der sein Einkommen richtig deklariert, aber zu hoch veranlagt wird, das, was er zu viel gezahlt hat, voll und ganz zurückerhalten. Ich betone nochmals, daß das keine perfönliche Sache ist, denn die melsten Abgeordneten würden ja weniger zu zahlen haben, wenn sie hier in Berlin veranlagt würden. Ich bitte den Minister, die Frage wohl⸗ wollend zu prüfen. Ein . 5 erungskommissar: Die schristliche Eingabe des Abg. von Gamp hatte zweierlei zum Gegenstand. Soweit es sich um theoretische Erwägungen handelte, hat der Abgeordnete eine Antwort bekommen. Soweit es sich aber um den praktischen Teil der Eingabe handelte, haben wir uns mit einer Anfrage an die Stadt Berlin gewandt; denn der Minister hat vor der Selbstverwaltung eine große Hochachtung, die er nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zum Ausdruck bringt. Auf Grund der von der Stadt Berlin eingegangenen Antwort haben wie uns mit einer Anfrage an den Abg. von Gamp “ gs “ 8eceag Auf diese Anfrage hat aber der Abg. von Gamp nicht geantworket. . 9eAAbg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Ich muß die Ver⸗ dächtigung des Abg. von Gamp, daß die Stadt Berlin bei der Ver⸗ anlagung der Abgeordneten nicht gleichmäßig verfahre als unberechtigt zurückweisen. Kein Beamter erfreut sich auf der Rechten einer solchen Gunst, wie die Landräte, nicht einmal die Minister. Die Minister stürzt man, daß es nur so kracht. Das nennt man Wahrung der Autorität. Der badischen Regierung ist man derartig nahe getreten, daß eine amtliche badische Korrespondenz sich gegen die Verletzung konservativer Traditionen wehren mußte D 1 der Obiektivität. Aeußern wir gelinde Zweifel daran, dann rufen wir den ganzen Zorn der Abgg. von Goßter, Hennig und anderer hervor. Das neugegründete „Tilsiter Kreisblatt“ hat man zum amtlichen Publikationsorgan gemacht, obwohl es nur w nige Leser hat, während die „Tilsiter Allgemeine Zeitung“, das seitherige Amtsblatt, circa 16,000 Abonnenten zählt. Soll diese Bevorzugung der konservativen und die Zurücksetzung der liberalen Presse Zufall sein? Die Landratsämter sollten nicht zur Agitationszentrale der konservativen Partei gemacht werden Wo haben wir denn liberale Landräte? Ein paar in Hannover. Und wo sind liberale Amtsvorsteher? Im Wahl⸗ kreis Hannover kassiert ein Landrat sogar die Beiträge für die konser⸗ vative Partei ein. Das Ministerium des Innern entfaltet jetzt eine sehr unfruchtbare Tätigkeit Bei den Beratungen der Immediat⸗ kommission ist nur die Hinterlegungsordnung herausgekommen. Die Aufsicht über die Kommunen ist keineswegs eingeengt worden. Ver⸗ steht denn der Regierungspräsident oder Landrat mehr von kommunalen Dingen als der Oberbürgermeister? Die Wohnungspolizei ist nur in sehr beschränktem Umfange an die Städte gegeben worden. Die Ueber⸗ tragung der Polizei an die Städte, soweit sie nicht Sicherheitspolizei ist, sollte endlich erfolgen. Die Städte haben eine Reihe von staat⸗ lichen Aufgaben zu erledigen, ohne die geringste Vergütung Diesen Pflichten sollten doch auch wenigstens Rechte gegenüberstehen. Dringend Zeit wäre es, eine neue hannoversche Städteordnung einzuführen. Jetzt, nachdem sich die Fürstenhäuser versöhnt haben und das Welfentum zurückgeht, wäre die beste Gelegenheit dazu gegehen. Ein Gesetz über die Veteranenfürsorge und Armenunterstützung hätte in dieser Session noch eingebracht werden können, nachdem wir pier Wassergesetze beraten haben. Seit dem Amtsantritte des jetzigen Ministers ist nichts geschehen für die Wahlreform. Ihnen (zu den Konservativen) ist natürlich das jetzige Wahlrecht sehr angenehm, das Ihnen 150 Mandate in den Schoß legt. Ich hoffe, daß die Regierung nicht die Legende unterstützt, wonach Fürst Bülow den Passus über die Wahlreform in die Thronrede ohne Wissen des Königs hineingebracht habe. Eine einheitliche Politik im Reiche und in Preußen ist nicht möglich, wenn die Zusammensetzung der Parlamente nicht einheitlich ist. Im Reichsrage ist das schwarz⸗blaue Banner zerrissen, nur in diesem Landtag besteht es noch. Praktisch kommt unser Eyentuaglantrag auf Einführung der geheimen und direkten Wahl in Betracht. Welche Stellung nimmt Minister von Dallwitz dazu? Will er den gegen die Geschäftsleute geübten Terrorismus erhalten wissen, will er die Minderheitswahlen bestehen lassen? Die Minister und auch der Reichstanzler müssen in der dritten Klasse wählen. Ist ein Wahlrecht ichtig, das die höchsten Beamten auf die unterste Stufe herabdrückt? 1“ inister von Dallwitz persönlich noch in der zweiten Klasse rangiert, weiß ich nicht, er wird es wissen, aber alle seine Kollegen ählen in der dritten Klasse. Der Mittelstand versinkt zum größten Teil in der dritten Klasse, so geht sein Einfluß verloren, und das nennen Sie Mittelstandspolitik! Die Regierung sagt, sie könne nichts machen, die Parteien müssen sich erst einigen. Fürst Bismarck hat einmal gesagt, die Regierung sei dazu da, zu regieren, und regieren heiße führen. Die Regierung ist gebunden durch die Thronrede, und sie muß anders auftreten, wenn sie der Rechten zeigen will, daß der preußische König doch noch stärker ist als der preußische Junker. Von der Wablrechtsreform hängt der Fortschritt des ganzen öffentlichen Lebens ab, ob wir weiter in der Junkerherrschaft, in der Verkirch⸗ lichung der Schule, in der Politisierung des Landrats fortschreiten oder eine freiheitliche Entwicklung nehmen wollen. Es ist endlich an der Zeit, die Wahlrechtsreform durchzusetzen. Abg. Dr. Mtzerski (Pole): Der Gebrauch der polnischen Sprache in Versammlungen wird mit allen Machtmitteln verhindert; in Garnisonstädten zählt man sogar die Garnison mit, um den Polen vorrechnen zu können, daß sie nicht die vorgeschriebenen 60 Prozent der Bevölkerung ausmachen. In Posen ist eine Versammlung des landwirtschaftlichen Vereins wegen Gebrauchs der polnischen Sprache aufgelöst worden, obwohl sie eine geschlossene Vereinsversammlung war, und die Teilnehmer sind gewaltsam aus dem Saal gedrängt worden. Der Redner beschwert sich ferner über die Nichtbestellung von Briefen und Karten mit polnischen Adressen.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Meine Herren! Namensänderungen sind in der Hauptsache bei Ansiedlungsgemeinden vorgenommen worden, und zwar ganz regel⸗ mäßig auf Antrag der betreffenden Besitzer oder der betreffenden Ge⸗ meinden. Im übrigen scheinen mir die Fälle, die der Herr Abg. Dr. Mizerski vorgebracht hat, zum Teil Beschwerden zu sein, die wohl eher den Postetat betreffen dürften, da es sich um die nicht richtige Bestellung von Briefschaften infolge von Namensänderungen handelt. (Zuruf bei den Polen: Das ist die Folge!)
