ßen. Berlin, 15. April 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern im Königlichen Schlosse in Homburg v. d. Höhe die Vorträge des Vertreters des Auswärtigen Amts, Gesandten von Treutler und des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats von Valentini entgegen.
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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
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Ueber die Arbeiten der Strafrechtskommission ist folgendes mitzuteilen: Die Kommission ist am 10. Februar in die zweite Lesung eingetreten und hat sich zunächst dem Allgemeinen Teil des Ersten Buches „Verbrechen und Vergehen“ zugewendet.
Von den Vorschriften des ersten Abschnitts (Strafgesetz, künftig „Geltung und Sprachgebrauch des Gesetzes“) haben zunächst die Bestimmungen über die zeitliche Geltung des EE einen Ausbau erfahren. Zu der Frage der Rückwirkung einer Gesetzesmilderung ist klarg estellt, daß der Richter nicht die verschiedenen Gesetze abstrakt zu vergleichen, sondern an der Hand des konkreten Tatbestandes zu prüfen hat, welches Gesetz zu den günstigsten Ergebnissen für den Angeschuldigten führt; es soll das Gesetz angewendet werden, welches die Tat am mildesten beurteilen läßt. Bei dem Grundsatz, daß die Strafbarkeit erlischt, wenn das Gesetz bis zur Aburteilung wegfällt, ist aus⸗ drücklich hervorgehoben, daß er keine Anwendung findet, wenn ein Gesetz lediglich deshalb weggefallen ist, weil der tatsächliche Grund, es aufrechtzuerhalten, nicht mehr bestand. Hierdurch werden die Fälle berücksichtigt, in denen bestimmte Gebote oder Verbote, wie es namentlich auf dem Gebiete der Seuchenpolizei nicht selten vorkommt, aus Anlaß gewisser be⸗ sonderer, ihrer Natur nach vorübergehender tatsächlicher Ver⸗ ttnisse erlassen werden. Wer ein solches Gebot oder Verbot berrrii, vaes, is dies die Rechtsprechung auch jetzt schon an⸗ nimmt, nicht um deswillen der Strafe entoahzon, weil der Weg⸗
Gbonderen tatsäch lichen Verhältnisse, wien B. der ggfall essetzes herbeigeführt hat.
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war in erster Lesung eine ausbrückliche Vorschriftet 1 wonach die Strafgesetze des Reichs auch auf die Fi eimen Schutzgebiet oder Konsulargerichtsbezirke begangenen Handlungen Anwendung finden, soweit nach den dafür maßgebenden Vorschriften die Tat in dem Schutzgebiet oder Konsulargerichts⸗ bezirke den deutschen Strafgesetzen unterliegt. Auf diese Vorschrift ist verzichtet, ohne daß eine sachliche Aenderung beabsichtigt ist. Man ging dabei von der Erwägung aus, daß die Frage, ob eine in einem der genannten Gebiete be⸗ gangene und dort nach deutschem Rechte strafbare Handlung im Reichsgebiet abgeurteilt werden könne, zwar nach geltendem Rechte bestritten sei, daß in Zukunft aber ein Zweifel nicht mehr entstehen könne, weil in der Fassung des Territorialitäts⸗ prinzips von allen im Inlande (nicht wie im § 3 des geltenden Gesetzes von den im Gebiete des Reichs) begangenen strafbaren Handlungen gesprochen werde und der Ausdruck Inland nach Sinn und Zweck der Vorschrift auf die Schutzgebiete und Konsulargerichtsbezirke mitbezogen werden müsse. Die Beschlüsse über das internationale Straf⸗ recht sind im wesentlichen aufrechterhalten. Aufgegeben ist der Standpunkt, daß jede Auslandstat eines In⸗ oder Ausländers, die nach deutschem Recht ein Verbrechen oder Vergehen ist, ohne Rücksicht auf die Gesetze des Auslandes stets nach deutschem Rechte strafbar sein soll, wenn sie sich gegen einen deutschen Beamten richtet; für die Strafbarkeit soll vielmehr das deutsche Recht nur dann ausschließlich entscheiden, wenn die Tat gegen den Beamten während oder wegen der Aus⸗ übung des Amtes begangen ist. Daneben tritt für Auslandstaten von Inländern die allgemeine Vorschrift, daß sie strafbar sind, wenn auch die Gesetze des Tatorts sie mit Strafe bedrohen; für Auslandstaten von Ausländern soll künftig das Gleiche gelten, wenn die Tat gegen einen Deutschen oder deutschen Beamten begangen ist. Unter die Auslands⸗ taten, die an In⸗ und Ausländern unabhängig von den Ge⸗ setzen des Auslandes strafbar sein sollen, sind gemäß einem schon in erster Lesung gefaßten Beschluß auch die Angriffe gegen die deutsche Wehrmacht aufgenommen worden. Hand⸗ lungen Deutscher sollen mit der gleichen Maßgabe strafbar sein, wenn sie sich als Angriffe gegen die Staatsgewalt oder als Friedensstörungen darstellen. Die Frage, inwieweit Landes⸗ verrat und Schiffskonterbande zu Weltverbrechen ausgestaltet werden sollen, ist bis zur Beratung dieser Materien im besonderen Teile zurückgestellt worden.
Im zweiten Abschnitt (die strafbare Handlung) ist zunächst die Dreiteilung der strafbaren Handlungen in Ver⸗ brechen, Vergehen und Uebertretungen dahin ergänzt, daß
Delikte, die im Besonderen Teil ausna⸗ msweise mit Gefängnis von mehr als fünf Jahren bedroht sind, als Verbrechen zu elten haben. Neu eingestellt ist eine Vorschrift über die sog. Kommissivdelikte durch Unterlassung. In dieser Bestimmung wird, entsprechend der Rechtsprechung des Reichsgerichts, zum Ausdruck gebracht, daß wegen Herbeiführung eines Erfolgs durch Unterlassnng nur strafbar ist, wer rechtlich verpflichtet war, den Eintritt des Erfolgs durch Handeln zu hindern, und daß eine solche Pflicht auch für den besteht, der durch seine Tätigkeit die Gefahr des Erfolgseintritts herbeigeführt hat.
