ist am 19. April 1913 in das Grundbuch
eingetragen. Berlin, den 29. April 1913. Köäigliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
114713] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche
von Berlin (Wedding) Band 81. Blatt
Nr. 1959 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Maurermeisters Gustav Friedrich Reins in Seeglitz eingetragene Grundstück am 24. Juni 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle —, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 32, 1 Treppe, versteigert werden. Das Grundstück, ein Acker, an der Swakopmunder⸗, Ecke Afrikanischestraße, belegen, besteht aus der Parzelle Kartenblatt 21 Parzelle 950/78 ꝛc. und ist 13 a 20 qm groß. In der Grundsteuermutterrolle ist es unter Artikel Nr. 6919 verzeichnet und mit sechzehn Hundertstel Reinertrag zur Grundsteuer veranlagt. In der ⸗Gebäudesteuerrolle ist es nicht verzeichnet. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 18. April 1913 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 30. April 1913. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.
[14429] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Aufgebot.
Auf Antrag des Fabrikdirektors Will Hohner in Trossingen als Rechtsnachfolger des Matth. Hohner, Harmonikafabrikanten daselbst, ist das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Kraftloserklärung der abhanden gekommenen, auf den Inhaber lautenden Württembergischen Staatsschuldverschrei⸗ bungen Lit. N Nr. 334 und 1490 à 500 ℳ, je ausgestellt am 1. Juli 1881 und ver⸗ zinslich auf 1. August und 1. Februar zu 3 ½ % jährlich, und Lit. S Nr. 3480 und 3643 à 200 ℳ, je ausgestellt am 11. Juli 1888 und verzinlich auf 1. Februar und
1. August zu 3 ½ % jährlich, eingeleitet worden. Aufgebotstermin ist bestimmt auf Samstag, den 17. Januar 1914, Vormittags 10 ½ Uhr, Archivstraße 15, I. Stock, Zimmer Nr. 15. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in
dem Aufgebotstermin seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen würde.
Den 30. April 1913.
Der Gerichtsschreiber: Amtsgerichtssekretär Ellinger.
[14915] K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Aufgebot. Auf Antrag der Marie Schwarz, led., 1 T., ist das Aufgebots⸗ zum Zwecke der Kraftloser⸗ klärung des am 1. März 1898 ausge⸗ stellten, auf den Inhaber lautenden, auf 1. Januar und 1. Juli zu 3 ½ % verzins⸗ lichen Pfandbriefs der Württembergischen Hypothekenbank in Stuttgart, Serie M. VII N. 121 über 1000 ℳ eingeleitet worden. Aufgebotstermin ist bestimmt auf Samstag,. den 17. Januar 1914, Vormittags 10½ Uhr, Zimmer 15. Archivstraße 15 Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin seine Rechte bei dem Gericht an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen würde. Stuttgart, den 29. April 191 Der Gerichtsschreiber: Amtsgerichtssekretär Ellinger.
[15341]
Die Aktie des Russischen Lloyd à 500 Rbl. Nr. 2916, mit Coupons Nr. 7—10 für 1913 bis 1916, wird ge⸗ sperrt, weil durch Betrug abhanden ge⸗ kommen. .
Stuttgart, den 6. Mai 1913.
Der Untersuchungsrichter III bei dem Königlichen Landgerichte.
[13720] Aufgebot.
Der Fabrikant Ewald Pitsch zu Berlin⸗ Karlshorst, Augusta⸗Viktoriastraße Nr. 1, hat das Aufgebot bezüglich des auf seinen Namen ausgestellten, angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 50 402 der Sparkasse Solingen mit einem Rest⸗ bestand in Höhe von 112,39 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. August 1913, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Solingen, den 26. April 1913.
Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
4893] Aufgebot.
Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die offene Handelsgesellschaft in Firma J. Neu⸗ höfer, Werkzeugmaschinengesellschaft, Berlin, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Mankiewitz, Dr. Bamberg und Mathias, Berlin W. 8, Behrenstraße 14/16, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung des von ihr in Hamburg am 14. Dezember 1912 ausgestellten, am 14. März 1913 fälligen und von Gustav Ad. Koch akzeptierten Primawechsels über achtzehnhundert Mark, zahlbar bei der Norddeutschen Bank in Hamburg. Der Inhaber der Urkunde wird aufaefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz. Erdgeschoß,
; 1 Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem
25
27.
Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die folgen wird.
Hamburg, den 27. Februar 1913.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[6396] Aufgebot. Die Firma Konieczny und Schwarz in Posen, Schulstr. 3, Inhaberin Sophie Koniecinv, geb. Krzpkos, vertreten durch den Rechtsanwalt Leitgeber in Posen hat das Aufgebot des angeblich verloren ge⸗ gangenen, am 10. Dezember 1912 von Josef Szypezynskt ausgestellten, am 11. März 1913 fällig gewesenen Wechsels über 500 ℳ, beiogen auf den Rechts⸗ anwalt S. v. Gasiorowski in Posen, St. Martinstr. 26, und von dem Bezogenen angenommen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. November 1913, Nachmittags 12 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Mühlenstr. 12, Zimmer Nr. 39, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und diese Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung dieser Urkunde erfolgen wird. Posen. den 8. April 1913. Königliches Amtsgericht.
