1913 / 100 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat

in ihrer Sitzung vom 29. März 1913 entschieden: Den Hannoverschen Kaliwerken wird vom 1. März 1913 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer von 3,3922 Tausendsteln gewährt mit der Einschränkung, daß diese Be⸗ teiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer gen höher sein sollte als 50 vom Hundert der jeweiligen dur schnittlichen Beteili⸗ gungsziffer aller Werke, auf das geseßliche Höchstmaß zurückgeht. Berlin, den 19. April 1913. (Siegel.) Der Vorsitzende der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. 1 Heckel. 1

Vorstehende Entscheidung ist den Hannoverschen Kali⸗

werken, Aktiengesellschaft in Peine am 24. April 1913

zugestellt worden. Im Auftrage: Köhler. 1“. 89

Die Ve teilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 29. März 1913 entschieden: Dem Kaliwerk Steinförde, Aktiengesellschaft, wird vom 1. September 1912 ab eine vorläufige Beteili⸗ gungsziffer von 2,89 Tausendsteln gewährt mit der Ein⸗ schränkung, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht. Berlin, den 19. April 1913. 8 Siegel.) Der Vorsitzende der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Heckel.

Vorstehende Entscheidung ist dem KaliwerkSteinförde, Aktiengesellschaft in Steinförde bei Wietze am 24. April d J. zugeste orden. 8 8

Im Auftrage: Köhler.

1“ Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Zum Schutz gegen die Tollwut wird hiermit auf Grund der §§ 7, 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R.⸗G.⸗Bl. S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft folgendes angeordnet:

§ 1. Hunde dürfen aus Oesterreich⸗Ungarn in die in den §§ 2 und 3 dieser Anordnung genannten Ortschaften nur mit einem Maul⸗ korbe versehen eingeführt werden.

1 § 2. In den Ortschaften Gläsen, Kittelwitz, Pommerswitz,

Steubendorf, Alt Wiendorf, Amaliengrund, Trenkau, Blümsdorf, Schmeisdorf, Kreuzendorf, Roben, Pilgersdorf, Dobersdorf, Mocker, Raden, Gep ersdorf, Stl. Troplowitz und Dorf Troplowitz im Kreise Leobschütz, Deutsch Probnitz, Deutsch Rasselwitz, Ditters⸗ dorf, Ellsnig, Jassen, Josefsgrund mit Kolonie Neuhof, Klein

ramsen mit Gut Eloisenhof, Kretwitz, Kröschendorf, Kunzendorf,

Laßwitz, Leuber, Neustadt, Poln. Olbersdorf und Schlogwitz im

Kreise Neustadt nebst den zugehörigen Gutsbezirken, Kolonien

und Ausbauten sind sämtliche Hunde an solchen Orten festzulegen oder

sicher einzusperren, die fremden Hunden nicht zugänglich sind. Der

Festlegung gleichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine.

8 3. In hen Ortschaften Thomnitz, Schöneu, Kaßtmir, De. Ffko, Berndau, Königsdorf, Leisnitz, Kreuzwald, Sabschütz, Neustift, Schlegenberg, Leobschütz, Taumlitz, Schönbrunn, Gröbnig, Werners⸗ dorf, Babitz, Neudorf, Badewitz, Kreisewitz, Soppau, Sauerwitz, Bratsch, Peterwitz, Schönwiese, Comeise, Türmitz, Löwitz, Bleischwitz, Hennerwitz und Bladen im Kreise Leobschütz, Achthuben, Alt Kuttendorf, Altstadt, Alt Zülz, Blaschewitz, Bresnitz, Buchelsdorf, Deutsch Müllmen, Dittmannsdorf, Dirschelwitz, Ellguth, Ernestinenberg, Glöglichen, Grabine, Groß Pramsen, Friedersdorf, Fröbel, Haselvorwerk, Kerpen, Kohlsdorf, Krobusch, Kujau, Langenbrück, Legelsdorf, Leschnig, Lonschnik, Mochau, Mokrau, Mühlsdorf, Moschen, Neudorf Neuhof, Neu Kuttendorf, Ottok, Polnisch Müllmen, Polnisch

ean Radstein, Repsch, Riegersdorf, Rosenberg, Schartowitz,

chmit ch, Schnellewalde, Schönowitz, Schreibersdorf, Schweins dorf,

Siebenhuben, Simsdorf, Steinau, Wackenau, Waschelwitz, Wiese, Wildgrund mit Kolonien Eichhäusel und Neudek, Wilkau, Zeiselwitz, Zellin, Zülz und Zowade im Kreise Neustadt nebst Gutsbezirken, Kolonien und Ausbauten dürfen die Hunde, soweit sie nicht festgelegt oder sicher eingesperrt sind, entweder nur ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen, unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen.

§ 4. Aus dem in §§ 2 und 3 genannten Bezirk dürfen Hunde nur mit polizeilicher Erlaubnis und nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung ausgeführt werden. Wird die Genehmigung zur Ausfuhr eines Hundes erteilt, so ist die Ortspolizeibehörde des Bestimmungs⸗ ortes von dem bevorstehenden Eintreffen des Tieres re tzeitig zu be⸗ nachrichtigen. Während der Ueberführung und am Bestimmungsort ist der Hund den gleichen Beschränkungen zu unterwerfen, die für ihn zur Zeit der Ausfuhr am Herkunftsorte vorgeschrieben waren.

§.5. In dem im 2 begeichneten Bezirk ist die Benutzung der Hunde zum Ziehen unter der Bedingung gestattet, daß sie dabei fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.

