1913 / 272 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Maul⸗ und

Schweine⸗ Rotlauf

Klauen⸗ ecelhe der seuche seuche) Schweine

Zahl der verseuchten

Köni reiche und Länder

Komitate (K.) Stuhlbezirke (St. Munizipalstädte (M.)

2 2

Nr. des Sperrgebiets

Gemeinden

Gemeinden

Gemeinden

0 Gemeinden

2

St. Aszod, Bia, Gödöllö, omëz, Waitzen (Väͤcz), tädte St. Andrä (Szent

Endre), Väcz, Ujpest, EEETEEET11“ St. Alsédabas, Kisvest, Monor, Nagykaͤta, Raͤcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegléd, M. Kecskemét St. Abonp- Dunaveese, Kaloesa, Kiskörös, Kis⸗ kunfélegyhäza, Kunszent⸗ miklös, Städte Kiskun⸗ fslegyhaza, Kiskunhalas

K. Preßburg (Pozsony),

11“““ öbb1X4““

St. Igal, Lengyeltot,

Mirezäak, Tab. . . ... St. Barcs, Csurgé, Ka⸗

posvär, Nagyatäd, Sziget⸗

vär, Stadt Kaposvär ..

EIA1XA“

K. Szatmär, M. Szatmär⸗

A. Panfte 1 1“

K. Zips (Szepes)..

““

K Szolnok⸗Doboka...

St. Buztäsfürdö, Központ,

Lippa, Temesrékas, Uja⸗ rad, Vinga, M Temesvär

St. Csak, Detta, Weiß⸗

kirchen (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versecz... 8“* K. Thorenburg (Torda⸗ EE1“X“ St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklés, Pärdaͤny, Per⸗ jäͤmos, Törökbecse, Török⸗ anizsa, Hatzfeld CFsom⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ A“ St. Alibunär, Antalfalva, Bänlak, Möõdos, Groß⸗ becskerek (Nagybeeskerek), Panesova, Stadt Nagy⸗ beeskerek, M. Panecsova K. Trentschin (Trenecsén) .. K. Ung, St. Homonna Mezölaborcz, Szinna, Sztropköo.. . St. Bodrogköz, Gälszécs, Nagymihalv, Särospatak, Satoraljaujhely, Sze⸗ rencs, Tokaj, Varannoé, Stadt Saͤtoraljaujhely . St. Czelldömölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Nömet⸗ ujvär, Särvär, Stein⸗ amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ bathely S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott⸗ bärd, Eisenburg (Vasvär)

K. Weszprim G

St. Balatonfüred, Kesz⸗

thely, Pacsa, Sümeg, Tapolcza, Zalaegerszeg, Stadt Eöö““ St. Alsölendva, Csäktor⸗ nya, Letenye, Nagykanizsa, Noya, Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa)

Kroatien⸗Slavonien. K. Belovär⸗Körös, Va⸗ rasdin (Varasd), M. Va⸗ rasd ö— K. Lita⸗Krbava . . .... K. Modrus⸗Fiume .. Pozsega K. Syrmien (Szeré6m), M. Semlin (Zimony) 3 K. Veröcze, M. Esseg (aset) . 8 Sr 3 K. Agram (Zägräb), 8

11

Zusammen Gemeinden (Gehöfte)

a. in Oesterreich: Rotz 5 (5), Maul⸗ und Klauenseuche 113 (1477), Schweinepest (Schweineseuche) 207 (618), Rotlauf der Schweine 306 (582). 8

b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavponien): Rotz 31 (36), Maul⸗ und Klauenseuche 464 (2241), Schweinepest Schweineseuche) 760 (2883), Rotlauf der Schweine 220 (534). Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 4, 7, 12, 27, 29, 30, 31, 33, 34, 41, 46, 49, 50, zusammen in 51 Ge⸗ meinden und 114 Gehöften.

Kroatien⸗Slavonien: otz 8 (10), Maul⸗ und Klauenseuche (—), Schweinepest Schweineseuche) 45 (203), Rotlauf der Schweine 21 (57). Außerdem Pogenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 67, 68, 69, zusammen in 5 Gemeinden und 13 Gehoften; Beschälseuche der Zuchtpferde in den Sperrgebieten Nr. 67, 68, zusammen in 9 Ge⸗ meinden und 87 Gehöften. Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Zuchtpferde sind in Oesterreich, Lungenseuche des Rindviehs ist in Oesterreich und

nicht aufgetreten. 8 .“

2

G 11“

Durch eine im Niederländischen Staatscourant Nr. 266 vom 13. November veröffentlichte Bekanntmachung vom 11. November hat der Königlich niederländische Minister des Innern seine Verfügung vom 21. Oktober d. J., wodurch Trapezunt für pestverseucht erklärt worden ist, aufgehoben.

Zugleich haben die Königlich niederländischen Minister des Innern und der Finanzen durch gemeinschaftliche Verfügung vom 11. No⸗ vember ihr unter dem 21. Oktober d. J. ergangenes Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstücken und un⸗ gewaschener Leib⸗ und Bettwäsche aus Trapezunt vom 14. November ab aufgehoben. (Vergl. Reichsanzeiger vom 29. v. M. Nr. 256.)

Literatur.

