erbauten, bisher unter norwegischer Flagge und unter dem Namen „Regona“ gefahrenen Dampfschiffe „Central“ von 196,24 Registertons Nettoraumgehalt nach dem Uebergang in das ausschließliche Eigentum der offenen Handelsgesellschaft Paulsen u. Jvers in Kiel, welche Kiel als Heimatshafen des
Schiffes angegeben hat.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Köslin getroffenen Wahl den Magistratsassessor Dr. jur. Eduard Alexander in Bromberg als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Köslin für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbeassessor Dr. Tittler in Ratibor ist zum 1. Januar 1914 nach Halle a. S. versetzt und mit der zunächst kommissarischen Verwaltung der dortigen Gewerbeinspektion
beauftragt worden. 8 8
Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten. Dem Direktorialassistenten am Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer Dr. Erwin Hintze in Breslau
ist der Titel Professor und 1 dem städtischen Kapellmeister Gustav Müller in Nord⸗ hausen der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1
Der Kreistierarztassistent Dr. Müller in Illowo ist in die Kreistierarztassistentenstelle in Eydtkuhnen versetzt worden.
Finanzministerium. Dem Regierungsrat Hoffmann in Magdeburg ist die
Stelle eines Mitglieds bei der Oberzolldirektion in Berlin ver⸗
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahre 1912/13 bei der Brandenburgischen Städtebahn auf
80 000 ℳ festgestellt worden ist. Magdeburg, den 15. November 1913. Der Königliche Eisenbahnkommissar.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß das im laufenden Jahre kommunal⸗ abgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisen⸗
bahn aus dem Betriebsjahre 1912 auf festgestellt worden ist. Frankfurt (Main), den 15. November 1913.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Roesler.
Bekanntmachung. 8
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli
entlichen Kenntnis
gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗
abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1912/13
bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn bezüglich 85 v.
1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur ö
ihrer preußischen Strecke auf 8 8 23 205 ℳ 28 s festgestellt worden ist. Magdeburg, den 15. November 1913. Der Königliche Eisenbahnkommissar. vEö ö 141I
“
Bekanntmachung.
Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) entsprechend wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahr 1913 einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1912 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Gera⸗Meuselwitz⸗
Wuitzer Eisenbahn auf 32 942 ℳ 62 3 festgestellt worden ist. Erfurt, den 16. November 1913. Der Königliche Eisenbahnkommissar. “ Kindermann.
5
Güriagnitmachuüng. Die Aufnahmeprüfung bei den
im Jahre 1914 am 26. März statt.
Die Bewerberinnen haben sich 3 Wochen vorher — ücke
Herrn Seminardirektor zu melden und folgende Sch beizubringen: 1 1) ein Zeugnis über sittliche Unbescholtenheii, ein Zeugnis über den bisher erhaltenen Unterricht, einen Geburts⸗ und Taufschein, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, einen Impf⸗ und Wiederimpfungsschein, einen selbständig abgefaßten Lebenslauf.
8 “ v1I““
erforderlich.
gierungsamtsblättern und im amtlichen Schulblatt der Provinz Posen für 1905 und 1906 näher bezeichneten Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen.
S. 357) sind bekannt gemacht:
den Karrharder Alten Koog in Süderlügum im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 469, ausgegeben am 18. Oktober 1913;
für den Klein Emmelsbüller Koog in Emmelsbüll im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 472, ausgegeben am 18. Oktober 1913;
den Lindholm⸗Kohldammer Koog in Lindholm im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 476, ausgegeben am 18. Oktober 1913;
den Ostermooringer Kornkoog in Risum oder Lindholm im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 480, ausgegeben am 18. Oktober 1913;
den Interessenten⸗Gotteskoog in Emmelsbüll im Kreise Tondern durch
ausgegeben am 18. Oktober 1913;
Königlichen ehrerinnenseminaren in Lissa und Hohensalza findet
Zur Aufnahme ist das zurückgelegte sechzehnte Lebensjahr
In der Prüfung sind im allgemeinen die in den Re⸗
Posen, den 11. November 1913. Königliches Provinzialschulkollegium. Daniels.
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
1) das am 3 et. Kman 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für 2) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut 3) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für 4) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für
5) das am 3. September 1913 Allerhöchst vngasene Statut für das Amtsblatt der Königlichen Reglerung in Schleswig Nr. 43 S. 461,
6) das am 3. September 1913 Allerhöchst vollzogene Statut für den Waygaarder Koog in Waygaard im Kreise Tondern durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 43 S. 465, ausgegeben am 18. Oktober 1913; 7) der Allerhöchste Erlaß vom 13. September 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Frechen für die Ausführung der Kanalisation der Gemeinde, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Cöln Nr. 42 S. 333, ausgegeben am 18. Oktober 1913; 8) der Allerhöchste Erlaß vom 18. September 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Hers⸗ feld zur Schaffung einer Schutzzone für die Brunnenanlagen des städtischen Wasserwerks, durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung in Cassel Nr. 43 S. 353, ausgegeben am 25. Oktober 1913; 9) das am 24. September 1913 Allerhöchst pollzogene Statut für die Zweite Opalenitzaer Dratnagegenossenschaft in Opalenitza im Kreise Grätz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Posen Nr. 43 S. 465, ausgegeben am 25. Oktober 1913; 10) der Allerhöchste Erlaß vom 2. Oktober 1913, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Hohenzollernschen Landes⸗ kommunalverband für die Verlegung der unmittelbaren Landstraße Hechenen vbr gelach in der Ortslage von Rangendingea, durch das mtsblatt der Köninlichen Regierung in Sigmaringen Nr. 42 S. 161, ausgegeben am 18. Oktober 1913.
