1913 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

diese Sondervorschrift Vorschrift im § 1799 cherungsamt Beschluß⸗ nicht festgestellte Aus⸗ sätzlicher Bedeutung das Reichsversiche⸗

gten auf Abgabe vorau Anwendung der allgemeinen aus, wonach das Oberversi es sich um eine noch Vorschriften von Antrag von Amts wegen an

ießt die O

a. a sachen, in legung gesetzlicher handelt, ohne rungsamt abzugeben hat.

Es folgen die Uebersichten über „, Kranken⸗, Alters⸗ rungsanstalten im M leistungen der 31 V Monat August 1913 und über im Monat September 1913.

Der Nichtamtliche Deil bringt

den Abdruck einer Ministers des

Festlichkeiten der Betriebsarbeiter können als nur anerkannt werden, wenn der Betrieb die nstaltet, nicht aber, wenn die Arbeiter es tun

sind Unfälle, die sich beim Bereiten amilienangehörige in der ndwirtschaftlichen Berufs⸗ nsoweit zu entschädigen, als versichert ist zu vergleichen gsordnung [2647];

ferin als Betriebsunfall [2648]; Beurteilung der vorübergehenden chen Straßenbauarbeitern bei der von wangsverfahren be⸗

Unfälle bei Betriebsunfälle Festlichkeit vera [2646];

in bäuerlichen Betrieben

von Mahlzeiten durch und Häuslichkeit genossenschaft in der Regel nur i ie hauswirtschaftliche Tätigkeit mit §§ 924, 926 der Reichsversicherun Ueberfall auf eine Verkäu versicherungsrechtliche feleistung von städtis der Stadtgemeinde als triebenen Räumung eines

Es schließen sich folgende E“ ein scheidung über die Berufu wird auch durch den Krankenanstalt begründet. scheid des Reichsversicherun Vereinbarung der b werden [2650; die den Versicherungsämtern nach § 59 Ab versicherungsordnung von den Be attenden Barauslagen des E en Kosten der Ents als Verwalt die Entschädigungsf Rechtsstellung Eintragung von Forderungen die Staatsschuldbuch [2652]; zur Berechnung der Beitrags riebe vorgekommenen Unfällen versicherungsrechtli haltung von Forstb bei Notständen

Zahlungen aus Inva⸗ der 31 Versiche⸗ über Versicherungs⸗ anstalten an Hinterbliebene im den Erlös aus Beitragsmarken

und Zusatzre onat August 1913, ersicherungs

Ersteherin im Fabrikgrundstü

Bescheide und Beschlüsse an:

es Oberversicherungsamts zur Ent⸗ nfallversicherungssache Berechtigten in einer Ein die Zuständigkeit regelnder Be⸗ gsamts kann nicht nachträglich durch eteiligten Oberversicherungsämter geändert

b s. 2 der Reichs⸗ rufsgenossenschaften zu er⸗ verfahrens gehören zu ng und fallen deshalb ofern diese für

Königlich P Mai 1913, betreffen der von einer Land chaft errichteten ode und Pflegeanstalten;

glich Preußischen September 1913,

reußischen

Verfügung des d die ge⸗

Innern vom 22. sundheitspolizeiliche Ueberwachung rungsanstalt oder Berufsgenossens haltenen Genesungsheime, Heil⸗ Abdruck eines Ministers für Handel und betreffend Stellenanzeiger für

eine Anzeige der für das Königlichen Friedrich Vorlesungen über Volkswirtschaftslehre;

eine Mitteilung kirchen abgehaltenen lichen Fortbildungsschul Franz Vahlen in Berlin ers rats Dr. Schulz im Reichsv besondere die Verhältniswah

ng in einer Unfa Aufenthalt des

Erlasses des Köni Gewerbe vom 8. Arbeiterversicherung;

Winterhalbjahr 1913/14 an der Wilhelms⸗Universität zu Berlin ange⸗ Versicherungswissenschaft

chädigungsfeststellu

en zur Last, s über den im September 1913 in Gel

führungskursus für Le eine Anzeige der chienenen Schrift des

ungskosten den Sektion eststellung zuständig sind der Zweiganstalten und ih ser Stellen i

hrer an gewerb⸗ Verlage von Regierungs⸗ „Die Wahl, ins⸗ Versicherung“.

re Folge für die n das Preußische

zuschlüäge nach den im Be⸗

ersicherungsamt: l, in der sozialen

che Zugehörigkeit der Pferde⸗ und eamten [2654];

können die Umlagebeiträge den davon Mitgliedern auf angemessene Zeit gestundet

Laut Meldung des,W. am 4. November in Tsingtau 5. November in Daressalam eingetroffen.

„W. T. B.“ si

ind S. M. S. „Gneisenau“

etroffenen

„Invaliden⸗ und Hinter⸗ enthält ein Rundschreiben vom Vorstände der Landesver Aufstellung der Ueber⸗ chnungsergebnisse 1358 der Reichsversicherungs⸗

Der Abschnitt B (Kranken⸗ liebenenver dam, 6. November. Seine M der Belgier ist, wie „W. T. B.“ zum Besuch Ihrer Majestäten des mit Gefolge auf der Station

8 sicherungs⸗ stalten wegen

nstalten und Sonderan fts⸗ und Re

sichten über die Geschä und § 1372 Nr. II 13

meldet, gestern nachmittag Kaisers und der Kai Wildpark ein⸗ er empfing seinen hohen Automobil nach dem önig in den Roten war im Apollosaal eine

von Lüneburg Seine Majestät der K. Gast auf der Station und geleitete i wo Seine Majestät der K. nung nahm.

