1913 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, Theinert beim Stabe des

6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, v. Oertzen beim Stabe des Groß⸗ herzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89, Kotzenberg beim Stabe des 2. Bad. Gren⸗ Regts. Kaiser Wilhelm 1. Nr. 110, Kühn beim Stabe des 7. Lothring. Inf. Regts. Nr. 158, Sternberg beim Stabe des 3. Oberelsäss. Inf. Regts. Nr. 172, Heng im 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60.

Ein Patent ihres Dienstgrades verliehen: den Hauptleuten beim Stabe: Keil des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pomm.) Nr. 2, Beyer des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Gramsch des Gren. Regts. Graf Kieist von Nollendorf (1. Wesspreuß.) Nr. 6, Goßler des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Strohmeyer des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Treder des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfal.) Nr. 56, v. Wolff des 5. Rbein. Inf. Regts. Nr. 65, Foerster des Inf. Regtz. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ofriesischen) Nr. 78, Frhr. von Wangenheim des 1. Bad. Leibgren. Regts. Nr. 109, Schmitt des 6 Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich 111. Nr. 114, Werbe des Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 132, Nelle des 4. Lothring. Inf. Regts. Nr. 136, v. Frankenberg des 1. Masur. Inf. Regts Nr. 146, Zaehle des Inf. Regts. Lubeck (3. Hanseat.) Nr. 162; Wilde, Hauptm. und Lehrer an der Militärturnanstalt.

Zu den Stäben der betreff. Truppenteile übergetreten: die Haupt⸗ leute: Sabinski im Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, dieser mit dem 1. April 1913, v. Plessen im Füs. Regt. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Schmidt in demselben Regt., dieser unter Versetzung in das Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Riebes im Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Brandenburg.) Nr. 48, unter Versetzung in das Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, Scheringer im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Hertel im .838 herzogl. Mecklenburg. Jägerbat. Nr. 14, dieser unter Versetzung in das Inf. Reg. Großherzog Friedrich Franz II von Mecklenburg⸗ Schwerin (4. Brandburg.) Nr. 24.

Unter Beförderung zu Hauptleuten und Ueberweisung zu den Stäben der betreff. Truppenteile versetzt: die Oberlts.: Grebel im Inf. Regt. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19, in das Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, v. Selasinsky im Inf. Leib⸗ regt. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess) Nr. 117, in das 7. Lothring. Inf. Regt. Nr. 158, v. Gaudecker im 6. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 149, in das Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regt. Nr. 89, Eckhardt im Magdeburg. Jägerbat. Nr. 4, in das Inf. Regt. Frei⸗ herr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16. 8

Unter Beförderung zu Hauptleuten, vorläufig ohne Patent, und Ueberweisung zu den Stäben der betreff. Truppenteile versetzt: die Oberlts: v. Heyden im Gren. Regt. König Friedrich der Große (3. Ostpreuß.) Nr. 4, in das Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm 11. (1. Schles.) Nr. 10, Meyer im Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg) Nr. 60, in das 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilbelm 1. Nr. 110. 1 8

Hertzer, Oberlt. im 3. Oberelsäss. Inf. Regt. Nr. 172, zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, befördert und zum Stabe des Regts. übergetreten. b

Zu überzähl. Hauptleuten befördert: die Oberlts.: Laskawy im Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. 1, kommandiert zur Dienst⸗ leistung bei der Schloßgardekomp., Werner im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Knorr im Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, Kirchheim im Inf. Regt. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, v. Chmie⸗ lewski im Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, Thortsen im Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Nonne im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, Stenzel im Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Livonius im Niederrhein. Füs. Regt. Nr. 39, Detring im Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, kommandiert als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Metz, Goebel im Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Besser im Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Hesse im 8, Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, kom⸗ mandiert zur Gesandtschaft in Santiago (vom 1. April 1913 ab zur Botschaft in Konstantinopel), Klein in demselben Regt., kom⸗ mandiert zur Gesandtschaft in Teheran, Frhr. v. Nettel⸗ bladt im Infanterieregiment Hamburg (2. Hanseat.) Nr. 76, v. Roques (Franz) im 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81, kommandiert zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, Frhr. v. Wintzingerode im Königsinf. Regt. (6. Lothring) Nr. 145, Kuntze im 5. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 154, Küntzel im 1. Oberelsäss Inf. Regt. Nr. 167, kommandiert zur Dienstleistung bei der Arbeiterabteil. in Mainz, Rosenberg, Komp. Führer an der Unteroff. Vorschule in Wohlau, Moschner an der Hauptkadettenanstalt.

Dosbein, Oberlt. im 4. Hannov. Inf. Regt. Nr. 164, in das 3. Oberelsäss. Inf. Regt. Nr. 172 versetzt.

Zu Oberlts. befördert: die Lts.: v. Born⸗Fallois im

„Garderegt. z. F., Frhr. v. Schleinitz (Hans⸗Wolfgang) im 2. Garderegt. z. F., v. Otterstedt im Gardefüs. Regt., v. Rosainsky im 3. Garderegt. z. F., v. Conta im Gardegren. Regt. Nr 5, v. Bünau im Gardeschützenbat., Gr. v. Pourtalds in demselben Bat., kommandiert zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt, Strucksberg im Gren. Regt. König Friedrich der Große (3. Ostvreuß.) Nr. 4, Giebeler im Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Lichtenstein im Leibgren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Schubert im Gren Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 11, Bohnstedt im Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2 Brandenburg.) Nr. 12, Goltz im Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14,

ommandiert bei der Militärintendantur, Paschen im Infanterie⸗

regiment Prinz Friedrich der Niederlande (2. - Nr. 15, Leyers im Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Kunze im Inf. Regt, von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, v. Werne⸗ burg, Schallehn (Werner) im Inf. Regt. Fürst Leopold von An⸗ halt⸗Dessau (1. Magdeburg) Nr. 26, Niederhoff im Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Küstermann, Gelpcke im 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, Goethe im Füs. Regt. Prinz Hein⸗ rich von Preußen (Brandenburg.) Nr½ 35, Holfeld im Füstlier⸗ regiment Gereral⸗Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburgischen) Nr. 36, Majewski, Hoffmann im Infanterieregiment Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreußischen) Nr. 43, Tolkmitt im Infanterieregiment Graf Dönhoff (7. Ostpreußischen) Nr. 44, Schettler im Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Branden⸗ burg.) Nr. 48, Lesser im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Ladewig, Groest im Inf. Regt. von der Goltz (7. Pomm) Nr. 54, v. H euß (Ferdinand) im Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, Deunert (Werner) im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 58, Reiß im Inf. Regt. von der Mazwitz (8. Pomm.) Nr. 61, Kienitz, Hildebrand im Inf. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Hoemann, Schulze, Hillmann, Heider im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, Claes im 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, Oesterreich, Ebert im 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, Mathieu, Schäffer im Inf. Regt Hamburg (2. Hanseat.) Nr. 76, Schwartze im Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig. (Ost⸗ fries.) Nr. 78, Köhler im Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, v. Detten im Füs. Regt. von Gersdorff (Kurhess.) Nr. 80, Külp im 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81, Gartzen im 1. Nassau. Inf. Regt Nr. 87, Hoffbaur im 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, Timme im 6. Thüting. Inf. Regt. Nr. 95, v. Küchler, v. Frantzius im Leibgardeinf. Regt. (1. Großherzogl Hess.) Nr. 115, Heymann im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Hertmann gen. Schulte im Inf. Leibregt. Großherzogin (3. G onherzogl. Hess.) Nr. 117, Wisotzki im Danziger Inf. Regt. Nr. 128, Rengert im 2. Lothring. Inf. Regt. Nr. 131, Bind, Wunderlich im 1. Unterelsäss. Jaf. Regt. Nr. 132, Steinbach im 5. Lothring. Inf. Regt. Nr. 144, Schoepplenberg im 1. Masur. Inf. Regt. Nr. 146, Wolff im 1. Ermländ. Inf. Regt. Nr. 150,