*
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 18. November 1913.
Der russische Ministerpräsident Kokowtzow stattete gestern vormittag, wie „W. T. B.“ meldet, dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg einen Besuch ab und hatte mit ihm eine fünfviertelstündige Unterredung.
8 8 5 8
Der preußische Justizminister hat dur erfüaung vom 10. d. M. die nachstehende, von dem Finanzminister erlassene allgemeine Verfügung vom 7. Oktober 1913, betreffend die Weiterübertragung der Befugnisse zur Strafnieder⸗ schlagung und Strafmilderung sowie zur Ge⸗ währung von Strafaufschub in Zoll⸗ und Steuer⸗ sachen auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 26. Sep⸗ tember 1897, den Justizbehörden zur Kenntnisnahme mitgeteilt:
I. Strafniederschläge.
1) Die Oberzolldirektionen sind befugt, bei allen Zuwiderhand⸗ lungen gegen die Vorschriften über die Zölle und indirekten Reichs⸗ und Landesabgaben, soweit die Entscheicung den Verwaltungsbehörden zusteht, im Wege der Nachsicht nach den Umständen des Falles die verwirkte Zoll⸗ oder Steuerstrafe sowie ausnahmsweise auch die Kosten des Verfahrens völlig niederzuschlagen, und zwar, soweit die Sache von einem der Oberzolldirektion unterstellten Amte innerhalb seiner Zuständigkeit entschieden ist, auch nach Eintritt der Rechtskraft, im übrigen 8 solange ein Strafbescheid noch nicht bekannt gemacht worden ist.
2) Die Vorstände der Stempel⸗ und Erbschaftssteuerämter oder ihrer Abteilungen sind ermächtigt, Zuwiderhandlungen gegen die Stempel⸗ und Erbschaftssteuervorschriften im Wege der Nachsicht auf sich beruhen zu lassen, solange sie die Sache noch nicht zur Ver⸗ folgung an das zuständige Hauptzollamt abgegeben haben und dieses auch aus anderem Anlasse die Untersuchung noch nicht eröffnet hat.
3) Die Hauptzollämter sind berechtigt, alle Zuwiderhandlungen der in Nr. 1 bezeichneten Art, die lediglich Ordnungsstrafen nach sich ziehen, überhaupt und sonstige Zuwiderhandlungen dieser Art, wenn die in Frage kommenden Abgaben 3 ℳ nicht übersteigen, im Wege der Nachsicht straffrei zu lassen und ausnahmsweise auch die Kosten des Verfahrens niederzuschlagen, solange der Strafbescheid noch nicht bedanat hüact oder die Unterwerfungsverhandlung noch nicht ge⸗ nehmigt ist.
In Stempel⸗ und Erbschaftssteueruntersuchungen, die auf Er⸗ suchen der Stempel⸗ und Erbschaftssteuerämter eingeleitet worden sind, darf diese Berechtigung nur im Einverständnisse mit dem Vorstande des zuständigen Stempel⸗ und Erbschaftssteueramts oder der zuständigen Abteilung ausgeübt werden.
Die Vorschriften, durch die den Vorständen einzelner Zollämter oder Abfertigungsstellen die gleiche oder eine beschränkte Strafnieder⸗ schlagungsbefugnis besonders eingeräumt worden ist, bleiben unberührt.
4) Von den in Nr. 1 bis 3 geregelten Befugnissen darf kein Gebrauch gemacht werden, wenn nachgewiesen oder nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, vorliegt. 8
II. Strafmilderung. 8
5) Die Oberzolldirektionen sind ermächtigt, bei allen Shee. handlungen der in der Nr. 1 bezeichneten Art im Wege der Nachsicht geringere als die gesetzlichen Strafen festzusetzen, insbesondere auch von der Anordnung der an sich verwirkten Einziehung abzusehen, und zwar, wenn die Sache von einem der Oberzolldireklion unterstellten Amte innerhalb seiner Zuständigkeit entschieden ist, auch nach Eintritt der Rechtskraft, im übrigen nur bei der Genehmigung von Unter⸗
zollämter.
daß eine absichtliche Abgabenverkürzung
Von dieser Befugnis dürsen die Oberzolldirektionen bei absicht⸗
lichen Abgabenverkürzungen im Sinne der Nr. 4 nur dann Gebrau machen, wenn bei Anwendung der den Umständen des Falles eine Geldstrafe von nicht mehr als 300. ℳ festgesetzt worden wäre.