Was den andern Fall, eine angebliche Durchsuchung bei einem Herrn von Zöltowski, wenn ich richtig verstanden habe, betrifft, so hat der Herr Abg. Dr. Mizerski soeben selbst erwähnt, daß es sich um einen Fall von Zolldefraude gehandelt haben soll. Da kann ich nur sagen, daß die Zollbehörden zum Ressort des Innern nicht ge⸗ hören. Ich bin also nicht in der Lage, über diesen Fall Aufklärung geben zu können.
Zu dem ersterwähnten Fall, der Auflösung einer Ver⸗ sammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Posen, kann ich mit⸗ teilen, daß die Angaben, die der Herr Abg. Dr. Mizerski in sachlicher Beziehung gemacht hat, zutreffend sind. Es handelt sich darum, daß in Posen die Bestimmungen des § 12 des Vereinsgesetzes gesetzliche Kraft haben, wonach in öffentlichen Versammlungen der Gebrauch der deutschen Sprache vorgeschrieben ist. Anscheinend besteht nun Streit darüber, ob diese Versammlung eine öffentliche oder eine geschlossene war. Der Hergang ist der, daß eine Beschwerde wegen der Auflösung an die Zentralinstauz gerichtet worden ist, und daß diese zur zustän⸗ digen Verfügung an den Regierungspräsidenten mit dem Ersuchen ab⸗ gegeben worden ist, Bericht zu erstatten. Die Beschwerde ist ab⸗ gelehnt worden, weil die Versammlung als eine öffentliche angesehen worden ist. Es steht nun den Interessenten die weitere Beschwerde an den Oberpräsidenten und schließlich die Klage bei dem Oberverwaltungsgericht zu. Da die Sache noch nicht
Der Landrat ist das Idenal
Rechtskraft crlangt hat, bin ich nicht in der Lage, zu der Frage
Stellung zu nehmen, ob die betreffende Versammlung eine öffentliche oder eine geschlossene war.
Ich möchte aber darauf hinweisen, daß die Tatsache, daß es eine von einem Verein veranstaltete Versammlung war, an sich noch nicht die Konsequenz zuläßt, daß es sich nun auch um eine geschlossene Versammlung gehandelt habe. Denn nach mehrfachen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts kommt es darauf an, ob die Ver⸗ sammlungsteilnehmer in solchen Fällen durch persönliche Beziehungen derart verknüpft sind, daß die Versammlung als ein nach außen hin individuell abgegrenzter Personenkreis anzusehen ist. Ob das bei einem bestimmten Verein der Fall ist, ist Tatfrage. Nun handelt es sich hier um eine Gesellschaft, die über die ganze Provinz Posen ausgedehnt ist und annähernd 850 Teilnehmer zählt, sodaß es in der Tat sehr zweifelhaft sein kann, ob eine so enge persönliche Beziehung zwischen den Vereinsmitgliedern obwaltete, daß danach die Annahme gerecht⸗ fertigt erscheinen konnte, daß es sich um eine geschlossene Versamm⸗ lung handelte.
Wie gesagt, die Entscheidung wird ja durch das Oberverwaltungs⸗ gericht getroffen werden und für die späteren Fälle maßgebend sein. Ich gestatte mir aber, hinzuzufügen, daß außerdem ein Antrag des Vorstandes des Vereins an mich gelangt ist mit dem Ersuchen, ab⸗ gesehen von der Rechtsfrage aus Zweckmäßigkeitsgründen dem Verein die Genehmigung zu erteilen, sich der polnischen Sprache zu bedienen. Dieser Antrag wird geprüft werden und ist zunächst den Provinzial⸗ behörden zur Aeußerung zugegangen.
