ͤ1111416422““ zucht; Uebungen zur Fütterungslehre; Landwirtschaftliche Demon⸗ strationen auf dem akademischen Gute Dikopshof. Prof. Dr. Brinkmann: Geschichte der Landwirtschaft; Be⸗ triebslehre (I. Teil); Abschätzungslehre; Landwirtschaftliches Seminar. Prof. Dr. Gieseler, Geh. Reg.⸗Rat: Experimentalphysik (Elektrizität und Mechanik); Physikalisches und maschinelles Praktikum; Landwirtsch. Maschinenkunde (Motore, Dreschmaschinen usw.); Grund⸗ züge der Mechanik und Hydraulik. Prof. Dr. Kreusler, Geh. Reg.⸗Rat, Direktor: Anorganische Exverimentalchemie; Chemisches Praktikum (vermehrte Stunden nach Bedarf); Landwirtschaftliche Technologie. Prof. Dr. Koernicke: Anatomie und Physiologie der Pflanzen; Mikroskopische Uebungen. Prof. Dr. Hagemann: Anatomie und Physiologie der Haussäugetiere; Vererbung und Fortpflanzung der Säugetiere; Spezielle Gesundheitspflege der Haustiere. Prof. Huppertz, Geh. Reg.⸗Rat: Landwirtschaftliche Baukunde; Brücken⸗, Wehr⸗, Schleusen⸗ und Wegebau; Bautechnische Uebungen; Bautechnisches Seminar; Fischzucht. Prof. Müller: Trassieren, für I. Studienjahr; Ausgleichungs⸗ rechnung, für I. Studienjahr; Geodätisches Rechnen, für I. Studienjahr; Ausgleichungsrechnung, für II. Studienjahr; Geodätisches Seminar, für II. Studienjahr; Geodätische Uebungen: 1. Studienjahr: Nivellieren, Ausgleichungsrechnung u. geographische Ortsbestimmung; II. Studien⸗ jahr: Ausgleichungsrechnung, Trassieren. Prof. Hillmer: Landesvermessung, für II. Studienjahr; Land⸗ meß⸗ und Instrumentenlehre, für I. Studienjahr; Geodätisches Seminar, für II. Studienjahr; Darstellende Geometrie, für I. Studienjahr; Geodätische Uebungen: I. Studienjahr: Landmeß⸗ lehre und Zeichnen; II. Studienjahr: Landmeß⸗ und Instrumenten⸗ lehre, Landesvermessung. Prof. Ruhm: Sphärische Trigonometrie für I. Studienjahr; Entwerfen von Kartennetzen, für I. Studienjahr; Analytische Geo⸗ metrie, für I. Studienjahr; Höhere Analysis, für I. Studienjahr; Mathematische Uebungen. Prof. Dr. Brauns, Geh. Bergrat: Mineralogie; Minera⸗ logische Uebungen. Feldmann, Direktor der Genossenschaftsbank für Rhein⸗ preußen: Genossenschaftliche Praxis. Kreistierarzt Dr. Gre be: Seuchen und innere Krankheiten der Haustiere. Forstmeister, Prof. Hoffmann: Forstbenutzung; Jagdgeschichte. Regierungs⸗ und Geheimer Baurat Künzel: Kulturtechnik, für I. Studienjahr; Kulturtechnisches Seminar, für II. Studienjahr; Kulturtechnische Uebungen, für II. Studienjahr. Professor Dr. Neubauer, Direktor der landw. Versuchsstation in Bonn: Warenkunde. Prof. Dr. Polis, Direktor des Aachener Meteorologischen Observatoriums: Witterungskunde. Dr. Schausetl, Landesrat: Privates Versicherungswesen. Amtsgerichtsrat, Prof. Dr. Schumacher: Bürgerliches Recht mit Uebungen; Besondere Rechtskunde; Besondere Verwaltungskunde; Genossenschaftsrecht. 3 Prof. Dr. Selter: Persönliche und soziale Gesundheitspflege. Prsrof. Dr. Strubell: Landwirtschaftliche Zoologie (I. Teil). Prof. Dr. Wygodzinski: Volkswirtschaftslehre; Agrarfrage der Gegenwart; Landwirtschaftliche Verwaltung; Volkswirtschaft⸗ liche Uebungen; Volkswirtschaftliches Seminar f. Vorgeschrittene (alle 14 Tage je 2 Stunden).
“
Forst⸗ und
Privatvorlesungen: Priv.⸗Dozent Dr. Hecker: Landwirtschaftliche Klimalehre (II. Teil).
8 Priv.⸗Dozent Dr. Samel: Mathematische Behandlung von Versuchszahlen (Gebührenfrazj).
Außerdem finden landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, kultur⸗ technische usw. Ausflüge in die nähere Umgebung sowie in die benach⸗ barten Provinzen und in das Ausland statt.
Den Studierenden ist Gelegenheit gegeben, zur Erweiterung ihrer
Fachausbildung an den umfassenderen Arbeiten und Uebungen der Akademieinstitute teilzunehmen. Als solche kommen in Frage:
1) Anleitung zur selbständigen Bearbeitung von Versuchsfragen aus dem Gebiet der Boden⸗ und Pflanzenbaulehre, Pflanzenzüchterische Uebungen, Uebungen auf dem Gebiete der Tierzuchtlehre,
Uebungen in der Behandlung und Prüfung landwirtschaft⸗ licher Maschinen,
Selbständige Arbeiten im Botanischen Institut, Ganztägiges Praktikum auf dem Gebiet der Anatomie und Physiologie der Tiere für Vorgeschrittenere,
Anleitung zu selbständigen Arbeiten aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre.
Zur Erlernung der Stenographie GELEE“ wird je ein einstündiger Kursus für Anfänger und für Fortgeschrittene von dem
eprüften Lehrer der Stenographie H. Schneider abgehalten.