In dem in den §§ 2 und 3 genannten Bezirk kann ferner die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (Jagdhunde außerhalb des Jagdreviers) in den im § 2 bezeichneten Ortschaften festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt, in den im § 3 bezeichneten Ortschaften ohne Maulkorb an der Leine ge⸗ führt werden oder mit einem sicheren Maulkorb unter dauernder Ueberwachung frei umberlaufen. Für die im Dienste der Polizei verwendeten Hunde können für die Dauer des Dienstgebrauchs Aus⸗ nahmen von den Vorschriften der §§ 2 und 3 dieser Anordnung von den Ortspolizeibehörden zugelassen werden.

§ 6. An den Ausgangen der in dem gefährdeten Bezirk (§§ 2 und 3) vorhandenen Bahnhöfe sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Hundesperre’ leicht sichtbar anzubringen.

§,7. Die Tötung solcher Hunde, die obigen Vorschriften zuwider umherlaufen, kann von der Polizeibehörde angeordnet werden. Zum Erschießen der Hunde sind neben den Gendarmen und Polizeivollzugs⸗ beamten, auch Förster, Feld⸗ und Waldaufseher sowie die Grenzwach⸗ beamten gelegentlich der Ausübung des Grenzschutzdienstes befugt. § 8. Obige Anordnungen treten sofort in Kraft. Sie behalten Geltung bis zum 20. Juli 1913. § 9. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach §§ 74—77 des Viehseuchengesetzes bestraft. 1

Oppeln, den 24. April 1913. Der Regierungspräsident. J. V.: Graf von Stosch.

Die Angestelltenversicherung.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnun g.

ür Landwirtschaft folgendes angeordnet:

korbe versehen eingeführt werden. § 2. In den Imielin, sehpctoneh. Neuberun und Zabrzeg im Kreise P den zugehörigen Kolonien, Vorwerken und 4 Hunde an fremden Hunden nicht zugänglich sind. Der ist das an der Leine.

Krassow, Lendzin, Mezerzitz, Neu Boischow, Ober oisch Kreise Pleß mit den zuge sind, entweder nur ohne

frei umherlaufen. § 4. Aus dem in §§2 und 3 genannten Bezirk dürfen

Hundes erteilt, so ist die Ortspolizeibehörde des

am Herkunftsorte vorgeschrieben waren.

dabei fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.

In dem in den §§ 2 und 3 genannten Bezirk kann ferner die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Leine unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (Jagdhunde außerhalb des Jagdreviers) in den im § 2 bezeichneten Ortschaften festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt, in den im § 3 bezeichneten Ortschaften ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorb unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen. Für die im Dienste der Polizei verwendeten Hunde können für die Dauer des Dienstgebrauchs Ausnahmen von den Vor⸗ schriften der §§ 2 und 3 dieser Anordnung von den Ortspolizei⸗ behörden zugelassen werden. § 6. An den Ausgängen der in dem gefährdeten Bezirk (§§ 2 und 3) vorhandenen Bahnhöfe sind Tafeln mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Hundesperre“ leicht sichtbar anzubringen. § 7. Die Tötung solcher Hunde, die obigen Vorschriften zuwider umherlaufen, kann von der Pereecbe hande angeordnet werden. Zum Erschießen der Hunde sind neben den Gendarmen und Polizeivollzugs⸗ beamten auch Förster, Feld⸗ und Waldaufseher sowie die Grenzwach⸗ beamten gelegentlich der Ausübung des Grenzschutzdienstes befugt.

§ 8. Obige Anordnungen treten sofort in Kraft. Sie behalten Geltung bis zum 10. Juli 1913.

§ 9. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach §§ 74—77 des Viehseuchengesetzes bestraft. Oppeln, den 24. April 1913. 8 Der Regierungspräsident.

J. V.: Graf von Stosch.

11. 34

60 b :96.

Preußen. Berlin, 28. April 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern, wie „W. T. B.“ meldet, im Großherzoglichen Schlosse in Karlsruhe den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Gesandten von Treutler entgegen.

Die im Kaiserlichen Gesundheitsamt auf Veranlassung des Staatssekretärs des Innern bearbeitete „Anleitung zur Gesundheitspflege auf Kauffahrteischiffen“ ist in 5. abgeänderter Ausgabe im Verlage von Julius Springer, Berlin W. 9, Linkstraße 23/24, erschienen. Der Ladenpreis beträgt wie bisher 1,25 für das geheftete, 1,40 für das kartonierte, 1,75 ür das in Leinwand gebundene Exemplar.

8

S

zuge des Weingesetzes vom 7. April 1909 betrauten Behörden sowie die beteiligten Interessenten⸗ kreise möglichst rasch mit den wichtigeren Entscheidungen der Gerichte, welche auf Grund des bezeichneten Gesetzes ergehen, bekannt zu machen, gibt das Kaiserliche Gesundheitsamt fortlaufend eine Zusammenstellung der einschlägigen Urteile in zwangs⸗ losen Heften und in kürzeren Zeitabständen heraus. Soeben ist das zweite dieser Hefte, das den Inhalt von 79 Urteilen wieder⸗ gibt, unter dem Titel „Sammlung von Entscheidungen der Gerichte auf Grund des Weingesetzes vom 7. April 1909. Herausgegeben vom Kaiserlichen Gesundheitsamt, Heft Il“, im Kommissionsverlag von Julius Springer, Berlin, Linkstraße 23/24, erschienen und kann wie das 1. Heft von dort sowie durch den Buchhandel zum Preise von 1,80 bezogen werden.“

