1913 / 187 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz⸗ genossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe⸗ fälle von solchen zu beurkunden. 8 1

betreffend die Entschädigung Geschworenen.

Vom 29. Juli 1913.

Wir Wi 1 he Im, von Gottes Gnaden De König von Preußen ꝛc.

verordnen im namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Einziger Artikel.

Das Gerichtsverfassungsgesetz wird dahin geändert: I. Im § 55 werden die Worte „Die Schöffen und“ gestrichen. II. Als § 55 a wird folgende Vorschrift eingestellt:

Die Schöffen erhalten Vergütung der Reisekosten und für jeden Tag der Dienstleistung Tagegelder.

Die Höhe der Reisekosten und Tagegelder bestimmt der Bundesrat durch allgemeine Anordnung.

Die Tagegelder dürfen nicht zurückgewiesen werden.

III. Im § 96 erhält der Absatz 1 folgende Fassung:

Die Bestimmungen der §§ 55 a, 56 finden auch auf Ge⸗

schworene Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Balholm, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 29. Juli 1913.

er Schöffen und

utscher Kaiser,

8

Wilhelm. von Bethmann Hollweg. 86

Bekanntmachung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen.

Vom 2. August 1913.

Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Entschädigung der Schöffen und Geschworenen, hat der Bundesrat nachstehende Verordnung erlassen:

§ 1.

Schöffen und Geschworene erhalten für jeden Tag der Dienst⸗ leistung ein Tagegeld von fünf Mark. Als Tag der Dienstleistung gilt jeder Tag, an dem der Schöffe oder Geschworene mit Rücksicht auf sein Amt am Sitzungsort anwesend sein muß.

Schöffen und Geschworene erhalten außerdem für jedes durch die Dienstleistung notwendig gewordene Nachtquartier eine Zulage von drei Mark.

Schöffen und Geschworene, die außerhalb ihres Wohnorts einen Weg von mehr als zwei Kilometer zurückzulegen haben, erhalten als Reiseentschädigung für jedes angefangene Kilometer des Hinwegs und des Rückwegs: z

1) bei Wegen, die auf Eisenbahnen, Kleinbahnen oder Schiffen zurückgelegt werden können, sechs Pfennig,

2) bei Wegen, die nicht in dieser Art zurückgelegt werden können, zwanzig Pfennig.

Se ausnahmsweise aus besonderen Gründen die Benutzung von Beft ist, sind Irerfere⸗Fichen höheren Auslagen

u ersetzen. 8 * § 3 3 Die Reiseentschädigung

D ent wird auch für die Reisen gewährt, die der Schöffe oder Geschworene während der Tagung nach seinem Wohnort und zurück macht. Sie darf jedoch die Höhe der Bezüge nicht über⸗ steigen, die der Schöffe oder Geschworene erhalten haben würde,

er am Sitzungsorte hätte anwesend sein müssen. 1

Berlin, den 2. August 1913. Der Reichskanzler: von Bethmann Hollweg.

ie von heute ab zur Ausgabe gelange Nummer 49 eichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4270 das Gesetz, betreffend die Entschädigung der Schöffen und Geschworenen, vom 29. Juli 1913, unter

Nr. 4271 eine Bekanntmachung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen, vom 2. August 1913, unter 8

Nr. 4272 das Gesetz zur Abänderung des gesetzes vom 29. Juli 1913, und unter

Nr. 4273 eine Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe, vom 31. Juli 1913.

Berlin W. 9, den 9. August 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt.

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Besoldungs⸗

1

Personalveränderungen

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche usw. Balholm, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, den 31. Jult. Hopf, Oberstlt. und Komm. des Schlesw. Holst. Pion. ts. Nr. 9, Rohde, Major und Komm. des 1. Ekenn.Höft. Pion. in ihrem Komdo. zur Dienstl. b. Kr.⸗Min. bis 31. Ok⸗ tober 1913 belassen.

Haugesund, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“ den 4. August. v. Roos, Oberstlt. und Bats. Komm. im Leibgren. Regt. König 2⸗ Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, zur Dienstleistung bdeim Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10 kommandiert. Meyer, Oberstlt. und Komm. des Kad. Hauses in Naumburg a S., unter Versetzung zum 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58 mit der Führung dieses Regis. beauftragt. Nollau, Major und Batz. Komm. im 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, zum Komm. des Kad. Hauses in Naumburg a. S. ernannt v. Knobelsdorff, Major beim Stabe des 3. Gardeulan Regts., unter Versetzung zum Kür. Regt. Königin (Pomm.) Nr. 2 mit der Führung dieses Regts. beauftragt. v. Kleist, Oberlt. im Ulan. Regt. Kaiser Alexander I1. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, bis Ende September 1913 zur Vertretung des erkrankten Adjutanten zur 2. Kav Insp., v. den Brincken, Oberlt. im Großherzogl. Mecklenburg Jägerbat. Nr. 14, vom 15. August 1913 ab auf drei Monate zur Dienstleistung bei des Regenten des Herzogtums Braunschweig, Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg Hoheit, kommandiert. v. Madat, Oberlt. im Füs.

