die Herren Grün und Conrad. Den Beschlu bildet, neueinstudiert und mit neuen Einlaagen versehen, „Slavische Brautwerbung“, Tanzbild von E. Graeb. Musik von P. Hertel mit Einlagen von Brahms und Franz Liszt. Dirigent ist der Kapell⸗ meister Dr. Besl. In den Hauptrollen sind die Damen Peter, Urbanska, Pfaffenberg mit den Herren Zorn, Quaritsch, Müller, Hoffmann und Deleutll beschäftigt.
Im Königlichen Schauspielhause werden morgen „Die Neuvermählten“ von Björnson in der bekannten Besetzung wiederholt. Darauf folgt das Lustspiel „Die zärtlichen Verwandten“ von Benedix.
In Schwerin ist, wie „W. T. B.“ meldet, vergangene Nacht der Generalintendant des Großherzoglichen Hoftheaters Freiherr Karl von Ledebur im Alter von 75 Jahren gestorben. Der Verstorbene war früher an den Theatern in Leipzig und Riga tätig und wurde 1883 durch weiland Seine Königliche Hoheit den Großherzog Friedrich Franz II. zum Hoftheaterintendanten in Schwerin ernannt. Im Jahre 1894 wurde Freiherr von Ledebur durch das Prädikat Erzellenz ausgezeichnet. Der Verstorbene war der Senior der deutschen Bühnenleiter. 8
Mannigfaltiges.
Berlin, 4. November 1913.
A. F. Vom schönsten Herbstwetter begünstigt, unternahm die „Brandenburgia“, Gesellschaft für Heimatkunde, am Sonntag, den 26. Oktober, eine Wanderfahrt nach Spandau. Die auf⸗ strehende Nachbarstadt ist oft schon das Ziel solcher Gesellschafts⸗ ausflüge gewesen, um dieser oder jener Besichtigungen willen. Dies⸗ mal aber galt es, mit einigen neuen Zeugen der Entwicklung des vom Zwang der Befestigung befreiten Spandau Bekanntschaft zu machen. Am Hauptbahnhof durch Oberpfarrer Recke empfangen, der die Führung übernahm, ging die aus etwa 100 Mitgliedern und Freunden bestehende Gesellschaft zunächst über die neue Havel⸗ brücke zu dem neuen stattlichen Rathaus, das sich die voraus⸗ sichtlich binnen ganz kurzem die Einwohnerzahl von Hunderttaufend erreichende Stadt jüngst erbaut und vor wenig Monaten eingeweiht hat. Hier von Oberbürgermeister Koͤltze persönlich durch eine Ansprache begrüßt, auf die Geheimrat Friedel mit der Versicherung ant⸗ wortete, die Brandenburgia fühle sich in Spandau nicht als Fremde, wurden die Besucher zunächst in einem einleitenden Vortrag durch Baurat Paul mit der Vorgeschichte des Baues und den Verhältnissen bekannt gemacht, die gebieterisch auf Anlage eines neuen Rathauses als Ersatz des allzu eng gewordenen früheren, 1818 erbauten, hingedrängt hätten. Bei der nun folgenden Besichtigung des stattlichen Neubaues sprach Baurat Paul, der die Führung übernommen, die angesichts der räum⸗ lichen Verhältnisse wohlbegründete Hoffnung aus, daß der große, geräumige, lichte und luftige, in jeder Beziehung solide, aber so wenig prunkvolle Bau, daß nur wenige Säle einfache, aber schöne Holz⸗ täfelung empfangen haben, auf unabsehbare Zeit dem Bedarf des Gemeinwesens vollständig genügen werde. Eine dankenswerte Er⸗ leichterung der Baukosten ist der Stadt dadurch erwachsen, daß die öffentlichen Uhren nicht bloß am und im Rathaus, sondern auch in der Stadt von Siemens u. Halske gestiftet worden sind, obgleich man in Bürgerkreisen schon dafür zu sammeln begonnen hatte,
ein Geschenk im Gesamtwerte von mindestens 24 000 ℳ. Einen wertvollen Schmuck hat das Rathaus auch durch ein von der Nikolaikt che in Spandau geschenktes Oelgemälde von Carl Röhling empfangen, das den Uebertritt Joachims II. zur Reformation in
eser Kirche und die erstmalige Spendung des Abendmahls in beiderlei Gestalt durch den Bischof Matthias von Jagow an den Kurfürsten darstellt. An dies Gemälde und die ihm zugrunde liegende geschichtliche Ueberlieferung hat sich bekanntlich ein Meinungsstreit geknüpft, weil der Verein für die Geschichte Berlins die Behauptung verficht, dieser historische Akt sei nicht in Spandau, sondern in Berlin vor sich gegangen. Oberpfarrer Recke nahm deshalb an Ort und Stelle das Wort, um in ebenso klarer als überzeugender Art die von Spandau vertretene gegenteilige Ansicht darzulegen und zu beweisen. Durch Vergleich der verschiedenen Quellen wies der Redner nach, daß alle Aufzeichnungen über das Er⸗ eignis entweder nur unbestimmt oder beiläufig von der Oertlichkeit
Theater.
Königliche Schanspiele. Mitiwoch: Posse mit Gesang und Tanz in vier 80 UPn⸗
des Abende
Berliner Theuter. Mittwoch, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Ein Volksfeind. — lichingen.
