8
Wirklicher Geheimer Oberjustizrat Fritze: Ich will nicht auf alle einzelnen Wünsche eingehen, sie werden ja alle Jahre wiederholt. Aus dem Verbandsunterstützungsfonds können nur Unterstützungen an einzelne Beamten, aber nicht an solche Organisationen gegeben werden. Eine Unterstützung dieser Kasse wäre nur möglich, wenn besondere Mittel dafür in den Etat eingestellt würden. Das würde aber nicht auf die Justizverwaltung beschränkt bleiben können, sondern sich auf alle Verwaltungen ausdehnen müssen. Bisher haben wir solche Einrichtungen nur für die Betriebsverwaltungen. Wegen der allggemeinen Bedeutung der Sache kann also die Justizverwaltung allein darüber nicht entscheiden. Es hat sich übrigens immer als sehr schwierig gezeigt, solche Organisationen der Beamten lebens⸗ fähig zu erhalten. Eine Vermehrung der Rechnungsrevisoren wird von uns beabsichtigt; die jetzt im Etat stehenden sieben neuen Stellen sind ein Versuch; wenn er sich bewährt, werden weitere Stellen eingerichtet werden. Dagegen ist es nicht möglich, einem der Revisoren die Leitung zu übertragen; es ist nicht angängig, daß der eine Revisor den anderen revidiert. Wenn sich Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen den zwei Revisoren und einem Gericht ergeben, muß durch eine Direktive Abhilfe geschaffen werden. Was den Rechnungs⸗ rat titel betrifft, so ist schon in den letzten Jahren eine Steigerung der Charakterisierung eingetreten, und es wird nach Möglichkeit damit fortgefahren werden. Die Ernennung zum Rechnungsrat erfolgt bei den Gerichtssekretären nicht später als in anderen Verwaltungen. Wir nehmen das Interesse der Justizbeamten in jeder Richtung nach Kräften wahr.
Abg. Bartscher (Zentr.): Ich bedaure, daß die Petition der Kanzleibeamten noch nicht beraten worden ist, denn bei dieser Gelegen⸗ heit wäre es möglich gewesen, eine Reihe von Beschwerden dieser Be⸗ amten zu erörtern. Insbesondere bedürfen die Anstellungs⸗ verhältnisse der Anwärter von Kanzleibeamten einer Verbesserung. Ich bitte den Minister um Auskunft über die Entschließung der Regierung bezünglich der etatsmäßigen Anstellung der Kanzlei⸗ beamten. Bei dieser Gelegenheit empfehle ich auch die Hilfs⸗ schreiber dem besonderen Wohlwollen des Ministers. Die Anrechnung der diätarischen Beschäftigungszeit auf die Dienstzeit wäre dringend zu wünschen.
Ein Regierungskommissar erklärt, daß die Justizver⸗ waltung darüber in Erwägung eingetreten sei, ob nicht das ganze Kanzleiwesen von Grund auf geändert werden könnte. Bei der Wichtigkeit dieser Frage würde diese Erwägung jedoch eine gewisse Zeit dauern. Die diätarische Beschäftigung könne auf die Dienstzeit nicht angerechnet werden, das sei auch in allen anderen Verwaltungen nicht üblich.
Abg. Mathis (nl.): Ich erkenne es dankbar an, daß die Re⸗ ierung eine erhebliche Vermehrung der Kanzlistenstellen vorgesehen Ebenso begrüße ich es mit Freuden, daß der Regierungs⸗ vertreter uns eine Aenderung des ganzen Kanzleiwesens in Aussicht gestellt hat.
Die Abgg. Viereck (freikons.), Dr. Liebknecht (Soz.) und Baerwald (fortschr. Volksp) treten gleichfalls für eine Besser⸗ stellung der Kanzlisten und Hilfsschreiber ein.
