1913 / 38 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Der Herr Abg. Graf von Kanitz hat, wie der Herr Abg. von Wolff⸗Metternich, die Frage der Moselkanalisierung erneut be⸗ rührt. Es hat mich gefreut, daß der Herr Abg. Graf ven Kanitz sich auf den Standpunkt der Regierung gestellt hat, soweit es sich um die Ablehnung der Moselkanalisierung zurzeit handelt; aber er ist auch ein grundsätzlicher Gegner der von der Staatsregierung in Aussicht genommenen Tarifermäßigungen. Ich bemerke, daß diese ein⸗ schneidenden Tarifermäßigungen nicht auf Grund einer Entschließung des Ministers der öffentlichen Arbeiten eingeführt werden sollen, sondern auf Grund einer Entschließung des Staatsministeriums be⸗ schlossen sind. Ich glaube aber, daß der Abg. Graf von Kanitz sich in einem Irrtum befindet, wenn er annimmt, daß die Staatsregierung sich zu dieser Maßnahme, wie er sagte, aus Besorgnis vor den fort⸗ gesetzten Bestrebungen auf Kanalisierung der Mosel habe bestimmen lassen. Diese Besorgnis ist es nicht gewesen, sondern die Auffassung, daß die Resolution vom Jahre 1905 vollständig veränderte Verhältnisse geschaffen hat. Es ist ja bekannt, daß seit mindestens drei Dezennien die Frage der Moselkanalisierung dieses Haus und die Staatsregierug beschäftigt. Bis zum Jahre 1905 hat die Staatsregierung grundsätzlich auf dem Standpunkte gestanden, daß die Kanalisierung der Mosel aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen nicht in Aussicht ge⸗ nommen werden könnte. Sie konnte sich bei dieser ihrer Auffassung auch darauf berufen, daß ein außerordentlich scharfer Interessenstreit bestand zwischen Ruhr und Mosel, der dann freilich im Laufe der Jahre gewechselt hat. Die Resolution des Jahres 1905, das muß ich ausdrücklich feststellen, ist unter stillschweigender Zustimmung der Staatsregierung gefaßt. Sie ging von der Meinung aus, daß ein Ausgleich geschaffen werden müßte zwischen dem Ruhrrevier und den füdwestlichen Revieren, gleichviel wie die augenblickliche wirtschaftliche Lage der Industrie ist. Ich gebe dem Herrn Abg. Grafen Kanitz durchaus Recht, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse in Lothringen, in Luxemburg, an der Saar und an der Ruhr zurzeit eine Er⸗ mäßigung der Eisenbahnfrachttarife nicht bedingen. Aber die Ver⸗ schiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die durch Inbetriebnahme des Rhein⸗Hannover⸗Kanals eintreten wird und eintreten muß, gibt auch heute noch Veranlassung, einen solchen Ausgleich anzustreben.

Nun meinte Herr Abg. Graf Kanitz, die Kanalisierung würde nach unseren Berechnungen einen Nettoausfall von 32 Millionen bringen und die in Aussicht genommene Frachtermäßigung einen Aus⸗ fall für die Staatseisenbahnen von 8 bis 9 Millionen plus derjenigen Millionen, die noch aufzuwenden sind, um die Rückwirkungen aus⸗ zugleichen in Summa 20 Millionen Mark. Ich glaube, bei dieser Summe rechnet doch Herr Graf Kanitz mit den W ünschen, die geltend gemacht werden auf Ausgleich der Rückwirkungen. Ja, die Wünsche sind natürlich ganz außerordentlich groß; sie schießen ganz sicher über das Ziel hinaus, und da werden Sie es der Staatsregierung überlassen müssen, diese Wünsche auf das richtige Maß zurückzuführen.

Das gilt selbstverständlich auch von den Wünschen Ober⸗ schlesiens. Ich erkenne an, daß auch die oberschlesischen Interessen bei dieser Gelegenheit mitgewürdigt werden müssen, obwohl für Ober⸗ schlesien in den letzten Jahren sehr viel geschehen ist, nicht nur durch den Ausbau der Oder und die dadurch den oberschlesischen Interessen zufließenden Frachtvorteile, sondern durch Ermäßigung der Eisenbahn⸗ tarife. Aber auch wenn ich dies alles berücksichtige, eine Fracht⸗ differenz bis zu 20 Millionen wird in keinem Fall herauskommen können und auch nicht herauskommen dürfen.

Der Abg. von Wolff⸗Metternich beschwerte sich darüber, daß der Rheinkies ins Ausland, in die Niederlande verschleppt würde. Die Sach⸗ lage ist folgendermaßen. Die Gewinnung des am Niederrhein liegenden Kieses wird verpachtet an Unternehmer. Im Interesse der Staats⸗ eisenbahnverwaltung ist den Unternehmern die Verpflichtung auferlegt, unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß die Staatseisenbahn⸗ verwaltung stets mit dem erforderlichen Kies versorgt wird. Eine solche Verpflichtung ist nicht auferlegt bezüglich des Kiesbedarfs der Gemeinden. Die Anregung des Herrn Abgeordneten soll aber nicht unbemerkt bleiben; ich werde der Frage nachgehen.

Wenn der Abg. von Wolff⸗Metternich darauf hingewiesen hat, daß im Falle der Moselkanalisierung die Rauchbelästigung des Moseltals gesteigert werden würde in stärkerem Maße als durch die Personen⸗ und Güterzüge, die das Moseltal in großer Zahl durch⸗ queren, so kann ich ihm beipflichten. Die Rauchbelästigung, die von den Schleppern auf den Strömen ausgeht, ist zweifellos viel be⸗ deutender als die, welche von den Eisenbahnen verursacht wird. Beide die Schiffahrt wie die Eisenbahn haben alle Ver⸗ anlassung, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie sie diesem Uebel steuern oder es doch mildern können. (Bravo!)

Abg. Dr. Wendlandt (nl): Die Kanalisierung der Werra ist dringend zu wünschen. Die Bevölkerung hat ein lebhaftes Interesse daran. Große Gebiete, die sich bis jetzt nicht entwickeln konnten, würden durch den Kanal an die große Entwicklung angef lossen werden, welche Rheinland und Westfalen genommen hat. Besonders die thüringische Industrie, die heute nicht mit der westfälischen In⸗ dustrie konkurrieren kann, würde durch den Bau des Kanals einen Aufschwung nehmen. Vor allem wäre es nötig, unabhängig von der Kanalisierung zunächst die Errichtung von Talsperren vorzunehmen. Die Kanalisierung der Werra hat auch eine große militärische Be⸗ deutung. Der Kanal würde geradezu unangreifbar sein. Für die Landesverteidigung ist der Kanal von größerer Wichtigkeit als der Rhein. Deshalb hoffe ich, daß das Projekt verwirklicht wird.

