1913 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jul 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Majestät der Kaiser und König hörten voorgestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, in Balestrand aann Bord der Jacht „Hohenzollern“ den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amts, Gesandten von Treutler.

Gestern hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ Auswärtigen Amte zwischen dem Staatssekretär von Jagow und dem französischen Botschafter Cambon ein Notenaustausch über die Regelung des Luftverkehrs zwischen Deutsch⸗ land und Frankreich stattgefunden.

Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat dem Regierungsbauführer des Hochbaufaches Walter Saran, dem Regierungsbauführer des Wasser⸗ und Straßenbaufachs Achmed Koß, dem Regierungsbauführer des Eisenbahn⸗ und Straßen⸗ baufachs Karl Daub und den Regierungsbauführern des Maschinenbaufachs Friedrich Reckel und Hans Blümener, die im Jahre 1912 die Diplomprüfung mit Auszeichnung be⸗ standen haben, Prämien von je 900 zur Ausführung von Studienreisen beywilligt.

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Präsident des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg, Wirklicher Geheimer Ober⸗Konsistorialrat Stein⸗ hausen ist auf Urlaub nach Wildbad Gastein abgereist.

Die Bücherei und das Lesezimmer des Königlich Preußischen Statistischen Landesamts bleiben während des Monats August des laufenden Jahres geschlossen.

sind am 25. Juli

Laut Meldung des „W. T. B.“ „Emden“

S. M. S. „Loreley“ in Gagry und S. M. S. in Jap eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserliches Handschreiben an den Ministerpräsidenten Grafen von Stürgkh, in dem der Kaiser in landesväterlicher Für⸗ sorge für das Königreich Böhmen, dessen autonome Ver⸗ waltung nunmehr zum völligen Stillstand gekommen ist, kraft seiner Regentenpflicht Anordnungen getroffen hat, die die Fortführung dieser Verwaltung in die Hände von Persönlich⸗ keiten seiner Wahl legen und durch Erschließung einzelner zur Deckung des dringenden Bedarfs bestimmten Einnahmequellen ermöglichen sollen. Es ist der Wunsch des Kaisers, daß an die Stelle der durch den Ernst des Augenblicks notwendig

ewordenen Einrichtungen baldigst eine neuerliche gedeihliche Wirksamkeit der verfassungsmäßigen Organe der Landes⸗ autonomie treten könnte, wofür die natürliche Voraussetzung ein vertrauensvolles Zusammenwirken der beiden das Land be⸗ wohnenden Volksstämme bilde. Der Kaiser billigt daher die Absicht der Regierung, in Fortsetzung ihrer pflichtgemäßen Bemühungen die Sicherstellung solcher Grundlagen anzubahnen, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß dem Werke, dessen Ge⸗ lingen ihm am Herzen liegt, ein fester Rückhalt in der ge⸗ reiften Einsicht beider Volksstämme und damit die Gewähr eines gesicherten Bestandes und nachhaltigen Erfolges beschieden sein werde.

8 Das Amtsblatt veröffentlicht weiter ein Kaiserliches Patent, durch das die Auflösung des Böhmischen Landtags verfügt und die Regierung damit betraut wird, im geeigneten Zeitpunkt Neuwahlen vorzunehmen. Ein weiteres Kaiserliches Patent setzt eine aus Beamten bestehende Landesverwaltungs⸗ kommission ein, zu deren Präsidenten das bisherige Mitglied des Böhmischen Landesausschusses und Vizepräsident des Reichsgerichts Graf Schönborn ernannt wird. In demselben Patent wird die Erhöhung gewisser Landessteuer⸗ zuschläge und die Einführung einer Bierauflage als Hilfsmittel für die Fortführung des Landeshaushalts verfügt.

In einem Communiqué des Amtsblattes werden die Ver⸗ hältnisse eingehend geschildert, durch die die Regierung zu den erwähnten provisorischen Maßnahmen genötigt worden sei, und es wird betont, daß mehr denn je für die Regierung und für die Parteien des Landes ein gerechter nationaler Ausgleich der Leitstern und das Ziel ihres Handelns sein müsse. Auf dieses Ziel weise mit feierlichen Worten das Kaiserliche Hanpschreiben hin, das ein neues kostbares Unterpfand dafür bilde, daß die Bemühungen für den nationalen Frieden in Böhmen mit dem größten Nachdruck aufgenommen werden.

8 Die dem konservativen Großgrundbesitz angehörenden Mitglieder des böhmischen Landesausschusses haben, wie „W. T. B.“ meldet, in der Landesausschußsitzung vom 23. Juli im Anschluß an die Erklärungen des Oberstland⸗ marschalls die Niederlegung ihrer Mandate erklärt mit der Be⸗ merkung, daß diese Niederlegung gleichzeitig mit der Annahme der Demissio Oberstlandmarschalls in Wirksamkeit zu treten habe. 8 8

Frankreich. 18

Der König und die Königin von Spanien sind vorgestern mittag von Paris über Calais nach England ab⸗ gereist.