Im dritten Abschnitt (Voraussetzungen der Straf⸗ barkeit) ist die Begriffsbestimmung des Vorsatzes wieder mehr dem angenähert und darauf abgestellt, daß der Täter „den Tatbestand der strafbaren Handlung mit Wissen und Willen verwirklicht“. Unter die Begriffsbestimmungen der
Schuldformen neu eingestellt ist eine Vorschrift, die klarstellt, daß dort, wo das Gesetz „wissentliches Handeln“ erfordert, die Voraussetzungen des Eventualvorsatzes nicht genügen. In der Definition des absichtlichen Handelns ist klar⸗ gestellt, daß es der Annahme absichtlichen Handelns nicht entgegensteht, wenn der Täter die Erreichung des im Gesetze bezeichneten Erfolgs nicht als Selbstzweck, sondern nur als einen Schritt zu weiteren Zielen angestrebt hat. Aus⸗ drücklich hervorgehoben ist, daß der Vorsatz entfällt, wenn der
Griechen
Venizolos hat in der Kammer ivilliste des Königs , und ferner eine Vor⸗ e lebenslängliche
“ Frankreich. er gestrigen Eröffnung der Sitzunge Mehrzahl nach einer Meldung des „
dem Wunsch nach Wiedereinführung d dreijährige Dienstzeit Ausdruck.
ächlichen Irrtums einen nicht zum Tat⸗ and als vorhanden annimmt, der de; ein derartiger Fall Irrtum über tatsächliche Notwehr oder des Not⸗
Täter auf Grund tats bestande gehörigen Tatumst die Rechtswidrigkeit ausschließen wür liegt z. B. vor, wenn der Täter aus Verhältnisse die Voraussetzungen der standes für gegeben ansieht.
Grundsätzliche Aen Behandlung des Rechtsirrtums. die Kommission an ihn vers dem er auf strafrechtlichem Diese Unterscheidung aussetzungen des Recht daß der Täter aus Irrtu Anwendbarkeit nachweisli muß, die Tat sei erlaubt. sollen ohne Rücksicht darauf, erheblichen Mil Strafen, namen strafen sollen ausgeschloss angedrohten Straf Irrtum entschuldbar, reiem Ermessen mildern un önnen, wenn sie nach nicht geboten ist. den Gründen für fehlende und verminderte Zu nungsfäh igkeit ist auch die Geistess vermindert Zurechnungsfähig r Ueberschreitung von suchs und der Beihi eine einheitliche Strafzumessun zelnen Grundsätze über mil daß in besonders leichten? Nebenstrafen und nicht besondere Ausnahm gesehen sind, auch neben Strafschärfungen gegen verm untersagt.
Als Gründe, welche die Rechts.¹ sind in den Besch der Notstand erwähnt.
Der Ministerpräsident
eingebracht, nach der die illionen erhöht werden so die für die Königinwitwe Olga ein te von 300 000 Fr. auswirft.
er General⸗ s „W. T. B.“ es Gesetzes über die
räte gab deren eine Vorlage
Beschlüsse über die In erster Lesung hatte chiedene Folgen geknüpft, je nach⸗ oder außerstrafrechtlichem Gebiete st nunmehr aufgegeben. Die Vor⸗ tums sind einheitlich dahin bestimmt, m über das Gesetz oder über dessen ch in dem Glauben gehandelt haben Die Folgen des Rechtsirrtums auf welchem Gebiet er liegt, in Gewisse besonders schwere d Zuchthaus, sowie Ehren⸗ d an die Stelle der an sich ldere Strafrahmen treten. so soll der Richter die d sogar von Bestrafung absehen besonderen Umständen des Falles
derungen bringen die Rußland.
rrat ist vom Minister des Auswärtigen chen Konsulats Verkehrsminister Bahn von Jletzk nach dem Werst unterbreitet worden.
sion der Duma hat nach einer
Rumänien. Die Abgeordnetenkammer hat in ihrer gestrigen tung einen Gesetzentwurf, betreffend die Organisation rtsdienstes, angenommen.
Dem Ministe ein Vorschlag zur Organisierung eiues russis in Kaswin in Persien und vom Finanz⸗ und ein Projekt für den Bau einer Ural mit einer Länge von 246
— Die Budgetkommis
senbahn gebilligt und den Wunsch aus⸗ Entwurf über den Ankauf der Lodzer isenbahn ausgearbeitet werde.
Militärluftschiffah T. B.“ meldet, begünstigt der Entwurf die Verein mit dem Staate, bewilligt 8 und andere Vorteile, erhöht d versichert sie für den Fall ihres Todes Fliegeroffizieren wird es gestattet
lter oder auf eine andere Tatsache prünglichen Regimenter wiedereinzutreten. 8
W. eldet, b Mitwirkung ber privaten Initiative im
den Fliegeroffizieren Prämien deren Pensionen un durch Unfal.
Moskau⸗Kasan⸗Ei 1 f Fhr A erufung auf ihr
gesprochen, daß ein Fabrikbahn und der Rjäsan⸗Ural⸗E
derungen bestehen. tlich Todesstrafe un
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Bulgarien.
tzung der Sobranje brachte Minister Muschanow eine Inter⸗ in der er die Frage stellte, schen Truppen die stärksten en und daß das 20.
Spanien.
