1913 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

kchrung nicht angeordnet, so kann der Ange igte ur —1 8 Auch die üchnahmevne scherungshaft gegenüber besonders gefährli its⸗ fecgegg i vebhaltn 1 Bei Regelung der Verjährung (11. Abschnitt) hat di zmmission daran festgehalten, daß keine Badchatch, at 22 erjährung, sondern eine, Verlängerung der Verjährungsfrist walassen ist. Die einzelne Verlängerung darf die ursprüng⸗ he Dauer der Verjährungsfrist nicht übersteigen; insgesamt uf die Verjährungsfrist bei Verbrechen um höchstens zehn ahre, bei Vergehen um höchstens drei Jahre verlängert werden. Mit Ausnahme des 12. Abschnitts (Wiedereinsetzung) damit die zweite Lesung des Allgemeinen Teils für Ver⸗ hen und Vergehen beendet. Im Anschluß daran hat die vmmission auch den Allgemeinen Teil des Buches „Ueber⸗

Kammer niederlegen. Vor⸗ da einst angenommen. Der Minister⸗ präsident Giolitti hielt 8 für notwendig, isger Deputierten die Beweisstücke zugänglich zu machen, auf Grund deren sie zu urteilen hätten, und beantragte, die Vizepräsidenten der Kammer mit der Auswahl der Stücke zu betrauen, die gedruckt den Abgeordneten zugestellt werden sollten; so könne die Kammer in einigen Tagen weiter beraten. Zum Schluß wies er auf die völlige Zurückhaltung der Regierung in dieser Debatte hin, da das Urteil der Kammer in dieser gänzlich unpolitischen Angelegenheit nicht durch irgend eine politische Erwägung getrübt werden solle. Der Antrag Giolitti wurde einstimmig angenommen und die Sitzung geschlossen.

im Bureau der

schlag wurde einstimmig Landbesitz von Ausländern entstanden seien, und um Abhilfe zu

2

Bei einemn Bankett aus Anlaß der Ja 1 des englisch⸗amerikanischen Frlete sclaßsen Nhrhunder üe der Staatssekretär Br Jyan eine Rede, in der er, obiger Quelle zufolge, das neue Friedensprojekt des Präsidenten Wilson als den größten Schritt bezeichnet, der bisher für den Friedensgedanken ersonnen worden sei. In dem Projekte sei eine Verständigung zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Nationen darüber vorgesehen, daß Krieg nicht eher erklärt werden solle, als bis die Streitfrage von einem inter⸗ nationalen Schiedsgerichte untersucht worden sei. Hierdurch würde Zeit für die Trennung von realen und idealen Fragen und für die Bearbeitung der öffentlichen Meinung, die sich

II. Konsolidierte 3 ½ (vormals 4) prozentige Staatsanleihe: von 1876—79: Lit. D Nr. 22314 über 500 ℳ, Lit. E Nr. 63551 über 300 ℳ, Lit. F Nr. 18735 über 200 ℳ.,. von 1880: Lit. E Nr. 102173 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 102174 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 120697 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 120698 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 287799 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 301208 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 358136 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 386593 über 300 ℳ, Lit. F Nr. 127860 über 200 ℳ; 2 von 1881: Lit. A Nr. 64968 über 5000 ℳ, Lit. B Nr. 100860 über 2000 ℳ, Lit. B Nr. 103790 über 2000 ℳ, Lit. B Nr. 104798 über 2000 ℳ, Lit. C Nr. 190606 über 1000 ℳ, Lit. D Nr. 178737 über 500 ℳ, Lit. D Nr. 192431

zurechnungsfähig war, und umgekehrt soll wegen Anstiftung strafbar bleiben, wer z. B. ein Kind, das nach seiner Ansicht die erforderliche Einsich hat, zur Ausführung einer Handlung veranlaßt, während sich später herausstellt, daß dem Kinde Einsicht fehlte. Diese Fragen sind durch ausdrückliche Vor⸗ schriften klargestellt. Der Begriff der Anstiftung ist selbst⸗ verständlich gegenüber den Beschlüssen erster Lesung ent⸗ sprechend eingeschränkt. 8 Im 6. Abschnitt (Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen) ist die verschiedenartige Behandlung der Fälle, wo eine und dieselbe Handlung mehrere Gesetze verletzt, und der Fälle, wo mehrere selbständige Handlungen vorliegen, Ideal⸗ und Realkonkurrenz beibehalten worden. Von der Regel, daß bei Verletzung mehrerer Gesetze durch

§ 8. 1 Die laufenden Einnahmen aus dem Schleppbetriebe sind in jedem Rechnungsjahre in nachstehender Reihenfolge zu verwenden: 85 Deckung der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungs⸗ osten, . zur Bildung eines Erneuerungsfonds für die einer besonderen Abnutzung unterliegenden Einrichtungen 9), . zur Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 4 ½ vom Hundert, 1 . zur Bildung eines Ausgleichsfonds für die Deckung etwaiger Fehlbeträge 10)0. Der verbleibende Reinüberschuß wird an den Staat und die Garanten nach Verhältnis der übernommenen Kostenanteile verteilt. Außergewöhnliche Einnahmen fließen, soweit sie nicht dem Bau⸗ fonds zuzuführen sind, dem Ausgleichsfonds 10) zu.

dieser zu erstatten sind,

hörung von Vertretern der Garantieverbände für jedes Rechnungsjahr

gestellt.

des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli

Flligkeitstermine zur Verfügung

samml. S. 1197), des Gesetzes vom 8.