esetzlichen Vorschriften und
6) Die Hauptzollämter sind ermächtigt, bei allen ihrer Ent⸗ scheidung unterliegenden Zuwiderhandlungen der in Nr. 1 bezeichneten Art im Wege der Nachsicht geringere als die gesetzlichen Strafen festzusetzen, insbesondere auch von der Anordnung der an sich ver⸗
wirkten Einziehung abzusehen, jedoch nur bei der Genehmigung von
Unterwerfungsverhandlungen oder beim Erlasse von Strafbescheiden. Von dieser Befugnis dürfen die Hauptzollämter bei absichtlichen Abgabenverkürzungen im Sinne der Nr. 4 nur dann Gebrauch Fen. wenn die in Frage kommenden Abgaben 3 ℳ nicht über⸗ steigen. 1 1 Die Hauptzollämter haben alle Straffälle, in denen sie von ihrer Strafmilderungsbefugnis Gebrauch gemacht haben, in eine Nach⸗ weisung einzutragen, die ebenso zu behandeln ist wie die nach Nr. 4 Abs. 2 der Ausführungsvorschriften zum Verwaltungsgesetze vom 26. Juli 1897 zu führende Nachweisung. 1 7) Wenn gegen einen Strafbescheid, in dem eine Strafmilderung gemäß Nr. 5 oder 6 ausgesprochen ist, auf gerichtliche Enrscheidung angetragen und der Antrag nicht bis zum Beginne der Hauptverhand⸗ lung zurückgenommen wird, so tritt die Strafmilderung für den An⸗ tragsteller außer Kraft, und zwar ohne daß es eines Vorbehalts hierüber im Strafbescheide bedarf. III. Strafaufschub.
8) Die Oberzolldirektionen können die Bewilligung von Aufschub, Unterbrechung oder Teilung der Strafe (mit Einschluß der Wertersatz⸗ und Kostenbeträge) auf Grund der Nr. 2 des Allerhöchsten Erlasses vom 26. September 1897 (Gesetzsamml. S. 402) in geeigneten Fällen von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Die Bewilligung von Zahlungsaufschub oder Teilzahlungen ist stets an die Bedingung zu knüpfen, daß die eingehenden Beträge zunächst auf die etwa noch rückständigen Abgaben, sodann auf die Geldstrafen und die an Stelle der Einziehung festgesetzten Wertersatz⸗ beträge und zuletzt auf die Kosten verrechnet werden und daß beim Ausbleiben einer Teilzahlung die Zwangsbeitreibung des ganzen noch rückständigen Restes unnachsichtlich erfolgen werde. b
9) Die Hauptzollämter sind befugt, bei allen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Zölle und indirekten Steuern, soweit die Entscheidung von den Verwaltungsbehörden getroffen ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben oder Strafteilung zu gewähren, jedoch nur bis zur Dauer eines Jahres nach dem Eintritt der Rechtskraft. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die an Stelle der Einziehung festgesetzten Wertersatzbeträge sowie auf die Kosten des Verfahrens.
Zur Ablehnung derartiger Gesuche sind die Hauptzollämter ohne Rücksicht auf die Dauer der darin erbetenen Veraünstigung befugt. m übrigen gelten die Vorschriften der Nr. 8 auch für die Haupt⸗
IV. Allgemeine Bestimmungen.
10) Die Vorschriften dieser Verfügung kommen nicht zur An⸗ wendung bei Zuwiderhandlungen, die durch das Gesetz, betreffend die Hinterziehung und Ueberhebung von Verkehrsabgaben, vom 2. Mai 1900 (Gesetzsamml. S. 123) mit Strafe bedroht sind, und bei Ordnungsstrafen gegen Beamte und Notare, die sich bei ihrer Dienst⸗ verwaltung einer Uebertretung der Landesstempelvorschriften schuldig gemacht haben. Insoweit bleibt es bei den bisherigen Bestimm ungen
und Gebräuchen.
unberührt.
Verkehrseinnahmen der deutschen Haup vollspurigen Nebenbahnen (mit Ausnahme der baye⸗ rischen) im Oktober 1913 nach der im Reichseisenbahnamt
aufgestellten Uebersicht:
auf 1 km ℳ
1 449 3 642
gegen das “
im ganzen
75 991 380 5 + 68¼ 492 6 571 + 105 + 2.
Personenverkehr 196 046 190
Güterverkehr
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußtbt. „Otter“ am 14. November in Itschang, S. M. S. „Emden am 15. November in Kobe und S. M. S. „Iltis“ an demselben Tage in Schanghai eingetroffen.
Bayern.
Heute mittag hielten, wie „W. T. B.“ meldet, Seine Majestät der König Ludwig und Seine Königliche Hoheit der Kronprinz Rupprecht unter herzlichen Kund⸗ gebungen der Bevölkerung ihren feierlichen Einzug in Aschaffen⸗ burg. Die hohen Herrschaften fuhren durch die geschmückten Straßen der Stadt zum Schloß, wo Hoftafel stattfand. Um 4 Uhr begaben sich Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Kronprinz zur Schwarzwildjagd nach Rohrbrunn im Spessart, wo sie acht Tage verweilen werden.
((Großbritannien und Irland. 8
Der Erzherzog Franz Ferdinand von Oesterreich und die Herzogin von Hohenberg sind gestern in Windsor eingetroffen und auf dem Bahnhof vom König Georg und dem Prinzen Friedrich Christian zu Schleswig⸗ Holstein empfangen worden. 1“
Der König und die Königin von Spanien sind gestern abend in Paris eingetroffen. Zum Empfang am Bahnhof waren u. a. der Minister des Aeußern Pichon unf ein Vertreter des Präsidenten Poincaré erschienen.