Abg. Hoffmann (Soz.): Aus den Ausführungen des Grafen Kanitz konnte man wieder einmal die Anast heraushören, daß die Zeit kommen würde, in der die Landarbeiter besser bezahlt werden. Bei der Regulierung der Ströme werden manchmal merkwürdige Mani⸗ pulationen vorgenommen, z. B. die Baggerei in der Oder wird in einer Weise vollführt, die viel Geld erfordert und manchmal dem Zweck zuwiderläuft. Den kleinen Leuten wird dadurch die Baggerei unmöglich gemacht, besonders in der Gegend von Breslau. Nicht nur die Unternehmer von Handbaggerarbeiten, sondern auch die Arbeiter, die doch nur den Befehl des Unternehmers ausführen, werden wegen geringfügiger Uebertretungen der Anordnungen ihres Arbeitgebers bestraft. Man geht darauf aus, die Handbaggerei vollständig auszuschalten. Den Handbaggern ist die Nachtarbeit verboten, wöhrend sich die Henepsbangereseter, die sich zu einem Ring zusammengeschlossen haben, um das Verbot gar nicht kümmern. Polnische Frauen und Mädchen werden in der Handbaggerei be⸗ schäftigt, weil sie billiger arbeiten als die Männer. Die Trust⸗ gesellschaften arbeiten sogar des Sonntags. Auf der Oder wurde den Handbaggern das Arbeiten verboten. Sie wurden sogar mit Waffengewalt fortgetrieben, während es ein paar Tage später einer Dampfbaggergesellschaft gestattet wurde. Die Handbagger 5 auf den Sand gesetzt, sie können nicht mehr tätig sein. Hier haben Sie einmal Gelegenheit, Mittelstandspolitik zu treiben. Die Regierung sollte diese Leute nicht zu Grunde richten.

Abg. Dr. Flesch. (fortschr. Volksp.) bittet, über die Lohn⸗ verhältnisse der Strombauarbeiter Auskunft zu geben und sie den Eisenbahnbauarbeitern gleichzustellen. 1

Abg. Sültemeyer (kons.): Durch die Frachtermäßigung für Futterstoffe werden die Schiffer auf der Weser schwer geschädigt, denn diese Frachten, welche seither auf der Weser befördert wurden, werden nun auf der Eisenbahn transportiert. Es ist aber Pflicht des Staates, für die Lage dieser Leute zu sorgen. Ich frage den Minister, ob 8 bereit ist, diesem unhaltharen Zustand auf der Weser ein Ende zu bereiten.

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Die Regierung ist bereit, den Weserschiffern nach Möglichkeit ent⸗ gegenzukommen. Wir beabsichtigen, dadurch einen Ausgleich zu schaffen, daß wir den Schiffern durch Regulierungsarbeiten an der Weser ent⸗ gegenkommen. Solange den Beamten die von dem Abg. Hoffmann gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht als berechtigt nachgewiesen sind, muͤssen wir sie in Schutz nehmen. Dem Wunsch eines Vorredners entsprechend werden wir bei der nächsten Etatsberatung eine aus⸗ gtebige Darstellung unserer Arbeitsverhältnisse geben. Die Ueber⸗ tragung der Verhältnisse der Eisenbahnarbeiter auf die Strombau⸗ arbeiter ist nicht angängig.

Die Ausgaben für die Wasserstraßen werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte der Rest des Ordinariums.

Zum Extraordinarium bemerkt bei der Forderung einer Beihilfe zum Bau einer Brücke über die Oder bei Fürstenberg

Abg. Thurm (fortschr. Volksp.): Ich spreche der Regierung für die Beihilfe zum Bau der Brücke bei Fürstenberg den tiefgefühltesten Dank der Stadt Fürstenberg aus. Mit diesem Projekt ist eine große Frage gelöst. Aber die allgemeine Freude ist etwas gedrückt dadurch, daß die Regierung die Brücke sehr weit stromaufwärts und etwas abgelegen von der Stadt bauen will. Der Bürgermeister will bei der Regierung vorstellig werden, um eine Verlegung der Brücke zu ermöglichen. Ich wäre der Regierung sehr dankbar, wenn sie mir eine Berücksichtigung der Wünsche der Stadt Fürstenberg in Aussicht stellen würde.

Gegen 4 ½ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des Etats der Bauverwaltung auf Donnerstag, 11 Uhr (außer dem Etat der direkten und indirekten Steuer tn).

Statistik und Volkswirtschaft.

Die vorläufigen Ergebnisse der Viehzählung v 2. Dezember 1912 für den preußischen Staat.

„In einer Zeit, in der die herrschende Fleischteuerung die Be⸗ völkerung wie die Regierung fortdauernd beschäftigt, mußte man auf die Ergebnisse der letzten Viehzählung besonders gespannt sein. Es ist daher sehr dankenswert, daß das Statistische Landesamt diese für Preußen schon jetzt, einen Monat früher als in anderen Jahren, in einer Sondernummer der „Statistischen Korrespondenz“ ver⸗ öffentlicht hat. 1

Wie die Ergebnisse aussehen, verglichen mit dem Vorjahre oder, wo für dieses Zahlen nicht vorliegen, mit dem Jahre 1907, zeigt fur die Hauptviehgattungen die folgende kleine Uebersicht. Es waren

vorhanden:

im Jahre Pferde Rinder Schafe Schweine 1873 (10. Jan.) 2282 435 8 639 514 19 666 794 4 294 926 1883 (10. 2 417 367 8 737 641 14 752 328 5 819 136 1892 (1. 2 653 661 9,871 521 10 109 594 7 725 601 1897 4 2 808 419 10 552 672 7 859 096 9 390 231 1900 2 923 627 10 876 972 7 001 518 10 966 921 1902 2 927 484 10 405 769 5 917 698 12 749 998 1904 (1. 2 ˙964 408 111 156 133. 5.660 529 12 563 899 1906 (1. 3 018 443 11 646 908 5 435 053 1907 3 046 304 12 011 584 5 408 867 15 095

2 089 072 5 260 238 13 422 g. 14 162 367 1 16 491 559

1 1908 (1. ) 3 062 835 1 1909 8 ) 3 077 946 1 33 161 4 975 632 1990(1 ) 3 128 535 11 592 521 4 632 069 1911 bF 57, 111682 59 4 372 489 17 244 855 1912 (2. „) 3 190 357 11 856 106 4 107 377 15 452 951. Bei der Vergleichung dieser Ziffern darf man nicht übersehen, daß die Viehzählungen von 1873 und 1883 am 10. Januar stattgefunden haben, alle übrigen aber am 1. oder 2. Dezember, die ersteren also ein Bild des niedrigsten, die anderen ein solches des mittleren Vieh⸗ standes ergeben.