§ 9. Zunm Zwecke der Erneuerung der einer besonderen Abnutzung unterliegenden Teile der Schleppeinrichtung wird ein Erneuerungsfonds 8 b) gebildet, dem alljährlich ein angemessener Satz vom Hundert der für diese Teile aufgewendeten Kosten aus den nach Deckung der Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten verbleibenden Reineinnahmen zu⸗ zuführen ist. Reichen die Reineinnahmen eines Jahres zur Abführung des erforderlichen Betrages nicht aus, so ist der Fehlbetrag in den folgenden Jahren zu ergänzen, bevor Beträge zur Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals verwandt werden. § 10. .“ 2 Deckung unvorhergesehener Ausfälle 8 Ausgaben wird ein Ausgleichsfonds 8d) gebildet. Diesem Fonds fließen abgesehen von den außergewöhnlichen Einnahmen 8 Abs. 3) zwanzig vom Hundert des nach Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 1 ½ vom Hundert verbleibenden Reinüberschusses zu, bis der Fonds zehn vom Hundert des verausgabten Anlagekapitals erreicht hat. 1 811 Die Beträge, welche von den beteiligten Verbänden auf Grund übernommenen Verpflichtung der Staatskasse oder jenen von

ebenso die Beträge, die den Erneuerungs⸗ und An⸗

der Ausgleichsfonds zuzuführen oder zu entnehmen sind, werden nach

von dem zuständigen Minister und dem Finanzminister endgültig fest⸗

Bei der Aufbringung und Unterverteilung der aus dieser Ver⸗ pflichtung den Provinzen, Kreisen und Gemeinden erwachsenden Lasten finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mehr⸗ und Minder⸗ belastung einzelner Kreise und Kreisteile sowie der §§ 9 und 20 1893 (Gesetzsamml. S. 152) Anwendung.

§ 13.

Die Urkunden, durch welche die im §6 genannten Verpflichtungen

übernommen werden, sind stempelfrei. § 14.

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der im § 5 erwähnten Kosten eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschrebungen aufzunehmen.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Shatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden

Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des 14 Tage vor dem zu halten.

Schuldpapiere darf nicht vor dem

Die Verzinsung der neuen einzulösenden

eitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der Schatzanweisungenteufhört. —— ann, durch Jelche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Femnsfuße zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen ursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗

gabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗

leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗ März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 19 % (Gesetzsamml. S. 155)

zur Anwendung. 15.

Die Vorschriften der §§ 1 und 2 des Gesetzes treten für die einzelnen Wasserstraßen mit dem Zeitpunkte in Kraft, an dem der zuständige Minister den Betrieb auf ihnen für eröffnet erklärt. Im übrigen tritt das Gesetz sofort in Kraft.

§ 16.

Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 30. April 1913. (L. S.) Wilhelm R. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. Lentze.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Oberrealschuldirektor Hans Meinardus ist die

Direktion der Oberrealschule in Saarbrücken übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungsbaumeister Schweich el, bisher beim Ober⸗ Vorstand des Meliorationsbau⸗

präsidium in Hannover, ist als amts nach Merseburg versetzt worden.

Ministerium des Innern.

Der Regierungsassessor Freiherr Minden ist zum Mitgliede des der Regierung in gegliederten Oberversicherungsamts ernannt worden

der im Etatsjahr 1912 für kraftlos erklärten

Staatsschuldverschreibungen und preußischen Schatzanweisungen.

I. Konsolidierte 4prozentige Staatsanleihe:

von 1908: Lit. C Nr. 946447 über 1000 ℳ:

von 1909: Lit. D Nr.

über 500 ℳ, Lit. F Nr. 144154 über 200 ℳ;

Lit. F Nr. 29928 ner

von Dungern in Minden an⸗

980258 über 500 ℳ, Lit. D

von 1882: Lit. C Nr. 273955 über 1000 ℳ, Lit. C 273956 über 1000 ℳ, Lit. C Nr. 273957 über 1000 ℳ, Nr. 300333 über 500 ℳ, Lit. E Nr. 497837 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 519645 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 542420 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 542421 über 300 ℳ, Lit. F Nr. 229213 über 200 ℳ: von 1883: Lit. D Nr. 454548 über 500 ℳ; von 1884: Lit. H Nr. 40855 über 150 ℳ:; von 1885: Lit. J Nr. 48148 bis 48151 über je 3000 ℳ, Lit. B Nr. 407207 über 2000 ℳ, Lit. E Nr. 1075158 über 300 ℳ;