8

1 1 Amtliche Nach⸗ richten der Rei sversicherungsanstalt für Ange⸗ stellte. Unter dieser Bezeichnung hat am 1. April eine Monatsschrift zu erscheinen begonnen, die während der Reichstagsverhandlungen zum Etat des Reichsamts des Innern als Organ für die Veröffentlichungen der Reichs⸗ versicherungsanstalt bereits in Aussicht gestellt worden war. Dadurch, daß sie kostenfrei sämtlichen Inhabern eines Ehrenamtes der Angestelltenversicherung, unter anderem den rund 8200 Vertrauensmännern, geliefert wird, vermag die Zeit⸗ schrift von vornherein in breiteste Kreise der Versicherten und hrer Arbeitgeber die noch vielfach fehlende Kenntnis der ge⸗ setzlichen Bestimmungen hineinzutragen. Gleich das erste als Nr. 1—4 des Jahrgangs herausgegebene eft stellt eine voll⸗ ständige Ausgabe des Versicherungsgesetzes für Angestellte und aller wichtigeren Ausführungsbestimmungen, Anleitungen und Vordrucke dar, auf die der zur Durchführung des Gesetzes

Zum Schutze gegen die Tollwut wird hiermit auf Grund der §§ 7, 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 ae Parbn S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers

1. Hunde dürfen aus Oesterreich⸗Ungarn in die in den § 2 und 3 dieser Anordnung genannten Ortschaften nur mit einem aul⸗

rtschaften Dzietzkowitz, Charnuchowitz, dr Fbein. mit usbauten sind sämtliche solchen Orten festzulegen oder 5 einzusperren, die 3 estlegung gleichzuachten ühren der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde

„§ 3. In den Ortschaften Anhalt, Berun, Biassowitz, Gacz, Gillowitz, Gollawietz, Gurkau, Guhrau, Jaroschowitz, nnb och, ow, Sciern, Siegfriedsdorf, Urbanowitz, Wessolla und Wohlau im 1 gehörigen Kolonien, Vorwerken und Ausbauten dürfen die Hunde, soweit sie nicht festgelegt oder sicher eingesperrt 1 Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen unter dauernder Ueberwachung

unde nur mit polizeilicher Erlaubnis und nach vorheriger tierärztlicher Unter⸗ suchung ausgeführt werden. Wird die Genehmigung zur Ausfuhr eines

1 Bestimmungsortes von dem bevorstehenden Eintreffen des Tieres rechtzeitig zu benachrichtigen. Während der Ueberführung und am Bestimmungsort ist der Hund den gleichen Beschränkungen zu unterwerfen, die für ihn zur Zeit der

. In dem im § 2 bezeichneten Bezirk ist die Benutzung der Hunde zum Ziehen unter der Bedingung gestattet, daß sie

5 au ben zu eiligten: Behörden, großen Firmen und insbesondere Ausgabestellen der Angestelltenversicherung in 268 und wird das grundlegende Sammelheft ebenfalls sehr willkommen sein. Zum Preise von 2 ist es durch jede größere Buchhandlung oder den Verlag von Julius Springer in Berlin W. 9, Linkstr. 23, zu beziehen; das Jahresabonnement HFe in Inhaltsverzeichnis des ersten Heftes möge hier folgen: A. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, betreffend vfolgen: wechsel der Vertrauensmänner und ihrer Ersatzmänner. Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911. Kaiserliche Verordnung, betreffend die sentraf sebang von Vor⸗ des Versicherungsgesetzes für Angestellte, vom 8. November 1912. Bekanntmachung des Präsidenten des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt vom 22. März 1912 über die Errichtung der Reichsversicherungs⸗ anstalt in Berlin⸗Wilmersdorf. Kaiserliche Verordnung, be⸗ treffend die Errichtung eines Schiedsgerichts für die Ange⸗ ste tenversicherung, vom 15. November 1912. Bekannt⸗ machung des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt r Angestellte, betreffend die Errichtung eines Renten⸗ ausschusses Angestelltenversicherung, vom 27. Dezember 912. Bekanntmachung des Bundesrats, betreffend eine Ausführungsbestimmung zu § 9 Abs. 1, 2 des Versicherungs⸗ gesetzes für Angestellte, vom 29. Juni 1912. Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Einrichtung von Vordrucken 88 die Angestelkterperficherung, vom 29. Juni 1912. Bekanntmachung des Bundesrats, betreffend Ausführung des § 392 des Versicherungsgesetzes für Angestellte, vom 11. Januar 1913. Bekanntmachung des Bundesrats, be⸗ treffend den Vollzug der §§ 3, 200 des Versicherungsgesetzes für Angestellte, vom 11. Januar 1913. Bekanntmachung des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für An⸗ gestellte, betreffend die Beitragsentrichtung für die An⸗ gestelltenversicherung, vom 24. Mai 1912. Bekannt⸗ machung des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt vom 31 Oktober 1912, betreffend Erleichterungen der Beitrags⸗ entrichtung für Angestellte, die von mehreren Arbeitgebern während des Monats beschäftigt werden 177 des Versiche⸗ rungsgesetzes für Angestellte). Merkblatt der Reichs⸗ 1“ für die Entrichtung der Beiträge zur Angestelltenversicherung. Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers, Wahlordnung für die Wahl der Vertrauens⸗ männer und Ersatzmänner (§§ 145 ff. des Versicherungs⸗ gesetzes für Angestellte), vom 3. Juli 1912. Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers, Wahlordnung für die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Beisitzer der Rentenausschüsse, der Schiedsgerichte und des Oberschiedsgerichts sowie ihrer Ersatz⸗ männer (§§ 109 ff., 131 ff., 160 ff., 164 des Versicherungs⸗ gesetzes für Angestellte), vom 22. Oktober 1912. Bekannt⸗ machung des Wahlleiters über das Ergebnis der der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Beisitzer des Renten ausschusses, des Schiedsgerichts und des Oberschiedsgerichts sowie ihrer Ersatzmänner vom 5. März 1913. Anleitung, betreffend den Kreis der nach dem Versicherungsgesetz für An⸗ gestellte vom 20. Dezember 1911 versicherten Personen, vom 20. Juni 1912. B. Nichtamtlicher Teil. Erläuterungen zu der Bundesratsbekanntmachung vom 11. Januar 1913, be⸗

