1913 / 38 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

das die Mpysterien der Religion behandelt, das nur zum Lesen be⸗ stimmt ist und seine ganze Weihe und Eigenart verliert, sobald es auf

den Brettern

gespielt wird, auf den Brettern, die einst die Welt be⸗

deuteten, aber jetzt vielfach der Halbwelt dienen, ein solches Schauspiel

hi

ele geschaffenes Drama

erscheint auf denselben Brettern, auf denen am nächsten Tage Ent⸗ hee⸗ stattfinden, auf denen die Schlüpfrigkeit ihre Orgien feiert.

Ein solcher * hat keine Möglichkeit, zu verfügen, daß

seiner tiefsten

eführt wird.

ichters.

3 1 sein aus nicht auf den Brettern auf⸗

Das ist ein Unrecht gegen die Persönlichkeit des Es handelt sich ja gar nicht um eine größere Ausnutzung

pekuniärer Interessen, sondern nur um eine Sicherung seelischer Er⸗

eehel⸗ der Muse.

Wäre es nicht am Platze, solchen Dramen einen

größeren Schutz zu gewähren, die in freier Natur aufgeführt werden, Werken, die politische, patriotische oder soziale Stoffe behandeln?

Warum sollte dem

ichter nicht die Möglichkeit gegeben werden, für

allezeit zu bestimmen, daß dieses sein Geisteswerk nur dort aufgeführt wird, z. B. unter den Tannen des Harzes oder sonstwo? Es handelt

sich doch um rein ideale Ziele.

Allerdings schafft der Dichter nicht

allein aus sich heraus, er hat teilgenommen an den Errungenschaften

der Kultur.

Er muß also damit einverstanden sein, daß die Gesamt⸗

heit nach einer gewissen Zeit Herrin dieses geistigen Eigentums wird. Aber die Gesamtheit nimmt ja in anderer Weise an diesem geistigen Eigentum teil. Solche geistigen Produkte gehören nicht auf die

Bühne, es ist eine durc keit des Dichters geschützt wird. iehen.

2

chaus berechtigte Forderung, daß die Persönlich⸗ Es gilt nur, die rechte Grenze zu Dadurch wird die Allgemeinheit in ihren Rechten nicht ge⸗

chmälert. Ich meine, der Reichstag tut eine Pflicht der Kultur, eine Tat der Kultur, wenn er die maßgebende Stelle im Reiche darauf hin⸗

weist,

daß der

Persönlichkeitswert des Dichters mehr geschützt wird als

bisher. Es würde mir eine Freude sein, wenn Sie sich entschließen könnten, sich in diesem Bestreben mit mir zu vereinigen. Es handelt

sich hier um keine agrarische dern nur um eine Frage der Kult 2 Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr.

Abg.

schreiben, auch begrüße i

handl

lichkeit zu beschrän

Frage⸗ keine ultur, um

Frage des Eigennutzes, son⸗ eine Pflicht der Kultur. Volksp.): Was der

Oertel über die Sensationspresse gesagt hat, kann ich unter⸗

ungen. keunht. en, unterstützt.

das Lob der Oeffentlichkeit der Gerichtsver⸗ reunde haben alle Bestrebungen, die Oeffent⸗ Ich möchte den Abg. Dr. Oertel

bitten, auch unsere Bestrebungen über die Oeffentlichkeit der Militär⸗ gerichtsverhandlungen zu unterstützen. Da macht er ein sehr bedenk⸗

liches

Gesicht.

wirklichen auch wir. i

gesetzgeberisch wir

Er hat auch über die lex Heinze gesprochen.

Den Wir sind gern bereit, auch

chen Mängeln gegenüberzutreten; aber auf dem

Gebiete, von dem der Abg. Oertel gesprochen hat, genügen unsere Ge⸗ seße Was nottut, ist mehr Selbstzucht, mehr Selbstschutz in den

besseren Kreisen. 1b und Ungarn. In den Reklamen heißt es haben wir in Offizierkreisen usw.

sich der Angeklagte gerühmt, mit den besten Kreisen der Geistlichkeit,

In

Die meisten bedenklichen Erzeugnisse kommen aus

die besten Abnehmer einem Prozeß in Wien hat

des Adels und mit Offizierkreisen in Verbindung zu stehen. Strittig

ist vor allem das Grenzgebiet der Kunst.

Ich denke an das Verbot

der Weber, der Maria von Magdala usw. Es ist viel besser geworden. Sie haben die Zeiten von vor 12 Jahren nicht mitgemacht. Solche Dummheiten der Zensur kommen doch nicht mehr vor. An einem neuen Vorstoß mit der lex Heinze wird sich wohl der Staatssekretär die Finger nicht verbrennen. Warten wir also ruhig ab. Die jetzige Gesetzgebung ist vollkommen genügend. Es steht ein Gesetz gegen die

Schundliteratur bevor. schwer sein. die richtige Grenze zwischen Schund und Kunst gezogen werden. das Urheberrecht betrifft, so ha

Eine Definition dieses Begriffs wird sehr Die Schundliteratur bekämpfen wir auch, aber es muß

Was

t der Abg. Oertel unzweifelhaft recht,

daß das zu wenig die Persönlichkeit des Urhebers schützt.

Die Verstümme

ung der alten und neuen Klassiker, diese sinnlose

Schändung unserer Autoren, muß endlich einmal abgestellt werden. Notwendig wäre die Gründung eines Schutzverbandes gegen die Ver⸗

elendung unserer Klassiker aus Gründen der Prüderie. Ich habe sehr schönes neues

muß

werden.

Material. zugunsten der redlichen

(Zuruf rechts.) Auch § 18 des Urheberrechts

Journalistik einer Revision unterzogen Die Parsifalfrage möchte auch ich nicht aufrollen. Ich möchte

nun auf die Ausführungen anderer Redner eingehen. (Zuruf des Abg.

Der

8 easche Angelegenheit des fünfte

sichten hineingetragen sind, und daß 1 um st 6 vL gegen die pathologischen Amokläufer,

ält. gegen

nicht 10 Jahre warten, bis wir die große

tel: Bin ich Ja!

fertig?)

das ie Reichsregierung muß

die gemeingefährlichen Irren, vorgehen.

Wir bedauern, daß in die un⸗ n Reichsanwalts politische Rück⸗

Zentrum sich ablehnend ver⸗

hen. Die Regierung soll Reform bekommen. Was

gedenkt die Regierung zu tun, um den unhaltbaren Zustand zu be⸗

seitigen, daß Künstler oder Schriftsteller gesprochen werden und doch ihr inkriminiertes

vird, Das

nicht noch weitere 10 Jahre vogelfrei lassen. n Preußen und Bayern unbedingt zugelassen.

weil ein Kolporteur eine Strafe Ganze ist rechtlicher Unsinn.