Regt, von Gersdorff (Karhess.) Nr. 80, der Abschied bewilligt. Swinemünde, an Bord S. M. Jacht „Hohenzollern“, den 3. August. Bode, Oberstlt. a. D., zuletzt Kom. des 2. Westpr. Feldart. Regts. Nr. 36, der Charakter als Oberst, Henrici, Major 1. D., zuletzt Vorst. des Art. Dep. in Cassel, Vial, Major a. D.,

tteln, die erordern, notwendig

zuletzt Abt. Kom. im 2. Schles. Feldart. Regt. Nr. 42, beiden der Charakter als Oberstlt., v. Sturmfeder, Engelhardt, Hauptleute 9. D., zuletzt Komp. Chefs im 2 Kurhess. Inf. Regt. Nr. 82, vber Charakter als Major, Lüderßen, Hauptm. und Komp. Cbef im 2. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 82, ein auf den 5. Februar 1903 vor⸗ datiertes Patent seines Dienstgrades, verliehen.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtsdirektor Robe in Cottbus zum Senats⸗ präsidenten bei dem Oberlandesgericht in Breslau zu ernennen.

Auf Ihren Bericht vom 10. Juli d. J. will Ich der Aktiengesellschaft Ruhr⸗Lippe⸗Kleinbahnen in Soest, welche die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Hovestadt nach Herzfeld erhalten hat, das Ent⸗ eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschrän⸗ kung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grund⸗ eigentums verleihen. Die eingereichte Karte ist wieder bei⸗ gefügt.

Balholm, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 22. Juli 1913.

Wilhelm R. von Breitenbach.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

In Ergänzung der Vorschriften unter Abschnitt A Ziffer 3, Absatz 2, Satz 1, Abschnitt B a Ziffer 3 und Abschnitt C Ziffer 5 unseres Erlasses vom 22. Oktober 1910 III. B. 12. 819D M. d. ö. A., II. d. 2528 M. d. J. sowie des Erlasses vom 21. Dezember 1910 III. B. 12. 908 D M. d. ö. A., II. d. 3645 M. d. J. bestimmen wir folgendes:

Flüge über verbotene Zonen oder Aufstiege innerhalb solcher sind, falls nicht eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen militärischen Behörde (Gouvernement, Kom⸗ mandantur ꝛc.) erteilt ist, zu verbieten. Die Festsetzung der ho cen Zonen erfolgt durch die Militär⸗ (Marine⸗) Ver⸗ waltung.

Die Mitnahme von photographischen Apparaten ist grund⸗ sätzlich nicht zu gestatten. Zuverlässigen Personen kann jedoch die Mitnahme solcher Apparate, abgesehen von fernphoto⸗ graphischen Apparaten, seitens der Ortspolizeibehörde des Auf⸗ stiegortes erlaubt werden.

Von der Beifügung von Abdrucken dieses Erlasses ist ab⸗ gesehen, da der Erlaß in einer der nächsten Nummern des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ veröffentlicht werden wird. Die nachgeordneten Behörden sind hierauf hinzuweisen.

Berlin, den 5. August 1913.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. V.: Freiherr v. Coels v. der Brügghen. Der Minister des Innern nnd.

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„An dis Herren Regierungspräsidenten un Polizeipre Zerten in Berlin. 8

den Herrn

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8 E 8 1 8 8 2 1 8 4 2* 88

Justizministerium.

8 8 8 8 Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Zuhorn in

Warendorf und dem Landgerichtsrat Beyer bei dem Land⸗ gericht I in Berlin ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension, dem Amtsrichter Trendelenburg in Düsseldorf die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Versetzt sind: der Landgerichtsrat Meyer in Cottbus, der Landrichter Voß in Schneidemühl und der Amtsrichter Boas in Neukölln als Landrichter an das Landgericht I in Berlin, die Landgerichtsräte: Dr. Michels in Elberfeld als Amts⸗ gerichtsrat an das Amtsgericht daselbst, Suermann in Bielefeld als Amtsgerichtsrat an das Amtsgericht daselbst und Bauer in Bochum als Amtsgerichtsrat nach Beckum, der Amtsgerichtsrat Schalhorn in Filehne und der Amtsrichter Kriependorf in Lüben nach Breslau, der Amtsgerichtsrat Reichhelm in Stolp nach Stargard i. Pomm., der Land⸗ richter Dr. Scherling in Stendal nach Naumburg a. S., der Landrichter Laßmann in Gleiwitz nach Stettin, die Amts⸗ richter: Dr. Klappenbach in Loslau als Landrichter an das Landgericht III in Berlin, Dr. Schmitz in M.⸗Gladbach nach Neukölln, Lebram in Waldbröl nach Neuhaldensleben und Kuhse in Bärwalde i. Pomm. nach Greifenhagen.

Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Adolf Jacobi in Wiesbaden, wiederernannt: der Bankier Emil Kaufmann in Berlin⸗Grunewald und der Rentier Oskar Nelke in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin sowie der Fabrikbesitzer und belgische Konsul Gottlieb Fritsche in Stralsund.

Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind wiederernannt: der Direktor Max May und der Kommerzienrat Siegmund Cohrs in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin sowie der Kommerzienrat Friedrich Soennecken in Bonn.

Dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justizrat von Ja⸗ raczewski in Oels ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.

Dem Notar, Justizrat Kruppe in Nimptsch ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amte mit Ablauf des 30. Sep⸗ tember 1913 erteilt.

Der Rechtsanwalt Dr. Doesseler in Hochheim a. M. ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frank⸗ furt a. M., mit Anweisung seines Amtssitzes in Hochheim a. M., ernannt worden.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Ernst Wegener bei dem Landgericht in Hannover und Dr. Küntzel in Berlin⸗Friedenau bei dem Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Max Jacobsohn vom Amtsgericht und Landgericht in Breslau bei dem Oberlandesgericht daselbst, Dünnwald aus Rheinberg bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, Dr. Hans Noack vom Landgericht III bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Küntzel aus Berlin⸗Friedenau bei dem Landgericht II in Berlin, Warnke in Marburg außer bei dem Landgericht auch bei dem Amtsgericht daselbst, Schlichter aus Recklinghausen bei dem Amtsgericht in Ibbenbüren, der Notar Schmer⸗ mund in Langenberg bei dem Amtsgericht daselbst, die

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Gerichtsassessoren: Dr. Leopold Landsberger, Dr. Manfred Simon und Walter Stern bei dem Landgericht I in Berlin Dr. Hugo Schutz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Dr. Abelmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M., Dr. Locker bei dem Amtzs⸗ gericht in Kupp, Kamm bei dem Amtsgericht in Liegnitz, Dr Clemens Schlüter bei dem Amtsgericht in Reichenstein Walter Richter bei dem Amtsgericht in Lüchow und der Gerichtsassessor Martin Glaser bei dem Kammer⸗ ericht.

4 Der Oberlandesgerichtsrat Kothe in Marienwerder, die Amtsgerichtsräte Geheimer Justizrat Hinz in Insterburg und Hense in Duisburg, die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Flatau und Dr. Hans Simon in Berlin sowie der Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Bock in Cöln sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Regierungsbaumeister

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Oswald Loeb ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Neu Sternberg, Pfeil, Kl. Naujock und Gertlauken mit dem Amtssitz in Labiau ist zum 1. Oktober 1913 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. September d. J. eingehen.

Finanzministerium.

Das Katasteramt Barmen im

1 K Regierungsbezirke Düsseldorf ist zu besetzen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 310 eine Verordnung, betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes vom 31. März 1911, vom 22. Juli 1913, unter

Nr. 11 311 den Zusatzvertrag zwischen Preußen und Sachsen zu dem Staatsvertrage zwischen Preußen, Sachsen und Sachsen⸗ Altenburg über die Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbdahn vom 12. November 1895, vom 26. Mai 1913, und unter

Nr. 11 312 eine Bekanntmachung über die Auswechslung der Ratifikationsurkunden zu dem mit dem Herzogtum Anhalt am 12. Februar 1913 abgeschlossenen Staatsvertrag über den Austausch von Gebietsteilen, die zu dem preußischen Kreise Bitterfeld und den anhaltischen Kreisen Dessau und Ballenstedt gehören, vom 7. August 1913.

Berlin W. 9, den 9. August 1913.

Königliches Gesetzsammlungsamt.

F. B.: Horn.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 9. August 1913

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern in Swinemünde an Bord der Jacht „Hohenzollern“ den Vor⸗ trag des Reichskanzlers Dr. von Bethmann Hollweg und heute die Vorträge des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller und des Chefs des Militärkabinetts,

Infanterie Freiherrn von Lyncker. ““

Der französische Botschafter Jules Cambon hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Botschafts⸗ rat Comte de Manneville die Geschäfte der Botschaft.

Der amerikanische Botschafter The Honourable John G. A. Leishman hat Berlin verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt der Botschaftsrat Grew die Geschäfte der Botschaft.

Der Königlich niederländische Gesandte Baron Gevers hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Jonkheer Clifford Kocg van Breugel die Geschäfte der Gesandtschaft.

1

Der Oberregierungsrat von Tilly in Königsberg ist in gleicher Amtseigenschaft der Königlichen Regierung in Stade und der Oberregierungsrat Dr. Domrich in Stade in gleicher Amtseigenschaft der Königlichen Regierung in Königsberg über⸗ wiesen worden.

Der Landrat, Geheime Regierungsrat von Nell ist aus dem Kreise Geldern in gleicher Amtseigenschaft in den Land⸗ kreis Bonn versetzt worden.