Dagegen aber muß ich Einspruch erheben, daß der Herr Abg. Dr. Mizerski von einer brutalen Behandlung der Verhandlungs⸗ teilnehmer gesprochen hat. Es ist festgestellt worden, daß diese An⸗ gaben nicht zutreffend sind, daß vielmehr ein Teil der Versammlungs⸗ teilnehmer, mögen sie noch so hochtönende Namen haben, doch der Aufforderung nicht Folge geleistet haben, oder mindestens in einer so zögernden und zurückhaltenden Form, daß nichts anderes übrig blieb, als sie allmählich hinauszuschieben. Ich muß daher den Vorwurf, der in der Beziehung erhoben worden ist, als nicht begründet zurück⸗ weisen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Rede des Abg. Schiffer hatte doch nur den Zweck, die Stellungnahme der Nationalle beralen zu der Wahlrechtsfrage zu verschleiern. Wir können nicht anerkennen, daß die Nationalliberalen die Väter der Selbstverwaltung sind. Der Abg. von Gamp meinte, der Wille des Volkes fordere den Schutz der Arbeitswilligen. „Es ist mir hierbei zweifelhaft, was er unter Volk versteht. Vor einiger Zeit hat der Minister die „Freie Volksbühne“ unter Staatsaufsicht gestellt, indem er sie für einen öffentlichen Verein erklärte. Diese Maßnahme zeigt so recht, welcher Geist bei uns herrscht. Der Abg. von Wenden hat sich vergeblich bemüht, den Pommerschen Bauherrenverband aus dem Sumpf herauszuzieben und ihn von dem Vorwurf der Scharfmacherei zu befreien. Ich kon⸗ statiere, daß die rechten Parteien dieses Hauses dieses frivole Vor⸗ gehen des Bauherrenverbandes billigen und sich sogar mit ihm solidarisch erklären. Man regt sich auf über einige angetrunkene Leute in Nancy, während man das flegelhafte Vorgehen der Göttinger Studentenschaft gegen den englischen Studenten geradezu gebilligt hat. Der „Erfurter Anzeiger“ schreibt, daß es einigen jungen Liebknechten einmal in Frankreich so ergehen sollte, wie den Deutschen in Nancy, dann würden sie wohl geheilt sein (sehr richtig! rechts). Dieses „Sehr richtig“ ist bezeichnend. An der Militärvorlage will man recht viel Geld verdienen. Wir kennen ja unsere Pappenheimer. Man erstrebt eine Verständigung mit Frankreich und hält doch eine Ausweisung eines französischen Sozialisten für ganz selbst⸗ verständlich, und selbst der Reichskanzler nimmt das Wort, um sie zu vertreten. Ganz anders als diese Behandlung an⸗ ständiger Leute ist die Behandlung unanständiger Leute, der Spitzel. Die Spitzel haben in Preußen ihr Eldorado. Nach dem Strafgesetzbuch ist der Anstifter eines Verbrechens mit ftrafbar, die Spitzel werden von dem Vorgesetzten angestiftet, und solange es in Preußen das Spitzeltum gibt, muß es der Mnister sich gefallen lassen, daß wir ihm dieselbe Hochachtung entgegenbringen, wie den Spitzeln selbst. (Vizepräsident Dr. Kraus e: Ich rufe Sie wegen dieser Beleidigung zur Ordnung!) ‚Der Minister ist dafür verantwortlich, und wir werden uns das nicht nehmen lassen. (Abg. Hammer: Kaltwasserheilanstalt!) Es gibt ja wohl ein Buch über den guten Ton, vergessen Sie nicht, das Wort des stolzen Abg. Hammer da ein⸗ zutragen. Mein Freund Hirsch hat darauf hingewiesen, daß die Ber⸗ liner Polizei als Baupolizet dem Arbeiterjugendheim die größten Schwierigkeiten gemacht hat; der Minister hat darauf nichts erwidert. Die bürgerliche Jugendbewegung wird mit Staatsmitteln ausgehalten, die sozialdemokratischen Jugendversammlungen werden gewaltsam ge⸗ stört. Der „Wandervogel“ schreibt: Die Pfadfinder, die Kerntruppe des Jungdeutschlandbundes des Herrn von der Goltz, hausen wie Vandalen. Wenn man den Geist der Vaterlandsliebe, des Mili⸗ tarismus und des Völkermordes predigt, so ist das unpolitisch, wenn wir aber den Geist der Menschenliebe und der Friedensliebe predigen, so ist das politisch. Der Herr von Birkner ist seinerzeit durch einen Akt ritterlichen Dankes für die Schenkung von Cadinen ins Herrenhaus berufen worden, des Dankes für die bereitwillige Er⸗ füllung der geäußerten Wünsche und die dadurch bekundete patriotische Gesinnung. Da erfahren wir jetzt, daß es sich nicht um eine Schenkung, sondern um einen Kauf gehandelt hat. (Große Unruhe und Rufe rechts: Zur Sache! Zur Sache!) (Präsident Dr. Graf von Schwerin: Ich „bitte Sie, Handlungen des Kaisers nicht in dieser Weise zu kritisteren. Das ist Ihnen natürlich unangenehm, ich bin durchaus bei der Sache, denn ich will über das Wahlrecht sprechen. Da es sich um eine Schenkung handelt, so ist der Herrenhaussitz erkauft worden. (Großer Lärm. Präsident Dr. Graf von Schwerin: Das ist durchaus ungehörig, das entspricht nicht der Ordnung des Hauses, ich rufe Sie zur Ordnung und mache Sie auf die geschäftsordnungsmäßigen Folgen eines etwaigen dritten Ordnungsrufes aufmerksam.) Die Vorlage der Wahlrechtsreform von 1910 ist nicht eine Erfüllung des Versprechens der Thronrede, nein, Herr Minister. (Der Redner sieht sich um und be⸗ merkt, daß der Minister nicht anwesend ist. Lachen rechts.) Das ist ja hier die reine Kinderstube.
Präsident Dr. Graf von Schwerin: Ich rufe Sie zum dritten Male zur Ordnung und werde nach § 48 der Geschäftsordnung das Haus befragen, ob es Sie noch weiter hören will.
Das Haus entzieht mit großer Mehrheit dem Abg. Dr. Liebknecht das Wort; nur die Sozialdemokraten, die Dänen und einige Freisinnige stimmen gegen die Wortentziehung.
Abg. Nissen (Däne) polemisiert in längeren Ausführungen gegen den Abgeordneten Johanssen und beklagt sich insbesondere über die Ausweisungspraxis der Regierung gegenüber der dänischen Bevölkerung.
