1913 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

b. In Nr. II daselbst, die künftig Nr. III wird, werden die Worte „4) für Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistern“ 8 12* Die Nrn. 5, 6 erhalten die Bezeichnung 4, 5. In Nr. III, die künftig Nr. IN wird, wird vor Nr. 1, 2, die Nr. 2, 3 werden, folgende Vorschrift eingestellt: „1) für Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistern;“ c. In Nr. IV, die künftig Nr. V wird, wird das Wort „zehn“ durch das Wort „zwölf“ ersetzt.

2) Im § 11 Nr. 4e werden die Worte „den in § 10 I1 1, II 1, 5, 6 aufgeführten Personen“, durch die Worte „den in § 10 11, III 1, 4, 5 aufgeführten Personen“ und in Nr. 4 f daselbst die Worte „den im § 10 I 2, II. 2, 3 bezeichneten Personen“ durch die Worte „den im § 10 I1 2, II, III 2, 3 bezeichneten Personen’ ersetzt. .3) Im § 15 Abs. 2 werden die Worte der Klasse 1 10 Abs. 1, 1)“ ersetzt durch die Worte „der Klassen I, II 10

Abs. 1 1, 11).“ 1 4) Im § 56 Abs. 2 werden die Worte „Personen der in § 10. I bis III bezeichneten Art“ ersetzt durch die Worte „Personen der in § 10 1 bis IV bezeichneten Art.⸗ I. Hie vorstehenden Vorschriften treten mit der Verkündigung dieses Gesetzes in Kraft. Für einen Erwerb, der bereits zu diesem Zeitpunkt begründet ist, bestimmt sich die Steuerpflicht nach den bis⸗ herigen Vorschriften. 8 5

Von dem Rohertrage, welcher aus der Besteuerung der Erb⸗ schaften aufkommt, erhält das Reich „8, den einzelnen Bundesstaaten verbleibt 8 ihrer Roheinnahme.

§ 6.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, bis zur Höhe von 120 Millionen Mark einen zur Befriedigung eines außerordentlichen Be⸗ darfs dienenden Bestand an Silbermünzen zu beschaffen und hierfür in gleichem Beträge Prägungen außerhalb der im § 8 des Münz⸗ gesetzes vom 1. Juni 1909. (Reichsgesetzbl. S. 507) bestimmten Grenze von 20 für den Kopf der Bevölkerung vorzunehmen.

Die zur Beschaffung dieses Silberbestandes erforderlichen Mittel sind nach näherer Bestimmung des Reichshaushaltsetats bereitzustellen.

Zu diesem Zwecke kann auch der aus den Prägungen im Münzwesen sich ergebende Ueberschuß verwendet werden, für das Rechnungsjahr 1913 jedoch nur insoweit, als er den Betrag von 10 750 000 über⸗ steigen wird.

Die vom Reichskanzler nach Maßgabe des Abs. 1 zur Befriedigung eines außerordentlichen Bedarfs zu treffenden oder getroffenen Maß⸗ nahmen sind, abgesehen von dem Falle der Mobilmachung, dem Reichs⸗ tag mitzuteilen und wieder außer Kraft zu setzen, wenn der Reichstag dies verlangt.

§ 7.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, bis zur Höhe von 120 Millionen Mark weitere Reichskassenscheine in Abschnitten zu 5 und zu 10 ausfertigen zu lassen. Der Erlös dieser Reichskassen⸗ scheine, auf welche § 1 Abs. 2, §§ 5 bis 7 des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874 Reichs⸗ gesetzbl. S. 40 entsprechende Anwendung finden, ist zur Beschaffung eines gleichen Betrags in gemünztem Golde mit der Zweckbestimmung des Reichskriegsschatzes (Gesetz, betreffend die Bildung eines Reichs⸗ kriegsschatzes, vom 11. November 1871 Reichsgesetzbl. S. 403 —) zu verwenden.

§ 8.

Die in den §§ 6, 7 bezeichneten Bestände werden nach den vom Bundesrate zu treffenden näheren Bestimmungen von dem Reichs⸗ kanzler unter Aufsicht der Reichsschuldenkommission 12 der Reichs⸗ schuldenordnung vom 11. März 1900 Reichsgesetzbl. S. 129 —) verwaltet. Die Reichsschuldenkommission erhält von dem Reichs⸗ kanzler alljährlich eine Nachweisung über diese Bestände und außer⸗ dem in kürzester Frist Mitteilung von allen für dieselben ergehenden Anordnungen und eintretenden Veränderungen. Sie ist befugt, sich jederzeit von dem Vorhandensein und der sicheren Aufbewahrung der Bestände Ueberzeugung zu verschaffen.

Dem Reichstag ist bei seinem jährlichen regelmäßigen Zusammen⸗ tritte von der Reichsschuldenkommission unter Vorlegung der von ihr geprüften Nachweisung über die Bestände Bericht zu erstatten.

Urkundli unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. ö

Gegeben Kiel, den 3. Juli 1913. (L. Wilhelm. vpon Bethmann Hollweg.

Bekanntmachung, 1 betreffend die Befreiung von der Versicherungs⸗ pflicht nach § 1232 der Reichsversicherungsordn 1

Vom 9. Juli 1913.

Auf Grund des § 1232 der Reichsversicherungsordnung hat der Bundesrat bestimmt, daß vorübergehende Dienstleistungen von Deutschen, die bei einer amtlichen Vertretung des Reichs oder eines Bundesstaats im Ausland aushilfsweise beschäftigt werden, versicherungsfrei bleiben.

