1913 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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Scotts zu äußern und

letzte Kapitän dann

Der kalisch⸗mathematischen Klasse der Akademie stand zum 26. der Dr. Carl Güttler⸗Stiftung ein Be⸗ trag von 2300 zur Verfügung; sie hat beschlossen, diese Summe Herrn Privatdozenten Dr. Alfred Merz in erlin als Unter⸗ stützung bei wissenschaftlichen Untersuchungen im Atlantischen Ozean zuzuwenden.

Die nächste Zuerteilung aus der Dr. Carl Güttler⸗Stiftung findet am 26. Januar 1914 statt. Es stehen 1700 zur Verfügung, und zwar diesmal der philosophisch⸗historischen Klasse. Der Betrag kann in einer oder mehreren Raten vergeben werden. Die Zuerteilungen erfolgen nach § 2 des Statuts der Stiftung zur Förderung wissen⸗ schaftlicher Zwecke, und zwar insbesondere als Gewährung von Bei⸗ trägen zu wissenschaftlichen Reisen, zu Natur⸗ und Kunststudien, zu⸗ Archivforschungen, zur Drucklegung grö erer wissenschaftlicher Werke, zur Herausgabe unedierter Quellen und ähnlichem. Bewerbungen müssen bis zum 25. Oktober d. J. im Bureau der Ak Berlin W. 35, Potsdamerstr. 120, eingereicht werden.

im Institut für Meereskunde (Georgenstraße 34 36) spriche am 8 d. M. s8. Prof. G. Braun⸗Basel über öö mung durch Meeresablagerungen, am 21. d. M. der Fregatten⸗ kapitän z. D. Ferber⸗Berlin über die Reise der deutschen Segel⸗ fregatte „Arcona“ nach Kerguelen und um die Welt. Die Vorträge werden, soweit möglich, durch Lichtbilder erläutert; sie beginnen um 8 Uhr Abends. Eintrittskarten zu 025 sind an den Vortra g⸗ abenden von 6 Uhr an in der Geschäftsstelle (Georgenstraße 34 36)

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8 6 8 5

Wie dem „W. T. B.“ aus Christchurch (Neu Seeland) ge⸗ meldet wird, hat die „Terra Nova“ alle schriftlichen Aufzeich⸗ nungen der Scottschen Expedition eingebracht einschließ⸗ lich der Privattagebücher, die den Hinterbliebenen der Ver⸗ unglückten ausgeliefert werden. Kapitän Scott hat sein Tagebuch bis zum 24. März geführt. Man hätte auch die Leichen zurück⸗ bringen können, aber die Rettungsexpedition beschloß einstimmig, sie in ihrem Schneegrab zurückzulassen. Leutnant Evans, der jetzt die Expedition kommandiert, lehnt es ab, sich über das tragische Ende hat auch den übrigen Mitgliedern der Expedition Schweigen auferlegt. Die Motorschlitten haben häufig versagt, sodaß die Expedition eigentlich froh war, als der unbrauchbar geworden war. Leutnant Evans wird

Scotts Darstellung der Erxpedition vollenden, die in Buchform veröffentlicht wird. Alle Mann an Bord der „Terra Nova“ sind wohlauf und man sieht ihnen die An⸗ strengungen und Entbehrungen nicht an, die sie durchgemacht haben. Die Strecke, die Kapitän Scott zurückgelegt hat, beträgt 1842 englische Meilen. Scott hatte am 10. März am Hut Point zurück sein wollen. Auf die Frage nach den Vorräten an Heizmaterial in dem Depot erklärte Leutnant Evans, Kapitän Scott habe Vorräte für einen

Monat nach dem mutmaßlichen Datum seiner Rückkehr gehabt.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

41. Plenarversammlung des Deutschen Landwirt⸗ schaftsrats.

In der gestrigen, dritten Sitzung, welcher der Minister für Land⸗ wirtschast, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer beiwohnte, verhandelte der Landwirtschaftsrat zunächst über die Organisation der deutschen Fleischversorgung. „Als Referenten sprachen hierüber von Stockhausen⸗Berlin und Oberbürger⸗

meister von Wagner⸗Ulm. Nach längerer Diskussion, an der sich auch

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ein Vertreter des bayerischen Ministeriums des Innern beteiligte, wurde der folgende gemeinsame Antrag der Referenten einstimmig angenommen:

„1) Die Bildung und gegebenenfalls der Ausbau von Vieh⸗

erzeugungs⸗ und Viehverwertungsgenossenschaften ist zu empfehlen.

2) Diese Organisationen sind dadurch zu ergänzen, daß an den Hauptumschlagsplätzen für Schlachtvieh Stellen vefechnes werden, welche den Ieran des Viehes der ihnen angeschlossenen Genossen⸗ schaften und Einzelpersonen an die Schlächter übernehmen.

3) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Versorgung der Be⸗ völkerung mit Fleisch, sowie zur Gewinnung einer gewessen Stetigkeit der Vieh⸗ und Fleischpreise sind außerdem feste, langfristige Lieferungs⸗ verträge anzustreben, durch welche ein angemessener Prozentsatz der Gesamtjahresschlachtungen von den Produzenten zu mittleren Preisen zur Verfügung gestellt wird.