. Die Aufnahmen neu eintretender Studierender beginnen Donners⸗
tag, den 16. Oktober, und finden bis einschl. Dienstag, den 4. No⸗ ember 1913, statt. Später eintreffende Studierende haben die
Genehmigung zur nachträglichen Immatrikulation bei der Universität, nter Angabe der Gründe ihrer verspäteten Meldung, schriftlich bei em Direktor der Akademie nachzusuchen.
Die gandwirtschaftlichen und kulturtechnischen Vorlesungen be⸗ innen Donnerstag, den 23. Oktober, die geodätischen Donnerstag, en 30. Oktober 1913.
„An der Akademie werden Landwirte und Landmesser (Geodäten) ausgebildet. Die Landwirte können nach zweijährigem Studium eine Diplomprüfung, nach dreifährigem Studium die Landwirtschaftelehrerprüfung (nach Maßgabe der für diese Prüfungen geltenden Vorschriften) ablegen. Außerdem ist eine Wissenschaftliche Prüfung für Tierzuchtinspektoren“ eingerichtet. — Alle in Preußen öffentlich angestellten Landmesser müssen die Landmesserprüfung nach den ergangenen Bestimmungen bgelegt haben. An der Akademie besteht eine Prüfungs⸗ ommission für Landmesser. — Mit der Landmesserprüfung kann eine mfassendere Prüfung in Landeskulturtechnik verbunden werden. Diese
rüfung müssen alle Landmesser mindestens befriedigend abgelegt haben, die bei Behörden, die dem preußischen Landwirtschafts⸗ ministerium unterstehen, dauernd beschäftigt werden wollen.
Die an der Akademie aufgenommenen Studierenden werden bei
er Universität Bonn immatrikuliert und genießen alle Rechte von
iversitätsstudenten.
Neu eintretende Studierende haben bei der Meldung zur Auf⸗ nahme außer den Nachweisen über Schul⸗ und Berufsvorbildung ein Sittenzeugnis der Polizeibehörde ihres letzten Aufenthaltsortes beizu⸗ bringen, Minderjährige außerdem eine Einwilligungserklärung des Vaters oder des Vormundes. Kommen die Studierenden unmittelbar von einer anderen Hochschule, so ist das Abgangszeugnis von dieser vorzulegen und ein besonderes Sittenzeugnis nicht erforderlich.
Ein Internat ist mit der Akademie nicht verbunden. Die Akademiker wohnen in Privathäusern. Wohnungen, mit und ohne Beköstigung, den verschiedensten Wünschen und Anforderungen ent⸗ sprechend, sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Die Miete für ein Zimmer beträgt monatlich mit Frühstäück etwa 30 ℳ, mit voller Beköstigung 70 ℳ und darüber. Mittagstisch im Gasthaus kostet etwa 1 ℳ. Die Kosten für den gesamten Unter⸗ halt eines Studierenden stellen sich bei mittleren Ansprüchen etwa auf 120 ℳ monatlich, also im Jahre (für 8 Studienmonate) auf rund 900 bis 1000 ℳ (ohne Studienhonorar).
Das Stnudienhonorar beträgt 120 ℳ, für Reichsausländer 180 ℳ
für jedes Halbjahr und muß am Anfange des Halbjahrs entrichtet
werden. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit und Würdigkeit kann das
Honorar preußischen Staatsangehörigen vom zweiten Studienhalbjahr
8
9 “ 8
1 8 — 1 “ 8 I 2 einzelnen bedürftigen Studierenden preußischer Staatsangehörigkeit, die sich durch Fleiß und Wohlverhalten auszeichnen, Beihilfen, und läßt solchen Studierenden meistens das Honorar zurückzahlen.
Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter⸗ zeichnete gern bereit, nähere Auskunft zu erteilen. Drucksachen über die Einrichtungen der Akademie sowie Lehrplä te versendet d Sekretariat der Akademie auf Ersuchen kostenfrei. 8
Bonn, im Juli 1913.
Der Direktor der Königl. landwirtschaftlichen Akademie.
Kreusler, Geheimer Regierungsrat.
8
Nicchtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. Juli 1913.
Die Amtlichen Nachrichten des Reichsversiche⸗ rungsamts enthalten in der Nummer 7 vom 15. Juli d. J. im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines) eine Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers, be⸗ treffend Uebergangsbestimmungen zur Reichsversicherungs⸗ ordnung, vom 8. Juni 1913, ferner einen Nachtrag zum Ver⸗ zeichnis der von den obersten Verwaltungsbehörden der Bundes⸗ staaten zur Durchführung der Reichsversicherungsordnung bestimmten Landesbehörden vom 30. Juni 1913.
Unter B (Unfallversicherung) folgen Rekursentschei⸗ dungen und andere Entscheidungen der Senate in Unfall⸗ versicherungssachen über folgende Gegenstände:
Als Jahresarbeitsverdienst gilt im Sinne des § 570 der Reichs⸗ versicherungsordnung das Dreihundertfache des Ortslohns für Er⸗ wachsene über einundzwanzig Jahre auch dann, wenn der Verletzte keinen Entgelt im Betriebe bezogen hat [2625]*);
Zur Anwendung des Artikel 60 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung und des § 563 Abs. 2 der Reichsver⸗ sicherungsordnung [2626];
Die den Ansprüchen der Aszendenten etwa günstigeren Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Voraussetzungen der Aszendentenansprüche finden auf Ansprüche aus Unfällen vor dem 1. Januar 1913 keine Anwendung [2627].
Die Hilfeleistung eines Gastwirts, der nebenbei Landwirtschaft betreibt, für einen Gurkenhändler und Landwirt beim Gurkenverladen auf der Bahn ist nicht als landwirtschaftlich versicherte (nachbarliche) Gefälligkeitsleistung angesehen [2628].
