 110, Wiener Bankverein 129, Wiener Unionbank 148 ¼, Allgem. Elektricitätsgesellschaft 231 ¼, Aumetz⸗Friede 165, Bochumer Gußstahl 210 ¼, Deutsch⸗Luxemburg. Bgw. 148 ½, Deutsch⸗Uebersee. Elektr. 161, Dynamite Trust 165 ¼,

Elektr. Licht⸗ u. Kraftanl. 123 ½, Elektr. Untern. Zürich 188 ½,