— Neben dem Internationalen Zoll⸗Kongreß, dessen Eröffnung heute in Paris stattfindet, wird dort nach einer Meldung des „W. T. B.“ eine von deutschen 8 französischen Kaufleuten und Industriellen beschickte Versammlung nagen, die sich hauptsächlich mit der 86 legung des Artikels 15 des französischen Zollgesetzes von 1 vn befassen wird, nach dem alle aus Deutschland eingeführte Waren den Vermerk importé d'Allemagne tragen sn igsene
— Die Deputiertenkammer beriet gestern über d6 Wahlreform und nahm, wie „W. T. B.“ meldet, mit 22. gegen 251 Stimmen einen Zusatzantrag Maginot an, neahler die Zahl der Sitze ne der Zahl der - 8 berechnet werden soll. Die Wahlkommission htte 88 geschlagen, die Zahl der Sitze nach der de erg Einwohner zu berechnen, und der Minister des 3
werfungsverhandlungen oder beim Erlasse von Strafbescheiden.
8 88 89 8
Klotz hatte in ziemlich bewegter Kammersitzung den Vor⸗
11) Besondere Anordnungen von Bundesratsbeschlüssen bleiben
und
2*
schlag der Kommission verteidigt. Die Kammer nahm ferner
mit 350 gegen 216 Stimmen einen Paragraphen an, der besagt, daß jeder Wahlkreis auf 22 500 eingeschriebene Wähler einen Deputierten wählt und darüber hinaus auf jeden Bruch⸗ teil, der die Zahl von 11 250 eingeschriebenen Wählern über⸗ steigt, gleichfalls einen. Der Minister des Innern Klotz erklärte, daß dieser Paragraph die Zahl der Abgeordneten auf ungefähr 520 vermindere.
Der republikanisch⸗sozialistische Deputierte Breton und der radikale Deputierte Morin haben in der Kammer eine Interpellation über die allgemeine Politik der Regierung eingebracht. Die Erörterung der Interpellation wird obiger Quelle zufolge zweifellos schon in kurzem erfolgen, da das Ministerium, insbesondere angesichts der Beschlüsse des Kon⸗ gresses von Pau, Wert darauf legt, über die parlamentarische Lage vollständige Klarheit zu schaffen.
— Die Budgetkommission der Kammer nahm gestern nachmittag Erklärungen des Ministerpräsidenten Barthou und des 11“ Dumont entgegen.
zie „W. T. B.“ meldet, bestand der Finanzminister au Dringlichkeit der Beschlußfassung über die 4 Pibe 8 8. Besader rung ihre Unterbringung am Markte schwierig, wenn nicht unmöglich machen könnte. Er ersuchte die Kammer, die Prüfung aller Budget⸗ fragen so lange aufzuschieben, bis die Frage der Anleihe erledigt sei. Dumont, der nebenbei auch von den militärischen Ausgaben sprach, gab an, daß die für Kasernenbauten notwendigen Kredite die Höhe von 580 Millionen erreichen würden und nicht die von 440 Millionen, wie man ursprünglich angenommen hatte. Auf alle Fälle hofft der Minister, die Ziffer von 1300 Millionen aufrecht erhalten zu können.
Rußland.
Die Abberufung des russischen Botschafters in Wien von Giers und seine gleichzeitige Ernennung zum Senator wird amtlich bekanntgegeben.
— Die mongolische Mission, die gestern in St. Peters⸗ burg eingetroffen ist, beabsichtigt, wie „W. T. B.“ meldet, die Hauptindustriezentren Rußlands zu besuchen. Sie bezweckt da⸗ bei, eine Erweiterung der russisch⸗mongolischen Handels⸗ beziehungen herbeizuführen, wobei die Mongolei auf die finan⸗ ielle Unterstützung der russischen Regierung rechnet.
Portugal.
Gestern sind 37 Wahlen zur Abgeordnetenkammer vollzogen worden. Wie „W. T. B.“ meldet, wurden 34 Sitze von den Ministeriellen und Demokraten erobert. Die drei übrigen sind die von Coimbra, wo ein Evolutionist siegte, und die von Angra und den Azoren, wo zwei Unionisten gewählt wurden. Das Kabinett wird also in der Kammer über eine sichere Mehrheit verfügen, die nicht von der Unterstützung anderer Gruppen abhängt. Die Wahlen vollzogen sich in großer Ruhe und ohne Proteste.
Türkei.
Gestern nachmittag ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ in Anwesenheit der Botschafter Rußlands und Englands auf der Pforte vom Großwesir und dem persischen Botschafter das Protokoll über die endgültige Regelung des tü rkisch⸗ persischen Grenzstreites auf der Grundlage des Berichts einer Kommission von kürkischen, persischen, englischen und russischen Delegierten unterzeichnet worden. Die Kommission fahlet sich an Ort und Stelle, um die Abgrenzung durchzu⸗ ren.
