1913 / 153 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Zer Bezugspreis betrügt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

den Postunstalten und Zritungsspediteuren für Helbstabholer

aunch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Rummern kosten 25 ₰.

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Anzeigen nimmt au:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Stantsanzeigern

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Dienstag, den 1. Juli, Abends.

Nℳo. 153.

3 Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. 8

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Bekanntmachung, betreffend Versicherungsvereine auf Gegen⸗ seitigkeit, die den Anforderungen des § 75 des Kranken⸗ versicherungsgesetzes genügen.

Erteilung eines Flaggenzeugnisses.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Dresden.

88

Erste Beilage:

Kaiserliche Verordnung, betreffend die Landwirtschaftsbank für Deutsch Südwestafrika.

Personalveränderungen in der Armee und bei den Kaiserlichen Schutztruppen. 111“4“

1 Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und

dehhs Heeronewveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen

* Reinertrag der Cronberger Eisenbahn.

Kene Majestäl ber König haben Allergnädigst geruht⸗

dem Generalmajor z. D. Oskar Bartholomaeus zu Bonn den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe,

dem Generalmajor z. D. Gustav Brandt, bisherigem Kommandeur der 5. Feldartilleriebrigade, und den General⸗ majors z. D. Wilhelm von Bötticher zu Ehrenbreitstein und Hans Ferno zu Aachen den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Obersten von Brauchitsch, Kommandeur des Königin Elisabeth Gardegrenadierregiments Nr. 3, dem Obersten von Below, Kommandeur des Königin Augusta Gardegrenadierregiments Nr. 4, und dem Obersten a. D. Frei⸗ herrn von Beaulieu⸗Marconnay, bisherigem Komman⸗ danten von Borkum, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, .

den Hauptleuten Hellmuth von Katte im Königin Elisabeth Gardegrenadierregiment Nr. 3, Ernst Neukirch und Wilhelm Buschmann im Infanterieregiment von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28, dem Hauptmann z. D. Emil Snethlage, Bezirks⸗ offizier beim Landwehrbezirk Koblenz, dem Rittmeister z. D. Thomas Schulze, bisher im Hannoverschen Trainbataillon Nr. 10, dem Pfarrer Otto Lentze zu Becherbach im Kreise Meisenheim und dem Polizeikommissar Otto Neumann zu Hannover den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Generalleutnant z. D. Traugott von Bötticher zu Koblenz und dem Generalmajor z. D. Arthur von Til k zu Se den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter asse, dem Kammerherrn, Ehrenlandschaftsdirektor, Fideikommiß⸗ besitzer Max von Johnston auf Rathen im Kreise Neurode und dem Marineoberpfarrer a. D., Geheimen Konsistorialrat ö Goedel zu Kiel den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, den Oberstleutnants Gustav Böhm beim Stabe des Königin Elisabeth Gardegrenadierregiments Nr. 3 und Freiherr von Maltzahn beim Stabe des Infanterieregiments von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28 und dem Oberpostkassenkassierer, Rechnungsrat Alberti zu Breslau den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse,

den Oberleutnants von Neumann im 4. Gardefeld⸗ artillerieregiment, Otto Cronenberg und Ludwig Wierß im Infanterieregiment von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28 und dem Kreisausschußsekretär Hermann Seidler zu Osterburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Rentner Karl Schmölcke zu Klein Niendorf im Kreise Segeberg und dem städtischen Ermittlungsbeamten Paul Jordan zu Breslau das Verdienstkreuz in Gold,

dem pensionierten Universitätsoberpedellen Ernst Ts chorsch zu Berlin⸗Schöneberg, dem Polizeiwachtmeister Louis Hering zu Hannover, dem Kirchmeister und Gemeindevorsteher Jakob Barth zu Becherbach im Kreise Meisenheim, dem Gemeinde⸗ vorsteher Julius Engel zu Osendorf im Saalkreise, den bis⸗ herigen Gemeindevorstehern Wilhelm Rethfeld zu Brettin im zweiten Jerichowschen Kreise und Friedrich Simon zu Roßdorf im genannten Kreise des Verdienstkreuz in Silber,

dem Maurerpolier Emil Riedel zu Guhrau das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Waffenmeister Wilhelm Weiß beim Infanterie⸗ regiment von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28, dem bisherigen Kirchenältesten, Kaufmann Friedrich Weichert zu Agneten⸗ dorf im Kreise Hirschberg, dem Büdner August Bartel zu