8 8 8 ö“
und den Einzelheiten Kunde geben, daß sie ohne Ausnahme erst in viel späterer Zeit niedergeschrieben sind, während es nur eine einzige zeitgenössische schriftliche Aufzeichnung gibt, die volles Vertrauen ver⸗ dient und keinen Zweifel an der Tatsache läßt, daß Kurfürst Joachim II. am 1. November 1539 den wichtigen Akt in der Nicolaikirche zu Spandau vorgenommen hat. Die Aufzeichnung dieses Augenzeugen findet sich in dem Hausbuch des Matthias von Schwanebeck, eines damals 22 Jahre alten, studierten Mannes, der in Wittenberg zu den Füßen Luthers und Melanchthons gesessen und als ein in jedem Be⸗ tracht unverfänglicher Zeuge berichtet, daß er mit 10 anderen Edel⸗ leuten des Teltow am bedeutungsvollen 31. Oktober 1539 nach Spandau feceift sei und hier tags darauf „nach dem Vorgang“ des Kur⸗ ürsten das Abendmahl unter beiderlei Gestalt gefeiert habe. Wie man nun immer dies „nach dem Vorgang“ deute, es kann kaum anders verstanden werden, als „unter Vorantritt“ und nach der eben vom Kurfürsten vollzogenen Feier. Anzunehmen, daß jene Edel⸗ leute in derselben Stunde in Spandau das Abendmahl nahmen, in der der Kurfürst den gleichen Akt in Berlin feierte, ist in hohem Grade widersinnig. Sie legten eben Wert darauf, der Feier am gleichen Ort wie ihr Landesherr der Kurfürst vorzunehmen, und dieser Ort war nach dem glaubwürdigen Zeugnis „Spandau’. Daß Joachim II. Spandau wählte, erklärt sich vielleicht aus Rücksicht auf seine der Reformation abgeneigte Gemahlin Hedwig von Polen. Auch ist nicht zu übersehen, daß Spandau damals noch kurfürstliche Residenz war und als solche mehr galt als später. Wenn Professor Tschirch in Brandenburg zur Unterstützung der Spandau im gegebenen Falle feindlichen Ansicht aus der Brandenburger Stadtkassenrechnung nachweist, daß zwei Geistliche aus Neustadt⸗Brandenburg zur Abendmahlsfeier am „zweiten“ November 1539 nach Berlin geschickt worden seien, so unterstützt er hierdurch nur die Spandauer Behauptung; denn tatsächlich wurde nach dem Spandauer Vorgang vom 1. November am Tage darauf in der Berliner Nikolatkirche zum ersten Male das Abendmahl in beiderlei Gestalt gefeiert. Noch heute feiern die Berliner Schulen die Einführung der Reformation in der Landes⸗ hauptstadt am „zweiten“ November. — Es ist nach den lichtvollen Darlegungen von Oberpfarrer Recke wohl zu hoffen, daß endlich dieser Meinungsstreit als zugunsten Spandaus entschieden wird gelten dürfen und damit sowohl der Einspruch gegen das Röhlingsche Bild und seine Aufhängung im Spandauer Rathaussaal als gegen dies Joachimdenkmal vor der Kirche endgültig Erledigung finde. — Nach dem Reckeschen Vortrage wurde noch zur Besichtigung des früheren Festungsgeländes ein Spaziergang längs des alten Stadtmauerrestes ausgeführt und der ehrwürdigen Nikolaikirche bei abendlicher Be⸗ leuchtung ein kurzer Besuch abgestattet.
Unter der Schirmherrschaft Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen hat sich in Berlin unter dem Vorsitz der Witwe des früheren Staatssekretärs des Reichsmarineamts, Frau Admiral von Hollmann, ein Damenkomitee gebildet, das zur Zeichnung von Spenden für die Witwen und Waisen der mit den Marineluftschiffen Verunglückten auffordert. Spenden nehmen Frau Admiral von Hollmann, Berlin W., Fasanenstr. 49, und der Hauptmann Dr. Röper, Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 30 I, ent⸗
egen. Ueber die eingegangenen Spenden wird in den Tageszeitungen s. Zt. Rechenschaft abgelegt werden. In verschiedenen Orten sind zum Besten der Hinterbliebenen Wohltätigkeitsveranstaltungen in Aussicht genommen, so findet in Berlin am 14. November im Landwehroffizierkasino ein Künstlerkonzert statt. .
Breslau, 4. November. (W. T. B.) Die „Breslauer Hochschul⸗Rundschau“ enthält einen Aufruf an die deutschen Studenten zur Errichtung eines Denkmals zu Ehren der Breslauer Studenten von 1813/15, die in der großen Volks⸗ erhebung vor hundert Jahren eine hervorragende Rolle gesplelt haben. Der Aufruf hofft, daß alle Sonderbestrebungen bei diesem gemein⸗ somen Werk der deutschen Studentenschaft verstummen werden. Der Aufruf trägt 38 Unterschriften von Breslauer und auswärtigen Pro⸗ fessoren. Das Denkmal soll in Breslau stehen, wo Steffens zum Freiheitskampfe aufrief und Werbestuben die freiwilligen Jäger Lützows sammelten.
Charlottenburg. Mittwoch, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Götz von Ber⸗ Schauspiel in 5 Aufzügen
vier Akten von Ludwig Fulda.
Residenztheater. Mittwoch, Abends
München, 3. November. (W. T. B.) Aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Krankenhauses links der Isar hat heute abend im Hörsaale der Anstalt ein Festakt statt⸗ gefunden, dem auch Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗ Regent Ludwig mit Gemahlin und die übrigen in München weilenden Mitglieder der Königlichen Familie beiwohnten. Der Oberbürgermeister von Borscht geb dabel bekannt, daß Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent aus ihm zur Verfügung stehenden Wohltätigkeitsstiftungen dem Krankenhause ein Kapital von 10 000 ℳ überwiesen habe, dessen Zinsen zur Aufnahme von minderbemittelten Kranken Verwendung finden sollen.
