1913 / 193 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen beim K. Landgerichte Landshut zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu be⸗ stellen. In diesem Termine wird der in der Klage vom 13. März 1913 enthaltene Antrag gestellt werden. Mit Gerichts⸗ beschluß vom 7. August 1913 wurde die öffentliche Zustellung der Ladung bewilligt und die Sache als Feriensache erklärt Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt emacht.

Landshut, den 13. August 1913.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. [47571]]

Die Maurer Franz Wenz Ehefrau, Katharina geborene Elsishans, zu Edingen, Feasbebe mächtigter: Rechtsanwalt Dr.

eutsch in Mannheim, klagt gegen ihren genannten Ehemann, frühber zu Edingen, auf Grund der §§ 1567, 1568 B. G.⸗B.,

it dem Antrage auf Scheidung der am 1. August 1906 zu Edingen geschlossenen he der Streitteile unter Kostenfolge. ie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Großherzog⸗ ichen Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 21. November 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zgwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 9. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[47572] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Stefan Hemmer, Lina geb. Zimmermann, in Mülhausen, Schmiedstraße 27, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Doinet in Mülhausen,

agt gegen deren Fhemann Stefan

Hemmer, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗

und Aufenthalisort, wegen Mißhandlung,

mit dem Antrage, die zwischen den Par⸗ teien vor dem Standesbeamten in Jöhlingen am 18. März 1909 geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den an der Scheidung allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Ia Zivilkammer des

Kaiserlichen Landgerichts in Mülhausen

i. E. auf den 12. November 1913,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗

rung, einen bei dem gedachten Gerichte

zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ia R 75/13. Mülhausen i. E., den 11. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[47936] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen 1) Erna Bartens, 2) Lucie Bartens, wohnhaft in Hannover,

ngerstraße 11a, vertreten durch ihren Pfleger, den Gastwirt Fritz Müller in Hannover, Bäckerstraße 10, Proze ßbevoll⸗

aͤchtigter: Rechtsanwalt Cochius in Altona, klagen gegen den Schlosser Louis Bartens, zrzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Altona, unter der Behauptung, daß der Beklagte kraft Gesetzes verpflichtet ist, ihnen Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten, durch gegen Siccherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗

bares Urteil zu verurteilen, an jede der Klägerinnen wöchentlich im voraus 7,50 ℳ, beginnend mit dem Tage der Klagezustellung, zu zahlen. Die Klägerinnen laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 27. Oktober 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuͤgelassenen Anwalt zu bestellen. 1

Altona, den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[47933] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Geschwister Kurt, Herbert und Paul Krahl, vertreten durch ihren Pfleger, den Werkmeister Fritz Noel in Berlin, Pankstraße 86 III, Prozeß⸗

bevollmächligter: Justizrat Löwenthal in Altona, klagen gegen den Arbeiter Karl Krahl, früher zu Altona, Lerchenstraße 67, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte seit etwa 1 Jahr von seiner Familie getrennt lebt und seit dem Tage, wo er sie verlassen hat, nicht mehr für die Kläger, welche seine ehelichen Kinder sind, sorgt, ferner, daß er wöchentlich 35 40 verdient, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, den Klägern zu Händen ihres Pflegers an Unterhaltsbeiträgen vierteljährlich im voraus von der Zustellung der Klage ab 225,— zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 31. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung pird dieser Auszug der Klage bekannt zemacht.

Altona, den 12. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[47956] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Rudolf Wilhelm Saatz in Bremen, gesetzlich vertreten purch den Generalvormund, Bureau⸗

S—

Theodor Alexander Jaitner, z. Z. un⸗ bekannten Aufentbalts, zuletzt wohnhaft gewesen a. d. Weide 6/13, Beklagten, auf Unterhalt gemäß §§ 1708 ff. B. G.⸗B., mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung eines jährlichen Unterhalts von 210,— für die Zeit vom 16. Mai 1913 bis 15. Mai 1929, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen und das Urteil, soweit die Beträge im voraus und für das der Klagerhebung vorangegangene Vierteljahr gefordert werden, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße), auf den 30. September 1913, Vor⸗ mittags 11 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Fe wird dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht.

Bremen, den 11. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:

Niedlich, Gerichtssekretär.

