Landwirtschaftliche Kreisversuchsstation und öffentliche Untersuchungs⸗ anstalt für Nahrungs⸗ und Genußmittel in Speyer, Landwirtschaftliche Kreisversuchsstation für Mittelfranken in Triesdorf, Könialich württembergische landwirtschafcliche Versuchsstation in
Hohenheim, .“ “ Landwirtschafeliche Versuchsstation für das Großherzogtum Hessen in Darmstadt,
Landwirtschaftliche Versuchsstation zu Rostock (Mecklb.), Agrikulturchemische Abteilung der Großherzoglich sächsischen landwirt⸗ schaftlichen Versuchzstation an der Universität Jena in Jena,
Herzoglich anhaltische Versuchsstation in Beunburg, 8 Landwirtschaftliche Versuchsstation der Landwirtschaftskammer für das „Herzogtum Braunschweig in Braunschweig, Eiermarkt 6. Handelschemiker. 8 G Dr. Willi Krüger in Magdeburg Bahnhofstraße 12, Dr. Philipp Loͤhr in Magdeburg, Adolf Peters in Magdeburg, 8 angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Magdeburg, Professor Dr. Adolf Kreutz, Pzrivatdozent an der Kaiser Wilhelms⸗ Universität in Straßburg i. Els., bestellt als Sachoerständiger für den Bezirk des Kaiserlichen Landgerichts in Straßburg i. Els. Die Befugnis dieser Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiker zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet. Berlin, den 4 TW Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter
“
Flaggenzeugnisse sind erteilt worden: 1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Sunderland unter
dem 10. April 1913 dem in Sunderland aus Stahl neu er⸗ bauten Dampfschiffe „Nordmark“ von 3162,83 Registertons Nettoraumgehalt nach dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktiengesell⸗ schaft in Hamburg, welche Hamburg als Heimatshafen des Schhiffes angegeben hat;
2) von dem Kaiserlichen Konsulat in Cardiff unter dem 16. April 1913 dem im Jahre 1903 in Sunderland aus Stahl erbauten, bisher unter britischer Flagge und unter dem Namen „Portland“ gefahrenen Dampfschiffe „Ida Zelck“ von 1799,20 Registertons Nettoraumgehalt nach dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum des deutschen Reichsangehörigen Otto Ferdinand Ludwig Hans Zelck in Rostock, welcher Rostock als Heimatshafen des Schiffes angegeben hat;
3) von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Groningen unter dem 17. April 1913 dem im Jahre 1913 in Waterhuizen aus Stahl neu erbauten Gaffelschoner „Hermann“ von 100,40 Registertons Nettoraumgehalt nach dem Uebergang in das aus⸗ schließiche Eigentum des deutschen Reichsangehörigen Peter Wilhelm Engellandt in Breiholz, welcher Hamburg als Heimats⸗ hafen des Schiffes angegeben hat.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: auf den Vorschlag des Magistrats in Damgarten den Dr. jur. Karl Anklam in Landsberg a. W. zum Bürger⸗ meister der Stadt Damgarten auf eine zwölfjährige Amtsdauer zu ernennen “ BIENEdnun8 1 betreffend die Auflösung des Hauses der Ab⸗ geordneten und die Vertagung des Herrenhauses. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund der Artikel 51 und urkunde vom 31. Januar 1850 auf den ministeriums, was folgt:
77 der Verfassungs⸗ Antrag des Staats⸗
S Das Haus der Abgeordneten wird hierdurch aufgelöst. § 2. Das Herrenhaus wird hierdurch vertagt. Das Staatsministerium wird Verordnung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, den 7. Mai 1913. b Wilhelm R. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. on Heeringen. Freiherr von Schorlemer von Dallwitz. Lentze.
mit der Ausführung dieser
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbereferendar Reddig aus Danzig hat die Ge⸗ werbeassessorprüfung bestanden, ist zum Gewerbeassessor ernannt und der Gewerbeinspektion Stralsund als Hilfsarbeiter über⸗ wiesen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Regierungsbaumeister Gustav Richter ist zum Vor⸗ steher der Abteilung für Meliorationswesen am Kaiser Wil⸗ helms⸗Institut für Landwirtschaft in Bromberg ernannt worden.
Die Oberförsterstelle Lissa im Regierungsbezirk zsen, welche aus Teilen der Oberförsterei Mauche und der rrschaft Reisen neugebildet wird und ihren Amtssitz (ohne nstwohnung) in Lissa haben wird, ist zum 1. Juli 1913 zu tzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Mai d. J. ein⸗ en.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der mit der Wahrnehmung einer Zustitiar⸗ und Ver⸗ tungsratstelle bei dem Provinzialschulkollegium in Münster aute Gerichtsassessor Dr. Gustav Ehrlicher ist bei seiner
en Dozenten an der Handelshochschule in Cöln, Rechts⸗ anwälten Justizrat Gammersbach und Dr. Flechtheim ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 3
Bekanntmachung.
