Finke zu Witten geworden sei, mit dem Antrage, I. den Beklagten zu verurteilen: a. darin zu willigen, daß von dem vom Fürstlichen Amtsgericht Niederwildungen in der Zwangsversteigerungssache I. K 5—04 bei dem Fürstlichen Amtsgericht Niederwildungen hinterlegten Betrage von 3043,58 ℳ der Betrag von 1521,79 ℳ an die Klägerin ausgezahlt werde, b. an die Klägerin 218,55 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 27. Junt 1905 zu zahlen. II. Das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu e klären. III. Dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Bochum auf den 4. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 39, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mäͤchtigten vertreten zu lassen. ochum, den 23. April 1913. Köchling, Gerichtsschreiber des Königlichen Lan erichts.
[11689] Oeffentliche Zustellung. b Die Firma Franz Klein Uniformen⸗ fabrik in Breslau, Nikolaistraße 44/45, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fritsch in Breslau, klagt gegen den Kauf⸗ mann Eberhardt Schneider, früber in Breslau, Tauentzienstraße 33, auf Grund der Behauptung, daß ihr der Beklagte für im Monat März 1911 gelieferte Militär⸗ sachen bezw. ausgeführte Reparaturen an Kaufpreis und Arbeitslohn den Betrag von 303,25 ℳ verschulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 303,25 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 4, Zimmer 161, auf den 9. Juni 1913,
Vormittags 9 Uhr, geladen.
Breslau, 22. April 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[11450] Oeffentliche Zustellung.
Die Margaretbe verehel. Schumacher in Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Frenzel in Dresden, klagt gegen Friedrich Paul Gärtner, früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauprung, daß dieser aus einem Darlehn 7000 ℳ schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 7000 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1913 sowie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits und im Falle der Nichtzahlung dieses Betrages und der Kosten zur Duldung der Zwangsverwal⸗ tung und Zwangsversteigerung des dafür verpfändeten Grundstücks Blatt 94 des Grundbuchs für Reichenberg, Bez. Dresden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur
ündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bet diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Es ist Termin auf den 27. Juni
913, Vormittags 9 Uhr, anberaumt vorden. Zu diesem Termin wird Be⸗ lagter hiermit geladen.
esden, den 24. April 1913.
Der Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
E11A1X“ [11685] Ladung.
In Sachen der Frau Maria Baukloh, früher in Essen⸗Ruhr, Henriettenstraße 17, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Klägerin, gegen den Ludwig Mertens in Kiel, früher in Essen, Beklagten — Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Heine⸗ mann und Dr. Bertermann in Essen — wird die Klägerin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 24. Juni 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht in Essen⸗Ruhr, Zimmer Nr. 156, geladen.
Essen, den 21. April 1913.
Bracht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[10340] Oeffentliche Zustellung.
Der Landwirt Adolf Gehrke in Berg⸗ heim, vertreten durch die Deutsche Mittel⸗ standskasse in Posen, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Posen, klogt gegen: 1) die Witwe Friederike Volste (nicht Wolske), 2) den am 25. Oktober 1860 geborenen Gustav Ernst Volske (nicht Wolske), beide unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß für die Beklagte zu 1 im Grundbuche von Berg⸗ heim Band I Blatt Nr. 24 in Abtei⸗ lung II unter Nr. 3 ein Leibgedinge und für den Beklagten zu 2 im Grundbuche beider Grundstücke in Abteilung III unter Nr. 2 bezw. 6 und 7 Hypotheken von 38 Tlr. 11 Sgr. 6 Pf. bezw. 38 Tlr. 11 Sgr. 3 Pfg. und 35 Tlr. 5 Pfg. eingetragen stehen, daß die Beklagte zu 1 wegen des Altenteils abgefunden und der Beklagte zu 2 wegen seiner Hyvpotheken⸗ forderungen von dem Kläger bereits be⸗ friedigt worden ist, mit dem Antrage: 1) die Beklagte zu 1 zu perurteilen, in die Löschung des im Grundbuche von Berg⸗ heim Band I Blatt Nr. 24 in Abtei⸗ lung II unter Nr. 3 eingetragenen Alten⸗ teils zu willigen, 2) den Beklagten zu 2 zu verurteilen, in die Löschung der im (Grundbuche von Bergheim Band 1 Blatt Nr. 24 und Band II Blatt Nr. 27 in Abteilung 11I unter Nr. 2 bezw. 6 und 7 eingetragenen Hypotheken von 38 Tlr. 11 Sgr. 6 Pfg. bezw. 38 Tlr. 11 Sgr.
3) den Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen, 4) das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mund⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amts⸗ gericht in Exin auf den 18. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Exgin, den 20. April 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[11642] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Oelke u. Heise, Herren⸗ schneiderei in Hannover, Georgstraße 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brauns in Hannover, klagt gegen den Kaufmann Louis Frankenberg. früher in Braunschweig, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten am 22. Juli 1911 einen Jakettanzug gebügelt habe zum Preise von 2,50 ℳ, daß sie am 19. August 1911 einen Jakettanzug gebessert, gereinigt, ge⸗ bügelt und der Hose einen Bandbesatz gegeben und dafür 3,50 ℳ zu fordern habe und daß sie ihm am 22. September 1911 einen Jakettanzug zum Preise von 115 ℳ geliesert habe, ihr auch 0,20 ℳ Nachnahmeporto entstanden seien, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 121,00 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Jantzar 1912 und von 0,20 ℳ Portoauslagen mittels für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklärenden Erkennt⸗ nisses, und begründet die Zuständigkeit des hiesigen Amtsgerichts damit, daß Veklagter zur Zeit der Lieferung der Waren und Arbeiten seinen Wohnsitz in Hannover ge⸗ habt habe. Es ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Königlichen Amtsgericht, Abt. 18, in Han⸗ nover, Volgersweg Nr. 1, Neues Justtz⸗ gebäude, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 323, auf den 12. Juli 1913. Vorm. 10 Uhr, bestimmt worden. Zum Zwecke deröffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Beklagter wird zu diesem Termin geladen.