Die Rentenfestsetzung nach Abschluß eines Heilverfahrens außer⸗ halb einer Heilanstalt wird erst wirksam mit dem Ablauf des Monats, in dem der Festsetzungsbescheid zugestellt ist [2629];
Es schließen sich an Bescheide und Beschlüsse über nachstehende Gegenstände: 1
In Auslegung des § 69 Abs. 1 und 3 der Mustersatzung für gewerbliche Berufsgenossenschaften können Betriebsbeamte und andere unter § 54 der jetzigen Satzung fallende Personen nur an der Ver⸗ sicherung teilnehmen, wenn und solange ihr Jahresarbeitsverdienst sich in den in der Satzung bezeichneten Grenzen hält [2630];
Die Gewerbebetriebe der Geometer sind bei den örtlichen Bau⸗ gewerks⸗Berufsgenossenschaften versichert, sofern sie sich auf Bauarbeiten, für deren Versicherung diese zuständig sind, erstrecken [2631].
„Der Abschnitt C (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung) enthält zwei Bekanntmachungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichsversicherungsordnung vom 23. Juni 1913, ferner folgende grundsätzliche Revisionsentscheidungen:
Die Revision wird durch § 1696 Nr. 1 der Reichsversicherungs⸗ ordnung dann nicht ausgeschlossen, wenn zwar der Rentenbezug nur für einen nach Anfang und Ende bestimmten Zeitraum beantragt ist, der Versicherungsträger aber eine Rente überhaupt nicht gewähren will. Der Anspruch auf Invalidenrente ist wirksam „erhoben“ im Sinne des § 1303 der Reichsversicherungsordnung, auch wenn der Versicherte stirbt, bevor der von ihm bei der Ortsbehörde gestellte Antrag bei dem Versicherungsamt eingeht. (Abweichend § 41 Abs. 4 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes und Revisionsentscheidung 1225, Amtliche Nach⸗ richten des R.⸗V.⸗A. 1905 Seite 495 [1713]);
Bei der freiwilligen Versicherung ist der Wille des Versicherten regelmäßig dahin auszulegen, daß die Beiträge innerhalb der Grenzen des § 1443 der Reichsversicherungsordnung (§ 146 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes) auch auf abgelaufene Anwartschaftsfristen anzu⸗ rechnen sind, soweit es zur Wiederherstellung der Anwartschaft er⸗ forderlich ist. Ein entgegenstehender Wille des Versicherten ist unter der Herrschaft des Invalidenversicherungsgesetzes nicht schon daraus zu folgern, daß die Marken mit Entwertungsvermerken aus einer späteren Zeit versehen sind [1714]
„Die Vorschrift des § 1444 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist auf den Lauf oder Ablauf der Anwartschaftsfrist des*§ 1280 a. a. O. ohne Einfluß [1715];
In der Bestrafung eines Arbeitgebers wegen Nichtentrichtung von Pflichtbeiträgen liegt ein Anerkenntnis der Versicherungspflicht durch die Versicherungsanstalt im Sinne des § 1445 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung [1716];
Die Vorschrift des § 1445 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung setzt nicht voraus, daß mindestens 100 Beiträge auf Grund gesetzlicher Versicherungspflicht geleistet sind [1717];
Wer gefundene Marken in seine Qufttungskarte einklebt, verwendet nicht Marken in betrügerischer Absicht (§ 1445 Abs. 3 der Reichs⸗ versicherungsordnung) wenn er an sich zur Markenverwendung be⸗ rechtigt ist [1718];
Die Entscheidung 1719 beschäftigt sich aus Anlaß der Beitrags⸗ leistung für den Wächter einer Wach⸗ und Schließgesellschaft mit der Auslegung der §§ 153, 154 und 155 der Reichsversicherungsordnung (Beschäftigungsort).
Die Entscheidung 1720 bejaht die Versicherungspflicht von Kiefernzapfenpflückern, welche die von ihnen in fiskalischen Wäldern mit Erlaubnis der Forstverwaltung gesammelten Zapfen nicht an die Forstverwaltung, sondern an bestimmte, ihnen von der Forstverwal⸗ tung bezeichnete Aufkäufer abliefern. Arbeitgeberin ist die Forst⸗ verwaltung.
In der Entscheidung 1721 ist ausgesprochen, daß das Oberversiche⸗ rungsamt bei Abgabe einer Sache an das Reichsversicherungsamt nach § 1799 der Reichsversicherungsordnung seine Rechtsauffassung zu be⸗ gründen hat (zu vergleichen § 1693 a. a. O.).
Zu dem Antrag des Arbeitgebers gemäß § 1329 Satz 3 der Reichsversicherungsordnung ist nicht nur die Versicherungsanstalt des Betriebesitzes, sondern auch die jeweils beteiligte sonstige Versicherungs⸗ anstalt zu hören. Der Antrag wird mit dem Zeitpunkt wirksam, zu demt ea hfi der zuerst angegangenen Versicherungsanstalt eingegangen is 22].
Der Bescheid 1723 legt den Artikel 68 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung dahin aus, daß vom 1. Januar 1931 ab ein Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge nur dann besteht, wenn nach dem 1. Januar 1912 eine Wartezeit von 200 beziehungsweise 500 Beitragswochen zurückgelegt worden ist. Auch werden bei der Berechnung der Hinterbliebenenbezüge vom 1. Januar 1931 ab nur die nach dem 1. Januar 1912 verwendeten Marken berücksichtigt werden können. 8
86
*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden ein⸗
ab — innerhalb der zulässigen Zahl von Freistellen — ganz oder teilweise zurückerstattet werden. Auch gewährt das Ministerium
geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter der diese in d
Dagegen ist es nicht erforderlich, daß sich unter den nach dem 1. Januar 1912 entrichte en Beiträgen mindestens 100 befinden, die auf Grund der Versicherungspflicht oder der Berechtigung zur Selbst⸗ versicherung entrichtet worden sind.