Gestern haben ferner auf der Pforte die türkisch⸗serbi⸗ schen Friedensverhandlungen zwischen dem Rechtsbeirat der Pforte Reschid und dem serbischen Delegierten Pawlowitsch begonnen. Der Minister des Innern Talaat wohnte der Er⸗ öffnung der Sitzung bei. Der Gedankenaustausch bezog sich obiger Quelle zufolge auf die Feststellung der Fragen, die Gegenstand des Friedensvertrages sein sollen, der sich auf den lürkisch⸗-bulgarischen und den türkisch⸗griechischen Vertrag
gründen wird. Griechenland.
Der König hat die französische Militärmission mit dem General Eydoux an der Spitze empfangen und den Mit⸗ gliedern der Mission ihre Patente als griechische Offiziere per⸗ sönlich übergeben.
1“ Einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge ist Zavitzianos, der Kandidat der Regierung, mit 119 gegen 21 Stimmen zum Präsidenten der Kammer gewählt worder
Rumänien.
8 Eine russische Abordnung, die zur Einweihung eines in Plainesti errichteten Denkmals Suwarows, der dort 1789 über
die Türken siegte, entsandt wurde, ist heute früh nach Sinaia abgereist, wo sie vom König empfangen werden wird.
„Gestern abend ist der Kronprinz Alexander in Be⸗ gleitung des Ministerpräsidenten Paschitsch nach Monastir abgereist, um an den Feierlichkeiten anläßlich des Jahrestages der Befreiung von Monastir teilzunehmen.
Bulgarien. AXX“ Die vorgestrige Rede des Ministers des Aeußern Ghenadiew hat, wie „W. T. B.“ meldet, in politischen Kreisen einen ungewöhnlich starken und nachhaltigen Eindruck gemacht. Im Publikum herrscht große Erregung gegen die früheren Regierungsparteien. Die Partei Geschows hielt vor⸗ gestern gleichfalls eine Wahlversammlung ab, in der der frühere Minister Theodorow in längerer Rede auseinander⸗ setzte, daß Rußland keine Schuld an dem Unglück Bulgariens treff Theodorow verteidigte sodann die russenfreundliche Politik und wandte sich gegen die russenfeindlichen Strömungen in der bulgarischen Oeffentlichkeit.
Amerika. 8 Der Präsident Wilson und der Staatssekretär Bryan hatten vorgestern abend eine Unterredung. Obwohl die Negierung der Meinung ist, daß Huerta nachgeben muß, so 8 sie, wie „W. T. B.“ meldet, doch einige Tage die Wirkung 18 Drucks des Auslandes auf Huerta abwarten. Erst dann werden definitive Maßnahmen getroffen werden. Wilson erklärte, daß dem amerikanischen Geschäftsträger in Mexiko O’'Shaughnessyj eder seine Pässe zugestellt worden seien, noch daß er Auftrag erhalten habe, abzureisen. 1 Wie obiger Quelle zufolge versichert wird, hatte der 1 betkanische Geschäftsträger O'Shaugh nessy eine Zu⸗ 8 menkunft mit Huerta, in der ihm Huerta erklärte, g- nicht zurücktreten werde und daß er nur solche Vor⸗ naße anhören könne, die mit seiner Würde und derjenigen Litkos vereinbar seien.
1 inisters des Aeußern wurde nach einer Meldung des „W. T. B.“ in einer Kabinettssitzung am Sonntagvormittag verlangt. Huerta wiederholte in dieser Sitzung den Ministern gegenüber seine Erklärung, daß er nicht zurücktreten werde, daß es sich für ihn um Leben und Tod handele, und daß er das Spiel zu Ende spielen werde. Der zurückgetretene Minister Aldape hat sich nach Veracruz begeben. Wie erklärt wird, wird er nach Frank⸗ reich gehen und wahrscheinlich an Stelle De la Barras Ge⸗ sandter in Paris werden. Er war der Führer der Gruppe von Ministern, die überzeugt waren, daß es besser wäre, wenn Huerta wenigstens einen Teil der amerikanischen Forderungen, die sein völliges Ausscheiden aus der Leitung des Staates enthielten, zugestünde.
Einer Depesche aus El Paso zufolge sind in Juarez seit der Einnahme der Stadt am Sonnabend elf Personen von den Aufständischen erschossen worden. Rebellenoffiziere geben zu, daß eine Anzahl Toter noch unbeerdigt auf dem Kirchhofe liegen, wo sie fielen. Es befinden sich dort über zwanzig Leichen, bei denen es sich nach der Behauptung amerikanischer Bewohner um erschossene Bundessoldaten handelt.
Asien.
Die chinesische Regierung hat, wie „W. T. B. meldet, die Mitglieder des Parlaments wissen lassen, daß, wenn sie Peking verließen und dadurch das Parlament arbeits⸗ unfähig machten, sie selber die Verantwortung dafür tragen müßten, daß die Regierung den Ersatz der Abgeordneten der Kuomintangpartei mit Eile betreibe.
Afrika.
Nach einer vom „W. T. B.“ verbeiteten amtlichen Meldung aus Ceuta ist vorgestern ein Teil der Garnison von Arfa bei einer Erkundung in einen Hinterhalt geraten. Dabei kam es zu einem lebhaften Kampfe, bei dem der Feind in die Flucht geschlagen wurde. Die Spanier hatten drei Tote und vier Verwundete.
Aldape
Koloniales.