Das meiste Interesse beanspruchen die Zahlen für die Schweine und die Rinder. Was zuerst die Schweine betrifft, so ist deren Zahl seit dem Vorjahre von 17 244 855 auf 15 452 951, also um 1 791 904 Stück oder 10,39 % zurückgegangen. Dies erscheint zunächst als ein sehr starker Verlust; nur einmal, nämlich von 1907 auf 1908, war erähnlich, sogar in Verhältnisziffern noch etwas größer (11,09 %). Der diesmalige Ausfall, so hoch er in absoluter Zahl auch ist, braucht aber noch nicht zu schweren Bedenken hinsichtlich der Fleischversorgung der Bevölkerung ernsten Anlaß zu geben. Man darf nicht vergessen, daß das Jahr 1911 mit einem Schweinebestand von fast 17 ¼ Millionen Stück ein Rekordjahr ersten Ranges gewesen ist. Dieser Bestand war so hoch, daß die Schweinehaltung anfing, nicht mehr zu lohnen, wie sich auch an den rückläufigen Schweinepreisen der ersten Hälfte des Jahres 1912 gezeigt hat. Zu berücksichtigen ist ferner die schlechte Futter⸗, ine besondere Kartoffelernte des Jahres 1911, die viele Züchter veranlaßte, ihre Tiere vorzeitig abzuschaffen und neue nicht einzustellen.

Fragt man sich, ob man es mit einer dauernden oder mit einer vorübergehenden Erscheinung zu tun haben wird, so läßt sich Sicheres selbstverständlich nicht sagen. Erinnert man sich aber der angeführten Gründe für den Rückgang, so spricht alle Wahrscheinlichkeit für eine vorübergehende Erscheinung. Die eingeschränkte Schweinehaltung dürfte erneute Aufzucht bald wieder lohnend machen, wahrscheinlich sind wir sogar jetzt schon so weit. Natürlich wird vieles von der kommenden Futterernte abhängen, die noch niemand voraussehen kann. Aber schon die Ernte des Jahres 1912, die gut war und für mehr als die Hälfte des Jahres 1913 ausschlaggebend ist, berechtigt zu der Hoffnung, daß nun wieder eine Vermehrung der Schweine eintreten wird. Wenn man schließlich auf frühere Erfahrungen zurückgeht, so hat sich noch fast jedesmal gezeigt, daß einem Rückgange der Schweine im nächsten Jahre eine Zunahme gefolgt ist. Eine Ausnahme macht nur die Zeit von 1906 auf 1907, die eine kleine Abnahme von 1,69 % brachte, der dann die erwähnte bisher stärkste von 11,09 % im Jahre 1908 auf dem Fuße folgte. Dann aber hob sich der Bestand wieder, zunächst nur um 5,51 %, im folgenden Jahre, von 1909 auf 1910 aber um die gewaltige Ziffer von 16,45 %. Hält man sich alles dies vor Augen, so ist die gegenwärtige Lage zwar nicht erfreulich, aber bedenklich kann man sie nicht wohl nennen.

In den einzelnen Landesteilen, um auch das noch kurz zu er⸗ wähnen, liegen die Dinge so, daß zwar in den meisten Regierungs⸗ bezirken eine Abnahme, jedoch in sehr verschiedenem Umfange, ein⸗ getreten ist, daß einige aber doch eine Zunahme aufweisen; es sind dies die Regierungsbezirke Breslau, Liegnitz, Wiesbaden, Cöln und Sigmaringen. Bedeutend ist die Zunahme freilich nirgends, und außer bei den beiden schlesischen Bezirken handelt es sich auch nur 8 solche, in denen der Schweinebestand niemals sonderlich hoch ge⸗ wesen ist.

Die Rinder haben von 11 682 234 auf 11 856 106, also um 173 872 Stück oder 1,49 %, zugenommen. Das ist ein ganz erfreu⸗ liches Ergebnis, das kaum zu erwarten war. Die Zunahme hat sogar ein merkbar schnelleres Tempo angeschlagen; denn im Jahre vorher erreichte sie nur 0,77 %. Bei den Rindern wäre es nun ganz besonders interessant zu wissen, welche Altersklassen diese Zunahme veranlaßt haben. Leider liegen darüber noch keine Zahlen vor; sie kann vielmehr erst das endgültige Ergebnis, das aus den Zählkarten selbst gewonnen wird, bringen. Anzunehmen ist, daß es die jüngeren Altersklassen, insbesondere

die Kälber sind, die an Zahl zugenommen haben; diese Verm wird auch durch die Frgebniffe in Baden bestätigt, Sie möge einer anderen, in einem so großen und wirtschaftlich buntschecke zusammengesetzten Staate wie Preußen schwer durchfuͤhrbaren Er hebungstechnik die Zahlen schon erhalten konnte. Dort haben, wi bereits in Nr. 18 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 21. nuar d. J. mitgeteilt wurde, die unter 3 Monate alten Kälber um nicht weniger als 40,69 % und die Jungrinder im Alter von übe 3 Monaten his 1 Jahr um 15,40 % sich vermehrt; es ist nicht einzu sehen, weshalb die Entwicklung in Preußen eine grundsätzlich andere Richtung eingeschlagen haben sollte.

In den einzelnen Landesteilen ist auch hier die Bewegung un⸗ gleich gewesen. Während die meisten Bezirke eine Zunahme nach⸗ weisen, findet sich eine Abnahme in den Regierungsbezirken Allen Marienwerder, Berlin, Posen, Bromberg, Oppeln und Aurich.

Es möge nicht unerwähnt bleiben, daß die Zunahme der Rinder, so verhältnismäßig gering sie erscheint, doch die größte gewesen ist die wir seit mehreren Jahren erlebt haben; seitdem jährlich gezäblt wird, ist sie nur von 1906 auf 1907 größer gewesen (3,13 %), seit dem haben wir aber auch zwei Jahre mit Abnahmen gehabt.