[14709] Aufgebot.
Der Zigarrenfabrikant Friedrich Kahl zu Blankensee hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatte der ihm ge⸗ hörigen Büdnerei Nr. 1 zu Blankensee Ab⸗ teilung III Fol. 4 für die Witwe Günther, Karoline geb. Müller, zu Blankensee aus
Blankensee, 2. September 1876, einge⸗ tragenen, mit vier Prozent pro anno ver⸗ zinslichen Grundschuld von 1200 ℳ gemäß § 1170 des Bürgerlichen Gesetzbuchs be⸗ antragt. Die Geundschuldgläubigerin ist im Jahre 1877 oder 1878 verstorden. Die Rechtsnachfolger der Grundschuldgläu⸗ bigerin werden aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 6. De⸗ zember 1913, Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte an⸗ zumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird. 8 (Mecklb.), den 30. April 1913
Großherzogliches Amtsgericht.
20] Aufgebot. Amtsgericht Hamburg hat heute beschlossen: Auf Antrag des Abwesenheits⸗ pflegers, Gerichtssekretärs William Gustav Thieme, Hamburg, Roonstraße 26, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1) Es wird der am 20. Mai 1866 in Hamburg als Sohn von Peter Hinrich Wilshusen und seiner Ehefrau, Anna Elise geb. Ossen⸗ brügge, geborene Seemann Robert Wils⸗ husen — genannt Robert Nilsen —, welcher im Februar 1889 bei der Kaiser⸗ lichen Marine in Wilhelmshaven eingestellt wurde, aber noch in demselben Jahre desertierte und seit dem Jahre 1902, in welchem er an seine Mutter geschrieben haben soll, verschollen ist, hiermit aufge⸗ fordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Freitag, den 9. Januar 1914, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung mit Wirkung für diejenigen Rechtsverhättnisse, welche sich nach den deutschen Gesetzen be⸗ stimmen, sowie mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgerichte spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen. Hamburg, den 12. April 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[14433] Aufgebot.
Martin Schmitt, Landwirt in Buben⸗ heim, hat die Todeserklärung des Schmiedes Friedrich Schmitt, geb. 26. September 1861, Sohn von Martin Schmitt II. und Elisabetha geb. Kissinger und zu⸗ letzt in Bubenheim wohnhaft, beantragt. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Samstag, den Dezember 1913, Vormitt. 9 Uhr, vor dem Kgl. Amtsgericht Kirch⸗ heimbolanden in dessen Sitzungssaal an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Zugleich werden alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, aufge⸗ fordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Kirchheimbolanden, 3. Mai 1913. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[14436] Aufgebot.
Die Ehefrau Heinrich Hansen, Sophia geb. Meyer, in Corschenbroich bei M.⸗Glad⸗ bach hat beantragt, die verschollene Maria Elisabeth Meyer, geb. 9. März 1859 zu Eversberg, zuletzt wohnhaft in Eversberg, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. November 1913, Mittags 12 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die
dem
Kraftloserklärung der Urkunde er⸗
der Schuld⸗ und Pfandverschreibung d. d. stens in
Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Meschede, den 29. April 1913.
Königliches Amtsgericht. [14582] Kgl. Amtsgericht Neckarsulm. Aufgebot.
Der Gasfabrikarbeiter Rudolf Horn in Cannstatt, Karlsstraße Nr. 53, hat be⸗ antragt, die verschollenen 1) Johanna Sofie Horn, geb. am 8. März 1853, 2) Gottlob Friedrich Horu, geb. am 1. Dezember 1854, 3) Marie Auguste Horn, geb. am 21. Oktober 1860, Kinder des in Siglingen † Friedrich Horn, gew. Metzgers daselbst, und seiner † Ehefrau, Susanne Sofie Katharina geb. Geyer, zuletzt wohnhaft in Siglingen, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 21. Januar 1914, Vormittaags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Den 23. April 1913.
Königliches Amtsgericht. Oberamtsrichter Megenhart.
[14438] Aufgebot. Der Gärtner Fritz Hellwig in Raäammo⸗ nischken hat beantragt, den verschollenen früheren Besitzer Franz Hellwig, zuletzt in London oder Südafrika aufhaltsam, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ dem auf den 16. Januar 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Pillkallen, den 29. April 1913. Königliches Amtsgericht.
8
[14443] Aufgebot.