Die Versicherungsanstalt ist nicht verpflichtet, bei Zustellungen mittels eingeschriebenen Briefen auf Erfordern des Oberversicherungs⸗ amts den gag der Zustellung in ihren Akten nachzuweisen [1724].
Endlich folgen die Uebersichten über Zahlungen aus Invaliden., Kranken⸗ und Altersrenten der 31 Versicherungsanstalten und über Versicherungsleistungen dieser Anstalten an Hinterbliebene im Monat Mai 1913, endlich über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat Juni 1913.
Der Nichtamtliche Teil bringt zwei Entscheidungen des Reichsgerichts. Die erste (vom 7. Februar 1913) erörtert das Verhältnis der von den Berufsgenossenschaftsvorständen verhängten Strafen (§ 146 des Gewerbe⸗Unfallversicherungs⸗ gesetzes) zu dem allgemeinen Strafrecht, insbesondere zu § 263 des Reichsstrafgesetzbuchs. Die zweite (vom 29. März 1913) handelt von der Haftung des Fabrikunternehmers nach bürgerlichem Rechte für den über die Leistung der Bauberufsgenossenschaft hinausgehenden Schaden infolge eines in seinem Betriebe vorgekommenen Unfalls einer betriebs⸗ fremden Person. Es folgt die Entscheidung eines Oberlandes⸗ gerichts vom 2. Mai 1912 über die Schadenersatzpflicht der Post bei Zahlungen auf Grund gefälschter Anweisungen und Quittungen und eine Anzeige des Jubiläums⸗Gedenkwerkes „Soziale Kultur und Volkswohlfahrt während der ersten 25 Regierungsjahre Kaiser Wilhelm II.“
Hieran schließen sich vier ärztliche Obergutachten:
U⸗ber den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Sturz in die Elbe und einer tödlichen Erkrankung an Typhus von dem Geheimen Medizinalrat Professor Dr. Kraus in Berlin (Nr. 137 der Sammlung); über den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem Schlage gegen die rechte obere Bauchseite und dem etwa 5 Monate später eingetretenen Tode an Gallenblasenkrehs von dem Geheimen Sanitätsrat Professor Dr Thiem in Cottbus (Ne. 138); über den ursächlichen Zusammen⸗ hang zwischen einer wiederholten “ der rechten kleinen Zehe und einem Drüsenkrebs der rechten Schenkelbeuge von demselben Sach⸗
verständigen (Nr. 139); über den ursächlichen Zusammenhang zwischen
Körperteils von demselben Sachverständigen (Nr. 140).
Während des Vierteljahrs vom 1. April bis 30. Juni 1913 haben 14 623 Schiffe (gegen 15 003 Schiffe in demselben Vierteljahr 1912) mit einem Nettoraumgehalt von 2 510 221 Registertons (1912: 2316 192 Registertons) den Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elb⸗ lotsgeldes, an Gebühren 1 086 601 ℳ (1912: 1 010 339 ℳ) entrichtet.
Davon entfielen auf den Monat Juni 1913 4936 Schiffe (1912: 5662 Schiffe) von 865 748 Registertons (1912: 850 915 Registertons) und 380 774 ℳ (1912: 369 869 ℳ) Gebühren.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser Franz Joseph hat gestern vormittag in Bad Ischl den Kriegsminister von Krobatin in Audienz empfangen.
— Bei der gestrigen Vereidigung der Mitglieder der böhmischen Landesverwaltungskommission hielt der Präsident Graf Schönborn eine Rede, in der er nach einer Meldung des „W. T. B.“ erklärte:
Die Kommission habe infolge des außerordentlichen und vorüber⸗ gehenden Charakters ihrer Aufgabe die Pflicht, ihre Tätigkeit auf die laufenden Angelegenheiten zu beschränken. Ihre Tätigkeit müsse rein sachlich sein und politische Streitigkeiten vermeiden. Unbedingte Un⸗ parteilichkeit gegenüber allen Gesellschaftsklassen, insbesondere aber gegenüber den beiden Nationalitäten müsse die erste Pflicht der Kom⸗ misston bilden. Weite Kreise der Bevölkerung kämen der Kommission nicht mit besonderem Vertrauen entgegen, sie müsse sich dieses Ver⸗ trauen erwerben.
Schließlich sprach der Redner die Hoffnung aus, daß in der Landesverwaltung Böhmens so bald wie möglich normale Verhältnisse wiederkehren.
Die tschechischen Landesausschußbeisitzer erschienen gestern vormittag bei dem Statthalter Fürsten Thun und überreichten ihm einen Protest gegen die die Landesordnung verletzende Einsetzung der Landesverwaltungskommission. Großbritannien und Irland. 1
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, wurde in der gestrigen Sitzung der Botschaftervereinigung, die drei Stunden dauerte, die Frage des albanischen Statuts endgültig geregelt. Albanien soll von einem Fürsten regiert werden, der innerhalb von sechs Monaten ernannt werden wird. Inzwischen soll die Verwaltung Albaniens organisiert werden. Zu diesem Zwecke entsenden die Mächte eine Kommission, bestehend aus einem Vertreter Albaniens und je einem Vertreter jeder Macht, die die Grund⸗ züge der Gemeindeverwaltung und der anderen Arten der Ver⸗ waltung, die jetzt schon im Lande bestehen, kennen lernen und dann den Mächten Vorschläge für die künftige Organisation machen soll. Die Kommission soll sobald als möglich zusammen⸗ treten. Die Gendarmerie soll von schwedischen Offfzieren be⸗ fehligt werden. Die Mächte werden die schwedische Regierung bitten, einen höheren Offizier zu ernennen, der die Kom⸗ mission nach Albanien begleiten soll, um festzustellen, wie viele Offiziere nötig sein werden. Die Botschaftervereinigung wird sich in der nächsten Sitzung am Freitag mit der Frage der Südgrenze Albaniens beschäftigen. Die Frage des türkischen Vormarsches wurde in der gestrigen Sitzung nicht angeschnitten, aber sie bildete nachher den Gegenstand besonderer Besprechungen zwischen den Botschaftern. 8
Frankreich. Der Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, das
Gesamtbudget und ferner mit 223 gegen 68 Stimmen eine
Resolutionsentwurf angenommen, der den Entschluß bekräftigt, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf zu beraten, der eine allgemeine progressive Einkommensteuer einführt. — Die Armeekommission des Senats hat den Schlußbericht Doumers über das Gesetz, betreffend die drei⸗ jährige Dienstzeit, angenommen. Der Berichterstatter wurde beauftragt, dem bestimmten Wunsche der Kommission Ausdruck zu geben, nach der Votierung die zahlreic en Unvoll⸗
„Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind. 8
kommenheiten des Gesetzes verbessert zu sehen.