„Abg. von Kardorff ( freikons.): Die Rede des Abgeordneten Dr. Liebknecht zeugt von einem Tiefstand des nationalen Empfindens, der nicht mehr überboten werden kann. Der Abg. Liebknecht hat sich hier als Anwalt der Interessen des Auslandes aufgespielt. Ich zweifle nicht daran, daß sogar jeder anständige Mensch im Auslande diese Rede ebenso einschätzen wird, wie die Mehr⸗ heit des Hauses es getan hat. Ich kann mit Freuden fest⸗ stellen, daß die Wortentziehung, die durch den Präsidenten aus⸗ gesprochen ist, von allen bürgerlichen Parteien gutgeheißen
den Behörden am Gängelband
wird. Ich glanbe, daß diese Wortentziehung jeden von uns mit Ge⸗ nugtuung erfüllt. Ich freue mich, daß der Minister des Innern auf diese Rede nicht geantwortet hat. Das ist die beste Einschätzung dieser Rede. Ich wünsche, daß auch in der Folge die Reden, die von dieser Seite des Hauses gehalten werden, vom Ministertisch durch Nichterwiderung in deee Weise eingeschätzt werden. Ueber die weiteren Ausfuhrungen des Abg. Liebknecht gehe ich hinweg. Ich glaube, das Haus wird mir dafür Dank wissen. Der Abg. Schiffer hat mit seiner Rede bei verschiedenen Seiten des Hauses Bei⸗ fall gefunden. Ich hoffe, daß der Abg. Schiffer nicht zur Eitelk it neigt, er könnte sonst eitel werden durch die Kritik, die ihm verschiedene Redner haben zuteil werden lassen. Der Abg. von Gamp sprach von einer „prominenten Person“ und der Minister des Innern von „interessanten Worten“. Ich kann diesem günstigen Urteil nicht beistimmen. Die Rede war oratorisch gur, wenn Sie wollen, sehr gut, inhaltlich knapp genügend. Der Abg. Schiffer hat große und kleine Mängel zur Sprache gebracht. Aber ein unangenehmes Empfinden habe ich bei seinen Ausführungen gehabt. Ich habe das Gefühl gehabt, als wollte der Abg. Schiffer im Lande das Gefühl hervorrufen, als ob die Bevölkerung von geführt würde. Das ist nicht richtig. Der Abg. Schiffer hat künstlich zwischen der Bevölkerung und den Bebörden einen Gegensatz hervorgerufen, der gar nicht existiert. Er hat damit Unzufriedenheit und Mißtrauen in weite Kreise des Volkes getragen. Im allgemeinen hat das Volk⸗ abgesehen von der Sozialdemokratie, noch immer Vertrauen zu den Behörden. Wenn allerdings solche Reden gehalten werden, wie di jenige des Abg Schiffer, dann wird das Vertrauen auch in weiteren Kreisen des Volkes untergraben. Die Polizeiverordnungen werden doch nicht aus Vergnügen erlassen, um Strafen zu verhängen, sondern sie werden doch im Interesse des Publikums erlassen. Es wird ja oft über die Poltzeiverordnungen gelacht, ich erinnere an den letzten Erlaf des Berliner Polizeipräsidenten über die Hutnadeln. Jeder vernünftige Mensch wird mir zugeben, daß dieser Erlaß sehr angebracht ist. Dann ist der Abg. Schiffer auf das Köniaswort über die Wahlreform zu sprechen gekommen. Der Abg. Schiffer scheint der Ansicht zu sein, daß das Wort des Königs an die nationalliberale Partei gerichtet worden sei⸗ Das gesamte Staatsministerium hat dafür die Verantwortung übernommen. Es entspricht den konstitutionellen Grundsätzen, daß sich die Herren an die Minister halten, aber nicht an den König. Ich kann nur sagen, daß meine Freunde es mit den Pflichten gegen den König, gegen die Monarchie und gegen das Land viel zu ernst nehmen, als daß sie nicht, wenn sie es für richtig halten, auch eine Politik treiben sollten, die mit dem Wunsche des Königs in Widerspruch steht. Mein monarchisches Gefühl wird mir wohl niemand im Hause abstreiten. Noch schlimmer ist es, wenn die Freisinnigen immer mit dem Königswort krebsen gehen. Früher haben die Königsworte für sie nicht eine der⸗ artige Bedeutung gehabt. Der Abg. Pachnicke hat sich hier auch mit der Stellung der Landräte beschäftigt. Soweit er sich mit der Tätigkeit der Landräte außerhalb des Hauses befaßt, gehe ich nicht darauf ein. Ich muß mich aber doch dagegen wenden, wenn sich ein Mann von dem feinen ästhetischen Gefühl wie der Abg. Pachnick⸗ hinstellt und sagt, ein Landrat aus dem Hause hätte Angriffe gegen die badische Regierung gerichtet. Ich habe nicht in meiner Eigenschaft als Landrat gesprochen, sondern in meiner Eigenschaft als Mitglied des hohen Hauses. Ich kann nur das eine sagen: Wenn die Land⸗ räte auch in diesem Hause wegen ihrer ö von dem Abg Pachnicke angegriffen werden, wie es heute der Fall gewesen ist, dann ist das der beste Beweis für mich und meine Freunde, daß wir uns mit unserer Politik auf dem rechten Wege befinden. 3
Abg. Dr. Friedberg inl.): Ich bedaure lebhaft, Abg. Freiherr von Gamp sich in so unfreundlicher Weise ꝛem Freunde Schiffer gegenüber geäußert hat, umsomehr als dies nur ein Glied in einer langen Keite von unfreundlichen Aeußerungen ist, die in neuerer Zeit von freikonservativer Seite uns gegenüber gefallen sind. Die Herren von der freikonsetvativen Seite baben zu Anfang der Legislarurperiode förmlich von Liberalismus getrieft; aber nach und nach hat sich das Bild geändert, und die Herren haben andere Register gezogen. Vielleicht weil sie eingesehen haben, daß sie von der kon⸗ servativen Partei zu sehr abhängig sind und bei den Wahlen schlecht abschneiden würden. Es ist in höchstem Maße erstaunlich, wenn der Abg. Freiherr von Gamp die Ausführungen meines Parteifreundes Schiffer, die gewisse Mäagel in unserer Verwaltungsorganisation beleuchtag dahin gedeutet hat, daß der Abg. Schiffer sich unfreundlich über da preußische