Der Verlag von B. G. Teubner beginnt mit einer großen neuen Veröffentlichung, die jährlich über die inzwischen gemachten Fortschritte auf allen Kulturgebieten und in allen Wissenszweigen unterrichten will. Es soll also ein Jahrbuch der Gesamtkultur geboten werden, „nicht eine Chronik, sondern ein Denkmal der Zeit, die jährlich er⸗ neuerte Darstellung des kulturellen Niederschlags alles Geschehenen“. Der Herausgeber des großzügigen Unternehmens, Dr. D. Sarason hebt in der Einleitung zu dem ersten, kürzlich herausgebenen Bande, „Das Jahr 1913“, mit Recht hervor, daß unsere überaus be⸗ wegte Zeit mit ihrer Ueberfülle neuer Eindrücke und tief in Wissenschaft und Kultur eingreifender Erfindungen so schnell an den Mitlebenden vorüberbrause, daß wir heute kaum noch irgendwo einen tieferen Nachhall finden, „der den Tag überdauerte und nur entfernt im Einklang stünde mit der geschichtlichen Bedeutung und den fühlbaren Nachwirkungen aller jener Ereignisse. Das heute noch Ueberraschendste ist morgen schon durch Banalitäten verdrängt und ver⸗ gessen. Ewigkeitswerte weichen der Sensation des Tages und das Epochale sinkt zum Ephemeren herab! So gehen unserem Leben fortdauernd unschätzbare große Lehr⸗ und Erkenntniswerte verloren, die eine nachdenkliche, im Banne der Ereignisse entstandene Dar⸗ stellung bei rückschauender Betrachtung schaffen und nutzbar machen könnte.“ Diese „rückschauende Betrachtung, diese rückerinnernde Ver⸗ tiefung“ will das Jahrbuch also vermitteln. Sicher eine dankenswerte, aber auch überaus schwierige Aufgabe. Es handelt sich bei ihr naturgemäß nicht um ein wissenschaftliches Sammelwerk, sondern um eine von Fachmännern durchgeführte Hervorhebung des Wichtigsten, Heraus⸗ arbeitung der beherrschenden Gesichtspunkte, Aufhellung der großen, bewegenden Gedanken der Zeit. Wie überreich der zu bewältigende Stoff war, mag man daraus ersehen, daß bei einer im allgemeinen anerkennenswert knappen Darstellung etwa 550 Seiten in Lexikon⸗ format für das Jahr 1913 gebraucht wurden. Auf dem Gebiete der Politik haben Vertreter aller großen Parteien das Wort zur kurzen Darlegung ihres Parteistandpunkts gegenüber den wichtigsten politischen en die im ablaufenden Jahre verhandelt wurden, er⸗ halten. Ueber die Entwicklung von Heer und Flotte äußern sich der General von Bernhardt und der Vizeadmiral Freiherr von Maltzahn; die juristischen Fragen behandeln die Professoren Leonhard, von Lilien⸗ thal, Schmidt⸗Leipzig und Preuß; über Sozialpolitik schreiben Dr. Potthoff, Dr. Lederer und Professor Dr. Kluncker, über Frauen⸗ bewegung Dr. Gertrud Bäumer, über Erziehungs⸗ und Bildungs⸗ wesen der Professor Dr. Cauer und der Schulrat Muthesius; aktuelle Fragen der Volkswirtschaftslehre behandeln u. a. die Professoren Weber, Altmann, Blum und Wygodzinski. Eine gleiche zusammen⸗ fassende Beachtung ist allen Gebieten der Technik, den einzelnen natur⸗ wissenschaftlichen Disziplinen, der Psychologie, Kulturgeschichte, Literatur den bildenden Künsten, der Musik, dem Theater, endli der Religion und Philosophie gewidmet; auf allen diesen Gebieren sind Fachmänner von Ruf zu Wort gekommen. Es ist unmöglich, an dieser Stelle alle Mitarbeiter namhaft zu machen; nur einige seien noch herausgegriffen: Technik: die Pro⸗ fessoren Wallichs, Kloß, Otzen, Bendemann, Mathesius, Miethe; Chemie: Witt; Physik: Lecher; Botanik: Ritter von Westersheim; Physiologie Tschermak; Gesundheitswesen: von Gruber; Kultur⸗

eschichte: Lehmann⸗Haupt, Lamprecht; bildende Kunst: Strzygowski, Murhestus; Religion: Troeltsch. Daß alle diese Mitarbeiter sich erst in die eigentümliche, durch den Zweck des Jahrbuchs gebotene Dar⸗ stellungsweise einarbeiten müssen, ist selbstverständlich, und es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß manche Ausstellungen, die man an der Verarbeitung des Stoffs im vorliegenden ersten Jahres⸗ band wohl erheben kann, künftig werden vermieden werden. Selbst⸗ verständlich war ein völliges Beschränken lediglich auf die Er⸗ scheinungen des Jahres 1913 nicht durchzuführen; ebenso erklärlich ist es, daß verschiedene Verfasser den Wunsch hatten, über ihr Stoffgebiet auch im allgemeinen kurz zu unterrichten, daß andere bei dem Leser vielleicht ein zu großes Maß von Sachkenntnis voraussetzten. Am glücklichsten in knapper Beschränkung und doch sachlicher Klarheit

erscheinen einige der juristischen Uebersichten; der Aufsatz über

Malerei, Plastik usw. dürfte viele Leser zu doktrinär anmuten. Im Abschnitt über Literatur werden manche Werturteile Widerspruch erwecken, doch das ist nur natürlich; handelt es sich hier doch um Fragen des Geschmacks; auffällig ist in diesem Abschnitt aber u. a. die Charakteristik, mit der der Verfasser Chamberlains Goethebuch kenn⸗ zeichnet. Von der Darstellung, die Goethe als Naturerforscher gefunden hat, die nach Umfang und Bedeutung den Kern des Buches bildet, sagt er kein Wort, erwähnt vielmehr nur die Nebensache, daß Chamberlain die innere Uebereinstimmung Goethes mit Richard Wagner nachzuweisen versucht habe. Auf der großen Mehrzahl der Gebiete erscheint dem Referenten noch eine größere Beschränkung dringend geboten. Das Jahrbuch ist doch für weite Kreise der gebildeten Laien berechnet, die aber dürften durch die Fülle der gebotenen Einzelheiten vielfach eher erdrückt, als aufgeklärt werden. Die in der Einleitung als Richtschnur aufgestellte Forderung, daß es hier gilt „Gesichts⸗ punkte von höchster Ueberordnung aufzufinden“ müßte noch mehr beachtet werden, wenn die aufgewendete große Arbeit den gewünschten Erfolg haben soll. Bei der Darstellung von Rechtswesen, Volkswir⸗ schaft und Technik tritt dieser Mangel kaum oder doch nur in geringem Maße zutage, fühlbarer wird er, wo die Ent⸗ wicklung der Naturwissenschaften und die Strömungen in Kunst und Literatur, am fühlbarsten, wo diejenigen innerhalb der reinen Geistes⸗ wissenschaft aufgedeckt werden sollten. Das mit diesem Jahrbuch ver⸗ folgte Ziel ist jedoch so erstrebens⸗ und die im ersten Jahrgang ge⸗ leistete Arbeit so achtenswert, daß man den folgenden Jahresbänden in der Erwartung, daß in ihnen die leitenden Grundsätze immer klarer werden durchgeführt werden, mit lebhaftem Interesse entgegen⸗ sehen darf. Der Verlag hat für eine würdige Ausstattung gesorgt. Der Band kostet geb. 15, in Halbfranz 18 ℳ. Allen, denen es darum zu tun ist, sich in der vorüberflutenden Fülle der neuen Errungenschaften über die Hauptkräfte und Ziele zu unterrichten, sei eine Vertiefung in das Jahrbuch empfohlen. Weite Kreise auch der „Gebildeten“ hat das Uebermaß der „Anregungen“, die von allen Seiten heran⸗ drängen, nur um so oberflächlicher gemacht; hoffentlich täuschen sich der opferwillige Verlag und die arbeitsfrohen Mitarbeiter an dem begonnenen Werk nicht in ihrer Annahme, daß es doch noch viele gibt die ernstlich nach einer Erkenntnis unserer Kulturentwicklung streben.

