1913 / 162 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

3 u,v öneeemenünennüneeenvnewe 8

Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den charakterisierten Marineintendanturrat Damm zum etatsmäßigen Marineintendanturrat zu ernennen. 8

Dem argentinischen Vizekonsul in Cassel Carlos Grebe ist namens des Reichs das FErequatur erteilt worden.

Der vortragende Rat im Königlich sächsischen Ministerium des Kultus und des öffentlichen Unterrichts, Geheime Schulrat Dr. Lan ge in Dresden, der Geheime Oberschulrat Dr. Strenge in Schwerin i. M. sowie der Oberkonsistorialrat Praefcke in Neustrelitz sind zu Mitgliedern der Reichsschulkommission berufen worden, die beiden letzteren für die Zeit bis zum 30. Juni 1915.

Auf Grund des § 11 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 (Reichsgesetzbl. S. 210) ist von der Königlich preußischen Landesregierung eine Kommission zur Abnahme der Vorprüfung für Schiffsingenieure in Flensburg eingesetzt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4241 den Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, unter

Nr. 4242 den Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über Rechtsschutz und Rechtshilfe in bürger⸗ ichen Angelegenheiten, unter

Nr. 4243 den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, unter

Nr. 4244 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation von drei am 29. September 1911 in Berlin zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien abgeschlossenen Rechtsverträgen und den Austausch der Ratifikationsurkunden sowie eine zwischen beiden Teilen durch Schriftwechsel vom 29. September 1911 wegen der Uebergangsbestimmungen getroffene Verständigung vom 1. Juli 1913, und unter 1

Nr. 4245 das Gesetz zur Ausführung des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien vom 29. Sep⸗ tember 1911 und des Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über Rechtsschutz und Rechtshilfe in bürger⸗ lichen Angelegenheiteen vom 29. September 1911, vom 29. November 1912.

Berlin W. 9, den 10. Juli 1913.

sMMNaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42. des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4254 die Bekanntmachung über die Ratifikation der am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerecht⸗ lichen Uebereinkommen durch Italien und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden sowie über den Beitritt Italiens zu einem dieser Uebereinkommen für die Kolonien Erythrea und Italienisch Somaliland, vom 1. is 1913, und unter

Nr. 4255 die Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein⸗ und Durchfuhr aus China, vom 5. Juli 1913.

Berlin W. 9, den 11. Juli 1913. 1 Postzeitungsamt

Lüer.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Karl Schulz zum Geheimen Ober⸗ baurat zu ernennen, den Kreisärzten, Medizinalräten Dr. Lichtwitz in Ohlau und Dr. Kimpen in Rüdesheim bei ihrer Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Medizinalrat zu ver⸗ leihen und infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Kreuznach getroffenen Wahl den Stadtbaurat a. D. Gustav Hartmann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Kreuznach für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann Ernst Fritzsche, Inhaber der Firma Ernst Fritzsche, Alt⸗Japan⸗ und China⸗Kunst, Persische Teppiche, dem Kaufmann Heinrich Kortkampf, Inhaber der Firma Johannes Gerold, Kaffee⸗, Tee⸗ und Wein⸗ ꝛc. Groß⸗ und Kleinhandlung, dem Kunstgärtner Hermann Rothe, sämtlich in Berlin, und dem Direktor der Firma Raphael Tuck u. Sons Ltd., Adolph Tuck, Bart. in London das Prädikat eines König⸗ lichen Hoflieferanten, dem Wappenmaler Max Block in Berlin das Prädikat eines Königlichen Hofwappenmalers sowie dem Tischlermeister Wilhelm Lippert, Inhaber der Firma W. Lippert, Kunst⸗ und Bautischlerei, Werkstatt für 1ö15 in Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof⸗ tischlermeisters zu verleihen. Auf den Bericht vom 22. Mai d. J. will Ich der Gemeinde Eppelborn im Kreise Ottweiler auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das Grundeigentum, welches zur Schaffung einer Schutzzone für die Quelle der Gemeindewasser⸗ leitung erforderlich und in dem zurückfolgenden Lageplan mit roter Farbe kenntlich gemacht ist, in einer Größe von 2,33 a im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Neues Palais, den 5. Juni 1913. Wilhelm R. von Breitenbach. Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten. 1u

Dem Vorsteher der landwirtschaftlichen Versuchsstation Dr. phil. Willy Zielstorff in Insterburg ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Folgenden Oberlehrern an Landwirtschaftsschulen, Taurke in Schivelbein, Dr. phil. Berg in Dahme und Saller in Bitburg ist der Charakter als Professor verliehen worden.

Ministerium des Innern.

bb. Kreisassistenzarzt Dr. Kuschel aus Stettin ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt⸗ bezirkes Kreis Schildberg beauftragt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Köthen⸗Bernburger Eisen⸗ bahnaktien sind folgende Nummern gezogen worden:

1414 bis 1417, 1420, 1422 bis 1426, 1429, 1431 bis 1433, 1435, 1437, 1439, 1442, 1445, 1447, 1448, 1452 bis 1461, 1464 bis 1467, 1470 bis 1473, 1475, 1477, 1478, 1483 bis 1485, 1487 bis 1491, zusammen 50 Stück über je 100 Taler = 5000 Taler = 15 000 ℳ.