4) Als Abnehmer der Genossenschaften kommen vor allem volk⸗ reiche Gemeinwesen in Betracht, deren Bewohner unter einer Fleisch⸗ teuerung am meisten zu leiden haben. H

5) Gegen das Risiko stärkeren Sinkens der Fleischhreise während der Vertragsdauer können sich die Vieh⸗ oder Fleischabnehmer durch Ansammlung von Rücklagen in Zeiten hoher Konjunktur sichern.

6) Der Vertrieb des von den Kommunen bezogenen Viehes oder Fleisches soll, wenn immer möglich, durch das ansassige Fleischer⸗

ewerbe erfolgen, für das gleichfalls eine genossenschaftliche Organi⸗ sation zu genanntem Zwecke angezeigt erscheint.

Durch ein solches Verfahren werden die Fleischer nicht nur keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden, vielmehr würden sie aus demselben ganz erhebliche Vermögensvorteile ziehen.

7) Eine Schädigung des mit den Benossenschaften gleichberechtigten Handels ist um so weniger zu befürchten, als es sich zunächst nur um eine Mehrproduktion von Vieh gegen bisher handelt und im übrigen auch mit ihm eine Geschäftsverbindung der Abnehmer sich entwickeln wird.“

Im weiteren Verlaufe der hn beschäftigte sich der Land⸗ wirtschaftsrat mit der wirtschaftlichen und sozialen Hebung der Landarbeiter, worüber Landrat von Batocki⸗Bledau und Reichsrat Freiherr von Thüngen⸗Thüngen referierten. Einem Antrag des letztgenannten Berichterstatters gemäß faßte er einstimmig eine Resolution, die folgendes besagt: 1“

„Der Deutsche Landwirtschaftsrat hält die wirtschaftliche und soztale Hebung der Landarbeiter für eine der wichtigsten Aufgaben der landwirtschaftlichen Vertretungen und empfiehlt, dieselbe auf jede Weise zu fördern, um einen ausreichenden seßhaften Landarbeiterstand, wo er verloren gegangen ist, wieder heranzuziehen. Dies um so mehr, als in der ständigen Zunahme der ausländischen Arbeiter in Industrie und Landwirtschaft bei gleichzeitig steigender Landflucht eine ernste Gefahr für die gesamte Volkswirtschaft und die Volksernährung, namentlich im Kriegsfall, erblickt werden muß und eine mißbräuchliche Ausdehnung der Freizügigkeit auf jugendliche Arbeitskräfte vielfach Platz gegriffen hat.“ 1

Zum Schluß wurde über die Verhandlungen des Ausschusses für ö“ berichtet, und zwar referierte Domänenrat Rettich⸗Rostock über den Schlußschein für den Handel mit Chilisalpeter und über die Gebräuche für den Handel mit Zuckerrübensamen, Pro⸗ fessor Dr. Dade⸗Berlin über den Schlußschein den Handel mit Norgesalpeter. 1

Handel und Gewerbe.

In der heutigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichanden h führte der Vorsitzende, W des Reichsbank⸗ direktoriums Havenstein bei Bespre ung der Lage der Bank aus, daß zu einer Aenderung des Diskontsatzes zurzeit keine Veranlassung vorliege. Demnächst trug er den Verwaltungs⸗ bericht für 1912 mit der Bilanz und der Gewinn⸗ berechnung vor. Das von den Deputierten nach Prüfung der Bilanz auf Grund der Bücher entworfene Gutachten wurde von den Mitgliedern des Zentralausschusses vollzogen und dem Reichsbankdirektorium überreicht. Endlich wurden noch einige Gattungen von Schuldverschreibungen zur Beleihung im Lombardverkehr der Reichsbank zugelassen.

1X“

8 8 8 8 (Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe’ s. i. d. Zweiten Beilage.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonna eine Wiederholung der „Hugenotten“ unter der mustkalischen netene, des Kapellmeisters Blech statt. Die Damen Kurt, Alfermank Andrejewa⸗Skilondz sind mit den Herren Jadlowker, Knüpfer, Hoff. mann und Bronsgeest in den Hauptrollen beschäftigt.

Im Königlichen Schauspielhause wird mnohhen Goethes „Götz von Berlichingen“ in folgender Besetzung gegeben: Kaiser Maximilian: Herr Mühlhofer; Götz: Herr Kraußneck; Elisabeth: Frau Butze; Marie: Fräulein von . Weislingen: Herr Sommerstorff; Adelheid: Frau Poppe; elbitz: Herr Pohl; Sickingen: Herr Zimmerer; Lerse: Herr Mannstädt; Franz: Herr Geisendörfer; Georg: Fräulein Thimig; Wanzenau: Herr Vollm Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.