Vom Wehrbeitragsgesetz erscheint soeben in Carl Hey⸗ manns Verlag, Berlin W. 8, die amtliche Textausgabe mit den Ausführungsbestimmungen, herausgegeben im Reichsschatzamt, zum Preise von etwa 0,60 ℳ. Ferner erscheint im selben Verlage in Kürze eine erläuterte Ausgabe aus der Feder des Regierungsrats Moesle im Reichsschatzamt; sie enthält neben den Ausführungs⸗ bestimmungen des Bundesrats auch die wichtigsten einzelstaatlichen Vollzugsanweisungen und soll gebunden etwa 3 kosten.

Technik.

A. F. In der 331. Versammlung des Berliner Vereins für Luftschiffahrt am 3. Novyember hegrüßte der Vorsitzende, Ge⸗ heimrat Professor Dr. Miethe die diesjährigen Sieger im von Paris

ausgegangenen Gordon⸗Bennett⸗Rennen, die Amerikaner Mr. Upion und seinen Begleiter Mr. Preston, und verlas sodann ein Telegramm des Oberbürgermeisters Wermuth, der dem Verein zur ersten glücklichen Fahrt des am letzten Sonntag auf den Namen des Berliner Stadtoberhauptes Ffneer neuen Ballonz Glück⸗ wünsche aussprach. Nach enehmigung des Protokollg letzter Sitzung und satzungsgemäßer Aufnahme von 15 neuen Mit⸗ gliedern hielt der Privatdozent Dr. R. Halben den in jetzter Sitzun bereits als Ergänzung der Dr. Koschelschen Darlegungen über d gesundheitlichen Anforderungen an Führer von Luftfahrzeugen ange. kündigten Vortrag über „Die Augen der Luftfahrer’. Unter den Sinnesorganen, so leitete Dr. Halben seinen Vortrag ein, steht das Auge in der Wichtigkeit für die Sicherheit des Fluges obenan. Seine Aufgabe ist, das Ziel einschließlich aller Zwischen.⸗ ziele, zu finden, die Orientierung zu wahren, Landungz⸗ gelände zu erspähen, Hindernisse zu bemerken und neben alledem die meteorologischen Erscheinungen zu beachten, Karten zu lesen und den ganzen motorischen Apparat zu überwachen eine angestrengte, viel. seitige, verantwortliche Funktion dieses wichtigsten aller Sinnesorgane. Zuverlässigkeit des Auges ist für dies Aufgabe viel wichtiger als Höchstleistung. Jede Augenstörung (etwa Augenmustel⸗ lähmung), die Falschmeldungen oder Ausfall ersorderliher Meldungen vers E. macht für die Luftschiffahrt untauglich. Es ist zuweilen gar nicht leicht, sofort durch Ueberlegung die stark zwingende Kraft optischer Falschmeldungen auszuschalten, wie sie z. B. eintreten, wenn Wolken in wechselnder Geschwindigkeit, manchmal windschief, neben dem langsam aufsteigenden Luftfahrer emporwallen. Des hier⸗ bei sich ergebenden Kampfes zwischen Gesichts⸗ und Gleichgewichte sinn wird man erst allmählich Herr. Es gehört zum Begriff der Zu⸗ verlässigkeit des Sehens, durch Uebung und Gewöhnung Sinnes⸗ täuschungen solcher Art zu überwinden. Prüfen wir im einzelnen die notwendige Leistung des Luftfahrerauges, so ergibt sich zunächst, wie oben schon angedeutet, eine ganz erbebliche Ueberschätzung der Bedeutung der Sehschärfe. Sicheres Fliegen und Landen ist erfahrungsmäßig noch mit einer Sehleistung von ¼ bis 1 der Norm möglich; denn für das Erkennen von Hindernissen ist selbst erhebliches Verschwommensehen noch belanglos, ja selbst für die Orientierung nach Waldgrenzen, Flußläufen, Straßen, Form und Gruppierung von Seen macht es noch wenig aus, ob wir die Kon⸗ turen verschwommen sehen. Man muß sich hierbei gegenwärtig halten, daß der Inhaber einer solchen schlechten Sehleistung auf Grund lebensläng licher Gewöhnung mit ihr viel mehr anzufangen weiß, als der durch ungewohntes Undeutlichsehen viel stärker befremdete Normalsichtige. Das darf nicht wunder nehmen, wenn man sich erinnert, daß schon leichter Nebel, Schneefall und Regen selbst die beste Sehschärfe stark herabsetzen und daß in der Dämmerung wie in der Nacht die zentrale Sehschärfe, eben die Stelle der 888 deren Sehschärfe bei der gewöhnlichen Untersuchung allein bestimmt wird, überhaupt Jedenfalls ist die bisher für Flieger geltende Sehschärfe auf dem besseren, ½ auf dem schlechteren, korrigierten Auge zu streng. Was für Kraft⸗ wagenführer, von denen diese Forderung übernommen ist, berechtigt erscheint, ist es nicht für Luftfahrzeugführer. Wichtiger erscheint die Festlegung einer niedrig anzusetzenden Mindest⸗ sehleistung des unbewaffneten, schlechteren Auges; denn die Sicher⸗ heit des Fahrzeuges darf nicht beeinträchtigt werden bei Verlust der Korrektionsbrille und vorübergehender Ausschaltung des besseren Auges. Unter den verschiedenen Luftfahrern bedarf wohl der Frei ballonführer am meisten verhältnismäßig hoher Sehschärfe, weil er es nicht wie der Motorfahrer in der Hand hat, einem charakteristischen Landschaftsmerkmal eine Strecke weit zu folgen oder ein kaum geahntes Erkennungszeichen durch Umkreisen zu kontrollteren. Auch die Einzelheiten des Landungsgebiets muß er schon aus größerer Höhe richtig erkennen. Sehr wichtig und j