Der Uhrenmacher Wilhelm Rumpel in Sulz, als Abwesenheitspfleger, mit Ge⸗ nehmigung des K. Vormundschaftsgerichts Sulz handelnd, beantragt das Aufgebot der Verschollenen 1) Karl Wilhelm Frech. geb. 8. Januar 1862 in Tuttlingen, 2) Marie Reg'ne Frech, geb. 7. Februar 1863 in Tuttlingen, 3) Gustav Adolf Frech, geb. 27. Septender 1865 in Freudenstadt, 4) August Hermann Frech. geb. 18. Dezember 1866 in Freudenstadt, zu 1 und 3 seit 1893, zu 2 und 4 seit 1898 verschollen, sämtlich Kinder des verst. Schullehrers a. D. Karl Wilhelm Frech, zuletzt wohnhaft in Sulz. Die Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 17. Novem⸗ ber 1913. Vormittags 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine sich zu melden, widrigen⸗ falls ihre Todeserklärung erfolgen wird; auch haben alle, die von threm Leben oder Tod Auskunft erteilen können, dies eben⸗ falls im Termin hier anzugrben. . Sulz, den 30 April 1913. 1 K. Amtsgericht. O.⸗A.⸗R. Sand berger. Veröffentlicht durch Amtsgerichtss
Stierle. [13051] “ Am 17. März 1908 ist zu Kiel die Witwe Hanna Karolina Dorothea Dreyer, geborene Törber, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Da Erben der ersten und zweiten Ordnung nicht ermittelt sind, kommen als gesetzliche Erben der dritten Ordnung in Betracht: A. Von den Nachkommen der Groß⸗ eltern väterlicherseits: I. die Nachkommen der Anna Christina Schulz, geb. Törber, nämlich: 1) Frau Frieda Hack, geb. Schulz, in Nr. 221 Walnut Street, Leavenworth, Kansas, 2) Rena Erna Franziska Henriette Schröder in Leavenworth, Kansas. II. die Nachkommen des Johann Karl Friedrich Törber, näͤmlich: 1) Schneider Ernst Törber, hierselbst, 2) Fischerfrau Auguste Henriette Friederike Milhahn, geb. Krüger, in Schlieffenberg. B. Von den Nachkommen der Groß⸗ eltern mütterlicherseits: I. die Nachkommen der Juliane Friederike Severt, nämlich: 1) Maurer Heinrich Peters hierselbst, 2) Arbeiterfrau Friederike Lückstädt, geb. Peters, hierselbst, 3) Schneider Ludwig Christian Johann Peters, Aufenthalt bisher nicht ermittelt, 4) Arbeiterfrau Luise Schlie, geb. Peters, in Pohnstorf bei Teterow. II. die Nachkommen des Maurers Johann Christian Ernst Severt, wämlich: 1) Arbeiterfrau Karoline Karnatz, geb. Severt, in Teterow, 2) Altenteilerfrau Johanna Pegler, geb. Severt, in Karls⸗ hof, 3) Wilhelmine Severt in Altona, 4) Schloßdienerfrau Christiane Lübs, geb. Severt, in Remplin, 5) Maurer Karl Severt in Neubrandenburg. Falls weitere Erbansprüche nicht an⸗ gemeldet werden sollten, würden berufen sein: 1) die unter A I und II Genannten zu „ des Nachlasses, 2) die unter BI Genannten zu je 11 des Nachlasses,
Katharina
je
Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod
auf Freitag, den 9. Januar 1914,
der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im
3) die unter BII Genannten zu je 1½0 des Nachlasses Wir fordern hiermit auf, elwa noch
[14439]
bis zum 15. Juli d. Js. bei uns an⸗ zumelden. Neukalen i. M., den 28. April 1913. Städtisches Nachlaßgericht. Barten. Kruse.
[14708]
Konstantin Skrobanski, insbesondere der seit 1878 verschollene Adalbert Skrobanski, werden aufgefordert, ihre Erbrechte bis zu dem am 4. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 44, anstehenden Termine anzumelden.
Schildberg, den 28. April 1913.
Königliches Amtsgericht.
[14431] Aufgebot.
Der Auktionator Koepchen in Elberfeld hat als gerichtlich bestellter Verwalter des Nachlasses der am 6. September 1910 bezw. 9. Februar 1912 hier verstorbenen Cheleute Wirt Paul Hütten und Maria geborene Strieder das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläu biger werden daher aufgefordert, ihre For⸗ derungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen Eheleute Wirt Paul Hütten und Maria geborene Strieder spätestens in dem auf den 14. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 53, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Glaͤubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rochtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Elberfeld, den 29. April 1913.
Königliches Amtsgericht. Aot. 16.
