Nachweisung Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ Ungarn am 13. August 1913. (Kroatien⸗Slavonien am 6. August 1913.)
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.) 8 Rotlauf der
Schweine
Maul⸗ Schweine⸗ und pest Klauen⸗ (Schweine⸗ seuche seuche)
Zahl der verseuchten
Königreiche und Länder
Komitate (K.) Stu’lbezirke (St.) Munizipalstädte (M.)
Gemeinden Höfe Gemeinden Höfe Gemeinden Gemeinden
2
—
cchncoedne—
a. Oesterreich. Niederösterreich
1
S AI — b0 S1S
17*
—
— —
Oberösterreich 11 Salzburg..
Steiermark.
2
80 b0 SSESSSSborde
1¹*
Kärnten.
obdocC do . K-.“
Orain “ Küstenland
Tirol ...
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Vorarlberg. Böhmen .
“ 0‿ 02OS2 SRSL
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2 I Schlesien Galizien
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* *
Bukowina... Dalmatien..
— — 1,—
1““
ꝙ
b. Ungarn.
K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau (Kassa)) .. K. Unterweißenburg (Alsö⸗ St. Arad, Borosjenö, Elek, Kisjenö, Magvarpécska, Vilägos, M. Arad ... St. Borossebes, Märia⸗ radna, Nagyhalmägy, Tornoboau K. Arva, Liptau (Lipté), ““ St. Bäcsalmäs, Baja, Topolva, Zenta, Zombor, Städte Magvyarkanizsa, Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Szabadka), Zonbor .. St. Apatin, Hödsaͤg, Kula, Obeese, Titel, eusatz (Uividék), Zsa⸗ blya, M. Uijvidk.. K. Baranya, M. Fünfkirchen öE“ (Selmecz⸗ és Bélabaͤnya .gF62 K. Bereg, Ugoessa.. K. Bistritz (Besztercze⸗ St. Berettyöujfalu, De⸗ recske, Ermihälyfalva, Margitta, Särrét, Szé⸗ kelhib . . ... St. Cséffa, Elesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ 11““ St. Bel, Belénves, Ma⸗ vareséke, Nagyszalonta, Tenke, Vaskoh K. Borsod, M. Miskolcz K. Kronstadt (Brassö), Häromsz . . K. Csanäd, Csongràd, M. Hödmezöbäsärhely, Sze⸗ gedin (Szeged) K. Gran (Esztergom), Raab (Györ), Komorn “ M. Gyvör, omaͤrom b. K. Stuhlweißenburg (Fejeér), M. Stuhlweißenburg (Szekes⸗Fehérvär). . K. Fogaras, Hermannstadt (Szeben) K. Gömör 6és Kis⸗Hont, Sohl (Z6lyvom) K. Hajdu, M. Debreczin (Debreczen) I
2 Jasz⸗Nagykun⸗Szolnok
K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), Großkokel (Nagy⸗Küküllö) K. Klausenburg (Kolozs), M. Klausenburg (Kolozsvär) St. Béga, Boksänbänyva, Facsäd, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos.. St. Bozovics, Jäm, Ora⸗ viczabänya, Orsova, Re⸗ siczabänva, Teregobva, II666 K. Maramarob K. Maros⸗Torda, Udvar⸗ helv. M. Maros⸗Väsärhely K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M. Sppron.. K. Neograd (Nögräd)... K. Neutra (Nyitra). St. Aszôd, Bia, Gödöllö, Pomärz, Waitzen (Väcz), Städte St. Andrä (Szent Endre), Väcz, Ujpest, M. Budapest. St. Alsédabas, Kispest, Monor, Nagykäta, Räcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét St. Abony, Dunaveese, Kaloecsa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhäza, Kunszent⸗ miklös, Städte Kiskun⸗ félegphäza, Kiskunhalas K. Preßburg (Pozsony), M. Pozsony... St. Jgal, Lengyeltôt, Marczal, Tabl St. Barcs, Csurgé, Ka⸗ posväür, Nagyatüd, Sziget⸗ pär, Stadt Kaposvär ..
. Szaboles.. Szatmär, M. Szatmär⸗ mett
K. Szilägy. K. Szolnok⸗Doboka... . St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäs, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temesvär St. Csäk, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versech.... K. Tolna.