[47958] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Frieda Wilhelmine Pauline Willms, vertreten durch ihren Vormund, Arbeiter Nikolaus Bernhard Willms in Blexerdeich, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Claußen, Bremerhaven, klagt gegen den Schlosser Paul Kleinert aus Schaderthal, zuletzt in Bremerhaven, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr unehelicher Vater und daher zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet sei, mit dem Antrage, ihn kostenpflichtig zu verurteilen, ihr von ihrer Geburt 12. Juni 1912 an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 50 für das 1. und 2. Lebensjahr und vierteljahrlich 45 für das 3. bis einschl. 16. Lebensjahr, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 12. September, 12. Dezember, 12. März und 12. Juni jedes Jahres, zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht zu Bremerhaven, am Hafen 9, auf Montag, den 20. Oktober 1913, Vormittags 9 ½¼ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und die Ladung bekannt gemacht. G Bremerhaven, den 8. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Höppner, Sekretär.

[47934] Oeffeutliche Zustellung. Die Ehefrau Magdalene Bernhardt, geb. Köhler, in Frankfurt a. Main, Kies⸗ straße 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. P. Levi in Frankfurt a. Main, klagt gegen ihren Ehemann, den Posthehen Michael Bernhardt, früher in Frankfurt a. Main, jetzt mit unbekanntem Aufent⸗ halt, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte am 19. Mai 1913 nach Amerika durchgegangen und sein Aufenthalt un⸗ bekannt sei, daß sie für 2 Kinder zu sorgen habe und im Oktober d. Js. ein drittes erwarte, daß sie von ihrem Mann einen angemessenen Alimentationsbeitrag von monatlich 80 für sich und ihre Kinder fordere, mit dem Antrag: Königliches Landgericht wolle den Beklagten kosten⸗ pflichtig verurteilen, an Klägerin viertel⸗ jährlich im voraus zu entrichtende Raten von monatlich 80 zu zahlen, und das Urteil, soweit es gesetzlich zulässig ist, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. Main auf den 20. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 104, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt a. Main, den 9. August

1913. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[47955] Oeffentliche Zustellung.

Die Karoline Friedmann in Oppenau in Baden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Simon in Gelsenkirchen, klagt gegen den Stukkateur Wilhelm Röper, früher in Gelsenkirchen, Liboriusstraße 102, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von ihr am 17. Februar 1912 unehelich geborenen und am 21⸗ Februar 1912 gestorbenen Kindes sei, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Entbindungs⸗, Wochenbett⸗ und Beerdigungskosten im Gesamtbetrage von 300 durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Gelsenkirchen auf den 24. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 40, geladen.

Gelsenkirchen, den 6. August 1913.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47943] Oeffentliche Zustellung.

In der bei dem Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung XVII, anhängigen Sache der minderjährigen Anita Hildegard Käte Riedel, vertreten durch ihren Vormund, den Glasermeister Hermann Glause in Demmin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Segalla zu Hamburg, Klägerin, gegen den Kutscher Karl Schwartz, früher zu Hamburg, Viktoriastraße 28 II b.

Kläger, klagt gegen den Koch Hermann; Beklagten,

wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivilabteilung XVII, Zivil · justizgebäudc, Sievekingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 112, auf Dienstag, den 14. Oktober 1913, Vormittags 11 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 5. August 1913. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[47941] Oeffentliche Zustellung.

In der bei dem Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung 6, Sache des minderjährigen Karl Alfred Kluge zu Dresden, vertreten durch seinen gesetzlichen Vormund, Direktor Meding in Dresden, Prozeßbevollmächtigter; Ratssekretär Rei⸗ mann daselbst, Landhausstr. 7 III, und Rechtsanwalt Dr. F. C. Wulff in Hamburg, Klägers, gegen den Fabrikarbeiter Karl Friedrich Grünwald, früher zu Hamburg, Silbersackstr. 66 III, bei Schwarm, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ abteilung 6, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 104, auf Montag, den 24. November 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 6. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[47945]

Der minderjährige Friedrich Wilhelm Domma, geboren am 3. Februar 1913 zu Karlsruhe, vertreten durch den Vormund Stadtrechtsrat Neukum in Karlsruhe, klagt gegen den Monteur Karl Stein⸗ hauser, früher in Karlsruhe, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte ihm gemäß § 1708 B. G.⸗B. unterhaltspflichtig sei, mit dem Antrage auf kosteafällige Verurteilung zur Zahlung eines monatlichen, in Vierteljahrs⸗ raten voraus zu zahlenden Unterhalts⸗ beitrags von 25 ℳ, beginnend mit der Geburt und endigend mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Karlsruhe (Baden), Abteilung A 6, auf Dienstag, den 30. September 1913, Vormittags 9 Uhr, 1. Stock, Zimmer Nr. 8, geladen.

Karlsruhe, den 9. August 1913.

Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Amtsgerichts. A6.

[47935] Oeffentliche Zustellung.

