1913 / 198 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Aug 1913 18:00:01 GMT) scan diff

des Offizierkreuzes desselben Ordens: 4. dem Verlagsbuchhändler Dr. Liebmann in Berlin⸗ Wilmersdorf; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eiser

Krone dritter Klasse: dem Regierungsrat Dr. Engelbrecht in Oppeln; 8 des Großkreuzes des Königlich Großbritannischen Viktoriaordens: 11“ dem Polizeipräsidenten von Jagow in Berlin; des Ritterkreuzes des Französischen Ordens der Ehrenlegion: 8 dem Rentner de Neufville in Frankfurt a. M.; des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich Italienischen Krone: dem Geheimen Oberregierungsrat Roedenbeck, vor⸗ tragendem Rat im Ministerium des Innern; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem preußischen Staatsangehörigen, Verlagsbuchhändler

Rosenberg in Turin und dem Fabrikdirektor, Oberleutnant der Reserve Dr. Kliewer

daselbst; s Kommandeurkreuzes des Königlich Italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarusordens: dem Geheimen Regierungsrat, Professor a. D. Dr.⸗Ing. Barkhausen in Hannover; des Kommandeurkreuzes des Königlich Nieder⸗ ländischen Hausordens von Oranien. dem Direktor der Klinik Hohe Mark im Taunus, Professor Dr. Friedländer; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens: den Magistratsräten Seckt und Goose in Berlin; der Königlich Rumänischen Medaille erster Klasse für treue Dienste: dem Kraftwagenführer Schulte in Diensten Durchlaucht des Prinzen zu Wied in Potsdam; des Offizierkreuzes des Königlich Serbischen St. Sawaordens: 8 dem Augenarzt Dr. med. Willim in Breslau; des Großoffizierkreuzes des Königlich Bulgarischen St. Alexanderordens und des Ehren⸗ und Devotions⸗ kreuzes des Johanniter⸗Malteserordens: dem Prinzen Olgierd Czartoryski auf Altsieliec; des silbernen Kreuzes des Königlich Bulgarischen Zivilverdienstordens: dem Kammerdiener Meyer in Diensten des Kaiserlich deutschen Gesandten in Sofia; der von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Luxemburg verliehenen, dem Nassauischen Militär⸗ und Zivilverdienstorden Adolphs von 8 Nassau angegliederten bronzenen Medaille: ddem Burgwart Steinebach in Sonnenberg bei Wies⸗ baden; des Ehren⸗ und Devotionskreuzes des Johanniter⸗ Malteserordens: dem Rittmeister der Landwehrkavallerie von Lippa in Berlin⸗Schöneberg; der Johanniter⸗Malteser⸗Verdienstmedaille in Silber: dem Fideikommißbesitzer und Päpstlichen Geheimen Käm⸗ merer, Rittmeister der Landwehr Freiherrn von Hobe⸗Gelting auf Gelting, Landkreis Flensburg, und 1 dem Majoratsherrn Reichsfreiherrn von Kerckerinck zur Borg auf Haus Borg bei Rinkerode; des Komturkreuzes des Päpstlichen Ordens des Heiligen Sylvester: 8 dem Stadtältesten Müller in Fulda; sowie ddes Päpstlichen Kreuzes „Pro ecclesia et pontifice dem Rittergutsbesitzer Preiß in Schmardt, Kreis Kreuz⸗ burg, sowie b 1 .“ den Rentnerinnen Anna Niedieck und Maria Horten in Düsseldorf.

nen

Seiner

““

Königreich Preußen. 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Amtsgerichtsrat Contenius in Oppeln zum Land⸗ gerichtsdirektor in Meseritz, LB

den Landgerichtsrat Willebrand in Münster (Westf.) zum Landgerichtsdirektor in Neisse,

den Staatsanwaltschaftsrat Leisering bei der Staats⸗ anwaltschaft des Landgerichts I hier zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht II hier,

den Gerichtsassessor Weidler in Heldrungen richter in Meseritz, 8

den Gerichtsassessor Ronneberg in Kiel zum in Oels, 1

den Gerichtsassessor Dr. Roltsch in Landrichter in Frankfurt a. M., 1

den Gerichtsassessor Dr. Heise hier zum Amtsrichter in Berlin⸗Lichtenberg, 1

den Gerichtsassessor Johannes Schultze in Osterburg zum Amtsrichter in Neuwedell,

den Landrichter a. D. und Dozenten an der deutsch⸗ chinesischen Hochschule in Tsingtau Dr. Kurt Romberg zum Amtsrichter beim Amtgericht Berlin⸗Mitte,

den Gerichtsassessor Maaß aus Greifswald zum Amts⸗ richter in Nörenberg,

den Gerichtsassessor Woller in Amtsrichter in Meseritz,

den Gerichtsassessor Dr. Zager in Schrimm zum Amts⸗ richter in Ostrowo,

den Gerichtsassessor Modrow in Berlin⸗Lichterfelde zum Amtsrichter in Schildberg,