Abg. Faltin (Zentr.): Die Hoffnungen, welche auf die neue Gerichtsvollzieherordnung gesetzt wurden, sind zum großen Teil nicht in Erfüllung gegangen. Durch die neue Gerichtsvollzieherordnung hat sich zwar die Lage der Gerichtevollzieher verbessert, aber für das Publikum sind große Nachteile entstanden. Die Zahl der fruchtlosen Pfändungen hat in erschreckender Weise zugenommen. Der Grund hierfür liegt wohl darin, daß man bei der Auswahl der Anwärter mit zu wenig Sorgfalt vorgegangen ist, und daß unsere Gesetzgebung verschiedene Schiebungsmöglichkeiten bietet.
Se Viereck (freikons.) befürwortet die Einführung einer Kontrollinstanz bei den Gerichtsvollziehern.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Zahl der Hilfsunterbeamten ist, weit höher, als die der etatsmäßig angestellten Unterbeamten. Es wäre interessant, zu erfahren, wieviel Hilfsunterbeamte die Regierung hat. Die Lage der Gefängnisunterbeamten und der Gerichtsdiener
bedarf dringend einer Besserung.
Wirklicher Geheimer Oberjustizrat Fritze erwidert, daß davon keine Rede sein kann, daß die Zahl der Hilfsunterbeamten höher sei als die der etatsmäßig angestellten Unterbeamten. Im wächsten Etat werde mit der etatsmäßigen Anstellung der Unterbechgfen bei den “ und Gefängnissen in erheblicherem Umfange vorgegangen werden.
Abg. Bartscher (Zentr.): Die Justizunterbeamten sind über die Verbesserungen, die ihnen dieser Etat bringt, sehr erfreut, aber ich möchte doch wünschen, daß die Hilfsarbeiterstellen im nächsten Etat ganz verschwinden mögen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): An den Gerichten in Berlin ist die Zahl der Hilfsgerichtsdiener ungeheuer groß. Wenn die Re⸗ gierung in dem bisherigen Tempo der Etatisierung der Stellen sortfährt, müssen die Beamten noch vier Jahre bis zur Be⸗ seitigung der Hilfsarbeiterstellen warten. Die Vorenthaltung der Teuerungszulage hat die Unterbeamten so sehr verstimmt, daß alle kleinen Mittelchen der Aufbesserung dagegen nicht ins Gewicht allen. Sich an die Unterstützungsfonds zu wenden, ist für die
eamten unwürdig, und es wird dadurch die Kriecherei hervor⸗ gerufen.
Abg. Bartscher (Zentr.): Wie wir zur Unterstützungsfrage und zur Frage der Teuerungszulage stehen, haben wir wiederholt dar⸗ gelegt. Es liegt ja auch schon ein Beschluß des Hauses darüber vor, und es ist nur zu wünschen, daß die Regierung diesem Beschlusse folgt. Herr Liebknecht ist nicht der wahre Vertreter der Unterbeamten; diese werden vielmehr sagen: Der Himmel bewahre uns vor der sozial⸗
demokratischen Fraktion!
Abg. Viereck (freikons.) bittet um möglichst baldige Revision der Entschädigungssätze für die nebenamtlich tätigen Amtsanwälte.
Abg. Ernst (fortschr. Volksp.) schließt sich dem Vorredner an.
Abg. Faltin (Zentr.) spricht sich für eine Erhöhung der Stellenzulage bis 88 600 ℳ für die Dolmetscher aus unter be⸗ sonderem Hinweis auf die Schwierigkeiten, in Oberschlesien die ge⸗
eigneten Persönlichkeiten zu finden, die den dort gesprochenen eigentümlichen polnischen Dialekt beherrschen.
Akg. Göbel (Zentr.) wünscht, daß die Svannung zwischen den Bezügen der Gefängnisaufseher und denen der Arbeitsaufseher in den Gesäagnissen durch eine Erhöhung der letzteren gemildert werde, viel⸗ leicht vermöge der Einführung eines Dienstalterssystems. Allerdings werde dann auch eine Aufbesserung der Gefängnisaufseher nicht zu imgehen sein.
Das Kapitel der Land⸗ und Amtsgerichte wird bewilligt.