Wir wenden uns nun den für die Fleischversorgung weniger wichtigen Viehgattungen in Kürze zu, zunächst den Pferden. Ihre⸗ Zahl e von 3 171 579 im Jahre 1911 auf 3 190 357 im Dezember 1912, also um 18 778 Stück oder 0,59 %. Die Zunahme ist geringer als in den beiden letzten Jahren vorher, aber großer als einige Jahn früher. Die Entwicklung des Pferdebestandes bewegt sich seit vielen Jahren langsam aufwärts mit nur sehr geringen Schwankungen von Jahr zu Jahr. Man wartet auf den Moment, wo infolge des sich immer mehr ausbreitenden Automobilverkehrs ein Rückgang der Zahl der Pferde eintreten wird, aber bis jetzt zeigt sich das noch immer nicht. Die Maultiere, Maulesel und Esel können wit wegen ihrer unerheblichen Bedeutung übergehen. Sie haben ziemlich stark zugenommen, was aber, wie gesagt, bei ihrer geringen Zahl ziemlich gleichgültig ist.

ie Schafe haben wieder verloren: ihre Zahl fiel von 4 372 489 im Jahre 1911 auf 4 107 377 im Dezember 1912, mithin um 265 112 Stück oder 6,06 %. Der Rückgang der Schafhaltung ist seit vielen Jahren eine altbekannte und leicht erklärliche Er⸗ scheinung, und auch die neuen Zahlen bringen nichts sonderlich Be⸗ merkenswertes; auch das Tempo des Rückgangs ist annähernd dasselbe geblieben wie in den letzten Jahren vorher.

Interessanter ist die Entwicklung des Bestandes an Ziegen. Er ist von 1907 auf 1912 in der Zwischenzeit sind sie leider nicht gezählt worden von 2 235 529 auf 2 085 446, also um 150 088 Stück oder 6,71 % zurückgegangen. Das ist im höchsten Grade bedauerlich. Die Ziege gilt mit vollem Recht als die Kuh des kleinen Mannes, und mehr noch als ihr Fleisch ist ihr Milchertrag in sozialer Hinsicht nicht hoch genug anm⸗ schlagen. Wenn trotzdem in fünf Jahren bei gestiegener Be⸗ völkerung die Ziegenzahl sich nicht nur nicht vermehrte, sondern recht erheblich zurückging, und das trotz aller dankenswerten Be⸗ strebungen der Ziegenzuchtvereine, so ist dies überaus bedauerlcch. Hinsichtlich der Fleischproduktion hat vielleicht die vermehrte Aufzucht von Kaninchen, über deren Umfang in Preußen wir leider keine Zahlen besitzen, einen Ausgleich geschaffen⸗ Die viel wichtigere Milc⸗ produktion durch Ziegen aber muß zurückgegangen sein, was im Interesse der ärmeren Bevölkerung zu beklagen ist.

Für das Federvieh haben wir Vergleichszablen ebenfalls nur aus dem Jahre 1907. Es hat sich von 46 864 971 auf 51 198 510, mithin um 4 333 539 Stück oder um 9,25 % vermehrt. Das ist recht erfreulich, wenn man viellescht auch in Anbetracht dessen, daß es sich um einen Zeitraum von fünf Jahren handelt, noch ein schnelleres Tempo der Zunahme gewünscht hätte. 1

Schließlich sind noch die Bienenstöcke zu erwähnen, deren Zahl von 1907 auf 1912 von 1 541 350 auf 1497 516, also um 43 834 Stück oder 2,84 % gesunken ist. Hier ist es schwec, ein Urteil abzugeben; denn es kommt sehr darauf an, ob dieser an sich unerwünschte Rückgang die wertvolleren Bienenstöcke mit beweg⸗ lichen oder die weniger wertvollen mit unbeweglichen Waben be⸗ troffen hat. Das wird man erst aus den endgültigen Ergebnissen erfahren. Nach den bisherigen Erfahrungen war der Gang der Entwicklung allerdings so, daß die Stöcke mit beweglichen Waben zuzunehmen, die andern abzunehmen pflegten. Ist dies so geblieben, so würde der Rückgang der Gesamtzahl nichts Bedauerliches haben, so wenig wie etwa beim Fleischvieh, wenn dessen Gesamtzahl sinkt, das Gewicht der Tiere aber steigt, worüber wir freilich nichts Be⸗ stimmtes wissen. 8

Werfen wir noch einen Blick auf die Zahl der viehhaltenden Haushaltungen, die man wieder nur mit den Ermittlungen von 1907 vergleichen kann, weil in jenem Jahre zum letzten Male die gleiche Menge von Viehgattungen erhoben worden ist wie 1912. Diee Zahl hat sich wenig verändert, sie hob sich nämlich nur von 3 796 480 auf 3 827 384, d. h. um 31 004 oder 0,82 % Das ist nicht viel, zeigt aber doch, daß die Neigung, Vieh zu halten, in Preußen eher im Wachsen als im Schwinden ist Geht man die einzelnen Landesteile durch, so findet man allerdings in einer ganzen Anzahl von Provinzen Ab⸗ nahmen der viehhaltenden Haushalfungen, nämlich in den Regierungs⸗ bezirken Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Berlin, Frankfurt, Stettin, Posen, Breslau, Liegnitz, Magdeburg, M Hildesheim, Arnsberg, Cöln und Sigmaringen. 8 ““ 1

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Die 41. Plenarversammlung des Deutschen Land⸗ wirtschaftsrats

wurde gestern vormittag von seinem Präsidenten, Wirklichem Ge⸗ heimen Rat Dr. Grafen von Schwerin⸗Löwitz im Sitzungssaale des Herrenhauses mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaisen und König, die hohen Bundesfürsten und die freien Städte eröffnet Der Präsident begrüßte die Vertreter der Reichsverwaltung und der

Regierungen der Einzelstaaten, insbesondere den Staatesekretär de aul

Innern, Staatsminister Dr. Delbrück und den preußischen Ministen für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherrn von Schorlemer, worauf der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrü im Auftrage des Reichskanzlers und im Namen der Regierungen der Einzelstaaten die Mitglieder des Deutschen Landwirtschaftsrats wil⸗ kommen bie 1 b Den ersten Gegenstand der Beratungen bildete die Lage des deutschen Weinbaues, über die Reichsrat Buhl⸗Deideshein und Reichstags⸗ und Landtagsabgeordneter Wallen born⸗Remagen eingehende Berichte erstatteten. Es wurde ein Antrag der Referenten einstimmig angenommen, der, wie folgt, lautet: 6“ „Die 41. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsra beschließt, bei dem Herrn Reichskanzler, dem Bundesrat und den Staatsregierungen zu beantragen, 1) daß das Reblausgesetz von 18 in vollem Umfange aufrecht erhalten wird, 2) daß das Studium 8 Lebensbedingungen des Heu⸗ und Sauerwurmes von allen staa lichen und kommunalen Weinbauversuchsanstalten fortgesetzt unld daß dabei die Erfolge des Auslandes, besonders Frankreich, verwertet werden, 3) daß die Kreditverhältnisse sowohl des Person, wie des Realkredites des Weinbau treibenden Mittelstandes mit Hi s von genossenschaftlichen Spar⸗ und Darlehnskassen und von gemi. nützigen Grundkreditinstituten gebessert werden, 4) glesce Belastung des ausländischen wie des inländischen Füm durch kommunale Abgaben und Steuern, 5) Erhöhung der Einfuhrzölle auf ausländische Weine und der Steueif auf Schaumweine, 6) Aufrechterhaltung des Weingesetzes, jedoch er Einführung des Deklarationszwanges für den Verschnitt inländis 28 mit ausländischen Weinen, 7) Hehung des Winzerstandes 2. dgc Förderung der Winzervereine als Produktivgenossenschaften H68 8 sammenschluß derselben nach Weinbaugebieten, b. durch Verme⸗ 59 der Weinbauschulen, planmäßige Förderung der wirtschaftlichen Wei bildung und Belehrung der weinbautreibenden Bevölkerung.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung beschäftigten den Landwirt⸗