den Gerichtsassessor S Amts⸗ richter in Wirstt, 1 8

zum Land⸗ Landrichter

Wiesbaden zum

Stargard i. Pomm. zum

chenk in Marienburg zum 1 8 Z111“

8

den Gerichtsassessor Stoltz in Schneidemühl zum Amts⸗ richter in Schrimm,

den Gerichtsassessor richter in Tost, 16

den Gerichtsassessor Schrader in Schweidnitz zum Amts⸗ richter in Oels,

den Gerichtsassessor Dr. Pilet in zum Amtsrichter in Wanzleben,

den Gerichtsassessor Fenner in Bergen, Kr. Hanau, zum Amtsrichter in Artern,

den Gerichtsassessor Matthaei in Kiel zum Amtsrichter in Itzehoe,

den Gerichtsassessor Göbell in in Hadersleben,

den Gerichtsassessor Geissel in Steele zum Amtsrichter in Recklinghausen,

den Gerichtsassessor Vossig in Cöln Mayen,

den Gerichtsassessor Weber in Amtsrichter in Geldern, 8

den Ersten Staatsanwalt Ganslandt in Cassel zum Oberstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht in Cassel,

den Gerichtsassessor Rinck in Stendal zum Staatsanwalt daselbst und

den Gerichtsassessor Dr. Drouven in Bonn zum Staats⸗ anwalt in Dortmund zu ernennen,

dem Geheimen Registrator

Bartsch in Peiskretscham zum Amts⸗

Burg bei Magdeburg

Rantzau zum Amtsrichter

zum Amtsrichter in

Frankfurt a. M. zum

im Justizministerium Paul Dittmann den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie zu genehmigen, daß der Landgerichtsdirektor, Gnesen und der Landgerichtsdirektor Heller in Meseritz an gericht in Breslau versetzt werden.

Geheime Justizrat Engel in

Land⸗

Seine Mafestät der König haben Allergnädigst geruht:

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Cöln getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten Walter Laus daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Ober⸗ hausen getroffenen Wahl den bisherigen Stadtbaurat Eduard Jüngerich in Oppeln als besoldeten Beigeordneten der Stadt Oberhausen für die gesetzliche Amtsdau er von zwölf Jahren zu bestätigen. 8

8 1 1 85

Justizministerium. Der Rechtsanwalt Adeberg in Heinrichswalde ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Königsberg i. Pr. mit Anweisung seines Amtssitzes in Heinrichswalde,

der Rechtsanwalt Georg Loesing in Havelberg zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amts⸗ sitzes in Havelberg,

der frühere Rechtsanwalt, Justizrat Wegener in Hannover zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Celle mit Anweisung seines Amtssitzes in Hannover,

der Rechtsanwalt Grahn in Bergen bei Celle zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Celle mit Anweisung seines Amtssitzes in Bergen bei Celle,

der Rechtsanwalt Merz in Fürstenberg i. W. zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Hamm mit Anweisung seines Amtssitzes in Fürstenberg i. W. und

der Rechtsanwalt Topp in Nieheim zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Hamm mit Anweisung seines Amtssitzes in Nieheim ernannt worden.

8

Ministerium der geistlichen und Unterrichts

1 angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Karl Loening ist Prädikat Professor beigelegt worden.

Dem Markscheider August Deitert ist von uns unterm 6. August 1913 die Berechtigung zur selb⸗ ständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebietes erteilt worden. Derselbe hat seinen Wohnsitz in Horstermark ger Dortmund, den 20. August 1913.

Kiönigliches Oberbergan

Ffebreht.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. August 1913. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Königlichen Schlosse in Homburg v. d. H. den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amtes, Gesandten von Treutler entgegen.

8

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S S. „Straß⸗ burg“ am 20. August in Alexandrien, S. M. S. „Möwe“ am 20. August in Mafia und am 21. August in Daressalam eingetroffken. g

G

Sroßbritannien und Irland.

Die Mitglieder einer Abordnung aus Adrianop wurden gestern nachmittag im Auswärtigen Amt ei der Untersekretäre empfangen.

Rußland.

Der Ministerrat hat, wie „W. T. B.“ aus St. Peters⸗ burg meldet, beschlossen, angesichts des Ausstandes in Baku

und der Naphthateuerung zeitweise die zollfreie Einfuhr

.

von Naphtha aus dem Ausland zu gestatten. Außerdem wird den Staatsbahnen 50 Millionen Pud Kohlen und der Wladi⸗ kawskabahn bis 10 Millionen Pud lande einzukaufen erlaubt.

Spanien. 1— 8 Ein amtliches Telegramm meldet aus Larrasch: Eine Erkundungsabteilung traf auf den Höhen von Meyebeh mit Eingeborenen zusammen. Es entspann sich ein Kampf, in dem ein Spanier getötet und elf verwundet wurden, darunter ein Leutnant. Nach Zeitungsmeldungen aus Tanger hat die Abteilung des Generals Silvestre einen Teil des Lagers Raisulis erobert, doch sollen die Verluste der Spanier er⸗ heblich sein.. Rumänien.

Um die Einschleppung der Cholera durch die zurück⸗ kehrenden Truppen zu verhüten, werden nach Meldung des „W. T. B.“ aus Bukarest umfassende Maßregeln getroffen. Das Gros der Truppen befindet sich bereits in der Nähe der Donau, die sie bei Corabia, Zimnicca und Magurelle über⸗ schreiten. Die Truppenkörper, bei denen Cholera festgestellt wurde, sollen eine fünftägige Quarantäne an der Donau ein⸗ halten, bevor sie in die Friedensgarnisonen abrücken Den amtlichen Berichten zufolge hat die Zahl der Todesfälle in der Armee sechs Offiziere und 867 Mann betragen.

