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Bulgari 88
Kreisfinanzverwaltung in Sofia: 24. März 1913. Lieferung von 3 Benzinlokomotiven nebst Zubehörteilen für die staatliche Kohlen⸗ 30 000 Fr., Sicherheit 1500 Fr. Die
rrube „Pernick“. Anschla
Lastenhefte liegen an Werktagen in der Minenabteilung des
ministeriums in Sofia zur Einsicht aus.
die Opern „
dandels⸗
Nr. 16 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 26. Februar 1913 hat folgenden Inhalt: Tagungen der Vereine der Baustoff⸗ Vermischtes: Auszeichnung. — Wiederherstellung des letzten Teiles des Kurfürstlichen Schlosses in über niederrheinische Backsteinarchitektur. —
gewerbe in Berlin. —
Oberregierungsrat Dr. Krohne f.
Mainz. — Vortrag
Wirklicher Geheimer
Theater und Mufik.
In dem morgen, Freitag, Abends
lichen Opernhause stattfindenden Symphoniekonzert der folgende
Königlichen Kapelle werden Ouverküre zu „Anakreon“ von Cherubint;
Mozart; drei Sätze aus „Romeo und Julia“ von Berlioz; Vor⸗ spiel zu den „Meistersingern von Nürnberg“ von Richard Wagner. en Schauspielhause wird morgen, Freitag, das historische Schauspiel „1812“ von Otto von der Pfordten, mit den Damen Abich und Ressel und den Herren Patry, Clewing, Kraußneck, von Ledebur, Mühlhofer, Boettcher, Mannstädt und Geisendörfer in den Hauptrollen, aufgeführt. Im Schillertheater Charlottenburg findet morgen, fhgeitag die erste Aufführung der fünfaktigen Tragödie „Gyges und i Die Rollen sind folgender⸗ maßen besetzt: Kandaules: Georg Paeschke; Rhodope: Else Wasa; Gyges: Alfred Braun; Lesbia: Ella Fichtner; Hero: Clara Weiß; Thoas: Max Reimer; Karna: Willy Eberhardt.
Im Königlich
ein Ring“ von Friedrich Hebbel statt.
Alfred Walter⸗Horst.
In den Kammerspielen des Deutschen Theaters ist die Erstaufführung der Komödie „Bürger Schippel“ von Karl Stern⸗
heim für Dienstag, den 4. März angesetzt. Reinhardt. — aktiengesellschaft „Union“ gekommen, nach der Max einiger Werke, die von namhaften
den Kinematographen verfaßt wurden, übernimmt. einrichtungen dieser Stücke werden unter Hinzuziehung berufener Maler geschaffen werden. Um allen regietechnischen Anforderungen zu enügen, wurde die Werkstattbühne, die von der „Union“ in Ver⸗ indung mit der neuen Filmfabrik errichtet wird, mit den neuesten bühnentechnischen Einrichtungen ausgestattet.
Einen Vortrag über das Blattsingen in den Schulen hält der Musikpädagoge Max Battke am Dienstag, 4. März, Abends 7 Uhr, im Oberlichtsaal der Philharmonie. Uebungen, Uebungen im Blattsingen (durch Entwicklung des Tonarts⸗ bewußtseins), Gehörübungen, verschiedene Formen des Musikdiktats, wie sie auch in Musikschulen und Chören von großem Wert sind, werden durch die Oberklasse des Lyzeums Friedrichstadt ausgeführt.
Der Eintritt ist frei.
In Dresden starb in der Nacht „W. T. B.“ meldet, der bekannte Tondichter, Geheime Hofrat Pro⸗ fessor Dr. Felix Draeseke. Er war im Jahre 1835 in Coburg als Sohn eines Hofpredigers geboren, studierte am Leipziger Kon⸗ servatorium, ging dann nach Weimar zu Liszt und wurde einer der Anhänger der neudeutschen Richtung, insbesondere
Nach längerem Aufenthalt in Dresden ging Draeseke nach Lausanne. Im u 1868 wurde er von dort durch Hans von Bülow an die neu errichtete Musikschule nach München be⸗ rufen. Nach dem Rücktritt Bülows aus seiner amtlichen Stellung ver⸗ ließ auch Draeseke München und kehrte nach Lausanne zurück; 1875 verlegte er seinen Wirkungskreis nach Genf. Seit 1876 lebte er wieder in Dresden, wo er 1884 Lehrer der Komposition am König⸗
begeistertsten Richard Wagners.
Zwischen Max Reinhardt und der Projektions⸗ ist eine Vereinbarung zustande Reinhardt die Verfassern besonders für
7 ½ Uhr, im König⸗
Werke aufgeführt: Jupiter⸗Symphonie von
gekleidet.
Die Regie führt
ie Regie führt Ma G Thermometer
Spielleitung
Die Bühnen⸗ war kaum
Rhythmische
zum Mittwoch, wie
König Sigurd“, „Herrat 8
frnaße 116, beschließen. beschränkter Anzah Fosty (Theaterkasse) ausgegeben.
Zu dem am Sonnabend in den Festsälen des Zoologischen Gartens stattfindenden „Gesindeball des Vereins Berliner Bühnenkünstler“ ist der Eintritt in die Festräume nur in Gesinde⸗ tracht (Kammerzofen, Köchinnen, Köche, Hausdiener usw.) gestattet. Besucher im Ballanzug werden gegen eine Gebühr von 3 ℳ ein⸗ Eintrittskarten (Gesindebücher) sind im Geschäftszimmer (Kaiserhotel, Friedrichstraße 178) täglich von 11 —5 Uhr, zu haben. Eintragungslisten liegen im Warenhaus A. Wertheim (Leipziger Platz) sowie an der Theaterkasse im Café Josty (Potsdamer Platz) aus.
Institut auf Grund der
unterhalb des Normalwertes. fast überall ein Ue
bildete sich wegen
malen Betrages erreicht.
Mannigfaltiges. Berlin, 27. Februar 1913.
Der Oberbürgermeister von Charlottenburg Schu⸗ stehrus ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh gestorben.
