1913 / 113 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Leben oder Tod der Verschollenen . teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Elberfeld, den 6. Mai 1913. Königliches Amtsgericht. Abt. 16.

[16878]

Aufgebot behufs Todeserklärung.

Ernst Theodor Hermann Maudrich, geboren am 19. Juli 1874 zu Augusten⸗ burg, Kreis Sonderburg, zuletzt wohnhaft gewesen in Halle⸗Saale, ist im November 1892 von Hamburg aus auf einem eng⸗ lischen Schiffe als Schiffsjunge über Cardiff nach Buenos Aires, Südamerika, gefahren und seitdem verschollen. Auf Antrag seines Vaters, des Oberbergamts⸗ kanzleiinspektors a. D. Hermann Maudrich in Jagstfeld, wird der Verschollene auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine am 1. Dezember 1913, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Poststraße 13, Zimmer Nr. 45, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Halle a. Saale, den 6. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht. Abteilung 7.

[17171] Aufgebot.

August Romanowski aus Millewen hat beantragt, den verschollenen August Ro⸗ manowski, geboren am 7. Dezember 1880, zuletzt an verschiedenen Orten West⸗ falens und der Rheinprovinz aufhaltsam, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 3. Dezember 1913, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 81, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Lyck, den 5. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht.

[17600] Aufgebot.

Der Professor Otto Spruth in Berlin⸗ Lankwitz, Beethovenstr. 46, hat beantragt, die verschollene verehelichte Arbeiter Friedrich Wilhelm Fehlberg, Hanna Auguste Friederike geb. Spruth, zuletzt 1870 und 1871 wohnhaft in Altmühl bei Gramenz, geboren 1851, und ihren Sohn in Gramenz, den verschollenen Johann Karl Friedrich Fehlberg, geboren 23. März 1871, für tot zu erklären. Beide sollen 1871 nach Australien ausgewandert sein. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 26. Januar 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Neustettin, den 30. April 1913.

Königliches Amtsgericht.

[17174] Aufgebot.

1) Der Amtsgerichtsobersekretär Otto Neumann in Ostrowo, als Pfleger des abwesenden Tagelöhners (Arbeiters) Franz Kaczmarek, zuletzt wohnhaft in Raschkow, 2) die Arbeiterfrau Agnes Dera, geb Simski, in Wischerhöfen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hüneberg in Hamm (Westf.), haben beantragt: und zwar An⸗ tragsteller zu 1: den Tagelöhner Franz Kaczmarek, zuletzt in Raschkow wohn⸗ haft, und Antragstellerin zu 2: den Arbeiter Johann Dera, zuletzt in Langen heim wohnhaft, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 21. März 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗

icht Anzeige zu machen.

Ostrowo, den 3. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht.

[17175] Aufgebot.

Der Privatier August Kühlke in Brooklyn und der Kaufmann Hermann Kühlke in New York, beide vertreten durch hren Generalbevollmächtigten Justizrat Hausmann in Stade, haben beantragt, den

rschollenen Heinrich Johann Diedrich

Kühlke, geboren am 17. Oktober 1866 n Westerseite⸗Steinau, zuletzt wohnhaft aselbst, für tot zu erklären. Der be⸗ eichnete Verschollene wird aufgefordert, ich spätestens in dem auf den 15. Ja⸗ nuar 1914, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An⸗ alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Otterndorf, den 29. April 1913. Königliches Amtsgericht. I.

[17176] Aufgevot.

Der Vollziehungsbeamte Mathias Plon⸗ czuvnski aus Pleschen als Abwesenheits⸗ pfleger des Arbeiters Franz Derbich hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Franz

ich, zuletzt wohnhaft in Pleschen, zu erklären. Der bezeichnete

Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 12. De⸗ zember 1913, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. l, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunf! über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Pleschen, den 8. Mai 1913. Königliches Amtsgericht.

[17177] Aufgebot.

Der Ratsschreiber Durach in Biberach als Testamentsvollstrecker des verst. Pfarrers Josef Hund von Biberach hat beantragt, die Verschollenen: 1) Cäcilie Gindele, geb. am 9. Nov. 1821, 2) Franz Josef Rist, geb. am 1. Jan. 1814, beide in Altdorf⸗Weingarten, zuletzt wohnhaft in Weingarten, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 30. Januar 1914, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Ravensburg, den 10. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht. v. Sternenfels, A.⸗R.