Serbien.

Der Kronprinz Alexander ist aus Uesküb in Belgrad angekommen, um am Sonntag an dem feierlichen Einzuge der Truppen teilzunehmen. Das Amtsblatt veröffentlicht einen Königlichen Erlaß, durch den das Moratorium bäs einschließlich den 10. November verlängert wird. Die Entlassung der Truppen hat gestern begonnen. Die Post⸗ und Telegraphenzensur ist aufgehoben worden. Im Einvernehmen mit der Regierung

den 8. Oktober festgesetzt. Bulgarien.

Die Regierung hat ihre Kommissare zu ng de rumänisch⸗bulgarischen Grenze ernannt. Das Haupt⸗ quartier ist seit gestern aufgelöst. Da die serbische Regierung ihre Bereitwilligkeit erklärt hat, den Eisenbahnverkehr wieder aufzunehmen, werden von morgen ab täglich zwei Züge zwischen Sofia und Belgrad verkehren.

Schweden. 1

hat beantragt, eine weitere Anzahl schwedischer Offi⸗ ziere nach Persien zu senden. Wie „W. T. B.“ meldet, habe das schwedische Ministerium des Auwärtigen auf seine An⸗ frage bei der russischen und englischen Regierung die Antwort erhalten, daß diese nichts dagegen einzuwenden hätten; daher werde dem Antrag entsprochen werden.

Amerika. t

sofort eine Sonderbotschaft über die Tätigkeit John Linds in Merxiko sowie über die amerikanische Note und Huertas Antwortnote unterbreiten werde.

Der Senator Penrose brachte, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, eine Resolution ein, durch die Präsident Wilson ersucht wird, die notwendigen Schritte zu tun, um amerikanische Truppen zum Schutze der Ausländer nach Mexiko zu senden. Dies solle jedoch, wie die Resolution ausführt, kein unfreundlicher Akt gegenüber Mexiko sein. Die Resolution sieht die Bewilligung von 25 Millionen Dollar für die geforderten Schritte vor. Die Aussprache, die sich an diese Resolution an⸗ schloß, zeigte, daß die Senatoren beider Parteien geneigt sind, die Politik des Präsidenten gutzuheißen. 8

Die Regierung von Venezuela meldet eine vollständige Niederlage der Aufständischen bei Coro. Ein Kanonen⸗ boot beschoß die Aufständischen. Alle Offiziere derselben, unter ihnen eine Anzahl von Verwandten Castros, seien gefangen genommen worden.

Asien.

Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ hat der Hutuchtu die Vereinigung der Süd⸗ und Nordmongolei verfügt. Die mongolischen Befehls⸗ haber wurden angewiesen, Leben und Eigentum friedlicher Chinesen zu schützen, den Verkehrsweg Urga- Kalgan wieder⸗ herzustellen und freundschaftliche Beziehungen mit der Mandschurei anzuknüpfen. Die Regierung der Mongolei hat den chinesischen Kaufleuten versprochen, aus China kommende Karawanen militärisch zu schützen.

Koloniales.

in Deutsch Südwestafrika.

Das Gesetzbuch der Rehobother Bastards, das aus den Jahren 1872 und 1874 stammt, wird jetzt zum ersten Male in deutscher Ueber⸗ setzung in der „Zeitschrift für Kolonialrecht“ abgedruckt. Die inter⸗ essante Veröffentlichung, die auf Veranlassung des Reichskolonialamts erfolgt, gibt uns einen bedeutsamen Einblick in das bereits vor vierzig Jahren teilweise recht ausgebildete öffentliche und bürger⸗ liche Recht dieser Mischlingsrasse. Wenn man auch wird annehmen müssen, daß bei der Abfassung der einzelnen Gesetze Europäer, burische Farmer und Missionare mitgewirkt haben, so bleibt dennoch die zuweilen bis ins einzelne gehende, nicht unent⸗ wickelte Gesetzestechnik erstaunlich. Die Rehobother Bastardgemeinde hatte nach diesem geschriebenen Recht eine patriarchalisch⸗republi⸗ kanische Verfassung. Das Staatsgrundgesetz handelt von dem zu wählenden Kapitän, seinen Räten, dem großen Volksrat, von dem Bürger⸗ recht, den Beschlüssen und Abstimmungen. Die Beamtenverhältnisse, besonders der Richter und Veldkornetts, sind geregelt, selbfwwerständlich auch das Strafrecht im allgemeinen und hinsichtlich der wichtigsten Delikte. Starken sozialen Charakter tragen die Seuchengesetzgebung, die gesetzliche Bekämpfung des Branntweins, die Gesetzesnormen über Notstandshandlungen und besonders das Wasserrecht. Gerade die Normen über die Benutzung und Ausnutzung von wichtigen Wasser⸗ stellen, die in der Gesetzgebung für das südwestafrikanische Schutz⸗ gebiet im vergangenen Jahre Peesea erlangt haben, finden si hier bereits in ähnlicher Form im Bastardrecht. Sehr detailliert sind endlich die prozessualen Vorschriften und die Bestimmungen über den Dienstvertrag. Von den weiteren zahlreichen Materien, an deren legislatorische Bewältigung die Bastards herangegangen sei hier nur noch die Steuergesetzgebung erwähnt. 1

Kohlen zollfrei im Aus⸗

8.

hat das Präsidium der Skupschtina ihre nächste Sitzung auf

Der Chef der persischen Gendarmerie, Oberst Hjalmarson,

Der Präsident Wilson kündigte an, daß er dem Kongreß

Das Gesetzbuch der Rehobother Bastards e

Statistik und Volkswirtschaft. Zum Sterblichkeits⸗ und Geburtenrückgang.