Die Revisionsentscheidungen 1747 bis 1754 stellen folgende Grundsätze auf:

die Vorschrift des Artikel 69 Sa gesetzes zur Reichsversicherung der Hinterbliebenenbezüge an träge anzurechnen 1912 geleistet s

Neuen Palais, Kammern Woh Tafel bei Ihren Majestäten im kleiner

t 3 des Einführungs⸗ sordnung, wonach bei Bemessung Steigerungssätzen nur die Bei⸗ ch dem 1. Januar die Berechnung der n auf den nach § 1294 igen Höchstbetrag Somit sind bei

sind, die für die Zeit na lediglich auf

ind, bezieht sich ist dagege

einzelnen Hinterbliebenenbezüge icherungsordnung zuläss ezüge ohne Einfluß. ßgebenden Invalidenrente zu berücksichtigen [1747]; die in der irrtümlichen Annahme der Ver⸗ von dem vermeintlichen Arbe

Bayern. jestät der König L det, sämtlich

der Reichsvers samten Hinterbliebenenb Berechnung der hie storbenen sämtliche Beiträge

udwig hat gestern, wie fürsten telegraphisch die geben, ebenso hat die gen Regierungen

Seine Ma „W. T. B.“ mel Annahme der neuen W bayerische Staatsregi die Thronbesteigr Laufe des Vormitta österreichische Ges um ihre Glückwünsche anläßlich

en Bundes ürde bekanntge erung sämtlichen auswärti mitgeteilt. preußische, sächsische und sterium des Aeußern vor, der Thronbesteigung zu über⸗

itgeber entrichtet ung des Königs s8 § 1442 der Reichs⸗ sicherungspflichtige Beschäftigung an⸗ nutmaßlichen Willen des

1445 Abs. 3 der Reichs⸗ Versicherten erfolgen. (Amtliche Nachrichten des S. 680) enthält keinen entgegenstehenden

stcherungspflicht önnen innerhalb der Grenzen d. versicherungsordnung auf eine und nicht genügend durch Mar gerechnet werden, Arbeitgebers entspricht [17481;

die Anfechtung versicherungsordnung muß geg Die Revisionsentscheidung 1600

gs fuhren der frühere ver andte beim Mini ken belegte wenn dies dem n. Ihre Majestäten der Ihre Königlichen Hoheiten den nd Prinzessinen des Königlichen nach wurden sämtliche Staats⸗ des Zivilkabinetts, die er Generalkapitän und schiere zur Gratulation glich in der Residenz und zeichneten sich er aus allen

Gestern nachmittag empfingen König und die Königin Kronprinzen und die Prinzen u Hauses zur Gratulation. minister und die Hofcharg Generale und Flügeladj die Offiziere der Leibgarde der Hat empfangen. In den Listen, die nachträ in dem Wittelsbacher Palais auf die fremden Gesandten s Ständen ein.

Das Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Bayern veröffentlicht einen Königlichen

ißt

daß durch Unsere Erkl chaft für beend

gemäß 8. enüber dem

en, der Chef Grundsatz [1749] utanten sowie d

die Unterbringung eines Krankenhaus ist nur in besond währung des voll Sinne der §§ 15 anzusehen [1750];

ist die Voraussetzung des § 1690 der Reichsver liegt also ein wes

Rentenempfängers in einem eren Ausnahmefällen als einer Anstalt“ im rsicherungsordnung

gelegt wurden,

ständigen Unterhalts in owie zahlreiche Bürg

06 und 1536 der Reichsve

sicherungs⸗ entlicher Mangel des Ver⸗ im freien Ermessen des Ober⸗ von seinem Rechte zur Zurück⸗

will; die Zweckmäßigkeit der nicht nachzuprüfen; ahrens, wenn das 1623 der Reichsversicherungs⸗ ach Lage der Akten Auch ist es nach Art eines Urteils

ür das Königrei

gegeben, fEr dgs in denr 8 versicherungsamtes, verweisung Gebrauch machen

Zurückverweisung hat das Revi es ist kein wesentli vom Versicherung

ir tun kund und zu wissen, heute, wodurch Wir die Regenis König angetreten haben,

igt erklärt und die der Titel und die Ehren⸗ 6 Otto nicht berührt worden sind. Residenzstadt am 5. November 1913.

Regierung als

sionsgericht rechte Seiner

cher Mangel des Verf Majestät des König

samte gemäß § Gegeben in Unserer Haupt⸗ und g erstattete Gutachten zu gerechtfertigten Ergebn

dieses Gutachten

Gegengezeichnet vom gesamten Staatsministerium.

r Thronbesteigung hat Seine M Amnestie Aus demsel 10. Infanterier den Namen „König“ verlie Offiziere und Mannschaf f den Epauletten beziehung szug des Königs tragen.

sachlich nicht is gelangt. erforderlich, daf begründet wird [1751];

in der Revisionsentscheidung 1752 der Einholung eines ärztlichen Gu des Rentenbewerbers durch das §§ 1622 Abs. 2, 1665 wesentlicher Mangel des versicherungsamt zur Z sicherungsanstalt berechtigt;

die Revisionsentscheidung 1753 behandelt die ür die Zulässigkeit der Revision 1696 versicherungsordnung) die Zeit der Revision er Entscheidung maßgebend ist;

die Revisionsentscheidung 17 echnung der Mindestverdienstgre it Rücksicht auf das in den le

ajestät der owohl für Zivil⸗ ben Anlaß hat

Aus Anlaß de 18 8 8 König Ludwig eine umfassende wird die Unterlassung wie für Militärpersonen erlassen. tachtens über den Zustand gsamt gemäß gsordnung als der das Ober⸗

sung der Sache an die Ver⸗

hen und ferner ten des 1. In⸗ sweise den Achsel⸗

Versicherun der Reichsversicherun Verfahrens angesehen,

1. Jägerbataillon bestimmt, daß die fanterieregiments au klappen den Namen Der Magistrat und die St ens huldigten gestern abend in

ajestät dem König Ludwig. hielt der Oberbürg nen des Volkes unhaltbaren Rechtszustandes Königlichen Hoheit e Aenderung ab Ansehen Bayerns,

dadurch gehoben, daß gierung kraftvoll führenden K. Treue und einem dreif

urückverwei

adtverordnetenversamm⸗ einer Fest⸗ Die Festrede, ermeister Dr. nach Aenderung hervorhob. des Prinz⸗Regenten ehnend verhalten des zweitgrößten

Frage, ob Nr. 1 der seinlegung oder die

lung Münch sitzung Seiner M die stehend angehö von Borscht, der das Seh des bisherigen

rt wurde,

54 endlich erklärt bei der Be⸗ nze oberschlesischer Bergarbeiter tten Jahren festgestellte ständige Steigen der Löhne die Berücksichtigung weiter zurückliegender Zeiten nicht für zulässig.