Mit dem Künstlerfest „Kunterbunt“ hatte die hiesige Ver⸗ “ einigung bildender Künstler die Reihe der Trachtenfeste dieses Winters eingeleitet und wird sie mit dem Maskenfest „Kehr⸗ aus“ am 8. März in den Festsälen des Brüdervereins, Kurfürsten⸗ Teilnehmerkarten zu 5 ℳ werden nur in im Warenhaus A. Wertheim sowie im Café
Ueber die Witterung in Norddeutschland im Monat Januar 1913 berichtet das Königlich preußische Meteorologische angestellten Beobachtungen: Januar war ein wiederholter Wechsel mild⸗trockenen, mild⸗feuchten und kalt⸗trockenen Wetters das bezeichnende Merkmal. stärkeren Frostes traten im ganzen Gebiet, mit Ausnahme des Süd⸗ westens, um die Mitte und kurz vor Ende des Monats ein. In den östlichen Provinzen sank das Thermometer am tiefsten in den letzten Januartagen, nämlich bis unter — 20 °; 1 frostfrei, und ungefähr während der Hälfte des Monats blieb das Auch im mittleren und westlichen Norddeutschland, wo die niedrigsten Temperaturen meist auf die Mitte der zweiten Dekade fielen, kam fast überall noch eine wenn auch kleine Anzahl “ vor, und an den meisten ein ritte
unterhalb des Gefrierpunkts.
aller Tage frostfrei.
Einfluß der Schwarzen Elster zu dem der Havel und von da zur Peenemündung verläuft, scheidet einen östlichen Gebietsteil mit weniger von einem westlichen mit mehr als 25 mm.
Theater. Königliche Schauspiele. Freitag:
Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Sym⸗ goniematinee. (Programm wie am —.) Abends 7 ½ Uhr: VII. Sym⸗ phoniekonzert der Königlichen Kapelle um Besten ihres Witwen⸗ und Waisen⸗ onds. Dirigent: Herr Generalmusik⸗ direktor Dr. Richard Strauß. Schauspielhaus. 57. Abonnementsvor⸗ stellung. 1812. Schausptel in fünf Faftcgen 8 BSe 88 der 84— i Szene gesetzt von Herrn Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 57. Abonne⸗ mentsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Cavalleria rusti- cana. (Bauernehre.) Oper in einem Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von G. Verga. Bajazzi. (Pagliacci.) Oper in zwei Akten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. (Herr Bernal Resky als Gast.) Anfang 7 ½ Ühr. Schauspielhaus. 72. Kartenreservesatz. Das Abonnement, die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Ariadne auf Naxos. Oper n einem Aufzuge von Hugo von Hof⸗ annsthal. Musik von Richard Strauß. Zu spielen nach dem „Bürger als Edel⸗ mann“ des Molière. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Der lebende Leichnam. Sonnabend und Sonntag: Der lebende Leichnam. 1 Kammerspiele. Freitag, Abends 8 Uhr: Frauen.
Schöne Sonnabend und Sonntag: Schöne Frauen. Mittwoch, den 5. März: Aufführung im „Zirkus Schumann“: Jedermann.
Berliner Theater. Freitag, Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Pension Schöller. — Abends: Film⸗ zauber.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große Rosinen. — Abends: Filmzauber.
Montag und folgende Tage: Film⸗ zauber.
Theater in der Königgrützer
Straße. Freitag, Abends 8 Uhr:
Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler. Sonnabend und Montag: Brand. Sonntag: Die fünf Frankfurter.
Lessingtheater. Freitag
8 Uhr: Die Weber. Sonnabend: Rose Bernd. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die
versunkene Glocke. — Abends: Das
Prinzip.
Deutsches Schauspielhaus. Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 104 a.) Sts⸗ Abends 8 Uhr: Zum 100. Male: Der gut sitzende Frack. Lustspiel in vier Akten von Gabriel Dregely.
Sonnabend: Der gute Ruf.
Sonntag: Der gute Ruf.
Montag: Strindberg⸗Einakterabend: Erste Warnung. Der Stärkere. Debet und Kredit.
Abends 8
Komüdienhaus. Freitag, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.
Sonnabend und folgende Tage: Die Generalsecke.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Stiftungsfest. 1
. Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Freitag, Abends 8 Uhr: Der Andere. Schauspiel in vier Auf⸗ zügen von Paul Lindau. Sonnabend: Uriel Acosta. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das
Konzert. — Abends: Uriel Acosta.
Charlottenburg. Freitag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Gyges und sein Ring. Eine Tragödie in 5 Akten von Friedrich Hebbel.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wallen⸗ steins Tod. — Abends: Die Reise durch Berlin in 80 Stunden.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: König Lear. — Abends: Die Reise durch Berlin in 80 Stunden. 8
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Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Freitag, Abends 8 Uhr: Oberon.
Sonnabend: Tiefland.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. — Abends: Die lustigen Weiber von Windsor. 8
Montag: Der Waffenschmied.
Montis Operettentheater. Früher: Neues Theater.) Freitag, Abends 8 Uhr: Der liebe Augustin. Operette in drei Akten von Leo Fall.
Sonnabend und folgende Tage: Der liebe Augustin.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der fidele Bauer.
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Theater des Westens. (Station: Fenlogischer Garten. Kantstraße 12.) reitag, Abends 8 Uhr: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.
Sonnabend und folgende Tage: Die beiden Husaren.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Frauenfresser. 8
1“ 1
Residenztheater. Freitag, Abends 8 Uhr: Die Frau Präsidentin. (Ma- dame la Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und P. Veber.
Sonnabend und folgende Tage: Die Frau Präsidentin.
„Gudrun“ und „Bertrand de Born“, ferner symphonische Vorspiele zu „Das Leben ein Traum“ und „Penthesilea“, ein Requiem, eine quartette und ⸗Quintette,
Messe, Symphonien, Streich⸗ onaten, Balladen, Lieder, Chöre, Klavier⸗ stücke usw. verfaßt. Demnächst sollte in Gotha die Uraufführung seiner neuesten Oper „Merlin“ stattfinden.