Braunschweig, 3. November. (W. T. B.) Die „Braun⸗ schweigische Landeszeitung“ meldet aus Salzgitter im Kreise Goslar: Die Herzoglich cumberlandische Saline Salz⸗ gitter ist vergangene Nacht durch eine Feuersbrunst zerstört worden. Mit Ausnahme des Verwaltungsgebäudes und des neu er⸗ bauten Kurhauses sind sämtliche Gebäude niedergebrannt. Vilele tausend Zentner Salz und die ganzen Maschineneinrichtungen sind dem Feuer zum Opfer gefallen, das einen Schaden von mehreren hunderttausend Mark anrichtete. Der Brand des 40 — 50 m hohen Salinenturmes war mehrere Kilometer weit zu sehen. Das Feuer soll durch Explosion einer Lampe entstanden sein.
Lübeck, 3. November. (W. T. B.) Der gestrigen Feuers⸗ brunst bei der Firma Brügmann & Sohn (vgl. Nr. 26 d. Bl.) sind auch mehrere Arbeiterhäuser zum Opfer gefallen Das Feuer brannte die ganze Nacht bis zum Morgen. Während eine großen Teiles der Nacht war die Umgebung von Lübeck meilenweit erleuchtet. Als Vorsichtsmaßregeln gegen die wiederholten Feuer⸗ schäden in Holzlagern sind die Errichtung von 5 m hohen Mauern zwischen den einzelnen Lagern und eine schärfere Ueberwachung in Aussicht genommen worden. 8
Innsbruck, 3. November. (W. T. B.) Im Walserta
ist der Magistratsbeamte Fenner aus Innsbruck abgestürzt. Der Verunglückte war sofort tot, die Leiche wurde von einem Begleiter Fenners geborgen und nach Jansbruck gebracht. 1
London, 3. November. (W. T. B.) Vergangene Nacht wurde
der Versuch gemacht, den Bahnhof Streatham⸗Hill in einer
Londoner Vorstadt in Brand zu setzen. Der Feuerwehr gelang es, die Flammen zu löschen. Mit Benzin getränkte Watte und Flug⸗ schriften über das Frauenstimmrecht wurden vorgefunden. Huelva, 3. November. (W. T. B.) In Bollullos hat ein Aufruhr gegen die Gemeindeverwaltun stattgefunden. In der Bürgermeisterei ist der gesamte Hausrat zer
dem Dorfe
trümmert worden. Die Urkunden sind verbrannt worden, und nur
die Königsbilder sind unversehrt geblieben. mit den Gendarm en mehrere Schüsse, wobei zwei Personen verwundet worden sind. Verstärkungen sind abgesandt worden.
(W. T. B.) De
Bukarest, 3. November. Brand de
Die Aufrührer wechselten
Petroleumquellen bei Moreni (vgl. Nr. 260 d. Bl.) ist durch
Aufschüttung von Sand gelöscht worden.
Achtzehn Bohrlöcher sind ausgebrannt. c
Verluste an Menschenleben sind nicht zu be⸗-
klagen. Das Feuer hat sehr ergiebige Bohrquellen vernichtet, so einen
Bohrturm der Colombiggesellschaft,
Rio de Janeiro, 4. November.
wurden etwa fünfzig Personen getötet. wurden nach Sao Paulo gebracht.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Pantomimenburleske
der jährlich 40 000 Waggons Petroleum lieferte. 8 8
-»ĩ. (W. T. B.) Bei einem Zusammenstoß zweier Schnellzüge der Nogyana⸗Eisenbahn Zahlreiche Verletzte
ö“ „Birkus Schumann. Mittwoch, Abends Uhr: Hoheit — der Franz! Musi⸗ 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. — Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. von Wolfgang von Goethe. — Abends kalische Groteske in drei Akten Lan vust essses weereesss. weeh b 5 iel in Landsberger und Willi Wolff. Musik Schluß: Tango vor Gericht Lustspiel in g r Gericht. von Robert Winterberg.
Koch (Karl) (XV. A. K.), Marth (XVI. A. K.),
Zum Eine mit Gesang und
Ppernchaus. 217. Abonnementsvorstellung. Bildern von Bernauer und Schanzer. D
enst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Zum ersten Male: Der Satausweg. (.„LesvoituresVersées“.) Komische Oper in zwei Akten. Musik von A. Fr. Boieldieu. Uebersetzt und neu bearbeitet von Georg Droescher. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Zteas Regie: Oberregisseur Droescher. Neu einstudiert: Slavische Brautwerbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms, A. Dvokak und F. Lißzt.) Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 210. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Neuvermählten. Schau⸗ spiel in zwei Aufzügen von Björnstjerne Björnson. Deutsch von Jultus Elias, Text der großen Gesamtausgabe. In Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur batry. Die zärtlichen Verwandten. ustspiel in drei Aufzügen von Roderich Benedix. In Szene gesetzt von Herrn Oberregisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 218. Abonne⸗ mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Tannhäuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 211. Abonnementsvor⸗ stellung. Schwanenweiß. Traumdichtung von August Strindberg. Verdeutscht von Emil Schering. Die zur Handlung ge⸗ hörige Musik von Professor Ferdinand Hummel. Anfang 7 ½ Uhr. 8
Dentsches Theater. Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Der lebende Leichnam. Drama von Leo Tolstoi.
Donnerstag und Sonnabend: Emilia Galotti. —
Freitag: Torquato Tasso. 8 Kammerspiele “
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der ver⸗ lorene Sohn.
Donnerstag: Frühlings Erwachen.
Freitag und Sonnabend: Der ver⸗ lorene Sohn.
8
Donnerstag und folgende Tage: Wie einst im Mai.
Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Ein Volksfeind.
Theater in der Königgrützer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Kronbraut. Ein Märchenspiel in sechs Bildern von August Strindberg. Musik von August Enna.