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v. Lindenau, Bieler im 8. Thüring. Inf. Regt. 9 k. 152 Schön, Lindenburger im 7. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 155, Wrampelmeyer im 3. Schles. Inf. Regt. Nr. 156, Jeschek im 4. Schles. Inf. Regt. Nr. 157, Dahm im 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, Heins im 10. Rhein. Inf. Regt. Nr. 161, Leonhardt, v. Mangoldt im Schleswig⸗Holstein. Inf. Regt. Nr. 163, Pielmann im 9. Lothring. Inf. Regt. Nr. 173, Wagner (Kurt), Priebe im 10. Lothring. Inf. Regt. Nr. 174, Mohr, Spieker im 8. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 175, Werner im Rhein. Jägerbat. Nr. 8, Gesch im Lauenburg. Jägerbat. Nr. 9, kommandiert als Assist. an der Inf. Schießschule, v. Apell im Kurhess. Jägerbat. Nr. 11, Usbek im Großherzogl. Mecklenburgischen Jägerbataillon Nr. 14, Bergold in der Maschinengewehrabteil. Nr. 10, Guksch an der Unteroff. Schule in Ettlingen, Mende an der Unteroff. Schule in Weißenfels, Seebohm an der Unteroff. Vorschule in Annaburg, Rübmann an der Unteroff. Vorschule in Sigmaringen, Meyer an der Hauptkadettenanstalt; die Lts. und Erzieher: Rosen⸗ berg, Braune an der Hauvtkadettenanstalt, Schrader am Kadettenhause in Naumburg a. S., Handt am Kadettenhause in otsdam.

8 v. Gersdorff (Hans⸗Henning), Lt. im 3. Garde⸗Regt. z. F., vom 1. März 1913 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim 4. Garde⸗ Feldart. Regt. kommandiert.

Versetzt: v. Wegnern, Lt. im Gardegren. Regt. Nr. 5, in das Inf. Regt. Graf Tauentzin von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, Zink, Lt. im Inf. Regt. von Lützow (1 Rhein.) Nr. 25, in das Deutsch Ordensinf. R gt. Nr. 152, Eggeling, Lt. im Hannov. Jägerbat. Nr. 10, in die Maschinengewehrabteil. Nr. 7.

Nehls, Lt. der Res. des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 (Stralsund), früher in diesem Regt., vom 1. März 1913 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Ober⸗ schles.) Nr. 23 kommandiert; während dieser Dienstleistung ist sein Patent als vom 5. Juli 1909 datiert anzusehen. Refardt, Unter⸗ primaner der Hauptkadettenanstalt, als Fähnr. im 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81 angestellt. du Moulin gen. v. Mühlen, Hauptm. und Komp. Führer an der Unteroff. Vorschule in Bartenstein, als Komp. Chef in das Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 versetzt. Schlemm, Oberlt. im 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97, als Komp. Führer zur Unteroff. Vorschule in Bartenstein versetzt.

Versetzt: Schuster, Oberlt. im 2. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 99, zur Unteroff. Schule in Weißenfels, Blumenthal, Lt. im 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, zur Unteroff. Schule in Jülich.

Mit dem 1. April 1913 versetzt: a. von der Unteroff. Schule in Ettlingen: Ahlemann, Oberlt., in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43; b. zur Unteroff. Schule in Ettlingen: Pauli, Lt. an der Unteroff. Vorschule in Sigmaringen;: c. von der Unteroff. Schule in Treptow a. R., Schulte, Oberlt., in das 5. Niederschlef. Inf. Regt. Nr. 154, Summa, Oberlt., in das 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. Nr. 168; d. zur Unteroff. Schule in Treptow a. R.: Richter, Lt. im Infanterieregiment von Courbidre (2. Posen.) Nr. 19. Reichardt, Lt. im Jägerbataillon von Neumann (I1. Schles.) Nr. 5; e. zur Unteroff. Vorschule in Sigmaringen: v. Tresckow, Lt. im Leibgren. Regt. König Friedrich Wilhelm III. (1. Branden⸗ burg.) Nr. 8; f. von der Militärknabenerziehungsanstalt in Anna⸗ burg: Bielfeldt, Oberlt., in das 1. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 81, Claaßen, Lt., in das 8. Thüring. Inf. Regt. Nr. 153; g. zur Militärknabenerziehungsanstalt in Annaburg: Beckh, Oberlt. im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Klopp, Lt. im 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. Nr. 168.

Schreyer, Königl. württemberg. Lt. an der Unteroff. Schule in Weißenfels, von dieser Stellung behufs Verwendung im 9. Württem⸗ berg. Inf. Regt. Nr. 127 enthoben.

Grünert, Oberst und Kommandeur des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, unter Verleihung des Ranges eines Brig. Kommandeurs vom 1. März 1913 ab zur Vertretung des beurlaubten Kommandeurs der 13. Kav Brig. nach Münster kommandiert. v. Grone, Major beim Stabe des Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein.) Nr. 8, zum Magoeburg. Drag. Regt. Nr. 6 kommandiert und vom 1. März 1913 ab mit der Vertretung des abkommandierten Regts. Kommandeurs beauftragt. v. Hofmann, Oberst, beauftragt mit der Führung der 41. Kav. Brig., zum Kommandeur dieser Brig. ernannt. Graf v. Rothkirch u. Trach, Oberst und Flügeladjutant, Kommandeur des Regts. der Gardes du Corps, unter Belassung in dem Ver⸗ hältnis als Flügeladjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, zum Kommandeur der 2. Gardekav. Brig. ernannt. Graf v. der Schulenburg, Major im Generalstabe des Gardekorps, zum Kommandeur des Regts. der Gardes du Corps ernannt. v. Arnim, Oberst und Kommandeur des Jägerregts. zu Pferde Nr. 6, mit der Führung der 5. Kav. Brig., v. Wilms, Major beim Stabe des Hus. Regts. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6, unter Versetzung zum Jägerregt. zu Pferde Nr. 6 mit der Führung dieses Regts., beauftragt. Frhr. v. Troschke, Major im Hus. Regt. Graf Goetzen (2. Schles.) Nr. 6, unter Enthebung von der Stellung als Eskadr. Chef zum Stabe des Regts. übergetreten. v. Wentzky u. Peters⸗ heyde, Oberst und Kommandeur des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, mit der Führung der 11. Kav. Brig., Frhr. v. Maltzahn, Major beim Stabe des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, unter Versetzung zum Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8 mit der Führung dieses Regts., beauftragt. Frhr. v. Reitzenstein, Major und Adjutant des Generalkommandos des VIII. Armeekorps, zum Stabe des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6 versetzt.