Der König und die Königliche Familie, die Mitglieder der Regierung, die hohen Würdenträger des Ho Adels wohnten gestern einem Tedeum in der bei. Der König empfing alle Persönlichkeiten, Tedeum teilgenommen Madrid anwesenden Generale und Offi der Marine, die erschienen waren, um ihr hänglichkeit zu bezeugen.
Der Ministerpräsident Romanones erklärte laut Meldung des „W. T. B.“ einem Vertreter des alle erdenklichen Vorkehrungen Truppenparade getroffen hätte. früheren Gelegenheiten, die Möglichkeit Graf Romanones fügte
„Denjemigen, die die langen und uns auffordern, zu treffen, erwidere ich, daß entsprechend regiert im Si der Freiheit. sehe und eine Unterdrück möge man es sagen.
Strafe nach In der gestrigen Si eordnete und ehemalige pellation ein, daß die serbi n angreifen müss t Hadirlik il Dirim in S kommandanten Schükri Pas vwanow übergeben habe.
ragt, wie hoch sich
ob es wahr sei, Forts Adrianopels serbische Regiment turm genommen, cha gefangen und ihn hier⸗ Weiter wird in die genaue Stärke der anopel belaufen habe, habt und welche Aufgabe sie bei üllen müssen.
Palastkapelle die an dem
chwäche berücksichtigt. Jugendliche sowie für die Notwehr und Notstand, des Ver⸗ Abschnitt für Strafbemessung gsvorschrift eingestellt, die im ein⸗ Bestrafung aufstellt und zuläßt, ällen von Strafe abgesehen werden e Maßnahmen sollen, soweit en, wie z. B. bei Juͤgendlichen, vor⸗ der gemilderten Strafe zulässig sein; indert Zurechnungsfähige sind
ziere des Heeres und e Treue und An⸗ auf dem General Irn der Interpellation gef bischen Truppen vor Adri
e Truppen innege
lfe ist in den
Stellung dies
„Liberal“, daß die Regierung den Operationen hätten erf
anläßlich der vorgestrigen Er selbst habe, wie schon bei Anzeigen erhalten, die auf schlimmen Vorkommnisses hinwiesen. Der britische Gesandte hat, chen Regierung den
und britischen 4 Millionen Mark angeboten. Das Geld wird unter
wie „W. T. B.“ meldet, britischen Anteil des
gestern der persis Vorschusses
gemeinsamen ru ssischen von 8 Millionen, nämlich Rückzahlungen ha der Kontrolle des General
sofortige Hinrichtung des Attentäters ver⸗ Verfolgungs⸗ und Unterdrückungsmaßreg In die liberale Partei ihren Ueberlieferungen une des Gesetzes, der Gerechtigkeit und diese Haltung nicht als entsprechend an⸗ ungspolitik von uns verlangen werde, so urücktreten und andern Platz
widrigkeit einer Hand⸗ lüssen erster Lesung nur Um auch solchen n, in denen die Rechtswidrigkeit einer Rechtsgrundsätzen, z. B. chts, nicht als rechts Ausdruck gebracht,
ben 1915 zu beginnen. schatzmeisters stehen. Kaiser von Japan ist ebung in Kalifornien von einem Da der Präsident cht eingreifen will, so wurde für notwendig erachtet, Obersten Bundesgericht zu scheidung herbeizuführen, Herkunft seien und daher Kalifornien erwerben dürfte
lung ausschließen, die Notwehr und ällen Rechnung zu trage Handlung nach ande übung eines Berufsre die Kommission zum nicht strafbar ist, deren oder bürgerliche Recht ausges
Die Potwehrbestimmung gegen hab
thilfe nur⸗
We man 8 8 1 Venn ma über die anti⸗
japanische Gesetzg Kabinettsrat Bericht erstattet
on in die Angelegenheit ni er Meldung des „W chtlichs Verfahren bei dem beantragen, um womö die Japaner nicht n. die Staatsbürgerschaft in
Wir werden dann z widrig erscheint, hat daß eine Handlung Rechtswidrigkeit durch das öffentliche chlossen wird. ist sachlich unverändert ge⸗ ber den Notstand erster Lesung
Bei dem Urheber des Anschlags auf den König, der wegen Epilepsie dreimal von der worden ist, hat die Polizei Brief gefunden, meiner Tat.
Aushebung zurückgestellt eine Frau gerichteten Du bist der geistige Urheber schickt hättest, um was ich Dich entwegen ich erschossen werde, nicht rief erhältst, ist die Tat bereits
einen an d 8 glich eine Ent
in dem es heißt: „ nongolischer
Wenn Du mir ge bat, wäre das Attentat, dess hehen. Wenn Du diesen B
99,50 6ufgege zeden Rechts⸗ im Gegen⸗
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wenn der Täter die Ge⸗
Trifft ihn der Vorwurf, die Ge⸗
aben, so soll er ebenso be⸗
Nottat über⸗
die nur vorliegt, wenn der
kann es darauf, ob die Ge⸗
Belgien.