Auch als Musikschrift⸗ steller ist er z. B. mit einer Modulationstheorie hervorgetreten.
hier waren nur wenige Tage
Da aber auf der anderen Seite vielfach ungewöhnlich mildes Wetter herrschte, so lag doch das Gesamtmittel der Temperatur fast nirgends Um einen nennenswerten Betrag zu kalt war es W“ im äußersten Nordosten, sonst ergab sich
erschuß, der sich allerdings meist auf wenige Zehntelgrade beziffert; nur in dem südwestlichen Viertel des Beobach⸗ tungsgebiets war es um 1 Grad und mehr, im äußersten Südwesten sogar um volle 2 Grad zu warm. Der großen Zahl trüber Tage entsprach eine fast überall zu geringe Sonnenscheindauer; an einzelnen Stationen im Osten und Westen wurde weniger als die Hälfte ihres vieljährigen Durchschnitts gemessen. Die Niederschläge fielen im Osten infolge des hier vorherrschenden Frostes meist in fester Form, doch ihrer in der ersten Zeit geringen Ergiebigkeit eine Schneedecke erst um Mitte des Monats, um sich dann bis zu seinem Schluß mit geringen Unterbrechungen zu halten; im Westen, wo mehr Regen vorkam, war sie vielfach auf einige Tage in der kalten zweiten Dekade beschränkt. Die Niederschlagsmenge im Westen reichlicher als im Osten, gleichviel, ob man sie nach ihrer Abweichung vom Normalwert oder nach ihrem absoluten Betrage beurteilt. In dem Gebiet westlich des 10. Meridians fiel überall, außer an der luxemburgischen Grenze, der unteren Fulda, in Ostfries⸗ land und auf den nordfriesischen Inseln, mehr, östlich davon durch⸗ weg weniger Niederschlag, als nach langjährigen Erfahrungen zu er⸗ warten war; im östlichen Hinterpommern wurde nur die Hälfte, in dem südwestlichen Zipfel Westpreußens gar nur ein Viertel des nor⸗ In der geographischen Verteilung des Niederschlags zeigt sich ein ähnliches Verhältnis zwischen Osten und lichen Konservatorium wurde. 1892 wurde er zum Professor und 1906 Westen. Eine Linie, die anfänglich der Elbe folgt, dann von dem zum Geheimen Hofrat ernannt. Nach der Auffuͤhrung seines Christus⸗ mysteriums wurde ihm von der Berliner Universität der Ehrendoktor⸗
titel verliehen. Außer dem erwähnten vierteiligen Werk hat Draeseke Am trockensten war es
Für den
Perioden
tationen
erweist sich
—
†
im Leobschützer und im Lübener Hügellande, südöstlich der Stern⸗ berger Höhen und in einem Gebiet, das die südliche Weichselniederung
das Kulmerland und die Netzesern umfaßt und sich von da bis zu der oben erwähnten südwestlichen Zipfel von Westpreußen hinzieht; hier wurden weniger als 10 mm gemessen. Vereinzelt kamen in der sonst trockneren Osthälfte Norddeutschlands auch Mengen zwischen 25 und 50 mm vor, so in einem großen Teile Ostpreußens, am ober⸗ schlesischen Landrücken, in einem vom Kleinen Haff nach dem westlichen Havellande verlaufenden Streifen, im Königreich Sachsen, im sudetischen Gebirgslande, am Turmberge, an der unteren Wipper, an der oberen Welna, in Weststernberg und an der unteren Warthe. Die westliche Gebietshälfte hatte meist 25 bis 75 mm. Nur am Nordweststrande der Lüneburger Heide, in der Ost⸗ hälfte Thüringens und an der unteren Saale wurden 25 mm nicht ganz erreicht. Dagegen sielen mehr als 75 mm am Teutoburger Walde, am Mittel⸗ und Unterlauf der Hase, im Taunus, Spessart und Vogelsberg und außerdem im Erz⸗ und Isergebirge. Ueber 100 mm stieg die F in der Eifel, im Saarbrückener Kohlengebirge und am Hunsrück, im Bergischen Land und Sauerland, auf der Paderborner Hochfläche, im Be⸗ und Thüringer⸗ walde und an der Hohen Mense; westlich des Ebbegebirgs kamen vereinzelt sogar 154 mm vor. — ast während des ganzen ersten Monatsdrittels stand Norddeutschland unter dem Ein⸗ fluß eines mit seinem Kern das südöstliche Europa bedeckenden Maximums; dieses brachte Winde aus südlichen Richtungen, die mildes und vielfach heiteres Wetter im Gefolge hatten, und nur, wenn sie zeitweilig nach dem östlichen Quadranten drehten, trat vorüber⸗ gehend Abkühlung ein. Gegen Ende der ersten Dekade verlagerte sich dieses Maximum nach Nordrußland, während eine umfangreiche Depression von Westen heranzuziehen begann. Damit traten östliche Winde ein, die unter unerheblichen Niederschlägen, meistens leichten Schneefällen, eine mehrtägige, vielfach heitere Frostperiode einleiteten; nur der Südwesten, der bald ganz unter die Herrschaft jenes Tiefdruckgebietes geriet, hatte nach kurz vorübergehender Abkühlung gerade in den Tagen, als im mittleren und nordwestlichen Deutschland die Temperatur ihre tiefsten Werte erreichte, Tauwetter. Als dann mit Beginn der vierten Pentade die Depression schnell vordrang und Teilminima in rascher Folge über Nord⸗ und Mitteleuropa hinwegzogen, setzte veränderliches, aber durchweg trübes und nasses und bis auf den Nordosten meist frostfreies Wetter ein. Die Annäherung eines ozeanischen Maximums, das sich über Mitteleuropa mit einem aus Skandinavien heran⸗ gezogenen vereinigte, brachte vom 26. an nochmals Aufheiterung und namentlich im Osten ungewöhnlich starken Frost. Doch machte dem am letzten Tage des Monats ein von Island schnell herangezogenes Minimum ein Ende, das erst ausgedehnte Schneestürme und dann Tauwetter herbeiführte. “
“
Müllheim i. Baden, 27 Februar. (W. T. B.) Im ganzen
Markgräfler Land ist heute morgen 4 Uhr 20 Minuten ein heftiger Erdstoß verspürt worden, der im Gebirge noch stärker zu sein schien. Gleichzeitig ist ein plötzlicher Witterungsumschlag eingetreten. Auf dem blauen (südlichen) Schwarzwald schneit es heftig bei großer Kälte. In der Ebene herrscht dagegen warme Witterung. v ““
London, 26. Februar. (W. T. B.) Die Vorkämpferin des Frauenstimmrechts Frau Pankhurst wurde heute vom Poliz⸗ igeri ht in Epsom dem Schwurgericht überwiesen. Der öffentliche Ankläger hatte die Ungeheuerlichkeit des gegen das Haus von Lloyd George gerichteten Anschlags (vgl. Nr. 45 d. Bl.) betont, der der Anklage nach von unbekannten Personen verübt worden sei, die Frau Pankhurst dazu angestiftet habe. Frau Pankhurst weigerte sich, bis zu dem fär Mai angesetzten Prozeß die Verpflichtung des Wohl⸗ verhaltens auf sich zu nehmen. Sie wurde daher ins Gefängnis abgeführt.