Donnerstag und Sonnabend: Die Krou⸗ braut. 1““
Freitag: Macbeth.
—
Komödienhaus. Mitlwoch, Abends 8 Uhr: Hinter Mauern. Schauspiel in vier Akten von Henri Nathansen.
Donnerstag und folgende Tage: Hinter Mauern.
Deutsches Künstlertheater (So⸗ zietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Mittwoch, Abends. 8 Uhr: Der zerbrochene Krug. Vorher: Hanneles Himmelfahrt.
Donnerstag und Sonnabend: Kampf.
Freitag: Der Biberpelz.
Lessingtheater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Pygmalion. Lustspiel in fünf Akten von Bernard Shaw.
Donnerstag: Peer Gynt.
Freitag und Sonnabend: Pygmalion.
Deutsches Schauspielhans. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 104 a.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die heitere Residenz. Lust⸗ spiel in drei Akten von Georg Engel.
Donnerstag und folgende Tage: Die heitere Residenz.
Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Roseumontag. Offizierstragödie in fünf Akten von Otto Erich Hartleben.
Donnerstag: Die Großstadtluft. benge”g: Wenn der neue Wein
üht.
Wenn der neue Wein t. “ 8 8 Freitag: Rosenmontag.
88 8
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Undine. Romantisch⸗ komische Oper in vier Akten von Albert Lortzing.
Donnerstag: Die Königin von Saba.
Freitag: Undine.
Sonnabend: Die lustigen Weiber von Windsor.
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Gastspiel Fritzi Massary, Julius Spielmann: Die ideale Gattin. Operette in drei Akten von J. Bramer nnd, A. Grünwald. Musik von Franz ehar.
Donnerstag und folgende Tage: Die ideale Gattin.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Polenblut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal.
gtag und folgende Tage: Polen⸗
Theater am Nollendorsplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der lachende Dreibund. Operette in drei Akten von L. Jacobsohn. Musik von R. Benatzky.
Donnerstag und folgende Tage: Der lachende Dreibund.
Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Bei S Preisen: Zum ersten Male: Frau
olle. 38
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr: 777: 10. Turf⸗ und Totoschwank in drei Akten von Otto Schwartz und Karl Mathern.
Donnerstag: 777:10.
Freitag: Zum ersten Male: Im grünen Rock.
Sonnabend: Im grünen Rock. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Majolika.
— Abends: Im grünen Rock.
Donnerstag und folgende Tage: Hoheit Tanz in drei Akten.
— der Franz! 8
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessin. Posse mit Ge⸗ sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Curt Kraatz.
Donnerstag und folgende Tage: Die Tangoprinzessin.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Seine Geliebte.
Donnerstag und folgende Tage: Seine Geliebte.
Konzerte.
Königl. Hochschule für Musik. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Chopin⸗ yklus (3. Ahend) von Raoul von oczalski.
Singakademie. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 1. Liederabend von Angelika Rummel.
Bechstein-Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Liederabend von Wilhelm Guttmann. Am Klavier: Eduard Behm.
Heethoven⸗Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: 3. Kammermufsikabend von Schnabel, Flesch, Gérardy.
Alindworth⸗Scharwenka⸗Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Liederabend von Ellen Sarsen.
Choralion⸗Bnal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Klavierabend von Georg Zscherneck.
1
Birkus Zusch. Mittwoch, Abends
7 ¼ Uhr: Große Galavorstellung. —
Auftreten sümtlicher Spezialitäten.
— Zum Schluß: Die große pantomime: Aus unseren Kolonien.
Familiennachrichten.
Verlobt: Oda Freiin von Münchhausen mit Hrn. Leutnant Friedrich Wilhelm von und zu Gilsa (Cassel —Sennelager Paderborn). — Fil Maria Sasse mit
Hrn. Leutnant Wilhelm Frhrn. von
Krane (Koblenz — Mainz).
Verehelicht: Hr. Oberleutnant Walther mit Frl. Irmgard Körner
Hr. Hubert von uthenau mit Frl. Marga von Krosigk
Erdmann Fes gi a. M.). — V
(Gröna).
Geboren: schloßhauptmann und Kammerherrn Wilhelm Grafen Finck von Finckenstein (Weimar). — Hrn. W. von Schierstädt⸗ Dahlen (Dahlen).
Gestorben: Hr. Oberst a. D. Albert von Kemnitz (Berlin). — Hr. Professor Dr. Hermann Vieze (Neukösln). — Hr. Leutnant Hans⸗Rudolf Wild von Hohenborn (Schierke). — Hrn. Ritt⸗ meister Siegfried von Glzyckts Tochter Sigrid (Lüben).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Gepbetih (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
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Neun Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und Waren⸗ jeichenbeilage Nr. 87 A u. 87 B),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Auzeigers (einschließ⸗ lich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften, sür die Woche vom 27. geeen1s; 1. November
Prunk-
8 8
Ein Sohn: Hrn. Ober⸗ 8
zu Mil. Int. Sekretären, (VII. A. K.), Grote, Grimme (XXI. A. K.), Klose (XX. A. K.), Cammann (IX. A. K.), — zu Mil. Int. Registratoren.
zum
Personalveränderunge
Königlich Preußische Armee.
Evangelische Militärgeistliche.
Durch Verfügung des Evangelischen Feldpropstes.
Den 1. Oktober. Als Militär⸗Hilfsgeistliche angestellt: Höpfner, Pastor in Fichtengrund (Nordbahn), b. d. 30. Div. in Straßburg i. E., Giesler, Hilfsprediger in Landsberg a. W., b. d. 3. Div. in Stettin, Stelter, Hilfsprediger in Stargard i. Pomm., b. d. 10. Div. in Posen, Marten, Hilfsprediger an der Hof⸗ und Garn. Kirche in Potsdam, b. d. 11. Division in Breslau.