Man darf doch

wegen eines Deliktes frei⸗ Werk beschlagnahmt Verbreitung erhält? die Schriftsteller Die Feuerbestattung ist Es können aber Zweifel

wegen

obwalten, ob die Paragraphen über Grabschändung auch auf die Auf⸗

8 bewahrungsstätten der Asche und der

8 können. Dies

brennende

Episkopats macht die Fr bräsidenten Freiherrn von

er im Bunde mit den ernichten wollen.

geworden. Das rigorose

age zu einer sehr wichtigen. n Hertling wurde sogar der Vorwurf gemacht,

er Asche und der Aschenurnen angewandt werden e Frage ist für die Feuerbestattung im vollen Sinne eine

Vorgehen des bayerischen

Dem Minister⸗

jenigen stehe, die den Glauben an ein Jenseits Da kann es einmal nicht wundernehmen, wenn die

ochende Volksseele auch gegenüber den Aschenresten ihre Konsequenzen

jeht.

ber,

icherungen das juristische Motuproprio in Deutschland gilt.

das der Fall sein, dann müßte gegen diese Gefährdung der Sicherheit

Deshalb ist eine authentische 1 Paragraphen oder eine Aenderung der 6 notwendig ist aber auch eine Untersucht

ob die recht haben, die behaupten,

der Rechtshoheit vorgegangen werden. onders an den größeren Universitäten die Scha eine Instituts zur Ausbildung von Spezialisten auf diesem Gebiete.

schen

Dr. Finkelnburg, der Moabiter Anstalt daß in Deutschland jede 12. Person bes niegeglaubten Panorama und fr Gleichzeitig spricht er von einer Strafsucht unserer deut⸗ Ich glaube aber, daß nich

ieren sei.

schen

Gerichte.

der bestehenden

esetzgebung notwendig. Ebenso ung des Reichsjustizamts dar⸗

daß trotz gegenteiliger Ver⸗ Sollte

Dringend notwendig ist be⸗ Schaffung eines kriminalisti⸗

sdirektor, hat darauf verwiesen, straft ist. agt, wie diese furchtbare Zahl zu redu⸗

Er spricht von einem

t alles Strafsucht der Richter

ist, sondern auch ein Strafzwang. Unzweifelhaft werden viele Sünden der Gesetzgebung den Richtern zur Last ft die Disharmonien zwischen Gesetzgebung und Polizeiverordnungen

u büßen.

Solcher gibt es die unglaublichsten.

gelegt. Die Richter haben

In einem Bundes⸗

taat besteht eine, die die Anmeldung der unehelichen Kinder bereits Monate vor der Geburt vorschreibt. Eine andere Verordnung aus

en 40er Jahren bestimmt, d

uch

uchen dürfen. Geschwister sich an die nung in Hechingen schreibt vor, da Landes Wein trinken darf.

sämtliche jungen Leute unter 16 Jahren

in Begleitung ihrer Väter oder Vormünder kein Wirtshaus be⸗

Verordnungen reichen oft bis in das 17.,

mit

Herr Finkelnburg meint, daß Jugendlichen zuerst bekämp mögliche vorgeschlagen. Forderungen

worben, als er im Abgeordnetenhause darauf hinwies. sekretät würde sich einen ewigen

eisernem Besen

t werden müßte. „Aber die Bureäukratie stellt allen solchen in unbedingtes Unannehmbar gegenüber.

Dies ist nur dann gestattet, wenn ihre Eltern oder em Tage verehelichen. kein Einwohner außerhalb des Ich weiß nicht, ob diese noch gilt. Solche

Eine alte Polizeiverord⸗

ja sogar bis in das 16. Jahr⸗

hundert zurück. Der Abg. Schiffer hat sich geradezu ein Verdienst er⸗

Der Staats⸗

en ewigen Namen verschaffen, dem es gelänge, diesen Wust von Verordnungen auszukehren. diese angebliche Strafsucht besonders bei

Wir haben hier alles

Gerade auf

diesem Gebiete sollten alle einig sein. Ich will darauf hin⸗

weisen, daß hier in dieser sind. Die 1 auf der linken bewußten Klassenjustiz sprechen. aus dem ganzen Milieu kommt. hin merkt man davon aber nichts. schein, als ob es eine bewuß .. sind Produkte ihres eit.

sind.

Sie

1 w ilieus. 2. Bis zu einem gewissen Grade sind

te Klassenjustiz gibt. Das 1 doch eine Binsenwahr⸗

Frage andere Kulturländer vorangegangen Seite bestreiten es, daß sie von einer Sie meinen nur eine unbewußte, die Nach ihren Erklärungen nach außen

geben sich vielmehr den An Sie sapen, die

doch auch die Herren auf der

linken Seite Produkte ihres Milieus. Ist denn das Milieu, aus dem ein großer Teil der Richter hervorgeht, ein anderes, als aus dem diese Herren hervorgegangen sind? Es wäre interessant, dieser Frage nach⸗ ugehen, und ich glaube, daß man dann finden würde, daß ein großer Teil des deutschen Richtertums aus einem viel niedrigeren Gesell⸗ schaftsmilieu kommt als ein Teil der Herren, die hier eine so strenge Kritik üben. Der Abg. Landsberg hat recht, wenn er sagt, der Richter muß versuchen, mit den Vorurteilen fertig zu werden. Aber er hat unrecht, wenn er sagt, die Richter sind unfähig, sich von den Vor⸗ urteilen frei zu machen, die sie mit der Muttermilch einatmen. Gerade bei uns in Süddeutschland gibt es eine große Anzahl von Richtern, die aus ärmlichen Verhältnissen stammen. Man kann im allgemeinen sagen, daß unser Richterstand intakt und ängstlich bemüht ist, jeden Verdacht der Parteilichkeit zu vermeiden. Daß schwere Fehler in ein⸗ zelnen Fällen gemacht werden, das bestreite ich nicht. Auch wir wün⸗ schen manches anders in der Judikatur. So müßte der Kontakt zwischen Richtertum und Volk größer sein. Deshalb haben wir es immer bedauert, daß man der Schöffenerweiterungsidee. solche Schwie⸗ rigkeiten macht. In einem Punkte hat man allerdings recht, daß nichts gefährlicher für den deutschen Richterstand ist, als die sogenannte politische Urteilsfindung. Ein Exempel eines shhen politischen Ur⸗ teils it das, was vor Jahren in einem Prozesse ergangen ist. Der Abg. Neumann⸗Hofer kam aus einer Versammlung. Er und sein Automobil wurden derartig mit Schmutz beworfen, daß dieses in den Chausseegraben fuhr und nur mit Mühe ein großes Unglück verhütet werden konnte. Der Täter wurde zu 50 Geldstrafe verurteilt. Die Urteilsbegründung war allerdings das Stärkste, was ich je bei einem deutschen Richter gesehen habe. Dieser Richter hat sich nicht ent⸗ blödet, in sein Urteil eine direkte politische Polemik hineinzubringen. Die zweite Instanz hat allerdings das Urteil aufgehoben und mit einer herzerfrischenden Offenheit das ganze Verfahren gekennzeichnet. In dem Prozeß gegen den Abg. Hildebrand vermisse ich eine solche obere Instanz. Es hat das peinlichste Aufsehen erregt, wenn in Prozessen wie denen in Lyck und Greifswald den Zeugenaussagen von nicht⸗ liberalen Leuten anscheinend mehr Glauben beigemessen wurde als den anderen, aber was wollen diese Ausnahmen besagen! Es scheint ja freilich auch, daß bei der Staatsanwaltschaft die Neigung auftritt, Beleidigungen, die konservativen Parteisekretären zugefügt worden sind, von Staats wegen zu verfolgen, während man im übrigen auf den Privatklageweg verweist. So ist u. a. der erste Staatsanwalt in Güstrow gegenüber einem Strafantrag des Abg. Dr. Wendorff gegen den konservativen Parteisekretär Dr. Jordan. verfahren; „frivole Un⸗ wahrheit“ sei kein Ausdruck, aus dem die Absicht der Beleidigung hervorgehe. Schwere Entgleisungen kommen also vor, aber es sind und bleiben Ausnahmen. Wundern kann man sich bei solchen Ent⸗ gleisungen nicht, daß die Abneigung gegen die Einrichtung der Staats⸗ anmaltschaft als solcher weiter wächst. Ein allgemeines Mittel gegen solche Entgleisungen ausfindig zu machen, dürfte sehr schwierig sein; das beste Mittel ist und bleibt immer noch die völlige Unabhängigkeit des Richtertums, vor allem gegenüber den obersten Behörden. Daß

