—————————, —
Betriebs⸗ länge Ende des
Verkehrseinnahmen
aus dem
ers
onen⸗ und
aus dem Güterverkehr
zusammen
epäckverkehr
ha
über⸗
1
ℳ
auf
km ℳ
über⸗
haupt
ℳ
1 km ℳ
Prignitzer Eisenbahn..
Rappoltsweiler Straßenbahn... Reinickendorf⸗Liebenwalde⸗Gr. Schönebecker Eisenbahn Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn.
Rosheim⸗St. Naborer Eisenbahn.
Ruppiner Eisendanhnn. Stendal⸗Tangermünder Eisenbahn Stralsund⸗Tribsees'er Eisenbanhn . Süddeutsche] Badische und Hessische Linien Fhelhches. Türingische Lnien.. Teutoburger Wald⸗Eisenbahn... Thüringische Nebenbahnen (Bachstein) EIIIVZööööö Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahhn. Westfältsche Landes⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft Wittenberge⸗Perleberger Eisenbahhn.. Wutha⸗Ruhlaer Eisenbahn... Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn
Badische Lokaleisenbahnen, A.⸗G.. Braunschweigische Landes⸗Eisenbahn Cronberger Eisenbahn. Eutin⸗Lübecker Eisenbahn .. Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn Lübeck⸗Büchener Eisenbahn... Meckenbeuren⸗Tettnanger Eisenbahn. Neubrandenburg⸗Friedländer Eisenbahn Niederbiegen⸗Weingartener Eisenbahn. Württembergische Eisenbahn⸗Gesellschaft Württembergische Nebenbahnen
— D8
—
—
98 82 0
— —₰½
Æ
— ,— 8 2 SOUSGoC SSSS=SOOS
—
—
0 —,—82 05— dodo do
Q0
21 800 5 250
8
8888888
8S ;—
18 400 1
7 700
42 994 1
7 456 27 110 3 390
303 389 2
39 194 2 035
5 800 750 151
1 17 460
3 230 70 870
20
4 580 —
2⁴
488 d8 196 221 22 281 85
143 8
194 8 350 42 186 46 263 19 721 57 664 58 139 21
+ + +† + +† + +¼˖ ₰+
387 60 209 50 913 800 052 183 311 39 046 278 456 4 226 29 43 186 35 88
970 Fbe⸗.
4 4 +¼ +† +† † 4 4 †
+
7
† 4 4 + +
101 120
385 829
43
———22 =öS9 80 —++ 22SeSC”O0ohSee ae OAQn'E 90 9 58SB 289S 5SSSANS 9 ⸗£☛ 8—2 8 DSSS 388 SSU
— 120
28 700 1 960
22 400
37 609 2 512 397
13 500 3 700 7 973 1 521 32 720 450 29 020
2 280
687 3 768
† +†
† †+ † +† + + 4
55 800 1 800 5 961 1 463
61 000 1 87
44 400 7 000
16 772 2 226
91 000
11 900
22 820 5 730
11 600
200
97 232 4 298
39 955 4 888
63 094
321
78 634 4 702 4 416
596 32 963 3 828
210 000 10 000 23 800 800
10 719 470
63 661
2 353
100 060 7 220 114 500 5 460 21 300 7 300 71 694 5 496 128 230 19 010 689 218 1 585
4 547 417
19 300 2 950
8 124
1 350 50 180 3 680 99 890 6 860
1 698 63 300 1 720 45 700 7 100 17 772 2 204 93 500 12 500 22 940 5 800 12 000 200
98 925 4 372 46 146 5 063 65 042
3 82 420 4 426
+ † + †
8 393
107 450 4 050 142 500 6 460 25 494 7 102 74 194 5 481 145 730 19 510 773 218 7 515
6 719 143
21 300 2 950
8 124
1 350 52 990 3 690 101 200 6 408
+ † † +† +¼ +† +† +¼ + 4
895 29 1 539 — 424 1 031 31 2 241 + 348 1 526
+ 190 —
74 1 848 + 421 331
6
590
+ 26 1 402 + 154 642
0
636 + 34 1 125 + 154 1 064 + 122 941
+ 53 2 429 + 114 1 530 62
1 999 + 255
691 30 326 2 650 — 738 1 816 — 134 1 670 + 223 5 174 + 32 1 506 32 830
+ 115 1 674 + 269 566 40 812
—
Seumme gegen das Vorjahr
*) Die Einnahmen sind geschätzt.