völlig ausfällt. Forderung von 8

jeden⸗ falls wichtiger als die bisher fast allein beachtete Sehschärfe ist ein normales oder zum mindesten nicht erheblich eingeengtes Gesichts⸗ feld, und zwar für jedes Auge einzeln gemessen. Die zentrale Seh⸗ schärfe ist die Leistung eines winzig kleinen, zentralen Netzhautteiles, der, wie erwähnt, im Dunkelsehen völlig ausfällt, das Gesichtsfeld dagegen wird durch die ganze übrige, reichlich 1000 mal größere Netz⸗ hautfläche dargestellt. Es umfaßt den größten Teil des ganzen, vor der eigenen Front gelegenen Raumes. Jeder erheblich Ausfall hierin kann zu den verhängnisvollsten Kollisionen führen.

Daneben ist am wichtigsten normale Anpassung des Auges und normales Nachtsehen. Die Anpassungsfähigkeit des Auges an ver⸗ schiedene Helligkeiten beruht auf dem Vorhandensein zweier ver⸗ schiedener Empfangsapparate an der Netzhaut: der farbentüchtigen und scharfsichtigen Zapfen für den Tagesgebrauch (das Hellsehen) und der viel lichtempfindlicheren, aber farbenblinden und unscharfsichtigen Stäbchen für die Nacht (das Dunkelsehen), sowie auf Vor⸗ richtungen, die dem richtigen Ineinandergreifen dieser beiden Apparate beim Wechsel von Tag und Nacht bezw. der Ausschaltung des einen und der Empfindlichkeitssteigerung des anderen dienen. Maximale Dunkel⸗ anpassung steigert die Empfindlichkeit des Auges für schwaches Licht um das 4 bis 5000 fache. Die ärztliche Prüfung, insonderheit die Sehschärfenbestimmung, befaßt sich in der Regel nur mit dem Hell⸗ apparat. Abnormitäten und Erkrankungen des Dunkelapparates und der Anpassung, überhaupt alle Störungen, die man unter dem Namen „Nachtblindheit“ zusammenfaßt, sind zwar zum Glück recht selten, können aber dann dem Luftfahrer verhängnisvoll werden und müssen darum unbedingten Ausschluß von der Führung eines Luftfahrzeuges veranlassen. (Wie sie zu erkennen und zu bestimmen, erläuterte der Vor⸗ tragende ausführlich.)

Gleichgültig ist einstweilen, solange nicht farbige Signale ein⸗ geführt sind, Farbenblindheit für den Luftfahrer. Da sich immerhin unter der männlichen Bevölkerung 3 —4 % Farbenblinde befinden, sollte die Einführung solcher Signale möglichst vermieden werden⸗ Als ungeeignet abzulehnen sind auch Einäugige, nicht wegen de Fehlens zweiäugigen Körperlichsehens, sondern weil ihnen bei vorüber⸗ gehender Ausschaltung des sehenden Auges das Reserveorgan fehlt. Von großer Wichtigkeit ist richtiges Funktionieren der Bewegungs⸗ und Schutzapparate des Auges. Unbedingte Ablehnungs⸗ gründe sind daher Augenmuskel⸗ oder erhebliche Lidlähmung, die sicheren Schluß oder genügendes Oeffnen der Augen hindert, ebenso, wenigstens bis zu ihrer Heilung, gröbere Erkrankungen des Tränenapparates und der Bindehaut. Die Angaben der Flugapparat führer über Nutzen und Notwendigkeit von Schutzbrillen widersprechen sich sehr, ganz hesonders bei den Männern, die außerdem der Ver⸗ besserung optischer Fehler bedürfen. Viele fliegen regelmäßig auch in schnellen Maschinen mit vorderem Motor, und auch im Regen und Schnee ganz ohne künstlichen Augenschutz. Die alte Er⸗ fahrung von der hohen Anpassungsfähigkeit alles Lebenden ist zweifellos das allerdings schwerlich allgemein erreich⸗ bare Ideal; denn jeder gut abgehärtete, natürliche Schutzapparat arbeitet sicher zuverlässiger als künstliche Mittel⸗ Für Beobachtung und Erspähung von Einzelheiten ist es oft er⸗ wünscht, die einfache Sehschärfe zu steigern. Die Handhabung des Fernglases ist im Fluazeug infolge der Motorvibration, auch wegen des Zuges an seinen Rändern und wegen Umständlichkeit des Wechsels recht erschwert. Im Freiballon stören die Drehungen des Korbes, n ge im Luftschiff das Fernglas die besten Dienste leistet. Er⸗ wähnenswert wäre noch die Gefahr der Blendung, der man dur Vorhalten dunkler Gläser etwas vorbeugen kann, fahrten natürlich nscht. Hüten muß man sich auch au Nachtfahrten vor dem Blick in die eigenen Lampen. Ein einziger Blick ins Helle verdirbt dem Ausgucker für längere Zeit die nötige Dunkelanpassung. Schädlich ist, vom Strahl eines Scheinwerfers ge⸗ troffen zu werden, denn es macht für einige Zeit so gut wie blind. Die Benutzung von Scheinwerfern darf deshalb als ein feindlicher Akt gegen Luftfahrzeuge gelten. Gefährliche Stürze sind durch Sonnen⸗ und Scheinwerferblendung schon verschuldet worden.