die Arbeit für die Strafprozeßreform noch nicht spruchreif war, zeigte sich gerade an der Schwierigkeit der Formulierung dieser Unabhängig⸗ keit. Wie notwendig die Sicherung dieser Unabhängigkeit ist, zeigt jga auch das Vorgehen des preußischen Ministers des Innern gegen die Aerztevereine. Es handelt sich da um die Frage, ob alle Berufsvereine, die nicht allgemeine Berufsinteressen verfolgen, unter die politische Willkür der Verwaltungsbehörden gestellt werden können. Ich gönne auch dem Bund der Landwirte die einfache Eintragung, ebenso auch den konservativen Vereinen; aber ich appelliere von dieser Stelle an alle anderen politischen Vereine, die nationalliberalen, fortschrittlichen usw., auch von den Registerrichtern die Eintragung zu verlangen, dann werden wir ja sehen, ob die Landräte die Parität wahren, ob sie wirk⸗ lich keinen Einspruch erheben. Sehr gewundert hat mich die Art, wie der Staatssekretär die Frage der Aerztevereine behandelt hat. Was geht denn diese Sache den Minister des Innern an? Gar nichts! Sie geht höchstens den Justizminister an. Und wer gibt dem Minister des Innern das Recht, den preußischen Richtern eine solche Direktive zu geben? Der Landrat ist kein direkt Beteiligter, denn er hat kein Auf⸗ sichtsrecht über diese Vereine. Und was soll die ominöse Wendung in dem Ministerialerlaß, daß er Bericht verlangt, wenn die Gerichte nicht in seinem Sinne entscheiden? Wenn man hier nicht geradezu den bureaukratischen Revolver knacken hört, so ist das ein zu starker Anspruch an unsere Harmlosigkeit. Es wird hier ein ganz horrender Druck auf die Richter geübt, und das ist ein ganz unzulässiger Eingriff der administrativen Behörde in die Unabhängigkeit der Richter! Die Kassenärztevereine sind keine Vereine, die auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, sondern sie sind ideale Vereine. Aber auch formell ist das Vorgehen des preußischen Ministers äußerst be⸗ denklich. Der Schritt des Ministers von Dallwitz ist in seinen Folgen ganz unabsehbar. Hat der preußische Justizminister keinen Sinn für die Wahrung der Unabhängigkeit der Richter, dann sollen die Richter wenigstens erfahren, daß der deutsche Reichstag diese Unabhängigkeit schützen will. Dringend notwendig ist der Erlaß eines deutschen Richtergesetzes. Der Richter muß in seiner amtlichen Tätigkeit über die Parteien erhoben werden. Wir erwarten von dem deutschen Richter Gerechtigkeit, wir wollen sie ihm aber auch selbst nicht vor⸗ enthalten. 1

Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco:

Meine Herren! Wenn soeben gesagt wurde, daß das Parlament für die Unabhängigkeit des Richterstandes eintreten wolle, so können Sie versichert sein: das Parlament wird es in diesem Bestreben mir nicht zuvortun, sondern ich werde, ganz genau wie Sie, dauernd für die Unabhängigkeit des Richterstandes eintreten. Ob aber in dieser einzelnen Angelegenheit in die Unabhängigkeit des Richterstandes ein⸗ gegriffen worden ist, das ist gerade die Frage. In dem Buche, das mir der Herr Abg. Dr. Müller (Meiningen) soeben vorgelegt hat (ach, Sie haben es schon weggenommen? Bitte, geben Sie es mir wieder!), in diesem Kommentar der Reichsgerichtsräte wird zu § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeführt:

Ein Idealverein wird auch dadurch nicht zu einem wirtschaft⸗ lichen, daß nebenbei im Rahmen des Vereinszwecks gewisse geschäft⸗ liche Veranstaltungen stattfinden, wie dies z. B. der Fall ist bei einem Leseverein, der die angeschafften Bücher nach der Benutzung durch die Mitglieder bestmöglich verkauft; einem Wohl⸗ tätigkeitsverein, der zu einem wohltätigen Zwecke einen Basar veranstaltet, usw. Anders ist es, wenn der Ge⸗ schäftsbetrieb die durch den Vereinszweck gezogene Grenze überschreitet und zu einem selbständigen Erwerbsunternehmen aus⸗ wächst.

Ich habe gestern ausdrücklich gesagt, daß ich es hier dahingestellt sein lasse, ob die in Rede stehenden Vereine einen wirtschaftlichen Ge⸗ schäftsbetrieb haben, oder ob es Idealvereine sind. Nach den Aus⸗ führungen des Herrn Ministers in seinem Erlaß muß ich allerdings annehmen, daß ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dabei beabsichtigt ist, denn die Aerzte haben sich vereinigt, um z. B. gemeinschaftlich ihre sämtlichen Honorare von einer Geschäftsstelle aus beizutreiben. Das würde doch wohl schon ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein. Aber auch wenn man darüber vielleicht noch verschiedener Meinung sein sollte: der Herr Minister des Innern ist bei seinem Erlaß jeden⸗ falls von der Meinung ausgegangen, daß ein wirtschaftlicher Geschäfts⸗ betrieb vorliege.

Nun ist in diesem Erlaß ich würde Ihnen gern den ganzen Erlaß vorlesen, wenn das nicht viel zu viel Zeit beanspruchte doch garnicht die Rede davon, daß damit eine Direktive für die Gerichte gegeben werden solle; es ist nicht die

I Rede davon, daß die Polizeibehörden hier

die Rolle der Beteiligten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit einnehmen sollten; es sollte für sie kein Beschwerderecht beansprucht werden. Der Herr Minister sagt vielmehr ausdrücklich: es sollen die Gerichte aufmerksam gemach

werden, es sollen Anregungen gegeben werden.

