1913 / 116 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Im übrigen stand auch dies 48 hrung unter keinem besonders

glücklichen Stern; Chor und Orchester waren unter der Leitung des ungenannten Dirigenten nicht auf der Höhe. Besser stand es um die Darsteller der anderen Hauptrollen; so boten Herr Jaeger (Don José) und Fräulein Röseler (Micaela) anerkennenswerte Leistungen; Herr Leonhardt (Escamillo) hatte dagegen die stimmliche Indisposition, unter der er am Abend vorher schon litt, noch nicht überwunden.

Für die Festspiele, die zum Regierungsjubiläum Seiner Majestät des Kaisers und Königs vom 2. bis 13. Juni in den Königlichen Theatern stattfinden, sind alle ersten Kräfte der Königlichen Oper aufgeboten. Die Kammersängerin Frida Hempel, aus New York zuruͤckgekehrt, wird in diesen Festspielen mit⸗ wirken, ebenso Hermann Jadlowker pnsc die Damen Marianne Alfermann, Lola Artot de Padilla, Margarete Arndt⸗Ober, Erna Denera, Claire Dux, Lilly Hafgren⸗Waag, die Herren Berger, Griswold, Kirchhoff, Knüpfer, Maclennan, Sommer ꝛc.

agners „Ring des Nibelungen“ wird bei diesem Anlaß in ge⸗ schlossener Folge in seinem neuen Gewande vor der zur Jubiläumsfeier in Berlin versammelten internationalen Gesellschaft erscheinen. Die Veranstaltung dürfte in diesem Jahre, in dem die Bayreuther Fest⸗ spiele ausfallen, doppelt willkommen sein. Die Festspiele werden einen künstlerischen wie einen gesellschaftlichen Mittelpunkt der Jubi⸗ läumsfeier bilden, die eine Galavorstellung im Königlichen Opern⸗ hause am 16. Juni abschließen soll. Ausführliche Programme und Eintrittskarten sind bei der amtlichen Auskunftstelle, der Zentral⸗ lien llür den Fremdenverkehr Großberlins, Unter den Linden 14, erhältlich.

Das Potsdamer Naturtheater beginnt seine diesjährige Spielzeit mit der Generalprobe von Marschall Vorwärts“ vor der Berliner Presse und einem kleinen geladenen Publikum am Mittwoch, den 21. Mai; am nächsten Tage findet die erste öffentliche Auf⸗ führung und am 25. Mai, aus Anlaß der Hochzeitsfeierlichkeiten am Kaiserhofe, eine Festvorstellung statt. Den Blücher spielt Walter Thomas vom Bremer Stadttheater.

Mannigfaltiges. Berlin, 19. Mai 1913.

neber die Witterung in Norddeutschland im Monat April 1913 berichtet das Königlich preußische Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen: Die April⸗ witterung war durch Gegensätze von ganz ungewöhnlicher Schroffheit ekennzeichnet. Frost und Schnee verliehen den ersten Tagen der zweiten

ekade ein echt winterliches Gepräge; selbst im Südwesten und im Küsten⸗ gebiet der Nordsee kamen Temperaturminima bis zu 60 vor, und außer im äußersten Westen lag überall an einzelnen Tagen das Temperaturmittel unter dem Gefrierpunkte. Dagegen herrschten zu Beginn des Monats im Osten Temperaturen, wie sie sonst Anfang Juni zu erwarten sind, in der letzten Pentade aber auf dem ganzen Gebiete geradezu hochsommerliche Wärme; denn fast überall wurden 250° Üüberschritten und stellenweise 30 ° nahezu erreicht, und die Mittel⸗ temperaturen der letzten vier Tage waren um 3—4o0 höher als die höchsten bisher im April seit Beginn regelmäßiger meteorologischer Beobachtungen vorgekommenen Tagesmittel und um 1—2“ höher als die normalen Julimittel. Diese ungewöhnliche Wärme bewirkte auch, daß die Monatsmittel fast allgemein den langjährigen Durchschnitt über⸗ trafen, am meisten, nämlich um 2 3⁰°, im Osten, sonst um ½— 1 ½¼ °. Nur im äußersten Südwesten war es ein wenig zu kalt, doch be⸗ zifferten sich die Abweichungen auf nicht mehr als ein bis zwei Zehntel⸗ grade. Die Bewölkung war im Küstengebiet der Nordsee und der westlichen Ostsee zu gering, die Sonnenscheindauer deshalb hier zu groß. Im übrigen blieb letztere hinter den Erwartungen zurück, am meisten im Osten, entsprechend der hier besonders großen Häufigkeit trüber Tage. Im Einklange damit standen die beträchtlichen Niederschlags⸗ mengen des östlichen Grenzgebietes, die stellenweise das Doppelte der normalen betrugen. Noch an einigen Stellen, nämlich an der unteren Fulda, an der unteren Weser und im Südwesten wurden durch vereinzelte stärkere Regen, meist Gewitterregen, die Monatsmengen über den langjährigen Durchschnitt erhöht. Sonst war es durchweg zu trocken, namentlich im mittleren Brandenburg. Die Verteilung der absoluten Niederschlagsmengen zeigt ein ähnliches Bild. Am wenigsten Niederschlag, nämlich weniger als 25 mm, hatte der mittlere Teil Norddeutschlands, und zwar außer einem ausgedehnten Gebiet, das sich von der mittleren Elbe, jedoch mit Einschluß der Magde⸗ burger Börde und der östlichen Altmark, etwas über die Oder hinaus erstreckt und in einem schmalen Streifen längs der hinterpommerschen Küste fortsetzt, zwei daran westlich anschließende Landstriche, von denen der eine von der unteren Saale zwischen Harz und Elm nach der unteren Leine, der andere von der nordöstlichen Altmark in einem nach Norden offenen Bogen über die südliche nach der nordwestlichen Lüneburger Heide verläuft; ferner einige versprengte Bezirke im Westen und Osten. Sonst fielen im größten Teil Norddeutschlands 25 50 mm. Durch ihren größeren Niederschlagsreichtum war vor allem die östliche Grenzzone bemerkenswert, die ganz Ober⸗ und Mittelschlesien östlich der Oder, den polnischen Landrücken, die östliche Posener Platte, das