[14442] Aufgebot. Der Maschinen⸗ und Fahrradhändler Hans M. Jepsen in Döstrup hat als Verwalter des Nachlasses des am 24. Fe⸗ bruar 1913 in Döstrup verstorbenen Getreidehändlers Christian A. Schmidt das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Getreidehändlers Christian A. Schmidt spätestens in dem auf den 14. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweis stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Aus⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger 1 ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Vexbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Lügumkloster, den 29. April 1913. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. Auf Antrag des Kaufmanns Albin Randel in Plauen, als Verwalter des Nachlasses des am 22. Februar 1913 in Plauen ver⸗ storbenen Kaufmanns Ernst Reinhold Schulze, Inhabers der Firma H. W. Schulze in Plauen, werden die Nachlaß⸗ gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß Schulzes spätestens in dem auf den 4. Juli 1913, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Amtsberg 9, 2 Treppen, Zimmer Nr. 30, anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls sie, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur inssoweit Befriedigung verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergeben sollte. Plauen, den 28. April 1913. Königliches Amtsgericht. [14422] v 1 durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 29. April 1913 ist der am 27. Juli 1832 in Königstein geborene Kaufmann Heinrich Karl Friedrich Hecker,
weiteren Personen zustehende Erbrechte
Die gesetzlichen Erben des am 8. März 1912 zu Gravow gestorbenen Auszüglers
erklärt worden. Als Todestag ist der
31. Dezember 1871 festgestellt. * Rennerod, den 29. April 1913 Königliches Amtsgericht
[14419] Durch Ausschlußurteil vom 22. April 1913 ist der Wechsel d. d. Essen⸗Ruhr, den 15. April 1912, über 1000 ℳ, aus⸗ gestellt vom Versandhaus E. Romberg zc. Ernst Romberg, angenommen von Karl Fischer, zahlbar am 15. Juli 1912 bei der Handwerkerbank E. G. m. b. P. in Essen, nebst Protesturkunde vom 17. Juli 1912, aufgenommen vom Gevrichtsvollzieher Meyer, für kraftlos erklärt worden. Essen, den 24. April 1913. Königliches Amtsgericht.
[144400 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage ist der Hypotbekenbrief über die im Grundbuche von Chomencice Band V. Blatt Nr. 113 in Abteilung III unter Nr 12 auf Grund des Erbrezesses vom 3. Dezember 1875 zufolge Verfügung vom 21. Januar 1876 eingetragenen 6000 ℳ, mit 5 % verzinsliches Vatererbteil von je 3000 ℳ für Hedwig und Martin Sli⸗ winski, für kraftlos erklärt worden.
Posen, den 25. April 1913.
Königliches Amtsgericht. [14719] Oeffentliche Zustellung. 8
Lina verehel. Meixner, geb. Heinicke, in Brandrübel, Prozeßbevollmächtigter: der Rechtsanwalt Gabler in Altenburg, klagt gegen den Dienstknecht Rudolf Alfred Meixuer, zuletzt in Schönhain, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Herzoglichen Land⸗ gerichts zu Altenburg auf den 26. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Altenburg. den 5. Mai 1913.
Der Gerichtsschreiber des Herzogl. Land⸗ gerichts: Aktuar Laaser.
[14738] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau Theodor Kernberg, Anna geb. Padberg, in Lünen, Roonstraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Willi Meier, Dortmund, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Vorarbeiter Theodor Kern⸗ berg, früher in Lünen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Dortmund auf den 27. September 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 33, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dortmund, den 3. Mai 1913.
Potthoff, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
[14923] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau Bergmann Hermann Teuber in Gelsenkirchen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Nassau zu Essen, kiagt gegen ihren Ehemann, früher in Gelsenkirchen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗Bs., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen auf den 10. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertre ten zu lassen. Essen, den 30. April 1913. Blankenburg,
Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[14920] Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Julius Leutloff in Bot⸗ trop, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kempkes in Essen, klagt gegen seine Ehe⸗ frau, früher in Bottrop, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen auf den 10. Juli 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Essen, den 30. April 1913. Blankenburg, Landgerichtssekretär,
Gerichtsschreiber 3
des Königlichen Landgerichts.
[14922] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau Händler Ludwig Redmer in Frankfurt a. Main, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Klein zu Essen, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Essen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen auf den 10. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Essen, den 30. April 1913. Blankenburg, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber
zuletzt wohnhaft in Westerburg, für tot
des Königlichen Landgerichts.
[11921] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ernst Schaaf in Höhscheid b. Solingen, Prozeßbevollmächttgter: Rechtsanwalt Dr. Wolgast zu Essen, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Winz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Essen auf den 10. Juli 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Essen, den 5. Mai 1913. Blankenburg, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber 1“ des Königlichen Landgerichts.