Meine Herren, ich möchte Ihnen noch aus. einem anderen Gese eine gesetzliche Bestimmung vorlesen, die für ganz gleichartig liegende Fälle solche Maßnehmen, wie sie hier beanstandet werden, ausdrück⸗

Eintragungen in das Handelsregister und um das Vorgehen bei unzu⸗ lässigen Eintragungen in dies Register. Artikel 3 dieses Gesetzes

machen sagt: Die Richter, die Beamten der Staatsanwaltschaft, die Polizei und Gemeindebehörden sowie die Notare haben es ist also ein gesetzlicher Zwang von den zu ihrer Kenntnis gelangenden Fällen in einer unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handelsregister oder Genossenschastsregister dem Registergerichte Mitteilung zu machen. Was nach diesem Gesetze für das Handelsregister ausdrücklich vor⸗ geschrieben ist, nämlich eine Mitteilung an das Registergericht, das hat der Herr Minister für das Vereinsregister ins Weck gesetzt, nichts weiter. Die reichsgesetzlichen Vorschriften über die Berichtigung un

nicht wohl gegen das Gesetz verstoßen.

Da ich gerade das Wort habe, möchte ich noch auf einige andere Punkte eingehen, die in diesen Tagen zur Sprache gekommen sind. Zunächst auf das, was der Herr Abg. Müller (Meiningen) angeführt hat: die Frage der Einziehung von Büchern, von Kunst⸗ werken, die schwere Bedenken hervorgerufen hat, wenn der be⸗ treffende Verfasser nicht hat gehört werden können. Solche

sofern nicht unbegründet, als, wie Herr Dr. Müller (Meiningen)

Gesetz nicht gehört zu werden brauchen. Deshalb war in dem Ent⸗ wurf der Strafprozeßordnung, der Ihnen seinerzeit vorgelegt worden ist, eine Anhörung der Beteiligten angeordnet worden. Der Entwurf ist, wie Sie wissen, leilder nicht zur Verabschiedung gekommen; die Frage wird deshalb bei der späteren Reform gelöst werden müssen. Betreffs der Frage, ob die Aschenurnen ebenso zu behandeln sind wie Grabdenkmäler und Grabmäler, kann ich auf die Ausführung von Olshausen in seinem Kommentar hinweisen, wo er sagt: Soweit übrigens die Leichenverbrennung eine zulässige Bestattungs⸗ art ist, muß unter gleichen Voraussetzungen Voraussetzung ist die äußerliche Kennzeichnung der Stätte als Ruhestätte als Grab auch angesehen werden die Stelle, wo die Verbrennungs⸗ produkte niedergelegt sind, sei es in der Erde, sel es in freistehender Natur. 1“ Meine Herren, die Entscheidung ist natürlich Sache der Recht⸗ sprechung; wie die Gerichte die §§ 168 und 304 des Strafgesetzbuches auslegen werden, bleibt abzuwarten. Die Frage ist übrigens bereits

neuen Gesetzentwurf des Strafgesetzbuches Bestimmungen erscheinen, die auch die Aschenurnen berücksichtigen werden.

Was das bekannte Motu proprio quantavis dili- gentia sowie den Briefwechsel des Dr. Nieporowski an den Ge⸗ heimrat Porsch betrifft, so kann ich nur auf die Ausführungen des Herrn preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten im Ab⸗ geordnetenhause hinweisen. Dort hat der Herr Minister dargelegt, daß das Motu proprio nach der Vereinbarung mit der Kurie in Deutschland nicht gelte, diesseits sei in Rom mit⸗ geteilt worden, daß die Königliche Staatsregierung jeder Verfügung die Wirksamkeit für unser Land versagen müsse, welche mit den Reichs⸗ und Landesgesetzen in Widerspruch träte. In Ueberein⸗ stimmung mit dieser Erklärung stehen auch die Kundgebungen des Fürstbischofs Kardinal Dr. Kopp und des Kardinals Fischer in Cöln, wonach dieses Motu proprio in deren Diözesen keine Geltung besitzt.

Meine Herren, es ist in den letzten Tagen eine Aeußerung, ich glaube von dem Herrn Abg. Landsberg, dahin gefallen, ich hätte bei meinen neulichen Erklärungen über die Geschäftslast des Reichs⸗ gerichts und über die weitere Behandlung der Reichsgerichtsfrage angedeutet, es müsse eine weitere Erhöhung der Revisions⸗ summe in Aussicht genommen werden. Meine Herren, das ist nicht der Fall. Wie die Herren, die damals bei dem letzten Gesetze über die Entlastung des Reichsgerichts mitgearbeitet haben, sich entsinnen werden, habe ich in der dritten Lesung oder noch am Ende der zweiten Lesung eine Erklärung abgegeben, daß, falls die Geschäfte beim Reichs⸗ gericht wieder so steigen würden, daß in irgend einer Weise Maßregeln getroffen werden müßten, um eine prompte Rechtspflege herbeizuführen, und nicht inzwischen die allgemeine Revision der Zivilprozeßordnung zu einer Aenderung des gesamten Verfahrens in der Revisionsinstanz geführt hätte, dann neue Senate geschaffen werden würden. Also an eine Erhöhung der Revisionssumme ist im Jahre 1910 nicht gedacht worden, und wir denken auch fernerhin nicht daran. Sollte vor einer

was, wie ich hoffe, nicht der Fall sein wird, so werden die verbündeten Regierungen die Erhöhung der Zahl der Reichsgerichtsräte vorschlagen müssen, und ich hoffe, daß dann der Reichstag bereit sein wird, in die Vermehrung der Reichsgerichtsratsstellen zu willigen.

Ich bin von dem Herrn Abg. Bolz gefragt worden nach einem im Jahre 1910 bereits zugesagten Gesetzentwurf über das Wieder⸗ aufnahmeverfahren im Disziplinarverfahren. Ich kann nur mitteilen, daß ein derartiger Entwurf aufgestellt ist, daß dleser Entwurf aber noch der Beratung innerhalb der zuständigen Ressorts unterliegt. Wann er dem hohen Reichstag vorgelegt werden kann, vermag ich nicht mitzuteilen.

Das Offenbarungseidesverfahren, das auch wieder in den letzten Tagen erwähnt worden ist, gibt gewiß zu Zweifeln und Bedenken Veranlassung. Das wird auch im Reichsjustizamt nicht

verkannt. Die Mißstände scheinen mir aber nicht so schwerwiegend

Meine Herren, das ist ein Recht, welches der Herr Minister hat und haben muß, wie es jeder von Ihnen auch hat, das ist in der Rechtslehre anerkannt.

lich vorschreibt. Ich meine das Ausführungsgesetz zum Handelsgesetz

buch, datierend vom 24. September 1899. Da handelt es sich um

das wird Sie doch in Ihrer Auffassung vielleicht etwas stutzig

richtiger Eintragungen sind aber für beide Register dieselben, und was in dem einen Falle gesetzliche Vorschrift ist, kann in dem anderen