Der Bericht, den im Namen des Heeresausschusses des Senats Doumer über das Gesetz, betreffend die drei⸗ jährige Dienstzeit, erstattete, beschäftigt sich eingehend mit den deutschen Heeresverstärkungen und schließt mit Erörterungen über die gegenwärtige Lage Europas, die mehr denn je verlange, daß Frankreich stark sei, und daß es, ohne jemanden anzugreifen oder herauszufordern, niemanden zu fürchten habe. Wie „W. T. B.“ meldet, heißt es in dem Bericht weiter:

1 Die Balkankriege haben in dem politischen und militärischen Gleichgewicht des Kontinents eine Störung hervorgerufen; zu wessen Nutzen oder Schaden, kann niemand sagen. Jedenfalls haben die Konfliktsursachen zwischen den Großmächten sich nicht ver⸗ ringert. Wir können nur wünschen, daß sie sich nicht ver⸗

mehren. 1 de man erwidern muß, beweisen gerade nicht, daß die Festigkeit des Friedens gewachsen ist. Die Mächtegruppierung, der Frankreich angehört, hat keine Erschütterungen erfahren. Frankreich, das seinen ö und Freundschaften ent⸗ schlossen treu ist, kann auf seine Verbündeten und Freunde zählen. Im Laufe einer schweren entscheidenden Krisis sind Frankreich, England und Rußland nicht einen Augenblick uneinig geworden und werden auch in Zukunft nicht uneinig werden. Um nur von militäri⸗ schen Dingen zu reden, so beweisen Frankreich und Rußland, daß sie im Falle einer Koalition oder einer drohenden Umwälzung aufeinander ählen können. Aber Frankreich will sich wie die anderen Mächte eigene Sicherheit nur selbst zu danken haben und in der Lage sein, seine Unversehrtheit durch eigene Kraft zu sichern. Das ist die Bedinguntz für die Wirksamkeit des Bünd⸗ nisses. Frankreich und Rußland stehen die drei verbündeten Nationen Mitteleuropas gegenüber. Zwei derselben sind unsere Nachbarn. Aber nur einer, Deutschland, hat eine bedauerliche beunruhigende Politik, die für uns zu gewissen Stunden einer allerjüngsten Vergangenheit aggressiv war. Deutschland, einst ein unbarmherziger Gegner, ist auch der bei weitem mächtigste. Wir haben also allen Grund, unsere Armee auf dem Niveau der deutschen zu erhalten. Wenn wir mit ihr kämpfen müßten, dann dürfte dies nur mit gleichen Waffen geschehen. Uebrigens ist eine mächtige Armee eine Friedens⸗ afsekuranz. Selbst kriegerischen Völkern dient eine Armee sehr selten im Kriege; aber sie dient dauernd dazu, Achtung einzuflößen. Frank⸗ reich muß stark sein unter den starken Nationen, weil es immer in erster Reihe stand und in erster Reihe bleiben muß. Das französische Volk will in Zukunft ruhmreich bleiben, wie es in der Vergangenheit ruhmreich war. Der Instinkt seiner ‚Größe ist der Gedanke an seine Selbsterhaltung. Es will, daß es ein großes Volk sei oder untergehe. Die Erledigung des Budgets für 1913 dürfte obiger Quelle zufolge eine neue Verzögerung erfahren, da der Finanzausschuß des Senats mehrere von der Kammer an⸗ genommene Anträge abgelehnt hat, so insbesondere den Zusatz⸗ antrag Malvy, wonach vom 1. Januar 1915 ab die Personal⸗ und die Tür⸗ und Fenstersteuer durch eine gestaffelte Gesamt⸗ einkommensteuer erseßt werden soll, ferner der Breton, wonach das Budget von 1913 im wesentlichen au für das Jahr 1914 in Anwendung gebracht werden soll. Der Generalberichterstatter Aimont stellte fest, daß das Budget von 1913 einen von 222 Millionen und das von 1914 einen Fehlbetrag von 650 Millionen aufweisen werde. Die neuerliche Erörterung des Budgets wird heute im Plenum des Senats stattfinden. v1““ Türkei.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten Osman Nizami Pascha ist in besonderer Mission nach London entsandt worden.

In der Antwort, die der Großwesir auf das erste Telegramm des bulgarischen Ministers des Aeußern Ghenadiem erteilt hat, erklärt er laut Meldung des „Wiener K. K. Tele⸗ graphen⸗Korrespondenzbureaus“, daß er die darin enthaltenen Ansichten über die beiden Staaten gemeinsame Notwendigkeit, normale und dauernde Beziehungen untereinander herzustellen, teile, und fährt dann fort:

In voller Würdigung der Bedeutung dieser Notwendigkeit habe ich dem Delegierten der Königlichen Regierung erklärt, daß es behufs künftiger Hintanhaltung jedes Streitpunktes und aller Mißverständ⸗ nisse zwischen beiden Nachbarstaaten notwendig sei, unverzüglich die Grenzlinie, wie sie in unserer Mitteilung an die Mächte vom 19. d. M. festgestellt ist, anzunehmen. Infolgedessen hatte ich in Erwartung einer günstigen Antwort Ihren Delegierten gebeten, der Königlichen Regierung die Anschauungen und Absichten der Kaiserlichen Regierung bekannt zu geben. Da ich darauf keine Antwort erhielt und da unsere Truppen täglich Zeugen der Verwüstungen und Ausschreitungen jeglicher Art sind, die die versöhnlichen Dispositionen der Kaiserlichen Regierung illusorisch machen, stellse sich die sofortige Besetzung der Maritzalinie als notwendig heraus. Im übrigen muß die von uns gegenüber den Mächten übernommene Verpflichtung, die in unserem oben angeführten Schreiben bezeichnete Grenzlinie nicht zu überschreiten, einen hin⸗ länglichen Beweis der Absichten der Pforte und ihres aufrichtigen Wunsches darstellen, zwischen beiden Staaten ein Einvernehmen auf dauernder Grundlage herzustellen. Ich hoffe, daß Eure Exzellenz in Würdigung der Gefühle, die uns leiten, Ihre Bemühungen mit den unsrigen vereinen werden, damit wir zu einer Lösung der uns gegenwärtig drängenden Differenzen gelangen.