4723] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Berta Kowalski, ge⸗ rene Teschke, zu Jungen, Kreis Schwetz, rtreten durch die Rechtsanwälte Wübken d Dr. Hohmann in Graudenz, klagt legen ihren Ehemann, den Arbeiter Eduard Kowalski, früher zu Jungen, Kreis Schwetz, jetzt unbekannten Aufenthalts, inter der Behauptung, daß der Beklagte, ihr Ehemann, sie, die Klägerin, im De⸗ zember 1912 oder Januar 1913 böswillig verlassen und nicht zurückgekehrt sei, sein Aufenthalt auch trotz wiederholter Er⸗ mittlungen unbekannt geblieben sei, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des Nechtestreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 8. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗
bevollmächtigten vertreten zu lassen. Graudenz, den 25. April 1913. Gerichtsschreiber 4. R des Königlichen Landgerichts. [14927] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Grethe Bohnhaus, geb. Willms, in Hannover, Kl. Packhofstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Dieckmann ig Hannover, klagt gegen den Buchbinder Wilhelm Bohnhaus, früher in Hannover, jetzt
unbekannten Aufenthalts,
13/13.
auf Grund der §§ 1565 und 1568 des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuchs, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Hannover auf den 11. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 3. Mai 1913.
Der Gerichtsschreiber
8
S — S des Königlichen Landgerichts.
[14739] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau Elise Schwohn, geb. Barksen, in Büdelsdorf ber Rendsburg, Kampstraße 15, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Martens und Dr. Kühling in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Johann Schwohn, früher in Poreaberg bei Hohn, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund schwerer Ver⸗ letzung der durch die Ehe begründeten Pflichten § 1568 B. G.⸗B. — mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Kiel auf den 12. Juli 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 3. Mai 1913.
Der Gerichtsschreiber es Königlichen Landgerichts.
[14728] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Hedwig Lina Thom, geb. Süß, in Leipzig⸗Volkmarsdorf, Hildegard⸗ straße 47 bei Müller, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Scheele in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Willy Thom, früber in Harburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 ² B. G. B., mit dem Antrage auf
Scheidung der Ehe der Parteien bezw. auf Wiederherstellung der häuslichen Gemein⸗
haft. Die Klägerin ladet den Beklagten
im Termin zur Eidesleistung und zur
ründlichen Verhandlung des Rechtsstreits
or die I. Zivilkammer des Königlichen andgerichts in Stade auf den 26. Juni
1913, Vormittags 11 Uhr, mit der
lufforderung, einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
bdird dieser Auszug aus dem Ladungs⸗
hriftsatz bekannt gemacht. Stade, den 26. April 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 14725] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Marie Luise Teut, geb. Kalkau, 1 Gülitz, Prozeßbepollmächtigter: Rechts⸗ nwalt Genrich in Neurupvin, klagt gegen hren Ehemann, den Maler Johann Friedrich Teut, unbekannten Aufenthalts. früher in Gülitz, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗
Landgerichts
den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen in Neuruppin auf den 14. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. R 33.13.
Neuruppin, den 26. April 1913.
Gruhl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[14726] Oeffentliche Zustellung. Die Fabrikarbeiterin Minna Sasse, ge⸗ borene Suckrow, in Neuruxppin, Post⸗ straße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. Pink in Potsdam, klagt gegen ihren Ehemann, den Wagen⸗ lackierer Adolf Sasse, früher in Friesack, Berlinerstraße 39, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der §§ 1567 Absatz2 und 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Potsdam auf den 8. Juli 1913. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekonnt gemacht. Potsduam, den 3. Mai 1913.
Riekesmann, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts. [14727]
] Oeffentliche Zustellung. Frau Anna Köhler, geb. Müller, zu Gräfentbal, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Justizrat Freysoldt zu Saalfeld (Saale), klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Friedrich Köhler, früher in Lippelsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1566, 1567 Abs. 2 Ziff. 2. 1568 B. G.⸗Bs, mit dem Antrage, ihre Ehe zu scheiden, den Beklagten auch für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2 Zivilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Don⸗ nerstag, den 3. Juli 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 3. Mat 1913. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: Michael, Obersekretär.
[15004] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Richard Ackermann, geboren am 14. Januar 1913, vertreten durch seinen Vormund, den Berufs⸗ vormund Kretschmer zu Berlin, Alte Jakobstraße 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kroneck in Berlin SW. 11, Prinz Albrechtstraße 3, klagt gegen den Arzt Marcolino Antonio da Silva aus Brasilien, zuletzt in Berlin, Mauer⸗ straße 66/67 b. Putziger, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der ledigen Marie Eva Ackermann in Berlin⸗Pankow, Neue Schönholzerstraße 13, in der gesetzlichen Empfängniszeit vom 18. März bis 17. Juli 1912 2
Mündelmutter am 14. Januar 1913 den Kläger geboren hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom T seiner Geburt an, also vom 14. Januar 1913 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Unterhaltsrente von monatlich 50 ℳ in den ersten 6 Jahren, vom 7. bis 16. Le⸗ bensjahre monatlich 75 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Teilzahlungen im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte zu Berlin, Neue Friedrichstraße 13/14, Zimmer 173 II, auf den 12. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 3. Mai 1913. Giesler, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.
r ir vr Abteilung 65.
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[14918] Oeffeutliche Zustellung.