Beamtentum geäußert hat. Gerade das Gegenteil ist der Fall, er hat die Tüchtigkeit und Zuverlassigkeit unserer preußischen Beamten durchaus anerkannt. Er hat ausdrücklich gesagt, daß es sich hier um Mängel der Verwaltungsorganisation handelt. Daß bei den Wahlen der Wille des Volkes zum Ausdruck kommen soll, halte ich für selbstverstandlich. Aber die Frage ist doch die, inwieweit de Wille des Volkes am besten zum Ausdruck gebracht werden kann, ob dies durch ein gleiches oder ein abgestuftes Wablrecht erzielt wird. Der Abg. Schiffer hat im Gegensatz zum Minister behauptet, daß es nicht Aufgabe des Parlaments sei, technisch gute Ge⸗ setze zu machen, das ist Aufgabe des Ministeriums. Die Gesetze können vom Ministerium noch so gut ausgearbeitet sein und brauchen trotzdem nicht dem Willen des Volkes zu entsprechen. Wenn der Abg. Freiherr von Gamp davon sprach, daß es viele National⸗ liberale gibt, die seinen Standpunkt vertreten, so muß ich dem wider⸗ sprechen Nach dem, was wir heute über die Reformfreundlichkeit der freikonservariven Partei gehört haben, kann keine Rede mehr davon sein, daß Nationalliberale und Freikonservative in bezug auf Wahl⸗ reform noch irgendwelche engeren Beziehungen unterhalten. Freiherr von Gamp meint, daß wir für den Schutz der Arbeitswilligen nicht eingetreten seien, das ist unrichtig. Wir haben immer zum Aus⸗ druck gebracht, daß wir den Schutz der Arbeitswilligen fordern, daß wir aber von einer gesetzlichen Regelung dieser Materie nicht viel erhoffen. (Zwischenruf rechts: Reichstag!) Ja auch im Reichs⸗ tage sind meine politischen Freunde für diese Frage eingetreten. Wir sind darüber nicht böse, wenn wir angegriffen werden, aber verlangen Sie von uns nicht, daß wir uns nicht wehren, wenn wir so gehässig angegriffen werden, wie es der Abg. von Gamp getan hat. Das Urtell des Abg. von Gamp über die Rede meines Freundes Schiffer hat der Abg. von Kardorff noch eigentümlich unterstützt, indem er wiederholt sagte, der Abg. Schiffer sei bemüht gewesen. Ich weiß nicht, ob das Urteil des Herrn von Kardorff — ich will keinen scharfen Ausdruck gebrauchen — nicht etwas darüber hinausgeht, was man eigentlich leisten darf, wenn man noch so wenig Erfahrungen hat wie der Abg. von Kardorff, der noch in jungem Alter steht. (Zwischenruf rechts.) Darauf lassen Sie mich sagen: Jugend schützt nicht vor Ueberhebung. Das Urteil des Abg. von Kardorff ist durch das, was er selbst sagte, nicht genügend begründet. Der Abg. Schiffer hat lediglich verlangt, daß mit der Tradition gebrochen werde, daß die Be⸗ hörden nicht so zu handeln haben, daß das Publikum zufrieden ist, sondern umgekehrt, daß das Publikum alles tun muß, damit die Behörden zufrieden sind. Jetzt wird die ganze Last der Geschäfte bei der Be⸗ rührung der Behörden mit dem Publikum auf das Publikum ge⸗ schoben, um die Behörden möglichst zu entlasten. Meldet man 3 B einen Dienstboten an, so verlangt die Polizei, daß man das dreimal schreibt, während doch die Schreibarbeit Sache der Behörden ist. Be⸗ züglich der Anregung der Selbstverwaltung durch die liberalen Parteien halte ich die Ausführungen meines Freundes Schiffer aufrecht. Tatsächlich ist aus liberalen Kreisen der Gedanke der Selbstverwaltung zuerst geäußert worden, und daran ändert die Tatsache nichts, daß sich auch Freikonservative außerordentlich verdient um die Einführung der Selbstverwaltung gemacht haben, und wenn der Abgeordnete von Gamp ganz objektiv sein wollte, so hätte er auch der Mitwirkung der Konservatlven, namentlich auch des Abg. von Rauchhaupt, gedenken müssen. Wenn der Minister darauf hinwies, daß in Hannover die national⸗ liberale Partei über die Wahlrechtsreform nicht einig gewesen sei, so macht sich ja das ganz gut, aber es ist doch nicht richtig. Wenn auch über Einzelheiten der Wahlvorlage die Meinungen geteilt sind, so stimmen wir doch in dem äußern Rahmen der Wahlrechtsreform
mußte wissen, dieser Weise verfahren hat.
8 Abg. Ströbel (Soz.): nicht Fe ageena
11“
vollkommen überein, wir verlangen direktes und geheimes Wahlrecht und ein abgestuftes Wahlrecht unter Verhinderung der plutokratischen
Spitze. Wenn der Minister seine Vorlage davon abhängig macht, daß wir Nationalliberale uns geeinigt haben, so werden wir alles daran setzen, um diese Einigkeit schnellstens herbeizuführen, und dann hoffen wir, daß der Minister seine Vorlage schleunigst an das Haus bringt. In dem Wunsche nach Reform der hannoverschen Städte⸗ ordnung stimmen meine Freunde vollkommen überein, wir wünschen die Reform in dem Sinne, wie in der Petition der Bürgervorsteher in Hannover angegeben ist. Ich bin unschuldig in diese Debatte hineingezogen worden durch andere, denen ich die Verantwortung für die Folge überlasse.
Ddarauf wird die Debatte geschlossen.
„Präsident Dr. Graf von Schwerin: Bei der Unruhe im Anfang der Nede des Abg. von Kardorff habe ich nicht alles ver⸗ stehen können. Nach dem Stenogramm hat dieser gesagt, daß der Abg. Liebknecht sich zum Anwalt des Auslandes aufgeworfen babe, und der Ahbg. Ströbel hat darauf gerufen: Verleumdung! ich die Ausführungen des Abg. von Kardorff gehört hätte, so würde ich allerdings diese Wendung trotz der begreiflichen Erregung, die ich durchaus anerkenne, in der er sich nach der Rede des Abg. Liebknecht befunden hat, gerügt haben; ich würde aber auch den Abg. Ströbel wegen des Zwischenrufes zur Ordnung gerufen haben.