Nach Meldungen der „Agence Bulgare“ vom 26. d. M. über die Kriegslage haben ernsthafte Operationen nicht stattgefunden. Bei Vlassina versuchten die Serben die Offen⸗ sive zu ergreifen, in der Absicht, von neuem die Grenze zu überschreiten. Sie wurden jedoch durch das bulgarische Artilleriefeuer zurückgetrieben. Nach den ergänzenden Nachrichten der Erkundungsdetachements sind die den serbisch⸗-montenegrinischen Truppen bei dem Angriffe auf Kotschana zugefügten Verluste sehr groß. Auf einer Strecke von 800 Schritten wurden 1760 Leichen gesammelt, darunter diejenigen von acht Offizieren. Das ganze Feld hinter diesem Streifen ist bis zu den hein Mächan Linien mit Leichen übersät. Wenn man in normaler Weise von der Zahl der Toten auf die Zahl der Verwundeten schließt, so dürfte deren Zahl sicher mehrere tausend übersteigen. Dies beweist, daß die Verbündeten bei Kotschana eine schwere und blutige Niederlage erlitten haben. Die Griechen versuchten bei Pehtschewo zum Angriffe überzugehen, wurden aber durch ein heftiges Feuer zurückgeworfen und gezwungen, den Rückmarsch anzutreten. Die Türken haben sich nach der Einäscherung einiger Dörfer und des Grenzortes Hebitschewo nach Thrazien zurückgezogen.

Dem serbischen Pressebureau zufolge haben die ser⸗ bischen Truppen die Einschließung Vidins durch⸗ geführt.

Die griechische Armee hat, wie „W. T. B.“ meldet, nach einem zweitägigen heftigen Kampfe bei Simetli am Strumaflusse die bulgarische Armee in die Flucht ge⸗ schlagen, drei Geschütze und viel Kriegsmaterial erbeutet. Die Bulgaren hielten eine steile Anhöhe, die 1260 m. über dem Meeresspiegel liegt, besetzt. Die Stellung war durch vier Reihen starker Artillerieverschanzungen besetzt. Die Griechen mußten bei strömendem Regen und Nebel die schwie⸗ rigen Kravna⸗Pässe, die sich über 20 km weit erstrecken, überwinden. Die Bulgaren, die alle Brücken zerstört hatten, beschossen die Pässe lebhaft und machten so den Vor⸗ marsch für die griechische Artillerie schwierig. Deshalb rückten die Griechen während der Nacht vor. Vorgestern wurden die Bulgaren auf der ganzen Front von ihren vorge⸗ schobenen Stellungen auf die Hauptstellung zurückgeworfen. Die Griechen gingen, nachdem sie den Ausgang der Pässe er⸗ reicht hatten, zum Sturmangriff vor. Nach heftigem Kampfe wurden die Bulgaren vollständig zersprengt.

Von amtlicher griechischer Seite wird ferner gemeldet, daß die bulgarische Kavallerie in Stärke von 500 Mann Panthi geräumt und daß auch die bulgarischen Behörden die Stadt verlassen haben. Die achte griechische Division besetzte die Stadt und setzte die von den Bulgaren gemachten Gefangenen in Freiheit. 8 11.“

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Die jenseits des Rheins zunehmenden Rüstungen, auf

Griechenland.

Der König Konstantin hat den von der bulgarischen Regierung verlangten dreitägigen Waffenstillstand, wie T. B.“ meldet, aus strategischen Gründen abgelehnt. Der Ministerpräsident Venizelos ist mit den anderen Delegierten, dem griechischen Gesandten in Sofia Panas, dem Universitätsprofessor in Paris Politis, dem griechischen Gesandten in Wien Streit und ferner 28 vom König be⸗ stimmten Offizieren Pallis und Exadaktylos vorgestern nach Bukarest abgereist. Die Abreise Venizelos ist infolge der Ant⸗ wort Rumäniens beschlossen worden, in der es sich dem Vor⸗ schlag der Verbündeten anschließt, gleichzeitig über einen Waffen⸗ stilltand und den Vorfrieden zu verhandeln.

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Der König von Montenegro hat das Telegramm des Königs Karl laut Meldung des „W. T.⸗B.“ in derselben Weise beantwortet, wie die Könige von Griechenland und Serbien.

Die Frage, ob die Sitzungen der Friedenskonferenz in Bukarest oder Sinaia abgehalten werden sollen, ist dahin entschieden worden, daß die Konferenz jedenfalls in Bukarest eröffnet und vorderhand ihre Sitzungen hier abhalten wird. Im weiteren Verlauf der Konferenz wird es von emer eventuellen Uebersiedlung des Königs nach Sinaia abhängen, ob die Sitzungen zum Teil dort stattfinden sollen.

Zu rumänischen Delegierten für die Konferenz sind bisher der Ministerpräsident Majoresco und die Minister Take Jonescu und Marghiloman ernannt worden. Die Mit⸗ glieder der bulgarischen Delegation Tonschew, Fitschew, Stanschow und Radew sowie ein Mitglied des Kassations⸗ hofs in Sofia sind gestern in Bukarest eingetroffen. Jwanow und Paprikow, die sich in Nisch befinden, werden von dort nach Bukarest kommen, wenn in Nisch nicht verhandelt werden sollte.

Serbien.

Die serbischen Friedensdelegierten, der Ministerpräsident Pasitsch, der frühere serbische Gesandte in Sofia Spalai⸗ kowitsch und der serbische Gesandte in Bukarest Michailo Ristitsch, die militärischen Sachverständigen, die Generalstabs⸗ obersten Smiljanitsch und Kalafatowitsch, sowie zwei Ministerialsekretäre sind gestern nach Bukarest abgereist. Während der Abwesenheit des Ministerpräsidenten Pasitsch vertritt ihn der Finanzminister Patschu.