Die minderjährigen Geschwister Behren zu Erfurt, nämlich Friedrich, Wilhelm und Erika Behrens, vertreten durch ihren Pfleger, den pensionierten Werkmeister Hermann Huhnholz in Erfurt, Prozeß⸗ bevollmächtigter: der Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Kelsch in Erfurt, klagen gegen ihren Vater’ den Montageinspektor Max Beh⸗ reus, früher in Erfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte seit 1. Januar 1913 den Klägern keinen Unterhalt gewährt habe und eine an ihn am 4. Januar 1913 er⸗ gangene Aufforderung hierzu ohne Erfolg geblieben sei, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an jeden der drei Kläger vom 4. Januar 1913 ab 50 ℳ monatlich zu Händen des den Klägern bestellten Pflegers zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die laufenden in vierteljährlichen Voraus⸗ zahlungen, 2) das Urteil gemäß § 708. Ziffer 6 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landaerichts in Erfurt auf den 10. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsaunwalt als Prozeßbevollmächtigten
8 außerehelich beigewohnt und die 1
öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Erfurt, den 30. April 1913.
Der Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts Zivilkammer 2.
[14925] Oeffentliche Zustellung. Der Monteur Max Reiche dahier hat als Vormund des minderj. Gustav Heinrich Helmreich und als Vertreter der Mutter dieses Kindes, der Dienstmagd Kunigunde Helmreich in München, gegen den Reisenden Arthur Silber, früher dahier, Tucher⸗ straße 13/1, jetzt unbekannten Aufenthalts, Klage zum K. Amtsgerichte Nürnberg er⸗ hoben, mit dem Antrag, zu erkennen: I. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Dienstmagd Kuni⸗ gunde Helmreich am 13. Dezemder 1911 in München unehelich geborenen Kindes Gustay Heinrich Helmreich ist. II. Der Beklagte ist schuldig: a. dem Kinde von der Geburt bis zur Vollendung des sech⸗ zehnten Lebensjahres den Unterhalt durch Entrichtung einer an den Vormund zu leistenden, je für drei Monate voraus⸗ zuzahlenden Geldrente von vierteljährlich 75 ℳ zu gewähren, b. an die Kinds⸗ mutter fünfig Mark Eatbindungs⸗ und fünfzig Mark Unterhaltskosten für die ersten 6 Wochen nach der Entbindung zu zahlen. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Unterhaltsbeträge für das Kind für die Zeit nach der Erhebung der Klage und für das der Erhebung der Klage voraus⸗ gehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits anberaumt auf Montag, den 30. Juni 1913, Vormittags 8 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des Justizgebäudes an der Augustiner⸗ straße. Zu diesem Termine wird der Beklagte Silber geladen.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Nüruberg. [14721] Oeffentliche Zustellung.
1) Die durch ihren Vorstand vertretene Aktiengesellschaft Nationalbank für Deutsch⸗ land, Berlin W. 8, Behrenstr. 68/69, 2) die Baugesellschaft m. b. H. Gunder⸗ loch und Dinndorf in Straßburg i. E., Schießrain 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Wilgmersdoerffer in Berlin SW. 68, Ritterstr. 59, klagen gegen Physiker Bernhard Hahne, früher Berlin⸗Lichterfelde. Fontanestraße 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter die von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wasserversorgung und Wasserreinigung „Biologos“ zu Berlin bei der Kaiserlichen Staatsdepositenverwaltung in Straßburg i. E. hinterlegte Kaution von 3000 ℳ durch Beschluß des Kal. Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg vom 29. 9. 1911 habe pfänden lassen; obgleich die Kläger den Beklagten unter Vorlegung einer be, glaubigten Abschrift darauf hinwiesen, daß dieser Betrag bereits vorher ihnen zediert sei, hat Beklagter die Pfändung nicht aufgehoben. Die Kläger beantragen daher: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, darin zu willigen, daß die von der G. m. b. H. Wasserversorgung und Wasserreinigung „Biologos“ zu Berlin bei der Kaiserlichen Staatsdepositenver waltung in Straßburg i. E. hinterlegte Kaution von 3000 ℳ nebst den aufge⸗ laufenen Zinsen zur Hälfte an die beiden Kläger ausgezahlt wird, 2) das Urteil event. gegen Stcherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II in Berlin auf den 6. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 4
Berlin, den 30. April 1913.
(L. S.) Kämnitz, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts II.
Oeffentliche Zustellung. Pferdehändler Johann Fischer in Danzig, Schidlitz, Hölle 57, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Orland in Danzig, Hundegasse 26, klagt gegen den Pferdehändler Carl Tritschler, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Brauns⸗ berg, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte im März 1912 auf dem Pferde⸗ markte in Zinten von ihm ein bares Darlehn von 400,00 ℳ erhalten habe mit der Verpflichtung, dasselbe innerbalb 5 Wochen ohne Kündigung zurückzuzahlen, mit dem Antrage auf vorläufige, gegen Sicherheitsleistung vollstreckbare, kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 400 00 ℳ vebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Mai 1912 einschließlich der Kosten der Arreste G 9/12 und G 21 Zor mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Braunsberg auf den 24. Juni 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Braunsberg, den 30 April 1913.