Klagen sind auch an das Reichsjustizamt gelangt und sind in⸗ ses mit

schon hervorhob, in solchen Fällen die Beteiligten nach dem bestehenden

in der Strafrechtskommission erörtert worden, und es werden im

allgemeinen Revision der Zivilprozeßordnung Abhilfe notwendig werden, 8

oruch mit

88 8 8 aE1111A1A4A4“A“ 8 1

sein, um ein alsbaldiges Vorgehen im Wege der Spezialgesetzgebung zu rechtfertigen, zumal einem Teil der Beschwerden im Verwaltungs⸗ nas abgeholfen werden kann. Im Verwaltungswege geschieht, wie ich besonders aus dem preußischen Justizministerium weiß, und ist in den letzten Jahren geschehen, was irgend möglich ist. Eine Revision des Offenbarungseidverfahrens wird hiernach bis zur allgemeinen Revision des Zivilprozeßverfahrens hinausgeschoben werden können. Ueberhaupt möchte ich meinen, daß die Regelung von Einzelfragen vwohl auf dem Gebiete des Zivilprozesses wie auf dem Ge⸗ biete des Strafprozesses im allgemeinen der großen Kodifikation wid vorbehalten werden müssen, und daß nur in ganz dringenden Noffilen hier zu einer Einzelgesetzgebung wird geschritten werden önnn.

Der vorhin erwähnte Konflikt der Rechtsanwälte in gunkfurt a. M. ist mir nur aus den Zeitungen bekannt; ich kann nich deshalb darüber nicht weiter äußern, um so weniger, als die biche in letzter Instanz vor das Forum des Reichsgerichts gehört und zw Reichsgericht, soviel ich weiß, bereits um eine Entscheidung an⸗ geufen ist.

Das wären wohl im wesentlichen die einzelnen Punkte, die ich zu erwähnen hätte; ich muß nur noch mit einem kurzen Wort auf Aeußerungen zurückkommen, die gestern hier gefallen sind. Es hat nämlich der Herr Abg. von Trampezynski gestern unter Hinweis zuf Art. 17 der Reichsverfassung erklärt, er müsse „gegen den heutigen Staatssekretär des Reichsjustilamts den Vorwurf erheben, daß er durch seine Passivität die Pflicht, die ihm der Art. 17 der Reichs⸗ werfassung auferlege, die Pflicht, auf eine Beobachtung und Durch⸗ führung der Reichsgesetze im Verein mit dem Reichskanzler zu halten, ei flagranter Weise verletze“, denn seit dem Jahre 1904 verstoße hreußen systematisch gegen das Gesetz über die Freizügigkeit. Nun, wine Herren, der Herr Abg. v. Trampezynski ist, glaube ich, erst fit dem vorigen Jahre Mitglied des Reichstags, und es sind ihm ie in früheren Jahren hier stattgehabten Verhandlungen wohl nicht bekannt. Ich möchte ihn hinweisen auf die Verhandlung am 19. Ja⸗

[nuar 1909; in dieser hat mein verstorbener Herr Amtsvorgänger in

sehr eingehender Weise auseinandergesetzt, wie streng und gewissenhaft Art. 17 der Reichsverfassung gehalten würde, und wie gewissenhaft bei den mancherlei Konflikten, die sich angeblich zwischen Landesgesetzgebung und gebung ergäben, die Prüfung der Landesgesetze seitens der Reichs⸗ behörden, insonderheit seitens des Reichsjustizamts erfolge. Eine solche Prüfung ist auch im Jahre 1904 und 1908 gegenüber den agrar⸗ politischen Gesetzen erfolgt, die in Preußen ergangen sind. Nachdem die Frage der Zulässigkeit dieser Gesetze von Reichs wegen geprüft worden ist, und nachdem die Gesetze in Preußen verfassungsmäßig zustande gekommen sind, vermag ich jetzt auf diese Frage nicht mehr einzugehen. 5 Dann hat der Herr Abg⸗ von Trampezynski hier mit⸗ eieilt das war ja sein gutes Recht —, daß ich im Jahre 1912 i Herrenhaus als Mitglied des Herrenhauses einem Gesetze, das 100 Millionen für die Ansiedlungszwecke forderte, zugestimmt hätte. Ich habe das natürlicherweise nur getan er kann mir daraus keinen Vorwurf machen nach gewissenhafter Prüfung und nachdem hdie Ueberzeugung gewonnen hatte, daß dieses Gesetz mit der Rechsgesetzgebung durchaus vereinbar ist. Aber dann hat der Herr Abg. von Tramezynski gegen den Schluß emner Rede noch folgende Ausführung gemacht: Die Justizverwaltung

nämlich die preußische Justizverwaltung 8 Sr-

schafft eben die vergiftete Atmosphäre, in welcher Entscheidungen

möglich sind, die jedem Rechtsgefühl Hohn sprechen.

3 Diese Aeußerung richtig zu qualifizieren, fehlen mir die Worte. (Sehr richtig! rechts.) Ich kann die in ihr liegenden Vorwürfe nur it scharfem Protest zurückweisen. (Bravo! rechts.)

Abg. Heine (Soz.): Ich bedauere sehr, daß die Zeit so vor⸗ geschritten ist, um auf alle die hochinteressanken Fragen einzugehen, * die Debatte aufgeworfen hat. Was den sechsten Reichsanwalt letrifft, so hat der Kollege Oertel uns unsere Aeußerung in der Kommission vorgehalten. Hat nicht auch Dr. Oertel sich hier vor wenigen Tagen noch hinstellen müssen und erklären: „Ick dementiere 18 Was das Zentrum gegen den sechsten Reichsanwalt hat, wissen wir ganz genau; es will sich an dem Staatssekretär Lisco reiben, weil 2 dem Abg. Gröber in der Angelegenheit der letzten Stunde des I taatssekretärs Nieberding mit großer Erregung entgegentrat. Wir⸗ bisen doch alle, daß Nieberding ultramontan war. Das Bürgerliche Gesetzbuch zeigt deutliche Spuren davon. Die Schuld ist noch nicht versährt, die die Reichsanwaltschaft auf sich geladen hat, als düühausen gegen unseren Kollegen Liebknecht, der aus rein ker 6 Motiven handelte, eine Zuchthausstrafe beantragte. Er hat das eth brecht damit verdreht! Er hat eine politische Ueberzeugung zu in⸗ dir 89 gesucht. Wir glauben nicht, daß er selbst daran geglaubt hat, Lal issen, daß er damit nur eine Verbeugung vor anderen Kreisen machte. 8 ange die Reichsanwaltschaft sich davon nicht gereinigt hat, so⸗ dfessie sich zum Werkzeug der Ehrabschneiderei gemacht hat, mag 1 Brot von denen erbitten, für die sie zu arbeiten glaubt; hefü. lia für sie keine Brocken übrig! Der Abg. Oertel sprach sehr r mit ich über die Sensationsprozesse. Dieselbe Presse, auf die b berechtigter Entrüstung hindeutete, ist dieselbe Presse, die Servlinastische Politik nicht aus Ueberzeugung, sondern aus di und Sensationsmache betreibt. Das ist dieselbe Presse,

leit Begeisterung schildert, wie das Volk sich auf der enein rauft, wenn jemand einen Zigarrenstummel hinwirst. Wenn fertätsh geistige „Pöbel“ schreien wird: Köpft, schießt mit die vah en! Dann werden Sie (rechts) gerade sagen: Das ist Derteore Stimme des Volkes! Die allgemeinen Sätze des Kollegen