“
K. Thorenburg (Torda⸗ Aranyvob))) St. Csene, Großkikinda (Nagpkikinda), Nagyszent⸗ miklés, Pärdͤny, Per⸗ jämos, Törökbeese, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld (Zsom⸗ bolva), Stadt Nagy⸗ Aö““ St. Alibunär, Antalfalva, Bänlak, Môdos, Groß⸗ becskerek (Nagybecskerek), Stadt Nagy⸗ ecskerek, M. Panesova K. Trentschin (Trenesén) . K. Ung, St. Homonna Mezölaborcz, Szinna, Sztropkö .. .. . . ... St. Bodrogköz, Gälszécs, Nagymihaͤly, Särospatak, Storaljaujhely, Sze⸗ rencs, Tokaj, Varannòô, Stadt Säͤtoraljaujhely. St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Német⸗ ujvaͤr, Särvär, Stein⸗ amanger (Szombathelv), Städte Köszeg, Szom⸗ bathed-d S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ bärd, Eisenburg (Vasvär) K. Weszprim (Veszprém). St. Balatonfuͤred, Kesz⸗ thelpv, Paecsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, Zalaszentgroôt, Stadt Zalaegersszeg. St. Alsölendva, Csäktor⸗ nya, Letenye, Nagykantzsa, Nova, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa) ——1—
Kroatten⸗Slavonien
K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ d K. Lika⸗Krbabou.. K. Modrus⸗Fiume K. Pozsegaag.. K. Syrmien (Szerém), MNM. Semlin (Zimony) 3 3 K. Veröcze, M. Esseg (Eszsekkehhh)). 3 4 K. Agram (Zägräb), M.
Zidribs. .... 10
Zusammen Gemeinden (Gehöfte)
“ a. in Oesterreich: 1 Rotz 9 (12), Maul⸗ und Klauenseuche 42 (335), Schweinepest (Schweineseuche) 224 (520), Rotlauf der Schweine 433 (904). b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien): . Rotz 43 (46), Maul⸗ und Klauenseuche 49 (266) Schweinepest (Schweineseuche) 1019 (3935), Rotlauf der Schweine 715 (2108). Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 2, 29, 30, 31, 33, 46, 50, 52, 53, 56, zusammen in 18 Gemeinden und 20 Gehöften.
Kroatien⸗Slavonien: Rotz 6 (7), Maul⸗ und Klauenseuche — (—), Schweinepest (Schweineseuche) 40 (131), Rotlauf der Schweine 22 (51). Außerdem Pockenseuche der Schafe in dem Sperrgebiet Nr. 67 in 1 Gehöft; Beschälseuche der Zuchtpferde in den Sperrgebieten Nr. 67, 68, zusammen in 9 Gemeinden und 87 Gehöften.
v 8 ““
“
Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Zuchtpferde sind in Oesterreich, Lungenseuche des Rindpiehs ist in Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten. 8 “ 1— EI1 — Oesterreich
Die österreichischen Minister des Innern, des Handels und der Finanzen haben unterm 8. d. M. folgende Verordnung erlassen:
Auf Grund des Artikels VII des Zolltarifgesetzes vom 13. Fe⸗ bruar 1906, R.⸗G.⸗Bl. Nr. 20, wird zur Verhütung der Ein⸗ schleppung der Cholera die Ein⸗ und Durchfuhr fol⸗ gender Waren und Gegenstände aus Serbien und Bul⸗ garien verboten, beziehungsweise beschränkt: “
1) Gebrauchte Leibwäsche, alte und getragene Kleidungsstücke (Gebrauchseffekten), gebrauchtes Bettzeug (gebrauchte Bett federn).
Werden diese Gegenstände als Reisegepäck oder infolge Wohnungs⸗ wechsels befördert, so unterliegen sie den fallweise geltenden besonderen Bestimmungen über sanitätspolizeiliche Revision und Behandlung beim Grenzübertritte. .“ “
2) Hadern und Lumpen.
Von diesem Verbote sind ausgenommen: “
a. Hadern und Lumpen, welche zusammengepreßt und in Reifen zusammengebundenen Ballen als Großhandelswaren befördert werden;
b. frische Abfälle aus Spinnereien, Webereien, Konfektionsanstalten oder Bleichereien, Kunstwolle, Shoddy und Abfälle neuen Papiers.