Die Entscheidung 1752

Luitpold, der sich habe. Die Stellung und das Bundesstaats, werde das Reich eines Mit dem Gelöbnis der der Redner.

5 erklärt ein Versicherungs zur Bearbeitung eines Invalidenrentenantr wärts wohnende Rentenbewerber auf Mona am Sitze des Versicherungsamtes befindli untergebracht war;

die Entscheidung 1756 verneint die Ver eines im Wirtschaftsbetriebe Grund dieser Beschäftigung zu Haussohnes; dem Bescheide 1757 dürfen Quittungskarten nur örtlich zuständigen Stellen ausgestellt und umgetauscht

nach dem Bescheide 1758 sache zur Entscheidung an das § 1459 der Reichsversicherungsord tellung eines förmlichen An

önigs sei.

der ander achen Hoch schloß chen Klinik

sicherungspflicht ftigten und auf

Oesterreich⸗Ungarn.

Abgeordnetenhaus setzte gestern Branntweinsteuer fort. er Grundlage eines von dem Statt⸗ galizischen Wahlreformentwurfs rhandlungen vorläufig ergebnis⸗ W. T. B.“ berichtet, Der ruthenische

des Vaters beschä ; r Einkommensteuer herangezogenen Das österreichische die Spezialdebatte über die in den letzten Tagen auf d halter Korytowski unterbrei geführten polnisch⸗ruthenischen Ve „setzten die R ihre Obstruktion im Abge Minderheitsberichterstatter

uthenen, wie ordnetenhause f Holubowic hielt ei srede, die die ganze Sitzung ausfüllte.

setzt die Abgabe einer Streit⸗ los verliefen Reichsversicherungsamt nach nung immer die rechtzeitige

Beschwerdeführers oder

trags des Obstruktion

Der Handelsminister unterbreitete dem Hause eine Regie⸗ rungsvorlage über ein nachträgliches Uebereinkommen mit dem Desserreichischen Lloyd, daß an Stelle der Eillinie Triest Cattaro eine dalmatinisch⸗ albanesische Eillinie Triest —-Gravosa Corfu mit wöchentlich einer Hin⸗ und Rückfahrt treten soll. Die Begründung der Vorlage verweist auf die Umwälzungen auf dem Balkan und erklärt es für not⸗ wendig, eine innigere Verbindung zwischen Dalmatien und den

albanesischen Häfen durch Vermehrung der Schiffsverbindungen

herzustellen.

Vom Handelsministerium wurde gestern den Mitgliedern des Budgetausschusses ein Bericht über die

vorläufigen Ergebnisse der vom Handelsministerium

durchgeführten Untersuchung über die Auswanderung

in Oesterreich vorgelegt.

In dem Bericht, der einen großen Umfang besitzt, werden, obiger

Quelle zufolge, bezüglich der Angliederung der Austro⸗Americana an die deutschen Gesellschaften Angaben über die finanzielle Beteiligung der deutschen Gesellschaften gemacht. Danach besitzen diese Gesell⸗ schaften heute Aktien der Austro⸗Americana im Nominalwerte von 7,5 Millionen Kronen und eine Option auf ein Nominale von 4 650 000 Kronen bei einem Gesamtkapital von 24 Millionen Kronen. Die deutschen Gesellschaften haben es daher in der Hand, durch Aus⸗ übung der Option jederzeit die Mehrheit der Aktien an⸗ sich zu ziehen. Weiter beschäftigt sich der Bericht mit dem Vertrage des Pools mit der Austro⸗Americana und erwähnt auch die Ver⸗ träge des Verbandes mit den Schiffahrtslinien Norwegens und Schwedens. Mit Bezug hierauf heißt es: Keine Vermehrung der nationalen Schiffahrt, das ist die Hauptverpflichtung, die dem Pool auch mit dem Einsatz von der Hälfte bei der Anteilbemessung nicht zu teuer erkauft erscheint.“ Ein Sae. hat dann die Canadafahrt zum Gegenstand. Es bespricht die früheren Anteile des Pools und der Canadian Pacifie⸗Gesellschaft an dem Schiffahrtsdienstverkehr nach Canada, dann den Kampf um die Kanadafahrt und kommt zu dem Ansuchen der Canadian Pacific um Bewilligung von Zweignieder⸗ lassungen in Oesterreich als Voraussetzung der neuen Triester Linie. Bei der Entscheidung darüber, heißt es, habe es sich für die Regierung darum gehandelt, den Strom der Auswanderung nach Canada, für die von Agenten des Pools in ausgedehntestem Umfange geworben wurde, vom Wege über die Nordseehaͤfen abzulenken und Triest zuzu⸗ wenden. Das Verhältnis konnte nur gebessert werden, wenn es gelang, als Preis für die selbständigen Agenturen der Canadian Pacific⸗Bahn in Oesterreich von ihr Bürgschaften gegen eine ungesetz⸗ liche Propaganda zu erlangen. Das. ist dadurch geschehen, daß man die Bewilligung der Errichtung von Agenturen an entsprechende Be⸗ dingungen knüpfte. In zweiter Linie war die verkehrspolitische Seite der Frage zu erwägen. Lehnte man das Angebot ab, so blieb die Canadian Pacific⸗Bahn aller Wahrscheinlichkeit nach beim Pool. War aber der Pool wieder zusammengeschmiedet, so schwand naturgemäß die Wahrscheinlichkeit, eine nennenswerte Verbesserung der Triester Quote zu erreichen.