Wie die „Politika“ meldet, wird Serbien nach der Versicherung maßgebender Kreise bei den Friedensverhand⸗ lungen folgende Forderungen stellen: Ueberlassung aller von der serbischen Armee zum zweiten Male eroberten Gebiete, Regulierung der alten serbisch⸗bulgarischen Grenze, da diese wiederholt zu Zwistigkeiten Anlaß gegeben hat, und Zahlung einer Kriegsentschädigung. In Nisch würden die militärischen Ver⸗ handlungen über eine Demarkationslinie und über die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten geführt werden. Der Tag, an dem die Verhandlungen beginnen sollen, ist indessen noch nicht bekannt.

Bulgarien.

Der Ministerrat hat einen Kredit von 250 000 Fr. zur Unterstützung der Flüchtlinge bewilligt.

Gegenüber den Mitteilungen, daß Serbien die Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten mit dem Hinweise ver⸗ weigere, daß die bulgarischen Truppen letzthin serbische Ort⸗ schaften angegriffen hätten, teilt die „Agence Bulgare“ mit, daß die bulgarischen Truppen schon am 10. Juli in Befolgung eines durch politische Rücksichten bedingten Befehles sich aus dem serbischen Gebiet in die Gegend von Rapana, Kula und Bjelograd⸗ schik zurückgezogen und seither in diesen Gegenden keinen Angriff unternommen hätten, während die Serben am 17. Juli in bulgarisches Gebiet eingedrungen seien und Tschupreni und Tergovischte besetzt hätten. Andererseits hätten die gegen Zaribrod und Pirot operierenden Truppen am 7. Juli Befehl erhalten, sich auf bulgarisches Gebiet zurückzuziehen. Als die Serben in der ersten Hälfte des Juli auf der Linie Vlasina Pateritza in bulgarisches Gebiet eingedrungen wären, hätten sich die Bulgaren darauf beschränkt, sie zurückzudrängen, was erst am 25. d. M. vollständig gelungen sei. Die von serbischer Seite aufgestellte Behauptung, daß die Bulgaren letzthin serbi⸗ sches Gebiet angegriffen hätten, sei somit vollständig unbe⸗ gründet. Sie sei erfunden, um die Verweigerung der Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten zu erklären, die von allen außer Serbien und Griechenland herbeigesehnt werde.

Die bulgarischen Friedensdelegierten, der Finanzminister Tontschew, der Chef des Generalstabes General Fitschew, der frühere Vizepräsident der Sobranje Sava Ivantschew, der Publizist Rachew, der Oberstleutnant Stanschew und zwei Sekretäre sind vorgestern nach Bukarest abgereist.

Amerika.

Der amerikanische Botschafter in Mexiko Wilson hat dem Präsidenten Wilson einen Bericht unterbreitet, in dem er laut Meldung des „W. T. B.“ der Regierung empfiehlt, ent⸗ weder unverzüglich die Regierung Huertas anzuerkennen oder zu intervenieren. Der Botschafter ist der Meinung, daß Huerta schließlich die Oberhand behalten werde, und er erklärt, daß die sogenannten Aufständischen in Wirklichkeit Banditen seien, die lediglich von dem Wunsche, Beute zu machen, getrieben würben. Wilson entwirft ein trübes Bild von der finanziellen Lage des Landes, indem er hauptsächlich auf die schweren Verluste der Ausländer hinweist. So schätzt er die Verluste, die allein Franzosen in den letzten Monaten erlitten haben, auf 250 Millionen Dollar.

Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge wird bekannt ge⸗ geben, daß an dem vorgeschlagenen Vertrage mit Nicarag ua Aenderungen vorgenommen werden, sodaß es diesem Staate erlaubt wird, sich jeder Union anzuschließen, die von den mittelamerikanischen Staaten gegründet werden sollte. Das Fehlen einer solchen Bestimmung soll nämlich bei den anderen mittelamerikanischen Regierungen, von denen eine derartige Union seit langem gewünscht wird, Argwohn erregt haben. Es wird erklärt, daß das tatsächlich, wenn auch nicht formell bestehende Protektorat Amerikas über Nicaragua von diesem Lande und nicht von den Vereinigton Staaten angeregt worden sei.

Der amerikanische Senat hat alle Paragraphen der ersten Teils der neuen Zolltarifbill, der die Chemie⸗ kalien betrifft angenommen, mit Ausnahme derjenigen über die Baryt⸗ und Bleiprodukte, die auf Verlangen einiger republi⸗ kanischer Senatoren zurückgestellt wurden. Die letzteren haben

jedoch keine weiteren Zesatanträg⸗ gestellt, da sie die Nutzlosig⸗ keit eines solchen Vorgehens einsahen und die Erledigung des Gesetzes nicht verzögern wollen.

1 v

Mit Rücksicht auf die das Land und die Vorstädte von Schanghai überschwemmenden Streitkräfte der Aufrührer ist vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, in einer Versammlung des Konsularkorps und der städtischen Behörden beschlossen worden, Matrosen zu landen und eine Postenkette um die Fremdenniederlassung aufzustellen. Auch an beiden Enden der Suchowbucht und an den Grenzen der Niederlassung sind Posten aufgestellt worden, die den Befehl erhalten haben, den Durchzug der Aufrührer zu hindern. In der Stadt ist eine Bekanntmachung veröffentlicht worden, die den Kriegführenden und allen sich aktiv an dem Aufruhr Beteiligenden anzeigt, daß die Niederlassung für sie geschlossen ist.