—
53 830,51 561,89
66 109 536 1
8 072 847
268 172 167
980 557
+ 18 411 804
25029— Ses.
239 090 093 + 10 338 957 Die bei jeder Bahn und bei den Schlußsummen in zweiter Reihe eingetragenen Zahlen geben den Unterschied gegen das Vorjahr an.
13 916 604
+ 725 380
253 006 697 + 11 064 337
4 760 + 157
Berichte von preußischen, s
—
ächsi
schen und elsaß⸗lothringischen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Gerste
mittel
Königsberg i. Pr. Danzig. Berlin. Stettin... wb““ Breslau. Gleiwitz. Magdeburg an 1. eipzig.. Saargemünd Berlin, den
21. Ma
196—- 198 199 — 201 225
Berichte
Kaiserliches Statistisches Amt.
von anderen
166 162 160 — 163 159 164 162 — 164 173 — 175 162 — 163 181
170 — 172 176 — 178 169 — 179 180 Delbrück
Qualität
gering
mittel
gut
Verkaufte
154 126 152 145
154 — 156
155 — 162
deutschen Fruchtmärkten.
Verkaufs⸗
preis
Durchschnitts⸗
178 — 180
Am vorigen Markttage
am
a
Außerdem wurden
rkttage
1““ “ —
Großhandelspreise vom Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 12. bis 12. Mai 1913 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.
Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
1“ “
(Preise für greifbare
Woche 12./17. Mai 1913
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1. 888 Weizen, „ „ 5 755 g das 1. . SHafert, E. 450 g das 1. 8
Mannheim.
Roggen, Pfälzer, russischer, mitttel . en, Pfälzer, russischer, amerikan., rumän., mittel Hafer, russagce, mörte ha
adische, Pfälzer, mitte Gerste Futter⸗, mittel... . eeeööööu1ö1-1X““
Wien.
Roggen, Pester Boden Weizen, Theiße.. Hafer, ungarischer, T..
erste, slowakische. Mais, ungarischer.
Budapest. Roggen, Mittelware.. Weizen, 4 Heßer, . Berste, Futter⸗. Mais,
180,63 237,32 196 25 180,63 150,00 160,00
168,67 208 51 175,45 156,81 146,63
211 05 178,00 161,04 147,48
158 67 185 54
78,34 143,67 136,89
160,37 188 00 179,69 146,80 138,84
Odessa.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl.. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl
Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hlh.. Weizen, 78 bis 79 kg das hl
lieferbare Ware des laufenden Monats
Antwerpen.
Donau⸗, mittel
Manitoba Nr. 2. Kansas Nr. 2.. Kurrachee. Kalkutta Nr. 2 „
. Amsterdam. Roggen St. Petersburger. Weizen, amerikanischer Winter⸗
Mais - neee pefscker. bunt
114,19 160,13
129,84
129,95 2 168,44
167,22
159,76 232,30
161,69
Roggen 234 26
Weizen
169 60 167,34 165,81 170,48 172,17
123,14 170,16 168 15 178 45 179,42
138,01 148,44 161,48 107,00 117,11
138,08 147,71 163,66 108,73 öö1ö“”- 120,53
London. — (Mark Lane).
englisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages) 8
Liverpool. russischer.. Nord Duluth.. Manitoba Nr. 2 177,14 sn 1116“” 175,04
Kurrachee.. 9. 179,96 befkachee “ 82 183 72 afer, englisch weißer.. 84 139 91 erste, 5” Kurrachee. 141,74
8 12811 Mais
weiß rot
161,01 150,95
154,19 142,70 142,76
160,53 151,03
152,70 140,96 145,18
Weizen Hafer Gerste
174,79 176,20
dessa. 1u6 amerikanischer, bunt 135,79 S8Iö 121,94
Chicago.