schaffsrat die Bedingungen für den Verkehr mit Futter⸗ mitteln, über die Domänenrat Rettich⸗Rostock und Geheimer Justizrat Schneider⸗Stettin referierten. Der letzte Punkt der Tagesordnung für die gestrige Sitzung betraf die wichtigsten Produkte der deutschen Kolonien. Nach einem Referat von Dr. Thiele⸗Witzenhausen nahmen hierzu auch der Geheime Regierungsrat Dr. Busse als Vertreter des Reichs⸗ kolonialamts und der Geheime Oberregierungsrat Dr. Boenisch als Vertreter des Reichsamts des Innern das Wort. Es wurde schließlich einem Antrag der Kommission gemäß eine Resolution folgenden Wort⸗ lauts einstimmig gefaßt: 3

„Deutschland bedarf für seine an Zahl und Wohlstand wachsende Bevölkerung steigender Mengen von Rohprodukten. Es muß versucht werden, unsere bisherige Abhängigkeit vom Aus⸗ lande durch erweiterte Produktion in den eigenen Kolonien möglichst zu beseitigen. Außer den sogenannten Kolonialwaren sollten Faserstoffe, Kraftfuttermittel und pflanzliche Fette bei fortschreitender Erschließung unserer Kolonien in größeren Mengen erzeugt werden. Der Deutsche Landwirtschaftsrat hält es in erster Linie für dringend erforderlich, die Baumwollproduktion in den tropischen Schutzgebieten zu vermehren, und ersucht daher den Herrn Reichskanzler, zur Erreichung dieses Ziels unter Aufwendung wesent⸗ lich erhöhter Mittel mit möglichster Beschleunigung vorzugehen.“

1““

Saatenstand und Getreidemarkt in Rumänien.

Trotzdem bei Eintritt einer allerdings nur kurze Zeit andauernden Frostperiode die Saatflächen im Konsulatsbezirke nur teilweise mit schützender Schneedecke versehen waren, sollen bis jetzt keinerlei Berichte über Frostschäden eingegangen sein. Der gegenwärtige Stand der Felder wird als befriedigend bezeichnet.

Das im übrigen ungemein milde Wetter begünstigte die Wieder⸗ belebung des Getreidegeschäfts in hohem Grade. vie aus ländische Nachfrage gab ihre bisherige Zurückhaltung auf, zumal von anderen Ausfuhrländern, namentlich von Rußland, nur geringe Verladungen zu verzeichnen waren.

In Weizen zeigte namentlich Antwerpen lebhaftes Interesse, nachdem die dortigen Vorräte an Donauweizen aufgebraucht waren. Bevorzugt waren die leichteren und besetzten Sorten. Die feineren fanden, wie auch im Dezember, in Italien guten Absatz. In der letzten Woche des Monats wurden die Vorräte in Sulina auf 69 000 t geschätzt, von denen der größte Teil bereits zur Ausfuhr ver⸗ kauft war. In Roggen herrschte lebhafte Nachfrage. Die geringen Mengen, die auf den Markt gelangten, insbesondere die feineren Sorten, gingen nach Deutschland (Rheinland).

Auf dem Gerstenmarkt trat, wie auch im Vorjahre, eine scharfe Preissteigerung ein. Durchschnittlich 10 die Tonne. Die Bewegung ging von Hamburg⸗Berlin aus und dehnte sich dann auch auf den Rhein und Belgien aus. Gleichwohl blieb der Preis für Durchschnittsfuttergerste mit 150 hinter dem im Januar 1911 er⸗ reichten (162 ℳ) noch erheblich zurück. In Hafer wurde die ganze Produktion von dem inländischen Verbrauch auf⸗ genommen. Die Vorräte an Mais aus der Ernte 1911 gehen zu Ende. Für kleinkörnige Sorten werden in Antwerpen und für Buntmais in Italien volle Preise gezahlt. Bezüglich der Beschaffen⸗ heit des Neumaises läßt sich noch kein abschließendes Urteil bilden. Es bleibt abzuwarten, wie er den Winter überstehen wird. In Gegensatz zu früheren Jahren kamen nur vereinzelte Verkäufe, haupt⸗ sächlich nach Italien, zustande.

Der Wasserstand blieb andauernd hoch, sodaß bei etwa ein⸗ tretenden Eisstauungen die Gefahr von Hochwasser nicht ausgeschlossen 1 blieben im allgemeinen ruhig. Antwerpen/ Rotterdam

0 =11/6.

In der Zeit vom 1. bis 31. Januar 1913 wurden über Sulina

seewärts verfrachtet: 3 Weizen 92 754 t Roggen 5 788 -e. 6 215 t e“

Die Preise stellten sich folgendermaßen für 1000 kg cif Kontinent

prompte Abladung: . 8

8 eizen 78/,79 kg 3 % . 170/172,—

Weizen 79 80 2 % 176,— Roggen 72/73 141,— Roggen 74/75 146,— Gerste 59/60 1X““ 149,— “*“ 8 fehlt

MM4*“ 150,—

Mais Donau / Galfor / Bessarab. 135

ö1-12612126165656— 8

(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Galatz vom 7. Februar 1913.)

8

heitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Oesterreich.

Die K. K. Seebehörde in Triest hat verfügt, daß die Herkünfte von Odessa wegen Auftretens von Cholera nach den Be⸗ timmungen des seebehördlichen Rundschreibens vom 12. August 1904

Nr. 12 468 zu behandeln sind. (Vgl. „R.⸗Anz.“ vom 1. De⸗ zember 1904, Nr. 283.)