8

Seenplatte, Masuren und⸗das südöstliche Litauen umfaßt; hier fielen überall mindestens 50, vielfach mehr als 75 und am südöstlichen Aus⸗ läufer des polnischen Landrückens sogar 116 mm, die größte im ganzen Gebiet vorgekommene Menge. Zwischen 50 und 75 mm hatten einige kleinere Gebiete in Hannover, West⸗ falen, Posen, Hinterpommern und Westpreusen, ferner das Erz⸗ gebirge, das hessische Bergland westlich der Fulda, das nordfränkische Bergland, Spessart und Taunus, Westerwald, Rothaargebirge und Sauerland. Mehr als 75 mm fielen im sudetischen Berglande, im Thüringerwalde, auf der Rhön und dem Vogelsberge, im Reinhards⸗ wald, in der Eifel, im Hunsrück und Saarbrückener Kohlengebirge und im Bergischen Lande, über 100 mm auf dem Harz. An Stelle der trockenen und warmen Südostwinde, die Ende März durch das Zusammenwirken einer über Nordwesteuropa ausgebreiteten De⸗ pession und eines Rußland bedeckenden Hochdruckgebiets hervorgerufen wurden, traten infolge Annäherung der Depression mit Beginn des neuen Monats kühle und feuchte Winde aus den westlichen Qua⸗ dranten. Im Westen machte sich dieser Umschlag schon am 1. geltend, während im Osten mehrfach die Temperaturen bis zum 2. noch weiter, und zwar stellenweise bis gegen 25 ° anstiegen, um dann gleichfalls schnell zu sinken. Um Mitte der ersten Dekade wurde ein Hochdruckgebiet, das sich über dem nordatlantischen Ozean ausgebildet hatte, für die Witterung in Deutschland maßgebend. Die von ihm ausgehenden nördlichen Winde führten empfindliche Ab⸗ kühlung herbei, sodaß sich schon am 8. und 9. vereinzelt leichte Schneefälle und Nachtfröste einstellten. Der Kälterückfall wurde ent⸗ schiedener und allgemein, als ein schmaler Tiefdruckausläufer, der sich am 10. vom Nordmeer bis Mitteleuropa vorgeschoben hatte, ost⸗ wärts weiter zog, wobei er von einem von Island schnell nach⸗ drängenden aximum gefolgt wurde. Diese Luftdruckverteilung verursachte nämlich sehr lebhafte Nordwest⸗ und Nordwinde, die aus hohen Breiten ungewöhnliche Kälte mit sich brachten, sodaß überall die Temperaturen unter 00 sanken und vielfach si

wieder eine stellenweise bis zu 20 cm mächtige Schneedecke bilden konnte. Als dann am 13. das Hochdruckgebiet sich über Mitteleuropa verlagerte, trat hier Aufheiterung ein, und damit nahmen zwar die Tagestemperaturen zu, die Minima aber sanken infolge der nächtlichen Wärmeausstrahlung noch weiter, so daß vielfach die tiefsften Thermometerstände auf die Mitte des Monats fielen. Mit Beginn der vierten Pentade wurden Devpressionen, meist ozeanischer Herkunft, maßgebend; das Wetter wurde deshalb schnell milder und bis zum Beginn der letzten Dekade sebr veränderlich. Während dieser Zeit 1ee. mehrsac, wie gelegentlich auch schon im ersten Monatsdrittel, Minima von Süden her durch die östlichen Provinzen, wo sie ausgebreitete Regenfälle hervorriefen. Die Ausbildung eines Maximums über Nord⸗ und Mitteleuropa hatte am 21. und 22. noch einmal Aufheiterung und Abkühlung, stellenweise bis unter dem Gefrierpunkt, zur Folge. Als aber dieses Maximum vor einer neuen von Nordwesten her über Mitteleuropa vordringenden Depression nach Osten zurückwich, gelangten trockene und warme Winde aus dem östlichen Quadranten zur Herrschaft, die im Verein mit der durch den heiteren Himmel begünstigten Sonnenstrahlung die Temperatur zu ungewöhnlich hohen Werten ansteigen ließen. Mehrfach kamen in diesen warmen Tagen Gewitter vor.

Hannover, 17. Mai. (W. T. B.) Heute nachmittag fand in der Familiengruft der Familie von Cölln in feierlicher Weise die Beisetzung der Leiche des preußischen Militärattachés in München Majors von Lewinski statt. Von Seiner Majestät dem Kaiser und König, von Ihren Königlichen dem Prinz⸗Regenten Ludwig und dem Prinzen Rupprecht von Bayern, dem bayerischen Staatsministerium, dem Auswärtigen Amt, dem diplomatischen Korps, hiesigen und zahlreichen auswärtigen Offizierkorps und der Stadt Hannover waren Kranzspenden ge⸗ widmet worden. An der Trauerfeier nahmen die hiesige Generalität und die Spitzen der Behörden teil. Im Täeerrcse befand sich der Flügeladjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs Oberst⸗ leutnant von Dommes.