Beim Kapitel der Justizgefängnisse wünscht Abg. Dr. Schmitt⸗Düsseldorf (Zentr.), daß die individuelle Behandlung der Gefangenen den Gefängnisgeistlichen übertragen wird, da der Gefängnisdirektor wegen seiner Ueberlastung mit anderen Arbeiten sich damit nicht befassen kann. Der Redner bedauert, daß seine rüheren Anträge auf vermehrte Anstellung von Gefängnisgeistlichen m Hauptamt nicht berücksichtigt worden sind. In den Gefängnissen, in welchen die Belegung verhältnismäßig groß ist, sollten hauptamt⸗ liche Stellen für Geistliche beider Konfessionen geschaffen werden. In den Gefängnissen, die dem Ministerium des Innern unterstehen, ist für die religiösen S der Gefangenen besser gesorgt als in den Gefängnissen der Justizverwaltung; namentlich fehlt es an einer ausreichenden Zahl von Erbauungsbüchern. In einer ganzen Reihe von kleineren Gefängnissen ist überhaupt keine Gelegenheit geboten, wenigstens ab und zu dem Gottesdienst beizuwohnen. Der Redner bittet zum Schluß den Minister, den Anträgen auf vorläufige Entlassung mehr als bisher zu entsprechen.
führungen des Vorredners ohne Rückhalt beistimmen, daß die individuelle Behandlung der Gefangenen den Geistlichen übertragen werden muß, und daß die nebenamtlichen Stellen der Geistlichen immer mehr zu hauptamtlichen umgewandelt werden müssen. Dagegen muß ich seinen Ausführungen über die vorläufige Entlassung widersprechen. Bei der Prüfung solcher Anträge kommt es keineswegs darauf an, ob diese von den Gefängnissen der Justizverwaltung oder von solchen des Ministeriums des Innern gestellt werden. Es ist ganz klar, daß viele solcher Anträge abgelehnt werden. So werden bestimmte Delikte von dieser Vergünstigung in der Regel ganz ausgeschlossen. Auch der Vorwurf des Vorredners, daß in den Gefängnissen der Justizverwaltung nicht genügend für Erbauungsbücher gesorgt ist, ist unberechtigt. Die Ver⸗ waltung hat in dieser Hinsicht ihr möglichstes getan. Ich möchte darauf hinweisen, daß eine Vorschrift besteht, daß in jeder Zelle ein Gebetbuch vorhanden sein muß. Ich kann auch versichern, daß von der Verwaltung, wo irgend möglich, eine Kontrolle ausgeübt wird. Eine ordnungsmäßige Seelsorge ist zweifellos notwendig. Zwischen den Gefangenen und den Geistlichen soll sich ein gewisses Vertrauensverhältnis herausbilden. Aber das stößt häufig auf Schwierigkeiten, da heutzutage ein außerordentlich hoher Prozentsatz der Gefangenen sich der Religion gegenüber überhaupt ablehnend ver⸗ hält. Jedenfalls können Sie überzeugt sein, daß ich dieser Frage meine größte Aufmerksamkeit widmen werde.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die religiöse Beeinflussung der Gefangenen durch die Geistlichen findet gegen den Willen der Ge⸗ fangenen und über das notwendige Maß statt. (Widerspruch rechts und im Zentrum.) Regen Sie sich nicht auf, ich mache den Geist⸗ lichen nicht den Vorwurf, bewußt unrecht zu tun; die Herren haben gar nicht das Bewußtsein, daß sie einen persönlichen Druck auf die
efangenen ausüben. In allen Zellen lirgt das Gebetbuch als die allein vorgeschriebene Lektüre aus. Die Besserung der Gefangenen, die erstrebt wird, liegt nur in Zerknirschung und Bußfertigkeit, die in dem Gefangenen erzeugt werden soll, damit er dann der Religion leichter zugänglich ist. Ich kenne die Pspchologie der Gefangenen besser. Die Gefangenen werden einseitig im Sinne einer religiösen Bekehrung behandelt. Die ärztliche Versorgung der Gefangenen ist mindestens ebenso wichtig, wie die geist⸗ liche; es fehlt in den Gefängnissen an der nötigen Zahl von Aerzten, namentlich von Psychiatern; darüber hat man hier noch niemals gesprochen, dafür haben die Herren kein Interesse. Wir haben neulich gehört, daß in einem Berliner Gefängnis es an den nötigen sanitären Einrichtungen fehlt. Die mildere Handhabung der Disziplinarvorschriften in den Gesängnissen bewährt sich. Die kleinen Zwerggefängnisse sollten aufgehoben werden; sie werden von Gefängnisinspektoren geleitet, wir wissen aber nichts von der Aus⸗ bildung der Beamten. In der Anstellung der Unterbeamten besteht ein pollkommen ungeregelter Zustand. Der Beamte soll in einem gewissen freundschafrlichen Verhältnis zu den Gefangenen stehen und diese erziehen. Zahlreiche Prozesse zeigen uns aber, wie Unregel⸗ mäßigkeiten und Durchstechereien in den Gefängnissen vorkommen, und lehren uns, daß eine Besserstellung der Gefängnisbeamten not⸗ wendig ist. Die Gefangenen müssen so behandelt werden, daß die Gefahr des Zurückfallens in die Ungesetzlichkeiten vermieden wird.
Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Ich will auf alle Einzel⸗ heiten nicht mehr eingehen. Der Abg. Liebknecht hat neulich darüber gesprochen, daß es in manchen Gefängnissen an den nötigen Klosett⸗ einrichtungen fehle, und aus der Antwort eines Kommissars des Ministeriums des Innern herausgehört, daß es in den Gefängnissen der inneren Verwaltung überall Klosetteimer mit Wasserspülung gebe. Wie denkt sich der Abg. Liebknecht das, wenn in den tausend kleinen Gefängnissen der Justizverwaltung überall Eimer mit Wasserspülung vorhanden sein sollten? Das beruht doch auf absoluter Unkenntnis der Verhältnisse.
Auf Antrag des Abg. von Pappenheim wird die
Debatte geschlossen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Nachdem der Regierungs⸗ vertreter in brüsker Weise mir absolute Verständnislosigkeit vor⸗ geworfen hat, machen Sie Schluß und verwehren mir die Antwort. Danach müssen Sie die Ausführungen des Kommissars für wenig zuverlässig halten.
Deas Kapitel der Gefängnisse wird bewilligt.
Nach 5 ½ Uhr wird die weitere Beratung des Justizetats
auf Mittwoch, 19. Februar, 11 Uhr, vertagt (außerdem Etat der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung).
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver⸗ besserung der Oderwasserstraße unterhalb von Breslau,
ist nebst Begründung und einer Denkschrift dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:
Die Staatsregierung wird ermächtigt, 1) für den Ausbau der Oder unterhalb Breslau,
2) für die Anlage von Staubecken, und zwar zunächst eines Staubeckens an der Glatzer Neisse bei Ottmachau, PIAIö188---0, 000 s,
ö zusammen . 36 700 000 ℳ 11“ nach Maßgabe der von den zuständigen Ministern festzustellenden Pläne zu verwenden.
Das Unternehmen erstreckt sich auch auf die Erwerbung
a. der für den Bau und die Unterhaltung des Staubeckens in Anspruch zu nehmenden Tongruben und Steinbrüche,
b. von Grundstücken, die zur Ausnutzung des Staubeckens er⸗ forderlich sind,
c. der Fischereien, die mit der Fischerei in dem Staubecken be⸗ hufs einer wirtschaftlichen Fischereinutzung einheitlich zu betreiben sind, . d. von Grundstücken, die zur zweckentsprechenden Durchführung eines Umlegungeveifahrens — § 3 — insbesondere zu Abfindungs⸗ zwecken erforderlich sind.
Mit der Ausführung der im 8 1 bezeichneten Bauten ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1914 die Provinz Schlesien in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen hat, den Betrag von fünfundsiebenzigtausend (75 000) Mark jährlich dem Staate zu entrichten, soweit die nach Artikel 54 Abs. 4 der Reichs⸗ verfassung anrechnungsfähigen Herstellungs⸗ und Unterhaltungskosten, nämlich die Verzinsung und Tilgung des Baukapitals nebst Unter⸗ haltungs⸗ und Betriebskosten der Oder unterhalb Breslau bis Lebus und des Staubeckens an der Glatzer Neisse bei Ottmachau durch
Schiffahrtsabgaben nicht gedeckt werden.