[17166] Aufgebot. 5 F. 9/13. Der Rechtsanwalt Dr. Gustav West⸗ berg in Hamburg hat als Testaments⸗ vollstrecker des am 18 August 1912 in Altona verstorbenen Rentners Friedrich Wilhelm Handtmann das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde rungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Handtmann spätestens in dem auf den 8. Juli 1913, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 254, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ biger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Altona, den 8. Mai 1913. Königliches Amtsgericht. Abt. 3

[17593] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Kurt Alexander in Berlin W. 8, Kronenstraße 2, hat als Pfleger des Nachlasses der am 12. De⸗ zember 1912 in Berlin verstorbenen, zuletzt Waldemarstraße 57 wohnhaft gewesenen Margarete Hubert das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen Margarete Hubert spätestens in dem auf den 14. Juli 1913, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Berlin, den 6. Mai 1913.

Könialiches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 84.

[17592 Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Lagro in Berlin, W. 66, Mauerstr. 78/79, hat als Pfleger für den Nachlaß des am 23. September 1912 in Berli’, Spandauer Brücke Nr. 13, verstorbenen Kaufmanns Oskar Cohn das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden da⸗ her aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Oskar Cohn spätestens in dem auf den 14. Juli 1913, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die

Angabe des Gegenstandes und des Grundes

der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befrie⸗ digung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen so⸗ wie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit Haftet. Berlin, den 6. Mai 1913. Königliches 8 8 Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

[17172]

Der am 20. November 1908 zu Händen des Notars Justizrats Arends hierselbst erteilte Erbschein, wonach die Witwe des Kolonen Jan Hindrik Hölter, Fenna geb. Tibbe, in Wilsum, gestorben am 6. Mai 1864, von ihrer Tochter Zwenne, Ehefrau des Kolonen Berend Smit gen. Hölter daselbst, beerbt worden ist, wird als un⸗ richtig für kraftlos erklärt.

Neuenhaus, den 6. Mai 1913

Königliches Amtsgericht.

[17165] 1“

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 6. Mai 1913 ist das Sparkassenbuch Nr. 19 946 der Kreisspar⸗ kasse zu Altenkirchen, lautend auf „Heinrich Gehl, Niedererbach, Westerwald“, für kraftlos erklärt.

Altenkirchen, den 6. Mai 1913.

Königliches Amtsgericht.

[16340] Durch Ausschlußurteil vom 5. Mai 1913 ist der Wechsel über 2207,20 ℳ, fällig am 10. November 1911, ausgestellt am 5. Oktober 1911 in Hamburg von Adolf Luz, akzeptiert von F. Viktor Schöler, gezogen auf Herrn Viktor Schöler in Berlin W. 35, Potsdamer Privatstraße D, und durch Indossament auf die Firma Domenico Abrate in Mailand, Via Bro⸗ letto 38, übergegangen, für kraftlos er⸗ klärt worden. 9 F. 42. 12. Berlin⸗Schöneberg, den 5. Mai 1913. Königliches Amtsgericht. Abt. 9.

[17173]

Durch Ausschlußurteil Kaiserlichen Amts⸗ gerichts Oberehnheim vom 9. Mai 1913 ist der in Oberehnheim im Juli 1912 über 612 von der Elektro Vulkan Gesellschaft m. b. H. in Oberehnheim an eigene Ordre ausgestellte, am 30. Sep⸗ tember 1912 fällig gewesene Wechsel, zahlbar bei der Allgemeinen Elfässischen Bankgesellschaft, Filiale in Oberehnheim, für kraftlos erklärt worden.

Oberehnheim, den 9. Mai 1913.

Kaiserliches Amtsgericht.

2.

[17170) Bekaunntmachung.

Betreff: Nachlaß des Bankiers Kar Frey von Kaufbeuren und Gesamtgut der zwischen seiner Witwe und seinen Kindern fortgesetzten Gütergemeinschaft, hier, Auf⸗ gebot der Nachlaß⸗ und Gesamtguts⸗ gläubiger.I

Durch Ausschlußurteil vom 6. lfd. Mts. wurden sämtliche Gläubiger außer den bei Gericht angemeldeten, soweit sie vom Auf⸗ gebot überhaupt betroffen sind, ausge⸗ schlossen.

Kaufbeuren, den 7. Mai 1913.

Kgl. Bayer. Amtsgericht.

[17584] Oeffentliche Zustellung.