Diese Stücke werden den Besitzern zum 1. Januar 1914 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Num⸗ mern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Januar 1914 ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der Erneue⸗ rungsscheine für die Zinsscheinreihe VI bei der Staatsschulden⸗ tilgungskasse hierselbst, W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der beiden letzten Geschäfts⸗ tage jedes Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I; die Effekten können einer dieser Kassen schon vom 1. Dezember 1913 ab eingereicht werden, die sie der Staats⸗ schuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach er⸗ folgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1914 ab bewirkt.

Vom 1. Januar 1914 ab hört die Verzinsung der verlosten Aktien auf.

Zugleich werden die aus früheren Verlosungen rückständigen Aktien, deren Verzinsung aufgehört hat, wiederholt 1v

Aus den Kündigungen

zum 1. Januar 1906: Nr. 3630, zummm zum 1. Januar 1911: Nr. 1829, 1865, zum 1. Januar 1912: Nr. 3486.

Formulare zu den Quittungen werden

bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

blin, den 9. Juli 1913. 8 Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

Abgereist: Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach nach Ost⸗ und West⸗

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Prensen. Berlin, 11. Juli 1913.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. EEö“

am 10. Juli in Kobe eingetroffen.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause hatte der liberale Abgeordnete Robert Harcourt angefragt, wie hoch der Erste Lord der Admiralität Churchill zur Zeit seiner Erklärung im März d. J. die Zahl der österreichisch⸗ungarischen und ttalienischen Dreadnoughts angenommen habe, die im letzten Viertel des Jahres 1915 und in den ersten Dreivierteln des Jahres 1916 fertiggestellt würden, ohne Rücksicht auf neuere Meldungen über weitere Bauten von seiten OesterreichUngarns. Wie „W. T. B.“ meldet, erwiderte Churchill hierauf schriftlich, seiner Annahme liege das veröffentlichte Programm zugrunde, das sechs italie⸗ nische und vier österreichisch⸗ungarische Dreadnoughts aufführe.

Frankreich. In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer

wurde die Beratung der Militärvorlage fortgesetzt.

Nach dem Bericht des „W. T. B.“ warf der Abg. Jaur os bei der Beratung des Artikels 6, der sich mit der Frage des Einstellungs⸗ alters befaßt, in heftiger Weise der Regierung vor, die Prüfung dieser Hauptfrage zu spät vorgenommen zu haben. Er sagte, daß die Zu⸗ sammenhanglosigkeit der Regierung angesichts des Seelenzustandes der jungen Mannschaften der Jahresklasse 1910 tragisch sei, denn diesen leuchtete seit acht Tagen der Hoffnungsschimmer des Freiwerdens. Jaurès klagte dann die Regierung an, daß sie die Kammer vor die Alternative stelle, die schönsten Hoffnungen zu enttäuschen oder die Krankheits, oder Sterblichkeitsziffer der jungen Soldaten zu erhöhen. Der Mintsterpräsident Barthou wies darauf hin, daß die ganze Frage der Einstellung Zwanzigjähriger der Anregung des Parlaments entstamme, da die Kommission bei Beratung der Amendements die Meinung der Regierung verlangt hätte. Die Vorteile dieser Maßregel, die er im Prinzip anerkenne, ständen in keinem Zusammenhange mit einer Entlassung des Jahrganges 1910. Der Vorwurf Jaurès, er häite die Soldaten dieses Jahr⸗ ganges getäuscht, treffe die Regierung nicht, denn diese hätte nichts weiter getan, als daß sie den Beschlüssen des durch die Kammer mit der Frage befaßten Heeresausschusses gefolgt wäre, wenn dieser sie bejaht hätte. Die Regierung habe durch Mitteilung der Gutachten des Obersten Gesundheitsrates und des Gesundheits⸗ beirates an die Kommission eine Pruͤfung der Frage nach allen? ich⸗ tungen durch Kommission und Parlament herbeiführen wollen und damit lopal gehandelt. Er wolle durchaus nicht auf die Kammer drücken, sondern ihrer Beratung volle Freiheit lassen.

Hierauf wurde der Artikel 6 mit den dazu gestellten Amendements an die Kommission zurückverwiesen und die Beratung auf nächsten Mittwoch vertagt. v“

Die Heereskommission der Kammer sprach sich heute zum zweiten Male, und zwar mit allen gegen 3 Stimmen gegen die Einstellung der 20 jährigen aus.

Italien. 9 11 „ö“ Der König und die Königin sind von ihrer Reise na d Stockholm gestern wieder in Pisa eingetroffen.

8 Spanien.

Der König hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ einen Erlaß, betreffend die Einstellung Freiwilliger für den Dienst in Afrika, unterzeichnet. Der Kriegsminister prüft die Frage der Schaffung einer Fremdenlegion für die spanische Zone Marokkos.

Norwegen.

Hohenzollern“ mit dem Deutschen Kaiser an t

achmittag in Bergen eingetroffen 1 3“ Die Pforte hat nach Meldungen des „W. T. B.“ von

Bulgarien noch nicht die Feststellung der Grenzlinie ver⸗

langt, doch sei sie entschlossen, die Feststellung der Linie durch

eine internationale Kommission zu fordern, sobald die Bulgaren

das Gebiet geräumt hätten. Inzwischen würde die Pforte die Feststellung einer neutralen Zone zwischen beiden Armeen verlangen.