Den 6. Oktober. Zu Divisionspfarrern ernannt: Gentsch b. d. 42. Div. in Dieuze, Twele b. d. 35. Div. in Graudenz, Vincent b. d. 22 Div. in Meiningen, Busch b. d. 18. Div. in Altona g. E., Lic. Irmer b. d. 8. Div. in Wittenberg, Faltin b. d. 2. Div. in Rastenburg.
Beamte der Militärjustizverwaltung.
Durch Allerhöchsten Abschied. Den 27. September. Winter, Geh. und Ob. Kr. Ger. Rat b. ga. XVI. A. K., auf seinen Antrag m. Pens. in d. Ruhe⸗ stand vers. Beamte der Militärverwaltung. “ Durch Allerhöchste Bestallung. 8 Den 9. Oktober. Ernannt: Diepenbrock, Geh. Kr. Rat, Ob. Mil. Int. Rat und Vorst. d. Int. d. Mil. Verkehrswesens, zum Geh. Kr. Rat und Mil. Int., Kieser, Dr. Domino, Orth, Ob. Mil. Int. Räte von den Intendanturen d. V., X. und XVI. A. K., zu Geh. Kr. Räten und vortrag. Räten im Kr. Min., v. Wor⸗ gitzky, Heuser, Bartels, Mit. Int. Räte von d. Intendanturen d. X., V. und XVI. A. K., zu Ob. Mil. Int. Räten, Augustin, Bundrock, Lemm, Jensch, Mil. Int. Assessoren, Vorstände d. Intendanturen d. 13., 5., 17. und 19. Div., zu Mil. Int. Räten.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums.
Den 6. September. Hiß, Mil. Int. Registrator von d. Int. d. VI. A. K., zu der b. X& A. K. ve.
Den 20. September. Jungen, Garn. Verw. Insp. in Danzig, als Kontrolleführer nach Mainz vers.
Den 27. September. Rupprecht, Mil. Int. Sekr. von d. Int. d. XX. A. K., zum 1. Oktober 1913 (nicht 1. Januar 1914) zur Int. d. VI. A. K. vers.
Den 28. September. Atzert, Baurat, Vorst. d. Mil. Bau⸗ amts Metz III, auf seinen Antrag m. Pens. in den Ruhestand vers.
Ernannt: a. zu Geh. expedierenden Sekretären im Kr. Min. die Ob. Mil. Int. Sekretäre von d. in Klammern gesetzten Korps⸗ Intendanturen: Kliewer (I.), Wilcke (IX.), Brunn (VIII.), Tepe (X.) Rüdel (Garde), Teßner (I.), Fiedler (Garde), Fink (XVI.), Kümmel (X.), Reiter (XVII.), Hauschild (XI.); b. zu Geh. Registratoren im Kr. Min. die Int. Registratoren: Pawlitzki (I.), Sonke von d. Int. d. mil. Inst.
Den 29 September: Kieper, Rechn. Rat, Ob. Zahlmstr. von d. II. Abt. 2. Pos. Feldart. Regts. Nr. 56, Zeidler, Laz. Insp. in
Berlin, — auf ihren Antrag m. Pens. in d. Ruhestand vers.
Den 1. Oktober 1913. Ernannt: die Mil. Int. Dlätare von d. in Klammern gesetzten Intendanturen: Gaertner (Verkehrswesen), Graewe (42. Div.), Gemballa (2. Div.), Butt (18. Div), Meyer (Her⸗ mann) (Garde⸗K.), Reusch (mil. Inst.), Flechsig (V. A. K.), Treffehn (XVII. A. K.), Hoffmann (Willy) (21. Div.), Zöller (5. Div.), Warneck (XV. A. K.), Schwarz (Karl) (30. Dev.), Gehrke (Oskar) (17. Div.), Schönherr (1. Garde⸗Div.), Skopp (22. Div.), Goldbeck, Schlüter (Julius) (XVIII. A. K.), Assian (22 Div.), Reschke (9 Div.), Weisberg (XV. A. K.), Busse (6. Div.), Köpcke (X. A. K.), Frenz (XI. A. K.), Zöllner, Uhl XV. A. K.), Hasemann (XVII. A. K.), Wittrock (39. Div.), Räth (XVIII. A. K.), Giersch (XVI. A. K.), Stein (XIV. A.⸗K), Bilsenack (V. A. K). Dbe (20. wv. Hinte (7. Div.), Helden (XVII. A. K.), Bux⸗Meder (XXI. A. K.), Kühnlenz (8. Div.), Archangeli (Verkehrswesen), Schubotz (III. A. K.), Brink⸗ mann (39. Div.), Steuerwald (34. Div.), Blume (Gardekav. Div.), Gourdet (2. Gardediv), Breetz (II. A. K.), Senczek (V. A. K.), Jochem (XVII. A. K.), Nierhoff (III. A. K.), — Dybowski (XVII. A. K.), Schöller
Etatmäßig angestellt die Regierungsbaumeister: Lauer in Saar⸗ louis, Ellerbrock in Oenabrück Cudell in Cöln, Schmidt in Eilenburg, Gentz in Hannover, Löcher in Hagenau, als Leiter von Neubauten an diesen Standorten, Wiesen in Karlsruhe, als techn. Hilfsarbeiter d. Int. XIV. A. K., Andreae in Küstrin, als Leiter von Neubauten in Küstrin, Rösenberg in Altona, als techn. Hilfs⸗ arbeiter d. Int. IX. A. K., Asbach in Saarbrücken, Zwing⸗ mann in Wittenberg, Behrend in Gera, Oehlmann in Cöln, als Leiter von Neubauten in Saarbrücken, bzw. Insterburg, Gera und Cöln. Kern, Scholz, Ob. Mil. Bausekretäre, Huhn, Müller (Wilhelm), Mil. Bausekretäre, — zu Mil. Int. Bausekretären b. d. Intendanturen XXI. bzw. XX., XVI. und XV. A. K. befördert. Ernannt: Schiecke, Sommer, Schnaufer, Engel Berteit, Lemm, Acker, Maaß, Janßen, de Marche, Bergmann, Glafey, Mil. Bausekretariatsdiätare, zu Mil. Bau⸗ sekretären b. d. Bauämtern in Cassel II bzw. Magdeburg III, Berlin III, Colmar, Metz I, Mainz II, Königsberg III, Metz II, Oldenburg, Hagenau, Cöln III und Münster, Garbe, Kersten,
Müller (Max), Babst, Lange, Protz, Schultze (Karl), Mil. Bauregistraturdtätare, zu Mil. Bauregistratoren b. Stettin II, Jäterbog bzw. Berlin I, Königsberg III, Mainz III,
d. Bauämtern
Potsdam II und Ohrdruf.