Hannover, den 22. April 1913.
Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts.
[11686] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Hermann Hendrian in Osterode, Proz⸗ßbevollmächtigter: Justizrat Krüger in Osterode klagt gegen die Erben des verstorbenen Arbeiters Christof Gli⸗ newski aus Biessellen, nämlich: a. die Witwe Susanne Glinewski, geb. Sage⸗ wicz, in Riemke, Bochumerstr. 4, b. den Friedrich Glinewski, unbekannten Auf⸗ enthalts, c. die Auguste Grünberg, geb. Glinewski, unbekannten Aufenthalts, d. den Arbeiter Friedrich Grünberg, unbekannten Aufenthalts, e. die Arbeiterfrau Wilhel⸗ mine Noch, geb. Glinewski, in Detroit — Mich. —, f. den Arbeiter Fritz Noch in Detroit — Mich. —, g. die Marie Gli⸗ newski, früher in Riemke, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, h. die Emma Boecker, geb. Glinewski, in Lüttring⸗ hausen⸗Goldenberg 11 a, i. den Dreher Robert Boecker in Lüttringhausen⸗Gol⸗ denberg 11 a, unter der Behauptung, daß der Ehemann der Susanne Gli⸗ newski, Christof Glinewski, vor etwa 16 Jahren von der städtischen Sparkasse in Osterode ein Wechseldarlehn von 600 ℳ entnommen habe, für welches sich der Arbeiter August Raczynski und zwei andere verbürgten, daß August Raczynski den Wechsel bezahlen mußte und seinen An⸗ spruch auf Ersatz der Beträge dem Kläger abgetreten habe, daß ferner Christof Glinewski verstorben sei und die Beklagten als alleinige Erben hinterlassen habe, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung an Kläger von 600 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1899, die beklagten Ehemänner zur Duldung der Zwangs⸗ vollstreckung in das Vermögen ihrer Ehe⸗ frauen kostenpflichtig zu verurteilen. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Hohenstein, Ostpr., auf den 19. Dezember 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hohenstein, Ostpr., den 24. April 1913. Eller, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[11643] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Degener und Kleinherne, G. m. b. G., vertreten durch ihre Ge⸗ schäftsführer, in Düsselderf, Graf⸗Adolf⸗ straße 37, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Granderath in Düssel⸗ dorf, klagt gegen den Fahrradhändler Johann Müller, früher in Mörs, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund Mietforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 160 ℳ nebst 4 % Zinien von 40 ℳ seit dem 1. Dezember 1912, von 40 ℳ seit dem 1. Januar 1913, von 40 ℳ seit dem 1. Februar 1913 und von 40 ℳ seir dem 1. März 1913 zu verurteilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Könialiche Amtsgericht in Mörs auf den 25. Juni 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 6. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mörs, den 23. April 1913. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 6.
[11015] Oeffentliche Zustellung.
Der Mühlenbesitzer Joh. Pet. Eufinger auf der Heckenmühle, Post Stahlhofen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Teves in Montabaur, klagt gegen den
vollstreckbar
bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklante fär käuflich gelieferte Waren aus den Jahren 1912 und 1913 den Restbetrag von 90 90 ℳ und ferner für ein am 7. Sep⸗ tember 1912 hingegebenes, bis zum Fe⸗ bruar 1913 zurückzahlbares Darlehn
von 40,00 ℳ schulde, mit dem Antrage,
den Beklagten kostentällig und vorläufig zu verurteilen, an Kläger 130,90 ℳ nebst 4 % Zinsen aus 24,61 ℳ seit 1. April 1912, aus 10,16 ℳ seit 1. Juli 1912, aue 31,51 ℳ seit 1. Ok⸗ tober 1912, aus 20,80 ℳ seit 1. Januar 1913, aus 40 00 ℳ seit dem 7. September 1912 und aus 1,32 ℳ seit 7. Februar 1913 zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Montabaur auf den 19. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Montabaur, den 18. April 1913. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[11644] Oeffentliche Zustellung.