einem Sarkom am linken Oberschenkel und einer Quetschung dieses
T. B.“ meldet, die Cattolica Henri
Der König hat gestern, wie „W. Demission des Marineministers Leonardi angenommen und an seiner Stelle den Konteradmiral Millo zum Marineminister ernannt.
Niederlande.
Der Staatsminister Asser, Mitglied der Friedenskonferenz und Organisator der Konferenzen für internationales Privat⸗ recht, ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge gestern im Haag gestorben. Norwegen.
Der König Haakon ist mit dem Minister des Aeußern Irgens und Gefolge gestern in Balestrand eingetroffen.
8 Türkei.
Der Thronfolger und Prinz Ziaeddin sind gestern vormittag in Adrianopel eingetroffen und vom Wali, den Zivil⸗ und Militärbehörden, den geistlichen Oberhäuptern und den Notabeln empfangen worden. Wie „W. T. B.“ meldet, bereitete die Bevölkerung den Prinzen einen begeisterten Empfang. Der Thronfolger hielt eine Rede, in der er sagte: „Es war schmerzlich für uns, Adrianopel, die zweite Hauptstadt der Türkei, die von meinem Ahnherrn erobert worden ist, in die Hände des fallen zu sehen. Ich danke Gott, daß die Stadt durch den Mut unserer Armee wiedererobert ist.’“ -Am Nachmittag fand unter Vorsitz des Mufti eine Versammlung statt, die dem Wunsch der Bevölkerung Ausdruck verlieh, daß Adrianopel der Türkei verbleibe.
— Die serbischen Truppen, die vor Widin selbst eingetroffen sind, haben, dem Belgrader Preßbureau zufolge, die Einschließungslinien geschlossen und das Dorf Tapartchij, drei Kilometer von der Stadt entfernt, besetzt. Von den ser⸗ bischen Stellungen aus sah man, daß in Widin die weiße Flagge gehißt wurde, aber der Feind entschloß sich dennoch, die Stadt bis auf das äußerste zu verteidigen. Die serbischen Stellungen an der alten Grenze wurden heute von den Bul⸗ garen angegriffen, wie in den letzten drei Tagen die serbischen Stellungen in der Nähe von Vlassina. Aber alle ihre Angriffe wurden zurückgewiesen.
— Nach einer vom „W. verbreiteten “ . em griechischen Hauptquartier vom gestrigen Tage hatten nan ge e der Niederlage vom 26. Juli gegen Dzumaja zurückgezogen und wollten ihren Rückzug bereits weiter nach Norden fortsetzen, als sie bedeutende Verstärkungen bekamen. Diese waren mit der Eisenbahn von Tsaribrod nach Küstendil und von da nach Dzumaja zu Fuß gekommen. Infolge dieser Ver⸗ stärkungen entschlossen sich die Bulgaren, die verlorenen Stellungen wieder zu besetzen und versammelten starke Truppenmassen gegen den rechten griechischen Flügel, besonders gegen die befestigten Anhöhen 1378 und 1078 nordwestlich von Dzumaja. Der Feind fühlte sich wahrscheinlich stark genug und begnügte sich nicht damit, seine Stellungen zu behaupten, sondern unternahm fortgesetzt heftige Angriffe, die stets mit großen Verlusten abgeschlagen wurden. Ein Regiment auf dem rechten griechischen Flügel eroberte drei⸗ mal mit dem Bajonett die Höhe 1378 und wurde dreimal wieder vertrieben. Schließlich wurden die Bulgaren am 27. Juli früh endgültig vertricben. Der Kampf auf dem äußersten rechten Flügel dauerte vorgestern mit der gleichen Hartnäckigkeit den ganzen Tag hindurch an und endete in der Nacht unentschieden und mit großen Verlusten für die Griechen. Aber die Bulgaren erlitten noch größere Verluste. Als sich am 27. Juli früh der Kampf endgültig zugunsten der Griechen entschied, zogen sich die Bulgaren, da ihre Stellungen erschüttert waren, in der Nacht zurück. Die Nachhut der Bulgaren wurde durch griechische Artillerie beschossen. Als die die Bulgaren verfolgenden griechischen Truppen sich Dzu⸗ maja auf 4 km genähert hatten, zogen sich die Bulgaren zurück, nachdem sie die Stadt in Brand gesetzt hatten. Auf dem linken griechischen Flügel, dem die Bulgaren starke Kräfte gegenübergestellt haben, dauern die Kämpfe fort. 1
Wie von dem genannten Telegraphenbureau ferner ge⸗ meldet wird, haben die Griechen vorgestern, ohne Widerstand zu finden, Gümüldjina besetzt.
Rumänien.
