1913 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsanzeiger.

Zer Bezugsprris beträgt vierteljährlich 5 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspeditrurrn für Selbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsauzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Ernennungen ꝛc.

Gesetz über die Angestelltenversicherung der Privatlehrer.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Salpeterwerke Gildemeister, A.⸗G. in Bremen 1

Mitteilung, betreffend Aufhebung der Blockade an den Küsten von Mazedonien und Thrazien.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 46 und 47 des Reichsgesetzblatts. 8 1111“1“ 3

Erste Beilage: g Reichs⸗ und Staatsangehörigkeitsgesetz.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

E111X““ E11“4“A““ 1“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Domänenpächter, Hauptmann a. D. Otto Randt zu Groß Plochotschin im Kreise Schwetz, dem Rentmeister, mumngsrat Georg Günther zu Linden und dem Regierungs⸗ etretär, Rechnungsrat Portz zu Münster i. W. den Roten Adlerorden vierter Klasse, a.

den Lehrern a. D. Wilhelm Beckmann zu Geisecke U

Kreise Hörde und Friedrich Winkelmann zu Witten den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ zollern. dem Hegemeister a. D. Robert Furchner zu Elsterwerda, bisher zu Forsthaus Schraden im Kreise Liebenwerda, und dem kirchlichen Gemeindevertreter, Landwirt Wilhelm Schultze zu Neukölln das Verdienstkreuz in Gold, dem Kirchenältesten, Tischlermeister Johannes Stange zu Neukölln das Verdienstkreuz in Silber, dem pensionierten Magistratsdiener Heinrich Schonefeld zu Hastedt bei Bremen, bisher zu Harburg a. E., das Kreuz es Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Gemeindevorsteher und Standesbeamten August Kriebel zu Petershain im Kreise Rothenburg O.⸗L., den Ge⸗ meindevorstehern August Kasper zu Tormersdorf im ge⸗ nannten Kreise und Clemens Wagner zu Kieslingswalde im Kreise Habelschwerdt, dem Zwirnmeister Gotthelf Franz zu Cassel, dem Küfermeister Quirin Kluth zu Neuß, dem Monteur August Philipps zu Hildesheim, dem Werk⸗ führer Alfred Küttner zu Ostrowo, dem Land⸗ wirt Wilhelm Drehmann zu Kutzleben im Kreise Weißensee, dem Gemeindeschöffen, Maurerpolier Her⸗ mann Nitschke zu Klitschdorf im Kreise Bunzlau, den Gemeindevertretern Karl Stenzel zu Gremsdorf im ge⸗ nannten Kreise und Wilhelm Stiebitz zu Greulich im ge⸗ nannten Kreise, dem Gemeindeschreiber Karl Junge zu Aschitzau im genannten Kreise, dem Eisenbahnunterassistenten Julius Hackspiel zu M.⸗Gladbach, dem Eisenbahnwagen⸗ notierer Friedrich Brömstrup, den Eisenbahnschaffnern Johann Meyer und Engelbert Paulus, sämtlich zu Cöln, dem Eisenbahnstationsschaffner Christian Wagner zu Hattenheim im Rheingaukreise, dem Eisenbahnweichensteller I. Klasse Wilhelm Schiffer zu Cöln, den Eisenbahnweichenstellern Johann Gemein zu Cöln⸗Kalk, Theodor Janßen zu Qual⸗ burg im Kreise Kleve und Anton Wolfgarten zu Calcar im Kreise Rheinbach, dem Eisenbahnhilfslademeister Richard Kindermann zu Halle a. S., dem Eisenbahnhilfsweichen⸗ steller Ludwig Havemann zu Wilhelmsburg im Landkreise Harburg, dem Strafanstaltsaufseher Karl Seher zu Diez im Unterlahnkreise, dem Forst⸗ und Jagdaufseher Jann Bogena zu Arle im Kreise Norden, dem Gemeindediener und Nachtwächter Blasius Snoppek zu Silberkopf im Kreise Ratibor, dem Schweiß⸗ meister Friedrich Arndt zu Hüsten im Kreise Arnsberg, dem früheren Kolonnenführer Karl Kieburg zu Potsdam, dem Oberdrucker Adam Haupt zu Cassel, dem Kellner Wilhelm Jaensch zu Breslau, den Bahnwärtern Lorenz Bocklemünd zu Pesch im Landkreise Cöln, Jakob Hackenbroich zu Weiler im genannten Kreise und Mathias Schmitz zu Crefeld, dem Eisenbahnhilfsmaschinenwärter Adolph Müller, dem Eisen⸗ ngüterbodenvorarbeiter Friedrich Schatz und dem Eisen⸗ ngüterbodenarbeiter Friedrich Gag, sämtlich zu Hamburg, dem Eisenbahnvorklempner Georg Schäffler zu Saarbrücken, Blechwalzer Friedrich Stodt zu Bruchhausen im Kreise Arnsberg, dem Fabrikarbeiter August Schulz zu Züllchow im Kreise Randow und dem Fabriktischler Ernst Dittrich zu Mühlrädlitz im Kreise Lüben das Allgemeine Ehrenzeichen,