Die Turn⸗ und Schwimmlehrerinnenprüfung, die im Herbst 1913 an der Königlichen Landesturnanstalt in Spandau abzuhalten ist, wird am Montag, den 22. September 1913, Vormittags 9 Uhr, beginnen. Unter Bezugnahme auf meinen Erlaß vom 1. November 1906 — U III A 3209 ꝛc. weise ich ausdrücklich darauf hin, daß zu dieser Prüfung nur in der Provinz Brandenburg oder in einer solchen Provinz wohnende Bewerberinnen zuge⸗ lassen werden, in der eine Prüfungskommission für Turn⸗ lehrerinnen noch nicht besteht. Ausnahmen von dieser Be⸗ stimmung sind nur zulässig, wenn die bezüglichen Anträge durch besondere Verhältnisse, z. B. durch den Ort der Aus⸗ bildung für die Prüfung, begründet sind. Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum 30. Juni d. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei der⸗ jenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt — in Berlin bei dem Herrn Polizeipräsidenten —, ebenfalls bis zu diesem Tage anzubringen. b Ist der Aufenthaltsort der Bewerberin zur Zeit ihrer Meldung nicht ihr eigentlicher Wohnsitz, so ist auch der letztere anzugeben. 18 1 Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie genau der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1894 entsprechen und mit den im § 4 derselben vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungsmäßig versehen sind. Bei denjenigen Bewerberinnen, die eine lehramtliche Prüfung noch nicht abgelegt haben, erstreckt sich die mündliche Prüfung auch auf die Kenntnis der wichtigsten Erziehungs⸗ und Unterrichtsgrundsätze. 2⸗F In dem Gesuche ist anzugeben, ob die Bewerberin sich zum ersten Male zur Prüfung meldet, oder ob und wann sie sich bereits der Turnlehrerinnenprüfung unterzogen hat. Die über Gesundheit, Führung und Lehrtätigkeit beizu⸗ bringenden Zeugnisse müssen in neuerer Zeit ausgestellt sein. Aus dem ärztlichen Zeugnis muß hervorgehen, daß die be⸗ treffende Bewerberin körperlich zur Turnlehrerin ge⸗ eignet ist. Das Zeugnis über die Turn⸗ bezw. Schwimmfertigkeit ist von der Ausstellerin eigenhändig zu unterschreiben. Die Anlagen jedes Gesuches sind zu einem Hefte vereinigt einzureichen.
Berlin, den 21. April 1913. 1 8 Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
J. V.: von Chappuis.
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Aichkamtliches.,
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin. 7. Mai 1913. Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen sind zu Seinem 31. Geburtstage aus allen Teilen der Bevölkerung des Deutschen Reichs und darüber hinaus wieder so außerordentlich zahlreiche Glückwünsche zugegangen, daß es Höchstdemselben unmöglich ist, jeden einzelnen zu beantworten. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit lassen daher durch das unterzeichnete Hofmarschallamt allen denen, die Seiner so freundlich gedachten, auf diesem Wege für die erwiesene Aufmerksamkeit bestens danken.
Danzig⸗Langfuhr, den 6. Mai 1913.
8 Hofmarschallamt 1
iner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen.
ist nach
Der Königlich belgische Gesandte Baron Beyens ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. “
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 5 S. M. S. „Geier“ in Alexandrette, S. M. S. „Il
Futschau und S. M. S. „Seeadler“ in Mafia eingetroffen.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ werden im Kaiserlichen Statistischen Amt zusammengestellte Nachrichten über den Saatenstand am Anfang des Monats Mai 1913 veröffentlicht.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Geestern nachmittag fand im Goldenen Saale des Groß⸗ herzoglichen Schlosses in Schwerin in Gegenwart Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin und des Erbgroßherzogs von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz die Eröffnung des außerordentlichen Landtages beider Mecklenburg statt, derzur Beschlußfassung über die neue Vorlage zur Abänderung der mecklenburgischen Verfassung einberufen ist. Nach dem Bericht des „W. T. B.“ verlas Seine Königliche Hoheit der Großherzog die ihm vom Staatsminister Grafen von Bassewitz überreichte Thronrede, in der er auf die neue Verfassungsvorlage verwies, durch die seine landesherrlichen Rechte erheblich beschränkt würden, und erklärte, er erwarte von der Ritterschaft und der Landschaft die gleiche Entsagung. Sodann verlas Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz im Auftrage des Gebehereog⸗ von Mecklen⸗ burg⸗Strelitz eine Thronrede, die sich in ähnlicher Weise aus⸗ sprach.
Nach der Eröffnungsfeier fand die erste Sitzung im Konzertsaal statt. Es wurde eine Note der beiden Regierungen überreicht, in der sich diese bereit erklärten, über die Einzel⸗ heiten der Verfassungsvorlage in kommissarisch⸗deputatische Ver⸗ handlungen einzutreten. Die Beschlußfassung, ob das Aner⸗ bieten anzunehmen sei, sowie die Beratung der Frage, ob überhaupt ein Komitee gewählt werden solle, wurden ausgesetzt. Die Stände werden erst heute vormittag unter sich beraten; nachher soll eine gemeinsa me Sitzung stattfinden.
bernahme in die Verwaltung der Prooinzialschulkollegien zum zierungsassessor ernannt worden.