Den 1. Oktober. Exner, Prov. Amtsunt. Insp, zum Prov. Amtsinsp. in Karlsruhe ernannt.
Den 2. Oktober. Schreiber, Prov. Amtsunt. Insp, zum Prov. Amtsinsp. in Colmzr ernannt. Landeck, Prov. Amtsinsp. in Colmar, nach Allenstein versetzt.
Den 6. Oktober. Herrmann, Garn. Verw. Insp. in Ratibor, zum Garn. Verw. Ob. Insp. befördert.
Den 7. Oktober. Huschens, Mil. Int. Sekr. von d. Int. d. XVI. A. K., d. Titel „Ob. Mil. Int. Sekr“ verliehen.
Zu Zahlmeistern ernannt: die Unterzahlmeister: Zropf b. d. II. Abt. Lehrregts. d. Feldart. Schießsch., Heintz b. I. Bat. 7. Thür.
Inf. Regts. Nr. 96, Jülich b. II. Bat. Gren. Regts. Kronprinz
(1. Ostpr.) Nr. 1, Bredebach b. II. Bat, 6. Thür Inf. Regts. Nr. 95, Pütz mann b. II. Bat. Inf. Regts. von Boyen (5 Ostpr) Nr. 41, Carl b. III. Bat. 1 Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, Ge⸗ bauer b. Füs. Bat. 1. Garderegts. z. F. Ritter, Prov. Amtsinsp. in Danzig, nach Tilsit vers. Moritz, Prov. Amtsunt. Insp., zum Prov. Amtsinsp. in Küstrin ernannt. Bergmann, Geh. Kanzleiinsp., Geh. Kanzleisekr. b. Kr. Min., auf seinen Antrag zum 1. Januar 1914 m. Pens. in d. Ruhe⸗ stand vers.
„ Den 8. Oktober. Versetzt: Die Garn. Verw. Inspektoren und Amtsvorstände: Vogel in Hörter, Tschepke in Bernburg, gegen⸗ seitig, Polzin, Insp. b. Kad. Hause in Karlsruhe, Huber, Garn. Verw. Insp. in Mörchingen, gegenseitig, Küster, Laz. Ob. Insp. in Potsdam, zum Garn. Laz. II Berlin, Bolland, Laz. Insp. und Kassenvorst. bei d. Wilhelmsheilanstalt in Wiesbaden, nach Potsdam, Rödiger, Laz. Insp. und Kassenvorst. in Gleiwitz, zur Wilhelms⸗ heilanstalt in Wiesbaden, Neumann, Laz. Insp. in Rastatt, nach Gleiwitz als Kassenvorst.
„Korveslühr, Laz. Insp. und Kassenvorst. in Naumburg a. S., anläßlich seines Uebertritts in den Ruhestand d. Charakter als Laz. Ob. Insp. beigelegt.
Den 10. Oktober. Schwarzkopf, Awe, Garn. Verw. Ob. Inspektoren in Mainz und Saarburg, zu Garn. Verw. Direktoren befördert. Lässig, Swiecznik, Pecoroni, Knothe, Pusch⸗ mann, Toews, Bendschneider, geprüfte Int. Registraturanwärter, bei d. Intendanturen des XI., VIII., XVIII., XVI. A. K., Garde⸗ korps, V. A K. und d. mil. Inst. als Mil. Int. Diätare angestellt.
Den 11. Oktober. Versetzt: Lefeldt, Mil. Int. Registrator von d. Int. d. XVIII. A. K., zur Int. d. Gardekorps, Berndt, Moeck, Prov. Amts⸗Inspektoren und Kontrolleführer in Insterburg und Fürstenwalde, gegenseitig.
Den 13. Oktober. Brandt, Mil. Int. Sekr. von d. Int. d. IV. A. K., nicht zum 1. Januar 1914, sondern sofort zur Int. d. VI. A. K. vers
Den 14. Oktober. Oswald, Prov. Mstr. in Düsseldorf, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1914 m. Pens. in d. Ruhestand vers.
Den 17. Oktober. Seddig, geprüfter Prov. Amts⸗Anwärter, zum Prov. Amts⸗Insp. in Osterode ernannt.