Angestellte.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 25. April S. M. S. G in der Corvellabucht und S. M. S. „B (Westindien), am 26. d. M. S. M. S. „Cormoran“ in Suva (Fidjiinseln) und S. M. Tpdbt. „S. 90“ in Kobe ein getroffen.

1141“4“*“

Baden.

abend, von Seiner Königlichen eit dem Großherzog und

Bahnhof geleitet, nach Wildpark abgereist.

Rußland.

Der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ meldet, die vom Reichs⸗ rat und der Reichsduma angenommene Gesetzvorlage über das Rekrutenkontingent für das Jahr 1913 bestätigt. Da⸗ nach werden im ganzen Reiche für Heer und Flotte 455 000 Mann 8

8 Portugal. 8

In Lissabon haben in der Nacht zum Sonntag und gestern vormittag Kundgebungen stattgefunden, angeblich um die bedrohte Republik zu verteidigen. Es wurden zahlreiche Verhaftungen vorgenommen und zur Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung militärische Maßnahmen ergriffen. Wie „W. T. B.“ meldet, war die Regierung von den in der letzten Zeit von den Monarchisten, angeblich zusammen mit den radikalsten Republikanern und Syndikalisten, unter⸗ nommenen Treibereien unterrichtet und hatte alle nötigen Vorsichtsmaßregeln getroffen. In der Nacht wurden an ver⸗ schiedenen Stellen Bomben geworfen. Revolverschüsse wurden abgegeben, wahrscheinlich als Zeichen für den Beginn der Be⸗ wegung. Es erschienen vor mehreren Kasernen Gruppen von Demonstranten, die von Bürgern mit Hilfe der Polizei und von Mannschaften der republikanischen Garde zerstreut wurden. Die Stadt hat ihr gewohntes Aussehen bewahrt. Nach Nach⸗ richten aus den Provinzen ist dort die Ruhe nicht gestört worden. Achtundvierzig verhaftete Militärpersonen sind an Bord des geschützten Kreuzers „Republica“, ungefähr hundert Zivilisten und andere verhaftete Militärpersonen nach dem Kaszin von Sao Jorge gebracht worden. Die Mehrzahl der Verhafteten gehört der Radikalen Republikanischen Vereinigung an. Ein sorgsamer Ueberwachungsdienst ist von der Polizei und Bürger⸗ garde zur Verteidigung der Republik eingerichtet; die Truppen und die Mannschaften der Flotte sind in den Kasernen und auf den Schiffen zusammengezogen worden.

0 Türkei.

MNach einer Meldung des „W. T. B.“ hat das General⸗ kommando der bulgarischen Besatzung von Saloniki die Weisung

mitberufene Vert zuensmann stets zurückgreifen kann, um

erhalten, den begonnenen Abmarsch der bulgarischen In⸗

Zahlreichen anderen Be⸗

treffend Ausführung des § 392 des Versicherungsgesetzes für

oeben“ mit dem Chef der Mittelmeerdivisivon remen“ in St. Thomas

Seine Majestät der Kaiser und König ist, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern von Straßburg in Karlsruhe zum Besuch des Großherzoglichen Hofes eingetroffen und gestern

Ho

Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Maximilian zum

fanterie nach Serres einzustellen. Infolgedessen wird das bulgarische Post⸗ und Telegraphenamt sowie die Filiale der Bulgarischen Nationalbank in Saloniki nicht geschlossen. Nur die bulgarische Artillerie ist von Saloniki 8* Serres zurück⸗ gezogen worden.

Wie das „Wiener K. K. Telegraphenkorrespondenz⸗ bureau“ meldet, hat Essad Pascha nach einer aus Elbassan in Belgrad eingelaufenen Meldung im Einvernehmen mit Dschavid Pascha ein autonomes Königreich Albanien unter der Souveränität des Sultans proklamiert.

Dänemark.

Der Reichstag ist nach einer Meldung des „W. T. B.“

vorgestern geschlossen worden.

Eine Verteidigung der durch Hull, den Verfasser dieses Teiles der Tarifbill, war laut Meldung des „W. T. B.“ das Kennzeichen der vorgestrigen Debatte im amerikanischen Repräsentantenhause. Hull bezeichnete die Einkommensteuer als gerecht, ergiebig und der Aenderung der Zollraten entsprechend.

Gegenüber der vorgestern von „W. T. B.“ verbreiteten Meldung, daß die mexikanische Regierung mit der Firma Coutts Company in London eine Anleihe von 7 500 000 Dollars abgeschlossen habe, erklärt die Firma, daß die Nachricht einer Emission mexikanischer Obligationen durch ihr Haus der Grund⸗ lage entbehre. 1

Asien.