88 SDesterreich⸗Ungarn. 8 In der Verzichterklärung des Königs auf Skutari ist, wie nach, einer Meldung des „W. „1.“ von zuständiger Seite in Wien betont wird, von irgendwelchen Bedingungen oder⸗ dem Vorbehalt des Beschlusses der Skupschtina keine Rede. Die Kommandanten der europäischen Geschwader der Blockadeflotte haben bereits Aaweisungen, mit der montenegrinischen Regierung die Modalitäten über den Abzug der montenegrinischen Truppen aus Skutari und über die Besetzung Skutaris unverzüglich zu vereinbaren und als⸗ bald -mit Abteilungen von Marinesoldaten in die Stadt ein⸗ zurücken. Inzwischen wird auch die Regierung in Cetinje durch die Vertreter der Großmächte von den an die Blockadeflotte ergangenen Weisungen in Kenntnis gesetzt werden. Sobald die Besetzung Skutaris durchgeführt ist, wird die Blockade auf⸗ gehoben. Die internationale Besatzung Skutaris soll so lange dort bleiben, bis die autonomen albanischen Behörden gemäß dem Programm der Mächte organisiert sind. — PVon der gemischten Kommission zur Unter⸗ suchung der Ermordung des Franziskanerpaters Palic ist, wie die „Wiener Politische Korrespondenz“ erfährt, am 14. April ein Protokoll niedergelegt worden, nach dem die Kommission zu keinem entscheidenden Er⸗ gebnis gelangte. Wenn auch kein vollgültiger Beweis erbracht werden konnte,
daß Palic ohne jeden zureichenden Grund niedergemacht worden ist, ergab die Untersuchung doch,
daß Palic in Fesseln wie ein gewöhnlicher Verbrecher eskortiert
mißhandelt worden ist. Hinsichtlich Palic sowie wegen der gewaltsamen Konversionen stellte die österreichisch⸗-ungarische Regierung eine Reihe von Forderungen auf, darunter die Erbauung einer katholischen Kirche, bei deren Einweihung die montenegri⸗ nische Regierung sich vertreten lassen muß, die Vertretung der montenegrinischen Regierung bei der endgültigen Beisetzungs⸗ feier für den ermordeten Palic, ferner, daß den zur Apostasie gezwungenen Katholiken im Fall ihrer Rückkehr zum alten Glauben die freie Wahl ihres Aufenthalts oder der unbehinderte Uebertritt auf fremdes Gebiet gewährt werde. Die montene⸗ grinische Regierung, die zuerst ausweichend geantwortet hatte, stimmte schließlich auf entschiedene Vorstellungen des österreichisch⸗ ungarischen Gesandten hin allen Forderungen zu und erklärte sich auch bereit, die wegen der bekannten Beh inderung des 8 Militärattachés Hubka auf der Fahrt nach Cattaro ge⸗ forderte Genugtuung zu gewähren. — Die ungarische Regierung hat im Reichstag einen Gesetzentwurf eingebracht, der der parlamentarischen Genehmigung den Vertrag des Finanzministers mit der Skodawerke Aktiengesellschaft in Pilsen und Friedrich Krupp Aktiengesellschaft in Essen wegen Errichtung einer Geschützfabrik in Ungarn unterbreitet, und den Finanz⸗ minister ermächtigt, nominal sieben Millionen Kronen Aktien dieser Gründung zu übernehmen. 8 Der Vertrag bestimmt laut Meldung des „W. T. B.“, daß die ungarische Kanonenfabrik in Raab zu errichten sei. Der Betrieb muß innerhalb zweier Jahre beginnen. Das Aktienkapital beträgt 13 Millionen Kronen, von denen die ungarische Regierung sieben, Skoda vier Millionen übernimmt. Ferner erhält Skoda zwei Millionen als voll eingezahlt zu betrachtende Aktien für Ueber⸗ ihm und Krupp gehoörigen Konstruktionen und
und im Gefängnis der Angelegenheit
r
lassung der Patente. dem Betrieb der Fabrik verbundenen technischen Arbeiten verpflichtet. der Rohrfabrikation verbundenen Arbeiten. Preise der von Kcupp und Skoda der Kanonenfabrik zu überlassenden Materialien festgestellt. — 25 Jahren. Großbritannien und Irland.
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, haben die Bot⸗ schafter vorgestern abend ihren Regierungen den Entwurf der Friedensbedingungen telegraphiert, der als Ergebnis der Verhandlungen der Botschafter in London aufgestellt worden ist. Der erste Paragraph verzeichnet die Tatsache, daß Friede und Freundschaft unter den Kriegführenden wiederhergestellt sind. Der zweite Paragraph sieht die Abtretung des Gebiets westlich der Linie Enos⸗Midia seitens der Türkei vor. In einem weiteren Artikel geben die Kriegführenden ihre Zustimmung, die Grenzen und den Status Albaniens durch die Mächte festsetzen zu lassen. Kreta soll an Griechenland abgetreten werden, während das Schicksal der Aegäischen Inseln und des Berges Athos der Entscheidung der Mächte vorbehalten bleibt. Der Artikel 6 sieht vor, daß alle finanziellen und wirtschaft⸗ lichen durch den Krieg hervorgerufenen Fragen von der in Paris tagenden finanziellen Kommtssion behandelt werden sollen. Es ist auch eine Bestimmung getroffen für den Abschluß von Sonderabkommen zur Behandlung von Fragen der Jurisdiktion und anderer ähnlicher Gegenstände. 1
Das Internationale Kolonialinstitut in London hat gestern seine diesjährige Session begonnen. Zur Beratung stand in der ersten Sitzung die Frage der Kolonialanleihen Das Referat hatte der frühere holländische Kolonialminister Brack. Er vertrat nach dem Bericht des „W. T. B.“ den Standpunkt, daß jeder Kolonie die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit verliehen werden sollte, und sprach sich dagegen aus, daß das Mutterland eine Garantie für Kolonialanleihen übernehme Wohl aber sei jedesmal die Anleihe durch die heimische Re⸗ gierung zu genehmigen. b