von 1894: Lit. F Nr. 386426 über 200 ℳ. III. Konsolidierte 3 ½ prozentige Staatsanleihe: von 1887, 1888: Lit. C Nr. 97543 über 1000 ℳ, Lit. C 120936 über 1000 ℳ, Lit. E Nr. 169997 über 300 ℳ, F Nr. 74673 über 200 ℳ; von 1889: Lit. C Nr. 249579 über 1000 ℳ, Lit. D 254497 über 500 ℳ, Lit. D- Nr. 284365 über 500 ℳ, E Nr. 274341 über 300 ℳ; b von 1890: Lit. B Nr. 182323 über 2000 ℳ, Lit. 0 Nr. 290001 über 1000 ℳ, Lit. D Nr. 490637 über 500 ℳ, Lit. E Nr. 362687 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 400775 über 300 ℳ, Lit. E. Nr. 414953 bis 414959 über je 300 ℳ, Lit. E Nr. 488595 über 300 ℳ, Lit. E. Nr. 524369 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 524370 über 300 ℳ, Lit. E Nr. 541191. über 300 ℳ, Lit. E Nr. 555373 über 300 ℳ, Lit. F Nr. 141834 über 200 ℳ, Lit. F Nr. 152141 über 200 ℳ, Lit. F Nr. 198532 über 200 ℳ; von 1892, 1893, 1895: Lit. F Nr. 226182 über 200 ℳ, Lit. F Nr. 226183 über 200 ℳ. IV. Konsolidierte Zprozentige Staatsanleihe: von 1891: Lit. C Nr. 17674 bis 17681 über je 1000 ℳ, Lit. D Nr. 49698 über 500 ℳ, Lit. D Nr. 61884 bis 61887 über je 500 ℳ; von 1892 1894: Lit. C Nr. 112499 über 1000 ℳ, Lit. D Nr. 138949 über 500 ℳ; von 1895, 1896, 1898: Lit. D Nr. 191052 bis 191055 über je 500 ℳ, Lit. E Nr. 146629 über 300 ℳ.

V. 4prozentige preußische Schatzanweisungen: von 1907: Serie I Lit. E Nr. 18079 über 2000 ℳ,

Cilt. E . 8 4 Serie I Lit. E Nr. 21444 über 2000 ℳ, Serie I Lit. F Lit. F Nr. 24861 über

Nr. 23115 über 1000 ℳ, Serie I. Li 1000 ℳ, Serie I Lit. F Nr. 29927 üher 1000 ℳ., Serjg 1 et schtssc⸗

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Nr.

Lit. D

Nr. Lit.

Nr. Lit.

Berlin, den 11. elfelde, den 5. Mai 3 Do orz* z2 8 Käöäniglich Pre⸗ Sicht ercchtsscder Staatspapiere. Haas. Ramm Lübcke.

¼

MNichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Mai 1913. Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag in Potsdam Seine Prinzen Heinrich XXXIII. Reuß j. L. zur Notifizierung der Thronbesteigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XXVII. Reuß j. S.. Heute vormittag nahmen Seine Majestät die Vorträge des den beurlaubten Chef des Militärkabinetts vertretenden Oberst⸗ leutnants Freiherrn Marschall und des Chefs des Marine⸗ kabinetts, Admirals von Müller entgegen

wie Durchlaucht den

Am Tage der Landtagswahlen, Freitag, den 16. Mai d. J., bleiben die Bureaus und Kassen der Reichs⸗ hauptbank Nachmittags geschlossen.

Ueber die Beratungen der Strafrechtskommission in zweiter Lesung ist folgendes mitzuteilen.

An die Spitze der Vorschriften des 5. Abschnitts, der die Ueberschrift „Täterschaft und Teilnahme“ erhalten hat, sind Bestimmungen gestellt, welche die Begriffe „Täter“ und „mittelbarer Täter“ definieren. „Täter“ ist danach, wer eine strafbare Handlung selbst begeht, „mittelbarer Täter“, wer sie vorsätzlich durch einen anderen begehen läßt. Damit ist zugleich eine wichtige grundsätzliche Aenderung beschlossen. In erster Lesung sollte der jetzt vielfach in der Praxis verwendete Begriff der mittelbaren Täterschaft in dem Begriffe der Anstiftung aufgehen und demgemäß für eine Bestrafung wegen Anstiftung gleichgültig sein, ob der zur Ausführung der Tat Veranlaßte sich selbst strafbar gemacht hat oder nicht. Nach den Beschlüssen der zweiten Unterscheidung zwischen mittelbarer wieder in Geltung. nach nur da gegeben sein, Tat Veranlaßten der Vorsatz im strafrechtlichen Sinne fehlt Anstiftung dagegen da, wo der die Tat Ausführende handelt. sein, ob der Veranlaßte wirklich der Veranlasser der Meinung war,

handele vorsätzlich oder nicht vorsätzlic. So soll z. B.

Nr. 980250 über 500 ℳ, Lit. D Nr. 980263 über 5⁰⁰

Lit. D Nr. 980262 über 500 ℳ, ℳ, Lit. J- Nr. 124672 über

fähigen ausführen läßt, als mittelbarer Täter

berbüsg

Lesung tritt dagegen die Täterschaft und Anstiftung Mittelbare Täterschaft soll der Regel wo dem zur Ausführung der

vorsätzlich Ausschlaggebend soll indessen in letzter Linie nicht sich strafrechtlich verant⸗ wortlich gemacht hat, sondern es soll darauf ankommen, ob