Berlin, den 9. Juli 1913.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.

Bekanntmachung, b betreffend die Ausführung des 8 8 des Versiche⸗ rungsgesetzes für Angestellte.

Vom 9. Juli 1913.

Auf Grund des § 8 des Versicherungsgesetzes für An⸗ Füent. (Reichsgesetzbl. 1911 S. 989) hat .en. san be⸗ stimmt:

Versicherungsfrei bleiben 1) vorübergehende Dienstleistungen als Handlungsgehilfe, Gehilfe in Apotheken, Bühnen⸗ oder Orchestermitglied, Lehrer oder Erzieher, wenn sie .

a. von Personen, die überhaupt berufsmäßig keine die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung aus⸗ üben, nur gelegentlich, insbesondere zur gelegentlichen Aushilfe ausgeführt werden, 3

von Personen, die sonst berufsmäßig keine die Ver⸗ sicherungspflicht begründende Beschäftigung ausüben, zwar in regelmäßiger Wiederkehr, aber nur nebenher und gegen einen geringfügigen Entgelt ausgeführt werden. Als geringfügig gilt ein Entgelt, wenn er für den Lebensunterhalt während des Zeitraums, innerhalb dessen die Beschäftigung in regelmäßiger Wiederkehr ausgeübt wird, nicht wesentlich ist; 252— vorübergehende Dienstleistungen von Deutschen, die bei einer amtlichen Vertretung des Reichs oder eines Bundesstaats im Ausland aushilfsweise beschäftigt werden. Berlin, den 9. Juli 1913. Der Reichskanzler.

Die Königlich griechische Regierung hat bekannt gegeben, daß die Blockade über den inzwischen von griechischen Streitkräften besetzten Hafen von Kavala aufgehoben worden ist und daß sie sich jetzt noch von der Mündung des Nestos (Mesta) bis Enos, d. i. vom 24. Grad 50 Minuten bis zum 26. Grad 5 Minuten östlicher Länge von Greenwich (vergl. „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ Nr. 159 vom

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 341 der Militärstrafgerichtsordnung habe ich den bei den Königlich preußischen Landgerichten I, II, III Berlin zugelassenen Rechtsanwalt Dr. Hans Philipp in Berlin W. 9, Bellevuestraße Nr. 5, zum Verteidiger beim Reichsmilitärgericht ernannt.

Charlottenburg, den 15. Juli 1913.

Der Präsident des Reichsmilitärgerichts. : von Haugwitz, General der Infanterie.

88

11“

des Reichsgesetzblatts enthäkt unter Nr. 4256 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage G zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 2. Juli 1913, unter Nr. 4257 die Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1232 der Reichs⸗ versicherungsordnung, vom 9. Juli 1913, unter Nr. 4258 die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des § 8 des Versicherungsgesetzes für Angestellte, vom 9. Juli 1913, und unter Nr. 4259 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über die Be⸗ kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 10. Juli 1913. Berlin W. 9, den 15. Juli 1913. 1 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

1“

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den 1“ Mitarbeiter bei dem Königlichen Provinzialschulkollegium in Koblenz, Professor Dr. Jos. Brügge⸗ mann zum Gymnasialdirektor zu ernennen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Gymnasialdirektor Dr. Joseph Brüggemann ist

die Direktion des Gymnasiums in Kleve übertragen worden.

Haus der Abgeordneten.

Dem Kalkulator und Registrator beim Hause der Abge⸗ ordneten Georg Mietzner ist der Charakter als Rechnungsrat verliehen mordees.

Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 24. Dezember 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 2) im Winter⸗ halbjahr 1913,14 an der hiesigen Hochschule abzuhaltende kierärztliche Prüfung beginnt am Mittwoch, den 15. Ok⸗ tober d. T. 3 Die Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung sind bis zum 1. Oktober d. J. an mich einzureichen. 8 Hannover, den 15. Juli 1913. Der Rektor der Tierärztlichen Hochschule.

Dr. Malkmus.

8 9

8

Abgereist:

Seine Erzellenz der geistliche Vizepräsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Oberhofprediger D. Dryander mit Urlaub nach der Schweiz:;

der Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, Wirkliche Geheime Rat D. von Chappuis mit Urlaub.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Juli 1913. Seine Majfestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag in Balestrand an Bord der Jacht „Hohen⸗ zollern“ die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker, des Chefs des Marine⸗ kabinetts, Admirals von Müller und des Vertreters des Aus⸗ wärtigen Amts, Gesandten von Treutler.

Die Veröffentlichungen des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung bringen in der Nummer 2 des 12. Jahr⸗ gangs ein Rundschreiben vom 22. März 1913, betreffend den Inhalt der Mahnschreiben bei älteren Lebens⸗ versicherungen, deren Bedingungen eine von selbst eintretende Umwandlung nicht vorsehen, ein Rund⸗ schreiben vom 5. April 1913, betreffend Form und Inhalt der Nettokostenaufstellungen in der Lebensversiche⸗ rung, und schließlich ein solches vom 9. April 1913, betreffend die Bekämpfung der gewerbsmäßigen Vermittlung von Lebensversicherungsverträgen in Verbindung mit Hele888 Hieran schließen sich Mit⸗ teilungen über Zulassungen zum Geschäftsbetrieb, über Geschäftsplan⸗ und Bestandsveränderungen in⸗ und ausländischer Gesellschaften, ferner über die Untersagung des Geschäftsbetriebs inländischer Unternehmungen. Die Nachweisung über die Bestallung Hauptbevollmäch⸗

tigter für ausländische Unternehmungen wird ergänzt.