Die anzurechnenden Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten werden hierbei im Verhältnis zur Provinz Schlesien von dem zuständigen Minister jährlich festgesetzt, jedoch nicht über den Betrag von sechs⸗ hundertfünfzigtausend (650 000) Mark hinaus. Das Baukapital ist mit 4 vom Hundert zu verzinsen und mit vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen.
Die Verpflichtung der Provinz Schlesien beginnt mit der Er⸗ hebung der Schiffahrtsabgaben, jedoch nicht vor dem von dem zu⸗ ftönd chen Minister festgestellten Zeitpunkt der Beendigung der Bau⸗ arbeiten.
Reereeeürmrwerxerexeeexxera=
Geheimer Oberzustizrat Plaschke: Ich kann den Aus⸗
ünge
Soweit der Fehlbetrag eines Jahres be 3 entfallenden Beitrag der Provinz Schlesien anch 2 ke dieses I h·r
a der Rest in die folgenden Jahre zu übertragen und gedeckt wird, ist Beiträgen der Provinz Schlesien zu decken. aus den künftigen
Uebersteigen die Schiffahrtsabgaben in einem? anzurechnenden Betriebe⸗ und Unterhaltungskosten Rechnungsjabe die zinsung und Abschreibung des anzurechnenden Baukapitals zur Ver⸗ lichen der Ueberschuf 82 verwenden: erforder⸗ “ zunächst zur weiteren Abschreibung des B i sodann nach vollendeter Abschreibung 85 nfepitale,
Zurückzahlung der vom Staate und der Provinz S⸗ glesien ¹ 8 seit Her der Bauclesten 85 eisteten Zubußen na em Verhältniss 8 z2 ge⸗ Gatheaben⸗ 8ö 8 nisse des beiderseitigen darnach zur Erstattung der vom Staate veraus Vn fu n 8 b ausgabten Bau⸗ eßlich zur Erstattung der von den letzter 9j den Zubußen des Staates und der Provinz Echlesovie vo vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältniss⸗ Deeedelenhe ee bepia Schren Tatrnisse „Die Verpflichtung der Provinz Schlesien endet, soha kapital getilgt ist. 7sobald das Bau⸗
Auf die in § 1 unter 1 und 2 bezeichneten Unternehmun die Vorschriften der §§ 7—14 des Gesetzes, betreffend die Ven de und den Ausbau von Wasserstraßen, vom 1. April 1905 (Gesetzjamml S 179) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes, betreffend den Grund. erwerb am Rhein Weser⸗Kanal und am Groß ⸗Schiffahrtwege Berlin⸗ Stettin, vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 795), auf das in § 1 unter 2 bezeichnete Unternehmen auch die Vorschriften der §§ 11 bis 17 des Gesetzes, betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hoch⸗ wasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, vom 12. August 1905 (Gesetzsamml. S. 335) sinngemäße An⸗ wendung, wobei alsdann die §§ 13 und 14 des Gesetzes vom 1. April 1905 ausscheiden.
„In § 11 des Gesetzes vom 12. August 1905 tritt an Stelle des Estindigen Regierungspräsidenten der Oberpräsident der Proving esien.