Zu Obersten befördert: die Oberstlts.: Kleemann, Kommandeur des Drag. Regts. König Carl I. von Rumänien (1. Hannov.) Nr. 9, v. Rentzell, Kommandeur des Hus. Regts. von Schill (1. Schles.) 5 4, v. Baath, Kommandeur des Kür. Regts. Königin (Pomm.)

v. 2.

Zu Oberstlts. befördert: die Majore: Graf Beissel v. Gymnich, Kommandeur des Kür. Regts. Graf Geßler (Rhein) Nr. 8, v. Stutterheim, Kommandeur des Drag. Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, v. Kaufmann, Kommandeur des Thüring. Ulan. Regts. Nr. 6, Graf v. Geßler, Kommandeur des 1. Bad. Leibdrag. Regts. Nr. 20.

Zu Kommandeuren der betreff. Regtr. ernannt: v. Linsingen, Major, beauftragt mit der Führung des Ulan. Regts. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, v. Witzleben, Major, beauftragt mit der Führung des 3. Bad. Drag. Regts. Prinz Karl Nr. 22.

Frhr. Knigge, Major beim Stabe des Königsulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13, unter Versetzung zum Gren. Regt, zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Neumärk.) Nr. 3 mit der Führung dieses Regts. beauftragt. Graf v. Magnis, Major und Eskadr. Chef im 2. Gardeulan. Regt., zum Stabe des Königsulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13 versetzt. v. Rex, Major beim Stabe des Jäger⸗ regts. zu Pferde Nr. 2, unter Versetzung zum Kür. Regt. Herzog Friedrich Eugen von Württemberg (Westpreuß) Nr. 5 mit der Fübrung dieses Regts. beauftragt. itter u. Edler v. Rogister,, Major a. D., zuletzt Eskadr. Chef im Gardedrag Regt. (1. Groß⸗ herzogl. Hess) Nr. 23, mit seinem Patent vom 18. August 1908 A in der Armee beim Stabe des Jägerregts. zu Pferde Nr. 2 wieder⸗ angestellt. Frhr. Westerweller v. Anthoni, Major und Eskadr. Chef im Gardedrag. Regt. (1. Großherzogl. Hess.) Nr. 23, zum Stabe des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen (Litthau.) Nr. 1 ver⸗ setzt. v. Brockhusen, Ritim. im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5, in das Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7 versetzt und mit dem 1. April 1913 zum Eskadr. Chef ernannt. Thon, Rittm. im Jaͤgerregt. zu Pferde Nr. 6, als Eskadr. Chef in das Gardedrag. Regt. (1. Großherzogl. Hess.) Nr. 23, Frhr. v. Schlotheim, Oberlt. im 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, unter Beförderung zum Rittm., vorläufig ohne Patent, als Eskadr. Chef in das 2. Gardeulan. Regt., versetzt. v. Wedel,

Nr. 153,

Oberlt. im Regt. Königsjäger zu Pferde Nr. 1, unter zum Rittm. zum Eskadr. Chef ernannt. Befärderng Zu überzähl. Rittmeistern befördert: die Oberlts.: Graf Blü v. Wahlstatts im Kür. Regt. Kaiser Nikolaus I. von Ratcher (Brandenburg.) Nr. 6, v. Restorff im 1. Großherzogl. Mecklentund Drag. Regt. Nr. 17; derselbe ist zur Vertretung des beurlaudrg. Adjutanten der 31. Kav. Brig. n ch Saarbrücken kommandie v. Schweinitz im Hus. Regt. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, wart⸗ Versetzung in das 3. Gardeulan. Regt., Frhr. v. Senden⸗Bibrar im 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9. 1 8 v. Ernst, Oberlt. im Hus. Regt. Königin Wilhelmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, in dem Kommando zur Dienstleistun beim Auswärtigen Amt bis zum 31. März 1914 belassen. Erb’⸗ graf von Bentinck und Waldeck⸗Limpurg, Oberlt. im Regt. der Gardes du Corps, in dem Kommando zur Botschaft in London bis zum 31. März 1914 belassen. Frhr. v. Schlotheim, Oberlt der Res. des 2. Hannov. Drag. Regts. Nr. 16, kommandiert zur Dienstleistung bei diesem Regt., von diesem Kommando enthoben und als Oberlt. mit Patent vom 5. Januar 1910 im Hus. Regt König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 angestellt. Zu Oberlts. befördert: die Lts.: v. Brodowski, v. Ramin im Gardekür. Regt., v. Elern, Graf v. Kanitz im Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr 3, v. Griesheim im 1. Branden. burg. Drag. Regt. Nr. 2, Kehl im Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, Römpler, Cabanis (Hans) im Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, Rettich im Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß) Nr. 10, Schmidt im Drag. Regt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, v. Jena im 2 Großherzogl. Mechlen burg. Drag Regt. Nr. 18, Fentz im 3. Bad. Drag Regt. Prin; Karl Nr. 22, v. Roöll im Leibdrag. Regt. (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 24, v. Egan⸗Krieger im 1. Leibhus. Regt. Nr. 1, v. Weeg. mann im Hus. Regt. König Wilhelm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, Frhr. Wolff⸗Metternich im Hus. Regt. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8, Frhr. Geyr v. Schweppenburg im Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, Hallström im Hus. Regt. König Humbert von Italien (1. Kurhess.) Nr. 13, Behn, Röhrssen im Hus. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16, v. Trauwitz⸗Hellwig im Braun⸗ schweig Hus. Regt. Nr 17, v. Tresckow im Ulan. Regt. Kciser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, Graf v. Plettenberg im Westfäl. Ulan. Regt. Nr. 5, Teßmar im Ulan. Regt. Großherzog Friedrich von Baden (Rhein.) Nr. 7 v. Zitzewitz im 2. Pomm. Ulan. Regt. Nr. 9, v. Tresckow im Königsulan. Regt. (1. Hannov.) Nr. 13, Danco im 2. Hannoy. Ulan Regt. Nr. 14, Böhtlingk im Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15, Duelberg im Jägerregt. zu Pferde Nr. 5.

v. Schimpff, Königl. Sächs. Oberlt. a. D., zuletzt in der

Landw. Kav. 1. Aufgebots (II Dresden), mit Patent vom 1. De⸗

zember 1912 als Oberlt. der Res. des Thüring Hus. Regts. Nr. 12 angestellt und vom 1. März 1913 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandiert. 18

Versetzt: Wild v. Hohenborn, Lt. im Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5, in das 2. Gardeulan. Regt., Graf v. Waldersee, Lt. im 1. Großbherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 17, in das 1. Gardedrag Regt. Königin Viktoria von Groß⸗ britannien und Irland, Frhr. v. Lersner, Fähnr. im Gardekür. Regt., in das Drag. Regt von Wedel Nr. 11.