E.. EEI“ Septemb
Dezember. E““
137,93 138,21 137,82
öö Iix September
Weizen Lieferungsware
C Buenos Aires. Wetzen Durchschnittsware..
¹) Angaben liegen nicht vor.
Statistik und Volkswirtschaft. —
Die Eisenbahnen der Erde am Schlusse des Jahres 1911. Im 3. Heft vom Jahrgang 1913 des „Archivs für Eisenbahn⸗ wesen“ werden durch mehrere tabellarische Uebersichten die Entwicklung des Eisenbahnnetzes der Erde während der fünf Jahre 1907 bis 1911, insbesondere die Ausdehnung und die Anlagekosten der Eisenbahnen aller Länder am Schlusse des Jahres 1911 veranschaulicht. Auf einzelne bemerkenswerte Punkte sei im Folgenden hingewiesen.
Im Jahre 1911 vergrößerte sich das Eisenbahnnetz der Erde um 27 663 km, während die Zunahme im Jahre 1910 nur 23 234 km betragen hat. Der Eisenbahnbau zeigte also wieder einen gewissen Aufschwung, besonders wenn man dabei erwägt, daß die bessere Aus⸗ gestaltung der Eisenbahnen, die Legung zweiter Gleise usw. im Jahre 1911 gleschfalls Fortschritte gemacht hat. Die meisten neuen Ei en⸗ bahnen sind in den Vereinigten Staaten don Amerika mit rund 8700 km fertiggestellt. Das europäische Eisenbahnnetz hat sich um rund 5000 km vergrößert, das argentinische ist um rund 3000 km, das canadische um 1000 km gewachsen. In China sind 1100 km, in Britisch Ostindien 1200 km neue Eisenbahnen gebaut, das afrikanische Eisenbahnnetz hat um 3600 km, das australische um 1400 km zugenommen.
Der Gesamtumfang des Eisenbahnnetzes der Erde betrug Ende 1911 1 057 809 km; die Anlagekosten werden auf 239 Milliarden Mark geschätzt. In der Reihenfolge der Weltteile und einzelnen Länder nach der Größe ihres Eisenbahnbesitzes hat sich im Jahre 1911 nichts ge⸗ ändert. Die bei weitem meisten Eisenbahnen befinden sich in Amerika, und zwar 541 028 km, davoft in den Vereinigten Staaten (einschließlich Alaskas, das 846 km Eisenbahnen aufweist) 396 860 km, d. s. rund 58 000 km mehr als in Europa, dessen Eisenbahnnetz einen Umfang von 338 880 km hatte. Asien besaß Ende 1911 105 011 km, Afrika 40 489 km, Australien 32 401 km Eisenbahnen. In der Reihe der die meisten Eisenbahnen besitzenden Staaten stehen an der Spitze die Vereinigten Staaten von Amerika mit ihren 396 880 kmm. Dann folgen das Deutsche Reich mit 61 936 km, Rußland (europäisches) mit 61 078 km, Britisch Ostindien mit 52 838 km, Frankreich mit 50 232 km, Oesterreich⸗Ungarn mit 44 820 km, Canada mit 40 869 km, Großbritannien und Irland mit 37 649 km, Araentinien mit 31 575 km, Merxiko mit 24 717 km, Brasilien mit 21 778 km, Italien mit 17 228 km, Spanien mit 15 097 km und Schweden mit 14 095 km. Die übrigen Staaten besitzen weniger als 10 000 km Eisenbahnen.