Der Schachtmeister Thomas Kulski in Mrotschen, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat Brink in Nakel (Netze), klagt gegen die Eigentümer Jakob und Rosalia, geb. Brocka, verwitwet gewesene Oszuscik, Pazderskischen Eheleute, früher in Mrotschen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Be⸗ klagten eingetragene Eigentümer des Grundstücks Mrotschen Blart 336 wären und daß sie dieses Grundstück vor länger als 20 Jahren durch privpatschriftlichen Vertrag an den Kläger verkauft und über⸗ geben, aber noch nicht aufgelassen hätten, mit dem Antrage, die Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, das Grundstück Mrotschen Bl. 336 dem Kläger vor dem Königlichen Amtsgericht in Nakel aufzu⸗ lassen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Be⸗ klagten vor das Königliche Amtsgericht in Nakel (Netze) auf den 24. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. b
Nakel, den 6. April 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[11645] Oeffentliche Zustellung. 1
Der Kommissionär und Portier August Merkert in Berlin NW., Neustädt. Kirch⸗ straße 6/7, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Croce in Trebnitz, klagt gegen den Landwirt Theodor Wagner, unbekannten Aufenthalts, früher in Schebitz, Kreis Trebnig i. Schl., auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte von der für den Kläger auf seinen Grund⸗ stücken Blatt Nr. 187 und 205 Schebitz in Abteilung III unter Nr. 4 bezw. 2 ein⸗ getragenen Darlehnshypothek von 3000 ℳ, mit 4 ½ vom Hundert verzinslich, für die Zeit vom 1. 1. 13 bis 31. 3. 13 die Zinsen verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 33 ℳ 75 ₰. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Trebnitz i. Schles. auf den 23. Juni 1913. Vormittags 9 Uhr, geladen. “
Trebnitz, den 25. April 1913.
Warmuth, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[11698] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Arthur Gestrich, Barbara geborene Engels in Trier, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Royer in Trier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗ mann Arthur Gestrich. früher in Trier, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr an barem Darlehn sowie aus Erlös aus Möbel⸗ ꝛc. Ver⸗ käufen 9000 ℳ verschulde, mit dem Antrag auf Zahlung von 9000 ℳ nebst 4 % Zinsen vom 9. September 1905. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen
Landgerichts in Tier auf den 28. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Trier, den 24. April 1913
Armbrust, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [11690] Oeffentliche Zustellung.
Otto Geund, Kohlenhändler in Zwei⸗ brücken, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wenz daselbst, klagt gegen Franz Hopk, Kaufmann, seither in Viern⸗ heim, Hessen, nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, wegen Entschädigungsforderung, mit dem Antrage, zu erkennen: 1) Der Beklaate wird verurteilt, an den Kläger zu bezahlen 430 ℳ 35 ₰ nebst Zinsen hieraus zu 4 % vom Tage der Klagezustellung an; 2) dem Beklagten werden die Prozeßkosten zur Last gelegt; 3) das Urteil wird für vorläusig vollstreckbar erklärt. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt in die öffentliche Sitzung des Kgl. Amtsgerichts Zweibrücken vom 2. Juli 19183, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale. Der Beklagte wird hiermit zu diesem Termine geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage an den⸗ selben wurde bewillligt.
Zweibrücken, den 26. April 1913. Der Gerichtsschreiber des Kal. Amtsgerichts.
[11681] Beschluß.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemein⸗ schaft, die in Ansehung der im Gemeinde⸗ bezirk Stutzhaus liegenden, im Grundbuche von Stutzhaus, Band A Blatt 129, auf den Namen von Franziska Ortlepp, geb. Ortlepp, Marie Karoline Ortlepp und Ernst Ortlepp eingetragenen Grundstücke:
Lit. A: 4,5 a Rodeland am Streitberg V. R. Nr. 566,
Lit. B: 15,0 a Jakobswiese auf den Rödern V. R. Nr. 738,
Lit. C: 8,4 a Rodeland auf der Schlehen⸗ pfütze V. R. Nr. 744
besteht, wird auf Antrag des Fabrik⸗ arbeiters Ernst Ortlepp in Stutzhaus die Zwangsversteigerung der bezeichneten Grundstücke angeordnet.
Dieser Beschluß gilt zugunsten des An⸗ als Beschlagnahme der Grund⸗ stücke.
Ohrdruf, den 12. April 1913.
Herzogliches Amtsgericht. 2. Ausgefertigt:
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung. An Marie Karoline Hagen, geb. Ortlepp,
in Tacoma, Staat Washington U. St. A.
Ohrdruf, den 26. April 1913.
Reuß, i. V. Gerichtsschreiber Herzogl. S. Amtsgerichts. 2.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
[4973 Bekanntmachung. Domänenverpachtung.
Die Domäne Abdersleben im Kreise Oschersleben soll für die Zeit von Johannis 1914 ab auf 18 Jahre, bis Ende Juni 1932, anderweit öffent⸗ lich meistbietend verpachtet werden. Zu diesem Zwecke haben wir einen Termin auf Donnerstag, den 8. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungssaal, Domplatz Nr. 3 hierselbst, anberaumt. Größe der Domäne: 822,492 ha. Grundsteuerreinertrag: 48 205,29 ℳ. Er⸗ forderliches Vermögen: 367 000 ℳ. Bis⸗ heriger Pachtzins. Anschliegsich 352 ℳ Jagdpachtgeld: 87 452 ℳ. Nähere Aus⸗ kunft, auch über die Voraussetzungen der Zulassung zum Bieten, erteilt unser Kom⸗ missar, Geheimer Regierungsrat Maetzke. Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und
Forsten, Magdeburg. Knickenberg.
110391]
Größe 431,973 ha. Grundsteuerreinertrag 11 974 ℳ.
Die Verpachtungsbedingungen, von
Die im Kreise Königsberg Nm. gelegene Königliche Domäne Wilkersdorf soll am Donnerstag, den 15. Mai d. Js., Vormittags 10 Uhr, hier im Sitzungssaale Nr. 98 unseres Dienstgebäudes für die Ende Juni 1932 zur Wiederverpachtung öffentlich ausgeboten werden.