Die Nordtruppen haben am Freitag allgemein den Vor⸗ marsch begonnen, den Jantse⸗Kiang überschritten und die Elefanteninsel besetzt. Wie ferner gemeldet wird, sind die Woosung⸗Forts am Freitag von den Regierungstruppen erobert, am gleichen Abend jedoch von den Rebellen wieder besetzt worden. Der Kommandeur der Rebellen ist entflohen. Die Truppen der Rebellen, an Zahl etwa 3000, wählten einen neuen Führer, der die Erklärung abgegeben hat, er werde nur dann kämpfen, wenn er angegriffen werde.

Einer Meldung der „Times“ vom gestrigen Tage zufolge sind die Forts von Hukou an der Mündung des Pojangsees, auf die die Operationen der Revolutionäre von Kiangsi basiert waren, von den Regierungstruppen eingenommen worden. Dieser Erfolg, der hauptsächlich durch das Eingreifen der Flotte erreicht wurde, bricht der Bewegung in Kiangsi das Rückgrat und wird die Truppen und die Kanonenboote für die Offensive weiter unterhalb am Flusse und für einen Angriff auf die Nachhut der Nankinger Armee freimachen.

Kunst und Wissenschaft. 8 Geheimrat Professor Dr. Hergesell hat ein Funkentelegramm der deutschen wissenschaftlichen Station Ebeltofthafen (Croßbay) er⸗ halten, die laut Meldung des „W. T. B.“ mitteilt, daß dort weder über Schröder⸗Stranz noch über die zurzeit im Nordostland tätige Hilfsexpedition Staxrud etwas be⸗ kannt sei. Von Dr. Wegener, dem Leiter der Station, ist ein ausführlicher Bericht über seinen Versuch zur Rettung der Schröder⸗Stranz⸗Expedition angekommen. Diese Hilfsexpedition, an der außer Wegener der Engländer Millar und die Skandinavier Olafson und Abrahamsen teilnahmen, war bereits im Februar d. J. von der Croßbay an die Wijdebay marschiert und hatte die dortige Fanghütte aufgesucht. Sie brachte die ersten Nachrichten von der Rettung Rüdigers und Raves. Die Besatzung der deutschen Station wird zurzeit abgelöst. Dr. Wegener und Dr. Robitzsch kehren zurück und werden durch die Assistenten Dr. Stell⸗Straßburg und Dr. Hoff⸗ mann⸗München ersetzt. .“

Literatur.

Die Krankenversicherung nach der Reichsversiche⸗ rungsordnung vom 19. Juli 1911, auf Grund der Materialien, der Ausführungsbestimmungen und der bisherigen Rechtsprechung mit Anmerkungen versehen von Th. Petersen, Direktor der ham⸗ burgischen Behörde für das Versicherungswesen. Siebente, vollständig neu bearbeitete Auflage des Kommentars zum Krankenversicherungsgesetze. I. Band: Erstes und zweites Buch, LXXIX und 993 Seiten. II. Band: Drittes, viertes, fünftes und sechstes Buch und Einführungsgesetz, LXXII und 719 Seiten. Verlag von Grefe u. Tiedemann, Ham⸗ burg. Nach der Begründung zum Artikel 99 des Einführungs⸗ gesetzes zur Reichsversicherungsordnung sollen die auf dem Gebiete der Krankenversicherung von dem Reichsgericht und den höchsten Verwaltungsgerichten der Einzelstaaten bisher getroffenen Entscheidungen für die Uebergangszeit dergestalt maßgebend bleiben, daß die Oberversicherungsämter, um eine einheitliche Recht⸗ sprechung herbeizuführen, innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Tage, an dem die auf das Verfahren in Sachen der Krankenversiche⸗ rung bezüglichen Vorschriften des sechsten Buches in Kraft treten, also nach dem 1. Januar 1914, bei ihnen anhängige Sachen dann an das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) abzugeben haben, wenn sich ergibt, daß sie von einer Entscheidung der bezeichneten Ge⸗ richte abweichen wollen. Eine genaue Kenntnis namentlich der von diesen Gerichten bisher ergangenen Entscheidungen ist daher sowohl für die Mitglieder der Versicherungsbehörden wie für die Kassenvorstände unerläßlich. Aber auch die zahlreichen einschlägigen Entscheidungen der übrigen ordentlichen Gerichte, Verwaltungsgerichte und Verwaltungs⸗ behörden, besonders diejenigen der Oberlandesgerichte und der Rekurs⸗ behörden dürften, zumal da die hier in Frage kommenden Streitigkeiten nicht in allen Einzelstaaten dem Verwaltungsstreitverfahren überwiesen gewesen sind, noch auf lange Zeit ihren Wert behalten. In dem vorliegenden Werke sind nun neben einer Wiedergabe alles Wesent⸗ lichen der Gesetzgebungsmaterialien und der bisher veröffentlichten Ausführungsbestimmungen namentlich des Reichs und der Hansestädte sämtliche die Krankenversicherung betreffenden wichtigeren gericht⸗ lichen, verwaltungsgerichtlichen und behördlichen und Verfügungen, soweit sie auch nach dem neuen noch Geltung oder doch Interesse haben werden, ihrem wesentlichen Inhalte nach unter Quellenangabe in der Form von Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes übersichtlich zusammengestellt und ist damit ein getreues Bild von dem gegen⸗ wärtigen Stande der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Kranken⸗ versicherungsrechts gegeben. Mit Rücksicht darauf, daß in ver⸗ schiedenen Einzelstaaten die Einziehung der Beiträge zur Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung, die Ausstellung und der Umtausch der Quittungskarten und die Markenverwendung vielfach den Krankenkassen übertragen worden, sind in dem vorliegenden Werke auch die entsprechenden Bestimmungen des ersten und des vierten Buches der R.⸗V.⸗O. mit erläuternden Anmerkungen versehen und die darauf bezüglichen Ausführungsbestimmungen in den Anhang zum zweiten Bande mitaufgenommen, der den voll⸗ ständigen Wortlaut der ergangenen Ausführungsbestimmungen ein⸗ schließlich der „Anleitung des Reichsversicherungsamts über den Kreis der nach der R.⸗V.⸗O. gegen Invalidität und gegen Krankheit ver⸗ sicherten Personen“, im ganzen von 36 Verordnungen usw., im Zu⸗ sammenhang enthält. Im übrigen sind die die Krankenversicherung nicht berührenden Vorschriften der R.⸗V.⸗O. und des Einführungs⸗ gesetzes ohne Erläuterung wiedergegeben. Das vorliegende Werk des durch seine langjährige Tätigkeit als Direktor der hamburgischen Be⸗ hörde für Versicherungswesen mit der Praxis der Arbeiterversicherung ervorragend vertrauten Verfassers, das am Schlusse jeden Bandes ein ausführliches, seine Brauchbarkeit noch erhöhendes alphabetisches Sachregister aufweist, ist geeignet, die Ueberführung der Kranken⸗ versicherung in das neue Recht wesentlich zu erleichtern. Kommentar zur Reichsversicherungsordnung und zu ihrem Einführungs gesetz vom 19. Juli 1911 von Professor Dr. Stier⸗Somlo in Bonn. Zweite Lieferung. Preis 3 ℳ. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. In derselben Weise, wie in der seinerzeit an dieser Stelle gewürdigten ersten Lieferung des groß angelegten Kommentars die §§ 1.—50, sind in der zweiten die §§ 51 165 der R.⸗V.⸗O. erläutert. Der Verfasser zeigt das geschichtliche Werden einer jeden Einzelvorschrift auf, um as alte mit dem neuen Rechte zu verbinden und damit die für die Praxis unentbehrliche Kontinuität herzustellen,