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Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Si und der Schlußbericht über die gestrig der Abgeordneten befinden sich in der
es „W. T. B.“ in den Gruben die Arbeit chen Branche ist der Aus⸗ · ereien wird der Streik erst Zahl der Streikenden belief sich gestern hat sich kein Zwischenfall ereignet. ß etwa 35 000 Mann,
Nach den bisher vorli ruht in dem Gebiet von Charleroi fast vollständig. In der metallurgi stand nur partiell; heute beginnen. auf rund 60 000. Bis jetzt Aus La Louvidre wird gemeldet, daß namentlich aus Grubenarbeitern zusammensetzten, die Die Straßenbahnen verkehrten man erwartet Kohlengruben Mehrzahl der Arbeiter. In Arbeitern nur von Mons streikten bis In der Eisenindustrie onen in den Ausstand getreten, in den Gerbe⸗ reien ist der Streik vollständig. In den Personals, in der keramischen in den Sprengstofffabriken zählt man Gent wird gemeldet,
die Mehrzahl dem Streik nicht angeschlossen haben. ist aber der Streik scht partieller
5e f wöee I tzung des Reichstags reiheit nur führen, — e Sitzung des Hauses
Ersten und Zweiten
Nottat zur Straf ahr nicht verschuldet hatte. t herbeigeführt zu wie jemand, der die Grenzen der Bei der Nothilfe, Täter einem anderen beispringt, fahr von dem Betroffenen verschuldet ist, nicht ankommen.
e mit der Nothilfe hat die Kommission chtiger ärztlicher kam, ob der gegen⸗ der ärztliche Eingriff, soweit er schieht, als Körperverletzung olle oder ob der zu Heil⸗ perliche Integrität aus scheiden und dafür eine Einwilligung Strafe bedroht.
ahr schuldhaf in den Glasbläs handelt werden, schritten hat. (140.) Sitzung,
— Der Reichstag setzte in seiner heutigen Delbrück und
ekretär des Innern Dr. s Auswärtigen Amtes von Jagow bei⸗ lberatung des Etats für das Aus⸗
welcher der Staatss der Staatssekretär de wohnten, die Spezia wärtige Amt fort.
Im Zusammenhang die strafgesetzlihe Behandlung eigenmä Eingriffe erneut beraten. wärtige Rechtszustand, wonach ohne Einwilligung des Patienten ge strafbar ist, aufrechterhalten werden s ecken erfolgende Eingriff in die kör em Gebiete der Körperverletzung auszu Sondervorschrift aufzunehmen sei, erfolgenden ärztlichen E Nach eingehender Beratun verständigen hat die Kommission sich wie in e ne Sondervorschrift, gegen di Bedenken erhoben worden sind, nicht zu der gegenwärtige Rechts⸗ en der Allgemeinheit wie auch den Inter⸗ Weise gerecht werde und, soweit er durch die Gestaltung der chaffen sei.
sind grundlegende
noch bis gestern ner ergriff der Staatssekretär des Aus⸗ s von Jagow das Wort, dessen Ausführungen en mitgeteilt werden.
Umgegend von Lüttich streikt die der nationalen Waffenfabrik sind von 3500 1400 erschienen. In dem Bezirk 35 000 Grubenarbeiter.
wärtigen Amt morgen im Wortlaut werd
gestern allein (Schluß des Blattes.)
sind 3000 Pers Haus der Abgeordneten begann in welcher der Minister für Handel u der Minister für err von Schorlemer, Dallwitz und der Finanz⸗ die dritte Beratung des ahr 1913.
Tabakfabriken feiert
die den ohne Industrie ruht
die Hälfte des heutigen (166.) Sitzung, die Arbeit vollständig, den (196 20 Prozent Streikende. die Wegearbeiter Baumwollspinnereien der Arbeiter bis jetzt sich In der Metallbranche dieser Gegend Im Hafen von Antwerpen herr oldaten und Gendarmen bewachen die Petroleum⸗ In Huy streiken zwei Drittel der Arbeiter und die Zahl der Streikenden auf 15 000. Arbeiter der kommunalen Arbeit aufgenommen. els feiert nur
ingriff als solchen mit
g und Anhörung von ärztlichen Sach⸗ Landwirtschaft,
Domänen und Forsten Dr. Freih Minister des Innern Dr. von minister Dr. Lentz Staatshaushaltsetats
In der Generald
Abg. Lippmann (fortschr. Landtag früher ein der Beratung des Bild. Dazu kommt, geschafft hat, es dem Ansehe
rster Lesung dahin entschieden, e auch aus ärztlichen Kreisen
ing davon aus, daß
webereien e beiwohnten,
für das Rechnungsj
iskussion bemerkt
Es ist nötig, als es bisher geschehen ist. Die Art ber nicht erfreuliches ldebatten ab⸗ Ebenso kann
zustand den Interess essen der Aerzte in gleicher etwa das Heilrecht allzusehr beenge, Vorschriften über die Nothilfe Abhilfe ges
In dem Abschnitt über den Aenderungen nicht vorgenommen.
allgemein. berufen wird, Etats bietet ein eigenartiges, a daß man diesmal noch die Genera
in Verviers schätzt man schätz ner stattgefunden haben.
In Brüssel haben die triebe gestern In den grö etwa ein Drittel der Arbeiter. der Ausständigen im Lande von Es werden verschiedene so von Eisenbahnstrecken in der peuple“, das Organ der Sozialdemokraten, gestern auf 350 000 an. Nachrichten zufolge ist der gestrige ruhig und ohne Zwischenfall verlaufen.
die bisher imn ehen des Hauses nicht nützen, ritäten die Gelegenheit abschneidet, ihr Ein weiterer Fehler ist es, d lagen zu spät einbringt. so oft wiederholt worden, da Regierung werde
voller Zahl ßeren industriellen Betrieben Brüss Schätzungsweise wird die Zahl Lüttich auf 50 000 ange⸗ älle von Sabotage gemeldet, Nähe von La Louvisre. gibt die Zahl der
Den bisherigen Abend im ganzen Lande
einung zum Ausdruck zu aß die Regierung ihre Vor⸗ sind im Laufe der Jahre n können, die räsidenten des die Rechte der ngesichts der Zu⸗ hr empfinden, die den wirt⸗ des Landes tz vertreten,
der des Hauses sind. inke Seite des Hauses st aber nicht richtig. Es dies’s Hauses so bleiben darf, en Vorlagen, die wir j ationen für die
Diese Wünsche ß man hätte annehme Außer dem
sind am 12. d. M. Panther“ in in Schimidzu
Laut Meldung des „W. T. B.“ S. M. S. „Geier“ in Messina, S. M. S. „ „Nürnberg“ „Jaguar“ in Kobe und S. M. Flußkbt. am 13. d. M. S. M. S. „Straß⸗ „„Dresden“ in Malta, ferner S. M. S. „Scharnhorst“ mit dem Chef des Kreuzer⸗ geschwaders sowie Tpdbt. „S. 90“ in Yokohama eingetroffen.