Persönlich bemerkt: 1
Abg Freiherr von Gamp (rreikons.): Wenn heute von mir ein paar scherzhafte Worte gefallen sind, so sollte das nicht Gehässigkeit und Unfreundlichkeit sein. Ein Mißverständnis des Abg. Friedberg ist es, daß ich nur persönliche Interessen zum Ausdruck gebracht habe; denn ich habe nur auf die Mängel des Kommunalsteuergesetzes hin⸗ gewiesen und eine Reform verlangt.
Abg. von K ardorff (freikons.): Der Abg. Friedberg, der Führer einer Partei, die mit ihren jungen Elementen außerordentlich schlechte Erfahrungen gemacht hat, hat mir meine Jugend vorgehalten. Ich möchte ihn bitten, nicht von seiner Partei auf andere zu schließen.
Abg. Rosenow fefortschr. Volksp.): Ich bedaure, durch den Schluß verhindert zu sein, die Behauptungen des Abg von Gamp zu widerlegen, daß der Magistrat von Berlin sich gerade konservative Abgeordnete für die Besteuerung ausgesucht habe. Der Abg. von Gamp daß der Magistrat zuerst gegen den Abg. Rickert in
Ich hätte dem Abg. von Kardorff
rleumdung“ zugerufen, sondern „unrichtige Unterstellung“, wenn ich nicht von der Intelligenz des Abg. von Kardorff eine o hohe Meinung hätte, daß er den Abg. Liebknecht unmöglich alsch verstehen konnte. Der Präsident hat bemerkt, daß er den Abg. von Kardorff gerügt haben würde, daß er aber dessen Erregung „hat dann aber gesagt, er würde meinen Zwischenruf mit einem Ordnungsruf belegt haben. (Präsident Dr. Graf von Schwerin: Das ist erstens nicht persönlich, und zweitens muß ich mir eine solche Kritik meiner Amtsführung verbitten.)
Abg. Freiherr von Gamp (freikons.): Ich verwahre mich da⸗ ꝛgen, daß ich dem Berliner Magistrat Parteilichkeit vorgeworfen ätte, ich habe nur gesagt, er habe die gesetzlichen Bestimmungen ver⸗ etzt, während er alle Abgeordnete nach einheitlichen Gesichtspunkten
hätte heranziehen müssen. Verschiedene Abgeordnete, bei denen es genau so liegt, wie bei mir, sind nicht zur Steuer herangezogen worden.
Abg. Rosenow (fortschr. Volksp.): Das ganze Haus hat den Abg. von Gamp so verstanden, daß der Magistrat sich konservative Abgeordnete aus Parteilichkeit herausgreife. Der Magistrat ist zuerst gegen den Abg. Rickert vorgegangen, in welchem Falle dann das Er⸗ kenntnis des Oberverwaltungsgerichts ergangen ist.
Abg. Freiherr von Gamp (reikons.): Das liegt wohl zehn
Jahre zurück und ist mir nicht bekannt. Der Magistrat hat früher bei anderen Abgeordneten angefragt, ob sie länger als drei Monate außer⸗ halb der Parlamentszeit in Berlin seien. Abg. Hoffmann (Soz.): Durch den Schluß der Debatte bin ich auch verhindert, auf die Beleidigung des Abg. von Gamp gegen die Berliner Stadtverwaltung zu antworten. Es handelt sich bei dem Abg. von Gamp nicht um eine kleine Wohnung eines Abgeordneten, sondern der Abg. von Gamp ist einer der größten Villenbesitzer in Berlin und zahlt dafür keine Steuern.
Abg. Dr. Friedberg inl.): Ich habe den Abg. von Gamp nicht verletzen, sondern nur sagen wollen, daß er eine Sache behandelt, der er sein besonderes Interesse zuwendet. Die Ausführungen des Abg. von Kardorff halte ich seiner Jugend zugute.
Der Etat des Ministeriums des Innern wird bewilligt.
Die Etats des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses verden ohne Debatte bewilligt, dann wird auch das Etatsgesetz angenommen. Bei der Gesamtabstimmung wird darauf der Etat und das Etatsgesetz im ganzen genehmigt. Damit ist die Etatsberatung erledigt.
Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs über die Aenderung der Landesgrenze gegen das Herzog⸗ tum Anhalt in den Gemarkungen Abberode und Stein⸗ brücken, Mansfelder Gebirgskreis, und Möst und Schierau, Kreis Bitterfeld, bemerkt
Abg. von Hassell (kons.), daß seine Freunde sich freuen würden, wenn dieses Gesetz möglichst bald zur Verabschiedung gebracht werden könnte.
In zweiter Beratung wird das Gesetz angenommen.
„ In erster Beratung werden Ruhrreinhaltungsgesetzes, eines Ruhrtalsperren⸗ gesetzes, eines Sesekegesetzes und eines Gesetzes über die Bereitstellung weiterer Geldmittel für die nach dem Gesetze vom 12. August 1905 durch⸗ zuführende Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder auf Antrag des Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) ohne Debatte an Kommissionen überwiesen.
Das Haus erledigt darauf noch eine Reihe von Petitionen
8
ohne Debatte gemäß den Kommissionsanträgen.
Schluß 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 10 (Vorlage wegen Elektrisierung der Berliner Stadt⸗,
Vorortbahnen).
—
8
darauf ohne Debatte
die Entwürfe eines
10 Uhr Ring⸗ und
Ges undheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Vo Ikskrankheiten. Nach den .Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“,
.“ Nr. 16 vom 16. April 1913.)