Wie „Reuters Bureau“ erfährt, hat der Vizepräsident des chinesischen Senats vorgestern, bevor der Anleihevertrag unterzeichnet wurde, den Vertretern der Banken mitgeteilt, daß die Mitglieder der Opposition in den beiden Häusern die An⸗ leihe als nicht regelrecht zustande gekommen betrachten und daß sie mit der Begründung dagegen Einspruch erheben würden, sie müsse einem neuen Parlament vorgelegt werden. Die Regierung ist der Ansicht, daß die am 26. Sep⸗ tember 1912 erfolgte Zustimmung der konstituierenden Ver⸗ sammlung zu dem ursprünglichen Uebereinkommen, das von der Sechsmächtegruppe vorgeschlagen worden war, noch bindend sei, und daß, da es dem Abgeordnetenhause bisher noch nicht ge⸗ lungen sei, einen Präsidenten für das Parlament zu ernennen, es tatsächlich noch nicht konstituiert sei. Die Kuomintangpartei wird voraussichtlich den Versuch machen, den Abschluß der An⸗ leihe für ungültig zu erklären als Zeichen ihrer Macht Nunnschikai gegenüber, dessen wachsender Einfluß sie mit Miß⸗ frauen erfüllt.

Afrika.

Vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldungen aus Rabat zufolge hat sich die Kolonne des Obersten Henry mit der von Fes kommenden Kolonne Comte vereinigt. Oberst Henry hat am 23. April die Kasbah Ifran erobert und die aufständischen Marokkaner, die beträchtliche Verluste erlitten, vertrieben. Die Franzosen hatten zwei Leichtverwundete.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichs⸗ tags, der Bericht über die vorgestrige Sitzung des Preußischen Herrenhauses und der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

Auf der Tagesordnung für die heutige (177.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach beiwohnte, stand zunächst die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Umlegung von Grundstücken in der Landgemeinde Griesheim a. Main, Kreis Höchst. 1

Abg. von Brandenstein (kons.) zur Geschäftsordnung: Ich bitte, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen. Es handelt sich um die prinzipielle Streitfrage, ob die lex Adickes in einer Landgemeinde eingeführt werden soll. Das Herrenhaus hat erst am 24. April über diese Vorlage verhandelt; der Bericht darüber liegt uns noch nicht vor. Wir müssen ihn aber bei der Wichtigkeit der Sache eingesehen haben. Wir können morgen oder übermorgen dieses 11“ 8 8

er Präsident schlägt darauf vor, den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und ihn morgen zu behandeln.

Abg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.) ist damit einverstanden, wenn⸗ gleich er nicht anerkennen könne, daß es sich um eine grundsätzliche Streitfrage handle.

Der Gegenstand wird von der Tagesordnung abgesetzt.

Auf der Tagesordnung steht ferner die dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838.

Abg. von Brandenstein (kons.) beantragt, den Gesetz⸗ entwurf en bloc anzunehmen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: Ich habe schon bei der zweiten Beratung diesem Gesetze wurde aber als Grund für die Beratung ekannt gegeben, daß es notwendig sei, einen Beschluß des Hauses herbeizuführen.

habe anerkannt, daß der Wunsch, ein solches Gesetz zu machen, nicht unberechtigt ist, aber ich wiederhole doch meine Bilte, daß Sie jetzt das Gesetz nicht verabschieden. Ich habe bedauert, daß das Gesetz von 1838 als obsolet bezeichnet worden ist; dieses Gesetz hat sich vielmehr sehr gut bewährt, unter seiner Geltung haben sich Eisenbahnen entwickelt, die ein Volks⸗ dermögen von vielen Milliarden repräsentieren, gebaut, in Be⸗ trieb gesetzt sind und weiter betrieben werden. Die Tragweite der Abänderung des Gesetzes läßt sich nicht übersehen, und es sollte deshalb diese Vorlage hier nicht verabschiedet werden. Ich habe schen bei der zweiten Lesung durchblicken lassen, daß die Vorlage in der Fassung, wie sie aus der Kommission herausgekommen ist, von der Regierung nicht akzeptiert werden kann. Ich habe mich dagegen bereit erklärt, in der nächsten Session ein neues vorzulegen. Ich bitte also das Haus, sich zu überlegen, ob es angebracht ist, in diesem Augenblick das Gesetz noch in dritter Lesung zu verabschieden. Abg. Brütt (freikons.): glaube nicht, daß ich der finzige in der Kommission war, sondern daß es auch andere Mitglieder der Kommission waren, die nicht der Ansicht gewesen sind, daß wir lediglich, um die Sache zum Abschluß zu bringen, die Kommissionsbeschlüsse gefaßt haben. Wir sind keineswegs der Meinung gewesen, daß alle Schwierigkeiten gelöst sind, und manche Mitglieder haben gehofft, daß durch ein Kompromiß mit der Regie⸗ tung die Frage werde gelöst werden können. ir wissen, daß die Regierung das Gese nicht annehmen kann, und daher wäre 8 eescst das Beste, über die Vorlage überhaupt nicht mehr zu

rhandeln. bg. von Brandenstein (kons.): Die Verdienste der Eisen⸗

der Kommission nicht vollkommen sind, so sind doch auch die Vertreter

wir in einer einzelnen Frage gemäß den Auffassungen der neueren Zeit das Eisenbahngesetz von 1838 ändern. Wenn auch die Beschlüsse

der Regierung in der Kommission nicht in der Lage gewesen, unseren Wünschen irgend eine für sie annehmbare Form zu geben. Ich lege Wert darauf, daß ein Votum des Hauses zustande kommt. Wir können ja die Regierung nicht zwingen, unsere Beschlüsse anzunehmen; aber es muß dann eben versucht werden, durch eine andere Vorlage etwas Brauchbares zu schaffen. Wenn jetzt eine Beschlußfassung des Hauses nicht zustande kommt, so würde die Regierung, wie schon einmal, bei der Einbringung einer neuen Vorlage erklären, daß unsere jetzige Be⸗ ratung nicht über die Kommissionsbeschlüsse hinausgekommen, also die Meinung des ganzen Hauses selbst nicht zur Geltung gekommen sei. Ich bitte deshalb, jetzt in die dritte Beratung einzutreten.