der Veranlaßte

wer eine Straftat durch einen vermeintlich Unzurechnungs⸗ strafbar

eine und dieselbe Handlung das schwerste Gesetz Anwendung

findet, ist schon durch die Beschlüsse erster Lesung eine Ausnahme

gemacht; es ist der Möglichkeit vorgebeugt, daß den Täter dem Maße nach eine geringere Strafe trifft, als dies nach dem milderen Gesetze zulässig wäre. In den Beschlüssen zweiter Lesung ist in Ausbau dieses Gedankens ferner hervorgehoben, daß auch auf eine mildere Strafart auf Grund des schwereren Gesetzes nur erkannt werden darf, wenn das mildere Gesetz diese Strafart gleichfalls zuläßt. Da die Haftstrafe nach den Beschlüssen zum Besonderen Teil auch für Vergehen angedroht ist, so ist sie auch bei den Bestimmungen über die Realkonkurrenz berücksichtigt. Dabei sind die Bestimmungen im § 77 des geltenden Straf⸗ gesetzbuchs mit der Maßgabe übernommen, daß die Gesamt⸗ dauer der Haft zwei Jahre nicht übersteigen darf. Im An⸗ schluß an die Bestimmungen über Ideal⸗ und Realkonkurrenz hat die Kommission auch den Begriff des fortgesetzten Delikts gesetzlich festgelegt.

Von den Beschlüssen zum ist hier nur hervorzuheben, daß der vor Ablauf der Antragsfrist stirbt, neue Antragsfrist beginnt.

Der 8. Abschnitt (Hauptstrafen, Schadensersatz) ist aus dem oben bereits erwähnten Grunde durch Vor⸗ schriften über die Haftstrafe ergänzt. Ihr Mindestbetrag ist auf einen Tag, ihr Höchstbetrag abgesehen von den Fällen der Realkonkurrenz auf drei Monate festgesetzt. Auch die Vollstreckung der Haft ist durch besondere Vorschriften geregelt. In den allgemeinen Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafen hat die Kommission grundsätzlich daran festgehalten, daß Zuchthaus⸗ und Gefängnisgefangene im Anfange der Strafzeit drei Monate in Einzelhaft zu halten sind; die erforderlichen Ausnahmen soll das Strafvollzugsgesetz festsetzen. Bei Einschließungsgefangenen, Haftgefangenen und Jugendlichen entscheidet bezüglich der Einzelhaft das Ermessen der Anstaltsbehörde; den Haftgefangenen stehen die wegen Bettelns, Landstreichens usw. zu Gefängnis Verurteilten gleich. Die Anstaltsbehörde kann die Einzelhaft ver⸗ längern; über drei Jahre hinaus darf jedoch ein Ge⸗ fangener von besonderen Fällen abgesehen nur mit seiner Zustimmung in Einzelhaft gehalten werden. Gesuchen um Einzelhaft ist möglichst zu entsprechen. Unzulässig ist Einzelhaft bei Gefangenen, deren körperlichen oder geistigen Zu⸗ stand sie gefährden würde. Die vorläufige Entlassung ist gegenüber Zuchthausgefangenen an strengere Voraussetzungen geknüpft. Sie soll ihnen erst gewährt werden dürfen, nachdem sie drei, Viertel der Strafzeit, mindessens aber ein Jahr haben. Bedingte Strafaussetzung ist auch ei subsidiären Freiheitsstrafen zugelassen. Die Vor⸗ schrift, daß der Versuch der Beitreibung einer Geldstrafe unter⸗ bleiben kann, wenn er keinen Erfolg verspricht, ist im Interesse des Verurteilten dahin ausgebaut, daß von dem Versuch einer Beitreibung auch dann Abstand genommen werden kann, wenn die Beitreibung nur aus dem unbeweglichen Vermögen erfolgen kännte. Der Grundsatz, daß eine Geldstrafe in den Nachlaß eines Verurteilten nicht vollstreckt werden darf, ist aufrecht⸗ erhalten; ob für Zoll⸗ und Steuerdelikte eine Ausnahme an⸗ gezeigt ist, wird beim Einführungsgesetz zu prüfen sein.

Im 9. APbschnitt (Nebenstrafen, Maßregeln der Besserung und Sicherung) sind hauptsächlich die Vor⸗ schriften über das Arbeitshaus umgestaltet. Zunächst ist im Be⸗ sonderen Teil die Zulassung von Arbeitshaus bei der Erpressung und beim gewerbsmäßigen Glücksspiel beseitigt. Im übrigen ist der Gedanke durchgedrungen, daß in das Arbeitshaus die sog. mittlere Kriminalität gehört; auf Unterbringung in einem Arbeits⸗ hause soll daher nur neben Gefängnisstrafen erkannt werden dürfen, die mindestens einen Monat und höchstens ein Jahr betragen. BDie Dauer der Unterbringung bestimmt das Ge⸗ richt; doch soll die Landespolizeibehörde den Verurteilten bei schlechter Führung über die bestimmte Zeit hinaus bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstdauer zurückbehalten dürfen. Für den Vollzug des Arbeitshauses sind allgemeine Richtlinien gegeben. Das Arbeitshaus soll von anderen Anstalten sozialer Fürsorge und von den Strafanstalten tunlichst getrennt sein; die Arbeiten, zu denen die Insassen innerhalb und außerhalb der Anstalt anzuhalten sind, sollen ihren Fähigkeiten entsprechen und ihr Fortkommen zu fördern geeignet sein. Auf die Hebung der Arbeitskraft und der geistigen und sittlichen Fähigkeiten des Verurteilten soll Bedacht genommen werden. Grundsätzlich soll der Vollzug in Gemeinschaft stattfinden. Doch ist Einzelhaft nicht schlechthin ausgeschlossen. Auch in der Gemeinschaftshaft sollen Diebe, Hehler und Betrüger einer⸗ seits und die Zuhälter andererseits je eine besondere Gruppe bilden und von den übrigen Insassen getrennt gehalten werden. Das Nähere über die Einrichtung des Arbeitshauses und die Behandlung der Insassen soll nach diesen Richtlinien durch Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und Verwaltungs⸗ vorschriften der einzelnen Bundesstaaten festgesetzt werden.