9 8

Türkei. „Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat die ür die Herkünfte von Odessa angeordnete ärztliche Untersuchung owie die für die Herkünfte von Konstantinopel und dem Küstenstrich zwischen Haidar Pascha und Boz⸗Bouroun sanitätspolizeilichen Maßnahmen wieder auf⸗ ehoben. Aegypten.

Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be⸗ schlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Zuguldak, Ineboli, Sinope und Lampsak nicht mehr anzuwen den. (Vgl. „R.⸗Anz.“ vom 14. u. 18. Dezember v. J., Nr. 297 u. 300, und vom 10. v. M., Nr. S.)

Verkehrswesen.

„„. Fensterbriefumschläge sind im Postverkehr nur für gewöhn⸗ liche Briefsendungen zugelassen; zur Versendung von Einschreibbriefen ürfen sie daher nicht benutzt werden.

Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 für je 20 g). Die Portoermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, ficht Auch auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur ür Briefe nach den Vereinigten Staaten vo. Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas. z. B. Canada. „Prinz Friedrich Wilhelm“ ab Bremen 15. Februar „Kronprinzessin Cecilie“ ab Bremen 18. Februar, „Kleist“ ab Bremen 22. Februar, „Amerika“ ab Hamburg 25. Fehrhat „President Lincoln“ ab Hamburg 27. Februar, „Kaiser Wilhelm II.“ ab Bremen 4. 111.S „Kaiserin Auguste Victoria“ ab Hamburg 6. März, „George Washington“ ab Bremen 8. März, „Kronprinzessin Cecilie“ ab Bremen 18. März. An; die Postschluß nach Ankunft der Frühzüge. e diese Schiffe, außer „President Lincoln“, sind Schnelldampfer Bens olche, die für eine bestimmmte Zeit vor dem Abgange die schnelste Beförderungsgelegenheit bieten.

Is empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerke wie direkter eg“ oder „ü

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8

Verdingungen.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und taatsanzeiger⸗ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Längstens 28. Februar 1913, 12 Uhr. K. K. Nordbahndirektion Wien: Lieferung maschineller Werkstätteneinrichtungen. Näheres im Bureau IV./3 vorgenannter Direktion, 2/2, Nordbahnstraße N. 50, und beim Reichsanzeiger.

Belgien. Lastenhefte können vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.

19. Februar 1913, 12 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Neuverdingung der Lose 2—5 des Speziallastenhefts Nr. 807. Lieferung von rund 700 chm Eichenholz in Brettern, Bohlen, Pfosten und Andreaskreuzen für die Stäaatsbahnen. Anlieferung an ver⸗ schiedenen Stationen. Eingeschriebene Angebote zum 15. Februar.

.26. Februar 1913, 12 Uhr. Ebenda: Lieferung von 42 cbm Eichen, oder Jarrahholz für die Staatsbahnen. Speziallastenheft Nr. 1401. Eingeschriebene Angebote zum 21. Februar.

Demnächst. Ebenda: Lieferung von rollendem Material für

die Staatsbahnen: a. 218 bis 267 geschlossene Güterwagen (Serie 1

bis 4), 102 bis 126 Plattformwagen (Serie 5 bis 7), 210 bis 240 Kohlenwagen (System Flamme 1911, Serie 8) und 10 bis 12 Gepäckwagen (Serie 9). Es können auch Angebote über die vier⸗ fache Anzahl der Wagen eingereicht werden. Diese sind aber nur gültig, wenn gleichzeitig ein Angebot für die kleinere Anzahl Wagen

abgegeben wird. Niederlande.

18. Februar 1913, 2 Uhr. Königlich niederländisches Kolonial⸗ ministerium im Haag: Lieferung nachstehender Gegenstände: Besteck Nr. 588: 55 Paar Zug⸗ und Stoßvorrichtungen mit Zubehör für Güter⸗ und Personenwagen; do. Nr. 589: Stählerne Trage⸗ und Volute⸗(Schnacken⸗)federn; do. Nr. 590: Die Eisenarbeiten nebst Zubehör für drei einzelne Wasserbehälter; do. Nr. 591: 99 855 kg. flußeiserne und verzinkte flußeiserne Nietnägel und 27 417 kg welleiserne Nietnägel; do. Nr. 592: Fluß⸗ eiserne Schraubenbolzen, Deckschrauben, Schlußringe und welleiserne gezapfte Muttern; do. Nr. 593: 2500 gußeiserne Tragetöpfe nebst Zubehör, jedoch ohne Filz, für Güter⸗ und Personenwagen; do. Nr. 594: 1250 Achsen mit Scheibenrädern für Güter⸗ und Personenwagen; do. Lit. Q 18: 70 gußeiserne Pfeilerbrunnen mit kupfernen Kränen; do. Lit. R. 18: Flaseheh. Die Bestecke liegen auf dem Technischen Bureau des Kolonialministeriums zur Einsicht aus und sind bei der Firma Mart. Nyhoff im Haag gegen je 1 Fl. erhältlich, nur die Bestecke Nr. 589 und 590 kosten je 2 Fl.

19. Februar 1913. Vereeniging de Landbouw in Steen⸗ bergen (Provinz Nordbrabant): Lieferung von Kunstdünger und Leinmehl. Die Bedingungen sind für 0,10 Fl. bei dem Schriftführer J. Overbeeke daselbst erhältlich.

Serbien. 15,28. Februar d. J. Direktion der Königlich Serbischen Staatsbahnen in Belgrad: Schriftliche Verdingung zur Lieserung von verschiedenen Eisensorten laut Verzeichnis K Nr. 48 027/12.

Sicherheit 9000 Francs.

15/28. Februar. Ebenda: Schriftliche Verdingung zur Lieferung von verschiedenen Blech⸗ und Drahtsorten laut Ver⸗ zeichnis K Nr. 65/13. Sicherheit 1500 Francs.

Schriftliche Ver⸗

25. Februar /10. März d. J. Ebenda:

dingung zur Lieferung von verschiedenen Glasmaterialien für den Nisch pro 1913. Sicherheit 500 Francs.

Bedarf der Eisenbahnwerkstätte in Angebot laut

Verzeichnis K Nr. 47 160/12.

Haudel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern gestellten „Nachrichten für Handel, Indu Landwirtschaft“.).

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Italien.

Von der Eröffnung eines Konkurses erhält der Konkursgläubiger, auch der ausländische, eine Mitteilung in italienischer Sprache durch den Konkursverwalter, der auf Grund der Bilanz, Bücher und des Gemeinschuldners ein Gläubigerverzeichnis aufzustellen at. Die Mitteilung muß gleichzeitig Angaben über den Termin der Gläubigerversammlung und des S lusses des Protokolls über die Prüfung der Forderungen sowie darüber enthalten, bis zu welchem Zeitpunkt die Gläubiger ihre Forderungen anmelden müssen und bei welcher Stelle die Anmeldung zu erfolgen hat.