8 88 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 43

Von den danach zum Abdrucke gebrachten zwei Be⸗ schlüssen behandelt der erste die Frage, welche Beträge das gemäß 56 flg. des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu berechnende und zu bedeckende Prämienreservesoll zu umfassen habe. Dieses habe die Reserve für die am Ende des Geschäftsjahrs schwebenden Schadenfälle und die Reserve für die nicht abge⸗ hobenen Kapitalien, Rückkäufe und Prämienrückerstattungen zu enthalten, ohne Rücksicht darauf, ob diese Beträge inzwischen bis zur Vorlegung des Prämienreserveregisters an die Aufsichts⸗ behörde ausbezahlt sind. In dem zweiten Beschlusse wird es für unzulässig erklärt, wenn eine Unfallversicherungsgesell⸗ schaft bei der Behandlung eines Schadenfalls auf Grund einer im Versicherungsantrag erteilten Ermächtigung zur Auskunftseinholung bei Aerzten ohne besondere ausdrückliche weitere Erlaubnis von seiten des Versicherten später bei den Aerzten des Versicherten über den Gesundheits⸗ zustand Erkundigungen einzieht, da die Ermächtigung im Ver⸗ sicherungsantrag sich nur auf die vor Abschluß des Versiche⸗ rungsvertrags anzustellenden Erhebungen bezieht. In der folgenden Sen atsentscheidung wird zu der Frage der Ge⸗ währung einer prämienfreien Police bei der kurzen Todesfallversicherung (Kisikoversicherung) es in dem vor⸗ liegenden besonderen Falle für zulässig erklärt, daß der „an⸗ gemessene i. S. des § 174 des Versicherungsvertrags⸗ gesetzes die volle vorhandene Prämienreserve aufzehren dürfe, so daß für Versicherung Raum mehr bleibt.

In dem Abschnitte „Sonstiges“ wird das im Staate Uruguay erlassene Gesetz vom 27. Dezember 1911, be⸗ treffend das ausschließliche Recht des Staates zum Betriebe des Versicherungsgeschäfts, im Wortlaute mitgeteilt.

Der Anhang enthält 25 auf dem Gebiete des Ver⸗ sicherungswesens ergangene gerichtliche Entscheidungen.

Ferner ist in einem gesonderten, zum Preise von 4 zu beziehenden Hefte vom Kaiserlichen Aufsichtsamt für Privat⸗ versicherung ein Gesamtregister zu seinen Veröffentlichungen für die ersten zehn Jahrgänge (1902 bis 1911) veröffentlicht worden. Dasselbe gibt den wesentlichen Inhalt der einzelnen Beschlüsse, Entscheidungen, Verfügungen und sonstigen Mitteilungen, soweit möglich, in kurzen Leitsätzen wieder. Es zerfällt in zwei ge⸗ trennte Teile, von denen der erste die Veröffentlichungen ohne Anhang, der zweite nur den Anhang berücksichtigt. Das Register wird auch für denjenigen, der die Veröffentlichungen nicht besitzt, ein wertvolles Hilfsmittel sein, um sich über die Praxis des Amtes und der Gerichte in Versicherungssachen zu unterrichten.

eine prämienfreie kein

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.

Nürn⸗ 9 2* 2* C 2„2 2 2 72. n berg“ am 14. Juli in Peiteiho eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn. Der Minister des Aeußeren Graf Berchtold ist heute vormittag in Bad Ischl vom Kaiser Franz Joseph in Audienz empfangen worden und hat über die laufenden An⸗

gelegenheiten seines Ressorts Bericht erstattet.

Großbritannien und Irland. erhaus hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ in seiner gestrigen Sitzung die zweite Lesung der Home⸗ rulebill mit 302 gegen 64 Stimmen abgelehnt und den Antrag Lord Lansdownes, die Bill zuvor dem Urteil der Wählerschaft zu unterbreiten, angenommen. Im Unterhause gab gestern der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Sir Edward Grey in Erwiderung auf verschiedene Anfragen über die Lage auf dem Balkan folgende 1M“ Die Lage noch immer so, wie ich sie vorgestern abend be⸗ schrieben habe; Bulgarien hat sich an H sitand gemmeadt um die Einstellung der Feindseligkeiten zu erwirken. Griechenland und Serbien haben verlangt, daß gewisse Bedingungen von Bul⸗ garien angenommen werden, ehe sie dem Waffenstillstand zu⸗ stimmen. Ich möchte die Haltung der Großmächte dahin kennzeichnen, daß ich sage, daß es seit Beginn des Krieges im vorigen Jahre ihre Politik gewesen ist, Fühlung miteinander zu nehmen, um den Frieden auf dem Balkan zu fördern, wenn sie dies durch diplomatischen Ein⸗ fluß erreichen konnten, sich einer gewaltsamen Intervention zu ent⸗ halten und nichts für sich selber zu beanspruchen. Es ist nicht wahr⸗ scheinlich, daß das Einvernehmen zwischen den Großmächten aufrecht⸗ erhalten werden kann, wenn sie die verschiedenen Punkte dieser Politik fallen lassen.

Frankreich.