In der Diskussion erklärte der frühere Staatssekretär Dern⸗ burg, daß eine allgemeine Regel nicht aufgestellt werden könne, und entwickelte die Grundsätze des deutschen Kolonialanleihesystems. Der Geheime Rat Professor Dr. Köbner⸗Berlin betonte, daß wichtiger al alle juristischen Konstruktionen eine wirkliche Bereit willigkeit des heimischen Geldmarktes für Kolonialanleihen sei. Beispiels weise habe der Londoner Markt, ohne daß das Mutterlan eine Garantie geleistet hätte, für Canada, die austealische Kolonien und Neu Seeland mehr als 6 ½ Mtilliarden Anleihen auf genommen, und zwar ausnahmslos zu einem Zinsfuß von 3 und 4 %, während der ortsübliche Zinsfuß oft doppelt so hoch sei. In Se Richtung müsse jede vorwärtsstrebende kolonisierende Nation sich ökonomisch betätigen. In der Debatte sprachen ferner Professor Rathgen⸗Hamburg, der frühere portugiesische Minister Graf Penha⸗Garcia, der französische Kolonialpolitiker Chailley und Sir Hubert Jorningham. 1
Das Unterhaus setzte in der gestrigen Sitzung die Debatte über die Wahlrechtsvorlage fort.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ waren der Premierministe Asquith und der Staatssekretär Grey die einzigen Mitglieder der Regierung, die das Wort ergriffen. Asquith führte aus, er sitze Seite an Seite mit Grey seit 27 Jahren im Hause und mit Aus⸗ nahme der Frage des Frauenstimmrechts seien sie niemals in irgend einer wichtigen politischen Frage verschi⸗dener Ansicht gewesen. Ob⸗ gleich die Regierung über wesentliche Punkte der Wahlrechts frage verschiedener Meinung sei, so sei sie doch einig hinsichtlich
der Politik, die zu befolgen sei. Er bestreite, daß die
5 Nikolaus
vancs vorgesehen ist, angenommen.
vlr Entlassung festgestellten außergewöhnlichen Umstände zurückzu⸗
Katsstreichdekret, durch das 200 000 Sol ungesetzlich in d Skoda und Krupp sind zu allen mit der Errichtung und ch “ 111““
Die Berpflichtung Krupps beschränkt sich ausschließlich auf die mit Sodann werden die
Der Vertrag gilt für die Dauer von
LD œ., . ;7 1u lären Truppen mit denen Dschawid Paschas vereinigen und
8
bnung des Wahlrechts im Interesse der Frauen oder znemeinheit liege, oder daß sie den Erfolg haben gervolitische, gesegschaftliche und häusliche Leben zu be⸗ sberm und zu stärken. Er werde gegen die Wahlrechtsvorlage umen. — Der Staatssekretär Grey betonte, die Meinungsver⸗ edenbeit zwischen dem Premierminister und ihm in der Wahlrechts⸗ llage bestehe seit 29 Jahren, und e8 sei nicht zu befürchten, daß die rubekundung dieser Meinungsverschiedenheit irgend welchen Einfluß if ihr politisches Zusammenwirken oder auf ihre persönliche Freund⸗ aft haben werde. Er halte aber daran fest, daß die ganze Richtung modernen Lebens und der modernen Erziehung dahin gehe, den nauen das Stimmrecht zu geben, und solange die Frauen kein Stimm⸗ üt hätten, werde die Demokratie in gewerblichen und politischen tagen hoffnungslos unvollständig bleiben.
Das Haus lehnte die Frauenwahlrechtsbill mit gegen 21 Stimmen ab.
1 Frankreich “ Der gestrige Ministerrat im Elysée hat laut Meldung „„W. T. B.“ den Finanzminister und den Kriegsminister Puuftragt, Vorschläge hinsichtlich besonderer Unterstützungen rsolche Familien zu machen, deren Söhne ein drittes chr bei der Fahne zurückgehalten würden. Der Minister wöffentlichen Arbeiten wurde ermächtigt, einen Gesetzentwurf jer das Flugwesen mit Berücksichtigung des Militär⸗ awesens, über Maßregeln für die Sicherheit der Flieger, zPublikums und des Privateigentums, endlich⸗über allge⸗ ine Vorschriften für den Luftverkehr und die Landung vor⸗ jegen. Der Kolonialminister erstattete Bericht über die im nblick auf die Eröffnung des Panamakanals nötigen Hafen⸗ uten in Tahiti. 18 — Die Deputiertenkammer hat gestern ihre Sitzungen eder aufgenommen und obiger Quelle zufolge die Vorlage, trefftendd die Verbesserung und Vergrößerung des afens von Nantes, wofür ein Kredit von 281 ½ Millionen Die Kammer hat ferner Einvernehmen mit der Regierung beschlossen, die Inter⸗ lation des Sozialisten Durafour über die Einbehaltung der hresklasse 1910 unter den Fahnen am 15. Mai zu beraten. — Die Kammergruppe der geeinigten Sozialisten tgestern eine Sitzung abgehalten, in der die von der Re⸗ erung geplante Zurückhaltung der Jahresklasse 1910 z ungesetzlich und als eine Verletzung der Gerechtsame der mmer erklärt und beschlossen wurde, in einem Aufruf spruch gegen diese Maßnahme zu erheben. Der „Humanité“ olge heißt es in dem Aufruf: 1 Der Ministerpräsident hat die Kühnheit gehabt, im „Temps“ nkündigen, daß er die im September d. J. freiwerdende Jahres⸗ se durch Dekret zurückbehalten und zu einem dritten Dienstjahre urteilen werde. Das ist eine unerträgliche Ungesetzlichkeit und eine Staatsstreich. Das Gesetz von 1905 erlaubt dem Ministerium iglich, die Altersklasse einstweilig und wegen der im Augenblick
der werde,
alten. Das Gesetz gestattet ihm nicht, sechs Monate vorher ein ites Dienstjahr anzuordnen unter Berufung auf die durch die sen deutschen Rüstungen verursachten dauernden Notwendigkeiten. ese Frage kann nur durch ein Gesetz geregelt werden. Die gkürlich und ungesetzlich zurückbehaltenen Soldaten müssen das hht haben, gegen diesen Mißbrauch der Gewalt beim Staatsrat chwerde zu erheben. Diese Uebereilung, diese Brutalität, dieses
ernen zurückgehalten werden sollen, kann nur die Wirkung haben,
Bewilligung der deurschen Militärvorlagen zu beschleunigen und
französischen Milttarismus neue Vorwände zu liefern.