Die Durchfuhr der unter 1 und 2 bezeichneten Waren und Gegen⸗ stände ist jedoch gestattet, wenn diese so verpackt sind, daß eine Mani pulation mit denselben unterwegs nicht möglich ist. Eine Desinfektion darf nur bei Waren und Gegenständen, welche die örtliche Sanitäts⸗ behörde als verseucht ansieht, Anwendung finden. Diese Verordnung trilt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.
Bosnien. 1 8 Das Stadtgebiet von Brceka und die zehn Kilometer ent⸗
fernte Ortschaft Ostraluka sind von Cholera befallen. J Ostraluka sind vier Todesfälle, in Han Bulatovitzi sechs Erkrankungen unter choleraverdächtigen Erscheinungen, darunter eine mit tödlichem Ausgang, vorgekommen, in der Umgebung von Tuzla Gornja wurden zwei verdächtige Fälle, davon einer mit tödlichem Ausgang, und in Gracenica ein Cholerafall festgestellt.
TStatistik und Volkswirtschaft. Deutsche Seefischerei und Bodenseefischerei für Juli 1913.
Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse
1) Nordseegebiet 2) Ostseegebiet
1bööö ℳ kg I. Fische.
84 036 118 686 214 927 22306 368 157 330 111 8 634 917
43 040 50 563 61 483 51 883 67 375 78 391 120 429
Schellfisch, groß mittel Flein 4. Gorte.. .5. Sorte. 4./5. Sorte E Weißling (Wittling, Merlan)h Fablia, großh . 5 mittel, klein (Dorsch) EI“ 1““ Scholle (Goldbutt), groß, teen c“ Scholle, lebenrnd. Blendling (Scheefmul) . Knurrhahn, grauer... 57 670 F“ 1 087 Petermann, echter... 6* Köhler und Pollack.. 541 031 Leng 16“*“ 175 740 28 Haissch “ Katfisch (Seewolf) 8 156 838 25 Rotzunge, groß, mittel 256912 1158 8“ 110 038 26 Rotzunge, echte e““ 25113832Z“ Seezunge, groß. . eö“ 5 636 Steinbutt, groß, mittel. 33 251 “ 52 079 Glattbutt (Tarbutt), groß mittek. 9 098 11 686 1“ 7 249 5 686 Lachs (Flußlachs) . 1 022 1 888 9ebIZ“ 8 94 185 Pech (Flußhecht)... 2091 2 841 “ — Stint, kleiner. 1 — 140 000 Finte, Perpel.. 8 267 26 915 Aland (Seekarpfen) . . 950 Barsch (Fluß⸗ u. Meer⸗) 53 1 48 111 e“ 248 769 2 Se 112e* V 175 418 be“ 1 743 128 400 Blei (Brachsen, Brasse) 66 170 Scharbe (Kliesche, Platen) 76 145 . e1“; — 10 898 1ö16“”“ 52 928
533 988 74 238 517 641 125.329 480 425 76 010
2 294 667 272 668 85 765 7 977
165 244 42 804
I’1lEln
orez
40 909 30 355 269 320 7 83 045 639
— Ꝙ☛Ꝙ‿ 00 /—¼ G.
v1““
6 427 11 578 91 476 18 369 14 632 60 989 62 797
4433 87 801 5 344
15 6 690 24 797 Sprotte (Breitling).. — — 4“ 400 ““ 8 639 9 584 2773 411 510 Aalraupe(Quappe,Rutte) — 4 82. 3 744 L I — 5 747 1 351 T ö““; 26 721 11 609 es Langschwanz (Seejungfer) 248 45 .“ EEb“ 26 147 9 634 1 lunder (Struffbutt) . 594 1051 1 421 960 255 673 Meeö — “ Hornhecht.. 192 130 nsIe“] 12 417 5 220 ““ 146 8877 47 941 Ostsee⸗Schnäpel (See⸗ E“ 300 Weißfisch (Giester). 30 852 “ 1 500