München, 19. Mai. (W. T. B.) Ueber ein Ballon⸗ unglück, das sich gestern zwischen Landsberg a. L. und Diessen ereignete, wird gemeldet: Der mit drei Herren und einer Dame be⸗ setzte Ballon „Zürich“, der mit noch drei anderen Ballons in Zürich auf gestiegen war, wollte landen. Während ein Herr und die Dame die Gondel bereits verlassen hatten, wurde der Ballon bei dem heftigen Winde wieder in die Höhe gerissen. Die Dame ließ die Gondel nicht mehr rechtzestig los und wurde mit in die Höhe gerissen. Den Insassen der Gondel gelang es nicht, sie wieder in den Korb zu ziehen. In der Höhe von etwa 200 m verließen die Dame die Kräfte und sie stürzte ab. Der Ballon landete schließlich in der Nähe von Starnberg. Die Dame, welche auf ein Ackerfeld gefallen war, wurde gegen 6 Uhr Nachmittags in der Nähe von Thaining tot auf⸗ gefunden. Ein zweiter der in Zürich aufgestiegenen Ballons, in dem sich der Gatte der verunglückten Dame befand, landete glatt in der Nähe von Landsberg. Die Insassen des Ballons „Zürich“ waren, wie aus Bern gemeldet wird: Rechtsanwalt

Dr. Schneel aus Zürich als Führer, Rechtsanwalt Dr. Otto

Meier und Gaswerkdirektor Grob aus Aarau sowie Frau Dr. Eggi⸗ mann aus Bern, die sich erst im letzten Augenblick entschlossen hatte, mit dem Ballon „Zürich“’, wo noch ein Platz frei war, zu fahren während ihr Mann mit dem Ballon „Theodor Schäck“ fuhr. 1

Straßburg 1. E., 17. Mai. (W. T. B.) Abschluß des Prinz Heinrich⸗Fluges (vgl. Nr. 115 d. Bl.). Sämtliche zum um 7 ¾ Uhr in Freiburg i. Br. aufgestie⸗ genen zehn Flieger waren bis 9 Uhr 58 Min. wohlbehalten dorthin zurückgekehrt. Neun von ihnen der Leutnant von Hiddessen erlitt beim Start Propellerbruch flogen dann nach Neubreisach, erstatteten dort militärische Meldungen und flogen nach Straßburg zurück, wohin auch Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich im Automobil zurückgefahren war.

Im festlich geschmückten großen Saale des Hotels „Stadt Paris“ gab Abends die Südwestgruppe des Deutschen Luftfahrer⸗ verbandes anläßlich des glücklichen Verlaufs des Prinz S.s rAI. 1913 ein Festmahl zu 220 Gedecken, an dem

eine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen teilnahm. Ferner waren außer den meisten Teilnehmern am Fluge erschienen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Waldemar von Preußen und der Prinz Georg von Baäyern, der Kaiser⸗

liche Statthalter von Elsaß⸗Lothringen, Graf von Wedel, der Graf von

Zeppelin, der kommandierende General des 15. Armeekorps von Deimling, der Gouverneur Generalleutnant von Eberhardt, der Staatssekretär Frei⸗ herr Zorn von Bulach, der Geheime Rat, Professor Dr. S der und der Bürgermeister sowie zahlreiche hervorragende

erren aus flugtechnischen und industriellen Kreisen. Im Verlauf des Mahles nahm Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich das Wort zu einer Ansprache, in der er zunächst seiner Freude darüber Ausdruck gab, daß dieser dritte Oberrheinische Zuverlässigkeitsflug beendet worden sei, ohne Opfer an Menschenleben gekostet zu haben. Die beiden verletzten Flieger be⸗ fänden sich, wie er mitteilen könne, auf dem Wege der Besserung. Vergleiche er den diesjährigen Flug mit seinen Vorgängern, so sei unverkennbar, daß die Fortschritte besonders auf flugtechnischem Gebiet (mehr als auf rein technischem) groß seien. Der Pforzheimer Aufklärungstag sei als ein Ehrentag für das deutsche Flug⸗ wesen anzusehen. Nach Worten des Dankes an die Persönlich⸗ keiten, die den Flug organisiert und gefördert haben, und der An⸗ erkennung für die erfolgreichen Leistungen der Flieger, über die er Seiner Majestät dem Kaiser und König kurz berichtet habe, schloß der Frii mit einem dreifachen Hurra auf die an dem Zuverlässigkeits⸗

ug beteiligten Flieger. Der Generalleutnant z. D. Gaede⸗Frei⸗ burg, der Träger eines bekannten Namens auf flugtechnischem Gebiet, ergriff später das Wort. Er betonte in seiner Rede, diese Flüge der südwestdeutschen Gruppe seien vorbildlich in Deutsch⸗ land und vielleicht auch über dessen Grenzen hinaus. Sie hätten der Fliegersache in sportlicher und technischer Beziehung genützt und sie vorwärts gebracht. Das wäre ohne die Anteilnahme, die tatkräftige Förderung und das Protektorat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich nicht möglich gewesen.

Einer Einladung des Offizterkorps des 6. Sächsischen Infanterle⸗ regiments Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg“ folgend, begaben sich die Teilnehmer am Festmahl später nach dem Sachsen⸗ kasino, wo Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich per⸗ sönlich die Preise den Fliegern überreichte. Den Kaiserpreis erhielt der Leutnant Canter, ebenso den Prinz Heinrich⸗Preis der Lüfte. Unter anderen wurde noch zuerkannt der Ehrenpreis des Statthalters dem Leutnant Freiherrn von Thüna und der Ehrenpreis Seiner Durchlaucht des Prinzen Karl Anton von Hohenzollern dem Leutnant Freiherrn von Haller.