Der Kätner Martin Kwasni in Gar⸗ dienen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Steffen in Allenstein, klagt gegen die Frau Anna Grusdat, geb. Kwasni, und deren Ehemann, pensionierten Briefträger Gustav Grusdat, früher in Wulkow bei Frankfurt a. O. wohnhaft, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten als Miterben der verstorbenen Gottliebe Kwasni, geb. Kutzborski, aus dem notariellen Vertrage vom 9. März 1910 verpflichtet sind, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Gardienen Blatt 52 zu erteilen, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Gardienen Blatt 52 in Gemäßheit des notariellen Vertrages vom 9. März 1910 zu erteilen, und zwar gegen Eintragung des im ge⸗ nannten Vertrage für den Altsitzer Johann Kwasni vorgesehenen Ausgedinges und der unverzinslichen, 3 Jahre nach der Auf⸗ lassung fälligen Kaufgelderresthypothek der Eheleute Johann Kwasni und Gottliebe Kwasni, geb. Kutzborski, bezw. dererk Erben im Betrage von 420 ℳ, und das Urteil gehen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Allenstein auf den 17. Dezember 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 98, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Allenstein, den 31. Juli 1913. Führer, Gerichtsschreiber des Königlichen

Landgerichts.

[47948] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Schneidermeister W. Ber⸗ kan zu Charlottenburg, Kaiserdamm 10, klagt gegen den Forsteleven Josef Macko⸗ wiak, früher in Eberswalde i. Mark, Neue Kreuzstr. 18, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter ihm für gelieferte Kleidungsstücke 203,25 schulde, und daß Berlin⸗Mitte als Erfüllungsort vereinbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 203 25 nebst 6 % Zinsen 1. Januar 1912 an Kläger zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 42, Neue Friedrichstr. 13—– 14, I. Stockwerk, Zimmer 165/166, auf den 11. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 42. C. 1495. 13.

Berlin, den 6. August 1913.

Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 42.

[47937] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Fabrique Invicta Fils de R. Picard & Cie. in La Chaux de Fonds, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

ee““

vorsteher des Jugendamt

Rust, Bremen, 1

Keidak, jetzt unbekannten

v11““

Aufenthalts,

Justizrat Dr. Meybner in Berlin, Kronen⸗

v1““ ““ straße 66/67, klagt gegen den Kaufmann Walter Auerbach, früher zu Berlin⸗ Schöneberg, Menzelstraße 23/24, jetzt un⸗ bekannten vnfen al. unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter ihr für im August 1906 gelieferte Waren noch 1647 Frs. 80 Cts. nebst Verzugszinsen schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 1647 Frs. 80 Cts. nebst 5 % Zinsen seit 19. Juli 1907 zu verurteilen und das Urteil nötigen⸗ falls gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 67, auf den 7. November 1913, Vormit⸗ tags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Der Ver⸗ handlungstermin am 17. Oktober 1913 ist aufgehoben. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 11. August 1913. 8 Hesse, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

[47947] .“ Oeffentliche Zustellung. 2.D. 147.13/1.

Die Firma Kunsterzeugnisse Märkischer Metallwarenindustrie, Inh. Emil Benecke in Berlin⸗Pankow, Spandauerstraße 40, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hofer in Berlin⸗Pankow, Wollankstr. 1, klagt Fren Georg Ochsenreither, zuletzt in Eberstadt bei Darmstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 11. Juli 1913, fällig am 18. Juli 1913, mit dem Antrage: der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an Kläger 500 fünfhundert Mark nebst 6 % Zinsen seit dem 18. Juli 1913 sowie 7,30 Wechselunkosten zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Pankow, Kissingen⸗ straße 5/6, auf den 31. Oktober 1913, 10 Uhr, Zimmer 23, ge⸗ aden.

Berlin⸗Pankow, den 11. August 1913.

Weyrauch, Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[47946] Oeffentliche Zustellung

Der Bergmann Paul Rademacher in Eickel, Bielefeldstr. 14, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Bruns daselbst, klagt gegen den Bergmann Stefan Gumpert, früher in Eickel, Manteuffelstr. 7, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund rück⸗ ständigen Logisgeldes mit 28 und eines gegebenen Darlehns von 5 aus dem Jahre 1912, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 33 nebst 4 % Zinsen seit 4. Juni 1913. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bochum auf den 11. No⸗ vember 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 44, geladen. Aktenzeichen 23 b C 962/13.