8 Mannigfaltiges. Berlin, 14. Februar 1913. S

Die Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzun zunächst den Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Vorlage⸗ betreffend die Bewilligung eines Ruhegeldes an die an hiesigen, nicht als höhere Lehranstalten anerkannten Privatmädchenschulen voll⸗ beschäftigten Lehrerinnen entgegen und regelten die Frage nach den Vorschlägen des Ausschusses. Ferner stimmte die Versammlun einer Magistratsvorlage zu, die ihr zur Genehmigung einen Vergleich unterbreitete, durch den ein zwischen der Stadtgemeinde Berlin und der St. Hedwigs⸗Kirchengemeinde schwebender Rechtsstreit über die ehemalige St. Hedwigs⸗Pfarrschule beendet werden soll. Eine längere Aussprache knüpfte sich an eine vom Magistrat zur Kenntnis gebrachte Petition, die er an die beiden Häuser des Landtags gerichtet hat, und die sich auf die Für⸗ sorge für gir gemeingefährlichen Geisteskranken, Idioten und Epileptiker bezieht. Die Petition erörtert ausführlich⸗ die Mißstände des Irrenwesens, die hervorgerufen sind durch die Unterbringung verbrecherischer Kranker, durch die über das notwendige Maß hinausgehende Inanspruchnahme der Anstalten seitens der

olizei und den Mangel einer rechtlichen Grundlage für die städtische Polßze epflicht in solchen Fällen. Die Versammlung lehnte schließlich ntrag auf Ausschußberatung ab und nahm von der Petition

. Kenntnis. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung. 6

Karlsruhe, 13. Februar. (W. T. B.) Aus Anlaß ihres heutigen fünfundzwanzigjährigen Bestehens hielt die hiesige Abteilung der Deutschen Kolonialgesellschaft eine Fest⸗ sitzung mit anschließendem Festmahl in dem großen Museums⸗ saale ab. Der Präsident der Deutschen Kolonialgesellschaft Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg nahm mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog an der Festsitzung teil. Der . Dr. von Oechelhäuser als Vorsitzender der Abteilung karléruhe eröffnete das Fest mit einer Ansprache, in der er einen geschichtlichen Rückblick auf die verflossenen 25 Jahre gab und die er mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser schloß. Nach einer Ansprache Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht hielt der Geheime Rat H Dr. Paasche einen Vortrag über „Deutsche Kultur in

stasien“.

Tiflis, 13. Februar. (W. T. B.) Bei den Nachforschungen wegen ge im e. Fübmbr. 1912 verübten Postüberfalls entdeckte die Polizei gestern in einem Hause in der Gribojedowstraße eine Niederlage fertiger Bomben und eine Menge Sprengstoff. 24 Personen wurden verhaftet. Diese Entdeckung hat, wie die Polizei feststellte, die Ausführung von bereits geplanten Ueberfällen auf ein Postamt und einige Banken verhindert.

ortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der ö Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Küönigliche Schauspiele. Sonn⸗ abend: Opernhaus. 44. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgeboben. Die Hugenotten. Große Oper in fünf Akten von Giacomo 8 . Meyerbeer. Text nach dem Französischen Struße. des Eugoène Scribe, übersetzt von Aben Brand. Drama in

zauber.

Castelli. Musikalische Leitung: verr Henrik Ibsen. Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur Ballett: Herr Ballettmeister sahe Herr Professor Rüdel. 1 2

Schauspielhaus. 45. Abonnementsvor⸗

Bachmann. Montag: Brand.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große Rosinen. Abends: Filmzauber. Montag und folgende Tage:

Theater in der Küniggrützer

Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: fünf Akten von

Sonntag: Die fünf Frankfurter.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Waffenschmied. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. Abends: Eugen Onegin. (Xenia Dorliac als Gast.) 86 5 Montag: Fidelio.

Film⸗ 8 Uhr: drei Akten P. Veber.

Montis Operettentheater. (Fruher: Neues Theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der liebe Augustin. Operette in drei Akten von Leo Fall.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der

Residenztheater. Sonnabend, Abends

Die (Madame la Présidente.) Schwank in

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Schlafwagenkontrolleur. Die Frau Präsidentin. Montag und folgende Tage: Frau Präsidentin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr:

Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz e nen Akten von Curt Kraatz und Jean

Harmoniumsaal. Sonnab., Abende 8 Uhr: Beethoven⸗Abend des Brüsseler Streichquartetts.

BZirkus Schumann. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Grande Soirée high Life. Vorzügliches Programm. Zum Schluß: Der unsichtbare Mensch! Vier Bilder aus Indien. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Galavor⸗ stellungen. In beiden Vorstellungen: das große Spezialitätenprogramm. Nachmittags und Abends: Zum Schluß⸗ Der unsichtbare Mensch.

Frau Präsidentin.

von M. Hennequin und

Der Abends:

Die

Gesellschaft

stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Götz von Berlichin en mit der eisernen Hand. S. spiel in 5 Aufzügen von Goethe. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 7 Uhr. untag: Opernhaus. 45. Abonnements⸗ vorstellung. Im vierten Rang sind die Dienst⸗ und Freiplätze sowie die Reservate aufgehoben. Kerkyra (Korfu). Ein Fest⸗ spiel. Zwei Bilder aus Vergangenbeit und Gegenwart von Joseph Lauff. Die zur gehörende Musik unter teilweiser tzung vorhandener Originalmelodien von Joseph Schlar. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 46. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ ehoben. Der Austauschleutnant. ärschwank in drei Aufzügen von Richard Wilde und C. G. von Negelein. Anfang 8 Uhr.

8b

Veutsches Theater. Sonnabend,

Abends 7 Uhr: Der blaue Vogel. Sonntag: Der lebende Leichnam. Montag: Der lebende Leichnam.

1t Kammerspiele.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen.

Sonntag und Montag: Schöne Frauen.