Preßburg, 17. Mai. (W. T. B.) Heute nachmittag gegen 2 Uhr geriet der Dachstuhl eines großen Gebäudes im Mittelpunkt der Stadt in Brand. Infolge des herrschenden heftigen Sturmes nahm der Brand sofort einen riesigen Umfang an und breitete sich auf ein ganzes Straßenviertel aus. Auch am Bergabhang brennen Häuser. 8000 Personen sind obdachlos. Um 9 Uhr Abends wurde das Feuer auf seinen Herd beschränkt. Der Brand wütet jedoch weiter. Außer der Wiener sind auch andere österreichische Feuerwehrmannschaften und die Wiener Freiwillige Rettungsgesellschaft zur Hilfeleistung eingetroffen. Bei den Lösch⸗ arbeiten wurde ein Feuerwehrmann getötet und zahlreiche Personen verletzt; ferner ist ein Kind verbrannt.

Paris, 18. Mai. (W. T. B.) Ueberschwemmungen dauern in verschiedenen Gegenden an. Es wird gemeldet, daß in der Umgegend von Béziers zwei und bei Perpignan drei Menschen ertrunken sind.

Sarajevo, 17. Mai. (W. T. B.) Bei Capljina (Bosnien) ist heute ein Militärflugzeug abgestürzt. Der Lenker, Haupt⸗ mann Andric wurde getötet, sein Fluggast Leutnant Slassig leicht verletzt.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Netzeseengebiet und Kulmerland, die Weichselniederung und ostpreußische

*

Donnerstag: Hamlet. Freitag: Penthesilea.

Theater.

Sonnabend: Der blaue Vogel. Käthie; Elsa Galafrès.)

8 Uhr: Alt Heidelberg. (Abschieds⸗

vorstellung.

Karl Heinz: Harry Wäͤlden. C 11“

8 Uhr: Der

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Dienstag, Abends Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: lachende Ehemann. Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz

Königliche Schanspiele. Dienstag: Opernhaus. 130. Abonnementsvorstellung. Don Juan. Oper in zwei Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text von Lorenzo Da Ponte. Nach dem Original der ersten Aufführung in Prag, übersetzt von Hermann Levi. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr. 1

Schauspielhaus. 84. Kartenreservesatz. Das Abonnement, die Dienst⸗ und Frei⸗ plätze, im 2. Balkon auch die ständigen Reservate sind aufgehoben. 2 Volksvor⸗ stellung zu kleinen Preisen. Hamlet, Prinz von Dänemark. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare. Ueber⸗ setzt von A. W. von Schlegel. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 131. Abonne⸗ mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Cavalleria rusticana. (Bauern⸗ ehre.) Oper in einem Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleich⸗ namigen Volksstück von G. Verga. Zum 300. Male: Bajazzi. (Pas- Macci.) Oper in zwei Akten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hart⸗ mann. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 123. Abonnementsvor⸗ stellung. Ariadne auf Naxos. Oper in einem Aufzuge von Hugo von Hof⸗ mannsthal. Musik von Richard Srsan Zu spielen nach dem „Bürger als Ed mann“ des Molière. Anfang 7 ½ Uhr.

2

Deutsches Theater. Dienstag, Abends r: Erdgeist. Nittwoch: Der blaue Vogel.

Kammerspiele.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Ein⸗ nahme von Berg⸗op⸗Zoom.

Mittwoch und Donnerstag: Die Ein⸗ nahme von Berg⸗op⸗Zoom.

Freitag: Der Arzt am Scheideweg.

Sonnabend: Mein Freund Teddy.

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.

Mittwoch und folgende Tage: Fi zauber.

Theater in der Königgrätzer Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Das Buch einer Frau. Lustspiel in drei Akten von Lothar Schmidt.

Mittwoch und Freitag: Die fünf Frankfurter.

Donnerstag und Sonnabend: Das Buch einer Frau. v

Lesfsingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Gesamtgastspiel des Königlichen Theaters am Gärtnerplatz in München: Alt Wien. Operette in drei Akten von Gustav Kadelburg und Julius Wilhelm. k.. und folgende Tage: Alt

en.

Dentsches Schauspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 104 a.) Dienstag, Abends

Mittwoch und folgende Tage: Ein idealer Gatte.

Komödienhans. Dienstag, Abends 8 Uhr: Hochherrschaftliche Woh⸗ nungen.

Mittwoch und folgende Tage: Hoch⸗ herrschaftliche Wohnungen.

Schillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Geographie und Liebe. Lustspiel in drei Akten von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Julius Elias.

Mittwoch: Zwei Wappen.

Donnerstag: Zwei Wappen.

Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uhr: Klein Dorrit. Lustspiel in drei Akten (nach Dickens) von Franz von Schönthan.

Mittwoch: Moral.

Donnerstag: Moral.

Deutsches Opernhans. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 37. Direktion: 8 Hartmann.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Das Mädchen aus dem goldnen Westen.

Mittwoch: Der Mikado.

Donnerstag, Mittags 12 Uhr: Ge⸗ dächtnisfeier zum 100. Geburtstag von Richard Wagner. Abends: Oberon.

Freitag: Die lustigen Weiber von Windsor.

Sonnabend: Der Mikado.

Operette in drei Akten von Edmund Eysler.

Mittwoch und folgende Tage: Der lachende Ehemann.