Der König Carol hat gestern den türkischen Gesandten Sefa Bei, den serbischen Ministerpräsidenten Paschitsch und den bulgarischen Minister Tontschew in Audienz empfangen.
— Die rumänische Regierung ist nach einer Meldung der „Agence Roumaine“ von der bulgarischen Regierung er⸗ sucht worden, Widin zu besetzen, um die Bevölkerung gegen⸗ über eventuellen Racheakten der serbischen Truppen zu schützen. Infolge dieses Ersuchens fand zwischen den Ministerpräsidenten Majorescu und Paschitsch eine Besprechung statt. Die dies⸗ bezüglichen Verhandlungen dauern fort. 3
— Der griechische Ministerpräsident Venizelos und die hellenische Mission sind vorgestern abend in Bukarest ange⸗ kommen.
Im Laufe des der Delegierten der Vo wischen den Ministerpräsidenten 85 zwischen Majorescu und dem Tontschew statt.
gestrigen Tages fanden Besprechungen der Verbündeten untereinander, ferner Venizelos und Majorescu bulgarischen Minister
Amerika.
„W. T. B.“ aus Rio de Janeiro
des Nach einer Meldung Portefeuille der Marine an⸗
hat der Admiral Alencar das genommen. b Asien.
v“ 8 8
Die Provinz Hunan hat nach einer Meldung der „Times
aus Piirs am bach Freitag ihre Unabhängigkeit erklärt. Sie hat diesen Schritt nicht in der Absicht getan, um an dem Kampfe gegen Muanschikai 1“ 88 sich — en Seiten hin zu schützen. Tru⸗ 1 ver⸗
“ 1500 bis 1800 Mann betragen, sind mit 16 Feldgeschützen in Jungtschou aufgestellt, um Angriffe abzuwehren.
Koloniales. Das Augustheft der Zeitschrift für tropische Landwirtschaft„Der
führlichen Bericht von Dr. G. Lichtenheld, Leiter des Veterinärwesens
füblichen. Biicht vo über Rinderrassen, Rinderzucht und ihre wirt⸗
schaftliche Bedeutung in Deutsch Ostafrika. Der Verfasser gibt zu⸗
nächst einen Ueberblick über die in den einzelnen Bezirken der Kolonie vorhandenen Rinderbestände, um sodann die verschtedenen Rinderrassen
und ihre Merkmale eingehend zu behandesn. In weiteren Kapiteln wird die Viehhaltung und Viehzucht bei den Eingeborenen und bei den europäischen Viehbesitzern besprochen. Zum Schluß macht Dr. Lichtenheld zur Hebung der Rinderzucht in der Kolonie beachtens⸗ werte Vorschläge. In einem weitere Artikel gibt Professor Dr. H. Harms (Berlin⸗Dahlem) interessante Mitteilungen über Desmodium hirtum, eine zur Niederhaltung des Unkrauts und als Gründüngung in tropischen Kulturen geeignete Leguminosenart. Diese Mitteilungen verdienen die Beachtung der Pflanzer in unseren tropischen Kolonien. Des weiteren enthält das Heft kürzere Berichte über den Handel Neu⸗ guineas im Jahre 1912, über Ceylon⸗Kautschuk im ersten Halbjahr 1913, über die Kautschukmarktlage, über die Weltproduktion von Zucker und eine Reihe interessanter Mitteilungen über wichtige tro⸗ ische Produkte. 1“] 8 1 3 Ge pigvufte. erschien als Beiheft 5/6 zum „Tropenpflanzer
eine eingehende Arbeit von Moritz Schanz über die Baumwolle in Ostindien (IV und 171 Seiten). In gleich erschöpfender Weise wie in seiner früher erschienenen Arbeit über die Baumwolle in Aegypten und im englisch⸗ägyptischen Sudan behandelt hier der Verfasser die Verhältnisse in Ostindien. Ohne Zweifel wird auch diese neue Arbeit des Verfassers von allen Interessenten freudig begrüßt werden. .
1“
Parlamentarische Nachrichten 8
8
Der Reichstagsabgeordnete Prälat Dr. Len der (Zentrum) ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge im 83. Lebensjahr gestern nachmittag in Sasbach gestorben. Der Verstorbene vertrat den Wahlkreis 8 Baden (Bühl⸗Rastatt) und war das älteste Mitglied des Reichstags, dem er seit seiner Gründung ununterbrochen angehörte.
““ Statistik und Volkswirtschaft. Verschiebung der landwirtschaftlichen zur nichtlandwirt⸗ scebn g,2⸗ Bevölkerung im Deutschen Reiche.
Band 211 der „Statistik des Deutschen Reichs“, in dem die Er⸗ gebnisse der Berufs⸗ und Betriebszählung vom 12. Juni 1907 nach verschiedenen Richtungen hin beleuchtet werden, bringt u. a. genauere Zahlen über den Bevö kerungsaustausch zwischen Stadt und Land. Danach belief sich die Zahl der in den Städten ermittelten, aber auf dem Lande geborenen Erwerbstätigen auf nicht weniger als 5 797 000, die der auf dem platten Lande vorhandenen, aber in der Stadt geborenen Erwerbstätigen dagegen nur auf 893 000. Somit beträgt der Ueberschuß der 8 dem Lande geborenen und dort doch auch in der Regel auf⸗ gewachsenen und erzogenen Personen, die nach erlangter Erwerbs⸗ fähigkeit ibre Arbeitskraft den Städten widmen, fast 5 Millionen. Diese Zahlen beweisen aufs beste, wie sehr unsere ganze städtische Entwicklung der letzten Jahre auf den Zuzug immer neuen Menschen⸗ materials vom platten Lande angewiesen ist, und wie wichtig es auch für die Städte und die in ihnen vorhandenen Gewerbe ist, daß die Quelle dieses Zuzuges in ungeschwächter Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.