R. 121. 13. Z.⸗K. 20. Der Tischler Franz Kantrowichzin Berlin, Wrangelstr. 76, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat A. Gold⸗ schmidt hier, klagt gegen seine Ehefrau, Stanislawa Kantrowicz, geb. Dopierala, früher in Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrag, zu erkennen, die Ehe der Par⸗ teien wird getrennt, die Schuld an der Scheidung trägt die Beklagte. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr., II. Stockwerk. Zimmer Nr. 27, auf den 29. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 9. Mai 1913. Lehmann, Gerichtsschreiber des König⸗

lichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

[17696] Oeffentliche Zustellung.

er Fuhrmann Johann Wagner in Cöln, Große Telegraphenstraße 30, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Breuer in Cöln, klagt gegen die Ehefrau Johann Wagner, Anna Maria geb. Stein, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthaltsorts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 10. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Cöln, Justizgebäude am Reicheneperger⸗ platz, Zimmer 251, auf den 25. Sep⸗ tember 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗

stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cöln, den 9. Mai 1913. Rößler, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17585] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Kohlenlehrhauer Michael Roth, Katharina geb. Schuster, in Ham⸗ born, n 6, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kühn in Duisburg, klagt gegen den Kohlenlehrhauer Michael Roth, früher in Hamborn, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Duisburg auf den 12. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 166, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Duisburg, den 9. Mai 1913.

Lorenz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[175861 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hobler Wilhelm Hänsch, Anna geborene Taube, in Dortmund Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bertermann in Essen —, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Essen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die neunte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Essen auf den 14. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Essen, den 8. Mai 1913. Hardieck, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts.

[17587] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Peter Kolaski in Forst N. L., Kottbuserstraße Nr. 48, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Stams in Görlitz, klagt gegen seine Ehefrau, Josefa Kolaski, geb. Kociszewka, früher in Warschau, 4. Straße Okopéwaja, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, zu erkennen: die Ehe der Parteien wird geschieden, die Beklagte trägt die Schuld in der Scheidung. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auf⸗ erlegt. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz auf den 10. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 112

Görlitz, den 10. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[17150] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Marie Wegenka, geb. Gille, in Osterwieck am Harz, Sonnen⸗ klee 16, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Siegel in Hannover, gegen den Arbeiter Julius Wegenka, früher in Wunstorf, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Leistung des der Klägerin auferlegten Eides und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 11. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin ladet die Klägerin den Beklagten vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Land gerichts in Hannover mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Ptvzeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 9. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

17151] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Auguste Winkler, geb. Dreyer, in Linden, Char⸗ lottenstraße 18 II, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Dieckmann in Hannover, gegen den Dreher Carl Winkler, früher in Linden, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ist Termin zur Leistung des dem Beklagten auferlegten Eides und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 11. Jult 1913. Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Zu diesem Termin ladet die Klägerin den Beklagten vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Laundgerichts in Hannover mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1

Hannover, den 9. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17589] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Luise Dorothea Homilius, geb. Arp, verw. Wöhlk, in Kiel, Eckern⸗ förder Allee Nr. 26 I I., Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hundt in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmiede⸗ gesellen Theodor Bernhard Homilius, früher in Kiel, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund böslicher Verlassung, § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszu⸗ sprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in

Kiel auf den 24. September 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufford rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Kiel, den 10. Mat 1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17782] Oeffentliche Zustellung.. Die Ehefrau Karl Roßkopf, Elise geb. Steinmetz, in Dudweiler⸗Jägersfreud Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Giersberg in Saarbrücken 3, klagt gege ihren Ehemann, den früheren Straßenbahr schaffner Karl Roßkopf, früher zu Dud⸗ weiler⸗Jägersfreude wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte nicht für seine Familie sorge, mit dem Antrage, die Ehe

der Parteien für geschieden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, die

Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 11. Juli 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 3. Mai 1913.

Iburg, Aktuar, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

[17695] Oeffentliche Zustellung. 8

Der minderjährige Emil Friedrich Weber, uneheliches Kind der Emilie Karoline Weber in Frankfurt a. Main, Rödelheimer Wehr 13, vertreten durch den Sammel⸗ vormund des Waisen⸗ und Armenamts, Stadtsekretär Heinrich Orf in Frankfurt a. Main, Saalgasse 31/33, klagt gegen den Fräser Josef Bicking, früber in Frankfurt a. Main, Werrastraße 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte in der Zeit vom 2. November 1911 bis 3. März 1912. mit der ledigen Emilie Karoline Weber, der Mutter des Klägers, Geschlechtsverkehr gehabt habe, mit dem Antrage auf vor⸗ läufige vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von vierteljährlich im voraus 75 vom 30. August 1912 bis zum 29. August 1918 und von vierteljährlich im voraus 90 vom 30. August 1918 bis 29. August 1928 z. H. des Vormunds, Stadtsekretärs Heinrich Orf als Unter⸗ halt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 35, in Frankfurt a. Main⸗Bockenheim auf den 8 Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Frankfurt am Main, den 8. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abteilung 35 (Bockenheim).