Abg. Dr. Friedberg (nl.) hält es bei dem Widerspruch des Ministers nicht für angebracht, diese schwierige Materie noch zu er⸗ und beantragt, den Gegenstand von der Tagesordnung ab⸗ zusetzen. Die Absetzung von der Tagesordnung wird mit geringer Mehrheit, die sich aus den Konservativen und dem 1“] zusammensetzt, bei sehr schwach besetztem Hause abgelehnt. Mit derselben Mehrheit wird das Gesetz ohne weitere Debatte nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.

(Schluß des Blattes.) .“

Bei der am 22. d. M. im Wahlkreis Oberfranken 5 (Bamberg) vorgenommenen Reichstagsersatzwahl sind, wie „W. T. B.“ meldet, nach amtlichen Ermittlungen 21 587 gültige Stimmen abgegeben worden. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten betrug 29 012. Es erhielten der Domprediger Johann Leicht⸗Bamberg (Zentr.) 14 133, der Postsekretär Ludwig Kraus⸗Bamberg (fortschr. Volksp.) 3284 und der Gausekretär Hans Vogel⸗Fürth (Soz.) 4150 Stimmen. Zer⸗ splittert waren 20 Stimmen. Gewählt ist s Leicht

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Beuthen (Oberschlesien) wird dem „W. T. B.“ tele⸗ graphiert: Nach der endgültigen amtlichen Feststellung fehlten am Sonnabend bei der Frühschicht 33 800 Mann, bei der Abend⸗ schicht 19 118, zusammen also 52 918 Mann. Bei der heutigen Frühschicht fehlten 39 115 (vgl. Nr. 99 d. Bl.).

In Crefeld hat, der „Köln. Ztg.“ zufolge, eine Versammlung der ausständigen Färber beschlossen, den Ausstand fortzusetzen. (Vergl. Nr. 81 d. Bl.)

F. der Lohnbewegung der Klempner und Installateure in Düsseldorf wurden, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, bisher in 23 Betrieben 71 Gehilfen ausgesperrt, während 16 freiwillig die Arbeit niederlegten. Insgesamt kommen 400 Gehilfen in Betracht.

Aus Saarbrücken wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Am Sonn⸗ abend fand in Wadgassen eine Zusammenkunft der Vertrauens⸗ männer des christlichen Gewerkvereins statt, in der eine Ent⸗ schließung zur Lohnbewegung auf der Grube Hostenbach (vgl. Nr. 99 d. Bl.) gefaßt wurde. In dieser heißt es, daß nach den stattgefundenen Einigungsverhandlungen unter dem Vorsitz des Koniglichen Revierbeamten eine wesentliche Aenderung der Lage eingetreten sei. Die Verwaltung der Grube habe für die Gedinge arbeiter Zugeständnisse gemacht und bereits die niedrigen Gedinge erhöht und 8 eine Erhöhung der Schichtlöhne ver⸗ sprochen. Bezüglich der Darlehen habe die Verwaltung erklärt, daß in Zu⸗ kunft deren Bewilligung nicht mehr von der Zugehörigkeit zum gelben Gewerkverein abhängig gemacht werden soll. Die Verwaltung er⸗ kläre sich auch bereit, einen gemaßregelten Gewerkschaftsältesten wieder einzustellen und verspreche, keine Maßregelung vorzunehmen. Infolge dieses Entgegenkommens der Verwaltung sei selbstverständlich an einen Ausstand nicht zu denken. 8

In Rosario ist, wie ⸗W T. B.“ erfährt, ein Ausstand der Straßenbahner ausgebrochen. Die Ausständigen fordern einen Arbeitstag von acht Stunden und Vermehrung der Zahl der Bahnen. Mehrere Straßenbahnwagen wurden verbrannt. Der Ar⸗ beiterverband hat zur ÜUnterstützung der Streikenden den all⸗ gemeinen Ausstand in Rosario beschlossen. Der Handel ist

Wohlfahrtspflege.