v. Puttkamer, Vizewachtm. der Res. (V Berlin), zum Lt. der Res. des Kür Regts. von Seydlitz (Magdeburg.) Nr. 7 befördelt und vom 1. März 1913 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandiert; während dieser Dienstleistung ist sein Patent als vom 1. März 1913 datiert anzusehen. v. Logan, Königl. württemberg. Gen. Major und Kommandeur der 33. Feldart. Brig., von dieser Stellung enthoben. Merling, Oberst und Kommandeur des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24, zum Komn andeur der 33. Feld⸗ art. Brig., v. Lenski, Oberst und Abteil. Chef im Großen General⸗ stabe, zum Kommandeur des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24, ernannt. v. Fabeck, Major und Erster Adjutant des Chefs des Generalstabes der Armee, in den Großen Generalstab versetzt und mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abtetl. Chefs in demselben beauftragt. Tieschowitz v. Tieschowa, Major im Großen Generalstabe, zum Ersten Adjutanten des Chefs des Generalstabes der Armee, v. Bischoffshausen, Oberst und Kommandeuec des 3. Bad. Feldart. Regts. Nr. 50, zum Kommandeur der 11. Feldart. Brig., ernannt. v Colomb, Oberstlt. beim Stabe des 3. Bad. Feldart. Regts. Nr. 50, mit der Führung dieses Reats. beauftragt. v. Ditfurth, Oberst und Kommanreur des Feldart. Regts. General⸗ Feldmarschall Graf Waldersee (Schleswig.) Nr. 9, zum Kommandeur der 17. Feldart. Brig. ernannt. v. Anderten, Oberstlt. a. D, zuletzt Major und Abteil. Kommandeur im 2. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luttpold von Bavern, unter Verleihung eines Patents seines Dienstgrades vom 27. Januar 1912 U. 1 mit dem 1. März 1913 in der Armee, und zwar als Kommandeur des Feldart. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Waldersee (Schleswig.) Nr. 9, wiederangestellt.

Zu Obersten befördert: die Oberstlts.: Lepper, Kommandeur des 2. Posen. Feldart. Regts. Nr. 56, Thiemig, Kommandeur des Altmärk. Feldart. Regts. Nr. 40, v. Herrmann, Kommandeur des Feldart. Regts. Nr. 72 Hochmeister, v. Napolski, Kommandeur des Ostfries. Feldart. Regts. Nr. 62. 65

Wuthmann, Oberstlt. beim Stabe des 3. Württembergischen Feldart. Regts. Nr. 49, unter Enthebung von dem Kommando nach Württemberg zum 3 Lothring. Feldart. Reat. Nr. 69 verietzt und mit der Führung dieses Regts. hbeauftragt. Wenzel, Oberstlt. beim Stabe des Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Lustvold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit der gesetz!ichen Pension zur Disp. gestellt und dem Generalkommando des IV. Armeekorps zugeteilt.

Zu Oberstlts. befördert: Marcus, Major beim Stabe des 1. Unterelsäss. Feldart Regts. Nr. 31. v. Krenski, Major beim Stabe des Minden. Feldart. Regts. Nr. 58. Hoffmann, Major und Abteil. Kommandeur im 2. Kurhess. Feldart. Regt. Nr. 47, mit der gesetzlichen Pensien zur Disp. gestellt und zum Vorstand des Art. Depots in Jüterbog ernannt.

Versetzt: die Majore und Abteil. Kommandeure: Bertog im Lauenburg. Feldart. Regt. Nr. 45, zum Stabe des Altmärk. Feldart. Regts. Nr. 40, v. Braunbehrens im 3. Gardefeldart. Regt., zum Stabe des 3. Bad Feldart. Regts. Nr. 50. 18

Als Abteil. Kommandeure versetzt: die Majore: v. der Hardt beim Stabe des 1. Posen. Se Regts. Nr. 20, in das 2. Kurhess. Feldart. Regt. Nr. 47, v. Ußlar beim Stabe des 2. Gardefeldart. Regts., in das 3. Gardefeldart. Regt, v. Hahn beim Stabe des Großberzogl. Art. Korps, 1. Großherzogl. Hess. Feldart. Regts. Nr. 25, in das Kurmärk. Feltart. Regt. Nr. 39, Frisch beim Stabe des 2. Ostpreuß. Feldart. Regts. Nr. 52, in das 2. Posen. Feldart. Regt. Nr. 56. Köhler, Major beim Stabe des Lauenburg. Feldart. Regts. Nr. 45, zum Abteil. Kommandeur ernannt. v. Gtlsa⸗ Hauptm. bei Stabe des Altmärk. Feldart. Regts. Nr. 40, zum Stabe des Feldart. Regts. Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg, Nr. 4 versetzt. v. Klipstein, Hauptm. im 1. Posen. Feldart. Regt. Nr. 20, von der Stellung als Battr. Chef enthoben und zum Stabe des Regts. übergetreten.

Versetzt: die Hauptleute und Battr. Chefs: Kusserow im 1. Ostpreuß. Feldart. Regt. Nr. 16, zum Stabe des 2. Ostpreuß⸗ Feldart. Regts. Nr. 52, Mehler im Kurmärk. Feldart Regt. Nr. 39, zum Stabe des Lauenburg. Feldart. Regts. Nr 45, Rochlitz 68 3. Bad. Feldart. Regt. Nr. 50, zum Stabe des 2. Gardefeldart⸗ Regts., Güttich im Neumärk. Feldart. Regt. Nr. 54, dieser hrt⸗ Patent vom 30. Januar 1904, zum Stabe des Großherzogl. Art⸗ Korps, 1. Großherzogl. Hess Feldart. Regts. Nr. 25. 1“

Adelt, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. Nr. 72 Hochmeister, in das 2. Rhein. Feldart. Regt. Nr. 23 verseßt.. t.

Zu Battr. Chefs ernannt: die Hauptleute: Tigler im Fesbars Regt. Prinz August von Preußen (I. Litthau.) Nr. 1, Weber. t6 1. Ostpreuß. Feldart. Regt. Nr. 16, Bürde im 2. Westpreuß⸗

etart. Regt. Nr. 36, dieser unter Versetzung in das 2. Posen. seldart. Regt. Nr. 56, Wiese im 2. Litthau. Feldart. Regt. Nr. 37, Schoenbeck im Kurmärk. Feldart. Regt. Nr. 39, dieser unter Ver⸗ sezung in das 1. Posen. Feldart. Regt. Nr. 20, Schrader im Kurmärk. Feldart. Regt. Nr. 39, Vogel im 2. Kurbess. Feldart. Regt. Nr. 47, Frhr. Rüdt v. Collenberg im 3. Bad. Feldart. Regt. Nr. 50. Kolbe im Neumärk. Feldart. Regt. Nr. 54, Ham⸗ mann im Ostfries. Feldart. Regt. Nr. 62, dieser unter Versetzung in das Feldart. Regt. Nr. 72 Hochmeister.

Zu überzähl. Hauptleuten befördert: die Oberlts.: v. Kunow im

z. Gardefeldart. Regt., Frhr. v. Reitzenstein im Feldart. Regt. Großherzog (1. Bad.) Nr. 14, Keller im 2 Rhein. Feldart. Regt. Nr. 23, v. Bosse im 2. Schles. Feldart. Regt. Nr. 42, König, Wiese im Lauenburg. Feldart. Regt. Nr. 45, Beckhaus im Berg. seldart. Regt. Nr. 59, Krahmer⸗Möllenberg im Ostfries. seldart. Regt. Nr. 62, Schümann im 4. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 4 9. 8 Hahn, Oberlt. im Feldart. Regt. General⸗Feldzeugmeister 2. Brandenburg.) Nr. 18, unter Enthebung von dem Kommando ur Militärintend. in das Feldart. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Paldersee (Schleswig.) Nr. 9 versetzt. Hoffmann, Königl. würt⸗ tmbergischer Oberlt. im Lehrregt. der Feldart. Schteßschule, von dieser Stellung behufs Versetzung in das 3. Württemberg. Feldart. Regt. Nr. 49 enthoben.