Inwiefern die so erfreuliche Abnahme der Kindersterblichkeit die

Wirkung aufgehoben hat, die andernfalls der seit der Jahrhundert⸗ wende anhaltende Rückgang der Geburtenziffern auf das 3 wachstum ausgeübt haben würde, zeigen die im „Statistischen Jahr⸗ buch für das Königreich Sachsen“ seit dem Jahrgang 1907 regel⸗ mäßig erscheinenden Tabellen (zuletzt Jahrgang 1912 S. 41), die das Absterben der einzelnen Jahresklassen der geborenen Kinder verfolgen lassen. Die erforderlichen Auszählungen werden im Statistischen Landesamt seit 1903 vorgenommen. Die bis jetzt vorliegenden, in der folgenden Uebersicht zusammengestellten Ergebaish dürften um so mehr den shech sein a!ls Ecbandech größere Gebiete das Absterben der au rfolgenden Geburtsjahrgänge in dieser Weise no ich festgestellt worden ist. Sxxegce öX1“

Lebend⸗ Davon überlebten das Lebensjahr geborene * 1 5

II11

106 509 105 658 105 012

107 530 106 647 105 996 104 191 103 336 102 776 109 738 108 967 108 407

317 108 048 106 930 106 217 .

72] 112 738 109 679 108 612 .

136 721 111911 108 910 .

130 100 105 8899 8 b 1

Danach zeigt das letzte Jahr, für das diese Statistik vorliegen kann (1910), gegenüber dem ersten (1903) in der Spalte „Lebend⸗ geborene“ einen Ausfall von 18 752. Schon nach Ablauf des ersten Lebensjahres ist infolge der Verminderung der Zahl der Säuglings⸗ sterbefälle der Unterschied zwischen den Lebenden der beiden Geburts⸗ jahrgänge auf 6477 zusammengeschrumpft, und in allen folgenden Spalten zeigt das Schlußjahr eine höhere Zahl als das Anfangs⸗ jahr. Bereits nach dem zweiten Lebensjahr, für das die Geburts⸗ jahrgänge 1903 und 1909 der Berechnung zugrunde gelegt werden müssen, hat das ursprüngliche Weniger von 12 131 Fällen sich in ein Mehr von 1070 gewandelt; nach Schluß des dritten Lebensjahres findet man trotz des Geburtenabfalls um 8980 bereits einen Mehr⸗ bestand von 2107 Lebenden des letzten zählbaren Jahrgangs (1908) im Vergleich mit 1903 vor (108 612 gegen 106 505).

Ohne Zweifel stand der Geburtenfahrgang 1911, dessen Verluste durch Sterbefälle im ersten Lebensjahr letg boch nicht, snenh erst nach Abschluß der Statistik von 1912 festgestellt werden können, unter einem weniger günstigen Stern als 88” Vorgänger, weil in den Sommermonaten 1911 eine ungewöhnlich hohe, auf meteoro⸗ logischen Ursachen beruhende Säuglingesterblichkeit geherrscht hat. Aber die obigen Zahlen zeigen doch in unwiderleglicher Weise, daß es nicht angängig ist, die künftige Bevölkerungsentwicklung lediglich an der Hand der gesunkenen Geburtenziffern zu beurteilen, und daß selbst der Eet⸗ öTö in Sechen i ersten Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts die Fortsetzung der natürlichen Bevölkerungsv nicht verhindert hat. 8

148 852 149 744 143 509 144 951 140 817

139 872

112 346 112 496 108 812 114 394 111 317

107 840 108 774 105 491 110 994

4 Zur Arbeiterbewegung.

11 Auf

Hohenlimburg (vgl. Nr. 197 d. Bl.) haben, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, die Arbeiter des Werkes II gestern morgen die Arbeit wieder aufgenommen. Die Arbeiter des Werkes I, auf dem die hinzu⸗ gezogenen Arbeitswilligen beschäftigt sind, verweigern die Arbeit noch, um die Entlassung der Arbeitswilligen zu erzwingen. Wegen des Ausstandes der Walzer finden Verhandlungen unter Vermittlung der Ortsbehörde start. Beteiligt sind nur Organisierte des Deutschen Metallarbeiterverbandes. Die Organisierten schieben die Schuld an den Ausschreitungen unbeteiligten jungen Burschen zu.

Der seit vier Wochen andauernde Lohnkampf der Metall⸗ arbeiter in der Matnzer Beleuchtungsindustrie hat jetzt, wie der „Voss. Ztg.“ gemeldet wird, eine Verschärfung erfahren. Gestern wurden die Arbeiter sämtlicher einschlägigen Fabriken aus⸗ gesperrt. Betroffen sind davon etwa 500 Arbeiter. Die Fabriken waren den Forderungen der Arbeiter auf halbem Wege entgegen⸗ gekommen.