[17588] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Anna und Willibald Gattow in Hannover, vertreten durch ihren Pfleger Friseur van Dyken in Hannover, Osterstr. 28, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lüdemann in Hannover, klagen gegen den Kaufmann Wilhelm Gattow, früher in Hannover, Schützenstr. 18 II, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie, die Kinder des Beklagten, unterhaltsbedürftig seien und der Beklagte sich seiner Unterhalts⸗ pflicht entzöge, mit dem Antrage, den Beklagten durch eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an jeden der Kläger monatlich 40 von der Zustellung der Klage an zu zahlen, und zwar in dreimonatlichen im voraus zu zahlenden Raten. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 12. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 5. Mai 1913.

Deer Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17796] Oeffentliche Zustellung.

Der Kapitänleutnant Harry Mündel in Cuxhaven, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Lorenz, Berlin, Spandauer⸗ straße 22, klagt in den Akten „27. O. 187/13“ gegen 1) den Agenten Hugo Klamann, 2) dessen Ehefrau Ella Klamann, geb. Burghardt, früher in Berlin, Ritter⸗ straße 40, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Schuldscheins vom 15. Ja⸗ nuar 1912 über 2000 ℳ, mit dem An⸗ trage, 1) die Beklagten als Gesamt⸗ schuldner zu verurteilen, an den Kläger 2148,65 zu zahlen, 2) den Beklagten zu 1 zu verurteilen, die Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ strecbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die elfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. in Berlin, Grunerstraße, I. Stock, Zimmer 2— 4, auf den 11. Juli 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 10. Mai 1913. Berner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 11.

[16869] Oeffentliche Zustellung.

Die Teutonenbraueret C. Fuglsang in Mülheim⸗Ruhr klagt gegen den früheren Flaschenbierhändler, jetzigen Bergarbeiter Valentin Bandocz früher in Essen, zuletzt wohnhaft in Ickern bei Rauxel, Borghagener⸗ traße 49, jetzt unbekannten Aufenthalts, nter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ klagte aus einer Wechsel⸗, Bier⸗ und Zinsforderung 3758 95 schulde und uch laut Schreiben vom 26. September 911 anerkannt habe, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare und kosten⸗ pflichtige Verurteilung zur Zahlung von 758 95 nebst 5 % Zinsen seit 27. September 1911. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht n Castrop auf den 7. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Die Zuständig keit des Amtsgerichts Castrop ist nach der Behauptung der Klägerin vereinbart.

Castrop, den 2. Mai 1913.

Rehling, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[17572] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Otto Kahn in Frank⸗ urt a M., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Nathan Rosenthal in Frank⸗ furt a. M., klagt gegen den Kaufmann August Küchler, früher in Berlin.Wil⸗ mersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er dem Be⸗ klagten Ende 1912 340 geliehen habe, die er bisher, trotzdem der Beklagte ver⸗ sprochen, das Geld spätestens bis zum 3. Januar 1913 zurückzuzahlen, nicht wieder erhalten habe. Für Anfragen bei der Polizei nach der Adresse des Beklagten seien ihm 3 Kosten entstanden. Der Kläger stellt den Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 343 nebst 4 % Zinsen seit dem 3. Januar 1913 zu zahlen und das Urteil ohne, eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Char⸗ lottenburg auf den 7. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Charlottenburg, den 8. Mai 1913.

1-.L. s.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[17693] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann J. Flüchter in Cöln, Balthasarstraße 93, Kläger, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Coblenzer in Cöln, klagt gegen die Frau Anna Lasthaus, früher zu Cöln, jetzt ohne be⸗

kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Be⸗

Klagte, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte ihm für im November und Dezember 1912 käuflich gelieferte Waren einen Gesamtbetrag von 133,48 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1913 verschulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des vorbenannten Betrages nebst Zinsen durch vorläufig vollstreckbares Urtell. Bur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht, Abteilung 51, in Cöln, Justizgebäude am Reichensvergerplatz, Zimmer Nr. 168, auf den 10. Juli 1913, Vorm. 9 Uhr, geladen.

Cöln, den 7. Mai 1913.