Pest. Türkei. In Djedda sind vom 10. bis 30. März 7 tödlich verlaufene Pestfälle gemeldet worden. egyten. Vom 22. bis 28. März erkrankten 22 (und starben 21) Personen, davon 8 (8) in 1“ 5 (10) in Abutig, — in Minieh, 2 (—) in Manfalut, 1 (1) in Ramle Behera], je 1 (—) in Zagazig, Senures und Beni Mazar sowie je — (1) in Tala und Fayum. China. Anfang Februar ist die Pest in Pakhoi mit besorgnis⸗ srregender Heftigkeit aufgetreten; es sollen dort unter den 20 000 bis 25 000 Einwohnern täglich 10 bis 12 Todesfälle vorgekommen sein.
Wenn
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5
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4 Erkrankungen und 1 Tedesfall festgestellt. 4 Erkrankungen und 4 Todesfälle.
wurden 5 Erkrankungen bei ausländischen Arbeitern zwar je 1 stein), in Wintershagen und Kunsow (Landkreis Stolp, Reg.⸗ Bez. Köslin), ferner Hildesheim) und in Rakow (Wismar, Mecklenburg⸗Schwerin).
Mülbheim a. Rh. (Reg.⸗Bez. Cöln) mitgeteilten Erkrankungen hab sich nachträglich nicht als Pocken erwiesen gö
4 Erkrankungen bezirken lund Kreisen angezeigt worden: Lüneburg 1 (1) [Burg⸗ dorf), Oppeln 3 Kattowitz Land 1].
4 Erkrankungen Cassel 1 (1) [Witzenhau [Rybnik. g
in den 1“ (Krankenhäuser) 6 Erkrankungen; est 27, Fleckfieber: Warschau (Krankenhäuser) je 1 8 5 Erkrankungen; Milzbrand: Reg.⸗Bez. Lüneburg 1 Todes⸗ all; Oppeln, Potsdam, Stade je 1 Erkrankungen; burg 1 Todesfall; Influenza: Berlin 2, Amsterdam 1, Budapest?, Edinburg 3, Kopenhagen 1, London 45, Paris 2, 8 hagen 61, Odessa 47, Christiania 1, New York 2 Todesfälle; Christiania 2, New York 7, Wien 1 Erkrankungen; Fleischvergiftung: Reg.⸗Bez. Düsseldorf 2 Todes⸗ fälle, 267 Erkrankungen. storbenen ist an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichts⸗ orte 1895/1904: 1,04 %) gestorben in Zabrze — Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 163 (Stadt Berlin 97), in Hamburg 49, Amsterdam (2. Cbftftts ce 21, Rotterdam (2. bis 8. April) 22, Warschau (Krankenhäuser) 24, Wien 130; an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 %) gestorben in Mainz — Erkrankungen wurden an ezeigt im Reg.⸗Bez. Posen 200, in Nürnberg 184, Lübeck 30, G“ acen 8 London (Krankenhäuser) 123, New York 473, aris 426, und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in Bamberg, polizeibezirk Berlin 141 (Stadt Arnsberg 108, Düsseldorf 107, in Christiania 8 ö 8 Prag torben in Hof — Erkrankungen gelangten zur Anzeige i Yo 49, Wien 102. 8 e in Paris 33, St. Petersburg 36.
verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und K Rindviehs,
1“ F 88 Erc⸗ 2 perrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den eltenden Vorschrifte noch nicht für erloschen erklärt werden konnte. 8
1 Geh. (davon neu 1 Gem., Frankfurt: Landsberg a. W. Stadt 1, Bromberg 1, 1.
burg 1, 1.
Hofgeismar 2, 2. Leipzig 1, 1.
Cholera. Türkei.
In Konstantinopel wurden vom 25. bis 31. März “ 82
Gelbfieber.
Brasilien. In Manaos vom 24. Februar bis 1. März
Pocken. Deutsches Reich. In der Woche vom 6. bis 12. April festgestellt, und Reg.⸗Bez. Allen⸗
in Kallischken (Kreis Johannisburg,
in Krimderode (Kreis Ilfeld, Reg.⸗Bez.
Die in der Vorwoche aus Rodenkirchen (Landkreis Cöln) und
Genickstarre. Preußen. In der Woche vom 30. März bis 5. April sind
(und 2 Todesfälle) in folgenden Regierungs⸗
(1) [Beuthen Land II 1 (1), Gleiwitz Land 1,
Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 30. März bis 5. April sind (und 1 Todesfall) in folgenden Regierungs⸗ ezirken lund Kreisen] emeldet worden: Arnsberg 1 [(Altena], Cöln 1 [Cöln Stadt]!, Oppeln 1
Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 30. März bis 5. April 1913.
Pocken: Konstantinopel (23. bis 29. März) 6, Warschau Todesfälle; Antwerpen (Krankenhäuser), New York, Nijmegen Niederlanden (2. bis 8. April) je 1. St. Petersburg 4, Varizellen: Buda⸗ Prag 21, Wien 72 Erkrankungen; 1 Todesfall; Odessa 2, St Petersburg Erkrankungen; Rückfallfieber:
New York 194,
Moskau
Reg.⸗Bezirke Cassel 1, Lüneburg 3, Magdeburg, Minden,
Tollwut: St. Peters⸗
. „Moskau 10, New York — urg 5, Prag, Wien je 1 Todesfälle; Kopen⸗ Stockholm 21 Erkrankungen; Genickstarre:
St. Peters
Mehr als ein Zehntel aller Ge⸗
2. bis 8. April) 55, Budapest 96, Kopenhagen 27, London (Krankenhäuser) 167, New
ork 325, Odessa 38, Paris 100, St. Petersburg 131, Prag 25,
urg 26, Budapest 218, Kopen⸗ 0 häuse 2 Odessa 42, St. Petersburg 123, Prag 72, Wien 460; an Diphtherie Krup Mülheim Rh., Rheydt — Erkrankungen kamen zur Meldung im Landes⸗ Berlin 76), in den Reg.⸗Bezirken b in Hamburg 68, Budapest 23, 34, London (Krankenhäuser) 112, New York 342, Paris 30, Wien 79: an Keuchhusten ge⸗ Ferner wurden
Erkrankungen gemeldet an T yphus
Nachweisung
über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 15. April 1913.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) lauenseuche, Lungenseuche des 1 Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der ferde oder chweineseuche und Schweinepest am 15. April herrschten. Die ahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen nur wegen Seuchenverdachts ge⸗
Rotz. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Tilsit Stadt 1 Gem., 1 Geh.), Gumbinnen 1, 1. Reg.⸗Bez. 1. Reg.⸗Bez. Bromberg: Reg.⸗Bez. Breslau: Schweidnitz 1, 1, Walden⸗ Reg.⸗Bez. Liegnitz: Landeshut 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Kreuzburg 1, 1. Reg.⸗Bez. Minden: Warburg 1, 1. Arnsberg: Gelsenkirchen 1, 1. Reg.⸗Bez. Feisfer. Sachsen. K.⸗H. Leipzig: Leipzig Stadt 1, 1,
14 Gehöfte;
Preußen.
ppeln: eg.⸗Bez.