Bochum, den 8. August 1913. (L. S.) Struwe, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47950] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Reinh. Tetzer in Berlin, Schlesischestraße 42, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Max Meyer in Berlin W. 8, Charlottenstraße 53, klagt gegen den G. Voigt, früher in Charlottenburg, Witzlebenstraße 41, wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte während der Zeit vom 4. 1913 bis 29. April 1913 die in der Klagerechnung verzeichneten Waren zu den daselbst angegebenen Zeiten und den angesetzten, vereinbarten, auch angemessenen Preisen gekauft und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtin zu verurteilen, an die Klägerin 23,68 dreiundzwanzig Mark 68 Pfennig nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Juli 1913 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz) auf den 13. November 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 55 II, geladen.

Charlottenburg, den 2. August 1913.

Wiebschek, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.

[47951] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Heinrich Humpert zu Berlin, Alte Jakobstraße 83, Prozeß⸗ Selgh. Rechtsanwalt Justizrat Kolsen & Schmidt in Berlin, Potsdamer⸗ straße 116, klagt gegen den Kaufmann Gustav Voigt, früher in Charlottenburg, Witzlebenstraße 41 wohnhaft, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte It. dem Wechsel vom 3. Mai 1913 über 130,35 ℳ, zahlbar am 5. Juli 1913, als Akzeptant dem Kläger, welcher den Wechsel im Regreß⸗ wege eingelöst hat, die Wechselsumme von 130,35 und ½ vom Hundert eigene Peeen schuldet, mit dem Antrage, den

eklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 130,35 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 5. Juli 1913 an Kläger zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der

114“

Beklagte vor das Königliche Amtsgericht

den 15. November 1913, Vormittag 9 Uhr, Zimmer 55 II, geladen.

Charlottenburg, den 4. August 1913, Wiebschek, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 46.

[47957] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Heinrich Orth in Cöln Breitestraße Nr. 21, klagt gegen die Helene Wingerath, früher in Cöln, Pfeil⸗ straße 45, jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort, unter der Behauptung, daß sie ihm aus Darlehn 212,30 verschulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig und durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von zweihundertzwölf Mark 30 nebst 4 % Zinsen seit dem 28. März 1913 zu verurteilen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird die Be⸗ klagte vor das Königliche hier, Abteilung 69, Zimmer Nr. 149, I. Stoch, Justizgebäude am Reichenspergerplatz, auf den 30. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. 69. C. 1035/13. 2.

Cöln, den 13. August 1913.

(L. S.) Engelskirchen, Aktuar, Gerichtz⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[47944] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Burlin & Co. in Forst i. L., Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hawlitzky in Forst s. L, klagt gegen den Studenten Mardari, früher in Freiberg in Sachsen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten. Die Klägerin behauptet, daß ihr der Beklagte aus dem Jahre 1911 für gelieferte Waren den Betrag von 27,55 schuldet. Sie beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 27,55 nebst vier vom Hundent Zinsen seit dem 21. Februar 1912 und zur Tragung der Kosten vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist auf den 31. Oktober 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Kgl. Amts⸗ gericht in Forst i. L. anberaumt. Dazu wird der Beklagte geladen. 89 öffent⸗ lichen Fnste lainc wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Forst i. L., den 7. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[47952]

Der Kaufmann Karl Strokorb Berlin, Neue Friedrichstraße 38,40, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsagent A. Schulze zu Jüterbog, klagt gegen den Kaufmann Otto Riedel, früher zu Nowawes, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter von ihm, dem Kläger, laut Rechnung vom 13. Dezember 1899, Waren zu der daselbst angegebenen Zeit und dem angesetzten, vereinbarten, auch angemessenen Preise im Gesamt⸗ betrage von 120 auf vorherige Be⸗ stellung geliefert erhalten habe gleichzeitig mit der Rechnung, daß Beklagter die Ware und Rechnung angenommen hat, ohne Einwendungen zu machen und daß er die Ware verbraucht bezw. veräußert hat, ohne deren Preis an ihn, den Kläger, zu zahlen, mit dem Antrage, dahin zu er⸗ kennen: Der Beklagte wird verurteilt, an Kläger 120 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1901 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Potsdan, Kaiser Wilhelmstraße 8, Hintergebäude, Zimmer A 59, auf den 15. November 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Potsdam, den 6. August 1913.

(L. S.) Jeckstein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abteilung 4.

[46821] Oessentliche Zustellung.