Zu Oberlts. befördert: die Lts.: Treusch v. Buttlar⸗ Brandenfels im Feldart. Regt. von Peucker (1. Schles.) Nr. 6, Lindemann im 1. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 33, Wuttge im Minden. Feldart. Regt. Nr. 58, Müller im Berg. Feldart. Regt. Nr. 59.

v. Blücher, Lt. im 1. Gardefeldart. Regt., vom 1. März 1913 b auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Schleswig⸗Holstein. Drag. iegt. Nr. 13 kommandiert. Bailer (Hans), Lt. im 2. Bad. Feld⸗ art. Regt. Nr. 30, in das Lehrregt. der Feldart Schießschule versetzt. v. Ascheberg, Lt der Res. des 2. Westfäl. Feldart. Regts. Nr. 22 (Münster), früher in diesem Regt., mit dem 1. März 1913 als Lt. mit Patent vom 28. Juli 1909 im genannten Reat. wiederangestellt.

Strempel, Major und Direktor der 3. Art. Depotdiektion, zum Oberstlt. befördert. Körner, Hauptm. und Dritter Art. Offizier vom Platz in Metz, unter Kommandierung zur Dienstleistung beim Kriegsministertum zum Stabe des 2 Pomm. Fußart. Regts. Nr. 15 versetzt. Stange, Hauptm. beim Stabe des 2. Pomm. Fußart. Regtsz. Nr. 15, zum Dritten Art. Offizier vom Platz in Metz er⸗ nannt. Scherrer, Hauptm. und Battr. Chef im Lothring. Fußart. Regt. Nr. 16, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.

Zu Oberlts. befördert: die Lts.:- Rühle v. Lilienstern, Behrend im Fußart. Regt. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Goettke im Niederschles. Fußart. Regt. Nr. 5, Heidrich im Fußart. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, Büscher, Kaase im Westfäl. Fußart. Regt. Nr. 7, Born, v. Roy, Hucklenbroich im Schleswig Holstein. Fußart. Regt. Nr. 9, Meyer im 1. West⸗ preuß. Fußart Regt. Nr. 11, Queis im Bad. Fußart. Regt. Nr. 14, Hoogklimmer im Thüring. Fußart. Regt. Nr. 18, Wiesike im Lehrregt. der Fußart. Schießschule.

Wandel, Fähnr. zur See, aus der Marine ausgeschieden und als Fähn mit Patent vom 12. April 1910 im Fußart. Regt. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 angestellt.

Berger, Oberstlt. in der 3. Ingen. Insp. und Inspekteur der 8. Festungsinsp., zum Obersten befördert. Rohst, Oberstlt. in der 1. Ingen. Insp., von der Stellung als Ingen. Offizier vom Platz in Friedrichsort enthoben und zur Vertretung des beurlaubten In⸗ spetteurs der 2. Festungsinsp. nach Kiel kommandiert. Rothardt, Masor und Kommandeur des Magdeburg. Pion. Bat. Nr. 4, unter Wrsetzung in die 1. Ingen. Insp. zum Ingen. Offizier vom Platz in

Frieddrichsort ernannt.

Versetzt: die Hauptleute: Stobbe, Mitglied des Ingen.

Komiees, zum Stabe des 1. Rhein. Pion. Bats. Nr. 8, Schlott⸗ mann in der 4. Ingen. Insp., kommandert zur Dienstleistung beim Ingen. Komitee, als Mitglied zu diesem Komitee, Wentzel, Militär⸗ lehrer an der Hauptkadettenanstalt, mit dem 1. März 1913 in die 2, Ingen. Insp., Hueg, Komp. Chef im Schleswig⸗Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, mit dem 1. März 1913 als Militärlehrer zur Haupt⸗ kadettenanstalt, Sprenger in der 2. Ingen. Insp, als Komp. Chef in das Schleswig Holstein. Pion. Bat. Nr. 9, Fund, Oberlt. im I. Westfäl Pion. Bat. Nr. 7, in die 4. Ingen. Insp. Ein Patent ihres Dienstgrades verliehen: den Hauptleuten und Komp. Chefs: Pehlemann im Pi n. Bat. von Rauch (Branden⸗ burg.) Nr. 3, Zarnack im 1. Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7, Hose⸗ mann im 2 Nassau. Pion. Bat. Nr. 25. 1

Zu Oberlts. befördert: die Lts.: Roloff in der 4. Ingen. Insp., Ahrens, Militärlehrer und Insp. Offizier an der Festungs⸗ bauschule, Meyer im Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, Schmidt im Pomm. Pion. Bat. Nr. 2, Peters im Schles. Pion. Bat. Nr. 6, Leon (Karl) im 1. Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, Triepcke im Hannov. Pion. Bat. Nr. 10, Schenk im Bad. Pion. Bat. Nr. 14, Bebert im 1. Lothring. Pion. Bat. Nr. 16, Pieper im 2. Lothrina. Pion Bat. Nr. 20, Te etzmann

bn 2; Nassau. Pion. Bat. Nr. 25, Cords im Masur. Pion. Bat. r. 20

. 20.

Befördert; Bock, Oberstlt. und Kommandeur des Eisenbahnregts. Nr. 1, zum Obersten, Groß, Major und Kommandeur des Luft⸗ schifferbats. Nr. 2, zum Oberstlt. 8

Versetzt: v. Hantelmann, Hauptm. in der Fliegertruppe, als ittm, und Eskadr. Chef in das Hus. Regt. Graf Pheßen (2. Schles.) Nr. 6, Grade, Hauptm. und Komp. Chef im Masur. Pionierbat. Nr. 26, in die Fliegertruppe, Guiremand, Oberl. im Berg. Feldart. Regt. Nr. 59, Leo, Oberlt. im Inf. Regt. Prinz Carl (4 Großherzogl. Hess.) Nr. 118, in das Telegraphenbat. Nr. 4, Ziegler, Lt. im 2. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 137, in das Telegraphenbat. Nr. 1, Selchow, Lt. im 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, in das Telegrophenhat. Nr. 2, Meyer, Lt. im 1. Oberelsäss. Inf. Regt. Nr. 167, Schubert, Lt. im 3. Lotbring. Inf. Regt. Nr. 135, in das Telegrapbenbat. Nr. 3, Schmidt, L. im Inf. Regt. von Wittich (3. Kurhess) Nr. 83, in das Tele⸗ graphenhbat. Nr. 5. . Zu Oberlts befördert: Schreiber, Lt. im Eisenbahnreat. Nr. 1, Frr, Lt. im Telegraphenbat. Nr. 4, Barth, Lt. im Luftschifferbat. lr. 3, Fortun, Lt. im Kraftfahrbat. Messow, Rittm. und Komp. Chef im Großherzogl. Hess. Trainbat. Nr. 18, zum Stabe des Brandenburg. Trainbats. Nr. 3, Vronsky, Oberlt im Brandenburg. Trainbat. Nr. 3, unter Be⸗ örderung zum Rittm., vorläufig ohne Patent, als Komp. Chef in as Großberzogl. Hess. Trainbat. Nr. 18, versetzt.