Fert 1“ apfen (Schied). . Seehase (Lumb). . 72 EEöI1“ 373 Verschiedene (Gemeng⸗
WW 6 493
zusammen
“
I11“
8 zaiblinge (Rötel). 8
eilbhee
Seetiere und davon
w. [1) Nordseegebiet 2) stseegebiet gewonnene Erzeugnisse
I ℳ kg
—
II. Schaltiere.
Krabben. . 873 78 429 Hummer. . 326 9. 4 Faiserhummer. 38 737 Taschenkrebse Stück 3 634 Austern 1f „ ’. 5 Muscheln usw.. kg
kg nsammen (ha
Andere Seetiere. Delphine 8 1 Fü Seehunde 210 1 873 Wildenten.. 30 36
zusammen Stück 241 1 916
IV. Erzeugnisse von Seetieren.
Salzheringe. Kantjes 83 735] 2 065 635 Kaviar. .. kg 19 305 Fischlebern... 8 313 979 17 665
nen. kg 319981 va eer Kantjes 3 738 [2 083 605 Stück .· s[Stück
1I“
1 916 80 739 1 945 132
der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 26. Juli 1913 sind einige Bestimmungen der Durchführungsvorschrift zum Zolltarif⸗ gesetz und der Erläuterungen zum Zolltarif ergänzt und abgeändert worden. Der Anlage C zu § 18 der Durchführungsvorschrift zum Zolltari’g' setz ist die Bestimmung angefügt worden, daß Sendungen von Handfe uerwaffen und Laufen, die von Privatpersonen be⸗ zogen werden, soweit es sich nicht um Reiseeffekten handelt oder soweit sie nicht im gewöhnlichen Grenzverkehr eingebracht werden, in Oesterreich der Sicherheitsbehörde des Wohnortes des Empfängers, in Ungarn der Probieranstalt für Handfeuerwaffen in Budapest an⸗ zumelden sind.
Die Aenderungen der Erläuterungen betreffen die Gewährung eines Abzugs von 30 v. H. vom Verzollungsgewichte beim Eingang von frischen Bananen auf dem Stamme, die Begriffsbestimmung für fabrikmäßig und für den Einzelverkauf aufgemachte Garne sowie die Zollbehandlung von Leitungsdrähten mit Blech⸗ oder Drahtumhüllungen. (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder.)
.“
Luxemburg.
Verbot der Verwendung von Methyvlalkobol zur Herstellung von Nahrungsmitteln und von Mitteln zur Körperpflege. Laut Gesetzes vom 30. Juli 1913 dürfen Nahrungs⸗ und Genußmittel — insbesondere Trinkbranntwein und sonstige geistige Getränke —, Heil⸗, Vorbeugungs⸗ und Kräftiaungsmittel, Riechmittel und Mittel zur Reinigung. Pflege oder Färbung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle nicht so hergestellt werden, daß sie Methylalkohol enthalten. Zubereitungen dieser Art, die Methylalkohol enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht oder aus dem Ausland eingeführt werden.
zus. —IV; Stück
3114 111 392 [Kantjes 35
1072 318
Rord⸗ und Ostseegebiet Gesamtwert . .
3) Bodensee⸗ und Rheingebie
5 183 710
Süßwassertiere
laufelchen. .. 4 100 937 and⸗(Weiß⸗)Felchen.. . eilche (Kropffelchen).. Z311X“ Forellen: a. Bach⸗ (See⸗) b. Schweb⸗ oder c. Grund.. d. Regenbogen⸗. 114““
üimmen leschen . rüschen. hte
Zarsche (Egli, aurßsen . icheen “ 16“ 4 eißfische (Alet, Nasen 4 . Sonstige Fische (Hasel, Rost usw.) “ zusammen
Berlin, den 18. August 1913.
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
85 238/ 113 424
Verdingungen. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Erpedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Norwegen
1913, 2 Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Rristiania: Lieferung von 500 m einfarbig braunem, 3,6 mm ickem und 2 m breitem Linoleum. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift „Anbud paa linoleum“ werden im Bureau des Distriks⸗ befs, Ostbahnstation Kristiania entgegengenommen. Nähere Be⸗ timmungen, Bedingungen und Proben ebendaselbst, sowie beim Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nachrichten für Handel, Industrte und Landwirtschaft“ im Reichsamt des Innern. Vertreter
in Norwegen notwendig. .30. August 1913, 10 Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Kristiania: Lieferung von 558 Achsen mit Rädern, 131 Achsen, 20 Radbandagen, 50 Mittelteilen zu Rädern. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift „Hjul“ werden im Bureau des Maschinendirektors er Eisenbahnen, Jernbanetorvpet 8/9 in Kristiania, entgegen genommen. Zeichnungen und Bedingungen ebendaselbst sowie beim „Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nachrichten für Handel, Industrte und Landwirtschaft“ ir eichsgamt des Innern. Vertreter in Norwegen notwendig. .e“
28. August
Türkei.