Aus Baku wird dem „W. T. B.“ 1598 Arbeiter in 20 Naphthafirmen aufgenommen haben. 314 Arbeiter sind treten (vgl. Nr. 192 d. Bl.).

telegraphiert, daß die Arbeit wieder neu in den Ausstand ge⸗

Kunst und Wissenschaft. *

1116 Der ordentliche Professor in der juristischen Fakultät der Universität Göttingen, Geheime Justizrat Dr. von Bar, ist, wie die „Voss. Ztg.“ meldet, auf einer Reise nach England im Alter von 77 Jahren plötzlich gestorben. In Hannover geboren, studierte von Bar in Göttingen und Berlin die Rechte und war dann im hannoverschen Justizdienste tätig, bis er sich 1863 in Göttingen für Strafrecht und Zivilprozeß habilitierte. 1866 wurde er für diese Fächer nach Rostock, zwei Jahre darauf nach Breslau berufen. Seit 1879 war er wieder an der Göttinger Universität tätig. Die Forscherarbeit von Bars lag auf den Gebieten des Strafrechts und des internationalen Privatrechts. Seine Haupt⸗ werke sind: Das internationale Privat⸗ und Strafrecht (1862). „Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts (1889), Lehr⸗ buch des internationalen Privat⸗ und Strafrechts (1892), Gesetz und Schuld im Strafrecht“ (1900 09). Dem Verstorbenen war von den Universitäten Bologna und Cambridge die Ehrendoktorwürde verliehen worden, auch war er Präsident des Instituts für inter⸗ nationales Recht und Mitglied des internationalen Schiedsgerichts⸗ sofes im Haag. Von 1890— 93 gehörte er dem Deutschen Reichs⸗

In der zweiten Hälfte des Monats Oktober beginnt, wie die „Nordd. Allgem. Ztg.“ mitteilt, im Seminar für Orientalische Sprachen in Berlin ein auf ein bis zwei Semester berechneter sprachlicher Ausbildungskursus für solche seminaristisch gebildete Lehrer (nicht Lehrerinnen), die sich für den deutschen Schuldienst in China oder in Südamerika zur Verfügung stellen wollen. Die Ausbildung erfolgt in zwei Sprachen: nämlich in Chinesisch oder Spanisch oder Portugiesisch und außerdem in Englisch oder Französisch. Bewerber müssen die beiden Lehrer⸗ prüfungen mit gutem Erfolg abgelegt und sich bereits im in⸗ sändischen Schuldienst bewährt haben. Sie sollen nicht über 27 Jahre ilt und müssen tropendienstfähig sein. Verheiratete kommen nur aus⸗ sahmsweise in Betracht. Sprachliche Vorkenntnisse sind erwünscht, aber nicht Bedingung. Während der Dauer ihrer Ausbildung erhalten ie Lehrer eine monatliche Vergütung von durchschnittlich 200 sowie einen Betrag zur Anschaffung der erforderlichen Lehrbücher und ine Reisekostenvergütung. Vor Eintritt in das Seminar müssen sie sich verpflichten, nach Beendigung ihrer Ausbildung, erforder⸗ lichenfalls auch schon früher, eine vierjährige Lehrtätigkeit im Ausland zu übernebmen oder die Kosten der Ausbildung zu erstatten. Mel⸗ dungen geeigneter Bewerber sind spätestens bis zum 20. September d. J. an das Auswärtige Amt in Berlin, Wilhelmstraße 76, zu richten. Den Meldungen sind ein ausführlicher Lebenslauf, beglaubigte Abschriften der Prüfungszeugnisse, ein kreisärztliches Zeugnis über Tropendienstfähigkeit und eine Photographie beizufügen.

1“

den Westdeutschen Walz⸗ und Röhrenwerken in

Insgesamt 2 861 000

Der Erfolg der Ausgrabungen am Tendaguru in Deutsch Ostafrika, die für das Geoologisch⸗Paläontologische Museum in Berlin schon so ungewöhnlich reiche Funde gebracht haben, und die in der letzten Kampagne von Dr. Reck ge⸗ leitet wurden, ist über Erwarten groß gewesen. An Stelle der bisher vorwiegend erbeuteten riesigen Formen ist in einem schon von der vorjährigen Expeditionsleitung eröffneten Graben eine Fauna von kleinen Sauriern ergraben worden. Eine große Herde dieser kleinen Vorwelttiere liegt dort begraben. Nicht weniger als 20 000 Knochen hat Dr. Reck geborgen. Darunter befinden sich vier zusammenhängende, fast vollständige Skelette; ferner sieben Schädel, allerdings nur teilweise erhalten, darunter auch einer eines Riesensauriers. Ferner fand man an einem neuen Fund⸗ orte gegen 50 kleine Knochen, die Flugsauriern oder Vögeln angehören müssen. Endlich hat Dr. Reck noch einen fossilen Wald mit massenhaften Baumstämmen an einer schon von Geheimrat Busse Wund Dr. Arning entdeckten Stelle weit im Westen von Tendaguru untersucht. Die ungeheure Vermehrung des Sammlungs⸗ materials durch Eintreffen weiterer Sendungen von der Ausbeute der Tendaguruexpedition ist somit immer noch nicht beendet. Die Ge⸗ samtausgabe von etwa 300 000 ℳ, die diese ganze paläontologische Aus⸗ grabung erfordert hat, wohl die größte und erfolgreichste, die jemals von einem europäischen Museum ausgerüstet worden ist, hat sich also wirklich gelohnt. Aber so willkommen auch die in Berlin eintreffenden Schätze von Tieren der Vorzeit sind, um so schwieriger gestaltet sich dauernd die Frage der Unterbringung. Leider legen auch die pe⸗ schränkten Mittel mancherlei Hemmungen bei der Durcharbeitung der Funde auf. Die Präparation der Knochen, ganz besonders der zer⸗ brechlicheren wie Hals und Rumpfwirbel sowie Schädelteile ist außerordentlich mühsam, zeitraubend und daher kostspielig, sodaß die dazu zur Verfügung stehenden Geldmittel unzulänglich sind und die endgültige Präparation und damit die wissenschaftliche Verarbeitung der Reste leider auf ferne Zeit hinausgeschoben erscheint.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Die „Schweizerische Landwirtschaftliche Marktzeltung“ vom 15. August d. J. teilt über den Stand der Kulturen in der Schweiz zu Anfang August folgendes mit: Die bis gegen Ende Juli anhaltend regnerische Witterung mit zeitweise recht empfindlichen Temperaturstürzen beeinträchtigte das Gedeihen der Kulturen. Erst die warme Witterung der letzten Tage brachte eine zusehende Besse⸗ rung und ermöglichte in den Berggegenden die gute Einbringung der durch das Regenwetter verzögerten Heuernte, während in den tieferen bereits allgemein mit der Emd⸗ und Getreideernte begonnen wurde.