An den sichernden Maßnahmen des Wirtshausverbots und der Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt sind Aenderungen von grundsätzlicher Bedeutung nicht zu verzeichnen. Die dem Gericht in erster Lesung eingeräumte Befugnis, gegen⸗ über Geisteskranken oder geistig Minderwertigen die Verwah⸗ rung in einer öffentlichen Heil⸗ oder Pflegeanstalt anzuordnen, ist aufrecht erhalten. Voraussetzung ist, daß der Betreffende wegen Geisteskrankheit freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt wird oder daß er nach den besonderen Bestimmungen über geistig Minderwertige verurteilt wird. In diesen Fällen hat das Gericht zu prüfen, ob die öffentliche Sicherheit die Verwahrung des Angeschuldigten in einer öffentlichen Heil⸗ oder Pflegeanstalt erfordert; bejaht es die Frage, so muß die Verwahrung angeordnet werden. Soll die Verwahrung über „zwei Jahre ausgedehnt werden, so hat das Gericht von Amts wegen darüber zu entscheiden, ob sie fortzudauern hat; beschließt es die Fortdauer, so ist zugleich zu bestimmen, wann die gericht⸗

7. Abschnitt (Strafantrag) für die Erben des Verletzten, mit dem Tode eine

bleiben, wenn sich nachträglich ergibt, daß die Mittelsp

son

liche Entscheidung von neuem einzuholen ist. Wird die Ver⸗

zurf. 5 ktrisierung des St. Petersburger Vorortverkehrs

angegg üs 8 erledigt; auf die hierbei ge⸗ gen Beschlüsse wird, soweit erforderlich, spä lick⸗ ommen sein. f h, später zurück

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 9. Mai S. M. S eeadler“ in Daressalam, S. M. S. „Geier“ in Port Said, M. S. „Nürnberg“ mit dem Chef des Kreuzer⸗ chwaders in Kiukiang (Yangtse) und S. M. S. Flußkbt katerland“ in Hankau (Yangtse), am 10. d. M. S. M S. NMöwe“ in. Daressalam eingetroffen.

v“ In der gestrigen Sitzung des böhmischen Landes⸗ zschusses wurde, wie „W. T. B.“ meldet, mitgeteilt, daß ber von der Landesbank noch von der Regierung, die während bisherigen Obstruktion Geldgeber des Landes waren anzielle Hilfe zu erwarten sei. Es wurde mit den Stimmen Tschechen gegen die Stimmen der deutschen Minderheit phlossen, der Finanzreferent solle mit anderen Instituten tbindung suchen, um ein weiteres Darlehen bis zum Höchst⸗ nge von vierundzwanzig Millionen Kronen zu erhalten.

Frankreich.

(In dem am Sonnabend abgehaltenen Ministerrate de der Handelsminister bevollmächtigt, einen Gefepentwurf, effend die Beteiligung Frankreichs an der Inter⸗ tionalen Ausstellung für Buchgewerbe und aphik in Leipzig im Jahre 1914, vorzulegen.

Der Kriegsminister Etienne hat gestern in Vichy vor Turnern eine Rede gehalten, in der er laut Meldung e 88 S. n. ö

Frankceich hat Dank der Republik seinen Platz in der ergefunden. Um diesen Platz zu 81 1 um lung zu befestigen, brauchen wir ein Heer, das in der Lage ist jedwedem in Wettstreit zu treten. Dies ist der Grund, lb wir kühn und entschlossen das bedeutende Opfer von dem

verlangt haben; wir waren überzeugt, daß die Existenz

kreichs mit diesem Opfer vecknüpft sei. Wenn so deutliche heiten an den Tag treten, wie z. B., daß das Heer eines Nach⸗ hdes 500 000 bis 850 000 Mann mehr zählt als das unsere in wir dann und könnt ihr dann untätig bleiben? Nein! Unser land hat die Fehler der Vergangenheit gut gemacht und hat den zerobert, den niemand ihm wieder nehmen kann, wenn ihr es Frankreich muß ein Heer baben, das nicht nur quantitativ, n auch qualitativ stark ist. Frankreich muß es verstehen, sich ung zu verschaffen und gegebenenfalls zu siegen. Ihr werdet die ger von morgen sein, wenn ihr es wollt.

Die Rede des Kriegsministers wurde

mmen.