— Wie „W. T. B.“ meldet, sind in Lyon zehn schon seit gerer Zeit dort wohnende Spanier unter der Beschuldigung haftet worden, einer Verschwörung gegen den König fons anläßlich seiner Pariser Reise anzugehören. Die lizei hat von dieser Verschwörung durch Briefe Kenntnis lten, die in Barcelona und Paris sowie bei einem in ntpellier festgenommenen Anarchisten beschlagnahmt worden
— Der König von Spanien ist heute vormittag in ris auf dem Bahnhofe Bois de Boulogne eingetroffen, wo vom Präsidenten Poincaré und den Mitgliedern der Re⸗ ung empfangen wurde.
Italien.
In der Deputiertenkammer fand gestern vor stark ztem Hause und dicht gefüllten Tribünen die Debatte über Bericht der Untersuchungskommission, betreffend den Bau Justizpalastes, statt. Wie „W. T. B.“ meldet, wider⸗ en die von der Kommission getadelten Abgg. Riccardo, atto, Pozzi und Abignente die gegen sie vorgebrachten chuldigungen. Pozzi und Abignente wurden mit Beifall gezeichnet und von ihren Kollegen beglückwünscht. Heute ddie Debatte fortgesetzt.
Niederlande. b
Die Deputiertenkammer hat nach einer Meldung des T. B.“ gestern den Gesetzentwurf über die Küsten⸗ teidigung einschließlich des Baues eines Forts bei singen mit 54 gegen 35 Stimmen ange nommen. 8
6 Türkei. Der österreichisch⸗ungarische, der italienische und der nösische Konsul von Durazzo hatten in Tirana Unter⸗ gungen mit Essad Pascha, die nach Meldungen der ldslavischen Korrespondenz“ ergaben, daß Essad Pascha ker ein Königtum unter türkischer Souveränität ausgerufen, die Abtretung albanesischen Gebiets im Norden oder den zugesagt hat. Die Berichte des italienischen Konsuls en die Haltung Essads Pascha als korrekt erscheinen. Essad seine albanesischen Mitkämpfer entlassen und wird seine Anatolien zurücksenden. 1 8 Griechenland. 8 Der Mörder des Königs Georg hat gestern morgen Saloniki Selbstmord begangen. Wie „W. T. B.“ be⸗ le, war Schinas von Gendarmen in das Bureau des ersuchungsrichters gebracht worden, wo man ihm die Fesseln ahm. Kurz nachdem die Gendarmen und einer der beiden scctsdiener, denen seine Ueberwachung anvertraut war, das imer verlassen hatten, benutzte er einen Augenblick, in dem zweite Gerichtsdiener sich von ihm abwandte, und stürzte aus dem Fenster. Er war sofort tot.
1 Montenegro. Das Amtsblatt veröffentlicht die Annahme der Demission
Ministeriums Martinowitsch und die Ernennung von
Almerika. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko Huerta hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ befohlen, vom 1. Juni an“ in den Distrikten, wo die freiwilligen Ge⸗ stellungen nicht genügen, um die Lücken bei den Truppenkörpern auszufüllen, alle Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren in die Militärlisten einzuschreiben. Ausgenommen sind nur Familienhäupter und Familienstützen. Die Dienstzeit soll drei Jahre in der Linie und drei Jahre in der Reserve be⸗ tragen.
— Die Session des argentinischen Parlaments ist gestern durch eine Botschaft des Präsidenten Pena eröffnet worden, in der es, obiger Quelle zufolge, heißt:
„Argentinien erfreue sich vollen Friedens, die Rente habe einen höheren Kursstand erreicht ols jemals, der Handel blühe auf und die Einwanderungsziffer des Jahres 1912 habe die Ziffern früherer Jahre übertroffen, Gold komme ins Land und die auswärtigen Beziehungen seien vorzüglich. Die Botschaft weist sodann auf die zufriedenstellenden Ergebnisse der Wahlreform hin, die den Sieg der radikalen Partei gesichert habe, und erklärt, daß Beunruhigungen über Erfolge der argen⸗ tinischen Sozialisten unnötig seien, da diese nicht repolutionär gesinnt wären. Die Regierung werde weiter strenge Unparteilichkeit bewahren und keine Partei unterstützen. Argentinien werde mit dem Bürgerrecht für Fremde nicht verschwenderisch umgehen, aber jeden guten Bürger aufnehmen, wenn auch die einheimische Bevölkerung niemals in die Minderheit gedrängt werden dürfe. Die Staatseinnahmen hätten 405 237 000 Papierpesos, die Ausgaben 402 838 000 betragen. Die Staatseinnahmen während des ersten Vierteliahres 1913 hätten die⸗ jenigen des gleichen Zeitraums 1912 um 16 Millionen überstiegen. Die innere konsolidierte Schuld wäre von 536 409 000 im Jahre 1911 auf 530 891 000 im Jahre 1912, die auswärtige konsolidierte Schuld von 690 272 000 auf 677 250 000 Pesos zurückgegangen, die Einfuhr 1912 mit 384 855 000 um mehr als 18 Millionen, die Aus⸗ suhr mit 480 391 000 um 155 Millionen höher gewesen als im Vor⸗ jahre. Die Bestände der Konversionskasse wären jetzt auf 262 Millionen Goldpesos angewachsen. Der Ackerbau schreite fort; die Anbauflächen hätten um eine Million Hektar zugenommen, die Ernte 1912 13 Millionen Tonnen betragen. 1820 km Eisenbahnen seien erbaut worden; das ganze Netz zähle jetzt 32 624 km; ferner seien 1730 km. Telegraphenlinien neu erbaut.