’. er. g* . 4 1 . Wi tel so richtig sie waren, helfen uns nicht einen Schritt weiter.

begen issen doch, wie eine ganz unwissende Staatsanwaltschaftsbehörde in ernsts ernstesten künstlerischen Werke vorgegangen ist. Ein Bild, sdicht sa 8e, bedentendes Werk, wird als unsittlich angeklagt; das Ge⸗ aher wei Absicht, unsittliche Empfindungen zu⸗ erregen, kommt da Brüste des Weibes gerade in der Mitte des Bildes iner künfeleris Diese Ahnungslosigkeit von den Notwendigkeiten Die Konfigketz chen Komposition ist es, die wir fürchten müssen. ] des Buches von Hyan „Die Verführte“ im Wider⸗

dier ist Gericht zund Gesetz ist ein ganz unglaublicher Skandal. vüssen ein vet Abhilfe nötig, wie auf anderen Gebieten. Wir allerdings sst nes Preßgesetz haben, das die materielle Frage regelt; als das zu fürchten, daß ein neues Preßrecht noch schlechter wird barkeit 8 P Die von nationallihberaler Seite empfohlene Anfecht⸗ lübscverständlooltzeiverordnungen ist eine alte Forderung von uns; preußische wollen die Konservativen nichts davon wissen. Der Fundelsminister hat die Gewerbegerichte in einer Weise

rän⸗ das aktive und passive Wahlrecht der Bergarbeiter oder nahezu aufgehoben wird. Durch das neue Statut

in Dortmund ist wieder das Gesetz, betreffend das beschränkt worden auf den Ort, wo jemand arbeitet, Das hat der Handelsminister gebilligt unter

es nicht ausgeschlossen sei, noch schärfere

Reichsgesetz⸗

Bestimmungen in das Statut

unn 8 ufzunehmen. Niemand ist es jemals eingefallen, eine solche

Bestimmung in das Statut aufzu⸗ nehmen. In Preußen weht aber jeßzt ein Wind, der alle soztal⸗ politischen Rechte der Arbeiter wegfegen möchte. In Preußen ist all s möglich und bei den Magnaten des Ruhrreviers erst recht. Mas ich über den Fall Hildehrand gesagt habe, halte ich aufrecht. Was hat das aber mit den Richtern zu tun? Die Dehstte über Klassenjustiz verläuft immer nach demselben Schema. Ich kann noch so vorsichtig und reserviert sein in meinen Ausdrücken und alles konzedieren, was die Gerechtigkeit erfordert, es hilft nichts, die Herren von rechts nach links bis zu Müller⸗Meiningen protestieren und dann bringen dieselben Herren ebenkalls Beschwerden über die Richter vor! Mein Kampf gegen Rechtsverdtkehung usw. macht mir gewiß keine Freude, es macht einen mürbe, aber ich tue meine Pflicht und werde es noch lange kun. Hat denn der Kollege Dr. Cohn nicht seine Behauptungen durch Material be⸗ wiesen? Wir sind gewissenhafte Menschen, und wenn wir etwas sagen, so haben wir die Sache vorher geprüft. Wenn das der Fall ist, dann zerrinnen Ihre Vorwürfe gegen uns in nichts. Auf Einzeltatsachen baut sich das Urteil auf, und brüchten wir sie nicht vor, so würde man sagen: es sind allgemeine Behauptungen, die nichts beweisen. Unsere Angriffe richten sich hauptsächlich gegen die Staatsanwälte. Es gibt aber eine Menge sehr vorurteilsloser Richter, die früher Staatsanwälte gewesen sind. Die Theorie, daß niemand aus seiner Haut könne, erklärt doch nur, aber rechtfertigt nicht einen Vorgang Die Rechte will doch, denke ich, auch nach sitt⸗ lichem Maßstabe an sich handeln. Dann werden Sie mir zugeben müssen, daß das dicke Fell oder die Haut uns nicht entbindet, Kritik zu üben. Die Zuhälter und Geldschrankknacker können doch auch nicht aus ihrer Hauf, ja vielleicht noch schwerer als andere. Ich bin überzeugt, und meine Freunde mit mir, daß wir uns ernst⸗ haft bemühen, den Gegner zu verstehen; wir sind weit davon ent⸗ fernt den Stab zu brechen über solche, die Klassengegner der Sozial⸗ demokratie sind.