Kaiserlich Ottomanische Staatsschuldenverwaltung (Dette
publique) in Konstantinopel: Verpachtung des Fischereirechts
ndem See von Bey⸗Schehir (Konia) für ein bis vier Jahre, ge⸗
lechnet vom 14. September 1913 ab. Angebote an die Abteilung
ir Fischerei bei der Generaldirektion der genannten Staatsschulden⸗ verwaltung oder deren Agenturen in Konia und Bey⸗Schehir.
88 1 Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Land⸗ wirtschaft“.)
— Oesterreich⸗Ungarn. 1 n; Volksausgabe der Zusammenstellung der für den Verkehr mit Lebensmitteln, deren Untersuchung und Heurteilung in Oesterreich maßgeben den Gesichtspunkte. soch einer Mitteilung im „Amtsblatt für die Handels⸗ und Gewerbe⸗ dewaltung, Wien“, ist nunmehr auch der III. Band zum Coder zumentarius austriacus (Oesterreichisches Nahrungsmittelbuch) im eö Hof⸗ und Staatsdruckerei in Wien erschienen.
Oesterreich⸗Ungarn.
do Aenderu ngeiniger Bestimmungen der Durchführungs⸗ zorschrift zum Zolltarifgesetz und der Erläuterungen i Zolltarif. Durch Verordnung der österreichischen Ministerien
Diese Vorschrift findet keine Anwendung: 1) auf Formaldehydlösungen und auf Formaldehydzuberei⸗ tungen, deren Gehalt an Methylalkohol auf die Verwendung
von Formaldehvdlösungen zurückzuführen ist; 2) auf Zubereitungen, in denen technisch nicht vermeidbare ge⸗ ringe Mengen von Methylalkohol sich aus darin ent⸗ haltenen Methylverbindungen gebildet haben oder durch ande e mit der Herstellung verbundene natürliche Vorgänge
entstanden sind.
Zuwiderhandlungen gegen die obige Vorschrift werden mit Ge⸗ ängnis von fünfzehn Tagen bis zu sechs Monaten und mit Geld⸗ strafe von 50 bis 12 500 Fr. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ist die Zuwiderhandlung aus Mangel an Vorsicht oder Ueberlegung begangen worden, so ist auf Geldstrafe von 26 bis 1250 Fr. oder auf Gefängnis von acht Tagen bis zu zwei Monaten zu erkennen. Die unter das gedachte Verbot fallenden Stoffe werden beschlagnahmt, eingezogen und gebrauchsunfähig gemacht. (Memorial.)
Rumänien
Vorläufige Aufhebung des Ausfuhrzolls für Kleie. Die Zollämter sind von der Generalzolldirektion unterm 10./23. Juli 1913 angewiesen worden, den Ausfuhrzoll für Kleie bis auf weitere Verfügung nicht zu erheben. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.) 8
Winke für Gläubiger bei Konkursen im Bezirke des Kaiserlichen Konsulats in Casablanca (Marokko).
Wie in dem übrigen Marokko, so ist auch in dem Juris⸗ diktionsbezirk Casablanca auf Gang und Art des Konkursverfahrens das Kapitulationswesen von einschneidendem Einfluß. Der in diesem verkörperte Grundsatz, daß jeder Europäer nach dem Rechte seines Heimatstaates und unter der Gerichtsbarkeit seines Konsulats lebt, heißt, auf die zur Eröcterung stehende Materie übertragen, daß die Erklärung in Konkurs sowie das Vorgehen gegen den Gemein⸗ schuldner — vorher und nachher —, sofern er einer der Kapitu⸗ lationsmächte angehört, den nationalen Gesetzen des Betreffenden folgen, mit andern Worten: der Konkurs einer deutschen Firma spielt sich — vor dem deutschen Konsulargericht — in denselben Formen ab, wie ein Konkurs in Deutschland vor dem zuständtigen Gericht, der Konkurs einer französischen Firma, wie ein solcher in Frankresch usw. Dieselbe Stellung wie die fremden Untertanen nehmen auch die ein⸗ geborenen Vollschutzgenossen (Semsare) ein: auch für sie gilt also europäisches, je nach dem Protektionsstaate wechselndes Konkursrecht, und es bedarf jedesmal der vorherigen Orientierung über den in Be⸗ tracht kommenden Protektionsstaat, ehe das bei dem Bankerott des Protegierten einzuschlagende Verfahren bestimmt werden kann.