Fett von Johannis 1914 bis
Erforderliches verfügungsfreies Vermögen 125 000 ℳ.
Bisheriger Pachtzins einschließlich Jagdpacht 12 654 ℳ.
Stärkefabrik in fiskalischem Gebäude. 1,5 km von der Haltestelle Wilkersdorf⸗Zorndorf der Bahn Küstrin—Stargard, 4,5 km vom Bahnhof Tamsel der Ostbahn.
denen wir gegen Schreibgebühren Ab⸗
schrift erteilen, können im Zimmer 111 unseres Dienstgebäudes und bei dem Domänen⸗ pächter Wächter in Wilkersdorf eingesehen werden. . Die Besichtigung der Domäne ist nach Meldung bei letzterem jederzeit gestattet. Frankfurt a. O., den 19. April 1913. Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten B
[10392]
dorf soll am
1914 bis En Größe 503,451 ha. Grundsteuerreinertrag 9519 ℳ.
von der Kreisstadt Königsberg N.⸗M.
3 Pfg. und 35 Tlr. 5 Pfg. zu willigen,
Karl Jung, früher in Horbach, jetzt un⸗
Erforderliches verfügungsfreies Vermögen 150 000 ℳ. 8 Bisheriger Pachtzins einschließlich Jagdpacht 16 061 ℳ. Brennerei in fiskalischem Gebäude, 3,5 km von Bahnhof Jädickendorf, 8 km
Die im Kreise Königsberg N.⸗M. gelegene Königliche Domäne Jädicken⸗
Mittwoch, den 14. Mai d. Js., Vormittags 10 Uhr, hier im 18 ssaale Nr. 98 unseres Dienstgebäudes für die Zeit von Johannis e Juni 1932 zur Wiederverpachtung öffentlich ausgeboten werden.
1
Die Verpachtungsbedingungen, von denen wir gegen Schreibgebühren Abschrift erteilen, können im Zimmer 111 unseres Dienstgebäudes und bei dem Administrator Houben in Jädickendorf N.⸗M. eingesehen werden. Die Besichtigung der Domäne ist nach Meldung bei letzterem jederzeit gestattet. Frankfurt a. O., den 19. April 1913. Königliche Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten B
[111351 Konkursverfahren.
Die zur Konkursmasse „Gesellschast für Trockenzerstäubung flüssiger Ma⸗ terien m. b. H.“ gehörigen Aktiven, nämlich:
1) 13 750 & Sterling Shares der German Collos Cement Company Ltd. in London,
2) 2500 2£ Sterling Deferred Shares derselben Company,
3) 9750 % Sterling Shares der Collos Portland Cement Company Ltd. in London,
4) 20 000 & Sterling Shares der Larin Countries Cement Company Ltd. in London,
5) die Rechte aus dem mit Heury Epmunds zu London getroffenen Ab⸗ kommen vom 11. November 1909, betr. eine Beteiligung der Ges. für Trockenzerstäubung flüssiger Ma⸗ terien an der General Cement Com⸗ pany Ltd. zu London im Betrage von 95 000 2£ Sterling Shares. Die Shares befinden sich im Besitze von Herrn Heinrich von Goßler in Elberfeld, welcher diese als Treu⸗ händer verwaltet. 8
6) Ferner folgende Patente: Luxem⸗ burg: 3 Patente Nr. 5964 6864 6865. Belgien: 4 Patente Nr. 185 510 185 794 200 252 200 253. Schweden: 1 Patent Nr. 22 0903. Dänemark: 1 Patent Nr. 9014. Japan: 1 Patent Nr. 15 024. Mexiko: 1 Patent Nr. 7317. Finn⸗ land: 2 Patente Nr. 2654 2655. Frank⸗ reich: 1 Patent Nr. 392 734. Chile: Patent angemeldet, noch nicht erteilt. Amerika: 4 Patente Nr. 817 158 837 918 821 609 980 606. Rußland: 3 Patente Nr. 13 909 14 833 14 835. (Bezüglich dieser russischen Patente besteht ein in seiner Rechtsgültigkeit fragliches Abkommen mit dem Nachlaß des S. Baer⸗ lein zu London), sollen am Dienstag, den 20. Mai 1913, Nachmittags 4 Uhr, im Bureau der Herren Rechts⸗ anwälte Justizrat Irmler, Dr. Rothe und Dr. Georg Ebers zu Berlin W. 8, Jägerstraße 20, im Wege der öffent⸗ lichen Versteigerung veräußert werden ohne jede Gewähr für Richtiakeit, Sicher⸗ heit, Betrag und Bestand. Das Mindest⸗ gebot beträgt ℳ 10 000. Es findet ein doppeltes Ausgebot, und zwar auf die einzelnen Vermögensstücke und auf alle zusammen, statt. Den Zuschlag erhält diejenige Offerte, welche sich als die günstigste für die Masse herausstellt. Als Bieter werden nur Personen zugelassen, welche vor Beginn der Versteigerung eine Kaution von ℳ 5000 in bar im oben⸗ genannten Bureau hinterlegen. Die Zahlung des Kaufpreises hat spätestens 1 Woche nach erteiltem Zuschlag zu erfolgen. 1
Nähere Auskünfte erteilt der Unter⸗ zeichnete. 1
Der Konkursverwalter: W. Goedel, Berlin W. 62, Bayreutherstr. 36.