1“ Regierungsassessor Dr. Meyer in Altona ist der Königlichen Regierung in Magdeburg, der Regierungsassessor Dr. Constantin aus Hameln der Königlichen Regierung in Königsberg (Pr.), der Regierungsassessor Schmidt aus Königsberg (Pr.) der Königlichen Regierung in Oppeln, der Regierungsassessor Fellinger in Iserlohn dem Königlichen Polizeipräsidium in Aachen, der Regierungsassessor Fresenius in Aachen der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin, der Regierungsassessor Ulrici in Homburg v. d. H. der Königlichen Regierung in Wiesbaden, der Regierungsassessor Delius in Hannover der Königlichen Regierung in Erfurt, der Regierungsassessor von Bischoffs⸗ hausen in Mohrungen der Königlichen Regierung in Arnsberg und der Regierungsassessor Freiherrvon Steinaecker in Potsdam der Königlichen Regierung in Oppeln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen, der Regierungsassessor Graf von

Kanitz in Bergheim dem Landrate des Kreises Mohrungen,

der Regierungsassessor Danckelmann in Salzwedel dem Landrate des Kreises Norden, der Regierungsassessor von

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Fharnhorst“ in Tsingtau und S. M. S.

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sores würden die

vrkers roda aus Hirschberg dem Landrate des Kreises Nieder⸗ mim, der neuernannte Regierungsassessor von Reck aus Frank⸗ ma. O. dem Landrate des Kreises Bordesholm, der neuernannte wijerungsassessor Freiherr von der Leyen zu Bloemers⸗

im aus Hannover dem Landrate des Kreises Bremervörde, neuernannte Regierungsassessor von Basse dem Landrate Kreises Lublinitz, der neuernannte Regierungsassessor Graf n Schwerin dem Landrate des Landkreises Dortmund und wneuernannte Regierungsassessor von Koblinski aus erseburg dem Landrate des Kreises Norden zur Hilfeleistung den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Die Regierungsreferendare Dr. Bohne aus Schleswig, eiherr von Thielmann aus Münster, von Fries aus ünster und Pirscher aus Posen haben die zweite Staats⸗ üfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 7. veguf M. S. „Goeben“ mit dem Chef der Mittelmeerdivi ion Brindisi, S. M. S. „Loreley“ in Sinope und S. M. S. zber“ in Monrovia (Liberia), am 8. d. M. S. M. S. „Seeadler“ in gressalam eingetroffen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser empfing heute vormittag in Bad Ischl den nister des Aeußern Grafen Berchtold in Audienz, der über laufenden Angelegenheiten seines Ressorts Bericht erstattete.

Großbritannien und Irland.

Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, berieten die Bot⸗ after gestern neuerlich die Frage der Aegäischen Inseln Hder Südgrenze von Albanien, ohne daß Beschlüsse faßt wurden, doch wurden beträchtliche Fortschritte in en Fragen gemacht. Die Botschaäfter erörterten ferner am vergangenen Dienstag gemachten Vorschläge für Programm der Internationalen Kommission, edie Südgrenze Albaniens an Ort und Stelle festsetzen I und hörten die Bemerkungen Oesterreichs zu diesem genstande. Die Frage wird den einzelnen Regierungen gen der Einzelheiten von neuem überwiesen. Die Konferenz d sich dann am Montag mit den von den Regierungen machten Abänderungsvorschlägen beschäftigen. Wenn man ʒMontag nicht zu einem endgültigen Ergebnis gelangen ie, wird eine neue Konferenz vor Donnerstag, das heißt, por die Konferenz in die Ferien geht, abgehalten werden.

Der Premierminister Asquith empfing gestern eine voranung des nationalen Verbandes von Vereinen für Frauenstimmrecht und sagte laut Meldung des

Er empfinge die Vereinigung wegen des friedlichen und gesetz⸗ higen Verhaltens, das sie in letzter Zeit gezeigt hätte und das in

stem Gegensatz stünde zu dem gesetzlosen und verbrecherischen Vor⸗

das unglücklicherweise von anderer Seite beliebt worden sei. tegierung habe ihr Versprechen den Frauen gegenüber gehalten. ganze Frage sei eine derartige, daß sie das Volk entscheiden e. Und dann, wenn sein Spruch günstig ausfalle, könne keine stische Kombination der Welt ihren Erfolg bindern; ihre ent⸗ edensten Gegner würden die ersten sein, die sich der Entscheidung gten. Im Unterhause wurde gestern obiger Quelle zufolge neue Vertrag mit der Marconi⸗Gesellschaft wegen Er⸗ htung eines Systems von Stationen für drahtlose legraphie im ganzen Reiche mit 210 gegen 138 Stimmen genommen. Der Generalpostmeister Samuel und der emierminister Asquith betonten die Wichtigkeit dieser ationen vom strategischen Gesichtspunkte aus.

Frankreich. Die parlamentarische Sitzungsperiode ist gestern

chlossen worden.