Demgegenüber kann von einem eigentlich marokkanischen Konkurs nur gesprochen werden, wo der Zahlungsunfähise ein nicht protegierter Eingeborener ist. An praktischer Bedeutung stehen diese Fälle an der Küste und in erster Linie in der Stadt Casablanca selbst gegenüber den erstbehandelten Eventualitäten zurück, da hier die meisten größeren einheimischen Kaufleute fremden Schutz genießen. Anders im Innern, also in Städten wie Marrakesch. Der marokkanische Konkurs ist in seiner praktischen Handhabung nicht durch geschriebene Bestimmungen, sondern durch Gewohnbeits⸗ regeln bestimmt. Die Anzeige der vermutlichen Zablungsunfähigkeit geschieht gewöhnlich durch einen oder mehrere Gläubiger an den Pascha der Stadt, als den für Forderungsangelegenheiten au Handelsgeschäften zuständigen Beamten. Dieser letztere schließt, wenn er sich — durch Vernehmung des Schulodners oder auf sonstige Weise — von der Richtrigkeit der Anzeige überzeugt hat, den Laden des in Kon⸗ kurs Erklärten von Amts wegen und fordert in der ihm geeignet erscheinenden Weise die Gläubiger auf, sich zu melden (die fremden Gläubiger darunter durch Vermittlung der betreffenden Konsulate). Nach Aufstellung der Liste findet gewöhnlich eine Ver⸗ sammlung der Gläubiger bezw. ihrer Vertreter unter dem Vorsitz des Paschas statt, bei der meistens — aber nicht notwendigerweise — ent⸗ weder durch Einigung der Gläubiger oder bei mangelnder Einigkeit durch den Pascha ein spezieller Konkursverwalter (oft selbst wieder ein Gläubiger) ernannt wird. Der Pascha kann aber auch, wenn er will, die Funktionen des Konkursverwalters selbst ausüben.
Die Versilberung der in dem versiegelten Laden beschlagnahmten Waren geschieht durch einen berufsmäßigen Versteigerer, Dellal, der den erzielten Erlös an den Pascha bezw. den ernannten Konkurs⸗ verwalter abführt; der Pascha oder Konkursverwalter nimmt dann die Verteilung dieser ebenso wie auch die der übrigen realisierten Aktiven vor. Etwa vorhandene Grundstücke werden nach voraufgegangenem öffentlichen Ausruf unter Einhaltung einer längeren — etwa drei⸗ monatigen — Ausbietungsfrist zu dem inzwischen eingegangenen Meist⸗ gebot zugeschlagen.
Oefters wird der Gemeinschuldner in Schuldhaft genommen: dies weniger zur Strafe (es sei denn, daß der Bankerott auf nach⸗ weisbares Verschulden zurückzuführen ist), als um einerseits nach⸗ trägliche unlautere Manipulationen zu verhindern, andererseits auf den Häftling zu drücken für den Fall, daß er noch irgendwelche Ver⸗ mögensstücke verheimlichen sollte, unter Umständen auch, um ver⸗ mögende Verwandte zum Einspringen für ihn zu bringen.
Falls fremde, d. h. europäische Gläubigern in erster Linie ge⸗ schädigt sind, wird — mit allgemeiner Zustimmung der Parteien — die Regelung mit dem eingeborenen Gemeinschuldner hin und wieder auch an das meistbeteiligte Konsulat gezogen, das alsdann nach Be⸗ ratung mit den Gläubieer, entweder im Wege des Konkordates eine anteilige Herabsetzung der Forderungen, soweit dadurch voraussichtlich der betreffende Geschäftsbetrieb zu retten ist, oder, falls dies nicht der Fall, eine den Umständen angepaßte, sei es augenblickliche, sei es all⸗ mähliche Liquidation herbeiführt.