Theater des Westens. (Station: Poldeschen Garten. Kantstraße 12.)

ienstag, Abends 8 Uhr: Zu volks⸗ tümlichen Preisen: Der Vogelhändler. Operette in drei Akten von Karl Zeller.

Mittwoch und folgende Tage: Der Vogelhändler.

Theater am MNollendorfplatz. Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Zu Sommer⸗ preisen: Der Extrazug nach Nizza. Vaudeville in drei Akten von Arthur Lippschitz und Max Schönau.

Mittwoch und folgende Tage: Der Extrazug nach Nizza. 5

8

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Majolika. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.

Mittwoch bis Freitag: Majolika.

Sonnabend: Zum ersten Male: Der lustige Kakadu.

Residenztheater. Dienstag, Abends 8 ½¼ Uhr: Die Frau Präsidentin. (Madame la Présidente.) Schwank 8 Fes⸗ Akten von M. Hennequin und . eber.

Mittwoch und folgende Tage: Die

Frau Präsidentin.

in drei Akten von Curt Kraatz und Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Mittwoch und folgende Tage: Puppchen.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Madame X. Schwank in drei Akten von Paul Gavault und Georges Berr.

Mittwoch und folgende Tage: Ma⸗ dame X.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Amanda Wegener mit Hrn. Landesrat Gerhard Schallehn (Breslau). Frl. Waldtraut Fischer von Mollard mit Hrn. Leutnant Hans von Bodecker (Gora Gnesen).

Verehelicht: Hr. Oberleutnant Horst Grieser mit Frl. Ilse⸗Gertraud Treichel (Kolberg).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Leut⸗ nant Frhrn. von Manteuffel (Sig⸗ maringen). Hrn. Rittmeister a. D. Ferdinand von Luck (Stuttgart).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. (1129 ¾)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Neun Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)

1 8 I“

8 *†

8 25 8

Autliches.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 18. März 1913 will Ich der anbei zurückfolgenden Satzung für die Tierärztliche Hoch⸗ schule in Hannover hiermit Meine landesherrliche Genehmi⸗ gung erteilen und gleichzeitig dem Rektor dieser Hochschule für 82 amtlichen Beziehungen den Titel „Magnifizenz“ bei⸗ egen.

Bad Homburg vor der Höhe, den 31. März 1913.

8 Wilhelm R. Für den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Dallwitz.

In den Minister für Landwirtschaft, Domãn n und Forste Ga

für die Königliche Tierärztliche Hochschule in Hannover.

§ 1. Die Königliche Tierärztliche Hochschule zu Hannover soll dem Unterricht und der Forschung im Gesamtgebiete der Tierheilkunde und ihrer Hilfswissenschaften dienen. Sie hat das Recht der Promotion zum doctor medicinae veterinariae nach Maßgabe der Promotionsordnung. 8 Die Hochschule ist dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten unmittelbar unterstellt, der seine Lunffschiabefugbesse soweit sie an Ort und Stelle auszuüben sind, durch den Ober⸗ präsidenten in Hannover als Kommissar wahrnehmen läßt. Ueber die des Kommissars hat der Minister nähere Bestimmung zu treffen.

§ 2.

Der Unterricht wird von etatsmäßigen Professoren, Repetitoren, Assistenten und sonstigen Hilfslehrern erteilt; auch können Lehrstellen für Abteilungsvorsteher geschaffen und Privatdozenten zur Erteilung von Unterricht auf Grund der vom Minister zu erlassenden Habili⸗ tationsordnung zugelassen werden.

§ 3. Die etatsmäßigen Professoren werden vom König ernannt. Wegen des Ranges, Titels und der Dienstbezüge der etatsmäßigen Mösesoren verbleibt es bei den hierüber erlassenen besonderen Vor⸗ riften.

„Vorübergehend können vom Minister mit der Verwaltung etats⸗ mäßiger Professuren auch Dozenten beauftragt werden, die noch nicht zu etatsmäßigen Professoren ernannt sind. Der Minister bestimmt, wieweit solche Dozenten die nach der Satzung den etatsmäßigen Pro⸗ fessoren zustehenden Rechte auszuüben befugt sind, und regelt ihre

sonstigen dienstlichen Verhältnisse.

Für den ffan der Einrichtung von Abteilungsvorsteherstellen regelt der Minister die dienstlichen Verhältnisse der Inhaber dieser Lehrstellen und bestimmt insbesondere, in welchem Umfange sie zu den Beratungen des Professorenkollegiums zuzuziehen 2 und die Hdenöfige der etatsmäßigen Professoren auszuüben berechtigt sein ollen.

§ 6.

„Der Minister ernennt auf Vorschlag der Instituts⸗ direktoren 32) die Repetitoren und Assistenten (vergl. jedoch § 359

Den Repetitoren und Assistenten liegt, soweit ihnen nicht dur den vom Minister genehmigten Lehrplan besondere Lehraufträge erteilt oder soweit sie nicht als Privatdozenten zugelassen sind, beim Unter⸗ richte die Unterstützung des ihnen vorgesetzten Professors oder Dozenten nach dessen Anweisungen 36) ob.

Zu den Repetitoren zählt auch der Prosektor des anatomischen Instituts sowie der Apotheker der Hochschule.

Die sonstigen Hilfslehrer der Hochschule 2) erhalten ihren Dienstauftrag vom Minister. Pe öss b

§ 8. Die Organe fuͤr die Verwaltung der Hochschule sind 9) der Rektor, . 25) das Professorenkollegium. Sie haben die Geschäfte nach dieser Satzung und den Anordnungen des Ministers zu führen. 89

Der Rektor wird vom Minister ernannt. Dem Professoren⸗ kollegium steht die Befugnis zu, eines seiner Mitglieder durch Wahl für das Rektoramt vorzuschlagen.