§ 4. Der Staat kann als Unternehmer des Staubeckens einen ange, messenen Zuschuß zu den Kosten der Unterhaltung und des Betriebes
der Anlage einschließlich einer angemessenen Verzinsung und Tilgung
des Baukapitals von den zur Benutzung der Neisse und der Oder Berechtigten verlangen, die von der Aenderung des Wasserabflusseg haben. Der Zuschuß ist nach dem ausgenutzten Vorteile zu emessen. Im Streitfalle entscheidet der Bezirksausschuß im Verwaltungs⸗ streitverfahren. 8— § 5. Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister. “
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begrü⸗ ndung wird u. a. ausgeführt: Der Gesetzentwurf bezweckt die Verbesserung der Schfffeht zwischen Schlesien und Berlin sowie zwischen Schlesien und Stethr, Die Oder ist auf der Strecke von Kosel bis Breslau auf Grud des Gesetzes, betreffend die Verbesserung der Oder und der Sprer, sowie die Abänderung des Gesetzes vom 9. Jult 1866, betreffend den Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Schiffahrtsstraßen, vom 6 Juni 1888 und des Wasserstraßen⸗ gesetzes vom 1. April 1905 kanalisiert. Die Arbeiten auf dieser Strecke finden durch die Herstellung eines Umgehungskanals bei Breslau, der bei Bartheln vom Oberwasser der Oder abzweigt und unterhalb der Hundsfelder Brücke in das Unterwasser der Alten Oder einmündet, und durch den Einbau einer Staustufe unterhalb Breslau bei Ransern (vergl. Erläuterung zu B Kap. 25 Tit. 17 des Bau⸗ verwaltungsetats für 1912) ihren Abschluß. Durch die Kanalisierung ist auf der Oder bis Ransern eine
Wassertiefe von 1,5 m gewährleistet.
In der Oder unterhalb Breslau soll eine für die Schiffahrt nut⸗ bare geringste Wassertiefe von 1,4 m in genügender Breite während der ganzen Schiffahrtszeit — abgesehen von Jahren wie 1904 und 1911 mit außergewöhnlichen Wasserklemmen — geschaffen werden. Hierzu ist für den Verkehr nach Berlin und Stettin der Ausbau der Oder von Breslau bis Fürstenberg und die Anlage von Staubecken zur Gewährung von “ — und zwar zunächst die Anlage eines Staubeckens im Tale der Glatzer Neisse bei Ortmachau — nötig⸗ Für den Verkehr nach Stettin muß die Oder noch unterhalb Fürsten⸗ berg ausgebaut werden. Durch dieses Gesetz sind die Mittel für den Ausbau bis Lebus bereitzustellen. Die unteren Strecken werden teils aus Mitteln des Gesetzes, betreffend die Verbesserung der Vor⸗ flut in der unteren Oder, der Havel, Spree, Lausitzer Neisse und dem Bober, vom 4. August 1904 und des Wasserstraßengesetzes vom 1. April 1905, teils aus Mitteln des Gesetzes, betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗ und Vo flutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, vom 12 August 1905 ausgebaut.
Die Kosten betragen für den Ausbau der Oder unterhalb Breslau bis Lebus 18 500 000 ℳ.
Die Kosten für das Staubecken bei Ottmachau sind auf 21 500 000 ℳ ermittelt. Zur Deckung sollen 3 300 000 ℳ verwendet werden, die durch § 1 Nr. 4 des Wasserstraßeng setzes vom 1. April 1905 für die Anlage eines oder mehrerer Staubecken bewilligt sind (ver I. S. 9 der Denkschrift, betreffend die Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neisse bis Breelau sowie die Ausführung von Versuchsbauten für die Strecke von Breslau bis Fürstenberg⸗ Drucksache des Hauses der Abgeordneten, E zu Nr. 96 für 1904 —. Hier werden die weiter erforderlichen Mittel mit 18 200 000 ℳ zur Verfügung gestellt. 8
Nr. 6 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, berausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Februar 1913 ha folgenden Inhalt: Allerhöchste Urkande vom 22. Januar 1913, betr. die von der Gera — Meuselwitz — Wuitzer Eisenbahn⸗ Aktiengesellschan beschlossene Erhöhung ihres Grundkapitals auf 2 750 000 ℳ durdh Ausgabe weiterer Aktien im Betrage von 275 000 8 Allervöchsten Erlaß vom 29. Januar 1913, betr. Verleihung des Enteignungsrechts an die Staatseisenbahnverwaltung für die Eisenbahn Marne⸗- Friedrichskoog. — Erlaß des Ministers der öffentlichen I 4) vom 11. Februar 1913, IV. 48. 152/63, betr. anstellungsberechtig ehemalige Militärpersonen — Nachrichten. h 8
8 1
8 “ 113““ 8
Nr. 13 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Febr uar h p at folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 23. Januar nst⸗ betr. die anstellungsberechtigten ehemaligen Mtlitärpersonen. — 288 . nachrichten — Nichtamtliches: Das neue Garnisonlazarett 61 Forbces — Hausschwammforschungen. — Ueber die Wirkung des Auf bieten unter Pfeilern. — Die Eisenbahnen in den deutschen Schutheverbe im Rechnungsjahre 1911. (Fortsetzung) — Vermischtes: Wett hnn 5 für Entwürfe zu einem Kreishausneubau in Marienwerder in der Kleinwohnungshäusern in Baden. — Ausstellungsräume i Cöl Schinkelschen Bauakademie in Berlin. — Straßenpumpen Ren der — Erhaltung alter Straßenbrunnen. — Vortrag zum Befiter, — Hilfskasse der Technischen Hochschule in Berlin. — Abortspüle Bücherschau.