Der Kriegsminister Etienne erklärte in einer Unter⸗ hung laut Bericht des „W. T. B.“, daß die neuen Kasernen⸗ iten, falls keine Streiks ausbrechen, am 30. September lendet sein würden. Die Jahresklasse von 1913 werde testens am 25. November einreiht werden. Gleichzeitig, leicht schon einige Tage vorher, werde die Klasse von lh heimgeschickt werden unter dem vom neuen Gesetze ge⸗ derten Vorbehalte, daß sie noch während eines Jahres zur rfügung des Kriegsministers bleiben und einberufen werden ne. Obwohl die Cadres nicht vollzählig seien und bei der fanterie allein 1350 Leutnants fehlten, werde es bei keiner ffengattung an Instrukteuren fehlen. Am 15. April nächsten drei Klaässen mobilisierungsfähig sein. ließlich werde noch vor Ende dieses Jahres an der Vogesen⸗ enze in dem Gebiete zwischen Nancy und Besançon ein Armeekorps errichtet werden, zu dessen Kommandeur der meral Legrand ausersehen sei, der als Regierungskommissar der Kammer und im Senat an den Verhandlungen über das eijahrgesetz einen hervorragenden Anteil genommen habe.

Türkei. Der Ministerrat hat gestern mit der Beratung der he der Mächte begonnen.

Wie „W. T. B.“ meldet, haben in Saloniki einge⸗ ssenen Nachrichten zufolge die Türken Sufli besetzt. Ein U der griechischen Truppen ist bereits von der alten bulgarischen enze nach Demirhissar zurückgezogen worden.

1

In der gestrigen Sitzung der Friedenskonferenz ließ Präsident Majoresco laut Meldung des „W. T. B.“ Briefe der österreichisch⸗ungarischen und der russischen Ge⸗ ütschaften vom 4. und 6. August verlesen, in denen sich edas Recht vorbehalten, eine Revision des Vertrages n Bukarest zu verlangen. Die beiden Noten gehen zwischen den Kriegführenden erzielten Uebereinkommen ¹s. Der bulgarische Bevollmächtigte Radew erklärte, die bulgarischen Delegierten durch ihre Regierung von dem rite OesterreichUngarns und Rußlands bei dem Präsi⸗ ten der Friedenskonferenz unterrichtet worden wären und diese Schritte wesentlich zur Annahme der Friedens⸗ gungen seitens der bulgarischen Delegierten beigetragen den. Der Präsident nahm von der Erklärung Radews intnis und ließ sie dem Protokoll einfügen. Der Sekretär sosti verlas hierauf den Friedensvertragsentwurf, er von der Kommission redigiert wurde.

8

Der Artikel 1, der den Abschluß des Friedens zwischen den Vertragsmächten feststellt, wurde angenommen.

Der Artikel 2 betrifft den Frieden zwischen Rumänien und Bulgarien, bestimmt die neue Grenzlinie und gewährt eine Frist von zwei Jahren für die Schleifung der Forts von Rustschuk und Schumla und eine Frist von 14 Tagen für die Absteckung der Grenzlinie. Im Falle einer Meinungeverschiedenheit soll das Schiedsgericht Belgiens, Hollands oder der Schweiz angerufen werden. Dieser Artikel wurde gleichfalls angenommen.

Der Artikel 3 betrifft den Frieden zwischen Bulgarien und Serbien und wurde der heutigen Besprechung vorbehalten.

Der Artikel 4 bezieht sich auf die griechisch⸗bulgarische Grenze und enthält die Klausel der Verzichtleistung Bulgariens auf seinen Anspruch auf Kawalla.

Nach der Verlesung des Entwurfs des Friedensprotokolls erklärte der bulgarische Delegierte Tontschew:

Die bulgarischen Delegierten sind der Ansicht, daß der allgemeine Wunsch, auf dem Balkan einen dauernden Frieden und das Gleich⸗ gewicht auf einer gerechten Grundlage hergestellt zu sehen, am glücklichsten auf der Grundlage des Nationalitätengrundsatzes verwirklicht werden könnte. Nichts destoweniger haben sie mit den Verbündeten über die Verteilung des von der Türkei erworbenen Territoriums eine Vereinbarung geschlossen, die durch die Tatsachen begründet ist. Die bulgarischen Delegierten haben dies getan, indem sie der gegenwärtigen Lage Rechnung trugen, sowie aus Nachgiebig⸗ keit gegen die Großmächte, deren Rat zu folgen ihnen Gesetz ist. Die bulgarischen Delegierten hoffen, daß Bulgarien diejenige Unter⸗ stützung finden wird, die geeignet ist, seine Lage entsprechend den ge⸗ brachten Opfern sowie der Notwendigkeit seiner wirtschaftlichen und notionalen Entwicklung zu verbessern.

Bezüglich der Frage einer Entschädigung schlug Griechenland vor, daß diese Frage von einer gemischten Kom⸗ mission geprüft werde, aber Bulgarien lehnte dies ab unter der Angabe, damit neuen Mißhelligkeiten auszuweichen. In der folgenden Erörterung der Kirchen⸗ und Schulfrage in den anektierten Gebieten gab der bulgarische Delegierte Tontschew folgende Erklärung ab: G

In Anbetracht dessen, daß der Zweck des Krieges gegen die Türkei der war, der christlichen Bevölkerung Freiheiten für ihre nationale Entwicklung zu erringen, und in Anbetracht dessen, daß dieser Zweck durch den zweiten Krieg nicht aus der Welt geschafft sein konnte, endlich in Anbetracht dessen, daß die befreiten christlichen Völker be⸗ rufen sind, gemeinsam zu leben, schlagen die bulgarischen Delegierten vor, daß unter dem Titel der Gegenseitigkeit allen christlichen Völkern der neuen von Serbien, Griechenland und Montenegro annektierten Gebiete Kirchen⸗ und Schulfreiheit gewährt werde.