Die Firma L. O. Rehberg in Königs⸗ berg i. Pr., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Max Möller daselbst, klagt gegen die Frau Emma Teising, geb. Spangel, unbekannten Aufenthalts, früher in Eydtkuhnen wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte von der Klägerin in der Zeit vom 22. März bis 24. Mai 1910 Waren zum vereinbarten Preise von 74,11 zum Geschäfte betriebe gekauft und empfangen habe, daß Zahlung nicht erfolgt sei und daß Klägerin daher neben der Hauptforderung von 74,11 noch 5 % Zinsen von dieser Summe seit dem 24. Juni 1910 ab verlange, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen: 1) an die Klägerin 74,11 nebst 5 % Zinsen seit dem 24. Juni 1910 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vol⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird de Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Stallupönen auf den 3. Oktober 1913, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 8, geladen

Stallupönen, den 1. August 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Trimuschat, Amtsgerichtssekretär.

[47953] Kassenzeichen: Erg. L. B. 301. Der Maurer Hugo Stephan aus Lange⸗ wiesen in Thüringen, zuletzt in Caffel, schuldet uns an Gerichtskosten und Neben⸗ kosten zu obigen Kassenzeichen no 53 93 ₰. Er wird aufgefordert, diesen Betrag oder einen Teil desselben binnen 2 Wochen an die Gerichtskasse hier in zahlen oder unter Angabe des Kaßfen⸗ zeichens portofrei einzusenden, anderenfalls aber anzuzeigen, in welcher Weise er seine Schuld zu berichtigen beabsichtigt. 8 Erfurt, den 25. Juli 1913.

Königliche Gerichtskasse. Schlauch, Rendant i. V.

in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, a5

12 Aufgebote, Verlust⸗ u.

zu

/ 08 1. Untersuchungssachen.

v“

4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u.

1111.1“*“

en Nei

cj

2. Aufgeboke, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkänfe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

EZ16“

8 8

Aktiengesellschaften.

Berlin, Sonnabend, den 16. Augut

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

Zweite Beilage sanzeiger und Königlich Preußischen

Niederlassung . Unfall⸗ und I

4 SWo 9 9. Bankausweise⸗

Staatsanz

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaft ꝛc. von Rech lt 3 waliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

eiger.

1“

1

sgenossenschaften. chtsanwälten.

8

Verschiedene Bekanntmachungen.

Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[47939] Oeffentliche Zustellung. Gerichtsnotar Wiedenmann in Hall als Konkursverwalter über den Nachlaß der Rosalie Beyschlag, Witwe in Hall, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Beck in Hall, klagt gegen Robert Beyschlag, Kaufmann von Hall, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Beklagten, wegen Bürgschaftsregreßforderung, mit dem An⸗ trag, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: Beklagter sei kostenfällig schuldig, an den Kläger 2100 nebst 4 % Prozeßzinsen zu bezahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des K. Landgerichts Hall auf Samstag, den 18. Oktober 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hall, den 14. August 1913. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts: vL11V11A6A“A* 8 In Sachen der Lothringer Brauerei, Aktiengesellschaft in Metz⸗Devant⸗les⸗ Ponts, vertreten durch ihren Direktor Disqué daselbst, Klägerin, Widerbeklagte, zerufungsklägerin, Einspruchsbeklagte, Pro⸗ teßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Burg, Framer und Freudenthal in Colmar, gegen 1) den Johann Buchholz eigenen Namens zund als Miterben seiner verstorbenen Ehefrau, Lina geb. Albert, früher Wirts⸗ eute in Großmoyeuvre, jetzt in Nilvingen, 2) den Werkmeister Friedrich Rieß in Kilvingen, Beklagte, Widerkläger, Be⸗ ufungsbeklagte, Einspruchskläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Boden⸗ eimer in Colmar, wegen Forderung, I. U. 199/04, II. U. 90 b/05, ist das gerfahren nach dem Tode der Ehefrau Buchholz, geb. Albert, durch Beschluß vom 20. Juni 1906 ausgesetzt worden. Wir laden nunmehr die Obengenannten, nämlich: 1) Alfred Buchholz in Watten⸗ heid, Freiheitsstr. 19, 2) Paul Buchholz, rüher Wattenscheid, Freiheitsstr. 19, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, in ihrer Eigenschaft als Erben und Rechtsnachfolger ihrer am 6. Oktober 1903 berstorbenen Mutter, Ehefrau Johann Buchholz, Lina geb. Albert, persönlich wie auch in der Person ihres Prozeßbevoll⸗ mächtigten Herrn Rechtsanwalts Boden⸗ beimer zur Aufnahme und zur Verhand⸗ lung der Hauptsache in den vom Herrn Vorsitzenden anzuberaumenden Termin mit der Aufforderung vor, einen bei dem Raiserlichen Oberlandesgericht Colmar zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Wir werden eventuell im Wege des Versäumnisverfahrens beantragen: die be⸗ hauptete Rechtsnachfolge als zugestanden unzunehmen und das Versäumnisurteil vom 8. März 1905 mit der Maßgabe aufrecht zu erhalten, daß die beiden Be⸗ llagten als Miterben ihrer Mutter, der Ehefrau Johann Buchholz, Lina geb. Abert, verurteilt werden, samtverbindlich mit deren Ehemann, dem Beklagten zu 1, und dem Beklagten Rieß an die Klägerin neitere 1515,76 nebst 5 % Zinsen seit lt. November 1902 zu bezahlen und die Kosten beider Instanzen, soweit sie nicht nh igen Beklagten auferlegt sind, zu Der Rechtsanwalt: (gez.) Freudenthal. Lolmar, den 4. August 1913. un das Kaiserliche Oberlandesgericht Colmar. 1) Termin zur Aufnahme des Verfahrens und zur Verhandlung der Hauptsache gegen . Afred Buchholz in Wattenscheid, Frei⸗ testr. 19, b. Paul Buchholz, früher in wattenscheid, Freiheitsstr. 19, jetzt ohne iannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, ün8 bestimmt auf den 10. Dezember 1 13, Vormittags 9 Uhr, vor dem af Fivilfenat. 2) Die Ladungsfrist wird 5 Wochen bestimmt. gomar, den 8. August 1913. Der Vorsitzende des Feriensenats des K. Oberlandesgerichts: (gez.) Roeffs. dj. zs. z.Beschluß. nid öffentliche Zustellung der Ladung Terminsbestimmung an Paul Buch⸗ z obengenannt, wird bewilliat. lisolmar, den 8. August 1913. g erliches Oberlandesgericht. Feriensenat. 89) Roeffs, Kreutel, Dr. Schulz, Für e Hirsch, Weyland. r richtige Abschrift: Der Gerichtgschreiber es Kalserlichen Oberlandesgerichts: (L. S.) (Unterschrift).