1 Hempel, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[17694] Oeffentliche Zustellung. Der Bernhard Jostkleigrewe in Düssel⸗ dorf, Hohestraße 34, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Carl und Loewenstein in Düsseldorf, klagt gegen den Kataster⸗ gehilfen Otto Stahmer, früher in Düssel⸗ dorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Warenlieferung, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung zur Zahlung von 72 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Düsseldorf, Zimmer Nr. 65 im Justizgebäude am Königsplatz, Eingang durch das Gittertor, auf den 1 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Düsseldorf, den 9. Mai 1913. Blasius, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

117574] Oeffentliche Zustellung.

Der Grundeigentümer A. E. M. Brand⸗ strup zu Hamburg, Tornquiststraße Nr. 5, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schwarz und Dr. Wulff zu Hamburg, lagt gegen: 1) H. Schmitdorff., früher u Hamburg, Pinnebergerweg Nr. 23, zur⸗ eit unbekannten Aufenthalts, 2 nit dem Antrage, die Beklagten kosten⸗ pflichtig, vorläufig vollstreckbar und soli⸗ darisch zu verurteilen: 1) dem Kläger 245,— nebst 4 % Zinsen auf je c 35,— seit dem 2. Januar 1913, 1. Fe⸗ druar 1913, 1. März 1913 und 1. April 913 und auf 105,— seit dem Klage⸗ tage zu bezablen, 2) die erste Hinteretage Gr. Neumarkt Nr. 14 zu räumen, 3) die dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen zurückzulassen, falls nicht 245,— nebst Zinsen und Kosten bezahlt werden, ²) den Beklagten zu 1 zu verurteilen, vegen der vorerwähnten Ansprüche die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Beklagten zu 2 zu dulden. Der Kläger hat ausgeführt: Die Beklagten hätten von iöm die bezeichnete Lokalität gemietet und die am 2. Januar, 1. Februar. 1. März ind 1. April fällig gewesenen Mietsraten nicht gezahlt. Auf Grund § 8 des Miete⸗

zur

EEEö11ö1.“

vertrages kündige er den Beklagten

Mieteverhältnis auf sofort und verlange die dort festgesetzte Entschädigung für ein ferneres Vierteljahr. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor⸗ das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung XVI, Ziwiljustizgebäude, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 111, auf Freitag, den 11. Juli 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 5. Mai 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[17573] Oeffentliche Zustellung.

The Fairbanks Company zu Ham⸗ burg, Bei den Mühren 46/48, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Simmonds zu Hamburg, klagt gegen Willi Meier, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und eventuell gegen Sicherbeitsleistung der Klägerin vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 600,— nebst 5 % Zinsen seit dem 1 April 1912. Die Klägerin hat ausgeführt: Paul Jockel schulde ihr aus der Schuldurkunde vom 19. April 1911 21 000 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. April 1911, von denen am 1. April 1912 ein Betrag von 1000,— fällig geworden sei. Für die Verbindlichkeit des Jockel habe der Be⸗ klagte die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Wegen der fälligen, nicht bezahlten Rate werde der Beklagte zunächst für den Klagbetrag in Anspruch genommen. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Hamburg, Zivilabteilung XII, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 114, auf Freitag, den 8. August 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht mit dem Be⸗ merken, daß die Sache als Feriensache be⸗ zeichnet worden ist.

Hamburg, den 5. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[17575] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma J. Ittmann in Leipzig klagt gegen den Kaufmann Georg Neff, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des schriftlichen Ver⸗ trages vom 30. August 1912 auf Heraus⸗ gabe der verkauften Gegenstände, mit dem Antrage: der Beklagte wird kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Heraus⸗ gabe 1 Schreibtisches, 1 Bücherschrankes, 1 Stuhles mit runder Lehne verurtellt. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Leipzig, Petersstein.⸗ weg Nr. 8, I. Etage, Zimmer 100, auf den 30. Juni 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 10. Mai 1913.

[17576] Oeffentliche Zustellung.

Die Schlosser Franz und Rosalie, ge⸗ borene Lyga, Schmiegaschen Eheleute in Niewodnik, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Loewe in Löwen, klagen gegen den Andreas Czaja, früher in Niewodnik, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der für den Beklagten im Grundbuche von Niewodnik Blatt Nr. 7c in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Anspruch auf ein mit 5 % verzinsliches väterliches Erbteil von ein⸗ unddreißig Taler sieben Silbergroschen sechs Pfennig nicht mehr bestehe, das Grundbuch bezüglich dieser Post also un⸗ richtig sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, darein zu willigen, daß das für ihn auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Nr. 7c Niewodnik in Abteilung III Nr. 1 einge⸗ tragene väterliche Erbteil von einunddreißig Täfer sieben Silbergroschen sechs Pfennig nebst Zinsen im Grundbuche dieses Grund⸗ stücks gelöscht werde. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Löwen auf den 8. Juli 1913, Vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, geladen. 8

Löwen, den 9. Mai 1913.