Das in seiner gegenwärtigen Verfassung eben geschilderte ma⸗ rokkanische (d. h. gegenüber nicht protegierten Eingeborenen, Arabern und Juden, zur Anwendung kommende), modernen Bedürf⸗
nissen wegen seiner mangelnden Kodifizierung wenig entsprechende Konkursrecht dürfe in absehbarer Zeit in der ganzen französischen Zone (die sich in ihrem Umfange unter Abzug des Bezirks des Kaiserlichen Konsulats Fes mit dem deutschen Konsulats⸗Juris⸗ diktionsbezirks Casablanca deckt) eine durchgreifende Aenderung er⸗ fahren. Die Regierung des französischen Protektorats bereitet nämlich ine umfassende Neuorganisation des ihr unterstehenden Gerichts⸗ wesens vor, von der nach ihrer Durchführung außer den hier residierenden Franzosen auch die nicht fremden Schutz genießenden Untertanen des Sultans betroffen werden werden. Eine besondere Kodifizterung des Verfahrens und des materiellen Rechts bezüglich der in die Reform einbezogenen Materien — vor allem Forderungs⸗ und Handelsrecht im weitesten Sinne, wozu also auch der hier behandelte Konkurs des Kaufmanns gehören dürfte — ist beab⸗ sichtigt; als Muster sollen die bezüglichen Gesetzgebungsarbeiten in Tunis gelten.
Die aus der Gesamtheit der vorstehenden Ausführungen sich er⸗ gebende, außerordentlich zersplitterte und schwer übersehbare Rechts⸗ lage sollte die Lieferanten in der Heimat an die auch sonst immer wieder gegebene Lehre erinnern, mit allen hiesigen außerdeutschen Firmen nur durch Vermittlung von zuverlässigen Vertretern am Platze, oder wenigstens im Lande, zu arbeiten. Nur dann werden sie in der Regel aul rechtzeitige Kenntnis der sie interessierenden Konkurs⸗ eröffnungen sowie auf genügende Information über die im einzeluen Falle empfehlenswerten Maßnahmen zur Sicherung ihrer Rechte rechnen können. (Berichte des Kaiserlichen Konsulats in Casablanca.)
8 88
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 16, August 1913: Ruhrrevier Oberschlesisches n.
8 1 8 Anzahl der Wagen Gestellt — 3692 11 556 Nicht gestellt ...
8 am 17. August 1913: Festellt . . . 6489 Nicht gestellt 81u“
Die württembergischen Staatseisenbahnen verein⸗ nahmten im Juli 1913: 7 990 000 ℳ (gegen Juli 1912 endgültig. mehr 38 365 ℳ). Einnahme vom 1. April bis letzten Juli etwa 291814 000 ℳ (gegen das Vorjahr endgültig mehr 256 976 ℳ). — Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 1. bis 10. August: 4 518 710 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeit⸗ raums des Vorjahres Mindereinnahme 209 818 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 9425 Kronen.
In der am 16 cr. abgehaltenen Generalversammlung des Elek⸗ trizitätswerks Unterelbe Aktiengellschaft, Altona, in der das gesamte Aktienkapital von 6 5 Millionen Mark vollzählig vertreten war, wurde laut Meldung des „W. T. B.“ der Geschäfts⸗ bericht sowie Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das erste Geschäftsjahr, endend mit dem 31. März 1913, vorgelegt und ge⸗ nehmigt. Nach dem Geschäftsbericht ist der Gesamtanschlußwert des Elektrtzitätswerks von 7995 KW (im Vorjahre) auf 10 525 KW. gestiegen. Die nutzbare Stromabgabe betrug 7 106 244 KWo⸗ Stunden gegenüber 5 872 310 KW⸗Stunden im Vorjahre. Der Reingewinn beträgt nach Abzug sämtlicher Unkosten 337 544 ℳ. Hieraus werden 5 % Dividende auf das eingezahlte Kapital verteilt. Außer der Zuweisung an den gesetzlichen Reservefonds sind noch an verschiedene Fonds etwa 63 000 ℳ zurückgestellt und 10 756 ℳ auf neue Rechnung vorgetragen.