sie einmal erfüllen. auch die Majorität b rufen, Das muß dieses Hauses umsome und politische Hauptsächlich ist
tigsten Elementen, nur sehr wen Nun wird seitens der Rechten beh hätte mehr geredet als die rechte. ist zu fragen, ob die Zusammense ganz besonders im Hinblick auf im Reichstag haben. großen Opfer, es sich natürlich Güter handeln. der preußischen Beamtengehälte Freunde bereits die Notwendig dem jetzigen Opfer, das dem 9 wird, handelt es sich ch auch noch darum,
3 — inorität zu schützen. (Japan), S. M. S. nnorita „Otter“ in Itschang, ammensetzung
und am 14. S. M. S
Streikenden für Interessen
ja der Grundbesi ige Mitglie
Der Ministerrat hat vorgestern, Blättermeldungen zu⸗ Berichte der türkischen Bot Dreibundes und der Tripelentente hinsichtlich der aus Kriege sich ergebenden finanziellen Fragen geprü⸗ Zu Delegierten der Türkei für die Fi in Paris sind, wie „W der frühere Finanzministe üheren Minister Dschawid Bey⸗ er englische Beirat im Finanzmini dem als technische Beiräte der Sektions verwaltung Muktar Bey, der juristis sterium des Auswärtigen Abro Bey⸗ inanzministers, Finanzinspektor am 18. April beginnen; Unterzeichnung
schafter über den Stand⸗ Hier kann das Volk Kompens es bringen um materielle,
ls die Steuererhöhung inf r notwendig wurde, t von Kompensationen betont. Keiche und den Einzelstaaten zug hr als eine Geldfrage, daß 136 000 junge
Der preußi ch der Geist sei
Deutsche Kolonien. punkt des
ameruner Grenzexpeditionen,
Die Abteilung der neuk o am Ssanga aus in westlicher Ri⸗
nanzkonferenz T. B.“ meldet, ernannt worden: r Nail Bey als Che und Halad sterium Crawford, außer⸗ chef in der Eisenbahn⸗ che Beirat im Mini⸗ und der Sohn des Muwafak Bey. die Delegierten werden der Friedenspräliminarien sie erst dann zur Konferenz zugelassen wer
olge der Verbesserung haben meine
die von Wess Dschua zu arbeitet, ist nach einer von „ Meldung bei den dort Ssanga⸗Ssanga auf zur Unterst
chtung nach dem W. T. B.“ verbreiteten borenenstämmen der Schwierigkeiten gestoßen. Die Expedition von Ngarabinsam herbei⸗ fand bei
, ferner die
sitzenden Einge — chian Bey,
ernsthafte ützung der 1. Kompagnie der Schutztruppe Kakabeune und Dzalong hartnäckigen Widerstand, in Soldat fiel und mehrere andere verwundet wurden. sind als kriegerischer Stamm bekannt. st von den Franzosen nicht durchgeführt den Jahren 1908 — 1911 haben folg gegen sie gefochten. Im se gegen die fran⸗ und haben einen französischen bei dem unsere Schutz⸗ ist der Mittelpunkt des Ssanga⸗
r der frucht⸗
sche Kriegsminister k mache, außer Dieser Geist landsliebe sein, Ue ein ethischer
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Heeresdienst gestellt werden erklärte im Reichstage, daß das, der Ausbildung und der A soll nach unserer
nicht aber der Drill. Begriff sein; dazu gehört, da Pflichten bat.
recht aus? 6 ½ Million dritten Klasse; glauben bitteres Unrecht empfin rrechtes Wahlrecht kann
Die Ssanga⸗Ssanga Ihre Unterwerf
usrüstung au der Geist der Vate Vaterland soll für a der Bäürger auch es denn mit unserem er Staatsbürger wähl diese einen solchen 8: Nein!) Ein ur dahin führen, daß die mmer weitere Kreise dem immer größeren Erfosg hat. Hause ent pricht
aber erst nach der Expeditionen ohne endgültigen Er abreisen, weil Frühjahr 1911 sind sie zösischen Truppen vorgegangen Posten belagert. truppe jetzt Widerstand fand, Ssanga⸗Stammes.
sogar angriffswei en preuß sch
Sie nicht, daß den? (Rufe recht schließlich n nit ihren Bestrebungen zu machen,
W. T. B.“ verbreiteten Meldungen zufolge hat n Regierung neuerdings einen ffenen Brief che Regierung habe erklärt,
und die Serben dort nur
— Vom „ die Pforte der montenegrinische Pascha gerichteten o
Das Dorf Kakabeune, an Essad übermittelt, die serbis eindseligkeiten vor Skutari einstelle
des Inhalts daß sie die ozialdemokratie u. Vaterlandsgedanken abwe
Die Verteilung der pol
nicht. (Widerspruch rechts.) Gegen das öffentliche Wahlrecht haben Sie (nach rechts) ja selbst schon gestimmt; und die Regierung hat die indirekte Wahl abzuschaffen selbst vorge⸗ schlagen. Beseitigen Sie die öffentliche und die indirekte Wahl, und Sie werden sich den Dank des Volkes verdienen. Ein großer Dichter, Goethe, ein konservativer Mann, hat das hübsche Wort gesprochen: „Mann mit zugeknöpften Taschen, dir tut niemand was zu Lieb. Hand wird nur von Hand gewaschen; wenn du nehmen willst, so gib!“ Was 1860 für die Wahlkreiseinteilung galt, kann heute nicht mehr gelten. Allzu viel Hoffnung, daß bei den nächsten Wahlen etwas Gutes herauskommen wird, haben wir bei der Haltung der Sozial⸗ demokraten ja nicht. Wir werden abwarten, ob die Regierung, die doch über den Parteien stehen soll, nach wie vor in konservativem Sinne weiter regieren, ob sie nach wie vor dem Volke die Rechte versagen wird, die ihm gebühren. Wir sind der Zuversicht, das preußische Volk wird nicht versagen; denn es ist mündig geworden. (Schluß des Blattes.)