Im Verhältnis der Länge der Eisenbahnen zum Flächeninhalt des Landes bleibt das Königreich Belgien an de Spitze; dort kommen auf je 100 qkm Flächeninhalt 298 km Eisen⸗ bahnen. Dann folgen das Königreich Sachsen mit 21 2 km, Baden mit 14, 9 km, Elsaß⸗Lothringen mit 14,6 km, Großbritannien und Irland mit 12,% km, die Schweiz mit 11,5 km, das Deutsche Reich mit 11,4 km, Württemberg mit 111 km, Preußen mit 10 9 km und Bayern mit 10s8 km. In den übrigen Ländern und Erdteilen stellt sich dieses Verhältnis wesentlich ungünstiger, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Alaskas) auf 4,3 km.
Die meisten Eisenbahnen im Verhältnis zur Be⸗ völkerungsziffer hat die britische Kolonie Westaustralien, wo auf je 10 000 Einwohner 103 9 km kommen. Auch in den übrigen australischen Kolonien erscheint dieses Verhältnis sehr günstig, weil ihre Bevölkerung noch eine sehr dünne ist. In Canada entfallen 62° km, in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Alaskas) 43,1 km Eisenbahnen auf 10 000 Einwohner. Unter den europäischen Staaten nimmt in dieser Richtung Schweden mit 25z1 km den ersten Platz ein. In Deutschland kommen 9, km, in Frankreich 12s km, in Großbritannien 8,3 km, in Belgien 11,† km. usw. auf 10 000 Einwohner.
Rechnet man aber in Deutschland zu den Eisenbahnen die im Betrieb befindlichen nebenbahnähnlichen Kleinbahnen hinzu, so ergibt sich für den Schluß des Jahres 1911 folgendes Eisenbahnnetz:
in Preußeln 38 054 + 9 655 = 47 709 km, in Deutschland 61 936 + 10 131 = 72 067 km. Danach entfallen Ende 1911 an Bahnlänge auf je . 100 qkm 10 000 Einwohner . 13,: (statt 10 ³) km, 11 % (statt 9 5) km, . 13,8 (statt 11,) km, 11,2 (statt 9,5) km,
in Preußen . . in Deutschland ..
somit in Preußen und Deutschland auf je 100 qkm eine noch größere
Eisenbahnlänge als in Großbritannien, auf je 10 000 Einwohner aber in Preußen eine auch diejenige Belgiens übertreffende und in ganz Deutschland eine dieser fast gleichkommende Bahnlänge.
In einer der eingangs erwähnten Uebersichten des „Archivs für Eisenbahnwesen“ sind auch die Anlagekosten der Eisenbahnen iniger Länder angegeben, und zwar die der europäischen Bahnen wieder getrennt von denen der Bahnen anderer Erdteile, weil die Anlagekosten in Europa wegen der durchschnittlich besseren Ausrüstung der Bahnen und wegen des teuren Grund und Bodens meistens höher sind als in den übrigen Erdteilen. Nach der vorgenommenen Be⸗ rechnung betragen sie im Durchschnitt für 1 Kilometer:
LWE““ 320 000 ℳ, b. in den übrigen Erdteilen rund 182 000 „.
Werden diese Durchschnittskosten der Berechnung des Anlage⸗ kapitals sämtlicher vorhandenen Eisenbahnen zugrunde gelegt, so beläuft sich dieses
a. für die Bahnen in Europa auf 338 880 320000 = 108 441 600 000 ℳ, b. für die Bahnen in den übrigen .
Erdteilen auf .718 929 182 000 = 130 845 078 000 ℳ, sodaß das Anlagekapital aller Eisenbahnen der Erde am Schlusse des Jahres 1911 auf 239 286 678 000 ℳ oder über 239 ¼ Milliarden Mark geschätzt werden kann.
Im vorigen Jahre wurde im „Archiv für Eisenbahnwesen“ zum ersten Male für das Jahr 1910 versucht, das Verhältnis der Länge der Staatsbahnen zu der der Privatbahnen der Erde in Zahlen darzustellen. Dieser Versuch ist jetzt für 1911 wiederholt worden. Als Staatsbahnen sind dabei solche Eisenbahnen angesehen worden, die im Eigentum des Staates stehen, einerlei ob sie vom Staat oder von einem Pripatunternehmen betrieben werden. Am Schlusse des Jahres 1910 waren von 1 030 146 km Eisenbahnen 309 039 km Staatsbahnen, Ende 1911 von 1 057809 km 320 651 km Staatsbahnen; das Verhältnis hat sich also zugunsten der Staatsbahnen etwas verschoben. Während das Eisenbahnnetz der Erde gegen das Vorjahr um
einige
“ 11““ ““ 1“
Stickereien im konfektionierten Zustand. — Hierunter fallen die genähten, gesäumten oder zu Konfektionegegenständen umge⸗ formten Stickereien in Stücken oder Streifen.