Ein Patent ihres Dienstgrades verliehen: den Rittmeistern und Lomp. Chefs: Knof im Niederschles. Trainbat. Nr. 5, v. Wiese u. Kaiserswaldau im Bad. Trainbat. Nr. 14, Trautmann,

chleg im 2. Rhein. Trainbat. Nr. 21. 1

J Zu Oberlts. befördert: Stadie, Lt. im Hannov. Trainbat. Rr. 10, Talke, Lt. im Essäsf. Trainbat. Nr. 15. Kipver, Lt. im Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 149, kommandiert zur Dienstleistung vsn Niederschles. Trainbat. Nr. 5, in dieses Bat. versetzt. No eller, Oberlt. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Reats. Nr. 45 (Marienburg), früher in diesem Regt, vom 1. März 1913 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Kurhess. Trainbat. Nr. 11 kom⸗ mandiert; während dieser Dienstleistung ist sein Patent als vom Januar 1913 datiert anzusehen. 1 b Romundt, Oberstlt. und Direktor der Art. Werkstatt in Danzig, um Obersten, Kipping, Hauptm. und Verwalt. Direktor bei der

it. Werkstatt in Straßburg 1. E., zum Major, vorläufig ohne wütent, befördert. Arlart, Hauptm. und Verwalt. Mitglied bei N. Munitionsfabrik, zur Gewehrfabrik in Spandau versetzt und mit rnehmung der Geschäfte als Verwalt. Direktor bei diesem Institut Mauftragt. Orth, Hauptm. beim Stabe des Inf. Regts. von Nanstein (Schleswig.) Nr. 84, zur Munitionsfabrik versetzt und zum erwalt. Mitglied bei dieser Fabrik ernannt. Funk, Oberlt. im

2. Posen. Feldart. Regt. Nr. 56, vom 1. März 1913 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Art. Werkstatt in Danzig kommandiert. Klinghammer, Major z. D. und Vorstand des Art. Depots in Schwerin, in gleicher Eigenschaft zum Art. Depot in Branden⸗ burg a. H. versetzt.

Bade, Oberlt. im Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, mit Ende Februar 1913 von dem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Hannover enthoben. Jahns, Tt. im 2. Hannov. Inf. Regt. Nr. 165, vom 1. März 1913 ab als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Hannover, Helmrich v. Elgott, Et. im 2. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 82, zur Vertretung eines erkrankten Er⸗ ziehers zum Kadettenhause in Naumburg a. S., kommandiert.

Versetzt: die Oberlts. Suhr, Erzieher an der Hauptkadetten⸗ anstalt, unter Belassung bei dieser Anstalt in das Kadettenkorps, Bruck im 7. Thüring. Inf. Regt. Nr. 96, als Erzieher zur Haupt⸗ kadettenanstalt.

Mit dem 1. April 1913 versetzt: die Hauptleute und Komp. Chefs: Hahn an der Hauptkadettenanstalt, in das 4. Unterelfäss. Inf. Regt. Nr. 143, v. Kropff im Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, zur Hauptkadettenanstalt; die Hauptleute und Militärlehrer: Ewald an der Hauptkadettenanstalt, als Komp. Chef in das 9. Bad. Inf. Regt Nr. 170, Coster am Kadettenhause in Köslin, in gleicher Eigenschaft zur Hauptkadettenanstalt; Greverus Oberlt. am Kadettenhause in Wahlstatt, als Militärlehrer zum Kadettenhause in Köslin, Kintscher, Lt. im 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, als Erzieher zum Kadettenhause in Wahlstatt.

Alewyn, Hauptm. im 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, von der Stellung als Komp. Chef enthoben und zur Dienst⸗ leistung beim Bekleidungsamte des III. Armeekorps kommandiert.

v. Schwartz, Hauptm. in der 9. Gend. Brig., behufs Ver⸗ tretung eines erkrankten Distriktsofffziers zur 4. Gend. Brig kom⸗ mandiert. Seeck, pens. Oberwachtm., bisher in der 1. Gend. Brig., der Charakter als Lt. verliehen. 8

Befördert: Strokorb, Zeuglt. beim Art. Depot in Posen, zum Zeugoberlt., die Zeugfeldwebel: Wenger bei der Zentralabteil. der Feldzeugmeisterei, unter Versetzung zur Art. Werkstatt in Straß⸗ burg i. C, Klumhies bei der Munitionsfabrik, unter Versetzung zum Art. Depot in Neubreisach, zu Zeuglts.

(Fortsetzung folgt.)

7

Deutscher Reichstag. 116. Sitzung vom 19. Februar 1913, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.) Auf der Tagesordnung steht die erste und event. zweite

Beratung des von den Abgg. Dr. Schaedler und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872.

Abg. Dr. Spahn (GZentr.) in seiner Rede, deren Anfang in der gestrigen Nummer d. Bl. mitgeteilt worden ist, fort⸗ fahrend Um die ganze Frage zu verstehen, muß man sich die Umstände ins Gedächtnis rufen, unter denen das Gesetz über⸗ haupt entstanden ist. Das Konzil in Rom hatte eine Reihe von Be⸗ schlülsen gefaßt, darunter auch den, daß der Papst ex cathedra ent-⸗ cheiden könne. Dadurch sollte das Verhältnis zwischen Staat und Kirche berührt worden sein. Bismarck sprach damals von einer Störung des konfessionellen Friedens. Die Beschlüsse des Konzils sollen aus einer Feindschaft der Kurie gegen Preußen und das Deutsche Reich entstanden sein. Man führte sie auf den Einfluß der Jesuiten zurück. So entstand dann das Jesuitengesetz. Was man damit be⸗ zweckte, das zeigt der § 2. Man wollte nicht die Tätigkeit des ein⸗ zelnen Jesuiten hindern, sondern wollte sich nur die Möglichkeit ver⸗ schaffen, ihn nach einem anderen Ort abschieben zu können, wo man dann abwarten wollte, ob er dort seine Tätigkeit fortsetzt. Wenn man sich dies vergegenwärtigt, dann muß man zu der Erkenntnis kommen, daß es nicht beabsichtigt war, die Tätigkeit des einzelnen Jesuiten zu unterbinden. So ist das Gesetz auch seinerzeit in Preußen mfgefast worden. Es ist davon gesprochen worden, daß das Jesuitengesetz die Interessen der katholischen Kirche wahre. Aber ein Protestant, wie es Bismarck war, kann doch nicht darüber entscheiden, was Lebensinter⸗ essen der katholischen Kirche sind. Der Kulturkampf wurde später abgebrochen und damit anerkannt, daß alle Maßregeln gegen die katholische Kirche einschließlich des Jesuitengesetzes ein Fehlgriff ge⸗ wesen sind. Aber man hat das Jesuttengesetz trotzdem nicht aufge⸗ hoben, trotzdem dies doch auch eine Frage der Gerechtigkeit gewesen wäre. Was haben denn die Jesuiten getan? Sie haben in Zeit⸗ schriften philosophische und theologische Streitfragen erörtert. Man kann darüber verschiedener Meinung sein, mag einzelnes nicht billigen. Aber was besagen die Aeußerungen einzelner gegen die große Zahl von Aeußerungen anderer katholischer Theologen und von Jesuiten selbst. Für die Aeußerungen einzelner Jesuiten kann der ganze Orden nicht verantwortlich gemacht werden. Tatsache ist, daß in allen den Ländern, in welchen Jesuiten tätig sein konnten, in protestantischen, nicht katholischen Ländern der konfessionelle Friede nicht gestört worden ist. Auf politischem Gebiete sind die Jesuiten nicht tätig, weil es ihnen ihr eigener Orden verbietet. Soweit ein einzelnes Mitglied des Jesuitenordens politisch sich betätigt, kann es nur geschehen unter Ge⸗ nehmigung des Ordensgenerals, der durchweg die Erlaubnis nur unter sehr schweren Bedingungen erteilt. Was wir wollen, ist nichts weiter, als daß wir Männer zurückbekommen, deren seelsorgerische Tätigkeit für unsere Kirche wir für notwendig halten. Man wirft den Jesuiten vor, daß sie sich den Befehlen ihrer Oberen unbedingt unterwerfen. Zum Gehorsam gegen die geistlichen Oberen sind aber nicht bloß die Jesuiten, sondern jeder Katholik verpflichtet. Man hat den Jesuiten ihre Moraltheorie vorgeworfen, mit Unrecht; die Jesuiten haben sich um die Erhaltung des Christentums in Europa ein großes Verdienst erworben. Die Moral der Jesuiten muß doch nicht so bedenklich sein, sonst dürften sie nicht in allen Teilen der Welt als Missionare mit denen anderer Konfessionen tätig sein. Auch auf wirtschaftlichem Ge⸗ biete entfalten sie eine segensreiche Tätigkeit. Der Reichskanzler hat neulich gesagt, daß in evangelischen Kreisen bei der Frage der Zulassung