Während mit den griechischen Delegierten eine Verständigung erzielt wurde, erklärten die serbischen Delegierten den Grund⸗ satz der Gegenseitigkeit nicht anerkennen zu wollen. Die Frage der Schulen und Kirchen sei der serbischen Verfassung vor⸗ behalten und könne nicht Gegenstand des Vertrages sein. Die Sitzung wurde hierauf aufgehoben mit der Erklärung des Vorsitzenden Majoresco, daß die heutige Sitzung der Frage der Demobilisierung und der Ratifikation der einzelnen Punkte des Friedensvertrages gewidmet sein solle; die Unterzeichnung des Friedensvertrages soll am Montag stattfinden.

8 Almerika.

Nach einer Konfer

der Staatssekretär Bryan laut Meldung des „W. T. B.“, daß die Aeußerung der mexikanischen Regierung hinsichtlich der Mission Linds auf einer falschen Darstellung beruhe, 5 die die Regierung der Vereinigten Staaten nicht verantwortlich sei. Bryan nimmt nicht an, daß Linds Mission als un⸗ freundlich angesehen werden könne, sobald man ihren Charakter

richtig begreife. Asien.

Die Besserung der Lage in Schanghai wird dem „Reuterschen Bureau“ zufolge durch eine Veröffentlichung des Komitees zur Unterstützung der Flüchtlinge veranschaulicht, daß keine weiteren Beiträge erforderlich seien. Man beabsichtigt in ein paar Tagen das Lager abzubrechen, in dem bis vor einer Woche jede Nacht über dreitausend Flüchtlinge untergebracht wurden. Der Admiral Tseng hat die Bezirke von King⸗juen und Nantau ziemlich gesäubert. Heute werden die Landstreit⸗ kräfte den Vormarsch nach King⸗juen und Wutschou antreten. Eine doppelte Bewegung der Kreuzer oberhalb und unterhalb der Forts wird sie unterstützen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber die allgemeinen Heilanstalten Preußens im Jahre 1911

hat das Königliche Statistische Landesamt in der „Stat. Korr.“ eine tabellarische Uebersicht veröffentlicht, die über die Zahl, die Größe und die Frequenz sämtlicher allgemeinen Heilanstalten während des Jahres 1911 Aufschluß gibt. Danach waren in diesem Jahre an der Morbiditätsstatistik in Preußen 2352 allge meine J beteiligt. Die Zahl der Anstalten hat sich seit dem Jahre 1877, in dem sie 888 betrug, bedeutend vermehrt dank den Fortschritten der modernen Hygiene und dem Inkrafttreten der sozialen Gesetze. Das Zutrauen zu der Anstaltsbehandlung hebt sich allenthalben im Lande, und in jedem Jahre sieht man neue Krankenhäuser, namentlich auch in kleineren Städten, ins Leben treten.

In den verflossenen 34 Jahren ist die Zahl der behandelten Personen ganz außerordentlich gestiegen, und zwar von 206 718 auf 1 416 167. Im Berichtsjahre standen 166 304 Betten = 41,06 auf 10 000 Einwohner zur Verfügung. Ueber den Staatsdurchschnitt ging diese Verhältniszahl in 11 Regierungsbezirken und dem Stadtkreise Berlin hinaus, unter ihm blieb sie in 25 Regierungsbezirken. Am günstigsten war das Ergebnis in Cöln mit 80,15, dann in Münster mit 74,57, im Stadtkreis Berlin, in den Regierungsbezirken Arnsberg, Breslau, Koblenz, Düsseldorf und Hildesheim mit 56,90 bis 53,10, in den Bezirken Minden, Wiesbaden, Osnabrück, Trier, Aachen mit 49,82 bis 40,85, in den Bezirken Potsdam, Königsberg, Aurich, Cassel, Liegnitz, Danzig, Sigmaringen, Hannover, Magdeburg, Schleswig, Stralsund, Stettin und Erfurt mit 38,30 bis 30,66, während die An⸗ stalten der übrigen Regierungsbezirke nur 27,4, ⁰bbis (Stade) 15,47 Betten auf 10 000 Einwohner besaßen.

Für sämtliche Anstalten im Staate kamen auf 1 Bett 8,352 Ver⸗ pflegte. Die Verpflegungsdauer der Kranken in den allgemeinen IS betrug 28,5 Tage im Staatsdurchschnitt (i. J. 1910 29,4 Tage).