Berlin, Freitag, den 1. August, Abends.

dem Platzmeister Hermann Müller und dem Fabrik⸗

schmied Michael Schmitz, beide zu Neuß, den Eisenbahn⸗

schlossern August Meyer genannt Hege mann zu Osnabrück, Philipp Müller zu Saarbrücken und vi Kaese zu Paderborn, dem Eisenbahntischler Heinrich Willeke und dem Eisenbahnbohrer Wilhelm Peters, beide ebenda, dem Eisen⸗ bahnschreiner Friedrich Pilgram zu Cöln⸗Nippes, dem Eisen⸗ bahnkupferschmied Leopold Fellerer zu Flens barh. dem Eisenbahnschraubenschneider Georg Klein zu St. Wendel, dem Eisenbahnbohrer Hans Janns zu Hamburg, dem Eisenbahnlokomotivputzer Nikolaus Lehr zu Saarbrücken, den Eisenbahnwagenputzern Ludwig Blatt ebenda und Ludwig Bastian zu Aachen, dem Eisenbahnmaschinen⸗ putzer Johann Grell zu Nörde im Kereise ar⸗ burg, dem Eisenbahnschrankenwärter Karl Pannier zu Alten in Anhalt, dem Eisenbahngüterbodenarbeiter Friedrich Höpfner zu Halle a. S., dem Bahnhofsarbeiter Andreas Andresen zu Altona, dem Eisenbahntelegraphenarbeiter Peter Fink zu Frimmersdorf im Kreise Grevenbroich, dem Eisenbaßnfeuerkastenashenger Wilhelm Rose zu Schinkel im Landkreise Osnabrück, dem Eisenbahngasan staltsarbeiter Jo⸗ hann Pinzel zu Röderau, Königreich Sachsen, dem Eisen⸗ bahnbetriebsarbeiter Louis Endorff zu Hamburg, den Bahnunterhaltungsarbeitern Wilhelm Doöring zu Leine⸗ felde im Kreise Worbis, Friedrich Kätker zu Katten⸗ venne im Kreise Tecklenburg und Bernhard Stumpenhorst zu Osnabrück, dem Fabrikarbeiter Heinrich Jost zu Oeventrop im Kreise Arnsberg, dem Gutsgärtner Heinrich Kugelmann, den Gutsarbeitern Ferdinand Damerau und August S chipper, sämtlich zu Polkitten im Kreise Friedland, dem landwirtschaft⸗

Blant u Zielonke im Landkreis⸗

heiter hard Jakobs .

Lületsburg im

r g 5 dem tzefeldn. 2 Armeen. gu. 1 8 regiment, dem Kanonier Baptist Schrar er in Sch

Holsteinschen Fußartillerieregiment Nr. 9 und dem Handlungs⸗

gehilfen Bernhard Orlamünder zu Lüneburg die Rettungs⸗ medaille am Bande zu verleihen.

8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Mitgliede des Geheimen Rats Sir Ernest Cassel zu London die Brillanten zum Roten Adlerorden erster Klasse,

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Obersten Bartusch im 36. Böhmischen Infanterieregiment Reichsgraf Browne, Kommandant der Armeeschießschule, den Roten Adlerorden zweiter Klasse,

dem Königlich württembergischen Obersten von Körbling, Kommandeur des Infanterieregiments Kaiser Wilhelm, König von Preußen (2. Württembergischen) Nr. 120, die Königliche Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse,

dem bisherigen Ersten Legationssekretär bei der Gesandt⸗ schaft von Venezuela in Berlin Augusto F. Pulido den Roten Adlerorden dritter Klasse,

dem Königlich württembergischen Hauptmann Diez im Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen (2. Württembergischen) Nr. 120 und dem Königlich sächsischen Hauptmann von Zeschau im 2. Grenadierregiment Nr. 101. Kaiser Wilhelm, König von Preußen die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Königlich bayerischen Hauptmann Stock beim Stabe des 2. Pionierbataillons, dem Königlich bayerischen Regierungsassessor im Staatsministerium der Finanzen Dr. Otto Engelhardt, dem Sekretär der Privatkanzlei Seiner Majestät des Königs von Großbritannien und Irland Herbert jalfand, dem Rentner Otto Hadenfeldt zu Wandsbek im

eise Stormarn, früher in Kalkutta, den Zeitungsschriftleitern

Joseph Joerg und Flor Burton zu Antwerpen den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Königlich bayerischen Ministerialdirektor Ritter von Schamberg, Vorstand der Direktion der Staatsschulden⸗ verwaltung, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern, 1

dem K. und K. österreichisch⸗ungarischen Oberstleutnant Rebhahn im 17. Infanterieregiment Ritter von Milde, Leiter der Versuchsabteilung der Armeeschießschule, dem Königlich dänischen Kapitän in der Marine Georg Amdrup, persönlichem Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Waldemar von Dänemark, und dem Königlich bayerischen Ministerialrat im Staatsministerium der Finanzen Albert Stenglein den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, .

dem Königlich württembergischen Major Justin Arnold im Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen (2. Württembergischen) Nr. 120 und dem K. und K. öster⸗ reichisch⸗ungarischen Hauptmann e walden im 83. Infanterieregiment Schikofski, kommandiert bei der Armeeschießschule, den Königlichen Kronenorden dritter

Klasse, 6 8 Eitel

88

dem Königlich württembergischen Oberleutnant Frie t im Infanterieregiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen

* .