Auf Beschluß des Ministerrats werden der Minister⸗ präsident Barthou und der Kriegsminister Etienne der Armeekommission mitteilen, daß die Regierung für die der Zwanzigjährigen von diesem Jahre

ist. „Die Regierung will alles aufbieten, um das Gesetz über die dreijährige Dienstzeit noch im Laufe dieses Monats verabschieden und die Parlamentstagung dann am 31. Juli schließen zu können. Wie „W. T. B.“ meldet, ist sie der An⸗ sicht, daß durch die Annahme des Antrags auf Einstellung alle etwaigen Einwendungen gegen die noch zu beratenden Artikel des Gesetzentwurfs wegfallen würden und das Gesetz in seiner Gesamtheit am Sonnabend in der Kammer erledigt werden könnte. Der Senat hätte dann genügend Zeit, das Gesetz noch vor Ablauf des Monats durchzuberaten. Die Kammer soll diese Zeit benutzen, um den vom Senat ab⸗ geänderten Budgetentwurf von 1913 zu erledigen, sodaß die Session entsprechend dem Wunsche des Ministeriums am 31. Juli Abends geschlossen werden könnte. Die Heereskommission hat obiger Quelle zufolge mit 16 gegen 5 Stimmen einen Antrag Augagneurs an⸗ genommen, durch den die früheren, sich gegen die Einstellung 1.“ aussprechenden Beschlüsse aufrechterhalten Die Vollversammlung der Vertreter der Arbeits⸗ börse und der dem allgemeinen Arbeitsverband an⸗ gehörenden Gewerkschaften hat gestern einen Beschlußantrag angenommen, in dem zu einer entschiedenen Fortsetzung des Kampfes gegen die Reaktion aufgefordert wird, aber einen Antrag, auf den 24. September dieses Jahres einen allgemeinen Ausstand anzuberaumen, wenn die Jahresklasse 1910 zurück⸗ behalten wird, mit großer Mehrheit abgelehnt. Der deutsche Botschafter Freiherr von Schoen hat wie „W. T. B.“ meldet, alles Eforderliche eee⸗

11“

den genauen Sachverhalt des gestern gem Sach eldeten Nancye Vorfalles festzustellen. b A“ S

Rumäniens no

gesetzt werden,

Meldung des „W. T. B.“ gestern in be amerikanischen Kongresses beinahe einstimmig angenommen

Rußland. .

Wie „W. T. B.“ meldet, ist das Verfahren in Sachen des vorjährigen Streiks in den Goldwäschereien am Lenastrom und des Widerstands der Arbeiter dem Militär gegenüder durch Gerichtsbeschluß eingestellt worden.

Die Formalitäten des Austausches der Ratifikationen des Präliminarfriedens mit dem serbischen Deputierten Pawlowitsch sind nach einer Meldung des Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureaus“ im letzten Augenblick ver⸗ tagt worden.

Die türkische Armee hat bereits die Linie Enos Midia besetzt. Die Bulgaren haben anscheinend überall dem türkischen Wunsche entsprochen, weder die Dörfer noch die Bahnstrecke zu beschädigen. Zusammenstöße scheinen bisher vermieden worden zu sein.

Amtlichen serbischen Berichten vom gestrigen Tage zu⸗ folge ist seit dem 12. d. M. auf dem Schlachtfelde Waffenruhe eingetreten. Nur an der serbisch⸗bulgarischen Grenze ist es zukleinen Zusammenstößen gekommen.

Nach einer Meldung der „Agence d'Atheéenes“ haben die

Griechen nach lebhaftem Kampfe Drama besetzt.

Griechenland.

Der König und der Ministerpräsident Venizelos, der sich, wie gestern gemeldet, nach Saloniki in das Hauptquartier begeben hatte, um sich mit dem König über den Schritt Rußlands, betreffend die Einstellung der Feindselig⸗ keiten, ins Einvernehmen zu setzen, haben sich nach einer langen Unterredung über die Rußland zu erteilende Antwort geeinigt. Die „Agence d'Athénes“ ist in der Lage zu erklären, daß die griechische Regierung in Anbetracht der Hinterlist, die die bulgarische Regierung bis heute an den Tag gelegt hat, die Einstellung der Feindseligkeiten nicht annehmen wird, bevor nicht auf dem Schlachtfelde selbst folgende für den Abschluß des end⸗ gültigen Friedens vorgeschlagenen Bedingungen unterzeichnet sind:

Abtretung aller von den Verbündeten besetzten Gebiete seitens Bulgariens. 8 1 3

Zahlung einer Entschädigung für die durch den Krieg verursachten Kosten und für den Schaden, der den Bewohnern der von den Bul⸗ garen eingeäscherten Städte und Dörfer erwachsen ist.

Bärgschasten für Leben und Eigentum der Griechen Thraziens und ganz besonders für freie Ausübung der Religion und des Unter⸗ G

1

innerhalb eines festzusetzenden Zeitraumes. 1

Rumänien. Der gestrige, unter dem Vorsitz des Königs abgehaltene Ministerrat beschäftigte sich laut Meldung des „W. T. B.“ mit der bei der heutigen Eröffnung des Parlaments zu hal⸗ tenden Thronrede und einigen durch den Kriegszustand not⸗ endig gewordenen Gesetzentwürfen. Unter ihnen befindet sich in Gesetzentwurf, durch den der Regierung die Ermächtigung

erteilt werden soll, den Belagerungszustand in Gebieten zu ver⸗

hängen, in denen sie es für notwendig findet. b Maßgebende rumänische Kreise betonen, dem „Wiener K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbureau“ zufolge, daß die Ansprüche heute die gleichen seien wie vor Beginn er Operationen. Diese Operationen würden so lange fort⸗ bis die Kriegführenden einen Waffenstillstand

bgeschlossen hätten. Ein weiteres Vorrücken der rumänischen

Armee stehe bevor.