4 zum Deutschen Reichs
No 44
—
Zweite Beilage
anzeiger und Königlich Preußi
. Berlin, Mittwoch, den 19.
Spezialhandel. . A. Nach Warengruppen.
W“
1) Mengen.
LTarif⸗
Fgi 8
1913.
Einfuhr
V Januar ab⸗
Januar
1913 1912
und Forstwirtschaft und andere tierische und
nisse; Nahrungs⸗ und Genußmittel...
Erzengnisse des Acker⸗, Garten⸗ und Wiesenbanes
Erzeugnisse der Forstwirt⸗ ““ Tiere u. tierische Erzengnisse
Erzeugnisse landwirtschaft⸗ licher Nebengewerbe.
Erzeugnisse der Nahrungs⸗ u. Genußmittel⸗Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen.
Mineralische und fossile Rohstoffe; Mineralöle
. Erden und Steine.
Erze, Schlacken, Aschen. Fossile Brennstoffe .. . Mineralöle und sonstige
fossile Rohstoffe.
Steinkohlenteer, Stein⸗ kohlenteeröle und Stein⸗ kohlenteerstoffe .. .
Zubereitetes Wachs, feste Fettsäuren, Paraffin und ühnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachswaren, Seifen und andere uiter Verwendung von Feiten, Oelen oder Wachs her⸗ gestellte Waren...
Chemische und pharma⸗ eutische Erzeugnisse, arben und Farbwaren
Chemische Grnndstoffe, Säuren, Salze u. sonstige Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit nicht genannt
Farben und Farbwaren
Firnisse, Lacke, Kitte..
Aether; Alkohole, anderweit nicht genannt oder in⸗ begriffen; flüchtige (äthe⸗ rische) Ole, künstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schönheitsmittel (Par⸗ fümerien und kosmetische NII“
Künstliche Düngemittel.
Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwaren.
Chemische n. pharmazentische Erzengnisse, anderweit nicht genannt..
Bearbeitete tierische und pflanzlice Spinnstoffe und Waren daraus; Menschenhaare; zuge⸗ richtete Schmuckfedern; Fächer und Hüte ..
Wolle und andere Tierhaare (mit Aunsnahme der Pferdehaare ans der Mähne und dem Schweife)
IJ“
Andere pflanzliche Spinn⸗
1“
Buchbinderzeugstoffe, Pans⸗ leinwand, wasserdichte Gewebe, Gewebe mit auf⸗ getragenen Schleif⸗ oder Poliermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe ..
Watte, Filze und nicht genähte Filzwaren . .
Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren daraus .
Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegen⸗ stände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt. . . .
Künstliche Blumen ans Ge⸗ spinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder “
Erzengnisse der Land⸗
pflanzliche Naturerzeug⸗
1913 1912 schattt “ Menschenhaare und Waren V 1 “ darans, zugerichtete V 8 1 Schmuckfedern, Fächer
8 1 b““ Abfälle von Gespinstwaren
und dergleichen...
Leder und Lederwaren, Kürschnerwaren, Waren aus Därmen.. 1“ Leberwaren .. Kürschnerwaren... Waren aus Därmen. 11““ Kautschukwaren... Waren aus weichem Kautschuk Hartkantschuk und Hart⸗ kantschukwaren.