Madrid, 26. Februar. (W. T. B.) Dem „Imparcial“ zufolge beträgt die Zahl der bei dem Unglück in Gijon Verwundeten mehr als zweihundert. Etwa hundert sollen unter den Trümmern verschüttet sein. (Vgl. Nr. 50 d. Bl.)
Rio de Janeiro, 27. Februar. (W. T. B.) Auf der Fahrt von Campinas nach Pocos de Scaldas entgleiste ein Expreßzug. Vier Personen wurden getötet und 30 schwer verletzt.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater
am Nollendorfplatz. Beethoven-Snal. Freitag, Abende
Freitag, Abends 8 Uhr: Die Studenten⸗ 8 Uhr: Konzert von Karl Mayer,
gräfiun. Operette Musik von Leo F
Sonnabend,]
von Barnhelm. — Studentengräfin.
Sonntag, Na
in drei Aufzügen. Kammersänger. Am Klavier: Elisabeth all. Lange aus Schwerin.
tachmittags 3 ½ Uhr: Minna — — Abends: Die Klindmworth⸗Scharwenka⸗Saal.
chmittags 3 ½ Uhr: Orpheus Freitag, Abends 8 Uhr: Schülerkonzert
in der Unterwelt. — Abends: Die der Gesangschule Emmy Raabe⸗Burg.
Studentengräfin. Montag und folgende Tage: Die Studentengräfin. 1.
7 ½ Uhr:
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) — Zum Schluß Der
Freitag, Aben
Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.
Sonnabend jolika.
Sonntag, N Windhund!
Birkus Schumann. Freitag, Abende Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Mensch! Vi ld - enf Zier Bilder aus Indien. 111 ball der Karikaturisten“.
„ Birhkus Busch. Freitag, A — Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: „Sevilla“.
ds 8 ¼ Uhr:
und folgende Tage: Ma⸗
Thaliatheater. (Direktion: Kren und .—————————
Schönfeld.)
Freitag, Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraatz und Jean
Abends 8 Uhr: “ Familiennachrichten.
Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Verlobt: Clara Gräfin von der Recke⸗
Musik von Jean Gilbert.
Sonnabend Puppchen.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe
riedrichstr.) Freitag, Abends Uhr: enn Frauen reisen. Lust⸗
Bahnhof 8
spiel in vier und Nancey. Sonnabend
Frauen reisen. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der
selige Toupi
Volmerstein mit Hrn. Leutnant Felix von Klaß (Parchau i. Schles.). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Haupt⸗ mann Wilhelm von Knobelsdorff⸗ Brenkenhoff (Berlin⸗Tempelhof). — Eine Tochter: Hrn. Dietrich Frhrn. von Berlepsch (Roßdorf). — Hrn. Herbert Gb, Zerbeng (Vegch nng6 sitzer und A Nouezy⸗. orben: Hr. ergutsbesitzer 1 Major 8 89 Paul Friedrich Stachow (Berlin).
Wund folgende Tage:
und folgende Tage: Wenn
nel. Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.
Konzerte.
Singakad
8 Uhr: Konz
(Cello) mit Orchester un Grümmer.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Abends Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. dem Philharmonischen
Neun Beilagen “
emie. Freitag, ert von Paul Grümmer
g.
Erste Beilage
en Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
8
120. Sitzung vom 26. Februar 1913, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des von den Abgg. Bassermann und Genossen eingebrachten Antrags, betreffend Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Regelung des Submissionswesens im Deutschen Reich.
Ein Antrag der Reichspartei, eingebracht am 16. Februar 1912, der dasselbe Ziel verfolgt und außerdem einige Leitsätze aufstellt, wird auf Antrag des Abg. Schul tz⸗Bromberg (Rp.) gleichzeitig verhandelt. Der Antrag lautet:
Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in baldmögliche Erwägungen darüber einzutreten, in welchem Maße die unten Fncfüten Grundsätze über die Festsetzung eines „angemessenen Preises“ bei der Vergehung von (Arheiten und Lreferungen) Leistungen durch öffentliche Perwaltun ofttlen sich verwirklichen lassen. I. Hauptsatz: Keinem im Bezirke der vergebenden Behörde wohnenden tüchtigen und zuverlässigen Gewerbetreibenden soll eine angemessene Beteiligung an den Leistungen für Reich, Staat oder Gemeinde vorenthalten werden. II. Hauptsatz: Alle Leistungen werden zu den angemessenen Preisen vergeben.
Dann folgen die Einzelvorschläge: Aufstellung und Ver⸗ öffentlichung einer Liste der zugelassenen Gewerbetreibenden,
eteiligung der Innungen; Preisfestsetzung durch allgemeine Tarife; Feststellung des „angemessenen Preises“ nach dem Schlußtermin der Ausschreibung und vor Eröffnung der An⸗
gebote usw.