Der König ist gestern abend zur Armee abgereist.

Serbien. r Ministerpräsident Paschitsch hat sich gestern, wie B.“ meldet, nach Nisch begeben, woselbst er mit dem

.——

W 8 7eg; 8 8

griechischen Ministerpräsidenten Venizelos und dem monte⸗ negrinischen treffen wird.

Ministerpräsidenten Wukotits ch zusammen⸗

Bulgarien.

Die rumã nische Armee hat gestern, der „Agence Rou⸗ maine“ zufolge, die Donau an zwei Punkten überschritten

und sodann den Marsch in die bulgarischen Gebiete fortgesetzt.

Amerika.

Das Amendement zum S ie dsgerichtsgesetz, das eine Erweiterung des Schiedsgeri ts vorsieht, ist nach einer in beiden Häusern des

und darauf vom Präsidenten Wilson unterzeichnet worden. Ueber die finanzielle Lage Chiles unterbreitete der Finanzminister einer Kommission von Senatoren und Abge⸗

ordneten ein Exposé, in dem es obiger Quelle zufolge heißt:

Der Finanzdienst 1913 wird mit einem usgleich in Einnahmen und Ausgaben abschließen. Das Defizit für 1912, das sich auf 20 Millionen Francs beläuft, wird auf das Jahr 1914 übertragen werden und durch den Ueberschuß der Einnahmen getilgt werden, die sich aus neuen Steuern ergeben. Diese Steuern wird die Regierung von den Kammern auf den Bierkonsum, auf Erbschaften und Schenkungen fordern. Das Budget wird dann endgültig balanzieren.

Der argentinische Finanzminister und der Minister der öffentlichen Arbeiten haben ihre De⸗ mission gegeben.

Asien.

Der russische Gesandte in Peking hat dem chinesischen Minister des Auswärtigen laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Mitteilung, betreffend die Mongolei, gemacht:

Als die russische Regiexung mit der chinesischen Regierung über die Mongoleifrage in Verhandlungen trat, ab Rußland deutlich zu verstehen, daß es diesen Verhandlungen die Prinzipien des russisch⸗ mongolischen Abkommens zugrunde lege, nämlich die Er⸗ haltung einer juristischen Verbindung zwischen China und der Mongolei, die Gewährung voller Autonomie für die Mongolei und des Rechts, ein eigenes Heer zu unterhalten, wie auch Unzulässigkeit chinesischer Kolonisation. Im Laufe der Ver⸗ handlungen bekräftigte die russische Regierung, daß sie von dieser Grundlage nicht abweichen koöͤnne. Trotzdem hat die chinesische Re⸗ gierung es versucht, durch Vorschläge redaktionellen Charakters den Sinn des Vertrags dahin abzuändern, daß die Mongolei unter Ver⸗ nichtung der Macht des Hutuchtus und des Ministerrats in ihre frühere Lage hätte zurückkehren müssen. Derartige Vorschläge der chinesi⸗ schen Regierung hat Rußland aqFehe und die russische Regierung ist der Ansicht, daß die Verhandlungen nicht zu den gewünschten Er⸗

ebnissen geführt haben und daß sie wieder freie Hand gewinnt. Fedoch ist die russische Regierung prinzipiell nicht abgeneigt, die Frage auf friedlichem Wege zu regeln, und bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wenn sie die Ueberzeugung gewinnt, daß die Grundanschauungen Rußlands und Chinas bezüglich der Regelung der Mongoleifrage identisch sind. klären, daß es die Autonomie der Mongolei, die innere Mongol

G“

1I

einbegriffen, anerkenne und die guten Dienste Rußlands zum Zweck der Regelung der mongolisch⸗chinesischen Beziehungen auf Grundlage des russisch⸗mongolischen Abkommens und des Protokolls vom 3. November

1912 annehme, wogegen Rußland die Suzeränität Chinas anerkennt. Bis eine etwaige Verständigung mit China zustande kommt, wird Rußland in seinen Beziehungen zur Mongolei sich an die Grundlagen des russisch⸗mongolischen Abkommens halten.

Wie das „Reutersche Bureau“ mitteilt, herrscht unter den Chinesen über diese Mitteilung große Aufregung. Vorgestern und gestern haben geheime Sitzungen beider Häuser des Reichs⸗ tags stattgefunden, in denen scharfer Widerspruch gegen die Vorschläge Rußlands erhoben wurde.

Afrika.

T. B.“ verbreiteten Meldungen aus Tetuan vom 12. d. M. zufolge haben die Kämpfe seit zwei Tagen wieder begonnen. Namentlich am Freitag wurden die Spanier, die mit 12 000 Mann einen Ausfall machten, während des ganzen Tages beunruhigt. Sie verloren 60 Tote, darunter 3 Offiziere, und 150 Verwundete. Die Spanier kehrten in ihre ursprünglichen Stellungen zurück, nachdem sie mehrere Duars verbrannt hatten.

Wie ferner gemeldet wird, zerstreuten zwei Kolonnen aus Elksar zwei große feindliche Ansammlungen. Die Feinde er⸗ schienen aber von neuem, und das Feuergefecht dauerte dann von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags, worauf die Spanier unter Verlust von 2 Toten und 25 Verwundeten nach Elksar zurückkehrten. Die Marokkaner hatten zahlreiche Verluste. Acht Dörfer wurden gezüchtigt. Die Notabeln dieses Gebietes haben Pardon erbeten.

Vom „W.

Parlamentarische Nachrichten.