Im ungarischen Abgeordnetenhause veranstaltete die Opposition auch gestern im Zusammenhang mit der Spiel⸗ bankangelegenheit gegen Schluß der Sitzung Lärms zenen. Wie „W. T. B.“ berichtet, meldete der Abg. Lehel Heder⸗ vary gegen den Abgeordneten der Regierungspartei Samuel Mandy die Incompatibilitätsanzeige an, weil dieser wegen Konzessionierung der Spielbank interveniert habe. Hierauf beantragte der Oppositionelle H ußar, heute nicht, wie der Präsident beantragt hatte, die Schwurgerichtsreform weiter zu verhandeln, sondern die Spielbankangelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen. Als Hußar seine Rede über Gebühr ausdehnte und ihm der Präsident das Wort entzog, verließ die gesamte Opposition das Haus. Fünf oppo⸗ sitionelle Abgeordnete wurden wegen Widersetzlichkeit gegenüͤber dem Präsidenten und Störung der Ruhe an den Mißbilligungs⸗ ausschuß verwiesen. Der Abg. Mandy erklärte, er werde in der Angelegenheit der Spielbank nicht intervenieren. Die vom Präsidenten beantragte Tagesordnung wurde hierauf an⸗ genommen und die Sitzung geschlossen.

Frankreich. .“

er russische Ministerpräsident Kokowtzow ist gestern nachmittag von Rom in Paris eingetroffen.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten offiziösen Mitteilung haben die Regierungen Rußlands und Frankreichs auf Ersuchen Griechenlands in Konstantinopel nachdrückliche Schritte untervoommen, um die Türkei zu ver anlassen, sich gegenüber Griechenland versöhnlicher zu zeigen

damit die vom Abbruch bedrohten Verhandlungen in normaler

Weise fortgesetzt werden können. Die französische Regierung werde sich jeder finanziellen Unterstützung der Türkei wider setzen, so lange diese nicht durch eine ehrliche und friedfertig

Politik bewiesen habe, daß sie den Frieden auf dem Balkan

nicht stören wolle.

Der Marineminister Baudin hat in einem Rund⸗ schreiben an die Seepräfekten und die Geschwaderchefs nach einer Meldung des „W. T. B.“ erklärt, daß infolge des zu⸗

nehmenden Mangels an Marineoffizieren die Zahl der 1

Offiziere in den einzelnen Dienstzweigen auf das unumgänglich notwendige Maß herabgesetzt werden müsse. Demgemäß soll

die Zahl der Schiffsleutnants (Kapitänleutnants) auf Dread⸗ noughts auf sechs, auf Panzerschiffen vom Typ des „Danton“

und auf Kreuzern vom Typ des „Edgar Quinet“ auf fünf, auf Kreuzern vom Typ des „Condé“ auf vier verringert werden, auf anderen Schiffen werden die Schiffsleutnants (Kapitänleutnants) durch Schiffsfähnriche (Oberleutnants zur

See), diese wiederum durch Unteroffiziere ersetzt werden.

Die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ ist ermächtigt,

die vom „W. T. B.“ verbreitete Meldung, daß Rußland be⸗ schlossen habe, auf das Kondominium a8 dem Berge Athos zu verzichten und der Einverleibung durch Griechen⸗ land zuzustimmen, als völlig unbegründet zu erklären.

Türkei. Der rumänische Minister des Innern Take Jonescu ist gestern mittag in Konstantinopel eingetroffen. Wie „W. T. B.“ meldet, empfing er an Bord des Schiffes den Besuch des türkischen Ministers des Innern Talaat Bey, mit dem er eine einstündige Unterredung hatte. Der Minister setzte dann seine Reise nach Athen fort, ohne das Schiff zu verlassen.

Griechenland.

Die Antwortnote der griechischen Regierung auf die Note Italiens und Oesterreich⸗Ungarns erhebt, der „Agenzia Stefani“ zufolge, in Erwiderung auf den Vorwurf, Griechen⸗ land schüchtere die Bevölkerung der besetzten Gebiete ein und intrigiere gegen die Arbeit der Internationalen Grenz⸗ kommission für Südalbanien, die Anklage arteiischen und in⸗ korrekten Vorgehens gegen einige Mitglieder dieser Kom⸗

gestellt werden.

mission und ihre Begleitung. Zum ꝛSchus lehnt die

griechische Regierung jede Verantwortlichkeit ab für den Fall,

daß die Arbeiten der Kommission nicht bis zum 30. November

igt sein sollten. beendigt sein s Ghegien. In der Skupschtina legte gestern der Minister des Innern Protitsch, wie „W. T. B.“ berichtet, dar, daß ge⸗ isse auf die Gleichstellung der neuen serbischen Bürger bezüg⸗ iche Bestimmungen der serbischen Verfassung bereits in der

aallernächsten Zeit in den neuen Gebieten in Kraft treten werden;

andererseits werde das vorläufige Verwaltungsregime in diesen Gebieten unter die unmittelbare Kontrolle der Skupschtina

Bulgarien.

Da die serbischen Militärbehörden an der Grenzzone von Egri⸗Palanka am 2. November Ansprüche auf den bulgarischen Posten Taschtepe erhoben und militärische Vorbereitungen zu seiner Besetzung trafen, hat die bulgarische Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, in dem Wunsche, jedem Zwischenfall vorzubeugen, der schwere Folgen nach sich ziehen könnte, die russische Gesandtschaft in Belgrad ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen. 8

Amerika

Nach einer Meldung der „Associated Preß“ aus Mexiko City fand vorgestern abend im Palast eine Unterredung statt über die von dem Präsidenten Wilson gestellte Forderung des Rücktritts Huertas. Huerta beharrte jedoch in zurück⸗ haltender Verschlossenheit. Das Memorandum des Präsidenten Wilson besagt:

Wenn Huerta nicht unverzüglich zurücktritt und danach sich der Leitung der Geschäfte und der Bildung einer neuen Regierung enthält, wird Wilson ein Ultimatum slellen. Die Ablehnung dieses Ultimatums würde Wilson veranlassen, an den Kongreß das Ersuchen zu richten, ihn zur Ergreifung strengerer Maßnahmen zu ermächtigen.