Wenig Wert legt der Vortragende auf Störunged des binokularen Sehaktes, des Stereoskopisch⸗Sehens ung der hierauf beruhenden Tiefen⸗ und Enffernungsschäfngt

Stereofkopisch⸗Sehen spielt bei den in Betra

bei Rund⸗

uden Entfernungen in der Luftfahrt eine sehr viel geringere FFar als die anderen Mittel für Tiefen⸗ und Ertsernungeschätungen. Per Vortragende befindet sich in diesem Punkte in Uebereinstimmung mit einer Reihe erfahrener Piloten, deren Ansicht er eingeholt hat. n ere Augenverletzungen bei Luftfahrtunfällen sind bisher sehr felten beobachtet, es sei denn bei Schädelbrüchen. Zum Schutz der Augen empfiehlt sich vor schwieriger Landung Absetzen der Brillen und im Sturz Schließen der Augen. Eine ärztliche Untersuchung der Frei⸗ ballonführer por Zulassung als Aspirant ist erst seit kurzem vor⸗ eschrieben, aber bestimmte Mindestanforderungen für die Augen sind sisher nicht festgelegt. Die Luftschifführer werden neuerdings ebenso ärztlich geprüft wie die Flieger. Die ersten 138 deutschen Flugzeug⸗ führer laben ihr Patent ohne ärztliche Prüfung erhalten. Von da an, seit Dezember 1911, ist von allen Zivilpiloten ein amtsärztliches geugnis verlangt. Die betreffenden Formulare sind bezüglich der Augen renbene. Ausdrücklich beantwortet ist meist nur die srage nach der Sehschärfe und unbeantwortet bezw. ununtersucht seiben alle vom Vortragenden erörterten Fragen, die für die Heeignetheit des Asptranten im Punkte der Augen ungleich wichtiger ind. Unter den seit Einführung des Untersuchungzzwanges zugelassenen 251 Fliegern finden sich 25, bei denen das Gutachten, und 6, bei denen die Photographie Augenfehler erkennen läßt. Nur in 5 Fällen ist Art und Grad der Refraktionsanomalie verzeichnet, darunter ein⸗ mal Astigmatismus auf einem Auge. Es ist mit Wahrscheinlichkeit uzunehmen, daß es sich auch in den unbestimmten Fällen um diesen leider so verbreiteten Augenfehler handelt. Der Vortragende schließt an diese Erfahrungen die Forderung, daß die Augenunter⸗ suchung von Augenärzten ausgeführt werde, womöglich durch selbst luftfahrende, deren es in Deutschland zurzeit wenigstens 200 gibt. Periodische Kontrolluntersuchungen werden sich anzuschließen haben. Dr. Halben schloß seinen mit großem Beifall aufgenommenen Vor⸗ trag zusammenfassend mit den Worten: Wenn eines der wesentlichsten Ergebnisse dieser Darlegungen die Feststellung ist, daß Herabsetzung der zentralen Sehschärfe überraschend wenig ausmacht im Vergleich zu anderen, den Luftfahrer ernster gefährdenden Augenstörungen, so könnte daraus doch ein falsches Bild gewonnen werden, würde nicht nochmals ausdrücklich auf die Seltenhest dieser anderen Störungen bingewiesen. Die Augenkrankheit, die schließlich durch Herabsetzung der Sehleistung die Auslese von geeigneten Luftfahrtkandidaten am meisten einschränkt, bleibt unsere weitverbreitete Volkskrankheit, die Kurzsichtigkeit. Sie macht nicht nur in ihren hohen Graden böllig untauglich zum Luftfahrer, sie beeinflußt auch in niederen Graden die körperliche Entwicklung, die Gewandtheit, die Lust i der Ferne, am Sport und an scharfer Beobachtung, und die Eignung dazu. Ihre Entstehung und zunahme läßt sich aber in fast allen Fällen verhüten der in sehr geringen Grenzen halten. Es ist die Bildung eines roßen Verbandes zu ihrer rationellen Bekämpfung in Vorbereitung. icht nur der Ersatz für Heer und Flotte würde durch Ausrottung der Kurzsichtigkeit quantitativ und qualitativ außerordentlich gewinnen, auch die ganze körperliche Tüchtigkeit des Volkes, seine Erwerbsfähig⸗ keit und Lebensfreude und nicht zuletzt die Tauglichkeit zur Luftfahrt. Darum sei auch diese Gelegenheit nicht versäumt, an alle, die der Luftfahrt nahe stehen, die Bitte zu richten, den entstehenden Verband durch Wohlwollen und durch korporativen und persönlichen Beitritt zu unterstützen.

8

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Saatenstand und Ernteergebnisse in Südfrankreich.

Die Witterung des Oktober war in Südfrankreich warm und in letzien Drittel ziemlich feucht und regnerisch. Infolgedessen haben die Herbstaussaaten unter günstigen Verhältnissen bewirkt werden können. In manchen Gegenden waren die Arbeiten wegen des durch viele Regengüsse aufgeweichten Bodens etwas im Rückstande. Bei dem milden und feuchten Wetter sind die Saaten überall zut aufgegangen. Die Ernte der Spätkartoffeln ist beendet; der Ertrag ist nicht schlecht; sie werden sich aber infolge der großen seuchtigkeit schlecht halten. Gemüse stehen überall sehr gut. Der stzte Wiesenschnitt hat einen recht guten Ertrag ergeben; aber er viele Regen hat das trockne Hereinbringen des Grummet beein⸗ tichtigt. Futterrüben haben eine kleine Mittelernte er⸗ seben; andere Futtermittel, wie Mais, Wicken usw., sehen sehr gut. Die Kastanienernte ist reichlich, zum Leil recht gut ausgefallen. Die Olivenernte ist mittelmäßig. Die Weinernte hat unter günstigen Bedingungen stattgefunden und in allgemeinen einen geringeren Ertrag als im vorigen Jahre er⸗ geben. Die Qualitat wird dagegen als gut bezeichnet. Die Preise

steigen langsam und betragen durchschnittlich 30 bis 33 Frank für den

Hektollter. Der Versand frischer Tafeltrauben aus dem Departemeut Vaucluse war recht lebhaft und die Preise ziemlich hoch. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Marseille vom 12. November 1913.)