. Zur Begründung des Antrages Bassermann erhält das Wort der Abg. Freiherr von Richthofen (nl.): Die beiden letzten
Schwerinstage waren hochpolitischen Fragen gewidmet. Die vorliegende ist eine unpolitische, wirtschaftliche. Es hieße Eulen nach Athen tragen, darzulegen, welche großen Mißstände im Submissionswesen für das Handwerk bestehen, und wie notwendig eine anderweite Regelung ist. In Frankreich ist man schon vor langer Zeit, etwa 1833, zu einer gesetzlichen Regelung dieser Materie übergegangen, während wir einer solchen bis jetzt entbehren. Bereits 1885 wurde von sehr maßgebender Stelle der Erlaß eines solchen Gesetzes verlangt. Nun haben sich allerdings die Einzelstaaten bemüht, den Mängeln des Submissionswesens entgegen⸗ zutreten. Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat sich in einem Erlaß 1905 mit der Sache beschäftigt, und 1912 wurde dieser durch einige Bestimmungen ergänzt. Aber auch dieser und der Erlaß des Staatssekretärs des Reichspostamts können durchgreifende Aenderungen nicht bringen; es ist vielmehr eine gesetzliche Regelung notwendig. Es muß eine öffentliche Ausschreibung bei Auf⸗ trägen von einer bestimmten Höhe stattsinden. Es werden heute große Lieferungen von den Behörden freihändig vergeben. Andere Behörden wiederum vergeben Lieferungen im Werte von 20 ℳ durch Submission. Ein weiterer Mißstand ist, daß die Fristen vielfach sehr kurz bemessen sind. Notwendig ist auch die Zu⸗ ziehung von Sachverständigen bei Vergebungen und Ausschreibungen. Nur so sind die Firmen in der Lage, sachgemäße Angebote zu machen. Die Eisenbahndirektion in Hannover hat verfügt, daß der Lieferant keinerlei Reklamation wegen ungenauer Angaben und falscher Kal⸗ kulation der Behörde machen dürfe. Wo kommt da der Geschäfts⸗ mann hin? Auch die hohe Kaution bei Lieferungen ist ein Miß⸗ stand. Der Schutz des geistigen Eigentums wird durch die Behörden nicht genügend beachtet. Die Behöͤrden benutzen vielfach Entwürfe von Lieferanten zu weiteren Ausschreibungen. Einen Schutz dieses geistigen Eigentums gesetzlich vorzunehmen, ist eine dringende Not⸗ wendigkeit. Ich denke dabei an Brückenbauten usw Auch das System der Zuschlagserteilung nach dem Prinzip des billigsten Angebots muß zu üblen Konsequenzen führen. eue Firmen benutzen solche Reichs⸗ und Staatslieferungen zu Reklamezwecken. An die Stelle des Mindestpreises muß der angemessene Preis gesetzt werden, worüber auch die zugezogenen Sachverständigen zu bestimmen hätten. Das Reichsgerscht haf sehr richtig hervorgehoben, da diese Unterbietungen einen unreellen Charakter tragen. Es würde sich heute um einen Um⸗ satz von etwa 2 Milliarden bei diesen Lieferungen handeln. Eine Regelung dieser Materie ist nur durch Reichsgesetz, nicht durch Landesgesetz möglich. Zwei Forderungen müssen erhoben werden: die Forderung nach einem Submissionsamt und einem Sub⸗ missionsgesetz. Das Reichssubmissionsamt würde gewissermaßen eine Kontrolle darstellen und schiedsnerichtliche Befugnisse mit übernehmen. Die Vermittlung mit den einzelnen Lieferanten könnte eine solche Behörde allerdings nicht auf sich nehmen. Diese Aufgabe wird vielleicht durch eine zentralisierte Behörde in den Einzelstaaten, vielleicht sogar durch eine solche in den einzelnen Groß⸗ städten gelöst werden können. Sachsen hat ein solches Submissions⸗ amt in Leipzig geschaffen. Es hat in den letzten 3 Jahren zusammen Lieferungen in Höhe von 300 000 ℳ vergeben. Ueberträgt man den atz auf das Reich, dann kommt ½ % aller Lieferungen heraus.
as könnte stutzig machen, eine solche Institution ins Leben zu rufen. Vorgeschlagen ist auch, diese Aemter an die Handwerkskammern an⸗ zugliedern. Der springende Punkt bleibt aber immer der, daß eine Kontrollinstanz vorbanden ist, die die Ausführung der⸗ jenigen gesetzlichen Bestimmungen überwacht, die ein Reichs⸗ submissionsgesetz vorsieht. Hauptsache für uns ist also die gesetzliche Regelung des gesamten Submissionswesens. Der Staatssekretär des Innern hält diese Sache noch nicht für spruchreif. Frankreich hat seit langem ein solches Gesetz, seit vielen Jahren wird ein solches bei uns gefordert, man hätte also Zeit genug gehabt, die Frage zu prüfen. Nun wird eingewendet, daß das Reich nicht zuständig ist. Da aber das Submissionswesen eine Angelegenheit des bürgerlichen Rechts ist, so ist ohne Zweifel auch das Reich hier zuständig. Es muß für alle Beteiligten ein klares Recht geschaffen werden. Bei der Regelung der Frage durch die Einzelstaaten würde eine schädigende Vielfältigkeit eintreten. Wir schlagen eine Kom⸗ mission von 28 Mitgliedern vor, in der die gange Frage näher er⸗ örtert werden soll. Vielleicht kann der freikonserative Antrag als Grundlage dienen, vielleicht auch die Vorschläge der verschiedenen wirtschaftlichen Verbände. Auf jeden Fall ist es eine Pflicht des Reiches, hier Wandel zu schaffen.