Der Präsident Huerta hat einen Erlaß veröffentlicht, durch den Silberstücke von 50 Cents als gesetzliches Zahlungs⸗ mittel erklärt werden und verfügt wird, daß die Noten der mexikanischen Nationalbank nicht vor Ablauf eines Jahres ein⸗ gelöst werden.

Die portugiesische Gesandtschaft in Rio de Janeiro wird, wie „W. T. B.“ meldet, am 15. November, dem Tage des brasilianischen Nationalfestes, zur Botschaft erhoben.

Das russisch⸗chinesische Abkommen über die äußere Mongolei ist, einer Meldung des „W. T. B.“ zu⸗ folge, gestern unterzeichnet worden. In diesem Abkommen wird die Autonomie der äußeren Mongolei unter der Suzeränität Chinas anerkannt. China verzichtet auf das Recht, Truppen nach der äußeren Mongolei zu entsenden, eine chinesische Ver⸗ waltung dort zu unterhalten, Kolonien zu gründen und sich in kommerzielle oder industrielle Fragen einzumischen.

Die chinesische Regierung hat ein Manifest erlassen, durch das die Kuomintangpartei, die Opposition des Südens, aufgelöst wird und die Sitze ihrer Mitglieder im Parlament für erledigt erklärt werden. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, begründet das Manifest diese Maßnahme sehr ausführlich damit, daß der Aufruhr und die fortgesetzte Oppo⸗ sition gegenüber der Regierung jeden Fortschritt aufhalte. Das Manifest hat zwar Aufregung verr e doch hat die Re⸗ gierung entsprechende militärische Maßnahmen getroffen, ehe sie das Manifest erließ, sodaß sie keine Unruhen befürchtet.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zu den Ausstandsunruhen in Wellington (Neu⸗ seeland) wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß die Ausschreitungen und das Bombardement mit Steinen anhalten; außer der regulären Polizei sind 800 Berittene eingestellt worden, um die Ordnung auf⸗ recht zu erhalten. Dreißig Personen, unter ihnen 15 Polizeibeamte wurden verwundet. Eine große Anzahl von Verhaftungen ist vor⸗ genommen worden (vgl. Nr. 261 d. Bl).

Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beila e.)

KRunst und Wissenschaft.

Die Papyrussammlung der Berliner Museen hat aus Allerhöchst bewilligten Mitteln jüngst acht griechische Papyrus⸗ rollen erworben, die so gut erhalten sind wie wenige ihresgleichen. Die Rollen sind Akten eines Schulzen des mittelägyptischen, einst blühenden Dorfes Theadelphia, und ein glücklicher Zufall hat sie in irgend einer geschützten Kammer erhalten, als der Wüstensand die Landschaft Favum uberschüttete und die Bewohner auch jenes Dorfes senötigt waren, ihrer bisherigen Heimat den Rücken zu kehren. Nur so kann man sich die fast unversehrte Erhaltung der auf zartem Material niedergeschriebenen, umfangreichen Urkunden durch nahezu zwei Jahrtausende erklären. Wir können nämlich auf den Rollen nicht nur die Schrift in unverminderter Deutlichkeit lesen das ist auch auf vielen anderen Papyri der Fall —, wir vermögen diese Rollen auch noch genau so zu handhaben, wie der antike Leser es tat. Die Mehrzahl der 30 cm hohen und 6 m langen Rollen, die der Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. angehören, enthält, wie der Professor r Schubart im Novemberheft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“ mitteilt, Aufzeichnungen über die Wirtschaftsverhältnisse jenes Dorfes Theadelphia, die durch die Zusammengehörigkeit und Vollständigkeit der Angaben eine besondere Bedeutung unter ähnlichen uns überkommenen Urkunden

anspruchen dürfen. Unter den Aufzei nungen auf unseren Papyrus⸗ rollen befindet sich eine Liste aller zur Kopfsteuer verpflichteten Dorf⸗ 6 ewohner, die, da sie lückenlos ist, uns die Einwohner⸗ zahl überhaupt als etwa 2000 Personen übermittelt. Die Kopf⸗ euüer traf nur die niedere, nicht privilegterte Bevölkerung; wie sie sich zur Oberschicht der Römer und Alexandriner verhielt, läßt eine andere Rolle durch Rechnung finden. Sie verzeichnet zortsangehörige“ Besitzer von Garten⸗ und Rebenland neben nur 9 Römern und Alexandrinern; aber fast die Hälfte aller Dorfäcker bffand sich in den Händen dieser Minderheit ein Ergebnis, das für te wirtschaftliche Lage lehrreich ist. Neben den Gütern dieser rivilegierten nahmen die Kaiserlichen Güter eine große Fläche ein, ene Domänen, die von den römischen Kaisern einst Prinzen oder Günstlingen eschenkt, aber bald als Kaisergut wieder eingezogen waren und nur die alten Namen noch weiter trugen, wie Gut des Fermanikus, des Mäcenas oder Seneka. Dieselbe Rolle, die alle 18 er dieser Art im Umkreis von Theadelphia aufzählt, enthält auch 1-. veeissch über die in dem Bezirk zu zahlenden Stenern. Die ister aufgeführten Steuerarten waren schon bekannt, um so wertvoller lückenlose Geschlossenheit und die Aufrechnung der Gesamt⸗ zeträge. Die Besitzer von Wein⸗ und Gartenland führen die größte ode, ein Musterbeispiel amtlicher Aktenführung, vor; jedem Namen 8 di: Größe des Geundstücks und die darauf ruhenden Abgaben eigefügt. Am Schluß macht uns eine b sondere Uebersicht mit einer