Der Kaiser⸗Wilhelm⸗Dank, Verein der Soldaten⸗ freunde, hielt kürzlich unter dem Vorsitz des Generals der In⸗ fanterie von Graberg seine 16. Generalversammlung in Berlin ab. Im vergangenen Geschäftsjahre konnte“ der Verein 93 373 Druck⸗ schriften den Truppenteilen, Kriegervereinen usw. kostenfrei zur Verfügung stellen. Den bei den Truppenteilen neu ein⸗ gerichteten „Auskunfts⸗ und Beratungsstellen für Militäranwärter“ überließ er ebenfalls entsprechendes Material. Die von dem Verein herausgegebene Zeitschrift „Die Zivilyersorgung“, welche für die schulwissenschaftliche Weiterbildung und beamten⸗ berufliche Vorbildung der Unteroffiziere und Militäranwärter bestimmt ist, wird ihrer Aufgabe immer mehr gerecht. In Rücksicht darauf, daß der Bezirksfeldwebel Hauschild vom Bezirkskommando V in Berlin sich durch eisernen Fleiß so weit gefördert hatte, daß er sich zur Ablegung der Prüfung als Doktor der Rechts⸗ und Staatswissenschaften melden konnte, übernahm der Verein die Drucklegung der Hauschildschen Dissertation „Die soziale Loge der Besatzung der deutschen Hochseefischerei⸗ fahrzeuge’. Das vom Verein zum vierten Male herausgegebene Büchlein „Der deutsche Reservist“, das einen Beitrag für die staats⸗ bürgerliche Bildung der entlassenen Mannschaften bilden soll, wurde von fast allen Truppenteilen den Reservisten übergeben. Das vom Verein herausgegebene Nationalwerk „Deutschland als Weltmacht 40 Jahre Deutsches Reich“ hat eine weite Verbreitung ge⸗ funden. Der Verein war in der Lage, den ersten Betrag von 3500 als bisherigen Reingewinn zur Schmückung der Kriegergräber und zur Unterstützung von Kriegsveteranen unter die Landeskriegerverbände verteilen zu können. Vor Schluß des Geschäftsjahres gab der Verein ein neues Werk „Aus Deutschlands Werdegang: Der Befreiungskrieg 1813— 1815“ heraus. Das Werk ist bearbeitet von den erren Privatdozenten an der Universität Berlin und Lehrer an der König⸗ lichen Kriegsakademie Dr. Rieß, Professor Dr. Paul Goldschmidt und vom Königlichen Hausarchivar Herrn Dr. Georg Schuster. Pro⸗ fessor Dr. Jago Springer, Kustos am Königlichen Kupferstichkabinett, hat den Bilderschmuck ausgewählt. Der Verkaufspreis ist sso niedrig wie möglich angesetzt worden, um es auch im einfachsten deutschen Hause einzuführen. Es ist im Verlage der „Kameradschaft“, Wohl⸗ fahrtsgesellschaft m. b. H., Berlin W. 35, erschienen. Der Verein konnte auch aus der bei ihm bestehenden Wohlfahrts⸗ Stiftung viele Militäranwärter und Gendarme unterstützen. Der Kaiser⸗Wilhelm⸗Dank hat sich ferner entschlossen, den von ihm heraus⸗ gegebenen Kaiser⸗Wilhelm⸗Dank⸗Kalender künftig zu einem vielseitigen, zuverlässigen Ratgeber und Führer für die Zivilversorgung des E auszugestalten. Anläßlich des Regierungsjubiläums des Kaisers gibt der Verein eine Schrift heraus, die für Schulen, Militär bestimmt ist. Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich in Berlin W. 35, Flottwellstraße 3.

Kunst und Wissenschaft.

Die Ausstellung der Zeichnungen von Meistern des 18. Jahrhunderts im Kupferstichkabinett der Königlichen Museen ist geschlossen worden. An ihre Stelle tritt morgen eine neue Ausstellung „Delacroix und die Meister von Barbizon

(Radierungen und Steindrucke)“.

In München ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag

der Architekt, Professor Gabriel von Seidl nach längerer Krank⸗

heit im 65. Lebensjahre gestorben. Ein Münchener Kind, studierte Seidl auf dem Polytechnikum seiner Vaterstadt das Maschinenbaufach, um sich erst nach seiner Rückkehr aus dem Kriege gegen Frankreich dem Baufach zu widmen. Seit 1878 war Seidl in München als Architekt tätig, auf dessen bauliche Aus⸗ estaltung er bald einen maßgebenden ausübte. Lange ahre pflegte er in seinen Bauten ein edles Barock; in jüngerer Zeit wandte er sich modernen Formen zu, die er ohne Künstelei und in feinsinniger Anpassung an die landschaftliche Umgebung sowie unter Berücksichtigung der J der Gesundheitspflege namentlich im Landhausbau, zur Geltung zu bringen wußte. Auch über seine Heimatstadt und Bayern hinaus hat der Verstorbene schaffend und anregend eingewirkt. Von seinen zahlreichen Bauten seien in München die St. Annakirche, das Nationalmuseum, das Künstlerhaus und das Deutsche Museum sowie die Villen Lenbachs und Kaulbachs genannt. In Worms, Ingolstadt und Bremen erbaute er die Rathäuser, in Rüdesheim und Repten führte er wertvolle Schloß⸗ bauten aus. In Berlin wurde das Haus des Münchener Spaten⸗ bräus nach seinen Entwürfen ausgeführt. Das verdienstvolle Schaffen Seidls wurde auch durch äußere Ehren und Auszeichnungen reichlich anerkannt. Er war Ehrenmitglied der Königlich bayerischen Akademie der bildenden Künste und Ehrenkonservator des Bayerischen National⸗ museums; der Königlich preußischen Akademie der bildenden Künste gehörte er als auswärtiges Mitglied an, wie ihm auch die Friedens⸗ klasse des preußischen Vrdens pour le mérite verliehen war. Die moderne deutsche Baukunst hat in Gabriel von Seidl einen ihrer begabtesten, eigenartigsten und erfolgreichsten Vertreter verloren.