Koloniales.
8 uX“ “ “ Das Avprilheft der „Kolonialen Rundschau“, Monatsschrift
für die Interessen unserer Schutzgebiete und ihrer Bewohner (Heraus⸗ geber: Ernst Vohsen, Schriftleitung: Professor D. Westermann, Verlag von Dietrich Reimer, Berlin), enthält u. a. einen Aufsatz von M. Abeking über das Rio Muni⸗Gebiet, das für uns als eine Exklave im deutschen Gebiet seit der Erwerbung Neukameruns eine besondere Bedeutung erlangt hat. Die spanische Kolonie ist so groß wie Baden und Elsaß⸗Lothringen zusammengenommen. Spanten hat in dieser Kolonie innerhalb von 40 Jahren 62 Gouverneure gehabt, die aus Mangel an Mitteln wenig oder nichts für das Land tun konnten. Die Einkünfte der Kolonie beliefen sich 1911 auf 800 000 Pesetas, die Ausgaben auf 2 760 000 Pesetas; dies ergibt einen Zuschuß des Mutterlandes von fast 2 Mill. Pesetas. Die Kolonie ist also für das Mutterland lediglich eine Last, während sie für uns schon wegen ihres guten Hafens ein wertvoller Besitz sein würde. Die Bevölkerung be⸗ ziffert sich auf 150 000 — 200 000 Seelen. Hauptproduktion ist Kakao, wovon im Jahre 1908 über 3 Mill. Kilogramm ausgeführt wurden. — In dem gleichen Heft berichtet ferner Hauptmann a. D. Hutter überVolkswirtschaft und Wirtschaftspolitik in Altkamerun“, G. Hilde⸗ brand über „Pflückmaschine und Preisbildung in der Baumwoll⸗ produktion“ und H. Nekes über Totemismus und Manismus der Jaunde.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. 8
Die Lohnbewegung im Berliner Baugewerbe (bvgl. Nr. 104 d. Bl.) ist nunmehr beendet. Die Generalversammlung des Ver⸗ bandes der Baugeschäfte von Groß Berlin hat, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, gestern nach einem Bericht des Vorsitzenden, Baumeisters Otto Heuer, über den Verlauf der diesjährigen Tarifverhandlungen den Einigungsvorschlag des Magistratsrats von Schulz angenommen. Die Tarifverträge mit den Maurern, Zimmerern, Betonarbeitern und Bauhi lIfsarbeitern werden auf 3 Jahre, bis zum 31. März 1916, verlängert. Die Arbeitnehmer erhalten am 1. August 1913 eine Lohn⸗ erhöhung von 2 ₰ und am 1. Oktober 1914 wiederum eine Er⸗ höhung des Stundenlohnes um 2 ₰. Die Organisationen der Arbeitnehmer haben diesem Vorschlage bereits zugestimmt. Somit L Friede im Baugewerbe Groß Berlins auf drei Jahre gesichert.
Aus Beuthen (Oberschlesien) wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß nach amtlicher Feststellung bei der Frühschicht am 5. d. M. 40 585, bei der Abendschicht 16 382 Mann fehlten. Gestern früh sind 39 715, Abends 15 340 Mann nicht angefahren, heute früh 38 708 Mann. Es ist ein langsames, stetes Abflauen des Ausstands bemerkbar. (Val. Nr. 105 d. Bl.)
„In Rauscha haben, wie die „Köln. Ztg.“ aus Görlitz erfährt, sämtliche Glasarbeiter der Sophienhütte, Gebr. Hirsch ge⸗ hörig, die Arbeit wegen Streitigkeiten üͤber die Bezahlung einer neuen Glassorte niedergelegt. Einigungsverhandlungen waren gescheitert. Der von den Arbeitern und Arbeiterinnen der Kostheimer Zellulose⸗ und Papierfabrik vorgestern morgen begonnene Ausstand hat, wie die „Frkf. Ztg.“ berichtet, ein rasches Ende ge⸗ funden. Nachdem die Verwaltung auf dem neuen Tarifvertrag, der den Arbeitern Lohnerhöhung von 1 bis 3 ₰ für die Stunde zusichert, bestehen bleibt, erklärten sich die Streikenden bereit, den Ausstand, den die Organisationsvertreter nicht gewollt hatten, wieder einzustellen. Die Arbeit sollte heute in vollem Umfange mit den Aufbesserungen des nenen Tarifvertrages wieder aufgenommen werden. (Vgl. Nr. 106 In Syrakus (New York), kam es, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern zwischen ausständigen Arbeitern zu wüsten Schläge⸗ reien und Revolverschießereien, bei denen 25 Personen verwundet wurden. Vier Schutzleute und acht italienische Arbeiter mußten ins Krankenhaus geschafft werden. Ein anderer Kampf fand in der Naͤhe der Kathedrale zwischen Feuerwehrleuten und Schutz⸗ leuten einerseits und 500 Italienern andererseits statt.