Ausnutzung der Moore in Norwegen.

Nach dem bisher geltenden Recht war in Norwegen der Erwerb von Moorstrecken den allgemeinen Bestimmungen über den Erwerb von Eigentum nach dem Gesetz vom 18. September 1909, betreffend Erwerb von Wasserfällen, Bergwerken und anderem festen Eigentum, § 11 und 12 unterworfen; nach diesem konnte das Eigentums⸗ und Nutzungsrecht an Mooren außer vom Staat, norwegischen Gemeinden und norwegischen Bürgern auch von Korporationen, Aktiengesellschaften

1 und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erworben werden, welche

tren Sitz in Norwegen haben und deren Vorstand aus norwegischen Bürgern besteht. Bei diesem Rechiszustand hätte ausländisches Kapital am Erwerb größerer Moorftrecken nicht gehindert werden können. Um daher die Moore den Norwegern tunlichst zu erhalten und vor der im großen Stil betriebenen Ausbeutung durch Aus⸗ sänder überhaupt zu s ützen, insbesondere aber einer Monopolisierung durch ausländische Gesellschaften entgegentreten zu können, ist durch Gesetz vom 25. Juli 1913, betreffend den Erwerb von Moorstrecken, hestimmt worden, daß der Erwerb des Eigentums⸗ und Gebrauchs⸗ ichts an Mooren in einer Ausdehnung von mehr als 35 ha sofern licht der norwegische Staat, norwegische Gemeinden und norwenische Staatsbürger sie erwerben, künftighin von einer besonderen König⸗ lichen Genehmigung abhängig gemacht werden soll.

Die norwegischen Moore werden auf 12 000 qkm oder 1 200 000 ha geschätzt, was ungefähr 3,7 % des Flächeninhalts des ganzen Landes slichkommt und etwas mehr beträgt als das Areal an Aeckern und wesen, welches sich auf etwa 9200 qkm beläuft. Die Hälfte hiervon scheint ungeeignet zur Ausbeutung. Von der anderen Hälfte aden etwa 3000 qkm als zur Urbarmachung, 2000 qkm zur Pro⸗ süion von Brenntorf und 1000 qkm zur Herstellung von Torf⸗ sma geeignet angesehen. Man glaubt daraus nach einer Angabe 600. Flllionen Tons, nach einer anderen Angabe 300 bis 400 Millionen 9 Brenntorf und 100 Millionen Tons Torfstreu herstellen zu uanen. Da Norwegen keine Kohlenlager besitzt, wäre es von großer ddeutung, auf diese Art billiges Brennmaterial im Lande selbst zu sewinnen und sich dadurch mehr unabhängig vom Ausland zu machen.

enn diese Ausnützung der Torfmoore bisher nur in unbedeutendem Uiaße geschah, so ist das dem Umstand zuzuschreiben, daß es bisher neiner sicheren Methode feblte, Brenntorf in Torfkohlen umzuwandeln. bi as Gesetz vom 25. Juli 1913 nebst deutscher Uebersetzung liegt Führend der nächsten Woche im Bureau der „Nachrichten für Handel, adustrie und Landwirtschaft“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74 III, üimmer 154, zur Einsichtnahme aus und kann nach Ablauf dieser

t inländischen Interessenten auf Antrag für kurze gen übersandt sahe een. Die Anträge sind unter Beifügung eines mit Aufschrift ver⸗ nen Freikuverts an das genannte Bureau zu richten.

Verdingungen.

Der Zuschlag auf die von dem Verwaltungsressort der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven am 11. Oktober 1913 verdungene Schamotteerde ist wie folgt erteilt worden:

m. Gegenstand V n2 100 kg 1. Schamotteerde: V A. Für die Werft Kiel. In Blechbüchsen zu 25 kg 4,38 Fässern 11 3,37 Säcken EWIö 2,09

B. Für die Werft Wilhelmshaven.

In Blechbüchsen zu 25 kg 3,90 Fässern 3,35 Säcken 5 100

Firma

Oestsche Chamottewerke von Richard Kraft, Wittenberg.

Dörentruper Sand⸗ und Ton⸗ ([werke G. m. b. H. Dörentrupt Lippe.

8 * 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Sarajevo hat be⸗

schlossen, für die Beförderung von Personen aus der inneren Stadt

nach dem außerhalb gelegenen Landesspital einen Autoomnibus an⸗

zuschaffen. Interessenten wenden sich am besten an den Magistrat Bauausschuß in Sarajebvo.

Italien.

29. November 1913, Vormittags 10 Uhr. Provinzialverwaltung in Genua: Beae einer großen Menge von Leinewand ver⸗ schiedener Art, Fußbekleidung für Männer und Frauen, Cardiff⸗ und schottischen Kohlen. Gesamtwert 172 650 Lire. Sicherheit 17 320 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

20. November 1913, Nachmittags 3 Uhr. Bürgermeisteramt in Rom: Straßenregulierung im Stadtviertel Tiburtino. Voranschlag 90 000 Lire. Vorläufige Eicherbeit 4500 Lire, endgültige 9000 Lire. Kontraktspefen 1400 Lre. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

27. November 1913, Vormittags 10 Uhr. Direktion des Militär⸗ kommissartats des V. Armeekorps in Verona: Lieferung einer großen Menge von Hausschuhen, hohen Stiefelchen für Fußtruppen, Bergstiefeln und Stiefeln für berittene Truppen. Gesamtwert 495 100 Lire. Sicherheit 51 000 Lire.

Eine gleiche Lieferung ist von dem Millitärkommissariat des X. Armeekorps in Neapel auf den gleichen Zeitpunkt ausgeschrieben worden. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger.“

Belgien. (Lastenhefte können vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 16, bezogen werden.)

26. November 1913, 12 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Lieferung von 700 kg Scheidewasser, 300 kg Ammoniak, 1100 kg Borax, Alkohol, Spanisch Weiß, Ocker, Mennige, Ceresin, 400 000 Messingösen und 200 000 eisernen Ringen für Wagendecken, Gummi⸗ rohr, Hanfseilen, Lampendochten, Stopfbüchsen, 200 m Segeltuch, 70 000 kg Baumwollabfällen usw. 28 Lose. Eingeschriebene Ange⸗ bote zum 22. November.