Nach dem endgültigen amtlichen Wahlresultat wurden bei der am 11. Juli vorgenommenen Stichwahl im Reichtags⸗ wahlkreise Potsdam 9 von 40 768 Wahlberechtigten im ganzen 33 480 Stimmen abgegeben. Davon entfielen auf den Stadtverordneten Ewald⸗Berlin (Soz.) 17 105 Stimmen, auf den Oberregierungsrat a. D. von Oertzen⸗RNemlin (Reichsp.) 16 375 Stimmen. Ewald ist somit gewählt.

Der konservative Landtagsabgeordnete, Ritterschaftsdirektor Siegfried von Saldern⸗Plattenburg, der den Wahlkreis 1 Potsdam (Westprignitz⸗Ostprignitz) vertrat, ist am 14. d. M. in Plattenburg gestorben. 1

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Stettin legten heute vormittag 9 Uhr sämtliche Nieter der Stettiner Schiffswerften „Vulkan“, der Stettiner Oderwerke und der Schiffswerft Nüske u. Co., A.⸗G, die Arbeit nieder. Es kommen etwa 900 Arheiter in Betracht.

Aus Düsseldorf meldet die „Köln. Ztg.“, daß, nachdem die Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern im Heizungsgewerbe für Rheinland und Westfalen als ergebnislos abgebrochen worden sind, in den Versammlungen der Heizungsmonteure allerwärts beschlossen worden ist, die Arbeit überall einzustellen. (Vgl. Nr. 163 d. Bl.)

Die Hamburger Abendblätter geben, wie „W. T. B.“ berichtet, die Zahl der bisher auf den Hamburger Seeschiffswerften Ausständigen auf 18 000 an (vgl. Nr. 165 d. Bl.). In einer gestern abend abgehaltenen, von etwa 6000 Werftarbeitern be⸗ suchten Versammlung des Deutschen Metallarbeiterverbandes gab ein Bevollmächtigter für die Organisationsleitungen die Erklärung ab, daß sie diese Arbeitsniederlegungen nicht anerkennen und die Streikunterstützung ablehnen. In der darauf vorgenommenen geheimen Abstimmung sprachen sich 5662 für und 120 gegen die Fortsetzung des Streiks aus.

Wegen nicht bewilligter Lohnforderungen sind, wie „W. T. B.“ erfährt, auf der Flensburger Schiffsbauwerft 300 Arbeiter in den Ausstand getreten. 3

Der Ausstand der italienischen Seeleute der staatlich unterstützten Schiffahrtsgesellschaften wurde, wie der „Köln. Ztg.“ aus Mailand telegraphiert wird, durch ein Uebereinkommen zwischen den Vertretern der Unternehmer und denen der Angestellten bei⸗ gelegt. (Vgl. Nr. 162 d. Bl.)

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage

Kunst und Wissenschaft.

A. F. In der letzten Sitzung der Gesellschaft für Erd⸗ kunde vor Eintritt in die Sommerferien hielt Dr. Paul Sarasin⸗ Basel über „Neukaledonien“, der unterm 20.— 23° s. B. und 164.— 167. 5. L. von Greenwich gelegenen Insel, die Frankreich be⸗ kanntlich als Verbrecherkolonie dient, einen Vortrag. Die sich von 80. nach NW. erstreckende Insel ist mit 17 090 qkm etwas größer als das Großherzogtum Baden und etwas kleiner als das Königreich Württemberg. Sie verdient in mehr als einer Richtung das Interesse der Wissenschaft; denn sie hat, 1500 km entfernt vom australischen Festlande und von anderen Inseln des Stillen Ozeans die zu dem Gouvernement gehörige Gruppe der Loyalty⸗Inseln ist mit Ausnahme der ganz nahe gelegenen Inselchen Lifou und Marôé die nächst benachbarte gleichfalls durch beträchtliche Entfernungen geschieden, eine Entwicklung für sich durchgemacht, die ihr fast in jeder Richtung ein besonderes Gepräge gegeben hat, das allerdings in seiner ganzen Eigen⸗ artigkeit erst bei längerem Verweilen recht erkannt wird. Der Vor⸗ tragende hat, einen Aufenthalt von 1 ½ Jahren auf Neukaledonien genommen und die Insel in allen Teilen erforscht. Er berichtete darüber das Folgende: Neukaledonien gehört zu den am spätesten ent⸗ deckten Inseln der Südsee; denn erst 1768 wurde ihr Vorhandensein als einer großen, zunächst nicht durch ihn betretenen Insel durch Bougain⸗ ville festgestellt. Die erste Landung erfolgte am 17. September 1774 durch Cook, der die ganze Küste der Insel von N. nach S. befuhr. Unter der Regierung Ludwigs XVI. strebten die Franzosen unter La nach dem Besitz, ihr Besuch wiederholte sich 1827 durch

umont d'Urbille mit dem Schiff⸗Espeérance“. In beiden Fällen unter⸗ blieb die Besitzergreifung infolge des politischen Umschwungs im Mutter⸗ lande. Seit 1843 wiederholten sich die Erkundungen der Insel seitens französischer Seefahrer, bis endlich am 24. September 1853 die Besitz⸗ ergreifung durch Frankreich stattfand, von vornherein in der ausge⸗ sprochenen Absicht, die Insel zur Strafkolonie zu machen. Die off⸗ nung, hier allmählich durch Ansässigbleiben der Sträflinge zu einem Stamm europäischer Ansiedler und Gewinnung von Arbeitskräften zu gelangen, hat sich nicht verwirklicht. Es ist daher zur Kultivierung der Insel wenig geschehen, für Straßenbau so gut wie nichts geleistet worden. Neukaledonien hat die Gestalt einer 400 km langen Spindel von einer kaum den zehnten Teil ihrer Länge ausmachenden Breite. Sie ist mit Ausnahme des flacheren südöstlichen Teils, wo ihre Hauptstadt Noumea, 5000 Einwohner zählend, liegt, durch ein Gebirgsland aus⸗