Spannrahmen oder Gardinenspanner aus Holz mit Metallstiften — Verzollung nach. Tarif⸗Nr. 603 quater ohne Rücksicht darauf, ob eine Maßeinteilung (graduation) angebracht ist oder nicht.
Nägel, hobhle oder andere, mit Schraubengewinde, werden, gegebenenfalls mit Einschluß der Schrauben, wie „Schrauben“ (Tarif⸗Nr. 566 oder 566 bis), je nach der Art, verzollt.
Bei Flüssigkeiten, zu deren Zusamensetzung ge⸗ reinigte Mineralöle verwendet sind und die nach Tarif⸗ Nr. 197 unter Zuaärundelegung des Maßgehalts verzollt werden, wird der Zoll von der gesamten tatsächlich vorhandenen Menge erhoben.
Firstziegel (faitières, tuiles-faitières) aus Eisen⸗ oder Stahl blech — Verzollung nach Tarif⸗Nr. 568, je nach der Art.
Fischöl oder Fischtran, zu Genußzwecken geeignet⸗
ist nach Tarif⸗Nr. 31 zu verzollen. Jedoch können derartige zur Her⸗ stellung von Seife eingeführte Erzeugnisse zur Verzollung nach Tarif⸗Nr. 51 zugelassen werden, sofern ihre Vergällung unter den Bedingungen erfolgt, die für Baumwollsamen⸗, Soja⸗ oder Erdnußöl zur Seifenfabrikation festgesetzt sind. — Stücke oder Teile aus Metall für Signalbörner, aus Kupfer, Neusilber, Nickel, vernickelt, vergoldet oder versilbert, werden wie „Teile von Blasinstrumenten aus Kupser⸗ (Tarif⸗Nr. 604) ver⸗ zollt. Derartige Teile aus Schmiedeeisen, weder vernickelt, noch ver⸗ goldet oder versilbert, fallen unter die Tarifstelle „nicht besonders genannte Teile von Musikinstrumenten“ (Tarif⸗Nr. 568 und 605).
Etikettenhalter (porte-étiquettes) aus Metall — Ver⸗ zollung als „unechte Bijouterie“ oder als „Metallwaren“, je nach der Art, je nachdem sie eine vollständige Fassung (entourage) bilden oder nicht.
Schraubenträger (Wellen) werden wie „Wellen“ (Tarif⸗ Nr. 533 ter und quater), je nach der Art, verzollt. Die daran etwa angebrachten Keile oder Verschlußschrauben aus Kupfer oder aus Nickelstahl mit mehr als 6 v. H. Nickel üben auf die Tarifierung keinen Einfluß aus.
Kieselarmes Spiegeleisen (mit einem Gehalte von weniger als 20 v. H. Kiesel und Mangan zusammen, wobei höchstens 5 v. H. Kiesel) wird wie gewöhnliches Gußeisen (— Tarif⸗Nr. 205 — unter Berücksichtigung des Mangangehalts) behandelt.
Wollene Gewebe für Kleidungsstücke usw, mit Bei⸗ mischung von Seiden⸗ oder Florettseidenfäden (Tarif⸗ Nr. 454) — Enthalten derartige Gewebe Fäden aus natürlicher und künstlicher Seide, wobei die letzteren nicht mehr als 5 v. H. des Ge⸗ samtgewichts ausmachen, so werden, um festzustellen, ob das Ver⸗ hältnis von 10 v. H. überschritten ist oder nicht, die beiden Arten von Fäden zusammengerechnet.