Als Unterhändler Bulgariens ist Natschewitsch in Kon⸗ stantinopel eingetroffen.

Vom Kriegsschauplatz meldet das serbische Presse⸗

bureau, daß die serbische Armee während des vorgestrigen Tages einen Kampf auf einer außerordentlich ausgedehnten Front zu bestehen hatte. Sie schlug den Feind im Süden dieser

Front in Mazedonien und im Norden an der serbisch⸗bulgari⸗

schen Grenze. Es war dies die längste Gefechtsfront, mit der die Serben in diesem Kriege gekämpft haben. Sie griffen

vorgestern früh um 4 Uhr 30 Minuten den Feind bei Zaetschar an, da die feindliche Artillerie sich zum Rückzuge anschickte, und verfolgten ihn. Bei St. Nivolas, südöstlich von Knjazwat, wurde der Feind aufgerollt und mit großen Verlusten zur Grenze zurückgetrieben. Beim Rückzuge ließ er große Mengen Munition im Stich. Die Bulgaren versuchten in kleinen Ab⸗ teilungen die Eisenbahnlinie Predeyane Wladitschine —Han zu erreichen. Es gelang den serbischen Truppen aber, ihnen den Rückzug abzuschneiden und sie mußten sich ergeben. Diejenigen Abteilungen, die nicht gefangen genommen wurden, mußten sich über die Grenze zurückziehen. Der Angriff auf die Stellungen von Vlassina wurde mit beträchtlichen Verlusten der Bulgaren zurückgewiesen. Während des Kampfes versuchten die Bulgaren, die Stellungen der Serben mit einer Kavallerieschwadron und einer Maschinengewehrabteilung zuumgehen. Der serbische Befehlshaber hatte diese Absicht bald erkanntund seine Gegenmaßregeln getroffen. Die serbischen Truppen schnitten den Bulgaren den Rückzug ab; der Feind mußte sich ergeben. Gleichzeitig mit diesen Er⸗ an der serbisch⸗bulgarischen Grenze wurde die Ver⸗ olgung des Feindes von Ischtip nach Radowitschta energisch for ges at Der serbischen Kavallerie gegenüber geriet die vierte ulgarische Armee in wilde Flucht. Die serbische Kavallerie be⸗ setzte hierauf Radowitschta. Gestern früh vereinigten sich die serbischen Truppen mit den griechischen, die Strumitza eingenommen hatten.

Die Griechen haben vorgestern Cavalla und das ganze Strumitzatal besetzt. Das griechische Kriegsministerium veröffentlicht über die Schlacht von Strumitza folgendes Communiqué:

Während des ganzen vorgestrigen Tages wurde die Verfolgung des Feindes fortgesetzt. Ein erbitterter Kampf entwickelte sich in den Engpässen des Belissiberges, besonders auf dem Wege von Doiran nach Strumitza. Der Kampf endete mit einem glänzenden Siege der P Truppen und einer vollständigen Niederlage der

ulgaren. Die vorgestrigen Kämpfe kann man als die Folge der Schlachten von Kilkitsch und Doiran betrachten. Der Verteldigungskampf der Bulgaren am Belissiberge war von großer Wichtigkeit für die Bulgaren, weil das Ueberschreiten des Belissiberges und der Vormarsch nach Strumitza eine große Gefahr für das vierte bulgarische Korps bedeutete. Die starke, gegen die Serben gerichtete Front konnte auf diese Weise von hinten durch die Griechen angegriffen werden. Die Bulgaren gaben in Eile die befestigten Stellungen vor Ischtip auf angesichts des vernichtenden Ansturms der griechischen Truppen. Die griechischen Divisionen des äußersten linken Flügels kämpften gestern bei der Eisenbahnbrücke von Haniderweni bei Demirhissar, wo sie die Offensive ergriffen.

Griechenland.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung ist eine Anleihe von 40 Millonen auf Grund des Vertrags vom 28. Juni mit der Nationalbank zu einem Zinsfuße von 6 Prozent zum Parikurse und einem Kommissionssatze von 2 Prozent genehmigt worden. Ferner wird eine neue äußere Anleihe von 40 Millionen durch die Nationalbank ausgegeben werden. Der Zinsfuß beträgt 6 Prozent, der Kommissionssatz ½ Prozent. Die Anleihe ist in fünf Jahren rückzahlb

ar.

Rumänien.

Die rumänische Regierung hat gestern, wie das „Wiener

Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ meldet, den Beschluß gefaßt, der bulgarischen Regierung mitzuteilen, daß die rumänische Armee in bulgarisches Gebiet einrücken und Rumänien bei der endgültigen Verteilung der Gebiete der europäischen Türkei mitreden werde.

Das Parlament ist für den 16. Juli einberufen worden.

Der Handelsminister veröffentlicht eine Mitteilung, der zufolge die Finanzlage des Landes derartig ist, daß sie allen zu erwartenden Anforderungen gewachsen ist und An⸗ leihen nicht notwendig sind.

Bulgarien.

Der rumänische Gesandte hat der bulgarischen Regierung, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, mitgeteilt, daß er Sofia mit dem ganzen Gesandtschaftspersonal verlasse und den Schutz der Untertanen sowie die Archive der italienischen Gesandtschaft übergebe.