Verdingungen ꝛc.

[48192] Versteigerung.

meinem Amtslokal zu Berlin,

steigern.

lung III Nr. 20 als

sprünglich 90 000 ℳ, 40 000 tragen.

dem

(550 000 ℳ) Mark nebst Zinsen im Range vor. Justizrat Eugen Berthold Auerbach, Rechtsanwalt und Notar im Bezirk des Königl. Kammergerichts. [47912] Verdingung von Sauerkohl. Donnerstag, den 4. 1913, Mittags 12 Uhr, sollen 52 000 kg Sauerkohl für das Verpflegungs⸗ amt Wilbhelmsbhaven öffentlich verdungen werden. Verschlossene Angebote mit der Aufschrift „Verdingung von Sauerkohl“ sind bis zum Verdingungstermin der unterzeichneten Behörde einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage. Die Lieferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Einsicht aus; sie können auch gegen Einsendung von 60 von der Intendantur bezogen werden. Wilhelmshaven, im August 1913. Kaiserliche Marineintendantur. [47910] Die Lieferung von jährlich zusammen: etwa 800 000 m Band, weißleinen, schmal, 60 000 Band, grauleinen, 130 000 Vorlegeband, grauleinen, 10 000 Band, blauleinen, 55 000 Band, rotbaumwollen, 60 000 Band, schwarzwollen, 1 500 Band, blauwollen, 25 000 Strippenband, schwarz, 12 000 Strippenband, schwarz, gelbgestreift, 2 000 Strippenband, braun, 80 000 Stck. Bronzereifen Messinghülsen für die Marinebekleidungsämter Kiel und Wilhelmshaven soll vom 1. April 1914 ab entweder auf 1 Jahr oder auf 5 Jahre, mit dem beiderseitigen Recht halbjährlicher Kündigung, vergeben werden. Lieferungen erfolgen ratenweise. Lieferungsbedingungen liegen zur Ein⸗ sichtnahme in der Registratur des Be⸗ kleidungsamtes aus oder werden gegen Einsendung von 2 abgegeben. Nachproben werden gegen Erstattung der dafür festgesetzten Kosten abgegeben. Angebotsproben sind bis zum 20. Ok⸗ tober 1913, Angebote, gut verschlossen, versehen mit der äußeren Aufschrift „Angebot auf Bekleidungsmaterialien“ sind bis zum Eröffnungstermin, 24. Ok⸗ tober 1913, 11 Uhr Vormittags, an das unterzeichnete Amt einzusenden. Angebotsproben sind von allen Bewerbern, auch von den bisherigen Lieferern, ein⸗ zureichen. Nicht mit Proben belegte An⸗ feht. von wem immer sie abgegeben sind, leiben unberücksichtigt. Zuschlagsfrist: 6 Wochen. Marinebekleidungsamt Wilhelmshaven. 1

mit

[47911]