Bei einer Besprechung mit den afrikanischen Diamantenförderern, die gestern im Reichskolonialamt stattfand, erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Staatssekretär Dr. Solf, er sei, damit möglichst hohe Preise für die Diamanten dauernd erzielt werden, zu dem Ent⸗ schlusse gelangt, der Marktlage Rechnung zu tragen. Er hoffe, daß sich die Marktlage schon zu Anfang 1914 erholen werde, halte es aber für nötig, kein zu starkes Angebot deutschsüdwest⸗ afrikanischer Diamanten an den Markt gelangen zu lassen. Die
deutschsüdwest⸗
zu treffenden Maßnahmen wurden mit den Förderern des
längeren erörtert, und im Prinzip wurde völliges Einver⸗ ständnis erzielt. Der Staatssekretär führte sodann aus, die Diamantenregie habe sich in ihrer jetzigen Zusammensetzung, wie die Erfahrungen des letzten Jahres ergeben hätten, nicht als zweckmäßig organisiert erwiesen. Im Aufsichtsrat sei durch die überaus große Zahl seiner Mitglieder und ihre Gruppierung eine gute und schnelle Arbeit sehr erschwert worden. Da nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften aber der Reichskanzler die Verantwortung für die beste mögliche Ver⸗ wertung der Diamanten trage, habe er sich entschlossen, die gesamten Regieanteile gemäß der Satzung der Regie für den deutschsüdwestafrikanischen Fiskus einzuziehen. Er werde an Stelle des zu schwerfälligen Apparats einen neuen Aufsichtsrat be⸗ rufen und rechne dabei nach wie vor auf die Mitwirkung der Förderer. Die Förderer betonten, daß auch sie die Regie in jetzigen Verfassung nicht als richtig organisiert betrachten önnten.
Statistik und Volkswirtschaft.
““ Zur Arbeiterbewegung. 1 Die Bergarbeiter in Lens (Dep. Pas⸗de⸗Calais), sind, wie
„W. T. B.“ meldet, unzufrieden mit den vom Senate beschlossenen Abweichungen von dem Grundsatze der achtstündigen Arbeitszeit und haben am Sonntag den Ausstand erklärt; in Dourgas streiken 1800 von 3500 Arbetern, 850 in Courridres, 300 in Noeuxeles⸗Mines und Barbis, doch hat sich bisher kein Zwischenfall ereignet. Der Ausschuß des Bergarbeiter⸗ syvndikats hat beschlossen. die Bergleute in einem Aufrufe zum Gesamtausstande aufzufordern, um gegen den Beschluß des Senats über die Zulassung von Ueberstunden Verwahrung einzulegen.
8 88 H babfealese. “ ausständigen Berg⸗ arbeiter gestern beschlossen, heute die Arbeit wieder aufzunehmen. (Vgl. Nr. 271 d. Bl.)
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Houston (Texas)
ist der Ausstand der Bahnarbeiter der Southern Pacific⸗ bahn, wenigstens vorläufig, durch die Bemühungen des Bundes⸗ vermittlungsamts beigelegt worden. (Vgl. Nr. 270 d. Bl.)
In Durban, wo die farbigen Arbeiter im Hafen, bei den Eisenbahnen und bei der Stadtverwaltung vor einigen Tagen die Arbeit niederlegten, ist ein allgemeiner Ausstand der Inder ausgebrochen. Kutscher, Boten, Köche, Kellner und andere haben sich, wie „W. T. B.“ erfährt, dem Ausstande angeschlossen. In den Zuckerplantagen bei Durban nimmt die Lage ein ernsteres Aussehen an. Eine Anzahl von Indern, die den Versuch machten, ihre Landsleute zu überreden, die Arbeit nieder⸗ zulegen, leistete der Polizei Widerstand und griff zu Stöcken und Steinen. Ein Polizeibeamter und ungefähr 30 Inder wurden ver⸗ wundet. An verschiedenen Orten sollen die Inder versuchen, die Weißen in Schrecken zu fetzen; sie stecken das Zuckerrohr in Brand. An einer Stelle sind unter dem Jubel der anwesenden Inder 150 Acres in Flammen aufgegangen.