Akbg. Warmuth (Rp.): Mit der Ueberweisung an die Kom⸗ mission sind wir einverstanden. Ich bitte nur, unseren Antrag gleich mit zu überweisen. Die Art der Vergebung geschieht jetzt häufig in einer Weise, die dem Handwerk nicht gerecht wird. Ich erinnere nur an das berüchtigte Lizitationsverfahren. Von vornherein wird häufig ein kleiner Kreis von Handwerksmeistern und Unternehmern ausgesucht. Durch die Art und Weise, wie jetzt die Lieferungen vergeben werden, ist geradezu die Unterbietung großgezogen worden, die direkt zu einem Krebsschaden geworden ist. Außerdem sind die Fristen oft so kurz gestellt, daß besonders der kleinere Handwerker nicht die 6 hat, eine richtige Kalkulation anstellen zu können. Auch entspricht die Oeffnung der Offerten hinter verschlossener Tür nicht den Grundsätzen von Treu und Glauben. Die Verträge sind oft so gehalten, daß der Submittent in ein Netz von Pflichten verwickelt wird, denen an Rechten kein Ausgleich gegenübersteht. Ganz be⸗ sonders bei Hochbauten hat sich ein Verfahren herausgebildet, daß
Berlin, Donnerstag, den 27. Februg
für den Unternehmer geradezu der Schutz des § 149 des Bürger⸗ lichen Gesetzes ausgeschaltet wird. Die Verträge sind so vielseitig, daß man alle ihre Schäden hier unmöglich aufzählen kann. Auch das Provisionswesen hat sich zu einem Unfug ausgebildet. Man hat an Selkbsthilfe gedacht und einen Normalvertrag gefordert. Der soeben gemachte Vorschlag des Vorredners enthält ja manches Gute jedoch kann man ihm in dieser allgemeinen Form kaum zustimmen. Es ist ja schwer, ohne Verletzung des Grundsatzes der privaten Ver⸗ tragsfreiheit von Gesetzes wegen Ordnung in diese Zustände hinein⸗ zubringen. Wir stehen dabei auf dem Standpunkte, daß der beste Weg, um hier Wandel zu schaffen, immer noch derjenige ist, daß im Wege der Bgee Abhilfe geschaffen wird. Die Regierung ist sich ja auch der im Submissionswesen vorhandenen Schäͤden durchaus bewußt. Der Erlaß von 1905, der vom preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten ausging, ist ungenügend gewesen; er wurde von
den nachgeordneten Behörden namentlich in den ersten Jahren nur sehr
wenig beachtet. Der Staat bat gewiß das größte Wohlwollen für das Handwerk, aber er sollte diesem Wohlwollen einen etwas weittragenderen Ausdruck geben. Die einzelnen Regierungen stehen den Handwerks⸗ kammern auch sehr verschieden gegenüber. Es müßte eben etwas Durchgreifendes geschehen. Es genügt nicht, Versprechungen zu geben und die Wünsche des Handwerks entgegenzunehmen, sondern das Wohlwollen der Regierung muß konkreter zum Ausdruck kommen, die Regierung muß großzügiger vorgehen. Was hat das für einen Zweck, wenn von weither ein Industrieller herangeholt wird, um ein Werk auszuführen, und dieser nachher in der Hauptsache allein den Gewinn bat? Die Art der Vergebung muß geändert werden. Die Erinzel⸗ und die großen Lose, auf die ein kleiner Unternehmer überhaupt keine Ofterte abgeben kann, müssen fortfallen, denn sie züchten die General⸗ entrepreneure, gegen die die kleinen Meister nicht aufkommen können. Die Regierung sollte auch einen größeren Ein⸗ fluß auf die Vergebungen der Selbstverwaltungskörper ausüben. Viele Kommunen sind sehr wenig mittelstandsfreundlich; hier könnte ein sanfter Druck von oben nicht schaden. Unser Antrag stellt zwei Hauptsätze auf, von denen wir für das Handwerk Abhilfe erhoffen. Der „angemessene Preis“ muß natürlich von Sachverständigen fest⸗ gestellt werden. Es ist eines großen Staates nicht würdig, das kann man rund heraus sagen, immer nur dem niedrigsten Preis nach⸗ zulaufen, wenn dadurch Kreise geschädigt werden, die es wirklich nicht verdienen. Es ist Pflicht des Staates, die nationale Arbeit zu schützen, und wie Industrie und Landwirtschaft durch Zölle 8 t sind, muß auch dem Handwerk Schutz zuteil werden. 8 müssen das Handwerk stärken, wir müssen ihm seinen verlorenen Mut, seinen goldenen Boden zurückgeben. Es wurde die Bevor⸗ zugung amerikansscher Schreibmaschinen durch die Reichsanstalt fůr die Angestelltenversicherung erwähnt. Unsere Behörden können sehr wohl auf diese ausländischen Produkte verzichten, sie können auch in Deutschland leistungsfähige Schreibmaschinen beschaffen. Der Staat braucht selbständige Existenzen, wenn er die nicht stützt, kann er sich über die Folgen nicht wundern. Darum sind diese Anträge von “ sozialpolitischer Bedeutung; der Staat muß eingreifen, wenn er sieht, wie unser Handwerk ringt, um sich über Wasser zu halten; er soll nicht mehr dem geringsten Gebot nachjagen, wodurch nur veranlaßt wird, daß leichtfertige Unternehmer sich herandrängen und die Unreellität sich breit macht. Das Handwerk verlangt Abhilfe, es hat ein Recht auf Abhilfe und auf baldige Abhilfe. Ich empfehle unseren Antrag als einen gangbaren Weg zu dieser Abhilfe nochmals dem Wohlwollen des Reichstages.