28. November 1913, 11 Uhr. Ministère des Colonies in Brüssel, Rue des Ursuline 27: Lieferung von Heilmitteln, pharma⸗ zeutischen Erzeugnissen für den Gesundheitsdienst im Kongo. 3 Lose. Lastenheft Nr. 4227. Eingeschriebene Angebote zum 25. November.

3. Dezember 1913, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Zurücknahme von Altmaterialien der Staatsbahn gegen Zahlung, u. a. Blei, Kabel, Draht, alte Drucksachen, Gummischuhe usw. Lastenheft Nr. 187. Eingeschriebene Angebote zum 29. November.

3. Dezember 1913, 12 Uhr. Ebenda: Lieferung von 73 800 Pflaster⸗ und 1500 Kopfsteinen, 29 600 sogenannten Plattinen, 330 Randsteinen. Sicherheitsleistung 1500 Fr. Speziallastenheft Nr. 1049 kostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum 29. November.

10. Dezember 1913, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Lieferung und Aufstellung einer Telephonschalttafel für die Société Générale de Belgique in Brüssel, Montagne du Parc 3. Sicher⸗ heitsleistung 400 Fr. Speziallastenheft 196. Eingeschriebene An⸗ gebote zum 6. Dezember.

19. Dezember 1913, 11 Uhr. Ebenda. Einrichtung daer Dampfheizung mit Niederdruck und der Lüftung in den Bureaus der neuen Güterhalle des Südbahnhofs in Brüssel. Sicherheitsleistung 9 Prozent des Angebots. Speztallastenheft Nr. 3601 kostenfrei. Ein⸗ geschriebene Angebote zum 15. Dezember.

27. Dezember 1913, 11 Uhr. Direction du service de l'6lectricité in Brüssel, Boulevard du Régent 52: Elektrische Aus⸗ rüstung der Brücke des Außenhafens, zweier Dammbrücken und der 2 Brücken der Seeschleuse in Ostende. Sicherheitsleistung 10 000 Fr., Lastenheft Nr. 140, Preis 1,30 Fr., Pläne 15,50 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 23. Dezember.

6. März 1914, Mittags 12 Uhr, Stadthaus Antwerpen: Lieferung eines Schwimmkrans von 100 Tonnen; Sicherheitsleistung 50 000 Fr. Lastenheft 2 Fr. 88

Kriegsministerium in Kairo. 16. Dezember 1913, 11 Uhr: Vergebung der Lieferung von 110 t Baumwollsamenöl, 75 t Kokosnußöl, 75 t Erdnußöl, 9 t Olivenöl, 7 t Natronsilikat und 23 t Kaustische Soda. Bedingungen in englischer f „Reichsanzeiger“.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für LVET“ und Land⸗ wirtschaft“.

Winke für den Handel mit Venezuela.

Die Einsendung der Verladung sdokumente an eine Bank oder ein Kommissionshaus in Venezuela als Ver⸗ trauensfirma bietet nicht, wie in den meisten andern Ländern, die Gewähr dafür, daß der Empfänger, welchem die Dokumente ohne Zahlung des Gegenwerts oder mangels Annahme des Wechsels nicht auszuhändigen sind, sich nicht doch auch ohne Dokumente in den Besitz der Waren setzt; es kommt vielmehr recht häufig vor, daß seitens des Empfaängers bereits über die Waren verfügt ist, ohne daß die vom Verschiffer der Vertrauensfirma eingesandten Doku⸗ mente zur Herausholung der Waren aus dem Zollhaus benötigt wurden. Dem Empfänger ist es nämlich möglich, mit Hilfe eines der Zollbehörde bekannten Agenten am Hafenplatze die Waren gegen Ausstellung einer Duplikatsfaktura nach vorheriger Entrichtung der Zölle herauszuholen. Die Verschiffer erhalten deshalb auf ihre Reklamationen bei den Banken und sonstigen mit Inkassogeschäften sich befassenden Firmen in Venezuela den Bescheid, daß die be⸗ treffenden Verladungsdokumente sich zwar noch im Gewahrsam der Bank usw. befänden, der Empfänger sich aber bisber nicht gemeldet hätte. Bei näherer Untersuchung des Falles stellt sich dann heraus, daß die Waren das Zollhaus längst verlassen haben.

Die Banken und Kommissionsfirmen uüͤbernehmen deshalb keinerlei Verantwortung für derartiges Inkasso usw. auf Grund von Ver⸗ ladungsdokumenten; auch die Ausstellung der Dokumente auf ihren eigenen Namen, wodurch dem obigen Uebelstand abzuhelfen wäre, pflegen sie grundsätzlich abzulehnen, weil damit für sie selbst andere Schwierigkeiten erwachsen würden.

Seitens der deutschen Verschiffer sollte daher nur an ganz ein⸗ wandfreie Personen usw. verschifft werden, welche sich für den richtigen Eingang des Gegenwerts der Faktura auch verantworlich ge⸗ macht haben.

Uebrigens ist davor zu warnen, an Banken oder Kom⸗

missionsfirmen ohne deren vorher eingeholte Ermäch⸗

fabrikate und Hüulsenfrüch

os Das

tigung Warensendungen zu richten, weil jenen oft nichts anderes übrig bleibt, als solche Sendungen zur Vermeidung von Zoll⸗ schwierigkeiten im Zollhaus liegen zu lassen und sie damit also der Zollbebörde preiszugeben. (Bericht des Handelssachverständigen bet der Kaiserlichen Ministerresidentur in Caracas.)

1““ Schweil.