Wird die Ernennung des Vorgeschlagenen zum Rektor vom Minister versagt, so hat eine andere Wahl stattzufinden. Führt auch diese nicht zur Ernennung des Vorgeschlagenen zum Rektor, so wird vom Minister ein Mitglied des Professorenkollegiums für die nächste Amtszeit zum Rektor ernannt.

§ 10.

Die Amtszeit des Rektors währt drei Jahre. Kommt das Rektoramt vor dem Ablauf einer Amtszeit zur Erledigung, so kann vom Minister die nächstfolgende Amtsdauer bis zu einem Jahre verlängert oder gekürzt werden.

Die Dauer der erstmaligen Amtszeit des Rektors wird vom Minister bestimmt.

11

Der Rektor wird von seinem Vorgänger, der die Bezeichnung Prorektor führt, oder bei dessen Behinderung von dem an Dienst⸗ jahren ältesten Mitgliede des Professorenkollegiums vertreten. Ist ein Prorektor nicht vorhanden, so steht dem Minister die Bestimmung des Vertreters zu.

12

§ 12. „Der Rektor hat die laufenden Geschäfte der Verwaltung zu führen, die Hochschule nach außen zu vertreten, in ihrem Namen mit Behörden und Privatpersonen zu verhandeln und die von der Ver⸗ waltung der Hochschule ausgehenden Schriftstücke mit seinem Namen

zu unterzeichnen.

§ 13.

Der Rektor hat über den regelmäßigen Fortgang des Unterrichts und über die Beobachtung der Satzung sowie der sonstigen Vor⸗ schriften zu wachen. 8

5,14.

Der Rektor ist für die Verwaltung des allgemeinen Vermögens

8 Hachschule und für die Beobachtung des Hochschuletats verant⸗ ortlich.

„Zahlungen und Lieferungen für die Hochschule erfolgen auf An⸗

weisung und unter Kontrolle des Rektors (vergl. jedoch § 34). Für

Zahlungen und Lieferungen, die aus Anlaß von Bauten stattfinden,

bleibt dem Minister der Erlaß besonderer Anordnungen vorbehalten.

Soweit den Professoren oder anderen Dozenten die Verwendung der für ihre Institute oder für besondere Zwecke überwiesenen Fonds überlassen ist, steht dem Rektor ein Einspruchsrecht nur gegen die Ueberschreitung der bewilligten Mittel zu.

eeutschen Neihamnxe

geareüseres.er

Berlin, Montag, den 19. Mai

Die Revision der Kasse der Tierärztlichen Hochschule liegt dem Rektor ob.

§ 15.

Der Rektor ist befugt, sich selbst auf drei Tage zu beurlauben, hat davon jedoch vorkommendenfalls dem Minister Anzeige zu machen. Für längere Beurlaubung des Rektors ist die Genehmigung des Ministers erforderlich, soweit nicht der Kommissar 1) vom Minister zur Urlaubserteilung ermächtigt ist.

§ 16.

Der Rektor beruft die Versammlungen des Professorenkollegiums, leitet dessen Sitzungen nach der Geschäftsordnung und hat für die Ausführung der Beschlüsse zu sorgen. .

Der Rektor ist verpflichtet, ordnungsmäßig nach § 27 zur Tages⸗ ordnung gestellte Anträge, sofern sie nicht gegen die Gesetze oder diese Satzung verstoßen, zur Beratung zu stellen. Gegen die Ablehnung der Zulassung eines Antrags zur Beratung steht dem Antragsteller 8 beim Minister innerhalb einer Frist von zwei

ochen zu. Der Rektor ist befugt, Beschlüsse des Professorenkollegiums, die den Gesetzen oder dem öffentlichen Wohle zuwiderlaufen oder gegen die verstoßen oder das Interesse der Hochschule verletzen, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden und die Entscheidung des Ministers herbeizuführen. 8 b

Will ider Rektor einen Beschluß des Professorenkollegiums be⸗ anstanden oder einem solchen in einem Bericht an den Minister nicht beitreten, so hat er dies, wenn möglich in der Sitzung, jedenfalls aber vor der Berichterstattung an den Minister, dem Professorenkollegium zu erklären. § 17

Zu der dem Professorenkollegium nach der Satzung zustehenden Teilnahme an der Verwaltung der Hochschule hat der Rektor die Versammlung des Kollegiums so oft wie erforderlich, in der Regel mit Ausnahme der amtlichen Ferienzeiten mindestens monatlich einmal, zu berufen und von allen Angelegenheiten der Hochschulverwaltung, soweit sie dessen Geschäftskreis berühren, in Kenntnis zu setzen.

In Fällen, deren Erledigung ohne Schaden für die Hochschule oder die Beteiligten nicht bis zur nächsten Sitzung des Professoren⸗ kollegiums aufgeschoben werden kann, ist der Rektor befugt, selbständig zu entscheiden, er hat jedoch dem Professorenkollegium in der nächsten Verfammlung von den getroffenen Maßnahmen Mitteilung zu machen.

§ 18.

Der Rektor bewirkt die Aufnahme und Entlassung der Studie⸗ renden und sonstigen Hörer nach den darüber bestehenden Bestim⸗ mungen.

Er hat über die Disziplin unter den Studierenden zu wachen, soweit nicht dem Professorenkollegium nach §§ 23, 24, 25 und 44 eine Mitwirkung eingeräumt ist, und kann Studierenden Verweise

erteilen.