[9427]
Die Domäne Bürgsdorf im Kreise Kreuzburg O. S., 14 km von der Stadt Kreuzburg O. S., 2,8 km von der Stadt Konstadt O. S. und 3,4 km von der Eisenbahnstation Konstadt der Eisenbahn Kreuzburg⸗, Konstadt⸗Namslau entfernt, soll am Mittwoch, den 14. Mai d. Is., Vormittags 10 Uhr, hier⸗ selbst, im Sitzungssaale des Haupt⸗ regierungsgebäudes für die Zeit von Jo⸗ hannis 1914 bis 30. Juni 1932 meist⸗ bietend verpachtet werden.
Größe 264,191 ha.
Grundsteuerreinertrag 4335,78 ℳ.
Erforderliches Vermögen 110 000,— ℳ.
Bisheriger Pachtzins 9550,27 ℳ.
Pachtbedingungen und Bietungsregeln werden nach portofreier Einsendung oder gegen Nachnahme von 1,50 ℳ durch die unterzeichnete Regierung übersandt. 8
Oppeln, den 15. April 1913.
Königliche Regierung,
Domänen und Forsten B Kurtz.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust
lich in Unterabteilung 2.
[10366] Bei der am gefundenen 11.
18. April 1913 statt⸗
Auslosung unserer Obligationsanleihe sind nachstehende Nummern gezogen worden: 8
Buchst. A Nr. 21 23 29 57 77 87 94 122. 1
Buchst. B Nr. 189 219 224 250 258 266 293 316 333 340. 3
Buchst. C Nr. 362 368 374 432 457 515 526 543 549 550 602 604 637 642 648.
Indem wir hiermit diese Stücke zum
I. Oktober dieses Jahres kündigen,
machen wir bekannt, daß die Einlösung derselben von diesem Tage ab zum Kurse von 103 % bei unserer Kasse
erfolgt. “ i. Schles., den 23. April 913.
Marmor-Kalkwerk Silesin
UI- t mit b änkter Haftung⸗ Gesellschaf g Fchrän
Sae.
1. Untersuchun ssachen. 2. 8
“ 8
Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellun en u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc⸗ b 8
1 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. .“ 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften
8
erte Beila
zeiger und Königlich Preußi
Berlin, Dienstag, den 29. April
Sffentlicher
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 81*G
Anzeiger.
1
9
atsan
gr
7. Niederlassung ꝛc.
Bankausweise.
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
von Rechtsanwälten.
. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Abteilung für direkte Steuern,
von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗
L 4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
[11998] Genehmigungsurkunde für die Stadt Rheydt wegen Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber
bis zum Betrage von 3 000 000 ℳ.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Rheydt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 000 000 ℳ, in Buchstaben „Drei Millionen Mark’, behufs Beschaffung der Mittel zur Er⸗ werbung eines Grundstücks für das Spar⸗ kassenverwaltungsgebäude, zu Neubauten bei der Oberrealschule und dem Gymnasium, zu Erweiterungsbauten beim Schlachthof, beim Wasserwerk und beim Elektrizitäts⸗ werk, zum Ausbau der Straßenbahn, zu Straßenbauten, zur weiteren Durchfüh⸗ rung der Kanalisation und zur Verstärkung des Grundstücks⸗ und Hypothekenfonds.
Die Schuldpverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis höchstens 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Til⸗ gungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom Rechnungsjahre 1914 ab jährlich wenigstens mit 2 ½ % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
Indessen wird die Stadt ermächtigt, die Auslosung der Schuldverschreibungen nach dem Tilgungsplane für 10, 15 oder 20 Jahre auszuschließen. In diesem Falle ist durch jährliche Rücklagen von 2 ½ %: der Schuld ein nach näherer Bestimmung der Aufsichtsbehörde verzinslich anzulegender Tilgungsfonds anzusammeln und nach Ab⸗ lauf der betreffenden Jahre auf einmal zum Ankauf oder zur Auslosung von. Schuldverschreibungen zu verwenden.
Mit der Ansammlung des Tilgungs⸗ fonds ist in dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile solgenden Rechnungsjahre zu beginnen.
Die eingehenden Anliegerbeiträge für den Straßenbau sind zur außerordentlichen Tilgung zu verwenden.
Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ öö“ wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 9. April 1913.
Der Minister Der Finanz⸗
des Innern. minister.
Im Auftrage: Im Auftrage: (Unterschrift.) (Unterschrift.) Min. d. Inn. IVa 806. Fin.⸗Min. I1 4809 II 4710.
Regierungsbezirk
Düsseldorf. Schuldverschreibung
der Stadt Rheydt Ausgabe, Buch⸗
stabe qEqce8e38“
Reichswährung. -
Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi⸗ jung der Minister des Innern und der inanzen vom .. ten April 1913 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom . teln 1913). Gemäß den vom Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlüssen der Stadtverordnetenversamm⸗ lung vom 16. Juli 1912, 14. und 28. Ja⸗ nuar 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 3 000 000 ℳ bekennt sich der unter⸗ zeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Rheydt durch diese, für jeden In⸗ haber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Dar⸗ lehnsschuld von ℳ, welche mit . Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom Jahre ... ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 1940 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 2 ½ % des Anleihe⸗ kapttals sowie die Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die zurückgezahlten Straßenausbau⸗ kosten sind zur außerordentlichen Tilgung zu verwenden oder zu einem besonderen Tilgungsfonds anzusammeln. Die Aus⸗ losung geschieht im Monat November jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom Jahre . . .. ab eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf be⸗ findlichen Schuldverschreibungen auf einmal
Rheinprovinz.
Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termine in dem Deutschen und Fönthich Preußischen Staatsanzeiger, in em zu Düsseldorf, in der Berliner Börsen⸗ zeitung und in den vom Oberbürgermeister zu bestimmenden Lokalblättern. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der an⸗ gekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der vor⸗ bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Oberbürgermeister mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt. is zum Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit .. Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtkasse in Rheydt oder bel den bekannt gemachten Bankhäusern, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. b
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadtkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung. Zinsscheine können weder auf⸗ geboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtkasse anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zins⸗ scheine gegen Quittung ausgezahlt werden.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadt⸗ kasse zur Einlösung vorgelegt oder der An⸗ spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist er⸗ 8. ist. Der Anspruch verjährt in vier
ahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum 31. März 1923 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume aus⸗ gegeben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗ kasse in Rheydt gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Stadtkasse der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneue⸗ rungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge⸗ han hü wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde habe ich diese Aus⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Rheydt, den .. ten “ Der Oberbürgermeister der Stadt Rheydt. Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Oberbürgermeister beauftragten Kontrollbeamten.)
Dem vorstehenden Wortlaute der Schuld⸗ verschreibung sind bei Ausschluß der Aus⸗ losung auf 10, 15 oder 20 Jahre als dritter Absatz die Worte einzufügen:
„Seitens g6 Stadtgschetade. ist die
uldverschreibung unkündbar bis zum 1 sch Bis dahin wird zum Zwecke der demnächstigen Tilgung
Amtsblatt der Königlichen Regierung N.
stimmung der Aufsichtsbehörde verzinslich anzulegender Tilgungsfonds angesammelt, dem auch die zurückgezahlten Straßen⸗ ausbaukosten zugeführt werden.“
Regierungsbezirk
Düsseldorf. Zinsschein. 1. Reihe. Zu der Schuldverschreibung der Stadt Rheydt Ausgabe, Buchstabe... über ℳ zu. Prozent g
Rheinprovinz.
Zinsen über E1“
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom
ab die Zinsen der vor⸗
Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 1“ bei der Stadtkasse in Rheydt oder bei den umstehend genannten Bankhäusern. Rhehht, Fei (Trockenstempel Der Oberbürgermeister des Stadtsiegels.) der Stadt Rheyvdt. Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuldverschreibung der Stadt Rheydt v.. Ausgahe, Buchstabe Nr....
über EEET1“ b. 5
Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die.... te Relhe von Zinsscheinen für die Jahre von
1111
Erneuerungsschein bei den Stadtkasse in Rheydt, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtkasse widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Rheydt, den . ten .19. (Trockenstempel Der Oberbürgermeister des Stadtsiegels.) der Stadt R eydt
benannten
Rheinprovinz.
[12000ö) Bekanntmachung.
Bei der am 1. d. Mts. stattgehabten 46. Auslosung der Lothringischen 3 % igen Allgemeinen Bezirksanleihe und der 34. Auslosung der Blettinger Brückenanleihe wurden folgende Schuld⸗ verschreibungen gezogen:
A. 3 % ige Allgemeine Bezirks⸗
anleihe:
Buchstabe A zu 1000 ℳ Nr. 2 51 77 123 137 161 190 193 232 23 316 403 410 442 456 540 655 670 73 741 777 799 862 966 992.
Buchstabe B zu 500 ℳ Nr. 16 21 56 66 99 149 151 171 241 242 261 302 333 386 453 470 478 481 531
570 603 604 652 687 746 777 814 911 935 949 999 1126 1207 1267 1268 1278 1399 1406 1437 1445 1529 1531 1532 1585 1604 1621 1626 1644 1727 1842 1857 1903 1911 1917 1942 1947 1988 1992 2015 2033 2087 2151 2200 2239 2262 2266
2120 2275 2380.
Buchstabe C zu 200 ℳ Nr. 140 173 260 318 332 373 394 467 667 706 784 890 1042 1043 1051 1070 1074 1096 1139 1255 1764 2209 2237 2279 2310 2325 2334 2399 2417 2578 2583 2591 2634 2694 2712 2742 2743 2768 2937 2961 2977 2995 3009 3044 3045 3165 3172 3203 3236 3353.
B. Blettinger Brückenanleihe:
Lit. A Nr. 4 38 66 68 77 87.
Die Auszahlung des Nennwertes erfolgt am 1. Juli 1913, mit welchem Tage auch die Verzinsung der Schuldverschrei⸗ bungen aufhört, durch die Kaiserliche Landeshauptkasse zu Straßburg i. Els. sowie durch die Kaiserlichen Steuer⸗ kassen in Elsaß⸗Lothringen an die Vorzeiger der Schuldverschreibungen gegen Auslieferung der letzteren und der noch nicht verfallenen Zinsabschnitte sowie der Anweisungen (Talons) derselben.
Der Betrag der etwa fehlenden, nach dem 1. Juli 1913 fälligen Zinsabschnitte wird hierbei von dem Kapital in Abzug gebracht.
Von den am 1. Oktober 1910, 1. Ok⸗ tober 1911, 1. April und 1. Oktober 1912 zur Rückzahlung am 1. Januar 1911, 1. Januar, 1. Juli 1912 und 1. Januar
2— 7. 8.