„UInter der Ungunst der Witterungsverhältnisse scheinen nament⸗ lich die Futtergewächse erheblich gelitten zu haben. Der Stand der Natur⸗ und Kunstwiesen wird ungünstiger als vor Monatsfrist beurteilt. Die naßkalte Witterung war dem Wachstum sehr hinderlich und die Emdertragsaussichten erfuhren eine wesentliche Verschlechte⸗ rung. Die Alpweiden blieben namentlich im Hochalpengebiet in⸗ folge der kalten Witterung in der Entwicklung stark zurück. Auf den Juraweiden hat der Graswuchs im allgemeinen besser befriedigt. Die Futterägewächse erhalten nach unserem Punkttersystem (1 = sehr schlecht, 2 = schlecht, 3 = mittel, 4 = gut, 5 = sehr gut) die Bonitätsnote: am 1. Juni am 1. Juli am 1. August am 1. August EEP111“ C1“ auf den Naturwiesen 4,04 992 Kunstwiesen 4,11 3,99 3,90 4,50 Alpweiden 3,90 3,94 3,40 4,29

Im schweizerischen Mittel wird der Stand der Natur⸗ und Kunstwiesen und Alpweiden wesentlich ungünstiger als vor Jahres⸗ frist beurteilt. Das Wachstum der Streuewiesen nahm einen normalen Verlauf, im allgemeinen verspricht der Ertrag befriedigend auszufallen.

Der Stand der Getreidefelder hat gegenüber dem Vormonat keine bedeutende Veränderung erfahren. Das Wintergetreide zeigte sich trotz unaufhörlichen Regengüssen ziemlich standfest, dagegen ist das Sommergetreide vielerorts stark gelagert. Auch die Nachwirkungen des letztjährigen schlechten Saatgutes vermochten sich trotz guter Ent⸗ wicklung nicht überall auszugleichen. So zeigt namentlich der Winter⸗ roggen und an einigen Orten auch das Korn einen dünnen Stand. Im übrigen bieten Weizen und Korn Aussicht auf eine befriedigende Ernte. Recht gut hat sich der Hafer entwickelt; er verspricht einen reichlichen Stroh⸗ und Körnerertrag.

Die schweizerische Getreideernte ist nach den eingegangenen Be⸗

richten wie folgt geschätzt: 1 Nörmal⸗ Ernte des Provisorische Schätzung vom vom

1 GSahres ernte 1912 1. Juli 1913 1. Aug. 1913 9 - 797 000 863 000 67 000 74 000

424 000 479 000

400 000 414 000

36 000 102 000 25 000

71 000 718 000 27 000 34 000 31 000

2520 000 2818000 2 800 000. Die Obsternteaussichten haben seit dem Vormonat eine weitere Verschlechterung erfahren. An Aepfeln und Birnen ist kaum „¼ bis ½ einer Normalernte zu erwarten. Die Ertragsaussichten sind namentlich in den wichtigsten Obst produzierenden Gebieten der Zentral⸗ und Ostschweiz sehr gering. Die Pflaumen⸗ und Zwetschgenbäume versprechen etwas bessere Erträge; immerhin wird auch hier der Ertrag die Hälfte einer Durchschnittsernte nicht erreichen. Die Nußbäume liefern eine vollständige Mißernte.

Von den Hackfrüchten wurden durch die Regenperiode die Kartoffeln etwas in Mitleidenschaft gezogen. Doch ist der Stand zurzeit befriedigend, so daß annähernd eine Mittelernte in Aussicht steht. Vereinzelt wird das Auftreten der Blattrollkrankheit und Schwarzbeinigkeit (Stengelfäule) konstatiert. Runkeln, Gelb⸗ bübere und Feldgemüse zeigen im allgemeinen einen befriedigenden

and.