Amerika. v

Der amerikanische Schatzamtssekretär Me Addo hat sich zusammen mit dem Vorsitzenden des Währungskomitees damit einverstanden erklärt, die Währung svorlage zu amen⸗ dieren. Wie „W. T. B.“ meldet, schlagen sie vor, das Um⸗

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laufprivileg für die zweiprozentigen U. S.⸗Bonds während des ganzen Zeitraums von zwanzig Jahren beizubehalten, in welcher Zeit die jetzt im Umlauf befindlichen siebenhundert Dollar⸗ soten der Nationalbanken, für die diese Bonds als Sicherheit dienen, aus dem Verkehr zurückgezogen werden 11“

Asien.

Infolge energischer Vorstellungen des rus sischen Ge⸗ sandten in Peking, die durch die Drohung militärischer unterstützt wurden, hat die chinesische

egierung, wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, in vollem Maße alle von der russischen Regierung wegen der mannigfachen Drangsalierungen russischer Untertanen erhobenen Forderungen erfüllt. Der Gouverneur von Tsitsikar ist abberufen worden, die anderen Schuldigen werden bestraft werden. Ferner ist der Taotai von Wang, dessen Teilnahme an dem Zwischenfall von Tschira erwiesen ist, in den Ruhestand versetzt worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Reichstagsstichwahl im Wahlkreise Salz wedel⸗Gardelegen wurden nach dem vom „W. T. B.“ mitgeteilten amtlichen Wahlergebnis von 29 472 Wahlberechtigten 26 073 gültige Stimmen abgegeben. Es erhielten der Haupt⸗ ritterschaftsdirektor von Kröcher⸗Vinzelberg (kons.) 11896 und der Privatdozent Dr. Böhm e⸗Groß Lichterfelde (fraktions⸗ los) 14 177 Stimmen. Dr. Böhme ist somit gewählt.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Mülhausen i. E. wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß die Lage im Ausstandsgebiet (vgl. Nr. 160 d. Bl.) auch gestern unverändert ruhig war. Am Abend ließen der Bürgermeister und der Polizeipräsident folgenden Maueranschlag anbringen: „Ueber die gütliche Beilegung der bei den Bauarbeiten am Nordbahn⸗ hof entstandenen Streitigkeiten sind heute auf der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg im Beisein von Abgeordneten und Behörden Verhandlungen eingeleitet worden, die in einer morgen vormittag um 10 Uhr auf dem Rathause stattfindenden Zusammen⸗ kunft der Beteiligten fortgesetzt werden. Nachdem die Firma Julius Berger sich zu einem Entgegenkommen bereit erklärte, ist ein günstiger Abschluß der Verhandlungen zu erwarten, und eine baldige Beilegung des Streiks dürfte erfolgen.’ Nachmittags wurden die beiden bei den Krawallen Umgekommenen unter außerordentlicher Beteiligung der Arbeiterschaft in Dornach beerdigt.

Der Ausstand der Bemannung der staatlich unterstützten italienischen Schiffahrtsgesellschaften hat sich, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, auf die Dampfer, die im Hafen von Neapel zur Abfahrt bereitlagen, ausgedehnt. (Vgl. Nr. 159 d. Bl.)

Vertreter des gesamten Zugpersonals aller östlichen Eisen⸗ bahnen der Vereinigten Staaten und zugleich die Direk⸗ toren dieser Eisenbahngesellschaften werden, wie dem „W. T. B.“ aus New York telegraphiert wird, am Montag eine Zusammen⸗ kunft beim Präsidenten Wilson haben, um eine ausgedehnte Ver⸗ besserung der Eisenbahnstatuten zu beschleunigen. Es werden dabei von seiten der Angestellten sechs Schiedsrichter anstatt drei für die Veretnigten Staaten verlangt. Man hofft dadurch, die große Gefahr des Ausstands zu vermeiden. (Vgl. Nr. 160 d. Bl)

Aus Johannesburg wird dem „W. T. B.“ berichtet: Die von der Regierung eingesetzte Kommission hat sich mit den Arbeitswilligen auf der Kleinfonteingrube geeinigt. Die Arbeitswilligen erhalten als Entschädigung für ihre Entfernung von der Grube einen vollen Jahreslohn. Der Höchstbetrag für den einzelnen Arbeiter wird 6000 nicht überschreiten. Es werden Vor⸗ kehrungen getroffen, um die Leute um Mitternacht fortzuschaffen. Auf einer Gewerkschaftsversammlung in Pretoria erklärte der Sekretär der Eisenbahnergewerkschaft, die Eisenbahner hätten ihre Forderungen formuliert und gäben der Regierung eine Frist von sechs Tagen, sie zu erfüllen, anderenfalls würden die Arbeiter den Ausstand Vgl. Nr. 160 d. Bl.)

Wohlfahrtspflege.

Mutterschaftskassen.

In weitesten Kreisen bricht sich in neuerer Zeit die Ueber⸗ zeugung Bahn, daß der großen Säuglingssterblichkeit in Deutsch⸗ land mit allen Mitteln entgegengetreten werden muß, und daß eines der wirksamsten Mittel in dem Schutze der schwangeren und stillenden Mütter besteht. Manche europäischen Staaten, wie England, Italien und die Schweiz, haben im Interesse der erwerbs⸗ tätigen Mütter gesetzliche Schutzbestimmungen erlassen, aber deren Wirkung ist verhältnismäßig geringfügig, solange nicht durch die soziale Versicherungsgesetzgebung die durch den Arbeiterschutz auferlegte Einbuße an Lohn ausgeglichen wird. Nur in Deutschland und Oester⸗ reich, neuerdings auch in England, besteht infolge der staatlichen Zwangskrankenversicherung für einen großen Teil der arbeitenden Frauen und Mädchen eine gesetzlich geregelte Fürsorge.