6 8 .“ 2 Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines Gesetzes über die Folgen der Verhinderung wechsel⸗ und scheck⸗ rechtlicher Handlungen im Ausland nebst Begründung
zugegangen: Einziger Artikel.
Wird die rechtzeitige Vornahme einer Handlung, die im Ausland zur Ausübung oder Erhaltung der Rechte aus einem Wechsel oder einem Scheck vorzunehmen ist, durch eine dort erlassene gesetzliche Vorschrift verhindert, so kann durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt werden, daß die Rechte un⸗ geachtet der Versäumung bestehen bleiben, sofern die Handlung un⸗ verzüglich nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt wird. In gleicher Weise kann verordnet werden, daß bei einer solchen Verhinderung nach einer bestimmten Frist Rückgriff genommen werden kann ohne daß es der Vornahme der Handlung bedarf. 6“
Nr. 18 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt dem Innern, vom 11. April hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Zivil⸗ standshandlungen; Todesfall. Bankwesen: Status der deutschen Noten⸗ banken Ende März 1913. Allgemeine Verwaltungssachen: Verbot der ferneren Verbreitung der in Paris erscheinenden Druckschrift „Le Frou-Frou“w. Handels⸗ und Gewerbewesen: Ausdehnung der den deutschen Aktien⸗ usw. Gesellschaften durch die Vereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien vom 18. April 1874 in Groß⸗ britannien und in den britischen Herrschaftsgebieten gewährleisteten Rechte und Privilegien auch in den britischen Protektoraten und Kon⸗ sulargerichtsdezirken. Zoll⸗ und Steuerwesen: Zulassung eines zoll⸗ freien Veredelungsverkehrs mit ausländischen Taschenuhrgehäusen aus unedlen Metallen. Veränderungen in dem Stande und den Geschäfts⸗ bezirken der Erbschaftssteuerämter und Obtsbehörden. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung.
standes ihre Ladung nicht löschen.
sodaß diese von ihren Revolvern Gebrauch machen mußte.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Zweiten Beilage.
3 Wohlfahrtspflege.
8
die Knaben⸗ und Mädchenhortsa
Verfügung. Nach Südwesta
zur Berarbeitung gestellt werden. g
Tag für Denkmalpflege den Vorsitz, diesmal hat ihn der Bund Heimat⸗ schutz. Die Tagung beginnt mit dem Begrüßungsabend im g oßen
Tagesordnung: E öffnungsansprache des Vorsitzend n, Beigeordneten der Stadt Cöln Karl Rehorst, Cöln; Bericht des Geheimen Hofrats, Professor Dr. von Oechelhaeuser, Karlsruhe, über die von der Salz⸗
im Vaterlande
würden, falls ürken angegriffen werden chen Käfte in d e würden, falls sie then angegrif baftlich
Verteilung der
burger Tagung beschlossene Eingabe an die Handelskammern und
Ein Teil der Hafenarbeiter in La Rochelle ist, wie „W. T. B.“ meldet, in den Ausstand getreten, um höhere Löhne zu erzielen. Sieben im Hafen liegende Schiffe können infolge des Aus⸗
Aus Marmaroneck (New York) wird dem „W. T. B.“ tele⸗ graphiert, daß bei einem Zusammenstoß zwischen Ausständigen und Schutzleuten gestern durch Schüsse ein Mann getötet und einer verwundet wurde. Die Ausständigen waren mit Knütteln und Steinen gegen die Polizei vorgegangen und hatten sie zurückgedrängt,
. 8 I kaufmännischen Vereine, betreffend die Auswüchse des Reklamewesens;
Dr. Corelius Gurlitt, Dresden, Korreferent Museumsdirektor Dr. Kötschau, Berlin; Industriebauten und Heimatschutz, Referent Professor Dr. Bestlmeyer, Dresden; Dresdner städtebauliche Fragen, Referent Stadtbaurat, Professor Erlwein, Dresden. reitag, den 26. September: Zweite Sitzung im großen Saale des Vereinshauses. Tager ordnung: Der Wasserbau in sinen Beziehungen zur Denkmalpflege und zum Heimatschutz, Referent Stadtbaurat Schaumann, Frankfurt a. M., Korreferent Oberregierungsrat Cassimir, München; das neue Hamburger Bau⸗ pflegegesetz, Referent Stadtbaudirektor Schumacher, Hamburg; die Verunreinigung unserer deutschen Gewässer und ihre Verhütung, Referent: Dr. med. Bonne, Klein Flottbeck; Geschäftliches: Kassen⸗ bericht und Bestimmung des Ortes und der Tage für die nächste gemeinsame Tagung 1915. Im Anschluß an die Tagung finden Ausflüge statt. Die Teilnahme an der Tagung ist frei; es ist hierzu weder eine Einladung erforderlich, noch wird die Zugehörigkeit zu einem verwandten Vereine oder Verbande vorausgesetzt. Für den Beitrag zu den Kosten von 5 ℳ wird der gedruckte stenographische Bericht über die Verhandlungen übersandt. Jeder Teilnehmer hat sich anzumelden beim Ortsausschuß der Gemeinsamen “ für Denkmalpflege und Heimatschutz im Landesverein Sächsischer Heimat⸗ schutz Dresden⸗A., Schießgasse 24.