§ 19. Der Rektor leitet die an der Hochschule stattfindenden Prüfungen nach den Prüfungsordnungen und der Geschäftsordnung.

§ 20. Der Rektor ist, unbeschadet der §§ 36, 37, 40, 41, der Dienst⸗ vorgesetzte der Repetitoren und Assistenten sowie der mittleren und unteren Beamten und Bediensteten der Hochschule.

§ 21.

Der Rektor kann sich in bestimmten Dienstgeschäften mit Genehmigung des Ministers von einem Mitgliede des Professoren⸗ kollegiums vertreten lassen. 8

Das Professorenkollegium besteht unbeschadet der Vorschriften in den §§ 4, 5 aus den etatsmäßigen

Das Professorenkollegium hat unter Beachtung der vom Minister elcgeaen Anordnungen in folgenden Angelegenheiten selbständig zu entscheiden:

1) über die Zulassung von Privatdozenten nach der Habilitations⸗ ordnung sowie über die Verhängung von Disziplinarstrafen gegen Privatdozenten auf Grund der Oisziplinarbestimmungen;

2) über die Veranstaltung von Festakten und Feiern der Hoch⸗ schule und über die Einladungen dazu sowie über die Be⸗ teiligung der Hochschule oder des Professorenkollegiums an öffentlichen oder festlichen Veranstaltungen aller Art. Bei Veranstaltungen, denen eine größere und allgemeine Be⸗ deutung nicht innewohnt, bedarf es zur E Be⸗ teiligung des Rektors als Vertreters der Hochschule keiner gemeinsamen Beschlußfassung des Kollegiums. Zur Be⸗ teiligung der Hochschule an festlichen Veranstaltungen im Ausland ist die Genehmigung des Ministers erforderlich; über die Verwendung der von der Hochschule zu wissen⸗ schaftlichen oder sonstigen Zwecken zur Verfügung gestellten Mittel, soweit der Verwendungszweck nicht in anderer Weise festgelegt ist oder darüber nach Anordnung des Ministers der Rektor allein zu bestimmen hat (vergl. auch § 14 Abs. 3, § 34); über die Ergänzung und Verwaltung der Bibliothek; über die Zuweisung von freien Wohnungen an die Unter⸗ beamten und Lohnbediensteten der Hochschule; über die Abfassung von Formularen in Unterrichts⸗ und Prüfungsangelegenheiten; . über die Verleihung von Honorarerlassen, Stipendien und anderen Unterstützungen sowie von Preisen; über die Bestrafung von Studierenden nach § 44, über die Genehmigung zur Errichtung oder zum Fortbestehen studen⸗ tischer Verbindungen aller Art und des allgemeinen Aus⸗ schusses der Studierenden unbeschadet sonst bestehender Be⸗ stimmungen, sowie über die Behandlung anderer Angelegen⸗ heiten der Studierenden von allgemeiner Bedeutung.

Vor einer Berichterstattung an den Minister in nachstehenden Angelegenheiten hat der Rektor dem Professorenkollegium Gelegenheit

zu einer Stellungnahme zu geben: 2 1) Besetzung, erledigter aten Professuren, Besetzung

vertretener Lehrfächer; b vorübergehende Verwaltung von Lehrfächern; Vertretung des Rektors in bestimmten D

etwaiger erledigter Institutsabteilungen sowie

2)

3) Vengh ienstgeschäften

4) (Fe n Umgestaltung oder Aufhebung von Instituten und Sammlungen;

5) Neubauten und größere Umbauten auf dem Grundstücke e sowie alle Grenzveränderungen dieses Grund⸗ tücks;

6) abgesehen von den Fällen des Nr. 5; 1

7) Bereitstellung von Mitteln durch den Staatshaushalt für die Bedürfnisse der Hochschule und der einzelnen Institute;

8) Geschäftsordnung und Aenderung der Satzung;

9) Vorlesungsplan und Einrichtung des Unterrichts, einschließlich der Verteilung und Benutzung der vorhandenen Hörsäle;

Erste Beilage ger und Königlich Preußischen

** E116“ 4

tsanzeig

10) Prüfungsordnungen, Disziplinarordnung und sonstige Vor⸗ schriften für Studierende;

11) Dienstanweisungen für die Beamten der Hochschule;

12) Zulassung von Studierenden und von Hospitanten, soweit nicht die dafür vorgeschriebenen allgemeinen Bestimmungen erfüllt sind. 8 25

Das Professorenkollegium ist, abgesehen von den Bestimmungen der §§ 23, 24, vom Rektor nach dessen Ermessen bei allen sonstigen wichtigen Verwaltungsangelegenheiten, namentlich bei allen Maß⸗ nahmen, die die Regelung und Ausgestaltung des Unterrichts betreffen, zuzuziehen.

Das Professorenkollegium erledigt seine Beratungen in Sitzungen, zu denen alle Mitglieder vom Rektor in der Regel mindestens fünf Tage vorher einzuladen sind.

Alle Gegenstände, über die ein Beschluß gefaßt oder ein Bericht an den Minister erstattet werden soll, müssen auf der der Einladung

beizufügenden Tagesordnung bezeichnet sein.

Ueber die Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der auf Antrag das Stimmenverhältnis anzugeben ist. Zur Aufnahme der Niederschrift ist das an Dienstalter jüngste Mitglied des Pro⸗ fessorenkollegiums verpflichtet.