Die nachstehenden Zahlen mögen im einzelnen noch weiter ver⸗ anschaulichen, wie groß die unserm gesamten Volkstum drohende Gefahr bei dem bisher betriebenen Raubbau an der ländlichen Volks⸗ kraft ist und wie unbedingt notwendig die Erhaltung und Wiederver⸗ mehrung der ländlichen Bevölkerung für die körperliche und moralische Gesunderhaltung unseres Volkstums ist. Nach den drei Berufs⸗ zählungen von 1882, 1895 und 1907 entfielen im Deutschen Reiche Personen auf die
Berufsabteilung dag sind 0„s das sindo 1 4 8 9 %% d nd % Bö“ der nicht landwirt⸗ der
(eins 8. üch: Gesamt⸗ schaftliche Gesamt⸗ Fecstrsittschuft bevölke⸗ Bevölkerung bevölke⸗ und Fischerei)) rung
1882 19 225 455 42,5 25 996 658 V 45 222 113 1895 18 501 307 35,7 33 268 977 V 51 770 284 1907] 17 681 176 28,6 44 039 353 61 720 529
anach hat sich also die landwirtschaftliche Bevölkerung in den letzten 8 dach ha . über 1 ½ Million vermindert, der gesamte Bevölke⸗ rungszuwachs in dieser Zeit von etwa 20 Millionen ist ausschließlich der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung zugute gekommen.. Die gleiche Entwicklung zeigt sich, wenn man nicht die eigentlich landwirtschaftlich tätige Bevölkerung, sondern die Einwohnerzahl der größeren und die der kleineren Gemeinden miteinander vergleicht. Nach den Volkszählungen waren im Deutschen Reiche vorhanden in
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89]
14,79 18 72 23,24 1900 45,7 30,63 54,3 33 1910 39,s8 38,97 60,⁰2 48
Das Verhältnis von Stadt⸗ und Landbevölkerung hat sich hiernach in den letzten 40 Jahren genau umgekehrt. Während im Jahre 1871 noch rund zwei Drittel der Bevölkerung in ländlichen Gemeinden wohnten und nur ein Drittel in städtischen, sind es gegenwärtig etwa zwei Drittel Stadt⸗ und nur etwa ein Drittel Landbewohner. Ganz besonders auffallend ist dabei die außerordentlich rasche Entwicklung der Großstädte, deren es 1871 erst 8 mit insgesamt rund 2 Millionen Einwohnern, 1910 aber bereits 48 mit annähernd 14 Millionen Einwohnern gab, sodaß bereits über ein Fünftel der Gesamt⸗ bevölkerung den Großstädten zuzurechnen ist. Die Zusammenballung so großer Menschenmassen in den menschen⸗ verbrauchenden Großstädten ist um so bedenklicher, als nun ein absolut und verhältnismäßig immer kleiner werdender Anteil von ländlicher Bevölkerung die Blutauffrischung für die immer zahlreicher werdende Großstadtbevölkerung liefern soll, sodaß schon jetzt nicht nur der ent⸗ behrliche Ueberschuß vom platten Lande abgegeben wird, sondern ein gut Teil des alten Bestandes bereits mitangegriffen ist. ““ Die größere Leistungsfähigkeit der ländlichen Bevölkerung für die Volksvermehrung, die Wehrhaftigkeit und die Volksgesundheit mögen die folgenden Zahlenangaben über die Geburtenhäufigkeit in Stadt und Land veranschaulichen. Nach der . Statistik entfielen auf 1000 weibliche im Alter von über 15 bis 45 Jahren stehende Personen im Jahresdurchschnitt Lebendgeborene: Jahr in den Städten auf dem Lande in Stadt u. Land 1876 — 1880 160,26 182,9 174,6 1881 — 189 145,2 179,0 165, 1891 — 1895 140,6 181,6 164,0 189 136,6 1830 161,9 129,0 178,7 1906 — 1910 118,7 1II1I61”“ Bei diesen Zahlen ist zunächst die weit größere Fruchtbark ländlichen Bevölkerung beachtenswert. Im Jahrfünft 1876/80 betrug die Differenz zugunsten des Landes etwa 22 auf 1000 gebärfähige Frauen, im Jahrfünft 1906/10 aber 50. Vor allem muß auch der außerordentlich rasche Rückgang der Geburtenhäufigkeit in den Städten zu denken geben. Denn die Zahl der Geburten ging in dem umfaßten Zeitraum von rund 160 auf 118, also um 42 zurück, während sich die Geburtenhäufigkeit auf dem Lande mit gewissen Schwankungen auf etwa gleicher Höhe gehalten hat und nur im letzten Jahrfünft etwas stärker abgefallen ist. “ Bedenklich sind ferner die ja schon oft erörterten Zahlen über die Militärtauglichkeit von Stadt⸗ und Landbevölkerung. Von je 100 abgefertigten Militärpflichtigen waren im Durchschnitt des Deutschen Reichs tauglich: 1902 1910 a. auf dem Lande geboren, in Land⸗ oder Forstwirtschaft beschäftigt . . . . . . b. in der Sedt ge rfn . in Land⸗ 88 8 oder Forstwirtschaft beschäftigt .. . . ,52 47,87. Das „S en E der Rekrutierung (d. h. das nach der Bevölkerungszahl zu erwartende Rekrutenkontingent) verhält sich zum „Ist“ (d. h. zu den tatsächlich ausgehobenen Rekruten) in den verschiedenen Landes
teilen wie 100 zu:
Ostpreußen.. 140 Westfalen...
Westpreußen 129 Hessen⸗Nassau 103 Rheinland.