Zollamtliche Kontrolle von Luftfahrzeugen. Der Schweizerische Bundesrat hat mit Kreisschreiben vom 26. September 1913 die Kantonsregierungen ersucht, die kantonalen und Orts⸗ behörden bei der Kontrolle der im Innern des Landes niedergehenden Luftfahrzeuge mitwirken zu lassen, weil dafür Beamte der Zollver⸗ waltung nicht überall zu Verfügung stehen. 8

Die Mitwirkung kann nach dem Kreisschreiben in der Weise stattfinden, daß die Polizei⸗ oder Gemeindebehörden bei der Landung eines ausländischen Luftfahrzeugs in ihrem Gemeindebezirk durch eine Amtsperson an Ort und Stelle nähere Erhebungen u. a. über Her⸗ kunft, Art des Fahrzeugs, Eigentümer, Führer, Inhalt usw. veranlassen und alsbald und unmittelbar die schweizerische Oberzolldirektion in Bern brieflich benachrichtigen, mit gleichzeitiger Meldung, ob das Fahrzeug dauernd oder nur vorübergehend in der Schweiz verbleiben oder aber sofort wieder ausgeführt werden soll. Insbesondere soll darüber gewacht werden, daß mit den Luftfahrzeugen nicht zollpflichtige Handelswaren unverzollr in die Schweiz eingebracht werden. Sollten sich solche vorfinden, so sollen sie bis auf weitere Verfügung der Ober⸗ zolldirektion mit Beschlag belegt werden.

Falls der Führer oder alle oder ein Teil der Reisenden des fremden Luftfahrzeuges Militärpersonen in Uniform sind, soll dem schweizerischen Militärdepartement telegraphisch Meldung gemacht und die Weiterreise der Militärpersonen sowie die Abfahrt des Luftfahr⸗ zeuges erst nach Ermächtigung durch das schweizerische Militärdeparte⸗ ment gestattet werden.

Zur sofortigen Wiederausfuhr gelangende ausländische Luft⸗ fahrzeuge werden daraufhin überwacht, daß sie an der nächsten Eisen⸗ bahnstation mit direktem Frachtbrief nach einer ausländischen Station aufgegeben werden. Gleichzeitig hat der betreffende Bahnhofsvorstand zu veranlassen, daß der Oberzolldirektion unverzüglich ein Doppel des Frachtbriefs eingesandt wird. Für etwa entstehende Kosten hat der Führer des Flugzeugs aufzukommen. Für fremde Luftfahrzeuge, die nicht sofort wiederausgeführt werden, soll die Zollverwaltung nach erhaltener Mitteilung über deren Landung das weiter Erforderliche anordnen und zu dem Zwecke unter Umständen wiederum die Mit⸗ wirkung der Polizei⸗ oder Ortsbehörden in Anspruch nehmen.

Konkurse im Auslande Rumänien. 8

Anmeldung Schluß der 8

Name des Falliten der Veriftzierung Forderungen

bis am

Handelsgericht

Stefan 3./16. Dezbr. 5./18. Dezbr Dumitrescu, 1913 1913 Soseaua Jianu 15 8 Gheorghe Zissu, 27. November / 29. November/ Soseaua Colentina 2 10. Dezbr. 1913/12. Dezbr. 1913 S. U. Weintraub, 10./23. Dezbr. 11./24. Dezbr Calea Väcäresti 24 1913 I 1913

Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.

Anmeldung Verifikation

1 ; der der Domizil Forderungen Forderungen 8

am

Ifov (Bukarest)

Fallite Firmen

7. 20. Novbr. 16.,29. Novhr I1 1913 1913 2./15. Novbr. 12.,25. Novbr.

1913 1913 Der Firma ist ein 6 monatiges Moratorium vom 28. Ok⸗ tober/10. November d. J. ab bewilligt worden.

Galatz Braila

Zall Braunstein Moscu Haravon Vasile Ferentino

b

88 8 Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15. November 1 913:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt .630 624 Nicht gestellt.. eas

am 16. November 1913:

Gestellt 8.“ Nicht gestelt

9 8 1“ 8 ö1“

„— Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin haben anläßlich der zurzeit herrschenden Lebensmittelteuerung den Angestellten der Korporation der Kaufmannschaft einmalige Teuerungszulagen in gleichem Umfange wie im Vorjahre bewilligt, die auch bereits zur Auszahlung gelangt sind.

Die Verkaufsstelle Vereinigter Fabrikanten isolierter Leitungsdrähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin von heute ab einen Kuvpferzuschlag von 1,— für den Quadratmillimeter Kupferquerschnitt und 1000 m Länge.

Die württembergischen Staatseisenbahnen verein⸗ nahmten im Oktober 1913: 8 576 000 (gegen das Vorjahr end⸗ gültig mehr 104 340 ℳ). Einnahme vom 1.Agrit bis letzten Ok 54 608 000 (gegen das Vorjahr endgültig mehr 1 066 630 ℳ).

Bombay, 15. Nopember. (W. T. 89 Die Abrechnung der Effektenbörse war befriedigender, als allgemein erwartet wurde. Es verlautet, daß etwa 25 Makler Bankrott machten. Man schätzt. daß die Abrechnung am Mittwoch 2 ½ Millionen Rupien erreicht Bat. Diejenigen, die ihre Verpflichtungen erfüllt haben, haben ihre Ge⸗ schäfte wieder aufgenommen. h

88

12 860

312

Berlin, 15. November. Bericht über Speisefette ven Gebr. Gause. Butter: Wenn auch die Stimmung des Marktes im allgemeinen etwas freundlicher ist, so läßt das Geschäft doch noch sehr zu wünschen übrig. Leider befinden sich unter demn frischen Eingängen noch immer viel abweichende Qualitäten, welche schwer verkäuflich sind. Die bessere Nachfrage nach feinster russischer Butter

bält an. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genosßeenschafts⸗ butter Ia Qualität 132 134 ℳ, IIa Schmalz: Die Aufwärtsbewegung der Preise hat Maße fortgesetzt. 4 Schweine ist sehr schlecht und wenig ergieb produktion, sodaß die Vorräte bei andau

abgenommen haben. Die beutigen Notieru nd: Steam 64 65 ℳ, amerikanisches Tafelsmand B Berliner Stadtschmalz Krone 65,50 70,00 ℳ, Berliner Br. Kornblume 66 —70 ℳ.

OQualität 120 130 . Schmalz⸗

Die Qualität der auf den

Speck: rubig.

2 h 8 ärke, Stärke

„Berlin, 15. November. Wochendericht für St —8 89½ See

Geschäft in Kalt the häte war 8

mill.

Rohe reingewaschene Karteffelstärke 9,00 ℳ, I a. Kar⸗