8

von den Weinbesitzern erhobenen Steuer bekannt, die den Namen „Dionysosspende“ führte, und den Gott der Reben als Schutzpatron einer Abgabe an den Staat hinstellt. Besonders interessant ist auch eine andere Rolle, die aus zahlreichen Quittungen an Be⸗ hörden besteht. Die Originalquittungen in ungleichem Format sind in diesem Aktenstück, dem größten seiner Art, worden. Eine demselben Dorfarchiv entstammende Rolle eschäftigt sich mit anderen Dingen als den wirtschaftlichen jener Dorfgemeinde, sie er⸗ öffnet uns einen Einblick in die Festlegung des römischen Rechts, und überragt so durch ihren Inhalt die übrigen. Was im VI. Jahrhundert unter Kaiser Justinian in Gestalt des Corpus juris vollendet wurde, beruhte auf einer langen, an praktischer Erfahrung und gelehrter Juristenarbeit reichen Entwicklung, die noch längst nicht vollständig aufgeklärt ist. Zu den wichtigsten Zeugen dieser Geschichte des römischen Rechts wird künftig die neue Papyrusrolle ehören, die, rund 400 Jahre vor Justinian und dem Corpus juris geschrieben, in eine Zeit fällt, die unter des Kaisers Hadrian Anre ung besonders lebhafte Arbeit auf dem Gebiet des Rechts sah. Aus zahlreichen früher gefundenen Papyrusblättern haben wir viele rechtliche Einzel⸗ fälle kennen gelernt, aus deren Vielzahl sich Schlüsse auf einzelne Rechtssätze oder Rechtsgedanken ziehen ließen. Hier haben wir da⸗ gegen zum ersten Male die Rechtssätze selbst: in mehr als 100 wohl⸗ erhaltenen Paragraphen eine Folge von Bestimmungen, die zu einem nicht geringen Teile durch die griechlsche Sprache hindurch das lateinische Original erkennen lassen. Die Para⸗ graphen bilden aber nicht einen Teil oder einen Auszug des Gesetzbuchs, sie stehen vielmehr in einer Art Dienstanweisung für den höchsten römischen Beamten der Provinz Aegypten, den Idiologos, und zu unserem Glück beschäftigt sich der eeeiee Text gerade mit denjenigen Seiten seiner Amtstätigkeit, die uns bisher am wenigsten bekannt waren. Alle diese Rechtsordnungen gehen, wie ein kurzes Einführungsschreiben besagt, auf eine grundlegende Ver⸗ ordnung des Kaisers Augustus zurück, der Aegypten dem römischen Reiche einverleibte; später seien dann Verfügungen der folgenden Kaiser, Senatsbeschlüsse, Anordnungen der. Statthalter und Idiologen hinzugekommen. In dem in der Rolle mitgeteilten Texte erscheinen dann auch Erlasse der Kaiser Vespasian, Trajan und Hadrian fowie des regierenden Kaisers Antoninus Pius; daneben Verfügungen von Prästkten und Idiologen. Materiell werden in den Paragraphen unserer Papyrusrolle zwei Rechtsgebiete, das Erbrecht und das rechtliche Verhältnis der Nationalitäten zueinander, behandelt. Was sie über das Erbrecht und im Zusammenhang damit über das Eherecht enthalten, ist zu einem beträchtlichen Teil ganz neu und um so wertvoller, als es rein römisches Recht enthält. Mit eiserner Konsequenz wird vor allem in zahlreichen Fällen das Erbrecht des Staates ausgesprochen, wie denn gleich einer der ersten Sätze lautet: „Das Vermögen derer, die ohne Testament sterben und sonst keinen gesetzlichen Erben haben, wird dem Fiskus zugesprochen.“ Und in demselben Geiste greift überall der Fiskus mit Entziehung des Vermögens oder eines Teiles ein, mag es sich um einen alten Junggesellen oder reiche alte Jungfern handeln, die eine Erbschaft machen, oder mag eine Stiftung für Totenopfer zwecklos werden, weil sich niemand mehr um sie kümmert. In Aegypten, wo teils geschlossen in Stadtgemeinden, teils über das Land verstreut, Griechen neben der einheimischen Bevölkerung saßen, wo dann die Römer den Griechen die Herrschaft aus der Hand genommen hatten, erforderte die Regelung der Verhältnisse der Nationalitäten zueinander in hohem Grade die Aufmerksamkeit der Regierung. Die römischen Kaiser griffen hier im Gegensatz zu den letzten Ptolemäerkaisern fest zu und richteten zwischen den Römern als Herren und der Gesamtheit der Unterworfenen unüber⸗ steigbare Schranken auf. Auch der Grieche bleibt vom civis Romanus durch eine weite Kluft getrennt, während er wieder hoch über dem Sohn des Landes, dem Aegypter, steht. Diese Politik wird durch die neue Papyrusrolle erst ins rechte Licht gerückt. Nicht einmal die Frei⸗ gelassenen der Alexandriner durften ägyptische Mädchen heiraten; sollte aber gar ein Aegypter sich herausnehmen, seinen verstorbenen Vater als Römer zu bezeichnen, so verfiel er schwerer Konfiskations⸗ strafe. Wer seinen Stand oder seine Nationalität nicht richtig an⸗ gab, wurde mit Einziehung eines Viertels seines Vermögens bestraft. Da der Idiologos auch die Aufsicht über Priester und Tempel Aegyptens führte, so beschäftigt sich eine geschlossene Gruppe von Paragraphen auch mit diesem ebiet; sie enthalten neben schon Be⸗ kanntem auch manches Neue. Die alten Gebote, daß der Priester keine wollene Kleidung tragen, daß er den Kopf rasiert halten solle, stehen neben neuen Vorschriften über Erblichkeit und Verkauf von Priesterstellen. Lehrreich ist auch die klare Scheidung der griechischen von den ägyptischen Tempeln. Außerdem enthält der Papyrus eine Anzahl von Einzelbestimmungen über den Priesterstand. Vielleicht waren es gerade solche Dinge, die in Fayum, fern vom Sitze des Idiologos und dem Ursprung aller jener Vorschriften, dem Dorf⸗ schulzen so wichtig waren, daß er sich von ihnen Abschriften verschaffte und aufbewahrte; denn eine Abschrift auf der Rückseite einer Steuer⸗ liste hat uns diese Fülle neuer Erkenntnis übermittelt. Als Ganzes bedeuten die acht neuen griechischen Papyrusrollen einen höchst Fund, dem sich frühere an Bedeutung kaum gleichstellen lassen. Die wissenschaftliche Bearbeitung der Rollen ist in Angriff genommen.