oder Nichtzulassung der Jesuiten immer wieder die Erinnerung an die Zeiten nachzittere, in denen fanatischer Glaubenshaß unser Vaterland zerrissen habe. Diese Aeußerung hat mir weh getan. Was haben die Jesuiten nicht alles auf dem Gebiete der christlichen Liebestätigkeit geleistet, und wie kann der konfessionelle Friede dadurch gefährdet werden, daß die Jesuiten die religiösen Bedürfnisse der Katholiken be⸗ friedigen? Unsere Bischöfe haben darauf hingewiesen, daß es jetzt vielfach nicht möglich sei, bei den wirtschaftlichen Verschiebungen den religiösen Bedürfnissen mit einer geordneten Seelsorge zu folgen. Das Empfinden der evangelischen Bevölkerung, von dem der Reichskanzler sprach, beruht auf unwahren Vorstellungen. In Hunderten von Ver⸗ sammlungen und Resolutionen hat das katholische Volk seinen Schmerz über das Jesuitengesetz ausgedrückt. Die Auslegung des be⸗ stehenden Jesuitengesetzes durch den Bundesrat wird als eine verfehlte empfunden. Wir wünschen im Interesse unseres gesamten deutschen Vaterlandes die Aufhebung dieses Gesetzes zur Wahrung der Rechte der Kirche und der Rechte der katholischen Bevölkerung. Wir hoffen, daß der Reichstag mit großer Mehrheit di Berechtigung unserer Wünsche anerkennen wird. Den Antrag Ablaß bitte ich abzulehnen. Wenn er sich nur mit der Frage der Niederlassung allein beschäftigen würde, dann ließe sich seine Tragweite übersehen. In seiner Fassung ist dies aber nicht möglich, ganz besonders aber ist nicht ersichtlich, ob dadurch in die Befugnisse des Reiches eingegriffen wird. Ich bitte Sie im Namen der Ge⸗ rechtigkeit, nehmen Sie unseren Antrag an. Abg. Hoffmann⸗Kaiserslautern (Soz.): ist der § 2 des Jesuttengesetzes aufgehoben worden. Im

Jahre 1911

Im ves 1904 ließ der bayerische Kultusminister von Wehner einen Erlaß binaus⸗

gehen, ohne daß ein Bedürfnis dazu vorlag. Freiherr von Hertling fand diesen Erlaß vor und hat ihn nach einigen Korrekturen in Kraft gesetzt. Daß dadurch ein Eingriff in die Reichsgesetzgebung vorlag,