Aufführungen im „Zirkus Schumann“: Mittwoch, den 26. König Oedipus. Mittwoch, den 5. März: Jedermann. 8 8

Berliner Theater. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Philotas. Hierauf: eEö Krug. Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf

Lessingtheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei Akten von Hermann Bahr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rosen⸗ montag. Abends: Rose Bernd. Montag: Die Weber.

Deutsches Schauspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 104 a.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der gute Ruf. Schauspiel in vier Akten von Hermann Sudermann.

Sonntag: Der gute Ruf.

Montag: Der Kampf ums Rosen⸗ rote.

Komöüdienhaus. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der rote Leutnant. Abends 8 Uhr: Die Generalsecke.

Montag und 8

folgende Tage: Generalsecke.

Schillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Kompagnon. Lustspiel in vier Akten von Adolf L'Arronge.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Konzert. Abends: Wolkenkratzer.

Montag: Uriel Acosta.

Charlottenburg. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Uriel Acosta. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die

üdin von Toledo. Abends: Die

eise durch Berlin in 80 Stunden.

Montag: Die Reise durch Berlin

sidele Bauer. Abends: Der liebe

Augustin. 1 Montag und folgende Tage: Der liebe

Augustin. 8

Theater des Westens. (Station: Feologischer Garten. Kantstraße 12.)

onnabend, Abends 8 Uhr: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.

Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Der Frauenfresser. Abends: Die beiden Husaren.

Montag und folgende Die beiden Husaren.

Tage:

8

Theater am Nollendorfplatz. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Emilia Galotti. Trauerspiel in fünf Aufzügen von

G. E. Lessing. Abends 8 Uhr: Die Studentengräfin. Operette in drei Auf⸗ zügen. Musik von Leo Fall.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Orpheus in der Unterwelt. Abends: Die Studentengräfin.

Montag und folgende Tage: Die Studentengräfin. 8

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Erste Schüleraufführung der Neuen Opernschule von Maximilian Morris und Mary

ahn: Der Varbier von Sevilla

1. Akt). Carmen (2. Akt).

ends 8 ½¼ Uhr: Majolika. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: 2 % 2 = 5. Abends: Majolika.

Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert. Sonntag und folgende Tage: Puppchen.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe

Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. Lust⸗ spiel in vier Akten von Mouezy⸗Eon

und Nancey. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Wenn

selige Toupinel. Abends: Frauen reisen.

Montag und folgende Tage: Wenn Frauen reisen.

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr: 2. Beethoven⸗Abend von Professor Heinrich Lutter und Professor Waldemar Meyer.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Populärer Liederabend von Arthur van Eweyk. Am Klavier: Max Laurischkus.

Beethoven-Sual. Sonnab., Abends 8 Uhr: Die Entwicklung des Klavier⸗ konzerts von Joh. Seb. Bach bis zur Gegeunwart, dargestellt in 6 Pro⸗ grammen, von Ossip Gabrilowitsch mit dem Philharmonischen Orchester unter Leitung von Leonid Kreutzer. 4. Abend. 1

Zlüthner-Snal. Sonnabend, Abende

8 Uhr: Konzert von Kallista Kunduris (Klavier) mit dem Blüthner⸗Orchester.

1111“

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7 ½ uhe: Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: „Sevilla“.

Birkus Busch. Sonnabend, Abends Große Galavorstellung.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und

Abends 7 ½ Uhr: 2 großte Vorstellungen. I „Unter Gorillas“. Abends: Die

„Sevilla“.

A.-Tasn K N Nexmmmemm ʒHmieS;. .

große Prunkpantomime

Verehelicht: Hr. Hauptmann

Gest orben:

Familiennachrichten.

Verlobt: Dominika Frelin von Gillen

mit Hrn. Gerichtsassessor Günthe Scholz (Schwerin i. M., z. Zt. Berlin⸗ Lichterfelde —Schmiedeberg i. R., z. 85 Stettin). Frl. Margot Wien mit Hrn. Hruptmam Fri Lange (Hohen⸗ felde bei Lalendorf i. M. Koblenz). rl. Annemarie Hoffmann mit Hrn⸗ einrich von Sydow (Berlin- Kalzig). Etienne Feerhe von Thauvenay mit Fll. Martha von Wittken (Coburg). sor Verw. Fr. Generalmajfe Anna Eiswaldt, geb. d' Heurcne Berlin). Verw. Fr. Kommerzienlo oni Siebert, geb. Haffner (Sch Thamm, Kr. Glogau).

Bernauer und Rudolph Schanzer.

in 80 Stunden.

Montag und folgende Tage: Majolika.

Dirigent: Edmund von Strauß.

Druck der Norddeutst Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 327

(einschließlich Börsenbe

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. en Buchdruckerei ug

Neun Beilagen 8 ilage und Waren⸗ zeichenbeilage Nr. 13 A u. 13 ).

Erste Beilage

S

unzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Königreich Preußen.

v Konzessionsurkunde, 8

betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurige

Nebeneisenbahnstrecke von Priebus nach Lichten⸗

berg (Kreis Sagan) durch die Lausitzer Eisenbahn⸗ gesellschaft.

Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Wir Preußen ꝛc.: Nachdem die Lausitzer Eisenbahngesellschaft in Sommer⸗ feld, Regierungsbezirk Frankfur (Oder), hat,

ihr die Ausdehnung ih es Unternehmens auf den Bau und

Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke von Priebus nach Lichtenberg (Kreis Sagan) zu gestatten, wollen Wir der zum Bau und Betriebe dieser Bahnstrecke Unsere landesherrliche Genehmigung sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigentums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch erteilen.

I.

Die neue Bahnstrecke bildet einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtunternehmens der Lausitzer Eisenbahngesellschaft und ist ein⸗ heitlich mit den bereits bestehenden Nebeneisenbahnstrecken der Gesell⸗ schaft zu betreiben. Die für diese geltenden gesellschaftsvertraglichen und konzessionsmäßigen Bestimmungen, insbesondere die in den Konzessions⸗ urkunden vom 29 April 1896, betreffend den Bau und Betrieb von voll⸗ spurigen Nebeneisenbahnen von Muskau über Teuplitz nach Sommerfeld und von Rauscha nach Freiwaldau, nebst Ergänzungsurkunde dazu vom 25. Oktober 1898, vom 11. Februar 1901, betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Hansdorf nach Priebus durch die Lausitzer Eisenbahngesellschaft, und in den Urkunden vom 14. November 1904 und 12 März 1912, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Lausitzer Etsenbahn gesellschaft, sollen, soweit sie Fat durch diese Urkunde abgeändert werden, auch auf die neue Eisenbahnstrecke An⸗ wendung finden. 1.“

I Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecke erforderliche Anlagekapital, das im Wege der Aktienbegebung beschafft werden soll, wird auf den Betrag von 300 000 festgesetzt. Demnach erhöht sich das durch die Urkunde vom 12. März 1912 auf 5 400 000 festgesetzte Grundkapital der Gesellschaft auf den Gesammtbetrag von 5 700 000 ℳ.

III.

Die Eisenbahnstrecke von Priebus nach Lichtenberg (Kreis Sagan) muß selbständig in die üün aeiee eingeführt und so e ausgerüstet werden, daß die Ueberfü rung von Personenzügen mit 110 Achsen mittels schwerer Lokomotiven in einstündiger Aufeinander⸗ folge nach beiden Richtungen möglich ist.

IV.

Die Vollendung und Inbetriebnahme der neuen Eisenbahnstrecke ec längstens binnen 1 ¼ Jahren nach Erteilung dieser Konzession erfolgen.

Sollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesellschaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist angemessen zu verlängern.

„Der Artikel II der Konzessionsurkunde vom 11. Februar 1901. erhält folgende Fassung:

z, »Für den Bau und Betrieb der Bahnen sind die für Neben⸗ eisenbahnen geltenden Bestimmungen der Eisenbahn Bau⸗ und Betriebs⸗ ordnung vom 4. November 1904 (Reichsgesetzbl. S 387) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 3 der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsordnung) maßgebend.

Die Bahnen oder einzelne Teile davon können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten außer mit Dampfkraft auch mit einer anderen Kraft betrieben werden.

Die Spurweite der Bahnen soll 1,435 m betragen.“

VI.

An die Stelle des Artikels IX der Konzessionsurkunde vom 29. April 1896 und des Artikels III der Konzessionsurkunde vom 11. Februar 1901 treten folgende Bestimmungen:

„Für den Betrieb des Gesamtunternehmens insbesondere treten

folgende Bestimmungen: 1 1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtebehörde. Der Unternehmer soll jedoch nicht verpflichtet sein, zur Vermittlung des Personenverkehrs mehr als zwei, der zweiten und dritten Wagenklasse der Staatseisenbahnen ent⸗ sprechende Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll der Unter⸗ nehmer vorerst nicht angehalten werden können, mehr als täglich drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nach Ablauf eines fünfjährigen Zeitraums, von Erreilung dieser Konzession ab gerechnet, ist der Unternehmer verpflichtet, sofern dies von der staat⸗ lichen Aufsichtsbehörde für erforderlich erachtet wird, eine größere Anzahl der Personenbeförderung dienender Züge täglich in jeder Richtung zu fahren und eine weitere, der dierten Wagenklasse der Staatseisenbahnen entsprechende Wagenklasse in die für die Personen⸗ beförderung bestimmten Züge einzustellen.

2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den tgenßischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und über aupt hinsichtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen zrundsätze zu befolgen, soweit solches von dem Minister der öffent⸗ schen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

Die Feststellung und die Abänderung des Tarifs für den Per⸗ sonen⸗ und Güterverkehr unterliegt der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In betreff des Guͤterverkehrs werden jedoch, solange die Bahnen nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher eneutung sind, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unter⸗ nehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs. und landesgesetz⸗ 6- en Vorschriften und unter Beachtung der vorerwähnten allgemeinen Grundsätze innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Larifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne besondere Zustimmung der

ufsichtsbehörde vorzunehmen. 13 Der Unternehmer hat für die Bahnen Muskau Teuplitz ommerfeld und Rauscha-— Freiwaldau einerseits und für die Bahn Hansdorf —Priebus—Lichtenberg (Kreis Sagan) andererseits je einen voneuerungsfonds und neben dem in § 262 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 eesigfegesece S. 219) vorgeschriebenen Reserve⸗

Berlin, Freitag, den 14. Februar

———

letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Re⸗ gulative zu bilden. Die Erneuerungs⸗ und die Spezialreservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten; ebenso sind der Erneuerungsfonds und der Spezialreservefonds der Bahnen Muskau— Teuplitz —Sommerfeld und Rauscha- Frei⸗ waldau von den gleichen Fonds der Hansdorf⸗Priebus⸗Lichtenberger Bahn in getrennter Weise zu führen.

ie Erneuerungsfonds dienen zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.