Die Bestimmungen der deutschen Reichsversicherungsordnung ent⸗ halten jedoch noch eine Reihe von Lücken, deren Äusfüllung der kom⸗ munalen und privaten Fürsorge überlassen bleibt. Die erste kommu⸗ nale Einrichtung auf dem Gebiete der Mutterschaftsfürsorge ist nach dem „Reichsarbeitsblatt“ die von der Stadt Sebnitz i. S. im Jahre 1910 errichtete Mutterschaftskasse. Mitglied dieser Kasse können in Sebnitz wohnende weibliche Personen aller Stände werden, deren eigenes oder Familieneinkommen 1900 nicht übersteigt. Die einmal erworbene Mitgliedschaft kann weiter bestehen, wenn das Einkommen die Höchstgrenze von 2500 nicht übersteigt. Jedes Mitglied hat monatlich einen Beitrag von mindestens 50 zu entrichten. Die Kasse zahlt bei der Entbindung eines Mitglieds die bisher eingezahlten monatlichen Beiträge, also für ein Jahr 6 ℳ, zurück und ferner nach injähriger ununterbrochner Mitgliedschaft ein Wöchnerinnengeld von 14, nach zwei⸗ resp. dreijähriger ununterbrochener Mitgliedschaft von 18 resp. 22 ℳ. Bei Zwillingsgeburten wird außerdem in Zuschlag von 10 gewährt. Von diesen Beträgen werden die Spargelder (Bei⸗ träge) sogleich nach Anzeige der Entbindung, das Wöchnerinnengeld nach Ablauf von 14 Tagen ausgezahlt. Jedes stillende Mitglied hat ein Recht auf Gewährung von Milch⸗ und Stillprämien. Bei der Lufnahme in eine Entbindungs⸗ oder Krankenanstalt kann der ge⸗ samte Betrag sogleich auf einmal ausgezahlt werden, auch kann auf Ansuchen in der letzten Woche vor der Entbindung eine Teil⸗ bahlung bis zur Höhe der bezahlten Beiträge im voraus be⸗ vdilligt werden. Bet Totgeburten, oder falls das Kind innerhalb iner Woche nach der Geburt stirbt, werden dem Mitglied nur die Spargelder ausgezahlt. Stirbt die Mutter im Wochenbette, so erhält has Kind bezw. der eheliche Vater Anspruch auf die aus Spar⸗ und Wöchnerinnengeld bestehende volle Unterstützung. Zur Förderung der Verbreitung des Selbststillens hat jedes nillende Kassenmitglied ein Recht auf Gewährung von Milch⸗ und Stillprämien und sind nach finer Entbindung die fälligen Beträge ausgezahlt, so beginnt, sofern ag Mitglied nicht aus der Kasse ausgetreten ist, mit dem 9 onat na der Auszahlung die Mitgliedschaft von neuem. Sei den ö Entbindungen und Totgeburten, bei be⸗ ätigter Fehl⸗ oder Frühgeburt kommt die einjährige Warte⸗

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zeit in Wegfall. Die Leistungen der Kasse werden durch die Beiträge der Mitglieder, ferner 8 Zuschüssé aus städtischen Mitteln (mindestens 3000 ℳ) und dem Zinsenbezug aus einer Stiftung gedeckt.

Der sittliche Wert der Einrichtung liegt nicht nur in der Er⸗ ziehung zu einer gewissen Sparsamkeit und Ordnungsliebe, deren sich die Frauen zu haben, um ihrer Einzahlungspflicht regel⸗ mäßig zu genügen, sondern auch in der Tatsache, daß diese Unter⸗ stützung nicht als eine Wohltat erbeten und gereicht wird, sondern als ein Recht, das sich die Frau erworben hat. Nach dem Jahresberichte der Kasse für das Jahr 1911 ist der Beitritt zu der Kasse in dem Berichtsjahre verhältnismäßig gering gewesen (21 Mütter), trotzdem bei jeder Gelegenheit, wie bei der An⸗ meldung von Geburten, bei Empfang der Milchgutscheine und Still⸗ prämien usw. auf die Einrichtung und die Vorteile der Mutterschafts⸗ kasse hingewiesen wurde. Als Grund für die geringe Zahl von ein⸗ getretenen Mitgliedern bezeichnet der Bericht die Tatsache, „daß die Vorteile der Kasse von den Müttern der Stadt noch nicht erkannt werden doch sei zu erwarten, daß die Zahl der Versicherten zunehmen wird, sobald erst die Auszahlung erfolgt und die Vorteile der Ver⸗ sicherung in Erscheinung getreten seien.“