mokn In unserem Urteil über die Klassenjustiz stehen wir nicht allein. Auch von konservativer Seite wird dasselbe Urteil gefällt. Ich erkenne gern an, daß es eine Menge Richter gibt, die es verstehen, ihre Klassenanschauung auszuschalten. Dasselbe ver⸗ stehen aber auch die Arbeitergewerberichter. Bei einem gebildeten und studierten Mann ist das kein großes Verdienst. Es ist aber jedenfalls damit bewiesen, daß Richter es können. Geschieht es nicht, so zeugt dies von Unfähtgkeit oder schlechtem Willen. Die politischen Prozesse bilden doch nur einen kleinen Teil der Prozesse. Aber in diesen ist die Zahl der Richter, die ihre Klassenanschauung zur Geltung bringen, relativ sehr groß. Ich habe schon früher auf einen Fall aus Breslau hingewiesen, wo das Oberlandesgericht sich weigerte, gegen einen Arbeitgeber das Verfahren zu eröffnen wegen eines Delikts, wegen dessen gegen einen Arbeiter kurz vorher vor⸗ gegangen war. Politische Beleidigungsprozesse, über die sich der Abg. Müller⸗Meiningen beschwerte, kommen bei uns alle Tage vor. Sollen wir Fischblut behalten und sagen: Die Justiz meint es gut und schön? Bei der Reichstagswahl verbreikete der Reichs⸗ verband gegen die Soztaldemokratie ein Flugblatt in Dessau, das von Verleumdungen strotzte. Das Parteiorgan in Dessau erwiderte darauf, der Reichsverband sei eine der widerwärtigsten Er⸗ scheinungen. Der Reichsverband erhob Klage wegen Beleidigung, worauf ich Widerklage stellte wegen des Reichsverbandes Flug⸗ blätter, um zu sehen, ob es Recht für alle gäde. Ich habe mich nicht getäuscht. Der Reichsverband drang mit seiner Klage durch, aber die Widerklage wurde abgewiesen, die Reichsverbandsdirektoren auch in Dessau wurden freigesprochen. Ich behielt also recht, daß es nicht gleiches Recht für alle gibt. In dem einen Falle wurde ent⸗ schieden, die Klage sei begründet, weil die Beleidigung sich gegen bestimmte Personen, die Direktoren des Reichsverbandes in Dessau, richte, in enem anderen, die Widerklage sei abzuweisen, weil die Beleidigung sich nicht gegen bestimmte Personen, sondern gegen die Sozialdemokratie im allgemeinen richte. Ich erinnere an den Fall meines Kollegen Levy in Essen. Dieser hatte die Urteile in den Streikprozessen infolge der Galoppjustiz als Klassenjustiz bezeichnet und war angeklagt worden. Alle diese Fälle wurden von der Verteidigung angeführt, vom Gericht aber abgelehnt, trotzbdem man sie als wahr unterstellt hatte. Und der Mann, der diese Mißstände gerügt hatte, wurde verurteilt. Die Konservativen finden es ganz richtig, daß den Sozialdemokraten gegenüber Klassenjustiz geüvt wird. Diese Verquickung von Rechtspflege und Politik, diese Benutzung der Justiz zur Unterdrückung politischer Meinungen ist es, die die Richter verwirrt. Ganz unglaublich sind auch die Scherereien, die das Oberperwaltungsgericht infolge des Vorgehens der Polizei gegen die Vereine hat. Ich habe heute dort einer sehr spaßigen Verhandlung beigewohnt. Ein hannöverscher Veteranen⸗ verein war als politisch erklärt worden, weil er die althannöverschen Traditionen in der Armee pflegt. Nun sind doch gerade diese hannöverschen alten Traditionen den jetzigen Regimentern verliehen worden. Jetzt auf einmal sind diese Veteranenvereine, die dasselbe tun, politisch, und das sollte gerade ausgerechnet heute festgestellt werden. Ich war neugierig, wie man sich aus der Sache herausziehen würde. Es waren kluge Leute, sie vertagten. Es wäre doch peinlich gewesen, wenn ausgerechnet über diesen Prozeß morgen in der Presse berichtet worden wäre. Die Bureaukratie kann keine Privatinitiative leiden. So erklärte einmal ein Landrat Schröder, als er einen Mann zur Rede stellte, der ihn nicht schnell gegrüßt habe, jedermann müsse einen Vorgesetzten haben, und da er diesen nicht kenne, so sei er es. Die Schulaufsicht hat das Reichsgericht dafür gerechtfertigt gehalten, wo sie den staatlichen Unterricht ersetzt. Trotzdem man in den Fort⸗ bildungsschulen keinen Turnunterricht gibt, verbot mang diesen in den Ver⸗ einen jugendlicher Arbeiter. Das Reichsgericht fiel auch sofort um und änderte seinen ersten Spruch dahin ab, daß es nur darauf ankomme, ob der Betreffende noch pflege⸗ und schutzbedürftig ist. Und das ist nach der Meinung der Bureaukratie ein jeder. Alle diese Urteile sind aus politischen Gründen ergangen. In Rixdorf (Neukölln) bei uns ändern die Städte so häufig ihre Namen besteht ein Eltern⸗ verein für Jugendspiele. Hier wird die behördliche Genehmigung ver⸗ langt, wenn eine Mutter mit ihrem Kinde spielen will. Herr Abg. Müller⸗Meiningen, das ist Ihr Vereinsgesetz, das ist die erste Block⸗ frucht, die der deutschen Frau in den Schoß gefallen ist. Wenn Sie das durchgemacht hatten, was wir durchgemacht haben, dann würden Sie unsere Erbitterung verstehen. Uns ist es gelungen, den größten Teil der jugendlichen Arbeiter aus den Kneipen fern zu halten. Daran hindert uns weiter die Polizei. Dieses Treiben der Polizei sehen die bürgerlichen Parteien mit verschränkten Armen an, zum Teil, wie die Herren rechts, mit heimlicher Freude. Da redet man uns von gleichem Recht! Von den Parteien, die wirklich noch Parteien für Wahrheit und Recht sein wollen, erwarte ich, daß sie abrücken von denen, die eine solche Klassenjustiz verteidigen. Es macht sich ein System der Ungerechtigkeit breit, das auch nicht um deswegen gerechter wird, weil den Richtern der gute Glaube beiwohnt. Mir ist derjenige lieber, der in bösem Glauben handelt: es wird immer nur ein Aus⸗ nahmefall sein, wenn ein solcher Verbrecher sich auf dem Richterstuhl einnistet. (Präsident Dr. Kaempf ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Ich habe meine Ausführungen nicht in unzülässiger Art verallgemeinert; dafür rufe ich den Reichstag zum Zengen an. Auf die in Aussicht stehende Kodifikation setze ich kein Vertrauen. Die Regierung will tatsächlich nicht, daß man ihr die Rosinen aus dem Kuchen nimmt; das ist das Motiy für ihre Weige rung, einige Materien vorweg zu nehmen. Der Vorentwurf enthält sehr bedeutende Fortschritte, die möchten wir haben, aber er enthält auch die schlimmsten reaktionären Bestimmungen, und um dieser willen will die Regierung nicht. Es soll wieder so gemacht werden wie beim

Reichsvereinsgesetz. Mit diesen Rosinen soll den Herren ein Kuchen mundgerecht gemacht werden, von dem jedem anständigen Menschen übel wird. Der Staatssekretär hat ja den Entwurf nicht gemacht, ich hoffe, daß er ihn auch nicht wird zu vertreten brauchen. Dem Justiz wesen als Ganzes genommen können wir nichts anderes als das tiefste Mißtrauen entgegenbringen. 6

Präsident Dr. Kaempf: Sie haben im Eingang Ihrer Rede

gesagt: „Solange die Reichsanwaltschaft das nicht gesühnt hat, so⸗

lauge sie sich zum Inst nt einer politischen Gehässigkeit und Ehr abschneiderei macht, so lange mag sie sich weiter Brot von denen er⸗ bitten, welche ihr jene Winke gegeben haben.“ Diese Aeußerungen Üüberschreiten die sachliche Kritik so weit und sind so verletzend für eine Reichsbehörde, daß ich Sie zur Ordnung rufe.