Insgesamt: 13 Kreise usw., 14 Gemeinden, davon neu: 2 Gemeinden, 2 Gehöfte.
Lungenseuche, Pockenseuche und Beschälseuche. Frei.
Maul⸗ und Klauenseuche, Schweineseuche und Schweinepest.
a. Regierungs⸗ usw. Bezirke.
fende Nr.
Maul⸗ und Schweineseuche vnd Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke sowie Bundesstaaten,
1 die nicht in
Regierungsbezirke geteilt sind
— Lau
Gemeinden
7
9
10
8
Sene Preußen. Gund 9 “ 8 vCCC1“ avon neu — Gem., 2 Geh.), E abiau 6, 12 (1, 7), Wehlau 7, 7 (1, 1), Gerdauen 4, 4 (2, 2),
D*“
Marienwerder. 1 3 8 Stadtkr. Berlin — 8 — 1 Potsdam .. .. 15 100 16128 Farurt 23— 16 92 142 23 Stettin .. 2 3— 11 29 46 14 Köslin —, — 6 42 57 10
Ee“ 1,8
52 Schwarzwaldkreis..
222
8: Königsberg i. Nm. 2, 3.
Nienburg 1, 1 (1, 1).
Erding 1, 1, Landsberg 1, 1, (1, 1). 43: Ansbach 1, 2,
burg 1, 4, Haßfurt 1, Mindelheim 1, 1 (I1, 1), 1, 1 (1, 1), Sonthofen 3, 3 (2, 2). 53: Hall 1, 1, Heidenheim 1, 1, 1, Kirchheim 1, 1.
Seeh 8. I1 17 „ Fastenburg öu
entsprechende laufende Nr. aus der vo
Stralsund. .“ romberg.
Breslau..
Liegnitz..
Oppeln..
Magdeburg.
Merseburg.
Erfurt...
Schleswig.
Hannover..
Hildesheim.
Lüneburg..
Stade...
Osnabrück.
Aurich.
Münster..
Minden ..
Arnsberg.
Cassel...
Wiesbaden
Koblenz..
Düsseldorf
Cüln ..
Prier .
ee“
Sigmaringen.
Bayern. Oberbayern... 16“ —
5] 11] 21 18 36 11] 27 19 68 17 106 13 27 14 25 11 37 3 7 16 60 15 15 10 18 19 4 8 10
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Mittelfranken. Unterfranken.. Schwaben..
Sachsen. E“ II “ Cher Si
Württemberg. Neckarkreis...
1“
agstkt . . .. Donaukreis..
Baden. Konstanz . . ... Freiburg.... Karlsruhe .“ Mannheim ..
essen. Sharenae . Oberhessen... Rheinhessen...
Mecklen burg⸗ Schwerin ...
Sachsen⸗Weimar
Mecklenburg⸗ Strelit
Oldenburg. “ 116““
3 Braunschweig... 9 Sachsen⸗Meiningen Sachsen⸗Altenburg Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha. Coburg. 2 Gotha AXX“ Schwarzburg⸗ Sondershausen.
Schwarzburg⸗ Rudolstadt..
6N e1 “ Schaumburg⸗Lippe ““ 4“ 6““” “
Elsaß⸗Lothringen. ““ — M4“ “ LothengeA“
Deutsches Reich ..] 43 54 76/ 14 1
480 185 1851,412,595
b. Betroffene Kreise usw. ¹) 8 Maul⸗ und Klauenseuche.
T: Ruppin 1 Gem., 1 Geh. (davon neu 1 Gem., 1 Geb.).
9: Regenwalde 2, 3. 12: Jarotschin 1 (1, 1), Neutomischel 1, 1. 13: Hohensalza 1, 1. 14: Ohlau
18: Bitterfeld 1, 1, Mansfelder Seekreis 1, 1, Eckartsberga
1„1, Querfurt 1, 2 (1, 2). 19: Langensalza 1, 2, Schleusingen 4 (—, 1). 20: Flensburg 1, 1, Pinneberg 1, 1 (1, 1). 21:
22: Einbeck 1, 2. 23: Burgdorf 1, 1 (1, 1). 34: Cöln 1, 1. 35: Saarburg 2, 8. 38: München 1, 3, Wolfratshausen .
Uffenheim 2, 5 (1, 1). 44: Aschaffen⸗ 1, Königshofen 2, 2. 45: Kempten 1, 1 Neuburg a. D. 1, 2 (1, 2), Neu Ulm 49: Stollberg 1, 1 (1, 1). „11, Oehringen 1, 1. 54: Biberach 62: Güstrow 1, 1. 72: Waltershausen 1, 1.
: Beckum 1, 1.
Schweineseuche und Schweinepest.
1: Fischhausen 7 Gem., 7 Geh., Königsberg i. Pr. Stadt 1, 6 Königsberg i. Pr. 12, 12 (4, 4), Friedland 3, 3, Pr. Cylau 4, 4 1. I. eiligenbefl 9, 11 (2, 2), Braunsberg 11, 13 (8, 9), Heiusbe 1 „1), Mohrungen 5, 6 (—, 1), Pr. Holland 1, 1. 2: Heydekrug 3 (1, 1), Niederung 3, 3 (2, 2), Tilsit Stadt 1, 1 (1, 1), Tilsit
¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die
tehenden Tabelle aufgeführt.