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Der Verband Märkischer Arbeitsnachweise hat im vorigen Jahre für Groß Berlin die Zentralstelle für Lehrstellenvermitt lung eingerichtet, die trotz der kurzen Zeit ihres Bestehens von de Bevölkerung recht lebhaft in Anspruch genommen wird und im ersten Jahre ihrer Tätigkeit die nicht geringe Zahl von annähernd 3500 Ver mittlungen erreichen wird. Zur Abhilfe des bekannten Lehrlingsmangel in der Provinz hat der genannte Verband die städtischen Arbeits nachweise zur Aufnahme der Lehrstellenvermittlung veranlaßt und di Gründung von besonderen Ortsausschüssen in allen größeren Orten ohne kommunalen Arbeitsnachweis angeregt. Dadurch soll die Schaffung eines ganzen Netzes von gemeinnützigen Lehrstellen⸗ vermittlungsstellen in der Provinz Brandenburg erreicht werden, wobei Schule, Innung und Gemeindeverwaltung zusammenarbeiten sollen. Regelmäßige wöchentliche Vakanzlisten des Verbandes Märkischer Arbeitsnachweise werden für eine ausreichende Besetzung der offenen Stellen sorgen. Schon jetzt konnte der Verband zum Ostertermin von 309 angemeldeten Provinzlehrstellen 109 besetzen; gut unter⸗ gebracht wurden besonders Schneider⸗, Tischler⸗ und Schmiedelehrlinge. Der Zukunft bleibt es vorbehalten, den Bäckern, Müllern, Schorn⸗ steinfegern, Dachdeckern u. a., für deren Berufe großer Lehrlingsmangel besteht, geeignete Kräfte zuzuführen. Die Versorgung des Hand⸗ werks mit Nachwuchs wird dadurch erleichtert werden, daß bedürftigen, für einen bestimmten Beruf veranlagten jungen Menschen im Notfall seitens des Verbandes künftig kleinere Zuschüsse zur Ausbildung ge⸗ währt werden sollen.
Kunst und Wissenschaft.
Das Reichspostmuseum bleibt wegen innerer Arbeiten vom 20. bis 25. April geschlossen.
—
Die Königlich Dänische Gesellschaft der Wissen⸗ schaften hat „W. T. B.“ zufolge den Professor der Geschichte an der Universität Berlin Dietrich Schäfer zu ihrem auswaͤrtigen Mit⸗ gliede ernannt.
A. F. In der 8. Versammlung dieses Semesters hörte die „Brandenburgia“, Gesellschaft für Heimatkunde, einen Vortrag über das Thema „Das Stadttor im Stadtbilde mit be⸗ sonderer Berücksichtigung der Mark Brandenburg“. Der Redner, Architekt Carl Sickel, hat Toranlagen, nicht nur in deutschen Landen, zum Gegenstand eingehendster Studien gemacht. Er besitzt eine große Sammlung trefflicher Photographien solcher —
Der 54. Jahresbericht für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche über das Jahr 1912 ist soeben im Druck erschienen. Aus dem Inhalt sei folgendes hervorgehoben: Der Zentralausschuß hat auch im vergangenen Jahre die gesamte Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche organisch zusammenzufassen versucht und zugleich die Verbindun mit dem Staat und der humani⸗ tären Wohlfahrtspflege aufrecht erhalten. Auf der Konferenz des Zentral⸗ ausschusses mit seinen auswärtigen Mitgliedern und Agenten sowie den Vertretern der ihm verbundenen Vereine, Anstalten und Verbände wurden wichtige aktuelle Fragen der Inneren Mission behandelt, wie z. B. die Fürsorge für entlassene Gefangene, die Ausgestaltung der kirchlichen Jugendpflege zu organisierter Gemeindearbeit und 6 An dem Apologetischen
Kursus des Zentralausschusses nahmen 634 Personen, darunter 229 Frauen teil. Die Frauenschule der Inneren Mission erfreute sich regen Zuspruchs. 68 Schülerinnen und 120 Hospitantinnen traten in den 4. Kursus ein. Die See⸗ mannsmission mußte infolge des ständig wachsenden Schiffsver⸗ kehrs auf vielen Stationen ihre Arbeit vergrößern. In Alexandrien wurde mit der Errichtung eines Seemannsheims und der Anstellung eines Seemannspastors eine regelmäßige und geordnete Stemanns⸗ m ssionstätigkeit aufgenommen. In Santos und Schanghai wurden neue größere Räume gemietet, um die stets zunehmende Zahl der esucher aufnehmen zu können. In Montevideo bildete sich ein eigenes Komitee für Seemannsmission, das der dortigen Arbeit einen wesentlichen Ruckhalt gibt. Für das um⸗ fangreiche Werk waren 84 668 ℳ Besoldungs⸗ und Unterhaltungs⸗ zuschüsse nötig. Die Kommission zur Ausbildung von Ge⸗ fangenenaufseherinnen verlängerte die Ausbildung von 5 auf 6 Monate und stellte 23 ausgebildete. Anwärterinnen der Staatsregierung zur Anstellung im Gefängnisaufsichtsdienst zur grita wurden wieder wie in
den Vorjahren Bibeln, gute Volkslektüre und Schriften egen den Alkohol gesandt. Die Deutsche Zentralstelle zur Frberung der Volks⸗ und Jugendlektüre gab zu Ostern und Weihnachten Verzeichnisse empfehlenswerter Jugendschriften heraus. Um zur wissenschaftlichen Erforschung der einzelnen Gebiete und Fragen der inneren Mission anzuregen, stellte der Zentralausschuß Preisausgaben. Auch im laufenden Jahre sollen wieder neue Themata
Nachdem auf Grund der Danziger Vereinbarungen zwischen den Vorständen des Tages für Denkmalpflege und des Bundes Heimatschutz die erste gemeinsame Tagung im Jahre 1911 in Salzburg stattgefunden hat, wird in diesem Jabre in Dresden die zweite gemeinsame Tagung stattfinden, deren Protektorat Seine Majestät der K nig Friedrich August übernommen hat. In Salzburg hatte der
Saale des Vereinshaufes; am Donnerstag, den 25 September, findet dann die erste Sitzung im großen Saale des Vereinshauses statt.