Der Gaschtsh etbe 8 des Königlichen Amtsgerichts.

[17895] Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Laurent Ludwig, Anna geb. Leblanc, in Schremingen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Schrader in Diedenhofen, klagt gegen den Josef Bauer, Hüttenarbeiter, früher in Schremingen, jetzt ohne bekannten Wohnort, auf Grund der Behauptung, daß zugunsten des Be⸗ klagten im Eigentumsbuche von Schremingen auf Blatt 81 Ziffer 3 2 Sicherungs⸗ hypotheken in Höhe von 800 und 200 eingetragen, die von der Klägerin seit Jahren an den damaligen Vertreter des Beklagten, Geschäftsagent Ogé in Metz, bezahlt worden seien. Da der Beklagte unbekannt abwesend sei, müsse die Ein⸗ willigung zur Löschung im Klagewege er⸗ zwungen werden, mit dem Antrage: Kaiserliches Landgericht wolle den Be⸗ klagten kostenfällig verurteilen, seine Ein⸗ willigung in die Löschung der im Eigen⸗ tumsbuche von Schremingen auf Blatt 81 unter Ziffer 3 zugunsten des Beklagten eingetragenen Sicherungshypotheken von 800 und 200 zu erteilen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts in Metz auf den 1. Juli 1913, Nachmittags 3 ¾ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen inwalt zu Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Metz, den 13. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber beim Kaiserlichen Landgericht. [17577] Oeffentliche Zustellung.

Der Amstedlero und Gemeindevorsteher Adam Delchig in Schönherrnhausen, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Justizrat Jacobsohn in Posen, klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel, früher in Schönherrn⸗ hausen, jezt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für gekaufte Ziegelsteine 25 ℳ, für ge⸗ kaufte Milch 28,80 und für von dem Ansiedler Kleiß gelieferte Milch 39,20 verschulde, welch letztere Forderung Kleiß an ihn abgetreten habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 93 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich des Arrestverfahrens zu tragen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße 1a, Zimmer Nr. 53, auf den 5. Juli 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. 12. C. 717/13.

Posen, den 7. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kal. Amtsgerichts. [17579] Oeffentlich Zustellung. .

Der Kaufmann Leopold Kniebel in Posen, Sapiehaplatz, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Jacobsohn in Posen, klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel und dessen Ehefrau, Anna Gittel geb. Meißner, früher in Schön⸗ herrnhausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagte ihm an Restkaufgeld für gelieferte Waren und für ein gewährtes Darlehn noch 23,25 verschulden, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an Kläger 23 25 nebst 4 vom Hun⸗ dert Zinsen seit 1. Oktober 1912 zu zahlen und die Kosten einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens zu tragen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße 1 a, Zimmer Nr. 53, auf den 5. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Posen, den 7. Mai 1913. 12. C. 705/13. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

17582] Oeffentliche Zustellung.

Der Ansiedler Christian Schäffer in Schönherrnhausen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt, Justizrat Lehr in Posen, klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel, früher in Schönherrnhausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter ihm an Rest⸗ kaufpreis für ein Pferd, für Landbearbei⸗ tung, Lieferung von Saatgetreide, Kar⸗ toffeln und Milch insgesamt 115 81 verschulde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an ihn 115 81 nebst 4 % Zinsen von 81 50 seit 21. April 1912, von 15,75 seit 3. Ok⸗ tober 1912, von 8 seit 1. April 1913 und von 10,56 seit 13. April 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Arrestverfahrens zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wurd der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße 1 a, Zunmer Nr. 53, auf den 5. Juli 1913,. Vormittags 9 Uhr, geladen. 12. C. 778/13.

Posen, den 10. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[17581] Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Adam Grieß in Nord⸗ heim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reichenbach in Posen, klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel, früher in Schönherrnhausen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter ihm den Restbetrag eines gewährten Darlehns von noch 100 ℳ, außerdem für geliefertes Stroh 38 und für gelieferte Milch 177 verschulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗

urteilen, an ihn 315 nebst 5 % Zinsen von 100 seit 1. Oktober 1911 und 4 % Zinsen von 215 seit 22. April

913 zu zahlen sowie das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Wilhelmstraße 1 a, Zimmer Nr. 53, auf den 5. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. 12. C. 787/13. Posen, den 7. Mai 1913. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[17583] Oeffentliche Zustellung.