Zu diesem Zweck müsse China er⸗ i nicht

gefüllt, ei

1“

phantastischen Gestalten bis ans Meer treten, zumeist aber noch einen schmalen Küstensaum lassen. Auf dem Sockel dieses Plateaus erheben sich Ketten und Massive aus zwei jüngeren Erdbildungsperioden, unter denen ungeheure Mengen von Serpentin in großen Felspartien bis kleinsten Bruchstücken eine auffallend große Rolle spielen. Diese Bildungen erreichen im NW. im Pamié einen 1100 m und in der Mitte der Insel im Humboldt oder Kando einen 1650 m hohen Gipfel. Mehrere kleine Flüsse gewinnen die Schiffbarkeit nicht, die allein dem Fluß Diahot im NW. auf einer Strecke eigen ist. Das Klima der Insel ist gesund und gemäßigt, Malaria ist nicht vorhanden. Der wärmste Monat ist der Februar mit 27 °%C., der kälteste der August mit 10° C. Die reichlichen Regen gehören zu⸗ meist der warmen Jahreszeit von Oktober bis März an. Die beiden Küsten sind voneinander sehr verschieden: auf die Ostküste hat zu⸗ meist Anwendung, was oben von den seltsamen Felsbildungen gesagt ist; längs der Westküste ist der Aufstieg ins Gebirge der Mitte durch dichten Wald erschwert. Der Vortragende bestieg beide obengenannten Gipfel und schilderte deren malerische Reize und Ausblicke, zeigte zum Schluß seines Vortrags auch an Lichtbildern, daß die Gebirgslandschaften in ihrer Schönheit auch einem verwöhnten Auge Genüge tun. Das vorerwähnte eigenartige Gepräge der von Korallenriffen umgebenen Insel wird ihr durch ihre Fauna und Flora verliehen. An Säugetieren beherbergt sie ausschließlich geflügelte, nämlich die verschiedensten Arten und Größen von Fleder⸗ mäusen, an Vögeln etwa 80 Arten: nächst kleinen Singvögeln Raben, Kuckucke, Papageten, Tauben, Raubvögel, einen nur hier vor⸗ kommenden Rallenkranich, von den Eingeborenen Kapu genannt, der im Wege der Entwicklung, die er genommen, das Fliegen verlernt hat und ein leichtes Opfer der Eingeborenen wird, sodaß sein Aus⸗ sterben unabwendbar erscheint. Die Reptilien sind auf Seeschlangen und einige Landschlangen und größere Eidechsen beschränkt. Auch die Insekten, Schmetterlinge vor allem, legen Zeugnis für die Abgeschiedenheit der Insel von anderen Mittelpunkten tierischen Lebens ab. Nach der Seite der Fauna ist Neukaledonien ein Land für sich; doch vielleicht in noch höherem Grade nach der Seite der Flora! Araukarien und einige Sorten kleinerer Palmen Kentia bilden den Kern der stattlichen Wälder, nächst ihnen aber der eigen⸗ artige Niauli⸗Baum und eine Fülle strauchartiger Gewächse, welche übereinstimmend geringe Blatt⸗, dafür aber übermäßige Blüten⸗ entwicklung, und diese meist in den leuchtendsten Farben zeigen. Die Vegetation schwer beeinträchtigend war bis vor kurzem das unvorsichtige Umgehen der Eingeborenen mit dem Feuer und infolgedessen Wald⸗ und Grasbrände, die im Hochgebirge die an und für sich nicht sehr mächtige Grasnarbe vernichteten. Das ist durch strenge Verbote und Bestra ungen jetzt besser geworden, die ungeheure Häufigkeit der Brände hat aufgehört; aber die Regierung hat in bester Meinung einen Mißgriff durch Einführung der ihr aus Martinique und Guadeloupe her bekannten Landana gemacht, die, in der Absicht ein⸗ geführt, die nackten Felsen wieder mit Vegetation zu kleiden, dies Werk zwar vollzieht, aber wegen ihres Wucherns eine Landplage zu werden droht. Erwähnenswert ist auch eine schöne Farnenvegetation. Zur Eigenart der Insel gehört ferner ihre eingeborene Bevölkerung, die den Papuas sehr nahe verwandten Kanaken. Von ihr gilt ebenfalls, daß sie unausgesetzt eine so starke Ver⸗ minderung, teils durch Krankheiten, wie Lepra und Tuberkulose, teils durch die ihnen gebrachte europäische Zivilisation, u. g. durch den Zwang, Kleider zu tragen, und anderes, erfährt, daß ihr gänzliches Aussterben wohl nur eine Frage der Zeit ist. 1889 noch 42 000 Köpfe stark, hat sich seitdem ihre Zahl um 15 000 verringert. Zum Christentum bekehrt, haben die Kanaken seit lange der Menschen⸗ fresserei entsagt; aber an ihren alten heidnischen Anschauungen, Opfern, dem E11*“ halten sie ebenso fest, wie an Stein⸗ schleuder und Bogen. Sie wohnen über die Insel verteilt in Dörfern und bauen sich merkwürdig kegelförmig gestaltete Hütten, die bei den Vornehmen, den Häuptlingen, gewöhnlich turmähnliche Gestalt und Höhen bis zu 10 m annehmen. Eine ganz seltsame, übrigens auch in Neuguinea beobachtete Erscheinung ist die allgemeine Sprach⸗ verwirrung. Eingeborene aus einigermaßen entfernten Dörfern ver⸗ stehen einander nicht mehr. Nach den von den Eingeborenen ge⸗ zeigten Lichtbildern sind sie frei von der Unsitte der Gesichts⸗ und Körperverunstaltung, machen zu einem großen Teil einen intelligenten Eindruck und sind auf seiten der Männer durch starken Bartwuchs, in beiden Geschlechtern durch starken Haarwuchs ausgezeichnet. Sie sind geschickte Fischer und Nachenbauer. Auch verstehen sie sich auf Holzschnitzerei. Von einer Landschaft im Osten der Insel, „Caledon ferrea“ genannt, berichtete der Vortragende, daß dort das Ueber⸗ wiegen von Eisenerzen in der Zusammensetzung des Bodens so bedeutend ist, daß der Pflanzenwuchs darunter schwer leidet und die Gewässer ohne Tierleben sind. Eine trostlose Gegend nannte S. Sarasin diese Landschaft. Anderseits gehört der Metallreichtum des Landes in jenen jüngeren Bildungen der Gebirge zu einem seiner Vorzüge, der von den Europäern im Lande (zuletzt 21 000 einschl. 6000 Sträflinge) aber bei weitem nicht genügend verwertet wird, wenn auch Nickel und Chromsilbererz, selbst Kupfer bereits zu den Hauptausfuhrartikelr Kaledoniens gehören. Nächst dem immerhin schon nicht unbedeutenden Bergbau führen wenig Landesprodukte der Ausfuhr Werte zu, es seien denn neuerdings Fleischkonserven als Ergebnisse der reichlich betriebenen Viehzucht. Angebaut werden im Lande, meist zum Selbstgebrauch, Kaffee, Zuckerrohr, Bataten, Maniok, Obst, Getreide und Futter⸗ pflanzen der gemäßigten Zone.