An demselben Tage, an dem Gabriel von Seidl in 2 die Augen schloß, starb in Halle a. S. der ordentliche Professor in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität, Geheimer Medizinal⸗ rat und Generalarzt d. R. Dr. Fritz von Bramann, Direktor der chiru gischen Universitätsklinik, im 59. Lebensjahre. Er war in Königsberg i. Pr. geboren und wurde nach voll⸗ endetem Studium bald als Assistenzarzt an die von Berg⸗ mann geleitete chirurgische Klinik der Berliner Universität berufen. In den schweren Leidenstagen des Kronprinzen und nach⸗ maligen Kaisers Friedrich bewährte sich der junge Chirurg an dem Krankenlager des Fürsten durch treue Fürsorge und tatkräftige Umsicht. Im Jahre 1889 wurde er nach kurzer Tätigkeit als Privatdozent Extraordinarius an der Berliner Universität, um schon im Jahre darauf einen Ruf als Ordinarius und Nachfolger von Volkmanns an die Universität Halle zu folgen. Hier wirkte er bis zu seinem zu frühen Tode als ein trefflicher Lehrer, der sich um die Ausbildung zahlreicher junger Chirurgen hervorragende Verdienste erworben hat.

3 Handel und Gewerbe

In der heutigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank besprach der Vorsitzende, Vizepräsident des Reichs⸗ bankdirektoriums Dr. von Glasenapp, die vorliegende Wochenübersicht, hob hervor, daß der Goldbestand der Reichs⸗ bank zum ersten Mal den Betrag von 1 Milliarde Mark über⸗ schritten habe, und führte unter allseitiger Zustimmung aus, daß zu einer Aenderung des Diskontsatzes zurzeit keine Veran⸗ lassung vorliege. Schließlich wurden einige Wertpapiere zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Dritten Beilage.)

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Stand der Wintersaaten in den Niederlanden 1 am 15. April 1913.

Nach einer Veröffentlichung des Kgl. Niederländischen Ministeriums 189 Landwirtschaft, Gewerbe und Handel vom 15. April 1913.)

Die Herbstbestellung ist durch die späte Ernte und durch nasses Wetter erschwert worden. Viele Felder sind unbestellt geblieben, während andere erst mitten im Winter oder im Vorfrühling bestellt worden sind. Infolge des milden Winters stehen die Saaten im allgemeinen gut. Zwar haben die Nachtfröste und das rauhe, kalte Wetter in der ersten Hälfte des April sie in der Entwicklung zurück⸗ gebracht, doch hofft man, daß sie sich bei der günstigen Witterung der letzten Tage bald erholen werden. Der Roggen steht durch⸗ schnittlich gut, während der Stand des Weizens und der Gerste fast überall als gut oder sehr gut bezeichnet wird. Von der Kohlsaat steht wenig zu Felde. Ihr Stand ist in Friesland und Seeland ziemlich gut, sonst ist er gut oder sehr gut. Der Kümmel ist vielfach dünn aufgegangen und es zeigt sich bereits eine ungewöhnlich große Anzahl blühender Pflanzen, was für die Ernte als schädlich erachtet wird. Der Stand wird in Nordbraband mittel⸗ mäßig, in Seeland und auf dem Lehmboden in Nordholland ziemlich gut, in Groningen ziemlich gut bis gut und in Südholland, Friesland und auf dem Moorboden in Nordholland gut genannt. Im Jahre 1912 betrug die im ganzen Lande mit Kümmel besäte Fläche 2991 Hektar, die einen Ertrag von 58 976 Ballen zu 50 kg ergab. Im Jahre 1911 nahmen die Kümmelfelder 8230 Hektar ein, derer Ertrag sich auf 234 247 Ballen zu 50 kg belief. Die Ernte im Jahre 1912 war daher außergewöhnlich klein. Gegenwärtig i wiederum mehr Kümmel angebaut als im Jahre 1912, aber wahr scheinlich weniger als im Durchschnitt der diesem Jahre vorangegangenen letzten Jahre. Die Weiden stehen im allgemeinen gut oder seh ut. Sie haben sich so frühzeitig entwickelt, daß das Vieh, und be⸗ sencdene das Jungvieh, eher als sonst zur Weide gebracht werden konnte. Der Stand des Klees ist durchschnittlich gut, in einigen Gegenden sogar sehr gut, ausgenommen in Groningen, auf dem Moor⸗ boden in Utrecht und auf dem Lehm⸗ und Sandboden in Nord⸗

ut bezeichnet wird. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Amsterdam vom 24. April 1913.)

1 Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werdenhh

Italien.

Direktion des Militärkommissariats des 8. Armeekorps in Florenz. 15. Mai 1913, Vormittags 10 ÜUhr: Lieferung von Wolle, Natzäßen. unterlagen, hänfenen Bettlaken, Matratzenbezügen und Kopfkissen⸗ LgN 12 560 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Ie F genio militare in Turin. 6. Mai 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr: Herrichtung der elektrischen Beleuchtungsanlage im neuen Militärhospital in Turin nebst Lieferung der erforderlichen Materialien. Voranschlag 59 000 Lire. Sicherheit 5900 Lire. Zu⸗ lassungsanträge und Zeugnisse ꝛc. bis spätestens 4. Mai 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichs⸗

die Königliche Präfektur in Catanzaro. 15. Mai 1913, Vorm. 10— 11 änic Bau des Abschnittes der Landstraße Nr. 94 zwischen

A bahn⸗ und der Bauverwaltung um das Eisenbahnwesen werden sicherlich vom ganzen Hause anerkannt werden; das schließt aber nicht aus, daß

16* S8

Confluenti inferiore und Confluenti superiore. Länge 1189,64 m.

holland, wo er nur als mittelmäßig bis ziemlich gut oder ziemlich

iger“. 6g Winisterium der öffentlichen Arbeiten in Rom und gleichzeitig

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