Brandenburg . Pommern 139 1.“ 8 123 übeck. 8
Posen.. Schlesien. u“ 1344 Hamburg . . .. Schleswig⸗Holstein 94 Stazdtkreis Berlin. -- Mit zunehmender Industrialisierung der einzelnen Landesteile und Vergrößerung des Umfangs der Städte fällt also die Militärtauglich⸗ keit ganz außerordentlich. Während z. B. in den überwiegend agrarischen Provinzen des Ostens auf eine bestimmte Bevölkerungszahl, die normal 100 Rekruten zu bringen hätte, an jährlich Ausgehobenen zwischen 123 und 140 entfallen, ergibt die Aushebung aus der gleichen Menschenzahl z. B. in Lübeck nur 71, in Bremen 65, in Hamburg 42 und schließlich in Berlin das wenig erfreuliche Resultat von 39 Rekruten. Ganz wesentlich zugunsten der landwirtschaftlichen Bevölkerung schlägt auch ein Vergleich der soztalen Stellung, der Zahl der Selbständigen und der der Unselbständigen in den drei Hauptberufsabteilungen im Deutschen Reiche aus. Von je 100 Personen der betreffenden Berufsabteilung entfielen nach den
1871 1880 1890
63,9 58,6 53,0
26 22 26,22 26,51 26,19 25,73 25,95
— f
41,4 47,0
0 d 2O; ——
I 36,1 V
— Sbo 2 S S be-⸗
e
58,,64 58,20
2*
den Gemeinden mit
beiden letzten Berufszählungen auf
Stellung im Beruf
A. Landwirtschaft, Gärtnerei, Forst⸗ wirtschaft, Fischerei
1895
C. Handel und Verkehr, einschl. Gastwirtschaft 1895 1907
B. Bergbau und Gewerbe
1895 1907
insgesamt 4½ H und G
1895 1907
Selbständige und leitende Beamte einschl. der Angehörigen Nichtleitende Beamte einschl. der Angehörigen .. . . . . Arbeiter einschl. der Angehörigen. ..
kbb “
11997 20,2 38,1
65,8 1— 3 6,4
9,5 9 67,0 72,2 1,6 1,2
99 12 3,4 40,4 V 47,0 50,8 4,8 4,1 2,2
27,9
43,6
54,68
1,6
In der Landwirtschaft gehören danach einschließlich der Familien⸗ angehörigen fast zwei Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Be⸗ völkerung der Klasse der Selbständigen an, und nur reichlich ein Drittel entfällt auf Unselbständige. Dank der fortschreitenden Ko⸗ lonisationstätigkeit verbessert sich dieses Verhältnis in der Landwirt⸗ schaft sogar fortdauernd zugunsten der Selbständigen, sodaß also hier für jeden einzelnen Angehörigen des Berufs, auch für die Arbeiter, die Aussichten, einmal selbständig zu werden, weit besser sind als in den übrigen Berufen, in denen der Anteil der Selbständigen immer weiter zurückgeht und statt dessen das Heer der Angestellten und der Lohnarbeiter gewaltig steigt.
Daß bei der geschilderten Entwicklung die Deckung unseres Menschenbedarfs aus der einheimischen Bevölkerung uns immer mehr im Stiche läßt und statt dessen größere Mengen von Ausländern in das Land hereingezogen werden, mögen die folgenden Zahlenangaben über die Ausländer im Deutschen Reiche zeigen. leb diesem an außerdeutschen Staatsangehörigen:
bb11I1n1X“ ebböö1n1n“]
1 190 G 1 259 973.
Von der Deutschen Arbeiterzentrale wurden Arbeiter legiti⸗
miert für: 8 Landwirtschaft % Industrie % zusammen 1908/09 8358 59,4 229 247 0,6 565 071 1909/10 374 751 58,3 268 182 41,7 642 933
f schaftlichen Komitees *, Organs des Kolonialwirts 8 1 Wohenvilünsten Linden 43), enthält an erster Stelle einen aus⸗
1910,11 . . 387 902 55, 308123 44,⸗2 696 025 191112 . . 397 364 54 5 332211 45,. 729 575.
100,00
100,‧% 100,00 100,00 100,00] ⁰ 100,00 100,00 100,.
Diese Zahlen zeigen ein außerordentlich rasches Anwachsen der Zahl der im Reiche lebenden außerdeutschen Staatsangehörigen. Sie beweisen zugleich aber auch, daß die Landwirtschaft von der Gesamt⸗ zahl der im Reiche lebenden Ausländer doch nur etwa ein Drittel als Arbeiter in sich aufnimmt, während der bei weitem größere Teil der Ausländer in den übrigen Berufen beschäftigt wird.
Wenn also Kern und Kraft unseres ganzen Volkstums in erster Linie auf dem Lande zu suchen ist, so muß die in vorstehenden
Zahlen kurz veranschaulichte Entwicklung der fortschreitenden Ent⸗ völkerung des platten Landes, des Eindringens immer größeter Mengen von Ausländern und des Zusammenballens der Menschen⸗ massen in den Großstädten jeden Vaterlandsfreund mit schwerer Sorge erfüllen. Mehr Menschen auf das Land zu bringen, ist also für die Erhaltung der militärischen Machtstellung des Reichs, für die Zukunft unseres Volkstumz und die Sicherung unserer blühenden Volkswirtschast eine der wichtigsten Forderungen.
Die Entbindungs⸗ und Augenheilanstalten in Preußen im Jahre 1911. sich
Nach der „Stat. Korr.“ befanden im Jahre 1911 in Preußen, ohne die Privatanstalten mit weniger als 11 Betten, 68 Entbindungsanstalten mit 2750 Betten. Darunter waren 17 private Anstalten mit 286 Betten. Selb⸗ ständige Entbindungsanstalten zählte man 55. In betreff der Besitzverhältnisse sei erwähnt, daß 10 Anstalten als Königliche Universitätsinstitute Staatseigentum waren; 17 Hebammen⸗ und Ent⸗