Baumwollengarne, gezwirnte, sogen. geflammte oder Noppengarne (flammés ou à bourrelets) werden wie die weiter zugerichteten (fabriqués) gezwirnten Garne, je nach der Art (Tarif⸗ Nr. 369), behandelt. Der Verzollung ist die wirkliche Länge der Garne, multipliziert mit der Anzahl der Drähte, zugrunde zu legen.
Belgien.
Umwandlung von Wertzöllen in spezifische Zölle. Laut einer auf Grund des Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juni 1905 ¹) unterm 25. April 1913 erlassenen Königlichen Verordnung sind unter Abänderung der Verordnung vom 20 August 1912²) die Ein⸗ fuhrzölle für Gewebe aus reiner Wolle, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, im Gewichte von 350 g und mehr auf 1 am wie folgt festgesetzt:
1) Gewebe im Gewichte von 350 bis 550 g ausschließlich auf 1 qm:
Gewebe aus Streichgarn mit weniger als 31 einfachen Fäden in der Kette und dem Schusse auf 100 kg 60 Frank
h1112122* 1111“ 1 1 TIW3I1
2) Gewebe im Gewichte von 550 g und mehr auf 1 qm: Gewebe aus Streichgarn mit weniger als. 31 einfachen Fäden in der Kette und dem Schusse auf öböö; auuauaddn.. (a) 8 Ausschluß der Gewebe, die Kammgarnfäden ent⸗ halten.
Bei der Bestimmung der Fadenzahl sind die um die Wollenfäden gesponnenen Baumwollenfäden unberück⸗ sichtigt zu lassen. “
Die Verordnung tritt am 1. Juli 1913 in Kraft. 8 Durch die Verordnung vom 20. August 1912 waren die Ein⸗ fuhrzölle für Gewebe aus reiner Wolle, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, im Gewichte von 350 g und mehr auf 1 qm folgender⸗ maßen festgesetzt:
1) Gewebe im Gewichte von 350 bis 550 g ausschließlich auf
... 14 2) Gewebe im Gewichte von 550 g und mehr f 119,924
8 A4“”“ (Moniteur Belge.)
z) Deutsches Handels⸗Archiv 1905 I S. 1411. ²) Ebenda 1912 S. 1000.
.“ Australischer Bund.
Schaffung einer ständigen zwischenstaatlichen Kom⸗ mission. Das Bundesparlament hat ein Gesetz, betreffend die Schaffung einer ständigen zwischenstaatlichen Kommission zur Rege⸗ lung von Handel und Verkehr zwischen den Staaten und mit dem Ausland, angenommen.
Die Kommission hat sich von Zeit zu Zeit mit der Prüfung wichtiger Fragen zu befassen, die betreffen:
Menge nach überschläglicher Schätzung verkauft
Doppelzentner
Durch⸗ schnitts⸗ preis
27 663 km oder 27 % sich vermehrt hat, ist bei den Staatsbahnen eine Steigerung um 11 612 km oder 3,8 % eingetreten. In Europa und Asien sind mehr als die Hälfte der Eisenbahnen (Ende 1911
Bemerkungen die Erzeugung und den Vertrieb von Waren, die Förderung,
für 1 Doppel⸗ Verbesserung und Ausbreitung australischer Industrien, den Aus⸗
zentner
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner höchster
wert
niedrigster niedrigster höchster Doppelzentner
ℳ
höchster niedrigster
ℳ
ℳ
ℳ ℳ
ℳ
ℳ
(Preis unbekannt)
Schwabmünchen Neubrandenburg
Günzburg.. Memmingen. Schwabmünchen
Memmingen. Neubrandenburg
Memmingen. Neubrandenburg
Memmingen ue“ Schwabmünchen. h Neubrandenburg.. . I“
Bemerkungen. Die verkaufte Menge Ein liegender Strich (—) in den Berlin, den 21. Mai 1913.