Auf ähnlicher Grundlage wie die von der Stadt eingerichtete Sebnitzer Mutterschaftskasse beruht, dem „Reichsarbeitsblatt“ zufolge, die von der Propaganda⸗Gesellschaft für Mutterschafts⸗ versicherung im Jahre 1909 in Karlsruhe eingerichtete Mutter⸗ schaftskasse, die nach Zeitungsberichten in Heidelberg und Baden⸗ Baden Nachahmung fand. Die Karleruher Kasse soll für die erwerbstätigen Frauen und Mädchen im Falle der Niederkunft durch Auszahlung eines bestimmten Betrages (20 ℳ) die Möglichkeit einer besseren Pflege während der kritischen Zeit sichern, sofern die be⸗ treffende Wöchnerin durch einen monatlichen Beitrag von 50 ein Jahr lang bei der Kasse versichert war. Dieser Betrag steigt mit jedem Jahre ununterbrochener Mitgliedschaft bis zu 40 ℳ. Außerdem gewährt die Kasse jeder Versicherten ei e Stillprämie für jeweils sechs 11A*“

* Die losophisch⸗historische Klasse der 8 preußischen Akademie der Wissenschaften hielt am 3. unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels eine Sitzung, in der Herr Schäfer über „Consilio vel judicio“ in der päpstlichen Ausfertigung des Wormser Konkordats las und darlegte, daß die Wendung gleichbedeutend sei mit der Rechtsformel „mit minne oder mit rechte“, demnach Schwierig⸗ keiten in der Erklärung des Konkordatstextes und Zweifel über den Sinn dieser Stelle nicht bestehen. Das kor⸗ respondierende Mitglied Herr Griffith übersandte eine Ab⸗ handlung: „The Nubian Texts of the Christian Period“. Im Verfolg der von Herrn Heinrich Schäfer begonnenen Untersuchung ist es Herrn Griffith gelungen, die Bruchstücke der christlichen Literatur Nubiens, die sich in Berlin und London befinden, zu übertragen. Damit wird uns für die Sprache der Nubier, die wir bisher nur in ihrer heutigen Form kannten, eine Gestalt erschlossen, die zum mindesten um ein Jahrtausend älter ist. Herr Erdmann legte eine Mitteilung des Privatdozenten Dr. Willy Kabitz in Breslau „Ueber eine in Gotha aufgefundene Abschrift des von S. König in seinem Streite mit Maupertuis und der Akademie veröffentlichten, seinerzeit für unecht erklärten Leibnizbriefes“ vor. In diesen Kopien, die dem Nachlaß von Bernoulli III entstammen, finden sich 9 Kopien Leihnizischer Briefe von gleicher Schreiberhand, unter ihnen drei der seinerzeit von König veröffentlichten Briefe, auch der in seiner Echtheit noch zweifelhafte. Die Provenienz der Kopien ist unsicher; der Brief von zweifelhafter Echtheit ist höchstwahrscheinlich nicht an Varignon gerichtet. Die Abschriften stammen nicht von Henzis Hand. Herr Norden legte den Bericht der Kommission für den Thesaurus linguae Latinae über die Zeit vom 1. April 1912 bis 31. März 1913 vor und Herr von Schmoller überreichte einen neu erschienenen, von ihm und Freiherrn F. von Schrötter bearbeiteten Band des Unter⸗ nehmens der Acta Borussica: Das Preußische Münzwesen im 18. Jahrhundert. Münzgeschichtlicher Teil. Bd. 4. Die letzten 40 Jahre, 1765 1806. (Berlin 1913).

Unter dem Vorsitz des Sekretars Herrn Planck hielt an demselben Tage auch die physikalisch⸗mathematische Klasse eine Sitzung. In dieser sprach Herr Branca über die „Auf⸗ gaben und Ziele der vulkanologischen Forschung“. Indem die Fülle der Probleme gezeigt wird, ergibt sich das Wünschenswerte eines internationalen Zusammenschlusses der Vulkanologen und der Gründung einer Anzahl von Forschungsinstituten durch die verschiedenen Staaten. Der Vor⸗ sitzende legte eine Abhandlung der Herren Professor Dr. C. Schaefer und H. Stallwitz in Breslau vor: Unter⸗ suchungen über ein zweidimensionales Dispersions⸗ problem. Die Verfasser stellen aus der Lösung des Beugungs⸗ problems für einen Zylinder die elektromagnetischen und optischen Konstanten eines Mediums her, das man erhält, wenn ins Vacuum in gegen die Wellenlänge kleinen Abständen Zylinder eingebettet werden. Die erhaltenen Formeln werden auf Spezialfälle angewendet, die eine experimentale Prüfung gestatten; im besonderen ergeben sich als Spezialfälle die Wienerschen Formeln der Staͤbchen⸗ doppelbrechung und ein Analogon zur Ravyleighschen Theorie des Himmelsblaus.