8 6 2
296 534 884 890 892 908 1134 1159 1184 1311 1319 1360 1473 1477 1479 1578 1583 1597 1704 1727 1783
3 % igen Allgemeinen Bezirksanleihe sind die nachbezeichneten Stücke noch nicht zur Rückzahlung vorgelegt worden: Buchstabe A Nr. 49 320.
Buchstabe B Nr. 58 170 223 462 875 1879 1883.
Buchstabe C Nr. 185 1126 1162 1197
1683 2375. 771 1006
Buchstabe D Nr. 56 543 1102 1145 1971. Die Zinsabschnitte dieser noch rück⸗ den mit der Einlösung beauftragten Kassen fernerhin nicht einzulösen, sondern den Vorzeigern mit dem Bemerken zurückzu⸗ geben, daß die Schuldverschreibungen aus⸗ gelost wurden. Der Grund der Zurück⸗ weisung ist auf den Abschnitten zu ver⸗ merken. Die Vorzeiger sind dabei zugleich auf die zur Einlösung der Schuldverschrei⸗ bungen erforderlichen Schritte zu verweisen. Metz, den 19. April 1913. der Bezirkspräsident. J. V.: Kayser.
[11999] I. 3 ½ % Anleihe KR der Stadt Frankfurt a. M.
27. Ziehung: 10. April 1913; Auszahlung: 31. Dez. 1913. Gezogen wurden:
Zu 2000 ℳ: Nr. 14 153 222 299 317 338 385 548 570 658 708 713 723 856 872 877 906 912 930 945 1000 1034 1088 1172 1192 1195 1196 1199 1251 1277 1283 1284 1292 1329 1350 1361 1417 1425 1478 1489 1522 1541 1592 1643 1692 1694 1699 1702 1745 1749 1773 1805 1822 1878 1902 1974. — Zu 1000 ℳ: Nr. 2002 2020 2031 2063 2064 2215 2304 2315 2337 2357 2406 2502 2519 2551 2563 2662 2680 2711 2721 2725 2743 2792 2831 2841 2855 2878 2945 3061 3141 3146 3163 3182 3197 3203 3206 3290 3334 3347 3357 3444 3511 3555 3618 3641 3660 3682 3686 3712 3760 3784 3785 3843 3872 3873 3967 3991 4001 4086 4226 4247 4252 4313 4556 4582 4594 4651 4671 4694 4737 4782 4899 4965 4990 5083 5097 5128 5164 5175 5268 5282 5301 5309 5391 5412 5417 5423 5458 5479 5487 5554 5599 5617 5619 5632 5656 5688 5765 5798 5825 5904 5928 5986 6013 6024 6028 6044 6048 6137 6151 6202 6229 6242 6269 6291 6429 6475 6496 6538 6554 6586 6610 6635 6636 6657 6659 6666 6667 6700 6703. 6715 6734 6764 6767 6784 6847 6848 6936 6941 6962 6981 6996. Zu 500 ℳ: Nr. 7011 7014 7029 7204 7361 7382 7527 7537 7574 7591 7597 7635 7666 7709 7747 7754 7784 7807 7814 7868 7885 7890 7916 7947 7956 7989 7994 8022 8060 8107 8120 8122 8167 8197 8200 8207 8219 8349 8394 8518. — Zu 200 ℳ: Nr. 8609 8745 8798 8845 8855 8927 8958 9012 9020 9143 9172 9222 9231 9274 9294 9338 9379 9435 9481 9520 9593. Noch nicht eingelöst:
Aus der 25. Verlosung per 31. Dez. 1 Nr. 2061 4014 4268.
Aus der 26. Verlosung per 31. Dez. 1912: Nr. 2856 2883 4264 7237 8174 9005.
II. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. Hauptanleihe der vorm. Stadt Bockenheim.
24. Ziehung: 10. April 1913; Auszahlung: 31. Dez. 1913. Gezogen wurden:
Zu 2000 ℳ: Nr. 22 73 81 109. — Zu 1000 ℳ: Nr. 60 123 126 136 164 234 240 322 482. — Zu 500 ℳ: Nr. 107 111 204 215 224 234 238 297 352 381 441 479 532 547 555 556 565 639. — Zu 200 ℳ: Nr. 38 43 88 110
114 278 306 329 349.
III. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. Wasserwerksanleihe der vorm. Stadt Bockenheim.
23. Ziehung: 10. April 1913; Auszahlung: 31. Dez. 1913.
Gezogen wurden:
Zu 2000 ℳ: Nr. 13 29. — Zu 1000 ℳ: Nr. 14 44 70. — Zu 500 ℳ: Nr. 34 112 114 147 159 269 317 320 321 346 376. — Zu 200 ℳ: Nr. 4 24 412 183 150.
IV. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frank⸗ furt a. M. vom Jahre 1901 Abt. I. 12. Ziehung: 10. April 1913; Auszuhlung: 1. Sept. 1913. Gezogen wurden:
Zu 4000 ℳ: Nr. 38 61 86 105 130 166 177 299 320 330 381 431 444 485 514 625 645 683 705 716 783 807 825 830 897 935 1087 1187 1250 1252 1258 1350 1377 1382 1621 1640 1835 1838 1858 1899 1906 1927 1944 1948 1970 2154 2192 2212 2360 2375 2378 2385 2470 2486 2492 2494 2533 2575 2766 2775 2854 2903 2934 2956 3011 3033
durch jährliche Rücklagen von 2 ½ % der
zu kündigen. Die durch die verstärkte
esamten Schuld ein nach näherer Be⸗
1913 gezogenen Schuldverschreibungen der
ständigen Schuldverschreibungen sind von
3453 3549 3601 3610 3673 3674 3683 3904 3918 3947 4050 4081 4120 4134 4139 4146 4155 4168 4195 4201 4275 4281.