(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Kunst und Wissenschaft.
Wie „W. T. B.“ aus Wien meldet, hat der Kaiser die seit dem Tode des Erzherzogs Rainer unbesetzte Stelle eines Kurators der Akademie der Wissenschaften in Wien dem Erzherzog Franz Ferdinand übertragen.
Im Maiheft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunst⸗ sammlungen“ berichtet der Professor Dr. Weber über einige inter⸗ essante Neuerwerbungen der Vorderasiatischen Abteilung, die im Erdgeschoß des Kaiser Friedrich⸗Museums untergebracht ist. An erster Stelle nennt er eine hethitische Bronze, die nach Angabe des Händlers bei Sidon gefunden wurde. Sie stellt eine männliche
üskowitsch zum Ministerpräsidenten. 1
befindlichen Bronzefigur, die von der nördlichen Küste Syriens stammt. Beide Kunstwerke, die auf den Ausgang des 2. Jahrtausends vor Chr. weisen, lassen sich Aebt genauer ekeas nachdem wir 1 durch die Ausgrabungen in Boghazköi, wo die Residenz der Groß⸗ könige des Hethiterreichs in der zweiten Hälfte des 2. Jahrtausends vor Chr. begraben liegt, ein weiteres Kunstwerk kennen gelernt haben, das in allernächster Verwandtschaft mit der für Berlin neuerworbenen Bronze steht: das Relief des sogenannten „Königs von Chatti“. Beiden Stücken ist u. a. ein überhängender Bortenzipfel an der Ge⸗ wandung gemeinsam, der über dem kurzen Rock des Dargestellten herunterhängt und der sich auf keiner verwandten Darstellung wieder⸗ findet. Wir haben das Recht zur Annahme, daß beide Denkmäler dasselbe darstellen wollen. Unsere Bronze ist 15 cm hoch und war ursprünglich mit Goldblech überzogen; unter den Füßen zeigt sie Zapfen, mit denen sie in ein Postament ein⸗ gelassen war. Die Arme sind beweglich und mit silbernen Nägeln im Armloch festgehalten. Der Kopf ist bei der Bronze genau so weit abgeschnitten, als ihn auf dem Relief der Helm bedeckt. Professor Weber hält die Darstellung auf dem Relief wie in der Bronze für eine Gottheit, und zwar für die Sonne, die in der älteren hethitischen Götterlehre eine große Rolle spielte. Der Helm trägt geschweifte Hörner, das typische Symbol der Gottheit, und (auf dem Relief) findet sich oben eine Darstellung der Sonnenscheibe. Die Sonnengottheit der Hethiter war in frühesten Zeiten ein weib⸗ liches Wesen. Wenn nun auch zur Zeit, als Relief und Bronze entstanden (etwa 1300 v. Chr.), durch babylonischen Einfluß die Sonnengottheit als männlicher Begriff gefaßt wurde so besteht doch die Möglichkeit, daß sich die künstlerische Darstellung noch im Banne der früheren Auffassung der Sonne als eines weiblichen Wesens befand und gewisse weibliche Charakteristika als stilistische Eigentümlichkeiten festhielt. Wir hätten also ein Bei⸗ spiel dafür, wie sich die künstlerische Ueberlieferung nur allmählich einem offiziellen Wechsel der Lehre anpaßt. Die weiblichen Züge auf dem Relief sind zuzugeben, die Bronze zeigt aber in Gesichts⸗ ausdruck und Haltung entschieden männlichen Charakter. Vom künst⸗ lerischen Standpunkt darf man die Bronze als die beste und be⸗ deutendste Skulptur der hethitischen Epoche ansprechen und sagen, daß ihr in jenem ganzen Kulturkreis nichts Gleichwertiges an die Seite gestellt werden kann. Ja, auch aus Bahylon und Assyrien kennt man nur ganz wenige Kunstwerke, die eine solche Kraft und Unmittelbarkeit der Charakteristik und so viel Leben zeigen und sich bei aller formalen Gebundenheit im Nebensächlichen so hoch über die Schablone erheben wie diese Bronze des hethitischen Sonnengottes. Die Berliner Sammlung verdankt das überaus wertvolle Stück dem Eingreifen des Herrn Dr. J. Simon. — Des weiteren verdienen einige neuerworbene Siegelzylinder besondere Erwähnung. Auf dem einen ist eine Opferszene dargestellt. Der Gott sitzt vor der Tür zum Allerheiligsten mit über der Brust gefalteten Händen auf einem Thron, dessen Sitz mit Fellen bedeckt ist und dessen Postament von zwei mit dem Hinterteil gegeneinander liegenden Ziegen gebildet wird. Es trägt die mit Hörnern geschmückte Götterkrone. Dem Gott naht sich eine Frau mit hängenden Haaren und unbekleidetem Oberkörper, in der Hand eine Vase mit der Libation. Hinter ihr steht eine völlig bekleidete zweite Frau mit über der Brust gekreuzten Armen und einer eigentümlichen, perückenartigen Haartracht, wie sie die weiblichen Bronzen aus Telloh zeigen, die aus Urninas Zeit stammen. Vielleicht handelt es sich um Herrin und Dienerin. Vor den Frauen befindet sich ein Böckchen mit Gittergestell, das wohl als Opfertier bestimmt ist. Der Zylinder gehört zu den ältesten, die wir haben; er