Rußland. Der Verkehrsminister hat der Reichsduma einen Gesetz⸗ zugehen lassen, der 16 Millionen Rubel für die

begeistert auf⸗

ert. w Italien. Der Prinz Carl von Rumänien ist vorgestern nach⸗ ag in Rom eingetroffen und vom König Victor Emanuel den Ministern am Bahnhof empfangen worden. Abends zu Ehren des Prinzen Hoftafel statt, an der unter anderen denträgern auch der Ministerpräsident Giolitti und der 8 13““ r Giuliano teilnahmen. Der g, brachte laut Meldung des „W. T. B.“ 1“ g 8b T. B.“ folgenden „Königliche Hoheit! Mit lebhaftem Vergnügen begrüße i re Königliche Hoheit als Gast Italiens 1 aache 6 in, aus dem die edle rumänische Nation ihren ruhmreichen sprung genommen und von dem sie ihr charakteristisches Ge⸗ ige und ihre hohe Mission der Zivilisattion empfangen hat. ine Majestät, der König Carl, der die Geschicke Rumäniens mit hoher Weisheit leitet, hat mir durch den Besuch Eurer König⸗ sen Hoheit eine große Freude bereitet und entsprechend den sen Banden des Gefühls und des Interesses, die beide Völker Linen und an denen sich die Politik beider Regierungen be⸗ stert mit diesen Gefühlen erhebe ich mein Glas auf Seine jestät den Fönig Carl, Ihre Majestät die Königin und die amilie. Ich trinke auf die Wohlfahrt V G erwiderte: „Sire! Tief bewegt durch die freundlichen Worte Eurer 88. bitte ich Sie, meinen ie sienne chee 8 für den so wollenden Empfang entgegenzunehmen, den Eure Maiestät zs bereiten geruht hat. Ich werde mich beeilen, meinem ge⸗ en Oheim die so schmeichelhaften Worte Eurer Majestät zu imitteln und werde ihm von den unzähligen Aufmerksamkeiten chten, mit denen mich Eure Majestät zu überhäufen beliebt ebenso von den Gefühlen Eurer Majestät, die so voller indschaft für Rumänien sind. Ich wüßte nicht hinreichend udrücken, wie mein Herz von Dankbarkeit für Eure seftät erfüllt ist. Die Feichen hohen Wohlwollens und ister Güte, die mir Eure Majestät gegeben haben, werden sich bals aus meinem Gedächtnis verwischen, und mein erster Besuch sesem wundervollen Lande wird mir die angenehmste Erinnerung ir Jugend bleiben. Durchdrungen von ded Gefühlen treuer ünglichkeit an Eure Majestät bitte ich Eure Majestät, mir zu W das Glas zu erheben auf Eurer Majestät kostbare Ge⸗ 8* ebenso wie auf die Gesundheit Ihrer Majestät der Königin eer ganzen Königlichen Familie, und Eure Majestät gleichzeitig inwandelbaren Freundschaft zu versichern, die der König, mein Majestät hegt. Es leben Ihre Majestäten, es 81In der Deputiertenkamm er wurde am Sonnabend ebatte über den Bericht der Untersuchungskommission der Unterschleife beim Bau des Justizpalastes etzt. Der Kammerpräsident Marcora schlug, obiger Zufolge, vor, die mit der Untersuchung beauftragten

8 Spanien. Der König ist vorgestern vormittag von Paris wieder in .“ eingetroffen. Der Ministerpräsident Graf Romanes und der Minister

3 Ministe ne Minister des Aeußern Pichon haben, wie „W. T. B.“ meldet, Tlle⸗ mit einander gewechselt, in denen sie versichern, daß 2 ve des Königs von Spanien nach Paris ein Beweis der Zerh ichsten Freundschaft zwischen Frankreich und Spanien sei und zeinen erfreulichen Einfluß auf die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der beiden Länder ausüben werd

Tuürkei. eöö 1 ischen lu inter Führung des Patriarchen Arscharum dem Großwesir eine Denkschrift über die scharum 8 Armenier nach verfassungsmäßiger Regierung, Rückgabe der Kurden weggenommenen Ländereien, Bestrafung der urdischen Räuber und nach Schutzmaßregeln gegen künftige L überreicht. „Ddie Denkschrift führt laut Meldung des „W. T. B.“ daß die Zustände in den Wilajets Adana, göan, gene unn eet sich tändig verschlechtern, und daß die Mohammedaner in Kleinasien an eine pöllige Vernichtung der Armenier zu denken schienen. Die Denkschrift fordert energische Maßregeln zugunsten der Armenier und ö cS Pforte auf Behörden, Presse und Bevölkerung, um 8 für die Armenier und unheilvolle Folgen für das Reich Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ h sich im Anschluß an die Wiederbesetzung von Prevista haben die Bulgaren zwischen Bulgaren und Griechen Gefechte ent⸗ sponnen, die am Sonnabend mit einem Kampfe bei Eleutheria ihr Ende erreichten. In diesen Gefechten hatten die Griechen 14 Tote und 32 Verwundete, die Bulgaren rund 300 Tote und Verwundete. Griechen und Bulgaren drückten sich gegen⸗ seitig das Bedauern über die Vorfälle aus und kamen überein eine gemischte Kommission zu bilden, die eine neutrale Zone zur neuer abgrenzen soll.