In dem Erkenntnis, das den Konkurs erklärt, muß das Gericht eine Frist von nicht mehr als einem Monat festsetzen, innerhalb der die Gläubiger in der Gerichtsschreiberei die Anmeldungen ihrer Forderungen einreichen sollen. Die genaue Einhaltung dieser Frist ist geboten, da nachträgliche Anmeldung mit besonderen Kosten verknüpft ist. Der Anmeldung sind die gleichfalls zu unterschreibenden Rechnungen oder Kontoauszüge beizufügen, die mit je 60 Centesimi stempelpflichtig sind. Die Anmeldung, die der Gerichtsschreiberei des zuständigen Zivilgerichts einzusenden ist, muß auf einem Stempel⸗ bogen von 3,60 Lire in italienischer Sprache aufgesetzt sein und muß enthalten: Die Vor⸗ und Zunamen oder die Firma und den Wohnsitz des Gläubigers, die geschuldete Summe, die Vorzugs⸗, Pfand⸗ oder Hypothekenrechte und die Urkunde, worauf die Forderung beruht. Sie muß ferner die klare und ausdrückliche Versicherung enthalten, daß die Forderung richtig ist und besteht, und muß von dem Gläubiger oder von einer Person unterzeichnet sein, die durch einen besonderen Auftrag dazu ermächtigt ist, für ihn eine solche Versicherung abzu⸗ geben. Auch in dem Auftrag muß der Betrag der Forderung an⸗ gegeben werden. Wenn der Gläubiger nicht in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat, in welcher das Gericht seinen Sitz hat, muß die An⸗ meldung die Wahl eines Wohnsitzes in dieser Gemeinde enthalten; sonst erfolgen alle späteren Zustellungen an den Gläubtger auf der Gerichtsschreiberet. Die Anmeldung erfolgt zweckmäßig durch den Vertreter oder in Ermangelung eines solchen durch einen italienischen Anwalt oder ein Inkassobureau. 1

„Die Vollmacht des Vertreters, dessen Bestellung (bei gis Forderungen) für das Konkursverfahren empfehlenswert ist, muß im allgemeinen notariell beglaubigt und von dem zuständigen italienischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten legalisiert sein; in Genuag genügt nach der Praxis des dortigen Gerichts eine formlose, auf Stempespapier geschriebene Vollmacht. Erfolgt die Anmeldung durch die deutsche Firma unmittelbar, so muß sie von dieser unter Beidrückung des irmenstempels unterschrieben werden; die Unterschrift bedarf der Beglaubigung durch das zuständige italienische Konsulat nicht; nur für Neapel ist nach der dort bestehenden Gerichtspraxis anzuraten, daß die Unterschrift der anmeldenden ausländischen Firma durch das zuständige italienische Konsulat beglaubigt wird. Die nachträgliche Anmeldung ist Kulaffiß, solange als die Verteilungen der gesamten Aktivmasse im Konkurse noch nicht beendigt sind (Artikel 770 des italienischen Handels⸗ gesetzbuch). Eine Anmeldung nach Schluß des Prüfungstermins kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen und veranlaßt stets bedeutende Kosten. Die Gläubiger, die nach den Bestimmungen des Artikels 770 ihre Forderungen verspätet angemeldet haben, können gegen die schon erfolgten Verteilungen der Aktivmasse weder Widerspruch erheben, noch sich den vom beauftragten Richter schon angeordneten widersetzen, sie nehmen jedoch an den folgenden Ver⸗ teilungen nur im Verhältnis ihrer Forderungen und, wenn sie vor⸗ läufig zur Schuldmasse zugelassen sind, im Verhältnis der vom Gericht bestimmten Summe teil. Wenn sie jedoch beweifen, daß es ihnen unmöglich gewesen ist, die Anmeldung ihrer Forderung in den vorgeschriebenen Fristen zu bewirken, so kann ihnen gestatter

sanmen, trie und

er Bremen oder Hamburg“ zu versehen ] werden, von der noch nicht verteilten Aktivmasse auch die Anteile

vorweg zu erheben, die sie bei den ersten Verteilungen hätten erhalten müssen. (Artikel 814 des italienischen Handelsgesetzbuchs.) Eine Strasverfolgung wegen Bankrotts kann nur im Falle be⸗ trügerischen Bankrotts stattfinden. Sobald der Gläubiger seitens des Gerichts Kenntnis von der Eröffnung des kleinen Konkurses erhält, empfiehlt es sich, bei größeren Forderungen einen vertrauenswürdigen Advokaten mit der Wahrnehmung seiner Inter ssen zu beauftragen, da der Schuldner seine Vorschläge erst in der Gläubigerversammlung vorbringt. Bei geringeren Forderungen wird von Bestellung eines Anwalts abzusehen sein, da die kleinen Konkurse meist durch Vergleich erledigt werden, wobei die Gläubiger selten mehr als 10 v. H. threr Forderungen erbalten. Die dem Beauftragten zu erteilende Vollmacht ist nicht stempelpflichtig und kann auf die Rückseite der erhaltenen Benachrichtigung niedergeschrieben werden, z. B. Autorizzo il Signor avvocato N. N. di rappresentarmi nell adunanza dei creditori del piccolo fallimento X. e di accettare o no il concor- dato che sarà proposto. (Ich ermächtige hiermit Herrn Advokat N. N., mich in der Spenbserver gramlang des „Kleinen Konkurses“ X. zu vertreten und den Vergleichsvorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Ebenso sind alle Rechtsgeschäfte und weitere Urkunden in dem Ver⸗ fahren, mit Ausnahme der Vergleichsprotokolle, von den Stempel⸗ und Eintragungsgebühren befreit. Da der Gemeinschuldner nicht verpflichtet ist, seine Geschäftsbücher vorzulegen, sind Verschleierungen über den Vermögensbestand leicht möglich. Eine Anzeige über den Ausgang des „Kleinen Konkurses“ hat das Gericht den Gläubigern nicht zu machen. Diese können auf Antrag hin eine beglaubigte Ab⸗ schrist des Vergleichsprotokolls erhalten, das gegen den Gemein⸗ schuldner und die etwaigen Garanten ohne weiteres vollstreckba