Die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin hält eine all⸗ gemeine Sitzung am 8. d. M., Abends 6 ¾ Uhr, im großen Saal des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92. Es soll die Wahl des Vorstands für das Jahr 1914 vorgenommen werden. Dann (7 Uhr) wird der Dr. Barclay Raunkiaer aus Kopen hagen (als Gast) über seine Reise in Zentral⸗ und Ostarabien, durch das Land der Wahabiten (mit Lichtbildern) sprechen. Einen zweiten Vortrag wird der Professor Dr. L. Diels aus Marburg über Ludwig Leichhardts 100. Geburtstag halten.

Die Kant⸗Gesellschaft schreibt ihre siebente Preisaufgabe aus über das Thema: „Der Einfluß Kants und der von ihm aus⸗ gehenden deutschen idealistischen Philosophie auf die Männer der Reform⸗ und Erhebungszeit“. Es sind drei Preise ausgesetzt: 1500, 1000 und 500 ℳ. Die näheren Bestimmungen erfährt man beim stellvertretenden Geschäftsführer der Kant⸗Gesellschaft, Dr. Arthur Liebert, Berlin W. 15, Fasanenstraße 48.

Der englische Missionar Edgar Greenshield, der von einer zwei⸗ jährigen Missionstätigkeit unter den Eskimos auf der Blacklead⸗ Insel zurückgekehrt ist, hat, wie „W. T. B.“ aus London meldet, die erste Kunde von dem Tode des deutschen Forschungs⸗ reisenden Hantz sch gebracht, der vor vier Jahren mit Greenshield auf einem holländischen Walfischfänger ausgefahren war. im vorigen Jahre auf einer ausgedehnten Forschungsreise gestorben, die er von der Missionsstation auf der Blacklead⸗Insel aus unternommen hatte. Seine Kräfte waren anscheinend den Anstrengungen und den kli⸗ matischen Verhältnissen nicht gewachsen. Er war von einigen Eskimos begleitet, die ihm ein christliches Begräbnis bereiteten und seine Hinter⸗ lassenschaft Greenshield ausgehändigt haben.

Wohlfahrtspflege. 1

Der Gesellschaft für Kaufmannserholungsheime hat der jüngst verstorbene frühere Prokurist der Firma Cornelius Heyl in Worms, Herr Wilhelm Ernst Nebel 50 000 vermacht.

Bauwesen.

Im Königlichen Schloß in Berlin fand, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern ein Vortrag über den Stand der Entwurfsarbeiten für den Neubau des Königlichen Opernhauses statt, an dem Seine Majestät der Kaiser und König, die beteiligten Minister der öffentlichen Arbeiten, des Königlichen Hauses und der Finanzen sowie der Generalintendant der Königlichen Schauspiele, der

Geheimräte Dr.⸗In

Geheime Baurat L. Hoffmann und die teilnahmen.

heimrat Ho

und Saran die von ihm im ständigen Einvernehmen g ausgearbeiteten Vorschläge für die ng und der wichtigsten Innenräume obiger Quelle zuf mit der weiteren en Grundlage einver⸗ werden so gefördert

die erste Rate für

ffmann legte staͤatlichen B Gestaltung der äußer des neuen Hauses vor. Seine M von den Vorschlägen arbeitung des Entw Der Entw werden, daß sie dem L den Neubau enthal

auverwaltun en Erscheinu ajestät nahm, Kenntnis und erklärte sich urfs auf der so gewonnen Kostenanschlag andtag mit dem Etat, der ten soll, vorgelegt werden könne

Theater und Musik.

Königliches Opernhaus. ener Kammersängerin 3 Gastspielabenden der chtet ist, eröffnete diese am Die rbier von ihrer hervorragenden thals „Ariadne auf

urf und der

Die Münch

Hermine Bosetti, eine Reihe von

hiesigen Königlichen O nstag als Rosine in Rossinis Künstlerin lernte inetta in Strauß⸗

auch diesmal wurden nicht getäuscht.

der Wiedergabe stürmischen Beifall. Herrn Jadlowker, dem zurzeit ernbühne, wurde solcher mit

Sevilla“. Leistung als Zerb

Hoffnungen derer, ersprochen hatten,

Hofmanns⸗

einen großen Genuß v

en Gesang, besonders bei

Glanzleistung im koloriert Prochschen Variationen,

der, wie üblich, eingelegten ihrem vortreffliche besten Almaviva a Recht zuteil. 1 Gestern wurde im Köni Opernwerk von Boieldien s) zum ersten Male auf noch niemals direktor Dr. Richard Str leitete, hatte auf dies ponisten aufmerksa sie mit einem neuen deutschen Te⸗ modisches aus de Vaudeville verf selbst das Stück

ng, sondern wirkt me Duette, Terzette und L sich allein, ohne Zusa Etwas vom Geiste und dem 3 Die Vorgänge, d zählt. Ein Guts seinem Landsitz

uf der deutschen Op

pernhause ein zierliches kleines Satansweg“ (Les voitures erlin wohl über⸗ Der Generalmusik⸗ ufführung musikalisch französischen Kom⸗ Oberregisseur Droescher versah werfälliges und Alt⸗ enen Dialog des zuerst als Obwohl nun Boieldieu so verleugnet sich sein ur⸗ usik verschmilzt nicht mit der iese hübschen Koloraturarien „von denen man jede für ganzen, genießen könnte. Mozartscher Weisen lebt in ihnen. geschildert sind, sind schnell er⸗ s schwärmt und gern Pariser auf f den Einfall gekommen, eine Art An einer ge⸗ ser Reisenden seinem Schlosse, bis und Stellmacher sind n, daß die beschädi „Eine solche Epi Eine ganze nur sind diesma schnell wieder los Kalesche zur nächsten hat dabei das

geführt, das in gegeben worden ist.

auß, der auch die gestrige A e verschollene Arbeit des m gemacht, und der xt, der Allzusch

m größtenteils aßten Zweiakters en zur Oper umgeschaffen hat, rakter doch nicht; die M hr als Zuta iedchen sind Einlage mmenhang mit dem

be in dem v esitzer, der für Par 1 als Gäste sieht, ist au chenfalle, das ist der „Satansr wissen Stelle des Wegs fallen die um, und er beherbergt die Veru Wagen wieder her in seinen Diensten, Räder nicht allzu ra bildet den Inhalt der Reisenden ist genötigt, Provinzler dabei, werden möchte.