Von je 1000 der Behandelten litten an Infektions⸗ und parasitären Krankheiten 214,50 (i. J. 1910 220 ⁶0), an Krankheiten des Verdauungsapparates 136,17 (123,21), infolge von Verletzungen 120,92 (119,27), an Krankheiten der äußeren Bedeckungen 104,89 (104,4), an solchen der Atmungsorgane 72,71 (69,65), an Krankheiten der Be⸗ wegungsorgane 68,1s (56,4), an sonstigen allgemeinen Krankheiten 64,80 (73,1s), an Krankheiten der Harn⸗ und Geschlechtsorgane 61,0s (68,78), an solchen des Nervensystems 53,31 (55,98), an Krankheiten der Kreislauforgane 34,01 (33,07), an Entwicklungskrankheiten 31,50 (34,14), an Krankheiten der Augen 17,09 (18,39), an solchen der Ohren 11,74 (11,87), an anderen und an nicht bestimmt angegebenen Krankheiten 11,c9 (10,20)

enz mit dem Präsidenten Wilson erklärte

Die Zahl der im Jahre 1911 in sämtlichen Heilanstalten Gestorbenen betrug 94 056 (51 511 männliche und 42 545 weibliche). Da 1911 von der Bevölkerung des Staates überhaupt 696 854 (361 380 männliche und 335 474 weibliche) Personen gestorben sind, so stellt sich auf das 1000 die Ziffer der insgesamt in den allgemeinen Heilanstalten Verstorbenen auf 134,97 (142,8. männliche und 126,22 weitbliche).

Allgemeine Viehzählung im Deutschen Reiche.

Auf Beschluß des Bundesrats findet im Deutschen Reiche am 1. Dezember 1913 eine allgemeine Viehzählung statt, mit der in Preußen die gleichfalls vom Bundesrate angeordnete Obstbaumzählung verbunden wird. Wie bei früheren Zählungen, so wird es voraus⸗ sichtlich auch diesmal gelingen, Personen zu gewinnen, die sich dem Zählgeschäfte ohne Anspruch auf eine Vergütung unterziehen.

Zur Arbeiterbewegung.

Wie die „Voss. Ztg.“ mitteilt, haben die im Gips⸗ und Zementbaugewerbe Berlins und der Umgegend beschäftigten Rabitzputzer, Spanner und Träger, die dem Deutschen Bauarbeiter⸗ verband angehören, in der abgelaufenen Woche die Arbeit niedergelegt und in einer gestern abgehaltenen Versammlung beschlossen, im Streik zu verharren. (Vergl. Nr. 183 des „R.⸗ u. St.⸗A.*)

Aus Solingen wird der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet: Die ersten Verhandlungen zwischen dem Fabiikantenverein der Taschen⸗ und Federmesserindustrie und den Vertretern der beteiligten Arbeiterorganisationen über die Neuregelung der Lohnverhältnisse führten zu einer Verständigung über ein allgemein für alle Branchen dieser Industrie einzu⸗ führendes Vergleichskammerstatut. s die eine gegenseitige Ueberwachung der Handhabung tariflicher Ver⸗ einbarungen gewährleisten sollen, die Zustimmung der Hauptbersamm⸗ lungen der beteiligten Verbände gefunden haben, werden die Verhand⸗ lungen über die Aufstellung eines neuen Preisverzeichnisses (Stück⸗ lohntarif) für die Schleifer, Reider und Ausmacher beginnen.

Einer Mitteilung der „Köln. Ztg.“ aus Mainz zufolge ist der gesamten Arbeiterschaft der Aktiengesellschaft „Gasapparat Sund Gußwerk“ in Mainz, Abteilung Beleuchtungsbranche, wegen Streitigkeiten beim Abschluß eines neuen Tarifvertrags gekündigt worden.

Nach einer weiteren Meldung des genannten Blattes aus Mainz sind in den Heddernheimer Kupferwerken, Zweigstelle Gustavsburg, 85 Arbeiter in den Ausstand getreten.

Der allgemeine Streik in Mailand dauert fort; doch bemerkt man, wie „W. T. B.“ berichtet, schon mehr Fuhrwerke und Straßen⸗ bahnwagen. In den Vorstädten kamen einige Kundgebungen vor, die Manifestanten wurden mühelos zerstreut.

Aus Barcelona, wo bisher nur die Arbeiter der Textil⸗ industrie ausständig waren, wird dem genannten Bureau vom gestrigen Tage gemeldet: Die allgemeine katalonische Arbeiter⸗ vereinigung kündigt für diesen Tag offiziell den Anfang des General⸗ streiks an. Die Polizei nahm 23 Streikende fest, die sich vereinigt hatten, um den Generalstreik vorzubereiten. Der Gouverneur befahl die Schließung des Ortsbundes der Arbeitergesellschaften. Arbeiterinnen ver⸗ schiedener Berufe fingen am Freitag früh an, sich für den Streik zu erklären. Ihre Zahl nahm am Nachmittage zu. Die Streikenden gehen in kleinen Trupps umher und fordern die Arbeiter auf, sich dem Streik anzuschließen. Eine Schar von Streikenden zwang ein Elektrizitätswerk zur Einstellung der Arbeit. Der Gouverneur ließ 18 Anarchisten festnehmen. Eine Abordnung von Arbeitern bat einige Persönlichkeiten in der Stadt um Hilfe. Die Ordnung ist bis jetzt aufrechterhalten worden.