Recht

Entscheidungen⸗

en sie bis in alle Einzelheiten hinsichtlich ihrer Tragweite und irkungen, arbeitet die⸗Begriffe, von deren Anwendung auf die Tat⸗ bestände des Lebens so viel abhängt, heraus und stellt Sinn und Be⸗ deutung der Rechtsnormen klar. Wo Anknüpfungspunkte an das bis⸗ herige Recht gegeben waren, ist überall diee voxhandene Rechtsprechung und Literatur kritisch verwertet. Soweit die Reichsversicherungs⸗ ordnung Neues bietet, sind die bisherigen Veröffentlichungen über diese sowie die Gesetzesmaterialien berücksichtigt. Die zahlreichen Einzelfragen sind in den Erläuterungen durch Unterabteilungen leicht kenntlich gemacht. Größere Abschnitte haben zusammenfassende Vor⸗ bemerkungen erhalten. 5 Ausführungsbestimmungen zur Reichsversicherungs⸗ ordnung vom 19. Juli 1911 für das Reich und die sämtlichen Bundesstaaten, zusammengestellt von Ernst Funke und Walther Nernst, Bibliothekaren im Reichsversicherungsamt. Erster Band. XXIV und 702 Seiten. Geb. 6 ℳ. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Der vorliegende erste Band enthält die für das Reich und für Preußen erlassenen Uebergangs⸗ und Ausführungsbestimmungen zur R.⸗V.⸗O. und zu ihrem Einführungs⸗ esetze. Die Bestimmungen für die übrigen deutschen Staaten ollen nach dem Vorwort in einem zweiten Bande vereinigt werden. Außerdem ist für die später noch ergehenden Ausführungsbestimmungen ein Ergänzungsband vorgesehen. Wie der vorliegende Band erkennen läßt, handelt es sich um ein groß angelegtes, lückenloses Sammelwerk, das sämtliche Ausführungsbestimmungen (Ausführungsgesetze, Ver⸗ ordnungen, Bundesratsbeschlüsse, Bekanntmachungen, Rundschreiben, Erlasse, Verfügungen usw.) bringen wird und schon jetzt in seinem ersten Bande eine Fülle von ihnen darbietet; umfaßt doch dessen⸗Inhaltsverzeichnis bereits 190 Ausführungsverordnungen usw. Diese sind nach einem übersichtlichen Plane zusammengestellt, der auch dem Mindergeübten die mühelose Auffindung der einzelnen Bestim⸗ mungen ermöglicht. Den an der Durchführung der R.⸗V.⸗O. Be⸗ teiligten, insbesondere den Organen der Versicherungsträger, den Ver⸗ sicherungsämtern, Oberversicherungsämtern, den Verwaltungsbehörden, Auskunftsstellen, Rechtsanwälten, Arbeitersekretariaten, Fachschrift⸗ stellern usw. wird die Sammlung gute Dienste leisten. Reichsversicherungsordnung nebst dem Einführungsgesetz vom 19. Juli 1911. Versicherungsgese vom 20. Dezember 1911. Tertausgaben mit Sachregister. (Liliput⸗ ausgabe deutscher Reichsgesetze, Band 3.) XXIII und 619 Seiten. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. Geb. 1,50 ℳ. Band der Liliputausgabe deutscher Reichsgesetze, in

register zu diesen Gesetzen vereinigt sind, teilt die

Gesetzbuch, Band 2: Handelsgesetzbuch, Zivilprozeß⸗ und ordnung): große Handlichkeit (Format 7:11 cm), mit den amtlichen Texten genau Wiedergabe der Gesetze, Ausstattung.