Zimmermann, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
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[11919] Oeffentliche Zustellung.
Der Malzmeister Ferdinand Bennewitz in Erfurt, Moltkestraße Nr. 80, Prozeß⸗ bevollmächtigter der Rechtsanwalt Justizrat Weigelt in Erfurt, klagt gegen den Bäcker⸗ meister Hermann Kürbitz, zuletzt in Erfurt, Lützowstraße 24, jetzt unbekannten Auf⸗
trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und
vertreten zu lassen. Zum Zwecke der
ihn auf dem Grundstücke des Beklagten, Lützowstraße Nr. 24 in Erfurt, 3 Hvpo⸗ theken von 6800 ℳ, 2000 ℳ und 1700 ℳ haften, zu deren Zahlung der Beklagte sich persönlich verpflichtet habe, und daß diese Hypothekenforderungen fällig geworden sind, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, a. an den Kläger 10500 ℳ nebst fünf vom Hundert Zinsen seit dem 1. Januar 1913 zu zahlen, b darein zu willigen, daß der Kläger wegen Hauptgeld, Zinsen und Kosten die Zwangs⸗ vollstreckung in das dem Beklagten eigen⸗ tümlich gehöriage, im Grundbuche von Erfurt Band 63 Blatt 3129 verzeichnete Hausgrundstück, Lützowstraße 24, betreibt und 2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten, welche dem Kläger durch die Erwirkung der einst⸗ weiligen Verfügung beim Amtsgericht Erfurt 9 G 66/13 enistanden sind, aufzuerlegen, sowie 3) das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung in Höhe des jedesmal betzu⸗ treibenden Betrages in barem Gelde oder mündelsicheren Wertpapieren für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger lader den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Erfurt auf den 10. Juli 1913., Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Erfurt, den 26. April 1913. Der Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts. Zivilkammer 2. [14914] Oeffentliche Ladung. Die Firma Müller & Schneidersmann zu Essen, Kettwigerstr. 44, klagt gegen den Kaufmann Bernhard Berlowitz, früher in Essen, Wiesenstr. 58, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte für geliefert erhaltene Waren ihr den Betrag von 235,00 ℳ — zweihundertfünfunddreißig Mark — ver⸗ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an sie 235,00 ℳ — zweihundertfünfunddreißig Mark — nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1912 zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht: in Essen⸗Ruhr, Zweigertstr., auf den 26. Juni 1913, Vormittags 10Uhr, Zimmer 149, geladen.
Essen, den 21. April 1913.
Holzapfel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14926] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Carl Presser und Co. in Frankfurt a. M, Lindleystraße 8, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ster⸗ nau in Frankfurt a. M., klagt gegen den Schiffer Johann Walter Schiff, „Ave⸗ Maria Stella“ zu Hirschhorn a. Neckar, jetzt unbekannten Aufenthalts. Die Klägerin hat einen neuen Schriftsatz vom 2. Mai 1913 eingereicht. Die Klägerin ladet den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Frankfurt a. M. auf den 26. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 162 I1, unter gleichzeitiger Zu⸗ stellung des Schriftsatzes vom 2. Mai 1913 und mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Klage ist bereits zugestellt.
Frankfurt a. M., Mai 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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Hon 2 Len —
[14731] Oeffentliche Zustellung. Freiberg — Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte C. und O. Täschner in Freiberg — klagt gegen den Schankwirt Alfred Franke, früher in Weißenborn, jetzt unbekannten Ausenthalts, unter folgen⸗ er Behauptung: der Beklagte hat von uni bis Dezember 1912 913 Liter bayri⸗ ches Bier für 251 ℳ 09 ₰ käuflich ge⸗ liefert erhalten, aber nur 50 ℳ — ₰ darauf gezahlt. Ferner hat der Beklagte am 8. März 1913 278 Liter bagyrisches Bier für 76 ℳ 45 ₰ känuflich geliefert erhalten, aber nur 30 ℳ 45 ₰ darauf ge zahlt. Weiter hat der Beklagte am 20. März 1913 265 Liter und am 15. April 1913 249 Liter Bier für 72 ℳ 88 ₰ und 68 ℳ 48 ₰ kommissionsweise geliefert erhalten mit der Abrede, daß Beklagter den Preis nach Verkauf des Bieres an den Kläger abzuführen hat. Der Beklagte hat die Biere verkauft. Der Beklagte hat weiter am 25. Januar 1913 mit dem Kläger vor dem Grundbuchamte Freiberg zu Blatt 6 des Grundbuchs für Weißen⸗ born einen auf Abänderung eines Hypo thekenrechtsverhältnisses zielenden Vertrag abgeschlossen, nach dem sich Beklagter ver pflichtet hat, die durch die Beurkundung des Vertrags und Eintragung der Rechts änderung entstehenden Kosten zu tragen. Die Gerichtskasse hat diese Kosten in Höhe von 56 ℳ 75 ₰ vom Kläger gefordert, da sie vom Beklagten nicht zu erlangen gewesen sind. Auf Grund dieser Behaup⸗ tungen beantragt der Kläger, zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig ver⸗ urteilt, an den Kläger 445 ℳ 20 ₰ nebst 5 9% Zinsen seit 1. Januar 1913, von 46 ℳ seit 8. März 1913 und von 141 ℳ 36 ₰ seit 16. April 1913 und zu 4 % von 56 ℳ 75 ₰ seit dem Tage der Klagzustellung zu zahlen.