Der Ansiedler Gustav Metzger in Schön⸗ berrnhausen Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Jacobsohn in Posen klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel, früher in Schönherrn⸗ hausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für gelieferte Milch 30 und für ein Anfang April 1913 gewährtes Dar⸗ lehn 50 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an ihn 80 nebst 4 % Zinsen seit 28. April 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich des Arrestverfahrens zu tragen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße 1a, Zimmer Nr. 58, auf den 5. Juli 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. 12. C. 736/13.

Posen, den 7. Mai 1913.

[17580] Oeffentliche Zustellung. Der Deutsche Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein E. G. m. unbesch. H. zu Schönherrnhausen, vertreten durch seinen Vorstand, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt, Justizrat Jacobsohn zu Posen, klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel, früher in Schönherrnhausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter ihm für gelieferte Waren nach dem Anerkenntnis vom 1. Ja⸗ nuar 1913 noch 328 95 verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 328 95 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit 1. Januar 1913 sowie Verurteilung in die Kosten einichließlich des vorangegangenen Arrestverfahrens, auch das Urtefl gegen Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße 1a, Zimmer Nr. 53, auf

geladen. 12. C. 706/13. Posen, den 7. Mai 1913. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[17578] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Moritz Lelewer in Posen, Gr. Gerberstraße 41, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Jacobsohn in Posen, klagt gegen den Milchhändler Wilhelm Gittel und dessen Ehefrau Anna Gittel, geb. Meißner, früher in Schönherrnhausen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß Beklagte ihm an Kaufpreis für einen Pelz und 2 Ueberzieher 60 und für gewährte Darlehen 50 verschulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 110 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit 25. April 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens zu tragen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße 1a, Zimmer Nr. 53, auf den 5. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. 12. C. 715/13.

Posen, den 7. Mai 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[17590 Oeffentliche Zustellung.

Der Schiffsbaumeister Ludwig Fischer in Straßburg⸗Rupprechtsau, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Chelius in Saarbrücken, klagt gegen die Ehefrau des Rentners Georg Güth, früher in Saarbrücken, Saarstraße 17, jetzt ohne nähere Adresse in Nancy in Frankreich, Beklagte, auf Grund einer Kaufpreis⸗ forderung, mit dem Antrag, die von dem Rentner Georg Güth an seine Ehefrau, die Beklagte, vorgenomme Uebereignung des Schiffes „Otto“ dem Kläger gegen⸗ über für unwirksam zu erklären und die Beklagte zur Zahlung von 3070 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezu⸗ stellung zu verurteilen, wolle der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegen und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 9. Oktober 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Anfforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 9. Mai 1913. Theißen, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Die Häuslerfrau Barbara Mathyvs, ge⸗ borene Schymanietz, zu Goslawitz⸗Kolonie, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Cohn und Dr. Manne⸗ berg zu Oppeln, klagt gegen den Häusler Josef Mathys, zuletzt in Goslawitz⸗ Kolonie wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Aufhebung der ehemännlichen Verwaltung und Nutz⸗ nießung mit dem Antrage: durch ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbares Urteil zu erkennen: I. die Ver⸗ waltung und Nutznießung des Beklagten an dem eingebrachten Gute seiner Ehe⸗ frau der Klägerin wird aufgehoben, 11. die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landaerichts zu Oppeln, Ztvilkammersaal Nr. 65, auf den 24. Juli 1913, Vormittags um 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt als Vertreter zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oppeln, den 9. Mai 1913. Der Gerichtsschreiber [17159] des Königlichen Landgerichts.

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SeneEMSxIERKREREIISFʒWNTTESÜA. 3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.

[17726] Verkauf.

Etwa 12 000 kg Glyzerinmischung in Kannen von verzinktem Eisenblech einschl. der Kannen sollen am Mittwoch, den 4. Juni 1913, Vormittags 11 ½ Uhr, verkauft werden.

Bedingungen liegen im Annahmeamt der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen zusammen 0,70

Der Gerichtsschreiber des Kgl.2

eendk. Gesuche m Nehe

sendung der Bedingungen sind an das Annahmeamt der Werft zu richten. Be⸗ stellgeld nicht erforderlich.