Die Gemäldegalerie des hiesigen Kaiser Friedrichmuseums kann wieder eine ganze Reihe interessanter Neuerwerbungen verzeichnen. In erster Linie ist ein Hieronymusbild, ein Geschenk von Colnaghi in London, zu nennen, das jetzt Direktor Dr. Max J. Fried⸗ länder in den „Amtlichen Berichten aus den Königlichen Kunst⸗ sammlungen“ veröffentlicht. Er erkennt in ihm ein Werk des sogenannten Meisters des heiligen Aegidius, eines Künstlers von niederländischem Wesen, der um 1500 in Frankreich tätig gewesen zu sein scheint. Denn sein Hauptwerk, dessen einer Teil sich in der Londoner Nationalgalerie befindet, eben die Legende des heiligen Aegidius, gibt den Altar von St. Denis, den Karl der Kahle ge⸗ stiftet hat, sowie das Kreuz wieder, das der Abt Suger, der berühmte Erbauer der frühgotischen Abteikirche, hinzugefügt hat. In seiner Kunst ist der Meister wohl von Hugo van der Goes abzuleiten. Wie immer bei ihm, liegen auch Wert und Reiz der Neu⸗ erwerbung des Kaiser Friedrichmuseums eher in Einzelheiten als im Ganzen. Das Schöͤnste ist die botanisch scharf studierte Vegetation, inmitten deren der Heilige sich mit dem Steine kasteit, das Stilleben seiner am Boden liegenden Bücher, das wundervoll stoffliche Gestein, die tonig zusammengehaltene Hintergrundsland⸗ schaft und das kleine Kruzifix. Sein Heiliger ist ein mittelgroßer Mann mit ungemein sorgfältig beobachteten Händen, wie ja keiner der Meister des 15. Jahrhunderts außer eben van der Goes die Hände so gründlich und detailreich zeichnet, als dieser Meister, dessen Werk Friedländer zusammenstellt. Auch die anderen Neu⸗ erwerbungen der Gemäldegalerie sind Geschenke. Da ist, als Gabe eines ungenannten Gönners, ein Bild des Hans Pleydenwurff, des führenden Nürnberger Meisters in der zweiten Hälfte des 15. Jahr⸗ hunderts, für Berlin um so wichtiger, als gerade diese Schule in ihrer ersten Entwicklung hier nur ganz vereinzelt vertreten ist. Der Künstler hat Gottvater mit Christus dargestellt, dazu in kleinen Figürchen das Ehepaar der Stifter. Zu den italienischen Primitiven führt ein Werk des sienesischen Trecentisten Bartolo di Maöstro Fredi, dessen Kunst noch unter Giottes Einfluß gestanden hat, der Mittelteil eines Altarbildes mit der Madonna und Nebenszenen, gleichfalls die Gabe eines ungenannten Freundes der Galerie. End⸗ lich wurden von zwei hervorragenden Meistern der niederländischen Kunst des 17. Jahrhunderts Arbeiten geschenkt. Wenn sie auch nicht wie die drei erstgenannten Tafeln der Galerie neue, in Berlin noch nicht vertretene Meister zuführen, so ergänzen sie doch das im Kaiser Friedrichmuseum von ihren Schöpfern zu gewinnende Bild

8 .X“

aufs beste. Es ist einma on Jakob Jordaens, das Fred'k J. Fleitman in New York schenkte. Der flämische Meister war bisher in der Berliner Galerie nur mit einer seiner bekannten lustigen Gesellschaften vertreten, die übrigens zurzeit nicht ausgestellt ist. Ferner schenkte Dr. Fritz von Harck in Seußlitz bet Dresden ein Selbstbildnis des Gerard Terborch. Es ist das elfte Bild des liebenswürdigen holländischen Sittenmalers im hiesigen Museum, das in dieser Reihe auch bereits vier der

nisse des Meisters besitzt. 8

Literatur.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Brpe Kan vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die edaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Kultur der Gegenwart. III. 3 II. Chemie und all⸗ gemeine Kristallographie und Mineralogie. Geh. 18 ℳ; gebdn. 20 ℳ. Leipzig, B. G. Teubner.

Jahrbuchder Naturwissenschaften 1912/1913. 28. Jahrg. Herausgeg. von Professor Dr. Joseph Plaßmann. Gebdn. 7,50 ℳ. Freiburg i. Br., Herdersche Verlagshandlung.

Juristisch⸗psychiatrische Grenzfragen, IX, 2/4: Ueber das strafprozessuale Verfahren in Schweden bei wegen Verbrechen angeklagten Personen zweifelbaften Geistes⸗ zustandes. Von Dr. med. Olaf Kinberg. 3,60 ℳ. IX. 5: Der sexuelle Infantilismus. Von Dr. med. Magnus Hirschfeld und Dr. med. Ernst Burchard. 1,20 ℳ. Halle a. S., Carl Marhold.

Der Strafvollzug in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen und Baden. Ein Beitrag zur Reform des Straf⸗ echts von Dr. jur. et rer. pol. Maximilian Freiherr zu

uttenberg. Brosch., 8°,„ VIII + 160 Seiten, Ladenpreis 2,50 ℳ. Würzburg, Verlagsdruckerei Würzburg (Verlagsabteilung).

Die Haftung im Luftflug und der Vorschlag zu einem Luftfluggrundgesetz. on Ferdinand Schroeder. 1 ℳ. Berlin W. 9, Linkstr. 16. Franz Vahlen.

Die Verfallklausel bei Pfand⸗ und Sicherungs: übereignung von Professor Dr. jur. Leo Raape. 3 ℳ. Berlin W. 9, Linkstr. 16. Franz Vahlen.

Das Recht der Generalversammlungen der Aktien⸗ gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien Von Hugo Horrwitz. 10,50 ℳ. Berlin W. 9, Linkstraße 16.ü Franz Vahlen.

Das Deutsche Gerichtskostengesetz und die Gebühren⸗ ordnung für Rechtsanwalte. Von Gustav Basch. Gebdn. 2 ℳ. erlin W. 9, Linkstr. 16. Franz Vahlen.