Abg. Hüttmann S Auch meine Partei hat nichts da⸗ gegen, daß diese ganze Materie in einer Kommission geprüft wird. Allerdings glauben wir nicht, daß durch eine gesetzliche Regelung des Submissionswesens dem Handwerk der goldene Boden wieder ge⸗ wonnen werden kann. Der Kampf zwischen Klein⸗ und Groß⸗ betrieben hat zu den jetzigen Zuständen g⸗führt. Es muß aber der ernste Versuch gemacht werden, die Mißstände auf dem Ge⸗ biete des Submissionswesens müssen beseitigt oder wenigstens ab⸗ geschwächt werden. Das liegt vor allem auch im Interesse der AÄrbeiter. Diesen muß in den Verträgen ein bestimmter Lobn ga⸗ rantiert werden. Da dies bisher nicht geschehen ist, so hat die Schmutzkonkurrenz die jetzige Dimension angenommen. Nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei privaten Ver⸗ gebungen liegen Mißstände vor. Anzustreben ist im Reiche ein Reichssubmissionsamt oder Landessubmissionsämter, die die Preise festsetzen. Es müssen bestimmte Grundsätze aufgestellt werden. Der rößte Mißstand ist wohl das Submissionsunwesen im Baugewerbe. inen kleinen Schritt zur Besserung haben wir durch die reichsgesetz⸗ liche Regrlung des Bauwesens erhalten. Aber auch heute herrschen im Baugewerbe noch arge Zustände. Wir müssen versuchen, hier Ab⸗ hilfe zu schaffen. Die Not an kleinen Wohnungen steht hiermit im Zusammenhang. Das Hypothekengeschäft ist in Verruf geraten durch das Baulöwentum. Die Wohnungsfrage darf bei der Regelung des Submissionswesens jedenfalls nicht unberücksichtigt bleiben. Bei den öffentlichen Vergebungen liegt zweifellos ein öffent⸗ liches Interesse vor. Die Qualität der Arbeiten leidet heute unter der Quantität. Ein weiterer Krebsschaden ist das Schmier⸗ wesen, dem nur durch eine sachgemäße Kontrolle zu begegnen ist. Die Gewissenlosigkeit auf diesem Gebiete zu beseitigen haben wir alle Behemassung. Die Handwerker haben selbst mit Schuld au ihrem Mißgeschick. Die schlimmsten Mißstände bestehen gerade auf dem Gebiete des Innungswesens. Mit Entschiedenheit müssen wir uns dagegen wenden, daß die großen Unte nehmer sich verbinden, um die Preise in die Höhe zu schrauben. Wir treten in erster Linie neben dem notwendigen Schutz der Arbeiter auch für den Schutz der kleinen Gewerbetreibenden gegenüber den großen Betrieben ein. An dieser Sache ist die ganze deutsche Volkswirtschaft inter⸗ essiert. Der Großbetrieb hat die gesunde Grundlage der kleinen Betriebe untergraben. Mit Regelung des Submissions⸗ wesens ist es nicht allein getan, notwendig ist, daß man dem Handwerk eine bessere Bildung zuteil werden läßt, Fort⸗ bildungsschulen schafft und das Volksschulwesen verbessert. Wir Sozialdemokraten stehen auf dem Standpunkt, daß die öffentlichen Arbeiten durch Regie auegeführt werden. Durch diese Regiearbeit wird der Handwerker nicht geschädigt. In Offenbach hat man eine Submissionsordnung geschaffen, die die Forderungen des Handwerks und der Arbeiter berücksichtigt; niemand soll z. B. eine Lieferung zu⸗ gebilligt werden, der die Koalitionsfreiheit der Arbeiter verletzt. Ein⸗ spruch müssen wir dagegen erheben, in den Submissionsbedingungen die Streikklausel aufzunehmen. Dazu liegt gar keine Veranlassung vor. Die Aufnahme der Streikklausel starkt nur dem Arbeit⸗ geber den Rücken, damit er berechtigte Lohnforderungen zurück⸗ weisen kann. Namentlich wenn es sich um große Marine⸗ und Militärlieferungen handelt, müssen die Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen tariflich geregelt werden. Ohne eine solche Regelung ist die Regelung des Submissionswesens nicht möglich. Ich bin der Meinung, daß die Arbettgeber sich nur deshalb so stark unterbieten können, weil sie ihre Arbeiter rücksichtslos ausbeuten. Der Arbeitgeber will nur seinen Profit machen und muß desbalb bei Unterbietungen dies auf Kosten der Arbeiter tun. Bei Regelung dieser Frage müssen also auch die Arbeiterinteressen mitberücksichtigt werden.
Auf Antrag des Abg. Grafen Carmer⸗Zieserwitz (kons.) wird gleich der Antrag Malkewitz, Pauli (Hagenow), Nehbel mitbesprochen. Danach sollen die verbündeten Regierungen
ersucht werden, die Bestimmungen über das Verdingungswesen für die Reichsbehörden dahin abzuändern, daß der Fuuschigs nur zu einem „angemessenen Preise⸗ erfolgen darf, für alle handwerksmäßigen Leistungen womöglich Tarife aufgestellt werden sollen, bei deren Festsebung Sachverständige anzuhören sind. Dies soll in der Regel geschehen bei Ermittlung der Preise für Unterhaltungsarbeiten an Bauten. Die Sach⸗ verständigen sollen auch nach Möglichkeit bei der Ueberwachung und Abnahme der Arbeiten als gutachtliche Berichterstatter ver⸗ wendet werden.
„Abg. Irl (Zentr.): Die v er rreng lehnen eine reichsgesetz⸗ liche Regelung dieser Frage ab. Auch die Reichsregierung ist dazu wenig geneigt. Als im Jahre 1901 im bayerischen Landtage das Sub⸗ missionswesen neu geregelt werden sollte, erklärte die Regierung, daß der nicht wäre. wurde von allen Parteien an⸗ erkannt. Die bayerische Regierung wird deshalb jetzt um so weniger geneigt sein, einer reichsgesetzlichen Regelun zuzuftimmen. Im preußischen eordnetenhause erklärten meine 1ng„ ebenfalls, da eine reichsgesetz 84 Regelung nicht möglich sei, weil die Verhältnisse im Norden und Süden ganz verschieden liegen. Auch wird schon viel zu viel schablonisiert. Die reichsgesetzlichen Bestimmungen müßten außerdem so allgemein gehalten werden, daß dadurch doch wieder eine Verschiedenheit zutage käme. Wir sind egner, daß die “ alle Arbeiten in eigene Regie nimmt. Außerdem würde sie dadurch viel teurer wegkommen. Ein Reichsgesetz wäre höchstens möglich be⸗ züglich des privaten Submissionswesens. Die gemachten Vorschläge könnte man ja näher prüfen. In Bavern haben wir nicht so viel zu klagen, und wir würden durch eine reichsgesetzliche Regelung dort nur schlechter. fortkommen. Das Handwerk muß darauf die Ortsansässigen in erster Linie berücksichtigt werden. Die Sozialdemo⸗ kraten wollen die Konkurrenz der 811““ nicht ausschalten, da sonst die zuviel verdienen. darunter müssen doch aber dann die Arbeiterlöhne leiden. Der Vorwurf, daß das Handwerk nicht richtig kalkulieren kann, läßt sich in diesem Umfange nicht auf⸗ recht erhalten. Die Handwerkskammern haben auf diäem Gebiete 85— viel getan; auch in den Fortbildungsschulen sind 4 alkulations⸗ urse eingerichtet. Viel Neues hat die bisherige Diskussion nicht ge⸗ bracht. Man könnte die Submissionsämter am besten den Hand⸗ werkskammern angliedern. Auch wir wollen die Mißstände im Sub⸗ missionswesen abstellen. Wir sind deshalb mit der Prüfung der Frßge in der Kommission einverstanden. Wir haben ja im vorigen Jahre einen dementsprechenden Antrag gestellt, der sich in ähnlichen Bahnen wie der der Konservativen und eeeercghen bewegt. Selbstver⸗ ständlich sind auch wir dafür, daß zur Feststellung des „angemessenen Preises“ Sachverständige herangezogen werden. Für die Prüfung der in den Anträgen gegebenen Anregungen in einer Kommission werden auch wir stimmen.