Kurze Aoezeigen

neu rschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten 95 elm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Führer durch die Reichsversicherungsordnung. Bearb. Oberbayern.

Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilh

von Martin Irl. 2. Aufl. 0,50 ℳ. Erding, E. Schwanke.

’4“ und Besitzsteuergesetz (Vermögens⸗

zuwachssteuergesetz) nebst Gesetz über Aenderungen im Finanz⸗ wesen. Textausg. mit Einleitung, Aumerkungen und Sachregister. Gebdn. 1,20 ℳ. Berlin W. 9, Linkstr. 16. Franz Vahlen.

Das Preußische Wassergesetz vom 7. April 1913.

ausführlichen Sachregister versehen von M gebdn. 5 ℳ. Breslau, Wilh. Gottl. Korn.

Die Geheimpolizei auf dem Wiener Kongreß. Eine

Auswahl aus ihren Pavieren. Von August Fournier. 12 ℳ; gebdn. 15 ℳ. Wien IV, Johann Straußgasse 6, F. Tempsky.

Das deutsche Heer nach der Neuordnung von 1913. Mit 44 Abbildungen und Velhagen u.

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Bonn, Carl Georgi, Universitätsbuchdruckerei für Kleinhändler mann von Franz Conrad, Gewerbelehrer. Taschenformat. Preis

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0,30 ℳ. Berlin SW. 11, Königgrätzer Straße 71. Gebr. Ulbrich,

Musikverlag.

Jagd. Naoannimachnag. Beginn der Jagd auf Flugwild Für den Landespolizeibezirk Potsdam wird der Beginn der Jagd auf 1 a. Rebhühner, Wachteln und schottische Moorhühner auf Montag, den 25. August 1913, sowie b. Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhähne, c. Birk⸗, Hasel⸗ und Fasanenhennen auf Sonnabend, den 27. September 1913, festgesetzt. 8 Potsdam, den 22. Juli 1913. Der Bezirksausschuß. 8 öZ

Nr. 58 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ S.. im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 23. Juli 1913, at folgenden Inhalt: Die neuen Lehrerbildungsanstalten in Heilbronn und Rottweil. (Schluß.) Die Möhnetalsperre. (Schluß.) Ver⸗ mischtes: Auszeichnung. Wettbewerb für Entwürfe zu einer Knaben⸗ mittelschule in Stendal i. d. Altmark. Technische Hochschule in Aachen. Zehnte Tagung des deutsch⸗österreich⸗ungarisch⸗schweizerischen Verbandes für Binnenschiffahrt. Städtische Prüfungsstelle für statische Berechnungen in Dortmund. Versammlung der Mitglieder des Verbandes zur Klärung der Wünschelrutenfrage. Güter⸗, Schiffs⸗ und Floßverkehr auf dem kanalisierten Main im Jahre 1912.

ELand⸗ und Forstwirtschaft. Stand der Ackerbaugewächse in den Niederlanden am 12. Juli 1913.

(Nach einer Veröffentlichung des Kgl. Niederländischen Ministeriums für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel.)

Die nachstehende Uebersicht enthält Angaben über die Anbau⸗ flächen der verschiedenen Ackerbaugewächse in den Niederlanden für die

E“

für Angestellte

Dieser dem die 1805 Paragraphen umfassende Reichsversicherungsordnung mit dem Einführungsgesetz und das 399 Paragraphen zählende Versicherungs⸗ geseß für Angestellte nebst einem ausführlichen alphabetischen Sach⸗

te Vorzüge der früher erschienenen Bände dieser Sammlung (Band 1: Bür ver. onkurs⸗ einer Taschenausgabe, übereinstimmende laren, leicht lesbaren Druck und gediegene

Mit Erläuterungen, einer Einleitung, einer Zuständigkeitstabelle und einem ax Herrmann. 4,50 ℳ,

Bedeutung und Recht seiner Erwerbung von

und Handwerker nebst Briefsteller für den kleinen Geschäfts⸗

Jahre 1911, 1912 und 1913. Die Zahlen für 1913 sind noch nicht als endgültig anzusehen, doch dürften sie in der Folge nur unbedeutende Berichtigungen erfahren.

Besäte Oberfläche in ha 1913 1912 1911

53 474

2 223 291 2 073

22 306 P11 138 186 12 953

18 815

Gewächse:

Winterweizen. Sommerweizen. Winterroggen. Sommerroggen. Wintergerste .. Sommergerste. ö11“ Buchweizen.. Bohnen (Pferde⸗,

138 530 10 580 16 732

Erbsen 26 929 22 362

Stammbohnen. 1X““ 7 521 6 808

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Kartoffeln zu Fabrikationszwecken. 31 2723

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Die vergleichende Zusammenstellung läßt erkennen, daß im Be⸗ richtsjahr der Anbau von Sommergerste, Erbsen, Stammbohnen, Kanariensaat, rotem Klee und der Kartoffeln für die Industrie zu⸗ genommen hat, während eine Verminderung der Anbaufläche von Winterweizen, Buchweizen, Eßkartoffeln, Zuckerrüben, Zichorie, Zwiebeln und Spinatsaat eingetreten ist.

Das außergewöhnlich ungünstige Wetter der letzten Wochen, das neben . Regenmengen niedrige Temperatur mit sich brachte, kam in erster Linie für die Neuernte sehr ungelegen, so daß sie jetzt noch teilweise auf den Feldern liegt.