Noch nicht eingelöst: Aus der 8. Verlosung per 1. Sept. 1909: Nr. 621 3333. Aus der 10 Verlosung per 1. Sept. 1911: Nr. 661 1408. . Aus der 11. Verlosung per 1. Sept. 1912: Nr. 495 3248 4174.
V. 3 ½ % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. vom Jahre 1901 Abt. II und III.
Nach dem Privilegium vom 4. April 1901 und dem Prospekt erfolgt die Tilgung durch Verlosung oder Ankauf.
Die planmäßige Tilgung für 1913 ist durch Ankauf bewirkt, und zwar Abt. II mit 65 800 ℳ, Abt. III mit 190 400 ℳ. VI. 4 % Anleihe der Stadt Frank⸗
furt a. M. vom Jahre 1910.
2. Ziehung: 10. April 1913; Auszahlung: 1. September 1913. Gezogen wurden:
Zu 5000 ℳ: Nr. 51 142 147 352 392 408 427 456 508 544 559. — Zu 2000 ℳ: Nr. 591 621 649 653 712 724 778 804 839 998 1052 1110 1170 1266 1397 1589 1608 1627 1661 1665 1685 1692 1723 1828 1975 1980 1981 2149 2277 2278 2304 2323 2352 2400 2557 2567 2626 2661 2678 2737 2757 2819 2915 2964 3068 3096 3166 3179 3180 3230 3303 3336 3356 3416 3422 3438 3446 3519 3545 3556 3638 3661 3726 3808 3912 3962 3987 4029 4109 4162 4265 4333 4371 4415 4431 4443 4478 4528 4541 4583 4591 4626 4647 4733 4736 4764 4786 4812 4905 4909 4917 4936 4943. Zu 1000 Nr. 5060 5075 5107 5210 5218 5242 5322 5472 5512 5653 5658 5692 5730 5763 5835 5845 5937 6015 6028 6106 6117 6125 6234 6413 6452 6456 6487 6518 6524 6638 6661 6708 6782 6816 6925 7001 7055 7177 7201 7341 7390 7413 7472 7470. 78 7571 7597 7614 7687 7709 7925 7976 7979 8150 8190 8271 8280 8308 8387 8449 8514 8653 8676 8706 8797 8942 8958 9176 9227 9279 9465 G 9647 9664 9704 9706 9712 9765 10090 10117 10191 10223 10253 10306. — Zu Nr. 10330 10338 10475 10741 10777 10794 10845 10929 10951 11002 11030 11201 11213 11264 11296 11632 11648 11733 11761 11847 11894 11927 11937 12011 12097 12098 12141 12251 12276 12352 12368 12433 12511 12517 12565 12737 12788 12852 12929 12974 12975 13139 13209 13289 13431 13512 13612 13729 13761 13770 13797 14023 14072 14140 14163 14258. — Zu 200 ℳ: 14353 14387 14505 14581 14705 14706 14810 14831 15018 15137 15201 15222 15338 15382 15432 15447 15634 15649 15659 15709 15890 15923 15976 16055 16291 16303 16358 16372 16700 16769 16782 16811 16843 16860 16877 16904 17078 17097 17101 17174 17331 17358 17359 17414 17486 17591 17603 17610 17738 17911 17914 17947 18045 18088 18226 18276 18421 18426 18512 18573 18679 18717 18738 18757 18891 18937 18995 19029 19031 19120 19279 19306.
Noch nicht eingelöst:
Aus der 1. Verlosung per 1. September 1912: Nr. 54 821 1100 1611 1838 2074 5677 5731 6040 6610 6621 9437 9723 12164 15596 15637 15683 16232 16262 16284 16533 16792 17194 17672 18506 18701. 8
Die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu den vorgenannten Auszahlungs⸗ terminen erfolgt, können gegen Rückgabe der Sehuldverschreibungen nebst zugehörigen Zinsscheinen (Coupons) und Erneuerungs⸗ scheinen (Talons) bei unserer Stadt⸗ hauptkasse, für die beiden Anlehen der ehemal. Stadt Bockenheim auch bei der Mitteldeutschen Kreditbank hierselbst sowie bei dem Bankhause August Mannheimer in Colmar und bei der Aktiengesellschaft für Boden⸗ und Kommunalkredit in Elsaß⸗ Lothringen zu Straßburg i. E., für Anleihe 1901 Abt. I auch in New York bei den Herren Speyer & Co., für Abteilung II und III auch bei dem Bankhause Mendelssohn & Co. sowie bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗
Nr. 3431 3447
5089 5348 5698 5997 6161 6491 6771 7099 7458 7653 8025 8358 8686
12930 13226 13620 13814 14165 1 Nr. 142 14594 14952 15275 15527 15715 16202 16381 16828 17026 17221 17420 17680 17978 18328 18652
17718 18023 18372 18675
19269
2075 3035 3081 3098 3189. — Zu 2000 ℳ:
schaft in Berlin, für Anleihe 1910
11A1“ L1“