hat ein Seitenstück in einem Relief, das aus Nippur stammt und um 3000 v. Chr. anzusetzen ist. Das Original ist aus grünem Kalkspat, 0,043 m hoch und von einem Durchmesser von 0,024 m. Als Fundort kommt Djocha, die Stätte des alten Umma, in Frage. In die letzten Jahrhunderte des 3. Jahr⸗ tausend v. Chr. führt ein anderer Zylinder: eine schöne Darstellung der traditionell überlieferten sogenannten Gilgameschszene, für die aber aus der Mythologie keine Erklärung mehr zu geben ist. Im Mittelpunkt stehen zwei Stiere mit Menschenköpfen; der linke steht im Kampf mit dem sogenannten „Gilgamesch“, der rechte mit einem nackten jungen Mann. Daneben findet sich die Szene, in der ein Kälbchen (2) von einem Löwen und einem jungen Stiermenschen umfaßt wird. Das Original ist aus Bergkristall, 0,026 m hoch bei einem Durchmesser von 0,017 m; der Fundort ist unbekannt. Interessant ist auch die Darstellung einer Jagdszene im Waldgebirge auf einem dritten Zylinder. Eine Jagd auf Steinböcke wird vorgeführt. Der Zylinder gehört zu den auf⸗ fallend großen und dicken Stücken (0,050 m hoch, Durchmesser 0,044 m, Durchmesser der Durchlochung 0,013 m) aus dickem Kalk⸗ stein, die eine große Roheit der Darstellung zeigen. Sie dürften auch aus den ersten Jahrhunderten des 3. Jahrtausend stammen. In viel jüngerer Zeit, in das letzte Jahrtausend v. Chr., führt eine Reihe weiterer Zylinder; so ein solcher, der in zwei Bändern zwei in der Hauptsache gleichartige Darstellungen aufweist: Zwei Tiergestalten vor dem Lebensbaum. Aus neubabylonischer Zeit ist ein Zylinder zu erwähnen, der einen Priester vor einem Skorpionmenschen stehend trägt; aus der alten persischen Zeit ein solcher mit der technisch ausgezeichneten Darstellung einer Eberjagd, bei der die Jäger be⸗ ritten sind. 1
Der dänische Polarforscher Knud Rasmussen telegraphierte aus Thorshavn über seine Forschungsreise in Nordgrön⸗ land: Die geplante Schlittenreise wurde mit vier Schlitten und 53 Hunden in Begleitung des Dänen Freuchen und zweier Eskimos ausgeführt. Sie ging vom Markhamgletscher aus zum Danmarks⸗ fiord. Bei der Ankunft an der Ostküste waren alle Hunde wohlauf. Ich beschloß, westwärts durch den vermeintlichen Pearykanal nach Pearyland zu gehen. Ich hatte gute Jagd auf Seehunde und Moschusochsen längs der Küste bis zur Inde⸗ pendencebay. Wir gingen nun auf Inlandseis über Pearyland. Wo früher der Pearykanal vermutet wurde, fanden wir ein großes, eisfreies und wildreiches Land. Dort blieben wir bei an⸗ dauerndem Unwetter und Stürmen, aber bei guter Jagd etwa einen Monat. Darauf traten wir über Inlandseis die Rückreise an. Auf einer Strecke von etwa 1000 km fanden wir andauernd losen Schnee und hatten daher schweres Vorwärtskommen. Dennoch legten wir täglich durchschnittlich 50 km zurück. Die Reise dauerte vom 6. April bis zum 15. September; sie wurde ausschließlich mit Eskimoausrüstung ohne Konservenlebensmittel durchgeführt. .“
Literatur.
— Von den Klassikern der Kunst in Gesamtausgaben, die von der Deutschen Verlagsanstalt in Stuttgart herausgegeben werden, liegt der 23. Band vor, der die Gemälde Anselm Feuerbachs in 200 Abbildungen und ein Lebensbild des Künstlers von Dr. H. Uhde⸗ Bernays bringt. Feuerbach blieb während seines Lebens die ihm gebührende Anerkennung versagt; nach seinem Tode wuchs sein Ansehen und jetzt erfreuen sich seine Werke auch in jenen Kreisen hoher Anerkennung, die in der Malerei lediglich die Farbengebung schätzen zu können vorgeben. Die vorliegende Sammlung kann daher um so mehr auf eine freundliche Aufnahme rechnen, als die Wiedergabe der Bilder allen Ansprüchen gerecht wird, die man billigerweise an die einfarbige Reproduktion von Gemälden stellen darf. Die Anordnung der Bilder ist möglichst nach der Entstehungszeit getroffen, und jedem Bild sind die Größenmaße des Originals sowie Angaben über den Be⸗ sitzer beigefügt. Der Band kostet in Leinen gebunden 8 ℳ.
Im gleichen Verlage ist eine neue, von Gustav Keyßler besorgte Ausgabe des Hausbuches deutscher Kunst von Eduard Engels erschienen (geb. 10 ℳ). In der Vorrede zur ersten Auflage hatte Engels als den Zweck dieses Hausbuches bezeichnet: „Unser Familienleben in seinen Beziehungen zur Natur, zum Vaterlande und zur Kirche darzustellen, der Jugend Vergangenes und Zukünftiges, dem Alter die Jugendheimat, den gemeinsamen Paradiesgarten zu
Figur dar und ist das Seitenstück zu einer im Louvre seit langem
zeigen, kurz, das Leben in Bildern schlicht und treu, aber mit warmer
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