Dieses Urteil
streckbar. Der Beklagte wird zur münd lichen Verhandlung des Rechtsstreits vo das Königliche Amtsgericht Freiberg auf den 11. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. 8 Freiberg, Sachsen, den 5. April 1913 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14732] Oeffentliche Zustellung. Der Reßmetzgermeister Wilhelm Hol stein in Gladbeck, Rentforterstraße 62 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Wolters in Gladbeck, klagt gegen den Arbeiter Wilhelm Erfmann, früher in Gladbeck, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für Kost und Logis aus dem Monat Mai und Juni 1912 noch 55,00 ℳ schuldet, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an Kläger 55,00 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juli 1912 einschließlich der Kosten des voraufgegangenen Arrestverfahrens 4 1 G 42 12 des Königl. Amtsgerichts Buer i. W. zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Kövigiiche Amtsgericht hier, Zimmer 7, auf den 26. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, gelacen und die öffentliche Zustellung des Klage bewilligt. Gladbeck i. W., den 29 April 1913. Althoff, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
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[14716] Oeffentliche Zustellung. 1) Die Frau Witwe August Beckmann, Dorothea geb. Nickel, in Vörde, 2) der Fabrikant Adolf Beckmann in Vörde, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Geilen und Sommer in Hagen i. W., klagen gegen 1) und 2) ꝛc, 3) den Architekten Franz Habrich, früher in Hagen i. W, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, 4) — 7) ꝛc., mit dem Antrage, die Beklagten zu 1—7 einschließlich kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die beiden Kläger zusammen den Betrag von 337,50 ℳ zu zahlen und wegen dieser Forderung die Zwangevollstreckung in die im Grundbuche von Hagen Band 35 Blatt 38 verzeichneten Grundstücke zu dulden, auch das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 3 vor das Köntgliche Amtsgericht in Hagen i. W. auf den 12. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, Zummer 19, geladen. Hagen i. W., den 2. Mai 1913. Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14733] Oeffentliche Zustellung. Die C. H. Bostelmann Erben, nämlich: 1) die Frau A. W. H. Bostelmann, geb. Hevecke, 2) die Ilse Bostelmann, 3) die Lisbeth Bostelmann, vertreten durch ihren Bevollmächtigten bezw. Beistand, den Kaufmann A. H. Wessely, zu Hamburg, Falkenried 1 Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Wex, Magnus und Louis, zu Hamburg, klagen gegen den M. Euleimanovich, früher zu Ham⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Kläger ℳ 180,— nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1912 zu zahlen, unter der Begründung, daß der Klagebetrag als ver⸗ cinbarte Miete für die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober 1912 geschuldet werde. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivilabteilung 18, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer 112, auf Mittwoch, den 9. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 28. April 1913.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
[3604] Oeffentliche Zustellung.
Die Allgemeine Deutsche Spar⸗ und Vorschußkasse für Lehrer, E. G. m. b. H. in Leipzia, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Max Berger in Leipzig, klagt gegen den früheren Praparandenlehrer, zu⸗ letzt Beamter der „Schlesischen Zeitung“, Adolf Strauch, früher in Breslau, „Schlesische Zeitung“, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, d Beklagte am 22. Mai 1910 von ihr ein Darlehn von 780 ℳ bekommen habe und hierauf noch 620 ℳ nebst 6,95 ℳ Kosten schuldig sei, das Darlehn sei auch infolge Verzugs des Beklagten fällig und zahlbar, mit dem Antrage, den Beklagten ostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 626,95 ℳ nebst 6 % Zinsen von 620 ℳ seit dem 1. Dezember 1911 zu bezahlen. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Leipzig auf den 28. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 145, geladen.
Leipzig, den 2. April 1913.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. I. 31.
[14724] Oeffentliche Zustellung.
Kaufmann Reinhold Liesaus in Lissa i. P., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Jacobsohn in Lissa, klagt gegen den Kaufmann Georg Mansard, früher in Bentschen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß im Grundbuche des dem Betlagten ge⸗ hörigen Grundstücks Lissa Blatt Nr. 865 in der 3. Abteilung unter Nr. § für den Kläger eine Hypothek von 7800 ℳ nebst
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henthalts, unter der Behauptung, daß für
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ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ 9
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