2*

elm Asser zu Rudelstadt im Kreise Bolkenhain, dem Siede⸗

ermann Müller zu Grana im Landkreise Feit⸗ dem

Werkmeister Heinrich eenl- zu Gelsenkirchen, dem bis⸗

herigen Werkmeister Karl Renné zu Niederschönhausen im

Kreise Niederbarnim, den Maurerpolieren Foseph Arend zu

Hannover und Gottlieb Süßbier zu Oranienburg im Kreise

Niederbarnim, dem Maschinenwärter Ehrenfried Werner zu

Merzdorf im Kreise Bolkenhain, dem Fahrhauer Peter Glas

zu Geislautern im Landkreise Saarbrücken und dem Arbeiter

Friedrich Goth zu Lehe das Allgemeine Ehrenzeichen,

den Feldwebeln Stanislaus Priebe, Heinrich Steen,

Johannes Barty, Wilhelm Thomé, Johann Lipp, Karl

Bender, den Vizefeldwebeln Ludwig Endris, Oskar Haber⸗

mann und Augußt Hannöver, sämtlich im Infanterieregiment

von Goeben (2. Rheinischen) Nr. 28, dem Gärtner Theodor

Broch zu Bonn, dem Bildhauer Paul Thebes zu Bitterfeld,

dem Schlosser Friedrich Nott, dem Bohrer Karl Lehmann,

dem Hobler Konrad sämtlich zu Gelsenkirchen, den

Zimmergesellen Wilhelm Bär zu Kainzen im Kreise Guhrau

und Ernst Kothe zu Guhrau, den Bergleuten Philipp Bachelier

zu Ludweiler im Landkreise Saarbrücken und Ferdinand

Morsing zu Herrensohr im genannten Kreise, dem Gruben⸗

wächter Peter Schneider zu Merchweiler im Kreise Ottweiler, dem

Helihaner Ludwig Künne su Ilsenburg im Kreise Grafschaft Wernigerode, dem Gutsgroßknecht Friedrich Franz zu Läsgen

im Kreise Grünberz, den Waldarbeitern Michgen Lexutz zu Kelladden im Kre.se Labiau und warl Rib. we re eeee I im genannten Kreise, ahr Hofsarbeitern

eopold Erbe zu Metz,

Feledrächäthen im Kreise Niederbarnim, dem Bleichmeister Wil⸗

meister

Julius Kudwien zu Straßburg i. E. Fetner zu Hassenburg im Kreise Forbach, den tättenarbeitern Johann Hilbold zu Bischheim Straßburg i. E. und Johann Lagoutière zu Montigny im Landkreise Metz, dem Gutsarbeiter Friedrich Rosenbaum zu Benndorf im Saalkreise, dem Dominial⸗ arbeiter Friedrich Winkler zu Urschkau im Kreise Steinau, den landwirtschaftlichen Arbeitern Michael Kokott zu Gohle im Kreise Groß Wartenberg und Christian Reese zu Wellsee 8 Kreise Bordesholm das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze owie

dem Oberkellner Wilhelm Sawitzki zu Berlin die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

und Johann Eisenbahnwer im Landkreise

ajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubnis zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen,

und zwar: des Komturkreuzes des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Greifenordens:

dem Geheimen Rechnungsrat Dietrich, Bureauvorsteher im Reichsamt des Innern;

des Ritterkreuzes mit der Krone desselben Ordens:

dem Postrat Harms in Schwerin (Meckl.) und dem Postmeister, Rechnungsrat Graßmann in Boizen⸗ burg (Elbe);

des Königlich Sächsischen Ehrenkreuzes: dem Oberpostschaffner a. D. Gräfe in Leipzig; des Ritterzeichens erster Klasse des Herzoglich Anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären: dem Oberbergrat Graeßner, Mitglied der Berufungs⸗ kommission für die Kaliindustrie, in Berlin; der dem Fürstlich Reußischen Ehrenkreu angeschlossenen Verdienstmedaille zweiter K dem Oberpostschaffner Ahrendt in Gera (Reuß); des Zivil⸗Ehrenkreuzes des Fürstlich Lippischen Hausordens: dem Obertelegraphensekretär Hübner in Detmold;

ferner:

des Kaiserlich Russischen St. Annenordens dritter Klasse:

a. D., Geheimen Postrat Augustin in

laffe:

16 dem Postdirektor Danzig;

des Komturkreuzes des Kaiserlich Oesterreichischen

Franz Josephordens:

dem Direktor im Kaiserlichen Gesundheitsamt, Geheimen Regierungsrat Dr. Weber;

der dritten Klasse des Kaiserlich Japanischen Ordens der aufgehenden Sonne:

dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amts

8— FA

1“

sowie 5

Ritterkreuzes des Königlich Italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarusordens:

ddeem Baurat Dr.⸗Ing. Nicolaus, Vorsteher der Maschinen⸗ abteilung der Reichsdruckerei. 1“

des

Deutsches Reich. 11““ Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Meliorationsbauinspektor, Regierungs⸗ und Baurat Freiherrn von Richthofen in Metz die nachgesuchte Ent⸗ assung aus dem Dienste mit Pension zu erteilen.

Im Reichsschatzamt sind der Geheime Rechnungsrat Kedor zum Bureauvorsteher und

der expedierende Sekretär und Kalkulator vom Statistischen Amt Kroll zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

28 1ö1.“

8.

Mombassa beaftragten Dolme I1

Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts⸗ bezirk des Konsulats, soweit er Gebiet des Sultanats Zanzibar umfaßt, und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Er⸗ mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Süarzgen ssen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Auf Grund des § 75 a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Pesehs⸗ vom 10. April 1892 (Reichs⸗ gesetzbl. S. 379) ist folgenden Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit:

Unterstützungskasse

Vereins für Stemmen und Umgegen

Stemmen,

Selbständige Ziegler⸗Vereins⸗Hilfs⸗Kranken⸗

kasse zu Elbrinxen,

Lichterfelder Kranken⸗ und Sterbekasse für ämtliche Berufszweige in Groß Lichterfelde von neuem die E erteilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. 8

8 Berlin, den 26. Juni 1913.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

8*

des Lippischen Ziegler⸗ in

8

Der in Hasselt (Niederlande) aus Stahl neu erbaute Gaffelschoner mit Hiüfnater „Hans“ hat durch den Ueber⸗ gang in das ausschließliche Eigentum der Stauerfirma zFfans Lohse“ in Sonderburg das Recht zur Führung der deu chen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigentümerin Sonderburg als Heimatshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Amsterdam unter dem 21. Mai 1913 ein Flaggenzeugnis erteilt worden.

““

Bekanntmachung,

betreffend eine Anleihe der Stadt Dresden.

Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Grund von § 795 des Bürgerlichen Sese che genehmigt, daß die Stadt Dresden für eine Anleihe im Nenn⸗ werte von 66“ 8

11““ 75 000 000 Schuldverschreibungen auf den Inhaber 5000, 2000, 1000, 500 und 200 na Anleihe⸗ und Tilgungsplans ausgibtt.

Dresden, den 26. Juni 1913. Die Ministerien

und Eckstädt.

8

in Abschnitten Maßgabe

von des

der Finanzen.

des Innern 5 von Seyd ewitz.

Graf Vitzthum n/