Gemäß dem von dem Vertreter Montenegros P und den Admiralen des internationalen zeichneten Protokoll wird die Räumung Skutaris morgen nachmittag 2 Uhr erfolgen. Einer Meldung der „Tribuna“ zufolge sind die zur Besetzung von Skutari bestimmten Matrosenabteilungen der Blockadeflotte vorgestern abend in San Giovanni di ö gelandet. 1 8 Der Abtransport der türkischen Trupp 8 Albanien erfolgt durch Dampfer der I— Schicfahrts⸗ verwaltung, die vom Marineministerium ressortiert, ohne der türkischen Kriegsmarine anzugehören. Die Truppen Essad Paschas werden sich in Durazzo einschiffen, die Ali Risa Paschas und Dschawid Paschas in Valona.

Griechenland.

Die Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Seebehörden angewiesen, die Auswanderung von Personen im Alter von 16 bis 41 Jahren streng zu verbieten.

Rumänien. . 8 In der D eputiertenkam mer erklärte gestern der Ministerpräsident Majorescu laut Bericht des „W. T. B.“ auf eine Interpellation des konservativen Abgeordneten Grecianu über die durch die Erklärungen des Führers der konservativen u“ Carp geschaffene Lage: ie einzigen konstitutionellen Faktoren, die ü⸗ ie Ri 2 linie und das Schicksal der entscheiden he ö König und das Parlament. Jeder Versuch einer Aktion von seiten welcher Persönlichkeit er auch immer erfolge, würde, wenn er eine konstitutionelle Wirkung haben könnte, ein Zeichen der Anarchie und ein Hrgeftishes sein. Da die Frage nun aber einmal ei, so bitte er die Ka iches Vo ihre Efthn,ser ja bitte er Kammer, durch ein deutliches Votum ihren Der Abg. Grecianu schlug eine Tagesordnung vor, in der der Regierung das Vertrauen ausgesprochen werden sollte. Die Liberalen erklärten, sie würden gegen die Tagesordnung stimmen, da es sich um eine innerpolitische Frage handele Bei der Abstimmung stimmten 85 Abgeordnete für die Tages⸗ ordnung, 15 Liberale dagegen, und 16 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung, darunter sechs Minister und zehn von den Erklärungen des Ministerpräsidenten nicht befriedigte konservative Abgeordnete.

Serbien.

Die Skupschtina hat gestern an Stelle des zurück⸗ hat gester St urück⸗ getretenen Altradikalen Stojkowitsch Dr. Stanoje Vukce⸗ witsch zum Ersten Vizepräsidenten gewählt und sich hierauf bis zum 23. Mai vertagt. 1

5 Bulgarien. Die Antwort der Verbündeten auf die letzte N der Mächte ist laut Meldung des „W. T. B.“ 89 1 mittag überreicht worden. Die Regierung hat den bulgarischen Gesandten in London Madjarow ermächtigt, die Friedenspräliminarien zu unter⸗ Der Präsident der Sobranje Danew begibt sice heute nach London und der Finanzminister Theodorow niich Paris. Der frühere Gesandte in Konstantinopel Sarafow geht nach Athen, um gemeinsam mit dem dortigen bulgarischen Gesandten bei der griechischen Regierung die Unterhandlungen wegen der Festsetzung der künftigen griechisch⸗bulgarischen Grenze zu eröffnen. Amerika. Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge hat der Staats⸗ sekretär Bryan in einem langen Telegramm den Gouverneur von Kalifornien gebeten, die Unterzeichnung des Gesetzes über den Landerwerb von Ausländern aufzuschieben. Wenn der Gouverneur einwillige, die Unterzeichnung aufzuschieben würde der Präsident Wilson bereit sein, mit ihm systematisch

ssare möchten alle darauf bezüglichen Urkunden

Nationalver⸗

immer mehr dem Friedensgedanken zuwende, gewonnen. Am Schlusse seiner Rede sagte Bryan, diejenigen, die an den Erfolg des Wilsonschen Projektes glaubten, hegten die Hoffnung, daß wenn es von den Vereinigten Staaten und einigen anderen Nationen angenommen wäre, es auch bei den anderen Nationen 1.1 ö würde, bis schließlich alle N a er Erde 2 itei 2 urch Abkommen miteinander ver⸗ Die Bordensche Flottenvorlage ist am Sonn⸗ abend, wie „W. T. B.“ meldet, in der Kommission des canadischen Unterhauses angenommen worden, worauf die Sitzung geschlossen wurde. Die Zusatzanträge wurden mit einer Mehrheit von 32 Stimmen abgelehnt. Unter Unruhe vertagte sich das Haus, da die Opposition wegen der Schließung der Sitzung ungehalten war. Die dritte Lesung wird wahr⸗ scheinlich Anfang nächster Woche stattfiden.

Nach einer Depesche aus Nogales (Arizona) hat in vergangener Woche bei Guaymas im Staate Sonora eine dreitägige Schlacht zwischen mexikanischen Bundes⸗ truppen und Aufständischen stattgefunden. Einer Meldung des Generals Obregon zufolge sind 500 Mann Bundestruppen getötet und 200 verwundet worden.

Asien.