Zu Garn. Verw. Inspektoren ernannt: die Garn. Verw. In⸗ spektoren auf Probe: Parke in Breslau, Gatzki in Graudenz, Hingst in Frankfurt a. O., Wilken in Altona, Spröte in Witten⸗ berg, Krause in Graudenz, Roland in Allenstein, Hiller in Posen, Kathke in Lötzen, Sebralla in Rendsburg, Wolff in Spandau, Fischer in Trier, Kallenbach in Münster i. W., Bialas in Hannover, Pratsch in Mannheim, Birr in Forbach, Link in Colmar, Walter in St. Avold, Gajewski in Mainz, Hess in Thorn, Perrau in Gumbinnen, Schimanski in Darm⸗ stadt, Keilich in Metz II, Mitternacht in Metz III, Pfeiffer in Saarlouis, Schultz in Metz I, Kosin in Allenstein.
Ernannt: Wulf, Lünz, Kreutz, Hühner, Prov. Amts. Unt. Inspektoren, zu Prov. Amtsinspektoren in Metz, Spandau, Breslau, Danzig, Rühlicke, Kanzleidiätar b. d. Int. 1V. A. K., zum Int.
Kanzlisten.
Den 23. Oktober. Diepenbrock, Geh. Kr. Rat und Mil. Int., die Intendantenstelle d. Mil. Verkehrswesens übertragen. Bartels, Ob. Mil. Int. Rat, unter Belassung im Komdo. Ver⸗
hältnis b. Kr. Min. d. Int. d. XVI. A. K. zugeteilt.
Durch Verfügung der Generalkommandos.
Versetzt: die Zahlmeister: Woitschach vom Füs. B. zum Stabe d. 1. Garde⸗Regts. z. F., Ziepke von d. II. Abt. Lehr⸗Regts. d. Feldart. Schießsch. zum Stabe d. Garde⸗Fußart. Reats., Vocke vom II. zum III. B. 6 Thür. Inf. Regts. Nr. 95, Hörmann vom Füs. B. Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpr.) Nr. 6, Otte vom III B. Füs. Regts. von Steinmetz (Westpr.) Nr. 37, — gegenseitig, Hertel vom III. B. Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bap.) Nr. 111 zum Stabe d. 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142. 8
Die Versetzung des Zahlmeisters Kummerow vom II. B. Niederschles. Fußart. Regts. Nr. 5 zum III. B. Füs. Regts. von Steinmetz (Westpr.) Nr. 37 ist aufgehoben.
Es sind überwiesen die neuernannten Zahlmeister: Pötschke d. Inf. R. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, Urlaub ““ Inf. R. Nr. 175, Henze d. 9. Westpr. Inf. R.
179.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist der folgende Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Kolonialgerichtshofs nebst Begründung zugegangen: “X““
Erster Abschnitt. Verfassung.
Für Sachen der Kolonialgerichtsbarkeit wird ein oberster Gerichts⸗ hof errichtet, der den Namen „Kolonialgerichtshof“ führt.
§ 2. Der Kolonialgerichtshof hat seinen Sitz in Berlin. Er besteht aus einem Präsidenten und mindestens neun anderen Mitgliedern.
83 Die Mitglieder des Kolonialgerichtshofs werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt. Eine Ernennung im Neben⸗ amt ist nur bei Mitgliedern zulässig, die einem deutschen ordentlichen Gericht angehören. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit im Falle der Ernennung im Nebenamte für die Dauer des Hauptamts.
§ 4 Zum Mitglied des Kolonialgerichtshofs kann nur ernannt werden, wer die Befähtgung zum Richteramt in einem Bundesstaat erlangt und das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat.
§ 5. Die Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes (Reichs⸗Gesetzbl. 1907 S. 245) über die Disziplinarbestrafung finden auf die Mitglieder des
Kolonialgerichsbofs keine Anwendung. Die Enthebung eines Mitglieds vom Amte kann nur unter den⸗
selben Voraussetzungen wie bei den Mitgliedern des Reichsgerichts stattfinden. Aeß das Verfahren finden die Vorschriften der §§ 128, 129 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
Für die Versetzung der auf Lebenszeit ernannten Mitglieder in
den Ruhestand gelten die für die Mitglieder des Reichsgerichts maß⸗ gebenden Vorschriften. 86 90
Das Gericht entscheidet in der Besetzung von fü mit Einschluß des Vorsitzenden. § 7. 8
Der Geschäftegang des Kolonialgerichtshofs wird durch eine Ge⸗ schäftsordnung geregelt, die dieser auszuarbeiten und dem Bundesrate zur Bestätigung vorzulegen hat.
Mitglied
§ 8.
Bei dem Kolovnialgerichtshofe soll eine Staatsanwaltschaft be stehen. Die das Amt der Staatsanwaltschaft ausübenden Beumten müssen zum Richteramt in einem Bundesstaate befähigt sein. Sie werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt. Im übrigen finden auf diese Beamten die für die Beamten der Staats⸗ anwaltschaft bei dem Reichsgerichte maßgebenden Vorschriften ent⸗
sprechende Anwendung.
1913.
§ 9.
In allen Fragen, in welchen es das Interesse des Reichs, eines Bundesstaats oder eines Schutzgebiets erfordert, kann der Reichskanzler einen Beamten als Vertreter dieses Interesses zu der Verhandlung entsenden, der bis zum Schlusse der mündlichen Verhandlung das Wort zur Aeußerung verlangen kann. 3
Auch nach dem Schlusse der mündlichen Verhandlung kann auf Verlangen des Gerichts oder eines seiner Mitglieder der Vertreter des Staatsinteresses zur Aeußerung zugelassen werden.
§ 10. „Bei dem Gerichtshof wird eine Gerichtsschreiberei eingerichtet. Die Geschäftseinrichtung wird durch den Reichskanzler bestimmt.
§ 11
Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft bei dem Kolonialgerichts⸗ hofe sind die bei einem deutschen Gerichte zugelassenen Rechte anwälte berechtigt, die bei den Gerichten in den Konsulargerichtsbezirken oder in den Schutzbezirken zugelassenen jedoch nur insoweit, als sie die Befähigung zum Richteramt in einem Bundesstaat erlangt haben.