v“

das hat ja selbst der Reichskanzler zugegeben. Die Verteidiger des Freiherrn von Hertling führen zu seiner Entschuldigung an, daß er ja nur der Testamentsvollstrecker des Kultusministers von Wehner gewesen ist. Wenn auch Freiherr von Hertling durch die eigene Ver⸗ gangenheit erblich belastet ist, dann hatte er doch aber nicht diese Erb⸗ schaft anzunehmen brauchen. Ich glaube, hatte Freiherr von Hertling einen Erlaß vporgefunden, der die Einführung der Feuerbestattung vor⸗ sieht, dann hatte er ihn wohl nicht herausgegeben. Hatte Freiherr von Hertling den vorgefundenen Erlaß einfach in den Papierkorb ge⸗ worfen, dann wäre der status quo in Bayvern wieder hergestellt ge⸗ wesen. Das Vorgehen des Freiherrn von Hertling hat nun aber für uns baverische Sozialdemokraten eine ganz besondere Bedeutung. Er, der sich des Bruches eines Reichsgesetzes schuldig macht, verlangt Aus⸗ nahmegesetze gegen die Sozialdemokraten, weil sie angeblich die be⸗ stehenden Gesetze nicht respektieren. Dafür kann Freiherr von Hert⸗ ling keinen Beweis erbringen. Ich könnte ihm im Gegenteil eine ganz schöne Auswahl der besten Referenzen von Zentrumsführern, Pralaten usw. vorführen, die bestätigen, daß wir baverischen Sozial⸗ demokraten gar nicht so schlecht sind. Interessant ist, daß Freiherr von Hertling in der bayerischen Reichsratskammer das Jesuitengesetz als ein Kampfgesetz und ein Ausnahmegesetz bezeichnete. Ich freue mich über diese Kritik des Ministerpräsidenten über ein bestehendes Reichsgesetz. Aber er darf doch dann nicht gegenüber der Sozialdemo⸗ kratie die Staatsautorität ins Feld führen. Der Ruhm des Freiherrn von Hertling als Staatsmann ist schnell verblichen. Er denkt wohl jetzt: Si tacuisses, philosophus mansisses. Man wird auch jetzt nicht mehr sagen: Zehn Bethmänner für einen Hertling. Das Jesuitengesetz ist ganz oberflächlich und ist sogar ein Ausnahmegesetz gegen die katholische Kirche. Wenn man seine Entstehung schon damals nicht begreifen konnte, so ist es unbegreiflich, daß es jetzt noch bestehen kann. Die Lage hat sich gründlich geändert. Der Papst steht mächtiger als je da, ein deutscher Staatssekretär hat sogar seine Autorität auf sozialem Gebiete anerkannt. Wenn man in dem Fesuitengesetz das Wort Jesuiten durch Sozialdemokraten ersetzt, dann hat man einfach das Sozialistengesetz. Die Geschichte des Jesuiten⸗ gesetzes zeigt deutlich, wie Ausnahmegesetze gemacht werden. Wie man gegen die Jesuiten vorgeht, das ist auch die Art und Weise des Kampfes der bürgerlichen Parteien gegen die Sozialdemokratie. Die eigenen Schriften der Jesuiten, namentlich ihre Moraltheologie, sollen ihre Bösartigkeit beweisen. Gewiß gibt es zahlreiche Stellen in ihren Schriften, die sich mit der heutigen Moralauffassung nicht vereinbaren lassen; ich habe einige davon zur Kenntnisnahme für das Zentrum auf den Tisch des Hauses niedergelegt. Die Staatstheorien der Jesuiten entstammen dem Mittelalter, und die heutige katholische Kirche kann die glänzende Weltstellung der Kirche im Mittelalter nicht vergessen; daraus erklärt sich sehr leicht, daß uns in neuester Zeit Aktenstücke wie der Syllabus und die Enzyklika beschert worden sind. Ein Grund zu einem Ausnahmegesetz gegen die Jesuiten ist daraus aber nicht herzuleiten. Die Gesetzgebung soll nur Taten strafen, nicht Theorien. Zu unserer Zeit ist kein einziger Jesuit wegen hochver⸗ räterischer oder unmoralischer Handlungen so wenig wie Sozialdemo⸗ kraten bisher wegen revolutionärer Taten bestraft worden. Das ge⸗ setzliche Verbot des Jesuitenordens ist übrigens bekanntlich nicht so streng gehalten worden; wir haben in der „Augsburger Postzeitung“ sogar gelesen, daß die Könige von Preußen weniger Könige von Gottes Gnaden als von Jesuiten Gnaden sind. Die Jesuiten von heute müssen andere Menschen sein infolge der Kulturentwicklung als die des 17. und 18. Jahrhunderts; wenn man die Sünden der Väter an den Kindern rächen wollte, dürften wir nicht bei den Jesuiten stehen bleiben, sondern müßten auch die Nachkommen der alten Raubritter, uns näher ansehen. Sind die Jesuiten nützlich, dann bedarf es keines Aus⸗ nahmegesetzes gegen sie; sind sie schädlich, dann genügen die Straf⸗ gesetze. Gefreut hat es uns, daß das Zentrum für die Jesuiten Friedrich den Großen und eine Reihe von Dichtern und Phildsophen, auter Freigeister und Atheisten, aufmarschieren läßt; das ist ein Stück Humor bei der Sache. Die Zentrumsherren, die hier sitzen, sind samt und sonders Jesuiten; wir haben in Deutschland Millionen und Abermillionen Jesuiten in Zivil; da kann es auf ein paar Hundert in Uniform auch nicht ankommen. Die Jesuitenrede des Reichskanzlers von Bethmann vom 4. Dezember 1912 betonte, daß mit Rücksicht auf das religiöse Gefühl der 40 Millionen Protestanten und mit Rücksicht auf die Erhaltung des konfessionellen Friedens die Jesuiten in Uni⸗ form nicht zurückkommen dürften. Die Rechnung mit den 40 Mil⸗ lionen stimmt nicht; die Sozialdemokraten, die die Religion für Privatsache erklären, sind keine Freunde des Jesuitengesetzes. Die gebertreibungen in der Jesuitenfrage sind mehr auf der protestantischen als auf der katholischen Seite. Für die breiten Volksmassen geht der Kampf ums tägliche Brot in einer Zeit der Teuerung wie heute vor einem Kampf um die Jesuiten. Wenn das Zentrum jetzt die Toleranz in den Vordergrund stellt, so ist es sehr leicht, diese For⸗ derung zu erheben, wenn man in der Minderheit ist, aber sehr schwer sie zu erfüllen, wenn man in der Mehrheit ist. Unser heutiger Rechts staat ist weder protestantisch noch katholisch. Keine konfessionelle Mehrheit darf eine konfessionelle Minderheit rechtlos machen wollen In einem solchen Machtstaat darf auch der Staat nicht den Grundsatz der konfessionellen Gleichberechtigung verletzen. Gewiß ist der Jesuitenorden keine Friedensorganisation, aber der Evangelische Bund ebenso wenig. Richtig ist, daß die Gegenreformation ein blutiges Kapitel in der Geschichte ist, aber beide Konfessionen haben gleich Arges geleistet. Protestantische und katholische Jesuiten haben die Gewissen vergewaltigt. Einen religiösen Frieden haben wir in Deutschland überhaupt nicht gehabt, auch nicht seit Vertreibung der Jesuiten. Die beiden Konfessionen leben in einem unchristlichen Kriege miteinander. Es ertönt 88 der Ruf der Sammlung aller Gläubigen gegen den Umsturz. Dieser Ruf ist einer der unehrlichsten, die es gibt. Unter dem Kreuz kommen Katholiken und Protestanten niemals zusammen. Es zeigt sich in allen bezüglichen Artikeln ein großes Maß von Pbarisäertum. Was das Zentrum hier bewegt, ist die Furcht vor der Sozialdemokratie. Es bekämpft das Jesuitengesetz als Ausnahmegesetz als das größte Unrecht. Ist es dazu überhaupt legitimiert? Es hat 1878 allerdings einmütig gegen das Sozialisten⸗ gesetz gestimmt, aber bereits 1880 stimmte ein Teil für die Verlänge rung des Gesetzes, weil es nur gegen die Sozialdemokratie angewandt würde, nicht gegen die Katholiken. Ja, der Redner des Zentrums sprach von dem „Schlagwort“ des Ausnahmegesetzes. Das war der jetzige baverische Ministerpräsident Freiherr von Hertling. Hätte es vom Zentrum allein abgehangen, so hätten wir heute noch das Sozia listengesetz. Bei allen späteren Verlängerungen des Gesetzes haben immer so viele vom Zentrum dafür gestimmt, oder es hat so viele abkommandiert, daß sie zustandekamen. Dieser zweifelhaften Haltung gegenüber hilft es nichts, daß man überall in Ihren Zeitungen liest Freiheit, Gleichheit usw. Dabei spricht das Zentrum den Sozialdemo⸗ kraten die staatsbürgerliche Gleichberechtigung ab! Vor allem die Firma Hertling⸗Soden. Bavern ist heute das klassische Land des Denunziantentums und der politischen Unterdrückung. Vergleichen Sie Gum Zentrum) Ihre Praxis von heute mit dem, was ein Redner 1878 sagte. Windthorst verurteilte aufs schärfste die verschiedene Behand⸗ lung der Staatsbürger. Das Zentrum koönnte sehr leicht einmal unter einem Ausnahmegesetz zu leiden haben. Man sagt, der Jesuitenorden mwäre international. Ist es nicht auch die Kirche, gibt es nicht eine rote, eine goldene und eine schwarze Internationale. (Zuruf links: Es gibt auch eine grüne.) Sie (zu den Konservativen) sind allerdings nicht international, die Sorte gibt es bloß in Ostelbien. Der Be⸗ freiungskampf vor hundert Jahren wurde eingeleitet durch eine der⸗ räterische Tat des Generals Yorck. Die Geschichte hat diesem Rebellen und Verbrecher keinen Galgen, sondern ein Denkmal errichtet. Der Klerikalismus ist nur zu bekampfen durch die moderne Weltanschauung, und der Jesuitenorden kann nicht bekampft werden durch das mittel⸗ alterliche Mittel der rohen Gewalt. Die Liberalen haätten mit uns hier eine politische Aufgahe zu erfüllen, sie konnten ein früber be⸗ gangenes Unrecht an der katholischen Kirche wieder gut machen und dem Zentrum ein billiges und steto wirksames Agitationsmittel nebmen. Dadurch machten sie es dem Zentrum unmöglich, seine sozialen Sünden mit den Jesuiten zu decken. Auch wir wollen dem Kampf gegen das Zentrum und den Klerikalismus. Aber dies ist jesze kein Kampf. Ich möchte Ihnen jetzt einen Vorschlag machen, der noch