Geflechte und Flechtwaren 38 094 aus pflanzlichen Stoffen “ mit Ausnahme der Ge⸗
““
A. Geflechte (mit Ansnahme
der Sparterie) ...
B. Flechtwaren (mit Ausnahme
der Hüte und der
Sparteriewaren) . . .
C. Sparterie und Sparterie⸗
11XA“
9. Besen, Bürsten, Pinsel
und Siebwaren .. .
Waren ans tierischen oder pflanzlichen Schnitz⸗oder Formerstoffken ... Waren aus tierischen Schnitz⸗
“
b “
Korkwaren. 1.“ Waren aus anderen pflanz⸗
lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus anderweitig nicht ge⸗ nannten Formerstoffen.
Papier, Pappe und Waren ö14“
Bücher, Bilder, Gemälde
Waren aus Steinen oder
I anderen mineralischen
1
9 267 338
4 1 21 138 997 12 208 9 346
4687 759 3 293 387 8 537 984
9 8
11 164 127 10 509 591 8 1 953 820 1 686 129 4 673 873 4 069 010 513 251 472 656]% 1 935 865 1 714 728
12 208 9 346 537 984
3 347 473] 2 958 381
2
1 996 896
vdEIESOEBE
29 938 500 28 653 563] 2 803 99 2 301 345
39 148 011 35 041 006 2 696 136 1 978 219 2 347 086 1 736 056
33 626 307 31 017 855
13 023 723] 9 937 657 12 295 805 14 186 331
1 738 608 2 141 869
85 458
76 457 393 024
38 383 26 166 I
Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen... 5 558 f 3 293 349 2 Glas und Glaswaren.
3 360 2 200 G 4 440 1 4“
Gold (GCold, Platin und
1 Platinmetalle, Bruch und
Abfälle von diesen Me⸗
tallen, Gold⸗ und Platin⸗ DZ “
ESillber (Silber, Silbergekrätz,
ABruchsilber, Silberwaren)
34 391 8 9 319 10 320
366 379 387 767 518 041% Unedle Metalle und Waren
1u 1I1I h6* 1
15 314 8 966 Eisen und Eisenlegierungen
1 Aluminium und Aluminium⸗
35 396
464 112 520 581
— “ I v“ 40 678 “ lei “ 8 1 Zink und Zinklegierungen Zinn und Zinnlegierungen (einschließl. des Britannia⸗ V metalls) .
51 396
Nickel und Nickellegierungen
Kupfer u. Kupferlegierungen
Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle..
Maschinen, elektrotechnische CCErzeugnisse, Fahrzeuge
“ B. CGlektrotechnische Erzeugnisse “
294 826
263 293 239 349 10 129 11 506
93 908 74 678
31 522 36 360
19. Fenerwaffen, Uhren, Ton⸗ verkzeuge, Kinderspiel⸗ b4“ 1““ EE“ C. Tonwerkzenge .. D. Kinderspielzeng . . . .
— Unvollständig angemeldete 1. “
Gesamtmenge:
1.19. Waren aller Art. außerdem:
14““
18. Wasserfahrzeunge.
69 316 622
16 771 — 9 266 7 627 1 485 1 399 2 277 2 166 3743 6 216 2 754 2 873 2 661 7
2 247
123 788 4 981
232 292 173 674 114 648 93 738 13 013 173
867 845 542 481
12 941 12 520 78 811 47 977 40 307 26 74
843 240
541 567
11 007 13 461 3 195 1 695 177 5811
3 390 5 109 24 15
1428 1 374 108 149 152 137 544 550
664 180 713 12 208 24
110 562
68 719 20 949
7 797
2 320 3 37 650 15 144 13 746
1 398
73 223
966 50 33
18 416
413 925 21 872
117 253 470 675 191 319
675
5 289 256 4 999 133
10 190 60 83 121 666
9 035
18 889
576 187 44
389 957 78 674 107 556 44
59 794 682
6 557 24 277
28 278
19 37 5 461 2 420
2
9 226 15 145 13 935
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