27. „Jedes Mitglied des Professorenkollegiums ist berechtigt, Anträge für die zu stellen, die vorbehaltlich der Einschränkung in § 16 Abs. 2 in der nächsten Sitzung zur Beratung gelangen müssen, sofern sie dem Rektor mindestens acht Tage vorher zu⸗ gestellt sind.

Der Rekto g außerdem binnen acht Tagen eine Sitzung ein⸗ berufen, wenn hmindestens drei Mitglieder des Professorenkollegiums unter Angabe einer Tagesordnung dies beantragen.

§ 28. .

Das Professorenkollegium faßt, soweit nicht anderwei be Vorschriften bestehen (z. B. für die Ehrenpromotion) seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

1 Die S ung ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende und 8 8 der übrigen Mitglieder des Professorenkollegiums an⸗ esend sind.

Ist das Professorenkollegium nicht beschlußfähig, so sind die Ver⸗ handlungsgegenstände auf die E“ der nächsten Versamm⸗ lung zu setzen, die darüber ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschee galeicgn. g,

hriftliche timmungen sind ausnahmsweise zulässig, sofern kein Mitglied des Professorenkollegiums Widerspruch erhebt.

Ehrenpromotionen dürfen nur unter Zustimmung aller Mitglieder des E“ beschlossen werden. Das gleiche kann vom ür andere Angelegenheiten besonderer Art vorgeschrieben

erden.

§ 29. Der Rektor hat die den Beschlüssen des Professorenkollegiums entsprechenden Berichte an den Minister unter der Bezeichnung

„Rektor und Professorenkollegium der Tierärztlichen Hochschule“ zu

erstatten. 8 Benartige Berichte sind den Mitgliedern auf Verlangen nach⸗ träglich durch Umlauf der Urschrift unverzüglich mitzuteilen.

Das Professorenkollegium kann beschließen, daß einem Berichte des Rektors eine von einem anderen Mitgliede des Kollegiums in 8. Auftrage verfaßte Denkschrift über den Gegenstand der Bericht⸗ erstattung beigelegt werde.

§ 30. Die bei einer Abstimmung in der Minderheit gebliebenen Mit⸗ . können die Angabe ihrer Abstimmung mit Begründung in der iederschrift sowie Berichterstattung darüber an den Minister be⸗ anspruchen. 31

§ 31.

Den Mitgliedern des Professorenkollegiums ist jederzeit während der Dienststunden Einsicht in die Akten über Angelegenheiten ihres Instituts oder ihrer Lehrfächer sowie über die vom Professoren⸗ kollegium beratenen Gegenstände zu gestatten. Auch können sie vom Rektor das Niederschriftenbuch zur Einsicht erbitten. Entfernung von Akten aus den Geschäftszimmern ist nur ausnahmsweise auf kurze Zeit und mit besonderer Genehmigung des Rektors gegen Empfangs⸗ bescheinigung gestattet.

Die Leiter der Institute und Kliniken (Institutsdirektoren) haben unter Beachtung der dafür bestehenden Vorschriften selbständig den gesamten Betrieb innerhalb der ihnen übertragenen Anstalten zu führen und deren Ordnung und Instandhaltung zu beaufsichtigen. Sie sind verpflichtet, darüber dem Rektor auf dessen Anfragen Aus⸗ kunft zu erteilen.

Sie führen besondere Institutsstempel.

Die Institutsdirektoren bestimmen unbeschadet der Vorschrift in § 24 Ziffer 9 und etwaiger Verfügungen des Ministers über die Be⸗ nutzung der Institutsräume und der Sammlungen sowie über die Verwendung der Arbeitsplätze.

§ 34. „Die etatsmäßigen Professoren bestimmen innerhalb des Etats über die Verwendung der ihnen bewilligten Fonds und erteilen die Zahlungsanweisungen auf diese. „Inwieweit andere Dozenten dasselbe Recht ausüben, bestimmt der Minister. 8 5.

8 8

Die Vorschläge über die Anstellung, Ueberweisung oder Entlassung von Repetitoren und Assistenten sowie von Unterbeamten und Be⸗ diensteten für die Institute und Kliniken sind von dem zuständigen Professor dem Rektor einzureichen cb §§ 6, 40). Die Annahme von wissenschaftlichen Hilfsarbeitern ist den Professoren freigestellt, doch ist zur Gewährung von Vergütungen aus Staatsmitteln an solche die Genehmigung des Ministers erforderlich.

Die Institutsdirektoren sind befugt, den in ihren Instituten dienstlich beschäftigten Repetitoren, Assistenten, wissenschaftlichen Hilfs⸗ arbeitern, Unterbeamten und Lohnbediensteten Anweisungen wegen der Ausführung der Dienstobliegenheiten im Rahmen ihres Geschäfts⸗ kreises zu erteilen.

. § 37.

Das dienstliche Verhalten der im § 36 genannten Angestellten unterliegt der Kontrolle des Institutsdirektors, für deren Ausübung dieser verantwortlich ist. Er ist berechtigt, den Repetitoren, Afsistenten und wissenschaftlichen Hilfsarbeitern sowie den Unterbeamten und Verweise zu erteilen. Die weitere Ahndung dienstlicher Verfehlungen der Genannten findet innerhalb der Disziplinarbefugnis des Rektors (vergl. § 20) durch diesen im Einvernehmen mit dem zuständigen Professor statt. Ist ein Einvernehmen nicht erzielt, so ist an den Minister zu berichten, sofern nicht durch eine zuvorige Be⸗ ratung im Professorenkollegium eine Uebereinstimmung erreicht wird.

8 der Rektor Anlaß, gegen einen der im § 36 genannten Angestellten wegen dessen außerdienstlichen Verhaltens einzuschreiten