Nachstehend folgen die Ergebnisse der Umfrage sowie der Ver⸗ gleich mit dem Vorjahre. Nach dem Stand der Kulturen von an⸗ fangs August beurteilt, kann, wenn nicht abnormale Witterung, Krankheiten u. dgl. eintreten, eine Ernte erwartet werden, die in Prozenten der Durchschnittsernte der letzten 10 Jahre beträgt):

Beurteilt nach dem Stand vom: 8 1. Juli 1. August 1. Juli 1. August 1913 1913 1912 1913 1913 1912 % %

0/0 0% 30 96 Winterweizen 99 96 27 85 Sommerweizen 102 90 96 Korn 101 9 96 50 46 66 Winterroggen 97 8 96 11 7 62 Sommerroggen 100. 98 99 97 94 Mischfrucht 99 90 99 Runkeln 99 100 102 Wintergerste 99 90 95 Gelbrüben 98 98 99 Sommergerste 96 99 Feldgemüse 97 99 100 Hafer 98 95 Mais 8 95 99

4,40

- 880 000 75 000 490 000 409 000 36 000 102 000 26 000 72 000

739 000

Winterweizen Sommerweizen Korn (Spelz) . Winterroggen . Sommerroggen Mischfrucht Wintergerste ... Sommergerste. Hafer

Mais.

98 000 24 000 75 000

733 000 33 000

583 000

Tabak 97 92 102 Streue 98 99 102 z) Der Stand der Kulturen, der eine Ernte erwarten läßt, die einem 10jährigen Durchschnitt entspricht, wurde als 100 be⸗ zeichnet; ein solcher, der z. B. 10 % mehr als eine 10jährige Mittel⸗ ernte voraussehen läßt, wurde als 110 eingetragen; ein voraussichtliche

Ausfall von z. B. 20 % wurde als 80 hezeichnet usw. 1

Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

38 . Türkei. 6

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat fol⸗ gende Quarantäneverfügungen erlassen: *

Die Herkünfte von Salonik und von den übrigen Häfen der europäischen Küste des Aegäischen Meeres uaterliegen einer ärzilichen Untersuchung nebst Desinfektion. Die Ausführung dieser Maßnahmen soll in einem Lazarett oder einer Sanitätsstation der Türkel erfolgen und nicht mehr als 24 Stunden in Anspruch nehmen. Auswanderertrupps und Truppen derselben Herkunfr unterliegen einer fünftagigen Quarantäne nebst Desinfektion. Die ärztliche Untersuchung der im Hafen von Konstantinopel einer solchen unterliegenden Schiffe kann künftig nach Sonnenuntergang erfolgen. Die Smyrna auf dem Seewege verlassenden Reisenden unterliegen bei der Einschiffung einer ärztlichen Untersuchung. Die Herkünfte von Smyrna unterliegen einer 48 stündigen Beobach⸗ tung nebst Desinfektion in einem Lazarett der Türkei. Falls die Smyrna verlassenden Schiffe sich in einem ungünstigen hygienischen Zustande befinden, unterliegen sie nebst ihren Passagieren den⸗ selben Vorschriften, wie sie für die von den Häfen der europäischen Küste des A⸗gäischen Meeres eintreffenden Schiffe, welche Auswanderer an Bord haben, erlassen worden sind.

Die von Smyrna kommenden und für Konstantinopel bestimmten Schiffe unterliegen außer den vorbezeichneten Maßnahmen noch je einer äritlichen Untersuchung beim Passieren der Daroanellen und bei der Ankunft in Konstantinopel.

Die von den rumänischen Häffen eintreffenden Schiffe, welche türkische Kriegsgefangene an Bord haben, unterliegen einer fünftägigen Quarantäne nebst Desinfektion in einem Lazarett der Türkei. Dampf⸗ schiffe, welche Auswanderer von einem zum anderen Hafen des Marmarameeres befördern, unterliegen der ärztlichen Untersuchung sowohl bei der Abfahrt als bei der Ankunft. Diese ärztlichen Unter⸗ suchungen haben durch den Sanitaͤtsarzt oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, durch den Munizipalitätsarzt des Ortes zu erfolgen.

Aegypten.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be⸗ schlossen, das Cholerareglement für die Herkünfte aus Salonik in Anwendung zu bringen.