— Der Verband von Fabrikanten isolierter Leitungs⸗ drähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin von heute ab einen Kupferzuschlag von 1,40 ℳ für das Quadrat⸗ millimeter Kupferquerschnitt und 1000 m Länge.
— Der in der vorgestrigen Sitzung des Aufsichtsrats des Eisen⸗ und Stahlwerkes Hoesch Aktiengesellschaft vorgelegte Abschluß für 1912/1913 weist, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Dortmund, einen Rohgewinn von 13 102 639 ℳ (10 512 924 ℳ im Vorjahr) auf. Hiervon werden unter Anwendung der bisherigen Sätze 3 400 334 ℳ (2 622 942 ℳ im Vorjahre) zu Abschrei⸗ bungen 1 104 100 ℳ (511 903 ℳ im Vorjahre) zu Sonderabschreibungen, 1 200 000 ℳ (1 800 000 ℳ im Vor⸗ jahre) für Beseitigung und Verlegung von Werkanlagen verwendet. Der am 30. Oktober d. J. stattfindenden Hauptversammlung soll vor⸗ geschlaaen werden, aus dem zuzüglich des Vortrages vom Vorjahre von 1 263 851 ℳ auf 8 662 056 ℳ (6 783 317 ℳ im Vorjahre) sich stellenden Reingewinn nach Zuweisung von 130 000 ℳ zur Ab⸗ rundung des Spezialreservefonds (— ℳ im Vorjahre) eine Dividende von 24 % gleich 4 800 000 ℳ (22 bezw. 11 % gleich 4 147 000 ℳ) zu verteilen und 150 000 ℳ der Invaliden⸗, Witwen⸗ und Waisenunterstützungskasse für die Arbeiter (wie im Vorjahr), 150 000 ℳ der Albert Hoesch⸗Stiftung (wie im Vorjahr), 150 000 ℳ für Beamtenpensionszwecke (200 000 ℳ im Vorjahr), 150 000 ℳ der Talonsteuerrechnung (50 000 ℳ im Vorjahr), 1 000 000 ℳ dem Dividendenergänzungsfonds (200 000 ℳ im Vorjahr), 300 000 ℳ der Wehrsteuerrechnung (— Mark im Vorjahr) zuzuweisen. Der nach Abzug der satzungsgemäßen Gewinnanteile noch verbleibende Rest soll mit 1 386 600 ℳ (1 263 851 ℳ im Vorjahr) auf neue Rechnung vorgetragen werden.
— Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Mitteilung der Kaiserlich Russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der Wochen⸗ ausweis der Russischen Staatsbank vom 1./14. August d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) (Nr. 1) 1436,9 (1433,2), Gold im Auslande (Nr. 2 181,2 (185,3), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 3) 77,2 (76,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 488,1 (478,0), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr. 5) 162,6 (151,2), sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch Waren, Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits, Vorschüsse an Landwirte, Industrielle Vorschüsse, Vorschüsse an das St. Peters⸗ burger und Moskauer Leihhaus, Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 185,9 (195,7), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 109,0 (111 5), verschiedene Konten (Nr. 13) 48,3 (49,7), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 31,9 (45,3), zusammem 2721,1 (2726,5). Passiva. Kereditbillette, welche sich im Umlauf befinden (Nr. 1) 1471 4 (1476,1), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55,0), laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4) 554,9 (569,2), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 568,9 (555,4), verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 70,9 (70,8), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) — (—), zusammen 2721,1 (2726,5).
Wien, 17. August. (W. T. B.) Ausweis der Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank vom 15. August (in Kronen). Ab⸗ und Zunahme gegen den Stand vom 7. August: Notenumlauf 2 256 043 000 (Abn. 30 318 000), Silberkurant 256 640 000 (Abn. 283 000), Goldbarren 1 214 543 000 (Zun. 394 000), in Gold zahlbare Wechsel 60 000 000 (unverändert), Porrefeuille 803 439 000 (Abn. 39 858 000), Lombard 227 951 000 (Abn. 6 030 000), Hypo⸗ thekendarlehne 299 968 000 (Zun. 123 000), Pfandbriefeumlauf 292 571 000 (Zun. 167 000), steuerpflicht. Notenumlauf 124 859 000 (Abn. 30 429 000).