8 (Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.) Kunst und Wissenschaft. 8
er Abschluß der deutschen Ausgrabungen in Didyma und Milet. In den alten kleinasiatischen Städten Didyma und Milet, wo für die Berliner Museen seit Jahren die erfolgreichsten Grabungen veranstaltet worden sind, die ein neues Muster für solche Freilegungen überhaupt geliefert haben, konnten in diesem Jahre die Arbeiten der deutschen Gelehrten abgeschlossen werden. In Didyma wurde die Abräumung der Trümmermassen, die die Cella des Tempels seit deren Einsturz gegen das Ende des XV. Jahrhunderts bedeckten, vollendet. Außer zahlreichen neuen Blöcken des Greifenfrieses und der inneren Architrave kam wieder eine größere Anzahl der Kapitelle der Pilaster zum Vorschein. Letztere liehen aus ihrer Sturzlage ohne Schwierigkeit in jedem Falle erkennen, zu welchem Pilaster sie gehörten, sodaß, da nur sehr wenige Kapitelle fehlen, auch die Mehrzahl der bisher unsicheren Stücke örtlich bestimmt werden kann. Zur Gewißheit wurde jetzt, daß die Architrave das letzte über den Pilastern ausgeführte Bauglied der Cella bildeten, daß selbst von diesen Architrapen nur
1“ 8
*
ein Teil, im wesentlichen derjenige der West⸗ und Ostseite sowie der nächsten anschließenden Interkolumnien der Langseiten verlegt worden sind. Etwa 18 m unterhalb des Abschlußgesimses der hohen Sockelwand im Innern der Cella begann die Schuttschicht, die sich im Laufe des Mittelalters, vor dem Einsturz des Tempels, als Folge der byzantinischen Besiedlung, gebildet hatte. Bei der Ab⸗ räumung, die noch nicht beendigt ist, zeigten sich, wie Professor Caro im „Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts“ berichtet, mehrere übereinander liegende ärmliche Wohnschichten und darunter die Reste der Kirche, deren östliche Teile schon aufgedeckt waren. Die durch Erdbebenwirkung und einen nachfolgenden notdürftigen Umbau sehr entstellte Kirche läßt sich in ihrer ersten, wohl dem 6. Jahr⸗ hundert angehörigen Anlage als dreischiffige Säulenbasilika erkennen, deren Säulenschäfte verschiedenen antiken Bauten entnommen und mit unerhörter Nachloͤssigkeit — zum Teil verkehrt — aufgestellt worden sind. Wie sich aus erhaltenen Werkstücken ergibt, befanden sich über den Seitenschiffen Emporen. „Außerhalb des Marthex liegt, ungefähr in der Flucht des nördlichen Seitenschiffes, als selbständiger kleiner Bau von quadratischem Grundriß mit Apsiden an drei Seiten, das Baptisterium. h In Milet wurden die Aufräumungsarbeiten bei den verschiedenen Bauten durch von Gerkan, Krischen und Wulzinger in Verbindung mit den Aufnahmen fortgesetzt, während Lyncker mit der Anfertigung einer topographischen Aufnahme der Stadtlage beschäftigt war. Zwischen dem nördlichen Markte und der Straße, die innerhalb der Skadt den Zug der heiligen Straße fortsetzt, wurde eine kleine byzantinische Säulenbasilika, die dem hl. Michael geweiht war, vollständig bloß⸗ gelegt. Sie ist über dem Fundament eines kleinen, nach Osten orien⸗ tierten hellenistischen Tempels ohne Ringhalle errichtet, von dem noch große Teile der ersten Marmorschicht an ihrer Stelle waren, und der im Innern eines von schönen Mauern aus Bossenquadern umschlossenen rechteckigen Bezirkes liegt. Vom Aufbau haben sich nur sehr vereinzelte Bruchstücke gefunden, es fehlt auch an jedem Anhalt für die Benennung des Tempels. Eine zweite Grabung galt dem längstbekannten, aber noch nie näher untersuchten großen Grabbau, der im Westen der Stadt unweit des Athenatempels auf einer kleinen Felsklippe liegt und von einem mittelalterlichen Turm oder Haus überbaut war. Die Grabungen ergaben so zahlreiche Werkstäcke des Aufbaues, daß sich kine vollständige zeichnerische Rekonstruktion der sehr eigenartigen Architektur herstellen läßt. Das Gebäude stammt aus der späteren römischen Kaiserzeit. Das Unternehmen ist durch Knackfuß nun in diesem Jahre zu Ende geführt worden.
8.
Im Verein für deutsches Kunstgewerbe in Berlin sprach der Direktor der Charlottenburger Kunstgewerbe⸗ und Hand⸗ werkerschule Professor Wilhelm Thie le vor einer Zuhörerschaft, die auch den letzten Stehplatz im großen Festsaale des Künstlerhauses eingenommen hatte, über die Kunstgewerbeschule. Er kenn⸗ zeichnete zunächst die beiden Hauptarten, nämlich die Fachschule, die ein scharfumgrenztes Sondergebiet zu behandeln hat, sowie die all⸗ gemeine Kunsltgewerbe⸗ und Handwerkerschule. Jene, die jum Beispiel der Keramik, oder den Stahlwaren, den Korb⸗ flechtereien, oder der Holzschnitzeret dient, hat in der Haupt⸗ sache örtliche Interessen zu pflegen, ist also auch in ihren Leistungen danach zu bemessen. Die allgemeinen Kunstgewerbeschulen dagegen, die nicht wie jene in kleineren Orten, sondern in großen Städten sich befinden, dienen der Oeffentlichkeit und unterliegen in⸗ folgedessen auch mit Recht deren Kritik. Ein Irrtum ist es, anzu⸗ nehmen, daß diese