Stadt, um einen Unglück, selbst i

weg“, einzurichten.

Wagen mit den Pari nglückten in s gestellt wird. Schmied

d eiß dafür zu sorge sch ausgebessert werden. Boieldieuschen Oper. e zu übernachten, ßherr möglichst in seiner eigenen

die der Schlo Er fährt deswegen neuen Postwagen zu bestellen, iu die Grube zu fallen, die er andere Liebesintrige Aufführung fand freundlicher snummern, die den Damen Scheele⸗Müller, den Schwegler und andere Aufgaben glänzen ponierte zierliche Ariett

etwas Abwechflung a Beifall, besonders Andrejewa⸗Skilondz, offmann, Sommer n Gelegenheit gaben, Eine von Clemens a fügte sich gut in den schloß das Hertelsche langer Pauf sich selbständig

die zierlichen Gesang Alfermann und von

Henke, Philipp,

Können in dankba Schmalstich hinzukom Rahmen des Ganzen ein. Den

Tanzbild „Slavische Brautwerbu dem Ballett der Kön zu betätigen.

ng“, das nach iglichen Oper Gelegenheit gab,

Im Königlichen Opernhause

II. Symphoniekonzert der Köni Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Symphoniematinee beninnt Mitta glichen Schauspie von Paul Heyse

stattfindenden das Lustspiel

gswinter aufgeführt. (Kyffhäuserstr.

findet morgen, glichen Kapelle unter Richard Strauß statt. Die gs um 12 Uhr.

wird morgen

kittags 12 Uhr, Berliner „Sie hat ihr Herz entdeckt“ Eintrittskarten sind in der 22) und im Kaufhause

Im Köni Schauspiel Besetzung wiederholt. J im Schauspielhause Krippenvereins wird von Müller von Köni Viktoria. Krippe A. Wertheim zu haben.

„Freiheit“, ein Schauspiel von 1812 Deutschen Theater zur Auf

„Das Nothemd“, ein Bül und Musik von Victor von Woikow Spielzeit seine erfolgreiche erlebte, wird

von Max Halbe, ist vom genommen worden.

fzügen, Dichtung das in der vorigen Dessauer Hoftheater 8 Neuau

führung an hnenspiel in drei Au sky⸗Biedau, Uraufführung am

Mitte des Monats die pernhauses in Charlotte

Mannigfaltiges. Berlin, 6. November 1913.

liedern der „Brandenburg der Professor Dr. Manches Vorur

Gesellschaft Willy Spatz über teil, so begann der noch zuungunsten der Die Quftzow⸗Zeit, ffeude 1 en sie vergessen, daß jene Ver⸗ zu Beginn des 15. Jahr⸗ die Quitzows

Vor den Mi für Heimatkunde, spra „Märkische Ritters schwer widerlegbar, gehörigen der alten heimischen S chehnisse des Jahres 1414 sind allzu fest Märker eingegraben und la treter des streitbaren Geschlech hunderts zwar recht gewalttätige des 16. Jahrhunderts aber friedlich der unter ihrem Patronat schöne Grabmäler in Zweifel an der Sinne Ge Offiziere hat der preußische Staak bis in der Familie Quitzow verdankt, die sich auch in der Mark zu behaupten wußten. Rittersitze mehr. Ist das Verschwinden etwa für die Schicksale des märkischen Interesse, dieser Fra e etr nachzugehen, die uns für die Erkenntnis der G Adels zur Verfügung Karls IV. wissen wir, daß die Mark wie übersät war. dem furchtbaren 30 jährigen Krie Möglichkeit bestand in der achtzehnten Jahrhunderts, das schonung „finsteren“ Mittelalters aufräumte, frühere Verhältnt nur in einem schwachen Abglanz der Ein hierfür beweiskräftiges Beispi berühmten Burg Alt Ruppin nach 1788. D dem Rest der mittelalterlichen Ritter wir in der Mark, verschied nur ganz vereinzelte Burgruine Ruine Greifenberg in der Uckermark, Zeit, da man sich ihrer kaum 1712 waren die Gebäude zu steht nur ein gewaltiger Tur Geht man im einzelnen den S

Adelsgeschlechter.

Herren waren, e Landwirte und treue stehenden Gotteshäuser, wie mehrere Prignitzer Dorfkirchen bekunden, die Fänderung des Geschlechts lassen.

8 19. Jahrhunde ge im Grundbesitz en sie hier keine neihrer Burgen vom Erdboden Adels typisch? Es ist von chen und den Quellen eschichte des märkischen rund des Landbuchs Kaiser um 1375 mit Burgen und ihnen sind

Heute besitz

etwas weiter nachzufors

Ritterhöfen ge zum Opfer gefallen ährend des rationalistischen in Zeugen des sse, sei es auch tederherzustellen.

Folgezeit w slos mit de

Vergangenheit, w der Abbruch lese Zeit räumte mit e auf. Die Folge ist, dag en anderen deutschen Landes⸗

n antreffen, wie z. B die jedoch vom Zahn der ark geschädigt sst; denn fünf Stock hoch, heute Zirkendey genannt, noch aufrecht. chicksalen der märki

en von man

annimmt, st m Teil noch

chen Adels⸗