In Urga haben geheime Beratungen . golis Fürsten, der Minister und anderer ücgsan ader wobei sich eine erdrückende Mehrheit dafür aussprach, daß die Mongolei, ein von Rußland und China vollkommen unabhängiger Staat sein müsse. Wie „W. T. B.“ meldet, kamen die mongolischen Fürsten und die Minister bei den Beratungen zu dem Schluß, daß eine Anerkennung des Protektorats Rußlands zweifellos eine Angliede⸗ rung der Mongolei an Rußland zur Folge haben würde. Wenn andererseits die Mongolen die Souveränität Chinas anerkennen würden, so würde China sich bemühen, sie sich wieder unter⸗ zuordnen. Der Minister des Innern erklärte: „Wir haben ein Joch abgeschüttelt und dürfen nicht unter ein anderes geraten sondern müssen mit allen Mitteln die volle Unabhängigkeit an⸗ streben.“ Es wurde daher beschlossen, die Freundschaft Ruß⸗ lands insoweit zu bewahren, als dieses die mongolischen Interessen nicht verletze. Afrika.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Nachri

G - W. T. B. i Nachricht aus Udscha hat der General Alix mit etwa 5500 Mamn die 30 von Taza gelegene Kasbal Misum ohne den

Widerstand besetzt.

Koloniales.

Der Wert der Hochländer von Neumecklenburg 8 6.“ Neuguinea) wird von Professor Dr. Sapper in einem im „Deuts doloni blatt“ veröffentlichten Aufsatze behandelt. ver⸗Veufsche G südamerikanischen Verhältnissen aus und erklärt den Besitz von Hochlandgebieten auch dann, wenn sie wirtschaftlich (durch Berg⸗ bau, Viehzucht, Ackerbau usw) nicht nutzbar gemacht Vet für wertvoll, weil sie Bedeutung haben als zeitweiliger Aufenthaltsort zur Erholung für Tieflandansiedler. Für Deutsch Neuguineg haben sich aus diesem Grunde der Sattelberg und die dortige Missionsstation einen gewissen Ruf geschaffen. vFür h günstiger hält Sapper die Verhältnisse in Neupommern und Ne⸗ mecklenburg, wo einige verhältnismäßig ansehnliche Hochlandsflächen zur Verfügung stehen, die einer kleinen Anzahl von Europäern die Schaffung einer selbständigen wirtschaftlichen Existenz in gesunder Höhenlage gestatten könnten. Für besonders geeignet erklärt er das Hochland von Lelet, ein Karstplateau von etwa 800 m mittlerer Höhe zu dem seit kurzem ein Zugangspfad vorhanden ist. Sapper hat es bereits in dem 1910 erschienenen Bericht über seine 1908 in amtlichem Auftrag unternommene Forschungsreise nach Neumecklenburg (Er⸗ gänzungsheft 3 der „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten*) mit einem ihm 1890 bekannt gewordenen südamerikanischen Hochland verglichen und wie dieses für zu Kaffeepflanzungen geeignet erklärt. So glaukt er bestimmt, daß etliche erfahrene und sparsam wirt⸗ schaftende Kaffeepflanzer auf dem Hochland von Lelet ihr gutes Aus⸗ kommen finden können, zumal da die Lage des Kaffeemarktes heute günstig ist. Große, zusammenhängende Pflanzungen erscheinen aus⸗ geschlossen, nicht aber kleinere Kaffeegärten. Deutsche Tatkraft hat auch auf dem erwähnten Vergleichsgelände von Alta Verapaz zahlreiche Schwierigkeiten zu überwinden gewußt. Der Bericht schließt: „So betrachte ich noch immer das Plateau von Lelet als ein günstiges An⸗ siedlungsgebiet für einige unternehmende Europäer, gebe aber freilich zu daß mit ihrer Festsetzung der Wert des Plateaus als Erholungsstätte für Tieflandbewohner der Insel vielleicht sinken würde, weil ich fürchte daß mit der Einführung von Zucht⸗ oder Saumtieren die unglücklicher⸗ weise bereits auf Neumecklenburg eingeschleppte Zeckenplage auch nach Hochland von Lelet gebracht werden könnte. Aber wenn es bei nwendung gewisser Vorsichtsmaßregeln gelingen würde, die Zecken⸗ plage vom Hochland fern zu halten, so würde ich den Aufenthalt b. geradezu für beneidenswert ansehen; wenngleich natürlich d e beschränkten Raummaße nur einer kleinen Zahl von deeile ne dC sa s1g981 sttfn können, so hielt ich doch das Gebiet 908 1 9 1 si j 2 ür so wertvoll, daß ich beabsichtigte, es

Statistik und Volkswirtschaft.

8 Zur Arbeiterbewegung. us Beuthen (Ober Schlesien) wird dem „W. T. L 8 hekde Heute früh fehlten 17 686 Grubena rbeiter, b An großer reetse .“ Fertohsbummler entfällt. en Gruben i e Be G ähli

an gesfabgen og.. kr. 1108. B0).

er Ausstand der Bäckergehilfen in Paris (vgl. N. d. 143 ist am Sonnabend, wie „W. T. B.“ Has 8n Tai 888 warban. Seit mehreren Wochen verlangen diese Bäckergehilfen ver⸗ gc 5 von der Gewerkschaftskammer des französischen Bäckergewerbes

e Einführung eines wöchentlichen Ruhetages und der achtstündigen

zusammenzuarbeiten, um die Uebel aufzudecken, die aus dem 8

Arbeitszeit sowie Lohnerhöhung. Am Sonnabendabend wur