In die Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den bei der Erneuerung gewonnenen ab⸗ gängigen Materialien, eine aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche Rücklage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird,

c. die Zinsen der Erneuerungsfonds.

Die Spezialreservefonds dienen zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförde⸗ rung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.

In die Spezialreservefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Gewinnanteile und Zinsen,

b. eine im Regulative festzusetzende, aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu ent⸗ nehmende jährliche Rücklage,

c. die Zinsen der Spezialreservefonds.

Erreicht der Spezialreservefonds der Bahnen Muskau— Teuplitz Sommerfeld und Rauscha— Freiwaldau zusammen die Summe von 60 000 und der der Hansdorf⸗Priebus⸗Lichtenberger Bahn die Summe von 30 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen solange unterbleiben, als die Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert sind. Die Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Lassen die Betriebsergebnisse eines Jahres die Deckung der Rücklagen

zum Erneuerungs⸗ oder Spezialreservefonds nicht oder nicht voll⸗ ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezialreserve⸗ fonds vor.“ 1 Die Bestimmung unter des Artikels X der Konzesstonsurkunde vom 29. April 1896 und die Bestimmung im Artikel 1V der Kon⸗ zessionsurkunde vom 11. Februar 1901 wird dahin erweitert, daß fortan für jede der drei Bahnen Mluskau —Teuplitz —Sommerfeld, Rauscha Freiwaldau Hansdorf- Peiezus Lrhtenberg (Kreis Sagan) Hansdorf Priebus —Lichtenber reis Sagan besondere Rechnung zu führen ist. K

VIII.

Diese Konzessionsurkunde ist nach dem Gesetze vom 10. April 1872 (Gesetzjsamm!l S 357) zu veröffentlichen und in einer Ausfertigung dem Unternehmer auszuhändigen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8 1b Gegeben Neues Palais, den 30. Dezember 1912.

(L. S.) Wilhelm R.

sends (Bilanzreservefonds) je einen Spezialreservefonds nach den be⸗

ehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der

„von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer. von Dallwitz. Lentze.

Deuts cher Reichstag. 111. Sitzung vom 13. Februar 1913, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)

8 Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Be⸗ ratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Fest⸗ stellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungs⸗ jahr 1913, und zwar „Etat für die Reichsjustizverwaltung“.

Abg. Dr. Haas sfortschr. Volksp.): Es wäre wünschenswert, wenn seitens des Reichsjustizamts Einrichtungen getroffen würden, die es den Juristen ermöglichen, sich einen Einblick in andere Gebiete zu verschaffen. Wir haben Bedenken, daß man auf Grund einzelner Er⸗ scheinungen sofort die Gesetzgebung ändert. Jedoch immer wird sich das nicht umgehen lassen. Gegen ein Vorkaufsrecht des Staates und der Kommunen, wie es die nationalliberale Resolution vorsieht, haben wir die schwersten Bedenken. Hier einzuschreiten, ist Sache der allge⸗ meinen Rechtsprechung. Die sozialdemokratischen Redner haben es so dargestellt, als ob sie nur eine unbewußte Klassenjustiz meinen. Ein Artikel des „Vorwärts“, der sich mit den bisherigen Debatten dar⸗ über befaßt, zeigt aber klar, daß man das Gegenteil meint. Daß Urteile ergehen, die Anlaß zur Unzufriedenheit geben, das geben auch wir zu. Aber das sind Ausnahmen. Und gerade die Empörung, die diese hervorrufen, zeigt doch, daß es nicht die Regel ist. Es sind allerdings Streikurteile gefällt worden, die man nicht begreifen kann. Man soll doch bedenken, so sehr man auch einen Streik bedauern kann, daß jeder Arbeitnehmer das Recht hat, mehr zu fordern, als der andere bewilligen kann oder will. Man soll auch bedenken, daß der Arbeiter ja nur im Interesse seiner eigenen Existenz oder der seiner Familie Tut man das, dann wird man auch die Erregung gegenüber den Arbeitswilligen begreiflich finden. Deshalb sollte man in der Erregung gefallene Schimpfworte nicht so streng bestrafen. Streiks werden durch die Prozesse nicht verhindert. Praktisch wird also nichts erreicht, sondern nur eine Kluft gebildet zwischen Arbeitern und Justiz. Der Arbeiter, Frau und seine Kinder, die bei einem solchen Pro⸗ zeß unter die Räder kommen, glauben, daß ihnen bewußt Unrecht ge⸗ schieht, oder sie glauben, diejenigen, die über uns richten, verstehen uns nicht, und das wäre beinahe noch schlimmer. Wenn jemals die Staatsraison erforderte, schnell vorzugehen, so im Falle Eulenburg. Daß dies nicht geschehen ist, hat Mißstimmung in weiten Kreisen hervorgerufen. Man wirft dem Richter Weltfremdheit vor. Dieser Vorwurf ist unbegründet. Die Richter kommen mit dem Publikum in Berührung. Der Vorwurf der Weltfremdheit wird stets von denen erhoben werden, die den Prozeß verloren haben. Kommt es zu einem Vergleich, so wird der Vorwurf von beiden Parteien erhoben. Der Richter wird für weltfremd erklärt und der Anwalt auch. Was aber wirklich berechtigt ist, ist der Vorwurf eines blinden mittelalterlichen Formalismus bei der Rechtsprechung. Das Reichsgericht hat auf