Verdingung von Pflaumenmus. Mittwoch, den 10. September 1913, Mittags 12 Uhr, sollen 21 500 kg Pflaumenmus für das Verpflegungsamt Wilhelmshapen öffentlich verdungen werden. Verschlossene Angebote mit der Auf⸗ schrift „Verdingung von Pflaumenmus“ sind bis zum Termin an die Marine⸗ intendantur Wilhelmshaven einzureichen. Die Zuschlagsfrist beträgt längstens 10 Tage. Die Lieferungsbedingungen liegen im Zimmer 41 der Intendantur zur Ein⸗ sicht aus; sie können auch gegen Einsendung von 60 von hier bezogen werden. Wilhelmshaven, im August 1913. Kaiserliche Marineintendantur.

[47909] Verdingung.

Für die Marinebekleidungsämter Wil⸗ helmshaven und Kiel soll vom 1. April 1914 der Bedarf folgender Gegenstände auf 1 oder 5 Jahre mit dem Recht gegen⸗ seitiger Kündigung bis zum 30. September jeden Jahres vergeben werden:

1) Renntierlederne Handschuhe.

2) Seidene Landmützenbänder mit In⸗ schrift aus Aluminium und roter Seide. 3) Seidene Halstücher.

4) Gamaschen aus braunem Segeltuch.

3) Verkäufe, Verpachtungen,

Am Donnerstag, 21. August 1 913, werde ich Nachmittags um 4 Uhr in 1 Linden⸗ straße 16/17, 2 Treppen, eine Hypothek von (50 000 ℳ) fünfzigtausend Mark nebst 5 %, Jahreszinsen öffentlich meist⸗ bietend gegen sofortige Barzahlung ver⸗ 3 Die Hypothek ist auf dem Grund⸗ stück, Grundbuch des Königl. Amtsgerichts Cöln, Band 98, Blatt 3884 in Abtei⸗ Teilpost von ur⸗ Rest der im Range vorgehend, einge⸗ - Nach dem Hypothekenbrief stehen diesen 50 000 andere Hypotheken von fünfhundertfünfzigtausend

September

Die Termine hierzu werden festgesetzt: zu 1 auf den Vormittags 11 Uhr,

1913, Vormittags 11 Uhr, 1913, Vormittags 11 Uhr. pünktlich bei dem unterzeichneten Amt ab⸗ und durch die Aufschrift:

als Angebot kenntlich gemacht sein.

Angebotsproben sind von allen Bewer⸗ bern ohne Ausnahme besonders Verdingungstermin einzureichen:

zu 1 bis zum 21. Oktober, 12 Uhr,

zu 2 und 3 bis zum Oktober, Mittags 12 Uhr,

zu 4 und 5 bis zum 4. November, Mittags 12 Uhr.

Angebote ohne vorber eingesandte Proben werden nicht berücksichtigt. Zuschlagsfrist 6 Wochen, für seidene Tücher und Mützen⸗ bänder bis zur Beendigung der Unter⸗ suchung.

28.

aus und können für jeden Gegenstand be⸗ sonders gegen Einsendung des Betrages von 1,50 in Briefmarken bezogen werden.

Wilhelmshaven, den 12. August 1913. Kaiserliches Marinebekleidungsamt.

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.

[476711 Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aus⸗ führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Hamm die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 8 000 000 ℳ, in Buchstaben: „acht Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung der Hafen⸗ anlage und zum Bau einer Hafenzufuhr⸗ straße, zum Ausbau der Kanalisation und zum Bau einer Zentralkläranlage, zur Er⸗ richtung eines katholischen Lehrerseminars, einer Volksbadeanstalt und eines Berg⸗ amtsgebäudes, zum Ankauf von Grund⸗ stücken, zur Uebernahme von Aktien des Bades Hamm, zur Leistung eines Kosten⸗ zuschusses für den Bahnhofsumbau und zur Tilgung älterer Anleihen. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, je nach der Lage des Geldmarkts bei der Begebung mit 3 ½ bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden 1. Januar ab jährlich mit 2,1 % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Rück⸗ einnahmen aus Verkaufserlösen und An⸗ liegerbeiträgen sind zur außerordentlichen Tilgung der Anleihe zu verwenden. Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung vom Staate nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 31. Juli 1913.