„Zur eventuellen Besorgung der Abschrift, die nicht kostenfre 1 wird, ist die Vermittlung eines Advokaten in Anspruch z nehmen. „. „Präventivkonkordate. Solange der Konkurs nicht erkl ist, kann jeder Kaufmann durch Antrag bei dem Gericht, in dessen Bezirk er seine Haupthandelsniederlassung hat, die Zusammenberufun seiner Gläubiger verlangen, um einen vorbeugenden Vergleich vor zuschlagen. Das Gericht kann dem Antrage stattgeben, wenn u. a. Sicherheit dafür besteht, daß der Schuldner wenigstens vierzig v. H. des Kapitals der nicht bevorrechtigten Forderungen bezahlen kann. Wenn das Gericht den Antrag für ordnungsmäßig und zu lässig erachtet, ordnet es durch unanfechtbare Verfügung die Zu sammenberufung der Gläubiger vor einem beauftragten Richter an um den Vorschlag eines vorbeugenden Vergleichs zu erörtern und darüber Beschluß zu fassen; es setzt den Ort, den Tag und die Stunde der Verhandlung nicht über dreißig Tage über das Datum der Verfügung hinaus fest, desgleichen die Frist, innerhalb der sie den Gläubigern bekannt gemacht und mitgeteilt werden muß es ernennt einen Kommissar, der nicht einer der Gläubiger sei darf, mit dem Auftrag, in der Zwischenzeit die Führung der Ver waltung zu überwachen, die Forderungen und Schulden festzustellen über die Führung des Schuldners Nachforschungen anzustellen und darüber in der Gläubigerversammlung zu berichten; es setzt dem jenigen, der den Antrag gestellt hat, eine Frist, die nicht länger al fünf Tage sein darf, um das Namensverzeichnis der Gläubiger zu vervollständigen, wenn die Unmöglichkeit, es vollständig vorzulegen, durch die Beschaffenheit der Schulden oder durch die Art der Aus⸗ dehnung des Handelsgewerbes in dem Antrag gerechtfertigt ist.

Die Gläubigerversammlung wird unter dem Vorsitz des beauftragten Richters abgehalten. Jeder Gläubiger kann si einen besonderen Beauftragten mit einer Vollmacht, die ohne be sondere Förmlichkeit auch auf dem Einladungsschreiben oder Tele gramm niedergeschrieben werden kann, vertreten lassen. De vorbeugende Vergleich muß von einer Mehrheit der stim menden Gläubiger genehmigt werden, die drei Vierteile de Gesamtheit der nicht bevorrechtigten oder durch Hypothek oder Faust pfand sichergestellten Forderungen vertritt. Der beauftragte Richter bestellt durch eine Verfügung, die in das Protokoll vor dessen Unter⸗ zeichnung aufgenommen wird, die Parteien zu einem bestimmte Termin vor das Gericht zur Bestätigung des Vergleichs inner⸗ halb einer Frist, die nicht über dreißig Tage beträgt. Wenn das Gericht erkennt, daß der Schuldner der Rechtswohlta des Vergleichs würdig ist, ferner, daß trotz des Betrages der 8 bestrtttenen Forderungen die erforderlichen Mehrheiten bestehen bleiben, und daß die Vorschläge zu einem Vergleich, der nicht weniger als vierzig v. H. der Forderungen umfaßt, gesetzmäßig sind und z Sicherheit für die Ausführung bieten, so bestätigt es den Vergleich. Wenn dagegen der Vergleich nicht bestätigt wird, erklärt das Gericht von Amts wegen den Konkurs. Die Bestätigung macht den Vergleich für alle Gläubiger bindend. Während des Verfahrens des vorbeugenden Vergleichs behält der Schuldner die Verwaltung seines Vermögens und führt alle gewöhn⸗ lichen Geschäfte seines Gewerbe⸗ und Handelsbetriebs unter der Aufsicht des Gerichtskommissars und unter Leitung des beauftragten Richters fort. Der beauftragte Richter und der Gerichtskommissar können stets Einsicht in die Handelsbücher nehmen. Auf Antrag eines Gläubigers, der durch Ladung binnen Jahresfrist seit der Verkündung des den Vergleich bestätigenden Urteils gestellt wird, kann das Gericht den Vergleich für nichtig oder den Konkurs des Schuldners erklären, wenn sich herausgestellt hat, daß er arglistig seine Schulden über⸗ frieben oder einen erheblichen Teil des Aktivvermögens verheimlicht hat. Ein Antrag auf Auflösung des Vergleichs wegen dessen Nichterfüllung ist nicht zulässig. Wenn trotzdem der Vergleich nach Vollstreckung gegen die Bürgen, und nachdem versucht ist, die übrigen bestellten Sicherheiten in Anspruch zu nehmen, nicht vollständig erfüllt ist, kann jeder Gläubiger die Erklärung des Konkurses des Schuldners, der seine Verpflichtungen nicht erfüllt, verlangen. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Rom.) 8

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8 Rußland. 1““ Anwendung des Vertragszolltarifs auf die Erzeug⸗ nisse der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Hinblick darauf, daß die Vereinigten Staaten von Amerika trotz Ablaufs des russisch⸗amerikanischen Handelsvertrags nach wie vor 8 russische Er⸗ zeugnisse den Mindesttarif vom Jahre 1909 anwenden, sollen auch die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika in Rußland ferner⸗ hin bis auf besondere Anordnung nach den Sätzen des russischen Vertragstarifs verzollt werden. 8 (Handels⸗ und Industrie⸗Zeitung Nr. 296 vom 22. Dezember 1912/4. Januar 1913.) 8

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Winke für Gläubiger bei im Amazonenstrom⸗ gebiete. Konkurseröffnungen werden im Amtsblatt veröffentlicht. Die Gläubigerversammlung soll binnen einer Frist von nicht mehr als 20 Tagen seit der Veröffentlichung des Konkurseröffnungsbeschlusses bestimmt werden. Gläubiger aus Urkunden oder Inhaberpapieren müssen diese zur Verfügung des Verwalters mindestens 2 Tage vor der Versammlung niederlegen. Die Gläubiger können persönlich er⸗ scheinen oder sich durch einen gehörig bevollmächtigten Anwalt oder ihren gesetzmäßigen Vertreter vertreten lassen (§§ 195 ff. der brasilianischen Konkursordnung vom 2. Juni 1903). Die meisten Kon⸗ kurseröffnungen pflegen hier durch Vergleiche erledigt zu werden. Die Benachrichtigung der auswärtigen Gläuber geschieht in der Regel durch deren Agenten und durch die Banken. (Bericht des Kaiserlichen Kon⸗ sulats für das Amazonenstromgebiet.)

lung für Kohle, Koks und Briketts am 11. Februar 1913:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 30 164 12 862