(2. Württembergischen) Nr. 120, dem Königlich sächsischen Oberleutnant Friedrich Schurig im 6. Infanterieregiment Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg“, dem Ober⸗ ingenieur Friedrich Kramer und dem Betriebsingenieur Ludwig Heitmann, beide zu Hamburg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

den Werkmeistern Richard Ritzrau zu Hamburg und Karl Bockmann zu Neuhof bei Hamburg das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie 2

dem Tischler August Stresemann, dem Vorarbeiter Karl Scholz, beide zu Hamburg, dem Bohrer August Barkow und dem Vorarbeiter Robert Pautsch, beide zu Neuhof bei Hamburg, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deuntsches Reich.

ö11“ stelltenpersichexung der Pripatlehrer. Vom 22. Juli 1913. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustim mung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: 81. . Den im § 14 Nr. 1, 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte

Lehner Edlen von Lehn⸗

vom 20. Dezember 1911 Meichsgesetzbl. S. 989) aufgeführten Lehtern und Erziehern an nicht öffentlichen Schulen oder Anstalten werden privaten Einzelunterricht erteilenden Lehrer und Erzieher gleich⸗ ellt, soweit sie bei öffentlichen Penstonsanstalten für Lehrer und

seher versichert nd. b8. Beles Geletz 8 ae 3 Kra. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhänbegen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Balholm, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 22. Juli 1913. ““ (L. S.) ilhelm. Delbrück.

fsfitmaakshsh“ des Senats der Freien Hansestadt Bremen, die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Salpeter⸗ werke Gildemeister, Aktiengesellschaft in Bremen, auf den Inhaber betreffend.

Vom Senate ist den Salpeterwerken Gildemeister Aktiengesellschaft in Bremen auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Genehmigung erteilt worden, fünfeinhalbprozentige Schuldverschreibungen auf den Inhaber, eingeteilt in 5000 Stück, groß je 1000 ℳ, im Gesamtbetrage von 5 000 000 in den Verkehr zu bringen.

Die Anteilscheine werden vom 1. Dezember 1912 ab mit fünfeinhalb Prozent jährlich in halbjährlichen Terminen verzinst.

Die Anteilscheine sind bei pünktlicher Zinszahlung seitens der Inhaber unkündbar.

Die Tilgung der Anleihe erfolgt vom Jahre 1918 ab in längstens 10 Jahren durch jährliche, am 1. Dezember jeden Jahres, zuerst am 1. Dezember 1918, stattfindende Rück⸗ zahlungen von mindestens 500 Anteilscheinen.

Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwerte mit einem Zu⸗ schlag von 3 Prozent an die Inhaber der Anteilscheine.

Alle diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger, in der Weser⸗Zeitung oder einer anderen von den Salpeterwerken Gildemeister Aktiengesellschaft im Einverständnis mit der Deutschen Nationalbank, Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien in Bremen, zu bestimmenden Bremischen Zeitung sowie in dem Hamburgischen Korrespon⸗ denten oder einer anderen, im Einverständnis mit der Deutschen Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, zu bestim⸗ menden Hamburgischen

Die Salpeterwerke Gildemeister Aktiengesellschaft sind ver⸗ pflichtet, vom Jahre 1918 ab von jedem gewonnenen und zur Verschiffung und oder Abrechnung gekommenen Quintal Sal⸗ peter 0,50 zurückzustellen. Die so zurückgestellten Beträge sind alljährlich zur Tilgung der Anleihe zu verwenden.

Den Salpeterwerken Gildemeister Aktiengesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, vom Jahre 1918 ab jederzeit ver⸗ stärkte Tilgungen vorzunehmen oder nach voraufgegangener dreimonatiger Kündigung durch einmalige Bekanntmachung in den vorbezeichneten Zeitungen den jeweilig unverlosten Rest⸗ 8. er Anleihe am nächsten Zinstermin zum Nennwerte fuüg ich des Zuschlages von 3 Prozent zur Rückzahlung zu

ingen.

Auf die Vorlegung des Zinsscheines, auf die Verjährung des Zinsanspruchs sowie auf vernichtete oder abhanden ge⸗ Bürgerlichen

kommene Zinsscheine finden die §§ 801/805 des Gesetzbuchs Anwendung. 1