Der Minister Der Finanz⸗ des Innern. minister. Im Auftrage: Im Auftrage:

(Unterschrift.) (Unterschrift.)

M. d. F. IVa. 1845. 8 F.⸗M. 1. 10972. II. 10629. Provinz Westfalen. Regierungsbezirk 1 Arnsberg. Schuldverschreibung der Stadt Hamm (Westf.) Ausgabe 19... 881 Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Ermächtigung erteilten Ge⸗ nehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom . . ten 1913 (Deut⸗ scher Reichs⸗ und Königlich Preußischer LIö“— 2 29. Gemäß den von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Arnsberg genehmigten Beschlüssen des Magistrats und der Staot⸗ verordnetenversammlung vom 25. April 1913,21. Mai 1913 wegen Aufnahme einer Anleihe von 8 000 000 bekennt sich der

8 4

5) Moskitonetze.

2—

29. Oktober 1913, zu 2 und 3 auf den 5. November zu à und 5 auf den 12. November Angebote müssen bis zu diesen Terminen

gegeben sein. Sie müssen gut verschlossen

1 1 r „Angebot auf

Handschuhe, Mützenbänder usw.“ deutlich

vor dem

Mittags

Bedingungen liegen in der Registratur

namens der Stadt durch Inhaber gültige Schuldverschreibung zu

Darlehnsschuld voon ℳ, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane durch Einlösung

von dem auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden 1. Januar ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 2,1 % des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs⸗ termin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Arnsberg und in dem jeweiligen amt⸗ lichen Kreisblatte der Stadt Hamm.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen be⸗ wirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) und bei den bekannt zu machenden sonstigen Zahlstellen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fällig⸗ keitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrate zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vier⸗ jährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelegt oder der Anspruch aus dem Schein erichtlich geltend gemacht worden ist, es fei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der An⸗ spruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halb⸗ jährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres.. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeit⸗ räume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein⸗ reihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe wider⸗

Magistrat der Stadt Hamm (Westf.)

diese für jeden

einer seitens des Gläubigers unkündbaren

auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen

Auslosung geschieht im Monat

beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherbeit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 1 1

Dessen zur Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Hamm (Westf.), den.. ten 19

Der Magistrat. z (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗

mitgliedes.)

(Stadtsiegel.)

Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontroll⸗ beamten.)

Provinz W estfalen.

Zinsschein 11618“” zu der Schuldverschreibung der Stadt Hamm (Westf.), Ausgabe 19 Buch⸗ 111 Nvo insen übee.3. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom v“ ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Salia eem st bb ten init.. de der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.) oder bei den bekannt gemachten sonstigen Zahl⸗ stellen.

Hamm (Westf.), den.. ten..

Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗

mitgliedes.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein er⸗ lischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Provinz Westfalen.

Regierungsbezirk Arnsberg.

6 115

2* 19 2.

Regierungsbezirk Arnsberg. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nᷓ. zur Schuldverschreibung der Stadt Hamm (Westf.), Ausgabe 19 . Buchstabe..

Fr üben 6

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die.. . te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom i‚en 19 bis ten ͤe 19 „nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasse in Hamm (Westf.), sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung der Ausgabe bei dem Magistrate widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 1I11

rockenstempel des M, S;,†

Stadtsiegels.) Der Magistrat. (Faksimilierte Unterschriften des Magistrats⸗ dirigenten und eines zweiten Magistrats⸗ mitgliedes.)

““

[47906], 3 b 2 Königlich Rumänisches Finanzministerium.

Direktion der Generalbuchhalterei. Oeffentliche Schuld. Die 21. Verlosung der Obligationen der 5 % Rumänischen amortisierbaren Rente von 1903 Anleihe von 185 000 000 Francs wird am 19. August 1. September 1913, Vm. 10 Uhr, im Finanzministerium in einem zu diesem Zwecke besonders hergerichteten Saale, in Gemäßheit der im Moniteur Officiel Nr. 245 vom 7. Februar 1906 veröffentlichten Bestimmungen des neuen Verlosungsreglements, stattfinden. Bei dieser Verlosung werden Obli⸗ gationen im Gesamtnennbetrage von 1 220 000 Francs gezogen, und zwar: 42 Obligat. zu 5000 Fres. = 210 000 144 K 360 000 37. 2 1419090 374 000 552 8 86899 276 000 1112 Obligat. zu einem Ge⸗ samtnennbetrage von Fres. 1 220 000 Es steht dem Publikum frei, der 2

sprochen hat. In diesem Falle sowie

4 Ver⸗ losung beizuwohnen. Der Finanzminister.