zum Teil eigene Aufnahmen — deren Vorführung in Begleitung und zur Erläuterung des fesselnden Vortrags erfolgte: Von jeher ist es das Be⸗ streben der Städte gewesen, ihren zu Schutz⸗ und Verteidigungszwecken an den die Stadt kreuzenden Land⸗ und Wasserstraßen in die Stadtmauer eingefügten Toren neben höchster Festigkeit und Zweckdienlichkeit ein gefälliges und schönes Aussehen zu verleihen. So erklärt es sich, daß diese Bauwerke, viele Kriegsnöte überdauernd, dem Zahn der Zeit besser als manche andere Bauten widerstanden haben und noch heute an vielen Stellen mit mehr oder weniger Recht zu den bewunderten Sehenswürdigkeiten gehören. Doch nicht immer sind Tore hohen Alters und würdiger, ihre Erhaltung empfehlender Erscheinung vor der Zerstörung durch die Städte selbst verschont geblieben. Das Ver⸗ kehrsinteresse, die Notwendigkeit der Erweiterung einer an Einwohnern wachsenden Stadt und viele örtliche Gründe häufig zweifelhaften Wertes haben zur Beseitigung geführt, namentlich in Zeiten, die historischen und pietätvollen Sinnes bar waren, wie es deren z. B. in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gegeben hat, wo man auch die Freskomalereien vieler Kirchen über⸗ tünchte. Nicht in allen Fällen war indessen im Sinne der heutigen, auf Erhaltung der Zeugen ehrwürdiger Vergangenheit gerichteten Bestrebungen die Abtragung tadelnswert, vor allem natürlich dann nicht, wenn an Stelle der verschwindenden alten Bauten neue, schönere aufgeführt wurden, wie unser Brandenburger Tor und die Schinkelsche Toranlage zwischen Leipziger und Potsdamer Platz, oder wenn es sich um Tore handelte, die in ganz junger Zeit erst nicht sowohl der Befestigung als der Akzise und Mahl⸗ und Schlachtsteuer wegen aufgeführt worden waren und bei deren Herstellung fiskalische Rücksichten die ästhetischen hatten zu kurz kommen lassen. Als solche Bauten fielen, schwiegen die Pietätsbebvenken mit Recht. Zu diesen unbedauerlich geopferten Toren heceses beispelsweise die als Oranienburger, Schönhauser, Prenzlauer Tor älteren Berlinern noch bekannt gewesenen Toranlagen, die wenig über 100 Jahre ihre Rolle als Verkehrshemmnisse gespielt hatten, ohne daß ihnen die Ent⸗ schuldigung zur Seite stand, jemals zu Verteidigungszwecken in Anspruch genommen worden zu sein. Es war nicht schade um sie, als sie der Spitzhacke zum Opfer fielen. Wie ganz anders sah und sieht man auf die Tore, welche noch die Spuren der wechselnden Erfordernisse der Verteidigung tragen, wie der Fort⸗ schritt in der Waffentechnik und Kriegskunst sie bedingte, z. B. die nachträgliche Anbringung von Schießscharten, als Flinte und Kanone die Armbrust verdrängt hatten, oder die verschiedenartige, stetig verbesserte Herstellung von Fallgattern und Zugbrücken, ebenso geeignet zu einem Ausfall der Belagerten als im aufgezogenen Zustande zu verstärktem Schutz. Es sind in deutschen Landen und besonders in unserer Heimatprovinz immerhin noch eine beträchtliche Anzahl solcher ehrwürdigen Tore vorhanden. Die ältesten gehen bis in die römische Zeit zurück, ihrer sind indessen sehr wenige; vor allen die Porta nigra in Trier, ein Tor in Regeneburg und einige, die ver⸗ muten lassen, daß sie auf den Grundmauern älterer Tore aufgeführt sind. Reich an Toren, die im frühen Mittelalter entstanden, ist vor allem Süddeutschland: neben Nürnbeig und Rothenburg ob der Tauber, Iphofen und Ellingen in Mittelfranken, Amberg in der Oberpfalz, Rappoltsweiler im Oberelsaß, Nardlingen, Augsburg (das schöne Tor ist 1678 neu erbaut) Diese Tore sind, im Unterschiede von Norddeutsch⸗ land, wo dieser Schmuck selten ist, zum ist auch mit Türmen versehen, was sie besonders malerisch erscheinen läßt. Wenige Tore finden sich im Westen Deutschlands erhalten. Von den früher hier vorhanden gewesenen gilt das Obengesagte, daß sie der Entwicklung haben weichen müssen. Das ist besonders bedauerlich bei schönen Toren, die Cöln besaß, und findet sein Gegenstück im Osten, in Breslau und Frankfurt a. O., wo mittelalterliche Tore nur der Erinnerung angehören. Woblerhaltene Tore gibt es außerhalb der
Mark u. a. in Bautzen (4 Tore), Halberstadt, Naumburg an der
Kunsthandel und Denkmalpflege; Referent Geheimer Hofrat, Professor