Abg. Bell (Zentr.) Die Beratung des Justizetats findet unverdientermaßen in der Oeffentlichkeit nicht das Interesse, das sie in vollem Maße verdient. Die Frage des sechsten Neichsanwalts ist von dem Abg. Schiffer in einer das Zentrum der Aktionsg meinschaft mit den Sozialdemokraten verdächtigenden Weise behandelt worden. Der Abg. Müller,Meiningen meinte, das Zentrum lasse sich dabei von Verargerung leiten, und der Abg. Heine meinte gar, das Zentrum gehe bei seiner ablehnenden Haltung nur aus Animosität gegen den Staatssekretär Lisco vor. Was der Abg. Schiffer andentete, kann ich nur als müßige Erfindung überhitzter Journalisten bezeichnen. Weder im kleinen noch im großen werden wir in eine gemeinsame Aktion mit den Sozialdemokraten eintreten; den Gefallen tun wir denen Uicht, die sich nach einer Neubildung des Blocks sehnen Auch über den Vorwurf der Animositäit gegen Dr. Lisco sind wir erhaben. Wenn von einer Verstimmung die Rede gewesen ist, so leugnen wir nicht, daß bei uns eine sehr starke Verst;mmung vorhanden ist, aber man unterschätzt das Maß unserer Mißstimmung fehr, wenn man anntmmt, daͤß wir sie durch Absehnung eines Reichsanwaltsamts zum Ausdruck bringen. Unsere Mißstimmung richtet sich nicht gegen den Staatssekretär, sondern gegen den Reichskanzler, und es wird sich demnächst eine Stelle finden, darüber weiter zu sprechen. Eine Ver⸗ Fin mung liegt vielmehr bei der Sozialdemokratie vor. Der Fall Lebkaecht hat die sozialdemokratische Fraktion verantaßt, gegen den sechsten Reichsanwalt zu stimmen. Wir lassen uns lediglich von sachlichen Erwägungen leiten. Ich verweise auf die Verhandlungen der Kommission und auf den Staatssekretär, der darauf hinwtes, daß eine große Zahl von Straffachen dem Reichsgericht ent⸗ zogen seien. Darum haben wir den sechsten Reichsanwalt für über⸗ flüssig gehalten. Wir haben stets neue Stellen bewilligt, wenn ihre sachliche Notwendigkeit erwiesen war. Der Abg. Müller⸗Meiningen hat auch die Frage der Leichenverbrennung erörtert. In dieser Frage trennen sich ja die Weltanschauungen. Wir dürfen für uns das Recht in Anspruch nehmen, daß wir auch unsere Weltanschauung zum Siege bringen wollen. Die scharfen Angriffe des Abg. Müller⸗ Meiningen gegen den bayerischen Episkopat müssen wir entschieden zurückweisen. Ich muß es ablehnen, mich mit dem Abg. Müller⸗ Meiningen in dieser Frage auseinanderzusetzen. Mit billigen Scherzen würdigt man eine so ernste Frage nicht. Was das Verhältnis der Presse zur Justiz betrifft, so habe ich schon den Fall Sternickel im Abgeordnetenhause behandelt und dem Bedauern Ausdruck gegeben, daß eine gewisse Presse es sich immer noch nicht versagen könne, qus Sen⸗ sationslust heraus derartige Berichte in die Oeffentlichkeit zu bringen. Justizrat Sello hat sich in einer Schrift mit den Sensations⸗ berichten eingehend beschäftigt und einen sehr bemerkens⸗ werten Fall vorgeführt, der die Spekulation auf die Sen⸗ sationslüsternheit aufdeckt. In einer anderen Schrift weist er auf die Sensationssucht der Presse hin und zeigt, daß es sich um eine Volkskrankheit handelt. Die Presse sollte selbst geeignete Vorkehrungen treffen, um diesem Sensations wesen zu steuern. Die Kinos in der jetzigen Gestalt sind ein wirkliches Unglück, hat der Erste Staatsanwalt in Essen gesagt sie reizen in der Tat zu Verbrechen, zu Morden usw. ang, wie sich kürzlich bei dem Morde eines jungen Menschen in Essen er⸗ wiesen hat. Der Staatssekretär sollte die Sache im Auge hehalten. Was die Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild betrifft, so stellt sich der Richter ein Armutszeugnis aus, der nicht zu entscheiden wagt, ob eine Schrift oder ein Bildwerk unzüchtig ist oder nicht. Es wäre bedauerlich, wenn in einem gesitteten Staate nicht einmal der Richter über das gesunde Volksempfinden urteilen könnte. In bezug auf das Zivilrecht halte ich es für wichtig, das Erb⸗ haurecht gesetzlich zu regeln, ob durch eine Novelle zun B. G.⸗B. oder durch ein besonderes Gesetz, ist nebensächlich. Die

Kriminalpolizei ist in verschiedenen Punkten reformbedürfttg; die deutsche Kriminalpolizei muß einheitlich organisiert und zentralisiert werden, das Reich sollte vorgehen und sich mit den Bundes⸗ staaten verständigen. Die Verfolgung eines Verbrechers darf an der Zuständigkeit einer Polizeib hörde nicht scheitern. Noch notwendiger ist ein wirksamerer Schutz der persönlichen Ehre. Vielleicht wäre es richtig, neben einer Reform der strafgesetz lichen Bestimmungen auch eine Reform des Zivilrechts zu diesem Zwecke vorzunehmen. Mancher Beleidigte hat weniger ein Interesse an der Bestrafung des Beleidigers, als an der Fest⸗ stellung der Tatsache. Es könnte in das B. G.⸗B. eine Bestim⸗ mung wegen Anschwärzung aufgenommen werden mit dem Anspruch auf Schadenersatz. Der Resolution zum Schutz gegen gefähr⸗ 8 liche Geisteskranke stimmen wir zu. Es fragt sich, ob die Schutzbedürftigkeit auch auf solche Menschen ausgedehnt werden kann, die zwar nicht geisteskrank, ahber gemeingefährlich sind, gegen Menschen, die einem verbrecherischen, namentlich sexuellen Triebe nicht widerstehen können. Solche Menschen dürfen doch nicht auf die Menschheit losgelassen werden können. Das Publikum muß gegen solche geschützt werden. In bezug auf die Justizorganisation b möchte ich es als bedauerlich bezeichnen, daß die Instizverwaltung unsolide Elemente zwar vom Richterstand und der Staatsanwaltschaft zurückweist, aber für den Anwaltstand für gesund hält. Dagegen müssen wir Anwalte entschieden Verwahrung einlegen. Dringend notwendig ist, daß die Justizverwaltung den Anwaltsstand gegen un⸗ berechtigte Angriffe schützt, auch im Anmaltsstande sind unsolide Elemente, aber aus einzelnen Fällen sollte man nicht Schlüsse ziehen auf die Allgemeinheit. Hat doch ein deutscher Professor sich nicht gesche⸗t, zu sagen, er wolle lieber, daß sein Sohn ein Verbrecher werde als ein Anwalt! Da⸗ gegen müssen wir entschiedensten Protest einlegen. Hin⸗ sichtlich des Richterstandes hat sich der Abg. Heine dagegen ver⸗ wahrt, den Richtern Beugung des Rechts vorzuwerfen. Aber er hat es in seiner pikanten und geschickten Weise verstanden, es so darzustellen, als ob bei uns doch eine Klassenjustiz geübt werde. Es ist ein gefährliches Spiel, immer von Klassenjustiz zu sprechen. Ungerechte Urteile werden auch im Zukunftsstaate vorkommen. Den Vorschlägen, die Ausbildung unserer Juristen dem Reiche in die Hand zu geben, können wir nicht beitreten. Aber eine Verständigung unter den Einzelstaaten wäre erwünscht. ö Das Haus vertagt sich. 8 Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr; Wahlrechtsanträge der Sozialdemokraten und Petitionen.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 0. Sitzung vom 11. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.) 1 Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer

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d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats der Bauverwaltung, und zwar zunächst die Diskussion über die dauernden Ausgaben von 15 300 000 (615200 mehr als im Vorjahr) für Unterhaltung der Binnenhäfen und Binnengewässer einschließlich mit ihnen in un⸗ mittelbarer Verbindung stehender Strecken von Kanälen und kanalisierten Flüssen, der Leinpfade und Wasserleitungen, von Fähren und Brücken über schiffbare Gewässer, Regulierung von Strömen und Bezeichnung des Fahrwassers in denselben

usw. fort.