öffentlichen Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschulen den Zweck hätten, junge Leute in das Kunstgewerbe und in das Hand⸗ werk einzuführen. Im Gegenteil. Der Besuch einer Kunstgewerbe⸗ schule allein erzieht niemanden zu einem fürs Leben brauch⸗ baren Handwerker oder Kunstgewerbetreibenden. Es muß viel⸗ mehr dem Schulbesuche stets eine Lehrzeit in der Praxis vorangegangen sein. Denn das ganze Drum und Dran des Werk⸗ stattbetriebes mit seinem Auf und Nieder, seinem Kommen und Gehen und mit all der sachlich daraus erwachsenden Kenntnis kann keine Schule geben. Allerdings ist heute die Werkstatt nicht mehr in der Lage, dem Lehrlinge den ganzen Umfang seines Handwerkes beizubringen. Diese allgemeine Ausbildung muß die Kunstgewerbe⸗ schule geben. Dazu soll sie den Schüler im Zeichnen und Malen und Modellieren, in Perspektive, Matertalkunde, Berechnung, Gesetzeswesen usw. ausbilden. Vor allen Dingen aber soll sich der Schüler längere Zeit in der Atmosphäre eines freien, guten Geschmackes befinden. Deshalb kann ein Schulbesuch von kurzer Dauer, etwa von drei Monaten bis zu einem Jahre, wenig sondern zwei bis drei Jahre muß der Schüler Tagesschüler sein, wenn er eine vollwertige Ausbildung erstrebt. Es ist richtig, daß diese in der Praxis bereits zu Gehilfen ausgebildeten Kräfte während der Dauer ihres Schulbesuchs der Allgemeinheit verloren gehen, aber dem läßt sich nicht abhelfen; diese Werte, die in den Schülern stecken, ver⸗ pflichten die Schule zu Höchstleistungen. Im allgemeinen sehen die Kunstgewerbeschulen vier Gruppen von Fachklassen vor: für an⸗ gewandte Bildhauerei, für Innenarchitektur, für dekorative Malerei, für Graphik und Buchgewerbe. Zeichnen muß jeder Schüler, vor allen Dingen nach der Natur. Und solches Zeichnen kann jeder lernen, auch der nicht mit besonderen Anlagen Ausgestattete. Der Werk⸗ statt kann die Kunstgewerbeschule nicht völlig entbehren. Sie braucht sie nicht, damit die Schüler das Handwerk erlernen, sondern sie braucht sie, weil manches Wissenswerte, auch geschmacklicher Art, überhaupt nur im lebendigen Betriebe zu erlernen ist. Den im Erwerbeleben tätigen Kunstgewerblern erwächst dadurch keine Konkurrenz, denn die Schulen produzieren keine Mengen, die geschäftlich in Betracht kommen. Am wichtigsten freilich ist auf der Schule die Lehrerfrage, und das Bedenklichste daran der Umstand, daß der Lehrer nach erfüllter Probezeit eine unkündbare, pensionsberechtigte Stellung erringt, also auch dann noch im Amt bleibt, wenn er persönlich nicht mehr vorwärts schreitet. Ganz das Gleiche gilt von den Di⸗ rektoren. Falsch ist es weiterhin, Schüler aufzunehmen, die nicht genügende Befähigung besitzen. Solche mit durchzuschleppen, nur um möglichst hohe Besuchsziffern zu erzielen, ist ein Fehler, unter dem die ganze Wirksamkeit der Schule leidet. Nicht die Höhe der Besuchsziffer, sondern die Höhe der Leistungen entscheidet. Für die Schüler, die an unseren staatlichen und städtischen Kunstgewerbeschulen als Tagesschüler keine Aufnahme finden können, die sich aber auf bestimmten Gebieten, oder nur allgemein geschmacklich ausbilden wollen, sind die privaten „Kunstgewerbeschulen eine Notwendigkeit. Leider gibt es Privatschulen, die mehr versprechen, als sie halten können. Alles über die Schüler Gesagte gilt auch von den Schülerinnen. Die Kunstgewerblerin muß genau so eine praktische Lehre durchlaufen haben, wenn sie die Kunstgewerbeschule mit Erfolg fürs Leben besuchen will. Freilich hält es gerade auf dem wichtigsten Gebiete, auf dem sich weibliche Kräfte betätigen können, nämlich dem der Schneiderei, beute noch schwer, Werkstätten zu finden, in denen man die zahlreichen jungen Mädchen, die sich auch aus mittleren und höheren Ständen zu diesem Berufe melden, mit vollem Erfolge in die Lehre gehen lassen kann. Wichtig ist es, daß in den Schülern und Schülerinnen unserer Kunstgewerbeschulen be⸗ scheidene Anschauungen erhalten bleiben und keinerlei Künstler⸗ dünkel Platz greift. Dann erkennen sie, daß sie durch ihr Schaffen nicht nur sich selbst nützen, sondern daß sie, je Besseres und je Tüchtigeres sie leisten, unser gesamtes Vaterland zum Kampfe auf dem Weltmarkte auch an ihrer Stelle nach Kräften befähigen. So muß die Kunstgewerbeschule lebendig für das Leben arbeiten. — Die Ausführungen fanden lebhaften Beifall und die angeregte Aus sprache, die sich daran knüpfte, bewies, welch wichtige Fragen der Vortragende berührt und richtig beantwortet hatte. — Der Verein hatte die Gelegenheit benutzt, aus den neuen Eingängen der Bücherei des Königlichen Kunstgewerbemuseums zwei Stiftungen zu zeigen: einmal die Photographien, die der Rentner Hugo Fromholz auf seine wiederholten Weltreisen gesammelt und letztwillig überwiesen hat, zum anderen einen Teil der Aufnabmen aus Architektur und Innen⸗ einrichtung, die die Firma Ernst Wasmuth Architekturverlag A.⸗G aus ihren Beständen der Bibliothek geschenkt ha