Abg. Graf von Carmer⸗Zieserwitz (dkons.): Der Antrag Bassermann ist kein Novum; er hat uns schon im November 1911 be⸗ schäftigt, und damals waren ihm auch „Grund üge“ beigegeben, die vom „Hansabund“ ausgearbeitet waren. Heute hat man diese „Grund⸗ sätze“ über Bord geworfen; damals waren sie kurz vor den Reichs⸗ tagsneuwahlen herausgekommen. Daß sie nicht durchführbar sind, ist im Abgeordnetenhause schon dargetan worden, wo ein Fents ähnlich lautender Antrag Schroeder⸗Cassel eingebracht war. Ein Ver⸗ treter des Justizministers wies dort nach, s größte Teil diesen „Grundzüge sich nicht mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesen⸗ buches deckte, sondern besondere Anweisungen für den Abschluß von Verträgen gab, also Bestimmungen des öffentlichen Rechts änderte; seine Durchführbarkeit wurde infolgedessen verneint, und die National⸗ liberalen ließen daraufhin ihren eigenen Antrag fallen und der Abg. Dr. Schroeder Lab zu, daß, selbst wenn eine reichsgesetzliche Regelung zulässig wäre, Jahre dergehen würden, bis sich die Einzelregierungen eeinigt hätten, und jahrelang könnte das Handwerk nicht mehr warten. Dieser Ansicht kann ich mich nur anschließen, denn mehr denn je ist Eile, größte Eile geboten. Die Herren stellten sich dann aus den Boden des Antrags Hammer, der dann auch angenommen wurde. Der Antrag Hammer wollte ausgemerzt haben die Bezeich⸗ nung „annehmbarer Preis“ und Ersetzung durch „angemessenen Preis“; er verlangte ferner Ausdehnung des Kreises der Sachverständigen. Das deckt sich im wesentlichen mit dem, was in unserem Wteas Malkewitz vom 7. Februar 1912 und im Antrage von Gamp⸗Schu 89 steht. Im übrigen stehen wir ganz auf dem Standpunkt der Mehr⸗ heit des Z daß eine einheitliche reichsgesetzliche Rege⸗ lung des Suhmissionswesens nicht angängig ist. Diesen Standpunkt hat auch der Staatssekretär Dr. Delbrück am 5. März 1912 vertreten. Wir widersprechen aber nicht der Beratung in einer ommission und bitten nur, ihr auch unseren Antrag zu überweisen. Die Einzelstaaten haben schon zahlreiche Verfügungen und Anordnungen getroffen, die dem Handwerk, dem Kleinbetrieb einen Anteil an den öffentlichen Aufträgen sichern sollen; ganz besonders sollen auch die Handwerker⸗ genossenschaften und Verbände berücksichtigt werden. Am weitesten vorgegangen ist Sachsen, wo schon ein Submissionsamt besteht. In Preußen steht dieser Wunsch noch auf dem Papier; ein entsprechender Antrag der Konservativen ist vom Abgeordnetenhause angenommen worden. Die preußischen Erlasse von 1905 haben erfreu icherweise 1908 auch in den Reichsverwaltungen des Innern Nachahmung ge⸗ funden. Im Dezember 1912 hat der preußische Eisenbahnminister sie auch für Jein Ressort übernommen. Wenn so in den Einzelstaaten weitergearbeitet wird, kommen wir viel rascher zum Ziel. 8 bitte den Reichskanzler, daß nun auch die übrigen Reichsverwaltungen, die Heeres⸗ und Marineverwaltung, diese Erlasse für sich adoptieren, und daß sie nicht bloß in Kraft 28. sondern auch allgemein angewandt werden, insbesondere von den nachgeordneten Behörden. Damit wird dem Handwerk schnell und wirksam geholfen.
Abg. Bartschat sfortschr. Volksp.): Der Schluß des Vor⸗ redners, daß der „Hansabund“ und die Nationalliberalen eingesehen hätten, daß mit jenen „Grundsätzen“ nichts zu machen sei, ist unrichtig. Der Hansabund hat diese Grundsätze vielmehr einer Revision unter⸗ worfen; und aus den Worten des Abg. von Richthofen ergibt sich, daß diese Umarheitung als brauchbare Grundlage für ein Reichsgesetz an⸗ gesehen wird. Fuͤr diesen Gesetzentwurf hatten sich in der preußischen Abgeordnetenhauskommission 11 gegen 13 Stimmen ausgesprochen; man kann glso nicht sagen, daß eine große Mehrheit gegen eine reichs⸗ gesetzliche Regelung war. Die wird wohl den Entwurf des Zanfabundes als eine geeignete Grundlage benutzen können. Die Ministerialerlasse haben tatsächlich die vorhandenen Mißstände nicht beseitigt. Daß der Bundesrat heute hier nicht ver⸗ treten ist, beweist noch nicht, daß er gegen diese Regelung ist. Durch die Abwesenheit des Bundesrats hat sich ja auch das Zentrum nicht abhalten lassen, seinen Jesuitenantrag zu vertreten. Der Abg. Hütt⸗ mann hat gemeint, wir wollten mit Gesetz dem Handwerk den goldenen Boden wiedergeben. Dazu gehört die eigene selbständige Arbeit jedes einzelnen, Gesetze helfen da nichts. Die Mahnung, daß die Handwerker sich mehr ausbilden sollen, um falsche Kalkulakionent zu vermeiden, konnte auch an größere Unternehmungen gerichtet werden, guch diese sollten dies. Sollten öffentliche Arbeiten in Regie⸗ arbeit übernommen werden, so hieße das eine Ausschaltung des Hand⸗ werks. Die Sozialdemokraten werden 8- recht sein, zuzugeben, daß, wenn eine Streikklausel nicht in dem 18— stebt, die een,hn nicht gestärkt, sondern geschwächt werden. Nlerdeng⸗ bin auch ich der Meinung, daß die Unternehmer bevorzugt werden, die die kariflichen
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