Vorürfe müssen aber auch wir ablehnen;

13 Seiten die Frage erörtert, ob das Kegelspiel ein Geschicklichkeits⸗ spiel ist oder nicht, und es geht dabei zurück bis auf das 13. Jahr⸗ hundert. Das nenne ich philosophische Rechtsprechung, ich nenne e so, wenn entschieden wird, sieben Jahrhunderte ist es so gehalte worden, und darum soll es so bleiben. Andere Reichsgerichtsent scheidungen sind ähnlich formalistisch. Die wirklich guten Richt haben sich nicht an die Begriffsjurisprudenz gehalten, sondern da Recht gesucht und nachträglich nach den juristischen Gründen peforscht die für ihre Entscheidung sprachen. Wo das Gesetz Lücken ha

der Richter nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten seinen Stan vertreten, sondern fragen, was das Verkehrsbedürfnis erheischt. Im Zweifelsfalle sollte sich der Richter an das Gewohnheitsrecht halten Dann wird es besser werden, und wir werden auch nicht zu klagen haben udikatur des Reichsgerichts in Uebereignungs prozessen, die so viel Mißstimmung hervorgerufen hat. Die Recht sprechung hat bei uns geradezu demoralisierend gewirkt. Hier nnß Wandel geschaffen, unsere Rechtsprechung muß moderner werden. Au die Ausbildung Juristen müßte verbessert werden. Die Rechts⸗ lehrer müßten mehr 5 mit der Praxis haben und selber an der Rechtsfindung als Richter oder Anwälte beteiligt sein, und ihre Schüler müßten dabei zuhören. Man sorge dafür, daß die jungen Itzristen in die Nationalökonomie eingeführt werden. Das ist viel wichtiger als das römische Recht. Die jungen Juristen müßten auch mehr in das gewerbliche Leben eingeführt werden; nicht je größer, sondern je kleiner ein Geschäft ist, um so mehr kann der Jurist darin lernen. Es ist am besten, daß in einem solchen Geschäft nur der Chef mit einem Angestellten arbeitet. So lernt der junge Jurist mehr als im Hörsaal. Wir wünschen alle eine moderne Rechtsprechung dem modernen Deutschland.

Abg. Junck (nl.): Der Reichsjustizetat ist die Stelle, wo wir die Beschwerden vorbringen können, die sich im Laufe des Jahres über die Rechtsprechung angesammelt haben. Wir haben eine Resolution eingebracht, die dem Staat und namentlich der Gemeinde im Zwangs⸗ versteigerungsverfahren ein Vorkaufsrecht einräumen will. Die Tendenz und Tragweite dieser Resolution ist nicht überall richtig ge⸗ würdigt worden. Wir suchen nach Abhilfe gegen einen Uebelstand, der sich lediglich auf dem Boden des formalen Rechts herausgebildet hat; und die Abhilfe ist so dringlich, daß wir sie nicht auf die Rechtsprechung allein abschieben können, sie ist Aufgabe des Gesetzgebers. Die Schäden, die sich auf dem Gebiet des Privatrechts herausgebildet haben, durch einen Schuß öffentlichen Rechtes zu heilen, ist ein durch⸗ aus moderner Gedanke. Es soll ein indirekter Druck auf den Gläubi⸗ ger ausgeübt werden, mindestens seine Hypothek auszubieten, ein an⸗ ständiges Gebot abzugeben, und das ist doch nichts Unrechtes. Be⸗ kommt die Gemeinde dadurch die Möglichkeit, ihren Besitz abzurunden, so ist auch dieses Ziel nicht zu mißbilligen. Wir kaprizieren uns nicht gerade auf diese Lösung, haben uns aber für verpflichtet gehalten, ein⸗ mal überhaupt eine Lösung in Gestalt eines konkreten Vorschlages dem Hause zu unterbreiten. Sollte unser Antrag nicht angenommen werden, o werden wir uns auch nicht die Haare ausraufen. Mit aller Be⸗ stünone Feß habe ich ferner zu erklären, daß es unzulässig ist, den politi⸗