18,00 19,50 18,80
18,40
17,80
17,94 16,60
18,00 19,50 18,80
18,40 17,80
17,94 16,60
18,40 18,40
Kernen (enthülster 20,00 20,44 19,00 Rog 18,60
20 00 20,44 19,00
18,60 18,20
18,30 17,00
—
18,30 17,00
—
wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.)
Kaiserliches Statistisches Amt. “ “
Weizen.
20,00 Spelz, 20,40 V
20,00 20,40
21.12 19,60
22 19,60 gen. 18,80 16,00 Gerste. 18,60 15,00 fer. 1880 17,70
18.80 16,00
18,60 15,00
18 80 17,70
Dinkel, Fesen).
17,00 17,00
abgerundet mitgeteilt.
Delbrück.
18,40 20,00
20,07 20,44 19,00
18 58 16,00
18,13 15,00
18 30 17,00
17,00
19,08 16,00
18 00 15,00
18,56 17 20 17,00
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten 3
13. 5. 13.5. 14. 5. 8
ahlen berechnet.
in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der London Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ sätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗ reise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial
uarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englisch, 1 Pfund englisch 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätzc. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 21. Mai 1913.
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
176 572 von 338 880 km und 68 318 von 105 011 km) Staats⸗ bahnen. In Afrika (26 474 km Staatsbahnen von 40 489 km) und in Australlen (29 317 km Staatsbahnen von 32 401 km) stellt sich dieses Verhältnis noch günstiger. Allein in Amerika (wo Ende 1911 von 541 028 km Bahnlänge nur 19 970 km Staatsbahnen waren) überwiegen ganz bedeutend die Privatbahnen; das große Netz der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten besteht überhaupt nur aus solchen. Von dem Gesamtnetz der Erde sind nicht ganz der dritte Teil Staatsbahnen.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Land⸗ wirtschaft“.)
Frankreich.
Zolltarifierung von Waren. Eine Bekanntmachung der Generalzolldirektion im Journal officiel de la République Fran- gaise vom 5. Mai 1913 enthält u. a. folgende Entscheidungen über die Anwendung des Zolltarifs:
Taschen⸗oder andere Akkumulatoren — Verzollung nach Tarif⸗Nr. 576 ter ohne Rücksicht darauf, ob die Akkumulatoren mit Kontakten versehen sind oder nicht.
“
landsmarkt und die Anknüpfung auswärtiger Handelsbeziehungen, die Anwendung und die Wirksamkeit von Zoll⸗ und sonstigen Bundesgesetzen, die sich auf Staatseinnahmen, australische Industrien oder Handel und Industrie im allgemeinen beziehen, die Waren⸗ preise, die Gewinne aus Handel und Industrie, die Löhne und die sozialen und gewerblichen Verhältnisse, die Arbeit und die Arbeits⸗ losigkeit, die Schiffahrts⸗ oder Ausfuhrprämien fremder Staaten, die Bevölkerung, Einwanderung und die Angelegenheiten, welche der Kommission von einem der Häuser des Parlaments zur Untersuchung überwiesen werden.
Außerdem kann die Kommission ihre Untersuchungen ausdehnen
auf Fragen der Ableitung von Wasser aus Flüssen und deren Ein⸗ wirkung auf die Schiffbarkeit, der Erhaltung und Verbesserung der Schiffbarkeit der Flüsse, der Verkürzung von Staaten oder Personen im ordnungsmäßigen Gebrauche des Flußwassers und der Verletzung von Wasserrechten durch andere Staaten oder Personen. In den Artikeln 18 bis 22 wird für die Regelung des zwischen⸗ staatlichen Verkehrs eine gesetzliche Grundlage gegeben. Es ist da⸗ nach den öffentlichen Frachtunternehmern (einschließlich der Staats⸗ eisenbahnen) verboten, unangemessene und ungerechte Tarife festzusetzen, ohne triftige Gründe unangemessene Vorzugs⸗ und Ausnahmetarife zu . und ohne tristigen Grund zu Ungunsten irgend einer 5. on, einer Gegend oder eines Staates Tarifunterschiede einzu⸗ ühren.