Leitfaden für die Vorbereitung und Begutachtung der Invaliden⸗ und der Hinterbliebenenrentenanträge durch die Versicherungsämter. Von Seelmann. 89 S. 2. Aufl. Kart. 1,80 ℳ. Oldenburg i. Gr., Verlag des Versiche⸗ rungsboten, Ad. Littmann. 1

Das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz in der Fassung der Novelle vom 30. Mai 1908, erläutert von Wilh. Wohlers. 13. Aufl. Bearb. von Dr. J. Krech. Gebdn. 6,50 ℳ. Berlin W. 9, Linkstr. 16. Franz Vahlen. ¹ 8

Max Hesses Bücherei des modernen Wissens. Bd. 4, 9, 14, 19 u. 28: Häusliche Gesundheitspflege von Professor Dr. W. P. Dunbar. 80, 103 S., gebdn. 1,35 ℳ. Die Bakterien als der Menschen Freunde und Feinde sowie die Ver⸗ hütung ansteckender Krankheiten von Professor Dr. Ludwig Heim. 8c2, 117 S. mit 36 Abbildungen. Gebdn. 1 35 ℳ. Vom Herzen und den Blutgefäßen. Von Professor Dr. H. Kerschen⸗ steiner. 8⁰, 122 S. mit 18 Abbildungen. Gebdn. 1,35 ℳ. Die Gesundheitspflege des Ohres. Von Oberstabsarzt Dr. E. Barth. 8w, 102 S. mit 25 Abbildungen. Gebdn. 1,35 ℳ. Die häusliche Krankenpflege und das Verhalten bei ansteckenden Krankheiten. Von Hofrat Dr. K. Doll. 8«, mit 21 Abbildungen. Gebdn. 1,35 ℳ, Leipzig, Max Hesses

erlag.

Bauwesen.

In Wannsee bei Berlin ist, wie hiesige Blätter melden, der Königliche Geheime Baurat Walter Kyllmann gestorben. Er war am 16. März 1837 in Weyer bei Wald im Kreise Solingen geboren, studierte auf der Berliner Bauakademie, wurde 1866 Re⸗ gierungsbaumeister, 1867 Regierungskommissar bei der Welt⸗ ausstellung in Paris und gründete ein Jahr später mit einem Schüler seines Vaters, Adolf Heyden, in Berlin ein Atelier für Architektur, das eine umfangreiche Bautätigkeit hier und ander⸗ wärts entfaltete. Von Kyllmann und Heyden wurden die Bauten des Deutschen Reichs auf der Wiener Weltausstellung im Jahre 1873 ausgeführt; sie bauten ferner in Berlin die Kaisergalerie (die bekannte Passage von der Friedrichstraße nach der Straße Unter den Linden), das Admiralsgartenbad, die Anlage von Spindlers⸗ hof, die und die Hedemannstraße, das Palais der bayerischen Gesandtschaft, ferner die Postgebäude in Breslau und Rostock, die Johanniskirche in Düsseldorf, das Logengebäude in Potsdam sowie eine große Zahl von Schlössern und Villen. Außerdem hat Kyllmann beim Bau der Berliner Untergrundbahn in bedeutsamer Weise mitgewirkt. 8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln.

Wie die „Neue Freie Presse“ aus Belgrad meldet, ist in de Spitälern von Uesküb die Cholera ausgebrochen.

Verkehrswesen. Postscheckverkehr. Der bargeldlose Zahlungsausgleich zwischen den Postscheckämtern in Berlin, Breslau, Cöln, Frankfurt (Main) Hamburg, Hannover, Karlsruhe (Baden) und Leipzig und den Ab rechnungsstellen der Reichsbank hat sich auch im 1. Halbjahr 1913 erfreulich weiterentwickelt. Auf diesem Wege wurde von den Post scheckämtern und den übrigen Mitgliedern der Abrechnungsstellen übe rund 250 000 Schecks mit 2,3 Milliarden Mark abgerechnet.

In den nächsten Tagen wird ein vom Reichspostamt nach de Stande vom 1. Juli herausgegebenes amtliches Auskunftsbuch für den Post⸗ und Feleg raphenversehr mit den deutschen Schutzgebiete unter dem Titel „Post⸗ und Telegraphen⸗Nachrichten den Verkehr mit den deutschen Schutzgebieten erscheinen. Das Buch gibt Aufschluß über die Tarife un wichtigsten Versendungsbestimmungen für Postsendungen un Telegramme im Verkehr zwischen Deutschland und seinen Schutzgebieten in beiden Richtungen sowie für den Verkehr innerhal eines jeden Schutzgebiets; es soll allen dienen, die Beziehungen zu irgendeinem unserer Schutzgebiete unterhalten oder in den Schutz gebieten wohnen. Das Buch kann zum Preise von 50 für das Exemplar durch alle heimischen Postanstalten und durch die Post⸗ anstalten in den Schutzgebieten bezogen werden; Neuausgaben werden nach Bedürfnis erfolgen. 6

In Njassi (Kamerun), 49 km östlich von Dume, und in Nola (Kamerun), am Zusammenfluß des Mambere und Kadei, sind Postagenturen eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die An⸗ nahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Brief⸗ sendungen erstrekt. ö“