Zu dem Ausstand in den Naphthagruben von Baku l(siehe Nr. 186 d. Bl.) berichtet „W. T. B.“ vom heutigen Tage, daß in 16 Betrieben 6000 Arbeiter Lohnforderungen gestellt, die Arbeit jedoch nicht unterbrochen haben. In den Ausstand getreten sind 600 Arbeiter.

Kunst und Wisfenschaft.

In der am Donnerstag Nachmittags in der Aula der Breslauer Universität abgehaltenen Schlußsitzung in der Tagung der Geschichts⸗ und Altertumsvereine sprachen der Hraun⸗ schweiger Museumsdirektor Geheimrat, Professor Dr. Meier über die jüngsten Fortschritte in der Stadtgrundrißforschung und der Pro⸗ fessor Dr. Lauffer⸗Hamburg über den Kometen im Volksglauben. Die nächste Tagung des Gesamtvereins soll in Lindau stattfinden.

Die Frage, weshalb gleich den Motten und anderen Nachtfaltern und Insekten noch zahlreiche sonstige Tierarten, insbesondere viele kleine Meeresbewohner, eine eigenartige „Lichtliebe“ besitzen, beant⸗ wortet Dr. V. Franz in einem Aufsatz „Warum fliegt die Motte ins Licht?“, der im letzten Hefte der von Professor Dr. Bechhold⸗ Frankfurt a. M. herausgegebenen „Umschau“ erschienen ist. Diese Lichtliebe (Phototaxis) erklärte man sich bisher dadurch, daß der Lichtrei), sobald er ein Auge des Tieres trifft, durch das Nervensystem natürlich nur auf die Mus⸗ kulatur der einen Körperseite übertragen wird, das Tier sich deshalb nach der Lichtquelle hinwendet, bis beide Augen gleich stark vom Licht getroffen sind. Diese Erklärung mag nun in manchen Fällen zutreffend sein; sie kann uns aber nicht verständlich machen, warum das Licht, wenn es das Auge trifft, eine Muskelzusammen⸗ ziehung veranlaßt, noch warum in einem Falle das Tier sich nach einer Lichtquelle oder vielmehr nach einem Helligkeitsmaximum hinbewegt, im andern Falle aber von ihm fort, in die größte Dunkelkeit hinein. Nach langjährigen Beobachtungen ist Dr. Franz nun zu einer neuen, biologischen Erklärung des Pbänomens gelangt. Er ging dabei von der Untersuchung der mikroskopisch kleinen Larven meerbewohnender Tiere aus und stellte fest, daß diesen Tierchen von Geburt ein Trieb innewohnt, sich aus dem Dunkel ins Helle fortzubewegen. Die Tierarten, um die es sich hier vornehmlich handelt verschiedene Würmer und Krebse leben am Meeresgrund, wo auch die Eier abgelegt und die Larven geboren werden. Ihrer ganzen Organisation nach sind aber die Larven freischwebende Planktontiere. Es kann also für sie gar keine bessere Einrichtung geben, als den Instinkt, von Geburt an vom Dunkel ins Helle sich zu begeben. Bestimmte Tierarten, deren Larven stets die ersten Entwicklungsstadien am Meeresgrunde durchmachen und erst in späteren sich ins freie Wasser erheben, sind auch erst von da ab phototaktisch. Bei diesen Tieren ist also die Phototaxis das Mittel, das sie befähigt, vom Meeresgrunde fort ins freie Wasser auszuwandern. Weitere Beob⸗ achtungen lehrten nun, daß diese Phototaxis nicht bei jeder Belichtung, erst dann auftritt, wenn ungewohnte Reize das Tier treffen. Bei den geringsten Erschütterungen z. B., die den Tieren eine drohende Gefahr anzeigen, streben viele Arten fluchtartig ins Helle, während andere, die negativ phototaktisch (d. h. mit der Neigung vom Licht fortzueilen) ausgestattet sind, sich am Meeresboden zu ver⸗ kriechen suchen. Diese verschiedenen Beanlagungen entsprechen der Lebensweise der verschiedenen Tiere. Die Kaulquappen z. B. reagieren positiv, d. h. sie eilen dem Lichte zu, da sie sich durch Schwimmen hinaus ins freie Wasser, nicht aber durch Verkriechen im Schlamm vor ihren Feinden zu retten vermögen. Aus diesen Beobachtungen schloß nun Dr. Franz, daß auch das Ver⸗ halten der Nachtfalter gegenüber dem Licht als Fluchtbewegung zu deuten sei, als instinktives Streben ins Helle, um irgendwelchen Gefahren, die dem Tierchen im nächtlichen Dunkel drohen, zu entgehen. Diese Theorie fand in einer Reihe von Versuchen beachtenswerte Bestätigung. Stellt man im Waldesdunkel bei Nacht ein Licht auf, so werden alle die Insekten, die voll⸗ kommen „unbehelligt“ sind, auch nicht durch die Flamme an⸗ gezogen; nur diejenigen, die irgendwie beunruhigt und auf⸗ gescheucht werden, führen nun die Bewegung aus, die sie auch sonst bei i nden Gefab führen würden: Wie

Sobald diese Satzungen,