Die Ausgrabungen der Expedition des Freiherrn von Oppen⸗ heim auf dem Tell Halaf im Quellgebiet des Chabur, des stärksten Nebenflusses des Euphrat, haben in letzter Zeit zur Aufdeckung zahl⸗ reicher Privathäuser, Straßen und Plätze im Stadtgebiet geführt. Auch auf dem Burghügel sind zwischen den Palästen weitere wichtige Auf⸗ klärungen erfolgt zum Teil durch außerordentlich tiefe Grabungen bis zu dem natürlichen Felsboden, auf dem der Ruinenhügel sich mit der Zeit aufgebaut hat. Die Kultur der alten Bewohner der Tell Halaf⸗ Residenz in den einzelnen Wohnperioden tritt immer deutlicher hervor, und immer klarer wird es, daß der Tell Halaf im Grunde nur in der hettitischen Zeit als große Stadt bestanden und geblüht hat. Später wurde die Hauptstadt des Tell Halafreiches nach einem zweiten, 6 km entfernten Quellpunkt des Chabur verlegt, dem heutigen Ras el Ain (Ras el Ain bedeutet Quellkopf), und das ist der Grund für die verhältnismäßig gute Erhaltung der hettitischen Ueberreste auf dem Tell Halaf her en. Inzwischen hat Freiherr von Oppenheim mit einigen seiner Mit⸗ arbeiter eine weitere Forschungsreise unternommen, auf der in Er⸗ gänzung von früheren Expeditionen, und vor allem derjenigen des letzten Jahres, die vom Tell Halaf nach dem Osten bis zu den assyrischen Gebieten und deren Hauptstätten Assur, Nimrud und Ninive geführt hatte, nunmehr die großen, heute als Wüstensteppen sich darstellenden Ebenen füdlich und westlich des Tell Halaf und des Djebel Abd el Aziz erforscht werden sollten, um nach Mög⸗ lichkeit die Grenzen des alten Hettiterreiches, dessen Hauptstadt der Tell Halaf war, festzustellen. Der Djebel Abd el Aziz ist ein zum Teil sehr zerklüftetes und malerisches, von West nach Ost streichendes Gevirge. Er liegt nur ein bis zwei Tagereisen südlich von Tell Halaf. Die ihn im Süden bis zum Euphrat und im Westen bis zum zelich umgebenden ausgedehnten Steppen sind heute arm an Wasserplätzen, gänzlich unbewohnt und infolgedessen der Durchgangs⸗ 8. für die zahlreichen Beduinenraubzüge, die zwischen dem üdlichen Mesopotamien und den Fruchtgebieten und fetten Weide⸗ plätzen mehr im Nordwesten des Zweistromlandes hin und herwogen. In früheren Zeiten waren diese Gegenden stark bewohnt. Beinahe täglich wurden die interessantesten archäologischen Entdeckungen ge⸗ macht, die den verschiedensten Kulturperioden angehören. Aus der bettitischen Zeit vor allem zahlreiche Ruinenhügel, sogenannte Tells, die zum Teil noch genau die alte Struktur der früher bewohnten Plätze erkennen ließen. Hoch oben im Gebirge ein hettitischer Tempel mit noch gut erhaltenen Resten gewaltiger Statuen aus Basalt. Ferner aus der griechisch-römischen Zeit

150 200 m hohes Kreideplateau, dessen Felsen in häufig

Ruinen von großen Städten und Kastellen sowie Begräbnisplätze mit

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