Technik. 8

Die Wasserversorgung von Jerusalem begegnet großen Schwierigkeiten, die auch durchaus noch nicht überwunden sind, ob⸗ gleich die bisherigen Zustände schon mehr als einmal den Ausbruch von Epidemien, insbesondere von Cholera und Typhus, verursacht haben. In besonders trockenen Jahren entsteht in Jerusalem eine wahre Durstnot, und noch 1907 halten die Bewohner zur Zeit des höchsten Regenmangels für ein Kubikmeter Wasser beinahe 5 zu zahlen. Die vorgeschlagene vollständige Wiederherstellung der Salo⸗ monischen Wasserleitung, die eine Länge von 12 ½ km besitzt, würde wenig mehr als 1 ½ Millionen Mark kosten, und für tüchtige Techniker kein allzu schweres Unternehmen sein. Außerdem ist noch ein anderer Plan vorgeschlagen worden, nämlich einen Kanal von der 10 km nordöstlich der Stadt liegenden Utrusquelle zu bauen, aber auch dafür ist noch nichts geschehen. Die große Hoffnung selbst saharischer Wustenstrecken, die Artesischen Brunnen, hat in der Gegend von Jerusalem gleichfalls versagt. Daher sind die Bewohner noch heute auf die Zisternen an⸗ gewiesen, von denen es wenigstens 6000 gibt. Die größten, deren einige von ungeheuren Ausmaßen sind, liegen an der Stelle des alten Tempels und ihr Inhalt wird immer für regenarme Jahre auf⸗ gespart. Die anderen Gruben sind meist dann trocken, wenn sie am nötigsten gebraucht werden. Man muß bedenken, daß es in Jerusalem durchschnittlich nur an 56 Tagen im Jahre reanet und die ganze Zeit vom Mai bis Oktober äußerst trocken ist. Das Regenwasser wird von den Dächern und Straßen in die unteridischen Zisternen ge⸗ leitet. Daß deren Inhalt demnach nicht unserem Begriff von Trinkwasser entsprechen kann, versteht sich von selbst. In Jerusalem können etwa 40 verschiedene Arten von Zi⸗ sternen unterschieden werden. Am merkwürdigsten sind die so⸗ genannten Grabzisternen die noch aus der Römerzeit stammen und klein, aber in großer Zahl vorhanden sind. Nach den Forschungen über ihre Entstehung wurden diese Kammern von den Römern ur⸗ sprünglich als Begräbnisplatz benutzt, was die Schätzung für das darin aufgesammelte Wasser auch nicht gerade erhöhen kann. Fast ebenso sonderbar sind die Flaschenzisternen, die gleichfalls auf ein sehr hohes Alter zurücksehen, sie sind klein und oval geformt. Im übrigen ist unter den Zisternen j’des Alter und jede mögliche Gestalt und Größe vertreten. Glücklicherweise besitzt eine große Anzahl unter ihnen auch eine ganz moderne Bauart. Diese liegen zuweilen frei, häufiger aber unter den Häusern. Die große Zahl der Zisternen in Jerusalem erklärt sich daraus, daß fast jedes Haus deren eine oder zwei besitzt. Unter der Kaiserin Augusta Viktoria⸗Stiftung auf dem Oelberg befindet sich allein ein Dutzend Zisternen. Sind diese

Gesundheitswesen, S

„Wasserbehälter nicht gut geschüͤtzt, so stiften sie mehr Schaden al

Nutzen. Wenn sie sich in Sommer und Herbst in flache Pfützen ver wandeln, werden sie zur Brutstätte von Milliarden von Moskitos, die in der Stadt und der Umgebung zu einer wahren Pest werden, zuma sie mit ihrem Stich die Malaria verbreiten. Nach einer Mitteilung des „Lancet“⸗Korrespondenten aus Konstantinopel haben jetzt alle in Jerusalem ansässigen Konsuln dem Gouverneur eine Denkschrift ein gereicht, in der die Schaffung einer Internationalen hygienische Zentralstation gefordert wad. Damit sollen insbesondere auch rege mäßige Untersuchungen des Trinkwassers verbunden werden. D Deutsche Bakteriologische Forschungsinstitut wird gemeinsam mit der ähnlichen amerikanischen Anstalt diese Bestrebungen besonders fördern.

Verkehrswesen.

Zu der Einrichtung neuer Linien teilt der Norddeutsch Lloyd mit: Der Verkehe nach Boston ist so bedeutend geworden daß der Lloyd schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken umging, diesen Hafen in seinen Verkehr einzubeziehen. New Orleans ist wegen seiner großen Baumwollenausfuhr von besonderer Wichtigkeit für Bremen. Die Errichtung einer regelmäßigen Linie Bremen⸗ Boston New Orleans war deshalb bereits Anfang diese Jahres beschlossen.

Der Verkehr zwischen Frankreich und den Nieder⸗ landen über Belgien für Preßtelegramme ist auf 8 Centimes für das Wort ermäßigt worden. Es schweben Verhandlungen wegen Einführung desselben ermäßigten Tarifes im französisch⸗belgischen Verkehr.

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Bau einer neuen Eisenbahn in Rußland.

Die russische Regierung hat den Bau einer Eisenbahnlini zwischen Charkow und Cherson beschlossen. Die neue Bahn soll eine unmittelbare kurz’ Verbindung der Gouvernements mit großer Getreideproduktion: Cha kow, Poltawa, Jekaterinoslaw und Cherson mit dem Chersoner Hafen herstellen und die Getreideausfuhr er⸗ leichtern. Zeitungsmeldungen zufolge wird die Bahnlinie über Merefa, Nowaja Wodolaga, Konstantinograd, Brashina, Nowomoskawsk, Jekaterinoslaw, Solota⸗Kriniza, Tschertonilik, Nowo⸗Woronzowka Trofimowka und Galahanowka nach Cherson führen, wo bereits eine direkte Verbindung mit dem Hafen Nikolajew besteht. Die Gesamt länge beträgt etwa 500 Werst. Die Kosten des Baues sind auf 50 Millionen Rubel veranschlagt. Durch die Führung der Linie über Merfa erhält die neue Eisenbahn Verbindung mit der Süd⸗ bahn; auch Herstellung einer Verbindung mit der Jekaterinenbahn ist geplant. Mit dem Bau, der bis Ende 1916 beendigt sein soll, wird sofort begonnen; zum Bauleiter ist der bisherige Direktor der Südbahn ernannt worden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Charkow.)