chen Gegner auf dem Gebiete der Rechtsprechung zu bekämpfen; eine solche Rechtsprechung ist nur geeignet, das Ansehen der Justiz zu mindern. Nichts wäre für unseren Richterstand gefährlicher als ein Unfehlbarkeitsdünkel. Die Verallgemeinerung der gegen ihn erhobenen den üblen Eindruck dieser Verallgemeinerung draußen im Volke wird niemand verkennen. Den wenigen Urteilen, die man dafür angeführt hat, stehen die vielen Tausende zutreffender Urteile gegenüber. Gegen die Pflege der Zivil⸗ gerichtsbarkeit, in der sich neun Zehntel unserer Rechtspflege er⸗ schöpft, hat niemand Einspruch erhoben. Es mehren sich aber die Stimmen, welche behaupten, 84 in dem Bestreben, in der Rechts⸗ pflege das soziale Unrecht zu Bekämpfen, zu weit gegangen wird. Unsere Rechtsprechung wird im Auslande durchweg bewundert, gerade auch wegen der unparteiischen Rechtsprechung gegenüber Ausländern. Der Vorwurf einer gewissen „Weltfremdheit“ kann in manchen Fällen mit einigem Recht gegen die Richter erhoben werden. Aber auch in diesem Punkte kann ich mich der Verallgemeinerung des Vorwurfs, wie sie der Vorredner beliebt hat, nicht anschließen; die Begriffsjuris⸗ prudenz ziehe ich immer noch jenen vagen Erwägungen vor, die er empfohlen hat. Das Vorgehen des preußischen Ministers, der die Landräte zu einer Kontrolle der Registerrichter bezüglich der Ein⸗ tragung von Aerztevereinen angewiesen hat, billige ich nicht, wenn auch die Sache formell in Ordnung sein mag; es ist doch ein Unterschied, ob Schulze und Müller dem Richter einen Einwurf machen, oder ob ein solcher von dem von höherer Stelle dazu angewiesenen Landrat ausgeht. Standen denn dem Minister des Innern nicht andere Wege offen, so das Benehmen mit dem Justizminister? Auch die Wahl⸗ urnenfrage gehört hierher. Das Ministerium des Innern in Preußen hat doch gewiß auch genug zu tun, um noch in den Bereich des Justiz⸗ ministeriums übergreifen zu müssen. Auf die lex I auf die der Abg. Dr. Oertel entgegen seinem Versprechen doch eingegangen ist, komme ich heute nicht näher zurück; ich möchte nur hervorheben, daß Parsifal in der Schweiz schon heute unwiderruflich frei ist und durch keinen Akt der Gesetzgebung wieder geschützt werden kann. Der größte Teil der Herren hätte kein Verlangen nach einer ler Parsifal geh t, und sie hätten ihre Unterschrift verweigert, wenn ihnen alle Konse⸗ quenzen e’nes solchen Gesetzes bekannt wären. Wir können doch nicht einfach unsere großen Kunstinstitute von dem Parsifal ausschließen und sehen, wie rings herum im Auslande das Stück aufgeführt wird. Die lex Parsifal ist bereits gerichtet. Wir müssen vielmehr auf eine würdige Wiedergabe der Werke Richard Wagners hinwirken. Die Sozialdemokraten wenden sich gegen den sechsten Reichsanwalt. In der Kommission haben sie einen sachlichen Standpunkt eingenommen, daß die Geschäfte des Reichsgerichts so zugenommen haben, daß sich die Umwandlung der einen Hilfsarbeiterstelle in eine feste empfiehlt. Sie haben sich vielleicht gesagt, daß bei einem solchen Milliardenetat diese Summe keine Rolle spielt. Diese Sachlichkeit hat aber vor der Oeffentlichkeit nicht standgehalten. Der Abg. Dr. Cohn entschuldig seinen ablehnenden Standpunkt damit, daß er überhaupt ein Geg der Staatsanwaltschaft ist. Das ist immerhin sachlich. Aber di

über die merkwürdige

18 Gründe, daß eventuell eine politische Abhängigkeit eines Staats⸗ anwalts vorhanden sein kann, treffen doch noch mehr zu, wenn dieses Amt durch eine Hilfskraft ausgeübt wird. Der Abg. Heine gab dann [väter auch selbst zu, daß die Ablehnung für sie eine reine Demon⸗ stration ist. Das wurde damit begründet, weil er sich durch den Erlaß eines Oberreichsanwalts in seinem Klassenbewußtsein derletzt gefühlt haͤbe. Um den Oberreichsanwalt zu strafen, will man jetzt diese Stell

ableh. nen. Man vergißt dabei, daß man damit aber seinen Nachfolger trifft. Deshalb hat die Sozialdemokratie kein Recht, in dieser Frage dem Zentroͤm Unsachlichkeit vorzuwerfen. Die Herren vom Zentrunt werden es mir verzeihen, daß ich sie in Schutz nehme. Das Zentrum wollte durrb seine Ablehnung seiner Verstimmung gegen den Kanzler Ausdruck geben, es trifft aber dabei den Staatssekretär. Das stimmt dorh nicht mit der Aeußerung überein, daß das Zentrum trotz seiner Verstimmung vaterläedische Zwecke nicht Schaden leiden lassen wolle. Der Abg. Belzer mein te auch, daß die Entlastung des Reichs⸗ gerichts gelungen sei. Das gilt Doch aber nur für die Zivilsenate, De

lex Hagemann hat für die Strafsen te nur bis 1908 gewirkt. Seitdem

hat ein Anschwellen wieder eingesetz“ das sich noch immer steigern

muß. Jetzt gibt es fünf Reichsanwalte und einen Oberreichsanwalt

Dieser letztere kommt aber für die Recytsprechung kaum in

Frage. Jeder Reichsanwalt hat zurzeit wöchentlich 24 Sachen zu be⸗ arbeiten. Dazu kommen noch die pielen Vextretungen, sodaß eine Ver⸗