„Der an den Ackerbaugewächsen angerichtete Schaden ist sehr vec⸗ schieden. Auf dem schweren Lehmboden, vor allem im Südwesten des Landes, stehen die Gewächse sehr dünn und unregelmäßig. Auf leichtem Boden ist der Stand der Ernte im allgemeinen gut, wenn auch natürlich auch hier die meisten Saaten gelitten haben. Das nasse Wetter begünstigt stark das Wuchern von Unkraut, während andererseits die Pflanzenkrankheiten keine Fortschritte gemacht haben. So hat die gewohnte Kartoffelkrankheit noch nirgends belangreichen Schaden verursacht.

Im besonderen werden folgende Angaben veröffentlicht: Der Stand des Weizens ist im allgemeinen gut, in Limburg sogar sehr gut, während er in Seeland und Südholland zu wünschen übrig läßt und nur als ziemlich gut angegeben wird.

Roggen hat sich im ganzen genommen nicht gut entwickelt.

Wintergerste. In Nordholland und in Seeland läßt die Wintergerste zu wünschen übrig, in den übrigen Teilen des Landes ist ihr Stand gut. Sommergerste steht in Südholland und dem westlichen Nordbrabant ziemlich gut, sonst gut.

Hafer. Im Gegensatz zum vorigen Jahr hat sich Hafer üppig entwickelt, selbst auf armen Sandböden sieht man prächtige Hafer⸗ felder. Allerdings hat der in letzter Zeit niedergegangene Regen die Frucht niedergeworfen, sodaß schönes Wetter erforderlich ist, um die guten Aussichten nicht zu schmälern. Abgesehen von Südholland steht Hafer überall gut bis sehr gut.

Buchweizen steht sehr verschieden. In Overyssel haben die Nachtfröste großen Schaden angerichtet; auch in Groningen und der Grafschaft Zutphen stehen die Felder nur ziemlich gut. Gut steht die Frucht in der Veluwe, Drenthe, Utrecht und Nordbrabant; sehr gut im Gooi und in Limburg.

Kanariensaat. Die angebaute Fläche ist im Berichtsjahr ganz bedeutend größer als in den vorhergehenden Jahren. In Nord holland steht die Saat ziemlich gut, sonst gut; auf dem Torfboden in Nordholland sogar sehr gut. 4

Blaue Mohnsaat. Der Stand ist in Seelaͤnd und Süd⸗ holland durchschnittlich gut, in Groningen und Nordholland ziemlich gut, in Nordbrabant mäßig.

Kümmel ist zum großen Teil schon geschnitten, doch ist das Ergebnis, auf das keine großen Erwartungen gesetzt werden, noch nicht bekannt. Im ganzen war der Stand der Saat mäßig bis ziemlich gut.

Kohlsaat und braune Senfsaat stehen ziemlich gut; gelbe Senfsaat ziemlich gut bis gut.

Flachs. Der Regen der letzten Wochen hat den Flachsfeldern sehr geschadet und hauptsächlich die schweren Gewächse niedergelegt, wodurch die Aussichten hinsichtlich der Beschaffenheit stark beeinträchtigt wurden. Der Stand der Felder ist in Südholland im Durchschnitt mäßig, in Grontngen, Nordholland und Nordbrabant ziemlich gut, in Friesland gut. Einige Partien sind in den letzten Tagen in Friesland zum Preise von 275 bis 350 Gulden für das Hektar verkauft worden. Im Jahre 1912 wurde für dasselbe Gewächs ein um 100 —150 Fl. höherer Preis bezahlt.

„Kleesaat. Der Stand ist in Groningen ziemlich schlecht bis mäßig, in Friesland gut, im westlichen Nordbrabant ziemlich gut oder ut, im Osten gut und in Limburg ziemlich gut oder gut, je nach

Beschaffenheit des Bodens. —Erbsen, Bohnen, Braune Bohnen. Der Stand dieser Früchte ist sehr verschieden; doch sind die Aussichten im ganzen ge⸗ wenig günstig, sie schwanken zwischen mäßig und ziemlich gut is gut.

Eßkartoffeln stehen im ganzen gut, in Friesland sogar sehr gut; dagegen lauten die Berichte über die für die Industrie be⸗ stimmten Sorten weniger günstig. Im südlichen Groningen wird der Ertrag dieser Sorten nur auf die Hälfte bis ³ der vorjährigen Ernte geschätzt; die einzelnen Sorten und die verschiedenen Gegenden weisen große Unterschiede auf.

Zuckerrüben stehen in Gelderland, Südholland, Nordbrabant und Limbur ziemlich gut, in Groningen gut bis sehr gut, in Fries⸗ land ebenfalls sehr gut und in Nordholland und Seeland gut, während der Stand der

Futterrüben im Durchschnitt nur als ziemlich gut bis gut zu bezeichnen ist.

Zwiebel stehen überall gut; der Stand der Zichorie ist gut bis

sehr gut.

ee und weißer Klee stehen im ganzen gut bis sehr gut, mit Ausnahme von Nordholland, wo roter Klee nur mäßigen Ertrag verspricht.

Luzerne. In den Hauptanbaugegenden von Seeland und Bte ggees ist der Stand nur als mäßig, sonst als gut zu be⸗ zeichnen.

Weideland. Der Stand ist gut, vielfach sehr gut.

Der Schnitt des Grasheus hat große Mengen ergeben, doch läßt dessen Beschaffenheit viel zu wünschen übrig und wird nur als mäßig bezeichnet; dasselbe gilt vom Kleeheu, das bei reichlichem Ertrag nur eine ziemlich gute Beschaffenheit aufweist. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam vom 21. Juli 1913.)

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