Wilhelmshaven, den 13. Mai 1913. Verwaltungsressort 1 der Kaiserlichen Werft. Abteilung 1.

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust

von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.

[102941] Bekanntmachung,

betreffend die Auslosung von 3 %igen

Posener Provinzialanleihescheinen. Bei der am 28. Januar 1913 vor⸗

genommenen Auslosung von 3 % igen

den 5. Juli 1913, Vormittags 9 Uhr, kassenfonds der I. Ausgabe des Pri⸗

Posener Provinzialanleihescheinen für Zwecke des Provinzial⸗Hülfs⸗

vilegs vom 13. August 1895 sind zwecks Tilgung für das Jahr 1913 folgende

Nummern gezogen worden:

Buchstabe àA Nr. 1074 und 1104 = 2 Stück zu F1111311 Buchstabe R Nr. 2656 2736 2770 2805 2864 2892 2898 290 1l und 2936 = 9 Stück zu 2000

Buchstabe E Nr. 7105 7119 und 7196 = 3 Stück zu 200 . . 8

Buchstabe F 1172 uüund 1732 3 ü zu 100 ℳ. . . . . ——

1 zusammen 28 900

Gemäß §4 der dem Allerhöchsten Privileg vom 13. August 1895 angeschlossenen Bedingungen werden die voraufgeführten Provinzialanleihescheine hierdurch den In⸗ habern zur Einlösung am 1. Juli 1913 gekündigt. G

Vom 1. Juli 1913 ab findet eine Ver⸗ zinsung nicht mehr statt. Die Auszahlung des Nennwerts e folgt gegen Rückgabe der in einer besonderen Nachweisung zusammenzustel⸗ lenden Provinzialanleihescheine nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen Reihe II. Nr. 16 bis 20 und der Zinsscheinanweisung durch die Landeshauptkasse in Posen Friedrichstraße Nr. 7, sämtliche Kön lichen Kreiskassen der Provinz Posen und bei folgenden Einlösungsstellen:

in Posen: bei der Ostbank für Handel

und Gewerbe und deren Depo⸗ sitenkasse (vorm. Heimann Saul), 8

in Allenstein: bei der Ostbank für Handel und Gewerbe Zweig⸗ niederlassung Allenstein,

in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗

Bankhaus

kasse, bei dem Delbr Schickler & Co., bei dem Bankgeschäft F. W. Krause bei der Bank für Handel Industrie, in Bremen: bei der Deutschen Bank Filiale Bremen, 8 in Breslau: bei dem Bankhaus Prinz Marck jr., 1

10 000

18 000

890

bei dem Bankhaus E. Heimann, in Bromberg: bei der Ostbank Handel und Gewerbe Zweig⸗ niederlassung Bromberg, Danzig: bei der Ostbank für Handel und Gewerbe Zweig niederlassung Danzig, n Dresden: bei der Deutschen Bank Filiale Dresden, Frankfurt a. M.: bei der Deut schen Bank Filiale Frankfurt Graudenz: bei der Ostbank f Handel und Gewerbe Zweig niederlassung Graudenz, Hamburg: bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, Königsberg i. Pr.: bei der Ost⸗ bank für Handel und Gewerbe Landsberg a. W.: bei der Ost bank für Handel und Gewerb Zweigniederlassung Landsberg

a. W.

Leipzig? bei der Deutschen Ban Filiale Leipzig, b Memel: bei der Ostbank für Handel und Gewerbe Zweig⸗ niederlassung Memel,

München: bei der Deutschen Ban Filiale München,

Nürnberg: bei der Deutschen

Banuk Filiale Nürnberg. in Stolp i. Pomm.: bei der Ostbank für Handel und Gewerbe Zweig niederlassung Stolp i. Pomm., in Thorn: bei der Ostbank für Handel und Gewerbe Zweignieder⸗ llafsung Thorn, 1 in Tilsit: bei der Ostbank für Handel und Gewerbe Zweignieder⸗ lassung Tilsit. 1 Vordrucke zu den Nachweisungen ver abfolgen die Landeshauptkasse in Posen, die Königlichen Kreiskassen der Provinz Posen und die vorgedachten Einlösungs⸗ stellen unentgeltlich. Am Schlusse der Nachweisung ist der Empfang des Nennwerts der Anleihe scheine anzuerkennen. Der Betrag der etwa fehlenden Zins⸗ scheine wird vom Kapital in Abzug ge⸗ bracht. Posen, den 5. Februar 1913. Der Landeshauptmann.

J. V.: Noetel.

bei dem Schlesischen Bankverein,