Die Auswahl eines beizuordnenden Rechte anwalts erfolgt aus der Zahl der bei einem Kollegialgericht am Sitze des Kolonialgerichtshofs zugelassenen Rechtsanwälte. 1G
Zweiter Abschnitt. Zuständigkeit. Der Kolonialgerichtshof ist zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die von den Gerichten der Schutzgebiete erlassenen Urteile. 1 § 13. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet die Revision statt gegen die von den Gerichten der Schutzgebiete in der Berufungs⸗ instanz erlassenen Endurteile über nicht vermögensrechtliche Ansprüche sowie über solche vermögensrechtlichen Ansprüche, bei denen der Wert des Beschwerdegegenstandes fünftausend Mark übersteigt. 8 Ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes findet die Revision statt, 1) insoweit es sich um die Unzulässigkeit des Rechtswegs oder die Unzulässigkeit der Berufung handelt; insoweit es sich um die Gültigkeit einer nur in einem oder mehreren Schutzgebieten geltenden Rechtsnorm handelt; bei Ansprüchen, die auf Grund des Kolonialbeamtengesetzes vom 8. Juni 1910 (Reichs Gesetzbl. S. 881) oder des Reichsbeamtengesetzes vom 18. Mai 1907 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245) oder des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 798) gegen den Fiskus eines Schutzgebiets oder gegen den Reichsfiskus erhoben werden; bei Ansprüchen, die gegen öffentliche Beamte wegen Ueber⸗ schreitung ihrer amtlichen Befugnisse oder wegen pflicht⸗ widriger Unterlassung von Amtshandlungen erhoben werden; bei Ansprüchen, die öffentliche in die Kasse eines Schutz⸗ hües fließende Abgaben und Gefälle betreffen, sofern die nsprüche auf Vorschriften beruhen, die nur in einem oder maehreren Schutzgebieten gelten.
§ 14.
In Strafsachen sindet die Revision statt gegen die von den
Gerichten der Schutzgebiete in der Berufungeinstanz erlassenen Urteile 1) wegen aller Verbrechen mit Ausnahme der Verbrechen des Diebstahls in den Fällen der §§ 243, 244 des Strafgesetz⸗ buchs, der Begünstigung im Falle des § 258 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs, der Hehlerei in den Fällen der §§ 260, 261 des Strafgesetzbuchs und des Betrugs im Falle des § 264 des Strafgesetzbuchs; wegen der Vergehen gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3 Jult 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 205) und des Gesetzes, betreffend die Bestrafung des Sklavenraubs und Sklavenhandels, vom 23. Juli 1895 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 425); wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher in die Kasse eines Schutzgebiets fließender Abgaben und Gefälle, sofern die Vorschristen nur in einem oder mehreren Schutzgebieten gelten; 1b insoweit es sich um die Guͤltigkeit einer nur in einem oder in mehreren Schutzgebieten geltenden Rechtsnorm handelt. „Durch Kaiserliche Verordnung kann das Rechtsmittel der Re⸗ vision über die Vorschriften der §§ 13, 14 hinaus zugelassen werden. „Durch Kaiserliche Verordnung kann vorgeschrieben werden, inwieweit gegen die von dem obersten Gericht eines Schutzgebiets erlassenen Entscheidungen das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde an den Kolontalgerichtshof stattfindet. § 17
Hat nach den im § 19 des Gesetzes über die Konsulargerichts⸗ barkett erwähnten Vorschriften die Bestimmung des zuständigen Ge⸗ richts durch das gemeinschaftliche obere Gericht zu erfolgen, so steht die Entscheidung dem Kolonialgerichtshofe zu, wenn die beteiligten Gerichte ihren Sitz in verschiedenen Schutzgebieten haben.
Die im Abs. 1 bezeichnete Entscheidung steht unbeschadet der Vorschriften im Artikel VII des Reichsgesetzes, betreffend die Zu⸗ ständegkeit des Reichsgerichts, vom 22. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 767) dem Reichsgerichte zu, wenn die beteiligten Gerichte ihren Sitz teils im Reichsgebiet oder in einem Konsulargerichtsbezirke, teils in einem Schutzgebiete haben.
Dritter Abschnitt. Verfahren. § 18.
Auf das Verfahren vor dem Kolonialgerichtshofe finden die für das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz geltenden Vorschriften der im § 19 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit erwähnten Gesetze mit den in den §§ 19 bis 23 bestimmten Maßgaben ent⸗ sprechende Anwendung.
§ 19.
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet in Ansehung der Rechts⸗ normen, auf deren Verletzung die Revision gestützt werden kann, die im § 549 Abs. 1 der Zwilprozeßordnung bestimmte Beschränkung keine Anwendung.
Die Revision kann auch darauf gestützt werden, daß die Ent⸗ scheidung auf einer offenbar unrichtigen tatsächlichen Würdigung des Inhalts der Verhandlungen oder des Ergebnisses einer etwaigen Be⸗ weisaufnahme beruhe. In diesem Falle muß die Revisionsbegründung die Bezeichnung des unrichtig gewürdigten Teiles der Verhandlungen oder der B weisaufnahme sowie der unrichtig festgestellten Tatsachen enthalten. Die Vorichriften des § 563 und des § 565 Abs. 3 Nr. 1 der Zivilprozeßordnung finden entsprechende Anwendung.
Die Revisionsschrift und die Ren on. . sind bei dem Berufungsgericht einzureichen und der Gegenpartei von Amts wegen zuzustellen; nach dem Ablauf der Begründungsfrist sind die Prozeß⸗ akten mit den Nachweisen der Zustellung dem Kolonialgerichtshofe zu übersenden. 8 .““